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V/0237/2021

Umbau der Qualifizierung in der Kindertagespflege

Vorlagen 29.03.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 19.05.2021, TOP 2.12

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Umbau der Qualifizierung in der Kindertagespflege in Münster

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Ansehen

Anlage A

4255 Zeichen

Anlage A zur V/0237/2021 
Kurzüberblick 
Kindertagespflege ist eine familiäre und flexible, auf die Betreuungsbedarfe der Eltern abge-
stimmte Betreuungsform für insbesondere unter 3-jährige Kinder. Die Beratungsstelle für Kinder-
tagespflege der Stadt Münster plant und organisiert das Leistungsfeld Kindertagespflege. Eine 
zentrale Aufgabe ist die Weiterentwicklung des Berufsbildes Kindertagespflege. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Seit dem 01. August 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechts-
anspruch auf einen Betreuungsplatz. 
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertages-
betreuung in der Produktgruppe 060102 „Förderung von Kindern in Kindertagespflege“ in zwei 
Zielen auf. Zum einen sollen die Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder in der  
Kindertagespflege bis zum Jahr 2024 mit einer Versorgungsquote von bis zu 15 % ausgebaut 
werden, zum anderen soll der Anteil der Betreuungsstunden in Stufe 3 (vollqualifizierte Kinder-
tagespflegepersonen oder sozialpädagogische Fachkräfte) gemessen an den Gesamtbetreu-
ungsstunden in der Kindertagespflege auf dem bisherigen Niveau beibehalten werden. 
 
Mit dem Erreichen dieser Ziele werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden  
Bildungs-, Wissensschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir  
werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, 
Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert. 
 
Mit der Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen im KiBiz werden die Rahmenbedingungen der 
Kindertagespflege verbessert. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
Zur Finanzierung der Qualifizierung neuer Kindertagespflegepersonen entsprechend dem Kompe-
tenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) entstehen ab 2022 p. a. Aufwendungen in Höhe 
von rd. 110.000 €. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landeszuschüssen in Höhe von rd. 
55.000 € p. a. gegenüber.  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produkt-
gruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haus-
haltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die 
Jahre 2022 ff. erfolgt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22, 23, und 24; KiBiz §§ 21, 24 und 46

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario „Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort“ auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfalle und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss. 
 
Die demografische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil des Ausbaus 
der Kindertagesbetreuung. Alle Maßnahmen zum Ausbau orientieren sich an der kleinräumigen 
Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche 
Stadtentwicklung zu fördern. Dazu trägt insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen 
zum Ausbau von u3-Plätzen bei. 
 
Im Rahmen der Kindertagespflege werden wichtige Aspekte wie Inklusion, Sprachförderung und 
Qualifizierung differenziert berücksichtigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in 
Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der 
Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.

Beschlussvorlage

11434 Zeichen

V/0237/2021 
V/0237/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbau der Qualifizierung nach dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch der 
Kindertagespflege 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.05.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt gem. § 21 Satz 2 KiBiz in Verbindung mit § 24 Abs. 3 
Nr. 3 KiBiz, dass ab dem Jahr 2022 die Qualifizierung neuer Kindertagespflegepersonen 
entsprechend dem Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) zu erfolgen hat. 
2. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, die erforderliche Ausschreibung für die 
Qualifizierung nach dem QHB umzusetzen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zur Finanzierung der Qualifizierung neuer Kindertagespflegepersonen entsprechend dem Kompe-
tenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) entstehen ab 2022 p. a. Aufwendungen in Höhe von 
rd. 110.000 €. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landeszuschüssen in Höhe von rd. 55.000 € 
p. a. gegenüber (siehe Anlage 1 Seite 5 und Anlage 1a „Berechnung der Kosten“). 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2022 ff. 55.000 Landeszu-
schuss QHB 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 ff. 110.000  
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
09.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Kratz-Trutti, Herr Heint-
ze, Frau Boye 
Telefon: 492-5830 
Boye@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0237/2021 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g.  
Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine 
haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für 
die Jahre 2022 ff. erfolgt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
In der Berichtsvorlage V/0925/2020 „Kindertagespflege finanziell und konzeptionell weiterent-
wickeln“ wird neben einem möglichen Finanzierungskonzept in der Kindertagespflege und Vor-
schlägen zum Ausbau des Vertretungssystems auch der Umbau der Qualifizierung nach dem  
Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) beschrieben. Diese Vorlage soll im Mai 
2021 in den politischen Gremien beraten werden. 
 
Für die Umsetzung der kompetenzorientierten Qualifizierung bedarf es einer politischen Entschei-
dung. 
Der Landeszuschuss nach § 24 KiBiz wird nur ausgezahlt, wenn die im Gesetz aufgeführten  
Kriterien erfüllt werden. Ein Kriterium für die Bewilligung des Landeszuschusses ist, dass die Kinder-
tagespflegepersonen mindestens eine Qualifikation im Sinne des § 21 Absatz 1 oder 2 KiBiz nach-
weisen kann. Laut Gesetz sollen ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 alle Kindertagespflegeperso-
nen, die erstmalig diese Tätigkeit aufnehmen, über eine QHB-Qualifikation nach § 21 Absatz 2 KiBiz 
verfügen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, muss deshalb ab dem Kitajahr 2021/2022 mit der 
Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Qualifizierung begonnen werden. Zuvor ist eine Aus-
schreibung erforderlich, da die Gesamtsumme der neuen QHB-Qualifizierung über einem Gesamt-
wert von 10.000 € liegt.  
 
 
1. Kindertagespflege in Münster 
 
Die Kindertagespflege stellt in Münster eine wichtige Säule in der Betreuung, insbesondere von Kin-
dern bis zu drei Jahren, dar. Die Versorgungsquote für u3-Kinder lag 2020 in Münster bei 48,1 %. 
Von diesen Kindern wird 1/3 in der Kindertagespflege betreut. 
In 2020 stellte die Kindertagespflege 1.326 u3-Plätze und 21 ü3-Plätze bereit. Davon sind 57 Prozent 
der Plätze bei Kindertagespflegepersonen im eigenen Haushalt und 43 Prozent in Großtagespflege-
stellen. Die Betreuung durch Kinderfrauen spielt aktuell kaum eine Rolle mehr, da die Regeln der 
Kindertagespflege für diesen Bereich zu unattraktiv sind. 
Von den 281 Kindertagespflegepersonen in Münster sind 58 Prozent der Kindertagespflegepersonen 
nach DJI-Standard qualifiziert und 42 Prozent sind ausgebildete sozialpädagogische Fachkräfte  
gemäß KiBiz. D. h. hier handelt es sich um Personen, die als Gruppenleitung in einer Einrichtung  
arbeiten könnten.  
 
 
2. Einführung des Qualifizierungshandbuchs (QHB) Kindertagespflege als Standard für 
neue Kindertagespflegepersonen (siehe Anlage 1) 
 
Die Novellierung des KiBiz hat u. a. die qualitätsorientierte Weiterentwicklung des Leistungsfeldes 
Kindertagespflege zum Ziel gehabt. Es hat die Gleichrangigkeit der Betreuungsformen durch die neue 
Struktur des Gesetzes noch einmal unterstrichen. Inhaltlich wurden bestehende Standards vertieft 
und z. T. neue gesetzt. Hier sind insbesondere zu nennen: 
 Frühkindliche Bildung 
 Fachberatung 
 Kompetenzorientierte Qualifizierung

- 3 - 
V/0237/2021 
Die Stadt Münster hat sich bei der Weiterentwicklung der Kindertagespflege immer sehr an den be-
stehenden gesetzlichen Grundlagen und der aktuellen Rechtsprechung orientiert. So ist die Kinderta-
gespflege in der Stadt Münster voll anschlussfähig an die fachlichen Weiterentwicklungen, die durch 
das KiBiz vorgenommen wurden. Die Fachberatung aus einer Hand ist ein zentraler Baustein und 
Erfolgsfaktor der quantitativen und qualitativen Entwicklung des Leistungsfeldes in der Stadt Münster.  
 
2.1.1 Die kompetenzorientierte Qualifizierung 
 
Durch die Veränderungen im KiBiz wurden die Anforderungen an die Qualifizierung für Kindertages-
pflegepersonen ausgeweitet und weiterentwickelt. Ab dem 01.08.2022 müssen neu beginnende  
Kindertagespflegepersonen gemäß § 21 KiBiz über eine Ausbildung nach dem Kompetenzorientierten 
Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB, 300 Unterrichtseinheiten) verfügen. Wesentliche 
Neuerungen der Qualifizierung durch das QHB sind: 
 die Einführung von Praktika in Kita und Kindertagespflegestellen zur Umsetzung einer  
besseren Verzahnung von Theorie und Praxis 
 die stärkere Gewichtung von Themen der Existenzgründung und Selbstständigkeit 
 Ausbau der frühpädagogischen Themen, resultierend aus der Gleichrangigkeit des  
Förderauftrags von Kita und Kindertagespflege 
 Anpassung der Methodik und Didaktik an moderne Lernansätze der kompetenzorientierten 
Erwachsenenbildung 
 
Im Januar 2022 muss die sogenannte tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung mit 160 Unter-
richtseinheiten beginnen, um die rechtlichen Vorgaben umzusetzen. Andernfalls können keine neuen 
Kindertagespflegepersonen ihre Tätigkeit ab August 2022 aufnehmen und die dringend benötigten 
Betreuungsplätze zur Verfügung stellen. 
Für sozialpädagogische Fachkräfte wird die bisherige Qualifizierung im Umfang von 75 Unterrichts-
einheiten auf 80 Unterrichtseinheiten aufgestockt. 
 
2.1.2 Landeszuschuss, Teilnahmegebühr 
 
Das Land gewährt jedem Jugendamt einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für jede angehende 
Kindertagespflegeperson mit einem QHB-Zertifikat über 300 UE (§ 46 KiBiz). Voraussetzung ist, dass 
die Mittel für eine abgeschlossene QHB-Qualifizierung eingesetzt und entsprechend durch einen 
Verwendungsnachweis belegt werden.  
Bislang zahlen die Teilnehmer/-innen der Qualifizierungskurse einen Teilnahmebeitrag von insgesamt 
450 Euro. Mit der neuen QHB-Zertifizierung ist der Qualifizierungsaufwand für die angehenden  
Kindertagespflegepersonen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit gestiegen. Um die Attraktivität der Kurse 
aufgrund des höheren zeitlichen Umfangs aufrecht zu erhalten, soll auch angesichts des Landes- 
zuschusses der Teilnahmebeitrag bei 1 Euro pro UE liegen, insgesamt 300 Euro für die gesamte 
Qualifizierung nach dem QHB.  
 
2.1.3 Finanzieller Mehraufwand 
 
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Qualifizierung entsprechend des QHB erfordert 
einen finanziellen Mehraufwand. Der Stundenumfang der Ausbildung wird sich mehr als verdoppeln. 
Auch sollen zeitversetzt zwei QHB-Qualifizierungen angeboten werden, um den Bedarf an Kinder- 
tagespflegepersonen zu decken. Die Kurse werden mit zwei Referent/-innen, die gemeinsam, d. h. 
zeitgleich, den Kurs begleiten, im Rahmen des Teamteaching durchgeführt. 
Das QHB setzt eine besondere Professionalität bei den Referenten/-innen voraus. Aufgrund der  
erweiterten Anforderungen an die Referenten/-innen ist von höheren Honorarkosten auszugehen. In 
der QHB-Qualifizierung bewegt sich das Referentenhonorar derzeit zwischen 50 Euro und 70 Euro 
pro Unterrichtseinheit. Referent/-innen erhalten derzeit in Münster ein Honorar in Höhe von 30 Euro 
pro Unterrichtseinheit und während der Qualifizierung ist i. d. R. nur ein Referent/-in anwesend.

- 4 - 
V/0237/2021 
Die Umsetzung der neuen QHB-Qualifizierung wird nach Abzug des Landeszuschusses und der  
Teilnehmergebühren ca. 55.000 Euro jährlich an Mehrkosten (siehe Anlage 1 Seite 5 und Anlage 1a 
„Berechnung der Kosten“) verursachen.  
 
2.2 Derzeitige Organisation der Qualifizierung 
 
Mit dem Ziel, eine abgestimmte und den fachlichen Anforderungen entsprechende Qualifizierung der 
Kindertagespflegepersonen in Münster anzubieten, wurde 2011 das „Netzwerk Qualifizierung Kinder-
tagespflege“ gegründet. Mitglieder des Netzwerkes sind die Familienbildungsstätten Münsters (Evan-
gelische Familienbildungsstätte, Anna-Krückmann-Haus und das Haus der Familie), die VHS Münster 
und die Beratungsstelle Kindertagespflege. Gemeinsam wird in einem sehr gut funktionierenden Sys-
tem die bisherige Qualifizierung nach DJI-Curriculum umgesetzt (160 UE) und alle weiteren Qualifi-
zierungsangebote entwickelt. 
 
2.3 Ausschreibungspflicht 
 
Da die Kosten der neuen QHB-Qualifizierung über einem Gesamtwert von 10.000 Euro liegen, muss 
vor Beginn der Qualifizierung eine Ausschreibung erfolgen, um dann mit dem erfolgreichen Bildungs-
träger die weitere Organisation der Kurse abzustimmen.  
Welche Konsequenzen dies für das „Netzwerk Qualifizierung Kindertagespflege“ haben wird, ist  
derzeit unklar.  
 
2.4 Rolle der Fachberatung im Rahmen des QHB 
 
Zusätzlich zur Eignungsüberprüfung ist eine ausführliche Beratung mit erster Eignungseinschätzung 
der Teilnehmer/-innen vor Beginn der QHB-Qualifizierung notwendig.  
Der kompetenzorientierte Ansatz erfordert eine inhaltliche und methodische Auseinandersetzung der 
Fachberatung mit dem QHB. Eine enge Verbindung von Fachberatung und Qualifizierung ist für eine 
kompetenzbasierte Einschätzung und Begleitung der Kindertagespflegepersonen eine wichtige  
Voraussetzung. 
Die Begleitung der Praktika wird in den Händen der Beratungsstelle für Kindertagespflege liegen.  
Die Fachberatung erlebt die Kindertagespflegeperson am Kind und kann den Kompetenzzuwachs 
unterstützen. Für die Fachberatung kann diese Begleitung der Praktika ein wichtiges Werkzeug für 
die Qualitätssicherung des zukünftigen Betreuungsangebots der Kindertagespflegeperson sein.  
 
 
3. Fazit 
 
Die Kindertagespflege ist eine unerlässliche Säule in der Betreuung von Kindern bis zu drei Jahren. 
Mit der Einführung der Qualifizierung nach dem QHB steigen nicht nur die Anforderungen, sondern 
auch entsprechend die Qualität der Betreuung. Der Fachberatung kommt dabei eine wichtige Funk-
tion bei der kontinuierlichen Begleitung des Kompetenzzuwachses der Kindertagespflegeperson zu. 
 
 
I.V.  
Gez 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Umbau der Qualifizierung in der Kindertagespflege in Münster

Anlage 1 Umbau der Qualifizierung in der Kindertagespflege in Münster

17261 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0237/2021 
Umbau der Qualifizierung 
nach dem Kompetenzorien-
tierten Qualifizierungshand-
buch (QHB) 
Beratungsstelle für Kindertagespflege 
(Stand 05.11.2020)

Anlage 1 zur Vorlage V/0237/2021 
2 
Rechtliche Grundlagen
§ 21 Qualifikationsanforderungen 
(2) Die zuständigen Gremien können in den Satzungen regeln, dass in ihrem Jugend-
amtsbezirk tätige Kindertagespflegepersonen zum Nachweis der persönlichen Eig-
nung über eine Qualifikation auf der Grundlage eines wissenschaftlich entwickelten 
Lehrplans verfügen müssen, der inhaltlich und nach zeitlichem Umfang dem Standard 
des vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten Kompetenzorientierten Qualifizie-
rungshandbuch Kindertagespflege (im Folgenden QHB genannt) entspricht. Ab dem 
Kindergartenjahr 2022/2023 sollen alle Kindertagespflegepersonen, die erstmalig 
diese Tätigkeit aufnehmen, über eine QHB-Qualifikation nach Satz 1 verfügen. Abwei-
chend davon benötigen sozialpädagogische Fachkräfte, die ab dem Kindergartenjahr 
2022/2023 erstmalig als Kindertagespflegeperson tätig werden, nur einen Nachweis 
über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege im Um-
fang von 80 Unterrichtseinheiten. 
Bisherige Qualifizierung von Kindertagespflegeper-
sonen 
Um eine qualitativ hochwertige Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen anbie-
ten zu können, wurde 2011 das „Netzwerk Qualifizierung Kindertagespflege“ gegrün-
det. Mitglieder des Netzwerkes sind die Familienbildungsstätten Münsters (Evangeli-
sche Familienbildungsstätte, Anna-Krückmann-Haus und das Haus der Familie), die 
VHS Münster und die Beratungsstelle für Kindertagespflege. Gemeinsam wird in ei-
nem sehr gut funktionierenden System die bisherige Qualifizierung nach DJI-Curricu-
lum umgesetzt (fünf Vorbereitungskurse pro Jahr mit jeweils 18 Unterrichtseinheiten 
(UE), zwei pädagogische Grundkurse pro Jahr mit jeweils 42 UE, ein Zertifikatskurs 
pro Jahr mit 128 UE). Darüber hinaus gibt es noch eine Vielzahl von Qualifizierungs-
angeboten neben der Grundqualifizierung. 
Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wird auch die Kindertagespflege 
weiterentwickelt. Insbesondere die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen 
durch das Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch (QHB) setzt neue Maßstäbe 
und wurde auf Grundlage der bisherigen Qualifizierung nach dem DJI-Curriculum mit 
160 UE aufgebaut.

Anlage 1 zur Vorlage V/0237/2021 
3 
Neue Qualifizierung nach dem QHB 
Ab dem 01.08.2022 sollen alle Kindertagespflegepersonen, die erstmalig ihre Tätigkeit 
aufnehmen, über eine Qualifizierung verfügen, die zeitlich und inhaltlich dem QHB ent-
spricht.  
Sozialpädagogische Fachkräfte, die erstmalig in der Kindertagespflege tätig werden, 
benötigen wie bisher eine Qualifizierung in Höhe von 80 UE (§ 21 KiBiz).  
Das QHB ist kompetenzorientiert ausgerichtet und gliedert sich in eine tätigkeitsvorbe-
reitende Grundqualifizierung (nachfolgend: QHB 1) mit 160 UE und eine tätigkeitsbe-
gleitende Grundqualifizierung (nachfolgend: QHB 2) mit 140 UE. Hinzu kommen 
Selbstlerneinheiten und ein insgesamt 80 Stunden umfassendes Praktikum in einer 
Kita und in einer Kindertagespflegestelle. 
Organisatorische Veränderungen 
Kindertagespflegepersonen, die mit Ihrer Tätigkeit erstmalig beginnen, benötigen be-
reits zum 01.08.2022 eine Qualifikation nach dem QHB (§ 21 KiBiz Satz 2). Es werden 
daher bereits zum Herbst 2021 die ersten Informationsveranstaltungen für interes-
sierte Teilnehmer/-innen zum QHB angeboten. Diese Informationsveranstaltungen im 
Umfang von 5 UE werden die jetzigen Vorbereitungskurse ablösen.

Anlage 1 zur Vorlage V/0237/2021 
4 
Zum Januar 2022 beginnt der erste Teil des QHB Kurses (QHB 1), die sogenannte 
tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung. Nach den Sommerferien folgt darauf auf-
bauend die tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung (QHB 2). In diesem Teil der Aus-
bildung betreuen die Kindertagespflegepersonen bereits Kinder. Zeitgleich beginnt 
eine neue tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung. Informationsabende finden 
kontinuierlich statt. 
Das QHB sieht eine kontinuierliche Kursbegleitung (KKB ) der Teilnehmer/-innen 
vor.  „Die kontinuierliche Kursbegleitung sollte während der gesamten 300 UE als An-
sprechpartner*in im Kurs anwesend sein und kann je nach fachlichem Schwerpunkt 
auch als Referent*in tätig sein. Die Aufgaben der kontinuierlichen Kursbegleitung lie-
gen unter anderem in folgenden Bereichen: impulsgebende und stützende Begleitung 
der Teilnehmer*innen, Moderation und Koordination der Lehr-/Lernprozesse im Kurs, 
Koordination der Zusammenarbeit der Referent*innen, Team-Teaching mit anderen 
Referent*innen, Begleitung der Praktika, Teilnahme an den Kolloquien zur Lernergeb-
nisfeststellung“ (Fachtag Landesverband in Dortmund, Juli 2019). In Münster soll die 
KKB, wie im QHB vorgesehen, die Kursleitung für einen kompletten Kurs übernehmen. 
Die Akquise der Praktikumstellen und die Begleitung/ Auswertung der Praktika soll, 
wie untenstehend näher erläutert, durch die Beratungsstelle für Kindertagespflege 
übernommen werden.  
Die zusätzlichen Referenten/innen sollen aus dem bisherigen System der Qualifizie-
rung (Netzwerk Qualifizierung Kindertagespflege) und darüber hinaus gewonnen wer-
den. Es sollen innerhalb eines Kurses themengebunden verschiedene Referenten/in-
nen tätig werden. Es wird zudem als notwendig und sinnvoll erachtet, dass auch die 
Beratungsstelle für Kindertagespflege einen Teil übernimmt, um zum Beispiel kommu-
nale Bestimmungen zu erläutern. Es können auch Experten/innen zu einem Thema 
referieren, z.B. hat sich die bisherige Kooperation mit dem Kinderschutzbund als sinn-
voll und qualitätssichernd gezeigt. Die Vertiefung betriebswirtschaftlicher Aspekte zur 
Existenzgründung/Selbstständigkeit wird ein größeres Thema werden. Hier ist die Zu-
sammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Münsters denkbar. Angefragt wurde diese 
bereits. Ein Synergieeffekt für Münsters Kindertagespflegepersonen wird sein, dass 
sie innerhalb dieser neuen Qualifizierung auch die Förderung der Selbstständigkeit 
durch die Stadt Münster kennenlernen. 
Die Informationsabende werden unabhängig von der KKB durchgeführt. Diese 5 UE 
werden von der Beratungsstelle für Kindertagepflege organisiert und in Kooperation 
mit dem „Netzwerk Qualifizierung Kindertagespflege“ veranstaltet.   
Nach den Informationsabenden müssen Eignungseinschätzungen und erste Beratun-
gen der interessierten Personen erfolgen. Hierzu muss das bisherige Verfahren wei-
terentwickelt und angepasst werden.  
Teil der neuen Qualifizierung nach dem QHB sind auch zwei 40 stündige Praktika, 
jeweils in einer Kita und in einer Kindertagespflegestelle. Ein Konzept, wie diese Stel-

Anlage 1 zur Vorlage V/0237/2021 
5 
len akquiriert und die Praktikanten/innen begleitet werden, muss noch erarbeitet wer-
den. Die Kindertagespflegepersonen, die eine Praxisstelle anbieten, müssen zuvor 
entsprechend qualifiziert werden. Dieses Seminar „Mentor/in am Lernort Praxis“ wurde 
bereits konzipiert und kann in Kooperation mit dem „Netzwerk Qualifizierung Kinderta-
gespflege“ angeboten werden. 
Die Begleitung der Praktika soll in den Händen der Beratungsstelle für Kindertages-
pflege liegen. Die Fachberatung soll die Kindertagespflegeperson am Kind erleben und 
den Kompetenzzuwachs begleiten können. Für die Fachberatung kann diese Beglei-
tung ein wichtiges Werkzeug für die Qualitätssicherung des zukünftigen Betreuungs-
angebots der Kindertagespflegeperson sein. 
Landeszuschuss/ Finanzierung 
Das Land gewährt jedem Jugendamt einen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro für jede 
angehende Kindertagespflegeperson mit einem QHB-Zertifikat über 300 UE (§ 46 
KiBiz). Voraussetzung ist, dass die Mittel für eine abgeschlossene QHB-Qualifizierung 
eingesetzt und entsprechend durch einen Verwendungsnachweis belegt werden. Da 
die Gesamtsumme der neuen QHB-Qualifizierung über einem Gesamtwert von 10.000 
Euro liegt, wird vor Beginn der Qualifizierung eine Ausschreibung erfolgen müssen, 
um dann mit dem Bildungsträger die weitere Organisation der Kurse abzustimmen. 
Welche Konsequenzen dies für das „Netzwerk Qualifizierung Kindertagespflege“ ha-
ben wird, ist unklar.  
Bislang zahlen die Teilnehmer/innen der Qualifizierungskurse einen Teilnehmerbeitrag 
von      1 Euro pro UE für den pädagogischen Grundkurs. Der Vorbereitungskurs ist 
derzeit kostenlos. Für den Zertifikatskurs wird eine Teilnahmegebühr von 408 Euro 
entrichtet. 
Um die Attraktivität der QHB-Kurse aufgrund des höheren zeitlichen Umfangs auf-
rechtzuerhalten, sollte dieser Beitrag insgesamt bei einem 1 Euro pro UE verbleiben. 
Die Umsetzung der neuen QHB-Qualifizierung wird eine Anpassung der Referenten/in-
nenhonorare erforderlich machen. 
Ein Landeszuschuss für den sogenannten Aufbaukurs pädagogischer Fachkräfte ist 
nicht vorgesehen, da nur ein Zuschuss für angehende Tagespflegepersonen gewährt 
wird, die das QHB vollumfänglich (300 UE) absolviert haben (KiBiz § 46 (4)). 
Die Landeszuschüsse müssen bis zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr be-
ginnende Kitajahr beantragt werden. Für den Kurs, der im Januar 2022 starten soll, 
muss die Antragstellung also bis zum 15. März 2021 erfolgen (Kitajahr 01.08.21 bis 
31.07.2022).

Anlage 1 zur Vorlage V/0237/2021 
6 
Bis dahin muss die Umsetzungsstruktur mit dem Bildungsträger, der nach dem Aus-
wahlverfahren den Zuschlag erhält, erarbeitet werden. 
Mehraufwendungen durch das QHB 
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Qualifizierung erfordert einen finan-
ziellen Mehraufwand: 
 Der Stundenumfang der Ausbildung wird sich mehr als verdoppeln. 
 Es müssen parallel zwei QHB-Qualifizierungen angeboten werden, um dem 
Bedarf an Kindertagespflegepersonen zu decken und dem Rechtsanspruch auf 
einen Betreuungsplatz gerecht zu werden. 
 Die Referenten/innenhonorare werden sich erhöhen, da mehr Zeitressourcen 
für Vor- und Nachbereitungszeiten sowie für den Austausch der Referenten be-
nötigt werden. Zudem finden die Kurse im Teamteaching statt (kontinuierliche 
Kursbegleitung plus Referent/in). Das QHB setzt eine Multiprofessionalität bei 
den Referenten/innen voraus, die in der Qualifizierung tätig werden, daher 
muss ebenfalls mit höheren Honorarkosten gerechnet werden.  Ausgegangen 
wird hier von einem Referentenhonorar von 70 Euro pro UE, das in vielen Kom-
munen für einen Referenten/in in dieser Qualifizierung gezahlt wird.1
 Die Materialkosten müssen höher veranschlagt werden, da das kompetenzori-
entierte Lernen mehr Literatur- und Medienbereitstellung erfordert.  
 Die allgemeinen Verwaltungskosten nehmen zu, da die Qualifizierung mehr Un-
terrichtseinheiten beinhaltet. 
Die folgende Tabelle zeigt eine Zusammenfassung der Einnahmen und anfallenden 
Ausgaben/ Kosten. Genauere Informationen zur Zusammensetzung der Zahlen sind 
der Anlage 5a zu entnehmen.
1 z.B. Aachen, Kreis Steinfurt/ Der Berufsverband für Training, Beratung und Coaching geht bei 
einem Trainer (Starter) von ca. 118 € pro Stunde (950 € Tagessatz) aus.

Anlage 1 zur Vorlage V/0237/2021 
7 
Summe Einnahmen 
pro Kurs  
(TN Beiträge) 
Für die neue Qualifizie-
rung sind die Landesmittel 
einkalkuliert 
Summe Ausgaben 
pro Kurs 
Kommunaler
Zuschuss 
Heutige Qualifizie-
rung für nicht päda-
gogische Fachkräfte 
Referenten/innen- 
Honorar 30 Euro
5.904 Euro 
(für 2 Kurse: 
11.808 Euro) 
14.790 Euro 
(für 2 Kurse: 
29.580 Euro) 
8.886 Euro
(für 2 Kurse: 17.772 
Euro) 
Neue Qualifizierung 
für nicht pädagogi-
sche Fachkräfte 
Referenten/innen- 
Honorar 30 Euro
27.600 Euro 
(für 2 Kurse: 
55.200 Euro) 
28.800 Euro 
(für 2 Kurse:  
57.600 Euro) 
1.200 Euro
(für 2 Kurse: 2.400 
Euro) 
Neue Qualifizierung 
für nicht pädagogi-
sche Fachkräfte 
Referenten/innen- 
Honorar 50 Euro
27.600 Euro 
(für 2 Kurse: 
55.200 Euro) 
42.080 Euro 
(für 2 Kurse:  
84.160 Euro) 
14.480 Euro
(für 2 Kurse: 
28.960 Euro) 
Neue Qualifizierung 
für nicht pädagogi-
sche Fachkräfte 
Referenten/innen- 
Honorar 70 Euro
27.600 Euro 
(für 2 Kurse: 
55.200 Euro) 
55.360 Euro 
(für 2 Kurse: 
110.720 Euro) 
27.760 Euro
(für 2 Kurse: 
55.520 Euro) 
Die folgende Tabelle zeigt die Kostendifferenz für die Kommune von den heutigen 
Kosten der Qualifizierung nach DJI zur neuen Qualifizierung nach QHB. 
Mehrkosten zur alten 
Qualifizierung 1 QHB-Kurs 2 QHB-Kurse
Referenten/innen  
Honorar 30 € -7.686 Euro -15.372 Euro 
Referenten/innen  
Honorar 50 € 5.594 Euro 11.188 Euro 
Referenten/innen  
Honorar 70 € 18.874 Euro 37.748 Euro

Anlage 1 zur Vorlage V/0237/2021 
8 
Es ergeben sich ca. 37.748 Euro an Mehrkosten zur jetzigen Qualifizierung für die 
Umsetzung von jährlich zwei neuen QHB-Qualifizierungen. Ausgegangen wird von ei-
ner Teilnehmerzahl von 12 Personen pro Kurs und einem Referenten/innenhonorar 
von 70 Euro pro UE. Bei einem Honorar von 50 Euro ergibt sich ein Differenzbetrag 
zur jetzigen Qualifizierung in Höhe von ca. 11.188 € für zwei QHB-Kurse im Jahr.  
Eine Kostensteigerung der Referenten/innenhonorare im übrigen Qualifizierungsange-
bot ist zu erwarten.  
Weitere Qualifizierungsmöglichkeiten nach QHB 
1. Das QHB sieht ein Zusatzmodul mit 60 UE für zukünftige Kindertagespflege-
personen vor, die in einer Großtagespflegestelle tätig werden möchten. Dies ist 
gerade für Münster mit seinem hohen Anteil an Großtagespflegestellen eine 
gute Möglichkeit, Kindertagespflegepersonen auf die besonderen Anforderun-
gen in diesem Betreuungssetting vorzubereiten. Dieser Erweiterungskurs ist 
nicht in der Kalkulation enthalten. Ein Zusatzmodul für Großtagespflegestellen 
mit zwei Referenten/innen würde ca. 9.000 € kosten, ausgehend von einem Re-
ferenten/innenhonorar in Höhe von 70 €; Mehrkosten für zusätzliches Material 
und höhere Verwaltungskosten sind nicht einkalkuliert. 
2. Um bereits tätigen Kindertagespflegepersonen, die eine Qualifizierung nach 
dem DJI-Curriculum (160 Stunden) absolviert haben, eine gleichwertige Quali-
fizierung anzubieten, ist ergänzend eine sogenannte „Anschlussqualifizierung 
160+“ mit 140 UE vorgesehen. Diese könnte – je nach Teilnehmerzahl – parallel 
angeboten oder in die tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung (QHB 2) inte-
griert werden. Die Anschlussqualifizierung wurde in der Kalkulation nicht be-
rücksichtigt und ist im KiBiz nicht verpflichtend aufgeführt. Eine Anschlussqua-
lifizierung 160+ als parallellaufender Kurs würde ca. 23.000 € kosten, ausge-
hend von einem Referenten/innenhonorar in Höhe von 70 €; Mehrkosten für 
zusätzliches Material und höhere Verwaltungskosten sind nicht einkalkuliert. 
Anlage 
Anlage 1a  Berechnung der Kosten

Anlage 1a zur Vorlage V/0237/2021
Berechnung der Kosten
Zukünftig/ 70 € Heute 50 € 30 €
14.790 € 42.080 € 28.800 €
5.904 € 27.600 € 27.600 €
8.886 € 14.480 € 1.200 €
Spalte1 Posten Ausgaben Notizen Honorar 70 € Honorar 50 € Honorar 30€
KKB  QHB 1 11.200 € ausgehend von 70 € pro UE/KKB pro 
Kurs
KKB 70 € pro UE inkl. 
Vor- und Nachbereitung         
70  € x 160 UE pro 
Kurs: 11.200 €
8.000 € 4.800 €
Referent QHB 1 11.200 €  70 € x 160 UE pro 
Kurs: 11.200 € 8.000 € 4.800 €
KKB  QHB 2 9.800 € ausgehend von 70 € pro UE/ KKB pro 
Kurs
70 € x 140 UE pro 
Kurs: 9.800 € 7.000 € 4.200 €
Ref. QHB 2 9.800 € ausgehend von 70 € pro UE/ Referent  
pro Kurs
70 € x 140 UE pro 
Kurs: 9.800 € 7.000 € 4.200 €
Sachaufwand 1.000 € Literatur, höhere Kopierkosten, 
Schulungsmaterial 1.000 € 1.000 €
Verwaltungskosten/ 80 € ca. 8 UE/ Fachberatung hält den Kurs 80 € 80 €
Pauschale Mentorinnen 2.400 € ca. 200 € als Aufwandsentschädigung 
pro Praktikum/ 12 TN 2.400 € 2.400 €
Prüfungskosten 4.480 € 3.200 € 1.920 €
Verwaltungskosten/ 
Mehraufwand 3.000 € 10 € x 300 UE: 3.000 € 3.000 € 3.000 €
Kosten für einen QHB Kurs 52.960 € 39.680 € 26.400 €
0
Informationsveranstaltung 2.400 € Gesamt inkl. Raumkosten und 
Referenten 6 x à 5 UE
Referent: 6 Kurse mit je 
5 UE:(6 x 5) x 70 € 
:2.100 €   Verwaltung: 6 
x (10 € x 5 UE) : 300 €
2.400 € 2.400 €
Kosten Gesamt 55.360 € 42.080 € 28.800 €
Spalte1 Posten Einnahmen Notizen Spalte2
KiBiz 24.000 €
Landesförderung § 46 (4) ausgehend 
von 12 Teilnehmern à 2.000 €  
Verwendungsnachweis bis 30.6. des 
nächsten Kalenderjahres Zuschuss 
KiBiz
Teilnehmerbeiträge 3.600 € pro UE 1€/ 300 UE  Kurs kostet 12 TN 
300 €
Einnahmen Gesamt 27.600 €
Umsetzung QHB 
Einnahmen ausgehend von 12 TN
55.360 €
27.600 €
Summe Ausgaben
Summe Einnahmen
QHB
Ausgaben ausgehend von 12 Teilnehmern (TN)
Gesamt 27.760 €

Anlage 1a zur Vorlage V/0237/2021
Spalte1 Posten Ausgaben Notizen Spalte2
Prüfungskosten 
Zertifikatskurs 1.200 € für 12 TN und zwei Referenten
Material/ Kopierkosten 300 €
Porto pro TN 60 €
Verwaltung bis 12 TN 240 €
Referentenhonorar 30 € 3.690 € 123 UE
Referentenhonorar 
Lehrgangsleitung 30 € 1.080 € 12 Monate x 3 UE
Vorbereitungskurs 5x im 
Jahr 3.450 €
Gesamtkosten inkl. Verwaltung, 
Kursreferentin, Kinderschutzbund 5x 
jährlich
Kinderschutzbund 450 € für 5 VK im Jahr
Grundkurs 2x im Jahr 4.320 € Gesamtkosten inkl. Kursref. 
Einschätzung, Reflexion, Verwaltung
Gesamt 14.790 €
Spalte1 Posten Einnahmen Notizen Spalte2
TN Beiträge Grundkurs 2 
Kurse 1.008 €
TN Beiträge Zertifikatskurs 4.896 €
Gesamt 5.904 €
Gesamte Kosten aktuell -8.886 €
Aktuell Ausgaben 12 TN
Aktuell Einnahmen 12 TN

Beratungsverlauf (2)

19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
V/0237/2021
Typ
Vorlagen
Datum
29.03.2021
Erstellt
16.03.2021 16:39