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2023/0019

Ludwig-Georgs-Gymnasium, Sanierung Gebäude B und angrenzender Foyerbereich

Magistratsvorlage 13.01.2023

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2023/0019

13978 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
25.01.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
Dezernat V 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0019 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:  
Kostenstelle:  11-00026-02 Investitionsnummer:  INV00357  
Kostenträger:  201 
               
Produkt-Nr.:   217010 
Kostenstelle:   040-018-1000 
Kostenträger:  2170-11 
Sachkonto: 0951010 
 
 
Investitionsnummer:  22040-1800 
Sachkonto:               0890010 u. 6063010  
 
Betreff: Ludwig-Georgs-Gymnasium, Sanierung Gebäude B und angrenzender Foyerbereich  
 
Vorlage vom: 13.01.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt der Sanierung des Gebäude B im denkmalgeschützten Meisterbau des 
Ludwig-Georgs-Gymnasiums zu. 
 
2. Der angrenzende Foyerbereich wird in den Sanierungsumfang mit aufgenommen.  
 
3. Die Kosten werden aus der Anlage zur Kenntnis genommen. Diese sind im Wirtschaftsplan 
IDA eingeplant bzw.im Wirtschaftsplan 2024 und im Haushaltsplan 2024 bei Kostenstelle 
040-018-1000 (Bereitste llung und Betrieb von Gymnasien) einzuplanen.

- 2 - 
 
4. Um die Zielsetzung des Stavo-Beschlusses V.-Nr. SV -2019/0053 zur CO2-Reduktion 
umzusetzen, erfolgt die Teilfinanzierung aus dem Sofortprogramm Klimaschutz.  
 
Anlagen: Kostenberechnung  
Folgekostenberechnung  
Anschaffung bewegliche Ausstattungsgegenstände sowie IT  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.01.2023 
 
Erläuterungsbericht 
 
Das Ludwigs-Georgs-Gymnasium im Herzen von Darmstadt ist einer der fünf realisierten 
Meisterbauten (Baujahr 1955-58) und steht unter Denkmalschutz. 
 
Bauteil B besteht aus einem zweigeschossigen Riegel im Schnittpunkt der Bauteile C und  D. 
 
Die Gesamtsanierung des B-Baus des Ludwig-Georgs-Gymnasium soll umgesetzt werden, 
nachdem bereits an Bauteil A umfangreiche Maßnahmen und in bereits vorangehenden 
einzelnen Maßnahmen Sanierungen an Bauteil B erfolgt sind.  
 
Am 05.04.2016 kam es zu einem großen Wasserschaden im A-Bau, der eine großflächige 
Sanierung des A-Baus nach sich zog. Ausgenommen von der Sanierung waren die Verwaltung, 
das Untergeschoß und ein paar einzelne Räume, die bereits teilsaniert worden waren. Im 
Bauteil B besteht sowohl bzgl. der Innenräume als auch der Fassade und des Daches und der 
Deckenqualität großer Sanierungsbedarf. Die Räume entsprechen technisch, optisch und 
schadstofftechnisch nicht dem Niveau der frisch sanierten Räume im A-Bau. Der Missstand 
fällt hierdurch als besonders auf. Deshalb wurden bereits im IDA Wirtschaftsplan 2019 für die 
Sanierung des Gebäude B 2.500.000 € eingestellt. 
 
Da die Baustruktur der Gebäude A und B identisch ist und die Vorgaben der Denkmalpflege in 
gleicher Weise umgesetzt werden müssen, soll das Planungsteam, das am Bauteil A tätig war 
auf Grund der bereits gewonnenen Erfahrung auch für die nächsten Leistungsphasen 
beauftragt werden. Für die Sanierung Gebäude B sind folgende Planer beauftragt:  
 
Architekt: Architekturbüro Hinkel Darmstadt 
Tragwerk und Bauphysik: Schlier und Partner Darmstadt 
Elektrotechnik: Ingenieurbüro Weidermann 
Heizung, Lüftung, Sanitär: Büro Melk, Griesheim 
Umweltingenieure: CDM Smith, Bickenbach 
 
Im Folgenden ist die Sanierung der Terrasse und im  letzten Sanierungsabschnitt ist die 
Gesamtsanierung der Sporthalle (D-Bau) vorgesehen und abschließend die Sanierung der 
Außenanlagen (nicht Gegenstand dieser Vorlage). 
 
