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SV-2018/0034

Dringliche Große Anfrage der Fraktion UFFBASSE vom 10. Juni 2018 betr. Bürgerbegehren Radentscheid

Große Anfragen 11.06.2018

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SV-2018/0034

1876 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2018/0034 
 
 
Dringliche Große Anfrage der Fraktion UFFBASSE vom 10. Juni 2018 betr. 
Bürgerbegehren Radentscheid 
 
 
 
 
 
 
         Liebigstrasse 46 
                    64293 Darmstadt 
                    Tel. & Fax 06151/8606067 
              www.uffbasse-darmstadt.de 
 
 
Darmstadt, den 10. Juni 2018 
 
Bürgerbegehren Radentscheid - Dringliche Große Anfrage  
der Fraktion Uffbasse nach §22 Geschäftsordnung Stadtverordnetenversammlung  
 
Frage 1 
Ist die Prüfung der Unterschriften zum Bürgerbegehren Radentscheid abgeschlossen bzw. 
wenn Nein, wann wird sie abgeschlossen sein ? 
Frage 2 
Hat die bisherige Prüfung - egal ob beendet oder nicht - bestätigt, dass ausreichend gültige 
Unterschriften gemäß HGO eingereicht worden sind ? Wie viele Unterschriften wurden bisher 
als gültig bestätigt ? 
Frage 3 
Liegt des Ergebnis des Rechtsamtes zur Prüfung der inhaltlichen Zulässigkeit des 
Bürgerbegehrens gemäß HGO vor ? Wenn Nein, wann soll dies vorliegen ? 
Frage 4 
Hat der Magistrat zusätzlich zum Rechtsamt eine entsprechende Prüfung durch Dritte 
veranlasst oder geplant ? Wenn JA, durch wen und wann soll diese zusätzliche Bewertung 
vorliegen ? 
Frage 5 
Was sind die nächsten Schritte um einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu 
diesem Bürgerbegehren herbeizuführen und welche Termine sind für die einzelnen Schritte 
geplant ? 
Frage 6 
Wie viel Vorbereitungszeit benötigt die Verwaltung um einen eventuellen Bürgerentscheid 
ordnungsgemäß nach den Vorschriften der HGO, des KWG u.a. durchzuführen ?

2 
Frage 7 
Soll nach dem Zeitplan des Magistrats ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu 
diesem Bürgerbegehren im Ferienparlament am 19. Juli oder erst in der StaVo nach der 
Sommerpause am 30. August herbeigeführt werden ? 
 
 
 
Fraktion Uffbasse 
Kerstin Lau, Marc Arnold, Jürgen Barth, Georg Hang, Flo Tafesse

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Wissenschaftsstadt
Der Oberbürgermeister Postfach 11 10 61
Jochen Partsch 64225 Darmstadt Darmstadt

Fraktion UFFBASSE
Liebigstraße 46
64293 Darmstadt

Der Oberbürgermeister
Jochen Partsch

Neues Rathaus am Luisenplatz
Luisenplatz 5 A

64283 Darmstadt

Telefon: 06151 13-2201 - 04
Telefax: 06151 13-2205

Internet: http://www.darmstadt.de
E-mail: oberbuergermeis-
ter@darmstadt.de

Datum:

26.06.2018

Dringliche Große Anfrage der Fraktion UFFBASSE nach $ 22 Geschäftsordnung Stadtverordnetenver-
sammlung zum Bürgerbegehren Radentscheid

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Große Anfrage vom 10.06.2018 beantworte ich wie folgt:

Frage 1:
Ist die Prüfung der Unterschriften zum Bürgerbegehren Radentscheid abgeschlossen bzw. wenn nein,
wann wird sie abgeschlossen sein?

Antwort zu Frage 1:

Die Prüfung der Unterschriften zum Bürgerbegehren Radentscheid ist dann abgeschlossen, wenn keine
weiteren Unterschriften seitens der Unterstützer beim Bürger- und Ordnungsamt eingereicht werden.
Zuletzt wurden am 13.06.2018 weitere Unterschriften seitens der Unterstützer abgegeben. Dabei wur-
de mitgeteilt, dass die Sammlung der Unterschriften jetzt abgeschlossen ist.

Frage 2:

Hat die bisherige Prüfung - egal ob beendet oder nicht - bestätigt, dass ausreichend gültige Unter-
schriften gemäß HGO eingereicht worden sind? Wie viele Unterschriften wurden bisher als gültig bestä-
tigt?

Antwort auf Frage 2:

Bis zum 20. Juni 2018 wurden insgesamt 11.520 Unterstützungsunterschriften eingereicht. Hiervon

sind 9.326 gültig und 2.194 Unterschriften ungültig. Das Unterschriftenguorum der HGO ist somit

erfüllt. m
Mitglied

“= Familie
[————

Frage 3:
Liegt das Ergebnis des Rechtsamtes zur Prüfung der inhaltlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens
gemäß HGO vor? Wenn nein, wann soll dies vorliegen?

Antwort zu Frage 3:
Das Gutachten des Rechtsamtes zur Prüfung der inhaltlichen Zulässigkeit liegt mir seit dem
12.06.2018 vor.

Frage 4: ,
Hat der Magistrat zusätzlich zum Rechtsamt eine entsprechende Prüfung durch Dritte veranlasst oder
geplant? Wenn ja, durch wen und wann soll diese zusätzliche Bewertung vorliegen?

