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2020/0363

Genehmigung des Jahresabschlusses 2019 Eigenbetrieb Immobilienmanagement

Magistratsvorlage 17.12.2020

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2020/0363

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2020/0363

2400 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
22.12.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0363 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Genehmigung des Jahresabschlusses 2019  
Eigenbetrieb Immobilienmanagement  
 
Vorlage vom: 17.12.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zum 31.12. 2019, der mit einem Jahresgewinn von  € 18.455.108,31 Mio. Euro 
abschließt, wird festgestellt. 
 
2. Der Eigenkapitalentnahme in 2019 als Ausschüttung an den Kernhaushalt in Höhe von 
4.409.992,80 Euro aus dem Gewinnvortrag wird zugestimmt. 
 
3. Der Eigenkapitalentnahme in 2019 in Höhe von 722.029,83 Euro aus der allgemeinen 
Rücklage für Grundstücksnebenkosten im Eigentum des Kernhaushaltes wird zugestimmt. 
In 2020 ist ein entsprechender periodenfremder Betrag zu buchen.

- 2 - 
4. Der Jahresgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 
 
5. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12. 2019 werden offen gelegt. 
 
6. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 
entlastet. 
 
 
Anlagen: Prüfbericht Jahresabschluss 2019  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  17.12.2020  
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement hat in ihrer Sitzung am 
03.11.2020 den Bericht der Betriebsleitung zu Kenntnis genommen und den 
Jahresabschluss 2019 festgelegt.  
 
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die 
Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaft sjahr 2019 
 
 
 
 
Dezernat I     Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg  
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

anlage 5

210 Zeichen

Punkt 18: Genehmigung des Jahresabschlusses 2019 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
 (V-Nr. 2020/0363) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: SPD und AfD  
Stimmenthaltung: Die Linke., UWIGA und FDP

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479 Zeichen

Punkt 6: Genehmigung des Jahresabschlusses 2019 
Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
 (V-Nr. 2020/0363) 
 
Der Punkt 3 des Beschlussvorschlages wird getrennt abgestimmt.- 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Punkten 1, 2, 
4, 5 und 6 der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: AfD, Die Linke. und FDP   
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Punkt 3 der 
Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: AfD, Die Linke., FDP und UWIGA

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2443 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
22.12.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat IV 
 
Amt: Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement 
Darmstadt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 65 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0363 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
6 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Genehmigung des Jahresabschlusses 2019  
Eigenbetrieb Immobilienmanagement  
 
Vorlage vom: 17.12.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt zum 31.12. 2019, der mit einem Jahresgewinn von  € 18.455.108,31 Mio. Euro 
abschließt, wird festgestellt. 
 
2. Der Eigenkapitalentnahme in 2019 als Ausschüttung an den Kernhaushalt in Höhe von 
4.409.992,80 Euro aus dem Gewinnvortrag wird zugestimmt. 
 
3. Der Eigenkapitalentnahme in 2019 in Höhe von 722.029,83 Euro aus der allgemeinen 
Rücklage für Grundstücksnebenkosten im Eigentum des Kernhaushaltes wird zugestimmt. 
In 2020 ist ein entsprechender periodenfremder Betrag zu buchen.

- 3 - 
 
4. Der Jahresgewinn soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 
 
5. Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12. 2019 werden offen gelegt. 
 
6. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 
entlastet. 
 
 
Anlagen: Prüfbericht Jahresabschluss 2019  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 13.01.2021 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.12.2020  
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebes Immobilienmanagement hat in ihrer Sitzung am 
03.11.2020 den Bericht der Betriebsleitung zu Kenntnis genommen und den 
Jahresabschluss 2019 festgelegt.  
 
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung die 
Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2019  
 
 
 
 
Dezernat I     Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch    André Schellenberg 
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

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Bericht

Eigenbetrieb Immobilienmanagement der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Darmstadt

Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019
und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2019

Auftrag: 0.0914709.001

=

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3
Inhaltsverzeichnis Seite
Abkürzungsverzeichnis.....ss.s::s:ssws000000080v0V0000n80 nun wesneEnDHH ner ERERnnwELHTeRRERTEREeVeREERRU LE LERREw——— 5

A. Prüfungsauftrag,

I. Prüfungsauftrag aussen en nsn 7

II. Bestätigung der Unabhängigkeit .......uuesssssessesussennenensennnnenannennennnnsnenasenaennnnersnnnenenenne 7

B. Grundsätzliche Feststellungen ....uuuessenneseesenannnennnensnnnonnnnnnnnnennnnnonnnenansnanansannennnnunsnnnnennnnnenn 8
I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter. ...uusnssseseessessessnneneenenenn 8

II. Wesentliche Geschäftsvorfälle

III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks....uuneneesessnennesnnnnennnnnennnnnnnnnnnonnnenennanesnenerennnn 12

C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ......rencenesssenenannenennenannannsnnnannnnnnnensnnnnennsnenannnnn 17
D. Feststellungen zur Rechnungslegung ............usue0sueuussusnnenunnnennennnnanannannnnnnannannnnsnanansnnsensnen 21
I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung...........uuenenenennesnsensnsnnnnnennnnnnnnnnnnnnnnann 21

1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen..........unesssesnessesnunnennnnnennesnennenn 21

2. Jahresabschluss........uueresnseseneneenenennnsnnnnenenonenanannennnnnnenenassnsnssnsessesesnssesnennsnen 21

3. Lagebericht ....................200220022002sssssnssennnennnenensnnnnnnnnonsnensnannnnnannnnsnnnennnsnsnsnn 21

II. Gesamtaussage des Jahresabschlusses........ueesennenannnesnensnssssnennesnessenesnnsnssnesnnsnnnn 22

E. Feststellungen gemäß 8 53 HGrG ...

F.  Schlussbemerkung......unesessessessesnensnnnnnsnssnenensnnsnensnnnnnnnsnnnnnnsnananennnsnnnneenunannnnsehsn nenn 25

Anlagen (siehe gesondertes Verzeichnis)

Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen

Rundungsdifferenzen in Höhe von + einer Einheit (€, % usw.) auftreten.

0.0914709.001

Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz

D&O Directors and Officers

Eigenbetrieb Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Darmstadt

EigBGes Eigenbetriebsgesetz

EU Europäische Union

EURIBOR Euro Interbank-Offered-Rate

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

HNO-Klinik Hals-Nasen-Ohren-Klinik

HBG Hessisches Beamtengesetz

HGB Handelsgesetzbuch

HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz

IDA Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, Darmstadt

IDw Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf

InvFondsG Investitionsfondsgesetz

IT Informationstechnologie

Mio Millionen

n.F. neue Fassung

Nr. Nummer

PS Prüfungsstandard des IDW

TE tausend Euro

VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

VOF Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen

VOL Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen

WiBank Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, Wiesbaden

0.0914709.001

A. Prüfungsauftrag

I.  Prüfungsauftrag

. Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer durch Beschluss des Magistrats vom 7. Dezember
2016 erteilte uns die Betriebskommission des

Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
(im Folgenden kurz „IDA“ oder „Eigenbetrieb“ genannt)

den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2019 unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für dieses Wirt-
schaftsjahr gemäß 88 316 ff. HGB zu prüfen.

. Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Vorschriften des 853 Abs. 1Nr.1und 2
HGrG beachtet. Wir verweisen auf unsere Berichterstattung in Abschnitt E.

. Tür die Durchführung des Auftrags und unscre Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 vereinbart.

. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen Bericht nach
den Grundsätzen des IDW PS 450 n.F., dem der von uns geprüfte Jahresabschluss sowie der ge-
prüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Dieser Bericht ist an den geprüften Eigenbetrieb ge-
richtet.

II. Bestätigung der Unabhängigkeit

. Wir bestätigen gemäß $ 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren
Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

0.0914709.001

B. Grundsätzliche Feststellungen

I. Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter

. Nachfolgend stellen wir zusammengefasst die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Eigenbe-
triebs durch den Jahresabschluss und den Lagebericht durch die gesetzlichen Vertreter dar:

° In Anlehnung an die Hessische Gemeindeordnung besteht der Zweck des Eigenbetriebs Immo-
bilienmanagement in der bedarfsgerechten Versorgung der Organisationseinheiten und
Dienststellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Grundstücken, Gebäuden und Räumen.

e Das Berichtsjahr war weiterhin von außerordentlichen Aufgaben im Bereich der Bereitstellung
von Notunterkünften und Erstwohnhäusern für asylsuchende Menschen geprägt. Insbesondere
erzielte Buchgewinne aus dem Verkauf von Grundstücken führten zu einer verbesserten Er-
lössituation.

«e Die Umsatzerlöse reduzierten sich im Berichtsjahr um 1,5 % auf € 54,7 Mio. Der Rückgang ent-
fällt mit € 0,5 Mio auf geringere Entgelte für Leistungen im Rahmen der Flüchtlingsunterbrin-
gung, mit € 0,1 Mio auf rückläufige Entgelte aus dem Vermieter-Mieter-Modell sowie mit
€ 0,3 Mio auf reduzierte sonstige Umsatzerlöse.

e Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um € 9,8 Mio auf € 29,3 Mio, was mafsgeb-
lich aus um € 14,1 Mio gestiegenen Buchgewinnen aus Grundstücksverkäufen resultiert.

e Der Materialaufwand stieg vorwiegend durch höhere Aufwendungen für Mieten und Pachten
sowie Nebenkosten von Gebäuden und bei reduzierten Herrichtungs- und Betriebskosten von
Flüchtlingsunterkünften um 11,0 % auf € 37,0 Mio an. Dadurch hat sich die Materialintensi-
tätsquote auf 56,4 % (Vorjahr 55,0 %) erhöht.

® Die Personalaufwendungen haben sich im Vorjahresvergleich - bei einer Tariferhöhung von
3,1% - deutlich um € 0,8 Mio auf € 12,6 Mio erhöht. Weiterhin führte eine höhere Zuführung
zu den Pensionsrückstellungen zu gestiegenen Aufwendungen für Altersversorgung.

e Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um € 1,8 Mio, sodass bei geringeren
Abschreibungen von € 8,3 Mio (Vorjahr € 10,0 Mio) und leicht reduzierten Zinsaufwendungen
von € 3,1 Mio (Vorjahr € 3,4 Mio) ein Jahresgewinn von € 18,5 Mio (Vorjahr € 13,8 Mio) er-
wirtschaftet wurde.

e Im Wirtschaftsjahr erhielt der Eigenbetrieb wie im Vorjahr keinen städtischen Zuschuss.

e Die Vermögensstruktur ist gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. Die Aktiva werden un-
verändert durch die in den Sachanlagen enthaltenen Grundstücke mit und ohne Bauten von
insgesamt € 337,8 Mio geprägt. Die Anlagenquote beträgt 88,3 % (Vorjahr 91,4 %), die Eigen-
kapitalquote 59,1 % (Vorjahr 60,8 %) im Wesentlichen aufgrund der höheren Bilanzsumme.

e  Aufder Passivseite wurde das Eigenkapital durch die Einstellung des Jahresgewinns 2019 von
€ 18,5 Mio bei einer Entnahme durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt von € 4,4 Mio aus dem
Gewinnvortrag um rund € 14,0 Mio gestärkt. Durch die Neuaufnahme von vier Darlehen mit

0.0914709.001

insgesamt € 24,6 Mio haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bei planmä-
Bigen Tilgungen der bestehenden Darlehen um € 11,4 Mio auf€ 111,8 Mio erhöht. Diese wur-
den zur Finanzierung von Neubau und Sanierungsprojekten eingesetzt.

e Gegenüber dem im Wirtschaftsplan 2019 prognostizierten Jahresgewinn von € 24,2 Mio
schließt das Berichtsjahr mit einem Jahresgewinn von € 18,5 Mio. Hierbei wirkten sich insbe-
sondere die geringeren sonstigen betrieblichen Erträge (€ -10,5 Mio), u.a. aus nicht realisier-
ten Grundstücksverkäufen, und höhere sonstige betriebliche Aufwendungen (€ +2,4 Mio), ins-
besondere aufgrund der Bildung ungeplanter Altlastenrückstellungen aus Grundstücksverkäu-
fen, aus. Dem stehen im Vergleich zur Planung insbesondere geringere Material- (€ -3,7 Mio)
und Personalaufwendungen (€ -0,8 Mio) gegenüber.

e _Dervor der Corona-Pandemie aufgestellte Wirtschaftsplan 2020 weist bei Erträgen von
€ 72,9 Mio und Aufwendungen von € 72,7 Mio einen Jahresgewinn von € 0,2 Mio aus, wobei
sich in Folge des sich seit dem Jahresanfang 2020 in Deutschland ausbreitenden Corona-Virus
erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ergeben, die
durch vorübergehende Betriebsschließungen, Unterbrechungen von Lieferketten, hohe Kran-
kenstände und Folgewirkungen auch die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs und der Stadt
beeinträchtigen können. Die weitere Entwicklung hängt davon ab, wie schnell die Ausbreitung
des Virus und dessen wirtschaftliche Folgen wirksam eingedämmt werden können. Hieraus re-
sultieren Risiken für die Validität der getroffenen Annahmen, das Eintreffen der im Lagebericht
genannten Prognosen für das kommende Wirtschaftsjahr und die Erreichung der Planziele für
den Geschäftsverlauf des Eigenbetriebs und der Stadt Darmstadt. Aufgrund des Geschäftsmo-
dells des Eigenbetriebs ist jedoch derzeit nicht davon auszugehen, dass sich die Pandemie
nachhaltig auf die wirtschaftliche Entwicklung von IDA auswirken wird. Ob die Planzahlen ein-
gehalten werden können, kann von der Betriebsleitung derzeit nicht eingeschätzt werden.

7. Im Chancen- und Risikobericht wird darauf hingewiesen, dass Chancen aus der Neuausrichtung
des Betriebs und der Fokussierung auf Aufgabenschwerpunkte erwartet werden. Um Potenziale
besser auszuschöpfen und den Erwartungen aller Beteiligten besser gerecht werden zu können,
wird die aktuelle Ablauf- und Aufbauorganisation derzeit weiterhin prozessorientiert auf den Prüf-
stand gestellt. Hierzu zählen die Neuausrichtung von Bau und Betrieb, die Bestandsoptimierung,
aber auch eine stärkere Orientierung an Kennzahlen. Der Start dieser Reorganisation ist mit der
Freigabe der Geschäftsverteilung vom 28. August 2020 erfolgt und wird zum 1. Januar 2021 um-
gesetzt.

Risiken bestehen vor allem in der baulichen Situation der Liegenschaften und der Nichtbesetzung
von Planstellen mit Mitarbeitern. Der Risikobericht und weitere im Berichtsjahr durchgeführte
Analysen haben aufgezeigt, dass keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar sind. Die Liquidi-
tät des Eigenbetriebs war ganzjährig sichergestellt.

8. Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs, insbesondere die Beurteilung des Fortbestandes und
der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Eigenbetriebs, sind plausi-
bel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen
Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter dem Umfang nach angemessen
und inhaltlich zutreffend.

0.0914709.001

10.

10

II. Wesentliche Geschäftsvorfälle
Eigentumsübertragung von Teilgrundstücken des Klinikums Darmstadt

. Gemäß einer Vereinbarung vom 6. Dezember 2018 zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt

und der Klinikum Darmstadt GmbH, Darmstadt, soll bis zum Ende des Jahres 2020, das im Jahr
2009 von der Stadt auf das Klinikum übertragene umfassende Nutzungsrecht an den von dem Kli-
nikum genutzten Grundstücken und Gebäuden des Betriebsteils Darmstadt-Eberstadt, verbunden
mit dem wirtschaftlichen Eigentum an diesen, stufenweise auf die Stadt rückübertragen werden.
Hierzu wurde das zugehörige Grundstück einschließlich Gebäuden und Außenanlagen in insge-
samt sieben Teilgrundstücke eingeteilt, von denen im Vorjahr bereits die Teilgrundstücke Bund C
in das wirtschaftliche Eigentum der Wissenschaftsstadt Darmstadt und somit des Eigenbetriebs
übertragen wurden. Zum 31. Dezember 2019 endete gemäß der Vereinbarung auch der Nutzungs-
vertrag für die Teilgrundstücke D (östliches Parkgelände) und E (Augen-/HNO-Klinik, Psychoso-
matik), so dass im Wirtschaftsjahr 2019 die beiden Teilgrundstücke mit Anschaffungskosten von
insgesamt € 13,1 Mio vom Eigenbetrieb als Anlagenzugänge und die spätestens zum 30. Juni 2020
fälligen Kaufpreisverbindlichkeiten gegenüber dem Klinikum (€ 8,1 Mio) und gegenüber der Stadt
Darmstadt (£ 5,0 Mio), die diesen Teilberrag als Tiquiditätskredit an das Klinikum verauslagt
hatte, erfasst wurden. In einer zusätzlichen Vereinbarung vom 11. Dezember 2019 zwischen der
Finanzverwaltung der Stadt Darmstadt und dem Eigenbetrieb wurde zum 31. Dezember 2019 die
Übertragung des seit dem 1. Juli 2017 dem Kernhaushalt der Stadt Darmstadt zugehörigen Gebäu-
deteils Neurologie von der Stadt auf den Eigenbetrieb vereinbart. Dementsprechend hat der Eigen-
betrieb zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 in Höhe des bis zum 31. Januar 2020 zu leistenden
Kaufpreises von € 3,1 Mio einen Anlagenzugang und eine Verbindlichkeit gegenüber der Stadt er-
fasst.

Eigenkapital

Am 11. Dezember 2019 hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Eigenbetrieb angewiesen noch
im Dezember 2019, neben dem für das Wirtschaftsjahr 2016 gewährten und vom Eigenbetrieb
nicht benötigten Zuschuss von € 5,2 Mio, der bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
dem Eigenkapital entnommen und in die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt eingestellt wor-
den war, € 4,4 Mio aus dem Gewinnvortrag an den Kernhaushalt der Stadt auszuschütten. Der Ei-
genbetrieb ist der Anweisung nachgekommen. Bislang hat die Stadtverordnetenversammlung ge-
mäß $ 5 Nr. 8 EigBGes noch nicht über die Eigenkapitalentnahme aus dem Gewinnvortrag ent-
schieden.

0.0914709.001

11.

12.

13.

