Mandari Insight

2017/0271

Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 Vorschlag # 1649: Falschparker konsequent ahnden Vorschlag # 1473: Gehsteigparken verbieten Vorschlag # 1495: Bürgersteige sind keine Parkplätze

Magistratsvorlage 14.08.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

anlage 1

28.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

28.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 2

28.4 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

28.4 KB · application/pdf

Ansehen

2017/0271

152.7 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

6735 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat I 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
II 32 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0271 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
333 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 122090 
Kostenstelle:  032-005-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1220-91 Sachkonto:       
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017  
Vorschlag # 1649: Falschparker konsequent  ahnden 
Vorschlag # 1473: Gehsteigparken verbieten  
Vorschlag # 1495: Bürgersteige sind keine Parkplätze  
 
Vorlage vom: 14.08.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die fachliche Stellungnahme des Bürger - und Ordnungsamtes wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 05.09.2017 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  14.08.2017 
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurden folgende Vorschläge aus der Bürgerschaft 
eingebracht: 
 
Falschparker konsequent ahnden 
 
Falschparker auf Fußwegen, Radwegen, vor Hofeinfahrten und in Halteverbotszonen, z.  B. vor Schulen 
stellen häufig eine Verkehrsbehinderung und/oder eine Gefahr für andere Verkehrs -teilnehmer dar. 
Spricht man die Autofahrer auf ihr Fehlverhalten an, heißt es "Ich wollte nur mal kurz ... (Brötchen 
holen, Zigaretten kaufen, usw.)". Durch konsequentes Ahnden von Falschparkern lassen sich sowohl 
die Verkehrssicherheit in Darmstadt als auch die Einnahmen der Stadt erhöhen .  
 
Der Vorschlag erhielt: 
 
in der Online-Abstimmung: 155 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen 
in der Vor-Ort-Abstimmung:    1 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen 
 
Gehsteigparker verbieten 
 
Autos sollten nicht auf Gehsteigen parken dürfen! 
 
Der Vorschlag erhielt 
 
in der Online-Abstimmung:  138 Ja Stimmen und 16 Nein-Stimmen 
in der Vor-Ort Abstimmung:     2 Ja Stimmen und 1 Nein Stimme 
 
 
Bürgersteige sind keine Parkplätze 
 
Der Bürgersteig an der Volksbank in der Darmstädter Straße wird, besonders seit dem auf der 
gegenüberliegenden Seite ein Dönerladen ist, regelmäßig als Parkplatz missbraucht. Dadurch wird 
eine sichere Nutzung durch z. B. Schulkinder, Mütter mit Kinderwagen oder älteren Menschen mit 
Rollator unmöglich gemacht. Das dort Halteverbot herrscht, hält die Autofahrer nicht davon ab, 90  % 
des Bürgersteigs zu blockieren. Als Fußgänger wird man genötigt, die Straßenseite zu wechseln, was 
eine zusätzliche Gefahr birgt. Der Verkehr an der Stelle wird durch die parkenden Autos sehr 
unübersichtlich und dadurch gefährlich für alle Beteiligten. Der Bürgersteig muss gegen das Befahren 
von Autos gesichert werden.  
 
Der Vorschlag erhielt 
 
In der Online Abstimmung:  137 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen 
In der Vor-Ort Abstimmung:      2 Ja Stimmen und 1 Nein Stimme 
 
Begründung:  
 
Vergleichbare Vorschläge wurden bereits zum Bürgerhaushalt 2013, 2014 und 2016 
eingebracht. Der Magistrat hatte im Jahr 2013 bereits einer Ahndung des Gehwegparkens 
unter Berücksichtigung und Abwägung der im konkreten Einzelfall bestehenden Interessen 
zugestimmt. An der Begründung dieser Vorlage wird festgehalten.     . . .

