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V/0835/2006

Vorbereitung eines Organisations- und Betriebskonzeptes für die Bäderlandschaft in Münster

Vorlage 17.10.2006

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Zeitschiene Bäder

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Ansehen

Anlage 1 Ergebniszusammenfassung Workshop

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Zeitschiene Bäder

1650 Zeichen

	




	
	


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Anlage 1 Ergebniszusammenfassung Workshop

82317 Zeichen

Workshop 
Organisationsmodelle zur zukünftigen Entwicklung der 
städtischen Bäderlandschaft 
 
 
 
Ergebniszusammenfassung 
 
 
 
Ort: Stadtweinhaus Münster 
 
Datum: 01.02.2006 
 
Zeit: 17:30 - 20:30 Uhr 
 
 
 
Teilnehmer: Herr Schulze Blasum Bürgermeister der Stadt Münster 
 Frau Kubig-Steltig Ratsfrau (SPD Fraktion) 
 Frau Möllemann-Appelhoff Ratsfrau (FDP Fraktion) 
 Frau Dr. Stein-Redent Ratsfrau (Bündnis 90/Die Grünen) 
 Frau Wiesenack-Hauß Ratsfrau 
 Herr Klein Ratsherr (CDU Fraktion) 
 Frau Bickeböller Stadtkämmerin der Stadt Münster 
 Frau Dr. Hanke Dezernat für Schule, Kultur und Sport 
 Herr Joksch Stadtbaurat der Stadt Münster 
 Herr Dr. v. Erdély Ernst & Young Real Estate 
 Herr Dr. Beisheim Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
 Frau Dr. Kleinhenz Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 
 Frau Sökeland Ernst & Young 
 Herr Bemmerl Ernst & Young Real Estate

Workshop - Organisationsmodelle zur zukünftigen Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft 
 
  
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Y:\_Groups\M\Münster\01 Workshop\Gutachten\03_Ergebnisbericht\061017_Ergebniszusammenfassung Workshop Münster_final.doc 
 
 
Executive Summary 
Als Ergebnis des Workshops kann festgehalten werden, dass die 
Hallenbäder Mitte und Ost ein umfangreiches Potenzial zur Umsetzung 
eines PPP-Modells aufweisen. Für das Hallenbad Kinderhaus sowie für das 
Freibad Hiltrup konnte darüber hinaus Potenzial zur Einbindung eines 
privaten Partners in das Facility-Management (im Folgenden FM) 
aufgezeigt werden. Es zeigt sich, dass sowohl ein „reines“ PPP- Modell als 
auch eine umfassende Vergabe von FM-Leistungen (inkl. Risikoübertrag, 
vgl. Ziff. 4: „FM-Modell II“) als geeignete Organisationsmodelle zur 
zukünftige Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft in Betracht 
gezogen werden können.  
 
Zur weiteren Vorgehensweise empfehlen wir die Durchführung eines 
Markterkundungsverfahrens, in dem das Interesse privater Investoren und 
Betreiber am Markt abgefragt wird. Dabei kann die abschließende 
Entscheidung für eines der oben genannten Organisationsmodelle an die 
Ergebnisse der Markterkundung gebunden werden. Ziel der 
Markterkundung ist es, belastbare Aussagen zum Vergabeumfang zu 
erhalten. Unter Maßgabe der Wirtschaftlichkeit gilt es zu bestimmen, 
inwieweit die Bildung von Vergabepaketen (bäderübergreifende Vergabe) 
möglich und sinnvoll ist. 
 
Zur Umsetzung eines PPP-Projektes wurde in der Nachbereitung des 
Workshops ein auf die Stadt Münster angepasstes Organisationsmodell (vgl. 
7. Zusammenfassung/Ergebnis) entwickelt. Dieses Modell ist im Hinblick 
auf die steuerrechtliche Situation (vgl. Ausführungen zu Ziffer 2.1) noch mit 
den zuständigen Finanzbehörden abzustimmen bzw. in Form einer 
verbindlichen Aussage abzusichern.  
 
Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Markterkundungsverfahren sowie einer 
verbindlichen Aussage der Finanzbehörde kann die Stadt Münster dann das 
anzuschließende Vergabeverfahren einleiten.

Workshop - Organisationsmodelle zur zukünftigen Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft 
 
  
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Inhaltsverzeichnis 
 
1. Veranlassung....................................................................................................................5 
1.1 Ausgangslage...............................................................................................................5 
1.2 Zielsetzung...................................................................................................................5  
 
2. Projekthintergrund und -grundlagen..............................................................................6 
2.1 Steuerrechtliche Situation.............................................................................................6 
2.1.1 Status quo..........................................................................................................6 
2.1.2. Mögliche Gestaltungsansätze für eine zukünftige Entwicklung der....................7 
  Bäderlandschaft................................................................................................8 
2.1.3. Umsatzsteuer.....................................................................................................9 
2.2 Konzeptionelle Ausrichtung........................................................................................10  
 
3. Rahmenbedingungen und Umsetzungsansätze.............................................................11  
 
4. Realisierungsalternativen...............................................................................................12 
4.1 FM-Modell I (Basismodell)........................................................................................14 
4.2 FM-Modell II..............................................................................................................16 
4.3 PPP-Light...................................................................................................................18 
4.4 PPP-Full Size..............................................................................................................21 
4.5 Städtische Beteiligungsgesellschaft.............................................................................23  
 
5. Bädereignung..................................................................................................................25 
5.1 FM-Modell I...............................................................................................................27 
5.2 FM-Modell II..............................................................................................................27 
5.3 PPP-Modelle (PPP-Light/PPP-Full Size)....................................................................27 
5.4 Städtische Beteiligungsgesellschaft.............................................................................29  
 
6. Vergabeverfahren...........................................................................................................30 
6.1 Umfang der Vergabe...................................................................................................30 
6.1.1 FM - Modell.....................................................................................................30 
6.1.2 PPP - Modell....................................................................................................30 
6.2 Vergaberecht..............................................................................................................31  
 
7. Zusammenfassung/Ergebnis..........................................................................................32  
 
8. Weiteres Vorgehen.........................................................................................................37

Workshop - Organisationsmodelle zur zukünftigen Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft 
 
  
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Abbildungsverzeichnis 
 
Abbildung 1: Vergleich der „KonventionellerBeschaffungsvariante“  
zu „Public Private Partnership“ 
Abbildung 2:  Realisierungsalternative „FM–Modell I“ 
Abbildung 3:  Realisierungsalternative „FM–Modell II“ 
Abbildung 4:  Realisierungsalternative „PPP-Light“ 
Abbildung 5:  Realisierungsalternative „PPP-Full Size“ 
Abbildung 6:  Realisierungsalternative „Städtische Beteiligungsgesellschaft“ 
Abbildung 7:  Bädereignung bezüglich der Realisierungsalternativen 
Abbildung 8:  Investorenmodell 
Abbildung 9:  Vorgehensweise bei einem PPP-Projekt

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1. Veranlassung 
1.1 Ausgangslage 
Die Stadt Münster verfügt über insgesamt neun Hallen- und sechs Freibäder 
(zwei in freier Trägerschaft), die im Wesentlichen durch die Problematik 
eines hohen Instandhaltungsstaus (anstehende Investitionskosten zur 
Aufrechterhaltung des Badebetriebs), rückläufiger Besucherzahlen sowie 
z. T. sehr hoher Betriebskosten (hoher jährlicher Zuschussbedarf) 
gekennzeichnet sind.  
 
Es ist beabsichtigt, in der bestehenden Bäderlandschaft eine Neuordnung 
vorzunehmen, die sich in der konzeptionellen Ausrichtung an den 
Ergebnissen des bereits erstellten Gutachtens „Entwicklungsanalyse 
Bäderkonzept Stadt Münster“ der Wenzel Consulting Aktiengesellschaft 
(erstellt 06/2005 – 10/2005) orientiert. 
 
In dem angesprochen Gutachten wurden die insgesamt 15 Bäder der Stadt 
Münster unter den Aspekten Angebot (Teil A - Gebäudecharakteristika, 
urbane Rahmenbedingungen, Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsumfeld) und 
Nachfrage (Teil B - Stadt Münster sowie Besuchergruppen nach 
Öffentlichkeit, Schulen, Vereine) analysiert. Aus der Gegenüberstellung von 
Angebots- und Nachfragesituation wurden Handlungsprofile (konzeptionelle 
Ausrichtung unter Berücksichtigung der Gebäudecharakteristik, 
Nachfragesituation sowie prognostizierter Investitionskosten) abgeleitet 
(Teil C) und schließlich in Form von Entwicklungsszenarien (Darstellung 
des Versorgungsgrads bzgl. der genannten Besuchergruppen sowie einer 
Kosten-Erlös-Prognose – Einnahmen, Betriebskosten, Investitionskosten) 
dargestellt (Teil D). Im Ergebnis des Gutachtens wird vorgeschlagen, einige 
der insgesamt 15 Hallen- und Freibäder zu schließen und alle verbleibenden 
Bäder zu sanieren und zu modernisieren.  
 
Zur Umsetzung des anstehenden Sanierungs- und Modernisierungsprozesses 
und der daraus wachsenden Anforderungen an den künftigen Bäderbetrieb 
gilt es, die möglichen Organisationsmodelle und deren Auswirkungen zu 
analysieren. 
 
Die Stadt Münster beabsichtigt im Jahr 2006 auf Grundlage einer 
aussagekräftigen Entscheidungsvorlage die Wahl eines oder mehrerer 
geeigneter Organisationsmodelle für die verbleibenden Bäder vorzunehmen. 
1.2 Zielsetzung 
Zielsetzung des Workshops war es, aus den vorhandenen Informationen die 
grundsätzliche Eignung, die Vor- und Nachteile sowie die wesentlichen 
Voraussetzungen und Erfolgsfaktoren verschiedener Organisationsmodelle 
für die Sanierung/Attraktivierung sowie den Betrieb der Bäder der Stadt 
Münster herauszuarbeiten.

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2. Projekthintergrund und -grundlagen 
2.1 Steuerrechtliche Situation 
Die steuerrechtliche Situation der Bäderlandschaft in Münster stellt sich wie 
folgt dar (vereinfachte Darstellung): 
2.1.1 Status quo  
Die insgesamt 15 Bäder werden derzeit bei der Stadt Münster in einem 
Betrieb gewerblicher Art (nachfolgend: BgA) gehalten. Daneben wird in 
diesem BgA die 100%-ige Beteiligung an der Stadtwerke Münster GmbH 
gehalten, die 1967 durch Ausgliederung des Eigenbetriebs „Stadtwerke“ 
entstanden ist und im Jahr 1992 als gewillkürtes Betriebsvermögen in den 
BgA eingelegt wurde. Zielsetzung dieser Einlage war, die Bäderverluste mit 
den Gewinnausschüttungen aus den Stadtwerken zu verrechnen und somit 
zumindest teilweise einen steuerlichen Querverbund zu nutzen. Im Rahmen 
einer verbindlichen Auskunft vom 08.01.1992 war die enge wechselseitige 
technisch-wirtschaftliche Verflechtung, insbesondere auf Grund der 
vorhandenen Blockheizkraftwerke, seitens des Finanzamts bestätigt worden.  
 
Mit Abschaffung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens war 
diese Verlustverrechnung nicht mehr möglich. In 2002/2003 war daher im 
Rahmen einer Abstimmung mit dem Finanzministerium des Landes 
Nordrhein-Westfalen bzw. der Oberfinanzdirektion Münster geklärt worden, 
ob eine Ausgliederung sämtlicher Bäder in die Stadtwerke Münster GmbH 
neben der anfallenden Grunderwerbsteuer darüber hinaus ertragsteuerneutral 
möglich ist. Die Finanzverwaltung hat in seiner Stellungnahme vom 
09.05.2003 die Auffassung vertreten, dass im Falle einer Ausgliederung der 
Bäder die zurückbleibende Beteiligung an der Stadtwerke Münster GmbH in 
den hoheitlichen Bereich der Stadt übergeht. Dieses stelle eine verdeckte 
Gewinnausschüttung (nachfolgend: vGA) des BgA an die Stadt dar, für die 
gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG Kapitalertragsteuer anfällt. Die 
Kapitalertragsteuer hätte 10 % der im Rahmen der vGA realisierten stillen 
Reserven in der Beteiligung betragen, was, basierend auf einer damaligen 
groben Schätzung, eine Kapitalertragsteuer von mind. € 20 Mio. ausgelöst 
hätte. Überlegungen, lediglich eine Teilausgliederung einzelner Bäder 
vorzunehmen (siehe dazu ausführlicher unter 2.1.2. Buchstabe a), wurden 
wegen der Verwässerung des Effekts der Gewinn- und Verlustverrechnung 
sowie des Risikos der steuerlichen Nichtanerkennung durch die 
Finanzverwaltung (insbesondere vor dem Hintergrund der abschlägig 
beschiedenen Anfrage) nicht weiterverfolgt.

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Nachrichtliche Ergänzung zum Status Quo 
 
Bei der Stadt Münster wird derzeit eine Betriebsprüfung des Finanzamts für 
Groß- und Konzernbetriebsprüfung für den Zeitraum 2000 bis 2003 
durchgeführt. In diesem Zusammenhang thematisiert die Betriebsprüfung 
die Frage nach dem Gegenstand / Umfang des BgA Bäder (einheitliches 
Gebilde oder Zusammenfassung von mehreren selbständigen Betrieben) 
sowie die Frage des Vorliegens der Voraussetzungen für eine steuerlich 
wirksame Verlustverrechnung der Verluste der Bäder mit den Gewinnen aus 
der Beteiligung an der Stadtwerke Münster GmbH (steuerlicher 
Querverbund). Wie bereits oben ausgeführt wurde, ist zwar eine 
ertragsteuerliche Verlustverrechnung seit dem Wegfall des 
Anrechnungsverfahrens in der gegebenen Struktur ohnehin nicht mehr 
möglich. Die Anerkennung des Querverbunds von Versorgungsbereich und 
Bäderbereich dem Grunde nach hat jedoch weiterhin Bedeutung für die 
Höhe der Kapitalertragsteuerbelastung infolge der durch den BgA Bäder an 
die Stadt fließenden Ausschüttungen aus der Stadtwerke Münster GmbH. 
 
Endgültige Ergebnisse aus der Betriebsprüfung liegen noch nicht vor. Im 
Rahmen einer Besprechung zwischen Vertretern der Stadt Münster, der 
Betriebsprüfung und Ernst & Young hat die Betriebsprüfung jedoch die 
Anerkennung des steuerlichen Querverbunds eines wie auch immer 
gearteten BgA Bäder mit dem Versorgungsbereich der Stadtwerke für die 
Zukunft im Bezirk der OFD Münster faktisch ausgeschlossen, weil das 
Kriterium der erforderlichen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung 
jedenfalls zukünftig mit großer Wahrscheinlichkeit als nicht erfüllt 
angesehen werden dürfte. 
 
Insofern sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bei der Würdigung 
aller nachfolgend dargestellten Realisierungsalternativen davon 
ausgegangen werden sollte, dass der steuerliche Querverbund nicht 
aufrechtzuerhalten bzw. herzustellen ist. 
 