Antwort zu Frage 4:

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit hat das Rechtsamt mit Schreiben vom
12.06.2018 den Hessischen Städtetag um Einschätzung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Rad-
entscheid gebeten. Wann dessen Bewertung vorliegen wird ist derzeit nicht abschätzbar.

Frage 5:
Was sind die nächsten Schritte um einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu diesem
Bürgerbegehren herbeizuführen und welche Termine sind für die einzelnen Schritte geplant?

Antwort zu Frage 5:
Es ist geplant dass der Magistrat in seiner Sitzung am 27.06.2018 und die Stadtverordnetenversamm-
lung in ihrer Sitzung am 30.08.2018 einen Beschluss über das Bürgerbegehren herbeiführt.

Frage 6:
Wie viel Vorbereitungszeit benötigt die Verwaltung um einen eventuellen Bürgerentscheid ordnungs-
gemäß nach den Vorschriften der HGO, des KWG u. a. durchzuführen?

Antwort zu Frage 6:

Kommt es zu einem Bürgerentscheid wird der Tag des Bürgerentscheides gemäß 8 55 KWG durch die
Gemeindevertretung bestimmt. Der Bürgerentscheid ist frühestens drei und spätestens sechs Monate
nach der Entscheidung der Gemeindevertretung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durchzu-
führen. Aus Sicht der Abteilung Einwohnerwesen und Wahlen sind erfahrungsgemäß ca. 4-6 Monate
notwendig um eine qualitativ gute Vorbereitung des Bürgerentscheides zu gewährleisten. Hinzu kom-
men die enormen Vorbereitungsarbeiten welche mit der Landtagswahl einhergehen. Hier sind wir als
Kreiswahlleitung u. a. auch für die Umkreiskommunen im Wahlkreis 50 mitverantwortlich. Zudem wird
es aller Voraussicht nach am 28. Oktober auch eine Volksabstimmung über die Hessische Verfassung
geben. D. h. die Vorbereitungsarbeiten sind enorm. Ein zusätzlicher Bürgerentscheid würde in dieser
Phase eher in Richtung der maximalen Anforderung der HGO (6 Monate) tendieren.

Frage 7:

Soll nach dem Zeitplan des Magistrats ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu diesem
Bürgerbegehren im Ferienparlament am 19. Juli oder erst in der StaVo nach der Sommerpause am
30. August herbeigeführt werden?

Antwort zu Frage 7:

Das Bestreben des Magistrates war es, die Entscheidung im Ferienparlament zu treffen, um einen
möglichen Bürgerentscheid gegebenenfalls gemeinsam mit der Landtagswahl durchzuführen. Dies ist
nach rechtlicher Prüfung nicht zulässig. Die der Stadtverordnetenversammlung in $ 8 b Abs. 4 Satz 2
HGO zugewiesene Entscheidung über die Zulassung des Bürgerbegehrens ist zwingend von der Stadt-
verordnetenversammlung selbst zu fassen. Eine Delegation auf einen Ausschuss (Ferienparlament) ist
nicht möglich.

Mit freundliche: üßen
Jochen Partsch

Oberbürgermeister

Verteiler:

Büro des Oberbürgermeisters
Büro der Stadtverordnetenversammlung und Gremiendienste
Pressestelle
U] zur Publikation.
RX] zur Kenntnis.
Rechtsamt
Dezernat II|

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1426 Zeichen

Punkt 30.2: Dringliche Große Anfrage der Fraktion UFFBASSE vom 10. Juni 2018 betr. 
Bürgerbegehren Radentscheid 
 (V-Nr. SV-2018/0034) 
 
Stadtv. Hang (UFFBASSE) begründet, warum seine Fraktion die Dringliche Große 
Anfrage gestellt habe. 
 
Die Vorsitzende erklärt, dass die Geschäftsordnung nicht vorsieht, dass Dringliche 
Große Anfragen in der Kürze der Zeit beantwortet werden müssen. 
 
Oberbürgermeister Partsch erklärt, dass eine Beantwortung aller Fragen in der Kürze 
der Zeit nicht möglich gewesen sei. 
 
Zu Frage 1: 
Die Prüfung der Unterschriften zum Radentscheid werde dann abgeschlossen sein, 
wenn keine Unterschriften mehr eingereicht werden. Dies sei aber weiterhin der Fall.  
 
Zu Frage 2: 
Die bisherige Prüfung hat bestätigt, dass inzwischen ausreichend Unterschriften für 
ein Bürgerbegehren eingereicht worden seien. Bis zum 07.06.2018  wurden 11.350 
eingereicht. Hiervon seien 9.195 Unterschriften gültig und 2.155 ungültig.  
 
Zu Frage 3: 
Das Gutachten des Rechtsamtes liege seit 12.06.2018 vor und werde dem Magistrat 
in der Sitzung am 27.06.2018 vorgelegt und gehe dann an die 
Stadtverordnetenversammlung. 
 
Zu Frage 4: 
Aufgrund der Tragweite der Vorgehensweise habe man auch den Hessischen 
Städtetag um eine Stellungnahme gebeten. Diese liege aber noch nicht vor. 
 
Die anderen Fragen werden derzeit noch geprüft. 
 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.

Beratungsverlauf (1)

TOP 30.2

Orte (2)

  • Liebigstraße 46
  • Luisenplatz 5a

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2018/0034
Typ
Große Anfragen
Datum
11.06.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00