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2360/2021

Beantwortung der Anfrage des Herrn Pehoviak (Klima Freunde) betr. Siemensgelände Franz-Geuer-Straße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 28.06.2021, TOP 7.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2354 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Rhei Az 
Vorlagen-Nummer 
 2360/2021 
Freigabedatum 21.06.2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.06.2021 
 
Beantwortung der Anfrage des Herrn Pehoviak (Klima Freunde) 
betr. Siemensgelände Franz-Geuer-Straße 
Anfragetext: 
1. Wann ist mit der Beantwortung der Eingaben aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu 
rechnen? 
2. Wie ist das Vorgehen, die Einwendungen zu prüfen? 
3. Gibt es einen Termin für den Abriss des Gebäudes? 
4. Gibt es einen Termin für die Fällung der großen Platanen in der Franz-Geuer-Str.? 
 
 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu 1.) und 2.)  
Alle im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen werden 
derzeit ausgewertet und Empfehlungen formuliert, ob und wie sie im weiteren Verfahren berücksich-
tigt werden können. Die Stellungnahmen sowie die Empfehlungen der Verwaltung werden der Be-
zirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwicklungsausschuss voraussichtlich in den Sitzungen im 
September vorgelegt. Die Bezirksvertretung und der Stadtentwicklungsausschuss beschließen dann 
die Vorgaben für den Bebauungsplan-Entwurf (Vorgabenbeschluss). 
 
Zu 3.) Es liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Beseitigungsanzeige vor.  
Für die Beseitigung von Anlagen wird seit Inkrafttreten der BauONRW 2018 keine Abbruchgenehmi-
gung mehr benötigt. Der Begriff der Beseitigung schließt den Abbruch mit ein und bezeichnet  die 
Beseitigung einer baulichen Anlage. 
 Nach Auskunft der Vorhabenträgerin ist vorgesehen, im 3. Quartal 2021 mit der Beseitigung der bau-
lichen Anlagen zu starten.  
 
Zu 4.) Gemäß derzeitigem Planungsstand müssen an der Franz-Geuer-Straße drei Bäume gefällt 
werden. Eine Fällung der genannten Bäume bedarf einer Fällgenehmigung durch die Verwaltung. Die 
Bezirksvertretung Ehrenfeld bekommt eine Mitteilung vor den Baumfällungen. Über eine Fällgeneh-
migung wird im Zusammenhang mit der Baugenehmigung entschieden. 
 
Gemäß § 6 Abs. 2 b Baumschutzsatzung  (BSchS vom 17. Januar 2002) ist die Erlaubnis zu erteilen, 
wenn eine nach den baurechtlichen Vorschriften genehmigungspflichtige zulässige Nutzung sonst 
nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann.

2

Beratungsverlauf (1)

28.06.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Franz-Geuer-Straße

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Details

Aktenzeichen
2360/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.06.2021
Erstellt
17.06.2021 15:18