Abschließend weisen wir darauf hin, dass die Frage der (Kapitalertrag-
)Steuerneutralität etwaiger Umstrukturierungen weiterhin gegeben ist. Alle 
diesbezüglichen Hinweise in dieser Stellungnahme behalten daher ihre 
Gültigkeit – einschließlich der Empfehlung, vor einer Umsetzung einer 
Gestaltungsalternative eine verbindliche Zusage der Finanzverwaltung 
einzuholen.

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2.1.2.  Mögliche Gestaltungsansätze für eine zukünftige Entwicklung der 
  Bäderlandschaft 
 
a) Teilausgliederung einzelner Bäder 
Die oben beschriebene Kapitalertragsteuerproblematik entsteht 
grundsätzlich, wenn der BgA-Bäder auf Grund von Ausgliederungen oder 
Schließungen von Bädern aufgelöst wird, sodass die Stadtwerkebeteiligung 
keinem BgA mehr zugerechnet werden kann und als entnommen gilt.  
 
Sofern nur einzelne Bäder ausgegliedert werden und im bisherigen BgA 
Bäderteilbetriebe zurückbleiben, könnte die Auffassung vertreten werden, 
dass der BgA-Bäder weiterhin besteht und die Stadtwerkebeteiligung in 
diesem verbleibenden BgA gehalten wird. In diesem Fall fällt keine 
Kapitalertragsteuer an. Voraussetzung ist, dass der Betrieb der im BgA 
verbleibenden Bäder eine wirtschaftliche Tätigkeit von einigem Gewicht 
darstellt, d. h. dass er sich aus der Gesamtbetätigung der Stadt wirtschaftlich 
heraushebt. Dies wird grundsätzlich bei einem Jahresumsatz von 
€ 30.678,00 bejaht. Darüber hinaus müssen die im BgA verbleibenden 
Bäder selbständig durch die Stadt betrieben werden können, d. h. dass 
hierfür das Betriebspersonal und die Betriebsmittel zur Verfügung stehen 
müssen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass seitens der 
Finanzverwaltung die Auffassung vertreten wird, dass der verbleibende 
Bäderbetrieb im BgA nicht mehr mit dem bisherigen BgA-Bäder 
wirtschaftlich identisch ist, und zunächst eine Aufgabe des bisherigen 
Bäder-BgA unterstellt wird mit der Folge, dass Kapitalertragsteuer ausgelöst 
wird. Eine Teilausgliederung von Bäden sollte daher nur auf Basis einer 
vorherigen positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamts erfolgen.  
 
Die Ausgliederung einzelner Bäder kann unter den oben genannten 
Voraussetzungen ertragsteuerneutral erfolgen, wenn steuerliche Teilbetriebe 
vorliegen. Unter einem Teilbetrieb ist nach der Rechtsprechung ein mit einer 
gewissen Selbständigkeit ausgestatteter, organisatorisch geschlossener Teil 
des Gesamtbetriebes zu verstehen, der für sich allein lebensfähig ist. Ein 
wesentliches Kriterium ist der Einsatz von eigenem Personal für den 
Betriebsteil. Grundsätzlich müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen 
des Teilbetriebs bei der Ausgliederung zivilrechtlich übergehen. Mit der 
Finanzverwaltung abzustimmen wäre auch, ob auch das dem Teilbetrieb 
zuzuordnende Personal auf den neuen Träger übergehen muss oder nach der 
Ausgliederung überlassen werden kann. Daneben ist zu berücksichtigen, 
dass im Falle der Ausgliederung von Bädergrundstücken Grunderwerbsteuer 
anfällt.

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b) Verpachtung der Bäder an einen Dritten 
Ein weiterer Gestaltungsansatz wäre, den Bäderbetrieb nicht mehr durch die 
Stadt selber zu führen, sondern den Betrieb im Ganzen an einen, oder bei 
Vorliegen von mehreren Teilbetrieben, an mehrere Dritte zu verpachten 
(z. B. im Rahmen eines Betreibermodells). Der bisherige BgA-Bäder würde 
dann in einen Verpachtungs-BgA Bäder umgewandelt, wenn der Pächter 
den Bäderbetrieb in der überlassenen Form fortführen könnte. Die oben 
beschriebene Kapitalertragsteuerproblematik würde nicht auftreten, wenn 
der Verpachtungs-BgA als Fortführung des alten Bäder-BgAs qualifiziert 
wird, wofür es Argumente gibt. Etwas anderes gilt, wenn der Verpachtungs-
BgA als neuer BgA, der nicht mit dem bisherigen BgA wirtschaftlich 
identisch ist, qualifiziert wird. Da dieses Risiko nicht gänzlich 
auszuschließen ist, sollte in jedem Fall vor einer Umsetzung dieses 
Gestaltungsansatzes eine verbindliche Auskunft eingeholt werden. Da in 
dieser Variante keine Grundstücke seitens der Stadt auf einen Dritten 
übertragen werden, fällt keine Grunderwerbsteuer an.  
 
c) Betriebsführung durch einen Dritten im Namen der Stadt 
Diese Alternative ist die schwächste Form der Einbindung eines Dritten 
(sog. Betriebsführungsmodell). Hier wird lediglich eine Dienstleistung von 
dem Dritten bezogen, die der Umsatzsteuer unterliegt. Da der Bäderbetrieb 
weiterhin im Namen der Stadt geführt wird und der Stadt daher zuzurechnen 
ist, bleibt es bei der bisherigen Form des BgA, die u. E. auch wirtschaftlich 
mit dem bisherigen BgA identisch ist. In diesem Fall wird keine 
Kapitalertragsteuer ausgelöst. 
2.1.3. Umsatzsteuer 
Sofern ein Dritter eine Dienstleistung gegenüber dem BgA-Bäder erbringt, 
unterliegt diese grundsätzlich der Umsatzsteuer. Soweit diese Dienstleistung 
für den Bereich des Schulschwimmens bezogen wird, ist die ausgewiesene 
Vorsteuer für den BgA nicht abziehbar, da das Schulschwimmen als 
hoheitliche Aufgabe nicht zu dem Unternehmensbereich des BgA zählt.  
 
Verpflichtet sich der Schwimmbadpächter, das kommunale Bad nach 
Maßgabe der kommunalen Benutzungs- und Gebührenordnung zu führen 
und erhält er von der Stadt neben den ihm verbleibenden Eintrittsgeldern 
einen Betriebskostenzuschuss, erbringt der Pächter gegenüber der Stadt zum 
einen die steuerpflichtige Leistung der Weiterführung des Bades zu den 
Bedingungen der Stadt. Zum anderen stellt der Zuschuss preisauffüllendes 
Entgelt für die steuerpflichtige Leistung des Pächters an die Badbenutzer 
dar. Die Vorsteuer aus der Leistung an die Stadt kann diese, soweit sie auf 
das Schulschwimmen entfällt, nicht abziehen.

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2.2 Konzeptionelle Ausrichtung 
Gem. Beschlussvorlage V / 0397 /2005 vom 27.10.2005 wurde durch den 
Rat der Stadt Münster das Szenario III, Variante 2 des oben genannten 
Gutachtens (Wenzel Consulting AG) als Grundlage für das weitere 
Vorgehen beschlossen: 
 
Hallenbäder: 
§ Erhaltung: 
Hiltrup, Kinderhaus, Mitte, Ost, Roxel und Wolbeck 
§ Entlassung aus der städtischen Trägerschaft: 
Amelsbüren, Handorf und Süd 
 
Freibäder: 
§ Erhaltung: 
Hiltrup und Stapelskotten bzw. alternativ das in privater Trägerschaft 
befindliche Freibad DJK Coburg 
§ Entlassung aus der städtischen Trägerschaft: 
Handorf und Nienberge 
 
Gem. des Gutachtens der Wenzel Consulting Aktiengesellschaft (vgl. 
Kosten-Erlös-Prognose - Teil D, Seite 35) werden für die Umsetzung dieses 
Szenarios folgende Prognosewerte angegeben: 
 
§ Investitionskosten  € 18.580.000,00 / € 19.630.000,00  
(je nach Umfang der Sanierungsmaßnamen im Hallenbad Ost) 
 
§ jährliches Defizit   €   1.590.300,00 
(Gesamterlöse minus Betriebskosten)

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3. Rahmenbedingungen und Umsetzungsansätze 
Zielsetzung ist es, auf Basis des Ratsbeschlusses (Beschlussvorlage V / 
0397 /2005) für den anstehenden Sanierungs- und Modernisierungsprozess 
eine geeignete Organisationsform für den „Bereich Bäder“ zu entwickeln. 
 
In der gemeinsamen Diskussion wurden folgende wesentlichen Ziele bzw. 
Vorgaben für das zukünftige Bäderkonzept der Stadt Münster definiert (die 
Aufzählung stellt keine Rangfolge dar, sondern gibt die genannten Punkte 
lediglich in geordneter Form wieder): 
 
§ konzeptionelle Ausrichtung an den Ergebnissen des 
Gutachtens „Entwicklungsanalyse Bäderkonzept Stadt 
Münster“ der Wenzel Consulting Aktiengesellschaft 
§ Einhaltung des durch die Wenzel Consulting 
Aktiengesellschaft angegebenen Finanzierungsrahmens (vgl. 
2. Projekthintergrund und -grundlagen) 
§ Sicherstellung eines dauerhaft wirtschaftlichen Betriebs – 
sowohl unter Berücksichtigung der Investitions- als auch der 
Betriebskosten 
§ Steigerung der Attraktivität der Bäderlandschaft Münster 
§ Umsetzung eines zukunftsfähigen Bäderkonzepts unter 
Berücksichtigung der Nachfragestruktur 
(Bedarf der Öffentlichkeit – Spaßbad?) 
§ Berücksichtigung einer familiengerechten Ausrichtung 
§ Berücksichtigung der Anforderungen aus Breiten- und 
Leistungssport 
§ Gewährleistung der ausreichenden Versorgung für Schul- 
und Vereinsschwimmen (konzeptionelle Grundlage) 
§ Gewährleistung einer sozialverträglichen Eintrittspreis-
struktur 
§ Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten in Münster 
(Bäderstruktur/städtische Institutionen) 
§ Sicherstellung der technischen Betriebssicherheit (Medien/ 
Hygiene) 
§ Einbindung privatwirtschaftlichen Know-hows

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4. Realisierungsalternativen 
Die nachfolgende Illustration definiert die beiden Grenzfälle möglicher 
Alternativen zur organisatorischen Gestaltung der zukünftigen 
Bäderlandschaft in Münster: 
 
KonventionelleBeschaffungsvariante Public Private Partnership
Planung
Bau
Betrieb
Finanzierung
Planung
Bau
Betrieb
Finanzierung
Betrieb 
in Eigenregie
Betrieb 
in Eigenregie
Bau 
in Eigenregie
Bau 
in Eigenregie
FinanzierungFinanzierung
Sonderform
Kommunal-
leasing
Sonderform
Kommunal-
leasing
Traditionell
Kommunal-
kredit
Traditionell
Kommunal-
kredit
Traditionell
Fortfaitierung
Traditionell
Fortfaitierung
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Sonderform
Leasing
Sonderform
Leasing
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Planung 
in Eigenregie
Planung 
in Eigenregie
KonventionelleBeschaffungsvariante Public Private Partnership
Planung
Bau
Betrieb
Finanzierung
Planung
Bau
Betrieb
Finanzierung
Betrieb 
in Eigenregie
Betrieb 
in Eigenregie
Bau 
in Eigenregie
Bau 
in Eigenregie
FinanzierungFinanzierung
Sonderform
Kommunal-
leasing
Sonderform
Kommunal-
leasing
Traditionell
Kommunal-
kredit
Traditionell
Kommunal-
kredit
Traditionell
Fortfaitierung
Traditionell
Fortfaitierung
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Sonderform
Leasing
Sonderform
Leasing
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Planung 
in Eigenregie
Planung 
in Eigenregie Planung
Bau
Betrieb
Finanzierung
Planung
Bau
Betrieb
Finanzierung
Betrieb 
in Eigenregie
Betrieb 
in Eigenregie
Bau 
in Eigenregie
Bau 
in Eigenregie
FinanzierungFinanzierung
Sonderform
Kommunal-
leasing
Sonderform
Kommunal-
leasing
Traditionell
Kommunal-
kredit
Traditionell
Kommunal-
kredit
Traditionell
Fortfaitierung
Traditionell
Fortfaitierung
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Sonderform
Leasing
Sonderform
Leasing
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Planung 
in Eigenregie
Planung 
in Eigenregie
 
 
Abbildung 1: Vergleich „Konventionelle Beschaffungsvariante“  
  zu „Public Private Partnership“ 
 
Das linke Bild zeigt die konventionelle Beschaffungsvariante, in der die 
Stadt Münster alle anstehenden Leistungen in Eigenregie bzw. unter 
Einbeziehung externer Sachverständiger und Unternehmen durchführen 
würde. 
 
In dem rechten Bild ist das „reine“ PPP-Modell dargestellt, in dem der 
private Partner, zwar im Auftrag der Stadt Münster, jedoch in eigener 
Risikoverantwortung alle Leistungen bis hin zur Finanzierung übernimmt. 
 
Zwischen diesen beiden Grenzfällen liegt eine Vielzahl möglicher 
Realisierungsvarianten, deren Untersuchung und Analyse Gegenstand des 
Workshops war. 
 
Da die Vorgehensweise der konventionellen Beschaffungsvariante sowie 
deren Vor- und Nachteile als bekannt vorausgesetzt werden kann, lag der 
Schwerpunkt des Workshops auf der Erläuterung der Vor- und Nachteile 
einer privatwirtschaftlichen Einbindung. 
 
Die Definition Public Private Partnership (im Folgenden PPP) umfasst eine 
Vielzahl möglicher Realisierungsalternativen zur Einbindung eines 
privatwirtschaftlichen Unternehmens zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. 
Grundsätzlich ist zwischen haushalts- und nutzerfinanzierten PPP-Projekten 
zu unterscheiden. Eine kurze Erläuterung hierzu ist im Anhang aufgeführt

Workshop - Organisationsmodelle zur zukünftigen Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft 
 
  
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(vgl. Präsentation „Workshop Münster - Organisationsmodelle zur 
zukünftigen Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft“). 
 
Da die vorhandenen Bäder in Münster sehr unterschiedliche Ausrichtungen 
und Potenziale aufweisen und es bzgl. der Nutzung und 
Zielgruppenzuweisung für die Zukunft beabsichtigt ist, eine sehr deutliche 
Differenzierung der einzelnen Bädern vorzunehmen, ist zu klären, inwieweit 
es möglich bzw. sinnvoll ist, ein übergeordnetes Organisationsmodell zur 
Umsetzung des anstehenden Prozesses zu wählen. Für den Workshop wurde 
beschlossen, vorerst, unabhängig von den spezifischen Rahmenbedingungen 
einzelner Bäder, Realisierungsalternativen zu entwickeln und diese unter 
Berücksichtigung der unter „2. Projekthintergrund und -grundlagen“ 
beschriebenen steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen sowie der unter 
„3. Rahmenbedingungen und Umsetzungsansätze“ definierten Vorgaben zu 
bewerten. 
 
