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2024/0339

Anpassungen im Finanzierungskonzept des Paktes für den Ganztag (PfdG)

Magistratsvorlage 04.11.2024

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2024/0339

5100 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.11.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0339 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 243010 
Kostenstelle:  040-026-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2430-13 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Anpassungen im Finanzierungskonzept des Paktes für den Ganztag (PfdG)  
 
Vorlage vom: 04.11.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Ab dem Schuljahresbeginn 2025/2026 wird an die Träger des Ganztags zum jeweiligen 
01.08. eine Abschlagszahlung in Höhe von 60 % des Betriebskostenzuschusses des 
Vorjahres ausgezahlt. Diese Abschlagszahlung erfolgt im Rahmen der Berechnung des 
kommunalen Betriebskostenzuschusses zum "Pakt für den Ganztag" (PfdG) . 
2. Der Bericht der Kommunalen Stelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) „Kosten eines 
Arbeitsplatzes (2024/2025)“ (KGSt -Bericht 09/2024) wird im Schuljahr 2024/2025 in 
der Berechnung zum kommunalen Betri ebskostenzuschuss angewendet.  
3. Der Sachkostenanteil im Rahmen des kommunalen Betriebskostenzuschusses wird ab 
dem Schuljahr (2024/2025) auf 85 € je Betreuungsvertrag festgelegt.

- 2 - 
4. Das Schulamt wird beauftragt, bis 31.12.2025 eine verstärkte Gegenrechnung der 
Landesressource „Pakt für den Ganztag“ (PfdG) zur kommunalen Ressource zu 
kalkulieren. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.11.2024 
 
Begründung zu 1:  
 
Die Berechnung des kommunalen Betriebskostenzuschusses zum "Pakt für den Ganztag" 
(BKZ) erfolgte bisher auf Basis einer Auswertung im Kitaplaner2 nach Beginn eines 
Schuljahres im Herbst. Diese Vorgehensweise hat in der Vergangenheit zu Verzögerungen bei 
der Auszahlung der ersten Rate des Betriebskostenzuschusses an die Jugendhilfeträger des 
Ganztags geführt.  
 
Daher ist vorgesehen, dass künftig zum jeweiligen Schuljahresbeginn (erstmalig ab 
01.08.2025) eine Abschlagszahlung in Höhe von 60 % des BKZ des Vorjahres an die 
Jugendhilfeträger des Ganztags erfolgt. Zum 31.10. eines jeden Jahres soll künftig eine 
Auswertung des laufenden Schuljahres anhand der Daten im Kitaplaner2 erfolgen und so die 
erste Rate evaluiert werden. Mit der Auszahlung der zweiten Rate zu Beginn des 2. 
Schulhalbjahres erfolgen eine Spitzabrechnung und gegebenenfalls eine Korrektur der 
Auszahlung.  
 
Die hier dargestellte Vorgehensweise verringert die Vorfinanzierung der erheblichen 
Personalkosten durch die Jugendhilfeträger des Ganztags und schafft direkt zu Beginn des 
Schuljahres die nötige finanzielle Handlungsfähigkeit . Die Abschlagszahlung ermöglicht 
außerdem, Entwicklungen beim Platzausbau und bei der Tarifentwicklung teilweise 
aufzufangen.  
 
Begründung zu 2:  
 
Die aktuelle Beschlusslage sieht eine Dynamisierung der Betriebskostenzuschüsse und der 
Kostenbeiträge vor . Mit dem unter Beschlusspunkt 1 beschriebenen zeitlichen Ablauf wird es 
künftig möglich , die Dynamisierung direkt im laufenden Schuljahr umzusetzen . Dies wird die  
Jugendhilfeträger des Ganztags dabei unterstützen, Fachkräfte mit marktgerechten 
Gehältern anzuwerben.  
 
Begründung zu 3:  
 
Die Beschlusslage sieht bislang vor, dass im BKZ enthaltene Sachkosten als 5 -prozentiger 
Aufschlag zu den Personalkosten berechnet w erden. Aufgrund der außergewöhnlich hohen 
tariflichen Anpassungen im TVöD SuE ergaben sich hier Verzerrungseffekte mit hohen 
Sachkostenanteile n. Mit Wirkung zum 01.08.2024 werden die Sachkosten von den 
Personalkosten entkoppelt. Ab diesem Zeitpunkt wird mi t der ersten Auszahlungsrate eines 
Schuljahres eine Sachkostenpauschale von 85 € je Betreuungskind ausgezahlt. Die Höhe der 
Sachkostenpauschale basiert auf evaluierten Verwendungsnachweisen der letzten Jahre.

- 4 - 
 
Begründung zu 4: 
 
Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 sowie 
die aktuellen Rahmenbedingungen des städtischen Haushalts  sind weitere Maß nahmen zur 
Senkung der Kosten zu prüfen.  
 
