2023/0019
Ludwig-Georgs-Gymnasium, Sanierung Gebäude B und angrenzender Foyerbereich
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2023/0019
13978 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
25.01.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Dezernat V
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0019
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 11-00026-02 Investitionsnummer: INV00357
Kostenträger: 201
Produkt-Nr.: 217010
Kostenstelle: 040-018-1000
Kostenträger: 2170-11
Sachkonto: 0951010
Investitionsnummer: 22040-1800
Sachkonto: 0890010 u. 6063010
Betreff: Ludwig-Georgs-Gymnasium, Sanierung Gebäude B und angrenzender Foyerbereich
Vorlage vom: 13.01.2023
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Sanierung des Gebäude B im denkmalgeschützten Meisterbau des
Ludwig-Georgs-Gymnasiums zu.
2. Der angrenzende Foyerbereich wird in den Sanierungsumfang mit aufgenommen.
3. Die Kosten werden aus der Anlage zur Kenntnis genommen. Diese sind im Wirtschaftsplan
IDA eingeplant bzw.im Wirtschaftsplan 2024 und im Haushaltsplan 2024 bei Kostenstelle
040-018-1000 (Bereitste llung und Betrieb von Gymnasien) einzuplanen.
- 2 -
4. Um die Zielsetzung des Stavo-Beschlusses V.-Nr. SV -2019/0053 zur CO2-Reduktion
umzusetzen, erfolgt die Teilfinanzierung aus dem Sofortprogramm Klimaschutz.
Anlagen: Kostenberechnung
Folgekostenberechnung
Anschaffung bewegliche Ausstattungsgegenstände sowie IT
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.01.2023
Erläuterungsbericht
Das Ludwigs-Georgs-Gymnasium im Herzen von Darmstadt ist einer der fünf realisierten
Meisterbauten (Baujahr 1955-58) und steht unter Denkmalschutz.
Bauteil B besteht aus einem zweigeschossigen Riegel im Schnittpunkt der Bauteile C und D.
Die Gesamtsanierung des B-Baus des Ludwig-Georgs-Gymnasium soll umgesetzt werden,
nachdem bereits an Bauteil A umfangreiche Maßnahmen und in bereits vorangehenden
einzelnen Maßnahmen Sanierungen an Bauteil B erfolgt sind.
Am 05.04.2016 kam es zu einem großen Wasserschaden im A-Bau, der eine großflächige
Sanierung des A-Baus nach sich zog. Ausgenommen von der Sanierung waren die Verwaltung,
das Untergeschoß und ein paar einzelne Räume, die bereits teilsaniert worden waren. Im
Bauteil B besteht sowohl bzgl. der Innenräume als auch der Fassade und des Daches und der
Deckenqualität großer Sanierungsbedarf. Die Räume entsprechen technisch, optisch und
schadstofftechnisch nicht dem Niveau der frisch sanierten Räume im A-Bau. Der Missstand
fällt hierdurch als besonders auf. Deshalb wurden bereits im IDA Wirtschaftsplan 2019 für die
Sanierung des Gebäude B 2.500.000 € eingestellt.
Da die Baustruktur der Gebäude A und B identisch ist und die Vorgaben der Denkmalpflege in
gleicher Weise umgesetzt werden müssen, soll das Planungsteam, das am Bauteil A tätig war
auf Grund der bereits gewonnenen Erfahrung auch für die nächsten Leistungsphasen
beauftragt werden. Für die Sanierung Gebäude B sind folgende Planer beauftragt:
Architekt: Architekturbüro Hinkel Darmstadt
Tragwerk und Bauphysik: Schlier und Partner Darmstadt
Elektrotechnik: Ingenieurbüro Weidermann
Heizung, Lüftung, Sanitär: Büro Melk, Griesheim
Umweltingenieure: CDM Smith, Bickenbach
Im Folgenden ist die Sanierung der Terrasse und im letzten Sanierungsabschnitt ist die
Gesamtsanierung der Sporthalle (D-Bau) vorgesehen und abschließend die Sanierung der
Außenanlagen (nicht Gegenstand dieser Vorlage).
Bereits erfolgte Maßnahmen:
Die Chemie-Räume wurden 1992 vom A-Bau in den B-Bau verlegt. In diesem Bereich wurde der
Bodenaufbau inkl. dem PAK-belasteten Gussasphalt ausgebaut und es wurden neue Akustik-
Decken unter Beibehalt der vorhandenen beschädigten Rabitzdecken eingebaut.