Anhand der Kriterien Planung/Konzeption, Sanierung (Bauausführung), 
kaufmännischer Betrieb, technischer Betrieb, Trägerschaft und Finanzierung 
wurden die nachfolgend dargestellten Alternativen entwickelt.

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4.1 FM-Modell I (Basismodell) 
Bei dem FM-Modell I wird ausschließlich der technische Betrieb (Facility-
Management) an ein – auf diesen Bereich spezialisiertes – Dienstleistungs-
unternehmen übertragen. Der technische Betrieb umfasst den Bereich der 
Verwaltung und Bewirtschaftung des Gebäudes sowie der technischen 
Anlagen (beispielsweise Gebäudereinigung, Wartung der technischen 
Anlagen, etc.). 
 
Alternative: FM – Modell I (Basismodell) 
 
 
Betrieb  
Planung / 
Konzeption Sanierung 
kaufm. technisch 
Träger-
schaft 
Finan-
zierung 
Öffentl. 
Hand 
 x x x  x x 
Privater 
   x   
  
 
Abbildung 2: Realisierungsalternative „FM–Modell I“ 
 
Vorteile: 
Die Vorteilhaftigkeit und damit Eignung dieser Alternative kann nicht im 
grundsätzlichen Sinne bestimmt werden, da die entscheidenden Faktoren 
hierzu struktureller Art, d. h. in Abhängigkeit von der organisatorischen 
sowie der personellen IST-Situation, zu bewerten sind.  
 
Unter bestimmten Grundvoraussetzungen ist es möglich, dass ein 
privatwirtschaftliches Unternehmen auf Grund des vorhandenen Know-
hows hier Einsparpotenziale aktivieren kann. Des Weiteren ist im Einzelfall 
zu prüfen, inwieweit der Markt diese Dienstleistung im Vergleich zur 
Eigenbeschaffungsvariante günstiger bereitstellen kann. 
 
Da lediglich eine Dienstleistung von dem Dritten bezogen wird, stellt diese 
Alternative ein sog. Betriebsführungsmodell (vgl. auch Ziffer 2.1.2 
Buchstabe c) dar – die Leistung wird im Namen des BgA-Bäder der Stadt 
Münster erbracht. Aus steuerlicher Sicht ist der Bäderbetrieb weiterhin dem 
BgA-Bäder der Stadt Münster zuzurechnen, sodass die unter Ziffer 2.1.1. 
beschriebene Kapitalertragsteuerproblematik nicht auftritt.

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Nachteile: 
Die privatwirtschaftliche Einbindung erfolgt auf Grundlage eines 
Dienstleistungsvertrages, d. h. der Private partizipiert nicht bzw. nur indirekt 
(Wettbewerb) am qualitativen Ergebnis seiner Leistungserbringung. Der 
Anreiz, zu einer Reduzierung der Betriebskosten beizutragen, ist begrenzt, 
da die Vergütung des Privaten hiervon nicht beeinflusst wird. 
 
Grundsätzlich ist es denkbar, Anreizmechanismen in Form von vertraglich 
zu vereinbarende Bonus-Malus-Regelungen zu implementieren, jedoch ist 
zu bedenken, dass der Einflussbereich des Privaten auf die technische 
Betriebsführung isoliert ist. 
 
Anzumerken ist auch, dass der mit dem Privaten geschlossene 
Dienstleistungsvertrag der Umsatzsteuer unterliegt. Soweit die Leistungen 
für den hoheitlichen Bereich (Schulschwimmen) bezogen werden, ist die 
Vorsteuer bei der Stadt nicht abziehbar. 
 
Fazit: 
Der zentrale Schwachpunkt dieser Alternative liegt in der fehlenden bzw. 
begrenzten Möglichkeit, Risiken auf den Privaten zu übertragen. Das 
Betriebskostenrisiko (technischer Bereich) verbleibt in vollem Umfang bei 
der Stadt Münster. Die Übernahme betriebswirtschaftlicher Risiken ist 
durch den Privaten in der Regel an eine entsprechende Erweiterung seines 
Einflussbereiches gebunden, die in nachfolgend dargestellter Alternative 
erläutert wird.

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4.2 FM-Modell II 
Neben dem rein technischen Betrieb wird dem Privaten auch die Planung 
und Sanierung der technischen Anlagen übertragen. Die Finanzierung der 
technischen Anlagen stellt eine mögliche, jedoch nicht zwingende 
Erweiterung dieser Alternative dar. Hierzu sind beispielsweise Contracting-
Dienstleistungen als Stichwort anzuführen. Die Grundzüge (Vor- und 
Nachteile) dieses Modells gestalten sich unabhängig von einer evtl. 
Übertragung der Finanzierung der technischen Anlagen auf den Privaten. 
 
Alternative: FM – Modell II 
 
 
Betrieb  
Planung / 
Konzeption Sanierung 
kaufm. technisch 
Träger-
schaft 
Finan-
zierung 
Öffentl. 
Hand 
 x x x  x x 
Privater 
 
 
x 
techn. 
Anlagen 
x 
techn. 
Anlagen  x 
techn. 
Anlagen  (x) 
techn. 
Anlagen 
  
 
Abbildung 3: Realisierungsalternative „FM–Modell II“ 
 
Vorteile: 
Das wirtschaftliche Betriebsrisiko des technischen Betriebs kann – in 
Abhängigkeit von den zu bestimmenden vertraglichen Rahmenbedingungen 
– auf den Privaten übertragen werden. 
 
Sofern die Finanzierung der Maßnahme durch den Privaten erbracht werden 
soll (bspw. in Form eines Forfairtierungsmodells) unterliegt die Konzeption 
der technischen Anlagen nur indirekt den finanziellen Rahmenbedingungen 
der öffentlichen Haushaltsmittel. Durch Einbindung des Privaten in die 
„gesamte Wertschöpfungskette“ des technischen Bereichs können evtl. 
höhere Investitionen in die technische Ausstattung realisiert werden, da 
diese zu einer langfristigen Senkung der jährlichen Betriebskosten beitragen. 
Die Stadt Münster partizipiert damit indirekt an der Senkung der jährlichen 
Betriebskosten, da der Preis für das Gesamtpaket am Markt und somit auf 
Grundlage eines optimierten Wirtschaftlichkeitskonzeptes bestimmt wird. 
 
Die Leistung des „Gesamtpaketes“ wird zu einem Festpreis bzw. zu festen 
jährlichen Entgeltzahlungen eingekauft, sodass – in Abhängigkeit eines 
Verbrauchsmengengerüsts - eine weitgehende Kostensicherheit besteht. 
Selbstverständlich übernimmt der Private nicht das Energiepreisrisiko.

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Aus steuerlicher Sicht ist der Bäderbetrieb u. E. weiterhin dem BgA-Bäder 
der Stadt Münster zuzurechnen, insbesondere da weiterhin das 
Betriebspersonal der Stadt die Aufgaben ausführt und die Stadt letztendlich 
das Betriebsrisiko trägt. Daher tritt die unter „2.1.1. Steuerrechtliche 
Situation-Status quo“ beschriebene Kapitalertragsteuerproblematik nicht 
auf. 
 
Sofern jedoch die Trägerschaft an betriebsnotwendigen Anlagen auf den 
Privaten übergeht, empfehlen wir vorab auch dieses Konzept mit der 
Finanzverwaltung abzustimmen, da ggf. die Auffassung vertreten werden 
könnte, dass die Stadt das Wesen des Bäderbetriebs verändert hat. 
 
Nachteile: 
Um die entsprechenden Synergieeffekte dieser Alternative zu generieren, 
sollte die Vergabe der Leistung als Gesamtpaket erfolgt. Damit ist die 
Möglichkeit zur Einbindung des regionalen Mittelstandes – insbesondere in 
die Ausführung der Bauleistung –als gering einzustufen. Hinsichtlich der 
Bauleistung kann hier der Vergleich zu einer GU-Vergabe angestellt 
werden. Die Möglichkeiten, diese an die Einbindung regionaler 
Unternehmen zu binden, gestaltet sich im Allgemeinen aus 
vergaberechtlicher Sicht als problematisch. 
 
Bezüglich der Umsatzsteuer bzw. der teilweisen Nichtabziehbarkeit von 
Vorsteuer gelten die zur Realisierungsalternative FM-Modell I angeführten 
Nachteile. 
 
Fazit: 
Diese Alternative stellt ein haushaltsfinanziertes PPP-Modell dar, dessen 
sinnvolle Anwendung im Einzelfall und unter Berücksichtigung der 
konzeptionellen Badausrichtung zu bewerten ist. 
 
Durch Einbindung des Privaten in die Trägerschaft und Finanzierung der 
technischen Anlagen ist eine Erweitung hinsichtlich der Risikoübertragung 
möglich. Inwieweit eine derartige Ausweitung möglich und sinnvoll ist, 
muss im Einzelfall bzw. bäderspezifisch bestimmt werden. Hierzu bietet die 
Durchführung einer Markterkundung (vgl. „8. Weiteres Vorgehen“) eine 
gute Möglichkeit potentielle Investoren und Betreiber in diesen Prozess zu 
integrieren.

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4.3 PPP-Light 
Mit Ausnahme von Finanzierung und Trägerschaft der 
Investitionsmaßnahme wird die gesamte Leistungserbringung zur 
Umsetzung des zukünftigen Bäderkonzepts an ein privatwirtschaftliches 
Unternehmen übertragen. 
 
Durch Vorgaben strategischer Art wird durch die Stadt Münster die 
Erfüllung der öffentlichen Aufgaben, wie beispielsweise Schul- und 
Vereinssport, sozialverträgliche Eintrittspreise, etc., sichergestellt sowie die 
beabsichtigte Positionierung des Bades erreicht. Da ein gewisses Maß an 
konzeptioneller Freiheit für den Privaten die Voraussetzung zur 
Realisierung eines positiven Wirtschaftlichkeitsergebnisses darstellt, sind 
die Vorgaben konzeptionell zu halten. 
 
Die Möglichkeit, nur den kaufmännischen Betrieb an ein 
privatwirtschaftliches Unternehmen zu übertragen – z. B. in Form eines 
Managementvertrages – wurden im Rahmen des Workshops diskutiert, 
jedoch auf Grund der fehlenden Aussichten auf eine bessere 
Wirtschaftlichkeit gegenüber des herkömmlichen Bäderbetriebs nicht weiter 
verfolgt. 
 
Alternative: PPP-Light 
 
 
Betrieb  
Planung / 
Konzeption Sanierung 
kaufm. technisch 
Träger-
schaft 
Finan-
zierung 
Öffentl. 
Hand 
     x x 
Privater 
 
 x x x x   
  
 
 
Abbildung 4: Realisierungsalternative „PPP-Light“ 
 
Vorteile: 
Der Private übernimmt das Planungs-, Bau- und Betriebsrisiko, d. h. für die 
Stadt Münster besteht mit Vergabe Kostensicherheit bzgl. der zu tätigenden 
Investitionen und Betriebskosten. 
konzeptionelle Vorgaben durch die Stadt Münster

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Da die Vergabe der Gesamtleistung unter vergaberechtlichen 
Gesichtpunkten im Verhandlungsverfahren erfolgen kann, bleibt der 
Wettbewerb bis zur Beauftragung eines Partners gewahrt und somit sind die 
Chancen zur Erzielung eines günstigen Angebotpreises als sehr hoch 
einzustufen. 
 
Da der Private in die „gesamte Wertschöpfungskette“ (Konzeption und 
Betriebsverantwortlichkeit) eingebunden ist, wird dieser die konzeptionelle 
Ausrichtung im Hinblick auf eine langfristige Wirtschaftlichkeit erstellen. 
Die Vorteile für die Stadt Münster liegen in einem marktorientierten und 
damit den öffentlichen Bedürfnissen angepassten Konzept, das im Hinblick 
auf die Attraktivierung – unabhängig von der Verfügbarkeit öffentlicher 
Haushaltsmitteln – rein wirtschaftliche Aspekte (Erlöse) in den Vordergrund 
stellt. 
 
Das Betriebsrisiko wird in vollem Umfang durch den Privaten getragen. 
Damit besteht für die Stadt Münster Kostensicherheit bzgl. des jährlichen 
Defizits (fester Betrag für das jährlich an den Privaten zu entrichtende 
Nutzungsentgelt). 
 
Nachteile: 
Das Risiko der Investition verbleibt in vollem Umfang bei der Stadt 
Münster, da der Private nicht in die Finanzierung eingebunden ist. Damit 
besteht für die Stadt Münster das Risiko, die langfristige Betriebssicherheit 
nicht gewährleisten zu können.  
 
Stellt sich das durch den Privaten entwickelten Konzept als nicht marktfähig 
heraus und führt zu dessen Insolvenz, besitzt die Stadt Münster ein Bad 
bzw. Bäder, die mit verhältnismäßig hohen finanziellen Belastungen belegt 
sind und deren weiterer Betrieb nur schwer bzw. unter wirtschaftlichen 
Einbußen sichergestellt werden kann (Drittbetreiber). 
 
Grundsätzlich ist dem Privaten das betriebsnotwendige Vermögen 
(Grundstücke/Aufbauten) und das Betriebspersonal für die Betriebsführung 
zu überlassen. In diesem Fall geht der bisherige BgA-Bäder in einen 
Verpachtungs-BgA über. Damit gilt das unter „2.1.2 Buchstabe b) 
Steuerrechtliche Situation – Verpachtung der Bäder an einen Dritten“ 
beschriebene Szenario. Grundsätzlich sollte u. E. eine Fortführung des 
bisherigen BgA in anderer Form gegeben sein, sodass das 
Kapitalertragsteuerrisiko vermieden wird. Da eine andere Auffassung 
jedoch nicht gänzlich auszuschließen ist, sollte diese Alternative nicht ohne 
eine vorherige verbindliche Auskunft des Finanzamts durchgeführt werden.  
 
Bezüglich der Umsatzsteuer bzw. der teilweisen Nichtabziehbarkeit von 
Vorsteuer gelten die zu den vorherigen Alternativen angeführten Nachteile.

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Fazit: 
Diese Alternative stellt ein nutzerfinanziertes PPP-Modell dar, dessen 
sinnvolle Anwendung im Einzelfall und unter Berücksichtigung der 
konzeptionellen Badausrichtung zu bewerten ist. 
 
Da diese Realisierungsvariante zwar die wirtschaftlichen Betriebsrisiken auf 
den Privaten überträgt, das Finanzierungs- und damit Betriebsrisiko aber in 
vollem Umfang bei der Stadt Münster verbleibt, besteht hinsichtlich der 
Risikosicherheit Bedarf an einem weiterreichenden Modellansatz. An dieser 
Stelle ist anzumerken, dass eine weitere Risikoübertragung in der Regel 
auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist und daher im Einzelfall die 
sinnvollste Reichweite zu bestimmen ist.