Bereits erfolgte Maßnahmen: 
 
Die Chemie-Räume wurden 1992 vom A-Bau in den B-Bau verlegt. In diesem Bereich wurde der 
Bodenaufbau inkl. dem PAK-belasteten Gussasphalt ausgebaut und es wurden neue Akustik-
Decken unter Beibehalt der vorhandenen beschädigten Rabitzdecken eingebaut.  
 
Abgesehen von der Fenstersanierung aus den Jahren 2011/12 wurden in Bauteil B keine 
weiteren wesentlichen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

- 4 - 
Lageplan 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anstehende Maßnahmen 
Am Gebäude B sollen die am Gebäude A abschnittsweise durchgeführten Maßnahmen in einen 
durchgehenden Bauabschnitt bearbeitet werden, wobei lärmintensive Arbeiten in die 
Ferienzeiten verlagert werden. 
 
Das Foyer, das im Schnittpunkt der Bauteile B, C und D liegt und in beiden Geschoßen als 
Haupterschließung fungiert, wird in die Sanierungsmaßnahme mit einbezogen.  
 
Hierdurch sollen die Beeinträchtigungen für die Schule zu einem späteren Zeitpunkt 
(Sanierung Turnhalle) minimiert werden.  
 
Im Foyerbereich werden vorgezogene Maßnahmen, die die Turnhalle (Bauteil D) betreffen mit 
ausgeführt, insbesondere Leitungsquerungen der Haustechnik, aber auch energetische 
Optimierung der WW-Bereitung (von Strom auf Fernwärme) und Einbau einer Wärmerück-
gewinnung in das Lüftungsgerät der Turnhalle. 
 
Das Foyer, das ehemals den Hauptzugang der Schule dargestellt hat, ist sehr hochwertig 
gestaltet. Der Natursteinbodenbelag, die glatte Decke mit großen runden Einbauleuchten, die 
großflächige Verglasung in Richtung Nieder-Ramstädter-Straße und das wandfüllende Mosaik 
des Künstlers Helmut Lander geben dem Raum sein besonderes Flair. Dies erfordert eine 
qualitativ hochwertige Sanierung unter Beachtung der Erfordernisse des Denkmalschutzes.

- 5 - 
 
Grundrissänderungen 
Im Zuge der anstehenden Sanierung sind keine wesentlichen funktionellen Grun driss-
änderungen geplant. 
 
Schadstoffsanierung 
Ein weiterer Aspekt ist das Thema Schadstoffe. Die Asbestfaserzement-Fensterbänke wurden 
größtenteils im Vorgriff ausgebaut. Es ist bekannt, dass sich PAK im Fußbodenaufbau 
(Gussasphalt und Parkettkleber) befindet. Analog zum A-Bau ist vorgesehen, die PAK-
belasteten Materialien auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Ebenfalls analog zum A -Bau 
ist mit Vorkommen von KMF, Blei und Asbestfasern in Putz- und Spachtelmassen zu rechnen. 
Entsprechende Voruntersuchungen wurden bereits durchgeführt. Die Schadstoffsanierung wird 
von Fachingenieuren begleitet werden. 
 
