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SV-2024/0033

Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 8. September 2024 betr. Reduzierung der Anzahl der Gemeindevertreter

Antrag 09.09.2024

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SV-2024/0033

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Vorlage-Nr. SV-2024/0033 
 
 
Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 8. September 2024 betr. Reduzierung der Anzahl 
der Gemeindevertreter 
 
Antrag auf Reduzierung der Anzahl der Gemeindevertreter  
08.09.2024 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 38 der Hessischen Gemeindeordnung, 
dass in der Hauptsatzung der Stadt Darmstadt die Zahl der Stadtverordneten ab der nächsten 
Wahlperiode von71 Stadtverordneten auf 61 Stadtverordnete gesenkt wird. 
Begründung: 
Gemäß § 38 Abs.2 Hessische Gemeindeordnung kann durch die Hauptsatzung bis spätestens 
12 Monate vor Ablauf der Wahlzeit die Zahl der Gemeindevertreter/innen auf die für die nächst 
niedrigere Größengruppe maßgebliche oder eine dazwischenliegende ungerade Zahl festgelegt 
werden. 
Im Sinne des § 38 Abs. 1 HGO beträgt die nächst niedrigere Größenklasse 59 Mitglieder bei 
Gemeinden bis zu 100.000 EW, bei Gemeinden ab 100.001 bis 250.000 EW 71 Mandate, bzw. 
Sitze.  
Das bedeutet, dass Gemeinden bis zu 250.000 Einwohner lt. HGO deutlich weniger 
Mandatsträger je EW zugesprochen werden als bei einer Stadt wie Darmstadt mit ca. 165.000 
EW. Eine Einschränkung oder Benachteiligung im Sinne von weniger Demokratie ist von diesen 
Gemeinden nicht zu vernehmen. 
Es ist demnach nicht unbillig, die Anzahl der Mitglieder mathematisch nach Einwohnerzahl zu 
interpolieren. Bei 50.000 EW mit 45 Mandaten und 250.000 EW mit 71 Mandaten ergibt die 
lineare Interpolation für Darmstadt mit ca. 165.000 EW : 59,95 Mandate, mithin gerundet und 
als eine ungerade Zahl berücksichtigt: 61 Mandate. 
Anmerkungen zum Vorgang: Diese Änderung muss mit einer Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen 
Zahl der Gemeindevertreter beschlossen werden (§ 38 Abs.2 letzter Satz HGO) und gilt für die 
nächste Wahlzeit. 
Die Änderung der Hauptsatzung muss bis 12 Monate vor Ablauf der Legislaturperiode, also  
spätestens im Frühjahr 2026 Inkrafttreten. 
 
Kleinere Parlamente sind in aller Regel arbeitsfähiger, mit ihnen können insbesondere auch  
Kosten eingespart werden. In Hessen sind sie jedoch (ohne freiwillige Verkleinerung) in den  
meisten Gemeinden wesentlich größer als in allen anderen Bundesländern. Wenn wir es aber 
als Stadtverordnete in eigener Sache mit dem Sparen ernst nehmen, dann wächst bei den 
Bürgern das Verständnis für die notwendigen Einsparungen auch an anderer Stelle.  
Eine rechtliche einwandfreie Sitzverteilung zwischen den Parteien und Gruppierungen nach 
ihren jeweiligen Wahlergebnissen ist nach § 38 (2), HGO) garantiert. 
Es ist davon ausgehen, dass die Stadtverordneten aufgrund der Selektionsmöglichkeiten durch 
Kumulieren und Panaschieren den Bürgerwillen auch weiterhin abbilden und ausreichend 
repräsentieren. 
Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass kleine bis kleinste Gruppierungen dadurch weniger 
die Chance haben in das Stadtparlament gewählt zu werden. Der Antragsteller hat indes 
genügend Erfahrung um behaupten zu können, dass deren Anträge angesichts von Koalitionen 
zur Mehrheitsbildung zwar Gehör finden mögen, jedoch meist keine Chance auf Realisierung 
haben. Zudem sind deren realistische und angebrachte Wünsche oder Forderungen auch über 
die direkte Ansprache von liberalen und toleranten Stadtverordneten auch künftig in das 
Parlament einzubringen.  
 
Antragsteller:  
Stadtverordneter Helmut Klett, fraktionsbefreites Mitglied der Stadtverordnetenversammlung 
Darmstadt

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Punkt 45.9: Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 8. September 2024 betr. 
Reduzierung der Anzahl der Gemeindevertreter 
 (V-Nr. SV-2024/0033) 
 
Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 
zurückgestellt.

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Punkt 15: Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 8. September 2024 betr. 
Reduzierung der Anzahl der Gemeindevertreter 
 (V-Nr. SV-2024/0033) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, den Antrag abzulehnen.

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Punkt 21.5: Antrag des Stadtv. Klett (fraktionslos) vom 8. September 2024 betr. 
Reduzierung der Anzahl der Gemeindevertreter 
 (V-Nr. SV-2024/0033) 
 
Der Antrag wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: Stadtv. Klett

Beratungsverlauf (3)

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TOP 45.9
TOP 21.5

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2024/0033
Typ
Antrag
Datum
09.09.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00