2024/0339
Anpassungen im Finanzierungskonzept des Paktes für den Ganztag (PfdG)
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2024/0339
5100 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.11.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Schulamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0339
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 243010
Kostenstelle: 040-026-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2430-13 Sachkonto: 7128000
Betreff: Anpassungen im Finanzierungskonzept des Paktes für den Ganztag (PfdG)
Vorlage vom: 04.11.2024
Beschlussvorschlag :
1. Ab dem Schuljahresbeginn 2025/2026 wird an die Träger des Ganztags zum jeweiligen
01.08. eine Abschlagszahlung in Höhe von 60 % des Betriebskostenzuschusses des
Vorjahres ausgezahlt. Diese Abschlagszahlung erfolgt im Rahmen der Berechnung des
kommunalen Betriebskostenzuschusses zum "Pakt für den Ganztag" (PfdG) .
2. Der Bericht der Kommunalen Stelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) „Kosten eines
Arbeitsplatzes (2024/2025)“ (KGSt -Bericht 09/2024) wird im Schuljahr 2024/2025 in
der Berechnung zum kommunalen Betri ebskostenzuschuss angewendet.
3. Der Sachkostenanteil im Rahmen des kommunalen Betriebskostenzuschusses wird ab
dem Schuljahr (2024/2025) auf 85 € je Betreuungsvertrag festgelegt.
- 2 -
4. Das Schulamt wird beauftragt, bis 31.12.2025 eine verstärkte Gegenrechnung der
Landesressource „Pakt für den Ganztag“ (PfdG) zur kommunalen Ressource zu
kalkulieren.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.11.2024
Begründung zu 1:
Die Berechnung des kommunalen Betriebskostenzuschusses zum "Pakt für den Ganztag"
(BKZ) erfolgte bisher auf Basis einer Auswertung im Kitaplaner2 nach Beginn eines
Schuljahres im Herbst. Diese Vorgehensweise hat in der Vergangenheit zu Verzögerungen bei
der Auszahlung der ersten Rate des Betriebskostenzuschusses an die Jugendhilfeträger des
Ganztags geführt.
Daher ist vorgesehen, dass künftig zum jeweiligen Schuljahresbeginn (erstmalig ab
01.08.2025) eine Abschlagszahlung in Höhe von 60 % des BKZ des Vorjahres an die
Jugendhilfeträger des Ganztags erfolgt. Zum 31.10. eines jeden Jahres soll künftig eine
Auswertung des laufenden Schuljahres anhand der Daten im Kitaplaner2 erfolgen und so die
erste Rate evaluiert werden. Mit der Auszahlung der zweiten Rate zu Beginn des 2.
Schulhalbjahres erfolgen eine Spitzabrechnung und gegebenenfalls eine Korrektur der
Auszahlung.
Die hier dargestellte Vorgehensweise verringert die Vorfinanzierung der erheblichen
Personalkosten durch die Jugendhilfeträger des Ganztags und schafft direkt zu Beginn des
Schuljahres die nötige finanzielle Handlungsfähigkeit . Die Abschlagszahlung ermöglicht
außerdem, Entwicklungen beim Platzausbau und bei der Tarifentwicklung teilweise
aufzufangen.
Begründung zu 2:
Die aktuelle Beschlusslage sieht eine Dynamisierung der Betriebskostenzuschüsse und der
Kostenbeiträge vor . Mit dem unter Beschlusspunkt 1 beschriebenen zeitlichen Ablauf wird es
künftig möglich , die Dynamisierung direkt im laufenden Schuljahr umzusetzen . Dies wird die
Jugendhilfeträger des Ganztags dabei unterstützen, Fachkräfte mit marktgerechten
Gehältern anzuwerben.
Begründung zu 3:
Die Beschlusslage sieht bislang vor, dass im BKZ enthaltene Sachkosten als 5 -prozentiger
Aufschlag zu den Personalkosten berechnet w erden. Aufgrund der außergewöhnlich hohen
tariflichen Anpassungen im TVöD SuE ergaben sich hier Verzerrungseffekte mit hohen
Sachkostenanteile n. Mit Wirkung zum 01.08.2024 werden die Sachkosten von den
Personalkosten entkoppelt. Ab diesem Zeitpunkt wird mi t der ersten Auszahlungsrate eines
Schuljahres eine Sachkostenpauschale von 85 € je Betreuungskind ausgezahlt. Die Höhe der
Sachkostenpauschale basiert auf evaluierten Verwendungsnachweisen der letzten Jahre.
- 4 -
Begründung zu 4:
Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 sowie
die aktuellen Rahmenbedingungen des städtischen Haushalts sind weitere Maß nahmen zur
Senkung der Kosten zu prüfen.