Haustechnik 
Hinsichtlich der Haustechnik entspricht insbesondere die Elektrik und Sicherheitstechnik nicht 
dem aktuellen Standard. Hier ist eine komplette Erneuerung vorgesehen.  
Die erhöhten Anforderungen an die Datenverkabelung durch die Schul-IT werden im Rahmen 
der Sanierung umgesetzt.  
In Abstimmung mit dem Schulamt und den Nutzern wurden die Unterrichtsräume im A -Bau 
mit Whiteboards mit interaktiven Beamern ausgestattet. Von Schulamt und Schule wurde 
entschieden, dass alle Räume des B-Baus im Zuge der Sanierung mit Displays ausgestattet 
werden sollen. (Eine Ausnahme stellt der „Zeitspurraum“ dar, der auf Wunsch des 
Denkmalschutzes eine Kreidetafel behalten soll.) Es wird in Kauf genommen, dass 
verschiedene Systeme parallel betrieben werden. 
 
Bezüglich Heizung/Sanitär ist die Erneuerung der Heizkörper vorgesehen. Die Heizungs -
leitungen sind ersten Untersuchungen zu Folge in einem guten Zustand. Der Denkmalschutz 
hat zugestimmt, dass die Waschtische in den Klassenräumen (Ausnahme „Zeitspurraum“) inkl. 
der zugehörigen Zu- und Abwasserleitungen demontiert werden. Lediglich die Fliesenspiegel in 
den Räumen bleiben als Zeitspur erhalten. 
 
Durch die erhöhten Anforderungen an Hygienestandards und Energieeinsparung wurden sehr 
detaillierte Varianten zur Herstellung einer kontrollierten Lüftung ausgearbeitet und mit dem 
Denkmalschutz besprochen. In Abstimmung mit der unteren und oberen Denkmalschutz -
behörde wurde entschieden, dass vorgelagert vor die Nordfassade eine Stahlkonstruktion 
errichtet wird, die die beiden zentralen Lüftungsgeräte aufnehmen soll, je eines für den west -
lichen und für den östlichen Gebäudeteil. Die ursprünglich angedachte Lüftungsanlage auf dem 
Dach ließ sich nicht mit vertretbaren Proportionen realisieren. Das Dach und die Dachrand-
ausbildung des zweigeschossigen  Gebäude B ist aufgrund der Topographie auch aus der 
Fußgängerperspektive an der Kreuzung Hügelstraße Holzstraße gut sichtbar.  
Differenzierte Untersuchungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach, jeweils 
mit statischer Überprüfung haben gezeigt, dass die Vorstellungen von Denkmalschutz und 
Betreiber (Entega) stark differieren, so dass keine sinnvolle Kompromisslösung gefunden 
werden konnte. Es ist nun geplant, das Dach für eine Folien-PV-Anlage vorzurüsten, die 
möglichst bald für die Eigenbedarfsnutzung zur Ausführung kommt als Pilotprojekt.

- 6 - 
 
Energetische Sanierung Fassade und Dach 
Aufgrund des Denkmalschutz-Status ist eine energetische Sanierung der Fassade mit einer 
Außendämmung nicht möglich. Eine Innendämmung über Mindestwärmeschutzstandard 
hinaus ist auf Grund der großen Fensterflächen und der schlanken Betonstützen nicht möglich. 
Die Heizkörpernischen werden mit diffusionsoffener Innendämmung in maximal möglicher 
Schichtstärke gedämmt. Eine energetische Verbesserung der Fensterflächen wurde durch die 
Erneuerung der Fenster in 2011/12 bereits erreicht, indem die vorhandene Einfachverglasung 
durch Doppel-Isolierverglasung ausgetauscht wurde.  
 
Eine Ausnahme bildet die geschlossene Wand nach Norden hin – hier ist das Aufbringen einer 
diffusionsoffenen Innendämmung auf einer großen Fläche möglich. 
 
Die Dachfläche wird entsprechend der aktuellen Bauteil Anforderungen energetisch saniert.  
Verbesserungen zur CO2-Neutralität werden durch die kontrollierte Lüftung mit 
Wärmerückgewinnung erreicht. 
 
