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2014/0378

Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen Baumbestandes hier: Fällung einer Schwarzkiefer an der privaten Zufahrt Hegelstraße 5

Magistratsvorlage 22.09.2014

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2014/0378

4151 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
24.09.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Grünflächenamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Be- 
schlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0378 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  366030 
Kostenstelle:  067-022-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3660-30 Sachkonto:  6165700 
 
Betreff: Dienstanweisung für die Überwachung, Behandlung und Schutz des städtischen 
Baumbestandes 
hier: Fällung einer Schwarzkiefer an der privaten Zufahrt Hegelstraße 5 
 
Vorlage vom: 22.09.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat stimmt der Fällung der Schwarzkiefer mit der Baum-Nr. 4205.03.01.006 zu. 
 
2. Der Magistrat stimmt der Fällung der Bäume 4205.03.01.05 (Schwarzkiefer) und 
 4205.03.01.0004 (Ahorn) zu, falls im Zuge der Wegesanierung Starkwurzeln gekappt werden 
und die Standsicherheit der Bäume gefährdet sein sollte. 
 
 
Anlagen: Spielplatz Hegelstraße - Lageplan 
Spielplatz Hegelstraße - Bild 1 
Spielplatz Hegelstraße - Bild 2 
Spielplatz Hegelstraße - Bild 3

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.9.2014 
  
 
 
Begründung: 
 
Südlich des Spielplatzes Hegelstraße befindet sich eine private Zufahrt zum Grundstück Hegel- 
straße 5. In einem schmalen, städtischen Pflanzstreifen auf der Nordseite der Zufahrt stehen 4 
Bäume (Baum Nr. 4205.03.01.0004 bis 0007). 
 
Beim Baum Nr. 4 handelt es sich um einen Schwarzahorn mit einem Stammdurchmesser von 
43 cm und einer Höhe von 12,0 m und einem Kronendurchmesser von 8,0 m. Bei den Bäumen 
Nr. 5 und 6 handelt es sich um Schwarzkiefern mit Stammdurchmessern von 39 und 45 cm, 
Höhen  von 15,0 m und Kronendurchmessern von 6,0 m. Die beiden Schwarrzkiefern stehen 
nur ca. 0,5 m nördlich der privaten Zufahrt und haben infolge Wurzelwachstums und Wurzel- 
pressung das Verbundsteinpflaster der Privatzufahrt zum Haus Hegelstraße 5 angehoben. 
Auch im Wurzelbereich des Ahorn ist es bereits zu leichten Pflasteranhebungen gekommen. 
 
Anfang August 2014 meldete sich der Grundstückseigentümer des Anwesens Hegelstraße 5 
beim Grünflächenamt und teilte die Schäden an seiner privaten Zufahrt mit. Daraufhin fand ein 
gemeinsamer Ortstermin mit dem Grundstückseigentümer zur Begutachtung und zwecks Ab- 
sprache der weiteren Vorgehensweise statt. Anlässlich des Ortstermins bestätigte sich die 
Pflasterhebung durch die Wurzeln der städtischen Bäume. Mit Schreiben vom 11.8.2014 
machte der Grundstückseigentümer nun Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt 
Darmstadt geltend bzw. verlangt die Behebung der Pflasterhebungen. 
 
Das Grünflächenamt empfiehlt deshalb zur Vermeidung von weiteren Schäden an der Grund- 
stückszufahrt sowie von weiteren Schadenersatzforderungen die Fällung der Kiefer mit der 
Baum Nr. 6. Falls sich im Zuge der Reparatur des Verbundsteinpflasters herausstellen sollte, 
dass auch Starkwurzeln an den Bäumen Nr. 4 (Ahorn) und Nr. 5 (Schwarzkiefer) gekappt 
werden müssten und dadurch deren Standsicherheit gefährdet wäre, müssten diese beiden 
Bäume eventuell 
 auch gefällt werden. Derzeitiges Ziel ist allerdings der Erhalt der Bäume. 
 
Vom Grünflächenamt wird der Schaden als Haftpflichtschaden an die GVV Kommunalver-
sicherung gemeldet. Die Fällung der Schwarzkiefer (Baum Nr. 6) sollte im Herbst/Winter 
2014/2015 erfolgen. Eine Ersatzpflanzung an dieser Stelle ist nicht sinnvoll, da der Pflanz- 
streifen für eine Baumpflanzung zu schmal ist und bereits eine höhere Strauchpflanzung 
vorhanden ist. 
 
Aufgestellt: 
Darmstadt, den 22. Sept. 2014 
67-60 Gr/Schm           /telephonesolid 2923                                                         Anlagen 
 
Dezernat III 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0378
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.09.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00