11

Darlehen

Im Wirtschaftsjahr 2019 wurden zur Finanzierung der Bautätigkeit vier langfristige Darlehen von
insgesamt € 24,6 Mio aufgenommen, denen Darlehenstilgungen von € 13,3 Mio gegenüberstehen.
Die Darlehensaufnahmen betreffen jeweils Darlehen bei der:

«  Investitionsbank Berlin, Berlin, über € 15,0 Mio mit einer Laufzeit bis zum 15. November 2049,
Das zu 0,52 % p.a. verzinste Darlehen ist beginnend am 15. Februar 2020 in vierteljährlichen
Raten zu tilgen,

e Deutsche Kreditbank AG, Berlin, über € 7,3 Mio mit einer Laufzeit bis zum 15. Mai 2024 und
einem Zinssatz von 0,08 % p.a. über dem jeweils gültigen Sechs-Monats-EURIBOR. Das Darle-
hen ist beginnend ab dem 15. November 2019 in halbjährlichen Raten zu tilgen,

e _WIBank, Wiesbaden, aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abt. B. Pauschaldarlehen (Investi-
tionsfondsdarlehen $ 13 InvFondsG) über € 1,2 Mio mit einer Laufzeit bis zum 15. Dezember
2041. Das zu 0,42 % p.a. verzinste Annuitäten-Darlehen ist beginnend am 15. Juni 2020 in
halbjährlichen Raten zu tilgen,

e WiIBank, Wiesbaden, aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abt. B. Schulbaupauschale, ein
zinsloses Darlehen über € 1,1 Mio mit Laufzeit bis 15. Dezember 2039. Dieses ist in halbjährli-
chen Raten beginnend ab dem 15. Juni 2020 zu tilgen.

Umsatzerlöse aus dem Vermieter-Mieter-Modell

Die Umsatzerlöse aus der Vermietung von Liegenschaften an die Wissenschaftsstadt Darmstadt im
Rahmen des Vermieter-Mieter-Modells, die 78,3 % (Vorjahr 77,3 %) der Umsatzerlöse betreffen,
haben sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig um € 0,1 Mio auf insgesamt € 42,8 Mio reduziert.

Buchgewinne aus dem Verkauf von Grundstücken

Der Eigenbetrieb hat im Berichtsjahr Buchgewinne aus dem Verkauf bebauter und unbebauter
Grundstücke von insgesamt € 28,0 Mio (Vorjahr € 13,8 Mio) erzielt. Die Abgänge mit Restbuch-
werten von insgesamt € 1,2 Mio entfallen mit einem Restbuchwert von € 0,1 Mio und einem Buch-
gewinn von € 22,9 Mio insbesondere auf den Verkauf des Messplatzes an die BVD daheim GmbH &
Co. KG, Darmstadt. Der vorläufige Kaufpreis von € 23,0 Mio ist, nach den Verrechnungen der
Pacht für den Messplatz für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2022 sowie
der vertraglich vereinbarten Zinsen von insgesamt € 0,7 Mio, in zwei Raten am 30. Dezember 2020
mit € 11,0 Mio und am 30. Dezember 2021 mit € 11,3 Mio fällig. Die vollständige Vereinnahmung
des Buchgewinns aus dem Verkauf halten wir, trotz der im Kaufvertrag vereinbarten mannigfalti-
gen Rücktrittsrechte als sachgerecht, da zum einen das Baurecht durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt geschaffen wird und ein mögliches Normenkontrollverfahren, das häufig eine lange
Verfahrensdauer haben kann, derzeit nicht absehbar ist.

0.0914709.001

14.

15.

16.

12

Leistungen für Flüchtlingsunterkünfte

Aus der Bereitstellung und dem Unterhalt von Flüchtlingsunterkünften ergaben sich im Berichts-
jahr Umsatzerlöse von € 8,5 Mio (Vorjahr € 9,0 Mio). Der Rückgang resultiert insbesondere dar-
aus, dass einige Unterkünfte nicht mehr oder in geringerem Umfang als Flüchtlingsunterkünfte ge-
nutzt werden. Aufgrund der im Vorjahresvergleich reduzierten Maßnahmen im Zusammenhang
mit der Inbetriebnahme neuer Flüchtlingsunterkünfte haben sich die korrespondierenden Materi-
alaufwendungen von T€ 72 im Vorjahr auf TE 4 im Berichtsjahr reduziert.

Weiterbelastete Grundstücksnebenkosten städtischer Immobilien

Im Jahr 2018 hatte die Stadt Darmstadt Grundstücksnebenkosten für die Jahre 2016 bis 2018 von
im Eigentum der Stadt befindlichen Immobilien von insgesamt T€ 351 an den Eigenbetrieb weiter-
belastet. In der Annahme, diese Kosten von der Stadt zurückerstattet zu bekommen, hat der Eigen-
betrieb im Jahresabschluss 2018 eine Forderung gegen die Stadt in entsprechender Höhe bilan-
ziert. Im Jahr 2019 hat die Stadt dem Eigenbetrieb mitgeteilt, dass eine Rückerstattung nicht erfol-
gen wird. Dementsprechend hat der Eigenbetrieb die Forderung auf Rückerstattung gegen die
Stadt im Wirtschaftsjahr 2019 aufwandswirksam als periodenfremden Aufwand ausgebucht. Zu-
dem wurden weitere, von der Stadt im Jahr 2019 an den Eigenbetrieb weiterbelastete Grund-
stücksnebenkosten städtischer Immobilien von T€ 371 direkt im Materialaufwand erfasst, da auch
diesbezüglich nicht von einer Erstattung durch die Stadt auszugehen ist. Da die Weiterbelastung
von Grundstücksnebenkosten, entfallend auf im Eigentum der Stadt befindliche Immobilien, unse-
res Erachtens nicht sachgerecht ist, haben wir der Betriebsleitung empfohlen, im Folgejahr diesbe-
züglich eine bilanzielle Korrektur in Höhe der insgesamt bislang weiterbelasteten Kosten von

TE 722 in Form einer Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage verbunden mit der Erfassung eines
entsprechenden periodenfremden Ertrages vorzunehmen. Über die Eigenkapitalentnahme der
Stadt hat nach 8 5 Nr. 8 EigBGes die Stadtverordnetenversammlung zu entscheiden.

III. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 12. Novem-
ber 2020 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, Darmstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie

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dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - ge-
prüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der
Wissenschaftsstadt Darmstadt, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember
2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

* entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen han-
delsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermit-
telt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbe-
triebs zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar
2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

e vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigen-
betriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahres-
abschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risi-
ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß 8 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen

die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit

8 317 HGB und 8 27 Abs. 2 EigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestäti-
gungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Überein-
stimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu
dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt. Ferner

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sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstim-
mung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt
haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - be-
absichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weite-
ren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich,
auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentli-
chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschrif-
ten entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Fer-
ner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Sys-
teme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstim-
mung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als
Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist,
und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung ge-
wonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestä-
tigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit 8317 HGB und $ 27 Abs. 2 EigBGes unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen,
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun-
gen von Adressaten beeinflussen.

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Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grund-
haltung. Darüber hinaus

® identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtig-
ter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prü-
fungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen hö-
her als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beab-
sichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.

® gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten inter-
nen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen ange-
messen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des
Eigenbetriebs abzugeben.

+ beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern darge-
stellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

e ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit so-
wie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im
Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver-
pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser je-
weiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund-
lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf-
tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

« beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvor-
fälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-
des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.

e beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-
chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebs.

+ führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zu-
kunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü-
fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von
den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen

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die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein ei-
genständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie-
genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um-
fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“

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C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Gegenstand unserer Prüfung waren die Buchführung, der nach den für alle Kaufleute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften (88 242 bis 256a HGB), den ergänzenden Vorschriften des
EigBGes (88 22 bis 27) sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung aufgestellte
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019, bestehend aus Bi-
lanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr
2019. Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von Buchführung, Jahresabschluss und La-
gebericht tragen die gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe war es, diese Unter-
lagen einer Prüfung dahin gehend zu unterziehen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Rech-
nungslegung und die sie ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften beachtet worden sind. Den
Lagebericht haben wir daraufhin geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prü-
fung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Eigenbetriebs vermittelt. Dabei haben wir auch geprüft, ob die Chancen und Risiken der
künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des Lageberichts hat sich auch da-
rauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts beachtet worden
sind.

Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des $ 53 Abs. 1Nr. 1 und 2HGrG
und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffent-
lichten Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach

8 53 HGrG" (IDW PS 720) beachtet.

Die Beurteilung der Angemessenheit des Versicherungsschutzes des Eigenbetriebs, insbesondere
ob alle Wagnisse bedacht und ausreichend versichert sind, war nicht Gegenstand des uns erteilten
Auftrags zur Jahresabschlussprüfung.

Unsere Prüfung haben wir mit Unterbrechungen in den Monaten August bis November 2020 im
Wesentlichen in den Geschäftsräumen des Eigenbetriebs in Darmstadt sowie bis zur Berichtsauslie-
ferung in unseren Büroräumen in Frankfurt am Main durchgeführt. Aufgrund der weltweiten Vi-
ruspandemie haben wir zeitweise von vor-Ort Arbeiten abgesehen. Für den Datenaustausch wurde
der Mail- und Postweg genutzt.

Ausgangspunkt war der von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehene Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018.

Bei Durchführung der Prüfung haben wir die Vorschriften der 88 316 ff. HGB und die in den Prü-
fungsstandards des IDW niedergelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung beachtet.
Danach haben wir unsere Prüfung so angelegt, dass wir Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die
gesetzlichen Vorschriften, die sich auf die Darstellung des den tatsächlichen Verhältnissen entspre-

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23.

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chenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, erkennen konn-
ten. Gegenstand unseres Auftrags waren nicht die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher
Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, und außerhalb der
Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten. Prüfungsplanung und Prüfungsdurchfüh-
rung haben wir jedoch so angelegt, dass diejenigen Unregelmäßigkeiten, die für die Rechnungsle-
gung wesentlich sind, mit hinreichender Sicherheit aufgedeckt werden. Die gesetzlichen Vertreter
des Eigenbetriebs sind für die Einrichtung und Durchsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhin-
derung bzw. Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten verantwortlich; die Überwachung obliegt der
Betriebskommission, die dabei auch das Risiko der Umgehung von Kontrollmaßnahmen berück-
sichtigt.

Im Rahmen unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir uns zunächst einen aktuellen
Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs verschafft. Darauf auf-
bauend haben wir uns, ausgehend von der Organisation des Eigenbetriebs, mit den Betriebszielen
und Strategien beschäftigt, um die Geschäftsrisiken zu bestimmen, die zu wesentlichen Fehlern in
der Rechnungslegung führen können. Durch Gespräche mit der Betriebsleitung und durch Ein-
sichtnahme in Organisationsunterlagen des Eigenbetriebs haben wir anschließend untersucht,
welche Maßnahmen der Eigenbetrieb ergriffen hat, um diese Geschäftsrisiken zu bewältigen. In
diesem Zusammenhang haben wir eine Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezo-
genen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebs durchgeführt (Aufbauprüfung). Die Prüfung des
internen Kontrollsystems erstreckte sich vor allem auf folgende Bereiche, die einen engen Bezug
zur Rechnungslegung haben:

e  Kontrollumfeld des Eigenbetriebs

® Regelungen, die auf die Feststellung und Analyse von für die Rechnungslegung relevanten
Risiken gerichtet sind

e Einrichtung von Kontrollaktivitäten durch die Betriebsleitung als Reaktion auf die
festgestellten Risiken

e  Buchführungssystem sowie betriebsinterne Kommunikationsprozesse
e Überwachung des internen Kontrollsystems durch die Betriebsleitung.

Im Zusammenhang mit den vorstehend beschriebenen Prüfungshandlungen haben wir die Risiken
festgestellt, die zu wesentlichen Fehlern in der Rechnungslegung führen können. Diese Kenntnisse
haben wir bei der Bestimmung unseres weiteren Prüfungsvorgehens berücksichtigt. In den Berei-
chen, in denen die Betriebsleitung angemessene interne Kontrollen zur Begrenzung dieser Risiken
eingerichtet hat, haben wir Funktionsprüfungen durchgeführt, um uns von der kontinuierlichen
Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu überzeugen. Die Durchführung von Funktionsprüfungen er-
folgte schwerpunktmäßig in folgenden Prozessen:

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24.

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e Einkauf und Investitionen
e Finanzierung
e Zahlungsverkehr.

Der Grad der Wirksamkeit dieser internen Kontrollen bestimmte anschließend Art und Umfang un-
serer Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle und Bestände sowie der von uns durchgeführten analyti-
schen Prüfungshandlungen (aussagebezogene Prüfungshandlungen). Insbesondere bei Geschäfts-
vorfällen, die nach ihrer Art in größerer Zahl nach identischen Verfahren erfasst und - nach unse-
ren bisherigen Feststellungen im Rahmen eines wirksamen internen Kontrollsystems - abgewickelt
wurden, trat die Prüfung der stetigen Anwendung der maßgeblichen internen Kontrollen des Ei-
genbetriebs in den Vordergrund.

Soweit wir aufgrund der Wirksamkeit der bei dem Eigenbetrieb eingerichteten internen Kontrollen
von der Richtigkeit des zu überprüfenden Zahlenmaterials ausgehen konnten, haben wir anschlie-
ßend analytische Prüfungshandlungen, Einzelfallprüfungen oder eine Kombination von beidem
vorgenommen. Einzelfallprüfungen wurden bei wirksamen Kontrollen auf ein nach prüferischem
Ermessen notwendiges Maß reduziert.

Soweit wir keine Funktionsprüfungen vorgesehen haben oder nicht von wirksamen Kontrollen
ausgehen konnten, haben wir im Wesentlichen aussagebezogene Prüfungshandlungen durchge-
führt.

Im Rahmen der Einzelfallprüfungen von Abschlussposten des Eigenbetriebs haben wir Liefer- und
Leistungsverträge, Grundstückskaufverträge, Darlehensverträge sowie sonstige Geschäftsunterla-
gen eingesehen. Im Hinblick auf die Erfassung möglicher Risiken aus bestehenden Rechtsstreitig-
keiten haben wir Rechtsanwaltsbestätigungen zum 31. Dezember 2019 eingeholt. Zur Prüfung der
geschäftlichen Beziehungen mit Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten haben wir uns zum
31. Dezember 2019 Bankbestätigungen zukommen lassen. Zur Prüfung der Verbindlichkeiten und
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wir Saldenbestätigungen zum 31. Dezember
2019 eingeholt.

Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen, der Rückstellungen für zukünftige Beihilfeleistungen
an Pensionäre und Hinterbliebene sowie der Rückstellung für Altersteilzeit haben uns versiche-
rungsmathematische Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Er-
gebnisse wir verwerten konnten.

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26.

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Nachfolgend geben wir einen Überblick zu den von uns bei der Jahresabschlussprüfung gesetzten
Prüfungsschwerpunkten:

e Prüfung des Immobilienvermögens (Ankäufe, Verkäufe, die Abgrenzung von aktivierungsfähi-
gen Modernisierungsmaßnahmen und Erhaltungsaufwand sowie Realisierungszeitpunkt)

° Prüfung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt
sowie gegenüber weiteren Eigenbetrieben der Stadt

e Dotierung der Rückstellungen.

Von den gesetzlichen Vertretern und den von ihnen beauftragten Mitarbeitern sind uns alle
verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht worden.

Die gesetzlichen Vertreter haben uns die berufsübliche schriftliche Vollständigkeitserklärung zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht mit dem ergänzenden Modul Eigenbetriebe erteilt.

In einer ergänzenden Erklärung haben die gesetzlichen Vertreter zudem bestätigt, dass nach ihrer
Auffassung die Auswirkungen von nicht korrigierten Prüfungsdifferenzen im Jahresabschluss und
von nicht korrigierten Angaben im Lagebericht sowohl einzeln als auch insgesamt unwesentlich
sind.

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D. Feststellungen zur Rechnungslegung
I.  Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Die Buchführung und das Belegwesen sind nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Be-
langen ordnungsgemäß und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die aus den weiteren ge-
prüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbil-
dung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.

Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von
dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die
Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unseren Feststellungen grundsätz-
lich dazu geeignet, die vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Si-
cherung des Buchungsstoffs zu gewährleisten.

2. Jahresabschluss

Im Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 des IDA wurden die gesetzlichen Vorschrif-
ten einschließlich der rechtsform- und branchenspezifischen Vorschriften nach dem EigBGes, die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die ergänzenden Bestimmungen der Betriebs-
satzung in allen wesentlichen Belangen beachtet.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019
wurde zutreffend nach den Vorschriften der EigBGes aufgestellt. Seine Gliederung entspricht der
Anlage 1 (Bilanz) und der Anlage 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) sowie 8 25 (Anhang) des Eig-
BGes. Dabei wurden die handelsrechtlichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften in allen
wesentlichen Belangen eingehalten.

Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in allen we-

sentlichen Belangen vollständig und zutreffend.

3. Lagebericht

Der Lagebericht entspricht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften
(8 289 HGB und 8 26 EigBGes) und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung.

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I. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt unter Be-
achtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent-
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.

Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir nachfolgend
pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen und den Einfluss, den Änderungen in
den Bewertungsgrundlagen insgesamt auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses haben, ein
(8 321 Abs. 2 Satz 4 HGB).

Wesentliche Bewertungsgrundlagen und deren Änderung

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr un-
verändert. Wir verweisen auf die Angaben im Anhang (Anlage II) und bemerken ergänzend Fol-
gendes:

B ter Pensionsrückstell

Die Pensionsrückstellungen beruhen auf einem versicherungsmathematischen Gutachten unter
Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens und der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus
Heubeck. Aufgrund der Regelung in 8 253 Abs. 1 HGB (Ansatz von Rückstellungen zum Erfül-
lungsbetrag) werden bei der versicherungsmathematischen Berechnung der Pensionsrückstellun-
gen erwartete Gehaltssteigerungen (2,00 %) und Rentensteigerungen (2,0 %) jedoch keine Fluk-
tuationsrate berücksichtigt. Es wird ein fristenkongruenter, durchschnittlicher Marktzins der letz-
ten zehn Jahre verwendet, der von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlicht wird. Der
Zinssatz beträgt 2,71 % p.a. Es wird eine pauschale Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren
angenommen.

Der Unterschiedsbetrag der Rückstellung aus dem durchschnittlichen Marktzins der letzten sieben
Jahre und dem verwendeten Zinssatz der letzten zehn Jahre von T€ 1.740 ist ausschüttungsge-
sperrt, soweit nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind.

