V/0835/2006
Vorbereitung eines Organisations- und Betriebskonzeptes für die Bäderlandschaft in Münster
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Anlage 1 Ergebniszusammenfassung Workshop
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Workshop
Organisationsmodelle zur zukünftigen Entwicklung der
städtischen Bäderlandschaft
Ergebniszusammenfassung
Ort: Stadtweinhaus Münster
Datum: 01.02.2006
Zeit: 17:30 - 20:30 Uhr
Teilnehmer: Herr Schulze Blasum Bürgermeister der Stadt Münster
Frau Kubig-Steltig Ratsfrau (SPD Fraktion)
Frau Möllemann-Appelhoff Ratsfrau (FDP Fraktion)
Frau Dr. Stein-Redent Ratsfrau (Bündnis 90/Die Grünen)
Frau Wiesenack-Hauß Ratsfrau
Herr Klein Ratsherr (CDU Fraktion)
Frau Bickeböller Stadtkämmerin der Stadt Münster
Frau Dr. Hanke Dezernat für Schule, Kultur und Sport
Herr Joksch Stadtbaurat der Stadt Münster
Herr Dr. v. Erdély Ernst & Young Real Estate
Herr Dr. Beisheim Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Frau Dr. Kleinhenz Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Frau Sökeland Ernst & Young
Herr Bemmerl Ernst & Young Real Estate
Workshop - Organisationsmodelle zur zukünftigen Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft
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Y:\_Groups\M\Münster\01 Workshop\Gutachten\03_Ergebnisbericht\061017_Ergebniszusammenfassung Workshop Münster_final.doc
Executive Summary
Als Ergebnis des Workshops kann festgehalten werden, dass die
Hallenbäder Mitte und Ost ein umfangreiches Potenzial zur Umsetzung
eines PPP-Modells aufweisen. Für das Hallenbad Kinderhaus sowie für das
Freibad Hiltrup konnte darüber hinaus Potenzial zur Einbindung eines
privaten Partners in das Facility-Management (im Folgenden FM)
aufgezeigt werden. Es zeigt sich, dass sowohl ein „reines“ PPP- Modell als
auch eine umfassende Vergabe von FM-Leistungen (inkl. Risikoübertrag,
vgl. Ziff. 4: „FM-Modell II“) als geeignete Organisationsmodelle zur
zukünftige Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft in Betracht
gezogen werden können.
Zur weiteren Vorgehensweise empfehlen wir die Durchführung eines
Markterkundungsverfahrens, in dem das Interesse privater Investoren und
Betreiber am Markt abgefragt wird. Dabei kann die abschließende
Entscheidung für eines der oben genannten Organisationsmodelle an die
Ergebnisse der Markterkundung gebunden werden. Ziel der
Markterkundung ist es, belastbare Aussagen zum Vergabeumfang zu
erhalten. Unter Maßgabe der Wirtschaftlichkeit gilt es zu bestimmen,
inwieweit die Bildung von Vergabepaketen (bäderübergreifende Vergabe)
möglich und sinnvoll ist.
Zur Umsetzung eines PPP-Projektes wurde in der Nachbereitung des
Workshops ein auf die Stadt Münster angepasstes Organisationsmodell (vgl.
7. Zusammenfassung/Ergebnis) entwickelt. Dieses Modell ist im Hinblick
auf die steuerrechtliche Situation (vgl. Ausführungen zu Ziffer 2.1) noch mit
den zuständigen Finanzbehörden abzustimmen bzw. in Form einer
verbindlichen Aussage abzusichern.
Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Markterkundungsverfahren sowie einer
verbindlichen Aussage der Finanzbehörde kann die Stadt Münster dann das
anzuschließende Vergabeverfahren einleiten.
Workshop - Organisationsmodelle zur zukünftigen Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft
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Inhaltsverzeichnis
1. Veranlassung....................................................................................................................5
1.1 Ausgangslage...............................................................................................................5
1.2 Zielsetzung...................................................................................................................5
2. Projekthintergrund und -grundlagen..............................................................................6
2.1 Steuerrechtliche Situation.............................................................................................6
2.1.1 Status quo..........................................................................................................6
2.1.2. Mögliche Gestaltungsansätze für eine zukünftige Entwicklung der....................7
Bäderlandschaft................................................................................................8
2.1.3. Umsatzsteuer.....................................................................................................9
2.2 Konzeptionelle Ausrichtung........................................................................................10
3. Rahmenbedingungen und Umsetzungsansätze.............................................................11
4. Realisierungsalternativen...............................................................................................12
4.1 FM-Modell I (Basismodell)........................................................................................14
4.2 FM-Modell II..............................................................................................................16
4.3 PPP-Light...................................................................................................................18
4.4 PPP-Full Size..............................................................................................................21
4.5 Städtische Beteiligungsgesellschaft.............................................................................23
5. Bädereignung..................................................................................................................25
5.1 FM-Modell I...............................................................................................................27
5.2 FM-Modell II..............................................................................................................27
5.3 PPP-Modelle (PPP-Light/PPP-Full Size)....................................................................27
5.4 Städtische Beteiligungsgesellschaft.............................................................................29
6. Vergabeverfahren...........................................................................................................30
6.1 Umfang der Vergabe...................................................................................................30
6.1.1 FM - Modell.....................................................................................................30
6.1.2 PPP - Modell....................................................................................................30
6.2 Vergaberecht..............................................................................................................31
7. Zusammenfassung/Ergebnis..........................................................................................32
8. Weiteres Vorgehen.........................................................................................................37
Workshop - Organisationsmodelle zur zukünftigen Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Vergleich der „KonventionellerBeschaffungsvariante“
zu „Public Private Partnership“
Abbildung 2: Realisierungsalternative „FM–Modell I“
Abbildung 3: Realisierungsalternative „FM–Modell II“
Abbildung 4: Realisierungsalternative „PPP-Light“
Abbildung 5: Realisierungsalternative „PPP-Full Size“
Abbildung 6: Realisierungsalternative „Städtische Beteiligungsgesellschaft“
Abbildung 7: Bädereignung bezüglich der Realisierungsalternativen
Abbildung 8: Investorenmodell
Abbildung 9: Vorgehensweise bei einem PPP-Projekt
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1. Veranlassung
1.1 Ausgangslage
Die Stadt Münster verfügt über insgesamt neun Hallen- und sechs Freibäder
(zwei in freier Trägerschaft), die im Wesentlichen durch die Problematik
eines hohen Instandhaltungsstaus (anstehende Investitionskosten zur
Aufrechterhaltung des Badebetriebs), rückläufiger Besucherzahlen sowie
z. T. sehr hoher Betriebskosten (hoher jährlicher Zuschussbedarf)
gekennzeichnet sind.
Es ist beabsichtigt, in der bestehenden Bäderlandschaft eine Neuordnung
vorzunehmen, die sich in der konzeptionellen Ausrichtung an den
Ergebnissen des bereits erstellten Gutachtens „Entwicklungsanalyse
Bäderkonzept Stadt Münster“ der Wenzel Consulting Aktiengesellschaft
(erstellt 06/2005 – 10/2005) orientiert.
In dem angesprochen Gutachten wurden die insgesamt 15 Bäder der Stadt
Münster unter den Aspekten Angebot (Teil A - Gebäudecharakteristika,
urbane Rahmenbedingungen, Wirtschaftlichkeit, Wettbewerbsumfeld) und
Nachfrage (Teil B - Stadt Münster sowie Besuchergruppen nach
Öffentlichkeit, Schulen, Vereine) analysiert. Aus der Gegenüberstellung von
Angebots- und Nachfragesituation wurden Handlungsprofile (konzeptionelle
Ausrichtung unter Berücksichtigung der Gebäudecharakteristik,
Nachfragesituation sowie prognostizierter Investitionskosten) abgeleitet
(Teil C) und schließlich in Form von Entwicklungsszenarien (Darstellung
des Versorgungsgrads bzgl. der genannten Besuchergruppen sowie einer
Kosten-Erlös-Prognose – Einnahmen, Betriebskosten, Investitionskosten)
dargestellt (Teil D). Im Ergebnis des Gutachtens wird vorgeschlagen, einige
der insgesamt 15 Hallen- und Freibäder zu schließen und alle verbleibenden
Bäder zu sanieren und zu modernisieren.
Zur Umsetzung des anstehenden Sanierungs- und Modernisierungsprozesses
und der daraus wachsenden Anforderungen an den künftigen Bäderbetrieb
gilt es, die möglichen Organisationsmodelle und deren Auswirkungen zu
analysieren.
Die Stadt Münster beabsichtigt im Jahr 2006 auf Grundlage einer
aussagekräftigen Entscheidungsvorlage die Wahl eines oder mehrerer
geeigneter Organisationsmodelle für die verbleibenden Bäder vorzunehmen.
1.2 Zielsetzung
Zielsetzung des Workshops war es, aus den vorhandenen Informationen die
grundsätzliche Eignung, die Vor- und Nachteile sowie die wesentlichen
Voraussetzungen und Erfolgsfaktoren verschiedener Organisationsmodelle
für die Sanierung/Attraktivierung sowie den Betrieb der Bäder der Stadt
Münster herauszuarbeiten.
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2. Projekthintergrund und -grundlagen
2.1 Steuerrechtliche Situation
Die steuerrechtliche Situation der Bäderlandschaft in Münster stellt sich wie
folgt dar (vereinfachte Darstellung):
2.1.1 Status quo
Die insgesamt 15 Bäder werden derzeit bei der Stadt Münster in einem
Betrieb gewerblicher Art (nachfolgend: BgA) gehalten. Daneben wird in
diesem BgA die 100%-ige Beteiligung an der Stadtwerke Münster GmbH
gehalten, die 1967 durch Ausgliederung des Eigenbetriebs „Stadtwerke“
entstanden ist und im Jahr 1992 als gewillkürtes Betriebsvermögen in den
BgA eingelegt wurde. Zielsetzung dieser Einlage war, die Bäderverluste mit
den Gewinnausschüttungen aus den Stadtwerken zu verrechnen und somit
zumindest teilweise einen steuerlichen Querverbund zu nutzen. Im Rahmen
einer verbindlichen Auskunft vom 08.01.1992 war die enge wechselseitige
technisch-wirtschaftliche Verflechtung, insbesondere auf Grund der
vorhandenen Blockheizkraftwerke, seitens des Finanzamts bestätigt worden.
Mit Abschaffung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens war
diese Verlustverrechnung nicht mehr möglich. In 2002/2003 war daher im
Rahmen einer Abstimmung mit dem Finanzministerium des Landes
Nordrhein-Westfalen bzw. der Oberfinanzdirektion Münster geklärt worden,
ob eine Ausgliederung sämtlicher Bäder in die Stadtwerke Münster GmbH
neben der anfallenden Grunderwerbsteuer darüber hinaus ertragsteuerneutral
möglich ist. Die Finanzverwaltung hat in seiner Stellungnahme vom
09.05.2003 die Auffassung vertreten, dass im Falle einer Ausgliederung der
Bäder die zurückbleibende Beteiligung an der Stadtwerke Münster GmbH in
den hoheitlichen Bereich der Stadt übergeht. Dieses stelle eine verdeckte
Gewinnausschüttung (nachfolgend: vGA) des BgA an die Stadt dar, für die
gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG Kapitalertragsteuer anfällt. Die
Kapitalertragsteuer hätte 10 % der im Rahmen der vGA realisierten stillen
Reserven in der Beteiligung betragen, was, basierend auf einer damaligen
groben Schätzung, eine Kapitalertragsteuer von mind. € 20 Mio. ausgelöst
hätte. Überlegungen, lediglich eine Teilausgliederung einzelner Bäder
vorzunehmen (siehe dazu ausführlicher unter 2.1.2. Buchstabe a), wurden
wegen der Verwässerung des Effekts der Gewinn- und Verlustverrechnung
sowie des Risikos der steuerlichen Nichtanerkennung durch die
Finanzverwaltung (insbesondere vor dem Hintergrund der abschlägig
beschiedenen Anfrage) nicht weiterverfolgt.
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Nachrichtliche Ergänzung zum Status Quo
Bei der Stadt Münster wird derzeit eine Betriebsprüfung des Finanzamts für
Groß- und Konzernbetriebsprüfung für den Zeitraum 2000 bis 2003
durchgeführt. In diesem Zusammenhang thematisiert die Betriebsprüfung
die Frage nach dem Gegenstand / Umfang des BgA Bäder (einheitliches
Gebilde oder Zusammenfassung von mehreren selbständigen Betrieben)
sowie die Frage des Vorliegens der Voraussetzungen für eine steuerlich
wirksame Verlustverrechnung der Verluste der Bäder mit den Gewinnen aus
der Beteiligung an der Stadtwerke Münster GmbH (steuerlicher
Querverbund). Wie bereits oben ausgeführt wurde, ist zwar eine
ertragsteuerliche Verlustverrechnung seit dem Wegfall des
Anrechnungsverfahrens in der gegebenen Struktur ohnehin nicht mehr
möglich. Die Anerkennung des Querverbunds von Versorgungsbereich und
Bäderbereich dem Grunde nach hat jedoch weiterhin Bedeutung für die
Höhe der Kapitalertragsteuerbelastung infolge der durch den BgA Bäder an
die Stadt fließenden Ausschüttungen aus der Stadtwerke Münster GmbH.
Endgültige Ergebnisse aus der Betriebsprüfung liegen noch nicht vor. Im
Rahmen einer Besprechung zwischen Vertretern der Stadt Münster, der
Betriebsprüfung und Ernst & Young hat die Betriebsprüfung jedoch die
Anerkennung des steuerlichen Querverbunds eines wie auch immer
gearteten BgA Bäder mit dem Versorgungsbereich der Stadtwerke für die
Zukunft im Bezirk der OFD Münster faktisch ausgeschlossen, weil das
Kriterium der erforderlichen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung
jedenfalls zukünftig mit großer Wahrscheinlichkeit als nicht erfüllt
angesehen werden dürfte.
Insofern sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bei der Würdigung
aller nachfolgend dargestellten Realisierungsalternativen davon
ausgegangen werden sollte, dass der steuerliche Querverbund nicht
aufrechtzuerhalten bzw. herzustellen ist.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass die Frage der (Kapitalertrag-
)Steuerneutralität etwaiger Umstrukturierungen weiterhin gegeben ist. Alle
diesbezüglichen Hinweise in dieser Stellungnahme behalten daher ihre
Gültigkeit – einschließlich der Empfehlung, vor einer Umsetzung einer
Gestaltungsalternative eine verbindliche Zusage der Finanzverwaltung
einzuholen.