 
Dezernat IV 
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer  
Dezernat V 
 
 
 
 
Holger Klötzner  
Stadtrat

anlage 1

5166 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.11.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Schulamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 
V 40 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0339 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
418 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 243010 
Kostenstelle:  040-026-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2430-13 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Anpassungen im Finanzierungskonzept des Paktes für den Ganztag (PfdG)  
 
Vorlage vom: 04.11.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Ab dem Schuljahresbeginn 2025/2026 wird an die Träger des Ganztags zum jeweiligen 
01.08. eine Abschlagszahlung in Höhe von 60 % des Betriebskostenzuschusses des 
Vorjahres ausgezahlt. Diese Abschlagszahlung erfolgt im Rahmen der Berechnung des 
kommunalen Betriebskostenzuschusses zum "Pakt für den Ganztag" (PfdG) . 
2. Der Bericht der Kommunalen Stelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) „Kosten eines 
Arbeitsplatzes (2024/2025)“ (KGSt -Bericht 09/2024) wird im Schuljahr 2024/2025 in 
der Berechnung zum kommunalen Betri ebskostenzuschuss angewendet.  
3. Der Sachkostenanteil im Rahmen des kommunalen Betriebskostenzuschusses wird ab 
dem Schuljahr (2024/2025) auf 85 € je Betreuungsvertrag festgelegt.

- 3 - 
4. Das Schulamt wird beauftragt, bis 31.12.2025 eine verstärkte Gegenrechnung der 
Landesressource „Pakt für den Ganztag“ (PfdG) zur kommunalen Ressource zu 
kalkulieren. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 20.11.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.11.2024  
 
Begründung zu 1:  
 
Die Berechnung des kommunalen Betriebskostenzuschusses zum "Pakt für den Ganztag" 
(BKZ) erfolgte bisher auf Basis einer Auswertung im Kitaplaner2 nach Beginn eines 
Schuljahres im Herbst. Diese Vorgehensweise hat in der Vergangenheit zu Verzögerungen bei 
der Auszahlung der ersten Rate des Betriebskostenzuschusses an die Jugendhilfeträger des 
Ganztags geführt.  
 
Daher ist vorgesehen, dass künftig zum jeweiligen Schuljahresbeginn (erstmalig ab 
01.08.2025) ein e Abschlagszahlung in Höhe von 60 % des BKZ des Vorjahres an die 
Jugendhilfeträger des Ganztags erfolgt. Zum 31.10. eines jeden Jahres soll künftig eine 
Auswertung des laufenden Schuljahres anhand der Daten im Kitaplaner2 erfolgen und so die 
erste Rate eva luiert werden. Mit der Auszahlung der zweiten Rate zu Beginn des 2. 
Schulhalbjahres erfolgen eine Spitzabrechnung und gegebenenfalls eine Korrektur der 
Auszahlung.  
 
Die hier dargestellte Vorgehensweise verringert die Vorfinanzierung der erheblichen 
Personalkosten durch die Jugendhilfeträger des Ganztags und schafft direkt zu Beginn des 
Schuljahres die nötige finanzielle Handlungsfähigkeit . Die Abschlagszahlung ermöglicht 
außerdem, Entwicklungen beim Platzausbau und bei der Tarifentwicklung teilweise 
aufzufangen.  
 
Begründung zu 2:  
 
Die aktuelle Beschlusslage sieht eine Dynamisierung der Betriebskostenzuschüsse und der 
Kostenbeiträge vor . Mit dem unter Beschlusspunkt 1 beschriebenen zeitlichen Ablauf wird es 
künftig möglich , die Dynamisierung direkt im laufenden Schuljahr umzusetzen . Dies wird die 
Jugendhilfeträger des Ganztags dabei unterstützen, Fachkräfte mit marktgerechten 
Gehältern anzuwerben.  
 
Begründung zu 3:  
 
Die Beschlusslage sieht bislang vor, dass im BKZ enthaltene Sachkosten als 5 -prozentiger 
Aufschlag zu den Personalkosten berechnet werden. Aufgrund der außergewöhnlich hohen 
tariflichen Anpassungen im TVöD SuE ergaben sich hier Verzerrungseffekte mit hohen 
Sachkostenanteile n. Mit Wirkung zum 01.08.2024 werden die Sach kosten von den 
Personalkosten entkoppelt. Ab diesem Zeitpunkt wird mit der ersten Auszahlungsrate eines 
Schuljahres eine Sachkostenpauschale von 85 € je Betreuungskind ausgezahlt. Die Höhe der 
Sachkostenpauschale basiert auf evaluierten Verwendungsnachweis en der letzten Jahre.

Begründung zu 4: 
 
Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 sowie 
die aktuellen Rahmenbedingungen des städtischen Haushalts  sind weitere Maßnahmen zu r 
Senkung der Kosten zu prüfen.  
 
Dezernat IV 
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer  
Dezernat V 
 
 
 
 
Holger Klötzner  
Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0339
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.11.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00