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E. Feststellungen gemäß $ 53 HGrG

Bei unserer Prüfung haben wir auftragsgemäß die Vorschriften des 8 53 Abs. 1Nr. 1 und 2HGrG
sowie IDW PS 720 (Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach 8 53 HGrG)
beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit
der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen
Vorschriften, den Bestimmungen der Betriebssatzung und der Geschäftsordnung für die Betriebs-
leitung, geführt worden sind.

Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in Anlage III (Fragenkatalog zur
Prüfung nach 8 53 HGrG) dargestellt. Wir verweisen insbesondere auf die von uns in den Fragen-
kreisen 7a und 7d dargestellten Sachverhalte und Feststellungen. Über diese Feststellungen hinaus
hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurtei-
lung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.

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III

UT

F. Schlussbemerkung

Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Immobilien-
management der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt, für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2019 und des Lageberichtes für dieses Wirtschaftsjahr erstatten wirin
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Er-
stellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n.F.).

Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B unter "Wiedergabe des Bestätigungs-
vermerks" enthalten.

Frankfurt am Main, den 12. November 2020

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Luce

Christiane Lawrenz
Wirtschaftsprüferin

0.0914709.001

| Anlagen

pwc

Anlagenverzeichnis Seite
I Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019 .......u242240202000000000000000000nensnnnnnnennennnnnnnnennnnsrensnansn en 1
II Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019... 1
1. Bilanz zum 31. Dezember 2019..........ursurserneeseenerensennssssansensennensenunnnnennnnansnnnnsanssnsansnne 2
2. Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 ......uesuesessesessenseneneenenesennsesneneennnannenenennenannsnnsannan 5
3. Anhang für das Wirtschaftsjahr 2019

III Fragenkatalog zur Prüfung nach $ 53 HGrG (nach IDW PS 720)

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2019.

IV Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse ...........nuenssssssnesnsesnnesenensssnnnsnennensnennnenenenn 1.

Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017

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AnlageI

Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt

Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019
I. Allgemeines

Nach $ 26 des Eigenbetriebsgeseizes (EigBGes) mit Verweis auf $ 289 Abs. 2 HGB ist mit dem
Jahresabschluss ein Lagebericht aufzustellen, der nach $ 27 EigBGes der Betriebskommission
vorzulegen ist.

ll. Grundlagen des Eigenbetriebs Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (,IDA‘“)

Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement wurde zum 01. Januar 2008 gegründet. Nach den

Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit dem EigBGes wird der Eigenbetrieb

ohne eigene Rechtspersönlichkeit als Sondervermögen der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemäß

den Bestimmungen der Betriebssatzung geführt.

Der Zweck des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ist die bedarfsgerechte Versorgung der
Organisationseinheiten (Ämter und Verwaltungssteilen) der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit
Grundstücken, Gebäuden, Räumen und die Verwaltung und Verwertung stadteigener Immobilien
sowie ein entsprechender An-/und Verkauf von Grundstücken im Rahmen der Bodenbevorratung
unter betriebswirtschaftlich optimierten Bedingungen.

IDA verfolgt als der Immobiliendienstleister für die städtischen Liegenschaften der Wissenschaftsstadt
Darmstadt im Wesentlichen drei Geschäftsmodelle:

*  Leistungsfähige Projektsteuerung von Neubau- und Sanierungsprojekten
«e _Nutzerorientiertes Gebäudemanagement
e  Grundstücksmanagement

Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement ist außerdem Dienstleister für die anderen Eigenbetriebe
und die Betriebe gewerblicher Art der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

AnlageI

Ill. Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Laut statistischem Bundesamt (Destatis) expandiert die deutsche Wirtschaft weiter. Das
Bruttoinlandsprodukt (BIP) reduzierte sich preisbereinigt von 1,5 % in 2018 auf 0,6 % in 2019.

Mit weiter anziehenden Baupreisen ist zu rechnen. In 2019 stiegen die Baupreise für
Nichtwohngebäude um 3,9 % (Nov. 18 — Nov. 19). Die Kosten für Instandhaltung stiegen 2019 um
4,1 %. Durch die weiterhin vorhandene und durch Konjunkturprogramme verstärkte Vollauslastung im
Bausektor ist es auch zunehmend schwieriger, Firmen zu finden, die bereit sind überhaupt an den
Ausschreibungsverfahren teilzunehmen.

Durch die weltweite Pandemie, verursacht durch Virus Sars-CoV-2, ist keine seriöse Prognose über
die Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung für 2020 möglich, da die Auswirkungen auf den
Haushalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt, und damit auf den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes
absehbar, aber noch nicht konkret zu beziffern ist.

Städtische Rahmenbedingungen

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wuchs in 2019 nach den Berechnungen des Amtes für Wirtschaft
und Stadtentwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt um 585 Einwohner (+ 0,36 %) auf 162.428
(Stand 31.12.2019). Entsprechend der Nachfrage nach Wohnraum entwickeln sich auch die
Nutzerzahlen für die Infrastruktur der Wissenschaftsstadt Darmstadt, insbesondere auch die der
Schulen und Kindertagesstätten.

IV. Geschäftsverlauf

Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement hat im Berichtsjahr mit einem Jahresgewinn von € 18,5 Mio.
abgeschlossen, was gegenüber dem Vorjahr (Jahresgewinn € 13,8 Mio.) eine Ergebnisverbesserung
von € 4,7 Mio. bedeutet. Das Jahresergebnis ist hierbei wesentlich durch Buchgewinne aus dem
Verkauf von Grundstücken mit € 28,0 Mio. geprägt. Im laufenden Jahr wurde von der
Wissenschaftsstadt Darmstadt, wie im Vorjahr, kein ertragswirksamer Zuschuss gewährt.

Das Wirtschaftsjahr 2019 war weiterhin von außerordentlichen Aufgaben im Bereich der Bereitstellung
von Notunterkünften und Erstwohnhäusern für Asylbewerber geprägt. Die Erlössituation hat sich durch
den Verkauf von Grundstücken erhöht. Der Eigenbetrieb war erneut in der Lage seine Aufwendungen
ohne Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu decken.

Weitere wesentliche Einflussfaktoren auf das Jahresergebnis sind in den Ausführungen zur
Ertragslage genannt.

AnlageI

Grundstücksgeschäfte 2019

Im Wirtschaftsjahr wurden Grundstücksverkäufe mit einer Gesamtsumme von € 29,1 Mio. (Vorjahr
€ 15,0 Mio.) getätigt. Es ergaben sich daraus Buchgewinne von € 28,0 Mio. (Vorjahr € 13,8 Mio.).
Hierunter fällt der Verkauf des Messplatzes an die BVD daheim GmbH & Co. KG.

Es wurden weiterhin verschiedene Grundstücke (u. a. auf dem Knell-Gelände), ein unbebautes
Teilgrundstück, zwei Erbbaugrundstücke, sowie einzelne KFZ-Stellplätze (in Eberstadt) verkauft. Es
standen keine Bauplätze zum Verkauf zur Verfügung.

Die Summe der Ankäufe beläuft sich im Wirtschaftsjahr auf € 16,8 Mio. (Vorjahr € 5,2 Mio.).

Hierunter fällt der Übertrag des wirtschaftlichen Eigentums von Teilgrundstücken der Klinikum
Darmstadt GmbH, der Erwerb des Vorkaufsrechts „Am Nordbahnhof“ und eines Anwesens in
Eberstadt, sowie die Rücknahmen von Erbbaurechten zur Vermarktung. Weiterhin wurden vier Acker-
bzw. Grünflächen erworben.

V. Vermögens- und Finanzlage

Die Vermögensstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. Der Anteil des
investitionsbedingt höheren Anlagevermögens verringerte sich durch die stärker gestiegene
Bilanzsumme von 91,4% auf 88,3%. Das Anlagevermögen ist wie im Vorjahr vollständig durch
langfristige Mittel gedeckt. Den kurzfristigen Verpflichtungen stehen im Wirtschaftsjahr 2019 wie im
Vorjahr ausreichend kurzfristige Mittel gegenüber. Die Finanz- und Liquiditätslage des Eigenbetriebs
ist durch den Bestand der Flüssigen Mittel (€ 0,6 Mio.) und den zum Bilanzstichtag bestehenden
Forderungsbestand gegen die Stadt sowie die verbundenen Unternehmen (€ 40,6 Mio., davon € 20,9
Mio. fällig im Jahr 2020) gesichert. Auf der Passiv-Seite hat sich das Eigenkapital um € 14,0 Mio. auf€
245,7 Mio. erhöht. Die Eigenkapitalquote hat sich aufgrund der höheren Bilanzsumme und der
Entnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem Gewinnvortrag auf 59,1 % (Vorjahr 60,8 %)
vermindert.

Innerhalb des Anlagevermögens ergaben sich im Berichtsjahr folgende Veränderungen:

Anlagel

31.12.2019 31.12.2018 Veränderung
TEUR % TEUR % TEUR %
Summe Immaterielle Vermögensgegenstände 187| 0,1 170| 0,0 Zen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 289.483| 78,8 269.734| 77,5 19.749| 7,3)
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 48.267| 13,1 49.392) 14,2 -1.125| -2,3]
Technische Anlagen und Maschinen 6466| 0,2 7499| 0,2 -103] -13,8
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.788| 0,5 2.197| 0,8 409] -18,6
Geieistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 26.750 7,3 25.748 7,3 1.002 3,9
|summe Sachanlagen 366.934| 99,9 347.820| 100,0 19.114| 5,5)
Summe Anlagevermögen 367.121) 100,0 347.990] 100,0 19.131 5,5

Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf die Anlage zum Anhang.

Der Anstieg der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte mit Bauten von € 269,7 Mio. auf

€ 289,5 Mio. beruht im Wesentlichen auf abgeschlossenen investiven Sanierungsmaßnahmen von

Schulen und Ankäufen.

Der Bestand an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ohne Bauten ist durch
Grundstücksabgänge gesunken von € 49,4 Mio. auf € 48,3 Mio.

Durch die fortdauernden Bautätigkeiten haben sich die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im

Bau von € 25,7 Mio. auf € 26,8 Mio. erhöht.

Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich wie folgt dar:

Stand Vortrag des

Einlage(+)

Jahresgewinn(t)

Stand

31.12.2016 |Jahresergebnisses

Entn

jahme(-)

31.12.2019

2018

2019

EUR EUR

EUR

EUR

EUR

Stammkapital
Kapitalrücklagen

10.000.000,00

‚Allgemeine Rücklage

4

0.000.000,00

28.120,43 0.00| 1

62.544.959,55]

Entschuldungshilfe

174.389.607,36

Zweckgebundene Rücklagen 0,00

0,00
-28.120,43
0,00

11.816.527,38

36.528.005,50)

210.917.612,86 0,00

-28.120,43 0,00

210.889.492,43

Verlust- (-) /Gewinnvortrag 3.003.521,96 13.755.782,25

—4.409.992,80

0,00

6.342.267,49

Jahresergebnis 13.755.782,25 -13.755.782,25

0,00 18.455.108,31

18.455.108,31

231.669.873,15

4.438.113,23

18.455.108,31

245.686.868,23

AnlageI

Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage betrifft den Abgang von Grundstücken, die sich nicht
mehr im Eigentum des Eigenbetriebs befinden. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat aus dem
Gewinnvortrag € 4,4 Mio. entnommen.

Die Rückstellungen (€ 28,2 Mio.; Vorjahr € 21,7 Mio.) entfallen mit € 14,9 Mio. (Vorjahr € 14,0 Mio.)
auf Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und mit € 13,3 Mio. (Vorjahr
€ 7,8 Mio.) auf sonstige Rückstellungen. Bei den sonstigen Rückstellungen lagen die Zuführungen
(€ 7,0 Mio.) über der Inanspruchnahme (€ 1,4 Mio.) und den Auflösungen (€ 0,1 Mio.). Dieses ist vor
allem auf die Neubildung einer Rückstellung für Sanierung und Altlastenfreistellung von verkauften
Grundstücken in Darmstadt von insgesamt € 5,0 Mio., auf Erhöhung der Rückstellung für Mieten City
Carree in Darmstadt von insgesamt € 0,5 Mio. sowie auf ausstehende Rechnungen von insgesamt
€ 0,6 Mio. zurückzuführen.

Bei den Verbindlichkeiten (€ 136,6 Mio.; Vorjahr € 122,5 Mio.) haben sich die Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten erneut erhöht und zwar von € 100,4 Mio. im Vorjahr auf € 111,8 Mio. Dies
ist bei planmäßigen Tilgungen vor allem auf die Neuaufnahme von vier Darlehen über insgesamt
€ 24,6 Mio. für investive Maßnahmen zurückzuführen.

VI. Ertragslage

Die Umsatzerlöse sind im Wirtschaftsjahr 2019 um 1,5 % auf € 54,7 Mio. gesunken. Dies ist
ursächlich auf die Verminderung der Leistungen für Flüchtlingsunterbringung (€ 0,5 Mio.) und Entgelte
aus dem Vermieter-Mieter-Modell (€ 0,1 Mio.) zurückzuführen. Die übrigen Umsatzerlöse sind um
insgesamt € 0,3 Mio. zurückgegangen.

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um € 9,8 Mio. auf € 29,3 Mio. ist vor allem auf den
Anstieg der Erträge aus Grundstücksverkäufen (€ 14,1 Mio.) und Schadensersatzleistungen von
Versicherungen (€ 0,3 Mio.) zurückzuführen. Im Vorjahr waren noch Zuschreibungen auf Sachanlagen
(€ 4,7 Mio.) enthalten.

Der Materialaufwand ist im Wirtschaftsjahr 2019 um 11,0 % auf € 37,0 Mio. angestiegen. Hauptgrund
dafür sind gegenüber dem Vorjahr gestiegene Aufwendungen für Mieten und Pachten sowie
Nebenkosten von Gebäuden, denen rückläufige Herrichtungs- und Betriebskosten von
Flüchtlingsunterkünften gegenüberstehen. Die Materialintensitätsquote (Materialaufwand /
ordentlichen Aufwand) hat sich auf 56,4 % (Vorjahr 55,0 %) erhöht.

Der Personalaufwand hat sich insgesamt deutlich von € 11,8 Mio. auf € 12,6 Mio. erhöht. Bei den
Angestellten liegen die Gehaltsaufwendungen bei € 7,3 Mio. Hauptgrund ist der Tarifabschluss des
öffentlichen Dienstes in 2019, der eine Erhöhung von durchschnittlich 3,09 % ergab. Der Anstieg der

AnlagelI

Aufwendungen für Altersversorgung ist hauptsächlich auf die im Vergleich zum Vorjahr höheren
Zuführungen zu der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen zurückzuführen. Die
Personalintensitätsquote beträgt (Personalaufwand / ordentlicher Aufwand) 19,2 % (Vorjahr 19,6 %).

Die Abschreibungen von insgesamt € 8,3 Mio. sind gegenüber dem Vorjahr von € 10,0 Mio. um etwa
€ 1,7 Mio. gesunken. Im laufenden Jahr sind außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von
€0,2 Mio. angefallen (Vorjahr € 1,1 Mio.). Die Abschreibungsintensitätsquote (Abschreibungen /
ordentlicher Aufwand) ist von 14,8 % im Vorjahr auf 12,4 % gesunken.

Die Höhe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist gegenüber dem Vorjahr um € 1,8 Mio. auf
€ 4,8 Mio. angestiegen, die hauptsächlich auf die im Vergleich zum Vorjahr höheren Zuführung zu der
Rückstellung aus Grundstücksverkäufen zurückzuführen ist. Rückläufige Aufwendungen bei
Buchwertverlusten aus dem Abgang von Sachanlagen, den Telefonkosten sowie Prüfungs- und
Untersuchungskosten sind zu verzeichnen.

Die Zinsaufwendungen sind von € 3,4 Mio. auf €3,1 Mio. gesunken. Die Zinslastquote
(Zinsaufwendungen / ordentliche Aufwendungen) beträgt 4,7 % (Vorjahr 5,7 %).

Der Jahresgewinn liegt mit € 18,5 Mio. deutlich über dem Wert des Vorjahres in Höhe von
€ 13,8 Mio. Der Eigenbetrieb konnte im Berichtsjahr erneut seine Aufwendungen decken. Die
wesentlichsten Einflussfaktoren sind bei den Erläuterungen zu den Umsatzerlösen und zum
Materialaufwand genannt. Im Wirtschaftsjahr 2019 erhielt der Eigenbetrieb, wie im Vorjahr, keinen
Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

VI. Personal

Die geplante Anzahl der in 2019 Beschäftigten sowie Beamtinnen und Beamten ist in folgender
Übersicht dargestellt:

Beamtinnen und Beamte Beschäftigte
Anzahl Anzahl Anzahl
2019 2019 2018

22 22 196 186

20 VZ+2 TZ 20 VZ+2 TZ 171 VZ +25 TZ 166 VZ+20 TZ
VZAÄ: 21 VZÄ: 21 VZÄ: 184,45 VZÄ: 176,36

Die tatsächliche durchschnittliche Mitarbeiterzahl nach „Köpfen“ beläuft sich zum 31. Dezember 2019
auf rd. 12 Beamte und rd. 195 gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte.

Anlage I

Die Mitarbeiter werden mit verschiedenen Angeboten unterstützt, Beruf und Privatleben zu
vereinbaren, sowie sich gesund und damit die eigene Arbeitskraft zu erhalten. Hierzu zählen u.a.
flexible Arbeitszeitregelungen und verschiedenste Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für
Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Angehörigen. Ergänzt wird dies um ein systematisches, auf
Nachhaltigkeit ausgerichtetes betriebliches Gesundheitsmanagement.

VIll. Kennzahlen

Nachfolgend werden wichtige Kennzahlen in einer Mehrjahresübersicht tabellarisch dargestellt.

2019 2018 2017 2016 2015
% % % % %
Materialintensitätsquote 56,4 55,0 57,0 57,7 51,8
Personalintensitätsquote 19,2 19,6 19,5 18,0 19,6
Abschreibungsintensitätsquote 12,4 14,8 13,2 13,0 14,7
Zinslastquote 4,7 5,7 6,0 6,1 6,4

IX. Chancen- und Risikobericht
Chancen der zukünftigen Entwicklung

Um vorhandene Potentiale besser auszuschöpfen und um auf Erwartungen der Kunden, aber auch
eigene Erwartungen und Ansprüche, besser eingehen zu können, wird die aktuelle Ablauf- und
Aufbauorganisation weiterhin prozessorientiert auf den Prüfstand gestellt. Mit einer Neuausrichtung
und Stärkung von Bau und Betrieb sollen Prozesse optimiert und die Kundenzufriedenheit erhöht
werden. Ziele sind weiterhin die Bestandsoptimierung und eine stärkere Orientierung an Kennzahlen.
Durch die durchgeführte Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation des Eigenbetrieb
Immobilienmanagements ist nun der Grundstein gelegt, die vorhandenen Potentiale noch besser
auszuschöpfen, um so den Erwartungen des/der städtischen Nutzer/innen, aber auch den eigenen
Ansprüchen zu entsprechen. Die Umsetzung dieser neuen Organisation ist mit der Freigabe der
Geschäftsverteilung vom 28. August 2020 erfolgt und wird zum 1. Januar 2021 starten.

