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A-R/0069/2011

Münster für Alle: Münsterpass bedarfsgerecht weiterentwickeln!

Antrag an den Rat 25.11.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2011, TOP 50.4

Originalantrag

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Originalantrag

8798 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0069/2011 
 
 
 
 
Der Münsterpass ist seit seiner Neueinführung im He rbst 2010 in der 
Bevölkerung auf ein breites Interesse gestoßen, sow ohl bei den 
Personenkreisen, die mit dem Münsterpass die Möglic hkeit erhalten 
viele Leistungen zu stark ermäßigten Preisen nutzen  zu können, als 
auch beim großen Teil der Bevölkerung, die Münster als eine 
solidarische Stadt schätzen in der eine soziale und  gesellschaftliche 
Teilhabe für alle Menschen eine wichtige Zielsetzung in der Stadtpolitik 
darstellt. 
Mit der Einführung ist u.a. vereinbart worden, nach  einem geraumen 
Zeit nach Einführung des Münster-Passes zu prüfen, in wie weit der 
Münsterpass kontinuierlich weiterentwickelt werden kann, bezüglich der 
Leistungsinhalte und bezüglich der Personenkreise, die die Leistungen des 
Münsterpasses in Anspruch nehmen können  
Der Rat der Stadt Münster möge daher beschließen: 
1. Der Münster-Pass wird kontinuierlich weiterentwickelt. Hierzu werden 
1.1 die Möglichkeiten aufgezeigt bezüglich der Ausweitung der Personenkreise, die 
die Leistungen des Münsterpasses in Anspruch nehmen können; 
1.2 die Leistungsinhalte mit denen die soziale und mobile Teilhabe gefördert 
werden sollen erweitert. Hierzu soll das Angebotssp ektrum des 
Münsterpasses insbesondere bezüglich der Teilhabemö glichkeiten an 
kulturellen, musischen und sportlichen Aktivitäten für Kinder und 
Jugendlichen erweitert werden. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, in einem ersten Schritt bereits  
2.1 das 60Plus-Abo in die Weiterentwicklung des Leistungsangebotes des Münster-
Passes mit einzubeziehen und eine Ermäßigung hierfü r um 50% mit den 
Verkehrsbetrieben zu vereinbaren; 
2.2 den Kreis der berechtigten Personengruppen ausz uweiten insbesondere auf 
Personen, 
- die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) bezie hen und  
- Empfängerinnen und Empfänger von Kindergeldzuschl ägen. 
3. Die Verwaltung wird zudem beauftragt zu prüfen inwi eweit auch Personen 
einbezogen werden können 
- deren laufendes monatliches Einkommen max. 10 % ü ber den Bedarfs-
sätzen des SGB II bzw. SGB XII liegt und die keine Leistungen nach 
Ziffer 1.1. bis 1.3. erhalten (sog. Personenkreis d er 
GeringverdienerInnen), 
- deren Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze  liegt. 
4. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Antrag  
„Münster für Alle: Münsterpass 
bedarfsgerecht weiterentwickeln! “ 
 
23.11.2011

2 
 
4.1 zu prüfen, wie das Angebot, mit denen freie, pr ivate und kommerzielle 
Trägern von Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten b ereits jetzt am 
Münster-Passes beteiligt sind, noch erweitert werde n kann - unter 
Berücksichtigung eines qualitativen und zielführend en Angebotsprofils, 
das insbesondere ausgerichtet ist auf die Teilhabem öglichkeiten an 
kulturellen, musischen und sportlichen Aktivitäten; 
4.2 darüber zu informieren, inwieweit durch die Pre isermäßigung über den 
Münster-Pass für die unterschiedlichen Bereiche neu e Kunden 
gewonnen bzw. eine stärkere Nutzung der Angebote er zielt werden 
konnte; 
4.3 die Ausgleichszahlungen für die Verkehrsbetrieb e unter Einbeziehung 
der o.g. Informationen angemessen gestaltet werden können. 
Begründung: 
I. Der Münster-Pass stellt einen wichtigen Baustein  für ein solidarisches Gemeinwesen 
dar, in dem die Ermöglichung der sozialen und gesel lschaftlichen Teilhabe für Alle 
einen wichtigen Stellenwert besitzt. Er ist nicht n ur ein Sozialticket für den öffentlichen 
Personennahverkehr (ÖPNV) sondern ermöglicht gerade  auch die Teilnahme an 
öffentlichen Kultur- Sport- und Freizeitangeboten. Der Münster-Pass ist seit seiner 
Wiedereinführung im Herbst 2010 in der münsteraner Bevölkerung auf eine positive 
Resonanz gestoßen und wurde seither sehr gut angenommen. 
Insbesondere für Kinder und Jugendliche aus einkomm ensschwachen Familien soll die 
Teilhabemöglichkeit an kulturellen, musischen und s portlichen Aktivitäten verbessert 
werden. Deshalb soll kontinuierlich überprüft werde n, in wie weit das Angebot des 
Münster-Passes weiter verbessert und ausgeweitet werden kann. 
II. Bei der weiteren Verbesserung bezüglich der Nut zung des ÖPNV bietet sich die 
Einbeziehung des 60Plus-Tickets in den Geltungsbere ich des Münster-Passes an. 
Hierdurch kann für die ältere Generation, die nur e in sehr geringes Einkommen haben 
und u.a. auf eine Grundsicherung im Alter oder Leis tungen nach dem SGBII 
angewiesen sind die Preise für ein Monatsticket noc h weiter gesenkt werden. Das 
60Plus-Ticket könnte dann zum halben Preis für 14,25 € angeboten werden. 
In den letzten Jahren ist auch in Münster eine kont inuierliche Zunahme der Zahl der 
Menschen zu verzeichnen, die eine Grundsicherung im  Alter erhalten. Die Altersarmut 
nimmt auch in Münster zu. Mit diesem kleinen Beitra g könnten deshalb die 
Teilhabemöglichkeiten für ältere Menschen mit geringen Einkünften verbessert werden. 
III. Im Rahmen des Antrags und der Beschlussfassung  zur Wiedereinführung des 
Münster-Passes im September 2010 wurde bereits dara uf abgehoben, dass über die 
bis dahin vereinbarten berechtigten Personenkreise hinaus geprüft werden sollte, 
inwieweit perspektivisch schrittweise weitere Perso nengruppen in den Geltungsbereich 
des Münster-Passes  mit aufgenommen werden können.  
Eine Prüfung war vereinbart u.a. bei den Personen, 
- die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) bezie hen, 
- deren laufendes monatliches Einkommen max. 10 % ü ber den Bedarfssätzen des 
SGB II bzw. SGB XII liegt und die keine Leistungen nach Ziffer 1.1. bis 1.3. erhalten 
(sog. Personenkreis der Geringverdiener), 
- deren Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze  liegt. 
Bei Einführung des Münster-Passes 2010 lagen jedoch  für den letztgenannten 
Personenkreis keine Prozessdaten vor, deren Sätze e ine Grundgesamtheit von 
Personen mit Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenzen abbilden.

