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Naturschutzrechtliche Befreiung für die Umgestaltung und den Ausbau der Tank- und Rastanlagen Cloerbruch (Nord und Süd) durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW im Landschaftsschutzgebiet "Schiefbahner Bruch".

Sitzungsvorlage 189/2017 vom 28.11.2017

Stand: Am 28.11.2017 im Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen zur Kenntnis genommen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2017

    Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen

    TOP 2. Ergebnis: Zur Kenntnis genommen

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