2022/0089
Bebauungsplan O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - (Satzungsbeschluss)
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Punkt 3: Bebauungsplan O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2022/0089) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 12.07.2018: Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen die Bauleitplanung in- nerhalb des im Regionalplan Südhessen/Regionalen Fl ächennutzungsplan – RPS/RegFNP – 2010 ausgewiesenen “Vorranggebietes Siedlung, Be- stand“ keine Bedenken. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird festgestellt, dass aufgrund der in- nerstädtischen Lage durch die Bauleitplanung keine Natur- oder Land- schaftsschutzgebiete betroffen sind. Bezüglich weiterer zu vertretender naturschutzfachl icher Belange wird auf die Stellungnahme der zuständigen Unteren Naturschu tzbehörde verwie- sen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird wie folgt Stellung genommen: Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden k eine Einwendun- gen erhoben. Es besteht die Nachforderung von Einze lfallbewertungen. Außerdem bitte ich folgende Hinweise aufzunehmen: Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) In dem Bebauungsplan ist auf die Grundwassersituati on im Bereich der Planung einzugehen. Zur Vermeidung von Setzrissschä den bzw. Vernäs- sungsschäden sind grundsätzlich die minimalen und m aximalen Grund- wasserflurabstände zu berücksichtigen. Hierzu sind die Grundwasserver- hältnisse (minimal und maximal zu erwartende Grundw asserstände, ggf. Auftreten von Schichtenwasser) zu untersuchen, um d iese angemessen berücksichtigen zu können. Der Bebauungsplan O 31 regelt die Bebauung in einem vollständig bebau- ten Gebiet. Es werden nur marginale Neubebauungsmög lichkeiten zuge- lassen. Das einzige neue Baufeld liegt in einem vol lständig bebauten Block, der auch eine Hofbebauung aufweist. Für einen Neuba u ist ein eigenstän- diges Bodengutachten einzuholen. Mit Blick auf die bestehende Bebauung ist nicht davon auszugehen, dass das einzelne Baufe ld wesentliche Aus- wirkungen auf die Bodenfunktion hat. Anlage 1 Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: In der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist auf das Umweltmerkmal Grundwasser angemessen einzugehen: Beschreibung und Bewertung des Bestands (z. B. Grundwasserflurabstände, Grundwasse rneubildung, Ver- schmutzungsempfindlichkeit, Bedeutung des Grundwass ervorkommens), Darstellung der bau-, anlage- und nutzungsbedingten Auswirkungen (quali- tativ und quantitativ) der Planung auf das Grundwas ser (z. B. Verminde- rung der Grundwasserneubildung, mögliche Stoffeintr äge ins Grundwasser, Versickerung von Niederschlagswasser), Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung der Auswirkungen. Die Thematik Grundwasser wurde im Kapitel 3.1.7 des Umweltberichts ausführlich behandelt. Nach Aussage der Unteren Was serbehörde sind für das Planungsgebiet keine Grundwasserflurabstände an gegeben. Aufgrund eines hohen Grundwasserflurabstandes mit einem glei chzeitig durchlässi- gen Grundwasserleiter mit geringmächtigen Deckschic hten ist gegenüber eintretenden Stoffeinträgen von einer mittleren Emp findlichkeit auszuge- hen. Grundwasserflurabstände werden gemäß hydrologi schem Kartenwerk der HLNUG in einer Tiefe von ca. 20 bis 25 m beschr ieben. Ausführliche Angaben hierzu finden sich in Kapitel 2.7 des Umweltberichts. Bodenschutz Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten): Gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB (Baug esetzbuch) sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforde- rungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berück- sichtigen. Bei der Aufstellung darf das Problem Bod enbelastungen nicht ausgeklammert werden. Es gilt bei der Beurteilung v on Belastungen das bauleitplanerische Vorsorgeprinzip und nicht die Sc hwelle der Gefahren- abwehr. Der Träger der Bauleitplanung erzeugt ein V ertrauen, dass die ausgewiesene Nutzung ohne Gefahr realisierbar ist. Geht die Stadt Darm- stadt Anhaltspunkten für Bodenbelastungen nicht nac h, haben Eigentümer, Bauwillige und andere Betroffene ggf. Anspruch auf Schadensersatz. In der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energ ie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herausgegebenen Arbeitshilfe „Bodenschutz in der Bauleitplanung“ (Februar 2011) ist als Datenquelle für Recherchen zum Thema Bodenschutz die Altflächendatei ALTIS des Hes s. Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) angegeben. Nach erfolgter Abfrage der Altflächendatei ist fest zustellen, dass sich für das Plangebiet elf Einträge ergeben (siehe beiliege nde Listen). Darunter befinden sich Betriebe, die gemäß Handbuch Altlaste n, Band 2, Teil 4 des HLUG mit einem hohen bzw. sehr hohen Gefährdungspotential für die Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Es handelt sich bei dem Gebiet um ein städtisches W ohn- und Mischgebiet, welches vollständig mit Wohn- und Geschäftshäusern bebaut ist. Gewer- bebetriebe waren nur in kleinem Maßstab vorhanden u nd wurden in der Wiederaufbauzeit nach 1950 weitgehend aufgegeben. D ie hohe Anzahl der genannten Betriebe erklärt sich nur durch das Vorha ndensein von Firmen- sitzen, welche als Adresse für die an einem anderen Ort liegenden Gewer- bebetriebe angegeben wurden. Auf die angegebenen Be triebe wird im Ein- zelnen eingegangen. Das Vorhandensein von großfläch igen Gewerbebe- trieben kann in dem z. T. sehr kleinteilig struktur ierten Stadtgebiet ausge- schlossen werden. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: Umwelt bewertet werden. m Zuge des Bauleitplanverfahrens sind zur Abwägung einer möglichen Gefahr bei der Nutzung der Standorte mit hohem bzw. sehr hohem Gefähr- dungspotential Einzelfallrecherchen bzw. ggf. ansch ließende orientierende Untersuchungen gemäß der Handbücher Altlasten Band 3, Teil 1, bzw. Band 3, Teil 2 des HLUG durchzuführen. Die Einzelfa llbewertung hat ge- mäß der Handbücher Altlasten, Band 5, Teil 1 zu erf olgen. Hierzu ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen zu beauftragen. Da s Ergebnis der Unter- suchungen ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Ab teilung Arbeits- schutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5; B odenschutz, vorzu- legen. Erst nach Auswertung der Einzelfallbewertung kann d arüber entschieden werden, ob ein weiterer Untersuchungsbedarf besteht und eine orientieren- de Untersuchung erforderlich wird oder das Bauleitp lanverfahren weiter fortgeführt werden kann. Auszüge aus der Altflächendatei: ALTIS-Nr. 411.000.010-001.022 Alexanderstraße 37-39 : ALTIS-Nr. 411.000.030-001.077 Merckstraße 8: Nutzung in den Räumen des Wohngebäudes (Ehemaliger Gewerbebe- trieb in den Erdgeschossräumen des Studentenwohnhei ms. Dieses Ge- bäude wurde entkernt und umfassend saniert. Eine Ge fährdung ist nicht bekannt.) Neubebauung (Gewerbliche Nutzung in der Nachkriegszeit. Das Gru nd- stück ist 1963 mit einem Neubau für eine Wohnnutzun g sowie einem Gara- gengebäude bebaut worden.) Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: ALTIS-Nr. 411.000.030-001.021 Erbacher Straße 2: ALTIS-Nr. 411.000.030-001.160 Erbacher Straße 4: Firmensitz (Das Eckgebäude Erbacher Straße 2, Laubenganghaus m it Wohnnutzung, wird heute primär als Wohngebäude genu tzt. Die Immobilie wurde zwischenzeitlich renoviert. Aufgrund der örtl ichen Situation ist das eng bebaute Grundstück für den Betrieb einer Spedit ion nicht geeignet, da der Hof nur von PKW angefahren werden kann. Es wird sich daher in bei- den Fällen um den Sitz der Firma bzw. die Verwaltun gsräume der Speditio- nen gehandelt haben.) Firmensitz (Das Gelände mit einer Grundfläche von 478 m² verfü gt über ein Nebengebäude im Innenhof mit 44 m² Grundfläche. Der dreigeschossi- ge Seitenbau, der heute als Wohngebäude genutzt wir d, hat eine Grundflä- che von 92 m². Räumlichkeiten für einen Großhandel mit sperrigen Gütern sind nicht vorhanden. Auch hier wird es sich um den Sitz der Firma bzw. Verwaltungsräume gehandelt haben.) Firmensitz (Die o. a. Gründe sind auch für den Betrieb des Mes stechnik- herstellers anzusetzen. Es ist nicht davon auszugeh en, dass ein hochspe- zialisierter, produzierender Betrieb in größerem Um fang auf dem engen Grundstück vorhanden war. Für den kurzen Zeitraum w ird es sich um den Sitz der Gesellschaft gehandelt haben.) Z. T. Neubebauung (Das Bauunternehmen Ganß ist ein traditioneller Baubetrieb in Darmstadt, der bereits um 1900 an der Bebauung der Villen- kolonie auf der Mathildenhöhe beteiligt war. Das eh emalige Geschäftsge- bäude (Baubüro) mit den Baumerkmalen des Jugendstil s steht unter Denkmalschutz. Das Vorderhaus ist ein gründerzeitli ches Wohngebäude (nach Kriegsschaden wieder aufgestockt). Das Hinter gebäude wurde als Wohnhaus 1971/72 errichtet. Eine gewerbliche Nutzun g des Grundstücks war spätestens zu dieser Zeit eingestellt. Es war n ur noch eine Verwal- tungsnutzung vorhanden.) Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: ALTIS-Nr. 411.000.030-001.189 Pützerstraße 1: ALTIS-Nr. 411.000.030-001.263 Pützerstraße 2: ALTIS-Nr. 411.000.030-001.089 Pützerstraße 6: ALTIS-Nr. 411.000.030-001.264 Pützerstraße 6A: Firmensitz (Das Gebäude Pützerstraße 1 ist ein reines Mietwohngebäude einer Wohnungsgesellschaft mit einer Ladennutzung a m nördlichen Ende. Für einen gewerblichen Betrieb existieren keine Räu mlichkeiten. Auch auf- grund der sehr kurzen Nutzungsdauer von etwas über zwei Jahren ist hier nur von dem Sitz des Unternehmens auszugehen.) Dienstleistungsbetrieb – Nutzung des bestehenden Wo hn- und Ge- schäftshauses (Das Gebäude Pützerstraße 2 ist ein Wohn- und Ge- schäftshaus aus der Wiederaufbauzeit. Das Eckgebäud e hat einen engen Hof, der z. T. mit Garagen bebaut ist. Es ist nicht auszuschließen, dass ein Kurierdienst die engen Räumlichkeiten genutzt hat. Die Nutzung fand im Rahmen von üblichen städtischen Wohn- und Geschäftshäusern statt.) Firmensitz (Das Gebäude Pützerstraße 6/6A ist ein Kulturdenkma l von besonderem Rang. Es wurde von Ernst Neufert als Led igenwohnheim mit Kleinstwohnungen, einem Restaurant und einem Ladeng eschäft als sog. „Meisterbau“ errichtet. Das Haus hat nie Räume für gewerbliche Betriebe enthalten. Das Ladengeschäft wurde nach Aufgabe der Einzelhandelsnut- zung durch Büros genutzt. Nach einer Zeit des Leers tands wird das Laden- geschäft heute als temporäres Besucherzentrum für d ie Mathildenhöhe genutzt. Das Gebäude wurde lange Zeit durch den stä dtischen Bauverein vermietet und befindet sich heute z. T. in Privatei gentum. Mieter bzw. Ei- gentümer werden ihren Firmensitz mit der dortigen A dresse angegeben haben.) Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: ALTIS-Nr. 411.000.030-001.192 Pützerstraße 7: ALTIS-Nr. 411.000.030-001.126 Stiftstraße 3: ALTIS-Nr. 411.000.030-001.072 Lucasweg 11: s. o. Firmensitz (Das Gebäude Pützerstraße 7 ist ein reines Mietwohngebäude einer Wohnungsgesellschaft. Es sind keine gewerblic hen Räume oder Be- triebsflächen vorhanden. Es ist von dem Sitz des Un ternehmens auszuge- hen.) Dienstleistungsbetrieb – Nutzung des bestehenden Wo hn- und Ge- schäftshauses (Das Gebäude wird heute als reines Wohngebäude ge- nutzt. Es hat sich um einen Dienstleistungsbetrieb in den Räumen des Wohnhauses gehandelt. Gewerbliche Nutzflächen (Hof) sind nicht vorhan- den. Hinter dem Haus befindet sich der Garten zu de n Wohnungen. Es ist von einer Nutzung im Rahmen der vorhandenen Räumlic hkeiten auszuge- hen [Entwässerung/Entsorgung in üblicher Form].) Firmensitz (Das Gebäude Lucasweg 11 ist ein gründerzeitliches Wohn- haus in geschlossener Bauweise mit einem Hauszugang zur Straße. Es existieren keine gewerblichen Nutzflächen, der Gart en ist von der Straße aus nicht zugänglich. Es wird sich – auch bei der k urzen Nutzungsdauer von rund einem Jahr – um den Sitz der Firma gehandelt haben.) Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: Vorsorgender Bodenschutz: Nachverdichtung im Innenbereich Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen Um- gangs mit Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch Bebauung im Innenbereich entstandenen Ortsgefüges für eine n eugeordnete Nutzung mobilisiert werden (Nachverdichtung). Hiermit wird ein Beitrag zur Redukti- on weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich gelei stet. Daher wird der Bebauungsplan unter Gesichtspunkten des vorsorgende n Bodenschutzes ausdrücklich begrüßt. Die Belange des Dezernates 41.5 sind in der Begründ ung zum Bebau- ungsplanentwurf hinreichend berücksichtigt. Aus Sicht der Fachdezernate Oberflächengewässer, Ab wasser und Immis- sionsschutz werden keine Bedenken und Anmerkungen g egen den Bebau- ungsplanentwurf vorgebracht. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Von der Bergbehörde wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die St el- lungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: Regionalplan Sü dhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte ( KRS 25) des HLNUG; Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehend en Betriebe: vorliegende und genehmigte Betriebspläne; Hinsichtlich des Altbergbaus: bei der Bergaufsicht digital und analog vorlie- gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informati onen, Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Berg bau. Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenpl ans inventarisierten Beständen von Berechtsams- und Betriebsakten früher er Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissbl ättern. Die Stellung- Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: nahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf einer unvol l- ständigen Datenbasis. Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- nommen: Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsicherungsflä- chen betroffen. Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell u nter Bergaufsicht stehen- den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plange- biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte ent- gegen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Nachträgliche Äußerung des Kampfmittelräumdienstes vom 21.08.2018 zur frühzeitigen Beteiligung: Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorli egenden Kriegsluft- bilder hat ergeben, dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhanden sein von Kampf- mitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden. In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauung en bereits boden- eingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mi nd. 5 Metern durch- geführt wurden, sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Üb erprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Abbruchar beiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksfläch en bis in einer Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf d enen bodeneingreifen- de Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlic h eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Bei dem Bebauungsplan O 32 handelt es sich weitgehe nd um einen Plan zur Bestandssicherung mit nur wenigen Neubaumöglichkeiten. Ein Hinweis auf die Untersuchungspflicht zum Vorhan densein von Kampf- mitteln wurde unter Ziffer V. 9 in den Bebauungspla nentwurf aufgenom- men. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z . B. wg. Auffüllungen, Versiegelungen oder sonstigen magnetischen Anomalie n), sind aus Si- cherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen v or bodeneingrei- fenden Bauarbeiten erforderlich. Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Bau grubenverbau (Spundwand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungs bohrungen in der Verbauachse abzusichern. Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, solle n die Erdaushubarbei- ten mit einer Flächensondierung begleitet werden. Teilbereiche wurden bereits überprüft. Die untersuc hten Flächen (Tiefen- angaben in Meter) sind im beiliegenden Lageplan grü n dargestellt. Auf die- sen Flächen sind keine weiteren Kampfmittelräummaßnahmen erforderlich. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich besche inigen lassen, dass die Kampfmittelräumungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lage plan beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Wei terhin ist das ver- wendete Detektionsverfahren anzugeben. Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmitte lräumdienst des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickel t. Wir bitten Sie, bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die Ver wendung des Datenmo- duls KMIS-R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften u nd geräumten Flächen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Wir bitten Sie nach Abschluss der Arbeiten um Übers endung des La- geplans und der KMIS-R-Datei, welche Sie durch die von Ihnen beauf- tragte Fachfirma erhalten. Das Datenmodul KMIS-R können Sie kostenlos von der nachstehenden Internetseite des Kampfmittelräumdienstes downloaden: http://www.rp-darmstadt.hessen.de Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: (Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, B ergen, Zwischenla- gern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Inter essenten/Interessentin oder sonstigen Berechtigten (z. B. Eigentümer/Eigen tümerin, Inves- tor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten s ind daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die örtlichen Gauß-Krüger-Koordinaten benötigt. Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung ein er Fachfirma bitte ich immer das Aktenzeichen I 18 KMRD- 6b 06/05- Da 1790 -2018 anzugeben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. Als Anlage übersende ich Ihnen die Allgemeinen Best immungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen. (Merkblatt hier nicht abgedruckt) Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu bere chnen sind, halte ich die Abrechnung der Leistungen nach tatsächliche m Aufwand für unum- gänglich. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rech- nungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. Eine Kopie des Auftrages bitte ich mir zur Kenntnisnahme zuzusenden. Den Abtransport – ggf. auch die Entschärfung – und die Vernichtung der gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfm ittelräumdienst- weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 27.07.2021: Ziel des Bebauungsplanes O 31 ist die Sicherung und behutsame Weiter- entwicklung des Wohn-, Geschäfts- und Klinikstandor tes am nordwestli- chen Rand der Mathildenhöhe. Gerade im Hinblick auf die angestrebte (Anmerkung: mittlerweile erfolgte) Aufnahme der Mat hildenhöhe in die Liste der UNESCO-Welterbestätten ist, wie den Planunterla gen zu entnehmen ist, die rechtliche Absicherung der baulichen Entwi cklung der Umgebungs- bereiche im Nordwesten von besonderer Bedeutung für das zukünftige Stadtbild. Aus regionalplanerischer Sicht ist festzustellen, dass der ca. 5,57 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs „Ma thildenhöhe Nord- west“ im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächenn utzungsplan 2010 (RPS/RegFNP 2010) als „Vorranggebiet Siedlung, Best and“ festgelegt, somit gemäß Z3.4.1-3 RPS/RegFNP 2010 für die geplan te Ausweisung von allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie Gemei nbedarfsflächen vorgesehen und die Planung insoweit an die Ziele de r Raumordnung ange- passt ist (§ 1 Abs. 4 BauGB). Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir jedoch den H inweis, dass die Abbildung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans O 31 auf der Titel- seite der Anlage 3 (Begründung) nicht identisch mit der Abbildung 6, S. 9 der Begründung zum Bebauungsplanentwurf ist. Dieser Widerspruch sollte bereinigt werden. Die Anregung wurde berücksichtigt. Der Geltungsbereich wurde im Rahmen der Abstimmung mit den Anforde- rungen an die Welterbestätte nach Westen erweitert. Während das Luftbild auf Seite 9 den aktuellen Stand zeigt, ist auf dem Titelbild noch der alte Stand zu sehen. Das Titelbild wurde geändert. Eine Zuständigkeit der oberen Naturschutzbehörde ist gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzg esetz (HAGB- NatschG) nicht gegeben. (siehe hierzu auch Ziffer 3 .5 des Erlasses des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger ö ffentlicher Belange (TöB) in städtebaulichen Verfahren nach dem Baugese tzbuch (BauGB) vom 11. Dezember 2019 -StAnz. 52/2019 S. 1373-). Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: Bezüglich der vom Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Umwelt Darmstadt - zu vertretenden Belange teile ich Ihnen folgendes mit: Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz Umgang mit Niederschlagswasser Für die Versickerung oder Einleitung von unbelastet em Niederschlagswas- ser sind die Vorgaben des Merkblattes DWA-M 153 (Ha ndlungsempfehlung zum Umgang mit Regenwasser) und des Arbeitsblattes DWA-A 138 (Pla- nung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlags- wasser) in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Aus der textlichen Festsetzung geht hervor, dass en tsprechend der gesetz- lichen Vorgaben folgende abflussreduzierende Maßnah men, soweit im Baugebiet möglich, umgesetzt werden: die Verwendung von wasserdurch- lässigen Materialien für die Flächenbefestigung, di e Sammlung von Nieder- schlagswasser in Zisternen zur Brauchwasserverwendu ng sowie die Be- grünung von Dachflächen. Anforderungen an die Abwasserbeseitigung Aus dem Umweltbericht geht hervor, dass das Nieders chlagswasser inner- halb des Geltungsbereichs größtenteils in das lokal e Mischwasserkanalsys- tem eingeleitet wird. Allerdings seien die Nennweit en der Mischwasserka- näle für das Gebiet nicht bekannt. Dennoch geht der Vorhabenträger davon aus, dass bei einer vorgesehenen Nachverdichtung di e Einleitung von Nie- derschlagswasser keine signifikante Veränderung auf das lokale Kanalsys- tem zur Folge haben wird. Zudem würde die Vorgabe e iner boden- gebundenen Versickerung von Niederschlagswasser das Kanalsystem entlasten. Vor einer möglichen Nachverdichtung des Baugebietes ist die hydraulische Leistungsfähigkeit des dem Baugebiet zugehörigen Ka nalsystems, inklusi- ve der damit in Zusammenhang stehenden Mischwassere ntlastungsanla- gen, sicherzustellen. Diese ist in einem Nachweis ü ber die ordnungsgemä- ße Abwasserentsorgung zu überprüfen und der zuständ igen Behörde vor- Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Die Anregung wurde zur Kenntnis genommen. Es handelt sich bei den Bauflächen nicht um neu zu bebauende Gebiete sondern um fertig bebaute Flächen, für die nur in e inem einzigen Fall eine Neubaufläche für ein Wohnhaus vorgesehen ist. Im Be reich des Alice- Hospitals wird die Erweiterung der Klinik im Bereic h der ehemaligen Bau- verwaltung des Alice-Hospitals durchgeführt. Diese Baumaßnahmen sind Ergänzungen bzw. Ersatzbauten im Bestand. Darüber h inaus ist ein Er- satzneubau für das bestehende Ludwighaus im Bereich des Alicehospitals berücksichtigt. Nachverdichtungen sind aufgrund der weitgehenden Fest- setzung der Bestandsbauten nur in geringfügigem Maß e möglich. Daher ist nicht von einer signifikanten Veränderung auszugehen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: zulegen. Die aus dem Nachweis resultierenden Maßnah men sind vor einer Nachverdichtung des Baugebietes umzusetzen (§ 60 WHG). Bodenschutz Die Inhalte der o. a. Stellungnahme vom 12. Juli 20 18 behalten weiterhin Gültigkeit. Die mir vorgelegten Unterlagen haben ke ine neuen Erkenntnisse ergeben. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Immissionsschutz Die Prüfung der Unterlagen zur o.g. Planung hat erg eben, dass gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes aus immissionsschut zrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die Vorkehrungen zum Schut z vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche gemäß Ziffer 11 des Planteils 2 sind dazu geeignet bei Umsetzung gesunde Wohnverhältnisse zu wahren. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Von den Dezernaten „Grundwasser“ und „Oberflächenge wässer“ werden gegen die o. a. Bauleitplanung keine Bedenken erhoben. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Für die bergrechtliche Stellungnahme wurden folgende Quellen als Da- tengrundlage herangezogen: Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: - Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungs plan (RPS/ Reg- FNP) 2010 - Rohstoffsicherungskarte (KRS 25) des HLNUG; Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe: - vorliegende und genehmigte Betriebspläne; Hinsichtlich des Altbergbaus: - bei der Bergaufsicht digital und analog vorliegen de Risse, Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: - in der Datenbank vorliegende Informationen, - Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau. Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichniss en des Aktenplans inventarisierten Beständen von Berechtsams- und Bet riebsakten früherer Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken auf bewahrten Rissblät- tern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf einer unvollständigen Datenbasis. Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- nommen: Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsicherungsflä- chen betroffen. Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell u nter Bergaufsicht stehen- den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plange- biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte ent- gegen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Eine Beteiligung des Kampfmittelräumdienstes ist nicht erfolgt. Ich betei- lige den Kampfmittelräumdienst ausnahmsweise nur da nn, wenn von kom- munaler Seite im Rahmen des Bauleitplanverfahrens k onkrete Hinwei- se/Anfragen erfolgen. Im Rahmen der frühzeitigen Be teiligung der Träger öffentlicher Belange ist eine Stellungnahme seitens des Kampfmittelräum- dienstes erfolgt, welche in die Planunterlagen eing eflossen ist. Es steht Ihnen jedoch frei, den Kampfmittelräumdienst im Bed arfsfall direkt zu betei- ligen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Kampfmittelräumdienst hat bereits bei der frühz eitigen Beteiligung am 21.08.2018 eine Stellungnahme abgegeben. Da sich di e Sachlage nicht verändert hat, gilt die vorherige Stellungnahme wei terhin (s. o.). Eine er- neute Stellungnahme des KMRD ist daher nicht erforderlich. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 1.2 Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Mitte, Camberger Straße 10, 60327 Frankfurt am Main Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 15.06.2018: Auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen übersende t die DB Immobilien als von der DB Netz AG und der DB Energie GmbH bevo llmächtigtes Un- ternehmen hiermit folgende Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange zum o. g. Verfahren: Das Plangebiet liegt von unseren Anlagen ca. 250 m entfernt und umfasst bereits bebaute Flächen, deren Nutzung und Bebauung neu geregelt wer- den sollen. Unsere Belange werden deshalb durch die Planung nicht berührt. Wir weisen allerdings darauf hin, dass durch den Ei senbahnbetrieb und die Erhaltung der Bahnanlagen Emissionen entstehen (ins besondere Luft- und Körperschall), die zu Immissionen an benachbarter B ebauung führen kön- nen. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 1.3 Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 18.06.2018: Auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung geste llten Angaben emp- fehle ich Ihnen, bei Vorliegen konkreter Bauplanung en mit Höhen über 20 m (z.B. Windkraftanlagen, Hochspannungsfreileitu ngen, Masten, hohe Gebäude, Industrie- und Gewerbeanlagen etc.) sowie für Photovoltaikanla- gen mit einer Fläche ab ca. 200 qm, die Bundesnetzagentur zu beteiligen. Die Beteiligung sollte möglichst elektronisch (E-Ma il-Adresse: 226.Postfach@BNetzA.de ) unter Beifügung folgender Angaben und Doku- mente erfolgen: • Art der Planung • geografische Koordinaten des Baugebiets (NW- / SO -Werte in WGS 84 Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan dient zur Sicherung des Bestandes . Insbesondere soll die Höhenentwicklung mit Blick auf das Denkmalensem ble Künstlerkolonie Mathildenhöhe in seinem Bestand festgesetzt werden. Die angesprochenen Höhen werden dadurch nicht erreicht oder überschritten. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: in Grad/Min./Sek .) • Maß der baulichen Nutzung (Bauhöhe) • topografische Karte mit eingezeichnetem Baugebiet und Orientierungs- punkten (keine Katasterkarten) • mehrere zu prüfende Gebiete sind einzeln zu bezei chnen. Da die von Ihnen angefragte Standortplanung ggf. au ch in der Nähe lie- gende Messeinrichtungen des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetza- gentur beeinflusst, habe ich Ihre Anfrage zur ergän zenden Prüfung weiter- geleitet an die Bundesnetzagentur Referat 511 (5110 -5) Canisiusstr. 21, 55122 Mainz. Durch das Referat 511 wird noch untersucht, ob die notwendigen Schutz- abstände zu den vorhandenen funktechnischen Messein richtungen der Bundesnetzagentur eingehalten werden. Sollten hier noch besondere Fest- legungen zu berücksichtigen sein, werden Sie darübe r in einem gesonder- ten Schreiben in Kenntnis gesetzt. Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung im Zu sammenhang mit Richtfunkstrecken sowie ergänzende Hinweise stehen Ihnen auf der Inter- netseite der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung zur Verfügung. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Seitens der Bundesnetzagentur Referat 511 ging kein e zusätzliche Stel- lungnahme ein. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 1.4 Landesamt für Denkmalpflege Hessen (hessenARCHÄOLOGIE), Ida- Rhodes-Straße 1 (jetzt Berliner Allee 58), 64295 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 27.06.2018: Gegen den o.g. Entwurf des Bebauungsplans werden von Seiten unserer Behörde keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht. Die Stadterweiterung vom spätmittelalterlichen Darmstadt reicht in den westlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans hinein (Bereich Erich- Ollenhauer-Promenade und Merckstraße sowie nördlich bzw. westlich an- schließender Bereich). Teile der zugehörigen Stadtmauer sind entlang der Erich-Ollenhauer-Promenade erhalten. