2017/0271
Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 Vorschlag # 1649: Falschparker konsequent ahnden Vorschlag # 1473: Gehsteigparken verbieten Vorschlag # 1495: Bürgersteige sind keine Parkplätze
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anlage 1
6735 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.08.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Dezernat I
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
II 32
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0271
Magistratsbeschluss -Nr.
333
Internetfähig
Produkt-Nr.: 122090
Kostenstelle: 032-005-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1220-91 Sachkonto:
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017
Vorschlag # 1649: Falschparker konsequent ahnden
Vorschlag # 1473: Gehsteigparken verbieten
Vorschlag # 1495: Bürgersteige sind keine Parkplätze
Vorlage vom: 14.08.2017
Beschlussvorschlag :
Die fachliche Stellungnahme des Bürger - und Ordnungsamtes wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 05.09.2017
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.08.2017
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurden folgende Vorschläge aus der Bürgerschaft
eingebracht:
Falschparker konsequent ahnden
Falschparker auf Fußwegen, Radwegen, vor Hofeinfahrten und in Halteverbotszonen, z. B. vor Schulen
stellen häufig eine Verkehrsbehinderung und/oder eine Gefahr für andere Verkehrs -teilnehmer dar.
Spricht man die Autofahrer auf ihr Fehlverhalten an, heißt es "Ich wollte nur mal kurz ... (Brötchen
holen, Zigaretten kaufen, usw.)". Durch konsequentes Ahnden von Falschparkern lassen sich sowohl
die Verkehrssicherheit in Darmstadt als auch die Einnahmen der Stadt erhöhen .
Der Vorschlag erhielt:
in der Online-Abstimmung: 155 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen
in der Vor-Ort-Abstimmung: 1 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen
Gehsteigparker verbieten
Autos sollten nicht auf Gehsteigen parken dürfen!
Der Vorschlag erhielt
in der Online-Abstimmung: 138 Ja Stimmen und 16 Nein-Stimmen
in der Vor-Ort Abstimmung: 2 Ja Stimmen und 1 Nein Stimme
Bürgersteige sind keine Parkplätze
Der Bürgersteig an der Volksbank in der Darmstädter Straße wird, besonders seit dem auf der
gegenüberliegenden Seite ein Dönerladen ist, regelmäßig als Parkplatz missbraucht. Dadurch wird
eine sichere Nutzung durch z. B. Schulkinder, Mütter mit Kinderwagen oder älteren Menschen mit
Rollator unmöglich gemacht. Das dort Halteverbot herrscht, hält die Autofahrer nicht davon ab, 90 %
des Bürgersteigs zu blockieren. Als Fußgänger wird man genötigt, die Straßenseite zu wechseln, was
eine zusätzliche Gefahr birgt. Der Verkehr an der Stelle wird durch die parkenden Autos sehr
unübersichtlich und dadurch gefährlich für alle Beteiligten. Der Bürgersteig muss gegen das Befahren
von Autos gesichert werden.
Der Vorschlag erhielt
In der Online Abstimmung: 137 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen
In der Vor-Ort Abstimmung: 2 Ja Stimmen und 1 Nein Stimme
Begründung:
Vergleichbare Vorschläge wurden bereits zum Bürgerhaushalt 2013, 2014 und 2016
eingebracht. Der Magistrat hatte im Jahr 2013 bereits einer Ahndung des Gehwegparkens
unter Berücksichtigung und Abwägung der im konkreten Einzelfall bestehenden Interessen
zugestimmt. An der Begründung dieser Vorlage wird festgehalten. . . .
- 5 -
Darin hieß es:
„Das Gehwegparken ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten, soweit es nicht
durch Zeichen oder Markierungen besonders zugelassen ist und kann als Ordnungswidrigkeit
geahndet werden. Bei der Ahndung des Gehwegparkens gilt wie bei allen Ordnungswidrigkeiten
das Opportunitätsprinzip. Die Kommunalpolizei erteilt Verwarnungen regelmäßig mit
Augenmaß, indem sie eine Abwägung zwischen den verschiedenen Belangen vornimmt. Zu
berücksichtigen sind insbesondere die Interessen der Anwohner an einem wohnortnahen
Abstellplatz für Ihr Fahrzeug, der Geschäftsleute an einer Abstellmöglichkeit für deren Kunden
und der anderen Verkehrsteilnehmer, von allem von Fußgängern an einem gefahrlosen
Passieren der abgestellten Fahrzeuge.
Hinsichtlich des Gehwegparkens gibt es zahlreiche Fälle, in denen eine Ahndung geboten ist.
Dies belegt die Anzahl von 9132 Verwarnungen im Jahr 2013, 10539 Verwarnungen im Jahr
2014, 9386 Verwarnungen im Jahr 2015 und 8398 Verwarnungen die im Jahr 2016 erteilt
worden sind. Eine Ahndung erfolgte insbesondere dann, wenn die verbleibende Breite des
Gehwegs nicht mehr ausreicht, um mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen an dem abgestellten
Fahrzeug vorbeizukommen.