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2.1.2. Mögliche Gestaltungsansätze für eine zukünftige Entwicklung der
Bäderlandschaft
a) Teilausgliederung einzelner Bäder
Die oben beschriebene Kapitalertragsteuerproblematik entsteht
grundsätzlich, wenn der BgA-Bäder auf Grund von Ausgliederungen oder
Schließungen von Bädern aufgelöst wird, sodass die Stadtwerkebeteiligung
keinem BgA mehr zugerechnet werden kann und als entnommen gilt.
Sofern nur einzelne Bäder ausgegliedert werden und im bisherigen BgA
Bäderteilbetriebe zurückbleiben, könnte die Auffassung vertreten werden,
dass der BgA-Bäder weiterhin besteht und die Stadtwerkebeteiligung in
diesem verbleibenden BgA gehalten wird. In diesem Fall fällt keine
Kapitalertragsteuer an. Voraussetzung ist, dass der Betrieb der im BgA
verbleibenden Bäder eine wirtschaftliche Tätigkeit von einigem Gewicht
darstellt, d. h. dass er sich aus der Gesamtbetätigung der Stadt wirtschaftlich
heraushebt. Dies wird grundsätzlich bei einem Jahresumsatz von
€ 30.678,00 bejaht. Darüber hinaus müssen die im BgA verbleibenden
Bäder selbständig durch die Stadt betrieben werden können, d. h. dass
hierfür das Betriebspersonal und die Betriebsmittel zur Verfügung stehen
müssen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass seitens der
Finanzverwaltung die Auffassung vertreten wird, dass der verbleibende
Bäderbetrieb im BgA nicht mehr mit dem bisherigen BgA-Bäder
wirtschaftlich identisch ist, und zunächst eine Aufgabe des bisherigen
Bäder-BgA unterstellt wird mit der Folge, dass Kapitalertragsteuer ausgelöst
wird. Eine Teilausgliederung von Bäden sollte daher nur auf Basis einer
vorherigen positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamts erfolgen.
Die Ausgliederung einzelner Bäder kann unter den oben genannten
Voraussetzungen ertragsteuerneutral erfolgen, wenn steuerliche Teilbetriebe
vorliegen. Unter einem Teilbetrieb ist nach der Rechtsprechung ein mit einer
gewissen Selbständigkeit ausgestatteter, organisatorisch geschlossener Teil
des Gesamtbetriebes zu verstehen, der für sich allein lebensfähig ist. Ein
wesentliches Kriterium ist der Einsatz von eigenem Personal für den
Betriebsteil. Grundsätzlich müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen
des Teilbetriebs bei der Ausgliederung zivilrechtlich übergehen. Mit der
Finanzverwaltung abzustimmen wäre auch, ob auch das dem Teilbetrieb
zuzuordnende Personal auf den neuen Träger übergehen muss oder nach der
Ausgliederung überlassen werden kann. Daneben ist zu berücksichtigen,
dass im Falle der Ausgliederung von Bädergrundstücken Grunderwerbsteuer
anfällt.
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b) Verpachtung der Bäder an einen Dritten
Ein weiterer Gestaltungsansatz wäre, den Bäderbetrieb nicht mehr durch die
Stadt selber zu führen, sondern den Betrieb im Ganzen an einen, oder bei
Vorliegen von mehreren Teilbetrieben, an mehrere Dritte zu verpachten
(z. B. im Rahmen eines Betreibermodells). Der bisherige BgA-Bäder würde
dann in einen Verpachtungs-BgA Bäder umgewandelt, wenn der Pächter
den Bäderbetrieb in der überlassenen Form fortführen könnte. Die oben
beschriebene Kapitalertragsteuerproblematik würde nicht auftreten, wenn
der Verpachtungs-BgA als Fortführung des alten Bäder-BgAs qualifiziert
wird, wofür es Argumente gibt. Etwas anderes gilt, wenn der Verpachtungs-
BgA als neuer BgA, der nicht mit dem bisherigen BgA wirtschaftlich
identisch ist, qualifiziert wird. Da dieses Risiko nicht gänzlich
auszuschließen ist, sollte in jedem Fall vor einer Umsetzung dieses
Gestaltungsansatzes eine verbindliche Auskunft eingeholt werden. Da in
dieser Variante keine Grundstücke seitens der Stadt auf einen Dritten
übertragen werden, fällt keine Grunderwerbsteuer an.
c) Betriebsführung durch einen Dritten im Namen der Stadt
Diese Alternative ist die schwächste Form der Einbindung eines Dritten
(sog. Betriebsführungsmodell). Hier wird lediglich eine Dienstleistung von
dem Dritten bezogen, die der Umsatzsteuer unterliegt. Da der Bäderbetrieb
weiterhin im Namen der Stadt geführt wird und der Stadt daher zuzurechnen
ist, bleibt es bei der bisherigen Form des BgA, die u. E. auch wirtschaftlich
mit dem bisherigen BgA identisch ist. In diesem Fall wird keine
Kapitalertragsteuer ausgelöst.
2.1.3. Umsatzsteuer
Sofern ein Dritter eine Dienstleistung gegenüber dem BgA-Bäder erbringt,
unterliegt diese grundsätzlich der Umsatzsteuer. Soweit diese Dienstleistung
für den Bereich des Schulschwimmens bezogen wird, ist die ausgewiesene
Vorsteuer für den BgA nicht abziehbar, da das Schulschwimmen als
hoheitliche Aufgabe nicht zu dem Unternehmensbereich des BgA zählt.
Verpflichtet sich der Schwimmbadpächter, das kommunale Bad nach
Maßgabe der kommunalen Benutzungs- und Gebührenordnung zu führen
und erhält er von der Stadt neben den ihm verbleibenden Eintrittsgeldern
einen Betriebskostenzuschuss, erbringt der Pächter gegenüber der Stadt zum
einen die steuerpflichtige Leistung der Weiterführung des Bades zu den
Bedingungen der Stadt. Zum anderen stellt der Zuschuss preisauffüllendes
Entgelt für die steuerpflichtige Leistung des Pächters an die Badbenutzer
dar. Die Vorsteuer aus der Leistung an die Stadt kann diese, soweit sie auf
das Schulschwimmen entfällt, nicht abziehen.
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2.2 Konzeptionelle Ausrichtung
Gem. Beschlussvorlage V / 0397 /2005 vom 27.10.2005 wurde durch den
Rat der Stadt Münster das Szenario III, Variante 2 des oben genannten
Gutachtens (Wenzel Consulting AG) als Grundlage für das weitere
Vorgehen beschlossen:
Hallenbäder:
§ Erhaltung:
Hiltrup, Kinderhaus, Mitte, Ost, Roxel und Wolbeck
§ Entlassung aus der städtischen Trägerschaft:
Amelsbüren, Handorf und Süd
Freibäder:
§ Erhaltung:
Hiltrup und Stapelskotten bzw. alternativ das in privater Trägerschaft
befindliche Freibad DJK Coburg
§ Entlassung aus der städtischen Trägerschaft:
Handorf und Nienberge
Gem. des Gutachtens der Wenzel Consulting Aktiengesellschaft (vgl.
Kosten-Erlös-Prognose - Teil D, Seite 35) werden für die Umsetzung dieses
Szenarios folgende Prognosewerte angegeben:
§ Investitionskosten € 18.580.000,00 / € 19.630.000,00
(je nach Umfang der Sanierungsmaßnamen im Hallenbad Ost)
§ jährliches Defizit € 1.590.300,00
(Gesamterlöse minus Betriebskosten)
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3. Rahmenbedingungen und Umsetzungsansätze
Zielsetzung ist es, auf Basis des Ratsbeschlusses (Beschlussvorlage V /
0397 /2005) für den anstehenden Sanierungs- und Modernisierungsprozess
eine geeignete Organisationsform für den „Bereich Bäder“ zu entwickeln.
In der gemeinsamen Diskussion wurden folgende wesentlichen Ziele bzw.
Vorgaben für das zukünftige Bäderkonzept der Stadt Münster definiert (die
Aufzählung stellt keine Rangfolge dar, sondern gibt die genannten Punkte
lediglich in geordneter Form wieder):
§ konzeptionelle Ausrichtung an den Ergebnissen des
Gutachtens „Entwicklungsanalyse Bäderkonzept Stadt
Münster“ der Wenzel Consulting Aktiengesellschaft
§ Einhaltung des durch die Wenzel Consulting
Aktiengesellschaft angegebenen Finanzierungsrahmens (vgl.
2. Projekthintergrund und -grundlagen)
§ Sicherstellung eines dauerhaft wirtschaftlichen Betriebs –
sowohl unter Berücksichtigung der Investitions- als auch der
Betriebskosten
§ Steigerung der Attraktivität der Bäderlandschaft Münster
§ Umsetzung eines zukunftsfähigen Bäderkonzepts unter
Berücksichtigung der Nachfragestruktur
(Bedarf der Öffentlichkeit – Spaßbad?)
§ Berücksichtigung einer familiengerechten Ausrichtung
§ Berücksichtigung der Anforderungen aus Breiten- und
Leistungssport
§ Gewährleistung der ausreichenden Versorgung für Schul-
und Vereinsschwimmen (konzeptionelle Grundlage)
§ Gewährleistung einer sozialverträglichen Eintrittspreis-
struktur
§ Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten in Münster
(Bäderstruktur/städtische Institutionen)
§ Sicherstellung der technischen Betriebssicherheit (Medien/
Hygiene)
§ Einbindung privatwirtschaftlichen Know-hows
Workshop - Organisationsmodelle zur zukünftigen Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft
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4. Realisierungsalternativen
Die nachfolgende Illustration definiert die beiden Grenzfälle möglicher
Alternativen zur organisatorischen Gestaltung der zukünftigen
Bäderlandschaft in Münster:
KonventionelleBeschaffungsvariante Public Private Partnership
Planung
Bau
Betrieb
Finanzierung
Planung
Bau
Betrieb
Finanzierung
Betrieb
in Eigenregie
Betrieb
in Eigenregie
Bau
in Eigenregie
Bau
in Eigenregie
FinanzierungFinanzierung
Sonderform
Kommunal-
leasing
Sonderform
Kommunal-
leasing
Traditionell
Kommunal-
kredit
Traditionell
Kommunal-
kredit
Traditionell
Fortfaitierung
Traditionell
Fortfaitierung
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Sonderform
Leasing
Sonderform
Leasing
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Planung
in Eigenregie
Planung
in Eigenregie
KonventionelleBeschaffungsvariante Public Private Partnership
Planung
Bau
Betrieb
Finanzierung
Planung
Bau
Betrieb
Finanzierung
Betrieb
in Eigenregie
Betrieb
in Eigenregie
Bau
in Eigenregie
Bau
in Eigenregie
FinanzierungFinanzierung
Sonderform
Kommunal-
leasing
Sonderform
Kommunal-
leasing
Traditionell
Kommunal-
kredit
Traditionell
Kommunal-
kredit
Traditionell
Fortfaitierung
Traditionell
Fortfaitierung
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Sonderform
Leasing
Sonderform
Leasing
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Planung
in Eigenregie
Planung
in Eigenregie Planung
Bau
Betrieb
Finanzierung
Planung
Bau
Betrieb
Finanzierung
Betrieb
in Eigenregie
Betrieb
in Eigenregie
Bau
in Eigenregie
Bau
in Eigenregie
FinanzierungFinanzierung
Sonderform
Kommunal-
leasing
Sonderform
Kommunal-
leasing
Traditionell
Kommunal-
kredit
Traditionell
Kommunal-
kredit
Traditionell
Fortfaitierung
Traditionell
Fortfaitierung
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Sonderform
Leasing
Sonderform
Leasing
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Innovativ
Projekt-
finanzierung
Planung
in Eigenregie
Planung
in Eigenregie
Abbildung 1: Vergleich „Konventionelle Beschaffungsvariante“
zu „Public Private Partnership“
Das linke Bild zeigt die konventionelle Beschaffungsvariante, in der die
Stadt Münster alle anstehenden Leistungen in Eigenregie bzw. unter
Einbeziehung externer Sachverständiger und Unternehmen durchführen
würde.
In dem rechten Bild ist das „reine“ PPP-Modell dargestellt, in dem der
private Partner, zwar im Auftrag der Stadt Münster, jedoch in eigener
Risikoverantwortung alle Leistungen bis hin zur Finanzierung übernimmt.
Zwischen diesen beiden Grenzfällen liegt eine Vielzahl möglicher
Realisierungsvarianten, deren Untersuchung und Analyse Gegenstand des
Workshops war.
Da die Vorgehensweise der konventionellen Beschaffungsvariante sowie
deren Vor- und Nachteile als bekannt vorausgesetzt werden kann, lag der
Schwerpunkt des Workshops auf der Erläuterung der Vor- und Nachteile
einer privatwirtschaftlichen Einbindung.
Die Definition Public Private Partnership (im Folgenden PPP) umfasst eine
Vielzahl möglicher Realisierungsalternativen zur Einbindung eines
privatwirtschaftlichen Unternehmens zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben.
Grundsätzlich ist zwischen haushalts- und nutzerfinanzierten PPP-Projekten
zu unterscheiden. Eine kurze Erläuterung hierzu ist im Anhang aufgeführt
Workshop - Organisationsmodelle zur zukünftigen Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft
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(vgl. Präsentation „Workshop Münster - Organisationsmodelle zur
zukünftigen Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft“).
Da die vorhandenen Bäder in Münster sehr unterschiedliche Ausrichtungen
und Potenziale aufweisen und es bzgl. der Nutzung und
Zielgruppenzuweisung für die Zukunft beabsichtigt ist, eine sehr deutliche
Differenzierung der einzelnen Bädern vorzunehmen, ist zu klären, inwieweit
es möglich bzw. sinnvoll ist, ein übergeordnetes Organisationsmodell zur
Umsetzung des anstehenden Prozesses zu wählen. Für den Workshop wurde
beschlossen, vorerst, unabhängig von den spezifischen Rahmenbedingungen
einzelner Bäder, Realisierungsalternativen zu entwickeln und diese unter
Berücksichtigung der unter „2. Projekthintergrund und -grundlagen“
beschriebenen steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen sowie der unter
„3. Rahmenbedingungen und Umsetzungsansätze“ definierten Vorgaben zu
bewerten.