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: Es muss deshalb damit gerechnet werden , dass im genannten Bereich durch Erdarbeiten jederzeit Bodendenkmäler im Sinne des § 2 Abs. 2 HDSchG aufgedeckt und zerstört werden können . Die Schutzwürdigkeit dieser Denkmäler ergibt sich a us dem genannten Paragraphen, so dass sämtliche geplante Erdeingriff e deshalb einer Ge- nehmigung gemäß § 18 HDSchG bedürfen . Wir bitten daher, diesen Genehmigungsvorbehalt im Text des B-Planes rechtlich festzusetzen. Hinweis: Die vorliegende Stellungnahme verhält sich ausschli eßlich zu den öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenk- malpflege. Eine gesonderte Stellungnahme zu den Bel angen des Bau- denkmalschutzes und der Baudenkmalpflege behält sic h die Denkmalfach- behörde vor. Die Genehmigungspflicht nach § 18 DSchG besteht kra ft Gesetzes und kann nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden. Es wurde jedoch ein Hinweis mit folgendem Wortlaut in den Bebauungsplan , Ziffer V. 5, aufge- nommen: Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler (z. B. Mauern, Verfärbungen, Grä- ber, Scherben, Knochen) bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denkmalpflege (hessenARCHÄOLOGIE) oder der Unteren Denkmal- schutzbehörde unverzüglich anzuzeigen (§ 21 HDSchG) . Der Genehmi- gung der Denkmalschutzbehörde bedarf, wer ein Kultu rdenkmal oder Teile davon zerstören oder beseitigen, an einen anderen O rt verbringen oder umgestalten will und wer in der Umgebung eines unbe weglichen Kultur- denkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitig en will, wenn sich dies auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kultu rdenkmals auswirken kann (§ 18 HDSchG). Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 26.07.2021: Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 27.06.20 18, zu der sich kei- ne Änderung ergeben hat. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Prüfung der Stellungnahme s. o. 1.5 e-netz Südhessen GmbH & Co. KG, Postfach 101142, 64211 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 04.07.2018: Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der ENTEGA Netz AG sowie deren Tochterunternehmen e-netz Südhessen GmbH & Co . KG und ENTEGA Medianet GmbH . Je nach Areal beinhaltet die Stellungnahme die Medien Strom, Gas , Trinkwasser, Fernwärme, Straßenbeleuchtung , Telekommunikation und/oder Fernwirktechnik . In Darmstadt sind wir Netzbetreiber der Sparten Str om, Telekomunikation sowie Fernwirktechnik, Gas, Wasser und Fernwärme. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 19 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: Gegen die vorliegende Planung bestehen keine Bedenken . Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten : Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betri ebsmittel unseres Un- ternehmens bzw . der ENTEGA AG . Bei einer Entwidmung von Wegepar- zellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern . Die Löschwasserversorgung des Planungsbereiches ist abhängig von der zukünftigen Nutzung und erfolgt nach den Vorgaben d er örtlichen Feuer- wehr. Eine Wand- bzw. Dachbegrünung unserer Flachdachgebä ude, wie Sie dies in den schriftlichen Festsetzungen empfehlen, müsse n wir leider aus ver- sorgungs- und sicherheitstechnischen Gründen ablehnen . Bei erhöhtem Leistungsbedarf einzelner Gewerbeansie dlungen kann der Bau zusätzlicher Transformatorenstationen erforderlich werden . Falls im Rahmen der Baumaßnahme Anpflanzungsmaßnahm en im Bereich der Leitungstrassen geplant sind, ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäu- me It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindest- abstand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen a ufweisen müssen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei tungen gegen Wur- zeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementspre- chend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich unserer Be- triebsmittel sind deshalb vorher mit uns abzustimmen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Bei den als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt en Wegeparzellen wird keine Veränderung gegenüber dem Bestand vorgenommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Anregung wurde berücksichtigt. Eine Wand- und insbesondere Dachbegrünung ist wicht iger Teil einer öko- logisch orientierten Stadtplanung, die in Zeiten vo n klimatischen Verände- rungen unerlässlich ist. Diese sollte auch bei tech nischen Gebäuden zur Versorgung berücksichtigt werden. Für bestehende Ge bäude gibt es einen Bestandsschutz. Von einer Begrünung kann jedoch abg esehen werden, wenn bautechnische und brandschutztechnische Regelu ngen dem wider- sprechen. Eine entsprechende Formulierung wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Es sind keine zusätzlichen Gewerbeansiedlungen vorg esehen. Für die baulichen Ergänzungen im Bereich des Alice-Hospital s wird die vorhande- ne Trafostation erweitert. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Grundsätzlich wurden die schon bestehenden Baumstan dorte festgesetzt. Schutzmaßnahmen werden im Rahmen von Pflanzungen zu berücksichti- gen sein. Der Bebauungsplan legt nur die prinzipiellen Standorte fest. Ein Hinweis zum Leitungsschutz wurde unter Ziffer V . 11 in den Bebau- ungsplanentwurf aufgenommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 20 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 16.07.2021: Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und der e-netz Süd- hessen AG und ENTEGA Medianet GmbH. Im Gebiet der Stadt Darmstadt sind wir Netzbetreiber folgender Sparten: Strom, Gas, Wasser, Straßenbeleuchtung. Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betri ebsmittel unseres Un- ternehmens bzw. der ENTEGA AG. Notwendige Leitungsu mlegungen ge- hen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach gel tenden Verträgen geregelt und sind rechtzeitig mit uns abzusprechen. Bei einer Entwidmung von Wegeparzellen sind die Bet riebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern. Unsere vorhandenen Leitungen dürfen nicht überbaut werden. Längs der Leitungen ist ein Schutzstreifen von beidseitig jew eils einem Meter von Bebauung freizuhalten. Falls dies nicht möglich ist , müssen die Leitungen auf Kosten des Veranlassers umgelegt werden. Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im Bereich der Lei- tungstrasse ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäu me lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabs tand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen aufweisen müssen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementsprechend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich unserer Betriebsmitte l sind deshalb vor- her mit uns abzustimmen. Wir beantragen, Leitungs- bzw. Baumschutz- maßnahmen in den planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungs- plan aufzunehmen. Nebenanlagen nach § 14 BauNVO, die der Versorgung m it Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser dienen und nach § 63 HBO baug enehmigungsfrei sind, sind auch außerhalb der bebaubaren Grundstück sfläche zulässig. Wir bitten sie dies im Bebauungsplan aufzunehmen und Ne benanlagen nach § 14 BauNVO, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Die Entwidmung von Wegeparzellen ist nicht geplant. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Im öffentlichen Straßenraum sind keine Neupflanzung en von Bäumen vor- gesehen. Die Anregung wurde nicht berücksichtigt. Die Genehmigungsfreiheit von „Anlagen für Lüftung, Wasser- und Energie- versorgung, Abwasserbeseitigung und Fernmeldewesen“ ergibt sich aus den entsprechenden Maßgaben der Hessischen Bauordnu ng (HBO), die hierfür zu beachten sind. Fallen diese nicht unter die in der HBO vorgege- Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 21 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: dienen und nach § 63 HBO baugenehmigungsfrei sind, auch außerhalb von Bebauungslinien bzw. Baugrenzen zuzulassen. Eine Wand- bzw. Dachbegrünung unserer Gebäude müsse n wir leider aus versorgungs- und sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. benen Rahmenbedingungen sind die Festsetzungen im R ahmen des § 30 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungs- plans) zu beachten. Die Anregung wurde berücksichtigt. Eine Wand- und insbesondere Dachbegrünung ist wicht iger Teil einer öko- logisch orientierten Stadtplanung, die in Zeiten vo n klimatischen Verände- rungen unerlässlich ist. Diese sollte auch bei tech nischen Gebäuden zur Versorgung berücksichtigt werden. Für bestehende Ge bäude gibt es einen Bestandsschutz. Von einer Begrünung kann jedoch abg esehen werden, wenn bautechnische und brandschutztechnische Regelu ngen dem wider- sprechen. Eine entsprechende Formulierung wurde in den Bebauungsplan aufgenommen. 1.6 IHK Darmstadt, Postfach 10 07 05, 64207 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 05.07.2018: Die Erhöhung der Kapazität des Alice-Hospitals um w eitere 400 Betten wird die bereits bestehende Parkplatzproblematik im gesa mten Viertel weiter massiv verschärfen. Das Vorhaben der Stadt Darmstad t, dem Problem mit einer Parkraumbewirtschaftung zu begegnen, wird die angespannte Situa- tion nicht auflösen können. Das Betriebliche Mobilitätsmanagement kann die Mitarbeitermobilität hin zum Umweltverbund verschieben und einen Beitrag zur Entschärfung leis- ten. Wurde ein solches Konzept mitgedacht? Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Für die Neubaumaßnahmen des Krankenhauses ist im Ra hmen der An- tragstellung der Stellplatznachweis gemäß Stellplat zsatzung zu erbringen. Es ist geplant, auf dem Gelände des Hospitals eine Tiefgarage zu errichten, welche dieser Anforderung entspricht. Eine Parkraum bewirtschaftung soll ebenfalls eingeführt werden, um für Anlieger besser e Bedingungen für das Abstellen ihrer Fahrzeuge zu schaffen. Anlass hierf ür sind auch Berufs- pendler zu weiteren Arbeitgebern und Einrichtungen sowie nicht zuletzt der Touristik-Verkehr zur Mathildenhöhe. Das Dauerparke n soll nur für Bewoh- ner und Bewohnerinnen im Quartier reserviert bleiben. Ein Betriebliches Mobilitätsmanagement wurde im Ber icht zur Verkehrs- entwicklung im Bereich der Mathildenhöhe für die be iden Krankenhäuser empfohlen. Alternativen bieten sich an, da das Hosp ital im Stadtgebiet gut zu erreichen ist und durch die Buslinien F und FUgu t erschlossen ist (Haasstr.-Hauptbahnhof-Fasanerie-Messel). Die Gespr äche hierzu stehen noch aus. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 22 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: Im Bebauungsplangebiet liegt in der Dieburger Straß e 55 ein Gebäude aus dem Jahr 1888. Der – nicht nur monetäre – Wertverlu st dieser alten Bau- substanz durch das Heranrücken des Neubaus sollte b ei den Planungen berücksichtigt werden. Wir schließen nicht aus, dass kammerzugehörige Unte rnehmen Einwände haben können, die uns nicht bekannt sind. Die Annahme für einen Wertverlust bei der Liegensch aft Dieburger Stra- ße 55 ist eine Hypothese. Die Sicherung des Baurech tes stellt regelmäßig eine Stabilisierung der Werthaltigkeit dar. Die Lag egunst des gesamten Gebietes wird durch die Erweiterung des Hospitals n icht in Frage gestellt. Vielmehr stellt die gute Versorgung des Quartiers m it den Nutzungen ent- lang der Dieburger Straße einen Wert an sich dar. D as Grundstück Diebur- ger Straße 55 wurde zwischenzeitlich vom Alice-Hosp ital erworben und in dessen Gelände integriert. 1.7 Deutsche Telekom Technik GmbH, Poststraße 20-28, 55545 Bad Kreuz- nach Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 05.07.2018: Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom g enannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und be vollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Plan- verfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprech end die erforderli- chen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslini en der Telekom, die aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Die Aufwendu ngen der Telekom müssen bei der Verwirklichung des Bebauungsplans so gering wie möglich gehalten werden. Anlagen: Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. Es handelt sich bei dem Bebauungsplan O 31 um einen Plan zur Sicherung des Bestandes. Es werden keine neuen Straßen oder Wege festgesetzt. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 23 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 24 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 1.8 Magistrat der Stadt Griesheim, Fachbereich V Stadte ntwicklung, Stadtplanungs - und Umweltamt, Wilhelm-Leuschner-Straße 75, 64347 Griesheim Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 30.06.2021: Seitens der Stadt Griesheim wird aufgrund fehlender Betroffenheit keine Stellungnahme zu dieser vorliegenden Bauleitplanung abgegeben. Anmerkung: Es erklärt sich aus den vorliegenden Unterlagen nic ht, weshalb die grün- ordnerischen Maßnahmenflächen nicht auch als solche in ihrer Flächen- darstellung als Grünflächen übernommen wurden, sond ern als Gemeinbe- darfsflächen gekennzeichnet sind. Plausibler erscheint uns eine Darstellung dieser nicht überbaubaren Flächen als Grünflächen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Darstellung der Grünflächen innerhalb der Gemei nbedarfsflächen (Ali- ce-Hospital) erklärt sich aus der Notwendigkeit der Unterbauung mit einer Tiefgarage sowie der Anrechenbarkeit der Flächen au f die GRZ, welche bei einer Positiv-Festsetzung als Grünflächen nicht gegeben wäre. 1.9 DADINA, Europaplatz 1, 64293 Darmstadt Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 01.07.2021: Auf Seite 17 f. wird unter Punkt 7.6.1 "Öffentliche r Nahverkehr" die Anbin- dung des Plangeltungsbereichs an das Netz öffentlic her Verkehrsmittel beschrieben. Wir bitten den Begründungstext an dies er Stelle dahingehend zu ergänzen, dass die Haltestellen "Alice-Hospital" und "Mathildenhöhe" nicht nur von der Buslinie F (Haasstraße - Hauptbah nhof - Luisenplatz - Oberwaldhaus) sondern auch von der Buslinie FU bedi ent wird, mit der über die Haltestelle "Oberwaldhaus" hinaus eine ums teigefreie Weiterfahrt nach Messel und Urberach möglich ist. Das UNESCO-We ltnaturerbe "Gru- be Messel" ist über eine eigene Haltestelle an die Linie FU erschlossen. Dadurch sind verschiedene touristisch interessante Ziele in Darmstadt und der näheren Umgebung direkt mit dem ÖPNV erreichbar und miteinander verbunden. Weiterhin wird in der Begründung ausgeführt, dass d er südliche Geltungs- bereich durch die Haltestelle "Jugendstilbad" ersch lossen ist. In diesem Kontext bitten wir die Plangeberin, den Begründungs text insoweit klarstel- lend zu ergänzen, dass diese Haltestelle durch zahl reiche lokale und regio- Die Anregung wurde berücksichtigt. Die Linie FU und ihre Verbindung zum Weltnaturerbe Grube Messel wurde in den Begründungstext mit aufgenommen. Der Hinweis auf die Regionalbuslinien ist bereits enthalten. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 25 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: nale Umlandlinien in Richtung östlicher Landkreis D armstadt-Dieburg be- dient wird. Schließlich bitten wir, die Aussage zur Anbindung a n den SPNV am Ost- bahnhof dergestalt zu erweitern, dass mit der Odenw aldbahn nicht nur eine direkte Verbindung nach Frankfurt sondern auch in R ichtung Erbach und Eberbach besteht. Die Anregung wurde berücksichtigt. Der Hinweis auf die Verbindung nach Erbach ist eingefügt worden. 1.10 Landkreis Darmstadt Dieburg, Natur -, Gewässer - und Bodenschutz, Ländlicher Raum, – Landwirtschaftsbehörde –, Jägertorstraße 207, 64289 Darmstadt Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 20.07.2021: Aus Sicht der vom Fachgebiet Landwirtschaft zu wahr enden öffentlichen Belange der Landwirtschaft / Feldflur werden zu den vorgelegten Pla- nungsunterlagen keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen. Ein wesentliches Element der Planung, die Festsetzu ngen zum Ausgleich, wurde in den Planungsunterlagen nicht dargestellt (§ 1a Abs. 3 BauGB). Bei der Naturschutzrechtlichen Eingriffs-/Ausgleich sbetrachtung wird aus- geführt, dass der Ausgleich des Wertpunktedefizites von -26.278 WP auf städtischen Flächen erfolgt. Die abschließende Fest legung soll bis zum Satzungsbeschluss herbeigeführt werden. Sofern landwirtschaftlich genutzte Flächen für die Kompensation vorgese- hen sind, sehen wir eine erneute Beteiligung unsere s Fachgebietes Land- Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsberei chs sind in der Festsetzung Ziffer I. 12. festgesetzt. Das naturschutzrechtliche Defizit im Bebauungsplan kann trotz Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen nicht ausgeglichen werden. Das verbleibende Defi- zit in Höhe von 26.278 Punkten wird durch die Inans pruchnahme von Öko- punkten ausgeglichen. In Ökokonten eingebuchte vorl aufende Kompensa- tionsmaßnahmen sollen zur Erfüllung von Kompensatio nsverpflichtungen vorrangig berücksichtigt werden (§ 3 Absatz 3 Kompe nsationsverordnung). Zur Kompensation des Defizits wird eine städtische Fläche auf dem Ober- feld von 2.627 m² herangezogen. Durch die Umstellun g von der konventio- nellen Landwirtschaft auf eine ökologische Landwirt schaft wurden die ent- sprechenden Ökopunkte bereits regeneriert. Insbeson dere der Verzicht auf Pestizide ermöglicht es Insekten und Kleinsäugern L ebensräume in diesen Flächen zu besiedeln. Dies führt zu einer naturschu tzrechtlichen Aufwer- tung der Fläche. Es ist nicht beabsichtigt, landwirtschaftliche Fläc hen außerhalb des Stadt- gebietes als Kompensationsflächen zu verwenden. Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 26 von 26 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: wirtschaft sowie des Bewirtschafters der Fläche als erforderlich an. 1.11 Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH, Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim/Ts. Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 21.07.2021: Wir begrüßen die gute Anbindung des Gebietes an den Öffentlichen Perso- nennahverkehr. Anregen möchten wir den barrierefreien Ausbau der w eiteren Bushaltestel- len Mathildenhöhe (Fahrtrichtung Oberwaldhaus), Pützerstraße und Ju- gendstilbad . Wir bitten unsere Anregung in dem weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen und an das Mobilitätsamt weitergeleitet.
anlage 9
304 Zeichen
Punkt 3: Bebauungsplan O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2022/0089) Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion UFFBASSE Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.
anlage 4
372332 Zeichen
Anlage 3
Wissenschaftsstadt Darmstadt 22.03.2022
Der Magistrat
– Stadtplanungsamt –
BEGRÜNDUNG
gem. § 9 Abs. 8 BauGB
ZUM BEBAUUNGSPLAN O 31
– MATHILDENHÖHE-NORDWEST –
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 31 – Mathilden höhe Nordwest –
Dezernat III:
Michael Kolmer
Stadtrat
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 2
TEIL A STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG
I. PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSZWECK .......................................................... 5
1.
Stadtentwicklungspolitische Zielsetzung ............................................................... 5
2. Planungsanlass/Erfordernis der Planung .............................................................. 6
3. Aufgabenstellung/Ziel der Planung ....................................................................... 6
3.1 Städtebauliche Entwicklung des Gebietes......................................................... 6
3.2 Integration in das Stadtbild ............................................................................. 7
4. Geltungsbereich/Lage im Stadtgebiet ................................................................... 8
5. Übergeordnete Planungen/Planungsrechtliche Situation ....................................... 9
5.2 Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan – FNP) ............................ 9
5.3 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) ............................................... 10
5.4 Fluchtlinienpläne ........................................................................................... 10
5.5 Denkmalschutz .............................................................................................. 11
6. Weitere bestehende Planungen und Gutachten .................................................... 12
6.1 Rahmenplan Mathildenhöhe 2006 ................................................................. 12
6.2 UNESCO-Weltkulturerbe ................................................................................ 13
7. Bestandsanalyse Planungsgebiet ........................................................................ 13
7.1 Planungsgebiet .............................................................................................. 13
7.2 Gebäude und ihre Grundstücke ...................................................................... 14
7.3 Nutzung/Ausnutzung ..................................................................................... 15
7.4 Private Freiflächen ......................................................................................... 15
7.5 Öffentliche Grün- und Freiflächen ................................................................... 17
7.6 Verkehr/Erschließung .................................................................................... 17
7.7 Altflächen ...................................................................................................... 19
7.8 Kampfmittel .................................................................................................. 20
8. Ziel der Planung ................................................................................................. 20
8.1 Sicherung des Gebietscharakters als Wohn- und Klinikstandort ...................... 20
8.2 Erhaltung der vorhandenen Sichtachsen und Wegebeziehungen ..................... 21
8.3 Festlegung von baulichen Erweiterungsmöglichkeiten für
private Flächen und im Klinikbereich ............................................................. 21
8.4 Sicherung der Grünanlagen im Hospitalgelände und den
öffentlichen Freiflächen durch Festsetzungen ................................................. 21
8.5 Maßnahmen für den fließenden und ruhenden Verkehr im öffentlichen
Straßenraum ................................................................................................. 21
8.6 Festsetzungen zum Schutz der gestalterischen Besonderheiten
durch eine inte-grierte Gestaltungssatzung .................................................... 22
9. Artenschutzrechtliche Beurteilung....................................................................... 22
10. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung ...................................... 23
11. Biodiversität ....................................................................................................... 24
12. Wasserwirtschaftliche Belange ............................................................................ 25
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 3
II. FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES ................. .............................. 27
A.
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN .......................................................... 27
1.
Art der baulichen Nutzung .................................................................................. 27
1.1 Allgemeines Wohngebiet WA .......................................................................... 27
1.2 Besonderes Wohngebiet WB .......................................................................... 27
1.3 Fläche für Gemeinbedarf ................................................................................ 28
2. Maß der baulichen Nutzung ................................................................................ 28
2.1 Grundflächenzahl (GRZ) / Geschossflächenzahl (GFZ) .................................... 28
2.2 Zahl der Vollgeschosse .................................................................................. 29
2.3 Höhe baulicher Anlagen ................................................................................. 29
3. Bauweise ............................................................................................................ 29
3.1 Geschlossene Bauweise „g“ ........................................................................... 30
3.2 Offene Bauweise „o“ ...................................................................................... 30
3.3 Abweichende Bauweise „a“ ............................................................................ 30
4. Überbaubare Grundstücksflächen ....................................................................... 30
5. Flächen für Nebenanlagen Stellplätze und Tiefgaragen ........................................ 30
6. Verkehrsflächen .................................................................................................. 31
7. Flächen für Versorgungsanlagen ......................................................................... 31
8. Grünflächen ........................................................................................................ 32
8.1 Öffentliche Grünflächen ................................................................................. 32
8.2 Private Grünflächen ....................................................................................... 32
8.3 Spielplatz ...................................................................................................... 32
9. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Immissionsschutz – Lärm ................................................................................... 32
10. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ................................................... 33
10.1 Oberflächenbefestigung – Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen ....... 33
10.2 Insektenfreundliche/fledermausfreundliche/Außenbeleuchtung ..................... 33
10.3 Schutz vor Vogelschlag .................................................................................. 34
10.4 Nist- und Quartierhilfen ................................................................................. 34
10.5 Kontrolle von potentiellen Tierquartieren ........................................................ 34
10.6 Dachbegrünung ............................................................................................. 35
10.7 Vorgartenzone ............................................................................................... 35
10.8 Begrünung von Tiefgaragendachflächen ......................................................... 35
10.9 Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospital ............................................ 35
10.10 Fassadenbegrünung ...................................................................................... 36
11. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzungen ........ 36
11.1 Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen ..................................................... 36
11.2 Anpflanzen von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen .................................. 36
11.3 Baumschutzmaßnahmen ............................................................................... 36
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 4
B. AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHRENDEN REGELUNGEN IN DEN
BEBAUUNGSPLAN ................................................................................................. 37
1.
Gestaltung der baulichen Anlagen ....................................................................... 37
1.1 Dachgestaltung ............................................................................................. 37
1.2 Gebäudefassaden .......................................................................................... 38
1.3 Antennenanlagen ........................................................................................... 38
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten .............................................................. 38
1.5 Solaranlagen ................................................................................................. 39
2. Grundstücksfreiflächen ....................................................................................... 39
2.1 Einfriedungen ................................................................................................ 39
2.2 Stützmauern ................................................................................................. 39
2.3 Private Grundstücksfreiflächen ...................................................................... 39
3. Erhaltenswerte Bausubstanz ............................................................................... 40
C.
NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN ......................................................................... 41
1.
Denkmalschutz ................................................................................................... 41
D.
HINWEISE .............................................................................................................. 41
Statistische Angaben ..................................................................................................... 41
TEIL B UMWELTBERICHT
Folgende Gutachten und Untersuchungen liegen zur Pl anung vor:
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan O 31 Ma thildenhöhe Nord-West vom
04.11.2018, Dr. Gruschka, Ingenieurgesellschaft mbH , Schalltechnisches Büro, Strohweg 45,
64297 Darmstadt
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nord-West – Arte nschutzrechtliche Potentialab-
schätzung vom 19.12.2016, Institut für Gewässer- un d Auenökologie GbR, Karlstraße 12,
64293 Darmstadt
Artenschutzfachbeitrag-Bebauungsplan O 31 Mathilden höhe Nordwest vom 26.09.2019, na-
turplan GbR, An der Eschollmühle 30,
64297 Darmstadt
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 5
TEIL A STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG
I. PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSZWECK
1. Stadtentwicklungspolitische Zielsetzung
Das Planungsgebiet liegt im östlichen Bereich des S tadtgebietes der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und befindet sich nordwestlich der Mathil denhöhe. Die Mathildenhöhe selbst ist
als Kulturdenkmal und städtebaulich geschlossenes E nsemble aus der Zeit des Jugendstils
einzigartig und von internationalem Rang. Der Geltu ngsbereich des Bebauungsplans O 31
schließt sich nördlich an die Freianlagen von Plata nenhain und Erich-Ollenhauer-Anlage so-
wie westlich an den Südhang mit der Villenbebauung an.
Teile der Mathildenhöhe mit ihren bedeutenden Denkm älern sind als „Mathildenhöhe Darm-
stadt“ am 24. Juli 2021 in die UNESCO-Liste des Kul tur- und Naturerbes der Welt aufge-
nommen worden. Es ist das Ziel des Magistrats, die Entwicklung der Bereiche innerhalb der
Pufferzone, welche die Welterbestätte umgibt, durch Bauleitplanung zu sichern und künftige
Planungen mit den Anforderungen an die Welterbestät te zu synchronisieren, damit die „Mat-
hildenhöhe Darmstadt“ als Bestandteil des Erbes der Menschheit erhalten wird.