Dezernat IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Dezernat V
Holger Klötzner
Stadtrat
anlage 1
5166 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.11.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Schulamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV
V 40
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0339
Magistratsbeschluss -Nr.
418
Internetfähig
Produkt-Nr.: 243010
Kostenstelle: 040-026-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2430-13 Sachkonto: 7128000
Betreff: Anpassungen im Finanzierungskonzept des Paktes für den Ganztag (PfdG)
Vorlage vom: 04.11.2024
Beschlussvorschlag :
1. Ab dem Schuljahresbeginn 2025/2026 wird an die Träger des Ganztags zum jeweiligen
01.08. eine Abschlagszahlung in Höhe von 60 % des Betriebskostenzuschusses des
Vorjahres ausgezahlt. Diese Abschlagszahlung erfolgt im Rahmen der Berechnung des
kommunalen Betriebskostenzuschusses zum "Pakt für den Ganztag" (PfdG) .
2. Der Bericht der Kommunalen Stelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) „Kosten eines
Arbeitsplatzes (2024/2025)“ (KGSt -Bericht 09/2024) wird im Schuljahr 2024/2025 in
der Berechnung zum kommunalen Betri ebskostenzuschuss angewendet.
3. Der Sachkostenanteil im Rahmen des kommunalen Betriebskostenzuschusses wird ab
dem Schuljahr (2024/2025) auf 85 € je Betreuungsvertrag festgelegt.
- 3 -
4. Das Schulamt wird beauftragt, bis 31.12.2025 eine verstärkte Gegenrechnung der
Landesressource „Pakt für den Ganztag“ (PfdG) zur kommunalen Ressource zu
kalkulieren.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 20.11.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.11.2024
Begründung zu 1:
Die Berechnung des kommunalen Betriebskostenzuschusses zum "Pakt für den Ganztag"
(BKZ) erfolgte bisher auf Basis einer Auswertung im Kitaplaner2 nach Beginn eines
Schuljahres im Herbst. Diese Vorgehensweise hat in der Vergangenheit zu Verzögerungen bei
der Auszahlung der ersten Rate des Betriebskostenzuschusses an die Jugendhilfeträger des
Ganztags geführt.
Daher ist vorgesehen, dass künftig zum jeweiligen Schuljahresbeginn (erstmalig ab
01.08.2025) ein e Abschlagszahlung in Höhe von 60 % des BKZ des Vorjahres an die
Jugendhilfeträger des Ganztags erfolgt. Zum 31.10. eines jeden Jahres soll künftig eine
Auswertung des laufenden Schuljahres anhand der Daten im Kitaplaner2 erfolgen und so die
erste Rate eva luiert werden. Mit der Auszahlung der zweiten Rate zu Beginn des 2.
Schulhalbjahres erfolgen eine Spitzabrechnung und gegebenenfalls eine Korrektur der
Auszahlung.
Die hier dargestellte Vorgehensweise verringert die Vorfinanzierung der erheblichen
Personalkosten durch die Jugendhilfeträger des Ganztags und schafft direkt zu Beginn des
Schuljahres die nötige finanzielle Handlungsfähigkeit . Die Abschlagszahlung ermöglicht
außerdem, Entwicklungen beim Platzausbau und bei der Tarifentwicklung teilweise
aufzufangen.
Begründung zu 2:
Die aktuelle Beschlusslage sieht eine Dynamisierung der Betriebskostenzuschüsse und der
Kostenbeiträge vor . Mit dem unter Beschlusspunkt 1 beschriebenen zeitlichen Ablauf wird es
künftig möglich , die Dynamisierung direkt im laufenden Schuljahr umzusetzen . Dies wird die
Jugendhilfeträger des Ganztags dabei unterstützen, Fachkräfte mit marktgerechten
Gehältern anzuwerben.
Begründung zu 3:
Die Beschlusslage sieht bislang vor, dass im BKZ enthaltene Sachkosten als 5 -prozentiger
Aufschlag zu den Personalkosten berechnet werden. Aufgrund der außergewöhnlich hohen
tariflichen Anpassungen im TVöD SuE ergaben sich hier Verzerrungseffekte mit hohen
Sachkostenanteile n. Mit Wirkung zum 01.08.2024 werden die Sach kosten von den
Personalkosten entkoppelt. Ab diesem Zeitpunkt wird mit der ersten Auszahlungsrate eines
Schuljahres eine Sachkostenpauschale von 85 € je Betreuungskind ausgezahlt. Die Höhe der
Sachkostenpauschale basiert auf evaluierten Verwendungsnachweis en der letzten Jahre.
Begründung zu 4:
Mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 sowie
die aktuellen Rahmenbedingungen des städtischen Haushalts sind weitere Maßnahmen zu r
Senkung der Kosten zu prüfen.
Dezernat IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Dezernat V
Holger Klötzner
Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0339
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.11.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00