Anhand der Kriterien Planung/Konzeption, Sanierung (Bauausführung),
kaufmännischer Betrieb, technischer Betrieb, Trägerschaft und Finanzierung
wurden die nachfolgend dargestellten Alternativen entwickelt.
Workshop - Organisationsmodelle zur zukünftigen Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft
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4.1 FM-Modell I (Basismodell)
Bei dem FM-Modell I wird ausschließlich der technische Betrieb (Facility-
Management) an ein – auf diesen Bereich spezialisiertes – Dienstleistungs-
unternehmen übertragen. Der technische Betrieb umfasst den Bereich der
Verwaltung und Bewirtschaftung des Gebäudes sowie der technischen
Anlagen (beispielsweise Gebäudereinigung, Wartung der technischen
Anlagen, etc.).
Alternative: FM – Modell I (Basismodell)
Betrieb
Planung /
Konzeption Sanierung
kaufm. technisch
Träger-
schaft
Finan-
zierung
Öffentl.
Hand
x x x x x
Privater
x
Abbildung 2: Realisierungsalternative „FM–Modell I“
Vorteile:
Die Vorteilhaftigkeit und damit Eignung dieser Alternative kann nicht im
grundsätzlichen Sinne bestimmt werden, da die entscheidenden Faktoren
hierzu struktureller Art, d. h. in Abhängigkeit von der organisatorischen
sowie der personellen IST-Situation, zu bewerten sind.
Unter bestimmten Grundvoraussetzungen ist es möglich, dass ein
privatwirtschaftliches Unternehmen auf Grund des vorhandenen Know-
hows hier Einsparpotenziale aktivieren kann. Des Weiteren ist im Einzelfall
zu prüfen, inwieweit der Markt diese Dienstleistung im Vergleich zur
Eigenbeschaffungsvariante günstiger bereitstellen kann.
Da lediglich eine Dienstleistung von dem Dritten bezogen wird, stellt diese
Alternative ein sog. Betriebsführungsmodell (vgl. auch Ziffer 2.1.2
Buchstabe c) dar – die Leistung wird im Namen des BgA-Bäder der Stadt
Münster erbracht. Aus steuerlicher Sicht ist der Bäderbetrieb weiterhin dem
BgA-Bäder der Stadt Münster zuzurechnen, sodass die unter Ziffer 2.1.1.
beschriebene Kapitalertragsteuerproblematik nicht auftritt.
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Nachteile:
Die privatwirtschaftliche Einbindung erfolgt auf Grundlage eines
Dienstleistungsvertrages, d. h. der Private partizipiert nicht bzw. nur indirekt
(Wettbewerb) am qualitativen Ergebnis seiner Leistungserbringung. Der
Anreiz, zu einer Reduzierung der Betriebskosten beizutragen, ist begrenzt,
da die Vergütung des Privaten hiervon nicht beeinflusst wird.
Grundsätzlich ist es denkbar, Anreizmechanismen in Form von vertraglich
zu vereinbarende Bonus-Malus-Regelungen zu implementieren, jedoch ist
zu bedenken, dass der Einflussbereich des Privaten auf die technische
Betriebsführung isoliert ist.
Anzumerken ist auch, dass der mit dem Privaten geschlossene
Dienstleistungsvertrag der Umsatzsteuer unterliegt. Soweit die Leistungen
für den hoheitlichen Bereich (Schulschwimmen) bezogen werden, ist die
Vorsteuer bei der Stadt nicht abziehbar.
Fazit:
Der zentrale Schwachpunkt dieser Alternative liegt in der fehlenden bzw.
begrenzten Möglichkeit, Risiken auf den Privaten zu übertragen. Das
Betriebskostenrisiko (technischer Bereich) verbleibt in vollem Umfang bei
der Stadt Münster. Die Übernahme betriebswirtschaftlicher Risiken ist
durch den Privaten in der Regel an eine entsprechende Erweiterung seines
Einflussbereiches gebunden, die in nachfolgend dargestellter Alternative
erläutert wird.
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4.2 FM-Modell II
Neben dem rein technischen Betrieb wird dem Privaten auch die Planung
und Sanierung der technischen Anlagen übertragen. Die Finanzierung der
technischen Anlagen stellt eine mögliche, jedoch nicht zwingende
Erweiterung dieser Alternative dar. Hierzu sind beispielsweise Contracting-
Dienstleistungen als Stichwort anzuführen. Die Grundzüge (Vor- und
Nachteile) dieses Modells gestalten sich unabhängig von einer evtl.
Übertragung der Finanzierung der technischen Anlagen auf den Privaten.
Alternative: FM – Modell II
Betrieb
Planung /
Konzeption Sanierung
kaufm. technisch
Träger-
schaft
Finan-
zierung
Öffentl.
Hand
x x x x x
Privater
x
techn.
Anlagen
x
techn.
Anlagen x
techn.
Anlagen (x)
techn.
Anlagen
Abbildung 3: Realisierungsalternative „FM–Modell II“
Vorteile:
Das wirtschaftliche Betriebsrisiko des technischen Betriebs kann – in
Abhängigkeit von den zu bestimmenden vertraglichen Rahmenbedingungen
– auf den Privaten übertragen werden.
Sofern die Finanzierung der Maßnahme durch den Privaten erbracht werden
soll (bspw. in Form eines Forfairtierungsmodells) unterliegt die Konzeption
der technischen Anlagen nur indirekt den finanziellen Rahmenbedingungen
der öffentlichen Haushaltsmittel. Durch Einbindung des Privaten in die
„gesamte Wertschöpfungskette“ des technischen Bereichs können evtl.
höhere Investitionen in die technische Ausstattung realisiert werden, da
diese zu einer langfristigen Senkung der jährlichen Betriebskosten beitragen.
Die Stadt Münster partizipiert damit indirekt an der Senkung der jährlichen
Betriebskosten, da der Preis für das Gesamtpaket am Markt und somit auf
Grundlage eines optimierten Wirtschaftlichkeitskonzeptes bestimmt wird.
Die Leistung des „Gesamtpaketes“ wird zu einem Festpreis bzw. zu festen
jährlichen Entgeltzahlungen eingekauft, sodass – in Abhängigkeit eines
Verbrauchsmengengerüsts - eine weitgehende Kostensicherheit besteht.
Selbstverständlich übernimmt der Private nicht das Energiepreisrisiko.
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Aus steuerlicher Sicht ist der Bäderbetrieb u. E. weiterhin dem BgA-Bäder
der Stadt Münster zuzurechnen, insbesondere da weiterhin das
Betriebspersonal der Stadt die Aufgaben ausführt und die Stadt letztendlich
das Betriebsrisiko trägt. Daher tritt die unter „2.1.1. Steuerrechtliche
Situation-Status quo“ beschriebene Kapitalertragsteuerproblematik nicht
auf.
Sofern jedoch die Trägerschaft an betriebsnotwendigen Anlagen auf den
Privaten übergeht, empfehlen wir vorab auch dieses Konzept mit der
Finanzverwaltung abzustimmen, da ggf. die Auffassung vertreten werden
könnte, dass die Stadt das Wesen des Bäderbetriebs verändert hat.
Nachteile:
Um die entsprechenden Synergieeffekte dieser Alternative zu generieren,
sollte die Vergabe der Leistung als Gesamtpaket erfolgt. Damit ist die
Möglichkeit zur Einbindung des regionalen Mittelstandes – insbesondere in
die Ausführung der Bauleistung –als gering einzustufen. Hinsichtlich der
Bauleistung kann hier der Vergleich zu einer GU-Vergabe angestellt
werden. Die Möglichkeiten, diese an die Einbindung regionaler
Unternehmen zu binden, gestaltet sich im Allgemeinen aus
vergaberechtlicher Sicht als problematisch.
Bezüglich der Umsatzsteuer bzw. der teilweisen Nichtabziehbarkeit von
Vorsteuer gelten die zur Realisierungsalternative FM-Modell I angeführten
Nachteile.
Fazit:
Diese Alternative stellt ein haushaltsfinanziertes PPP-Modell dar, dessen
sinnvolle Anwendung im Einzelfall und unter Berücksichtigung der
konzeptionellen Badausrichtung zu bewerten ist.
Durch Einbindung des Privaten in die Trägerschaft und Finanzierung der
technischen Anlagen ist eine Erweitung hinsichtlich der Risikoübertragung
möglich. Inwieweit eine derartige Ausweitung möglich und sinnvoll ist,
muss im Einzelfall bzw. bäderspezifisch bestimmt werden. Hierzu bietet die
Durchführung einer Markterkundung (vgl. „8. Weiteres Vorgehen“) eine
gute Möglichkeit potentielle Investoren und Betreiber in diesen Prozess zu
integrieren.
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4.3 PPP-Light
Mit Ausnahme von Finanzierung und Trägerschaft der
Investitionsmaßnahme wird die gesamte Leistungserbringung zur
Umsetzung des zukünftigen Bäderkonzepts an ein privatwirtschaftliches
Unternehmen übertragen.
Durch Vorgaben strategischer Art wird durch die Stadt Münster die
Erfüllung der öffentlichen Aufgaben, wie beispielsweise Schul- und
Vereinssport, sozialverträgliche Eintrittspreise, etc., sichergestellt sowie die
beabsichtigte Positionierung des Bades erreicht. Da ein gewisses Maß an
konzeptioneller Freiheit für den Privaten die Voraussetzung zur
Realisierung eines positiven Wirtschaftlichkeitsergebnisses darstellt, sind
die Vorgaben konzeptionell zu halten.
Die Möglichkeit, nur den kaufmännischen Betrieb an ein
privatwirtschaftliches Unternehmen zu übertragen – z. B. in Form eines
Managementvertrages – wurden im Rahmen des Workshops diskutiert,
jedoch auf Grund der fehlenden Aussichten auf eine bessere
Wirtschaftlichkeit gegenüber des herkömmlichen Bäderbetriebs nicht weiter
verfolgt.
Alternative: PPP-Light
Betrieb
Planung /
Konzeption Sanierung
kaufm. technisch
Träger-
schaft
Finan-
zierung
Öffentl.
Hand
x x
Privater
x x x x
Abbildung 4: Realisierungsalternative „PPP-Light“
Vorteile:
Der Private übernimmt das Planungs-, Bau- und Betriebsrisiko, d. h. für die
Stadt Münster besteht mit Vergabe Kostensicherheit bzgl. der zu tätigenden
Investitionen und Betriebskosten.
konzeptionelle Vorgaben durch die Stadt Münster
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Da die Vergabe der Gesamtleistung unter vergaberechtlichen
Gesichtpunkten im Verhandlungsverfahren erfolgen kann, bleibt der
Wettbewerb bis zur Beauftragung eines Partners gewahrt und somit sind die
Chancen zur Erzielung eines günstigen Angebotpreises als sehr hoch
einzustufen.
Da der Private in die „gesamte Wertschöpfungskette“ (Konzeption und
Betriebsverantwortlichkeit) eingebunden ist, wird dieser die konzeptionelle
Ausrichtung im Hinblick auf eine langfristige Wirtschaftlichkeit erstellen.
Die Vorteile für die Stadt Münster liegen in einem marktorientierten und
damit den öffentlichen Bedürfnissen angepassten Konzept, das im Hinblick
auf die Attraktivierung – unabhängig von der Verfügbarkeit öffentlicher
Haushaltsmitteln – rein wirtschaftliche Aspekte (Erlöse) in den Vordergrund
stellt.
Das Betriebsrisiko wird in vollem Umfang durch den Privaten getragen.
Damit besteht für die Stadt Münster Kostensicherheit bzgl. des jährlichen
Defizits (fester Betrag für das jährlich an den Privaten zu entrichtende
Nutzungsentgelt).
Nachteile:
Das Risiko der Investition verbleibt in vollem Umfang bei der Stadt
Münster, da der Private nicht in die Finanzierung eingebunden ist. Damit
besteht für die Stadt Münster das Risiko, die langfristige Betriebssicherheit
nicht gewährleisten zu können.
Stellt sich das durch den Privaten entwickelten Konzept als nicht marktfähig
heraus und führt zu dessen Insolvenz, besitzt die Stadt Münster ein Bad
bzw. Bäder, die mit verhältnismäßig hohen finanziellen Belastungen belegt
sind und deren weiterer Betrieb nur schwer bzw. unter wirtschaftlichen
Einbußen sichergestellt werden kann (Drittbetreiber).
Grundsätzlich ist dem Privaten das betriebsnotwendige Vermögen
(Grundstücke/Aufbauten) und das Betriebspersonal für die Betriebsführung
zu überlassen. In diesem Fall geht der bisherige BgA-Bäder in einen
Verpachtungs-BgA über. Damit gilt das unter „2.1.2 Buchstabe b)
Steuerrechtliche Situation – Verpachtung der Bäder an einen Dritten“
beschriebene Szenario. Grundsätzlich sollte u. E. eine Fortführung des
bisherigen BgA in anderer Form gegeben sein, sodass das
Kapitalertragsteuerrisiko vermieden wird. Da eine andere Auffassung
jedoch nicht gänzlich auszuschließen ist, sollte diese Alternative nicht ohne
eine vorherige verbindliche Auskunft des Finanzamts durchgeführt werden.
Bezüglich der Umsatzsteuer bzw. der teilweisen Nichtabziehbarkeit von
Vorsteuer gelten die zu den vorherigen Alternativen angeführten Nachteile.
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Fazit:
Diese Alternative stellt ein nutzerfinanziertes PPP-Modell dar, dessen
sinnvolle Anwendung im Einzelfall und unter Berücksichtigung der
konzeptionellen Badausrichtung zu bewerten ist.
Da diese Realisierungsvariante zwar die wirtschaftlichen Betriebsrisiken auf
den Privaten überträgt, das Finanzierungs- und damit Betriebsrisiko aber in
vollem Umfang bei der Stadt Münster verbleibt, besteht hinsichtlich der
Risikosicherheit Bedarf an einem weiterreichenden Modellansatz. An dieser
Stelle ist anzumerken, dass eine weitere Risikoübertragung in der Regel
auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist und daher im Einzelfall die
sinnvollste Reichweite zu bestimmen ist.
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4.4 PPP-Full Size
Die Alternative PPP-Full Size stellt eine Erweiterung der Alternative PPP-
Light um eine teilweise Beteiligung des Privaten an der Finanzierung dar.