Doch neben der Welterbestätte und ihren Anforderung en ist es auch aus städebaulicher Sicht
eine Notwendigkeit, unter Beachtung des gestiegenen Nutzungsdruckes innerhalb des Stadt-
gebietes insbesondere in der Umgebung der Welterbes tätte und der angrenzenden Denkma-
lensembles klare Richtlinien für die weitere städte bauliche Entwicklung zu definieren. Daher
kommt diesem Quartier bei der städtebaulichen Entwi cklung und der bauhistorischen Erhal-
tung eine besondere Bedeutung zu.
Abb. 1: Luftbild der Mathildenhöhe
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 6
2. Planungsanlass/Erfordernis der Planung
Für den Bereich liegt derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Genehmigungspflichti-
ge Bauvorhaben, die beantragt werden, sind nach § 3 4 BauGB (Einfügen in die Umgebung)
zu beurteilen. Durch die Ernennung der „Mathildenhö he Darmstadt“ zur UNESCO-
Welterbestätte ergibt sich infolge des Managementsp lans die Notwendigkeit, jene Bereiche
mit besonderen Anforderungen an die Gestaltung im B ereich der definierten Pufferzone
durch Bauleitplanung zu sichern. Die bestehende bau rechtliche Situation wird diesen Anfor-
derungen im Hinblick auf mögliche Bauvorhaben nicht mehr gerecht. Die Welterbestätte so-
wie das gesamte Denkmalensemble der Mathildenhöhe s ind daher durch entsprechende
Rahmenbedingungen in die umgebende Stadtgestalt ein zubetten, um den außergewöhnlichen
universellen Wert, die Attribute und visuelle Integ rität der Welterbestätte nicht zu gefährden.
Um Fehlentwicklungen bei der Integration der Welter bestätte in ihre Umgebung zu vermeiden
und um eine übergeordnete Planungs- und Entwicklung skonzeption zu sichern, ist es deshalb
notwendig, mit der Aufstellung dieses Bebauungsplan es Planungssicherheit und Verbindlich-
keit für alle Planungsbeteiligten zu schaffen.
Der Aufstellung des Bebauungsplanes O 31 liegen die Vorschriften des Baugesetzbuches
(BauGB) und die hierzu ergangenen Rechtsverordnunge n zugrunde.
3. Aufgabenstellung/Ziel der Planung
3.1 Städtebauliche Entwicklung des Gebietes
Ziel des Bebauungsplanes O 31 ist es, die heterogen e Siedlungsstruktur an Nord- und West-
hang der Mathildenhöhe zwischen Dieburger- und Erba cher Straße sowie Pützerstraße und
Lucasweg im Sinne einer geordneten Umgebung für die Welterbestätte weiter zu entwickeln.
Damit wird den Anforderungen an die Pufferzone um d as Welterbegebiet entsprochen.
Abb. 2: Lucasweg, Blickachse Hochzeitsturm Abb . 3: Wohnanlage an der Pützerstraße
Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Entwicklun g der dominierenden Flächen des Alice-
Hospitals entlang der zentralen Freiflächen von Eri ch-Ollenhauer-Promenade und Platanen-
hain. Auch jenseits der Ernennung zur UNESCO-Welter bestätte ist die rechtliche Absicherung
der baulichen Entwicklung als Nordkante zu den Frei anlagen hin von besonderer Bedeutung
für das zukünftige Siedlungsbild im Bereich der Sta dtkrone.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 7
Abb. 4: Blick vom Park im Alice-Hospital auf den Ho chzeitsturm
Der Bereich des Alice-Hospitals selbst ist darauf h in untersucht worden, in welcher Form eine
weitere Intensivierung der Nutzung mit Blick auf di e benachbarten, historischen Freianlagen
und Gebäudegruppen vertretbar ist. Ziel der Planung ist es, dass perspektivisch ein städte-
bauliches Gesamtbild entsteht, welches den Zusammen hang der einzelnen Bereiche deutlich
herausstellt.
Die auf beiden Seiten östlich und westlich an das A lice-Hospital angrenzende Wohnbebauung
soll grundsätzlich in ihrer heutigen Form gesichert und erhalten werden. Die strukturelle und
räumliche Gliederung der verschiedenen Bautypen (Bl ockrandbebauung, Zeilenbauten, Ein-
zelhausbebauung) und Bauepochen bildet die Grundlag e für die getroffenen planungsrechtli-
chen Festsetzungen.
Der Übergang zu den angrenzenden unterschiedlichen Gebieten, sei es zur gründerzeitlichen
Blockrandbebauung im östlichen Bereich, den Zeilenb auten an der Pützer- und Merckstraße
oder zu den Freiflächen der Mathildenhöhe im Süden, ist zu berücksichtigen und schlägt sich
in den Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes nieder.
3.2 Integration in das Stadtbild
Die städtebaulichen Übergänge zum zentralen Bereich des Ensembles Mathildenhöhe sind
klar zu definieren. Dabei ist besonders auf die wic htigen Blickbeziehungen zur Welterbestätte
mit ihren dominanten und relevanten Bauten (Hochzei tsturm, Ausstellungsgebäude) – die
sogenannte Stadtkrone – zu achten.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 8
Abb. 5: Blick von Westen zur Mathildenhöhe mit ihre r Stadtkrone und der prägenden Dachlandschaft
4. Geltungsbereich/Lage im Stadtgebiet
Der Geltungsbereich umfasst den nordwestlichen Teil der Mathildenhöhe, die sich heute zwi-
schen der Pützerstraße und dem Fiedlerweg sowie der Dieburger Straße und der Erbacher
Straße erstreckt. Sie ist Teil der kulturhistorisch bedeutsamen Entwicklungsachse, die vom
historischen Zentrum um das Schloss über Mathildenh öhe und Rosenhöhe zum Oberfeld in
den östlichen Landschaftsraum führt.
Im Westen grenzt das Planungsgebiet an eine heterog ene Wohnbebauung zur Innenstadt hin,
im Norden an die geschlossenen Blockstrukturen des Martinsviertels. Östlich grenzt das Ge-
biet an die großmaßstäbliche Wohnbebauung der 1970e r Jahre, an der Südseite verläuft der
Geltungsbereich entlang der Welterbestätte „Mathild enhöhe Darmstadt“ mit dem Platanen-
hain sowie der Erich-Ollenhauer-Promenade und als w estliche Begrenzung zum Geltungsbe-
reich des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd – . Ein kleines Stück des Planungsge-
bietes tangiert die Erbacher Straße im Süden und ei ne sich anschließende, dichte Mischbe-
bauung z. T. mit ergänzender Bebauung des Elisabeth enstiftes.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 5,57 ha. Den größten zusammenhängenden Teil
mit ca. 2,72 ha überdeckt die Fläche mit den Nutzun gen, die dem Alice-Hospital zugeordnet
sind. Der Geltungsbereich wird im Norden (Dieburger Straße), im Osten (Lucasweg), im Wes-
ten (Merckstraße) und teilweise im Süden (Erbacher Straße) von öffentlichen Straßen be-
grenzt. Im zentralen südlichen Bereich wird das Geb iet durch die Freiflächen der Mathilden-
höhe und der Erich-Ollenhauer-Promenade begrenzt.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 9
Abb. 6: Geltungsbereich des Bebauungsplans O 31 – M athildenhöhe Nordwest –
5. Übergeordnete Planungen/Planungsrechtliche Situ ation
5.1 Regionalplan Südhessen 2010
Für die Planungsregion Südhessen gilt der Regionalp lan Südhessen 2010 (für den Ballungs-
raum Frankfurt Rhein-Main der Regionale Flächennutz ungsplan 2010). Er wurde am
17.12.2010 von der Regionalversammlung beschlossen und im Juni 2011 von der Landesre-
gierung genehmigt. Mit der Bekanntmachung am 17.10. 2011 (Staatsanzeiger 42/2011) ist
der Plan in Kraft getreten.
Im Regionalplan Südhessen 2010 wird das Planungsgeb iet als „Vorranggebiet Siedlung
–
Bestand“ dargestellt. Der Bebauungsplan ist mit sei nen Festsetzungen an die Ziele des Regi-
onalplanes angepasst und entspricht damit dem Erfor dernis des § 1 Abs. 4 BauGB.
5.2 Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsp lan – FNP)
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darm stadt ist seit dem 01.04.2006
rechtswirksam. Er weist das Plangebiet als „Wohnbau fläche“ aus. Der Bereich des Alice-
Hospitals ist als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweck bestimmung „Krankenhäuser“ darge-
stellt. Der Bebauungsplan O 31 berücksichtigt diese Vorgaben mit den entsprechenden Fest-
setzungen. Die Entwicklung aus dem Flächennutzungsp lan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist so-
mit gewährleistet.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 10
Abb. 7: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächenn utzungsplan 2006 (FNP) mit dem Geltungs-
bereich des Bebauungsplans O 31 (o. Maßstab)
5.3 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan)
Für das Gebiet existiert derzeit kein rechtsverbind licher Bebauungsplan. Am 17.05.2018
wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Aufst ellungsbeschluss für den zukünftigen
Bebauungsplan „O 31 – Mathildenhöhe Nordwest –“ gef asst. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit fand vom 05.06.2018 bis zum 05.07.20 18, die Offenlage vom 12.07.2021 bis
zum 12.08.2021 statt. Mit dem Aufstellungsbeschluss wurde zur Sicherung der Planungszie-
le gleichzeitig eine Veränderungssperre für den ges amten Geltungsbereich beschlossen. Die-
se wurde bis zum 05.06.2022 verlängert.
5.4 Fluchtlinienpläne
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Wiederaufbau d urch sog. Baufluchtlinienpläne ge-
steuert, welche die Fluchten der Straßenfassaden, d ie Verkehrs- sowie öffentliche und private
Freiflächen festsetzen. Diese zur Satzung beschloss enen Pläne werden heute gem.
§ 233 Baugesetzbuch (BauGB) als „einfache Bebauungs pläne“ weitergeführt, da sie weder
Art und Maß der baulichen Nutzung, noch die Gebäude struktur festlegen. Sie dienten vor
allem zur Sicherung der Straßenflächen und Baufluch ten.
In Teilen des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplan s gilt derzeit der Baufluchtlinienplan
Nr. 161 von 1954. Der Fluchtlinienplan Nr. 161 stel lt für den zentralen Bereich der Erich-
Ollenhauer-Anlage mit der Russischen Kapelle, dem P latanenhain und dem Ausstellungsge-
bäude mit Hochzeitsturm seit dieser Zeit die verbin dliche Rechtsgrundlage dar. Im Bereich
des Olbrichwegs entlang des Platanenhains und an de r Stiftstraße wird dieser Baufluchtlini-
enplan z. T. durch den Geltungsbereich des zukünfti gen Bebauungsplans O 31 überdeckt.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 11
Abb. 8: Fluchtlinienplan Nr. 161
Weiterhin wird der Baufluchtlinienplan Nr. 53 überd eckt, durch welchen die Pützerstraße
angelegt wurde, die vorher nicht existierte. Ebenfa lls eingeschlossen wird der Fluchtlinien-
plan Nr. 193, der die Ecksituation von Alexander- u nd Merckstraße regelt. Tangiert wird der
Fluchtlinienplan Nr. 11 für die Dieburger Straße so wie ein minimaler Teil des Fluchtlinien-
plans Nr. 300 an der Einmündung der Erich-Ollenhaue r-Promenade in die Merckstraße. Die
Ziele dieser Fluchtlinierpläne sind unter Berücksic htigung erfolgter Änderungen in die Bau-
leitplanung eingeflossen.
Weitere Grundlage sind die Ortsbaupläne, nach denen vor dem Zweiten Weltkrieg Teile der
heute vorhandenen Straßen angelegt worden sind. Die se Pläne sind vergleichbar mit den
Baufluchtlinienplänen, stammen aber aus der Zeit zw ischen 1903 und 1937 (hier: Nr. 334
und 355). Die Ortsbaupläne Nr. 100 und 334 werden v ollständig vom zukünftigen Geltungs-
bereich überdeckt, der Ortsbauplan Nr. 355 teilweis e.
5.5 Denkmalschutz
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich vier G ebäude, die als Kulturdenkmal gem.
§ 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) unter Denkmalschutz stehen. Es sind
dies das zentrale Hauptgebäude des Alice-Hospitals (Dieburger Straße 31), die freistehende
zweigeschossige Villa von 1888 (Dieburger Straße 55 ), das Ledigenwohnheim von Ernst-
Neufert, welches im Rahmen der sogenannten Meisterb auten errichtet worden ist (Pützer-
straße 6), sowie das Vorderhaus mit Nebengebäude Er bacher Straße Nr. 4.
Weiterhin stehen unter Denkmalschutz der Stadtbrunn en in der Merckstraße sowie die bei-
den Brunnen von Joseph-Maria-Olbrich, die für die G artenbauausstellung 1905 in der Oran-
gerie entworfen wurden und sich zurzeit an der Kreu zung von Stiftstraße und Erich-
Ollenhauer-Promenade befinden.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 12
In der Dieburger Straße befindet sich der Brauereik anal, der zusammen mit den angeschlos-
senen Brauereikellern (Dieburger Straße 55 und 61) ebenfalls unter Denkmalschutz steht.
Die denkmalgeschützte Gesamtanlage Mathildenhöhe sc hließt entlang der Freiflächen von
Platanenhain und Erich-Ollenhauer-Anlage sowie entl ang der Stiftstraße direkt an den Gel-
tungsbereich des Bebauungsplanes O 31 an.
Abb.9: Denkmalschutz im Bereich der Mathildenhöhe: Gesamtanlage (hellrosa), Einzeldenkmäler (rot),
Grünanlagen, Parks (grün)
6. Weitere bestehende Planungen und Gutachten
6.1 Rahmenplan Mathildenhöhe 2006
Im Rahmen des Workshops „Forum Entwicklung Mathilde nhöhe“ waren im Jahr 2006 Fach-
leute und Anlieger/innen aus allen betroffenen Bere ichen zusammengekommen, um die
Rahmenbedingungen für eine zukünftige Entwicklung d er Mathildenhöhe zu diskutieren.
Auf Fachbeiträgen und Anliegerwünschen aufbauend wu rden im Rahmen einer Planungs-
werkstatt in vier Arbeitsgruppen Planungsansätze un d Denkanstöße erarbeitet, diskutiert und
als Leitlinien für die weitere Entwicklung zusammen getragen.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 13
Ein Ergebnis dieses Verfahrens war die Bedeutung de r städtebaulichen Entwicklung entlang
der Erich-Ollenhauer-Promenade, die eine wichtige S ichtachse und Wegeführung zur Mathil-
denhöhe darstellt. Deshalb sind besondere Anforderu ngen an die Gestaltung und die städte-
bauliche Einbettung zu stellen.
6.2 UNESCO-Welterbe
Teile der Mathildenhöhe mit ihren bedeutenden Denkm älern sind als „Mathildenhöhe Darm-
stadt“ im Rahmen der 44. Welterbekomiteesitzung in die UNESCO-Liste des Kultur- und
Naturerbes der Welt aufgenommen worden. Das Gebiet der Welterbestätte umfasst alle noch
erhaltenen Teile der vier Ausstellungen von 1901 bi s 1914 und besteht aus zwei Bestandtei-
len. Um die Welterbestätte herum wurde entsprechend den Vorgaben der UNESCO eine Puf-
ferzone gelegt. Diese ist ein Gebiet, welches den S chutz und den Erhalt sowie das Manage-
ment der Welterbestätte mit ihrem außergewöhnlichen universellen Wert und Attributen re-
gelt und diese vor negativen Entwicklungen schützt. Denn nicht immer muss eine Gefährdung
des außergewöhnlichen universellen Wertes innerhalb der Stätte erfolgen, diese kann auch
außerhalb von ihr in der Nähe oder weiteren Ferne a uftreten.
Alle Teile der Pufferzone sollen deshalb durch Baul eitplanung gesichert werden, um den An-
sprüchen einer qualitativ hochwertigen Umgebung ger echt zu werden. Durch die Bauleitpla-
nung sollen neben gestalterischen Qualitäten auch S ichtbeziehungen von und zur Welterbe-
stätte gesichert werden. Dazu gehört insbesondere a uch die Sichtachse von der Alexander-
straße zum Hochzeitsturm sowie von der Welterbestät te (Ausstellungsgebäude und Plata-
nenhain) entlang der Erich-Ollenhauer-Promenade in die Stadt. Um die bauliche Entwicklung
der übergeordneten Sichtbeziehungen zur Innenstadt zu sichern, erstreckt sich der Gel-
tungsbereich nach Westen hin über die Pufferzone hi naus bis an die Merckstraße.
Diese Sicherungen sind mit Blick auf die Bedeutung des Ensembles ein notwendiger Schritt,
um Entwicklungen auszuschließen, welche die Einbett ung der Welterbestätte in die Stadt-
landschaft gefährden könnten.
7. Bestandsanalyse Planungsgebiet
7.1 Planungsgebiet
Das Gebiet und seine bauliche Entwicklung sind gepr ägt von der z. T. starken Hanglage. Im
Bereich des Planungsgebietes befinden sich der nörd liche Abhang sowie das etwas flachere,
westliche Vorfeld zum Kernbereich der Mathildenhöhe .
Die Stiftstraße stellte bis zum Zweiten Weltkrieg d ie östliche Grenze der weitgehend ge-
schlossenen Blockrandbebauung aus der Gründerzeit d ar. Mit dem Durchbruch der Pützer-
straße entstanden nach den Kriegszerstörungen zwei schmale Baublöcke, die zwischen Püt-
zer- und Stiftstraße z. T. nur einseitig randständi g bebaut wurden. Hier entstanden typische
Zeilenbauten der Wiederaufbauzeit, die heute einen Teil der Pützerstraße prägen.
An der Erich-Ollenhauer-Promenade, die in diesem Be reich die Pützerstraße quert, entstand
infolge der Darmstädter Gespräche der Meisterbau fü r das Ledigenwohnheim von Ernst Neu-
fert. Er bildet heute einen markanten Punkt am Eing ang zum zentralen Bereich der Mathil-
denhöhe.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 14
Das größte zusammenhängende Grundstücks- und Nutzun gsgelände befindet sich mit dem
Alice-Hospital entlang der Dieburger Straße im Nord en des Planungsgebietes. Das Gelände
des Alice-Hospitals mit seinen vielen Solitären beh erbergt eine Vielzahl von medizinischen
Einrichtungen wie Altenwohnstift, Dialysezentrum, Ä rztehaus und Kinderklinik.
Die Geschichte des Alice-Hospitals ist eng mit der Geschichte der Mathildenhöhe verbunden.
Seit 1883 befindet sich das Alice-Hospital an seine m heutigen Standort. 1935/36 wurde ein
Neubau errichtet, für welchen der Schollweg, die sü dliche Verlängerung der Lichtenbergstra-
ße und damals ein Zugang zur Mathildenhöhe von Nord en her, geschlossen wurde. Damit
hatte sich die Fläche des Hospitals stark vergrößer t und dehnte sich auch im Folgenden noch
weiter nach Osten aus.
Mit dem Altenwohnheim, dem Dialysezentrum, dem Ärzt ehaus und der Kinderklinik entlang
der Erich-Ollenhauer-Promenade bestimmt das Alice-H ospital die randständige Bebauung zu
den historischen Freiflächen der Mathildenhöhe.
Im Osten wird das Planungsgebiet am Lucasweg durch eine geschlossene Häuserzeile be-
grenzt. Die nur zum Teil erhaltene, gründerzeitlich e Wohnbebauung wurde nach dem Krieg
auf den bestehenden Parzellen wiederaufgebaut. Die schmalen Grundstücke mit kleinen
rückwärtigen Freiflächen kontrastieren stark mit de r großflächigen Grundstücksstruktur des
Alice-Hospitals.
7.2 Gebäude und ihre Grundstücke
Von der Bebauung her lässt sich das Planungsgebiet in vier einzelne Bereiche gliedern, in der
sich die Bautypologien unterscheiden und das Stadtb ild unterschiedlich prägen.
Im Westen entlang der Pützerstraße dominiert beidse itig die zusammenhängende mehrge-
schossige offene Wohnbebauung der Wiederaufbauzeit. Die durchweg einheitlich gestalteten
Mehrfamilienhäuser sind viergeschossig ohne Kniesto ck mit nicht ausgebauten Sattel- oder
Walmdächern. Die Gestaltung ist sehr schlicht und f unktional, ein Charakteristikum der
Wohnbebauungen der Nachkriegszeit. Die Qualität der Bebauung liegt nicht so sehr im Ein-
zelgebäude, sondern viel mehr in der Geschlossenhei t der Gruppe und bestimmt entschei-
dend diesen Straßenabschnitt. Die Freiflächen sind einfach angelegte Grün- und Erschlie-
ßungsflächen, es gibt keine Nebengebäude auf den Gr undstücken.
Eine zweite Bautypologie befindet sich im Bereich M erckstraße/Erbacher Straße und Ecke
Dieburger Straße/Pützerstraße. Hier dominiert die B lockrandbebauung mit 3-4-geschossigen
Wohngebäuden aus unterschiedlichen Epochen. Die rüc kwärtigen Grundstücksflächen sind
meistens mit Nebengebäuden, Werkstätten und Garagen bebaut. Gärten oder Grünflächen
sind nicht vorhanden.
Die dritte Bautypologie ist ebenfalls eine Blockran dbebauung entlang des Lucaswegs, die
jedoch keine Durchfahrten und durchgrünten Gärten a n der Rückseite aufweist. Die in großen
Teilen noch erhaltene gründerzeitliche Bebauung wur de durch neuere Bauten in der Nach-
kriegszeit ergänzt, sodass das geschlossene Erschei nungsbild wieder hergestellt werden
konnte. Die schmale Parzellenstruktur spiegelt sich in den relativ kleinen Grundstücksfreiflä-
chen wieder.
Der vierte und durch seine Größe der Bebauung domin ierende Bereich ist das Gelände des
Alice-Hospitals. Neben dem großen denkmalgeschützte n Hauptgebäude an der Dieburger
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 15
Straße wurden über die vielen Jahrzehnte viele groß e Solitäre auf dem Gelände errichtet, um
dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Alle wicht igen Gebäude sind mindestens fünfge-
schossig, das Baualter lässt sich deutlich an den v erschiedenen Stil- und Gestaltungsmerk-
malen der einzelnen Gebäude ablesen.
Zentraler Bereich ist der kleine, gestaltete Park d irekt hinter dem Hauptgebäude, welcher
direkt an die Anlagen der Mathildenhöhe angrenzt. U m den Anforderungen gerecht zu wer-
den, befindet sich das Grundstück in einem ständige n Veränderungsprozess. Kleinere und
alte Gebäude werden durch Neubauten ersetzt, unteri rdische Parkierungsanlagen sollen zu-
künftig den steigenden Stellplatzbedarf versorgen.
7.3 Nutzung/Ausnutzung
Während an der Pützerstraße und dem Lucasweg reine Wohnnutzungen z. T. in mehr-
geschossigen Zeilenbauten überwiegen, befinden sich an der Dieburger Straße mit ihrer ört-
lichen Nahversorgungsfunktion in den Erdgeschossen einige Geschäfte oder andere Dienst-
leistungen. Auf dem Gelände des Alice-Hospitals bef inden sich die medizinischen und sozia-
len Einrichtungen des Krankenhauses und ein Café, w elches auch der Öffentlichkeit zur Ver-
fügung steht. Ein Verbindungshaus, eine Bank und vi er Gastronomiebetriebe („Glasschrank“,
„Pizza-Pasta-Mathilda“, „Blumen & Café“, „Babbel Ca fé“) ergänzen das Nutzungsangebot in
diesem Gebiet.
Abb. 10: Gebäudenutzungen Abb. 11: Grundstü cksausnutzungen GRZ
7.4 Private Freiflächen
Die größte und qualitativ hochwertigste private Gru ndstücksfreifläche ist die parkartig gestal-
tete Freifläche des Alice-Hospitals. Der rückwärtig an das Haupthaus anliegende Kranken-
hauspark fungiert als halböffentlicher Freiraum und bildete bis zum Bau der Tiefgarage
durch seinen baumdominierten Innenraum eine stadtte ilrelevante Grünverbindung vom südli-
chen Rand des Martinsviertels zum Platanenhain auf der „Mathildenhöhe Darmstadt“. Der
alte, aus ehemaligen Waldungen entstandene Buchen- und Hainbuchen-Hain bildete zusam-
men mit den beiden Platanen sowie dem bestehenden B aumgürtel entlang der Mauer an
Olbrichweg und Erich-Ollenhauer-Anlage die maßgebli che nördliche Grünkulisse zur Mathil-
denhöhe. Einzelne Gehölzpflanzungen sowie Pflanzflä chen ergänzen den Gartenpark, der
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 16
neben günstigen klimatischen Wirkungen für den Kran kenhausbetrieb, gerade für Patienten
und Besucher des Krankenhauses, einen enormen Erhol ungswert besitzt. Von untergeordne-
ter Bedeutung sind die der Dieburger Straße zugewan dten jüngeren Baumreihen mit linearer
Ausprägung. Ebenfalls eine besondere Markanz weist der ehemals private Villengarten an der
Dieburger Straße 55 auf, der mit seinem Laubbaumalt bestand und der naturnahen Anlage
von alten und wertvollen Eibenbäumen die Villa drei seitig umfasst.
Östlich des Alice-Hospitals schließen sich als Rück seite der Häuserzeile des Lucasweges
Hausgartengrundstücke mit ebenfalls wertvollen ausg ewachsenen Baumbeständen an. Die
Gärten bestechen durch ihre Vielfältigkeit, finden sich dort auch einige für das Stadtbild und
den Lebensraum der Tiere relevante Großbäume wie ei ne alte Zeder, ein die Gebäudehöhen
weit überragender alter Mammutbaum und eine sehr we rtvolle Eiche. In Verbindung mit der
naturnahen, baumdominierten Abpflanzung an der Osts eite des Alice-Hospitals besteht hier
neben dem Krankenhauspark, ein zweiter nicht wenige r bedeutender großräumiger Baumbe-
stand innerhalb privater Freiflächen.
Die Außenflächen des Ledigenwohnheims weisen zwar d rei markante Großbäume auf, die
allerdings artspezifisch (Zuckerahorne – Acer sacch arum) in absehbarer Zeit aus Verkehrs-
sicherungsgründen durch neue Bäume zu ersetzen sind . Insbesondere der straßenseitig ste-
hende Ahorn hat aufgrund seiner Größe und Ausladung eine besondere Markanz auf der obe-
ren Geländeterrasse. Die bestehenden Freiflächen bi eten hier noch Potentiale, den Westzu-
gang zur Mathildenhöhe zu stärken.
Das an der westlichen Stiftstraße befindliche Parkd eck zeigt sich gegenüber dem südlich
bestehenden Wasserspielplatz (aus den 1960er Jahren von Walter Naß) stark versiegelt.
Demgegenüber steht eine umlaufende, lineare Durchgr ünung aus zum Teil durchgewachse-
nen Hecken- und Baumarten an der Grundstücksgrenze zum Geschosswohnungsbau. Der
Spielplatz weist überwiegend Sand und Kiesflächen a uf.
