SV-2018/0034
Dringliche Große Anfrage der Fraktion UFFBASSE vom 10. Juni 2018 betr. Bürgerbegehren Radentscheid
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SV-2018/0034
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Vorlage-Nr. SV-2018/0034
Dringliche Große Anfrage der Fraktion UFFBASSE vom 10. Juni 2018 betr.
Bürgerbegehren Radentscheid
Liebigstrasse 46
64293 Darmstadt
Tel. & Fax 06151/8606067
www.uffbasse-darmstadt.de
Darmstadt, den 10. Juni 2018
Bürgerbegehren Radentscheid - Dringliche Große Anfrage
der Fraktion Uffbasse nach §22 Geschäftsordnung Stadtverordnetenversammlung
Frage 1
Ist die Prüfung der Unterschriften zum Bürgerbegehren Radentscheid abgeschlossen bzw.
wenn Nein, wann wird sie abgeschlossen sein ?
Frage 2
Hat die bisherige Prüfung - egal ob beendet oder nicht - bestätigt, dass ausreichend gültige
Unterschriften gemäß HGO eingereicht worden sind ? Wie viele Unterschriften wurden bisher
als gültig bestätigt ?
Frage 3
Liegt des Ergebnis des Rechtsamtes zur Prüfung der inhaltlichen Zulässigkeit des
Bürgerbegehrens gemäß HGO vor ? Wenn Nein, wann soll dies vorliegen ?
Frage 4
Hat der Magistrat zusätzlich zum Rechtsamt eine entsprechende Prüfung durch Dritte
veranlasst oder geplant ? Wenn JA, durch wen und wann soll diese zusätzliche Bewertung
vorliegen ?
Frage 5
Was sind die nächsten Schritte um einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu
diesem Bürgerbegehren herbeizuführen und welche Termine sind für die einzelnen Schritte
geplant ?
Frage 6
Wie viel Vorbereitungszeit benötigt die Verwaltung um einen eventuellen Bürgerentscheid
ordnungsgemäß nach den Vorschriften der HGO, des KWG u.a. durchzuführen ?
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Frage 7
Soll nach dem Zeitplan des Magistrats ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu
diesem Bürgerbegehren im Ferienparlament am 19. Juli oder erst in der StaVo nach der
Sommerpause am 30. August herbeigeführt werden ?
Fraktion Uffbasse
Kerstin Lau, Marc Arnold, Jürgen Barth, Georg Hang, Flo Tafesse
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Wissenschaftsstadt Der Oberbürgermeister Postfach 11 10 61 Jochen Partsch 64225 Darmstadt Darmstadt Fraktion UFFBASSE Liebigstraße 46 64293 Darmstadt Der Oberbürgermeister Jochen Partsch Neues Rathaus am Luisenplatz Luisenplatz 5 A 64283 Darmstadt Telefon: 06151 13-2201 - 04 Telefax: 06151 13-2205 Internet: http://www.darmstadt.de E-mail: oberbuergermeis- ter@darmstadt.de Datum: 26.06.2018 Dringliche Große Anfrage der Fraktion UFFBASSE nach $ 22 Geschäftsordnung Stadtverordnetenver- sammlung zum Bürgerbegehren Radentscheid Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Große Anfrage vom 10.06.2018 beantworte ich wie folgt: Frage 1: Ist die Prüfung der Unterschriften zum Bürgerbegehren Radentscheid abgeschlossen bzw. wenn nein, wann wird sie abgeschlossen sein? Antwort zu Frage 1: Die Prüfung der Unterschriften zum Bürgerbegehren Radentscheid ist dann abgeschlossen, wenn keine weiteren Unterschriften seitens der Unterstützer beim Bürger- und Ordnungsamt eingereicht werden. Zuletzt wurden am 13.06.2018 weitere Unterschriften seitens der Unterstützer abgegeben. Dabei wur- de mitgeteilt, dass die Sammlung der Unterschriften jetzt abgeschlossen ist. Frage 2: Hat die bisherige Prüfung - egal ob beendet oder nicht - bestätigt, dass ausreichend gültige Unter- schriften gemäß HGO eingereicht worden sind? Wie viele Unterschriften wurden bisher als gültig bestä- tigt? Antwort auf Frage 2: Bis zum 20. Juni 2018 wurden insgesamt 11.520 Unterstützungsunterschriften eingereicht. Hiervon sind 9.326 gültig und 2.194 Unterschriften ungültig. Das Unterschriftenguorum der HGO ist somit erfüllt. m Mitglied “= Familie [———— Frage 3: Liegt das Ergebnis des Rechtsamtes zur Prüfung der inhaltlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gemäß HGO vor? Wenn nein, wann soll dies vorliegen? Antwort zu Frage 3: Das Gutachten des Rechtsamtes zur Prüfung der inhaltlichen Zulässigkeit liegt mir seit dem 12.06.2018 vor. Frage 4: , Hat der Magistrat zusätzlich zum Rechtsamt eine entsprechende Prüfung durch Dritte veranlasst oder geplant? Wenn ja, durch wen und wann soll diese zusätzliche Bewertung vorliegen? Antwort zu Frage 4: Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit hat das Rechtsamt mit Schreiben vom 12.06.2018 