Der durch den Privaten aufzubringende Finanzierungsanteil ist über die
Vertragslaufzeit (i. d. R. über eine Betriebszeit von ca. 25 – 30 Jahren) aus
dem laufenden Betrieb zu refinanzieren. Das heißt, der Kapitaldienst (Zins +
Tilgung) stellt eine Betriebsausgabe dar, die durch die Betriebseinnahmen
(inkl. des durch die Stadt Münster zu zahlenden jährlichen
Nutzungsentgelts) zu decken ist.
Da die Kapitalkosten für den Finanzierungsanteil des Privaten höher sind,
als sie es bei einer alternativ zu wählenden Finanzierung über
Kommunalkredition wären, orientiert sich die gewählte
Finanzierungsaufteilung (25/75) an einem optimalen Risiko-Rendite-Profil.
Eine höhere privatwirtschaftliche Beteiligung an der Finanzierung würde zu
unverhältnismäßig hohen Kapitalkosten auf privatwirtschaftlicher Seite –
und damit höheren Kosten für den Auftraggebers (Stadt Münster) – führen,
während eine Senkung zu einer unzureichenden Erzielung des
beabsichtigten Effektes (Risikoeinbindung) führen würde.
Alternative: PPP-Full Size
Betrieb
Planung /
Konzeption Sanierung
kaufm. technisch
Träger-
schaft
Finan-
zierung
Öffentl.
Hand
x 75 %
Privater
x x x x 25 %
Abbildung 5: Realisierungsalternative „PPP-Full Size“
Vorteile:
Die in vorgenannter Alternative angeführten Vorteile gelten für diese
Alternative gleichermaßen.
Darüber hinaus findet eine Erweiterung bzgl. der Einbindung des Privaten in
das wirtschaftliche Risiko statt. Die damit einhergehende Steigerung des
konzeptionelle Vorgaben durch die Stadt Münster
(vgl. auch Ziffer 4.3)
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Erfolgsdrucks führt zu einer höheren Betriebssicherheit für die Stadt
Münster.
Da der Private seinen Eigenanteil an der Investitionssumme in der Regel
durch eine Bank finanziert, erfährt die durch den Privaten vorzulegende
Konzeption eine Prüfung auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit, welche die
Sicherheit für die Stadt Münster gewissermaßen erhöht.
Außerdem wird der öffentliche Haushalt der Stadt Münster um den
Eigenfinanzierungsanteil des Privaten entlastet.
Nachteile:
Der Private hat auf seinen Finanzierungsanteil höhere Kapitalkosten zu
entrichten, als bei einer 100 % Finanzierung durch die Stadt Münster
(Kommunalkredition) anfallen würden. Dies wird voraussichtlich im
Vergleich zu der vorgenannten Alternative zu einer Erhöhung des durch die
Stadt Münster zu zahlenden jährlichen Nutzungsentgelts (Betriebskosten-
zuschuss) führen.
Auch in dieser Alternative ist dem Privaten der Bäderbetrieb mit seinem
betriebsnotwendigen Vermögen zur Nutzung zu überlassen und das
Betriebspersonal beizustellen. Daher gelten die unter „2.1.2. Buchstabe b)
Steuerrechtliche Situation – Verpachtung der Bäder an eine Dritten“ sowie
in der vorgenannten Alternative gemachten Ausführungen hinsichtlich der
Überführung des BgA in einen Verpachtungs-BgA. Wir empfehlen, vor
einer Umsetzung eine verbindliche Auskunft einzuholen.
Bezüglich der Umsatzsteuer bzw. der teilweisen Nichtabziehbarkeit von
Vorsteuer gelten die zu den vorherigen Alternativen angeführten Nachteile.
Fazit:
Ein ähnliches Modell wurde in durch EY betreute Projekte bereits
erfolgreich umgesetzt. Da Teile der münsteraner Bäderlandschaft durchaus
mit diesen Projekten vergleichbar sind, liefert diese Alternative Erfolg
versprechende Ansätze für die weitere Vorgehensweise.
Im Hinblick auf die dargestellten steuerlichen Rahmenbedingungen (vgl.
Ausführungen gem. Ziffer 2.1.1) ist ein speziell auf die Gegebenheiten der
Bäderlandschaft Münster angepasstes Detailmodell zu entwickeln (vgl.
hierzu 7. Zusammenfassung/Ergebnis).
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4.5 Städtische Beteiligungsgesellschaft
Die Stadt Münster überträgt alle anstehenden Aufgaben (Planung,
Sanierung, Betrieb, etc.) zur Gestaltung der zukünftigen Bäderlandschaft an
eine zu bestimmende städtische Beteiligungsgesellschaft (z. B. WBI oder
Stadtwerke Münster GmbH).
Alternative: Städtische Beteiligungsgesellschaft
Betrieb
Planung /
Konzeption Sanierung
kaufm. technisch
Träger-
schaft
Finan-
zierung
Öffentl.
Hand
WBI /
Stadtwerke
x x x x (x) x
Privater
Abbildung 6: Realisierungsalternative „Städtische Beteiligungsgesellschaft“
Vorteile:
Die Finanzierung der Sanierungs- und Attraktivierungsmaßnahmen wird
nicht im Haushalt der Stadt Münster dargestellt.
Darüber hinaus ist es unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich und
sinnvoll, die Vorteile eines steuerlichen Querverbunds (vgl. „2.1.1.
Steuerrechtliche Situation-Status quo“) zu nutzen. Hierzu ist es erforderlich,
dass die Bäder auf die Stadtwerke Münster GmbH ausgegliedert werden und
eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung zwischen
diesen Bädern und dem Versorgungsbereich der Stadtwerke Münster GmbH
vorliegt. Grundsätzlich sollte diese Verflechtung wegen der vorhandenen
Blockheizkraftwerke darstellbar sein. Bei einer Ausgliederung der Bäder auf
die WBI wäre kein steuerlicher Querverbund möglich. Die Bäderverluste
wären mangels Verflechtung nicht mit Gewinnen der WBI verrechenbar.
Nachteile:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass auf Grund der
unter „2.1.1. Steuerrechtliche Situation-Status quo“ beschriebenen
Rahmenbedingungen keine Möglichkeit besteht, diese Alternative in
wirtschaftlicher Weise umzusetzen, da bei einer Ausgliederung aller Bäder
auf die Stadtwerke Münster GmbH der BgA-Bäder aufgelöst würde, was zu
der beschriebenen Kapitalertragsteuerproblematik führt. Darüber hinaus
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würde bei Ausgliederung von Bädergrundstücken Grunderwerbsteuer
anfallen.
Bezüglich der Umsatzsteuer bzw. der teilweisen Nichtabziehbarkeit von
Vorsteuer gelten die zu den vorherigen Alternativen angeführten Nachteile.
Fazit:
Sofern eine Ausgliederung einzelner Bäder unter Rückbehaltung der
restlichen Bäder in dem bisherigen BgA Bäder technisch und wirtschaftlich
möglich ist, ist zu prüfen, für welche Bäder diese Alternative ein
erfolgversprechendes Gesamtergebnis verspricht. Vor einer Umsetzung
sollte dann eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt eingeholt werden
(vgl. Ausführungen zu „2.1.2. Buchstabe a) Steuerrechtliche Situation –
Teilausgliederung einzelner Bäder“).
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die münsteraner
Schwimmsportvereine in die zukünftige Organisationsstruktur einzubinden.
Sinnvollerweise kommt eine derartige Einbindung für Bäder mit
schwerpunktmäßiger Ausrichtung auf den Sportschwimmbereich in Frage.
Die Vereine könnten hier im Bereich der Betriebsführung eingesetzt
werden, sofern dies weitestgehend in Form einer ehrenamtlichen Tätigkeit
erfolgt.
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5. Bädereignung
Die Eignung der entwickelten Realisierungsalternativen ist neben den
dargestellten steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen
– die weitestgehend unabhängig von der vorhandenen Bäderstruktur gelten
bzw. erfüllt werden müssen – unter Berücksichtigung der spezifischen
Gegebenheiten der einzelnen Bäder zu bewerten. Insbesondere die
Realisierungsansätze, welche eine privatwirtschaftliche Beteiligung mit
einer weit reichenden Risikoübertragung auf den Privaten fokussieren, sind
im Hinblick auf ihre Markttragfähigkeit zu analysieren.
Grundsätzlich gilt, je umfangreicher die Anforderungen an die
konzeptionelle (Neu-)Ausrichtung des Bades sind, desto attraktiver gestaltet
sich dieses für eine umfassende privatwirtschaftliche Beteiligung
(kaufmännischer Betrieb). Der Private kann hier sein Know-how
hinsichtlich bestehender Marktanforderungen (Zielgruppenorientierung)
einbringen und so die vorhandenen Potenziale optimal nutzen. Die Eignung
der entwickelten Realisierungsansätze PPP-Light und PPP-Full Size ist
daher in erster Linie im Hinblick auf die konzeptionellen Potenziale zu
bewerten.
Der bestehende Sanierungsstau – insbesondere in technischer Hinsicht –
stellt das maßgebliche Kriterium zur Eignungsbestimmung des
Realisierungsansatzes FM-Modell II dar. Die Bereitschaft des Privaten, die
wirtschaftlichen Risiken des technischen Betriebs (in Teilen) zu
übernehmen, setzt seine Einflussmöglichkeit auf die Auslegung der
technischen Anlagen voraus. Darüber stellen die energetischen
Eigenschaften der Bausubstanz ein weiteres Kriterium dar, welches im
Hinblick auf die Eignung des Realisierungsansatzes „FM-Modell II“ zu
berücksichtigen ist.
Unter Berücksichtigung der oben angeführten Kriterien haben wir die Bäder
hinsichtlich ihrer Eignung zur Umsetzung der entwickelten
Realisierungsalternativen analysiert. Dabei dienten die Angaben des
Gutachtens „Entwicklungsanalyse Bäderkonzept Stadt Münster“ der Wenzel
Consulting Aktiengesellschaft, Stand Oktober 2005, sowie das
umfangreiche Datenmaterial, das uns durch die Stadt Münster zur
Verfügung gestellt wurde, als Basis.
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FM-Modell I FM-Modell II PPP-
Modelle
Städt. Be-
teiligungs-
gesellschaft
Hallenbäder
Mitte
Ost
Wolbeck
Roxel
Hiltrup
Kinderhaus
Freibäder
Hiltrup
Stapelskotten
Das Bad weist umfangreiches Potenzial zur Umsetzung des
Realisierungsansatzes auf
Das Bad weist zum Teil Potenziale auf, die eine Umsetzung des
Realisierungsansatzes begünstigen können. Im Hinblick auf eine
bäderübergreifende Vergabe sollte die Eignung im Rahmen einer
Markterkundung (vgl. „8. Weiteres Vorgehen) konkretisiert werden.
Die Eignung zur Umsetzung dieses Realisierungsansatzes stellt sich
weitgehend unabhängig von den spezifischen Eigenschaften des
Bades dar.
Das Bad weist keine hervorzuhebenden Potenziale auf, die eine
Umsetzung des Realisierungsansatzes begünstigen. Im Hinblick auf
eine bäderübergreifende Vergabe sollte die Eignung im Rahmen
einer Markterkundung (vgl. „8. Weiteres Vorgehen) konkretisiert
werden.
Das Bad ist auf Grund seiner spezifischen Eigenschaften zur
Umsetzung dieses Realisierungsansatzes ungeeignet.
Abbildung 7: Bädereignung bezüglich der Realisierungsalternativen
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5.1 FM-Modell I
Das FM-Modell I stellt im Prinzip ein reines Dienstleistungsverhältnis zu
einem privatwirtschaftlichen Unternehmen dar, das – weitestgehend
unabhängig von den Anforderungen bzw. Potenzialen der spezifischen
Bäderstruktur – gleichermaßen für alle Bäder anwendbar ist. Wie bereits
unter Ziffer 4.1 ausführlich dargestellt, ist eine isolierte Fokussierung dieser
Alternative auf Grund der vorhandenen Rahmenbedingungen in Münster
(ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden) eher nicht zu verfolgen.
5.2 FM-Modell II
Zur Umsetzung des FM-Modell II zeigen sich insbesondere das Hallenbad
Kinderhaus sowie das Freibad Hiltrup geeignet. Die nachfolgend genannten
technischen Sanierungsmaßnahmen sind nach Angabe des o. g. Gutachtens
der Wenzel Aktiengesellschaft (vgl. Ziff. 1.2.2 und 1.3.2) kurzfristig
durchzuführen:
Hallenbäder
Kinderhaus Sanierung der Heizungs-, Lüftungs- und Wassertechnik
Freibäder
Hiltrup Erneuerung der Schwimmbadtechnik
Stapelskotten Sanierung der Wassertechnik (inkl. Regelungstechnik)
Der genannte Sanierungsumfang bietet Potenzial, um privates Know-how in
Planung, Ausführung und ggf. Finanzierung der Maßnahmen einzubinden
und so die unter Ziffer 4.2 genannten Vorteile dieses Realisierungsansatzes
zu nutzen.
Das Hallenbad Mitte weist bzgl. der technischen Anlagen keinen
Sanierungsstau auf (vgl. Gutachten Wenzel Consulting). Daher führt eine
„isolierte“ Betrachtung des Bades zu keinen erkennbaren Potenzialen zur
Umsetzung dieses Realisierungsansatzes. Im Hinblick auf eine
bäderübergreifende Vergabe kann das Hallenbad Mitte jedoch in ein FM-
Modell (FM-Modell II) integriert werden.
5.3 PPP-Modelle (PPP-Light/PPP-Full Size)
Eine eignungsspezifische Unterscheidung zwischen den beiden entwickelten
PPP-Modellen ist in Bezug auf die Bäderstruktur nicht erforderlich, da die
Unterscheidung der beiden Modelle „lediglich“ in der Einbindung des
privaten Partners in die Finanzierungsleistung liegt. Da bei der
Realisierungsalternative PPP-Full Size eine umfassendere Risikoeinbindung
des Privaten erzielt werden kann, ist dieses Modell aus Sicht der Stadt
Münster grundsätzlich zu fokussieren. Belastbare Aussagen zu den Details
eines in Münster und für die auszuwählenden Bäder umsetzbaren PPP-
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Modells können nur auf Grundlage eines Markterkundungsverfahrens
getroffen werden.