An der Erbacher Straße findet sich östlich der Pütz erstraße an der Stirnseite des Geschoss-
wohnungsbaus eine baumdominierte Kulisse aus drei G ötterbäumen und einer Bauminsel
aus gemischten Arten in Höhe des Spielplatzes. Dies e bilden eine grüne Einfahrt in die Rich-
tung des Prinz-Christians-Weges und fassen den Blic k auf den Straßenplatz vor der Stiftskir-
che des Elisabethenstifts.
Die privaten Freiflächen zwischen den Zeilenbauten des Geschosswohnungsbaus zwischen
der Pützerstraße und der Merckstraße bilden großzüg ige Rasenflächen mit vereinzelten Vo-
gelgehölzpflanzungen und kleineren Bauminseln und B aumsolitären. Die Rasenflächen haben
aktuell einen sehr geringen stadtbildwirksamen und ökologischen Wert.
Der Biotop- und Baumbestand wurde gesondert erfasst und wird im Baum- und Biotopbe-
standsplan zum Umweltbericht dargestellt (s. Anhang IV, Umweltbericht Mathilden-höhe
Nord-West). Für den Baumbestand wurde ergänzend ein e Baumliste (s. Anhang II, Umweltbe-
richt) erstellt, die u. a. Art, Größe und Zustand d es Baumbestandes abbilden.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 17
7.5 Öffentliche Grün- und Freiflächen
Im Geltungsbereich finden sich z. T. untergeordnete , kleine öffentliche Grünflächen, die eher
den Charakter von fuß- und radwegebegleitenden Grün verbindungen haben. Im westlichen
Geltungsbereich befindet sich ein Teil der Erich-Ol lenhauer-Promenade, die zusammen mit
der gärtnerischen Freifläche des Ledigenwohnheims e ine wichtige Grünverbindung von der
Stadt als Zugang zur Mathildenhöhe darstellt. Die d arin liegenden Freiflächen mit Zierkir-
schen zeigen mit formalen Beeten aus der Zeit der 1 960er Jahre eher einen artifiziellen Cha-
rakter.
Die Stiftstraße konnte zwischen Erich-Ollenhauer-Pr omenade und Alexandraweg als Grünver-
bindung ihre Ausgestaltung der Grünkulissenwirkung zur Mathildenhöhe hin in den letzten
Jahren jedoch verbessern und die Achse ‚Stiftskirch e‘ – Erich-Ollenhauer-Promenade –
Dieburger Straße stützen.
Entlang des westlichen Drittels der Dieburger Straß e und im nordwestlichen Ende der Püt-
zerstraße finden sich straßenraumbegleitende Baumre ihen. Zusammen mit den privaten Frei-
flächen bieten sie Entwicklungspotential für zukünf tige lineare Binnendurchgrünung des
Straßenraums, sofern die Standorte ausreichende Dim ensionierungen für die Baumentwick-
lung bieten und die Bäume vital sind. Der Paula-Lud wig-Platz bietet zusammen mit den vor-
gelagerten Flächen des Gebäudes Stiftstraße 5 als g rößte öffentliche Platzfläche derzeit we-
nig Aufenthaltsqualität und damit Aufwertungspotent ial für eine neue Platzgestaltung als
westlicher Zugang zur Mathildenhöhe. Insgesamt weis en die öffentlichen Platz- und Freiflä-
chen noch Potential für eine freiraumgestalterische Aufwertung mit weiteren Begrünungs-
maßnahmen wie Baum- und Gehölzpflanzungen auf.
7.6 Verkehr/Erschließung
Das umgebende Straßen- und Wegenetz besteht aus den historischen, überörtlichen Verbin-
dungswegen wie der Dieburger Straße und der Erbache r Straße mit z. T. sehr hohem Ver-
kehrsaufkommen.
Durch die Neuordnung der Verkehrsströme nach dem zw eiten Weltkrieg wurden Merck- und
Stiftstraße, welche das Martinsviertel mit den südl ich der Mathildenhöhe liegenden Stadttei-
len verbunden haben, in ihrer Funktion durch die Pü tzerstraße als neue, zentrale Verkehrs-
ader ersetzt. Sie stellt heute eine wichtige Nord-S üd-Verbindung dar.
Der Lucasweg am östlichen Rand des Geltungsbereichs erschließt die Mathildenhöhe in der
Verlängerung des Olbrichwegs u. a. mit dem Ausstell ungsgebäude und dem Hochzeitsturm
als Anliegerstraße.
Neben der Merckstraße, Pützerstraße und der Stiftst raße, die als Stichstraße an die Diebur-
ger Straße und die Erbacher Straße angeschlossen is t, gibt es als öffentlichen Verkehrsweg
innerhalb des Geltungsbereichs nur die Erich-Ollenh auer-Promenade, die dem Fußgänger-
und Fahrradverkehr in Ost-West-Richtung vorbehalten ist.
7.6.1 Öffentlicher Nahverkehr
Das Planungsgebiet wird im Norden in der Dieburger Straße durch die Buslinie F und FU mit
den Haltestellen „Alice-Hospital“ und „Mathildenhöh e“ am Lucasweg erschlossen. In der Püt-
zerstraße befindet sich die gleichnamige, fakultati ve Haltestelle für Umleitungsverkehre, die
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 18
eine Zeit lang durch die Buslinie KU angedient wurd e. Als direkte Verbindung für den Verkehr
von der Innenstadt (Parkhäuser) über den Ostbahnhof (Knotenpunkt zu Regionalbuslinien
und der Odenwaldbahn) zur Welterbestätte wurde ein Shuttle-Bus eingerichtet, welcher durch
den Olbrichweg verkehrt und dort eine Haltestelle a ufweist. Mit dieser Buslinie wird auch die
barrierefreie Erschließung der steigungsreichen Mat hildenhöhe sichergestellt.
Darüber hinaus verbindet die Buslinie FU zwei Welte rbestätten, da sie vom Hauptbahnhof
aus über die Welterbestätte Mathildenhöhe auch die Fossilienlagerstätte Grube Messel er-
schließt (Weltnaturerbestätte mit einer eigenen Hal testelle). Damit stellt sie eine kulturelle
Besonderheit dar.
Die Anbindung an den ÖPNV ist mit den vorhandenen H altestellen ausreichend hergestellt.
Für den südlichen Bereich der Stiftstraße steht auß erdem alternativ die unweit des Pla-
nungsgebietes befindliche Haltestelle „Jugendstilba d“ am Mercksplatz zur Verfügung, die
von den Bussen des Regionalverkehrs bedient wird. A llein durch die beiden Haltestellen in
der Dieburger Straße wird das Gebiet durch die im N ahverkehrsplan festgelegten 300-m-
Radien vollständig abgedeckt. Der Ostbahnhof mit ei ner direkten Anbindung nach Frankfurt
liegt rund einen Kilometer östlich vom Planungsgebi et entfernt.
7.6.2 Ruhender Verkehr
Im gesamten Bereich der Mathildenhöhe herrscht ein hoher Parkdruck. Die Hochschule
Darmstadt mit ihren Mitarbeitenden und Studierenden , die Nutzer/innen des Alice-Hospitals
und des benachbarten Elisabethenstiftes, die Besuch er/innen und Mitarbeitenden der kultu-
rellen Einrichtungen auf der Mathildenhöhe sowie di e Anwohner/innen und deren Besu-
cher/innen nutzen Parkplätze im öffentlichen Straße nraum.
Im Planungsgebiet ist nur teilweise straßenbegleite ndes Parken möglich. In einigen Fällen
sind speziell ausgebaute Parkplatzflächen vorhanden (Pützerstraße, Dieburger Straße und
Stiftstraße) während in der südlichen Stiftstraße, der Erbacher Straße und im Lucasweg am
Fahrbahnrand geparkt wird.
Zusätzlich steht in dem Gebiet das Parkhaus der stä dtischen Bauverein AG zur Verfügung, in
welchem sich öffentlich nutzbare Parkplätze sowie D auerparkplätze befinden. Auf dem Ge-
lände des Alice-Hospitals werden ebenfalls Stellplä tze für die Besucher/innen und Mitarbei-
tenden zur Verfügung gestellt. Weitere notwendige S tellplätze werden durch den Neubau der
Tiefgarage im rückwärtigen Grundstücksbereich gesch affen.
Im Bereich der Erich-Ollenhauer-Promenade ist der d ort vorhandene Parkplatz durch die
Neubebauung an der Nordseite der Freiflächen entfal len. Die noch vorhandenen Parkplätze
im Bereich der nur provisorisch ausgebauten Freiflä chen in der Promenade sollen ebenfalls
aufgehoben werden. Für die Neubebauung sowie als Er gänzung für den bestehenden Wohn-
raum wurden Tiefgaragen angelegt. Dadurch wird der Promenade der entsprechende Raum
gegeben, der ihrer Bedeutung als Auftakt zu den his torischen Freianlagen der Mathildenhöhe
gerecht wird.
Im Übrigen wurde für den gesamten Geltungsbereich 2 021 eine Parkraumbewirtschaftungs-
zone eingeführt, welche dazu beitragen soll, den be grenzten Verkehrsraum von Fremdpar-
kenden frei zu halten. Die Einrichtung dieser Zone ist Teil des Verkehrskonzeptes im Rahmen
des Managementplans für die Welterbestätte „Mathild enhöhe Darmstadt“.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 19
7.6.3 Radverkehr
Grundsätzlich ist das Plangebiet aus der Stadt und dem Umland gut mit dem Fahrrad zu
erreichen.
Während in der Pützerstraße durch zwei von der Fahr bahn abgesetzte Radwege gute und
sichere Radverbindungen bestehen, muss sich der Rad verkehr in der Dieburger Straße, be-
dingt durch den geringen Straßenquerschnitt im Bere ich des Krankenhauses und der Halte-
stelle, die Nutzflächen teilweise mit den Fußgänger /innen (Radstreifen auf dem Gehwegni-
veau) oder den Autofahrer/innen (Radspur auf der Fa hrbahn markiert) teilen. Im Bereich der
Stiftstraße ist die Querung des Quartiers für den R adverkehr problemlos gesichert. Die Erich-
Ollenhauer-Promenade ist nicht speziell als ausgesc hilderter Radweg vorgesehen. Die Mitbe-
nutzung durch Radverkehr ist zwar möglich, die Prom enade soll aber vorrangig für den Fuß-
gängerverkehr von der Innenstadt vorbehalten sein.
7.7 Altflächen
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen Eintra gungen zu Altstandorten gemäß Altlas-
teninformationssystem (ALTIS) vor, die auf Grundlag e des Branchenkatalogs zur Erfassung
von Altstandorten (Handbuch Altlasten Band 2 Teil 4 / HLUG) mit jeweils einer max. Bran-
chenklasse eingestuft werden. Die Branchenklasse sp iegelt die mögliche Gefahr wieder, wel-
che von einem Altstandort mit einem Betrieb der jew eiligen Branche ausgehen kann. Ab einer
Branchenklasse von 4 oder 5 ist eine Einzelfallrech erche durchzuführen.
Liegenschaft ehem. Nutzung Branchenklasse Gefährdungs-
potential
Alexanderstraße 37-39 Chemische Reinigung Br.-Kl.: 5 sehr hoch
Merckstraße 8, Wäscherei, Plätterei Br.-Kl.: 2 geri ng
Erbacher Straße 2 1. Spedition Br.-Kl.: 4 hoch
2. Spedition Br.-Kl.: 4 hoch
3. GH und EH mit neuen und ge- Br.-Kl.: 2 gering
brauchten Kfz. und Ersatzteilen
4. Entwicklung Herstellung und Br.-Kl.: 4 hoch
Handel von und mit Geräten der Meß-
und Regelungstechnik
Erbacher Straße 4 Bauunternehmen Br.-Kl.: 4 hoch
Pützerstraße 1 Bautentrocknung, Bodenleger, Br.-Kl. : 3 normal
Holz- und Bautenschutz, EH mit
Farben und Tapeten
Pützerstraße 2 Kurierdienst Br.-Kl.: 2 gering
Pützerstraße 6 1. Bauunternehmen Br.-Kl.: 4 hoch
2. Autoaufbereitung Br.-Kl.: 4 hoch
Pützerstraße 6A 1. Kleintransporte Br.-Kl.: 2 gerin g
2. Handel mit Neuwagen sowie Br.-Kl.: 2 gering
Beratung im Bereich Kfz
Pützerstraße 7 Kleintransporte Br.-Kl.: 4 hoch
Stiftstraße 3 Lichtpauserei Br.-Kl.: 3 normal
Lucasweg 11 Schlosserei Br.-Kl.: 3 normal
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 20
Abschließende Erkenntnisse über die Altstandorte li egen nicht vor, jedoch ist derzeit nicht
von einer konkreten Gefährdung auszugehen. Bei spät erer Feststellung von Kontaminationen
sind die einschlägigen umweltrechtlichen Vorschrift en zu beachten.
7.8 Kampfmittel
Das Plangebiet liegt nach Auswertung der bei dem Re gierungspräsidium vorliegenden Kriegs-
luftbilder in einem Bombenabwurfgebiet. Vom Vorhand ensein von Kampfmitteln auf solchen
Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden. In B ereichen mit einer Nachkriegsbebau-
ung, bei der bodeneingreifende Maßnahmen bis zu ein er Tiefe von 5,0 m durchgeführt wur-
den, sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. In allen anderen Fällen ist vor Be-
ginn von Bauarbeiten eine systematische Überprüfung (Sondierung) und Baugrunduntersu-
chung auf den Grundstücksflächen erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die
Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ sind zu beachte n.
8. Ziel der Planung
Ziel der Entwurfsplanung ist die behutsame Weiteren twicklung und Stärkung des Wohn- Ge-
schäfts- und Klinikstandortes am nördlichen und wes tlichen Rand der Mathildenhöhe. Bauli-
che Entwicklungen und Nutzungen müssen den Bestand berücksichtigen und sich in das an-
grenzende historische und kulturelle Umfeld einfüge n. Ein besonderes Augenmerk der Pla-
nung gilt dem Schutz der Grün- und Freiflächen im I nnenbereich des Hospitalgeländes.
Alle Planungsziele sind im Bebauungsplan enthalten, zu dem auch ein Umweltbericht und ein
Grünordnungsplan gehört. Dieser ist somit Grundlage für alle baulichen Erhaltungs- und Er-
weiterungsmaßnahmen.
Die wichtigsten Planungsprämissen sind:
8.1 Sicherung des Gebietscharakters als Wohn- und K linikstandort
Neben der Bedeutung des Klinikstandorts ist die Erh altung und Sicherung der vielfältigen
Wohnnutzungen in diesem Quartier das wichtigste Zie l der Bauleitplanung. Innerhalb dieses
Quartiers als südwestlicher Ausläufer des Wohnquart iers Martinsviertel überwiegen die Ge-
schosswohnungen innerhalb der unterschiedlichen Meh rfamilienhäuser. Der innenstadtnahe
und beliebte Wohnstandort soll durch die Festsetzun gen gesichert werden. Eine großflächige
Erweiterung oder Ausdehnung der Wohnnutzung ist auf Grund der bestehenden intensiven
Bebauung in Zukunft nicht zu erwarten. Die für die weitere Entwicklung gewählten Festset-
zungen dienen vorwiegend der Bestandssicherung sowi e deren Ergänzung und orientieren
sich am Bestand.
Die weitere Expansion und Bebauung der Krankenhause inrichtungen des Alice-Hospitals ist
durch die innerstädtische Lage begrenzt. Mit den Au sweisungen zukünftiger Über- und Un-
terbauungen wird unter Abwägung aller Belange (Nutz ungsdruck, Verdichtung, Grün- und
Freiflächen, Sichtbeziehungen und Durchlüftung) die notwendige Weiterentwicklung des Hos-
pitals planungsrechtlich gesichert.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 21
8.2 Erhaltung der vorhandenen Sicht- und Wegebezieh ungen
Die exponierte Lage der Welterbestätte auf dem Hüge l der Mathildenhöhe mit der Stadtkrone
aus Ausstellungsgebäude und Hochzeitsturm hat durch die freien Sichtbeziehungen auch
über das Gebiet hinweg eine besondere Bedeutung. So wohl bei den Festlegungen für An- und
Neubaumöglichkeiten als auch bei den Festlegungen z u den Bepflanzungen wird explizit auf
die intakten Sichtbeziehungen im Sinne der visuelle n Integrität Rücksicht genommen, so wie
diese entsprechend dem Managementplan der Welterbes tätte zu erhalten sind.
8.3 Festlegung von baulichen Erweiterungsmöglichkei ten für private Flächen und im
Klinikbereich
Ziel der Planung ist keine Nachverdichtung des Wohn quartiers, sondern die Erhaltung und
maßvolle Ergänzung. Die Festlegungen zur Bebauung u nd damit zur Ausnutzung orientieren
sich am Bestand und an den Unterschieden im Bestand . Insbesondere ist dabei auf den Er-
halt der bestehenden Höhenentwicklung und Sichtbezü ge vor dem Hintergrund der visuellen
Integrität zu achten. Dabei liegt der Schwerpunkt i m weitgehenden Erhalt der bestehenden,
überbauten Grundstücksfläche während die Kubatur de r Gebäude entsprechend der vorhan-
denen Umgebung ergänzt werden kann. Der Ersatzbau i m östlichen Bereich des Klinikums
stellt im Anschluss an das Hauptgebäude eine Erweit erung dar, während das Baufeld für ei-
nen südlich angrenzenden Neubau in der Grundfläche weitgehend unverändert ist, aber an
der östlichen Bauflucht zurückgenommen wird.
8.4 Sicherung der Grünanlagen im Hospitalgelände un d den öffentlichen Freiflächen
durch Festsetzungen
Mit den landschaftsplanerischen Festsetzungen zur F reiraumgestaltung und Durchgrünung
wird angestrebt, die vorhandene Vielfalt zu erhalte n. Mit Ausnahme der Parkanlage im südli-
chen Bereich des Alice-Hospitals und einigen Grünst rukturen im öffentlichen Raum (Erich-
Ollenhauer-Promenade, Spielplatzanlage an der Stift straße, sowie Straßenbegleitgrün) befin-
den sich im Planungsgebiet keine größeren zusammenh ängenden Grünflächen.
Mit dem Neubau der Tiefgarage auf dem Gelände des A lice-Hospitals wird stark in die park-
ähnliche Bepflanzung eingegriffen. Mit den landscha ftsplanerischen Festsetzungen des Be-
bauungsplanes wird eine optimale Wiederbepflanzung unter den veränderten Bedingungen
sichergestellt. Die verbleibenden bzw. neu entstehe nden Grünanlagen werden planungs-
rechtlich gesichert.
8.5 Maßnahmen für den fließenden und ruhenden Verke hr im öffentlichen Straßenraum
Alle Verkehrsflächen werden als öffentliche Verkehr sflächen gekennzeichnet und klassifiziert
festgelegt. Dabei wird im Wesentlichen der vorhande ne Bestand übernommen. In der Klassi-
fizierung werden die Erich-Ollenhauer-Promenade sow ie Teile der Stiftstraße dem Fußgän-
gerverkehr vorbehalten. Aussagen zur Aufteilung der Verkehrsflächen sind nicht Bestandteil
der Festsetzungen des Bebauungsplans.
Es ist vorgesehen, die Übergänge der Erich-Ollenhau er-Promenade über die Merck- und Püt-
zerstraße zu verbessern. Dies soll durch eine Hervo rhebung bzw. Verbesserung der Überque-
rungssicherheit durch eine vergrößerte Mittelinsel erfolgen. Diese Maßnahmen werden inner-
halb der festgesetzten Straßenverkehrsflächen erfol gen.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 22
8.6 Festsetzungen zum Schutz der gestalterischen Be sonderheiten durch eine integrier-
te Gestaltungssatzung
Die Einbindung der Welterbestätte „Mathildenhöhe Da rmstadt“ mit ihren ikonischen Bauten
des frühen 20. Jahrhunderts erfordert es, dass die Gestaltung der Umgebung in ihren typi-
schen Merkmalen erhalten bleibt und keine gestalter ischen Kontraste erzeugt werden, welche
den außergewöhnlichen universellen Wert und die Att ribute der Stätte innerhalb der gewach-
senen Umgebung gefährden könnten.
Auch wenn das Quartier im Gegensatz zum Südhang der Mathildenhöhe weniger auffallende
architektonische Besonderheiten besitzt, gibt es in Teilbereichen Gemeinsamkeiten und im
Detail gestalterische Merkmale, die es zu erhalten gilt. Grundsätzlich soll die vorhandene
sowie mögliche neue Bebauung mit Blick auf eine hoc hwertige Umgebung der „Mathildenhö-
he Darmstadt“ einen gestalterisch anspruchsvollen S tadtraum darstellen. Durch die im Be-
bauungsplan enthaltene Gestaltungssatzung soll sich ergestellt werden, dass sich die Archi-
tektur der Gebäude an bestimmten Gestaltungsgrundsä tzen orientiert.
Insbesondere sind auch die technischen Anlagen zur Energiegewinnung von gestalterischer
Bedeutung für das Quartier. Um eine Vereinbarkeit d er Gestaltung der Dachlandschaft in
Übereinstimmung mit den historischen Gegebenheiten der Stätte sicherzustellen, werden
Anlagen für solare Energiegewinnung zwar zugelassen , sind aber mit gestalterischen Anfor-
derungen verbunden, welche sicherstellen, dass sich die Dachlandschaft im Sinne der visuel-
len Integrität auch weiterhin als ein homogener Tei l des Stadtbildes darstellt.
Für die erhaltenswerte Bausubstanz aus der Zeit bis 1900 (Gründerzeitbauten) werden archi-
tektonische Elemente genannt, die erhalten oder wie der hergestellt werden sollen. Die Zeit
vor den ikonischen Bauten der Künstlerkolonie stell t hierzu eine eindrucksvolle Gegenposition
dar, welche sich in unmittelbarer Nähe zu den Baute n der „Mathildenhöhe Darmstadt“ erhal-
ten hat. Damit wird der Neubeginn in der architekto nischen Entwicklung unmittelbar erfahr-
bar.
9. Artenschutzrechtliche Beurteilung
Die Ergebnisse der Prüfung der artenschutzrechtlich en Belange nach § 44 BNatSchG werden
im Nachfolgenden zusammenfassend wiedergegeben. Dar über hinaus wird auf den Umwelt-
bericht (Teil III, Kap. 6.1) verwiesen. Die artensc hutzrechtliche Beurteilung baut auf der im
Jahr 2017 durchgeführten „artenschutzrechtlichen Po tentialabschätzung“ auf, die für den
Geltungsbereich „nur“ eine potentielle Betroffenhei t für die beiden Artengruppen Vögel und
Fledermäuse zum Ergebnis hatte. Für weitere artensc hutzrechtlich relevante Artengruppen
wie u.a. Reptilien oder Amphibien bestehen innerhal b des Geltungsbereichs grundsätzlich
keine geeigneten Habitatstrukturen womit deren Betr offenheit im Rahmen des Planvorhabens
von Anfang an ausgeschlossen werden konnte.
Aufbauend auf diesen Ergebnissen der artenschutzrec htlichen Potentialabschätzung wurde
im Frühjahr 2019 die Erfassung der beiden Artengrup pen Vögel und Fledermäuse für die
Bereiche mit Neubaumöglichkeiten und deren unmittel barem Umfeld, durchgeführt.
Im Ergebnis stellt der Geltungsbereich einen Lebens raum für weit verbreitete Vogelarten in-
nerhalb von Siedlungsgebieten dar, welche insbesond ere die stärker durchgrünten Bereiche,
wie die Parkanlage des Alice-Hospitals als Nahrungs - und Bruthabitat nutzen. Insgesamt
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 23
konnten 18 Vogelarten erfasst werden. Von diesen wu rden vier Arten (Girlitz, Haussperling,
Stieglitz und Türkentaube) aufgrund ihres ungünstig en Erhaltungszustandes und ihrer Emp-
findlichkeit gegenüber einem Eingriff einer artensc hutzrechtlichen Prüfung unterzogen.
Zeitgleich findet eine stetige Nutzung in weiten Te ilen des Gebietes als Jagdhabitat von
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und Müc kenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus)
statt. Eine Empfindlichkeit dieser Arten gegenüber einem Eingriff ist somit potentiell gege-
ben. Der Abendsegler (Nyctalus spec.) konnte einmal ig nachgewiesen werden, jedoch ist da-
von auszugehen, dass dieser aufgrund seiner nur seh r seltenen Anwesenheit keine relevante
Bindung an das Bebauungsplangebiet hat.
Durch das Vorhaben des Alice-Hospitals werden in de r Hauptsache Rodungen von älteren
Bäumen im Bereich der geplanten Tiefgarage des Alic e-Hospitals notwendig. Ein Abriss von
Gebäuden wird durch den neuen Bebauungsplan nur öst lich des Krankenhauses in geringem
Umfang vorbereitet. Da nicht alle Bäume mit Struktu ren, die als Quartier für Fledermäuse
geeignet sind, zum Erhalt festgeschrieben werden kö nnen, könnte es bei einer Fällung dieser
Bäume zu einem Verstoß gegen die Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG kommen.
Mit Maßnahmen wie einer zeitlichen Beschränkung von Rodungs- und Rückschnittmaßnah-
men, Baumhöhlenkontrolle vor Entnahme der Bäume ode r dem Ausgleich bzw. der Neuschaf-
fung von künstlichen Nistquartieren im zeitlichen V orlauf des Eingriffs sowie dem Erhalt von
Bestandsgrün, kann ein Verstoß gegen die Verbotstat bestände des § 44 BNatSchG sowohl in
Bezug auf die ansässige Vogelfauna als auch auf die Fledermausindividuen nahezu ausge-
schlossen werden. Verstöße gegen die Verbotstatbest ände des § 44 BNatSchG lassen sich so
mit im Umweltbericht formulierten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen vermeiden.
Da sich aus den möglichen baulichen Veränderungen k eine bedeutenden Störwirkungen in
Bezug auf den Sommerlebensraum ableiten lassen, ist somit mit keiner eingriffsbedingten
Beeinträchtigung oder Verschlechterung der lokalen Populationen von Zwerg- und Mücken-
fledermaus oder der ansässiger Vögel zu rechnen.
Weitere artenschutzrechtlich relevante Artengruppen konnten nicht nachgewiesen werden
und können auch langfristig ausgeschlossen werden. Eine negative Beeinträchtigung des
rund 200 m entfernten Brauereikellers, der eine her ausragende Funktion als Winterquartier
für die Darmstädter Fledermauspopulation besitzt, k ann ausgeschlossen werden.
10. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetr achtung
Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen vo n Eingriffen in Natur und Landschaft ver-
mieden und minimiert werden. Dies wird entsprechend im § 1a des BauGB geregelt. Bei der
Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1a BauGB sind die voraussichtlichen erheblichen Be-
einträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaf t (Eingriffsregelung nach dem BNatSchG)
in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksich tigen.
Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt auf Grundlage des Biotopwertverfahrens
der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) i. d. F . vom 01. September 2015. Die zu-
grunde gelegten Flächengrößen ergeben sich aus der Planunterlage Anhang II (KV-Tabelle
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung; Flächenbilanz: Bestand und Planung) und Anhang IV (Bi-
otopplan) des Umweltberichts O 31 Matildenhöhe Nord -West.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 24
Flächenbilanz – Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nach KV
Nach Umsetzung des Bebauungsplans O 31 Matildenhöhe Nord-West kommt es gemäß der
durchgeführten Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung na ch der KV-Hessen, zu einem Wertpunk-
tedefizit von -26.278 Wertpunkten (WP). Die Baumneu pflanzungen sowie die Wiederherstel-
lung der Parkanlage des Alice-Hospitals gemäß Freif lächenkonzept
1 wurden in die Bilanzie-
rung mit einbezogen. Der Ausgleich des Wertpunktede fizits erfolgt auf städtischen Flächen.
Das naturschutzrechtliche Defizit im Bebauungsplan kann trotz Ersatz- und Ausgleichsmaß-
nahmen nicht ausgeglichen werden. Das verbleibende Defizit in Höhe von 26.278 Punkten
wird durch die Inanspruchnahme von Ökopunkten ausge glichen. In Ökokonten eingebuchte
vorlaufende Kompensationsmaßnahmen sollen zur Erfül lung von Kompensationsverpflichtun-
gen vorrangig berücksichtigt werden (§ 3 Abs. 3 Kom pensationsverordnung).
Zur Kompensation des Defizits wird eine städtische Fläche auf dem Oberfeld von 2.627 m²
herangezogen. Durch die Umstellung von der konventi onellen Landwirtschaft auf eine ökolo-
gische Landwirtschaft wurden die entsprechenden Öko punkte bereits generiert. Insbesondere
der Verzicht auf Pestizide ermöglicht es Insekten u nd Kleinsäugern Lebensräume in diesen
Flächen zu besiedeln. Dies führt zu einer naturschu tzrechtlichen Aufwertung der Fläche.
11. Biodiversität
Biodiversität – die Vielfalt an Tier und Pflanzenar ten sowie ihre genetische Variabilität – ist
die essenzielle Voraussetzung einer intakten Natur, die wiederum Lebensgrundlage für den
Menschen ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sicher t sauberes Trinkwasser, saubere Luft
zum Atmen, fruchtbare Böden als gesunde Ernährungsg rundlage und Rohstoffe zur Herstel-
lung von Gebrauchsgütern sowie die erfolgreiche Anp assung an Veränderungen wie sie z. B.
der Klimawandel erfordert.
Die Ökosystemdienstleistung der Natur ist von ökono mischer, sozialer und kultureller Bedeu-
tung. Erhaltung und Schutz der Biodiversität ist de shalb eine gesamtgesellschaftliche Aufga-
be, nicht zuletzt auch in Verantwortung für künftig e Generationen sowohl im besiedelten als
auch unbesiedelten Bereich (§ 1 Abs. 1 BNatSchG). D ies ist auch in der Hess. Biodiversitäts-
strategie (Broschüre, Hrsg.: Hess Ministerium für U mwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz, März 2015) und deren Weiterentwi cklung (Broschüre, Hrsg. wie vor, Feb-
ruar 2016) dokumentiert.
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat den Bericht zum Erhalt der Biodiversi-
tät in Darmstadt (V.-Nr. 2014/0014) am 12.02.2014 z ur Kenntnis genommen.
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse wurden in diesem Bebauungsplan u.a. folgende
Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversit ät getroffen:
- Festsetzung von Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft (Pflanzbindungsflächen)
- Festsetzung von teilversiegelten Flächen auf privat en Grundstücken und öffentlichen
Grundstücken,
- Festsetzung von insektenfreundlicher Außenbeleuchtu ng,
- Festsetzungen zum Schutz vor Vogelschlag und zu Nis thilfen,
1 Gemäß Freiflächenkonzept vom 26.10.2020
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 25
- Festsetzungen zur Fassaden- und Dachbegrünung,
- Erhalt der Vorgartenzone,
- Pflanzliste,
- Ausschluss von geschlossenen Einfriedungen zwischen privaten Gartengrundstücken
(Biotopverbund).
12. Wasserwirtschaftliche Belange
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sind gem äß dem hydrologischen Kartenwerk
der HLNUG Grundwasserflurabstände von ca. 20,0–25,0 m angegeben. Hinweise auf aktuelle
Belastungen des Grundwassers liegen nicht vor. Vorb elastungen sind durch die vorhandenen
Versiegelungen gegeben, weitere aktuelle Gefährdung en sind jedoch nicht bekannt.
Aufgrund des hohen Grundwasserflurabstandes mit ein em gleichzeitig durchlässigen Grund-
wasserleiter mit geringmächtigen Deckschichten ist gegenüber eintretenden Stoffeinträgen
von einer mittleren Empfindlichkeit auszugehen. Bei zukünftigen Bau- und Erdarbeiten sind
Maßnahmen vorzusehen, die eine Beeinträchtigung des Grundwassers beispielsweise durch
den Eintrag von Baustoffen, Ölen und Schmierstoffen als grundwassergefährdende Stoffe
verhindern. Mit der Einhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten Maßnahmen sind keine
negativen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Im Geltungsbereich sind keine Oberflächengewässer ( Fließ- und Stillgewässer) vorhanden.
Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkwasser- od er Heilquellenschutzgebiet oder sonsti-
gem Wasserschutzgebiet. Gleichzeitig liegt der Gelt ungsbereich weder in einem Über-
schwemmungsgebiet noch in einem überschwemmungsgefä hrdeten Gebiet.
Da es sich bei dem Plangebiet um ein überwiegend be bautes Gebiet handelt, welches nur
vereinzelt Neubaumöglichkeiten vorsieht, ist die Ve rsickerungsfähigkeit im Einzelfall im
Rahmen des jeweiligen Bauvorhabens zu prüfen. Eine Versickerung kann dann zugelassen
werden, wenn nachweisbar ist, dass eine schadlose A bleitung von Regenwasser gewährleistet
ist und Vernässungsschäden angrenzender Gebäudekomp lexe auszuschließen sind.
Die Versorgung von Neubauten und allen zugehörigen Einrichtungen mit Wasser sind über
die bestehenden Leitungsanlagen gesichert. Nebenanl agen, die zur Ableitung von Abwasser
dienen, sind überall im Plangebiet möglich und zulä ssig. Mit Löschwasser kann das Gebiet
über das vorhandene Netz versorgt werden. Erforderl iche Standorte von Hydranten werden
im Zuge der Objektplanung mit der zuständigen Feuer wehr abgestimmt.
Sofern im Zusammenhang mit Neubauvorhaben die Erric htung und der Betrieb von Anlagen
zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorgesehe n ist, müssen die einschlägigen Vor-
schriften des Wasserhaushaltsgesetzes, des Hessisch en Wassergesetzes und der Verordnung
über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoff en (AwSV) der Bundesregierung in
der jeweils gültigen Fassung sowie ergänzender Rech tsverordnungen bei Planung, Ausfüh-
rung und Nutzung der Anlagen beachtet werden.
Umgang mit Grundwasser
Für bauliche Anlagen unterhalb des mittleren Grundw asserflurabstandes und für im Zusam-
menhang mit baulichen Anlagen erforderliche Grundwa sserabsenkungen ist von der zustän-
digen Unteren Wasserbehörde eine Genehmigung einzuh olen.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 26
Verwertung von Niederschlagswasser
Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetz ( WHG) soll Niederschlagswasser ortsnah
versickert werden, soweit dem weder wasserrechtlich e noch sonstige öffentlich-rechtliche
Vorschriften noch wasserrechtliche Belange entgegen stehen.
Zum Zwecke der Verwertung (Nutzung) von Niederschla gswasser als Brauch- und / oder Be-
regnungswasser sind auf Baugrundstücken Zisternen e rrichten. Die Anlagen sind durch einen
Überlauf an das örtliche Entwässerungssystem anzusc hließen. Bei entsprechender Eignung
des Untergrundes kann der Überlauf auch mit einer S ickereinrichtung als Mulden- oder Rigo-
lenversickerung kombiniert werden.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 27
II. FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES
A. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
(§ 9 BauGB)
Nachfolgend werden die planungsrechtlichen Festsetz ungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB erläu-
tert:
1. Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 und 6 Ba uNVO)
1.1 Allgemeines Wohngebiet WA
(§ 4 BauNVO)
Entsprechend dem Planungsziel, hier am Rande der Ma thildenhöhe neben den kulturellen
und gesundheitlichen Einrichtungen (Klinik Alice-Ho spital) auch das qualitätsvolle Wohnquar-
tier zu erhalten, wird ein Teil des Geltungsbereich s als Allgemeines Wohngebiet (WA) festge-
setzt. Das allgemeine Wohngebiet dient vorwiegend d em Wohnen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1
BauGB i. V. m. § 4 BauNVO sind nur zulässig:
1. Wohngebäude,
2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften
sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, ges undheitliche und sportliche Zwecke.
Die unter § 4 Abs. 3 BauNVO festgesetzten ausnahmsw eise zulässigen Nutzungen werden,
bis auf Nr. 1 und Nr. 3, Betriebe des Beherbergungs gewerbes und Anlagen für Verwaltungen,
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, da sie nicht dem gewünschten Planungsziel eines
ruhigen Wohnquartiers entsprechen und somit zu uner wünschten Störungen führen können.
1.2 Besonderes Wohngebiet WB
(§ 4a BauNVO)
Mit Rücksicht auf die heterogenen Quartiere mit ges chlossener Blockrandbebauung an der
Dieburger Straße und der Merckstraße, die auch eine höhere Dichte aufweisen als die Berei-
che mit offener Bebauung oder rückwärtigen Gärten, wird ein Teil des Geltungsbereichs als
Besonderes Wohngebiet (WB) festgesetzt. Das besonde re Wohngebiet dient vorwiegend dem
Wohnen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 4a BauNVO sind nur zulässig:
1. Wohngebäude,
2. Läden, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Schan k- und Speisewirtschaften,
3. sonstige Gewerbebetriebe,
4. Geschäfts- und Bürogebäude,
5. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, ges undheitliche und sportliche Zwecke.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 28
Die unter § 4a Abs. 3 BauNVO festgesetzten ausnahms weise zulässigen Nutzungen werden
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, da sie nicht dem gewünschten Planungsziel eines
Wohnquartiers entsprechen und somit zu unerwünschte n Störungen führen können.
1.3 Fläche für Gemeinbedarf
(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Mit der Ausweisung und Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf – Gesundheitlichen Zwe-
cken dienende Gebäude und Einrichtungen –, werden d er Bestand und die notwendigen bau-
lichen Erweiterungen des Alice-Hospitals und dessen Einrichtungen unter besonderer Be-
rücksichtigung der räumlichen Rahmenbedingungen (Ma thildenhöhe) planungsrechtlich gesi-
chert.
2. Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff BauNVO)
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die überba ubaren Grundstücksflächen (Baugren-
ze/Baulinie), durch die Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze und durch die Angaben zur
Höhe der baulichen Anlagen bestimmt. Da es sich im Bereich des Bebauungsplans O 31 wei-
testgehend um bebaute Grundstücke handelt, werden m it den gewählten Festsetzungen
überwiegend die bestehenden Bauformen gesichert und festgesetzt. Lediglich im Blockin-
nenbereich zwischen Pützerstraße und Merckstraße wi rd eine Neubaufläche ausgewiesen.
Größere zusammenhängende Neubaumöglichkeiten werden auf dem Gelände des Alice-
Hospitals ausgewiesen und somit die für die betrieb liche Existenz und Weiterentwicklung
notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Die neuen B aumöglichkeiten stehen in baulicher
Verbindung mit dem bestehenden Ensemble (z. T. denk malgeschützt) an der Dieburger Stra-
ße oder ersetzen alte vor kurzem abgerissene Gebäud e im Innenbereich.
Im Übrigen soll der Bebauungsplan im Sinne des Schu tzes der Umgebung der „Mathildenhö-
he Darmstadt“ weitestgehend den Bestand sichern und festsetzen, um Fehlentwicklungen in
Bezug auf Blickbeziehungen und angrenzende Gebäudeh öhen zu vermeiden. Dieser notwen-
dige Schutz entspricht auch dem Ziel, die Gebiete d er Pufferzone um die Welterbestätte im
Sinne des Managementplans durch Bauleitplanung zu s ichern.
2.1 Grundflächenzahl (GRZ) / Geschossflächenzahl (G FZ)
Auf die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) wird
verzichtet, da sich durch die Altbebauung sehr unte rschiedliche Dichten ergeben. Ergänzt
durch Aussagen der maximalen Gebäudehöhe wurden aus reichend Festsetzungen getroffen,
um die dem Bebauungsplan zugrunde liegende städteba uliche Konzeption der erhaltenden
Erneuerung umsetzen und sichern zu können.
Das nach § 17 Abs. 1 BauNVO max. zulässige Maß der baulichen Nutzung für allgemeine
Wohngebiete (GRZ = 0,4 / GFZ = 1,2) und für besonde re Wohngebiete (GRZ = 0,6 / GFZ =
1,6) wird im Bereich der Bestandsbebauung in einzel nen Fällen überschritten.
Bei den neu ausgewiesenen überbaubaren Flächen sind zur besseren Orientierung und Nach-
prüfbarkeit Maßketten eingetragen.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 29
2.2 Zahl der Vollgeschosse
Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landes rechtlichen Vorschriften Vollgeschosse
sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden.
Die Geschosszahlen und damit auch die Gebäudehöhen sind wesentliche Faktoren für das
Erscheinungsbild des Baugebietes. Zur Sicherung des bestehenden Erscheinungsbildes ori-
entieren sich die Höchstwerte der festgesetzten max imalen Geschosszahlen am Bestand des
jeweiligen Gebäudes.
Nichtvollgeschosse
Nichtvollgeschosse können als Staffelgeschosse auf Flachdächern sowie bei vorhandenen,
ungenutzten Dachgeschossen mit geneigten Dächern di e Geschossfläche erweitern. Durch
die Schaffung von Staffelgeschossen kann nicht nur das Erscheinungsbild sondern auch die
Höhenentwicklung eines Quartiers entscheidend verän dert werden. Im Sinne einer auf das
Ensemble abgestimmten Höhenentwicklung (Blickbezieh ung zur Innenstadt) soll in bestimm-
ten Bereichen die Errichtung von Staffelgeschossen ausgeschlossen werden. Dies betrifft
mehrere Gebäude auf dem Hospitalgelände in direkter Nachbarschaft zum Ensemble Mathil-
denhöhe, um Einschränkungen der Sichtbezüge und Sic htachsen zu verhindern.
In den Fällen, in welchen Staffelgeschosse zulässig sind, sollen sie allseitig zurückspringen,
um eine einheitliche Wirkung der Traufhöhe zu errei chen. Die nach Landesrecht geltenden
Bestimmungen sind nicht ausreichend, um die Wirkung eines zusätzlichen Geschosses mit
durchlaufender Fassade zu vermeiden.
2.3 Höhe baulicher Anlagen
Da bei bestimmten Gebäudenutzungen und Gebäudeforme n (gesundheitliche Einrichtungen –
Alice-Hospital) die Festsetzung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse für die Höhenentwick-
lung der Gebäude aufgrund vom Regelfall abweichende r Geschosshöhen nicht ausreichend
ist, werden Festsetzungen zur maximalen Gebäudehöhe getroffen, um eine Störung des En-
sembles am Olbrichweg durch unverhältnismäßige Gebä udehöhen zu vermeiden.
Die einheitliche Zeilenwohnbebauung beidseitig der Pützerstraße, die mit ihrer klaren und
einheitlichen Dachform prägend für das Stadtbild un d entlang der Straße ist, soll als Ensem-
ble geschützt werden. Außerdem liegt diese Bebauung in der direkten Sichtachse im Zu-
gangsbereich aus der Innenstadt (Erich-Ollenhauer-P romenade) sowie umgekehrt zur Stadt-
mitte. Dies lässt keine zusätzlichen Veränderungen der Dachhöhen und -formen zu.
3. Bauweise
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 Abs. 2 bis 4 B auNVO)
Für das Gebiet werden in Abhängigkeit der vorhanden en Bebauung die geschlossene, die
offene oder die abweichende Bauweise festgesetzt.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 30
3.1 Geschlossene Bauweise „g“
Im östlichen Teil des Plangebietes am Lucasweg und im Bereich der Dieburger Straße wurde
teilweise die geschlossene Bauweise gemäß § 22 Abs. 3 BauNVO festgesetzt, um die z. T.
gründerzeitlichen geschlossenen Blockrandbebauungen planungsrechtlich zu sichern.
3.2 Offene Bauweise „o“
In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seit lichem Grenzabstand errichtet. Die
Länge der in § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO bezeichneten Hausformen darf höchstens 50 m
betragen.
Im Bereich des WA-Gebietes beidseitig der Pützerstr aße unterstreicht diese Festsetzung zu-
sammen mit der Ausweisung der überbaubaren Flächen das Planungsziel, den Charakter des
offenen, durchgrünten Gebietes mit freistehenden Ze ilenbauten und Solitären zu sichern.
3.3 Abweichende Bauweise „a“
Aufgrund einer vorhandenen Mischung aus offener Beb auung und Grenzbebauung wird für
ein kleines Teilgebiet im nordöstlichen Bereich die abweichende Bauweise festgesetzt.
4. Überbaubare Grundstücksflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Ba ulinien und Baugrenzen festgelegt.
Damit wird bestimmt, wo auf dem jeweiligen Grundstü ck die zulässige Bebauung verwirklicht
werden kann.
Da es sich im gesamten Planungsbereich vor allem um die Sicherung und Bewahrung des
Bestandes handelt, orientieren sich die Festsetzung en dieses Bebauungsplanes sehr stark an
der Bebauung im Bestand. Dort wo aus städtebauliche r und denkmalpflegerischer Sicht
nichts dagegen spricht, sind Anbau- und Erweiterung smöglichkeiten gegeben.
Im mittleren Teilbereich auf dem Gelände des Alice- Hospitals werden Flächen für Neubau-
möglichkeiten sehr genau auf Grundlage vorliegender Planungsentwürfe festgelegt und ge-
kennzeichnet. Diese Ausweisungen sichern ausreichen de Entwicklungsmöglichkeiten für den
Betrieb des Hospitals und dessen Personenkreis, sch ützen aber gleichzeitig die Bereiche und
zusammenhängenden Grün- und Freiflächen, die auch i m Rahmen der Biotopvernetzung und
des Klimaaustauschs für die Gesamtstadt von Bedeutu ng sind.
Bei der Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstüc ksfreiflächen sind gemäß den festge-
setzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwic klung von Boden, Natur und Land-
schaft die Befestigungen auf das zwingend erforderl iche Maß zu reduzieren.
5. Flächen für Nebenanlagen Stellplätze und Tiefgar agen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB i. V. m. §§ 12 und 14 BauNVO)
Die Anlage von Stellplätzen und Garagen prägen das städtebauliche Erscheinungsbild ent-
scheidend. Bestehende Garagen und Stellplätze wurde n im Rahmen der allgemeinen Zielset-
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 31
zungen (Stadtbild, Umweltbelange) berücksichtigt. G roße Stellplatzflächen wie die Tiefgara-
genanlage an der Stiftstraße, werden planungsrechtl ich gesichert.
Die neue Tiefgarage im Innenbereich des Hospitals u nterhalb der Parkanlage wird nach vor-
liegenden Planungsunterlagen genau definiert und fe stgelegt. Besonderes Augenmerk gilt
den grünplanerischen Festlegungen oberhalb dieser A nlage, um den parkartigen Charakter
im Innenbereich trotz Errichtung einer Tiefgarage w ieder herzustellen und zu schützen.
Private Erschließungsflächen, Stellplätze und Zufah rten zu Stellplatzanlagen sowie sonstige
zu befestigende Grundstücksfreiflächen sind so herz ustellen, dass Niederschlagswasser ver-
sickern kann (z. B. Schotterrasen, Pflaster mit Ras en- oder Splittfugen).
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO
Nebenanlagen sind auch außerhalb der überbaubaren G rundstücksflächen eingeschränkt für
Anlagen zur Gartenbewirtschaftung und zur Garten- u nd Freiflächengestaltung sowie als
Standplätze für Fahrräder und Abfallbehälter zuläss ig. Hierdurch soll gewährleistet sein,
dass auf den Grundstücksfreiflächen Nebenanlagen au f ein mit dem Gebietscharakter ver-
trägliches Maß beschränkt werden.
Die Größe der Anlagen wird außer auf den Gemeinbeda rfsflächen auf jeweils 15,0 m² Grund-
fläche sowie 45,0 m³ umbauten Raum begrenzt. Einric htungen und Anlagen für die Kleintier-
haltung sind aus Gründen der Gebietsverträglichkeit (Pufferzone der Welterbestätte) in die-
sem Plangebiet ausgeschlossen, da sie nicht dem vor handenen und angrenzenden Gebiets-
charakter entsprechen.
6. Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Die im Bebauungsplan dargestellten öffentlichen Ver kehrsflächen entsprechen den vorhan-
denen Straßenflächen, über die alle Grundstücke im Planungsgebiet erschlossen werden.
Die Stiftstraße wird zwischen Dieburger Straße und Paula-Ludwig-Platz als Verkehrsfläche
mit besonderer Zweckbestimmung – Verkehrsberuhigter Bereich – ausgewiesen, um die Er-
schließungsfunktion für diesen Straßenteil, der auc h Teile des Alice-Hospitals andient, sicher
zu stellen. Südlich des Paula-Ludwig-Platzes wird d ie Stiftstraße zum Teil als Fußgängerbe-
reich ausgewiesen, um aus dieser Richtung den beson deren Zugang zur Erich-Ollenhauer-
Promenade und der Mathildenhöhe zu betonen.
7. Flächen für Versorgungsanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB)
Für die Flächen von Versorgungsanlagen werden die b estehenden Standorte festgesetzt und
damit gesichert.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 32
8. Grünflächen
(§ 9 Abs.1 Nr. 15 BauGB)
8.1 Öffentliche Grünflächen
Die im Plan gekennzeichneten öffentlichen Grünfläch en sind als Begleitgrün zu den Wegen
entlang der Erich-Ollenhauer-Promenade und der Stif tstraße dauerhaft zu erhalten und zu
pflegen. Es wurden die bestehenden Grünflächen fest gesetzt, um den vorhandenen Bestand
dauerhaft zu sichern. Darüber hinaus soll in der Er ich-Ollenhauer-Promenade ein Grünflä-
chenanteil von ca. 30 % sichergestellt werden, um d en Charakter als Grünverbindung zu ver-
deutlichen.
8.2 Private Grünflächen
Die Mathildenhöhe und die angrenzenden Bereiche ent lang der Erich-Ollenhauer-Promenade
und der Pützerstraße im Bereich der offenen Bebauun g weisen durchgrünte Gartenbereiche
auf. Diese werden zwischen den Zeilenbauten als Grü nflächen festgesetzt, um deren Funktion
für das Klima und die Erholung sicher zu stellen un d den Siedlungscharakter in diesem Be-
reich zu erhalten. Die Grünflächen prägen insbesond ere an der Erich-Ollenhauer-Promenade
und der Pützerstraße den angrenzenden Straßenraum u nd übernehmen damit den Charakter
der Villengärten auf der Mathildenhöhe. Damit einhe rgehend werden für die vorhandenen
Vorgartenzonen bis zu einer Tiefe von 6,0 m Nebenan lagen ausgeschlossen. Auch sind
Schottergärten hier nicht zulässig.
8.3 Spielplatz
Der Wasserspielplatz mit künstlerischer Gestaltung von Walter Naß sowie der Ballspielplatz
an der Stiftstraße werden entsprechend festgesetzt und sind dauerhaft zu erhalten und zu
pflegen. Sie stellen ein wichtiges und attraktives Angebot insbesondere für Familien in den
westlich der Stiftstraße liegenden Geschosswohnunge n dar.
9. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltei nwirkungen, Immissi-
onsschutz – Lärm
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Zur Prüfung potentieller Lärmeinwirkungen innerhalb des Geltungsbereichs wurde ein Lärm-
gutachten erstellt. Im Ergebnis werden Bereiche auf gezeigt, die Maßnahmen zum Schutz
gegen negative Lärmeinwirkungen erforderlich machen . Es wurde den Ausführungen des
Lärmgutachtens entsprechend gefolgt.
Da im Tageszeitraum und im Nachtzeitraum an den str aßenseitigen Fassaden der Gebäude
entlang der Dieburger Straße und im Kreuzungsbereic h der Pützerstraße die Orientierungs-
werte der DIN 18005/1 für ein Allgemeines Wohngebie t überschritten werden, sind Vorkeh-
rungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen zu treffen.
Da im Planungsgebiet in den straßenabgewandten Bere ichen ausreichend geschützte Außen-
wohnbereiche (Gärten, Terrassen) zur Verfügung steh en, kann an Fassaden mit Orientie-
rungswertüberschreitungen das in der DIN 10085/1 fo rmulierte Ziel „Schutz der Außenbe-
reiche“ auf das Ziel „Schutz der Aufenthaltsräume“ hin verlagert werden. Aufenthaltsräume
in Gebäuden können wirksam durch passive Maßnahmen geschützt werden. Die aufgeführten
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 33
passiven Schutzmaßnahmen (Ausbildung der Außenbaute ile, schalldämmende Lüftungsein-
richtungen) sind bei der Änderung oder Errichtung v on Gebäuden zu beachten.
Es ist zu beachten, dass das Gebiet zum Zeitpunkt d er Planaufstellung überwiegend bebaut
ist. Schutzmaßnahmen sind daher bezüglich der Grund rissausrichtung nur eingeschränkt
möglich. Bei Neubauvorhaben sind diese zu beachten.
10. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege u nd zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft
(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
10.1 Oberflächenbefestigung – Verwendung von wasser durchlässigen Belägen
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundst ücke und öffentliche Flächen sind, so-
weit wasserrechtliche Belange nicht entgegenstehen, als teilversiegelte Flächen anzulegen
(Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, K ies- und Plattenwege). Bei Flächen, die
nicht teilversiegelt sind, ist das anfallende Niede rschlagswasser in angrenzende Grund-
stücksfreiflächen zu versickern. Solche Flächen sin d dann zulässig, wenn eine bestimmte
Steigungsgradiente überschritten wird oder sie als interne Verkehrswege auch für Schwerver-
kehr dienen. Innerhalb der Verkehrsflächen besonder er Zweckbestimmung sind sie bis zu
50% der Flächenanteile zulässig um damit die Anford erungen an die Barrierefreiheit sicher-
zustellen.
Diese Maßnahmen dienen auch dem Erhalt des naturnah en Wasserhaushaltes sowie der Re-
genrückhaltung und Förderung der Verdunstung von Ni ederschlagswasser sowie zur Verbes-
serung des lokalen Klimas. Der Versiegelungsgrad so ll so niedrig wie möglich gehalten wer-
den. Dadurch wird der Wasserabfluss im Gebiet verla ngsamt und das örtliche Kanalsystem
entlastet. Der natürliche Wasserhaushalt wird gesch ont.
10.2 Insektenfreundliche/fledermausfreundliche/Auße nbeleuchtung
Sofern keine historischen Beleuchtungsarten gewählt werden, sind zur Vermeidung von Be-
einträchtigungen von nachtaktiven Insektenarten und Fledermäusen für die Außenbeleuch-
tung ausschließlich Natriumdampf-Hochdrucklampen, N atriumdampf-Niederdrucklampen
oder LED-Leuchtmittel mit Richtcharakteristik und u nter Verwendung vollständig gekapselter
Lampengehäuse zulässig. Die Farbtemperatur von max. 3.500 Kelvin (warmweiße Lichtfarbe)
darf unter Verwendung vollständig gekapselter Leuch tengehäuse (Full-Cut-Off), die kein Licht
nach oben emittieren, nicht überschritten werden.