Auf der anderen Seite lässt die aktuelle Parkraumsituation in Gebieten mit einem hohen
Parkdruck in Bezirken mit einem hohen Anteil an Wohnraum und Geschäften eine sofortige und
umfassende Ahndung des Gehwegparkens nicht zu. Hier sind notwendige Alternativen zum
Gehwegparken für Anwohnerinnen und Anwohnern, Kundinnen und Kunden zu entwickeln, denn
ohne ausreichende (Park-)alternativen würde eine intensive Kontrolle nicht auf die notwendige
Akzeptanz bei der Bewohnerschaft stoßen. Zielführend hierbei ist u.a. die sukzessive
Einführung und Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Johannes- und Woogsviertel.
Der Vorschlag, das Gehwegparken zu reduzieren, ist in diesem Gesamtkonzept zu sehen und
hängt eben auch mit ständigen Nachverdichtungen aufgrund des hohen Zuzugs zusammen. Es
ist durch einen angemessenen Vollzug mittels Kontrolle und Bußgeldbescheide zu begleiten. In
vielen Bereichen im Stadtgebiet wird teilweise seit Jahren mit zwei Rädern, in wenigen Fällen
auch mit dem ganzen Fahrzeug, auf dem Gehweg geparkt, ohne dass eine Behinderung des
Fußgängerverkehrs vorliegt. In diesen Fällen hat es sich bewährt, das Gehwegparken zu
tolerieren, da der hohe Parkdruck vielerorts keine Alternative zulässt bzw. das Parken am
Fahrbahnrand sogar zur Behinderung führen würde. An dieser Praxis sollte festge halten
werden.“
So ergeben sich sehr individuelle Situationsbeschreibungen und auch Vollzugsmöglichkeiten
bis hin zu sehr unterschiedlichen Maßnahmen.
Dass die Kommunalpolizei das Gehwegparken nicht generell toleriert, wird im Übrigen durch
die Tatsache belegt, dass diesbezüglich im ersten Halbjahr 2017 bereits über 4.400
Verwarnungen erteilt wurden.
Darmstadt, 14.08.2017
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
anlage 3
263 Zeichen
Punkt 23.20: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 Vorschlag # 1649: Falschparker konsequent ahnden Vorschlag # 1473: Gehsteigparken verbieten Vorschlag # 1495: Bürgersteige sind keine Parkplätze (V-Nr. 2017/0271) Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 2
275 Zeichen
Punkt 12: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 Vorschlag # 1649: Falschparker konsequent ahnden Vorschlag # 1473: Gehsteigparken verbieten Vorschlag # 1495: Bürgersteige sind keine Parkplätze (V-Nr. 2017/0271) -Kenntnisnahme- Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 4
296 Zeichen
Punkt 81: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 Vorschlag # 1649: Falschparker konsequent ahnden Vorschlag # 1473: Gehsteigparken verbieten Vorschlag # 1495: Bürgersteige sind keine Parkplätze - Kenntnisnahme - (V-Nr. 20147/0271) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
2017/0271
6669 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.08.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Dezernat I
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0271
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 122090
Kostenstelle: 032-005-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1220-91 Sachkonto:
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017
Vorschlag # 1649: Falschparker konsequent ahnden
Vorschlag # 1473: Gehsteigparken verbieten
Vorschlag # 1495: Bürgersteige sind keine Parkplätze
Vorlage vom: 14.08.2017
Beschlussvorschlag :
Die fachliche Stellungnahme des Bürger - und Ordnungsamtes wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 14.08.2017
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurden folgende Vorschläge aus der Bürgerschaft
eingebracht:
Falschparker konsequent ahnden
Falschparker auf Fußwegen, Radwegen, vor Hofeinfahrten und in Halteverbotszonen, z. B. vor Schulen
stellen häufig eine Verkehrsbehinderung und/oder eine Gefahr für andere Verkehrs -teilnehmer dar.
Spricht man die Autofahrer auf ihr Fehlverhalten an, heißt es "Ich wollte nur mal kurz ... (Brötchen
holen, Zigaretten kaufen, usw.)". Durch konsequentes Ahnden von Falschparkern lassen sich sowohl
die Verkehrssicherheit in Darmstadt als auch die Einnahmen der Stadt erhöhen .
Der Vorschlag erhielt:
in der Online-Abstimmung: 155 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen
in der Vor-Ort-Abstimmung: 1 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen
Gehsteigparker verbieten
Autos sollten nicht auf Gehsteigen parken dürfen!
