Fortführung des Landesförderprogramms KOMM-AN NRW und Durchführung des Förderprogramms job:plus (sozialer Arbeitsmarkt) in den Jahren 2018 und 2019 bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Projektstellen -Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 50 Abs.3 S.3 KrO NRW-
Beschlussvorlage 2018/014 vom 02.01.2018
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2018/014
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