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Ergänzungsantrag zu den TOP 4.1 Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge

SPD Änderungsantrag nach § 13 AN/0984/2025 vom 23.06.2025

Stand: Am 24.06.2025 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: abgelehnt (in der Vorberatung).

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  • SPD Änderungsantrag nach § 13

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    An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0984/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 24.06.2025 Ergänzungsantrag zu den TOP 4.1 Köln Gestaltet Bodenbeläge, Fortschreibung des Gestaltungshandbuchs der Stadt Köln, Hier: Kölner Standards für Bodenbeläge Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr V orsitzender, die SPD Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die T agesordnung der o.g. Sitzung des V erkehrsausschusses zu setzen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag wird um nachstehende Ziffern ergänzt: 3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, im Gestaltungshandbuch für Bodenbeläge ausdrücklich die Möglichkeit vorzusehen, farbige Flächen, vorzugsweise in Rot, als gestalteri- sches Element einzusetzen. Die Verwendung farbiger Bodenbeläge in Rot soll insbesondere dort ermöglicht werden, wo dies zur Verbesserung der Orientierung, zu Verkehrssicherheit oder zur städtebaulichen Akzentuierung beiträgt. Die Anwendung erfolgt unter Berücksichti- gung der Anforderungen an Barrierefreiheit und der städtebaulichen Gesamtgestaltung. 4. Außerdem sollen im Gestaltungshandbuch auch Bodenbeläge für Parkflächen berücksich- tigt werden, deren Aufbau und Materialwahl die Anforderungen des Schwammstadt-Prinzips erfüllen, eine Versickerung von Regenwasser ermöglichen und so zur lokalen Regenwasser- speicherung beitragen. Beispielsweise die Verwendung von wasserdurchlässigen Pflasterstei- nen, Rasengittersteinen, Kiesstabilisierungssystemen oder vergleichbaren Belägen, sowie die - 2 - Integration von Unterbauten mit hohem Hohlraumanteil, die eine hohe Wasseraufnahme und -speicherung gewährleisten und bei Starkregenereignissen das Wasser zurückhalten, zeitver- zögert abgeben, das Sickerwasser reinigen und eine schadstoffarme Versickerung ermögli- chen. Begründung: Die gezielte Nutzung vo n rot markierten Flächen ist insbesondere für die Radverkehrsinfrastruktur ein wichtiges Element. Sie bietet zusätzliche Möglichkeiten zur Verbesserung der Orientierung im öffentlichen Raum, erhöht die Verkehrssicherheit und ist eine lange eingeübte und verankerte Leit- und Signalfarbe für alle Verkehrsteilnehmer*innen. Die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialen bei der Bodengestaltung von Parkplätzen sollte zumindest als Möglichkeit vorhanden sein, um an geeigneten Stellen den Versiegelungsgrad von Parkraum senken zu können. Die entsprechenden Ergänzungen im Gest altungshandbuch schaffen hierfür eine klare Grundlage und ermöglichen eine innovative Weiterentwicklung der Kölner Bodenbelagsstandards. Mit freundlichen Grüßen gez. Thomas Breustedt SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 24.06.2025

    Verkehrsausschuss

    Antrag / Anfrage. Ergebnis: abgelehnt (in der Vorberatung)

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