Das Verwenden von Halogenstrahlern an Gebäuden, Weg en und im Bereich von zusammen-
hängenden Gehölzstrukturen ist zum Schutz von Insek ten zu vermeiden. Künstliche Licht-
quellen irritieren nachtaktive Insekten oder locken sie an, sodass sie in ihrem natürlichen
Verhalten beeinträchtigt werden. Beim Umkreisen der Lampen verlieren sie viel Energie und
es besteht die Gefahr, dass sie gegen die Lampengeh äuse prallen und zu Boden fallen oder
sich an der heißen Lampe verletzen oder umkommen. A uswirkungen auf die Nahrungssuche,
Partnerfindung oder Eiablage sind abzusehen. Die Fe stsetzung dient der Vermeidung und
Minimierung dieser Risiken für die nachtaktiven Ins ekten. Gleichzeitig beugt eine Verringe-
rung der Verwendung von künstlichem Licht einer Ver änderung oder Störung der Ökologie
der ortsansässigen Fledermausgemeinschaft vor.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 34
10.3 Schutz vor Vogelschlag
Zur Vermeidung von Vogelschlag ist bei großen ungeg liederten Glasflächen mit einer Größe
von mehr als 3 m² (bspw. Übereckfassaden oder Glasf assaden in denen sich Vegetation spie-
gelt) ausschließlich die Verwendung von Vogelschutz glas zulässig.
Großflächige Glasflächen können Vögel gefährden. Di e Scheiben täuschen den Tieren eine
freie Flugbahn vor. Eine besondere Gefahr stellen G lasfronten vor nahen Bäumen dar. Hilf-
reich sind alle Maßnahmen, die dazu führen, dass di e Vögel die Glasscheiben erkennen. Am
einfachsten ist es, Vogelschutzmaßnahmen bereits vo r dem Bau eines Gebäudes einzupla-
nen.
10.4 Nist- und Quartierhilfen
Zur Förderung von Brutbiotopen für Vogelarten sind bei Neubauten bauseitig an allen Gebäu-
den Einbau-Nistkästen für Mauersegler, Schwalbenart en oder Haussperlinge vorzusehen (Zwei
Nistkästen je Gebäude).
Im Zusammenhang mit den planungsrechtlich zulässige n Rodungs- und Bauarbeiten gehen
Nistmöglichkeiten und Quartiere für Baum-, Höhlen-, Nischen- und Gebäudebrüter verloren.
Hierfür muss ein Ersatz für die Aufrechterhaltung d es Angebots an Quartieren innerhalb des
Geltungsbereichs geschaffen werden. Hierzu sind Nis t- oder Quartiershilfen für Baum-, Höh-
len- und Nischenbrüter bzw. für Fledermäuse als Ers atz in einem zeitlich vorgezogenen Zeit-
raum in räumlicher Umgebung anzubringen.
Um den Verlust eines Höhlenquartiers (Baum Nr. 159 und 202) auszugleichen, sind innerhalb
der Gartenanlage des Alice-Hospitals 3 Fledermauskä sten an geeigneter Stelle vor Fällung des
Baumes anzubringen. Eine Umweltbaubegleitung (UBB) hat den Ort der Anbringung der Fle-
dermauskästen zu bestimmen und zu dokumentieren. So llten weitere Höhlenbäume im Zuge
der Fällung von der UBB erfasst werden, so sind auc h hier je Höhlenquartier mindestens 2
Fledermauskästen an geeigneter Stelle anzubringen. Die Dokumentation über die Anbringung
der Kästen ist selbständig an die zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) weiterzuleiten.
10.5 Kontrolle von potentiellen Tierquartieren
Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese zu jeder Zei t auf Tierbesatz (Fledermäuse, Bilche,
gebäudebrütende Vogelarten) zu untersuchen. Potenti elle Quartiere sind unmittelbar vor Be-
ginn der Abrissarbeiten zu verschließen, um einen Besatz ausschließen zu können.
Bei der Fällung von Bäumen ist im Vorfeld eine Unte rsuchung auf Höhlen und andere Struktu-
ren, die Ruhe- und Fortpflanzungsstätten für Fleder mäuse, Vögel oder Bilche bieten können,
durchzuführen. Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf deren selbstständigen Auszug gewar-
tet und die Höhle anschließend verschlossen werden.
Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holzhaufen müss en vor Baufeldfreimachung händisch
beräumt werden; werden dabei besonders geschützte A rten wie Gartenschläfer, Igel oder
Blindschleichen während der Winterruhe angetroffen, ist dies der Unteren Naturschutzbehörde
zu melden und das weitere Vorgehen festzulegen.
Die Tötung einzelner Tierindividuen kann so minimiert bzw. ausgeschlossen werden.
Hierauf wird im Bebauungsplan (Ziffer V. 3) hingewiesen.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 35
10.6 Dachbegrünung
Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Min destgröße von 20 m² sind extensiv als
Gras-Staudendach zu begrünen. Die Vegetationsschich t muss eine Mächtigkeit von mindes-
tens 0,12 m aufweisen. Fenster, Be- und Entlüftungs öffnungen, Dachterrassen und techni-
sche Aufbauten, sind ausgenommen. Anlagen für Solar thermie und Photovoltaikanlagen
müssen mit der Dachbegrünung kombiniert werden könn en und schließen sich gegenseitig
nicht aus. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhal ten.
Die Dachbegrünung kann das lokale Klima positiv bee influssen, während sie gleichzeitig der
Fauna als Lebensraum und Nahrungshabitat dient. Auß erdem trägt sie zur Rückhaltung und
Reinigung von Niederschlagswasser bei und verzögert dessen Abfluss.
10.7 Vorgartenzone
Die mit 6,0 m definierte Vorgartenzone, gemessen ab der Grundstücksgrenze an der öffentli-
chen Verkehrsfläche, ist gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu pflegen und zu erhalten.
Dies gilt nicht für Gemeinbedarfsflächen. Innerhalb der Vorgartenzonen sind nur die notwen-
digen Hauszugänge sowie Zufahrten zu den Stellplätz en und Tiefgaragen zulässig. Alle ande-
ren baulichen Anlagen einschließlich der gem. Ziff. 6.3 zulässigen Nebenanlagen sind in der
Vorgartenzone ebenso wie Schottergärten nicht zuläs sig. Gärtnerisch angelegte Flächen ha-
ben durch ihren Vegetationsanteil positive Auswirku ngen auf das lokale Klima. Sie können
auch Habitate für Tiere darstellen oder der Biotopv ernetzung dienen. Ein geringer Versiege-
lungsgrad steigert die jeweiligen positiven Auswirk ungen noch. Vorgartenzonen prägen das
Stadtbild mitunter ganz entscheidend, weshalb dort keine weiteren Nebenanlagen und Ar-
beits- oder Lagerflächen entstehen sollen. Dies ist für die Wirkung des Stadtbildes im An-
schluss an die Villenkolonie der Mathildenhöhe und der Welterbestätte von besonderer Be-
deutung. Das trifft vor allem für die Bereiche der offenen Bebauung entlang der Pützerstraße
sowie der Erich-Ollenhauer-Promenade zu, die bis an die Villengärten der Mathildenhöhe
heranreicht.
10.8 Begrünung von Tiefgaragendachflächen
Tiefgaragen und andere bauliche Anlagen unterhalb d er Geländeoberfläche, die nicht durch
oberirdische bauliche Anlagen oder Erschließungsflä chen überdeckt sind, sind mit einer Ve-
getationsschicht von mind. 0,8 m Stärke (zuzüglich Filter- und Drainageschicht) zu überde-
cken und gärtnerisch anzulegen. Für die neu geplant e Tiefgarage auf dem Gelände des Ali-
cen-Hospitals sind unterschiedliche Überdeckungsstä rken für die Vegetationsschichten ver-
bindlich nach dem Detailplan „Vegetationsschichten TG-Alice-Hospital“ vorzusehen, der als
Teilplan A im Planteil enthalten ist.
10.9 Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospita l
Um den Verlust von Gehölzen auszugleichen, ist die Anzahl der gerodeten Bäume sowie
Sträucher innerhalb der Parkanlage mindestens in gl eicher Anzahl zu ersetzen. Hierfür sind
vorwiegend heimische und standortgerechte Sträucher und Bäume zu verwenden. Zur Wie-
derherstellung der Parkanlage sind die Vorgaben des „Freiflächengestaltungsplan (Kresse
2020)“ sowie der Detailplan „Vegetationsschichten TG Alice-Hospital“ (Teilplan A) anzuwenden.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 36
10.10 Fassadenbegrünung
Die Begrünung von Fassaden bzw. Fassadenteilen hat einen positiven mikroklimatischen Ef-
fekt auf die Umgebung und bedingt gleichzeitig eine Erhöhung des Lebensraumanteils für
Vögel, Insekten und vereinzelt kleine Säugetiere. D ie Fassaden sind daher zu mindestens
25 % zu begrünen, sofern bautechnische oder brandte chnische Regelungen dem nicht wider-
sprechen. Es wird empfohlen, Arten aus der Pflanzli ste zu verwenden. Ausnahmen von dieser
Festsetzung können im Bereich der Gemeinbedarfsfläc he durch technische Anforderungen
oder auf besonderen Nachweis entstehen.
11. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern un d sonstigen Pflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)
11.1 Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen
Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgeset zten Einzelbäume und Baumgruppen sind
dauerhaft zu erhalten und bei Beschädigung oder Erk rankung durch geeignete Maßnahmen
zu behandeln. Ausgefallener Bewuchs ist durch einhe imische und standortgerechte
Neupflanzungen entsprechend der Pflanzliste (Ziffer V. Nr. 16. im Planteil) zu ersetzen und
dauerhaft zu erhalten. Der Erhalt von für Tiere wic htigen innerstädtischen Biotopstrukturen
(Lebensraum- und Nahrungshabitate), sowie der Erhal t der klimatischen Ausgleichsfunktion
und ortsbildprägenden Baumstrukturen wird durch die se Festsetzung angestrebt.
11.2 Anpflanzen von Bäumen und sonstigen Bepflanzun gen
Bei Anpflanzungen sind, soweit andere Festsetzungen des Bebauungsplans dem nicht entge-
genstehen, vorwiegend einheimische, standortgerecht e Laubbäume und Sträucher entspre-
chend der Artenempfehlung zu verwenden. Darüber hin aus sind Flächen naturnah mit gebiets-
heimischen Kräutern und Gräsern zu bepflanzen. Bäum e und Sträucher tragen zur Produktion
von Frisch- und Kaltluft bei, spenden Schatten und besitzen eine Filterfunktion gegenüber
Feinstaubpartikeln. Außerdem stellen insbesondere h eimische Arten und ältere Großbäume
für viele Tierarten Habitate zur Verfügung. Durch d en entsprechenden Substrataufbau über
der Tiefgarage sind Bepflanzungen mit Bäumen und Gr oßsträuchern realisierbar.
11.3 Baumschutzmaßnahmen
Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Baustelle vor Beschädi-
gungen von Stamm und Wurzelraum durch Sicherungsmaß nahmen entsprechend der DIN
18920 zu schützen.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 37
B. AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHRENDEN REGELUN GEN IN
DEN BEBAUUNGSPLAN
1. Gestaltung der baulichen Anlagen
Die Nähe zur Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstad t“ und die Lage eines großen Teils des
Geltungsbereichs innerhalb der Pufferzone der Welte rbestätte erfordert es, dass die Gestal-
tung der Umgebung in ihren typischen Merkmalen erha lten bleibt.
Das nordwestlich an die Mathildenhöhe angrenzende Q uartier ist von einer Bebauung unter-
schiedlicher Zeitepochen umgeben, die ihre Entstehu ngszeit z. T. vor der Neubebauung der
Mathildenhöhe haben. Aber auch in der Wiederaufbauz eit sind qualitätvolle Bauten entstan-
den, darunter der Meisterbau von Ernst Neufert an d er Pützerstraße. Die Umgebung der Ma-
thildenhöhe stellt somit einen gestalterisch anspru chsvollen Stadtraum dar.
Insbesondere findet sich eine Reihe von Gebäuden, d ie aus der Zeit bis 1900 (Gründerzeit-
bauten) stammen und als erhaltenswerte Bausubstanz angesehen werden können. Ihre archi-
tektonischen Elemente sollen erhalten oder wieder h ergestellt werden.
Die vorhandenen Qualitäten im Viertel sowie die Nac hbarschaft zur Welterbestätte sind mit
gestalterischen Anforderungen verbunden, welche sic herstellen, dass sich das Quartier auch
weiterhin als ein homogener Teil des Stadtbildes da rstellt.
1.1 Dachgestaltung
1.1.1 Dachform
Die Gestaltung der Dachlandschaft ist besonders in Gebieten mit topografisch bewegtem
Gelände von besonderer gestalterischer und städteba ulicher Bedeutung. Durch ihre Fernwir-
kung prägt die Dachlandschaft an der westlichen Sei te der Mathildenhöhe das Siedlungsbild
mit. Auch an den Blickbeziehungen entlang der Erich -Ollenhauer-Promenade ist sie für den
Stadtraum kennzeichnend. Die Dächer mit ihrer Farbi gkeit und den typischen Materialien
stellen einen überlieferten Teil der Baugeschichte und somit auch der Umgebung der Welter-
bestätte dar. Daher ist die Dachlandschaft im Ansch luss an die Welterbestätte zu schützen.
Für die denkmalgeschützten Gebäude ist die jeweils vorhandene Dachform zu schützen und
zu erhalten. Für alle weiteren Gebäude wurde die im Bestand dominierende Dachform fest-
geschrieben. Bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächer n ist die für den jeweiligen Gebäu-
dtyp charakteristische Dachform zu erhalten und ggf . wiederherzustellen.
Während im östlichen Teilbereich am Lucasweg mit de r gründerzeitlichen Bebauung das stei-
lere Satteldach vorzufinden ist, ist für die Nachkr iegsarchitektur entlang der Pützerstraße
und auch an der Dieburger Straße das flacher geneig te Satteldach gestaltsprägend. Mögliche
Neubauten sollen sich mit der Dachform an die Umgeb ung anpassen.
Bei geneigten Dächern sind die Dachneigungen der Ha uptbaukörper symmetrisch auszu-
bilden. Als Dachneigung sind mindestens 30° und höc hstens 45°, in besonderen Fällen (oD)
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 38
35° zulässig. Bei eingeschossigen Anbauten können a uch flacher geneigte Dächer und Flach-
dächer zugelassen werden.
1.1.2 Dachaufbauten und Dachgauben
Die Festsetzungen zu den Dachelementen (Dachaufbaut en) orientieren sich an den Elemen-
ten, die im Planungsgebiet vorliegen. In den überwi egenden Fällen sind die Dachaufbauten
im Bestand eher zurückhaltend, die Dachflächen domi nieren. Um den Dachausbau für zeit-
gemäßes Wohnen nicht zu erschweren, wird die Maxima lbreite für Dachgauben mit 2,50 m
festgesetzt. Mit dieser mittleren Größe soll ein Be zug zur vorhandenen Bebauung sicherge-
stellt werden.
Auch werden als Grundregel die Abstände zu den jewe iligen Dachenden als auch die Abstän-
de zum First und zur Traufe definiert. Die Dachfläc he soll als Hauptelement weiterhin erhal-
ten bleiben.
Die Dachaufbauten sind als Giebel-, Kasten- oder Sc hleppgauben auszubilden und an der
Oberseite mit Ziegeln, Schindel oder Kupfer-/Zinkbl ech einzudecken.
Für die Wohnbebauung beidseitig der Pützerstraße we rden Dachgauben und Dachaufbauten
grundsätzlich ausgeschlossen. Damit soll der einhei tlichen und typischen Dachlandschaft
dieser Bebauung mit Mehrfamilienhäusern aus den 195 0er Jahren Rechnung getragen wer-
den und mögliche Beeinträchtigungen der Sichtbezieh ungen zur Mathildenhöhe verhindert
werden.
1.2 Gebäudefassaden
Die Vorgaben zur Fassadengestaltung und zum Fassade nmaterial orientieren sich an den
vorhandenen Materialien der überwiegenden Lochfassa den. Ortsuntypische Materialien wer-
den im Interesse der Bedeutung des Quartiers für di e Umgebung der Welterbestätte ausge-
schlossen.
1.3 Antennenanlagen
Technische Anlagen, welche an den Fassaden angebrac ht werden, können das Erscheinungs-
bild des Stadtraums negativ beeinflussen. Daher wir d das Errichten von Antennen und Para-
bolspiegeln auf die Fassadenteile beschränkt, welch e von öffentlichen Flächen aus nicht ein-
sehbar sind. So soll gewährleistet werden, dass kei ne störenden Einflüsse den Stadtraum mit
seinen Sichtbeziehungen prägen, die auch für die vi suelle Integrität der Welterbestätte von
Bedeutung sind.
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten
Werbeanlagen in Form von Blinklichtern, im Wechsel oder in Stufen ein- und ausschaltbare
Leuchten, als laufende Schriftbänder, als projizier ende Lichtbänder und als spiegelunterlegte
Schilder sowie freistehende Werbeanlagen oder Werbe anlagen auf oder über Dach sind unzu-
lässig, da sie gebietsuntypisch sind und den Gesamt eindruck dieses Wohnquartiers am nördli-
chen und westlichen Rand der Mathildenhöhe nachteilig beeinflussen würden.
Gerade im Zusammenhang mit der internationalen kult urellen Bedeutung der Welterbestätte
mit ihren Gebäude und Anlagen sollen Werbeanlagen d en optischen Zugang und die Wertigkeit
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 39
des gesamten Quartiers nicht negativ beeinflussen. Aus diesem Grund wurden differenzierte
Festsetzungen zur Größe und zur Anbringungshöhe der Werbeanlagen festgelegt.
1.5 Solaranlagen
Solaranlagen haben aufgrund ihrer Größe und Gestalt ung eine starke optische Wirkung auf das
Erscheinungsbild des Quartiers. Eine unruhige Gesta ltung der Dachflächen sowie die Blendwir-
kung über weite Distanzen sollen in der Schutzzone des Ensembles Mathildenhöhe vermieden
werden. Gleichwohl sollen Solaranlagen als Beitrag zum Klimaschutz auf allen Dächern zuge-
lassen werden, wenn sie durch integrierte Bauweisen weniger störend in Erscheinung treten.
Deshalb sind sie auf Flach- wie geneigten Dächern nach bestimmten Vorgaben zulässig.
So können Solaranlagen auf geneigten Dächern zugela ssen werden, wenn sie sich in Bauweise
und Farbgebung in das vorhandene Ziegeldach einfüge n. Neuere Bauarten können bündig in
die Dachflächen eingesetzt werden und weisen eine w eitgehend gleiche Struktur wie die Dach-
ziegel auf. Innerhalb der Pufferzone sowie der Sich tbeziehungen von und zur Welterbestätte
bestimmt sich die Zulässigkeit auch durch die optis che Wirkung, welche keine grundlegende
Störung für die Dachlandschaft darstellen darf. Die se wird jedoch nicht im Rahmen der Bau-
leitplanung festgesetzt, sondern leitet sich aus de m Denkmalschutzgesetz her (Umgebungs-
schutz).
2. Grundstücksfreiflächen
2.1 Einfriedungen
Einfriedungen und deren Gestaltung sind von großer Bedeutung für das Erscheinungsbild eines
Quartiers. Mit den differenzierten Festsetzungen zu Material und Höhe der Einfriedungen sollen
negative Auswirkungen auf das Stadtbild verhindert werden.
2.2 Stützmauern
Auf Grund der unterschiedlichen Topografie und der starken Geländemodellierung sind im
Geltungsbereich Stützmauern teilweise notwendig. Ch arakteristisch sind die historische
Stützmauer an der Dieburger Straße sowie die Mauer auf der Rückseite des Alice-Hospitals
parallel zum Platanenhain und zur Erich-Ollenhauer- Promenade.
Grundsätzlich soll zur Sicherung eines einheitliche n Erscheinungsbildes an den öffentlichen
Verkehrsflächen nur eine begrenzte Auswahl an Mater ialien zur Anwendung kommen. Zuläs-
sig sind Trockenmauerwerk, Natursteinmauerwerk und Blendmauerwerk aus Naturstein. In-
nerhalb und zwischen den Grundstücken sind auch Zie gelmauern sowie im Bereich der
Hochhausbebauung an der Dieburger Straße Betonstütz mauern bis zu einer Höhe von 0,5 m
zulässig.
2.3 Private Grundstücksfreiflächen
Aus stadtgestalterischen Gründen sowie zur Steigeru ng der Qualität der Freiräume und der
Aufenthaltsqualität sind die Grundstücksfreiflächen gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.
Die Gebäudevorflächen dürfen aus diesen Gründen nic ht als Arbeits- oder Lagerflächen benutzt
werden und sind, soweit sie nicht Zuwege oder Zufah rten sind, gärtnerisch zu gestalten und zu
erhalten. Diese Festsetzung dient der Aufwertung des Stadtbildes.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 40
Von besonderer Bedeutung sind die privaten Grünfläc hen der gestalterisch prägenden Wohnan-
lage entlang der Pützerstraße und der westlichen Di eburger Straße. Der offene zusammenhän-
gende Charakter dieser Grünflächen, der mit den Geb äuden zusammen ein Dokument der
Wohnanlagen der 50er Jahre darstellt, darf nicht du rch einschränkenden und parzellierenden
Bewuchs innerhalb der Gesamtanlage zerstört werden.
Die nicht überbauten Grundstücksfreiflächen sind gä rtnerisch anzulegen, zu bepflanzen und
als Grünflächen dauerhaft zu erhalten. Notwendige Z uwegungen und zulässige Nebenanlagen
sind davon ausgenommen. Ausnahmen bilden auch die z ur Erschließung notwendigen Flächen,
Terrassenflächen, Fahrradstellflächen und Kinderspielflächen.
Mit der Festsetzung eines Baumes pro 200 m
2 Grundstücksfläche wird der durchgrünte und
teilweise parkartige Charakter des Gebietes gestützt.
2.3.1 Stellplätze/Oberflächen
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundst ücke sowie private Stellplätze sind was-
serdurchlässig auszuführen; als wasserdurchlässige Beläge gelten u. a. wasserdurchlässige
Pflastersysteme, Porenpflaster, Pflasterbeläge mit einem Fugenanteil von mind. 20 % und Ein-
fachbefestigungen wie z. B. Schotterrasen und wassergebundene Wegedecken.
Damit wird eine übermäßige Versiegelung der Grundst ücksfreiflächen verhindert und der
gewünschte Charakter der einheitlichen, die Gebäude umgebenden Grünanlage unterstützt.
2.3.2 Abgrabungen
Außerhalb der als überbaubar ausgewiesenen Grundstü cksflächen sind Abgrabungen zulässig.
Die Geländeabgrabungen sind im Sinne einer Geländem odellierung bis maximal 0,5 m, bezo-
gen auf den natürlichen Geländeverlauf zulässig und als weich ausgezogene Böschungen mit
einer Böschungsneigung von max. 35° zu gestalten. U m den Anschluss des natürlichen Gelän-
des an die Gebäude als Bezugspunkt zu gewährleisten , sind Abgrabungen bis zu einer max.
Breite von 40 % der jeweiligen Gebäudeseite zulässig.
3. Erhaltenswerte Bausubstanz
Das Gebiet ist im Bereich der geschlossenen Bebauun g geprägt von einigen Gebäuden aus
der Zeit vor 1900. Diese Bebauung ist kennzeichnend für die Architektur, die bis zum Auf-
bruch in eine neue Architekturepoche durch die Küns tlerkolonie maßgebend war und dem
inhaltlich einen neuen Ansatz gegenüberstellt. Die Architektur der Gründerzeit um und vor
1900 ist geprägt von reichhaltiger Ornamentik aus S andstein, materialsichtigen Fassaden
oder auch Dachzierwerk. Diese Elemente sollen erhal ten bleiben, um die gestalterischen Qua-
litäten dieser Zeit zu bewahren und zu pflegen.
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 41
C. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN
(§ 9 Abs. 6 BauGB)
1. Denkmalschutz
Zum Zeitpunkt des Ausstellungsverfahrens zum Bebauu ngsplan sind folgende Gebäude als
Kulturdenkmäler (Einzeldenkmäler) gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz
(HDSchG) ausgewiesen:
- Pützerstraße 6, 6a, 6b, (Ledigenwohnheim von Erns t Neufert)
- Dieburger Straße Nr. 31 (Hauptgebäude Alice-Hospi tal),
- Dieburger Straße 55 (Stadtvilla)
- Erbacher Straße 4 mit Hinterhofbebauung (Baubüro für die Künstlerkolonie)
Als Sachteile sind gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG ausgewie sen:
- Stadtbrunnen Merckstraße
- Brunnen von Joseph-Maria-Olbrich
Weiterhin sind die unterirdischen Anlagen der ehema ligen Brauereikeller in der Dieburger
Straße 55 und 61 sowie der diese unterhalb der Dieb urger Straße verbindende Brauereikanal
als Kulturdenkmäler ausgewiesen.
D. HINWEISE
In den Bebauungsplan O 31 sind Hinweise aufgenommen worden, um planungsrelevante In-
formationen zum besseren Verständnis und zur Beacht ung zur Verfügung zu stellen.
Die Hinweise beziehen sich auf die Einsehbarkeit vo n Normen, die Darstellung der Pufferzone
zum UNESCO-Welterbe, sowie auf Artenschutz, Biodiv ersität, Umweltschutz, Bodendenkmä-
ler, Bodenveränderungen, Altflächen, Altstandorte, Kampfmittelbelastung, Klimaschutz, Lei-
tungsschutzmaßnahmen, geltende Satzungen und eine P flanzliste.