AnlageI

Risikobericht

Der Eigenbetrieb ist ein rechtlich unselbständiges Sondervermögen der Stadt Darmstadt. IDA betreibt
die Risikovorsorge in Gestalt eines formalen Risikokontrollsystems und erstellt dazu einen jährlichen
Risikobericht. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs nutzt jedoch alle Möglichkeiten, die Risiken so
gering wie möglich zu halten und beobachtet sowohl die Liegenschaften als auch die Buchführung
permanent und kritisch.

Der zuständige Dezernent und die Betriebskommission werden zeitnah von etwaigen Veränderungen
unterrichtet.

Das Risikomanagement beinhaltet die systematische Erfassung und Bewertung von Risiken der IDA
sowie die Steuerung der Reaktionen darauf. Es besteht aus folgenden Komponenten:

- Analyse

- Bewertung

- Steuerung (Minimierung)
- Überwachung

Der Risikobericht zum 31. Dezember 2019 enthält 22 Einzelrisiken. Wesentliche Risiken bestehen
insbesondere aufgrund der baulichen Situation der Liegenschaften sowie in der Verfügbarkeit von
Personalressourcen. Der Risikobericht und weitere im Berichtsjahr durchgeführte Analysen haben
keine bestandsgefährdenden Risiken aufgezeigt bzw. zu einer veränderten Ausrichtung des
Unternehmens geführt. Die Liquidität des Eigenbetriebes war im Wirtschaftsjahr jederzeit gesichert.

X. Erläuterung von wesentlichen Abweichungen
Gegenüberstellung des Jahresabschlusses 2019 mit den Werten des Wirtschaftsplans

Der Eigenbetrieb hat gemäß 8 15 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) einen Wirtschaftsplan erstellt. Die
Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebs weist einen Jahresgewinn von € 18,5 Mio. aus,
während in der Planung von einem Jahresgewinn von € 24,2 Mio. ausgegangen wurde. Im Vorjahr
schloss der Eigenbetrieb mit einem Jahresgewinn von € 13,8 Mio. ab.

Anlage I

Die Plan- / Istabweichung zwischen dem genehmigten Wirtschaftsplan 2019 und den Ist-Erträgen und
Ist-Aufwendungen stellt sich wie folgt dar:

Plan-Ist- Vergleich für das Wirtschaftsjahr 2013

Beschreibung Plan 2018 Ist 2019 Plan- Ist-
Abweichung

Umsatzerlöse 52.569.720,00 54.666.123,97 2.096.403,97
davon Erslatlung aus Vermieier- Mieter- Modell 42.746. 6%,00 42.746. 6%,00 0.00
Zuschüsse aus demKemhaushalt 0,00 0,00 0.00
Andere aktivierte Eigenleistungen 150.000,00 0,00 -150.000,00
Sonstige betriebliche Erträge 39.728.790,00 29.268.659,33 + 10.460.130,67
davon Auflösungen von Sopo mil Rücklage anteil 151200,00 175.191,00 23.991,00
Materialaufwand 40.616.230,00 36.960.941,34 -3.655.288,66
a) Aufwendungen fürRoh- ‚Hilfs- ‚und Betriebsstoffe und bezogene Waren 8.782.450,00 7.977.530,20 -804.919,80
b) Aufwendungen fürbezogene Leistungen 31.833,780,00 28.983,411,4 -2.850. sen.06|

Personalaufwand 13.388.170,00 12.561.575,66 _ -826.594,34
a)Löhne und Gehätter 10.261390,00 8.458,494,44 «1.802,895,56|

b) Soziale Abgaben u Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 3.126.780,00 4.103.081,22 976.30122)
Abschreibungen auf immat. Vermögensgegenstände und Sachanlagen 7.740.000,00 8.348.433,72 608.433,72
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.487.630,00 4.849.234,75 2.361.544,75
Sonstige Zinsen und ähnliche Erräge 0,00 452 243,31 452.243,31
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 3.806.420,00 3.098.804,18 -707.615,82
Ergebnis dergewöhnlichen Geschäftstätigkeit 24.410.000,00 18.568.036,96 +5.841.963,04
Sonstige Steuem 180.000,00 12.928,65 67.071,35
Jahresgewinn 24.230.000,00 - 18.455.108,31 -5.774.8931,69

Die Umsatzerlöse haben den Plan um € 2,1 Mio. übertroffen. Die sonstigen betrieblichen Erträge (z.B.
Erträge aus Grundstücksverkäufen) lagen um € 10,5 Mio. unter Plan.

Bei den Aufwendungen liegen die wesentlichsten Abweichungen beim Materialaufwand und bei den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Beim Materialaufwand sind geringere Aufwendungen
angefallen, die Abschreibungen übertreffen den Planansatz um € 0,6 Mio. und betreffen im
Wesentlichen außerplanmäßige Abschreibungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben
den Plan um € 2,4 Mio. übertroffen aufgrund ungeplanter Altlastenrückstellungen aus
Grundstücksverkäufen.

Das Geschäftsjahr 2019 schließt mit einem Jahresgewinn von € 18,5 Mio. ab (Plan € 24,2 Mio.).
XI. Prognosebericht

Zum Beginn des Jahres 2020 hat sich die Ausbreitung des Corona-Virus zur Pandemie entwickelt. Es
sind erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland zu erwarten; z.B.
können vorübergehende Betriebsschließungen, Unterbrechungen von Lieferketten, hohe
Krankenstände und Folgewirkungen auch die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs und der Stadt

Anlagel
10

beeinträchtigen. Die weitere Entwicklung wird wesentlich davon abhängen, wie schnell es gelingt, die
Ausbreitung des Virus und seine wirtschaftlichen Folgen wirksam einzudämmen. Als Reaktion auf den
Corona-Virus agierten sowohl Geld- als auch Fiskalpolitik expansiver. Damit entstehen Risiken für die
Validität der getroffenen Annahmen, das Eintreffen der in diesem Lagebericht enthaltenen Prognosen
für das kommende Wirtschaftsjahr und die Erreichung der Planziele für den Geschäftsverlauf des
Eigenbetriebes und der Stadt Darmstadt. Aufgrund des Geschäftsmodells des Eigenbetriebs ist
jedoch derzeit nicht davon auszugehen, dass sich die Pandemie nachhaltig auf die wirtschaftliche
Entwicklung von IDA auswirken wird.

Für das Jahr 2020 (Planzahlen vor der Corona-Pandemie) wird mit einem Jahresgewinn von € 0,2
Mio. gerechnet. Die Planungen für das Jahr 2020 gehen von Erträgen (ohne Zuschüsse) von € 72,9
Mio. aus. Darin enthalten sind Umsatzerlöse in Höhe von € 53,8 Mio. Aufwendungen sind in Höhe von
€ 72,7 Mio. angesetzt. Ob die Planzahlen eingehalten werden können, kann von der Betriebsleitung
derzeit noch nicht eingeschätzt werden.

Die Vermietung von Liegenschaften an die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird auch 2020 die
wesentliche Ertragsquelle darstellen. IDA wird sich weiterhin auf das Kerngeschäft der
Projektsteuerung von Bau- und Sanierungsprojekten, dem Gebäudemanagement und dem
Grundstücksmanagement konzentrieren.

IDA beabsichtigt folgende in den Vorjahren begonnene Bauprojekte in 2020 fertigzustellen:

e Kita Meißnerweg, Erweiterung

«  Herderschule, Sanierung und Dachgeschossaufstockung
°e Villa Kunterbunt

«  Viktoriaschule, Fenstersanierung

«  Marktplatztoiletten, Sanierung

Im Wirtschaftsjahr 2020 wird eine weitere Straffung des Immobilienportfolios erfolgen. Dies erfolgt im
Zuge der verteilten Aufgabenzuordnung für die Stadtentwicklung zwischen IDA und anderen Akteuren
der Stadtwirtschaft.

Der Eigenbetrieb wird weiter an der Verbesserung der Leistungsqualität arbeiten, trotz enger
wirtschaftlicher Vorgaben. Im Jahr 2021 ist die Implementierung der Ergebnisse aus der
Reorganisation in Bezug auf Prozesse und Aufbauorganisation vorgesehen. Dies wird insbesondere
durch eine umfassende Änderung des bestehenden Geschäftsverteilungsplans umgesetzt.

Anlagel
11

Xll. Dank

Die Betriebsleitung dankt allen Personen, die dazu beigetragen haben, dass sich IDA auch 2019 als
eine wichtige und stabile Einheit der Daseinsfürsorge in Darmstadt darstellt. Der Dank gilt
insbesondere den Vertreterinnen und Vertretern der städtischen Gremien, der Betriebskommission,
allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von IDA und dem Personalrat.

Darmstadt, den 12. November 2020

Joachim Lisowski

Technischer Betriebsleiter

Anlage II

Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Anlage II

Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

31.12.19 31.12.18

EUR EUR
A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Rechte 162.630,38 162.630,38
2. Entgeltlich erworbene Software 16.439,22 7.690,09
3. Geleistete Baukostenzuschüsse 7.600,00 0,00
186.669,60 170.320,47

. Sachanlagevermögen

1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Bauten 289.483.225,75 269.734.348,22
. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten 48.267.285,31 49.391.519,80
. Technische Anlagen und Maschinen 646.275,00 749.380,00
. Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.787.982,10 2.196.478,27
. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 26.749.632,25 25.747.541,97
366.934.400,41 347.819.268,26
367.121.070,01 347.989.588,73

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte
Hilfs- und Betriebsstoffe 0,00 2.586,98

. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.705.959,83 5.064.582,33
. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 23.284.180,72 276.968,13
Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt 17.325.306,24 17.725.266,56
. Forderungen an andere Eigenbetriebe 1.519.299,71 1.602.982,42
. Sonstige Vermögensgegenstände 31.820,36 22.226,30
45.866.566,86 24.692.025,74
Ill. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 593.090,53 5.661.934,59
46.459.657,39 30.356.547,31

C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.227.624,89 2.478.808,68

415.808.352,29 380.824.944,72

(A. Eigenkapital

. Stammkapital
. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklage
2. Zweckgebundene Rücklagen
Ill. Gewinnvortrag (Vorjahr Verlustvortrag)
IV. Jahresgewinn

B. Sonderposten für Investitionszuschüsse
C. Rückstellungen

1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2. Sonstige Rückstellungen

D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
.. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
. Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt
. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben
. Sonstige Verbindlichkeiten
(davon aus Steuern EUR 91.259,21; Vorjahr EUR 81.950,90)

E. Rechnungsabgrenzungsposten

31.12.19
EUR

10.000.000,00

174.361.486,93
36.528.005,50
6.342.267,49
18.455.108,31
245.686.868,23

5.012.340,23

Anlage II

PASSIVA

31.12.18
EUR

10.000.000,00

174.389.607,36
36.528.005,50
-3.003.521,96
13.755.782,25
231.669.873,15

4.758.464,14

14.923.716,00
13.289.820,75

13.977.503,00
7.771,830,35

28.213.536,75

111.843.064,26
841.083,14
8.538.094,58
13.978.004,60
1.294.196,88
152.613,02
36.647.056,48

21.749.333,35

100.402.353,50
837.915,52
4.915.587,60
10.673.369,86
1.086.485,68
4.581.524,08

248.550,60

150.037,84

415.808.352,29

380.824.944,72

Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt

Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

9.

Umsatzerlöse
Sonstige betriebliche Erträge

Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
(davon für Altersversorgung EUR 2.218.561,20;
Vorjahr EUR 1.796.884,27)

Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
(davon nach 8 253 Abs. 3 Satz 5 HGB
EUR 243.707,82; Vorjahr EUR 1.096.238,05)

Sonstige hetriehliche Aufwendungen

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
(davon aus verbundenen Unternehmen
EUR 449.503,49; Vorjahr EUR 424.233,82)

Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(davon an verbundene Unternehmen
EUR 282.230,62, Vorjahr EUR 231.898,87)
(davon Aufwendungen aus Aufzinsung
EUR 357.784,73;, Vorjahr EUR 397.183,18)

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

10. Sonstige Steuem

11. Jahresgewinn

EUR

7.977.530,20

28.983.411,14

8.458.494,44

4.103.081,22

2019
EUR

54.666.123,97

29.268.659,33

83.934.783,30

36.960.941,34

12.561.575,66

8.348.433,72

4.849.234,75

452.243,31

3.098.804,18

18.568.036,96

112.928,65

EUR

8.393.056,13

8.205.395,73

Anlage II

2018
EUR

55.521.957,60

19.511.251,39

75.033.208,99

33.284.393,42

11.837.339,12

10.050.034,37

3.014.733,31

436.041,62

3.434.675,02

13.848.075,37

92.293,12

13.755.782,25

Anlage II

Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (IDA), Darmstadt

Anhang für das Wirtschaftsjahr 2019
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in
der aktuellen Fassung sowie nach den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes)
in der Fassung vom 9. Juni 1989, nebst Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den
Jahresabschluss der Eigenbetriebe vom 9. Juni 1989, aufgestellt. Auf den Jahresabschluss des
Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2019 werden gemäß 8 22 EigBGes die Vorschriften der
Rechnungslegung für große Kapitalgesellschaften angewendet. Die Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung wurden entsprechend den Formblattvorschriften des Eigenbetriebsgesetzes
aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gemäß $ 275 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren.

Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.

Soweit Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
erfüllt werden können, wurden die Angaben weitestgehend in den Anhang aufgenommen.

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare
Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte werden bei
einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen. Bei einem Wegfall der Gründe
werden erforderlichenfalls Zuschreibungen vorgenommen.

Die Nutzungsdauern der abnutzbaren immateriellen Vermögensgegenstände liegen zwischen drei
und vier Jahren. Die Nutzungsdauern der Gebäude betragen 30 bis 50 Jahre. Bei den Technischen
Anlagen und Maschinen sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden Nutzungsdauern von
acht bis fünfzehn Jahren bzw. zehn bis fünfzehn Jahren zugrunde gelegt.

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 250,00
aber weniger als EUR 1.000,00 werden im Jahr des Zugangs sowie in den folgenden vier
Wirtschaftsjahren jeweils zu einem Fünftel abgeschrieben. Scheidet ein Vermögensgegenstand
vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert.

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich neben der entgeltlich erworbenen
Software um Ökopunkte und um einen Baukostenzuschuss für die Herrichtung eines Parkplatzes. Der
Baukostenzuschuss wird entsprechend der Laufzeit des Pachtvertrages über 10 Jahre linear
abgeschrieben.

Die Hilfs- und Betriebsstoffe des Vorjahres beinhalteten im Wesentlichen die Heizölbestände eines
Jugendzentrums. Die Bewertung erfolgte nach dem FiFo-Verfahren auf Basis der Anschaffungskosten.

Anlage II
8

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert oder mit dem
am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt; voraussichtliche Wertminderungen
wurden berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Voraus gezahlte Mieten und Pachten,
Ansparraten und Sonderbeiträge für Investitionsdarlehen, die über die Laufzeit der Darlehen
aufgelöst werden, sowie die im Dezember 2019 ausgezahlten Beamtengehälter für Januar 2020.

Das Stammkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Erhaltene Investitionszuschüsse werden nach $ 23Abs.3 EigBGes in einen Passivposten eingestellt
und entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der bezuschussten Gebäude
ertragswirksam über die sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Ermittlung der Pensionsverpflichtung erfolgte nach dem versicherungsmathematischen
Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck.

Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr) gemäß
8 33 Abs. 1 und 3 HBG oder vorzeitiger Invalidität gezahlt.

Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der Aktiven
von 2 %, mit einer voraussichtlichen Rentendynamik von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer
Fluktuationsrate.

Die Abzinsung der Pensionsverpflichtung erfolgte auf Basis des 10-Jahres-Durchschnittszins nach

8 253 Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung
liegt der von der Deutschen Bundesbank verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz für
Dezember 2019 von 2,71% (Vorjahr 3,21 %) zugrunde.

Bei Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung
vorgenommen.

Der nach 8 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Jahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Markzinssatzes aus den vergangenen sieben Jahren beträgt EUR 1.740.410,00. Für diesen Betrag
besteht eine Ausschüttungssperre, sofern nicht ausreichend freie Rücklagen vorhanden sind.

Die Ermittlung der Rückstellung für die Verpflichtungen zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre
und Hinterbliebene erfolgte nach dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren unter
Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck.

Das zu berücksichtigende Beihilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. Und 67.
Lebensjahr) gemäß 8 33 Abs. 1 und 3 HBG oder vorzeitiger Invalidität gezahlt.

Anlage II
9

Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Kosten der
Beihilfeleistungen von 2 % und ohne die Berücksichtigung einer Fluktuationsrate.

Die Abzinsung der Verpflichtung zur künftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und Hinterbliebene
erfolgte auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins nach $ 253 Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren
ergibt (Vereinfachungsregelung). Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank verbindlich
festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz für Dezember 2019 mit 1,97 % (Vorjahr 2,32 %) zugrunde.

Bei Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung
vorgenommen.

Die Ermittlung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte nach der Stellungnahme des
Hauptfachausschusses des Institutes der Wirtschaftsprüfer vom 19. Juni 2013 - IDW RS HFA 3.

Aufstockungsbeträge werden grundsätzlich als Abfindung klassifiziert, mit Ausnahme der im Jahr
2018 abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarung, bei der die Aufstockung als zusätzliche Entlohnung
klassifiziert wurde.

Sowohl für die zu leistenden Aufstockungsbeträge als auch für die Erfüllungsrückstände (im
Blockmodell) wurden Rückstellungen nur für genehmigte Anträge auf Altersteilzeit gebildet.

Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dynamik der Bezüge der
Berechtigten von 2 %. Als biometrische Rechengrundlage wurden die Richttafeln 2018 G von Klaus
Heubeck verwendet.

Die Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen erfolgte aus Basis des 7-Jahres-
Durchschnittszins nach $ 253 Abs. 2. S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz,
der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregelung).
Der Bewertung liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2019 verbindlich festgesetzte
und veröffentliche Zinssatz von 1,97 % (Vorjahr 2,32 %) zugrunde.