Die Hallenbäder Mitte und Ost bieten auf Grund ihrer zukünftigen
konzeptionellen Ausrichtung und Zielgruppenorientierung ein hohes
Potenzial zur Umsetzung eines PPP-Modells. Die Gründe hierfür sind im
Folgenden exemplarisch dargestellt:
Hallenbad Mitte
Das Hallenbad Mitte soll als Sport-, Fitness- und Erlebnisbad positioniert
werden. Zur Ausrichtung des Bades auf die zu fokussierende Zielgruppe –
der sport-, fitness- und lifestyleorientierte Badegast – stellen sich dem
privaten Betreiber folgende Ansatzpunke bzw. Potenziale:
§ gestalterische Optimierung des Bades
§ Eventmanagement
§ Schaffung zusätzlicher Angebote:
Anbau eines Fitnessclubs mit Sportsauna
Hallenbad Ost
Das Hallenbad Ost ist in Zukunft als Sport- und Wellnessbad zu
positionieren. Zielgruppe ist der sportmotivierte und entspannungssuchende
Bade- und Saunagast. Zur zielgruppenorientierten Ausrichtung des Bades
sind an den privaten Partner folgende konzeptionelle Anforderungen
gestellt:
§ umfangreiche gestalterische Optimierungsmaßnamen
§ Attraktivierung des vorhandenen Gastronomiebereichs
§ Herstellung einer funktionalen Ordnung (Badbereiche) im
Hinblick auf die Gesamtkonzeption
§ Schaffung zusätzlicher Angebote:
Entspannungsbecken, Saunabereich mit großzügigem
Saunagarten
Die Hallenbäder Wolbeck, Roxel, Hiltrup und Kinderhaus weisen auf Grund
ihrer konzeptionellen Ausrichtung für eine auf diese Bäder isolierte
Umsetzung eines PPP-Modells wenig Potenziale auf.
Wolbeck Stadtteilbad
Roxel Stadtteilbad
Hiltrup Sportbad (Entwicklungsschwerpunkt Kursangebot)
Kinderhaus Sport- und Familienbad
Die Stadtteilbäder Wolbeck und Roxel sind in erster Linie auf den Schul-
und Vereinssport ausgerichtet. Darüber hinaus soll den Einwohnern des
Stadtteils die Möglichkeit zur Nutzung des auf den Bereich des
Sportschwimmens ausgerichteten Bades gegeben werden. Potenziale zur
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Erwirtschaftung bzw. Erhöhung der zu erwirtschaftenden Deckungsbeiträge
kann nicht abgeleitet werden.
Die Hallenbäder Hiltrup und Kinderhaus weisen eine differenziertere
Zielgruppenorientierung als die reinen Stadtteilbäder auf, jedoch ist das
Potenzial zur Generierung von Deckungsbeiträgen vergleichsweise gering.
Allerdings unterliegen diese Bäder auf Grund der bestehenden
mikrostrukturellen Abhängigkeiten (Hiltrup-Schulzentrum und Stadthalle/
Kinderhaus-Bürgerhaus) starken Restriktionen, die einen privaten Betrieb
zusätzlich erschweren.
Die Freibäder Hiltrup und Stapelskotten weisen auf Grundlage unserer
Erfahrungen aus bereits abgeschlossenen Projekten grundsätzlich kein
Potenzial für eine umfassende privatwirtschaftliche Beteiligung auf, da für
private Investoren und Betreiber Freibäder „nur“ in Verbindung mit einem
Hallenbad (Ganzjahresbad) attraktiv und damit wirtschaftlich zu betreiben
sind.
5.4 Städtische Beteiligungsgesellschaft
Der Realisierungsansatz „Städtische Beteiligungsgesellschaft“ ist
weitestgehend unabhängig von den Anforderungen bzw. Potenzialen der
spezifischen Bäderstruktur umsetzbar. Da dieser Ansatz unter
gesellschaftsrechtlichen Gesichtpunkten keinen Unterschied zu der Vergabe
an einen privaten Dritten aufweist, gilt es gleichermaßen die unter Ziffer 2
ausführlich dargestellte steuerrechtliche Situation zu berücksichtigen.
Für die Stadt Münster erweist sich dieser Realisierungsansatz lediglich
durch die Verlagerung der Finanzierungsleistung (nicht im Haushalt der
Stadt Münster darzustellen) als vorteilhaft. Die Vorteile, die mit der
Einbindung eines privaten Dritten verbunden sind (privater Know-how,
Risikoverlagerung, etc.), können für dieses Modell nicht abgeleitet werden.
Daher betrachten wir eine „isolierten“ Fokussierung dieses Ansatzes als
wenig Erfolg versprechend.
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6. Vergabeverfahren
6.1 Umfang der Vergabe
Bevor ein Vergabeverfahren eingeleitet werden kann, gilt es, den Umfang
der zu vergebenden Leistung zu bestimmen. Hierzu sind grundsätzlich drei
Varianten denkbar – Vergabe als Gesamtpaket, Bildung von Teilpaketen
und badspezifische Lösungen (jeweils als Einzelvergabe).
Bei einer Einzelvergabe ist zu berücksichtigen, dass hier wahrscheinlich nur
die Bäder mit hohen modellspezifischen Potenzialen ein
privatwirtschaftliches Interesse auf sich ziehen werden. Die Konditionen, zu
denen eine solche Vergabe erfolgen kann, sind hinsichtlich der
badspezifischen Wirtschaftlichkeit als sehr gut einzuschätzen – allerdings
sollte die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Hinblick auf die gesamte
Bäderlandschaft erfolgen. Daher ist eine Bildung von Vergabepaketen
(bäderübergreifende Vergabe) zu favorisieren.
6.1.1 FM – Modell II
Für die Vergabe von FM-Leistungen im Sinne des Realisierungsansatzes
„FM-Modell II“ weisen insbesondere das Hallenbad Kinderhaus sowie das
Freibad Hiltrup Potenziale auf (vgl. auch Ziffer 5.2). Für die verbleibenden
Bäder empfehlen wir die Möglichkeiten zur Bildung von Vergabepaketen
(bäderübergreifende Vergabe) durch eine Markterkundung (vgl. „8.
Weiteres Vorgehen) zu bestimmen. Grundsätzlich ist zu erwarten, dass der
Markt (Private Partner) bei einer bäderübergreifenden Vergabe
Synergieeffekte generieren kann, die sich hinsichtlich des wirtschaftlichen
Gesamtergebnisses positiv auswirken.
6.1.2 PPP-Modelle (PPP-Light/PPP-Full Size)
Die Bildung von Vergabepaketen (bäderübergreifende Vergabe) birgt auch
hier den Vorteil, dass auf Seiten der potenziellen Bieter Synergieeffekte
genutzt werden können und die Stadt Münster so die Bäder mit geringeren
Potenzialen (Wolbeck, Roxel, Hiltrup und Kinderhaus) in ein
privatwirtschaftlichen Organisationsmodell integrieren kann. Wir empfehlen
auch diese Möglichkeit der Bildung von Vergabepaketen
(bäderübergreifende Vergabe) durch eine Markterkundung (vgl. „8.
Weiteres Vorgehen) zu überprüfen.
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6.2 Vergaberecht
Auf Grund des zu vergebenden Leistungsumfangs ist ein europaweites
Vergabeverfahren vorgeschrieben. Wir empfehlen dieses als
Teilnahmewettbewerb mit angeschlossenem Verhandlungsverfahren
auszugestalten. Die Ausschreibung erfolgt durch die Stadt Münster.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sollen private Bieter am Markt
zunächst abgefragt und deren Eignungsfähigkeit überprüft werden. Für diese
Projektphase (Vergabebekanntmachung bis zur Auswertung der
Teilnahmeanträge) sind ca. 8 – 10 Wochen anzusetzen.
Die unter Ziffer 3 skizzierten Rahmenbedingungen sowie das Nutzungs-
konzept und weitere Vorgaben (z. B. bauliche Gestaltung, Nutzung der
Bäder durch Vereine und Schulsport, Grundstruktur der Eintrittspreise und
Fortentwicklung, Einbeziehung der lokalen Unternehmen in Planung und
Bau, etc.) sollen der Ausschreibung zu Grunde gelegt werden. Aus dem
Kreis der Bieter könnten nach dem Teilnahmewettbewerb ca. drei bis fünf
Bieter ausgewählt werden, die dann zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert werden. Im Anschluss hieran könnten mit zwei bis drei Bietern
Verhandlungen über die eingereichten Angebote geführt werden. Die
Beteiligung der politischen Gremien an der Ausschreibung und bei der
Auswahl der Bieter in den einzelnen Verfahrensstadien soll jeweils
sichergestellt werden.
Das Ausschreibungsverfahren kann durch Veröffentlichung einer
unverbindlichen europaweiten Vorinformation im EU-Amtsblatt sowie in
den relevanten Ausschreibungsblättern, auch lokal, vorbereitet werden.
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7. Zusammenfassung/Ergebnis
Unter Berücksichtigung der steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen
Rahmenbedingungen sowie der bäderspezifischen Eigenschaften (vgl. Ziff
5) erweisen sich sowohl das „FM-Modell II“ als auch die „PPP-Modelle“
als geeignete Organisationsmodelle für die zukünftige Entwicklung der
städtischen Bäderlandschaft.
Auf Grundlage der Bewertungsergebnisse zu den entwickelten
Realisierungsalternativen können folgende Kriterien abgeleitet werden, die
in das zukünftige Organisationsmodell der Bäderlandschaft Münster zu
integrieren sind:
1. umfangreiche Nutzung des privatwirtschaftlichen Know-hows
2. hoher Grad an Risikoübertragung auf den Privaten
3. geringe Belastung des öffentlichen Haushalts (Finanzierungsleistung
außerhalb des öffentlichen Haushalts darstellbar)
Hinsichtlich dieser Kriterien wurde die Realisierungsalternative „PPP Full
Size“ in der Nachbereitung des Workshops durch EY detailliert und zu dem
nachfolgend dargestellten „Investorenmodell“ ausgearbeitet:
StadtMünster PrivaterPartner
Zahlungsströmein derPlanungs -und
Erstellungsphase
Zahlungsströmein derBetriebsphase
Legende:
Verträge
Stadt
Münster
BgABäder
(VerbleibeinzelnerBäder)
Bank
Bäder-
Holding
Stadtwerke
Münster
Bürgschaft
Zins+Tilgung
Verlust-
zuweisung
Bäder-
Betriebsgesellschaft
Bank/
Investor
Übertragungausgewählter
Bäder
Privater
JährlichesNutzungsentgelt
(Schul-und Vereinsschwimen,
sozialwirtschaftlicheLeistungen )
Planungs-und Bauvertrag
Nutzungsvertrag
(Schuldrechtsvereinbarung)
Kapitaldienst für 25%
Finanzierungsanteil des Privaten
Zins+Tilgung
Kommunalkredit
ca. 75%
Finanzierungs-
anteil ca. 25%
Betriebskostenzuschuss
Sicherheit
Schuldrechts-
vereinbarung
StadtMünster PrivaterPartner
Zahlungsströmein derPlanungs -und
Erstellungsphase
Zahlungsströmein derBetriebsphase
Legende:
Verträge
Stadt
Münster
BgABäder
(VerbleibeinzelnerBäder)
Bank
Bäder-
Holding
Stadtwerke
Münster
Bürgschaft
Zins+Tilgung
Verlust-
zuweisung
Bäder-
Betriebsgesellschaft
Bank/
Investor
Übertragungausgewählter
Bäder
Privater
JährlichesNutzungsentgelt
(Schul-und Vereinsschwimen,
sozialwirtschaftlicheLeistungen )
Planungs-und Bauvertrag
Nutzungsvertrag
(Schuldrechtsvereinbarung)
Kapitaldienst für 25%
Finanzierungsanteil des Privaten
Zins+Tilgung
Kommunalkredit
ca. 75%
Finanzierungs-
anteil ca. 25%
Betriebskostenzuschuss
Sicherheit
Schuldrechts-
vereinbarung
Abbildung 8: Investorenmodell
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Das abgebildete Investorenmodell (Abbildung 8) stellt die
gesellschaftsrechtlichen Grundzüge eines auf die spezifischen
Gegebenheiten in Münster angepassten PPP Modells dar.
Die Stadt Münster bzw. der BgA-Bäder überträgt einzelne Bäder an die
Stadtwerke Münster GmbH. Diese tritt gegenüber dem Privaten als
Auftraggeber auf.
Planung und Bauausführung:
Der nach erfolgtem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren bezuschlagte
Bieter (bzw. die Bietergemeinschaft) führt auf Grundlage eines Planungs-
und Bauvertrages die Sanierung/Attraktivierung und ggf. Erweiterung des
bzw. der betreffenden Bäder zu einem im Verhandlungsverfahren zu
fixierenden Festpreis aus.
Betrieb:
Der Betrieb der Bäder erfolgt auf Grundlage eines Nutzungsvertrages, der
mit dem Privaten (Betriebsgesellschaft) für eine Laufzeit von üblicherweise
25 – 30 Jahren geschlossen wird. Der Private erhält so das Recht, die
Anlage gem. des im Zuge des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens
erarbeiteten Betriebskonzepts zu betreiben. Dem Nutzungsvertrag werden
konzeptionelle Vorgaben der Stadt Münster zu Grunde gelegt, so dass
beispielsweise die ordnungsgemäße Erfüllung des Schwimmbadbetriebs
(Schul- und Vereinssport) sowie eine sozialverträgliche Struktur der
Eintrittspreise sichergestellt werden kann. Die Kontroll- und
Einflussmöglichkeiten der Stadt Münster sind hier ausreichend zu
berücksichtigen. Werden durch den Privaten die vertraglich vereinbarten
Pflichten nachhaltig verletzt, ist der Nutzungsvertrag fristlos kündbar.
Nutzungsentgelt:
Da der Private im Auftrag der Stadt Münster, die durch diese
sicherzustellenden sozialwirtschaftlichen Leistungen erbringt (Schul- und
Vereinssport, Sozialverträglichkeit der Eintrittspreise etc.) ist durch die
Stadt Münster ein jährliches Nutzungsentgelt an den Privaten zu zahlen.
