SV-2024/0033
Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 8. September 2024 betr. Reduzierung der Anzahl der Gemeindevertreter
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SV-2024/0033
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Vorlage-Nr. SV-2024/0033 Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 8. September 2024 betr. Reduzierung der Anzahl der Gemeindevertreter Antrag auf Reduzierung der Anzahl der Gemeindevertreter 08.09.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 38 der Hessischen Gemeindeordnung, dass in der Hauptsatzung der Stadt Darmstadt die Zahl der Stadtverordneten ab der nächsten Wahlperiode von71 Stadtverordneten auf 61 Stadtverordnete gesenkt wird. Begründung: Gemäß § 38 Abs.2 Hessische Gemeindeordnung kann durch die Hauptsatzung bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der Wahlzeit die Zahl der Gemeindevertreter/innen auf die für die nächst niedrigere Größengruppe maßgebliche oder eine dazwischenliegende ungerade Zahl festgelegt werden. Im Sinne des § 38 Abs. 1 HGO beträgt die nächst niedrigere Größenklasse 59 Mitglieder bei Gemeinden bis zu 100.000 EW, bei Gemeinden ab 100.001 bis 250.000 EW 71 Mandate, bzw. Sitze. Das bedeutet, dass Gemeinden bis zu 250.000 Einwohner lt. HGO deutlich weniger Mandatsträger je EW zugesprochen werden als bei einer Stadt wie Darmstadt mit ca. 165.000 EW. Eine Einschränkung oder Benachteiligung im Sinne von weniger Demokratie ist von diesen Gemeinden nicht zu vernehmen. Es ist demnach nicht unbillig, die Anzahl der Mitglieder mathematisch nach Einwohnerzahl zu interpolieren. Bei 50.000 EW mit 45 Mandaten und 250.000 EW mit 71 Mandaten ergibt die lineare Interpolation für Darmstadt mit ca. 165.000 EW : 59,95 Mandate, mithin gerundet und als eine ungerade Zahl berücksichtigt: 61 Mandate. Anmerkungen zum Vorgang: Diese Änderung muss mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter beschlossen werden (§ 38 Abs.2 letzter Satz HGO) und gilt für die nächste Wahlzeit. Die Änderung der Hauptsatzung muss bis 12 Monate vor Ablauf der Legislaturperiode, also spätestens im Frühjahr 2026 Inkrafttreten. Kleinere Parlamente sind in aller Regel arbeitsfähiger, mit ihnen können insbesondere auch Kosten eingespart werden. In Hessen sind sie jedoch (ohne freiwillige Verkleinerung) in den meisten Gemeinden wesentlich größer als in allen anderen Bundesländern. Wenn wir es aber als Stadtverordnete in eigener Sache mit dem Sparen ernst nehmen, dann wächst bei den Bürgern das Verständnis für die notwendigen Einsparungen auch an anderer Stelle. Eine rechtliche einwandfreie Sitzverteilung zwischen den Parteien und Gruppierungen nach ihren jeweiligen Wahlergebnissen ist nach § 38 (2), HGO) garantiert. Es ist davon ausgehen, dass die Stadtverordneten aufgrund der Selektionsmöglichkeiten durch Kumulieren und Panaschieren den Bürgerwillen auch weiterhin abbilden und ausreichend repräsentieren. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass kleine bis kleinste Gruppierungen dadurch weniger die Chance haben in das Stadtparlament gewählt zu werden. Der Antragsteller hat indes genügend Erfahrung um behaupten zu können, dass deren Anträge angesichts von Koalitionen zur Mehrheitsbildung zwar Gehör finden mögen, jedoch meist keine Chance auf Realisierung haben. Zudem sind deren realistische und angebrachte Wünsche oder Forderungen auch über die direkte Ansprache von liberalen und toleranten Stadtverordneten auch künftig in das Parlament einzubringen. Antragsteller: Stadtverordneter Helmut Klett, fraktionsbefreites Mitglied der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt
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Punkt 45.9: Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 8. September 2024 betr. Reduzierung der Anzahl der Gemeindevertreter (V-Nr. SV-2024/0033) Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt.
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Punkt 15: Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 8. September 2024 betr. Reduzierung der Anzahl der Gemeindevertreter (V-Nr. SV-2024/0033) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, den Antrag abzulehnen.
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Punkt 21.5: Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 8. September 2024 betr. Reduzierung der Anzahl der Gemeindevertreter (V-Nr. SV-2024/0033) Der Antrag wird abgelehnt. Gegen die Ablehnung: Stadtv. Klett
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2024/0033
- Typ
- Antrag
- Datum
- 09.09.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00