den Hessischen Städtetag um Einschätzung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Rad- entscheid gebeten. Wann dessen Bewertung vorliegen wird ist derzeit nicht abschätzbar. Frage 5: Was sind die nächsten Schritte um einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu diesem Bürgerbegehren herbeizuführen und welche Termine sind für die einzelnen Schritte geplant? Antwort zu Frage 5: Es ist geplant dass der Magistrat in seiner Sitzung am 27.06.2018 und die Stadtverordnetenversamm- lung in ihrer Sitzung am 30.08.2018 einen Beschluss über das Bürgerbegehren herbeiführt. Frage 6: Wie viel Vorbereitungszeit benötigt die Verwaltung um einen eventuellen Bürgerentscheid ordnungs- gemäß nach den Vorschriften der HGO, des KWG u. a. durchzuführen? Antwort zu Frage 6: Kommt es zu einem Bürgerentscheid wird der Tag des Bürgerentscheides gemäß 8 55 KWG durch die Gemeindevertretung bestimmt. Der Bürgerentscheid ist frühestens drei und spätestens sechs Monate nach der Entscheidung der Gemeindevertretung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzu- führen. Aus Sicht der Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen sind erfahrungsgemäß ca. 4-6 Monate notwendig um eine qualitativ gute Vorbereitung des Bürgerentscheides zu gewährleisten. Hinzu kom- men die enormen Vorbereitungsarbeiten welche mit der Landtagswahl einhergehen. Hier sind wir als Kreiswahlleitung u. a. auch für die Umkreiskommunen im Wahlkreis 50 mitverantwortlich. Zudem wird es aller Voraussicht nach am 28. Oktober auch eine Volksabstimmung über die Hessische Verfassung geben. D. h. die Vorbereitungsarbeiten sind enorm. Ein zusätzlicher Bürgerentscheid würde in dieser Phase eher in Richtung der maximalen Anforderung der HGO (6 Monate) tendieren. Frage 7: Soll nach dem Zeitplan des Magistrats ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu diesem Bürgerbegehren im Ferienparlament am 19. Juli oder erst in der StaVo nach der Sommerpause am 30. August herbeigeführt werden? Antwort zu Frage 7: Das Bestreben des Magistrates war es, die Entscheidung im Ferienparlament zu treffen, um einen möglichen Bürgerentscheid gegebenenfalls gemeinsam mit der Landtagswahl durchzuführen. Dies ist nach rechtlicher Prüfung nicht zulässig. Die der Stadtverordnetenversammlung in $ 8 b Abs. 4 Satz 2 HGO zugewiesene Entscheidung über die Zulassung des Bürgerbegehrens ist zwingend von der Stadt- verordnetenversammlung selbst zu fassen. Eine Delegation auf einen Ausschuss (Ferienparlament) ist nicht möglich. Mit freundliche: üßen Jochen Partsch Oberbürgermeister Verteiler: Büro des Oberbürgermeisters Büro der Stadtverordnetenversammlung und Gremiendienste Pressestelle U] zur Publikation. RX] zur Kenntnis. Rechtsamt Dezernat II|
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Punkt 30.2: Dringliche Große Anfrage der Fraktion UFFBASSE vom 10. Juni 2018 betr. Bürgerbegehren Radentscheid (V-Nr. SV-2018/0034) Stadtv. Hang (UFFBASSE) begründet, warum seine Fraktion die Dringliche Große Anfrage gestellt habe. Die Vorsitzende erklärt, dass die Geschäftsordnung nicht vorsieht, dass Dringliche Große Anfragen in der Kürze der Zeit beantwortet werden müssen. Oberbürgermeister Partsch erklärt, dass eine Beantwortung aller Fragen in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen sei. Zu Frage 1: Die Prüfung der Unterschriften zum Radentscheid werde dann abgeschlossen sein, wenn keine Unterschriften mehr eingereicht werden. Dies sei aber weiterhin der Fall. Zu Frage 2: Die bisherige Prüfung hat bestätigt, dass inzwischen ausreichend Unterschriften für ein Bürgerbegehren eingereicht worden seien. Bis zum 07.06.2018 wurden 11.350 eingereicht. Hiervon seien 9.195 Unterschriften gültig und 2.155 ungültig. Zu Frage 3: Das Gutachten des Rechtsamtes liege seit 12.06.2018 vor und werde dem Magistrat in der Sitzung am 27.06.2018 vorgelegt und gehe dann an die Stadtverordnetenversammlung. Zu Frage 4: Aufgrund der Tragweite der Vorgehensweise habe man auch den Hessischen Städtetag um eine Stellungnahme gebeten. Diese liege aber noch nicht vor. Die anderen Fragen werden derzeit noch geprüft. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Liebigstraße 46
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2018/0034
- Typ
- Große Anfragen
- Datum
- 11.06.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00