Der Vorschlag erhielt
in der Online-Abstimmung: 138 Ja Stimmen und 16 Nein-Stimmen
in der Vor-Ort Abstimmung: 2 Ja Stimmen und 1 Nein Stimme
Bürgersteige sind keine Parkplätze
Der Bürgersteig an der Volksbank in der Darmstädter Straße wird, besonders seit dem auf der gege n-
überliegenden Seite ein Dönerladen ist, regelmäßig als Parkplatz missbraucht. Dadurch wird eine
sichere Nutzung durch z. B. Schulkinder, Mütter mit Kinderwagen oder älteren Menschen mit Rollator
unmöglich gemacht. Das dort Halteverbot herrscht, hält die Autofahrer nicht davon ab, 90 % des
Bürgersteigs zu blockieren. Als Fußgänger wird man genötigt, die Straßenseite zu wechseln, was eine
zusätzliche Gefahr birgt. Der Verkehr an der Stelle wird durch die parkenden Autos sehr unübersich t-
lich und dadurch gefährlich für alle Beteiligten. Der Bürgersteig muss gegen das Befahren von Autos
gesichert werden.
Der Vorschlag erhielt
In der Online Abstimmung: 137 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen
In der Vor-Ort Abstimmung: 2 Ja Stimmen und 1 Nein Stimme
Begründung:
Vergleichbare Vorschläge wurden bereits zum Bürgerhaushalt 2013, 2014 und 2016 eing e-
bracht. Der Magistrat hatte im Jahr 2013 bereits einer Ahndung des Gehwegparkens unter
Berücksichtigung und Abwägung der im konkreten Einzelfall bestehenden Interessen zug e-
stimmt. An der Begründung dieser Vorlage wird festgehalten. . . .
- 4 -
Darin hieß es:
„Das Gehwegparken ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten, soweit es nicht
durch Zeichen oder Markierungen besonders zugelassen ist und kann als Ordnungswidrigkeit
geahndet werden. Bei der Ahndung des Gehwegparkens gilt wie bei allen Ordnungswidrigkeiten
das Opportunitätsprinzip. Die Kommunalpolizei erteilt Verwarnungen regelmäßig mit Auge n-
maß, indem sie eine Abwägung zwischen den verschiedenen Belangen vornimmt. Zu berüc k-
sichtigen sind insbesondere die Interessen der Anwohner an einem wohnortnahen Abstell platz
für Ihr Fahrzeug, der Geschäftsleute an einer Abstellmöglichkeit für deren Kunden und der a n-
deren Verkehrsteilnehmer, von allem von Fußgängern an einem gefahrlosen Passieren der a b-
gestellten Fahrzeuge.
Hinsichtlich des Gehwegparkens gibt es zahlreiche Fälle, in denen eine Ahndung geboten ist.
Dies belegt die Anzahl von 9132 Verwarnungen im Jahr 2013, 10539 Verwarnungen im Jahr
2014, 9386 Verwarnungen im Jahr 2015 und 8398 Verwarnungen die im Jahr 2016 erteilt
worden sind. Eine Ahndung erfolgte insbesondere dann, wenn die verbleibende Breite des
Gehwegs nicht mehr ausreicht, um mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen an dem abgestellten
Fahrzeug vorbeizukommen.
Auf der anderen Seite lässt die aktuelle Parkraumsituation in Gebieten mit einem hohen Par k-
druck in Bezirken mit einem hohen Anteil an Wohnraum und Geschäften eine sofortige und
umfassende Ahndung des Gehwegparkens nicht zu. Hier sind notwendige Alternativen zum
Gehwegparken für Anwohnerinnen und Anwohnern, Kundinnen und Kunden zu entwickeln, denn
ohne ausreichende (Park-)alternativen würde eine intensive Kontrolle nicht auf die notwendige
Akzeptanz bei der Bewohnerschaft stoßen. Zielführend hierbei ist u.a. die sukzessive Einfü h-
rung und Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Johannes- und Woogsviertel.
Der Vorschlag, das Gehwegparken zu reduzieren, ist in diesem Gesamtkonzept zu sehen und
hängt eben auch mit ständigen Nachverdichtungen aufgrund des hohen Zuzugs zusammen. Es
ist durch einen angemessenen Vollzug mittels Kontrolle und Bußgeldbescheide zu begleiten. In
vielen Bereichen im Stadtgebiet wird teilweise seit Jahren mit zwei Rädern, in wenigen Fällen
auch mit dem ganzen Fahrzeug, auf dem Gehweg geparkt, ohne dass eine Behinderung des
Fußgängerverkehrs vorliegt. In diesen Fällen hat es sich bewährt, das Gehwegparken zu tolerie-
ren, da der hohe Parkdruck vielerorts keine Alternative zulässt bzw. das Parken am Fahrbah n-
rand sogar zur Behinderung führen würde. An dieser Praxis sollte festgehalten werden.“
So ergeben sich sehr individuelle Situationsbeschreibungen und auch Vollzugsmöglichkeiten
bis hin zu sehr unterschiedlichen Maßnahmen.
Dass die Kommunalpolizei das Gehwegparken nicht generell toleriert, wird im Übrigen durch
die Tatsache belegt, dass diesbezüglich im ersten Halbjahr 2017 bereits über 4.400 Verwar-
nungen erteilt wurden.
Darmstadt, 14.08.2017
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Jochen Partsch Rafael Reißer André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Darmstädter Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0271
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.08.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00