Naturschutzrechtliche Befreiung für die Umgestaltung und den Ausbau der Tank- und Rastanlagen Cloerbruch (Nord und Süd) durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW im Landschaftsschutzgebiet "Schiefbahner Bruch".
Sitzungsvorlage 189/2017 vom 28.11.2017
Stand: Am 28.11.2017 im Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen zur Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Sitzungsvorlage (Naturschutzrechtliche Befreiung für die Umgestaltung und den Ausbau der Tank- und Rastanlagen Cloerbruch (Nord und Süd) durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW im Landschaftsschutzgebiet "Schiefbahner Bruch".)
PDF
-
Sitzungsvorlage (Luftbild mit Vorhabenbereich im Schutzgebiet)
PDF
Beratungsverlauf
-
28.11.2017
Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen
TOP 2. Ergebnis: Zur Kenntnis genommen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz