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1964/2017/1

Erweiterung der Öffnungszeiten der Kontakt- und Anlaufstelle sowie Drogenkonsumraum am Hauptbahnhof (KAD 1)

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 05.07.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 14.09.2017, TOP 3.7

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Anlage zu 1964_2017

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

6459 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/53/530/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1964/2017/1 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Erweiterung der Öffnungszeiten der Kontakt- und Anlaufstelle sowie Drogenkonsumraum am 
Hauptbahnhof (KAD 1) 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 
 
Da es sich herausgestellt hat, dass mit einer Inbetriebnahme einer Einrichtung um den Neumarkt in 
diesem Jahr nicht mehr zu rechnen ist, soll aufgrund der Bedarfslage mit diesem Beschluss eine 
kurzfristig umsetzbare zunächst befristete Teillösung erreicht werden. Bei einer Beschlussfassung 
des Rates noch vor der Sommerpause sind nicht mehr alle notwendigen Gremien (rechtzeitig) er-
reichbar. Eine spätere Beschlussfassung des Rates würde die notwendige Erweiterung der Öffnungs-
zeiten entsprechend verzögern.  
Die Einbeziehung der Bezirksvertretung Innenstadt wird mittels einer Dringlichkeitsentscheidung bis 
zur abschließenden Entscheidung des Rates nachgeholt. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt stimmt zunächst befristet bis zum 31.12.2017 zu, die Öffnungszeiten 
der Kontakt- und Anlaufstelle sowie Drogenkonsumraum am Hauptbahnhof (KAD 1) von wöchentlich 
34,5 Stunden auf wöchentlich 50,25 Stunden zu erweitern. 
 
Der Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 100.000 € wird finanziert durch Einsparungen 
innerhalb desselben Teilergebnisplans 0701 -Gesundheitsdienste-, Teilplanzeile 16 (800.000 € beim 
Sachkonto Mieten) bei der noch nicht umgesetzten Maßnahme „Drogenhilfeangebot mit Drogenkon-
sumraum um den Neumarkt“. 
 
Für eine notwendige Weiterführung über den 31.12.2017 hinaus wird ein neuer Ratsbeschluss unter 
Beteiligung der Bezirksvertretung Innenstadt herbeigeführt.  
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
5.7.17  Zugestimmt  Gez. G. Leitner  Gez. Kosubek

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Der Rat hat mit Beschluss vom 28.06.2016 die Verwaltung beauftragt, ein Umsetzungskonzept für die 
Einrichtung eines Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe zur Beschlussfas-
sung vorzulegen (0438/2016). Zwischenzeitlich ist klar, dass die Inbetriebnahme eines Drogenhilfe-
angebotes in der Nähe des Neumarktes aufgrund der dafür notwendigen Vorlaufzeiten in diesem Jahr 
nicht mehr erfolgen wird. Um in der Zwischenzeit sowohl den Bedürfnissen der betroffenen Sucht-
kranken als auch der Einwohnerschaft und der Geschäftswelt zu entsprechen, wird folgende Lösung 
vorgeschlagen: 
Die Öffnungszeiten der Kontakt- und Anlaufstelle sowie Drogenkonsumraum am Hauptbahnhof 
(KAD1) sind kontinuierlich reduziert worden und müssen aufgrund der Bedarfslage und der Forderung 
dezentraler Angebote dauerhaft wieder erweitert werden. Damit werden den betroffenen Suchtkran-
ken erweiterte Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, Drogen in einem geschützten Umfeld konsumie-
ren zu können. 
Der Hauptbahnhof gilt bezüglich der Angebotsstruktur mit Drogenkonsumraum, Kontaktladen, Not-
schlafstelle sowie weiteren Hilfsangeboten als gut versorgt. Es finden in den Netzwerken zudem re-
gelmäßige Austauschgespräche statt.  
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 14.12.2000 (2065/000), der als Anlage 1 beigefügt ist, 
wurde der KAD 1 im Jahr 2001 eingerichtet. Die Kontaktstelle und der Konsumraum waren täglich 
von 9 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr (54 Wochenstunden) geöffnet. Bereits im Jahr 2003 musste 
die Zuschusshöhe aus Haushaltsgründen um über 50.000€ verringert werden. Lediglich in den Jah-
ren 2008 und 2009 konnte der Zuschuss aufgrund von Tariferhöhungen angepasst werden. Im Jahr 
2010 musste der Zuschuss aufgrund von notwendigen Haushaltskonsolidierungen um 10% gesenkt 
werden. Seit dem Jahr 2011 beträgt die Zuschusshöhe unverändert 236.900€ und somit mehr als 
60.000€ weniger als zu Beginn.

3 
 
 
Aus diesem Grund konnte der Zuschussnehmer die Öffnungszeiten von 54 Wochenstunden nicht 
halten und musste sie bei gleichbleibender Qualifikation des Personals auf 34,5 Wochenstunden an 6 
Tagen die Woche reduzieren. Diese Öffnungszeiten für den KAD 1 werden allgemein als zu gering 
angesehen.  
Aktuelle Öffnungszeiten 
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 
08:30-
13:00 
08:30-
13:00 
08:30-
13:00 
08:30-
13:00 
08:30-
13:00 
geschlossen 08:30-
13:00 
16:30-
20:15 
16:30-
20:15 
     
Durch die derzeitig begrenzten Öffnungszeiten des KAD 1 verbleiben und konsumieren die Menschen 
im öffentlichen Raum.  
Es ist daher sinnvoll, das Angebot des KAD 1 täglich zur Verfügung zu stellen und die Öffnungszeiten 
am Samstag (analog Sonntag) sowie in den Nachmittagsstunden (analog Montag und Dienstag) auf 
die übrigen Tage wie unten angegeben auszuweiten.  
Geplante Öffnungszeiten 
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag Sonntag 
08:30-
13:00 
08:30-
13:00 
08:30-
13:00 
08:30-
13:00 
08:30-
13:00 
08:30-13:00 08:30-
13:00 
16:30-
20:15 
16:30-
20:15 
16:30-
20:15 
16:30-
20:15 
16:30-
20:15 
  
Drogenabhängige, die das Angebot jetzt schon nutzen, könnten dann wiederholt und zusätzlich die 
Angebote zu den erweiterten Öffnungszeiten nutzen. 
 
Finanzierung 
Der Mehrbedarf im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 100.000 € wird finanziert durch Einsparungen 
innerhalb desselben Teilergebnisplans 0701 - Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 16 (800.000 EUR 
beim Sachkonto Mieten) bei der noch nicht umgesetzten Maßnahme „Drogenhilfeangebot mit Dro-
genkonsumraum um den Neumarkt“. 
Über eine notwendige Weiterführung über den 31.12.2017 hinaus wird ein neuer Ratsbeschluss her-
beigeführt.

Anlage zu 1964_2017

3762 Zeichen

Drucksachen-Nr.

—

Der Oberbürgermeister

Dezemat, Dienststelle EN S..0O " Datum der Schlusszeichnung «
IN, 53 E. Er \ HPA. .

zur Behandlung ı in X: öffentlicher nichtöffentlicher
Beschlussvorlage Sitzung Sitzung

Betreff

"| Kölner Anlaufstelle für Schwerstdrogenabhängige (KAD) in Trägerschaft des Sozialdienstes Katholi-
scher Männer e. V. Köln (SKM e. V. Köln)
hier: Einrichtung eines Drogenkonsumraumes

Beschlussorgan
RAT

Beratungsfolge. ‚ Abstimmungsergebnis

Ausschuss

Nr.
Finanzen Zi

eich
Allgemeine Verwaltung und |[12.12.0G 3bni
Rechtsfragen

Beschlussvorschlag einschl. Deckungsvorschlag, en
Der Rat beschließt, . ' . PS

w 1. der baldmöglıchsten Einrichtung einer Kölner Anlaufstelle für Schwerstdrogenabhängıge‘(KAD) in Trägerschaft
' des Sozialdienstes Katholischer Männer e. V. Köln.(SKM e. V. Köln.) ın den Räumlichkeiten seiner Kontakt-
und Notschlafstelle am Kölner Hauptbahnhof zuzustimmen,

2. dass ab 2001 dıe erforderlichen kommunalen Mittel in Höhe von 6oD. 000,-- DM pro Jahr i in den Haushaltsplan
bzw in.die Finanzplanung aufgenommen werden,

3. dass die Verwaltung gemäß $ 7 der am 13.10.2000 in Kraft getretenen Verordnung über den Betrieb von Kon-
sumraumen des Landes’ Nordrhein Westfalen einen Kooperationsvertrag mit dem SKM e V. Koln, sowie mıt
den zuständigen Strafverfolgungsbehörden über den Betrieb des Konsumraumes der KAD abschließt.

Alernatwe  _ Schwerstdrogenabhängige, die nıcht oder nicht mehr ‘therapeutisch erreicht werden konn, erhalten
weder die Betreuung und dıe Weitervermittlung in das Verbundsystem der Drogenhilfe, noch die
“ Möglichkeit zur hygienischeren Eragenernchneet im Rahmeh der KAD

[]werere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. , "

2,8 Stellen Krankenschwester/-pfleger (vergleichbar KR 6 BAT) 232.800,- DM

Zeitzuschläge. 7.300, DM'
2,9 Stellen Sozialarbeiter/in (vergleichbar VGr. IV a BAT) 312.500,-- DM.
Zeitzuschläge , j 9.300,-- DM
Honorarkräfte .' . 20.000,-— DM
Sachkosten - ZEN ha ; . : 20.000,— DM
Gesamtkosten 601.900,-- DM

Die Zeitzuschläge ergeben sich, da die KAD auch am Wochenende 7: Stunden (zu-

. züglich 1 Stunde Vor- und Nachbereitung) täglich mit einer Krankenpflegekraft und,
\ einem Sozialarbeiter bzw. einer Sozialarbeiterin geöffnet sein wird.

Da sichergestellt werden muss, dass die KAD insbesondere auch am Wochenende

während der Öffnungszeiten i immer besetzt ist, werden für Honorarkräfte Kosten in

Höhe von 20.000,-- DM veranschlagt.

> Eine Eingruppierung der im Rahmen der KAD Beschäftigten i in die vorgenannten bzw.
vergleichbare Vergütungsgruppen ist.unter Berücksichtigung der. außerordentlich
schwierigen und außergewöhnlichen Tätigkeit und aus ERESERREE ERSRE RN
vertretbar.

- Mit Schreiben vom 24.08.2000 hat der SKM e. V. Köln zum Betrieb der KB Förder-
mittel i in Höhe von 600.000,-- DM pro Jahr beantragt.

Da die Förderfähigkeit dringend gegeben ist, werden zur Bereitstellung der Förder-
gelder an den Träger Mittel in Höhe von 600.000, DM pro Jahr in den Moughalteplen
bzw. in die Finanzplanung aufgenommen. .

DI weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage{n) Nr.

Der inhalt des Beschlussvorschlages stimmt mit den Aussagen . .
B oO des Gesamtkonzeptes Stadientwicklungsplanung D überein D nicht überein, siehe Anlage(n) Nr.

U des Flächennutzungsplanes " . w überein [1 nıcht überein, siehe Anlage(n) Nr
Haushaltsmäßige Auswirkungen , \
Zuschußfährge Maßnahme Jährhche Folgekosten ö
nein ja, Kosten der Maßnahme ggf Höhe des Zuschusses X] nein DO] ja a) Personalkosten b) Sachkosten
600.000,- DM DM 0% DM DM "DM
—___. jährlich. " s
Jährliche Folgeeinnahmen (Art, DM) i Einsparungen (DM)

zur Mitzeichrumg Parspha 5 zur Sitzungs- . . B
vorbareung " . n B

01 (10) . 01/22 B- n J

535 u

534 535, \
53014

53073

Beratungsverlauf (1)

14.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.7 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Neumarkt

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Details

Aktenzeichen
1964/2017/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27