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4.4 PPP-Full Size 
Die Alternative PPP-Full Size stellt eine Erweiterung der Alternative PPP-
Light um eine teilweise Beteiligung des Privaten an der Finanzierung dar. 
Der durch den Privaten aufzubringende Finanzierungsanteil ist über die 
Vertragslaufzeit (i. d. R. über eine Betriebszeit von ca. 25 – 30 Jahren) aus 
dem laufenden Betrieb zu refinanzieren. Das heißt, der Kapitaldienst (Zins + 
Tilgung) stellt eine Betriebsausgabe dar, die durch die Betriebseinnahmen 
(inkl. des durch die Stadt Münster zu zahlenden jährlichen 
Nutzungsentgelts) zu decken ist. 
 
Da die Kapitalkosten für den Finanzierungsanteil des Privaten höher sind, 
als sie es bei einer alternativ zu wählenden Finanzierung über 
Kommunalkredition wären, orientiert sich die gewählte 
Finanzierungsaufteilung (25/75) an einem optimalen Risiko-Rendite-Profil. 
Eine höhere privatwirtschaftliche Beteiligung an der Finanzierung würde zu 
unverhältnismäßig hohen Kapitalkosten auf privatwirtschaftlicher Seite – 
und damit höheren Kosten für den Auftraggebers (Stadt Münster) – führen, 
während eine Senkung zu einer unzureichenden Erzielung des 
beabsichtigten Effektes (Risikoeinbindung) führen würde. 
 
Alternative: PPP-Full Size 
 
 
Betrieb  
Planung / 
Konzeption Sanierung 
kaufm. technisch 
Träger-
schaft 
Finan-
zierung 
Öffentl. 
Hand 
     x 75 % 
Privater 
 
 x x x x  25 % 
  
 
 
 
Abbildung 5: Realisierungsalternative „PPP-Full Size“ 
 
Vorteile: 
Die in vorgenannter Alternative angeführten Vorteile gelten für diese 
Alternative gleichermaßen. 
 
Darüber hinaus findet eine Erweiterung bzgl. der Einbindung des Privaten in 
das wirtschaftliche Risiko statt. Die damit einhergehende Steigerung des 
konzeptionelle Vorgaben durch die Stadt Münster 
(vgl. auch Ziffer 4.3)

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Erfolgsdrucks führt zu einer höheren Betriebssicherheit für die Stadt 
Münster.  
 
Da der Private seinen Eigenanteil an der Investitionssumme in der Regel 
durch eine Bank finanziert, erfährt die durch den Privaten vorzulegende 
Konzeption eine Prüfung auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit, welche die 
Sicherheit für die Stadt Münster gewissermaßen erhöht.  
 
Außerdem wird der öffentliche Haushalt der Stadt Münster um den 
Eigenfinanzierungsanteil des Privaten entlastet. 
 
Nachteile: 
Der Private hat auf seinen Finanzierungsanteil höhere Kapitalkosten zu 
entrichten, als bei einer 100 % Finanzierung durch die Stadt Münster 
(Kommunalkredition) anfallen würden. Dies wird voraussichtlich im 
Vergleich zu der vorgenannten Alternative zu einer Erhöhung des durch die 
Stadt Münster zu zahlenden jährlichen Nutzungsentgelts (Betriebskosten-
zuschuss) führen. 
 
Auch in dieser Alternative ist dem Privaten der Bäderbetrieb mit seinem 
betriebsnotwendigen Vermögen zur Nutzung zu überlassen und das 
Betriebspersonal beizustellen. Daher gelten die unter „2.1.2. Buchstabe b) 
Steuerrechtliche Situation – Verpachtung der Bäder an eine Dritten“ sowie 
in der vorgenannten Alternative gemachten Ausführungen hinsichtlich der 
Überführung des BgA in einen Verpachtungs-BgA. Wir empfehlen, vor 
einer Umsetzung eine verbindliche Auskunft einzuholen.  
 
Bezüglich der Umsatzsteuer bzw. der teilweisen Nichtabziehbarkeit von 
Vorsteuer gelten die zu den vorherigen Alternativen angeführten Nachteile. 
 
Fazit: 
Ein ähnliches Modell wurde in durch EY betreute Projekte bereits 
erfolgreich umgesetzt. Da Teile der münsteraner Bäderlandschaft durchaus 
mit diesen Projekten vergleichbar sind, liefert diese Alternative Erfolg 
versprechende Ansätze für die weitere Vorgehensweise. 
 
Im Hinblick auf die dargestellten steuerlichen Rahmenbedingungen (vgl. 
Ausführungen gem. Ziffer 2.1.1) ist ein speziell auf die Gegebenheiten der 
Bäderlandschaft Münster angepasstes Detailmodell zu entwickeln (vgl. 
hierzu 7. Zusammenfassung/Ergebnis).

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4.5 Städtische Beteiligungsgesellschaft 
Die Stadt Münster überträgt alle anstehenden Aufgaben (Planung, 
Sanierung, Betrieb, etc.) zur Gestaltung der zukünftigen Bäderlandschaft an 
eine zu bestimmende städtische Beteiligungsgesellschaft (z. B. WBI oder 
Stadtwerke Münster GmbH). 
 
Alternative: Städtische Beteiligungsgesellschaft 
 
 
Betrieb  
Planung / 
Konzeption Sanierung 
kaufm. technisch 
Träger-
schaft 
Finan-
zierung 
Öffentl. 
Hand 
WBI / 
Stadtwerke 
x x x x (x) x 
Privater 
      
  
 
Abbildung 6: Realisierungsalternative „Städtische Beteiligungsgesellschaft“ 
 
Vorteile: 
Die Finanzierung der Sanierungs- und Attraktivierungsmaßnahmen wird 
nicht im Haushalt der Stadt Münster dargestellt. 
 
Darüber hinaus ist es unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich und 
sinnvoll, die Vorteile eines steuerlichen Querverbunds (vgl. „2.1.1. 
Steuerrechtliche Situation-Status quo“) zu nutzen. Hierzu ist es erforderlich, 
dass die Bäder auf die Stadtwerke Münster GmbH ausgegliedert werden und 
eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung zwischen 
diesen Bädern und dem Versorgungsbereich der Stadtwerke Münster GmbH 
vorliegt. Grundsätzlich sollte diese Verflechtung wegen der vorhandenen 
Blockheizkraftwerke darstellbar sein. Bei einer Ausgliederung der Bäder auf 
die WBI wäre kein steuerlicher Querverbund möglich. Die Bäderverluste 
wären mangels Verflechtung nicht mit Gewinnen der WBI verrechenbar.  
 
Nachteile: 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass auf Grund der 
unter „2.1.1. Steuerrechtliche Situation-Status quo“ beschriebenen 
Rahmenbedingungen keine Möglichkeit besteht, diese Alternative in 
wirtschaftlicher Weise umzusetzen, da bei einer Ausgliederung aller Bäder 
auf die Stadtwerke Münster GmbH der BgA-Bäder aufgelöst würde, was zu 
der beschriebenen Kapitalertragsteuerproblematik führt. Darüber hinaus

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würde bei Ausgliederung von Bädergrundstücken Grunderwerbsteuer 
anfallen. 
 
Bezüglich der Umsatzsteuer bzw. der teilweisen Nichtabziehbarkeit von 
Vorsteuer gelten die zu den vorherigen Alternativen angeführten Nachteile. 
 
Fazit: 
Sofern eine Ausgliederung einzelner Bäder unter Rückbehaltung der 
restlichen Bäder in dem bisherigen BgA Bäder technisch und wirtschaftlich 
möglich ist, ist zu prüfen, für welche Bäder diese Alternative ein 
erfolgversprechendes Gesamtergebnis verspricht. Vor einer Umsetzung 
sollte dann eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt eingeholt werden 
(vgl. Ausführungen zu „2.1.2. Buchstabe a) Steuerrechtliche Situation – 
Teilausgliederung einzelner Bäder“). 
 
 
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die münsteraner 
Schwimmsportvereine in die zukünftige Organisationsstruktur einzubinden. 
Sinnvollerweise kommt eine derartige Einbindung für Bäder mit 
schwerpunktmäßiger Ausrichtung auf den Sportschwimmbereich in Frage. 
Die Vereine könnten hier im Bereich der Betriebsführung eingesetzt 
werden, sofern dies weitestgehend in Form einer ehrenamtlichen Tätigkeit 
erfolgt.

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5. Bädereignung 
Die Eignung der entwickelten Realisierungsalternativen ist neben den 
dargestellten steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen 
– die weitestgehend unabhängig von der vorhandenen Bäderstruktur gelten 
bzw. erfüllt werden müssen – unter Berücksichtigung der spezifischen 
Gegebenheiten der einzelnen Bäder zu bewerten. Insbesondere die 
Realisierungsansätze, welche eine privatwirtschaftliche Beteiligung mit 
einer weit reichenden Risikoübertragung auf den Privaten fokussieren, sind 
im Hinblick auf ihre Markttragfähigkeit zu analysieren. 
 
Grundsätzlich gilt, je umfangreicher die Anforderungen an die 
konzeptionelle (Neu-)Ausrichtung des Bades sind, desto attraktiver gestaltet 
sich dieses für eine umfassende privatwirtschaftliche Beteiligung 
(kaufmännischer Betrieb). Der Private kann hier sein Know-how 
hinsichtlich bestehender Marktanforderungen (Zielgruppenorientierung) 
einbringen und so die vorhandenen Potenziale optimal nutzen. Die Eignung 
der entwickelten Realisierungsansätze PPP-Light und PPP-Full Size ist 
daher in erster Linie im Hinblick auf die konzeptionellen Potenziale zu 
bewerten. 
 
Der bestehende Sanierungsstau – insbesondere in technischer Hinsicht – 
stellt das maßgebliche Kriterium zur Eignungsbestimmung des 
Realisierungsansatzes FM-Modell II dar. Die Bereitschaft des Privaten, die 
wirtschaftlichen Risiken des technischen Betriebs (in Teilen) zu 
übernehmen, setzt seine Einflussmöglichkeit auf die Auslegung der 
technischen Anlagen voraus. Darüber stellen die energetischen 
Eigenschaften der Bausubstanz ein weiteres Kriterium dar, welches im 
Hinblick auf die Eignung des Realisierungsansatzes „FM-Modell II“ zu 
berücksichtigen ist.   
 
Unter Berücksichtigung der oben angeführten Kriterien haben wir die Bäder 
hinsichtlich ihrer Eignung zur Umsetzung der entwickelten 
Realisierungsalternativen analysiert. Dabei dienten die Angaben des 
Gutachtens „Entwicklungsanalyse Bäderkonzept Stadt Münster“ der Wenzel 
Consulting Aktiengesellschaft, Stand Oktober 2005, sowie das 
umfangreiche Datenmaterial, das uns durch die Stadt Münster zur 
Verfügung gestellt wurde, als Basis.

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 FM-Modell I FM-Modell II PPP-
Modelle 
Städt. Be-
teiligungs-
gesellschaft 
Hallenbäder 
Mitte     
Ost     
Wolbeck     
Roxel     
Hiltrup     
Kinderhaus     
Freibäder 
Hiltrup     
Stapelskotten     
 
 
 Das Bad weist umfangreiches Potenzial zur Umsetzung des 
Realisierungsansatzes auf 
 
 Das Bad weist zum Teil Potenziale auf, die eine Umsetzung des 
Realisierungsansatzes begünstigen können. Im Hinblick auf eine 
bäderübergreifende Vergabe sollte die Eignung im Rahmen einer 
Markterkundung  (vgl. „8. Weiteres Vorgehen) konkretisiert werden.  
 
 Die Eignung zur Umsetzung dieses Realisierungsansatzes stellt sich 
weitgehend unabhängig von den spezifischen Eigenschaften des 
Bades dar.  
 
 Das Bad weist keine hervorzuhebenden Potenziale auf, die eine 
Umsetzung des Realisierungsansatzes begünstigen. Im Hinblick auf 
eine bäderübergreifende Vergabe sollte die Eignung im Rahmen 
einer Markterkundung  (vgl. „8. Weiteres Vorgehen) konkretisiert 
werden.  
 
 Das Bad ist auf Grund seiner spezifischen Eigenschaften zur 
Umsetzung dieses Realisierungsansatzes ungeeignet. 
 
Abbildung 7: Bädereignung bezüglich der Realisierungsalternativen

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5.1 FM-Modell I 
Das FM-Modell I stellt im Prinzip ein reines Dienstleistungsverhältnis zu 
einem privatwirtschaftlichen Unternehmen dar, das – weitestgehend 
unabhängig von den Anforderungen bzw. Potenzialen der spezifischen 
Bäderstruktur – gleichermaßen für alle Bäder anwendbar ist. Wie bereits 
unter Ziffer 4.1 ausführlich dargestellt, ist eine isolierte Fokussierung dieser 
Alternative auf Grund der vorhandenen Rahmenbedingungen in Münster 
(ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden) eher nicht zu verfolgen. 
 
5.2 FM-Modell II 
Zur Umsetzung des FM-Modell II zeigen sich insbesondere das Hallenbad 
Kinderhaus sowie das Freibad Hiltrup geeignet. Die nachfolgend genannten 
technischen Sanierungsmaßnahmen sind nach Angabe des o. g. Gutachtens 
der Wenzel Aktiengesellschaft (vgl. Ziff. 1.2.2 und 1.3.2) kurzfristig 
durchzuführen: 
 
Hallenbäder 
Kinderhaus Sanierung der Heizungs-, Lüftungs- und Wassertechnik 
   
Freibäder 
Hiltrup  Erneuerung der Schwimmbadtechnik 
Stapelskotten Sanierung der Wassertechnik (inkl. Regelungstechnik) 
 
Der genannte Sanierungsumfang bietet Potenzial, um privates Know-how in 
Planung, Ausführung und ggf. Finanzierung der Maßnahmen einzubinden 
und so die unter Ziffer 4.2 genannten Vorteile dieses Realisierungsansatzes 
zu nutzen. 
 
Das Hallenbad Mitte weist bzgl. der technischen Anlagen keinen 
Sanierungsstau auf (vgl. Gutachten Wenzel Consulting). Daher führt eine  
„isolierte“ Betrachtung des Bades zu keinen erkennbaren Potenzialen zur 
Umsetzung dieses Realisierungsansatzes. Im Hinblick auf eine 
bäderübergreifende Vergabe kann das Hallenbad Mitte jedoch in ein FM-
Modell (FM-Modell II) integriert werden. 
 
5.3 PPP-Modelle (PPP-Light/PPP-Full Size) 
Eine eignungsspezifische Unterscheidung zwischen den beiden entwickelten 
PPP-Modellen ist in Bezug auf die Bäderstruktur nicht erforderlich, da die 
Unterscheidung der beiden Modelle „lediglich“ in der Einbindung des 
privaten Partners in die Finanzierungsleistung liegt. Da bei der 
Realisierungsalternative PPP-Full Size eine umfassendere Risikoeinbindung 
des Privaten erzielt werden kann, ist dieses Modell aus Sicht der Stadt 
Münster grundsätzlich zu fokussieren. Belastbare Aussagen zu den Details 
eines in Münster und für die auszuwählenden Bäder umsetzbaren PPP-

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Modells können nur auf Grundlage eines Markterkundungsverfahrens 
getroffen werden.  
 