- 5 - 
Darin hieß es: 
 
„Das Gehwegparken ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten, soweit es nicht 
durch Zeichen oder Markierungen besonders zugelassen ist und kann als Ordnungswidrigkeit 
geahndet werden. Bei der Ahndung des Gehwegparkens gilt wie bei allen Ordnungswidrigkeiten 
das Opportunitätsprinzip. Die Kommunalpolizei erteilt Verwarnungen regelmäßig mit 
Augenmaß, indem sie eine Abwägung zwischen den verschiedenen Belangen vornimmt. Zu 
berücksichtigen sind insbesondere die Interessen der Anwohner an einem wohnortnahen 
Abstellplatz für Ihr Fahrzeug, der Geschäftsleute an einer Abstellmöglichkeit für deren Kunden 
und der anderen Verkehrsteilnehmer, von allem von Fußgängern an einem gefahrlosen 
Passieren der abgestellten Fahrzeuge.  
 
Hinsichtlich des Gehwegparkens gibt es zahlreiche Fälle, in denen eine Ahndung geboten ist. 
Dies belegt die Anzahl von 9132 Verwarnungen im Jahr 2013, 10539 Verwarnungen im Jahr 
2014, 9386 Verwarnungen im Jahr 2015 und 8398 Verwarnungen die im Jahr 2016 erteilt 
worden sind. Eine Ahndung erfolgte insbesondere dann, wenn die verbleibende Breite des 
Gehwegs nicht mehr ausreicht, um mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen an dem abgestellten 
Fahrzeug vorbeizukommen. 
 
Auf der anderen Seite lässt die aktuelle Parkraumsituation in Gebieten mit einem hohen 
Parkdruck in Bezirken mit einem hohen Anteil an Wohnraum und Geschäften eine sofortige und 
umfassende Ahndung des Gehwegparkens nicht zu. Hier sind notwendige Alternativen zum 
Gehwegparken für Anwohnerinnen und Anwohnern, Kundinnen und Kunden zu entwickeln, denn 
ohne ausreichende (Park-)alternativen würde eine intensive Kontrolle nicht auf die notwendige 
Akzeptanz bei der Bewohnerschaft stoßen. Zielführend hierbei ist u.a. die sukzessive 
Einführung und Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Johannes- und Woogsviertel. 
 
Der Vorschlag, das Gehwegparken zu reduzieren, ist in diesem Gesamtkonzept zu sehen und 
hängt eben auch mit ständigen Nachverdichtungen aufgrund des hohen Zuzugs zusammen. Es 
ist durch einen angemessenen Vollzug mittels Kontrolle und Bußgeldbescheide zu begleiten. In 
vielen Bereichen im Stadtgebiet wird teilweise seit Jahren mit zwei Rädern, in wenigen Fällen 
auch mit dem ganzen Fahrzeug, auf dem Gehweg geparkt, ohne dass eine Behinderung des  
Fußgängerverkehrs vorliegt. In diesen Fällen hat es sich bewährt, das Gehwegparken zu 
tolerieren, da der hohe Parkdruck vielerorts keine Alternative zulässt bzw. das Parken am 
Fahrbahnrand sogar zur Behinderung führen würde. An dieser Praxis sollte festge halten 
werden.“  
 
So ergeben sich sehr individuelle Situationsbeschreibungen und auch Vollzugsmöglichkeiten 
bis hin zu sehr unterschiedlichen Maßnahmen. 
 
Dass die Kommunalpolizei das Gehwegparken nicht generell toleriert, wird im Übrigen durch 
die Tatsache belegt, dass diesbezüglich im ersten Halbjahr 2017 bereits über 4.400 
Verwarnungen erteilt wurden.  
 
