Beantwortung der Anfrage des Herrn Pehoviak (Klima Freunde) betr. Siemensgelände Franz-Geuer-Straße
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2360/2021 vom 22.06.2021
Stand: Am 28.06.2021 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Az Vorlagen-Nummer 2360/2021 Freigabedatum 21.06.2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.06.2021 Beantwortung der Anfrage des Herrn Pehoviak (Klima Freunde) betr. Siemensgelände Franz-Geuer-Straße Anfragetext: 1. Wann ist mit der Beantwortung der Eingaben aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu rechnen? 2. Wie ist das Vorgehen, die Einwendungen zu prüfen? 3. Gibt es einen Termin für den Abriss des Gebäudes? 4. Gibt es einen Termin für die Fällung der großen Platanen in der Franz-Geuer-Str.? Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.) und 2.) Alle im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden derzeit ausgewertet und Empfehlungen formuliert, ob und wie sie im weiteren Verfahren berücksich- tigt werden können. Die Stellungnahmen sowie die Empfehlungen der Verwaltung werden der Be- zirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwicklungsausschuss voraussichtlich in den Sitzungen im September vorgelegt. Die Bezirksvertretung und der Stadtentwicklungsausschuss beschließen dann die Vorgaben für den Bebauungsplan-Entwurf (Vorgabenbeschluss). Zu 3.) Es liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Beseitigungsanzeige vor. Für die Beseitigung von Anlagen wird seit Inkrafttreten der BauONRW 2018 keine Abbruchgenehmi- gung mehr benötigt. Der Begriff der Beseitigung schließt den Abbruch mit ein und bezeichnet die Beseitigung einer baulichen Anlage. Nach Auskunft der Vorhabenträgerin ist vorgesehen, im 3. Quartal 2021 mit der Beseitigung der bau- lichen Anlagen zu starten. Zu 4.) Gemäß derzeitigem Planungsstand müssen an der Franz-Geuer-Straße drei Bäume gefällt werden. Eine Fällung der genannten Bäume bedarf einer Fällgenehmigung durch die Verwaltung. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld bekommt eine Mitteilung vor den Baumfällungen. Über eine Fällgeneh- migung wird im Zusammenhang mit der Baugenehmigung entschieden. Gemäß § 6 Abs. 2 b Baumschutzsatzung (BSchS vom 17. Januar 2002) ist die Erlaubnis zu erteilen, wenn eine nach den baurechtlichen Vorschriften genehmigungspflichtige zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann. 2
Beratungsverlauf
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