Die Hallenbäder Mitte und Ost bieten auf Grund ihrer zukünftigen 
konzeptionellen Ausrichtung und Zielgruppenorientierung ein hohes 
Potenzial zur Umsetzung eines PPP-Modells. Die Gründe hierfür sind im 
Folgenden exemplarisch dargestellt: 
 
Hallenbad Mitte 
Das Hallenbad Mitte soll als Sport-, Fitness- und Erlebnisbad positioniert 
werden. Zur Ausrichtung des Bades auf die zu fokussierende Zielgruppe – 
der sport-, fitness- und lifestyleorientierte Badegast – stellen sich dem 
privaten Betreiber folgende Ansatzpunke bzw. Potenziale: 
 
§ gestalterische Optimierung des Bades 
§ Eventmanagement 
§ Schaffung zusätzlicher Angebote: 
Anbau eines Fitnessclubs mit Sportsauna 
 
Hallenbad Ost 
Das Hallenbad Ost ist in Zukunft als Sport- und Wellnessbad zu 
positionieren. Zielgruppe ist der sportmotivierte und entspannungssuchende 
Bade- und Saunagast. Zur zielgruppenorientierten Ausrichtung des Bades 
sind an den privaten Partner folgende konzeptionelle Anforderungen 
gestellt: 
 
§ umfangreiche gestalterische Optimierungsmaßnamen 
§ Attraktivierung des vorhandenen Gastronomiebereichs 
§ Herstellung einer funktionalen Ordnung (Badbereiche) im 
Hinblick auf die Gesamtkonzeption 
§ Schaffung zusätzlicher Angebote: 
Entspannungsbecken, Saunabereich mit großzügigem 
Saunagarten 
 
Die Hallenbäder Wolbeck, Roxel, Hiltrup und Kinderhaus weisen auf Grund 
ihrer konzeptionellen Ausrichtung für eine auf diese Bäder isolierte 
Umsetzung eines PPP-Modells wenig Potenziale auf. 
 
Wolbeck  Stadtteilbad 
Roxel   Stadtteilbad 
Hiltrup   Sportbad (Entwicklungsschwerpunkt Kursangebot) 
Kinderhaus  Sport- und Familienbad 
 
Die Stadtteilbäder Wolbeck und Roxel sind in erster Linie auf den Schul- 
und Vereinssport ausgerichtet. Darüber hinaus soll den Einwohnern des 
Stadtteils die Möglichkeit zur Nutzung des auf den Bereich des 
Sportschwimmens ausgerichteten Bades gegeben werden. Potenziale zur

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Erwirtschaftung bzw. Erhöhung der zu erwirtschaftenden Deckungsbeiträge 
kann nicht abgeleitet werden.  
 
Die Hallenbäder Hiltrup und Kinderhaus weisen eine differenziertere 
Zielgruppenorientierung als die reinen Stadtteilbäder auf, jedoch ist das 
Potenzial zur Generierung von Deckungsbeiträgen vergleichsweise gering. 
Allerdings unterliegen diese Bäder auf Grund der bestehenden 
mikrostrukturellen Abhängigkeiten (Hiltrup-Schulzentrum und Stadthalle/ 
Kinderhaus-Bürgerhaus) starken Restriktionen, die einen privaten Betrieb 
zusätzlich erschweren. 
 
Die Freibäder Hiltrup und Stapelskotten weisen auf Grundlage unserer 
Erfahrungen aus bereits abgeschlossenen Projekten grundsätzlich kein 
Potenzial für eine umfassende privatwirtschaftliche Beteiligung auf, da für 
private Investoren und Betreiber Freibäder „nur“ in Verbindung mit einem 
Hallenbad (Ganzjahresbad) attraktiv und damit wirtschaftlich zu betreiben 
sind. 
 
5.4 Städtische Beteiligungsgesellschaft 
Der Realisierungsansatz „Städtische Beteiligungsgesellschaft“ ist 
weitestgehend unabhängig von den Anforderungen bzw. Potenzialen der 
spezifischen Bäderstruktur umsetzbar. Da dieser Ansatz unter 
gesellschaftsrechtlichen Gesichtpunkten keinen Unterschied zu der Vergabe 
an einen privaten Dritten aufweist, gilt es gleichermaßen die unter Ziffer 2 
ausführlich dargestellte steuerrechtliche Situation zu berücksichtigen. 
 
Für die Stadt Münster erweist sich dieser Realisierungsansatz lediglich 
durch die Verlagerung der Finanzierungsleistung (nicht im Haushalt der 
Stadt Münster darzustellen) als vorteilhaft. Die Vorteile, die mit der 
Einbindung eines privaten Dritten verbunden sind (privater Know-how, 
Risikoverlagerung, etc.), können für dieses Modell nicht abgeleitet werden. 
Daher betrachten wir eine „isolierten“ Fokussierung dieses Ansatzes als 
wenig Erfolg versprechend.

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6. Vergabeverfahren 
6.1 Umfang der Vergabe 
Bevor ein Vergabeverfahren eingeleitet werden kann, gilt es, den Umfang 
der zu vergebenden Leistung zu bestimmen. Hierzu sind grundsätzlich drei 
Varianten denkbar – Vergabe als Gesamtpaket, Bildung von Teilpaketen 
und badspezifische Lösungen (jeweils als Einzelvergabe). 
 
Bei einer Einzelvergabe ist zu berücksichtigen, dass hier wahrscheinlich nur 
die Bäder mit hohen modellspezifischen Potenzialen ein 
privatwirtschaftliches Interesse auf sich ziehen werden. Die Konditionen, zu 
denen eine solche Vergabe erfolgen kann, sind hinsichtlich der 
badspezifischen Wirtschaftlichkeit als sehr gut einzuschätzen – allerdings 
sollte die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Hinblick auf die gesamte 
Bäderlandschaft erfolgen. Daher ist eine Bildung von Vergabepaketen 
(bäderübergreifende Vergabe) zu favorisieren. 
  
6.1.1 FM – Modell II 
Für die Vergabe von FM-Leistungen im Sinne des Realisierungsansatzes 
„FM-Modell II“ weisen insbesondere das Hallenbad Kinderhaus sowie das 
Freibad Hiltrup Potenziale auf (vgl. auch Ziffer 5.2). Für die verbleibenden 
Bäder empfehlen wir die Möglichkeiten zur Bildung von Vergabepaketen 
(bäderübergreifende Vergabe) durch eine Markterkundung (vgl. „8. 
Weiteres Vorgehen) zu bestimmen. Grundsätzlich ist zu erwarten, dass der 
Markt (Private Partner) bei einer bäderübergreifenden Vergabe 
Synergieeffekte  generieren kann, die sich hinsichtlich des wirtschaftlichen 
Gesamtergebnisses positiv auswirken. 
 
6.1.2 PPP-Modelle (PPP-Light/PPP-Full Size) 
Die Bildung von Vergabepaketen (bäderübergreifende Vergabe) birgt auch 
hier den Vorteil, dass auf Seiten der potenziellen Bieter Synergieeffekte 
genutzt werden können und die Stadt Münster so die Bäder mit geringeren 
Potenzialen (Wolbeck, Roxel, Hiltrup und Kinderhaus) in ein 
privatwirtschaftlichen Organisationsmodell integrieren kann. Wir empfehlen 
auch diese Möglichkeit der Bildung von Vergabepaketen 
(bäderübergreifende Vergabe) durch eine Markterkundung (vgl. „8. 
Weiteres Vorgehen) zu überprüfen.

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6.2 Vergaberecht 
Auf Grund des zu vergebenden Leistungsumfangs ist ein europaweites 
Vergabeverfahren vorgeschrieben. Wir empfehlen dieses als 
Teilnahmewettbewerb mit angeschlossenem Verhandlungsverfahren 
auszugestalten. Die Ausschreibung erfolgt durch die Stadt Münster.  
 
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sollen private Bieter am Markt 
zunächst abgefragt und deren Eignungsfähigkeit überprüft werden. Für diese 
Projektphase (Vergabebekanntmachung bis zur Auswertung der 
Teilnahmeanträge) sind ca. 8 – 10 Wochen anzusetzen. 
 
Die unter Ziffer 3 skizzierten Rahmenbedingungen sowie das Nutzungs-
konzept und weitere Vorgaben (z. B. bauliche Gestaltung, Nutzung der 
Bäder durch Vereine und Schulsport, Grundstruktur der Eintrittspreise und 
Fortentwicklung, Einbeziehung der lokalen Unternehmen in Planung und 
Bau, etc.) sollen der Ausschreibung zu Grunde gelegt werden. Aus dem 
Kreis der Bieter könnten nach dem Teilnahmewettbewerb ca. drei bis fünf 
Bieter ausgewählt werden, die dann zur Abgabe eines Angebots 
aufgefordert werden. Im Anschluss hieran könnten mit zwei bis drei Bietern 
Verhandlungen über die eingereichten Angebote geführt werden. Die 
Beteiligung der politischen Gremien an der Ausschreibung und bei der 
Auswahl der Bieter in den einzelnen Verfahrensstadien soll jeweils 
sichergestellt werden.  
 
Das Ausschreibungsverfahren kann durch Veröffentlichung einer 
unverbindlichen europaweiten Vorinformation im EU-Amtsblatt sowie in 
den relevanten Ausschreibungsblättern, auch lokal, vorbereitet werden.

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7. Zusammenfassung/Ergebnis 
Unter Berücksichtigung der steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen 
Rahmenbedingungen sowie der bäderspezifischen Eigenschaften (vgl. Ziff 
5) erweisen sich sowohl das „FM-Modell II“ als auch die „PPP-Modelle“ 
als geeignete Organisationsmodelle für die zukünftige Entwicklung der 
städtischen Bäderlandschaft.  
 
Auf Grundlage der Bewertungsergebnisse zu den entwickelten 
Realisierungsalternativen können folgende Kriterien abgeleitet werden, die 
in das zukünftige Organisationsmodell der Bäderlandschaft Münster zu 
integrieren sind: 
 
1. umfangreiche Nutzung des privatwirtschaftlichen Know-hows  
2. hoher Grad an Risikoübertragung auf den Privaten 
3. geringe Belastung des öffentlichen Haushalts (Finanzierungsleistung 
außerhalb des öffentlichen Haushalts darstellbar) 
 
Hinsichtlich dieser Kriterien wurde die Realisierungsalternative „PPP Full 
Size“ in der Nachbereitung des Workshops durch EY detailliert und zu dem 
nachfolgend dargestellten „Investorenmodell“ ausgearbeitet: 
 
StadtMünster PrivaterPartner
Zahlungsströmein derPlanungs -und 
Erstellungsphase
Zahlungsströmein derBetriebsphase
Legende:
Verträge
Stadt
Münster
BgABäder
(VerbleibeinzelnerBäder)
Bank
Bäder-
Holding
Stadtwerke
Münster
Bürgschaft
Zins+Tilgung
Verlust-
zuweisung
Bäder-
Betriebsgesellschaft
Bank/
Investor
Übertragungausgewählter
Bäder
Privater
JährlichesNutzungsentgelt
(Schul-und Vereinsschwimen, 
sozialwirtschaftlicheLeistungen )
Planungs-und Bauvertrag
Nutzungsvertrag 
(Schuldrechtsvereinbarung)
Kapitaldienst für 25% 
Finanzierungsanteil des Privaten
Zins+Tilgung
Kommunalkredit 
ca. 75%
Finanzierungs-
anteil ca. 25%
Betriebskostenzuschuss
Sicherheit 
Schuldrechts-
vereinbarung
StadtMünster PrivaterPartner
Zahlungsströmein derPlanungs -und 
Erstellungsphase
Zahlungsströmein derBetriebsphase
Legende:
Verträge
Stadt
Münster
BgABäder
(VerbleibeinzelnerBäder)
Bank
Bäder-
Holding
Stadtwerke
Münster
Bürgschaft
Zins+Tilgung
Verlust-
zuweisung
Bäder-
Betriebsgesellschaft
Bank/
Investor
Übertragungausgewählter
Bäder
Privater
JährlichesNutzungsentgelt
(Schul-und Vereinsschwimen, 
sozialwirtschaftlicheLeistungen )
Planungs-und Bauvertrag
Nutzungsvertrag 
(Schuldrechtsvereinbarung)
Kapitaldienst für 25% 
Finanzierungsanteil des Privaten
Zins+Tilgung
Kommunalkredit 
ca. 75%
Finanzierungs-
anteil ca. 25%
Betriebskostenzuschuss
Sicherheit 
Schuldrechts-
vereinbarung
 
 
Abbildung 8: Investorenmodell

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Das abgebildete Investorenmodell (Abbildung 8) stellt die 
gesellschaftsrechtlichen Grundzüge eines auf die spezifischen 
Gegebenheiten in Münster angepassten PPP Modells dar. 
 
Die Stadt Münster bzw. der BgA-Bäder überträgt einzelne Bäder an die 
Stadtwerke Münster GmbH. Diese tritt gegenüber dem Privaten als 
Auftraggeber auf. 
 
Planung und Bauausführung: 
Der nach erfolgtem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren bezuschlagte 
Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) führt auf Grundlage eines Planungs- 
und Bauvertrages die Sanierung/Attraktivierung und ggf. Erweiterung des 
bzw. der betreffenden Bäder zu einem im Verhandlungsverfahren zu 
fixierenden Festpreis aus. 
 
Betrieb: 
Der Betrieb der Bäder erfolgt auf Grundlage eines Nutzungsvertrages, der 
mit dem Privaten (Betriebsgesellschaft) für eine Laufzeit von üblicherweise 
25 – 30 Jahren geschlossen wird. Der Private erhält so das Recht, die 
Anlage gem. des im Zuge des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens 
erarbeiteten Betriebskonzepts zu betreiben. Dem Nutzungsvertrag werden 
konzeptionelle Vorgaben der Stadt Münster zu Grunde gelegt, so dass 
beispielsweise die ordnungsgemäße Erfüllung des Schwimmbadbetriebs 
(Schul- und Vereinssport) sowie eine sozialverträgliche Struktur der 
Eintrittspreise sichergestellt werden kann. Die Kontroll- und 
Einflussmöglichkeiten der Stadt Münster sind hier ausreichend zu 
berücksichtigen. Werden durch den Privaten die vertraglich vereinbarten 
Pflichten nachhaltig verletzt, ist der Nutzungsvertrag fristlos kündbar. 
 
Nutzungsentgelt: 
Da der Private im Auftrag der Stadt Münster, die durch diese 
sicherzustellenden sozialwirtschaftlichen Leistungen erbringt (Schul- und 
Vereinssport, Sozialverträglichkeit der Eintrittspreise etc.) ist durch die 
Stadt Münster ein jährliches Nutzungsentgelt an den Privaten zu zahlen. 
Dieses Nutzungsentgelt stellt quasi einen Betriebskostenzuschuss dar, da 
durch die mit den sozialwirtschaftlichen Leistungen zu erzielenden 
Einnahmen keine Betriebskostendeckung erreicht werden kann. Ziel dieses 
Modells ist es, die Höhe des Betriebskostenzuschusses so gering wie 
möglich zu halten. Daher ist der Private gefordert ein Betriebskonzept zu 
erstellen, das sich im Gesamten weitestgehend durch den laufenden Betrieb 
trägt, d.h. Defizite im Bereich der sozialwirtschaftlichen Leistungen sind 
durch Einnahmen aus bäderaffinen Leistungen zu kompensieren. 
 