Dieses Nutzungsentgelt stellt quasi einen Betriebskostenzuschuss dar, da
durch die mit den sozialwirtschaftlichen Leistungen zu erzielenden
Einnahmen keine Betriebskostendeckung erreicht werden kann. Ziel dieses
Modells ist es, die Höhe des Betriebskostenzuschusses so gering wie
möglich zu halten. Daher ist der Private gefordert ein Betriebskonzept zu
erstellen, das sich im Gesamten weitestgehend durch den laufenden Betrieb
trägt, d.h. Defizite im Bereich der sozialwirtschaftlichen Leistungen sind
durch Einnahmen aus bäderaffinen Leistungen zu kompensieren.
Personal:
Das städtische Personal, das derzeitig für den Bäderbetrieb eingesetzt ist,
soll auch in Zukunft für den Privaten tätig werden. Da ein vollständiger
Personalübergang auf den Privaten nicht möglich ist, wird in der Regel eine
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Personalbeistellung vollzogen, d. h. das Personal bleibt weiterhin durch den
BgA-Bäder angestellt, erbringt jedoch seine Tätigkeit für den Privaten. Die
Stadt Münster stellt dem Privaten diese Leistung in Rechnung.
Zu Beginn der Vertraglaufzeit ergibt sich durch diese Konstellation keine
Veränderung in der derzeitigen Personalstruktur. Altersbedingt
ausscheidendes Personal kann durch den Privaten durch „eigenes“ Personal
ersetzt werden, dass nicht nach BAT zu vergüten ist und somit hier
geringere Personalkosten zu erwarten sind. Außerdem ist davon auszugehen,
dass der Private keine Vollbesetzung aller frei werdenden Stelle vornehmen
wird und so eine weitere Senkung der Personalkosten erzielt werden kann.
Der Private kann also über die Vertragslaufzeit einen Gewinn realisieren,
der nach Abzug seines Eigenanteils an die Stadt Münster weitergegeben
wird (vertragliche Regelung).
Finanzierung:
Die Finanzierung für die Investitionsmaßnahmen (Sanierung/
Attraktivierung) erfolgt zu min. 75 % über eine Kommunalkreditaufnahme
(Bürgschaft durch die Stadt Münster) und bis zu max. 25 % durch einen
Finanzierungsbeitrag des Privaten. Der Private erhält für den
Finanzierungsbeitrag keinen Eigentumsanteil, auf Grund dessen kann dies
als ein „verlorenes Darlehen“ gesehen werden.
Der Finanzierungsbeitrag des Privaten wird über die Laufzeit des
Nutzungsvertrages inklusive einer entsprechenden Verzinsung sukzessive
zurückbezahlt. Diese Rückzahlungsmodalität stellt eine wesentliche
Stellschraube für die Stadt dar.
Die Finanzierung bzw. Teilfinanzierung der Investitionsmaßnahme erfolgt
durch eine wirtschaftliche Einbindung eines privaten Dritten. So soll
sichergestellt werden, dass bereits in der Planungs- und Bauphase ein
Risikotransfer auf den Privaten erfolgt und dieser während der
Betriebsphase die Risken aber auch Chancen aus dem Betrieb übernimmt.
Wirtschaftlichkeit:
Die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit dieses Modells kann nicht „pauschal“
bestimmt werden. Es gilt die projektspezifischen Gegebenheiten zu
berücksichtigen und das Projekt in seiner Gesamtheit zu bewerten. Hierzu
sind zwei Punkte anzumerken. Der Vergleich - beispielsweise zu einer
kommunalen Beschaffungsvariante - wird stets auf Annahmen beruhen, da
nur ein Modell realisiert werden kann. Rückschlüsse aus „vergleichbaren“
Projekten sind auf Grund der doch sehr spezifischen Gegebenheiten
(konzeptionelle Vorgaben der Stadt, makro- und mikrostrukturelle
Standortbedingungen etc.) nur bedingt möglich.
Des Weiteren ist anzumerken, dass bei einer reinen
Wirtschaftlichkeitsberechnung eine Reihe von Aspekten keine
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Berücksichtigung finden, die im Hinblick auf die Vorteilhaftigkeit des
Modells nicht außer Acht gelassen werden dürfen. Insbesondere sind hier
die „Festpreisgarantie“ bzgl. der Bauausführung und die Vorteile der
Risikoübertragung auf den Privaten zu nennen.
Risikoübertrag:
Durch das Investorenmodell soll ein möglichst weitreichender
Risikoübertrag auf den Privaten erreicht werden, ohne jedoch die Kontrolle
über die Realisierung des Projekts aus der Hand zu geben. Die Einbeziehung
des Privaten in Planung, Bau und Betrieb ermöglicht eine möglichst
umfangreiche Nutzung des Know-hows des Privaten.
Die Stadt Münster beauftragt die Betriebsgesellschaft mit der Planung und
dem Neubau bzw. Umbau der Bäder. Für diese Phasen soll bereits ein
Risikotransfer auf den Privaten erfolgen. Die Vergütung der
Betriebsgesellschaft für die Planungs- und Bauleistungen erfolgt auf
Nachweis der erbrachten Leistungen (Bautestate).
Durch die finanzielle Einbindung des Privaten (Finanzierungsbeitrag/
“verlorenes Darlehen“) in das Projekt wird sichergestellt, dass dieser ein
eigenes Interesse an einer wirtschaftlichen Planung und Erstellung sowie
einer betriebswirtschaftlich optimalen Nutzung des Bades – allerdings unter
Berücksichtigung der Vorgaben der Stadt Münster – über die Dauer der
Laufzeit des Nutzungsvertrages hat.
Verletzt der Private während der Laufzeit des Betreibervertrages oder zuvor
schon in der Planungs- und Bauphase ihm obliegende Pflichten, sollen
gesellschaftsrechtliche Verbindungen oder bestehende Verträge fristlos
beendet werden können. Im Pachtvertrag muss eine Endschaftsregelung
bzw. eine Rück- und Anheimfallregelung erfolgen. Ziel muss dabei immer
die Absicherung der Stadt Münster vor negativen finanziellen
Auswirkungen im Insolvenzfall des privaten Partners sein.
Steuerrecht:
In dem Investorenmodell werden einzelne Bäder und die Beteiligung an der
Stadtwerke Münster GmbH im BgA-Bäder belassen. Diese Bäder werden
weiterhin von der Stadt Münster betrieben. Die übrigen Bäder werden auf
die Stadtwerke Münster GmbH übertragen. Mit dieser Gestaltungs-
alternative kann unter den in „2.1.2. Buchstabe a) Steuerrechtliche Situation
– Teilausgliederung einzelner Bäder“ genannten Voraussetzungen u. E. die
Kapitalertragsteuerproblematik vermieden werden. Die Ausgliederung der
zu übertragenden Bäder erfolgt ertragsteuerneutral, wenn steuerliche
Teilbetriebe vorliegen. Die Ausgliederung unterliegt jedoch der
Grunderwerbsteuer.
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Im Rahmen der in 2002 durch EY durchgeführten Untersuchung zur
Ausgliederung sämtlicher Bäder in die Stadtwerke Münster GmbH wurde
die zu erwartende Grunderwerbssteuer überschlägig geschätzt.
Die Bemessungsgrundlage für die Einbringung der Bädergrundstücke und
Aufbauten in eine neue Gesellschaft bemisst sich gemäß § 8 Abs. 2 GrEStG
mit 3,5 % der Werte i.S.v. § 138 Abs. 3 BewG. Da sich die übliche Miete
für ein Hallenbad nicht ermitteln lässt, greift § 147 BewG. Der Wert setzt
sich aus dem Wert für das Gebäude und dem Grund und Boden zusammen.
Für das Gebäude wird der steuerliche Buchwert (nach ertragsteuerlichen
Bewertungsvorschriften ermittelt) im Zeitpunkt der Einbringung zugrunde
gelegt. Der Wert des Grund und Boden bestimmt sich nach der
Grundstücksfläche und den um 30% ermäßigten Bodenrichtwerten (vom
Gutachterausschuss nach dem Baugesetzbuch auf den 1.1. 1996 ermittelt).
Ein ggf. niedriger gemeiner Wert für den Grund und Boden kann grds.
nachgewiesen werden.
Auf Basis einer Schätzungen der Verkehrswerte der Bädergrundstücke
durch die Stadt Münster im Mai 2002 in Höhe von EUR 49 Mio., wurde die
Grunderwerbssteuer bei Ausgliederung aller Bädergrundstücke damals
überschlägig auf EUR 1,2 Mio. geschätzt (70% des Verkehrswerts * 3,5%).
Es wird vorausgesetzt, dass dem angegebenen Verkehrswert eine
sachgerechte Ermittlung zugrunde liegt. Da auf Grundlage unseres
Kenntnisstandes davon ausgegangen werden kann, dass sich die zum
Ermittlungszeitpunkt vorliegenden Umstände nicht wesentlich verändert
haben, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer ähnlichen
Größenordnung auszugehen. Werden nur einzelne Bäder ausgegliedert,
mindert sich die Grunderwerbssteuer natürlich entsprechend.
Hinsichtlich der Bäder, die auf die Stadtwerke Münster GmbH übertragen
werden, kann der steuerliche Querverbund genutzt werden, unterstellt, dass
eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung gegeben ist.
Weitere steuerliche Auswirkungen (z. B. Fragen der Gesellschafterfremd-
finanzierung § 8 Buchstabe a) KStG, vGA – Risiko auf Grund der
Übernahme von Verlusten des Bäderbereichs, die nur im Interesse des
Gesellschafters Stadt Münster erfolgt) müssen bei der detaillierten
Ausarbeitung und Finalisierung des Investorenmodells erarbeitet werden.
Die Umsetzung des Investorenmodells sollte nur nach vorheriger positiver
verbindlicher Auskunft des Finanzamts umgesetzt werden, um
sicherzustellen, dass keine Kapitalertragsteuer anfällt.
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8. Weiteres Vorgehen
Die im Workshop erarbeiteten bzw. im Zuge der Nachbearbeitung durch EY
detaillierten Realisierungsalternativen reichen von Modellen mit
weitgehender Beibehaltung aller Aufgaben in städtischer Verantwortung
(FM Basismodell) bis zu nutzerfinanzierten PPP-Modellen (PPP-Light und
PPP-Full Size bzw. Investorenmodell).
Der Stadt obliegt es nun, in Abwägung der beschriebenen Vor- und
Nachteile der jeweiligen Alternativen, eine Entscheidung zur weiteren
Vorgehensweise zu treffen.
Da das Gesamtprojekt insgesamt acht bzw. neun Bäder (inkl. der Freibäder
Hiltrup und Stapelskotten und ggf. DJK Coburg) mit unterschiedlichen
Anforderungen und Potenzialen umfasst, ist der wichtigste offene Punkt die
Klärung des Interesses auf privater Seite sowie die mögliche Bildung von
Vergabepaketen.
Das folgende Schaubild illustriert die allgemein empfohlene
Vorgehensweise von EY bei einem PPP-Projekt:
Abbildung 9: Vorgehensweise bei einem PPP-Projekt
Um zunächst die grundsätzliche Bereitschaft und das Interesse private
Investoren und Betreiber am Markt abzufragen, schlagen wir als nächsten
Schritt die Durchführung eines Markterkundungsverfahrens vor.
Im Zuge eines Markterkundungsverfahrens werden potentielle Investoren
und Betreiber befragt, ob Interesse hinsichtlich einer Teilnahme am
Vergabeverfahren unter den definierten Rahmenbedingungen besteht und ob
das geplante Realisierungsmodell ein privatwirtschaftliches Interesse findet.
ca. 6 Wo. ca. 3 Wo. ca. 8 - 10 Monate.
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In diesen Gesprächen werden die grundlegenden Konditionen, zu denen
private Investoren und Betreiber an einer Beteiligung interessiert sind,
definiert. Diese Konditionen umfassen beispielsweise die konzeptionelle
Freiheit, das jährlichen Nutzungsentgelts, Höhe des Finanzierungsbeitrages,
die wirtschaftlich optimale Laufzeit des Bertreibervertrages etc. Außerdem
können im Zuge dieses Markterkundungsverfahrens die Möglichkeiten zur
Bildung von Vergabepaketen erörtert werden.
Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Markterkundungsverfahren kann die
Stadt Münster dann schlussendlich entscheiden, welche der im Workshop
erarbeiteten Realisierungsalternativen sie weiter verfolgen möchte.
