A-R/0015/2008
Münster für Alle: Münsterpass wie-der auflegen!
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a-r-0015-2008
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0015/2008 1 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird der Münsterpass wiedereingeführt. Er richtet sich an die Zielgruppen Einzelpersonen, Paare und Familien mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, den Kapiteln 3 und 4 SGB XII und dem Asylbewerberleis- tungsgesetz, Leistungen zum Lebensunterhalt gem. SGB XII, Grundsicherung im Alter oder Grundsicherungsleistungen bei dauernder Erwerbsminderung. 2. Der Münsterpass ermöglicht die gebührenfreie oder gebührenreduzierte Inanspruch- nahme öffentlicher Leistungen der Stadt Münster. Der Leistungsumfang umfasst die Angebote der städtischen Kultureinrichtungen wie Stadttheater, Stadtbücherei und Mu- seen, der städtischen Bildungsangebote wie Musikschule und Volkshochschule, die kommunalen Freizeitangebote wie den Allwetterzoo sowie städtische Sportangebote, z.B. Bäder. 3. Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, dass auch nicht kommunale Einrichtungen, sprich andere öffentliche Träger, freie Träger und private Anbieter von Bildungs-, Sport- und Freizeitangeboten sowie von kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Angeboten und Einrichtungen entsprechende Preisnachlässe und Vergünstigungen für die Inhabe- rInnen des Münster-Passes gewähren. 4. Ein zentrales Leistungselement des Münsterpass ist ein Sozialticket für den ÖPNV. Im ersten Schritt knüpft der neue Münsterpass an die Leistungen des bis zum 1.1.2002 gül- tigen Münsterpasses mit einem Preisnachlass von 50% für die 9-Uhr-Karte an. Perspek- tivisch soll dieses Leistungsangebot als Sozialticket für den ÖPNV ausgestaltet werden. Die Kosten hierfür sind kommunal durch Reduzierung der Abführungen der Stadtwerke an die Stadt Münster auszugleichen. 5. Der Münsterpass wird mit den Leistungen für das Projekt „Münster für Kinder“, das individuelle und strukturelle Hilfen für den bildungs- und entwicklungsbedingten Förder- bedarf von Kindern und Jugendlichen vorsieht, verzahnt. 6. Die Verwaltung informiert umfassen über die Nutzungsmöglichkeiten des Münsterpas- ses und gibt eine Übersicht über kommunale und nichtkommunale Angebote und Ein- richtungen, die mit dem Münsterpass entsprechend genutzt werden können. Begründung: Der Münsterpass konnte in seiner Geltungszeit auf eine hohe Akzeptanz sowohl auf Seiten der Nutzergruppen als auch bei den Anbietern kultureller und sonstiger öffentlicher Angebo- te verweisen. Der zum 01.06.1998 eingeführte Münster-Pass räumte seinen Inhaberinnen und Inhabern Vergünstigungen bei der Nutzung des ÖPNV, der Volkshochschule, der Städ- Antrag „Münster für Alle: Münsterpass wie- der auflegen! “ Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Bremer Str. 54 48155 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de www.gruene -muenster.de 17.02.2008 2 tischen Bühnen, der städtischen Bäder und des Allwetterzoos ein. Hinzu kamen viele freie Träger, die ein entsprechend vergünstigtes Angebot unterbreitet haben. Mit dem Münster- Pass wurden viele Menschen erreicht, die sich die entsprechenden Angebote sonst nicht hätten leisten können. Der Münster-Pass wurde zum 01.01.2002 leider zugunsten des Familienpasses (Münster- Card) eingestellt. Der Familienpass hat aufgrund seines sehr eingeschränkten Angebotes allerdings nur eine sehr geringe Nutzung erfahren. Die MünsterCard wurde in der Haus- haltsberatung 2006 aufgrund der geringen Inanspruchnahme nach fünf Jahren abgeschafft. Damit hatte sich gezeigt, dass die Kritik an der Abschaffung des Münsterpasses berechtigt war. Die einzige Gruppe, die die MünsterCard in nennenswertem Umfang nachfragt hatte, war die Nutzergruppe des ehemaligen Münsterpasses, die trotz Zahlung von jährlich 25 EUR gleichwohl auf diese Möglichkeit angewiesen war, um den ÖPNV in Münster regelmä- ßig zu nutzen. Durch den Wegfall von Münsterpass und MünsterCard wurde der Gruppe der bisherigen Nutzer der Vergünstigungen, insbesondere die Nutzung des ÖPNV sehr erschwert. Im Regelsatz des SGB II und des SGB XII sind die Kosten für die Inanspruchnahme von Ver- kehrsdienstleistungen mit monatlich 11,63 EUR für einen alleinlebenden Erwachsenen enthalten. Dieser Ansatz reicht bei weitem nicht, um die regelmäßige Nutzung des ÖPNV in Münster zu gewährleisten. Aus sozialpolitischen Gründen ist eine Teilnahme der Personen- gruppen, die auf Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleis- tungsgesetz am öffentlichen Leben ausgesprochen wünschenswert. Gerade die sozialräum- liche Konzentration und Einengung der Erfahrungsräume führt dazu, dass Ausgrenzung zementiert wird, statt dass ihr begegnet wird. Auch die Nutzung von Kultur-, Freizeit- und Bildungsangeboten der Stadt Münster oder städtischer Gesellschaften wurde durch den Wegfall des Münsterpasses und gleichzeitige z.T. massive Gebührensteigerungen erschwert. Nachfragen zur Nutzung städtischer Angebote z.B. bei der VHS oder der Musikschule zei- gen, dass der obengenannte Kundenkreis die Angebote dieser Einrichtungen nur in ausge- sprochen geringfügigem Maße nutzt; bei der VHS nutzten so z.B. gerade einmal 239 Perso- nen von 23.046 Teilnehmenden das städtische Angebot. Dies ist u.a. der Diskrepanz zwi- schen den seit Jahren massiv gestiegenen Gebühren und den diesen Haushalten zur Verfü- gung stehenden monatlichen Einkommen zu erklären. Ziel ist es eine Teilhabe zu ermöglichen und darüber eine Ausgrenzung vieler Menschen zu verhindern. Maria Klein-Schmeink Helga Bennink Wilhelm Breitenbach Prof. Dr. Brigitte Hasenjürgen Manfred Kehr Hery Klas Karina Kuschewski Jutta Möllers Jörn Möltgen Carsten Peters Tim Rohleder Ilse Schleef Dr. Rita Stein-Redent Brigitte von Schoenebeck
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Bremer Straße 54
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Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0015/2008
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 04.03.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37