Für Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung
vorgenommen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Archivierungsrückstellung wurde mit einem Durchschnittswert in Höhe von jährlich EUR 99,71
(Vorjahr EUR 97,76) pro m? berechnet und eine Aufbewahrungsfrist von 10 bzw. 30 Jahren
angenommen. Für die Folgejahre wurde mit einer jährlichen Kostensteigerung von 2% kalkuliert. Die
Rückstellung wurde gemäß 8 253 Abs. 2 HGB mit den von der Bundesbank veröffentlichten
Zinssätzen abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Anlage II
10

Il. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2019 ist diesem Anhang als Anlage
beigefügt.

Umlaufvermögen
Forderungen

Die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird aus der
nachfolgenden Übersicht ersichtlich:

Gesamt davon mit einer Restlaufzeit
bis 1 Jahr __ größer 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.705.959,83 3.705.959,83 0,00
(5.064.582,33) (5.064.582,33) (0,00)
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 23.284.180,72 11.299.910,72 11.984.270,00
(276.968,13) (276.968,13) (0,00)
Forderungen an die 17.325.306,24  9.616.446,95 7.708.859,29
Wissenschaftsstadt Darmstadt (17.725.266,56) (10.449.561,31) (7.275.705,25)
Forderungen an 1.519.299,71 1.228.003,08 291.296,63
andere Eigenbetrieben (1.602.982,42) (1.328.035,24)  (274.947,18)
Sonstige Forderungen 31.820,36 31.820,36 0,00
(22.226,30) (22.226,30) (0,00)
45.866.566,86 25.882.140,94 19.984.425,92
(24.692.025,74) (17.141.373,31) _(7.550.652,43)

(Die Zahlen in Klammem betreffen die Vorjahreswerte)

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind um die Posten wertberichtigt, die zweifelhaft
sind. Die Einzelwertberichtigung im Jahr 2019 beträgt TEUR 178 (Vorjahr TEUR 235).

Es bestehen offene Erstattungsansprüche in Höhe von TEUR 3.434 (Vorjahr TEUR 4.801) aus
Leistungen in den Jahren 2015 bis 2017 für Notunterkünfte, Erstaufnahmeeinrichtungen und
Erstwohnhäuser im Rahmen der Flüchtlingshilfe. Die Forderungssumme wurde mit einem Abschlag
von 30% bewertet.

Auf den Restbestand der Forderungen wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 5%
vorgenommen. Die Pauschalwertberichtigung im Jahr 2019 beträgt TEUR 14 (Vorjahr TEUR 13).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Tochterunternehmen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und entfallen, wie im Vorjahr, vollständig auf Lieferungen und
Leistungen.

Anlage II
11

Die Forderungen an die Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen mit TEUR 1.900 (Vorjahr TEUR
10.000) die kurzfristige Ausleihung von Geldmitteln und mit TEUR 7.716 (Vorjahr TEUR 449)
Lieferungen und Leistungen sowie die folgenden Forderungen, die durch den Wechsel von Beamten
entstanden sind:

31.12.2019 31.12.2018

TEUR TEUR
Forderungen aus Pensionsverpflichtungen 6.994 6.598
Forderungen aus Beihilfeverpflichtungen 715 678
7.709 7.276

Von den Forderungen an andere Eigenbetriebe entfallen TEUR 1.228 (Vorjahr TEUR 1.328) auf
Lieferungen und Leistungen und TEUR 291 (Vorjahr TEUR 275) auf Forderungen für Beihilfen und
unverfallbare Anwartschaften im Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten.

Eigenkapital
Das Stammkapital des Eigenbetriebes beträgt EUR 10.000.000,00.

Die Rücklagen (TEUR 210.889; Vorjahr TEUR 210.918) entfallen mit TEUR 174.361 (Vorjahr TEUR
174.390) auf die allgemeine Rücklage, in der unverändert mit TEUR 11.817 Entschuldungshilfen aus
dem kommunalen Schutzschirm Hessen („KSH“) enthalten sind, sowie mit TEUR 36.528 ebenfalls
unverändert zum Vorjahr auf die zweckgebundene Rücklage. Die Veränderung der allgemeinen
Rücklage (TEUR — 28) ergibt sich aus dem Abgang von Grundstücken, die sich nicht mehr im Eigentum
des Eigenbetriebs befinden.

Aus dem Gewinnvortrag wurden TEUR 4.410 (Vorjahr TEUR 0) entnommen und an die
Wissenschaftsstadt Darmstadt abgeführt.

Sonderposten für Investitionszuschüsse

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse betrifft im Wesentlichen Zuschüsse der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für Baumaßnahmen. Im Wirtschaftsjahr 2019 sind dem Eigenbetrieb
TEUR 429 ((davon TEUR O von Dritten; Vorjahr TEUR 994 (davon TEUR 19 von Dritten)) zugeflossen
und TEUR 175 (Vorjahr TEUR 130) wurden ertragswirksam aufgelöst.

Rückstellungen

12

Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

Anlage II

| Stand Stand
01.01.2019 | Zuführung | Verbrauch | Auflösung | 31.12.2019
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche 13.977 1.615 668 {ı) 14.924
Verpflichtungen
'Verpfl. für unverfallbare Anwartschaften 12.088 1.562 585 0 13.065
Beihilfeverpfl. gegenüber Versorgungsempfängern 1.889 53 83 0 1.859
2. Sonstige Rückstellungen 7.772 7.024 1.403 103 13.290
‚Altlasten auf verkauften Grundstücken 2.040 3.382 22 0 5.400
Dekontamination Verkaufsgrundstück Knell 2.100 1.653 0 0 3.753
Mete City Carree 170 530 0 0 700
Ausstehende Eingangsrechnungen 825 648 758 68 647
Erschließungsbeiträge 573 0 0 0 573
Wertausgleich Sanierungsgebiet Martinsviertel 505 0 {ı} 0 505
Archivierung 370 17 0 0 387
Rettungswege, Unterlagen 246 0 1) 0 246
Betreiber- und Verwaltungskosten DA City Carree 205 215 193 12 215
Verpflichtung nach & 107b HBeamtVG 169 10 0 0 179
Leistungsentgelt 8 18 TVöD 172 172 172 0 172
‚Verpfl. für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen 19 450 0 0 169
Urlaubs- und Zeitguthaben 178 156 178 0 156
Lebensarbeitszeitkonten Beamte 101 9 {v} 4 106
Berufsgenossenschaft 31 33 31 0 33
Erstellung Jahresabschlüsse 25 26 25 0 26
Abschluss- und Prüfungskosten 24 23 23 1 23
Rechts- und Beratungskosten 19 0 1 18 0
Summe der Rückstellungen B| 21.749 8.639 9 | 2.071 103 28.214

Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Darüber hinaus existiert eine mittelbare Pensionsverpflichtung aus der Mitgliedschaft bei der ZVK,

die nicht in der Bilanz ausgewiesen ist.

Die Beiträge zur Zusatzversorgung werden für alle Tarifbeschäftigten entrichtet. Versicherungsfrei

sind lediglich

«e kurzfristig Beschäftigte nach $ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV
« Beschäftigungen vor Vollendung des 17. Lebensjahres und
e Beschäftigte, die die Wartezeit von 60 Beitragsmonaten bis zum Renteneintritt nicht mehr

erfüllen können.

Die Versorgungszusage regelt sich nach $ 18 TV-V bzw. nach dem Altersvorsorge-TV-Kommunal

(ATV-K).

Der derzeitige Umlagesatz bei der ZVK Darmstadt beträgt 6,20 %, wobei 5,70 % vom Arbeitgeber und
0,50 % von den Beschäftigten getragen werden. Zusätzlich führt der Arbeitgeber zur Sicherung der
Rentenauszahlung ein steuerfreies Sanierungsgeld von 2,30 % an die ZVK ab. Neben den Umlagen

Anlagell
13

berechnet sich auch das Sanierungsgeld aus dem monatlichen zusatzversorgungspflichtigen Entgelt.
Für 2019 beträgt die Summe der umlagepflichtigen Entgelte beim Eigenbetrieb
Immobilienmanagement Darmstadt TEUR 7.933.

Sonstige Rückstellungen

Für die Verpflichtung gegenüber der bauverein AG zur Sanierung und Altlastenfreistellung der in den
Jahren 2014 bis 2016 verkauften Grundstücke sind TEUR 2.018 zurückgestellt. Die im Vorjahr noch
bestehende Rückstellung von TEUR 2.040 wurde im laufenden Jahr in Höhe von TEUR 22 in Anspruch
genommen. Für ein weiteres Grundstück wurden der Rückstellung T€ 82 zugeführt.

Für Verpflichtung gegenüber der BVD daheim GmbH & Co. KG zur Sanierung und Altlastenfreistellung
der verkauften Grundstücke Alsfelder Straße 16, 16 A, 24 („Messplatz“) in Darmstadt wurden TEUR
3.300 zurückgestellt.

Für die Verpflichtung gegenüber der ENTEGA AG zur Sanierung und Altlastenfreistellung des 2011
verkauften Knell-Geländes besteht weiterhin eine Rückstellung von TEUR 2.100. Ebenso wurde für
Verpflichtung gegenüber der Merck KGaA zur Altlastenfreistellung des in 2018 verkauften und in
2019 übertragenen Grundstückes TEUR 1.653 den Rückstellungen zugeführt.

Für ausstehende Mieten des Rathauses (Mittelbau City Carree) 2018 wurde die bestehende
Rückstellung für die Miete für das Jahr 2018 um TEUR 180 erhöht und weitere TEUR 350 wurden für
ausstehende Mieten 2019 der Rückstellung zugeführt. Die Erhöhung beruht auf den anerkannten
Quadratmeter-Angaben aus der Betriebskostenabrechnung des Jahres 2016.

Für ausstehende Rechnungen wurde ein Betrag von TEUR 647 zurückgestellt. Diese betreffen im
Wesentlichen Instandhaltungsarbeiten und Reinigungsarbeiten.

Für noch zu erwartende Erschließungsbeiträge des Baugebietes E44 besteht weiterhin noch eine
Rückstellung in Höhe von TEUR 573.

Im Rahmen der Abrechnung des Sanierungsgebietes Martinsviertel mit Bund und Land besteht
weiterhin eine Rückstellung in Höhe von TEUR 505 für zu entrichtende Wertausgleichsbeträge.

Wegen noch herzurichtender Außenanlage und Übergabe von Unterlagen für die in 2014 an die
bauverein AG verkauften Liegenschaften, besteht noch eine Rückstellung in Höhe von TEUR 246.

Für noch zu erwartende Betreiber- und Verwaltungskosten des Rathauses (Nordbau und Südbau)
wurden TEUR 215 für 2019 (Vorjahr TEUR 205) zurückgestellt.

Anlage II
14

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitsspiegel dargestellt.

Gesamt davon mit einer Restlaufzeit
bis 1 Jahr größer 1 Jahr |größer 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber 111.843.064,26 6.358.749,85| 105.484.314,41|) 81.280.716,95
Kreditinstituten (100.402.353,50)| (6.236.728,16)]| (94.165.625,34)|(71.810.122,27)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen 841.083,14 841.083,14 0,00 0,00
und Leistungen (837.915,52) (837.915,52) (0,00) (0,00)
Verbindlichkeiten gegenüber 8.538.094,58 8.538.094,5B 0,00 0,00
verbundenen Untemehmen (4.915.587,60)| (4.915.587,60) (0,00) (0,00)

Verbindlichkeiten gegenüber der 13.978.004,60| 11.733.364,98)| 2.244.639,62| 1.504.446,50
Wissenschaftsstadt Darmstadt | (10.673.369,86)| (8.243.681,96)| (2.429.687,90)| (1.689.494,78)

Verbindlichkeiten gegenüber 1.294.196,88 1.294.196,88 0,00 0,00
anderen Eigenbetrieben (1.086.485,68)| (1.086.485,68) (0,00) (0,00)|
Sonstige Verbindlichkeiten 152.613,02 152.613,02 0,00 0,00

(4.581.524,08)| (4.581.524,08) (0,00) (0,00)

136.647.056,48| 28.918.102,45| 107.728.954,03| 82.785.163,45
(122.497.236,24)| (25.901.923,00)| (96.595.313,24)| (73.499.617,05)
(Die Zahlen in Klammern betreffen die Vorjahresw erte)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen die
Eigentumsübertragung der Teilgrundstücke D+E von der Klinikum Darmstadt GmbH sowie
Lieferungen und Leistungen weiterer direkter Tochterunternehmen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt betreffen mit TEUR 5.000
(Vorjahr TEUR 0) einen kurzfristigen Liquiditätskredit, mit TEUR 3.060 (Vorjahr TEUR 0) die
Übertragung des bislang der Wissenschaftsstadt Darmstadt gehörenden Gebäudeteils Neurologie des
Klinikum Darmstadts, mit TEUR 2.430 (Vorjahr TEUR 2.615) langfristige Ausleihungen, mit TEUR 3.428
(Vorjahr TEUR 2.567) Verpflichtungen aus Beihilfen und unverfallbaren Anwartschaften im Rahmen
des Dienstherrenwechsels von Beamten sowie mit TEUR 60 (Vorjahr TEUR 282) Lieferungen und
Leistungen. Im Vorjahr bestanden noch Verbindlichkeiten von TEUR 5.209 aus der Entnahme des im
Jahr 2017 aus dem Jahresüberschuss 2016 eingestellten Teilbetrages aus der Kapitalrücklage.

Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenbetrieben entfallen mit TEUR 647 (Vorjahr TEUR 475)
auf Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 647 (Vorjahr TEUR 611) auf Verpflichtungen aus
Beihilfen und unverfallbaren Anwartschaften im Rahmen des Dienstherrenwechsels von Beamten.

Anlage II

15
Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

2019 2018 Vergleich VJ
| TEUR TEUR TEUR

Entgelte aus Vermieter-Mieter-Modell 42.805 42.906 -101
Leistungen für Flüchtlingsunterkünfte 8.501 8.984 -483
Erträge aus Erbbauzinsen 1.059 1.040 19
Pachterträge 600 704 -104
Mieterträge 591 600 -9
0
Entgelte Dienstleistungen 670 760 -90
Betriebskosten 197 169 28
Erträge Parkhäuser K6 91 70 21
Sonstige 152 289 -137
54.666 55.522 -856

Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt.

Die sonstigen betrieblichen Erträge (TEUR 29.269; Vorjahr TEUR 19.511) entfallen im Wesentlichen
auf den Verkauf von Grundstücken (TEUR 27.964), Schadensersatzleistungen von Versicherungen
(TEUR 436), Schuldendiensthilfen vom Land Hessen (TEUR 177), Erträge aus planmäßiger Auflösung
von empfangenen Ertragszuschüssen (TEUR 175), Verkauf aus Anlagevermögen an Ämter (TEUR 172),
Erträge aus Auflösung von Rückstellungen (TEUR 103), Zahlungen von Käufern für Verzicht von
Wiederkaufsrecht (TEUR 60), Erträge aus Verminderung von Einzelwertberichtigungen aus
Forderungen (TEUR 57), Ablösezahlungen von Käufern für Weiterverkauf von Immobilien (TEUR 34),
Entschädigungszahlungen für Grundbucheintragung von Leitungsrechten (TEUR 21), Erträge aus
Verrechnung von Ökopunkten (TEUR 19). Im Vorjahr waren hier Zuschreibungen auf Grundstücke
wegen Korrekturen für Vorjahre von TEUR 4.687 ausgewiesen.

Die Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für
Fernwärme (TEUR 2.647), für Strom (TEUR 2.214), für Gas (TEUR 1.338), für Ab- und Schmutzwasser
(TEUR 741) und für Wasser (TEUR 475). In den Betriebskosten enthalten sind Aufwendungen von
T€ 371, die auf Grundstücke entfallen, welche im Besitz des Kernhaushaltes der Stadt Darmstadt
sind.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen vor allem Mieten und Pachten (TEUR 10.726),
Fremdreinigung (TEUR 6.019), Instandhaltung der Gebäude und Außenanlagen einschließlich der
anteiligen Zuführungen zur Rückstellung für Altlastenbeseitigung (TEUR 8.138), Müllgebühren (TEUR

Anlage II
16

672), Straßen- und Gehwegreinigung (TEUR 627), Wartungskosten (TEUR 503) sowie Gärtnerdienste
(TEUR 455).

Die Personalaufwendungen setzen sich aus Löhnen und Gehältern (TEUR 8.459) sowie sozialen
Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung (TEUR 4.103) zusammen.

Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen belaufen sich auf insgesamt TEUR 8.348. Darin enthalten sind außerplanmäßige
Abschreibungen auf Sachanlagen von TEUR 244 aufgrund der Kernsanierung eines Schulgebäudes.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 4.849; Vorjahr TEUR 3.015) beinhalten
insbesondere die Bildung einer Rückstellung für die Altlastenbeseitigung aus dem Verkauf eines
Grundstückes (TEUR 2.000), gebäudebezogene Versicherungen (TEUR 879), Verwaltungskosten des
Kernhaushaftes (TEUR 738), periodenfremde Aufwendungen (TEUR 676), Beratungsleistungen

(TEUR 101), Verluste aus Abgängen von Sachanlagen (TEUR 88), Mieten für DV-Geräte (TEUR 64)
sowie Telekomunikation (TEUR 40). Die periodenfremden Aufwendungen betreffen insbesondere mit
TEUR 351 Grundstücksnebenkosten der Jahre 2016 bis 2018 von Grundstücken, welche im Besitz des
Kernhaushaltes der Stadt Darmstadt sind, mit TEUR 201 Rückerstattungen an das Schulamt aus im
Vorjahr vereinnahmten Zuschüssen und mit TEUR 117 Instandhaltungsaufwendungen, welche in im
Jahr 2019 fertiggestellten aktivierungspflichtigen Baumaßnahmen enthalten waren.

Aus der Bewertung von Pensions- und längerfristigen sonstigen Rückstellungen gemäß 8 253
Abs. 2 HGB sind TEUR 358 in den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten.

Ill Sonstige Angaben

Personalstand

Die Stellenübersicht des Eigenbetriebes weist im Berichtsjahr 2019 insgesamt 205,4 (Vorjahr 197,4)
Stellen für Beamte und Beschäftigte aus. Davon waren im Jahr 2019 tatsächlich 176,2 (Vorjahr 175,0)
Stellen besetzt. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl nach „Köpfen“ beläuft sich im Wirtschaftsjahr
2019 auf rd. 12 (Vorjahr 13) Beamte und rd. 195 (Vorjahr rd. 176) gewerbliche Arbeitnehmer und
Angestellte.