Aufgestellt: Stuttgart, Oktober 2006
AvE/job
Ernst & Young
Prof. Weiss & Partner
Projektsteuerungsgesellschaft mbH
ppa. Dr. Alexander v. Erdely i. A. Jörg Bemmerl
Beschlussvorlage
27166 Zeichen
V/0835/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat IV Betrifft Vorbereitung eines Organisations- und Betriebskonzeptes für die Bäderlandschaft in Münster Beratungsfolge 26.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Vorberatung 31.10.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 31.10.2006 Sportausschuss Vorberatung 31.10.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Vorberatung 07.11.2006 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 08.11.2006 Hauptausschuss Vorberatung 08.11.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1 Der Rat nimmt den weiteren Verfahrensstand auf Basis der Vorlagen V/0397/2005 „Zukünftige Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft“ und V/0844/2005 „Ergebnis des Gutachtens und Entscheidung über das weitere Verfahren“ zur Kenntnis. 2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die beschlossenen Umsetzungsschritte zur Modernisierung der Bäder im Grundsatz über zwei Verfahrenswege möglich ist: 2.1 Im Wege der Selbsterstellung durch die Stadt Münster bezogen auf Planung, Bau, Fi- nanzierung und Bauunterhaltung und 2.2 Im Wege eines PPP-Modells, sei es als FM-Modell (Facility-Management) oder in der PPP – Komplettvariante. 3 Der Rat nimmt vor diesem Hintergrund das als Anlage 1 beigefügte Gutachten der Firma Ernst & Young zur zukünftigen Entwicklung der Bäderlandschaft in Münster und die darin vorgestell- ten Organisationsmodelle für die münsterschen Bäder zur Kenntnis sowie die darin geäußerte Empfehlung für ein FM2-Modell mit optionalem Ausbau zu einem kompletten PPP. 4 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass – wenn den Empfehlungen des Gutachters gefolgt wird – bei Eintritt in ein entsprechendes PPP-Verfahren mit den im Begründungsteil angeführten Umset- zungsschritten und Zeitabfolgen zu rechnen ist. 5 Der Rat beschließt, dass für das Freibad Hiltrup die Planungen, unabhängig welches Verfahren nach der Markterkundung weitergeführt wird, bereits jetzt durch die Verwaltung begonnen wer- den, um sicherzustellen, dass bereits nach der Freibadsaison 2007 mit den Bauarbeiten be- gonnen werden kann. Sollte es zu einem "FM-Paket" kommen, wird dies in das Verfahren als Vorableistung der Stadt integriert. Vorlagen-Nr.: V/0835/2006 Auskunft erteilt: Herr Bertling/Herr Möller Ruf: 7043/7022 E-Mail: Bertling@stadt-muenster.de Frank.Moeller@stadt-muenster.de Datum: 20.10.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0835/2006 6 Der Rat nimmt den als Anlage 2 beigefügten Zeitbedarf für die Sanierung und Attraktivierung der Bäder zur Kenntnis. 7 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der bisherige steuerliche Querverbund (bezüglich der Kapi- talertragsteuer), der eine Verrechnung der Verluste des städtischen Bäderbetriebs mit den Gewinnausschüttungen der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt und damit eine verringerte Steuerzahlung des „Konzerns Stadt“ ermöglichte, nach Auskunft der Finanzverwaltung ab 2007 nicht mehr gelten wird. Die Aufhebung des steuerlichen Querverbundes ist nicht Ausfluss des vom Rat beschlossenen Bäderkonzeptes, sondern liegt in einer geänderten Auffassung der Finanzverwaltung begründet. 8 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass – unabhängig von dem letztendlich gewählten Verfahren und dem Organisationsmodell – zunächst vollständig die notwendigen Finanzmittel für die Jahre 2006 und 2007 über den Nachtragshaushaltsplan 2006 bereitgestellt werden. 9 Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass sowohl das Freibad Stapelskotten erhalten bleibt und auch das Freibad Coburg weiterhin von der Stadt finanziell unterstützt wird. Beide Bäder werden in die weiteren Verfahrensschritte einbezogen. Der Antrag von CDU-Fraktion und FDP- Fraktion wird damit aufgegriffen. 10 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung, auf der Basis der Empfehlung der Firma Ernst & Young, für ein sogenanntes „FM2-Modell“ ggf. verknüpft mit einem vollständigen PPP, ein Markterkundungsverfahren eingeleitet hat. Im Rahmen des Markterkundungsverfahrens soll ermittelt werden, ob und inwieweit ein Interesse privater Investoren und Betreiber an Pla- nungs-, Bau-/Sanierungs-, Instandhaltungs- und Finanzierungsleistungen und ggf. kaufmänni- schem Betrieb (PPP-Komplett-Variante) für die münsterschen Bäder gegeben ist. 11 Für den Fall, dass das Markterkundungsverfahren erkennen lässt, dass sich mindestens drei Firmen/Bietergemeinschaften an einer Ausschreibung der Stadt Münster für ein PPP-Modell beteiligen wollen, beauftragt der Rat die Verwaltung, einen Antrag auf Erteilung einer verbindli- chen Auskunft beim Finanzamt zu stellen und dem Rat einen Beschlussvorschlag zum weite- ren Vorgehen zu unterbreiten. 12 Die mit Vorlage V/0397/2005 eingesetzte, politisch und verwaltungsseitig besetzte Arbeits- gruppe begleitet die weiteren Umsetzungsschritte. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderliche Gesamtfinanzierung beträgt incl. Freibad Coburg voraussichtlich 25 Mio. Euro. Davon werden über den Nachtragshaushalt 2006 insgesamt 2.150.000 Euro (incl. Verpflichtungs- ermächtigungen für 2007) bereitgestellt. Die weiteren Haushaltsveranschlagungen werden im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2007 vorgenommen. Begründung: Zu 1: Bisheriger Stand des Verfahrens Der Rat der Stadt Münster hat am 23.05.05 mit der Vorlage Nr. V/0397/2005 ein zweistufiges Verfahren zur Entwicklung der künftigen Bäderlandschaft beschlossen. In der ersten Stufe wurden die Varianten aufgezeigt, die eine angemessene Versorgung der Bevölkerung mit Schwimmbädern sicherstellen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Bäder nach Schwerpunkten profiliert und erste Aussagen über ein mögliches PPP-Modell getroffen. Mit dem Gutachten der Fa. Wenzel Consulting, Hamburg (im Folgenden: Wenzelgutachten), ist ein wesentlicher Teil dieses Auftrags erfüllt worden. Auf der Basis dieses Gutachtens hat der Rat der Stadt Münster am 07.12.05 (Vorlage Nr. V/0844/2005) beschlossen, dass die Hallenbäder Hiltrup, Kinderhaus, Mitte, Ost, Roxel und Wolbeck erhalten werden und die Hallenbäder Amelsbüren, Handorf und Süd aus der städti- schen Trägerschaft entlassen werden. - 3 - V/0835/2006 Bezogen auf die Freibäder wurde beschlossen, dass Hiltrup und Stapelskotten bzw. alternativ das in privater Trägerschaft befindliche Freibad DJK Coburg erhalten werden (siehe dazu neu den Beschlusspunkt 9) sowie Handorf und Nienberge aus der städtischen Trägerschaft ent- lassen werden. Auf dieser Grundlage hat der Rat für die zu erhaltenden Bäder folgende Profilierungen be- schlossen: Hallenbad Hiltrup Sportbad mit Entwicklun gsschwerpunkt Kursangebot. Nutzergruppen: Einwohner des Bezirks, Sport- und Fitnessorientierte, Schulen, Vereine. Maßnahmen: • Funktionale und gestalterische Optimierungsmaßnahmen sind notwendig. • Schaffung eines Gymnastikraumes und Etablierung von Kursangeboten (Wasser- und Trockensport). • Kommunikationsfunktion/Treffpunkt, wie z.B. kleine Bistro-Ausgabestation, etablieren. • Personenbesetzten Empfang schaffen. Hallenbad Kinderhaus Sport- und Familienbad Nutzergruppen: Sportschwimmer, Fa milien mit (kleinen) Kindern, Schulen, Vereine. Maßnahmen: • Leichte gestalterische Optimierungsmaßnahmen sind notwendig. • Schaffung von lebendigen Wasser- und Trockenattraktionen für (jüngere) Kinder. Für Tro- ckenspiele und Kindergeburtstage kann die ehemalige Gastronomiefläche aktiviert wer- den. • Kommunikationsfunktion/Treffpunkt, wie z.B. kleine Bistrostation auf einer der Aufent- haltsflächen, installieren. Hallenbad Mitte Sport -, Fitness- und Erlebnisbad Nutzergruppen: Sport-, Fitness- und Lifestyleorientie rte, Jugendliche, Studenten, Singles und Paare, Schulen, Vereine. Maßnahmen: • Leichte gestalterische Optimierungsmaßnahmen und eine Zusatzattraktion, z.B. Rutsche, sind im Freizeitbadbereich notwendig. • Anbau eines Fitnessclubs mit Sportsauna, je nach Raumkonzept Umwidmung des Fit- nessraumes in einen Gymnastikraum für Trockenkursangebote (sonst Aufgabe). Optiona- le Mitgliedschaften: Nur Fitness, Fitness + Wassersport. • Reaktivierung der personenbesetzten Kasse, Schaffung einer Empfangssituation. Hallenbad Ost Sport- und Wellnessba d. Nutzergruppen: Sportmotivierte, Erholungs- und Entspannungssuchende, Saunagänger, Singles und Paare, Kernzielgruppen ab 30 Jahren, Schulen und Vereine. Maßnahmen: • Deutliche gestalterische Optimierungsmaßnahmen sind zwingend notwendig. • Schaffung eines Entspannungsbeckens, alternativ 1. im heutigen Springerbecken oder 2. als Anbau in Form eines Kaskadenbeckens innen und außen (dann Sole und ausreichen- de Liegeflächen möglich) - 4 - V/0835/2006 • Neuer Saunabereich mit großzügigem Saunagarten im Eigenbetrieb bei Deaktivierung der vorhandenen Funktionssauna. • Deutliche Attraktivierung der vorhandenen Gastronomie und Öffnung dieses Bereiches in Richtung Eingang sowie Schwimmhalle (Treffpunkt- und Kommunikationsfunktion), Er- gänzung um Saunagastronomie. • Etablierung einer Empfangs- und Informationssituation mit personenbesetzter Kasse. Hallenbad Roxel Schul- und Vereinsbad, Stadtteilbad Nutzergruppen Schulen, Vereine, Einwohner des Stadtteils. Maßnahmen: • Zum Ist-Bestand unverändert. • Leichte Attraktivierung/dekorative Maßnahmen. Hallenbad Wolbeck Schul- und Vereinsbad, Stadtteilbad Nutzergruppen Schulen, Vereine, Einwohner des Stadtteils. Maßnahmen: • Zum Ist-Bestand unverändert. • Leichte Attraktivierung/dekorative Maßnahmen. Freibad Hiltrup Sport- und Erlebnisfreib ad. Nutzergruppen Kinder, Jugendliche, Familien, (junge) Erwachsene, Sport- und Spielinteressierte, Eventaffine, Schüler, Studenten etc. Maßnahmen: • Unverträgliche Sanierungsinvestition rechtfertigt Abriss und Neubau am selben Standort. • In diesem Kontext Schaffung optimaler Funktionsabläufe, insbesondere Eingangssituati- on, Umkleiden/Sanitärbereiche und Anbindung der Gastronomie. • Etablierung temporärer, zielgruppengerichtet er Animationsprogramme (“Clubcharakter“) zur Kundenbindung. • Im Zeitablauf Ausbau der (Sport-)Aktivitätenflächen und Events. Freibad Stapelskotten Sport-, Familien- und En tspannungsfreibad. Nutzergruppen Sportaffine, Familien mit (kleinen) Kindern, Erholungs- und Entspannungssuchende, Singles und Paare. Maßnahmen: • Unverträgliche Sanierungsinvestition rechtfertigt Abriss und Neubau am selben Standort. • In diesem Kontext Schaffung optimaler Funktionsabläufe, insbesondere Eingangssituation, Umkleiden/Sanitärbereiche und Anbindung der Gastronomie. • Angemessen dimensioniertes Sportbecken, ergänzend Schaffung eines Erholungs- und Entspannungsbeckens mit Wassersprudeln, Nackenbrause etc., ggf. als Solebecken, mit großzügigen Liegenflächen und adäquater Ausstattung. • Im Zeitablauf Etablierung ergänzender Wellnessangebote mit der Zielsetzung einer Sai- sonverlängerung. Freibad DJK Coburg Sport- und Freizeitbad. Es erfolgt d erzeit eine Prüfung zur Sanierung des Freibades DJK Coburg. - 5 - V/0835/2006 Zu 2: Umsetzungsvarianten zur Sanierung und Modernisierung der Bäder Im Rahmen der gutachterlichen Aussagen der Firma Ernst & Young liegen aktuelle Aussagen zu möglichen Betriebsformen und zum PPP Verf ahren vor (siehe Anlage 1). Dort werden ins- besondere vier mögliche Betreibermodelle gegeneinander abgewogen: FM-Modell I (Basismodell) Bei dem FM-Modell I wird ausschließlich der technische Betrieb (Facility-Management) an ein – auf diesen Bereich spezialisiertes – Dienstleistungsunternehmen übertragen. Der technische Betrieb umfasst den Bereich der Verwaltung und Bewirtschaftung des Gebäudes sowie der technischen Anlagen (beispielsweise Gebäudereinigung, Wartung der technischen Anlagen, etc.). FM-Modell II Neben dem rein technischen Betrieb wird dem Privaten auch die Planung, der Bau, die Sanie- rung und die Instandhaltung des Gebäudes und der technischen Anlagen übertragen. Die Ei- genfinanzierung der Investitionen in Gebäude und technische Anlagen stellt eine mögliche, je- doch nicht zwingende Erweiterung dieser Alternative dar. Die Grundzüge (Vor- und Nachteile) dieses Modells gestalten sich unabhängig von einer evtl. Übertragung der Finanzierung des Gebäudes und der technischen Anlagen auf den Privaten. PPP-Light Mit Ausnahme von Finanzierung un d Trägerschaft der Investitionsmaßnahmen wird die gesam- te Leistungserbringung zur Umsetzung des zukünftigen Bäderkonzepts an ein privatwirtschaft- liches Unternehmen übertragen. PPP-Full Size Die Alternative PPP-Full Size stellt eine Erweiterung der Alternative PPP-Light um eine teilwei- se Beteiligung des Privaten an der Finanzierung dar. Der durch den Privaten aufzubringende Finanzierungsanteil ist über die Vertragslaufzeit (i. d. R. über eine Betriebszeit von ca. 25 – 30 Jahren) aus dem laufenden Betrieb zu refinanzieren. D. h., der Kapitaldienst (Zins + Tilgung) stellt eine Betriebsausgabe dar, die durch die Be- triebseinnahmen (inkl. des durch die Stadt Münster zu zahlenden jährlichen Nutzungsentgelts) zu decken ist. Unabhängig davon besteht auch die Möglichkeit, Planung, Bau/Sanierung, Finanzierung und Instandhaltung im Wege der Selbsterstellung durch die Stadt umzusetzen. Zu 3: Gutachten der Beraterfirma Ernst & Young für die Bäderlandschaft in Münster Basis der gutachterlichen Stellungnahme der Firma Ernst & Young ist ein Workshop, der im Februar 2006 zusammen mit Vertretern der Fraktionen im Rat (politisch und verwaltungsseitig besetzte Arbeitsgruppe) durchgeführt wurde. Dort