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A-R/0007/2026

Sportförderrichtlinie überarbeiten und Sporthaushalt neuordnen

Antrag an den Rat 03.02.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2026, TOP 22.7

A-R-0007-2026

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A-R-0007-2026

1458 Zeichen

Münster, 03.02.2026 
 
Ratsantrag  
Sportförderrichtlinie überarbeiten und Sporthaushalt neuordnen 
 
 
Der Rat möge beschließen:  
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sportförderrichtlinien in dem Punkt E 
„Zuschüsse für vereinseigene Sportstätten“ zu bearbeiten.  
Die Höhe der Förderung soll sich zum einen an dem tatsächlichen 
Raumbedarf und zum anderen an der Leistungsfähigkeit der antragstellenden 
Vereine orientieren. Ein Automatismus, dass 50% der von den Vereinen 
geplanten Bausumme gefördert werden, besteht nicht.  
2. Für den Haushalt 2028 erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag, der den 
sog. 3,5 Mio Topf auflöst. Der zukünftige Haushalt des Sportausschusses soll 
sich an den üblichen Verfahren der anderen Fachausschüsse orientieren.  
 
Begründung: 
Ziel der angestrebten Veränderungen im Rahmen der Sportförderrichtlinien ist, dass 
möglichst viele Vereine von den zur Verfügung stehenden investiven Mitteln 
profitieren, unabhängig von ihrer jeweils eigenen Wirtschaftskraft. 
Der sog. „3,5 Mio.-Topf“ wurde in der Vergangenheit immer wieder kritisch betrachtet, 
da es eine vergleichbare pauschale Zuweisung von Haushaltsmitteln in anderen 
Fachbereichen nicht gibt. Das neue Verfahren dient demnach der größeren 
Transparenz über die verausgabten Mittel. 
 
gez.    gez.    gez. 
Klaus Rosenau  Philipp Hagemann  Maren Berkenheide 
Andrea Blome  und Fraktion   und Fraktion 
und Fraktion 
  
Antrag an den Rat Nr. A-R/0007/2026

Beratungsverlauf (1)

11.02.2026 Rat
TOP 22.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0007/2026
Typ
Antrag an den Rat
Datum
03.02.2026
Erstellt
03.02.2026 15:05