Abgesehen von der Fenstersanierung aus den Jahren 2011/12 wurden in Bauteil B keine
weiteren wesentlichen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
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Lageplan
Anstehende Maßnahmen
Am Gebäude B sollen die am Gebäude A abschnittsweise durchgeführten Maßnahmen in einen
durchgehenden Bauabschnitt bearbeitet werden, wobei lärmintensive Arbeiten in die
Ferienzeiten verlagert werden.
Das Foyer, das im Schnittpunkt der Bauteile B, C und D liegt und in beiden Geschoßen als
Haupterschließung fungiert, wird in die Sanierungsmaßnahme mit einbezogen.
Hierdurch sollen die Beeinträchtigungen für die Schule zu einem späteren Zeitpunkt
(Sanierung Turnhalle) minimiert werden.
Im Foyerbereich werden vorgezogene Maßnahmen, die die Turnhalle (Bauteil D) betreffen mit
ausgeführt, insbesondere Leitungsquerungen der Haustechnik, aber auch energetische
Optimierung der WW-Bereitung (von Strom auf Fernwärme) und Einbau einer Wärmerück-
gewinnung in das Lüftungsgerät der Turnhalle.
Das Foyer, das ehemals den Hauptzugang der Schule dargestellt hat, ist sehr hochwertig
gestaltet. Der Natursteinbodenbelag, die glatte Decke mit großen runden Einbauleuchten, die
großflächige Verglasung in Richtung Nieder-Ramstädter-Straße und das wandfüllende Mosaik
des Künstlers Helmut Lander geben dem Raum sein besonderes Flair. Dies erfordert eine
qualitativ hochwertige Sanierung unter Beachtung der Erfordernisse des Denkmalschutzes.
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Grundrissänderungen
Im Zuge der anstehenden Sanierung sind keine wesentlichen funktionellen Grun driss-
änderungen geplant.
Schadstoffsanierung
Ein weiterer Aspekt ist das Thema Schadstoffe. Die Asbestfaserzement-Fensterbänke wurden
größtenteils im Vorgriff ausgebaut. Es ist bekannt, dass sich PAK im Fußbodenaufbau
(Gussasphalt und Parkettkleber) befindet. Analog zum A-Bau ist vorgesehen, die PAK-
belasteten Materialien auszubauen und fachgerecht zu entsorgen. Ebenfalls analog zum A -Bau
ist mit Vorkommen von KMF, Blei und Asbestfasern in Putz- und Spachtelmassen zu rechnen.
Entsprechende Voruntersuchungen wurden bereits durchgeführt. Die Schadstoffsanierung wird
von Fachingenieuren begleitet werden.
Haustechnik
Hinsichtlich der Haustechnik entspricht insbesondere die Elektrik und Sicherheitstechnik nicht
dem aktuellen Standard. Hier ist eine komplette Erneuerung vorgesehen.
Die erhöhten Anforderungen an die Datenverkabelung durch die Schul-IT werden im Rahmen
der Sanierung umgesetzt.
In Abstimmung mit dem Schulamt und den Nutzern wurden die Unterrichtsräume im A -Bau
mit Whiteboards mit interaktiven Beamern ausgestattet. Von Schulamt und Schule wurde
entschieden, dass alle Räume des B-Baus im Zuge der Sanierung mit Displays ausgestattet
werden sollen. (Eine Ausnahme stellt der „Zeitspurraum“ dar, der auf Wunsch des
Denkmalschutzes eine Kreidetafel behalten soll.) Es wird in Kauf genommen, dass
verschiedene Systeme parallel betrieben werden.
Bezüglich Heizung/Sanitär ist die Erneuerung der Heizkörper vorgesehen. Die Heizungs -
leitungen sind ersten Untersuchungen zu Folge in einem guten Zustand. Der Denkmalschutz
hat zugestimmt, dass die Waschtische in den Klassenräumen (Ausnahme „Zeitspurraum“) inkl.
der zugehörigen Zu- und Abwasserleitungen demontiert werden. Lediglich die Fliesenspiegel in
den Räumen bleiben als Zeitspur erhalten.