Personal: 
Das städtische Personal, das derzeitig für den Bäderbetrieb eingesetzt ist, 
soll auch in Zukunft für den Privaten tätig werden. Da ein vollständiger 
Personalübergang auf den Privaten nicht möglich ist, wird in der Regel eine

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Personalbeistellung vollzogen, d. h. das Personal bleibt weiterhin durch den 
BgA-Bäder angestellt, erbringt jedoch seine Tätigkeit für den Privaten. Die 
Stadt Münster stellt dem Privaten diese Leistung in Rechnung. 
 
Zu Beginn der Vertraglaufzeit ergibt sich durch diese Konstellation keine 
Veränderung in der derzeitigen Personalstruktur. Altersbedingt 
ausscheidendes Personal kann durch den Privaten durch „eigenes“ Personal 
ersetzt werden, dass nicht nach BAT zu vergüten ist und somit hier 
geringere Personalkosten zu erwarten sind. Außerdem ist davon auszugehen, 
dass der Private keine Vollbesetzung aller frei werdenden Stelle vornehmen 
wird und so eine weitere Senkung der Personalkosten erzielt werden kann. 
Der Private kann also über die Vertragslaufzeit einen Gewinn realisieren, 
der nach Abzug seines Eigenanteils an die Stadt Münster weitergegeben 
wird (vertragliche Regelung). 
 
Finanzierung: 
Die Finanzierung für die Investitionsmaßnahmen (Sanierung/ 
Attraktivierung) erfolgt zu min. 75 % über eine Kommunalkreditaufnahme 
(Bürgschaft durch die Stadt Münster) und bis zu max. 25 % durch einen 
Finanzierungsbeitrag des Privaten. Der Private erhält für den 
Finanzierungsbeitrag keinen Eigentumsanteil, auf Grund dessen kann dies 
als ein „verlorenes Darlehen“ gesehen werden.  
 
Der Finanzierungsbeitrag des Privaten wird über die Laufzeit des 
Nutzungsvertrages inklusive einer entsprechenden Verzinsung sukzessive 
zurückbezahlt. Diese Rückzahlungsmodalität stellt eine wesentliche 
Stellschraube für die Stadt dar. 
 
Die Finanzierung bzw. Teilfinanzierung der Investitionsmaßnahme erfolgt 
durch eine wirtschaftliche Einbindung eines privaten Dritten. So soll 
sichergestellt werden, dass bereits in der Planungs- und Bauphase ein 
Risikotransfer auf den Privaten erfolgt und dieser während der 
Betriebsphase die Risken aber auch Chancen aus dem Betrieb übernimmt.  
 
Wirtschaftlichkeit: 
Die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit dieses Modells kann nicht „pauschal“ 
bestimmt werden. Es gilt die projektspezifischen Gegebenheiten zu 
berücksichtigen und das Projekt in seiner Gesamtheit zu bewerten. Hierzu 
sind zwei Punkte anzumerken. Der Vergleich - beispielsweise zu einer 
kommunalen Beschaffungsvariante - wird stets auf Annahmen beruhen, da 
nur ein Modell realisiert werden kann. Rückschlüsse aus „vergleichbaren“ 
Projekten sind auf Grund der doch sehr spezifischen Gegebenheiten 
(konzeptionelle Vorgaben der Stadt, makro- und mikrostrukturelle 
Standortbedingungen etc.) nur bedingt möglich. 
 
Des Weiteren ist anzumerken, dass bei einer reinen 
Wirtschaftlichkeitsberechnung eine Reihe von Aspekten keine

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Berücksichtigung finden, die im Hinblick auf die Vorteilhaftigkeit des 
Modells nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Insbesondere sind hier 
die „Festpreisgarantie“ bzgl. der Bauausführung und die Vorteile der 
Risikoübertragung auf den Privaten zu nennen. 
 
Risikoübertrag: 
Durch das Investorenmodell soll ein möglichst weitreichender 
Risikoübertrag auf den Privaten erreicht werden, ohne jedoch die Kontrolle 
über die Realisierung des Projekts aus der Hand zu geben. Die Einbeziehung 
des Privaten in Planung, Bau und Betrieb ermöglicht eine möglichst 
umfangreiche Nutzung des Know-hows des Privaten. 
 
Die Stadt Münster beauftragt die Betriebsgesellschaft mit der Planung und 
dem Neubau bzw. Umbau der Bäder. Für diese Phasen soll bereits ein 
Risikotransfer auf den Privaten erfolgen. Die Vergütung der 
Betriebsgesellschaft für die Planungs- und Bauleistungen erfolgt auf 
Nachweis der erbrachten Leistungen (Bautestate). 
 
Durch die finanzielle Einbindung des Privaten (Finanzierungsbeitrag/ 
“verlorenes Darlehen“) in das Projekt wird sichergestellt, dass dieser ein 
eigenes Interesse an einer wirtschaftlichen Planung und Erstellung sowie 
einer betriebswirtschaftlich optimalen Nutzung des Bades – allerdings unter 
Berücksichtigung der Vorgaben der Stadt Münster – über die Dauer der 
Laufzeit des Nutzungsvertrages hat.  
 
Verletzt der Private während der Laufzeit des Betreibervertrages oder zuvor 
schon in der Planungs- und Bauphase ihm obliegende Pflichten, sollen 
gesellschaftsrechtliche Verbindungen oder bestehende Verträge fristlos 
beendet werden können. Im Pachtvertrag muss eine Endschaftsregelung 
bzw. eine Rück- und Anheimfallregelung erfolgen. Ziel muss dabei immer 
die Absicherung der Stadt Münster vor negativen finanziellen 
Auswirkungen im Insolvenzfall des privaten Partners sein. 
 
Steuerrecht: 
In dem Investorenmodell werden einzelne Bäder und die Beteiligung an der 
Stadtwerke Münster GmbH im BgA-Bäder belassen. Diese Bäder werden 
weiterhin von der Stadt Münster betrieben. Die übrigen Bäder werden auf 
die Stadtwerke Münster GmbH übertragen. Mit dieser Gestaltungs-
alternative kann unter den in „2.1.2. Buchstabe a) Steuerrechtliche Situation 
– Teilausgliederung einzelner Bäder“ genannten Voraussetzungen u. E. die 
Kapitalertragsteuerproblematik vermieden werden. Die Ausgliederung der 
zu übertragenden Bäder erfolgt ertragsteuerneutral, wenn steuerliche 
Teilbetriebe vorliegen. Die Ausgliederung unterliegt jedoch der 
Grunderwerbsteuer.

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Im Rahmen der in 2002 durch EY durchgeführten Untersuchung zur 
Ausgliederung sämtlicher Bäder in die Stadtwerke Münster GmbH wurde 
die zu erwartende Grunderwerbssteuer überschlägig geschätzt. 
 
Die Bemessungsgrundlage für die Einbringung der Bädergrundstücke und 
Aufbauten in eine neue Gesellschaft bemisst sich gemäß § 8 Abs. 2 GrEStG 
mit 3,5 % der Werte i.S.v. § 138 Abs. 3 BewG. Da sich die übliche Miete 
für ein Hallenbad nicht ermitteln lässt, greift § 147 BewG. Der Wert setzt 
sich aus dem Wert für das Gebäude und dem Grund und Boden zusammen. 
Für das Gebäude wird der steuerliche Buchwert (nach ertragsteuerlichen 
Bewertungsvorschriften ermittelt) im Zeitpunkt der Einbringung zugrunde 
gelegt. Der Wert des Grund und Boden bestimmt sich nach der 
Grundstücksfläche und den um 30% ermäßigten Bodenrichtwerten (vom 
Gutachterausschuss nach dem Baugesetzbuch auf den 1.1. 1996 ermittelt). 
Ein ggf. niedriger gemeiner Wert für den Grund und Boden kann grds. 
nachgewiesen werden. 
 
Auf Basis einer Schätzungen der Verkehrswerte der Bädergrundstücke 
durch die Stadt Münster im Mai 2002 in Höhe von EUR 49 Mio., wurde die 
Grunderwerbssteuer bei Ausgliederung aller Bädergrundstücke damals 
überschlägig auf EUR 1,2 Mio. geschätzt (70% des Verkehrswerts * 3,5%). 
Es wird vorausgesetzt, dass dem angegebenen Verkehrswert eine 
sachgerechte Ermittlung zugrunde liegt. Da auf Grundlage unseres 
Kenntnisstandes davon ausgegangen werden kann, dass sich die zum 
Ermittlungszeitpunkt vorliegenden Umstände nicht wesentlich verändert 
haben, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer ähnlichen 
Größenordnung auszugehen. Werden nur einzelne Bäder ausgegliedert, 
mindert sich die Grunderwerbssteuer natürlich entsprechend. 
 
Hinsichtlich der Bäder, die auf die Stadtwerke Münster GmbH übertragen 
werden, kann der steuerliche Querverbund genutzt werden, unterstellt, dass 
eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung gegeben ist. 
 
Weitere steuerliche Auswirkungen (z. B. Fragen der Gesellschafterfremd-
finanzierung § 8 Buchstabe a) KStG, vGA – Risiko auf Grund der 
Übernahme von Verlusten des Bäderbereichs, die nur im Interesse des 
Gesellschafters Stadt Münster erfolgt) müssen bei der detaillierten 
Ausarbeitung und Finalisierung des Investorenmodells erarbeitet werden. 
Die Umsetzung des Investorenmodells sollte nur nach vorheriger positiver 
verbindlicher Auskunft des Finanzamts umgesetzt werden, um 
sicherzustellen, dass keine Kapitalertragsteuer anfällt.

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8. Weiteres Vorgehen 
Die im Workshop erarbeiteten bzw. im Zuge der Nachbearbeitung durch EY 
detaillierten Realisierungsalternativen reichen von Modellen mit 
weitgehender Beibehaltung aller Aufgaben in städtischer Verantwortung 
(FM Basismodell) bis zu nutzerfinanzierten PPP-Modellen (PPP-Light und 
PPP-Full Size bzw. Investorenmodell). 
 
Der Stadt obliegt es nun, in Abwägung der beschriebenen Vor- und 
Nachteile der jeweiligen Alternativen, eine Entscheidung zur weiteren 
Vorgehensweise zu treffen. 
 
Da das Gesamtprojekt insgesamt acht bzw. neun Bäder (inkl. der Freibäder 
Hiltrup und Stapelskotten und ggf. DJK Coburg) mit unterschiedlichen 
Anforderungen und Potenzialen umfasst, ist der wichtigste offene Punkt die 
Klärung des Interesses auf privater Seite sowie die mögliche Bildung von 
Vergabepaketen. 
 
Das folgende Schaubild illustriert die allgemein empfohlene 
Vorgehensweise von EY bei einem PPP-Projekt: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 9: Vorgehensweise bei einem PPP-Projekt 
 
Um zunächst die grundsätzliche Bereitschaft und das Interesse private 
Investoren und Betreiber am Markt abzufragen, schlagen wir als nächsten 
Schritt die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens vor.  
 
Im Zuge eines Markterkundungsverfahrens werden potentielle Investoren 
und Betreiber befragt, ob Interesse hinsichtlich einer Teilnahme am 
Vergabeverfahren unter den definierten Rahmenbedingungen besteht und ob 
das geplante Realisierungsmodell ein privatwirtschaftliches Interesse findet. 
ca. 6 Wo. ca. 3 Wo. ca. 8 - 10 Monate.

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In diesen Gesprächen werden die grundlegenden Konditionen, zu denen 
private Investoren und Betreiber an einer Beteiligung interessiert sind, 
definiert. Diese Konditionen umfassen beispielsweise die konzeptionelle 
Freiheit, das jährlichen Nutzungsentgelts, Höhe des Finanzierungsbeitrages, 
die wirtschaftlich optimale Laufzeit des Bertreibervertrages etc. Außerdem 
können im Zuge dieses Markterkundungsverfahrens die Möglichkeiten zur 
Bildung von Vergabepaketen erörtert werden. 
 
Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Markterkundungsverfahren kann die 
Stadt Münster dann schlussendlich entscheiden, welche der im Workshop 
erarbeiteten Realisierungsalternativen sie weiter verfolgen möchte. 
 
 
 
Aufgestellt: Stuttgart, Oktober 2006 
AvE/job 
 
Ernst & Young 
Prof. Weiss & Partner 
Projektsteuerungsgesellschaft mbH 
 
 
 
