V/0604/2025
Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 04 Münster-Albachten/Mecklenbeck
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Beschlussvorlage
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V/0604/2025 V/0604/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 04 Münster- Albachten/Mecklenbeck Beratungsfolge 04.12.2025 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 04 Münster-Albachten/Mecklenbeck wird wiedergewählt: Herr Bernhard Paßlick. Herr Paßlick ist 56 Jahre alt und hat seinen Wohnsitz im Bezirk Albachten/Mecklenbeck. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Paßlick ist seit 5 Jahren als stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk Albachten/ Mecklen- beck tätig. Seine Amtszeit endete bereits im August 2025. Herr Paßlick hat sich erneut um dieses Amt beworben und steht, im Falle seiner Wiederwahl durch die Bezirksvertretung Münster-West, auch für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Gegen eine Wiederwahl des Herrn Paßlick bestehen aus Sicht des Amtsgerichts Münster und des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) Bezirksvereinigung Münster keine Bedenken. Weitere Bewerbungen von Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, liegen nicht vor. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement 07.11.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt -muenster.de - 2 - V/0604/2025 die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper- son soll nicht sein, wer das 25. Lebensjahr nicht bzw. das 75. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft sind, werden von Herrn Paßlick erfüllt. I. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin
Anlage A
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Anlage A zur V/0604/2025 Kurzüberblick Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Albachten/Mecklenbeck. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be- hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden- tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0604/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.11.2025
- Erstellt
- 03.11.2025 11:40