sind verschiedene PPP-Modelle und ihre Eignung für die Bäderlandschaft in Münster vorgestellt worden. Als Ergebnis des Workshops kann festgehalten werden, dass die Hallenbäder Mitte und Ost ein umfangreiches Potenzial zur Umsetzung eines PPP-Modells aufweisen. Für das Hallenbad Kinderhaus sowie für das Freibad Hiltrup konnte darüber hinaus Potenzial zur Einbindung ei- nes privaten Partners in das Facility-Management (im Folgenden FM) aufgezeigt werden. Es zeigt sich, dass sowohl ein „reines“ PPP-Modell als auch eine umfassende Vergabe von FM- Leistungen (inkl. Risikoübertrag, vgl. Ziff. 4 des Gutachtens: „FM-Modell II“, d.h., incl. Gebäu- dehülle) als geeignete Organisationsmodelle zur zukünftige Entwicklung der städtischen Bä- derlandschaft in Betracht gezogen werden können. - 6 - V/0835/2006 Zur weiteren Vorgehensweise empfehlen die Gutachter die Durchführung eines Markterkun- dungsverfahrens, in dem das Interesse privater Investoren und Betreiber am Markt abgefragt wird. Dabei kann die abschließende Entscheidung für eines der oben genannten Organisati- onsmodelle an die Ergebnisse der Markterkundung gebunden werden. Ziel der Markterkun- dung ist es, belastbare Aussagen zum Vergabeumfang zu erhalten. Unter Maßgabe der Wirt- schaftlichkeit gilt es zu bestimmen, inwi eweit die Bildung von Vergabepaketen (bäderübergrei- fende Vergabe) möglich und sinnvoll ist. Zur Umsetzung eines PPP-Projektes wurde in der Nachbereitung des Workshops ein auf die Stadt Münster angepasstes Organisationsmodell (vgl. Punkt 7. des Gutachtens ‚Zusammen- fassung/Ergebnis’) entwickelt. Dieses Modell ist im Hinblick auf die steuerrechtliche Situation (vgl. Ausführungen zu Ziffer 2.1) noch mit den zuständigen Finanzbehörden abzustimmen bzw. in Form eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft abzusichern. Die Gutachter kommen in Abwägung der steuerlichen Situation und der gesellschaftsrechtli- chen Rahmenbedingungen zu der Einschätzung, dass sich sowohl das „FM-Modell II“ als auch die „PPP-Modelle“ als geeignete Organisationsmodelle für die zukünftige Entwicklung der münsterschen Bäderlandschaft anbieten. Sie empfehlen dazu ein Markterkundungsverfahren einzuleiten, um die Akzeptanz des Marktes festzustellen. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Markterkundungsverfahren sowie einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts kann die Stadt Münster dann das anzuschließende Vergabeverfah- ren nach Beschlussfassung durch den Rat einleiten. Zu 4: Umsetzungsschritte und Zeitabfolgen Das PPP/ FM2 –Verfahren zieht folgende, wahrscheinliche Terminkette nach sich: Markterkundungsverfahren bis Mitte Nov. 2006 Ratsbeschluss Start PPP-Verfahren 13.12.2006 Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft bis Ende Jan. 2007 Vorbereitung der Vergabeunterlagen Ende Jan. 2007 Verfahrensdauer bis Okt./Nov. 2007 Vertragsabschluß mit privatem Partner frühestens Dez. 2007 Ausführungsvorbereitungen bis Ende März 2008 Gesamtbauzeit bis Ende Sept. 2010 Maßgeblich für die tatsächliche Gesamtdauer ist die Verhandlungsdauer mit dem privaten Partner bis zum Vertragsabschluss. Diese ist bei neun stark differierenden Bestandsbädern, von denen zwei noch in andere Gebäude integriert sind, nur schwer vorhersehbar. Zu 5: Freibad Hiltrup Der bauliche Zustand insbesondere der Beckenköpfe am Freibad Hiltrup macht es erforderlich, dass unverzüglich Planungen zur Sanierung und Attraktivierung des Bades aufgenommen werden, um diese nach der Freibadsaison 2007 umsetzen zu können. Zur Durchführung der Freibadsaison 2007 sind weitere Notreparaturen am maroden Stahlbe- ton und an den Fliesenbeckenköpfen erforderlich. Den Notcharakter dieser Maßnahmen ma- chen Teileinbrüche des Beckenkopfes in der Saison 2006 deutlich. Für 2008 kann, ohne den Einstieg in eine Sanierung und Attraktivierung der Becken und Anpassung der Badewasser- technik an den aktuellen Stand, der Betrieb des Bades nicht mehr sichergestellt werden. - 7 - V/0835/2006 Bei sofortiger Aufnahme von Planungen durch GM könnten neue Becken und Technik dann zur Saison 2008 in Betrieb genommen werden. Die Sanierung des Umkleide- und Eingangsbe- reichs könnte nach der Saison 2008 aufgenommen und zur Freibadsaison 2009 fertig gestellt sein. Zu 6: Zeitbedarf In Anlage 2 ist der voraussichtliche Zeitbedarf der Bädersanierung und -attraktivierung für die klassische Beschaffungsvariante durch das städtische Gebäudemanagement (Eigen- bzw. ex- terne Architektenplanung) und für ein PPP-Verfahren dargestellt. Dabei ist unerheblich, ob das FM II-Modell oder das Modell PPP-Full Size (bzw. eine Kombination von beidem) zur Anwen- dung kommt. Ein mögliches Zeitraster differenziert für jedes einzelne Bad wird die Verwaltung dem Rat vor- aussichtlich in der Dezembersitzung vorlegen. Im Wege der Selbsterstellung durch die Stadt Münster verkürzt sich der Umsetzungszeitraum ca. um ein Jahr. Zu 7: Steuerlicher Querverbund Bislang konnte ein Teil der Gewinnausschüttungen der Stadtwerke Münster GmbH, die die Stadtwerke an die Stadt Münster auskehren, durch Verrechnung mit den Verlusten des Bäder- betriebs kapitalertragsteuerfrei gestellt we rden. Hintergrund für diese Gewinnverrechnungs- möglichkeit (sog. steuerlicher Querverbund) war die 1992 vorgenommene „Einbringung“ der Stadtwerke Münster GmbH (als gewillkürtes Betriebsvermögen) in den Betrieb gewerblicher Art „Bäder“ (BgA Bäder), um die Vermögensausstattung des Betriebs zu verbessern. Im Vorfeld dieser Einbringung hatte die Stadt Münster einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Aus- kunft beim zuständigen Finanzamt gestellt. Das Finanzamt hatte aufgrund des Bestehens einer engen wechselseitigen technisch-wirtschaftlichen Verflechtung zwischen Bäderbetrieb und Stadtwerken (u. a. wegen der bestehenden Blockheizkraftwerke bzw. Übergabestationen) die Einbringung steuerlich anerkannt. Zurzeit prüft die Oberfinanzdirektion im Rahmen ihrer Konzernbetriebsprüfung bei der Stadt Münster u. a. den BgA Bäder für den zurückliegenden Zeitraum von 2000 bis 2003. In mehre- ren Gesprächen mit den Betriebsprüfern der Oberfinanzdirektion ist deutlich geworden, dass der oben dargestellte steuerliche Querverbund zwar für den Prüfungszeitraum voraussichtlich noch anerkannt werden kann. Allerdings wird die steuerliche Verrechnungsmöglichkeit auch nach Einschätzung der Fa. Ernst & Young ab dem Jahr 2007 von der Finanzverwaltung nicht mehr akzeptiert. Legt man den bisherigen, jährlichen Verlust des Bäderbetriebs von rund 5 Mio. Euro zugrunde, der bislang mit der Gewinnausschüttung der Stadtwerke verrechnet werden konnte und somit „steuerfrei“ gestellt wurde, wird auf diesen Betrag aufgrund der geänderten Auffassung der Fi- nanzbehörde zukünftig Kapitalertragsteuer (zuzüglich Solidaritätsbeitrag) i. H. v. rund 530.000 Euro erhoben. Zu 8: Veranschlagung der Mittel Um mit den Vorplanungen zunächst für das Freibad Hiltrup als das erste Bad, das saniert wird, aber auch für die notwendigen Planungen der weiteren Bäder nach Maßgabe der Aussagen des Wenzelgutachtens beginnen zu können, ist es erforderlich, im Nachtragshaushalt die Summe von 125.000 € für das Haushaltsjahr 2006 sowie Verpflichtungsermächtigungen in der Gesamtsumme von 2.025.000 € einzustellen. Damit können die Vorplanungskosten für die Bäder FB Hiltrup, HB Kinderhaus, FB Stapelskotten, HB Ost, HB Hiltrup, HB Mitte und FB Coburg abgedeckt werden sowie die ersten Umsetzungsschritte über die Verpflichtungsermächtigungen gewährleistet werden. - 8 - V/0835/2006 Die weiteren Haushaltsveranschlagungen werden im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2007 vorgenommen. Damit ist gewährleistet, dass ohne Einschränkungen des Betriebes nach den Sommermonaten das Freibad Hiltrup saniert und attraktiviert werden kann. Die Arbeiten erfolgen über zwei Jahreswechsel außerhalb der Freibadsaison, in der das Bad geöffnet sein wird. Zu 9: Freibad Stapelskotten und Freibad Coburg In der Vorlage Nr. V/0844/2005 „Ergebnis des Gutachtens und Entscheidung über das weitere Verfahren“ ist die Frage, ob beide Bäder erhalten bleiben sollen, noch nicht abschließend fest- gelegt worden und die Verwaltung wurde beauftragt, mit den Betreibern des Freibads Coburg Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und zu prüfen. Der Antrag „Flächendeckende Versorgung mit Freibädern“ der Ratsfraktionen von CDU und FDP greift das Anliegen, eine flächendeckende Versorgung mit Freibädern sicherzustellen auf und beauftragt die Verwaltung nach Wegen zu suchen, dabei das Engagement von dritter Sei- te am Erhalt und Ausbau der Freibäder einzubeziehen. Die Verwaltung schlägt vor, beide Bäder in das weitere Bäderverfahren einzubeziehen. Sollte es zu einem PPP-Modell kommen, wird im Rahmen der sich dann ergebenden Möglichkeiten geprüft, auch das Bad Coburg, das nicht in der Trägerschaft der Stadt ist, in das Modell einzu- beziehen. Mit dem Trägerverein Coburg wurde zwischenzeitlich über verschiedene Finanzierungs- und Umsetzungskonzepte gesprochen. Ob und inwieweit die Sanierung des Bades Coburg in ein FM/PPP-Verfahren einbezogen werden kann, wird in den nächsten Wochen geprüft. Von einer Erhöhung des städtischen Sanierungsvolumens für die Bäderlandschaft um rund 4 Mio. € ist unabhängig von der konkreten Konzeption auszugehen. Dazu wird im Rahmen des weiteren Verfahrens ein Vorschlag entwickelt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden. Zu 10: Markterkundungsverfahren Im Zuge eines Markterkundungsverfahrens werden potentielle Investoren und Betreiber be- fragt, ob Interesse hinsichtlich einer Teilnahme am Vergabeverfahren unter den definierten Rahmenbedingungen besteht und ob das geplante Rea lisierungsmodell ein privatwirtschaftli- ches Interesse findet. In diesen Gesprächen werden die grundlegenden Konditionen, zu denen private Investoren und Betreiber an einer Beteiligung interessiert sind, definiert. Diese Konditionen umfassen bei- spielsweise: die konzeptionelle Freiheit, das jährliche Nutzungsentgelt, Höhe des Finanzie- rungsbeitrages durch den Investor, die wirtschaftlich optimale Laufzeit des Betreibervertrages etc. Außerdem können im Zuge dieses Markterkundungsverfahrens die Möglichkeiten zur Bil- dung von Vergabepaketen erörtert werden. Eine rechtliche Bindung für ein evtl. durchzufüh- rendes PPP-Verfahren besteht durch das Markterkundungsverfahren nicht. Es wird vorgeschlagen, zunächst von einem PPP Modell in der Variante eines Facility Mana- gement (FM)-Konzepts auszugehen und optional ein vollständiges PPP-Modell zu ermögli- chen. Auch ein Mischmodell ist denkbar, bei dem einige Bäder als PPP-Bäder und andere als FM-Bäder geführt werden. Der Unterschied zwischen FM-PPP und vollständigem PPP liegt im Wesentlichen in der kauf- männischen Betriebsführung begründet. Im Rahmen des Facility Management wird vorwiegend der technische Betrieb, incl. Gebäudehülle und seiner Instandhaltung, auf Private verlagert. Ei- ne entsprechende investive Beteiligung der Firmen wird angestrebt. Mit der Einbindung Privater soll erreicht werden, dass diese angemessen an der Erstinvestition beteiligt werden und dann auch den technischen Betrieb übernehmen. Der Verzehr der Investi- tion über Jahre soll über zeitnahe Reinvestitionen vermieden werden. Daran wird nicht nur der - 9 - V/0835/2006 private Partner interessiert sein, sondern mit Einführung von NKF künftig verstärkt auch die Kommune. Inwieweit Interesse an einer weitergehenden Beteiligung auch am kaufmännischen Betrieb be- steht, soll sich im Rahmen der Markterkundung, die dafür offen ist, zeigen. Möglich ist, dass dies nur für einen kleineren Teil der Bäder der Fall ist. Andererseits kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Modelle für alle Bäder gefunden werden. Ebenfalls wird sich im Verfah- rensverlauf klären, inwieweit die im Wenzelgutachten vorgeschlagenen Attraktivierungsmaß- nahmen umsetzbar sind. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Markterkundungsverfahren kann die Stadt Münster dann schlussendlich entscheiden, welche der im Workshop erarbeiteten Realisierungsalternativen sie weiter verfolgen möchte. Sobald die wesentlichen Elemente für ein bestimmtes Modell aus dem Markterkundungsver- fahren vorliegen, soll eine Abstimmung mit dem Finanzamt erfolgen, um einen grundsätzlichen Meinungsaustausch über dieses Modell herbeizuführen. Wenn der Rat sich für dieses Modell (gegebenenfalls in der Ratssitzung am 13. Dezember 2006) im Grundsatz entscheidet, nach- dem die verbindliche Auskunft zum Umsetzungs- und Betriebsmodell seitens der Finanzbehör- den vorliegt, kann die weitere Umsetzung des Modells auf den Weg gebracht werden. Zu 11: Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft Da ein Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft beim Finanzamt, inwieweit die Einbe- ziehung Privater steuerunschädlich möglich ist und ob der BgA Bäder dadurch nicht in Frage gestellt wird, nur auf Basis konkreter Modelle möglich ist, kann ein entsprechender Antrag erst auf Basis der Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens erfolgen. Die Verwaltung wird die- sen Antrag an die Finanzbehörden unmittelbar im Anschluss an das Markterkundungsverfah- ren stellen. Mit einer verbindlichen Auskunft dürfte voraussichtlich im Januar 2007 zu rechnen sein. I. V. gez. Dr. Hanke Bickeböller Stadträtin Stadtkämmerin Anlagen: 1. Organisationsmodelle zur zukünftigen Entwicklung der städtischen Bäderlandschaft 2. Zeitbedarf je nach Umsetzungsmodell
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0835/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 17.10.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37