2033/2017
Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion vom 19.05.2017 betreffend "Instandsetzung des Bauwerks auf dem Friedhof Scharffensteinstraße"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2853 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 01.08.2017 2033/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Umwelt und Grün 14.09.2017 Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion vom 19.05.2017 betreffend "Instandsetzung des Bauwerks auf dem Friedhof Scharffensteinstraße" Hinsichtlich der vorgebrachten Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Frage 1: Welche Kosten erwartet die Verwaltung für die Instandsetzung und gibt es bereits einen Nutzer für das Gebäude nach der Sanierung? Inwieweit ist es beabsichtigt, das Gebäude für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen? Antwort zu 1: Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege hat eine Niederlegung des Gebäudes auf dem Friedhof Scharffensteinstraße nicht genehmigt. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat daher in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Kapazitäten die erforderlichen Sanierungsarbeiten einge- leitet. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 30.000 €. Sobald diese derzeit noch andauernden Sa- nierungsarbeiten abgeschlossen sind, wird die Verwaltung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in Kontakt treten, um zu klären, ob diese eine erneute Anmietung anstreben. Sollte eine erneute Anmietung für das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen nicht in Betracht kommen, wird eine externe Vermietung durch die Verwaltung geprüft. Frage 2: Wie viele unter Denkmalschutz stehende Grabmale/Bauwerke wurden in den letzten 5 Jahren von Kölner Friedhöfen entfernt, weil ihr Erhalt finanziell von den betroffenen Familien und/oder der Stadt nicht geleistet werden konnte? Frage 3: Sind in der Verwaltung denkmalgeschützte Grabmale/Bauwerke auf Friedhöfen bekannt, die in einem kritischen Zustand sind und mit hoher Wahrscheinlichkeit entfernt werden müssen, wenn sie nicht mit hoher Priorität saniert werden? Um wie viele handelt es sich und welche Ressourcen wären zur Er- haltung notwendig? Antwort zu 2 und 3: Denkmalgeschützte Grabanlagen werden grundsätzlich nicht abgeräumt. Nicht mehr standsichere Grabaufbauten werden lediglich umgelegt und gesichert, bleiben jedoch auf dem Friedhof erhalten. In zahlreichen Fällen haben Grabpaten oder Nutzungsberechtigte in die Wiederherstellung der denk- malgeschützten Grabanlagen investiert. Frage 4: Wird bei der Sanierung der das Gebäude eindrückende alte Baum gefährdet? 2 Antwort zu 4: Durch die Sanierung besteht keine Gefahr für den Baum. Frage 5: Wie viele denkmalgeschützte Grabmale konnten in den letzten zwei Jahren an andere Nutzer unter den aktuell relativ restriktiven Randbedingungen vermittelt werden? Antwort zu 5: In den vergangenen zwei Jahren wurden insgesamt 14 Grabanlagen von Grabpaten übernommen und teilweise saniert. gez. Höing
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Scharffensteinstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2033/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 01.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27