Derivative Finanzinstrumente

Die IDA hat zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken zu verschiedenen Darlehen Zinsswaps
(derivative Finanzinstrumente) bei zwei Banken abgeschlossen. Die Barwerte bzw. Konditionen sind
aus folgenden Tabellen zu entnehmen.

Derivat 'zu Darlehen BarwertEuro | Barwert Euro

| \___ 31.12.2019 | 31.12.2018
Doppelswap 8/555/0 -567.585,93 -740.838,20
Doppelswap 8/646 -280.064,55 —496.220,48
Payerswap | am ı 0,00 -60.587,39|
Payerswap | 8/746 | 0,00) -51.750,41 |
Summe | -847.650,48| -1.349.396,48

Anlage II

17
zum
Stichtag
vertragliche R . Derivatkonditionen im
Kredit-Nr.| Restschuld fin Hin Kreditkonditionen ne, eg Fe (IDA empfängt/ Endeffekt
zum Stichtag ndung s 3 IDAzahlt) zu
leistender
Zinssatz
2 Phase: | 2. Phase des Swaps:
ass | 530889243 € |znop12. 5308.99243€ | 0812 ME
[Gesamtd 300827 | ZME + 050% ° |Doppelswap 30.08.22 3.7900% 4,6900%
artehen | [9.611.907,24 €) [9.611.907,24€]
81555]
2 Phase: | 2. Phase des Swaps:
aas | 5u09024a9e \PRA| ze +oa7s%° [Doppeiswap| 5s0902439€ | 931 3ME 4.2780%
" 30.03.21 " " 30.03.21 050% \
1‘ 0

‚Abkürzung: 3-M-E = 3-Monats-Euribor

® Bei negativem Euribor-Zinssatz entspricht der Mindestzinssatz der vereinbarten Marge

Für die jeweiligen Darlehen und die zugehörigen Zinsswaps wurden Bewertungseinheiten gemäß
8 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB gebildet. Die bilanzielle Erfassung der Bewertungseinheiten erfolgte auf Basis
der Einfrierungsmethode.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestanden zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen
sowie aus begonnenen Investitionsvorhaben. Der jährliche Aufwand aus Mieten und Pachtverträgen
beläuft sich auf TEUR 10.364. Die durchschnittliche Laufzeit der Miet- und Pachtverträge beträgt 5
Jahre. Im April 2019 wurden zwei weitere Büromietverträge (Mina-Rees-Straße 8 und 10-12)
abgeschlossen mit einer Laufzeit von 5 Jahren (Mina-Rees-Straße 8) und 15 Jahren (Mina-Rees-Straße
10-12). Der durchschnittliche monatliche Mietaufwand für die Mina-Rees-Straße 8 beträgt TEUR 10
und für die Mina-Rees-Straße 10-12 TEUR 192.Der vertragliche jährliche Aufwand aus Mieten und
Leasing von DV-Geräten und Fahrzeugen beträgt TEUR 154, bei einer durchschnittlichen Laufzeit der
Verträge von 4 Jahren.

Für die Fertigstellung der begonnenen Investitionsvorhaben im Rahmen von Neubau und Sanierung
städtischer Gebäude werden Kosten in Höhe von TEUR 111.496 erwartet, von denen zum
Bilanzstichtag bereits TEUR 16.155 beauftragt sind.

Darüber hinausgehende, im Jahresabschluss 2019 nicht ausgewiesene oder vermerkte finanzielle
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen nicht.

In Rahmen der Geschäftstätigkeit erwachsen dem Eigenbetrieb regelmäßig weitere Verpflichtungen
für laufende Baukosten.

Abschlussprüferhonorar

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers PricewaterhouseCoopers GmbH für Leistungen an den
Eigenbetrieb entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen und beträgt TEUR 29 wovon
TEUR 7 auf das Vorjahr entfallen.

Anlage II
18

Vorgänge nach dem Abschlussstichtag

Wesentliche Geschäftsvorfälle nach dem Bilanzstichtag, die Einfluss auf das Ergebnis 2019 hätten,
sind nicht bekannt geworden.

Die Betriebsleitung geht trotz der weltweit dynamischen Ausbreitung des Corona-Virus davon aus,
dass sich für den Eigenbetrieb keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage ergeben und die Erreichung der geplanten Ziele für das Folgejahr nicht stark negativ
beeinflusst werden. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen im Ausblick des Lageberichts. Eine
Quantifizierung dieser Auswirkungen ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich.

Bezüge der Betriebskommission und der Betriebsleitung
Die Betriebskommission erhält keine Bezüge.

Die Gesamtbezüge der Betriebsleitung im Jahr 2019 betrugen insgesamt EUR 216.532 (incl. AG Anteil
Sozialversicherung und AG Anteil Zusatzversorgung).

Für Bezüge ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung wird keine gesonderte Rückstellung gebildet.
Betriebsleitung
Als Betriebsleiter des Eigenbetriebes waren im Jahr 2019 bestellt:

Herr Joachim Lisowski
Technischer Betriebsleiter

Herr Norbert Werner
Kaufmännischer Betriebsleiter

Mitglieder der Betriebskommission im Wirtschaftsjahr 2019 waren die nachfolgenden Damen und
Herren:

Herr Oberbürgermeister Jochen Partsch

Herr Bürgermeister Rafael Reißer

Herr Stadtkämmerer Andre Schellenberg

Herr Stadtverordneter Yücel Akdeniz

Herr Stadtverordneter Hans Fürst

Herr Stadtverordneter Georg Hang

Herr Stadtverordneter Oliver Lott

Herr Stadtverordneter Ctirad Kotoucek

Personalrat, Herr Peter Funk

Personalrätin, Frau Inge Egner

Frau Prof. Dipl.-Ing. Kerstin Schultz, Architektin (Sachkundige Bürgerin)
Herr German Nogueira, bauverein AG (Sachkundiger Bürger)

Herr Dr. Markus Hoschek, Vorstand HEAG Holding AG

Anlage II

19
ohne Stimmrecht:
Frau Ilke Käppler Finanzverwaltung
Frau Stefanie Wondra Finanzverwaltung
Frau Ute Möser Frauenbeauftragte

Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Betriebsleitung schlägt der Stadtverordnetenversammlung vor den Jahresgewinn in Höhe von
EUR 18.455.108,31 auf neue Rechnung vorzutragen.

Darmstadt, den 12. November 2020

Joachim Lisowski

Technischer Betriebsleiter

Anlage II
21

Entwicklung des Anlagevermögens
zum

31. Dezember 2019

Anlage II
22 (Anlage zum Anhang)

Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Darmstadt

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2019

Anschaffungs- und Herstellungskosten

01.01.2019 31.12.2019

EUR

1. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeitlich erworbene Rechte
2. Entgeftlich erworbene Software
3. Geleistete Baukostenzuschüsse

1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 81) 16 799.549,10)
2. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten

3. Technische Anlagen und Maschinen 0,00
4. Betriebs- und Geschäftsausstattung

5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Anlage II
23 (Anlage zum Anhang)

Kumulierte Abschreibungen Buchwerte Kennzahlen
Durchschnittlicher

Abschrer- Rest-
31.12.2018 bungssatz | buchwert

91.01.2019 Zuschreibungen | Umbuchungen | 31.12.2019 31.12.2019

EUR EUR EUR vH vH
162 630,38) 0,00) 100,
7.690,09) 2,57] 5,51
0,00 5,00) 85,00)

1,72) 39,78]
289.483 225,75 2,10 79,35]

48.267.285,31| 49.391.519,80) 0,00 89,58

646.275,00] 749.380,00) 8,81 55,22

1,787982,10| 2.196.478,27 10,19 22.26]

26.749.632,25| 25.747 541,97 0,00 8,75

71.833778,40|  8.320.359,81] S770 7 om] oo] rasrasazaa| _366.934.400,41] 347.819.268,26] 1,87 2.12

TS zEBR| susassre| _ error Um Dnol BonEBBEBFEl _ Ser TaToronı| rasasse73]

Put Anlage III

Fragenkatalog zur Prüfung nach $ 53 HGrG (nach IDW PS 720)

Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-

a)

b)

c)

d)

dualisierte Offenlegung der Organbezüge

Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Ge-
schäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisun-
gen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Kon-
zernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des
Unternehmens bzw. des Konzerns?

Organe der IDA sind gemäß Betriebssatzung die Betriebsleitung, die Betriebskommission
und die Stadtverordnetenversammlung. Die Aufgaben der Betriebsleitung sind in 8 4 der Be-
triebssatzung geregelt. In $ 8 der Betriebssatzung werden die Aufgaben der Betriebskommis-
sion und in 8 10 die Aufgaben der Stadtverordnetenversammlung festgelegt. 8 9 der Be-
triebssatzung enthält die Aufgaben des Magistrats.

Ein Geschäftsverteilungsplan für die Betriebsleitung liegt vor. Es bestehen Geschäftsordnun-
gen für die Betriebsleitung und die Betriebskommission.

Nach unseren Feststellungen entsprechen die Regelungen in der Betriebssatzung und den
Geschäftsordnungen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs. Ebenso kann die Einbindung der
Organe in die Entscheidungsprozesse als sachgerecht bezeichnet werden.

Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden, und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?

Im Berichtsjahr fanden fünf Sitzungen der Betriebskommission statt. Die Niederschriften la-
gen uns vor. Die Stadtverordnetenversammlung hat 17 Vorlagen und der Magistrat der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt hat 22 Vorlagen zur IDA behandelt.

In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. 8 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sind
die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?

Auskunftsgemäß waren Herr Lisowski und Herr Werner im Berichtsjahr in keinem Aufsichts-
rat oder einem Kontrollgremium i.s.d. 8 125 Abs.1 Satz 5 AktG tätig.

Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individu-
alisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, er-
folgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewie-
sen? Falls nein, wie wird dies begründet?

Die Vergütung der Organmitglieder ist im Anhang in einer Summe angegeben.

0.0914709.001

PwG Anlage III

Fragenkreis2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen

a)

b)

[9]

d)

Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus
dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse er-
sichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?

Es liegen ein Geschäftsverteilungsplan, ein Organigramm über die Aufbauorganisation des
Eigenbetriebs sowie sachgerechte Stellenbeschreibungen für die Mitarbeiter, die mit Aufga-
ben des IDA betraut sind, vor. Die bestehenden Regelungen und das Organigramm des IDA
werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird?

Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass nicht nach
dem Geschäftsverteilungsplan und den Organigramm verfahren wird.

Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumen-
tiert?

Es gilt der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und Sport vom 15. Mai 2015 zur
„Korruptionsvermeidung in hessischen Kommunalverwaltungen“. Die Wissenschaftsstadt
Darmstadt hat hierzu eine entsprechende Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsvermeidung
vom 16. Dezember 2016 (Magistratsvorlage Nr. 2016/0107) veröffentlicht. Die Antikorrup-
tionsvorschrift dient den Beschäftigten der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe sowie
den Magistratsmitgliedern zur Einordnung von konkreten Situationen und ist eine Entschei-
dungshilfe im Falle des Angebots einer Zuwendung durch Dritte. Die Betriebsleitung hat die
in der Antikorruptionsvorschrift enthaltenden Empfehlungen umgesetzt. Entsprechende Do-
kumentationen haben wir eingesehen.

Der Leiter des städtischen Revisionsamtes ist zum Antikorruptionsbeauftragten der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt bestellt; er ist somit auch für den Eigenbetrieb zuständig.

Die Vorgaben des Vergaberechts für Städte und Gemeinden und deren Anwendung wurden
den Mitarbeitern des IDA schriftlich mitgeteilt.

Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungspro-
zesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditauf-
nahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten
werden?

Der Eigenbetrieb unterliegt den für die Stadtverwaltung geltenden Organisationsvorgaben
und Geschäftsanweisungen, die im Einzelnen auch Hinweise und Arbeitshilfen für die Ver-
fahrensweise für die Mitarbeiter enthalten. Die Einhaltung dieser Organisationsvorgaben

0,0914709,001

PwcC Anlage II

e)

und Geschäftsanweisungen wird im Wesentlichen durch das städtische Revisionsamt kon-
trolliert.

Wir haben keine Verstöße gegen die Organisationsvorgaben und Geschäftsanweisungen zu
wesentlichen Entscheidungsprozessen festgestellt.

Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung,
EDV)?

Die bestehenden Verträge werden ordnungsgemäß dokumentiert und verwaltet. Im Rahmen
unserer Prüfung haben sich keine gegenteiligen Feststellungen ergeben.

Fragenkreis3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling

a)

b)

[9]

Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung
der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den Bedürfnis-
sen des Unternehmens?

Die Betriebsleitung hat gemäß $ 4 Abs. 5 i.V.m. 8 13 der Betriebssatzung jährlich vor dem
Beginn cincs Wirtschaftsjahres cinen Wirtschaftsplan, bestchend aus den Erfolgsplan, dem
Vermögensplan, der Stellenübersicht und der fünfjährigen Finanzplanung aufzustellen. Wei-
tere Planungsrechnungen erscheinen nicht erforderlich.

Das bestehende Planungswesen entspricht nach unseren Feststellungen den Bedürfnissen
des Eigenbetriebs und erfüllt die Voraussetzungen als Informations- und Steuerungsinstru-
ment.

Werden Planabweichungen systematisch untersucht?

Planabweichungen werden mittels der Kontensaldenliste untersucht.

Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den be-
sonderen Anforderungen des Unternehmens?

Der Eigenbetrieb verfügt über eine Kosten- und Leistungsrechnung in Form einer Kostenar-
ten- und Kostenstellenrechnung.

Nach unseren Einschätzungen entspricht das Rechnungswesen einschließlich der derzeit
eingesetzten Kostenrechnungssysteme in ihrer Größe und Organisation den besonderen An-
forderungen des Eigenbetriebs.

0.0914709.001

PuwC Anlage IJI

d)

D)

2)

Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskon-
trolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?

Im Rahmen der Vermögensplanüberwachung erfolgen die Finanz- und Kreditüberwachung
aufgrund besonderer Aufgabenzuweisungen zentral durch die Kämmerei der Wissenschafts-
stadt Darmstadt. Die laufende Liquiditätskontrolle obliegt der Stadtkasse der Wissenschafts-
stadt Darmstadt. Darüber hinaus werden Liquiditätsübersichten erstellt.

Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management, und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?

Ein zentrales Cash-Management ist beim Eigenbetrieb nicht eingerichtet. Diese Aufgabe wird
zentral von der Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Eigenbetriebe übernom-
men. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen
nicht eingehalten wurden.

Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?

Nach unseren Feststellungen werden Entgelte grundsätzlich vollständig und zeitnah in Rech-
nung gestellt und eingezogen. Die Höhe der Entgelte sowie die Modalitäten der Abrechnun-
gen und Zahlungen richten sich nach den zugrundeliegenden vertraglichen Vereinbarungen.

Die Fakturierung von Lieferungen und Leistungen für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, de-
ren direkten Tochtergesellschaften und deren anderen Eigenbetrieben erfolgt durch Rech-
nungsstellung und Erfassung in der Finanzbuchhaltung des IDA. Dadurch ist die vollständige
und zeitnahe Rechnungsstellung grundsätzlich gewährleistet.

Das Mahnwesen sieht vor, dass ein Vorgang nach zwei erfolglosen Mahnläufen an die Voll-
streckungsstelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt übergeben wird. Das eingerichtete Mahn-
wesen gewährleistet nach unseren Feststellungen somit grundsätzlich den zeitnahen und ef-
fektiven Forderungseinzug.

Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es
alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?

Ein eigenständiges Controlling befindet sich weiterhin im Aufbau. Derzeit stehen für Zwecke
des Controllings Unterlagen des Rechnungswesens als Entscheidungsgrundlage zur Verfü-
gung.

0.0914709,001

PwcC Anlage III

h)

Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung
der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung be-
steht?

Der Eigenbetrieb hat keine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen.

Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem

a)

b)

c)

(0)

Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?

Der Eigenbetrieb hat ein Risikokontrollsystem (RKS) mit definierten Frühwarnsignalen ein-
gerichtet, um bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig zu erkennen. Identifizierte Risiken
werden in Risikomeldungen erfasst und nach ihrer Schadenshöhe und Eintrittswahrschein-
lichkeit (ETW) bewertet. Die einzelnen Risikomeldungen sind im Risikobericht der IDA zu-
sammengefasst, der der Betriebskommission zur Kenntnis vorgelegt wird.

Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?

Die von IDA getroffenen Maßnahmen zur Risikofrüherkennung sind grundsätzlich dazu ge-
eignet, um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Ge-
genmaßnahmen einzuleiten.

Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?

Siehe Antwort zu Fragenkreis 4 a).

Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem ak-
tuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und
angepasst?

Siehe Antwort zu Fragenkreis 4 a). In den verschiedenen wesentlichen Risikobereichen erfol-
gen weitestgehend regelmäßig Kontrollen und Abstimmungen mit den Geschäftsprozessen
und Funktionen. Bei wesentlichen Veränderungen der Risikosachverhalte erfolgen, soweit
erforderlich, Anpassungen der Frühwarnsignale und der vorgesehenen Gegenmaßnahmen.

0.0914709.001

PwC Anlage III

Fragenkreis5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate

Geschäfte, auf die sich dieser Fragenkreis bezieht, werden zentral von der Kämmerei der
Wissenschaftsstadt Darmstadt für den Eigenbetrieb abgeschlossen. Daher beziehen sich alle
weiteren Ausführungen in diesem Fragenkreis auf die Tätigkeit der Finanzverwaltung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt.

a) Hatdie Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumen-
ten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten festgelegt? Dazu gehört:

« Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?

Gemäß der Auslegung des allgemeinen Spekulationsverbotes durch die Anlagerichtlinien
des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport sind derivative Finanzinstrumente
nur für Zinssicherungsgeschäfte für bestehende Kredite und beabsichtigte Kreditaufnah-
men zulässig. An diese Vorgaben ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch mit ihren Ei-
genbetrieben gebunden und verfährt entsprechend.

« Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen einge-
setzt werden?

Die Auswahl der Partner erfolgt durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt,

die auch die Höhe der zulässigen Beträge festlegt.

* Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert, und in welchem Um-
fang dürfen offene Posten entstehen?

Entsprechend der Anlagerichtlinie liegt eine Bewertungseinheit dann vor, wenn zwischen
Grund- und Sicherungsgeschäft eine eindeutige Verbindung besteht. Es werden keine Si-
cherungsgeschäfte ohne ein entsprechendes Grundgeschäft abgeschlossen.

+ Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zu-
lässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipati-
ves Hedging)?

Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Beim Eigenbetrieb gibt es keine Hedge-Strategien.

b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen
und zur Risikobegrenzung?

Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen sind uns keine
Verstöße gegen die Vorgaben der aktuellen Anlagerichtlinie bekannt geworden.

0.0914709.001

PwcC Anlage III

[9]

)

e)

Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumenta-
rium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf

Erfassung der Geschäfte

Die Erfassung der Geschäfte erfolgt zentral durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt
Darmstadt.

Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse

Eine Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse wird durchgeführt. Die
Zinssicherungsgeschäfte werden ausschließlich zur Absicherung gegen Zinssatzschwan-
kungen abgeschlossen.

Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung

Die einzelnen Geschäfte werden zum Zweck der Rechnungslegung bewertet; die Ge-
schäfte sind mit ihrem Stichtagswert im Anhang zum Jahresabschluss angegeben. Da nur
Sicherungsgeschäfte abgeschlossen werden, erfolgt kein Ausweis der Geschäfte in der Bi-
lanz.

Kontrolle der Geschäfte?

Erfassung, Beurteilung, Bewertung und Kontrolle der abgeschlossenen Sicherungsge-
schäfte erfolgen zentral durch die Kämmerei der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatge-
schäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?

Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Es werden ausschließlich Derivatgeschäfte zu Siche-
rungszwecken abgeschlossen.

Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?

Siehe Antwort zu Fragenkreis 5 a). Angemessene Arbeitsanweisungen wurden von der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt erlassen.

Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offe-
nen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zweimal jährlich in den Sitzungen des Portfoliobeira-
tes über die Entwicklung der Finanzgeschäfte informiert.

0.0914709.001

PwCG Anlage III

Fragenkreis 6: Interne Revision

a)

b)

{9}

{0}

e)

Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revi-
sion/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch
eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?

Der Eigenbetrieb verfügt über keine eigene interne Revision. Die Aufgaben der internen Re-
vision werden vom Revisionsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt wahrgenommen.

Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/
Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?

Das Revisionsamt ist ein eigenständiges Amt der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Eine Gefahr
von Interessenkonflikten bei der Tätigkeit des Revisionsamts ist nicht erkennbar.

Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernre-
vision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare
Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind?
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävenlion berichtet? Liegen
hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?

Die Tätigkeitsschwerpunkte im Berichtsjahr lagen auf der Prüfung der Kasse.

Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer fand nicht statt.

Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um wel-
che handelt es sich?

Das Revisionsamt hat im Berichtsjahr keine bemerkenswerten Mängel aufgedeckt.

Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revi-
sion/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernrevision
die Umsetzung ihrer Empfehlungen?

Die vom Revisionsamt ausgesprochenen Empfehlungen werden umgesetzt.

Die Kontrolle der Umsetzung der Empfehlungen des Revisionsamts erfolgt auf der Grund-
lage eines definierten Follow-Up-Prozesses. Danach überwachen die Mitarbeiter des Revisi-
onsamtes die Mängelbeseitigung innerhalb des im jeweiligen Revisionsbericht vorgegebenen

Zeitrahmens anhand der Berichterstattung des Umsetzungsverantwortlichen und der ent-
sprechenden vorgelegten Nachweise.

0.0914709.001

Pwc Anlage III

Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-

a)

b)

{9}

zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüs-
sen des Überwachungsorgans

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsor-
gans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden
ist?

Es haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass für zustimmungspflichtige Rechtsge-
schäfte und Maßnahmen nicht die erforderliche Genehmigung der Betriebskommission ein-
geholt wurde.

Mit eMail vom 11. Dezember 2019 hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Eigenbetrieb
angewiesen, noch im Dezember 2019 € 9,6 Mio aus seinem Eigenkapital an den Kernhaus-
halt der Stadt auszuschütten. Der Eigenbetrieb ist der Anweisung nachgekommen. Von der
Eigenkapitalrückzahlung entfielen € 5,2 Mio auf den von der Wissenschaftsstadt Darmstadt
dem Eigenbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2016 gewährten und vom Eigenbetrieb nicht benö-
tigten Zuschuss, der bereits im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 aus der allgemeinen
Rücklage des Eigenbetriebs entnommen und in die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
eingestellt wurde. Mit der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 durch
die Stadtverordnetenversammlung am 7. Februar 2019 hat diese über die Eigenkapitalent-
nahme gemäß 8 5 Nr. 8 EigBGes entschieden. Der verbleibende Teilbetrag von € 4,4 Mio be-
traf den Gewinnvortrag. Bislang hat die Stadtverordnetenversammlung über diese Eigenka-
pitalentnahme noch nicht entschieden.

Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?

Es erfolgte keine Kreditgewährung an Mitglieder der Betriebsleitung oder des Überwa-
chungsorgans.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähn-
liche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden
sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?

Anstelle zustimmungsbedürftiger Geschäfte vorgenommene ähnliche, aber nicht als zustim-
mungsbedürftig behandelte, Maßnahmen haben wir im Rahmen unserer Prüfung nicht fest-
gestellt.

0.0914709.001

PwCG Anlage III

d)

10

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwa-
chungsorgans übereinstimmen?

8 1 Abs. 1 der Betriebssatzung definiert Gegenstand, Zweck und Aufgaben des Eigenbetriebs
und enthält eine abschließende Auflistung der nicht von IDA geführten oder bewirtschafte-
ten Liegenschaften. IDA erhält seit einigen Jahren, insbesondere vom EAD, Bescheide über
Grundstücknebenkosten, die Liegenschaften des Kernhaushalts der Wissenschaftsstadt
Darmstadt betreffen. IDA hat diese Bescheide bezahlt und in der Vergangenheit die Aufwen-
dungen vom Kernhaushalt der Stadt erstattet bekommen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt
hat es im Wirtschaftsjahr 2019 entgegen der bislang geübten Praxis abgelehnt, die ihre Lie-
genschaften betreffenden von IDA verauslagten Grundstücksnebenkosten zu erstatten. Im
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 hat IDA daher ihre diesbezüglichen Forderungen
gegen die Stadt für die Grundstücksnebenkosten der Jahre 2016 bis 2018 von insgesamt

TE 351 ausgebucht und als periodenfremde Aufwendungen erfasst. Im Wirtschaftsjahr 2019
hat IDA Grundstücksnebenkosten von T€ 371 für den Kernhaushalt der Stadt verauslagt und
keine Forderungen gegen die Stadt geltend gemacht. Wir weisen darauf hin, dass aus Grün-
den der Vollständigkeit der Buchhaltung die Forderungen gegen die Stadt bei IDA gebucht
werden müssen, auch wenn sie mangels Eintreibbarkeit wertzuberichtigen sein sollten. Bei
den für die Wissenschaftsstadt Darmstadt verauslagten Grundstücksnebenkosten handelt es
sich nicht um Betriebsaufwendungen von IDA, so dass der Jahresgewinn des Eigenbetriebs
für das Wirtschaftsjahr 2019 aufgrund der nicht erfolgten Kostenerstattungen der Stadt um
insgesamt TE 722 zu gering ausgewiesen wird. Sofern die Stadt IDA die verauslagten Auf-
wendungen nicht erstattet, liegt eine Eigenkapitalentnahme der Stadt vor, über die nach 85
Nr. 8 EigBGes die Stadtverordnetenversammlung zu entscheiden hat.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine weiteren Feststellungen getroffen, die darauf
schließen lassen, dass die Maßnahmen nicht mit den Beschlüssen der Betriebskommission,
der Stadtverordnetenversammlung oder des Stadtrates vereinbar sind.

Fragenkreis8: Durchführung von Investitionen

a)

Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirt-
schaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?

Die Investitionen unterliegen als Bestandteil des Wirtschaftsplans der Beschlussfassung und
Überwachung durch die Betriebskommission.

0,0914709,001

Pwc Anlage III

b)

[9)

d)

e)

11

Der Eigenbetrieb erstellt für einen Fünfjahreszeitraum einen Gesamtinvestitionsplan. Auf
der Basis der zustimmenden Kenntnisnahme durch die Betriebskommission werden die In-
vestitionen freigegeben.

Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 27. Juni 2019 dem Entwurf des Wirtschafts-
plans 2020 zugestimmt. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erfolgte in ih-
rer Sitzung am 3. Dezember 2019.

Die Investitionen werden nach unseren Feststellungen angemessen geplant und auf Finan-
zierbarkeit und Risiken untersucht. Für investive Baumaßnahmen werden Folgekostenanaly-
sen erstellt und kalkulatorische Risiken berücksichtigt.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen
(z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?

Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen
für die Preisermittlung bei Erwerben bzw. Veräußerungen nicht ausreichend waren, um ein
Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen.

Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend über-
wacht und Abweichungen untersucht?

Die finanzielle Entwicklung der Investitionen wird im Rahmen der Wirtschaftsplanabwick-
lung überwacht, Abweichungen werden untersucht.

Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn
ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?

Im Wirtschaftsplan 2019 waren Investitionen von insgesamt € 47,1 Mio veranschlagt. Im Be-
richtsjahr wurden insgesamt € 28,7 Mio in das Anlagevermögen investiert. Wesentliche
Überschreitungen haben sich bei den abgeschlossenen Investitionen des Berichtsjahres nicht
ergeben. Im Risikobericht Dezember 2019 sind bei 18 laufenden Baumaßnahmen Risiken
aus Kosten- bzw. Budgetüberschreitungen durch unvorhersehbare Risiken von insgesamt

€ 7,1 Mio enthalten, die - bewertet mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 60 % - zu wahr-
scheinlichen Mehrkosten von € 4,3 Mio führen werden.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus-
schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?

Anhaltspunkte hierfür liegen nicht vor.

0.0914709.001

Pwc Anlage III

12

Fragenkreis 9: Vergaberegelungen

a)

Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?

Der Eigenbetrieb ist öffentlicher Auftraggeber. Die fachliche Führung und Steuerung der ex-
ternen Beschaffung liegt bei der Vergabe- und Beschaffungsstelle des Eigenbetriebs. Bei der
Auftragsvergabe und -abwicklung sind die Grundprinzipien der VOB und der VOL zu berück-
sichtigen. Es gilt die Dienstanweisung für Vergaben. Die Auftragsvergabe für Projekte (bei
IDA überwiegend Bauprojekte) erfolgt im Rahmen des folgenden Prozesses:

Der Eigenbetrieb erstellt für neue Projekte in Zusammenarbeit mit Fachexperten eine
Schätzkostenkalkulation, die an die Vergabestelle der Wissenschaftsstadt Darmstadt überge-
ben wird. Die Vergabestelle der Stadt überprüft das jeweilige Projekt und stuft es anhand
vorgegebener Richtlinien und der Richtwerte der VOB nach den Auftragswertumfängen wie
folgt ein:

® <£0,1Mio: eigenständige interne Prozessbestimmung durch den Eigenbetrieb

e €0,1 Mio bis € 1,0 Mio: beschränktes Vergabeverfahren mit nationaler Vorauswahl von
Bietern über Interessenbekundungsverfahren auf der Hessischen Ausschreibungsdaten-
bank Wiesbaden

e > € 1,0 Mio: öffentliches Auswahlverfahren mit der Veröffentlichung über Vergabestelle,
wobei mindestens fünf Bieter teilnehmen müssen

« > &€5,0 Mio: EU-weite Ausschreibung

Hierbei gelten die Grundsätze, dass Generalunternehmen nur in Ausnahmefällen bei Mehr-
facharbeiten beauftragt werden und, dass aus Gründen der Korruptionsprävention keine
Preisnachverhandlungen zulässig sind.

Nach der Vorlage der eingegangenen Angebote bei der Vergabestelle, erhält der wirtschaft-
lich (im Regelfall der preislich) günstigste Bieter per Vergabevermerk den Zuschlag. Hierfür
wird die Vergabeentscheidung mit korrespondierenden Zusatzunterlagen an das Revisions-
amt der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie abschließend an den Eigenbetrieb weitergelei-
tet, der den Auftrag dann richtlinienkonform erteilt.

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir bei 20 Stichproben die Einhaltung der
gesetzlichen und stadtinternen Regelungen geprüft. Offenkundige Verstöße gegen zu beach-
tende Vergaberegelungen waren im Rahmen unserer Prüfung nicht zu erkennen.

0,0914709.001

PwC Anlage III

b)

13

Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote
(z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?

Gemäß den stadtinternen Vorgaben sind alle Aufträge zur externen Beschaffung grundsätz-
lich im Wettbewerb zu vergeben. Die Vergabeentscheidungen haben sich am wirtschaftlichs-
ten Ergebnis für die städtischen Stellen zu orientieren. Für wiederkehrende benötigte Mate-
rialien und Leistungen werden ebenfalls Vergleichsangebote eingeholt.

Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan

a)

b

[9]

d)

Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?

Die Betriebskommission wurde nach unseren Feststellungen über alle wichtigen Angelegen-
heiten des Eigenbetriebs in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen der Betriebskommis-
sion mündlich und schriftlich unterrichtet. Hierzu werden von der Betriebsleitung Quartals-
berichte erstellt und der Betriebskommission vorgelegt.

Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter-
nehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?

Nach unseren Feststellungen erfolgte die Berichterstattung entsprechend den Vorgaben und
vermittelte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs.

Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unter-
richtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abge-
wickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlas-
sungen vor und wurde hierüber berichtet?

Nach unseren Feststellungen wurde die Betriebskommission über wesentliche Vorgänge an-
gemessen und zeitnah unterrichtet. Hierbei weisen die Unterlagen ein Aggregationsniveau
auf, das die Handhabbarkeit durch das Überwachungsorgan berücksichtigt.

Die Berichterstattung an die Stadtverordnetenversammlung erfolgte im Wesentlichen zeit-
nah und angemessen.

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte festgestellt, dass insbesondere
ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle so-
wie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen mit Ausnahme der in
Fragenkreis 7 a) und d) genannten Sachverhalte vorliegen.

Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf des-
sen besonderen Wunsch berichtet (8 90 Abs. 3 AktG)?

Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichterstattung an die
Betriebskommission nicht ausreichend war. In den Betriebskommissionssitzungen werden

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PwC Anlage III

e)

8)

14

Wünsche zur Berichterstattung über besondere Themen üblicherweise formlos geäußert und
durch die Betriebsleitung beantwortet. Eine Berichterstattung nach $ 90 Abs. 3 AktG ist nicht
erfolgt.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach $ 90 AktG oder un-
ternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?

Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Berichtserstattung an die
Betriebskommission nicht ausreichend war.

Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden
Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?

Es besteht keine D&O-Versicherung.

Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsor-
gans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?

Nach unseren Feststellungen wurden keine Interessenskonflikte der Mitglieder der Betriebs-
leitung oder der Betriebskommission gemeldet.

Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven

a)

b)

[9]

Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?

Offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen in wesentlichem Umfang haben wir nicht
festgestellt.

Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir keine auffallend hohen oder niedrigen Bestände fest-
gestellt.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu denbbi-
lanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegen-
stände wesentlich beeinflusst wird?

Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Darstellung
der Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder
niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird.

0.0914709.001

Pwc Anlage III

15

Fragenkreis 12: Finanzierung

a)

Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusam-
men? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflich-
tungen finanziert werden?

Die Vermögenstruktur hat sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht verändert. Der Anteil des
Anlagevermögens ist, bei gegenüber dem Vorjahr geringeren Investitionen, im Wesentlichen
aufgrund der um 9,2 % auf TE 415.808 stärker gestiegenen Bilanzsumme von 91,4 % auf
88,3 % leicht zurückgegangen. Das Anlagevermögen ist wie im Vorjahr vollständig durch
langfristige Mittel gedeckt, entsprechend decken die kurzfristigen Mittel die kurzfristigen
Verpflichtungen.

Im Übrigen stellt sich die nach internen und externen Finanzierungsquellen aufgegliederte
Kapitalstruktur des Eigenbetriebs für den Bilanzstichtag im Vorjahresvergleich wie folgt dar:

31.12.2019 31.12.2018
Interne Externe Interne Externe
Finanzierung | Finanzierung | Finanzierung | Finanzierung
TE TE TE TE
Eigene Mittel
Gezeichnetes Kapital 10.000 10.000
Rücklage 210.889 210.918
Gewin-/Verlustvortrag 6.342 -3.003
Jahresergebnis 18.455 13.756
Investitionszuschüsse 5.012 4.758
24.797 225.901 10.753 225.676
Langfristige Fremdmittel
Langfristige Rückstellungen 20.996 16.658
Bankdarlehen 111.639 100.080
Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt l 2.245 2.615
20.996 113.884 16.658 102.695
Kurzfristige Fremdrmittel
Übrige Rückstellungen 7.218 5.092
Verbindlichkeiten gegenüber
Banken 204 322
Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt 11.733 8.058
Übrige kurzfristige Passiva 11.075 11.571
7.218 23.012 5.092 19.951
53.011 362.797 32.503 348.322

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 besteht eine Liquiditätsüberdeckung von T€ 6.473
(Vorjahr T& 7.792). Den langfristig zur Verfügung stehenden Finanzierungsmitteln von
TE 385.578 (Vorjahr T€ 355.782) stehen zum Bilanzstichtag mittel- bis langfristig gebun-
dene Vermögenswerte von T& 379.105 (Vorjahr TE 347.990) gegenüber.

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Pwc Anlage III

b)

[9]

16

Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben T€ 11.984 aus dem Verkauf
des Messplatzes eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Formal kurzfristige Vermögens-
werte, die nur längerfristig realisierbar sind, lagen zum Bilanzstichtag mit Ausnahme der
Forderungen gegen die Wissenschaftsstadt Darmstadt und an andere Eigenbetriebe nicht
vor.

Im Berichtsjahr flossen für Darlehenstilgungen T€ 13.257 (Vorjahr T€ 8.599), für Investitio-
nen T€ 28.719 (Vorjahr T€ 31.301) und für Eigenkapitalrückzahlungen an die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt T€ 9.619 (Vorjahr TE 0) ab. Durch die Darlehensaufnahmen im Be-
richtsjahr sind liquide Mittel von T& 24.630 (Vorjahr TE 20.540) zugegangen. Insgesamt hat
sich der Finanzmittelfonds bei einem Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit von
TE 21.896 (Vorjahr TE 22.831) gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag um T€ 5.069 auf

TE 593 reduziert. Zum Bilanzstichtag verfügte der Eigenbetrieb über ausreichend liquide
Mittel.

