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Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Mitteilung der Verwaltung zur Kolbhalle

Gem. Antrag nach § 3 BV4 (SPD) AN/1202/2013 vom 31.01.2022

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

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  • Sachstandsbericht BV

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-4/0 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1202/2013 Stand: 31.01.2022 Sachstandsbericht Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Mitteilung der Verwaltung zur Kolbhalle Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld besteht auf dem ihr nach der Gemeindeordnung zustehenden Recht, an der Planung über eine künftige Nutzung des Grundstücks Kolb-Halle beteiligt zu werden. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld lehnt es ab, dass im Vorgriff auf die Durchsetzung eines möglicher- weise bestehenden Rechtsanspruchs auf Räumung des Geländes - die Bezirksvertretung weiß hier- von nur aus Medienberichten um einen gescheiterten Räumungsversuch im März diesen Jahres -, Planungen für eine künftige Nutzung angestrengt werden. Bevor sich die Bezirksvertretung Ehrenfeld eine abschließende Meinung über künftige Entwicklungs- ziele und das Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bildet, ist den Menschen, die seit Jahren in der Kolbhalle wohnen und arbeiten und die sich in dem Verein „Wir selbst e.V.“ organisiert haben, ein angemessene Frist einzuräumen, um mit der NRW.Urban die von ihnen gewünschten Kaufverhandlungen zu führen. Dieser Beschluss ist dem Rat der Stadt Köln zur Beschlussfassung vorzulegen! Status in Bearbeitung x erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Sachstand zum 31.01.2014: Der Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld wurde dem Rat am 17.12.2013 vorgelegt. Der Rat hat folgenden Beschluss gefasst: 1. Soweit die landeseigene Gesellschaft NRW.URBAN Service GmbH ein mit einem belastba- ren Nutzungs- und Finanzierungskonzept verbundenes Kaufangebot des Vereins "wir selbst e. V." zur Prüfung annimmt, steht der Rat der Stadt Köln dem nicht entgegen. Ziffer 1 des Rats- beschlusses vom 18.06.2013 bleibt davon unberührt. 2. Grundlage für die zukünftige Nutzung des Kolb-Areals ist der Ratsbeschluss vom 18.06.2013. Demnach ist die Fläche zu einem Mischgebiet mit Wohnen und Gewerbe zu entwi- ckeln und für die Wohnnutzung ein hoher Anteil an öffentlich gefördertem Wohnungsbau vorzu- sehen. 3. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld wird wie üblich gemäß § 2, Absatz 3, Ziffer 6 der Zuständig- keitsordnung sowie im Rahmen des Planungsrechts beteiligt. Sachstand zum 24.4.2015: 2 Zum aktuellen Stand der Kaufverhandlungen zwischen NRW.Urban und dem Verein „Wir selbst e.V.“ liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. Nach vorliegenden Information wird derzeit an einem Konzept des „Wir selbst e.V.“ mit einem Inves- tor/ Architekten gearbeitet. Das Konzept liegt aber noch nicht vor. Sachstand zum 25.04.2017: Es gibt einen Interessenten / Investor, der an einem Konzept arbeitet nach den Maßgaben des Rats- beschlusses von 2013, nämlich die Fläche zu einem Mischgebiet mit Wohnen und Gewerbe zu entwi- ckeln, wobei für die Wohnnutzung ein Anteil öffentlich geförderten Wohnungen vorzusehen ist. Hier- bei soll auch die Integration des Vereins „wir selbst e.V.“ erfolgen. Die Vorüberlegungen muss der potentielle Investor präzisieren und daraus ein tragfähiges Konzept erarbeiten. Sofern ein tragfähiger Entwurf vorliegt, wird dieser dem Rat mit einer Beschlussvorlage zur Entschei- dung vorgelegt. Sollte dieser zustimmungsfähig sein, wird diese Entscheidung dem Eigentümer NRW.Urban mitgeteilt; nach den Richtlinien des Grundstücksfons NRW bedarf es vor Verkauf des Grundstückseigentümers an einen Dritten der Zustimmung des Rates der Stadt Köln. Die BV wird in der Sitzung am 08.05.2017 im nicht-öffentlichen Teil über den aktuellen Sachstand ausführlich informiert. Sachstand zum 30.06.2017: Die BV wurde in der Sitzung am 08.05.2017 im nicht-öffentlichen Teil über den aktuellen Sachstand ausführlich informiert (Session-Nr. 0615/2017). Nächste Schritte: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat den Beschluss im Jahresbericht 2017 als erledigt betrachtet. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: entfällt
  • Dringlichkeitsantrag SPD Grüne Kolbhalle

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    SPD-Fraktion Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus      Venloer Str. 419–421 50825 Köln H e r r n Bezirksbürgermeister Josef Wirges Venloer Str.419-421 50825 Köln Herrn Oberbürgermeister Jürgen Roters Historisches Rathaus 50667 Köln Dringlichkeitsantrag  Betr.: Mitteilung der Verwaltung zur Kolbhalle  Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  wir beantragen, diesen Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der Sitzung der  Bezirksvertretung Ehrenfeld aufzunehmen:  Die Bezirksvertretung Ehrenfeld besteht auf dem ihr nach der Gemeindeordnung  zustehenden Recht, an der Planung über eine künftige Nutzung des Grundstücks Kolb‐Halle  beteili gt zu werden.   Die Bezirksvertretung Ehrenfeld lehnt es ab, dass im Vorgriff auf die Durchsetzung eines  möglicherweise bestehenden Rechtsanspruchs auf Räumung des Geländes ‐ die  Bezirksvertretung weiß hiervon nur aus Medienberichten um einen gescheiterten  Räumungsversuch im März diesen Jahres ‐, Planungen für eine künftige Nutzung angestrengt  werden.   Bevor sich die Bezirksvertretung Ehrenfeld ei ne  abschließende Meinung über künftige  Entwicklungsziele und das Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bildet, ist den  Menschen, die seit Jahren in der Kolbhalle wohnen und arbeiten und die sich in dem Verein  „Wir selbst e.V.“ organisiert haben, ein angemessene Frist einzuräumen, um mit der  NRW.Urban die von ihnen gewünschten Kaufverhandlungen zu füh ren.     Begründung  Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stellt fest, dass ihr das nach der Gemeindeordnung § 37 Abs.  5 zustehende Recht zur Stellungnahme vor Beschlussfassung des Rates, hier in Sachen  „Zukünftige Nutzung des Grundstückes "Kolb‐Halle" an der Helmholtzstraße in Köln‐ Gelöscht: : Ehrenfeld“ missachtet wurde. Lediglich in Form einer Mitteilung der Verwaltung ‐ im  Nachgang zu allen beteiligten Fachausschüssen des Rates ‐ unterrichtet zu werden, stellt  keine angemessene Beteiligung dar.  Nicht nachvollziehbar ist auch, dass die Verwaltung Gespräche über einen möglichen Ankauf  durch den Verein „Wir selbst e.V.“ mit der Eigentümerin, der NRW.Urban nicht zustimmt,  um ei n bisher nicht mit der Bezirksvertretung Ehrenfeld abgestimmtes Entwicklungsziel für  das Gelände voran zu treiben.   Begründung der Dringlichkeit  Die Dringlichkeit ist begründet, da die Mitteilung der Verwaltung den Mitgliedern der  Bezirksvertretung erst nach Antragsschluss zugegangen ist. SPD-Fraktion Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hans Peter Juretzki Christiane Martin Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende

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