ppa. Dr. Alexander v. Erdely  i. A. Jörg Bemmerl

Beschlussvorlage

27166 Zeichen

V/0835/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat IV 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorbereitung eines Organisations- und Betriebskonzeptes für die Bäderlandschaft in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Vorberatung 
31.10.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
31.10.2006 Sportausschuss Vorberatung 
31.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 
07.11.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
08.11.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
08.11.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
1 Der Rat nimmt den weiteren Verfahrensstand auf Basis der Vorlagen V/0397/2005 „Zukünftige 
Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft“ und V/0844/2005 „Ergebnis des Gutachtens und 
Entscheidung über das weitere Verfahren“ zur Kenntnis. 
2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die beschlossenen Umsetzungsschritte zur Modernisierung 
der Bäder im Grundsatz über zwei Verfahrenswege möglich ist:  
2.1 Im Wege der Selbsterstellung durch die Stadt Münster bezogen auf Planung, Bau, Fi-
nanzierung und Bauunterhaltung und 
2.2 Im Wege eines PPP-Modells, sei es als FM-Modell (Facility-Management) oder in der  
PPP – Komplettvariante. 
3 Der Rat nimmt vor diesem Hintergrund das als Anlage 1 beigefügte Gutachten der Firma Ernst 
& Young zur zukünftigen Entwicklung der Bäderlandschaft in Münster und die darin vorgestell-
ten Organisationsmodelle für die münsterschen Bäder zur Kenntnis sowie die darin geäußerte 
Empfehlung für ein FM2-Modell mit optionalem Ausbau zu einem kompletten PPP. 
4 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass – wenn den Empfehlungen des Gutachters gefolgt wird – bei 
Eintritt in ein entsprechendes PPP-Verfahren mit den im Begründungsteil angeführten Umset-
zungsschritten und Zeitabfolgen zu rechnen ist. 
5 Der Rat beschließt, dass für das Freibad Hiltrup die Planungen, unabhängig welches Verfahren 
nach der Markterkundung weitergeführt wird, bereits jetzt durch die Verwaltung begonnen wer-
den, um sicherzustellen, dass bereits nach der Freibadsaison 2007 mit den Bauarbeiten be-
gonnen werden kann. Sollte es zu einem "FM-Paket" kommen, wird dies in das Verfahren als 
Vorableistung der Stadt integriert. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0835/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Bertling/Herr Möller 
Ruf: 
7043/7022 
E-Mail: 
Bertling@stadt-muenster.de  
Frank.Moeller@stadt-muenster.de 
Datum: 
20.10.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0835/2006 
6 Der Rat nimmt den als Anlage 2 beigefügten Zeitbedarf für die Sanierung und Attraktivierung 
der Bäder zur Kenntnis. 
7 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der bisherige steuerliche Querverbund (bezüglich der Kapi-
talertragsteuer), der eine Verrechnung der Verluste des städtischen Bäderbetriebs mit den 
Gewinnausschüttungen der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt und damit eine verringerte 
Steuerzahlung des „Konzerns Stadt“ ermöglichte, nach Auskunft der Finanzverwaltung ab 
2007 nicht mehr gelten wird. Die Aufhebung des steuerlichen Querverbundes ist nicht Ausfluss 
des vom Rat beschlossenen Bäderkonzeptes, sondern liegt in einer geänderten Auffassung 
der Finanzverwaltung begründet. 
8 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass – unabhängig von dem letztendlich gewählten Verfahren und 
dem Organisationsmodell – zunächst vollständig die notwendigen Finanzmittel für die Jahre 
2006 und 2007 über den Nachtragshaushaltsplan 2006 bereitgestellt werden.  
9 Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass sowohl das Freibad Stapelskotten erhalten bleibt 
und auch das Freibad Coburg weiterhin von der Stadt finanziell unterstützt wird. Beide Bäder 
werden in die weiteren Verfahrensschritte einbezogen. Der Antrag von CDU-Fraktion und FDP-
Fraktion wird damit aufgegriffen. 
10 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung, auf der Basis der Empfehlung der Firma 
Ernst & Young, für ein sogenanntes „FM2-Modell“ ggf. verknüpft mit einem vollständigen PPP, 
ein Markterkundungsverfahren eingeleitet hat. Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens 
soll ermittelt werden, ob und inwieweit ein Interesse privater Investoren und Betreiber an Pla-
nungs-, Bau-/Sanierungs-, Instandhaltungs- und Finanzierungsleistungen und ggf. kaufmänni-
schem Betrieb (PPP-Komplett-Variante) für die münsterschen Bäder gegeben ist. 
11 Für den Fall, dass das Markterkundungsverfahren erkennen lässt, dass sich mindestens drei 
Firmen/Bietergemeinschaften an einer Ausschreibung der Stadt Münster für ein PPP-Modell 
beteiligen wollen, beauftragt der Rat die Verwaltung, einen Antrag auf Erteilung einer verbindli-
chen Auskunft beim Finanzamt zu stellen und dem Rat einen Beschlussvorschlag zum weite-
ren Vorgehen zu unterbreiten. 
12 Die mit Vorlage V/0397/2005 eingesetzte, politisch und verwaltungsseitig besetzte Arbeits-
gruppe begleitet die weiteren Umsetzungsschritte. 
 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderliche Gesamtfinanzierung beträgt incl. Freibad Coburg voraussichtlich 25 Mio. Euro. 
Davon werden über den Nachtragshaushalt 2006 insgesamt 2.150.000 Euro (incl. Verpflichtungs-
ermächtigungen für 2007) bereitgestellt. 
Die weiteren Haushaltsveranschlagungen werden im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2007 
vorgenommen. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1: Bisheriger Stand des Verfahrens 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 23.05.05 mit der Vorlage Nr. V/0397/2005 ein zweistufiges 
Verfahren zur Entwicklung der künftigen Bäderlandschaft beschlossen. In der ersten Stufe 
wurden die Varianten aufgezeigt, die eine angemessene Versorgung der Bevölkerung mit 
Schwimmbädern sicherstellen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Bäder nach 
Schwerpunkten profiliert und erste Aussagen über ein mögliches PPP-Modell getroffen. 
Mit dem Gutachten der Fa. Wenzel Consulting, Hamburg (im Folgenden: Wenzelgutachten), ist 
ein wesentlicher Teil dieses Auftrags erfüllt worden.  
Auf der Basis dieses Gutachtens hat der Rat der Stadt Münster am 07.12.05 (Vorlage Nr. 
V/0844/2005) beschlossen, dass die Hallenbäder Hiltrup, Kinderhaus, Mitte, Ost, Roxel und 
Wolbeck erhalten werden und die Hallenbäder Amelsbüren, Handorf und Süd aus der städti-
schen Trägerschaft entlassen werden.

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V/0835/2006 
 
Bezogen auf die Freibäder wurde beschlossen, dass Hiltrup und Stapelskotten bzw. alternativ 
das in privater Trägerschaft befindliche Freibad DJK Coburg erhalten werden (siehe dazu neu 
den Beschlusspunkt 9) sowie Handorf und Nienberge aus der städtischen Trägerschaft ent-
lassen werden. 
 
Auf dieser Grundlage hat der Rat für die zu erhaltenden Bäder folgende Profilierungen be-
schlossen: 
 
Hallenbad Hiltrup 
Sportbad mit Entwicklun
gsschwerpunkt Kursangebot. 
Nutzergruppen: 
Einwohner des Bezirks, Sport- und Fitnessorientierte, Schulen, Vereine. 
Maßnahmen: 
• Funktionale und gestalterische Optimierungsmaßnahmen sind notwendig.  
• Schaffung eines Gymnastikraumes und Etablierung von Kursangeboten (Wasser- und 
Trockensport). 
• Kommunikationsfunktion/Treffpunkt, wie z.B. kleine Bistro-Ausgabestation, etablieren.  
• Personenbesetzten Empfang schaffen. 
 
Hallenbad Kinderhaus 
Sport- und Familienbad 
Nutzergruppen: 
Sportschwimmer, Fa
milien mit (kleinen) Kindern, Schulen, Vereine. 
Maßnahmen: 
• Leichte gestalterische Optimierungsmaßnahmen sind notwendig.  
• Schaffung von lebendigen Wasser- und Trockenattraktionen für (jüngere) Kinder. Für Tro-
ckenspiele und Kindergeburtstage kann die ehemalige Gastronomiefläche aktiviert wer-
den. 
• Kommunikationsfunktion/Treffpunkt, wie z.B. kleine Bistrostation auf einer der Aufent-
haltsflächen, installieren. 
 
Hallenbad Mitte 
Sport -, Fitness- und Erlebnisbad 
Nutzergruppen: 
Sport-, Fitness- und Lifestyleorientie
rte, Jugendliche, Studenten, Singles und Paare, Schulen, 
Vereine. 
Maßnahmen: 
• Leichte gestalterische Optimierungsmaßnahmen und eine Zusatzattraktion, z.B. Rutsche, 
sind im Freizeitbadbereich notwendig.  
• Anbau eines Fitnessclubs mit Sportsauna, je nach Raumkonzept Umwidmung des Fit-
nessraumes in einen Gymnastikraum für Trockenkursangebote (sonst Aufgabe). Optiona-
le Mitgliedschaften: Nur Fitness, Fitness + Wassersport. 
• Reaktivierung der personenbesetzten Kasse, Schaffung einer Empfangssituation. 
 
Hallenbad Ost 
Sport- und Wellnessba
d. 
Nutzergruppen: 
Sportmotivierte, Erholungs- und Entspannungssuchende, Saunagänger, Singles und Paare, 
Kernzielgruppen ab 30 Jahren, Schulen und Vereine.  
Maßnahmen: 
• Deutliche gestalterische Optimierungsmaßnahmen sind zwingend notwendig.  
• Schaffung eines Entspannungsbeckens, alternativ 1. im heutigen Springerbecken oder 2. 
als Anbau in Form eines Kaskadenbeckens innen und außen (dann Sole und ausreichen-
de Liegeflächen möglich)

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V/0835/2006 
• Neuer Saunabereich mit großzügigem Saunagarten im Eigenbetrieb bei Deaktivierung der 
vorhandenen Funktionssauna.   
• Deutliche Attraktivierung der vorhandenen Gastronomie und Öffnung dieses Bereiches in 
Richtung Eingang sowie Schwimmhalle (Treffpunkt- und Kommunikationsfunktion), Er-
gänzung um Saunagastronomie. 
• Etablierung einer Empfangs- und Informationssituation mit personenbesetzter Kasse. 
 
Hallenbad Roxel 
Schul- und 
Vereinsbad, Stadtteilbad 
Nutzergruppen 
Schulen, Vereine, Einwohner des Stadtteils. 
Maßnahmen: 
• Zum Ist-Bestand unverändert. 
• Leichte Attraktivierung/dekorative Maßnahmen. 
 
Hallenbad Wolbeck 
Schul- und 
Vereinsbad, Stadtteilbad  
Nutzergruppen 
Schulen, Vereine, Einwohner des Stadtteils. 
Maßnahmen: 
• Zum Ist-Bestand unverändert. 
• Leichte Attraktivierung/dekorative Maßnahmen. 
 
Freibad Hiltrup 
Sport- und Erlebnisfreib
ad. 
Nutzergruppen 
Kinder, Jugendliche, Familien, (junge) Erwachsene, Sport- und Spielinteressierte, Eventaffine, 
Schüler, Studenten etc. 
Maßnahmen: 
• Unverträgliche Sanierungsinvestition rechtfertigt Abriss und Neubau am selben Standort. 
• In diesem Kontext Schaffung optimaler Funktionsabläufe, insbesondere  Eingangssituati-
on, Umkleiden/Sanitärbereiche und Anbindung der Gastronomie.  
• Etablierung temporärer, zielgruppengerichtet er Animationsprogramme (“Clubcharakter“) 
zur Kundenbindung. 
• Im Zeitablauf Ausbau der (Sport-)Aktivitätenflächen und Events. 
  
Freibad Stapelskotten 
Sport-, Familien- und En
tspannungsfreibad. 
Nutzergruppen 
Sportaffine, Familien mit (kleinen) Kindern, Erholungs- und Entspannungssuchende, Singles 
und Paare. 
Maßnahmen: 
• Unverträgliche Sanierungsinvestition rechtfertigt Abriss und Neubau am selben Standort. 
• In diesem Kontext Schaffung optimaler Funktionsabläufe, insbesondere Eingangssituation, 
Umkleiden/Sanitärbereiche und Anbindung der Gastronomie.  
• Angemessen dimensioniertes Sportbecken, ergänzend Schaffung eines Erholungs- und 
Entspannungsbeckens mit Wassersprudeln, Nackenbrause etc., ggf. als Solebecken, mit 
großzügigen Liegenflächen und adäquater Ausstattung.  
• Im Zeitablauf Etablierung ergänzender Wellnessangebote mit der Zielsetzung einer Sai-
sonverlängerung. 
 
Freibad DJK Coburg 
Sport- und Freizeitbad. 
 
Es erfolgt d
erzeit eine Prüfung zur Sanierung des Freibades DJK Coburg.

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Zu 2: Umsetzungsvarianten zur Sanierung und Modernisierung der Bäder 
 
Im Rahmen der gutachterlichen Aussagen der Firma Ernst & Young liegen aktuelle Aussagen 
zu möglichen Betriebsformen und zum PPP Verf ahren vor (siehe Anlage 1). Dort werden ins-
besondere vier mögliche Betreibermodelle gegeneinander abgewogen: 
 
FM-Modell I (Basismodell) 
Bei dem FM-Modell I wird ausschließlich der technische Betrieb (Facility-Management) an ein 
– auf diesen Bereich spezialisiertes – Dienstleistungsunternehmen übertragen. Der technische 
Betrieb umfasst den Bereich der Verwaltung und Bewirtschaftung des Gebäudes sowie der 
technischen Anlagen (beispielsweise Gebäudereinigung, Wartung der technischen Anlagen, 
etc.). 
 
FM-Modell II 
Neben dem rein technischen Betrieb wird dem Privaten auch die Planung, der Bau, die Sanie-
rung und die Instandhaltung des Gebäudes und der technischen Anlagen übertragen. Die Ei-
genfinanzierung der Investitionen in Gebäude und technische Anlagen stellt eine mögliche, je-
doch nicht zwingende Erweiterung dieser Alternative dar. Die Grundzüge (Vor- und Nachteile) 
dieses Modells gestalten sich unabhängig von einer evtl. Übertragung der Finanzierung des 
Gebäudes und der technischen Anlagen auf den Privaten. 
 
PPP-Light 
Mit Ausnahme von Finanzierung un
d Trägerschaft der Investitionsmaßnahmen wird die gesam-
te Leistungserbringung zur Umsetzung des zukünftigen Bäderkonzepts an ein privatwirtschaft-
liches Unternehmen übertragen. 
 
PPP-Full Size 
Die Alternative PPP-Full Size stellt eine Erweiterung der Alternative PPP-Light um eine teilwei-
se Beteiligung des Privaten an der Finanzierung dar. 
Der durch den Privaten aufzubringende Finanzierungsanteil ist über die Vertragslaufzeit (i. d. 
R. über eine Betriebszeit von ca. 25 – 30 Jahren) aus dem laufenden Betrieb zu refinanzieren. 
D. h., der Kapitaldienst (Zins + Tilgung) stellt eine Betriebsausgabe dar, die durch die Be-
triebseinnahmen (inkl. des durch die Stadt Münster zu zahlenden jährlichen Nutzungsentgelts) 
zu decken ist. 
 
Unabhängig davon besteht auch die Möglichkeit, Planung, Bau/Sanierung, Finanzierung und 
Instandhaltung im Wege der Selbsterstellung durch die Stadt umzusetzen. 
 
 
Zu 3: Gutachten der Beraterfirma Ernst & Young für die Bäderlandschaft in Münster  
 
Basis der gutachterlichen Stellungnahme der Firma Ernst & Young ist ein Workshop, der im 
Februar 2006 zusammen mit Vertretern der Fraktionen im Rat (politisch und verwaltungsseitig 
besetzte Arbeitsgruppe) durchgeführt wurde. Dort sind verschiedene PPP-Modelle und ihre 
Eignung für die Bäderlandschaft in Münster vorgestellt worden. 
 
Als Ergebnis des Workshops kann festgehalten werden, dass die Hallenbäder Mitte und Ost 
ein umfangreiches Potenzial zur Umsetzung eines PPP-Modells aufweisen. Für das Hallenbad 
Kinderhaus sowie für das Freibad Hiltrup konnte darüber hinaus Potenzial zur Einbindung ei-
nes privaten Partners in das Facility-Management (im Folgenden FM) aufgezeigt werden. Es 
zeigt sich, dass sowohl ein „reines“ PPP-Modell als auch eine umfassende Vergabe von FM-
Leistungen (inkl. Risikoübertrag, vgl. Ziff. 4 des Gutachtens: „FM-Modell II“, d.h., incl. Gebäu-
dehülle) als geeignete Organisationsmodelle zur zukünftige Entwicklung der städtischen Bä-
derlandschaft in Betracht gezogen werden können.