Betonsanierung/Austausch Fliesen Fassade 
Im Bereich der Fassade ist eine Betonsanierung erforderlich, die von einer entsprechenden 
Fachfirma unter Begleitung von Fachplanern durchgeführt werden muss. 
Schadhafte Fliesen im Bereich der Fassade werden voraussichtlich reproduziert werden 
müssen. 
 
Brandschutzsanierung 
Bauteil B wird in Gebäudeklasse 3 eingeordnet. Somit ist die brandschutztechnische Qualität 
der Betonrippendecken (F30) ausreichend. 
Im Brandschutzkonzept wird die Turnhalle mitbearbeitet, so dass damit das Brandschutz-
konzept für die gesamte Schule vorliegt. 
 
Barrierefreiheit 
Die Herstellung der Barrierefreiheit der gesamten Schule kollidiert mit den Belangen des 
Denkmalschutzes. Das EG des B-Baus ist barrierefrei zugänglich.  
Im Baugenehmigungsverfahren ist eine barrierefreie Toilette im Bereich der Lehrertoiletten und 
ein Treppenlift zur großen Aula beantragt. Somit soll zumindest ein Mindestmaß an 
Barrierefreiheit insbesondere auch für schulische Veranstaltungen gewährleistet werden. 
 
Innenausbau 
Das Gebäude wird bis auf den Rohbau zurückgebaut. Die Ausführung des Innenausbaus erfolgt 
gemäß den Vorgaben durch die Denkmalschutzbehörde. Für die Kostenberechnung wurde der 
Standard des A-Baus zu Grunde gelegt. 
 
Beachtung Denkmalschutz 
Ein ganz wesentlicher Aspekt der Sanierung ist der Denkmalschutz. Auf Grund des Status 
„Meisterbau“ werden besondere, teils kostspielige Lösungen gefordert und an Hand einer 
Befunderhebung Ausbaustandards, wie z. B. Parkett in Bezug auf Holz- und Verlegeart, 
Oberflächenbehandlung etc. definiert.

- 7 - 
 
Termine 
Die Gesamtsanierung des B-Baus kann nur durchgeführt werden, wenn die Schülerinnen und 
Schüler für die Dauer der Baumaßnahme in einer Interimsunterkunft untergebracht werden. Es 
ist geplant, hierfür das Interimsgebäude „Diesterwegschule“ zu nutzen, das zur Verfügung 
steht. Der Umzug erfolgt zum Halbjahreswechsel. Geplanter Rückbaubeginn: Februar 2023, 
geplante Fertigstellung: Sommerferien 2024.

- 8 - 
Ansicht Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Erläuterung zur Aufgliederung der Kosten und Kostenentwicklung 
 
Die Kostenberechnungen aus dem März 2020 wurden aufgrund neuer Anforderungen an eine 
kontrollierte Lüftung und unter Einbeziehung des neu hinzugenommenen Teilbereichs Foyer, 
Cafeteria und Behinderten WC im März 2022 aktualisiert. Da seit März 2022 die Baupreise 
sehr stark gestiegen sind, ist die Freigabe des vorgesehenen Risikozuschlags von 20 % zum 
Ausführungsbeginn bereits erforderlich. Um die Baupreissteigerung  seit März 2022 
abzubilden wird für die Fertigstellung 2024 ein weiterer Risikozuschlag eingeplant.  
 
Kostengruppe 200 
Auslagerung der im B-Bau befindlichen Klassenräume (14 Klassenräume + Fachklassen 
Biologie, Chemie und Erdkunde) in Interimsunterkunft Diesterwegschule geplant. Umzugs-, 
Einlagerungs- und Bustransferkosten fallen an. Schadstoffsanierungskosten und Rückbau-
arbeiten. 
 