Durch die erhöhten Anforderungen an Hygienestandards und Energieeinsparung wurden sehr
detaillierte Varianten zur Herstellung einer kontrollierten Lüftung ausgearbeitet und mit dem
Denkmalschutz besprochen. In Abstimmung mit der unteren und oberen Denkmalschutz -
behörde wurde entschieden, dass vorgelagert vor die Nordfassade eine Stahlkonstruktion
errichtet wird, die die beiden zentralen Lüftungsgeräte aufnehmen soll, je eines für den west -
lichen und für den östlichen Gebäudeteil. Die ursprünglich angedachte Lüftungsanlage auf dem
Dach ließ sich nicht mit vertretbaren Proportionen realisieren. Das Dach und die Dachrand-
ausbildung des zweigeschossigen Gebäude B ist aufgrund der Topographie auch aus der
Fußgängerperspektive an der Kreuzung Hügelstraße Holzstraße gut sichtbar.
Differenzierte Untersuchungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach, jeweils
mit statischer Überprüfung haben gezeigt, dass die Vorstellungen von Denkmalschutz und
Betreiber (Entega) stark differieren, so dass keine sinnvolle Kompromisslösung gefunden
werden konnte. Es ist nun geplant, das Dach für eine Folien-PV-Anlage vorzurüsten, die
möglichst bald für die Eigenbedarfsnutzung zur Ausführung kommt als Pilotprojekt.
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Energetische Sanierung Fassade und Dach
Aufgrund des Denkmalschutz-Status ist eine energetische Sanierung der Fassade mit einer
Außendämmung nicht möglich. Eine Innendämmung über Mindestwärmeschutzstandard
hinaus ist auf Grund der großen Fensterflächen und der schlanken Betonstützen nicht möglich.
Die Heizkörpernischen werden mit diffusionsoffener Innendämmung in maximal möglicher
Schichtstärke gedämmt. Eine energetische Verbesserung der Fensterflächen wurde durch die
Erneuerung der Fenster in 2011/12 bereits erreicht, indem die vorhandene Einfachverglasung
durch Doppel-Isolierverglasung ausgetauscht wurde.
Eine Ausnahme bildet die geschlossene Wand nach Norden hin – hier ist das Aufbringen einer
diffusionsoffenen Innendämmung auf einer großen Fläche möglich.
Die Dachfläche wird entsprechend der aktuellen Bauteil Anforderungen energetisch saniert.
Verbesserungen zur CO2-Neutralität werden durch die kontrollierte Lüftung mit
Wärmerückgewinnung erreicht.
Betonsanierung/Austausch Fliesen Fassade
Im Bereich der Fassade ist eine Betonsanierung erforderlich, die von einer entsprechenden
Fachfirma unter Begleitung von Fachplanern durchgeführt werden muss.
Schadhafte Fliesen im Bereich der Fassade werden voraussichtlich reproduziert werden
müssen.
Brandschutzsanierung
Bauteil B wird in Gebäudeklasse 3 eingeordnet. Somit ist die brandschutztechnische Qualität
der Betonrippendecken (F30) ausreichend.
Im Brandschutzkonzept wird die Turnhalle mitbearbeitet, so dass damit das Brandschutz-
konzept für die gesamte Schule vorliegt.
Barrierefreiheit
Die Herstellung der Barrierefreiheit der gesamten Schule kollidiert mit den Belangen des
Denkmalschutzes. Das EG des B-Baus ist barrierefrei zugänglich.
Im Baugenehmigungsverfahren ist eine barrierefreie Toilette im Bereich der Lehrertoiletten und
ein Treppenlift zur großen Aula beantragt. Somit soll zumindest ein Mindestmaß an
Barrierefreiheit insbesondere auch für schulische Veranstaltungen gewährleistet werden.
Innenausbau
Das Gebäude wird bis auf den Rohbau zurückgebaut. Die Ausführung des Innenausbaus erfolgt
gemäß den Vorgaben durch die Denkmalschutzbehörde. Für die Kostenberechnung wurde der
Standard des A-Baus zu Grunde gelegt.
Beachtung Denkmalschutz
Ein ganz wesentlicher Aspekt der Sanierung ist der Denkmalschutz. Auf Grund des Status
„Meisterbau“ werden besondere, teils kostspielige Lösungen gefordert und an Hand einer
Befunderhebung Ausbaustandards, wie z. B. Parkett in Bezug auf Holz- und Verlegeart,
Oberflächenbehandlung etc. definiert.