Die im Wirtschaftsplan 2020 vorgesehenen Investitionen von insgesamt T€ 48.582 (Vorjahr
T& 47.100) sowie die Darlehenstilgungen von T€ 7.363 (Vorjahr T€ 7.000) sollen im We-
sentlichen durch Grundstücksverkäufe mit Buchgewinnen von T€ 19.300 (Vorjahr

TE 42.200), Kreditaufnahmen von T€ 19.018 (Vorjahr T& 2.273), Abschreibungen von

TE 7.753 (Vorjahr T€ 7.740) und Zuschüssen von T€ 9.874 (Vorjahr T€ 1.887) finanziert
werden.

Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditauf-
nahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?

Der Eigenbetrieb ist kein Konzern im Sinne des HGB. Ein städtischer Gesamtabschluss wird
erstellt. Die Liquidität der Wissenschaftsstadt Darmstadt war im Berichtsjahr jederzeit gesi-
chert.

In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbun-
denen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?

Im Berichtsjahr hat der Eigenbetrieb von der Wissenschaftsstadt Darmstadt Zuschüsse für
Investitionen von T& 395 (Vorjahr T& 950) sowie vom Land Hessen Schuldendiensthilfen
von T& 177 (Vorjahr TE 184) und Zuschüsse für Investitionen von T€ 33 erhalten. Vom Bund
wurden T€ 1 (Vorjahr T& 0) für Investitionen bereitgestellt. Anhaltspunkte für eine Nichtein-
haltung der damit verbundenen Auflagen waren nicht zu erkennen.

0.0914709.001

PwcC Anlage III

17

Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung

a)

b)

Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung?

Der Eigenbetrieb verfügt bei einer um 9,2 % gestiegenen Bilanzsumme über eine Eigenkapi-
talquote zum 31. Dezember 2019 von 59,1 % (31. Dezember 2018 von 60,8 %). Finanzie-
rungsprobleme bestanden im Berichtsjahr nicht. Der Eigenbetrieb verfügt unter Berücksich-
tigung der Rücklagen über ein angemessenes Eigenkapital. Als Sondervermögen der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt ist die Kreditwürdigkeit durch die Stadt sichergestellt, so dass keine
Finanzierungsprobleme bei dem Eigenbetrieb bestehen.

Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?

Der Eigenbetrieb weist zum 31. Dezember 2019 einen Jahresgewinn von € 18,5 Mio (Vor-
jahr € 13,8 Mio) aus. Der Vorschlag, den Jahresgewinn auf neue Rechnung vorzutragen, ist
mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar. Durch die Eigenkapitalrückzah-
lung im Dezember 2019 von € 9,6 Mio haben sich der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten auf € 0,6 Mio (Vorjahr € 5,7 Mio) vermindert. Bei der Beurteilung der finan-
ziellen Lage des Eigenbetriebs ist zu berücksichtigen, dass er jederzeit über das Cashpooling
des Kernhaushalts der Wissenschaftsstadt Darmstadt benötigte liquide Mittel abrufen kann.

Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit

E))

b)

{9}

Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Konzern-
unternehmen zusammen?

Der Eigenbetrieb hat keine Segmente.

Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?

Das gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöhte Jahresergebnis vor städtischem Zuschuss von
€ 18,5 Mio (Vorjahr € 13,8 Mio) ist im Wesentlichen durch Erträge aus dem Verkauf von
Grundstücken von € 28,0 Mio (Vorjahr € 13,8 Mio) geprägt. Dem stehen insbesondere redu-
zierte Erträge aus Zuschreibungen (£ -4,7 Mio) und ein gestiegener Materialaufwand

(€ +3,7 Mio) gegenüber.

Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbezie-
hungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unange-
messenen Konditionen vorgenommen werden?

Den Kreditbeziehungen zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Eigenbetrieb
liegen marktübliche Konditionen zugrunde. Die monatlichen Abschlagszahlungen für die

0.0914709.001

PwC Anlage III

d)

18

Vermietung von Flächen an die Ämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt basieren auf Kos-
tenschätzungen für den Unterhalt der Immobilien, die auf der Kostenbasis des Jahres 2014
kalkuliert wurden. Sofern die tatsächlichen Instandhaltungsaufwendungen für die Mietob-
jekte die kalkulierten Werte übersteigen, werden die Mehrkosten der Wissenschaftsstadt
Darmstadt in Rechnung gestellt. Da die Kostenumlage des Eigenbetriebs an die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt nicht alle Kostenbestandteile umfasst, gewährt die Stadt dem Eigen-
betrieb einen Ertragszuschuss um die übrigen Kosten zu decken. Da der Eigenbetrieb im
Wirtschaftsjahr 2019 vor städtischem Zuschuss einen Jahresgewinn von € 18,5 Mio (Vorjahr
€ 13,8 Mio) erwirtschaftet hat, war der Eigenbetrieb wie schon im Vorjahr in der Lage, seine
Aufwendungen ohne den Zuschuss der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu decken.

Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?

Der Eigenbetrieb hat aufgrund seiner Geschäftstätigkeit keine Konzessionsabgabe zu ent-
richten.

Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen

a)

b)

Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung
waren, und was waren die Ursachen der Verluste?

Einzelne für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bedeutsame Verlustgeschäfte haben
wir im Rahmen unserer Prüfung nicht festgestellt.

Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maß-
nahmen handelt es sich?

Da im Berichtsjahr keine verlustbringenden Geschäfte vorlagen, waren keine Maßnahmen
zu ergreifen.

Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der

a)

Ertragslage
Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?

Der Eigenbetrieb erzielte im Wirtschaftsjahr 2019 einen Jahresgewinn vor städtischem Zu-
schuss von € 18,5 Mio (Vorjahr von € 13,8 Mio). Im Wirtschaftsjahr 2019 wurde unverän-
dert zum Vorjahr kein städtischer Zuschuss gewährt.

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Pwc Anlage III

b)

19

Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Un-
ternehmens zu verbessern?

Der Eigenbetrieb betreibt laufend die technische Verbesserung der ihm übertragenen Ge-
bäude, um die Instandhaltungs- und Unterhaltungskosten möglichst gering zu halten. Wei-
tere Maßnahmen betreffen die Bestandsoptimierung der Liegenschaften sowie die Umset-
zung der Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation des Eigenbetriebs, um vorhande-
nen Potentiale noch besser ausschöpfen zu können.

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PwC Anlage IV

Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Firma

Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (IDA)

Sitz

Darmstadt

Gründung

Der Eigenbetrieb wurde mit Beschluss seiner Satzung vom
18. Dezember 2007 durch die Stadtverordnetenversammlung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt am 1. Januar 2008 gegründet.

Gegenstand des Eigenbe-
triebs laut Satzung

Betriebssatzung

Gegenstand des Eigenbetriebs ist die bedarfsgerechte Versorgung
der Organisationseinheiten (Ämter und Verwaltungsstellen) der
Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Grundstücken, Gebäuden,
Räumen und die Verwaltung und Verwertung stadteigener Immo-
bilien unter betriebswirtschaftlich optimierten Bedingungen. Fer-
ner ist IDA Dienstleister für alle bestehenden Eigenbetriebe und
Betriebe gewerblicher Art der Wissenschaftsstadt Darmstadt.

Gültig in der Fassung vom 16. November 2016

Wirtschaftsjahr

Kalenderjahr

Gesellschafter

Wissenschaftsstadt Darmstadt

Organe

+» Stadtverordnetenversammlung
« Betriebskommission
e  Betriebsleitung

Stadtverordnetenversamm-
lung

Im Berichtsjahr wurden von der Stadtverordnetenversammlung
u.a. folgende Beschlüsse für den Eigenbetrieb gefasst:

e Wirtschaftsplan 2020

° Feststellung Jahresabschlüsse 2017 und 2018
®  Grundstücksan- und -verkäufe

e  Gebäudesanierungen und Neubauten

e  Grundstücksübertragung vom Anlagevermögen des Kernhaus-
halts in das Anlagevermögen der IDA

Betriebskommission

Die Betriebskommission setzt sich gemäß 8 7 Abs. 1 aus fünf Mit-
gliedern der Stadtverordnetenversammlung, drei Mitgliedern des
Magistrats, zwei Mitgliedern des Personalrats des Eigenbetriebs
sowie drei wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrenen
Personen nach 8 6 Abs. 3 EigBGes zusammen. Die Mitglieder der
Betriebskommission sind namentlich im Anhang (Anlage II) ge-
nannt. Es fanden Betriebskommissionssitzungen am 13. Februar,
10. April, 27. Juni, 6. September und am 21. November 2019 statt.
Dabei wurden u.a. folgende Beschlüsse gefasst:

®  Grundstücksan- und -verkäufe
° Organisation IDA
e Wirtschaftsplan 2020

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PwG Anlage IV

*® Gebäudesanierungen und Neubauten

Betriebsleitung Betriebsleiter der IDA im Berichtsjahr waren:
e Norbert Werner (Kaufmännischer Bereich)
e Joachim Lisowski (Technischer Bereich)
Wichtige Verträge Kommunaler Schutzschirm des Landes Hessen

Der kommunale Schutzschirm ist ein Programm des Landes Hes-
sen zur Teilentschuldung der überschuldeten Gemeinden und
Landkreise. Der Vertrag besteht seit dem 20. Dezember 2012 zwi-
schen dem Land Hessen und der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Demnach gewährt das Land der Stadt und seinen Eigenbetrieben
Entschuldungshilfen in Höhe von insgesamt € 187 Mio zur
schnellstmöglichen Erreichung des Haushaltsausgleichs. Die Stadt
hat dazu mit der WIBank eine Vereinbarung zur Ablösung der In-
vestitions- und Kassenkredite sowie im Hinblick auf die Zinstra-
gungspflicht abgeschlossen. Der Vertrag endet, wenn der Regie-
rungspräsident auf Nachweis der Stadt bestandskräftig festgestellt
hat, dass ihr Ergebnishaushalt und ihre Ergebnisrechnung im drit-
ten aufeinanderfolgenden Jahr ausgeglichen waren. Die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt erzielte in den Jahren 2015 bis 2017 aus-
geglichene Ergebnishaushalte. Das hessische Finanzministerium
entließ daher die Wissenschaftsstadt Darmstadt am 26. März 2019
aus dem Schutzschirm. Der vertraglich geforderte Haushaltsaus-
gleich konnte um zwei Jahre vorgezogen werden. Das Land
leistete insgesamt eine Entschuldungshilfe von über € 186 Mio
sowie jährliche Entlastungen des Ergebnishaushaltes von rd.
€3 Mio.

Mietvertrag Mina-Rees-Straße 10 und 12

Mit der West Site Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG,
Dieburg, wurde am 25. April 2019 ein Gewerbemietvertrag und
die Vereinbarung eines Ankaufrechts für die Liegenschaften
Mina-Rees-Straße 10 und 12 in Darmstadt abgeschlossen. Die
monatliche Miete einschließlich Nebenkosten beträgt für die
Mina-Rees-Straße 10 in den Mietjahren 1 bis 15 € 93.057,61
und für die Mina-Rees-Straße 12 in den Mietjahren 1 und 2
€ 96.455,55 und erhöht sich dann jährlich bis zum Mietjahr 7
auf € 99.940,55. Die Mietzeit beträgt zunächst 15 Jahre, begin-
nend mit der Übergabe der letzten Mietfläche im Sommer
2020. 24 Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses kann die
Wissenschaftsstadt Darmstadt das zusätzlich vereinbarte ein-
malige Ankaufsrecht für beide Liegenschaften einschließlich
der Erholungsfläche Am Kavalleriesand ausüben.

Büroflächenmietvertrag Mina-Rees-Straße 8
Mit der Projekta Grundinvest GmbH & Co, West Site KG, Die-

0.0914709.001

PwC Anlage IV

burg, wurde am 25. April 2019 ein Mietervertrag über]
773,45 m? Bürofläche im 2. OG des Gebäudes Mina-Rees-
Straße 8 in Darmstadt zu einer monatlichen Miete einschließ-
lich Nebenkosten von € 9.552,11 beginnend am 1. Februar
2020 abgeschlossen. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von fünf
Jahren und ein Optionsrecht der Mieterin den Mietvertrag 24
Monate vor Mietvertragsende, um einmalig fünf Jahre zu ver-
längern. Nach der Optionszeit oder wenn die Option nicht ge-
zogen wird verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um 24
Monate, wenn es nicht 24 Monate vor Ablauf von einer Partei
gekündigt wird.

Nutzungsvereinbarungen

Mit dem Amt für Soziales und Prävention der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (Amt 50) wurden zur Herrichtung und Bereitstellung
von Erstwohnhäusern zwecks Unterbringung von zugewiesenen
Flüchtlingen mehrere Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen.
Die zwei größten Nutzungsvereinbarungen sind:

e Die Nutzungsvereinbarung Otto-Röhm-Straße 39, Darmstadt,
mit 924 Belegplätzen hat eine Laufzeit vom 1. Dezember 2016
bis zum 30. November 2026.

e Die Nutzungsvereinbarung Jefferson-Siedlung, Darmstadt, mit
779 Belegplätzen hat eine Laufzeit vom 22. September 2015
bis zum 30. September 2020. Mit Nachtrag zum 1. Januar
2018 wurde die bestehende Nutzungsvereinbarung um ein
weiteres Gebäude mit 56 Plätzen erweitert. Damit verfügt die
Stadt Darmstadt dort über insgesamt 835 Belegplätze. Für den
Nachtrag gelten die Bedingungen der bereits abgeschlossenen
Nutzungsvereinbarung in vollem Umfang. Die befristete Nut-
zungsvereinbarung verlängert sich jeweils um drei Monate,
wenn sie nicht vom Amt für Soziales und Prävention spätes-
tens vier Monate vor Ablauf der Befristung schriftlich gekün-
digt wird.

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Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten

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50261

Allgemeine Auftragsbedingungen
für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017

1. Getungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschaftsprüfern
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im Nachstehenden zusammenfas-
send „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen,
Steuerberatung, Beratungen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sonsti-
ge Aufträge, soweit nichl elwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart
oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

{1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimm-
ter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungs-
mäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer übernimmt im
Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsfüh-
rung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnis-
se seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt,
sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.

(2} Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei beiriebs-
wirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

{3} Andert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschließenden
beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den
Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen
hinzuweisen.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer alte für
die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informa-
tionen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vorgängen und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von
Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen und weiteren
Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des
Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftraggeber wird dem Wirtschafts-
prüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.

{2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän-
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen sowie der
gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formu-
lierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der
Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer des
Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder Über-
nahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene Rech-
nung zu übernehmen.

(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirtschafts-
prüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netzwerkunter-
nehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf die die Unab-
hängigkeitsvorschriften in gleicher Weise Anwendung finden wie auf den
Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beeinträchligen, ist der
Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des Auftrags berechtigt.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
‚Auftrags schriftlich darzustellen hat, ist alleine diese schriflliche Darstellung
maßgebend. Entwürfe schrifllicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern
nicht anders vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des
Wirtschaftsprüfers nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Erklärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
‚Auftrags sind stets unverbindlich.

5. Weitergabe einer beruflichen Aufßerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Arbeits-
ergebrisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen - sei es im Entwurf oder in
der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden des Wirtschafts-
prüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustim-
mung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der Auftraggeber ist zur Weiter-
gabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen
Anordnung verpflichtet,

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers und die
Information über das Tätigqwerden des Wirlschaftsprüfers für den Auftragge-
ber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.

7. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unbe-
rechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfül-
lung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der
‚Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber
wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn die erbrach-
te Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder
Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber
hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber
unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1,
die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf
eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn,

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt-
schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden, Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprufers enthaltene
Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Außerung auch Dritten
gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftragge-
ber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

8. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze ($ 323 Abs. 1 HGB,
843 WPO, $ 203 StGB) verpflichtet, über Tatsachen und Umstände, die ihm
bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, Stillschweigen zu
bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.

(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz
beachten.

9. Haftung

{1} Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers, insbe-
sondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haf-
tungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des $ 323
Abs. 2 HGB.

(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung findet
noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung
des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnah-
me von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
sowie von Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach $ 1
ProdHaftG begründen, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Scha-
densfall gemäß $ 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt.

(3) Einreden und Einwendungen aus dem Verfragsverhältnis mit dem Auf-
traggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten zu.

(4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer
bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtver-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
für die betreffenden Ansprüche aller Anspruchsteiler insgesamt.

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(5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines
aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens
gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflicht-
verletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren
aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf
gteicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als
einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mitei-
nander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In
diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min-
destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht-
prüfungen.

ts) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben
wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht
für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zurückzufüh-
ren sind, sowie bei einer schuldhaflen Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit sowie bei Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach &
1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu
machen, bleibt unberührt.

10, Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestäligungsvermerk versehenen Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.

Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein
Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lage-
bericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schrift-
licher Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten
Wortlaut zulässig.

(2) Widenufi der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestäligungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausferligungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

41. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1} Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuerli-
chen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstän-
dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. in diesem Fall hat der Auftragge-
ber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.

(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfasst die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkei-
ten:

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklänungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuererklä-
rungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahres-
abschlüsse und sonstiger für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen
und Nachweise

b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern

c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b} genannten Erklärungen und Bescheiden

d) Mitwirkung bei Beiriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern

e} Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pau-
schalhonorar, so sind mangels anderweitiger schrifllicher Vereinbarungen die
unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorie-
ren.

(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuerbera-
tervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwenden ist,
kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform
vereinbart werden.

(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körper-
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonsligen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für

a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerbsteuer,

b} die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Fi-
nanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,

c) die beratende und gufachtliiche Tätigkeit im Zusammenhang mit Um-
wandlungen, Kapilalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und
Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, Liquidation und
dergleichen und

d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations-
pflichten.

(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahrge-
nommen worden sind, Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unter-
lagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht übernommen.

12. Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der Auftraggeber eine Kommunikation
per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen stellt, wie
etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den Wirt-
schaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.

43. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagen-
ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befrie-
digung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Cesamtschuldner.

(2} Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

14. Streitschlichtungen

Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des $ 2 des Verbraucherstreilbeile-
gungsgesetzes teilzunehmen.

18. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden An-
sprüche gilt nur deutsches Recht.

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Beratungsverlauf (3)

TOP 18
TOP 6
TOP 6

Orte (6)

  • Mina-Rees-Straße 8
  • Am Nordbahnhof
  • Am Kavalleriesand
  • Alsfelder Straße 16
  • Otto-Röhm-Straße 39
  • Meißnerweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0363
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.12.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00