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V/0835/2006 
 
Zur weiteren Vorgehensweise empfehlen die Gutachter die Durchführung eines Markterkun-
dungsverfahrens, in dem das Interesse privater Investoren und Betreiber am Markt abgefragt 
wird. Dabei kann die abschließende Entscheidung für eines der oben genannten Organisati-
onsmodelle an die Ergebnisse der Markterkundung gebunden werden. Ziel der Markterkun-
dung ist es, belastbare Aussagen zum Vergabeumfang zu erhalten. Unter Maßgabe der Wirt-
schaftlichkeit gilt es zu bestimmen, inwi eweit die Bildung von Vergabepaketen (bäderübergrei-
fende Vergabe) möglich und sinnvoll ist. 
 
Zur Umsetzung eines PPP-Projektes wurde in der Nachbereitung des Workshops ein auf die 
Stadt Münster angepasstes Organisationsmodell (vgl. Punkt 7. des Gutachtens ‚Zusammen-
fassung/Ergebnis’) entwickelt. Dieses Modell ist im Hinblick auf die steuerrechtliche Situation 
(vgl. Ausführungen zu Ziffer 2.1) noch mit den zuständigen Finanzbehörden abzustimmen bzw. 
in Form eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft abzusichern. 
 
Die Gutachter kommen in Abwägung der steuerlichen Situation und der gesellschaftsrechtli-
chen Rahmenbedingungen zu der Einschätzung, dass sich sowohl das „FM-Modell II“ als auch 
die „PPP-Modelle“ als geeignete Organisationsmodelle für die zukünftige Entwicklung der 
münsterschen Bäderlandschaft anbieten. Sie empfehlen dazu ein Markterkundungsverfahren 
einzuleiten, um die Akzeptanz des Marktes festzustellen. 
 
Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Markterkundungsverfahren sowie einer verbindlichen 
Auskunft des Finanzamts kann die Stadt Münster dann das anzuschließende Vergabeverfah-
ren nach Beschlussfassung durch den Rat einleiten. 
 
 
Zu 4: Umsetzungsschritte und Zeitabfolgen 
 
Das PPP/ FM2 –Verfahren zieht folgende, wahrscheinliche Terminkette nach sich: 
 
Markterkundungsverfahren bis Mitte Nov. 2006 
Ratsbeschluss Start PPP-Verfahren 13.12.2006 
Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft bis Ende Jan. 2007 
Vorbereitung der Vergabeunterlagen Ende Jan. 2007 
Verfahrensdauer bis Okt./Nov. 2007 
Vertragsabschluß mit privatem Partner frühestens Dez. 2007 
Ausführungsvorbereitungen bis Ende März 2008 
Gesamtbauzeit bis Ende Sept. 2010 
 
Maßgeblich für die tatsächliche Gesamtdauer ist die Verhandlungsdauer mit dem privaten 
Partner bis zum Vertragsabschluss. Diese ist bei neun stark differierenden Bestandsbädern, 
von denen zwei noch in andere Gebäude integriert sind, nur schwer vorhersehbar. 
 
 
Zu 5: Freibad Hiltrup 
 
Der bauliche Zustand insbesondere der Beckenköpfe am Freibad Hiltrup macht es erforderlich, 
dass unverzüglich Planungen zur Sanierung und Attraktivierung des Bades aufgenommen 
werden, um diese nach der Freibadsaison 2007 umsetzen zu können. 
 
Zur Durchführung der Freibadsaison 2007 sind weitere Notreparaturen am maroden Stahlbe-
ton und an den Fliesenbeckenköpfen erforderlich. Den Notcharakter dieser Maßnahmen ma-
chen Teileinbrüche des Beckenkopfes in der Saison 2006 deutlich. Für 2008 kann, ohne den 
Einstieg in eine Sanierung und Attraktivierung der Becken und Anpassung der Badewasser-
technik an den aktuellen Stand, der Betrieb des Bades nicht mehr sichergestellt werden.

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Bei sofortiger Aufnahme von Planungen durch GM könnten neue Becken und Technik dann 
zur Saison 2008 in Betrieb genommen werden. Die Sanierung des Umkleide- und Eingangsbe-
reichs könnte nach der Saison 2008 aufgenommen und zur Freibadsaison 2009 fertig gestellt 
sein. 
 
 
Zu 6: Zeitbedarf 
 
In Anlage 2 ist der voraussichtliche Zeitbedarf der Bädersanierung und -attraktivierung für die 
klassische Beschaffungsvariante durch das städtische Gebäudemanagement (Eigen- bzw. ex-
terne Architektenplanung) und für ein PPP-Verfahren dargestellt. Dabei ist unerheblich, ob das 
FM II-Modell oder das Modell PPP-Full Size (bzw. eine Kombination von beidem) zur Anwen-
dung kommt. 
Ein mögliches Zeitraster differenziert für jedes einzelne Bad wird die Verwaltung dem Rat vor-
aussichtlich in der Dezembersitzung vorlegen. Im Wege der Selbsterstellung durch die Stadt 
Münster verkürzt sich der Umsetzungszeitraum ca. um ein Jahr.  
 
 
Zu 7: Steuerlicher Querverbund 
 
Bislang konnte ein Teil der Gewinnausschüttungen der Stadtwerke Münster GmbH, die die 
Stadtwerke an die Stadt Münster auskehren, durch Verrechnung mit den Verlusten des Bäder-
betriebs kapitalertragsteuerfrei gestellt we rden. Hintergrund für diese Gewinnverrechnungs-
möglichkeit (sog. steuerlicher Querverbund) war die 1992 vorgenommene „Einbringung“ der 
Stadtwerke Münster GmbH (als gewillkürtes Betriebsvermögen) in den Betrieb gewerblicher Art 
„Bäder“ (BgA Bäder), um die Vermögensausstattung des Betriebs zu verbessern. Im Vorfeld 
dieser Einbringung hatte die Stadt Münster einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Aus-
kunft beim zuständigen Finanzamt gestellt. Das Finanzamt hatte aufgrund des Bestehens einer 
engen wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung zwischen Bäderbetrieb und 
Stadtwerken (u. a. wegen der bestehenden Blockheizkraftwerke bzw. Übergabestationen) die 
Einbringung steuerlich anerkannt. 
Zurzeit prüft die Oberfinanzdirektion im Rahmen ihrer Konzernbetriebsprüfung bei der Stadt 
Münster u. a. den BgA Bäder für den zurückliegenden Zeitraum von 2000 bis 2003. In mehre-
ren Gesprächen mit den Betriebsprüfern der Oberfinanzdirektion ist deutlich geworden, dass 
der oben dargestellte steuerliche Querverbund zwar für den Prüfungszeitraum voraussichtlich 
noch anerkannt werden kann. Allerdings wird die steuerliche Verrechnungsmöglichkeit auch 
nach Einschätzung der Fa. Ernst & Young ab dem Jahr 2007 von der Finanzverwaltung nicht 
mehr akzeptiert. 
Legt man den bisherigen, jährlichen Verlust des Bäderbetriebs von rund 5 Mio. Euro zugrunde, 
der bislang mit der Gewinnausschüttung der Stadtwerke verrechnet werden konnte und somit 
„steuerfrei“ gestellt wurde, wird auf diesen Betrag aufgrund der geänderten Auffassung der Fi-
nanzbehörde zukünftig Kapitalertragsteuer (zuzüglich Solidaritätsbeitrag) i. H. v. rund 530.000 
Euro erhoben.  
 
 
Zu 8: Veranschlagung der Mittel 
 
Um mit den Vorplanungen zunächst für das Freibad Hiltrup als das erste Bad, das saniert wird, 
aber auch für die notwendigen Planungen der weiteren Bäder nach Maßgabe der Aussagen 
des Wenzelgutachtens beginnen zu können, ist es erforderlich, im Nachtragshaushalt die 
Summe von 125.000 € für das Haushaltsjahr 2006 sowie Verpflichtungsermächtigungen in der 
Gesamtsumme von 2.025.000 € einzustellen. Damit können die Vorplanungskosten für die 
Bäder FB Hiltrup, HB Kinderhaus, FB Stapelskotten, HB Ost, HB Hiltrup, HB Mitte und FB 
Coburg abgedeckt werden sowie die ersten Umsetzungsschritte über die 
Verpflichtungsermächtigungen gewährleistet werden.

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Die weiteren Haushaltsveranschlagungen werden im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 
2007 vorgenommen.  
 
Damit ist gewährleistet, dass ohne Einschränkungen des Betriebes nach den Sommermonaten 
das Freibad Hiltrup saniert und attraktiviert werden kann. Die Arbeiten erfolgen über zwei 
Jahreswechsel außerhalb der Freibadsaison, in der das Bad geöffnet sein wird. 
 
 
Zu 9: Freibad Stapelskotten und Freibad Coburg 
 
In der Vorlage Nr. V/0844/2005 „Ergebnis des Gutachtens und Entscheidung über das weitere 
Verfahren“ ist die Frage, ob beide Bäder erhalten bleiben sollen, noch nicht abschließend fest-
gelegt worden und die Verwaltung wurde beauftragt, mit den Betreibern des Freibads Coburg 
Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und zu prüfen.  
Der Antrag „Flächendeckende Versorgung mit Freibädern“ der Ratsfraktionen von CDU und 
FDP greift das Anliegen, eine flächendeckende Versorgung mit Freibädern sicherzustellen auf 
und beauftragt die Verwaltung nach Wegen zu suchen, dabei das Engagement von dritter Sei-
te am Erhalt und Ausbau der Freibäder einzubeziehen. 
Die Verwaltung schlägt vor, beide Bäder in das weitere Bäderverfahren einzubeziehen. Sollte 
es zu einem PPP-Modell kommen, wird im Rahmen der sich dann ergebenden Möglichkeiten 
geprüft, auch das Bad Coburg, das nicht in der Trägerschaft der Stadt ist, in das Modell einzu-
beziehen. 
Mit dem Trägerverein Coburg wurde zwischenzeitlich über verschiedene Finanzierungs- und 
Umsetzungskonzepte gesprochen. Ob und inwieweit die Sanierung des Bades Coburg in ein 
FM/PPP-Verfahren einbezogen werden kann, wird in den nächsten Wochen geprüft. Von einer 
Erhöhung des städtischen Sanierungsvolumens für die Bäderlandschaft um rund 4 Mio. € ist 
unabhängig von der konkreten Konzeption auszugehen. Dazu wird im Rahmen des weiteren 
Verfahrens ein Vorschlag entwickelt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. 
 
 
Zu 10: Markterkundungsverfahren 
 
Im Zuge eines Markterkundungsverfahrens werden potentielle Investoren und Betreiber be-
fragt, ob Interesse hinsichtlich einer Teilnahme am Vergabeverfahren unter den definierten 
Rahmenbedingungen besteht und ob das geplante Rea lisierungsmodell ein privatwirtschaftli-
ches Interesse findet. 
In diesen Gesprächen werden die grundlegenden Konditionen, zu denen private Investoren 
und Betreiber an einer Beteiligung interessiert sind, definiert. Diese Konditionen umfassen bei-
spielsweise: die konzeptionelle Freiheit, das jährliche Nutzungsentgelt, Höhe des Finanzie-
rungsbeitrages durch den Investor, die wirtschaftlich optimale Laufzeit des Betreibervertrages 
etc. Außerdem können im Zuge dieses Markterkundungsverfahrens die Möglichkeiten zur Bil-
dung von Vergabepaketen erörtert werden. Eine rechtliche Bindung für ein evtl. durchzufüh-
rendes PPP-Verfahren besteht durch das Markterkundungsverfahren nicht.  
 
Es wird vorgeschlagen, zunächst von einem PPP Modell in der Variante eines Facility Mana-
gement (FM)-Konzepts auszugehen und optional ein vollständiges PPP-Modell zu ermögli-
chen. Auch ein Mischmodell ist denkbar, bei dem einige Bäder als PPP-Bäder und andere als 
FM-Bäder geführt werden. 
Der Unterschied zwischen FM-PPP und vollständigem PPP liegt im Wesentlichen in der kauf-
männischen Betriebsführung begründet. Im Rahmen des Facility Management wird vorwiegend 
der technische Betrieb, incl. Gebäudehülle und seiner Instandhaltung, auf Private verlagert. Ei-
ne entsprechende investive Beteiligung der Firmen wird angestrebt. 
Mit der Einbindung Privater soll erreicht werden, dass diese angemessen an der Erstinvestition 
beteiligt werden und dann auch den technischen Betrieb übernehmen. Der Verzehr der Investi-
tion über Jahre soll über zeitnahe Reinvestitionen vermieden werden. Daran wird nicht nur der

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private Partner interessiert sein, sondern mit Einführung von NKF künftig verstärkt auch die 
Kommune. 
Inwieweit Interesse an einer weitergehenden Beteiligung auch am kaufmännischen Betrieb be-
steht, soll sich im Rahmen der Markterkundung, die dafür offen ist, zeigen. Möglich ist, dass 
dies nur für einen kleineren Teil der Bäder der Fall ist. Andererseits kann nicht ausgeschlossen 
werden, dass auch Modelle für alle Bäder gefunden werden. Ebenfalls wird sich im Verfah-
rensverlauf klären, inwieweit die im Wenzelgutachten vorgeschlagenen Attraktivierungsmaß-
nahmen umsetzbar sind. 
Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Markterkundungsverfahren kann die Stadt Münster dann 
schlussendlich entscheiden, welche der im Workshop erarbeiteten Realisierungsalternativen 
sie weiter verfolgen möchte.  
Sobald die wesentlichen Elemente für ein bestimmtes Modell aus dem Markterkundungsver-
fahren vorliegen, soll eine Abstimmung mit dem Finanzamt erfolgen, um einen grundsätzlichen 
Meinungsaustausch über dieses Modell herbeizuführen. Wenn der Rat sich für dieses Modell 
(gegebenenfalls in der Ratssitzung am 13. Dezember 2006) im Grundsatz entscheidet, nach-
dem die verbindliche Auskunft zum Umsetzungs- und Betriebsmodell seitens der Finanzbehör-
den vorliegt, kann die weitere Umsetzung des Modells auf den Weg gebracht werden. 
 
 
Zu 11: Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft 
 
Da ein Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft beim Finanzamt, inwieweit die Einbe-
ziehung Privater steuerunschädlich möglich ist und ob der BgA Bäder dadurch nicht in Frage 
gestellt wird, nur auf Basis konkreter Modelle möglich ist, kann ein entsprechender Antrag erst 
auf Basis der Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens erfolgen. Die Verwaltung wird die-
sen Antrag an die Finanzbehörden unmittelbar im Anschluss an das Markterkundungsverfah-
ren stellen. Mit einer verbindlichen Auskunft dürfte voraussichtlich im Januar 2007 zu rechnen 
sein.  
 
 
 
I. V. 
 
 
gez. Dr. Hanke     Bickeböller 
Stadträtin      Stadtkämmerin 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
1.  Organisationsmodelle  zur zukünftigen Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft 
 
2.  Zeitbedarf je nach Umsetzungsmodell

Beratungsverlauf (7)

26.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.10.2006 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung
Zur Sitzung
31.10.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
31.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
07.11.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2006 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
08.11.2006 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0835/2006
Typ
Vorlage
Datum
17.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37