A-R/0007/2026
Sportförderrichtlinie überarbeiten und Sporthaushalt neuordnen
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A-R-0007-2026
1458 Zeichen
Münster, 03.02.2026 Ratsantrag Sportförderrichtlinie überarbeiten und Sporthaushalt neuordnen Der Rat möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Sportförderrichtlinien in dem Punkt E „Zuschüsse für vereinseigene Sportstätten“ zu bearbeiten. Die Höhe der Förderung soll sich zum einen an dem tatsächlichen Raumbedarf und zum anderen an der Leistungsfähigkeit der antragstellenden Vereine orientieren. Ein Automatismus, dass 50% der von den Vereinen geplanten Bausumme gefördert werden, besteht nicht. 2. Für den Haushalt 2028 erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag, der den sog. 3,5 Mio Topf auflöst. Der zukünftige Haushalt des Sportausschusses soll sich an den üblichen Verfahren der anderen Fachausschüsse orientieren. Begründung: Ziel der angestrebten Veränderungen im Rahmen der Sportförderrichtlinien ist, dass möglichst viele Vereine von den zur Verfügung stehenden investiven Mitteln profitieren, unabhängig von ihrer jeweils eigenen Wirtschaftskraft. Der sog. „3,5 Mio.-Topf“ wurde in der Vergangenheit immer wieder kritisch betrachtet, da es eine vergleichbare pauschale Zuweisung von Haushaltsmitteln in anderen Fachbereichen nicht gibt. Das neue Verfahren dient demnach der größeren Transparenz über die verausgabten Mittel. gez. gez. gez. Klaus Rosenau Philipp Hagemann Maren Berkenheide Andrea Blome und Fraktion und Fraktion und Fraktion Antrag an den Rat Nr. A-R/0007/2026
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0007/2026
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 03.02.2026
- Erstellt
- 03.02.2026 15:05