Darmstadt, 14.08.2017 
 
Dezernat I   Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer   André Schellenberg

Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadtkämmerer

anlage 3

263 Zeichen

Punkt 
23.20: 
Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 
Vorschlag # 1649: Falschparker konsequent ahnden 
Vorschlag # 1473: Gehsteigparken verbieten 
Vorschlag # 1495: Bürgersteige sind keine Parkplätze 
 (V-Nr. 2017/0271) 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 2

275 Zeichen

Punkt 12: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 
Vorschlag # 1649: Falschparker konsequent ahnden 
Vorschlag # 1473: Gehsteigparken verbieten 
Vorschlag # 1495: Bürgersteige sind keine Parkplätze 
 (V-Nr. 2017/0271) 
-Kenntnisnahme- 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

anlage 4

296 Zeichen

Punkt 81: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 
Vorschlag # 1649: Falschparker konsequent ahnden 
Vorschlag # 1473: Gehsteigparken verbieten 
Vorschlag # 1495: Bürgersteige sind keine Parkplätze 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 20147/0271) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

2017/0271

6669 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.08.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat I 
 
Amt: Bürger- und Ord-
nungsamt  OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0271 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 122090 
Kostenstelle:  032-005-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  1220-91 Sachkonto:       
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2017  
Vorschlag # 1649: Falschparker konsequent ahnden  
Vorschlag # 1473: Gehsteigparken verbieten  
Vorschlag # 1495: Bürgersteige sind keine Parkplätze  
 
Vorlage vom: 14.08.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die fachliche Stellungnahme des Bürger - und Ordnungsamtes wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  14.08.2017 
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2017 wurden folgende Vorschläge aus der Bürgerschaft 
eingebracht: 
 
Falschparker konsequent ahnden 
 
Falschparker auf Fußwegen, Radwegen, vor Hofeinfahrten und in Halteverbotszonen, z. B. vor Schulen 
stellen häufig eine Verkehrsbehinderung und/oder eine Gefahr für andere Verkehrs -teilnehmer dar. 
Spricht man die Autofahrer auf ihr Fehlverhalten an, heißt es "Ich wollte nur mal kurz ... (Brötchen 
holen, Zigaretten kaufen, usw.)". Durch konsequentes Ahnden von Falschparkern lassen sich sowohl 
die Verkehrssicherheit in Darmstadt als auch die Einnahmen der Stadt erhöhen .  
 
Der Vorschlag erhielt: 
 
in der Online-Abstimmung: 155 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen 
in der Vor-Ort-Abstimmung:    1 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen 
 
Gehsteigparker verbieten 
 
Autos sollten nicht auf Gehsteigen parken dürfen! 
 
Der Vorschlag erhielt 
 
in der Online-Abstimmung:  138 Ja Stimmen und 16 Nein-Stimmen 
in der Vor-Ort Abstimmung:     2 Ja Stimmen und 1 Nein Stimme 
 
 
Bürgersteige sind keine Parkplätze 
 
Der Bürgersteig an der Volksbank in der Darmstädter Straße wird, besonders seit dem auf der gege n-
überliegenden Seite ein Dönerladen ist, regelmäßig als Parkplatz missbraucht. Dadurch wird eine 
sichere Nutzung durch z. B. Schulkinder, Mütter mit Kinderwagen oder älteren Menschen mit Rollator 
unmöglich gemacht. Das dort Halteverbot herrscht, hält die Autofahrer nicht davon ab, 90  % des 
Bürgersteigs zu blockieren. Als Fußgänger wird man genötigt, die Straßenseite zu wechseln, was eine 
zusätzliche Gefahr birgt. Der Verkehr an der Stelle wird durch die parkenden Autos sehr unübersich t-
lich und dadurch gefährlich für alle Beteiligten. Der Bürgersteig muss gegen das Befahren von Autos 
gesichert werden.  
 
Der Vorschlag erhielt 
 
In der Online Abstimmung:  137 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen 
In der Vor-Ort Abstimmung:      2 Ja Stimmen und 1 Nein Stimme 
 
Begründung:  
 
Vergleichbare Vorschläge wurden bereits zum Bürgerhaushalt 2013, 2014 und 2016 eing e-
bracht. Der Magistrat hatte im Jahr 2013 bereits einer Ahndung des Gehwegparkens unter 
Berücksichtigung und Abwägung der im konkreten Einzelfall bestehenden Interessen zug e-
stimmt. An der Begründung dieser Vorlage wird festgehalten.     . . .