Kostengruppe 300 Bauwerk, Baukonstruktion. 
Im Wesentlichen: Konstruktiver Rückbau, Brandschutzarbeiten, Dachsanierungsarbeiten, 
Betonsanierungsarbeiten, Gussasphaltarbeiten, Verputzarbeiten, Fliesenarbeiten, Parkett -
arbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Trockenbau- und Malerarbeiten, Schreinerarbeiten. 
 
Kostengruppe 400 Bauwerk Technische Anlagen 
Elektro- und Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten 
Den größten Kostenblock stellen die Lüftungsarbeiten dar. 
 
Kostengruppe 500 Außenanlagen sind in dieser Maßnahme nicht erforderlich. 
 
Kostengruppe 600 Betriebliche Einbauten Fachklassen 
Ausstattung der Fachklassen und Sammlungen Chemie und Biologie 
 
Kostengruppe 700 Baunebenkosten 
sind mit 25% der anrechenbaren Kosten KGR 200 - 600 ermittelt.

- 9 - 
 
 
Die Anschaffung von beweglichen Ausstattungsgegenständen sowie IT-Ausstattung und  
-Technik erfolgt durch das Schulamt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind bei 
Kostenstelle 040-018-1000 im Kernhaushalt zu etatisieren. 
 
 
 
 
 
Dezernat I  Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
Jochen Partsch  André Schellenberg   Holger Klötzner  
Oberbürgermeister  Stadtkämmerer   Stadtrat

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Punkt 4: Ludwig-Georgs-Gymnasium, Sanierung Gebäude B und angrenzender 
Foyerbereich 
 (V-Nr. 2023/0019) 
 
Stadtv. Desch stellt für die Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt folgenden 
Antrag: 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
Die Umsetzbarkeit einer Aufdach-PV-Anlage soll erneut unter Einbeziehung des 
Amtes für Klimaschutz und Klimaanpassung geprüft werden, da Veränderungen 
auf Landesebene zur Vereinbarkeit von Denkmalen und Photovoltaik Ende 2022 in 
Kraft traten, wonach die Installation auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden 
in der Regel zu genehmigen ist. 
Die Prüfung soll sich auch auf das Gebäude A erstrecken. 
  
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt. 
 
Der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
  
Gegenstimme: Fraktion UFFBASSE  
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, Die Linke. und FDP

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196 Zeichen

Punkt 10: Ludwig-Georgs-Gymnasium, Sanierung Gebäude B und angrenzender 
Foyerbereich 
 (V-Nr. 2023/0019) 
 
Der Vorlage wird im Sinne des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses 
zugestimmt.

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819 Zeichen

Punkt 5: Ludwig-Georgs-Gymnasium, Sanierung Gebäude B und angrenzender 
Foyerbereich 
 (V-Nr. 2023/0019) 
 
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt stellen folgenden Antrag:  
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
Die Umsetzbarkeit einer Aufdach-PV-Anlage soll erneut unter Einbeziehung des 
Amtes für Klimaschutz und Klimaanpassung geprüft werden, da Veränderungen 
auf Landesebene zur Vereinbarkeit von Denkmalen und Photovoltaik Ende 2022 in 
Kraft traten, wonach die Installation auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden 
in der Regel zu genehmigen ist. 
 
Dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt wird 
einstimmig zugestimmt. 
  
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bildung und Schule der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage mit diesen Änderungen zuzustimmen.

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843 Zeichen

Punkt 8: Ludwig-Georgs-Gymnasium, Sanierung Gebäude B und angrenzender 
Foyerbereich 
 (V-Nr. 2023/0019) 
 
 Stadtv. Ewald stellt für die Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt folgenden 
Antrag: 
 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 Die Umsetzbarkeit einer Aufdach-PV-Anlage soll erneut unter Einbeziehung des 
Amtes für Klimaschutz und Klimaanpassung geprüft werden, da Veränderungen 
auf Landesebene zur Vereinbarkeit von Denkmalen und Photovoltaik Ende 2022 
in Kraft traten, wonach die Installation auf oder an denkmalgeschützten 
Gebäuden in der Regel zu genehmigen ist. 
 Die Prüfung soll sich auch auf das Gebäude A erstrecken. 
  
 Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt. 
 
 Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und 
Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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2844 Zeichen

Punkt 10: Ludwig-Georgs-Gymnasium, Sanierung Gebäude B und angrenzender 
Foyerbereich 
 (V-Nr. 2023/0019) 
 
Stadtv. Seyfried (Fraktion Bü 90/Grüne) stellt für die Fraktionen Bü 90/Grüne, 
CDU und Volt den Antrag:  
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
Die Umsetzbarkeit einer Aufdach-PV-Anlage soll erneut unter Einbeziehung des 
Amtes für Klimaschutz und Klimaanpassung geprüft werden, da Veränderungen 
auf Landesebene zur Vereinbarkeit von Denkmalen und Photovoltaik Ende 2022 
in Kraft traten, wonach die Installation auf oder an denkmalgeschützten 
Gebäuden in der Regel zu genehmigen ist. Die Prüfung soll sich auch auf das 
Gebäude A erstrecken. 
 
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.  
 
Stadtve. Marquardt (SPD -Fraktion) stellt den Antrag „Mehr als Mindestmaß bei 
Barrierefreiheit“ umzusetzen.  
 
Um den inklusiven Zugang zur Schule für alle Menschen zu gewährleisten, wird 
der Magistrat beauftragt, die Pläne für eine umfassende Herstellung von 
Barrierefreiheit zu überarbeiten.   
 
Im Sinne der Zielperspektive echter Barrierefreiheit werden entsprechende 
Maßnahmen evaluiert, geprüft und in die Planung integriert.     
 
Dabei sind die Maßstäbe der UN -Behindertenrechts konvention zwingend 
anzuwenden. 
SPD-Fraktion stellt den Antrag „Mehr als Mindestmaß bei Barrierefreiheit“ 
umzusetzen.  
 
Um den inklusiven Zugang zur Schule für alle Menschen zu gewährleisten, wird 
der Magistrat beauftragt, die Pläne für eine umfassende Her stellung von 
Barrierefreiheit zu überarbeiten.   
 
Im Sinne der Zielperspektive echter Barrierefreiheit werden entsprechende 
Maßnahmen evaluiert, geprüft und in die Planung integriert.     
 
Dabei sind die Maßstäbe der UN -Behindertenrechtskonvention zwingend  
anzuwenden. 
 
Stadtv. Deicke (Fraktion Bü 90/Grüne) ist verwundert, da im Ausschuss für 
Bildung und Schule vereinbart wurde, hier einen interfraktionellen  Antrag zu 
formulieren. 
Stadtve. Marquardt berichtet, sie habe mit dem Fraktionsvorsitzenden der 
Fraktion Bü 90/Grüne, Stadtv. Ewald, gesprochen, und dieser hat erklärt, dass 
die Koalition dem SPD -Antrag zustimmen werde.  
 
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

Stadtv. Neumann (Fraktion  UWIGA/WGD) berichtet, dass die letzte Sitzung des 
Ausschusses für Bildung und Schule im LGG getagt habe und der Stadtv. 
Eisenblätter nicht an der Sitzung teilnehmen konnte, da sie nicht barrierefrei 
war. Es solle doch bitte in Zukunft darauf geachtet werd en, dass die Sitzungen 
auch barrierefrei zugänglich sein sollen.  Der Vorsitzende ergänzt, dass das 
Thema in diesem Sinne u. a. bereits im Ältestenrat erörtert wurde.  
Stadt. Neumann bittet, dass durch die beiden Anträge die Umsetzung der 
Vorlage nicht verzögert wird.  
 
 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (6)

TOP 8
TOP 5
TOP 10
TOP 51
TOP 4
TOP 10

Orte (3)

  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Hügelstraße
  • Holzstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0019
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.01.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00