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Termine
Die Gesamtsanierung des B-Baus kann nur durchgeführt werden, wenn die Schülerinnen und
Schüler für die Dauer der Baumaßnahme in einer Interimsunterkunft untergebracht werden. Es
ist geplant, hierfür das Interimsgebäude „Diesterwegschule“ zu nutzen, das zur Verfügung
steht. Der Umzug erfolgt zum Halbjahreswechsel. Geplanter Rückbaubeginn: Februar 2023,
geplante Fertigstellung: Sommerferien 2024.
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Ansicht Ost
Erläuterung zur Aufgliederung der Kosten und Kostenentwicklung
Die Kostenberechnungen aus dem März 2020 wurden aufgrund neuer Anforderungen an eine
kontrollierte Lüftung und unter Einbeziehung des neu hinzugenommenen Teilbereichs Foyer,
Cafeteria und Behinderten WC im März 2022 aktualisiert. Da seit März 2022 die Baupreise
sehr stark gestiegen sind, ist die Freigabe des vorgesehenen Risikozuschlags von 20 % zum
Ausführungsbeginn bereits erforderlich. Um die Baupreissteigerung seit März 2022
abzubilden wird für die Fertigstellung 2024 ein weiterer Risikozuschlag eingeplant.
Kostengruppe 200
Auslagerung der im B-Bau befindlichen Klassenräume (14 Klassenräume + Fachklassen
Biologie, Chemie und Erdkunde) in Interimsunterkunft Diesterwegschule geplant. Umzugs-,
Einlagerungs- und Bustransferkosten fallen an. Schadstoffsanierungskosten und Rückbau-
arbeiten.
Kostengruppe 300 Bauwerk, Baukonstruktion.
Im Wesentlichen: Konstruktiver Rückbau, Brandschutzarbeiten, Dachsanierungsarbeiten,
Betonsanierungsarbeiten, Gussasphaltarbeiten, Verputzarbeiten, Fliesenarbeiten, Parkett -
arbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Trockenbau- und Malerarbeiten, Schreinerarbeiten.
Kostengruppe 400 Bauwerk Technische Anlagen
Elektro- und Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten
Den größten Kostenblock stellen die Lüftungsarbeiten dar.
Kostengruppe 500 Außenanlagen sind in dieser Maßnahme nicht erforderlich.
Kostengruppe 600 Betriebliche Einbauten Fachklassen
Ausstattung der Fachklassen und Sammlungen Chemie und Biologie
Kostengruppe 700 Baunebenkosten
sind mit 25% der anrechenbaren Kosten KGR 200 - 600 ermittelt.
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Die Anschaffung von beweglichen Ausstattungsgegenständen sowie IT-Ausstattung und
-Technik erfolgt durch das Schulamt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sind bei
Kostenstelle 040-018-1000 im Kernhaushalt zu etatisieren.
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch André Schellenberg Holger Klötzner
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 4
909 Zeichen
Punkt 4: Ludwig-Georgs-Gymnasium, Sanierung Gebäude B und angrenzender Foyerbereich (V-Nr. 2023/0019) Stadtv. Desch stellt für die Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt folgenden Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Umsetzbarkeit einer Aufdach-PV-Anlage soll erneut unter Einbeziehung des Amtes für Klimaschutz und Klimaanpassung geprüft werden, da Veränderungen auf Landesebene zur Vereinbarkeit von Denkmalen und Photovoltaik Ende 2022 in Kraft traten, wonach die Installation auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen ist. Die Prüfung soll sich auch auf das Gebäude A erstrecken. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Der Ausschuss für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Klimaschutz empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion UFFBASSE Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, Die Linke. und FDP
anlage 8
196 Zeichen
Punkt 10: Ludwig-Georgs-Gymnasium, Sanierung Gebäude B und angrenzender Foyerbereich (V-Nr. 2023/0019) Der Vorlage wird im Sinne des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses zugestimmt.