3 
 
IV. Die Beteiligung einer wachsenden Zahl von freie n und privaten Trägern und 
Einrichtungen aus dem Bereich Kultur, Sport und Fre izeit mit dem Angebot von 
vergünstigten Tarifen für Inhaberinnen und Inhaber des Münster-Passes (i.d.R. 50%) 
stellt zum Einen ein starkes Signal für eine sozial e Stadtgesellschaft auch in diesem 
Bereich. Zum Anderen zeigt es aber auch, dass diese  Träger und Anbieter die 
Möglichkeit sehen, mit einen preisreduzierten Angeb ot neue Kundinnen und Kunden 
bei einkommensärmeren Personengruppen zu gewinnen. Eine Erweiterung dieses 
Angebotes ist sicher wünschenswert. Dabei sollte al lerdings Wert darauf gelegt 
werden, dass diese Angebote einem Profil entspreche n, das auf eine sozio-kulturellen 
Teilhabe ausgerichtet ist und insbesondere dazu bei trägt, die Teilhabe an kulturellen, 
musischen und sportlichen Aktivitäten  zu ermöglichen. 
Die Frage, in wie weit durch die Ermäßigung der Ver kehrstickets auch für die 
Verkehrsbetriebe neue Kundinnen und Kunden oder zum indest die Inanspruchnahme 
des Angebotes gesteigert werden konnte, muss in die  Berechnung der der Höhe der 
angemessenen Ausgleichszahlungen für die Verkehrsbe triebe mit einbezogen werden. 
Neben der bisher eigens hierzu durchgeführten Fahrg astbefragung in Münster kann 
hierbei sicher auch die für die Kölner Verkehrsbetr iebe (KVB) durchgeführte 
Untersuchung über die Auswirkungen des Köln-Tickets interessante Hinweise liefern. 
Darüber hinaus sollte unter Einbeziehung der örtlic hen Hochschulen auch eine 
Untersuchung vorgenommen werden, die aufzeigt in wi e weit durch den Münster-
Passes die Inanspruchnahme des ÖPNV sowie der Kultu r- und Freizeitangebote durch 
die Personenkreise, die den Münster-Pass erhalten g esteigert werden konnte und 
somit für diese Einrichtungen und Angebote auch neu e Kundinnen und Kunden 
gewonnen werden konnten.  
V. Im Landeshaushalt 2011sind für die Förderung von  Sozialtickets in den Kommunen 15 
Mio € bereitgestellt worden. Für 2012 sind 30 Mio €  geplant. Aus diesen Landesmittel 
sind für Münster jährlich ca. 187.000 € vorgesehen.  Möglicherweise kann sich diese 
Summe noch erhöhen. Dies ist davon abhängig, wie vi ele Kommunen und Kreise 
hierzu Förderanträge an das Land stellen. Einen Tei l der Landesmittel, die die Münster 
erhält sollten zur o.g. Weiterentwicklung des Münster-Passes verwendet werden. 
 
gez. Otto Reiners  gez. Annette Kemper  
gez. Jutta Möllers  gez. Jörn Möltgen   
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen  gez. Anne Naegels  
gez. Gisela Holtz  gez. Carsten Peters  
gez. Hery Klas  gez. Helga Bennink 
gez. Gerhard Joksch  gez. Stefan Kubel  
gez. Tim Rohleder   gez. Dr. Ludwig Schipmann 
gez. Dr. Rita Stein-Redent   gez. Manfred Kehr

Beratungsverlauf (1)

14.12.2011 Rat
TOP 50.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0069/2011
Typ
Antrag an den Rat
Datum
25.11.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37