- 4 - 
Darin hieß es: 
 
„Das Gehwegparken ist nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten, soweit es nicht 
durch Zeichen oder Markierungen besonders zugelassen ist und kann als Ordnungswidrigkeit 
geahndet werden. Bei der Ahndung des Gehwegparkens gilt wie bei allen Ordnungswidrigkeiten 
das Opportunitätsprinzip. Die Kommunalpolizei erteilt Verwarnungen regelmäßig mit Auge n-
maß, indem sie eine Abwägung zwischen den verschiedenen Belangen vornimmt. Zu berüc k-
sichtigen sind insbesondere die Interessen der Anwohner an einem wohnortnahen Abstell platz 
für Ihr Fahrzeug, der Geschäftsleute an einer Abstellmöglichkeit für deren Kunden und der a n-
deren Verkehrsteilnehmer, von allem von Fußgängern an einem gefahrlosen Passieren der a b-
gestellten Fahrzeuge.  
 
Hinsichtlich des Gehwegparkens gibt es zahlreiche Fälle, in denen eine Ahndung geboten ist. 
Dies belegt die Anzahl von 9132 Verwarnungen im Jahr 2013, 10539 Verwarnungen im Jahr 
2014, 9386 Verwarnungen im Jahr 2015 und 8398 Verwarnungen die im Jahr 2016 erteilt 
worden sind. Eine Ahndung erfolgte insbesondere dann, wenn die verbleibende Breite des 
Gehwegs nicht mehr ausreicht, um mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen an dem abgestellten 
Fahrzeug vorbeizukommen. 
 
Auf der anderen Seite lässt die aktuelle Parkraumsituation in Gebieten mit einem hohen Par k-
druck in Bezirken mit einem hohen Anteil an Wohnraum und Geschäften eine sofortige und 
umfassende Ahndung des Gehwegparkens nicht zu. Hier sind notwendige Alternativen zum 
Gehwegparken für Anwohnerinnen und Anwohnern, Kundinnen und Kunden zu entwickeln, denn  
ohne ausreichende (Park-)alternativen würde eine intensive Kontrolle nicht auf die notwendige 
Akzeptanz bei der Bewohnerschaft stoßen. Zielführend hierbei ist u.a. die sukzessive Einfü h-
rung und Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung im Johannes- und Woogsviertel. 
 
Der Vorschlag, das Gehwegparken zu reduzieren, ist in diesem Gesamtkonzept zu sehen und 
hängt eben auch mit ständigen Nachverdichtungen aufgrund des hohen Zuzugs zusammen. Es 
ist durch einen angemessenen Vollzug mittels Kontrolle und Bußgeldbescheide zu begleiten. In 
vielen Bereichen im Stadtgebiet wird teilweise seit Jahren mit zwei Rädern, in wenigen Fällen 
auch mit dem ganzen Fahrzeug, auf dem Gehweg geparkt, ohne dass eine Behinderung des 
Fußgängerverkehrs vorliegt. In diesen Fällen hat es sich bewährt, das Gehwegparken zu tolerie-
ren, da der hohe Parkdruck vielerorts keine Alternative zulässt bzw. das Parken am Fahrbah n-
rand sogar zur Behinderung führen würde. An dieser Praxis sollte festgehalten werden.“  
 
So ergeben sich sehr individuelle Situationsbeschreibungen und auch Vollzugsmöglichkeiten 
bis hin zu sehr unterschiedlichen Maßnahmen. 
 
Dass die Kommunalpolizei das Gehwegparken nicht generell toleriert, wird im Übrigen durch 
die Tatsache belegt, dass diesbezüglich im ersten Halbjahr 2017 bereits über 4.400 Verwar-
nungen erteilt wurden.  
 
Darmstadt, 14.08.2017 
 
Dezernat I   Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
Jochen Partsch   Rafael Reißer   André Schellenberg   
Oberbürgermeister   Bürgermeister    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 12
TOP 23.20
TOP 333
TOP 81 zur Kenntnis

Orte (1)

  • Darmstädter Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0271
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.08.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00