anlage 6
819 Zeichen
Punkt 5: Ludwig-Georgs-Gymnasium, Sanierung Gebäude B und angrenzender Foyerbereich (V-Nr. 2023/0019) Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt stellen folgenden Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Umsetzbarkeit einer Aufdach-PV-Anlage soll erneut unter Einbeziehung des Amtes für Klimaschutz und Klimaanpassung geprüft werden, da Veränderungen auf Landesebene zur Vereinbarkeit von Denkmalen und Photovoltaik Ende 2022 in Kraft traten, wonach die Installation auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen ist. Dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt wird einstimmig zugestimmt. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bildung und Schule der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage mit diesen Änderungen zuzustimmen.
anlage 5
843 Zeichen
Punkt 8: Ludwig-Georgs-Gymnasium, Sanierung Gebäude B und angrenzender Foyerbereich (V-Nr. 2023/0019) Stadtv. Ewald stellt für die Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt folgenden Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Umsetzbarkeit einer Aufdach-PV-Anlage soll erneut unter Einbeziehung des Amtes für Klimaschutz und Klimaanpassung geprüft werden, da Veränderungen auf Landesebene zur Vereinbarkeit von Denkmalen und Photovoltaik Ende 2022 in Kraft traten, wonach die Installation auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen ist. Die Prüfung soll sich auch auf das Gebäude A erstrecken. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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2844 Zeichen
Punkt 10: Ludwig-Georgs-Gymnasium, Sanierung Gebäude B und angrenzender Foyerbereich (V-Nr. 2023/0019) Stadtv. Seyfried (Fraktion Bü 90/Grüne) stellt für die Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt den Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Umsetzbarkeit einer Aufdach-PV-Anlage soll erneut unter Einbeziehung des Amtes für Klimaschutz und Klimaanpassung geprüft werden, da Veränderungen auf Landesebene zur Vereinbarkeit von Denkmalen und Photovoltaik Ende 2022 in Kraft traten, wonach die Installation auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden in der Regel zu genehmigen ist. Die Prüfung soll sich auch auf das Gebäude A erstrecken. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Stadtve. Marquardt (SPD -Fraktion) stellt den Antrag „Mehr als Mindestmaß bei Barrierefreiheit“ umzusetzen. Um den inklusiven Zugang zur Schule für alle Menschen zu gewährleisten, wird der Magistrat beauftragt, die Pläne für eine umfassende Herstellung von Barrierefreiheit zu überarbeiten. Im Sinne der Zielperspektive echter Barrierefreiheit werden entsprechende Maßnahmen evaluiert, geprüft und in die Planung integriert. Dabei sind die Maßstäbe der UN -Behindertenrechts konvention zwingend anzuwenden. SPD-Fraktion stellt den Antrag „Mehr als Mindestmaß bei Barrierefreiheit“ umzusetzen. Um den inklusiven Zugang zur Schule für alle Menschen zu gewährleisten, wird der Magistrat beauftragt, die Pläne für eine umfassende Her stellung von Barrierefreiheit zu überarbeiten. Im Sinne der Zielperspektive echter Barrierefreiheit werden entsprechende Maßnahmen evaluiert, geprüft und in die Planung integriert. Dabei sind die Maßstäbe der UN -Behindertenrechtskonvention zwingend anzuwenden. Stadtv. Deicke (Fraktion Bü 90/Grüne) ist verwundert, da im Ausschuss für Bildung und Schule vereinbart wurde, hier einen interfraktionellen Antrag zu formulieren. Stadtve. Marquardt berichtet, sie habe mit dem Fraktionsvorsitzenden der Fraktion Bü 90/Grüne, Stadtv. Ewald, gesprochen, und dieser hat erklärt, dass die Koalition dem SPD -Antrag zustimmen werde. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Stadtv. Neumann (Fraktion UWIGA/WGD) berichtet, dass die letzte Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schule im LGG getagt habe und der Stadtv. Eisenblätter nicht an der Sitzung teilnehmen konnte, da sie nicht barrierefrei war. Es solle doch bitte in Zukunft darauf geachtet werd en, dass die Sitzungen auch barrierefrei zugänglich sein sollen. Der Vorsitzende ergänzt, dass das Thema in diesem Sinne u. a. bereits im Ältestenrat erörtert wurde. Stadt. Neumann bittet, dass durch die beiden Anträge die Umsetzung der Vorlage nicht verzögert wird. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (6)
Orte (3)
- Nieder-Ramstädter Straße
- Hügelstraße
- Holzstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0019
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 13.01.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00