Statistische Angaben
Fläche des Geltungsbereichs: 76.930 m2
Wohngebiet e (WA und WB ) 30.629 m2
Öffentliche Verkehrsfläche 17.803 m2
Fläche für Gemein bedarf
Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einri chtungen 28.498 m2
TEIL B: UMWELTBERICHT
GEMÄß §§ 2 ABS. 4 UND 2A BAUGB
O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNGPLANUNG
IN DER WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT
7. MAI 2021
REDAKTIONELL ÜBERARBEITET 22.03.2022
Erstellt von:
Im Auftrag von: WerkStadt Architekten+ Stadtplaner
Magdalenenstraße 17
64289 Darmstadt
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 1
Inhaltsverzeichnis
I Einleitung .............................................................................................................. 4
1 Beschreibung des Planungsvorhabens .............................................................. 4
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs ...................................................................... 4 1.1
Anlass und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes sowie der Grünordnungsplanung 1.2
............................................................................................................................................................... 5
Bedarf an Grund und Boden ....................................................................................................... 8 1.3
Zu erwartende Wirkfaktoren und Vorbelastungen ......................................................... 10 1.4
2 In den Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte Ziele ................................ 11
Übergeordnete Fachplanungen ............................................................................................. 12 2.1
Schutzgebiete und -objekte .................................................................................................... 17 2.2
Naturräumliche Zuordnung und Gliederung .................................................................... 18 2.3
Verwendete Datengrundlagen ........................................................................................................... 19
3 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes
(Basisszenario) im Wirkungsbereich des Bauleitplans ................................... 20
Tiere und artenschutzrechtliche Belange ............................................................................ 20 3.1
Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) ...................................................................................... 26 3.2
Biologische Vielfalt ...................................................................................................................... 29 3.3
Boden ............................................................................................................................................... 29 3.4
Fläche................................................................................................................................................ 31 3.5
Wasser .............................................................................................................................................. 31 3.6
Klima ................................................................................................................................................. 32 3.7
Stadtbild .......................................................................................................................................... 35 3.8
Mensch und Gesundheit ........................................................................................................... 35 3.9
Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz) ............................................................................... 37 3.10
Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren 3.11
Umweltbelangen .......................................................................................................................... 39
4 Entwicklungsprognosen bei Durchführung der Planung .............................. 40
Tiere und artenschutzrechtliche Belange ............................................................................ 40 4.1
4.1.1 Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 42
Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) ...................................................................................... 43 4.2
4.2.1 Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 44
Biologische Vielfalt ...................................................................................................................... 44 4.3
4.3.1 Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 44
Boden ............................................................................................................................................... 45 4.4
4.4.1 Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 45
Fläche................................................................................................................................................ 46 4.5
4.5.1 Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................ 46
Wasser .............................................................................................................................................. 46 4.6
4.6.1 Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 46
Klima ................................................................................................................................................. 47 4.7
4.7.1 Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 48
Landschafts- bzw. Stadtbild ..................................................................................................... 48 4.8
4.8.1 Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 49
Mensch und Gesundheit ........................................................................................................... 49 4.9
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 2
4.9.1 Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 50
Kultur und Sachgüter.................................................................................................................. 50 4.10
4.10.1 Umweltschützende Maßnahmen ...................................................................................... 51
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .............................................................. 51 4.11
4.11.1 Umweltschützende Maßnahmen ...................................................................................... 51
5 Weitere zu betrachtende Umweltbelange ...................................................... 52
Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, 5.1
Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen ....................... 52
Art und Menge der erzeugten Abfälle/Abwässer und ihrer Beseitigung und 5.2
Verwertung ..................................................................................................................................... 52
Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima und Anfälligkeit des Vorhabens 5.3
gegenüber den Folgen des Klimawandels ......................................................................... 53
Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle (Störfälle) und Katastrophen .... 54 5.4
6 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN .................................................................... 54
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB ... 54 6.1
Verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich .................. 55 6.2
Übersicht über die Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung und Ausgleich55 6.3
Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung ............................................................. 56 6.4
Zusammenfassung der Artenschutzrechtliche Prüfung ................................................ 60 6.5
7 Vorschläge für grünordnerische Festsetzungen zur Aufnahme in den
Bebauungsplan .................................................................................................. 63
8 Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ................................ 69
9 Übersicht bei Nichtdurchführung der Planung (Umweltzustand) und
Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................ 69
10 Hinweise auf Schwierigkeiten, Lücken oder fehlende Erkenntnisse hinsichtlich
der Angaben der verwendeten technischen Verfahren ................................. 70
11 Allgemein verständliche Zusammenfassung .................................................. 70
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans O 31 Mathildenhöhe Nord-West
der Wissenschaftsstadt Darmstadt ................... ......................................................... 5
Abbildung 2: Flächennutzungsplan (FNP) zum Landscha ftsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, Stand 2018 ............................. ................................................................... 14
Abbildung 3: Landschaftsplan Darmstadt - Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten,
1997 ............................................. ........................................................................................ 16
Abbildung 4: Landschaftsplan Darmstadt – Entwicklungskarte, 2003 .................................. 17
Abbildung 5: Naturräumliche Gliederung Darmstadts, Ausschnitt aus dem
Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan (Wissensch aftsstadt
Darmstadt 2015) ................................... .......................................................................... 18
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 3
Abbildung 6: Untersuchungsergebnisse Vogel, Fledermäuse und Baumhöhlen mit den
Teilgebieten 1 und 2 (naturplan 2019) ............. ..................................................... 21
Abbildung 7: Ausschnitt aus der Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, Institut für Klima- und Energiekonzepte (2 016) .......................... 33
Abbildung 8: Lärmkartierung (tagsüber) (HLUG 2017) ............................................................... 36
Abbildung 9: Auszug aus der Denkmaltopografie der Wissenschaftsstadt Darmstadt,
Landesamt für Denkmalfplege Hessen, 2022 (Geltungsb ereich schwarz
gerissen dargestellt) .............................. ........................................................................ 38
Abbildung 10: MGI, Lärmempfindlichkeit, Fluchtdistanz und Darlegung der
Empfindlichkeit (naturplan 2019) ................ ........................................................ 40
Abbildung 11: Maßgebliche Außenlärmpegel nachts, Gruschka 2018 ................................. 49
Tabellenverzeichnis:
Tabelle 1: Verteilung der Biotoptypen (Nutzungstypen) innerhalb des
Geltungsbereichs vor Planungszustand (Bestand) ..... ........................................ 9
Tabelle 2: Verteilung der Biotoptypen (Nutzungstypen) innerhalb des
Geltungsbereichs nach Planungzustand (Planung) ............................................ 9
Tabelle 3: Übersicht der voraussichtlich zu erwartenden Wirkfaktoren im bau-,
anlage-und betriebsbedingten Zustand............................................................... 11
Tabelle 4: Wesentliche übergeordnete Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und
Verordnungen für die jeweiligen Schutzgüter und Kurzbe schreibung der
Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebauungsp lanes ...................... 11
Tabelle 5: Naturräumliche Gliederung des Geltungsbereichs .......................................... 18
Tabelle 6: Im Rahmen der Untersuchungen erfasste Vogelarten (naturplan 2019) . 23
Tabelle 7: Im Rahmen der Erfassungen im Jahr 2019 fes tgestellte Fledermausarten
(naturplan 2019) ......................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Tabelle 8: Zusammenfassung der wichtigsten meterologischen Parameter............... 32
Tabelle 9: Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der
Auswirkungen auf die Schutzgüter ........................................................................ 56
Tabelle 10: Beschreibung der Ausgleichsmaßnahem im Geltungsbereich..................... 62
Anhang:
I. Pflanzliste
II. Baumliste (Tabelle)
III. Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (KV-Tabelle Bestand/Planung) nach Hessi-
scher Kompensationsverordnung
IV. Baum- und Biotopbestandsplan Mathildenhöhe O 31 (Bestand/Planung)
V. Grünordnungsplan
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 4
Teil B UMWELTBERICHT
I EINLEITUNG
Im Bauleitplanverfahren O 31 Mathildenhöhe Nord-West ist gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetz-
buch (BauGB) eine Umweltprüfung durchzuführen. Als selbstständiger Bestandteil im Bau-
leitplanverfahren fasst die Umweltprüfung alle umweltrelevanten Belange im Umweltbericht
für die Behörden und die Öffentlichkeit zusammen und wird im Laufe des Verfahrens fort-
geschrieben. Inhaltliches Ziel ist die Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes (Ba-
sisszenario) sowie die Darstellung und Bewertung (Prognose) möglicher Auswirkungen des
Bebauungsplanentwurfes auf die Umwelt.
Die zu prüfenden Inhalte richten sich dabei nach Anlage 1 BauGB und Anhang 1 der EU-
SUP-Richtlinie sowie nach den festgelegten Zielen der einschlägigen Fachgesetze und -
pläne. Die landschaftspflegerischen Belange von Natur und Landschaft sind nach § 1 Abs. 6
Nr. 7 BauGB sowie nach den Belangen des Bodenschutzes gemäß § 1a Abs. 2 BauGB für den
Geltungsbereich (Planungsgebiet) zu beachten. Bei erheblichen Auswirkungen des Pla-
nungsvorhabens auf die Umwelt hat nach § 1a Abs. 3 BauGB ein Ausgleich durch geeignete
Darstellungen und Festsetzungen im Bebauungsplan nach §§ 5 und 9 (Flächen und Maß-
nahmen) oder anhand von vertraglichen Vereinbarungen (§ 11) zu erfolgen. Die Eingriffsre-
gelung gilt es dabei gemäß § 7 Abs. 6 Ziff. 7 BauGB zu berücksichtigen.
Grundlage zur Beurteilung der Auswirkung auf die Umwelt ist der Bebauungsplanentwurf
O 31 Mathildenhöhe Nord-West zum Stand der Offenlage des Büros W
ERK STADT ARCHITEK-
TEN UND STADTPLANER aus Darmstadt.
1 BESCHREIBUNG DES PLANUNGSVORHABENS
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs 1.1
Der rund 7,65 ha große Geltungsbereich liegt zwischen dem Martins- und Woogsviertel
rund ein Kilometer fußläufig von der Darmstädter Innenstadt entfernt. Der Geltungsbereich
wird nach Norden von der Dieburger Straße, nach Süden vom Olbrichweg, der Erich-
Ollenhauer-Promenade und Erbacher Straße, nach Osten bzw. Westen vom Lucasweg bzw.
der Merckstraße eingegrenzt.
Zwischen dem Lucasweg und der Stiftstraße liegt als größtes zusammenhängendes Grund-
stück das Alice-Hospital. Seit 1883 ist das Grundstück Standort der Klinik, dessen 1935 fer-
tiggestelltes, heute denkmalgeschützte Haupthaus, d en zentralen Punkt des Klinikareals
bildet. Über die Jahre ergänzten sich weitere medizin ische Einrichtungen und Gebäude
rund um das Haupthaus. Seit kurzem gehört auch das denkmalgeschützte Gründerzeitge-
bäude an der Dieburger Straße 61 zum Alice-Hospital-Komplex. Rückseitig des Haupthauses
schließt sich die Parkanlage des Krankenhauses an, die an den Olbrichweg und an die
denkmalgeschützte Freifläche der Mathildenhöhe angrenzt. Im Osten wird der Geltungsbe-
reich durch eine geschlossene Häuserzeile entlang des Lucasweges begrenzt. Die in Teilen
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 5
gut erhaltene gründerzeitliche Wohnbebauung wurde nach dem Krieg auf den bestehenden
Parzellen wieder aufgebaut. Die schmalen Grundstücke mit rückwärtigen Privatgärten kon-
trastieren im östlichen Bereich stark mit den großmaßstäblichen Gebäudestrukturen des be-
nachbarten Alice-Hospitals. Im westlichen Geltungsbereich dominieren zwischen der Merck-
und Pützerstraße bis zu fünfstöckige kasernenartige Zeilenbauten aus den 60er Jahren. Zwi-
schen den nord-süd ausgerichteten Gebäuden liegen größere Rasenflächen mit alternieren-
den Baum- und Gehölzstandorten.
Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans O 3 1 Mathildenhöhe Nord-West der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Während an der Pützerstraße und dem Lucasweg reine W ohnnutzungen überwiegen, be-
finden sich in den Erdgeschossbereichen der Dieburg er Straße vornehmlich Gewerbeflä-
chen mit örtlicher Nahversorgungsfunktion sowie kle ine Dienstleistungsbetriebe. Durch
die Nähe zur Innenstadt ist der Bereich gerade an der Dieburger Straße stark durch Fuß-
und Radfahrer sowie durch motorisierten Individualverkehr (MIV) frequentiert und bildet ei-
nen verkehrlichen Knotenpunkt im Bereich der Pützerstraße. Insgesamt stellt sich der Gel-
tungsbereich gegenüber den umgebenden Stadtquartieren als weniger dicht bebaut und
stadtstrukturell inhomogener dar.
Anlass und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes sowie der Grünordnungsplanung 1.2
Für den Geltungsbereich gibt es aktuell keinen rechtsgültigen Bebauungsplan. Ziel des Be-
bauungsplanentwurfes O 31 Mathildenhöhe Nord-West, ist die Erhaltung und geordnete
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 6
Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur, unter Berücksichtigung denkmalpflegeri-
scher und grünordnerischer Belange.
Die „Mathildenhöhe Darmstadt“ ist im Juli 2021 in die UNESCO-Liste des Kultur- und Natur-
erbes der Welt aufgenommen worden. Schon im Vorfeld wurde für die beantragte Stätte ei-
ne Pufferzone festgelegt. Diese ist ein Gebiet, welches den Schutz und den Erhalt sowie das
Management der Welterbestätte mit ihrem außergewöhnlichen universellen Wert und Attri-
buten regelt und diese vor negativen Entwicklungen schützt. Denn nicht immer muss eine
Gefährdung des außergewöhnlichen universellen Wertes innerhalb der Stätte erfolgen, die-
se kann auch außerhalb von ihr in der Nähe oder weiteren Fernen auftreten. In der Folge
wurde begonnen, innerhalb der Pufferzone alle Bereiche durch Bauleitplanung zu sichern.
Daher ist es auch ein Ziel des Bebauungsplans, die Welterbestätte in den Stadtraum einzu-
binden und eine Fehlentwicklung in diesem Bereich zu verhindern.
Als Maßgabe des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes wurden durch die Stadt- und
Landschaftsplanung die folgenden Zielvorgaben definiert:
- Steuerung einer geordneten baulichen innerstädtischen Nachverdichtung mit Neuaus-
weisung von Bauflächen für notwendigen Wohnungsbau in Darmstadt,
- Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit des Alice-Hospital-Standortes durch Erweiterung/
Veränderung der baulichen Anlagen,
- Sicherung, Erweiterung und Aufwertung der öffentlichen und privaten Frei- und Grünflä-
chenstruktur unter Anerkennung zukünftiger klimatischer Veränderungen und Heraus-
forderungen,
- Sicherung und Verbesserung vorhandener Sichtachsen und Wegebeziehungen,
- Sicherung einzelner Kulturdenkmäler und deren Umgebung mit Schutz der angrenzen-
den Künstlerkolonie Mathildenhöhe mit Sonderstellungsmerkmal.
Auf Grund der vorwiegend auf Sicherung und Erhaltung ausgerichteten Ziele des Bebau-
ungsplanentwurfes sowie der bereits bestehenden räumlichen Stadtstruktur, ermöglicht der
Planentwurf nur in drei Bereichen wesentliche bauliche Veränderungen. Dieser sieht auf den
derzeit unbebauten Rasenflächen zwischen den Zeilenbauten der Merck- und Pützerstraße,
den Neubau eines max. zweigeschossigen Mehrfamiliengebäudes vor. Die mit der Wohnbe-
bauung nachzuweisenden Stellplätze sollen über eine sich südlich anschließende neu zu
bauende Tiefgarage geschaffen werden. Die Erschließung der Tiefgarage soll über eine Ein-
fahrt aus der Merckstraße erfolgen. Die Dachfläche wird anschließend mit Erdboden von
mindestens 0,80 m Höhe aufgefüllt und gärtnerisch begrünt. Der aktuell dort bestehende
Kleinkinderspielplatz soll auf der Rasenfläche weiter nördlich wiederhergestellt werden.
Als zweite bauliche Maßnahmen sollen östlich des bestehenden Hauptgebäudes des Alice-
Hospitals zwei neue Funktionsgebäude gebaut werden. Dafür wurde bereits das ehemalige
Gebäude der Bauverwaltung abgebrochen. Die Realisierung der Gebäudeneubauten soll in
zwei Bauabschnitten erfolgen. Die Gebäude dürfen fünf bzw. vier Vollgeschosse (Ersatzbau
Ludwigshaus) nicht überschreiten und sind mit einem Flachdach auszubilden.
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 7
Als dritte bauliche Maßnahme soll zur Steigerung des PKW-Stellplatzangebots, rückseitig
des Klinikhaupthauses, ein Tiefgaragendeck auf dem Gelände der bestehenden Parkanlage
gebaut werden. Das Tiefgaragendeck soll anschließend wieder mit Erdreich aufgefüllt und
entsprechend der derzeit bestehenden Parkanlage in gleichartiger Weise wiederhergestellt
werden. Damit sich ein entsprechender Großbaumbestand wieder etablieren kann, ist hier
eine Erdauffüllung von 0,8 m bis >1,5 m vorgesehen.
Weitere bauliche Entwicklungsmöglichkeiten beziehen sich neben der Festsetzung eines
„Allgemeinen Wohngebietes“ bzw. „besonderen Wohngebietes für höher verdichtete Be-
standslagen und einer Gemeinbedarfsfläche „Krankenhaus“ auf die Ausweisung von priva-
ten und öffentlichen Grünflächen im Bereich der Erich-Ollenhauer-Promenade bzw. dem
Ernst-Neufert-Platz.
Grünordnungsplanung
Im Zuge des Planungsprozesses wurden die Vorgaben und Zielsetzungen des Landschafts-
plans der Wissenschaftsstadt Darmstadt 1 als wesentliche Grundlage für die Entwicklung ei-
ner ordnungsgemäßen Freiflächen- bzw. Grünordnungsplanung mit in den Bebauungsplan-
entwurf integriert.
Klimatisch fungiert der Geltungsbereich als Bindeglied zwischen den äußeren kaltluftprodu-
zierenden Stadtrandbereichen und den z.T. überwärmten Innenstadtbereichen (Herrngarten
– Erich-Ollenhauer-Promenade – Platanenhain – Olbrich- und Seitersweg – Rosenhöhe).
Diese klimatisch wichtige Achse entspricht der Grünverbindung 3 „Erich Ollenhauer-
Promenade“, die im Landschaftsplan als eine der wichtigsten Grünverbindungen Darmstadts
bewertet wird. Die Parkanlagen des Alice-Hospitals mit Altholzbeständen oder die unbe-
bauten Freiflächen der Mathildenhöhe wirken dabei selbst als klimaaktive Grünflächen. Hin-
gegen bilden andere Teile des Geltungsbereichs wie der Kreuzungsbereich Pützer- und Die-
burger Straße thermische Belastungsgebiete, die in den Sommermonaten die Lebensbedin-
gungen der Quartiersbewohner und Gewerbetreibenden negativ beeinträchtigen können.
Als eines der Primärziele gilt es die privaten und öffentlichen Freiflächen für stadtklimatische
Veränderungen durch Vorgaben der Grünordnungsplanung zu sichern bzw. weiterzuentwi-
ckeln. Klimatisch wirksame Grünstrukturen (Biotopergänzungsflächen) sind bauleitplanerisch
zu sichern und in stärker versiegelten Bereichen zu vergrößern und in ihrer Wirksamkeit
durch Verbesserung der Pflege, Aufwertung durch Pflanzungen und Sicherung des Grünflä-
chenangebots zu stärken. Daneben bieten die bestehenden Freiflächen entlang der Erich-
Ollenhauer-Promenade das Potenzial, den Westzugang zur Mathildenhöhe durch eine neue
Begrünungskonzeption zu stärken bzw. aufzuwerten.
Für den Geltungsbereich wurden dabei die folgenden raumwirksamen grünordnerischen
Ziele abgeleitet:
1 Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2004
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 8
- Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospital mit gleichartigen Baumstrukturen und
Bodenauffüllungen (Aufbauhöhen) im Bereich des geplanten Tiefgaragendecks entspre-
chend den Zielvorgaben des Freiflächengestaltungsplans,
- Sicherung stadtbildprägender und ortsteilgliedernder Gehölzbestände im südöstlichen
Grundstücksteil des Alice-Hospitals entlang des Olbrichweges,
- Sicherung bestehender Freiflächen mit Baumstandorten durch flächenhafte Festsetzung
von privaten Grünflächen im Bereich des Geschosswohnungsbaus zwischen Erich-
Ollenhauer-Promenade und Dieburger Straße,
- Verbesserung der Grünkulissenwirkung zur Mathildenhöhe durch Stützung der Achse
Stiftskirche-Stiftstraße-Erich-Ollenhauer-Promenade durch Erhöhung des Grünanteils
mit Festsetzung öffentlicher Grünflächen und Zielvorgaben zur Aufwertung und Pflege,
- Sicherung des Fußwegenetzes entlang der Erich-Ollenhauer Promenade als wichtige
Ost-Westverbindung (Öffentliche Verkehrsfläche mit Zweckbindung Fußweg) und Zu-
gang zur Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“,
- Stärkung von gesamtstädtisch relevanten klimatischen Ausgleichsströmungen und Kalt-
luftentstehungsgebieten,
- Klimaangepasstes Bauen mit Vorgaben zur Begrünung von Fassaden, Dächern und örtli-
cher Versickerung von Niederschlagswasser.
Bedarf an Grund und Boden 1.3
Die nachfolgenden Tabellen (Tab.1 und 2) zeigen die Verteilung der vorkommenden Bioto-
pe (Nutzungstypen nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV Hessen)) innerhalb
des Geltungsbereichs im derzeitigen Zustand (Bestand) und nach der Umsetzung des Be-
bauungsplans (Planung).
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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartGmbB 9
Tabelle 1: Flächenanteile der Biotoptypen (Nutzungs typen) innerhalb des Geltungsbereichs vor Planungszustand (Bestand)
Nutzungstypen (nach KV-Hessen 2005) Bestand
[m²] Anteil [%]
10.510 - Sehr stark o. völlig versiegelte Flächen 11.433 14,9 41,4 Befestigte Flächen ohne Boden-
versickerung
68,2
unbe-
grünte
Flächen
10.710 - Dachflächen nicht begrünt 20.309 26,5
10.520 - Nahezu versiegelte Flächen 18.391 24,1
26,8 Befestigte Flächen mit Bodenversi-
ckerung
10.530 - Wasserdurchlässige Flächenbefestigung 2.062 2,7
10.720 - Dachflächen extensiv begrünt 1.772 2,3 2,4 Grünfläche ohne Bodenanschluss
31,8
begrün-
te Flä-
chen
10.730 - Dachflächen intensiv begrünt 70 0,1
11.221 - Arten- und strukturarme Hausgärten 18.536 24,2
29,4 Grünfläche mit Bodenanschluss 1.222 B - Arten- und strukturreiche Hausgärten 2.855 3,7
11.231 - Parks, Villensiedlungen mit Großbaumbe
stand 1.157 1,5
Gesamt: 76.585 m² ~ 100 % ~ 100 %
Tabelle 2: Flächenanteile der Biotoptypen (Nutzung stypen) innerhalb des Geltungsbereichs nach Planungszustand (Planung)
Nutzungstypen (nach KV-Hessen 2005) Bestand in
[m²] Anteil [%]
10.510 - Sehr stark o. völlig versiegelte Flächen 11.202 14,6 41,3 Befestigte Flächen ohne Boden-
versickerung
67,5
unbe-
grünte
Flächen
10.710 - Dachflächen nicht begrünt 20.409 26,7
10.520 - Nahezu versiegelte Flächen 16.836 22,0
25,3 Befestigte Flächen mit Bodenversi-
ckerung
10.530 - Wasserdurchlässige Flächenbefestigung 2.500 3,3
10.720 - Dachflächen extensiv begrünt 3.013 3,9 8,2 Grünfläche ohne Bodenanschluss
32,5
begrün-
te Flä-
chen
10.730 – Dachflächen intensiv begrünt (u.a. TG) 3.309 4,3
11.221 - Arten- und strukturarme Hausgärten 15.625 21,3
25,2 Grünfläche mit Bodenanschluss 1.222 B - Arten- und strukturreiche Hausgärten 2.335 3,0
11.231 - Parks, Villensiedlungen mit Großbaumbe
stand 712 0,9
Gesamt: 76.585 m² ~ 100 % ~ 100 %
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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 10
Zu erwartende Wirkfaktoren und Vorbelastungen 1.4
Im Rahmen der bauplanerischen Entwicklungsmöglichkeiten mit der Neuausweisung von
Bauflächen und den dazu notwendigen Erschließungsmaßnahmen, ergeben sich die fol-
genden bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren 2 bei der Umsetzung des Be-
bauungsplanes (s. Tab. 3).
Aufgrund der innerstädtischen Lage gilt es bei der Wirkungsanalyse anthropogene Vor-
belastungen zu berücksichtigen. So entsprechen u.a. die Böden nicht mehr ihrem ur-
sprünglichen Zustand oder Vegetation wurde künstlich eingebracht. Das Vorkommen
von Tierarten beschränkt sich zumeist auf ubiquitäre Arten und weist gegenüber
menschlichen Siedlungsaktivitäten eine geringere Störungsempfindlichkeit als andere Ar-
ten auf.
Baubedingte Wirkfaktoren
Baubedingte Wirkfaktoren beschränken sich ausschließlich auf den Zeitraum der Bautä-
tigkeit. Insbesondere Lärmeinwirkungen, Erschütterungen, Gehölzrodungen, optische
Störwirkungen durch Licht oder Reflexionen, zusätzlicher Verkehr durch Baumaschinen
(Baustellenverkehr) sowie Stoffeinträge in Böden oder Wasserkreisläufe sind gegenüber
dem Ausgangszustand zu bewerten. Zu berücksichtigen gilt es auch Baustelleneinrich-
tungsflächen oder zusätzlich zu schaffende Zufahrten, die außerhalb des Geltungsbe-
reichs liegen können und zur Umsetzung des Bauvorhabens neu angelegt werden. Für
Tierarten können die o.g. Wirkfaktoren eine kurzzeitige oder aber auch eine zeitlich über
die Bauphase hinausgehende, verdrängende Wirkung (auch lokalen Populationen) ent-
falten. Dabei ist in beiden Fällen immer zu prüfen, ob eine Beeinträchtigung des Fort-
pflanzungserfolgs eintreten kann.
Innerhalb der Gartenanlage des Alice-Hospitals kommt es zu Gehölzrodungen für den
Bau des Tiefgaragendecks. Darüber hinaus sind Bäume im Bereich der Neuausweisung
der Baugrundstücke zwischen der Pützer- und Merckstraße von einer Rodung betroffen.
Neben bautypischen Lärmemissionen und Erschütterungen wird es zu zusätzlichem Bau-
stellenverkehr während der Bautätigkeiten kommen. Es gilt zu beachten dass sich Bau-
stellenlärm insbesondere im Bereich des Krankenhausgeländes negativ auf den Kranken-
hausbetrieb und dessen Patienten auswirken kann.
Anlagebedingte Wirkfaktoren
Anlagebedingte Wirkfaktoren beziehen sich auf von Bauwerken oder Anlagen ausgehen-
den (Ein-)Wirkungen auf die unmittelbare Umgebung. I.d.R. haben die anlagebedingen
Wirkfaktoren Lebensraumverluste von Vegetation und Tierarten zur Folge. Des Weiteren
geht durch bauliche Überprägung ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen einher
was i.d.R. eine Minderung der Grundwasserneubildungsrate zu Folge hat. Gleichzeitig er-
geben sich zumeist Lichtemissionen welche sich negativ auf die örtlichen Lebensbedin-
gungen der ortsansässigen Tierfauna auswirkt.
2 Im Rahmen der Analyse der Schutzgüter werden die vorhabenbedingten Wirkungen weiter ausgeführt.
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 11
Anlagenbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund der innerstädtischen Bestandssitua-
tion hier weniger von Bedeutung und wirken sich im Wesentlichen nur auf das Schutzgut
Tiere aus. Ein zusätzlicher Eintrag an Licht sowie neuen Bewegungsprofilen durch den
Menschen, kann die örtliche Fauna jedoch zusätzlich beeinträchtigen, was im Bereich der
baulichen Nachverdichtung der Pützerstraße zu erwarten ist.
Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Betriebsbedingte Wirkfaktoren beziehen sich auf Auswirkungen, die durch die Nutzung
eines (neu errichteten) Bauwerks oder einer Anlage entstehen können. Mit der Inbetrieb-
nahme geht i.d.R. die Zunahme an Auto-, Rad- und Fußgängerbewegungen einher. Diese
Lärm- und Bewegungsmuster können eine verdrängende Wirkung auf ortsansässige
Tierindividuen oder -populationen haben oder den Fortpflanzungserfolg negativ beein-
trächtigen. Des Weiteren kann ein künstlicher Lichteintrag die Orientierung von Tieren
beeinträchtigen oder eine verdrängende Wirkung haben. Daneben kann es aber auch zu
Störwirkungen bezogen auf den Menschen und dessen Lebensbedingungen kommen.
Tabelle 3: Übersicht der voraussichtlich zu erwarte nden Wirkfaktoren im bau-, anlage- und
betriebsbedingten Zustand
Baubedingt (temporär): Anlagebedingt: Betriebsbedingt:
- Lärm-, Licht- und Staubemis-
sionen,
- Bewegungen
- Erschütterungen (temporär)
- Bodenabtrag, -umlagerung
und -verdichtung
- Verlust von Biotoptypen und
Lebensstätten von Tier- und
Pflanzenarten
- Lärm-, Licht- und Stau-
bemissionen,
- Neuversiegelung
- Umnutzung von Flächen
- Dauerhafter Verlust der
natürlichen Bodenfunkti-
onen
- Verlust von Biotoptypen
und Lebensstätten von
Tier- und Pflanzenarten
- Lärm-, Licht- und Stau-
bemissionen,
- Bewegungen
- Erschütterungen (dau-
erhaft)
- Dauerhafter Verlust der
natürlichen Bodenfunk-
tionen
- Verlust von Biotopty-
pen und Lebensstätten
von Tier- und Pflanzen-
arten
2 IN DEN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTE ZIELE
Tabelle 4: Wesentliche übergeordnete Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verord-
nungen für die jeweiligen Schutzgüter und Kurzbeschreibung der Berücksichti-
gung bei der Aufstellung des Bebauungsplanes
Fachgesetz: Inhalt:
§ 1 Abs. 5 BauGB
Nachhaltige städtebauliche Entwicklung; Gewährleistung einer
dem Wohl der Allgemeinheit dienenden, sozialgerechten Bo-
dennutzung; Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt; Dau-
erhafter Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
§1 Abs. 6 BauGB
Zu berücksichtigende Umweltbelange bei der Aufstellung von
Bebauungsplänen (Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar-
beitsverhältnisse, Eingriffsregelung, FFH-/Vogelschutzgebiete,
technischer Umweltschutz, Nutzung erneuerbarer Energien,
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 12
Fachgesetz: Inhalt:
Hochwasserschutz)
§ 1a Abs. 2 BauGB Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Nachverdichtung/
Maßnahmen zur Innenentwicklung
§ 1 BBodSchG Abwehr schädlicher Bodenveränderungen, Sanierung von Altlas-
ten, Bodenschutz
§ 55 Abs. 2 WHG Niederschlagsversickerung
§§ 6 Abs. 1, 31 WHG, § 3a
Abs. 1, 2 WG
Schutz/Renaturierung von Gewässern, Rückhaltung von
Wasser, Vorbeugungen zum Klimawandel
§ 1 Abs. 1 BNatSchG Schutz, Pflege und Entwicklung vo n Natur und Landschaft
§ 18 Abs. 1 BNatSchG, § 1a
Abs. 3 BauGB
Eingriffsregelung
§ 44 BNatSchG Besonders geschützte Tier- und Pflanz enarten
§ 30 BNatSchG
§ 13 HAGBNatSchG
Gesetzlich geschützte Biotope
§§ 33, 34 BNatSchG FFH-/Vogelschutzgebiete, Verträgli chkeitsprüfung
§ 61 BNatSchG Erholungsschutzstreifen an Gewässern erster Ordnung
§ 47 BImSchG Luftreinhalteplan
§ 50 BImSchG Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen für den
Menschen, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität
§ 3 der 22. BImSchV Grenzwerte für Luftschadstoffe
DIN 18005-1 Orientierungswerte für Luftschall
§ 2 Abs. 1 der 16. BImSchV Immissionsgrenzwerte für V erkehrslärm
Freizeitlärm-Richtlinie Immissionsrichtwerte für die Beurteilung von Freizeitlärm in der
Nachbarschaft
18. BImSchV Sportanlagen Lärmschutzverordnung
26. BImSchV Grenzwerte für elektromagnetische Felder
DIN 4150-2 Orientierungswerte für Erschütterungen
Geruchsimmissionsrichtlinie Grenzwerte für Geruchsb elastungen
Übergeordnete Fachplanungen 2.1
Landesentwicklungsprogramm (LEP) Hessen
Allgemeine Grundsätze (Städtebau): „Die wesentliche Aufgabe des Städtebaus ist die
Fortentwicklung der Siedlungs- und Baustrukturen unter Berücksichtigung der sich ver-
ändernden Bedürfnisse in Wirtschaft und Gesellschaft und unter weitgehender Vermei-
dung von Umweltbelastungen. Dies erfordert sowohl gezielte Maßnahmen des Stadtum-
baus als auch der Siedlungserweiterung. Städtebauliche Strukturen sind insbesondere an
die Bedürfnisse von Familien, aber auch den speziellen Belangen von Frauen anzupassen.
Eine durch städtebauliche Strukturen bedingte Ausgrenzung Behinderter ist zu vermei-
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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 13
den. Im Rahmen der Landesentwicklungsplanung steht der Schutz bedeutender histori-
scher Ortsansichten oder denkmalgeschützter Landschaftsbestandteile im Vordergrund“
(LEP 2000).
Regionalplan Südhessen 2000 (RPS 2000) / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (Reg-
FNP)
Der Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP Planstand 2010)
weist das Vorhabengebiet als Fläche für den „Wohnungsbau“ aus. Darüber hinaus hat
das Planungsgebiet eine hohe Bedeutung für die innerstädtische Klimafunktion (Über-
gang Innen- und Außenbereich). Als übergeordnetes Ziel der Standortverbesserung wird
eine nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen angestrebt. Ein sparsamer
und schonender Umgang mit den natürlichen Ressourcen wie Grundwasser, Boden und
Klima sowie die Erhaltung der Artenvielfalt wird dabei angestrebt. Weitere Ziele sind
demnach:
- die Inanspruchnahme von Freiflächen durch Nutzung der Möglichkeiten zur Innen-
entwicklung und eine angemessene bauliche Verdichtung zu begrenzen,
- überörtliche Grün, Freizeit-, Sport- und Erholungsanlagen in ihrem Bestand und
notwendigem Ausbau zu sichern.
Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2018)
Übergeordnete Ziele zum Erhalt und der Weiterentwicklung von Freiraum- und Grün-
strukturen werden u.a. wie folgt beschrieben:
- Die Umweltqualität und die städtische Lebensqualität sollen erhalten und soweit
möglich verbessert werden. Dazu gehören der Schutz der Landschaft, die Sicherung
der natürlichen Ressourcen und die Verbesserung der Situation im unmittelbaren
Umfeld der Wohnquartiere. Eine wesentliche Bedeutung haben historische Ensem-
bles und Einzeldenkmale, die den städtischen Lebensraum prägen,
- Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere die Inanspruchnahme von Boden für
neue Baugebiete oder Verkehrstrassen, sind nur nach sorgfältiger Prüfung der Um-
weltverträglichkeit vorzunehmen. Solche Eingriffe sind durch Ausgleichsmaßnahmen
zu kompensieren im Sinne der Zielsetzung einer „nachhaltigen Stadtentwicklung“,
- der Ausbau der innerstädtischen Grünzüge und Grünanlagen soll zur Verbesserung
der Arbeits- und Wohnqualität in stadtklimatischer und stadtgestalterischer Hinsicht
erfolgen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) weist die Bereiche im Osten und Westen des Plangebie-
tes als „Wohnbaufläche“ aus (s. Abb. 2, orangene Flächen). Das Gelände des Alice-
Hospitals ist als „Gemeinbedarfsfläche“ mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ aus-
gewiesen (s. Abb. 2, rote Flächen mit „+“). Südlich des Geltungsbereichs, entlang des Ol-
brichwegs, schließt sich der „Platanenhain“ der Mathildenhöhe an, bevor die parkartige
Grünfläche des Westhanges der Mathildenhöhen zum Paula-Ludwig-Platz führt. Diese
Flächen sind als „Parkanlage und sonstige öffentliche und private Grünflächen“ ausge-
wiesen.
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 14
Gleichzeitig weist der FNP diese Grünflächen als „ausgewählte Grünverbindung“ im
Übergangsbereich zwischen der Innenstadt und den umgebenden Grünflächen im Au-
ßenbereich aus (s. Abb. 2, zentrale grüne Flächen mit gelber Punktlinie ). Als Ziel der
Grünverbindung ist die Erreichbarkeit von wohnungs- und siedlungsnahen Freiräumen
angeführt. In „gelb“ dargestellt sind die Hauptverkehrsstraßen Pützerstraße und Diebur-
ger Straße. Weitere Flächenkategorien wie Schutzflächen anderer gesetzlicher Vorschrif-
ten nach § 5 Abs. 4 BauGB, werden für das Gebiet keine aufgeführt.
Die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten des Bebauungsplanentwurfs O 31 Mathilden-
höhe Nord-West wiedersprechen damit nicht den Aussagen des aktuell rechtsgültigen
Flächennutzungsplans. Ein Änderungserfordernis des FNPs bleibt damit unberührt.
Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Landschaftsplan (LP) zum FNP der Wissenschaftsstadt Darmstadt, formuliert die fol-
genden Entwicklungsprioritäten in Bezug auf grünordnerische Ziele und Prioritätenset-
zungen (Naturschutz und Landschaftspflege), die es im Rahmen bauleitplanerischer Ver-
fahren zu berücksichtigen gilt:
Tier- und Pflanzenwelt
- Größtmögliche Erhaltung bestehender Baum- und Gehölzbestände auf privaten und
öffentlichen Frei- und Bauflächen, mit Ergänzung durch Baum- und Gehölzpflanzun-
gen sowie Dachbegrünungen,
- Vermeidung artenschutzrechtlich relevanter Beeinträchtigungen der Tierwelt.
Boden
- Maximal mögliche Erhaltung von natürlichem Boden mit seinen Regulations- und
Lebensraumfunktionen in Form von privaten und öffentlichen Grünflächen, Schaf-
Abbildung 2: Flächennutzungsplan (FNP) zum Landscha ftsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt, Stand 2018
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 15
fung von Ersatzstandorten mit Regulations- und Lebensraumfunktionen durch Be-
grünung von Gebäude- und Tiefgaragendächern.
Wasserhaushalt
- Vermeidung von Beeinträchtigungen des Gebietswasserhaushaltes durch Maßnah-
men zur Niederschlagsretention (Dachbegrünung, versickerungsfähige Oberflächen-
befestigung) und Niederschlagsversickerung.
Klima
- Erhaltung der plangebietsinternen klimawirksamen Ausgleichsflächen und -
strukturen (öffentliche und private Grünflächen, Gehölzstrukturen, Dachbegrünun-
gen etc.).
Landschafts- /Stadtbild und Erholungswert
- Erhaltung der großzügig dimensionierten, begrünten Freiflächen im öffentlichen und
privaten Raum zur Wohnumfelderholung (Wege, Plätze, öffentliche und private
Grünflächen, Spielplätze),
- Erhaltung des wertvollen Orts- bzw. Quartiersbildes durch die Erhaltung der kultur-
historisch bedeutsamen Bausubstanz und die Durchgrünung der öffentlichen und
privaten Freiflächen,
- Erhalt bzw. Verbesserung der Durchgängigkeit des Ortsteils durch Schaffung neuer
Wegebeziehungen,
- Wiederherstellung historischer Sichtbeziehungen.
Landschaftsplan Darmstadt – Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten
Auf den Freiflächen im Geltungsbereich werden in der Karte Entwicklungsprioritäten (s.
Abb. 3) u.a. folgende Ziele für den Geltungsbereich angegeben:
- Schaffung eines vernetzten Grünsystems
- Erhalt stadtbildprägender Alleen, auch als Biotopvernetzungselemente
- Erhöhung des Grünanteils (Durchgrünung) in stark versiegelten Bau- und Sportflä-
chen (Klima- und Wasserschutz, Erholung)
- Sicherung stadtbildprägender und stadt- und ortteilgliedernder Grünzüge
Die o.g. Punkte beziehen sich u.a. auf die nachfolgend genannten Teilbereiche
- Verbesserung von Grünstrukturen auf den Freiflächen östlich des Alice-Hospitals,
- Erhalt/Ausbau von wichtigen Grünverbindungen im Bereich nord-westlich der Püt-
zerstraße,
- Erhalt/Ausbau von Grünflächen im Bereich der Parkanlage des Alice-Hospitals sowie
nord-westlich Ecke Pützerstraße/Alexanderstraße,
- Erhalt von wertvollen Freiflächen und Altholzbeständen sowie Biotopergänzungsflä-
chen im Siedlungsbereich um den Kern des Alice-Hospital-Parks herum.
- Erhalt und Sicherung der Alleebäume in der Pützerstraße
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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 16
Abbildung 3: Landschaftsplan Darmstadt - Leitbildka rte mit Entwicklungsprioritäten, 1997
Landschaftsplan Darmstadt -Entwicklungskarte
Für den Geltungsbereich ergeben sich aus der Entwicklungskarte Mitte des Landschafts-
plans Darmstadt weitere Vorgaben zur Verbesserung der Freiraumstruktur. Auf den Frei-
flächen im Geltungsbereich wird in der Entwicklungszielkarte (s. Abb. 4) u.a.
- Erhalt und Schutz von Grün auf Bauflächen
- Verbesserung von Grün auf Bauflächen
- Neuschaffung von Grün auf Bauflächen
- Schutz von Grün auf Bauflächen
ausgewiesen. Dort soll eine Fußwegeverbindung zwischen den Grünflächen „Erich-
Ollenhauer-Promenade“, „Olbrichweg“ und „Oberfeld-Rosenhöhe“ entwickelt werden.
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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 17
Abbildung 4: Landschaftsplan Darmstadt – Entwicklun gszielkarte, 2003
Baumschutzsatzung
Für den Geltungsbereich gilt die aktuelle „Satzung zum Schutze des Baumbestandes in
der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ vom 05. April 2004, die alle Bäume mit einem
Stammumfang von mindestens 0,6 m bei Laubbäumen bzw. 0,8 m bei Nadelbäumen,
gemessen in 1,0 m Höhe, unter Schutz stellt.
Schutzgebiete und -objekte 2.2
Es befindet sich eine straßenbegleitende, nach § 13 des hessischen Ausführungsgesetzes
zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) geschützte Allee im oberen Drittel der
Pützerstraße. Nordöstlich zum Geltungsbereich befindet sich entlang der Dieburger Stra-
ße Darmstadts älteste Platanenallee. Diese ist als Naturdenkmal geschützt und wird von
den Planungen nicht betroffen sein.
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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 18
Im Geltungsbereich selbst, sind keine Natura 2000-, Wasserschutz-, Landschafts- oder
Naturschutzgebiete ausgewiesen. Die Berücksichtigung der Vorgaben der Verträglich-
keitsprüfung bei Beeinträchtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten gem. § 1a
Abs. 4 BauGB sind damit nicht anzuwenden. Einzelne Gebäude sowie die Gesamtanlage
der ehemaligen Künstlersiedlung Mathildenhöhe stehen unter Denkmalschutz. Hierzu
wird auf das nachfolgende Kapitel 3 verwiesen.
Naturräumliche Zuordnung und Gliederung 2.3
Naturräumlich gliedert sich Darmstadt in fünf Haupteinheiten. Das Planungsgebiet selbst
liegt im Übergangsbereich des Vorderen Odenwalds und des Messeler Hügellands
(s. Tab. 5). Als potentiell natürliche Vegetation käme ohne die Besiedlung des Menschen
innerhalb des Planungsgebiets ein Perlgras-Buchenwald (Melico-Fagetum-Typicum) vor.
Tabelle 5: Naturräumliche Gliederung des Geltungsbe reichs
Naturräumliche Gliederung Gebietskennzahl Naturräum liche Einheit
Haupteinheitengruppe: 23 Rhein-Main-Tiefland
Haupteinheit: 230 Messeler Hügelland
Naturraum: 230 Messeler Hügelland
Vorderer Odenwald (Darmstadt-Bessunger Rücken, Trautheimer Wald)
Die südöstlichen Stadtteile gehören geologisch noch zum Vorderen Odenwald. Hier tre-
ten die nördlichsten Ausläufer des kristallinen Odenwaldes gegenüber der Rheinebene
als ein tektonisch herausgehobener Grundgebirgsstock heraus, der entlang einer nach
Osten verlaufenden Achse zur Untermainebene abfällt. Das im Süden steil aus dem
Rheintal aufsteigende Gebirge sinkt nördlich des Modau- und Mühltals als flacher wer-
dender Höhenrücken zum Trautheimer Wald, der in den spornartig angesetzten Bessun-
ger Rücken mündet. Dieser als „Darmstadt-Bessunger Rücken“ bezeichnete Naturraum
reicht als südwest-exponierter Flachhang bis ins Stadtzentrum bzw. zur Mathildenhöhe.
Abbildung 5: Naturräumliche Gliederung Darmstadts, Ausschnitt aus dem Landschaftsplan
zum Flächennutzungsplan (Wissenschaftsstadt Darmstadt 2015)
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 19
Verwendete Datengrundlagen
Bei der Eingriffsbewertung gilt es die Beurteilung der Erheblichkeit zu ermitteln. Die Be-
wertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter und deren Wechselwirkungen (Mensch,
Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgü-
ter) wird schutzgutbezogen verbal-argumentativ durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Erar-
beitung des Umweltberichts wurden die nachfolgend aufgeführten Gutachten und Da-
tengrundlagen herangezogen:
- Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung mit Einschätzung der Gefährdung der
Tatbestände nach § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 (Säugetiere, Fledermäuse,
Vögel, Amphibien und Reptilien auf dem vom B-Plan betroffenen Gelände); Institut
für Gewässer- und Auenökologie GbR, Darmstadt, 19.12.2016
- Artenschutzfachbeitrag - Bebauungsplan O 31 Mathildenhöhe Nordwest; naturplan,
Darmstadt, 26.09.2019
- Bestandsaufnahme und -bewertung des Baumbestandes sowie Aufnahme der Bio-
tope durch die Büros Sliwka Landschaftsplanung und Bittkau-Bartfelder+PartmbB,
Mainz 2019
- Bestandsaufnahme der Nutzungstypen gemäß Hessischer Kompensationsverord-
nung von 2005 durch die Büros Sliwka Landschaftsplanung und Bittkau-
Bartfelder+PartmbB, Wiesbaden 2019
- Freiflächengestaltungsplan Alice-Hospital Darmstadt, H. Kresse, Darmstadt,
26.10.2020
- Konzeptstudie Neubau Tiefgarage der WRL Architektengruppe GmbH, 2019
- Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2004
- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan O 31 „Mathildenhöhe Nord-
West“, Wissenschaftsstadt Darmstadt; Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gruschka Ingenieur-
gesellschaft mbH, Darmstadt, 04.11.2018
- Viewer des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie, Stand
2020): Umweltatlas, Natureg-Viewer, Bodenviewer, WRRL-Viewer, GruSchu-Viewer
- Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darmstadt (Klimafunktionskarte, Planungshinweis-
karte etc.) Institut für Klima- und Energiekonzepte, Lohfelden 2016
- Online-Denkmalverzeichnis DenkXweb des Landesamts für Denkmalpflege Hessen,
2018
- Kampfmittelräumdienst des Regierungspräsidiums Darmstadt mit der Stellungnah-
me vom 11.06.2018 (Da 1793-2018)
- Abfrage der Altlasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen (DATUS-Abfrage
HLNUG am 10.06.2018)
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 20
3 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES (BA-
SISSZENARIO) IM WIRKUNGSBEREICH DES BAULEITPLANS
Tiere und artenschutzrechtliche Belange 3.1
Für den Geltungsbereich wurde im Jahr 2016 eine artenschutzrechtliche Potentialab-
schätzung 3 zur Prüfung des Artvorkommens bzw. der Habitateignung von streng oder
besonders geschützten Arten innerhalb des Geltungsbereichs durchgeführt. Im Ergebnis
wurden die beiden Artengruppen Vögel und Fledermäuse als artenschutzrechtlich rele-
vant zu prüfende Arten für das Bebauungsplangebiet benannt. Auf Grundlage der Er-
gebnisse der Potentialabschätzung wurde im Jahr 2019 ein Artenschutzfachbeitrag
(ASB) 4 erstellt. Bei insgesamt 6 Begehungen im Jahr 2019 (3x für Vögel, 2x für Fleder-
mäuse und 1x für Baumhöhlen), wurde der Artenbestand im Bereich geplanter baulicher
Veränderungen untersucht. Potentielle Habitatstrukturen der beiden Artengruppen wur-
den dabei gesondert erfasst.
Vögel
Im Rahmen der Vogelkartierungen wurden die baulichen Entwicklungsbereiche auf die
Nutzung als Brut-, Nahrungshabitat oder als Rastgebiet heimischer Vogelarten hin unter-
sucht. Als Status der jeweiligen Art wurde unterschieden zwischen Brutvogel (BV), Brut-
vogelverdacht (BV?), Nahrungsgast (NG) Durchzügler (DZ) und „ohne Gebietsbezug
überfliegend“ (ÜF). Hierfür wurden die Beobachtungshäufigkeit und der Beobachtungs-
zeitpunkt, das Verhalten sowie mögliche Direktbeobachtungen von Jungvögeln oder
Nestern herangezogen. Zwischen April bis Mitte Juni erfolgten die 3 Begehungstermine
jeweils in den frühen Morgenstunden, da hier die Aktivitätszeit mit am höchsten ist.
Im Ergebnis konnten insgesamt 18 Vogelarten innerhalb der beiden Untersuchungsge-
biete festgestellt werden (s. Tab. 6). Hierunter sind 14 Arten als Brutvögel des Gebietes
einzustufen, wobei nur 12 Arten ihr Revierzentrum innerhalb des Untersuchungsgebietes
hatten. In der Parkanlage des Alice-Hospitals (Teilgebiet 1) konnten mit 11 Arten deutlich
mehr Brutvögel festgestellt werden als im Bereich zwischen Merck- und Pützerstraße
(Teilgebiet 2) mit 5-6 Arten.
Das Artenspektrum setzt sich aus ubiquitären Arten zusammen, die häufig im Siedlungs-
bereich anzutreffen sind. Dazu zählt bspw. die Amsel ( Turdus merula ), die Kohlmeise ( Pa-
rus major ) und der Hausrotschwanz ( Phoenicurus ochruos ). Besonders im Teilgebiet 2
kommen zusätzlich Arten halboffener Parklandschaften vor, wie etwa der Buchfink
(Fringilla coelebs ) und die Mönchsgrasmücke ( Silvia atricapilla ).
3 Bobbe 2016
4 vgl. naturplan 2019
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 21
Abbildung 6: Untersuchungsergebnisse Vögel, Flederm äuse und Baumhöhlen mit den
Teilgebieten 1 und 2 (naturplan 2019)
In Teilgebiet 1 finden sich aufgrund der dichten Bebauung nur wenige Brutvogelarten. So
konnten im Juni juvenile Kohlmeisen ( Parus major ), sowie das Nest einer Ringeltaube
(Columba palumbus ) in einer Kastanie beobachtet werden. Die einmalige Beobachtung
einer singenden Mönchsgrasmücke, sowie einer einzelnen Blaumeise ( Parus caerulus )
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
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und eines singenden Buchfinks ist für eine sichere Einschätzung als Brutvögel nicht aus-
reichend. Sicher ist dagegen die Brut von 2 Türkentaubenpaaren (Streptopelia decaocto ).
Die Türkentaube wird nach VSW (2014) als Art in einem ungünstig-unzureichenden
(„gelbem“) Erhaltungszustand eingestuft.
Zusätzlich fand sich in Teilgebiet 1 eine Kolonie des Haussperlings ( Passer domesticus ),
ebenfalls eine Art in einem ungünstig-unzureichendem („gelben“) Erhaltungszustand in
Hessen, am Nordrand eines Gebäudekomplexes zwischen Merck- und Pützerstraße. An
der Gebäudemauer mit Efeubewuchs am westlichen Rand des Teilgebiets konnten re-
gelmäßig etwa 5 Brutpaare beobachtet werden. Haussperlinge nisten häufig als Gruppen
meist in Nischen an Gebäuden, unter Dächern und in unmittelbarer Nähe menschlicher
Siedlungen. Zur Deckung sind sie auch auf dichte Gebüsche und auf Hecken oder ähnli-
che Strukturen in der näheren Umgebung mehr oder weniger angewiesen, die aber auch
sehr klein sein können. Auch in Teilgebiet 2 konnte der Haussperling als Brutvogel mit
1-2 Einzelpaaren nördlich des Parkhauses an der Stiftstraße beobachtet werden.
Neben den häufigen Arten des Siedlungsbereichs (Kohlmeise, Amsel, Hausrotschwanz)
konnten auch Arten halboffener Parklandschaften als Brutvögel festgestellt werden. Dazu
zählen die Mönchsgrasmücke ( Sylvia atricapilla ), das Rotkehlchen ( Erithacus rubecula )
und der Star ( Sturnus vulgaris ) mit jeweils einem Brutpaar. Beim Grünfink ( Chloris chloris ),
Buchfink ( Fringilla coelebs ) und beim Zilpzalp ( Phylloscopus collybita ) ist eine Brut inner-
halb des Untersuchungsgebiets wahrscheinlich, dies konnte jedoch aufgrund geringer
Gesangsaktivität nicht sicher festgestellt werden. Der Stieglitz ( Carduelis carduelis ) brütet
außerhalb des Untersuchungsgebietes, nutzt dieses allerdings auch zur Nahrungssuche.
Da sich diese Vögel zur Brutzeit von Sämereien und zumindest zur Brutzeit auch von In-
sekten und anderen Wirbellosen ernähren, sind sie auf eine ausreichend naturnahe
Kraut- bzw. Strauch- und Baumschicht angewiesen. Der Star ( Sturnus vulgaris ) nutzte ei-
ne Baumhöhle im südlichen Gehölzbestand des Teilgebiets 2 als Bruthöhle.
Der Mauersegler ( Apus apus ) nutzte die Fläche im Juli bei der Nahrungssuche. Bei ihm
konnten aber keine Brut- und keine geeigneten Niststandorte festgestellt werden. Auch
der Gartenrotschwanz ( Phoenicurus phoenicurus ) kann lediglich als Durchzügler einge-
stuft werden, da er nur einmal und nur außerhalb des Untersuchungsgebietes beobach-
tet wurde. Von allen Brutvogelarten des Untersuchungsgebietes zählen 4 Arten zu den
„gelben“ einem ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand in Hessen (Haussperling,
Türkentaube, Girlitz, Stieglitz (Brut außerhalb)). Der Gartenrotschwanz als Durchzügler
des Teilgebiets 2 ist als „rot“ ungünstig bis schlecht eingestuft. Zusätzlich dazu steht der
Haussperling in Hessen und Deutschland auf der Vorwarnliste. Der Stieglitz steht in Hes-
sen auf der Vorwarnliste. Dem Geltungsbereich und dessen Umfeld kommt eine durch-
schnittliche Bedeutung für strukturreiche Siedlungsflächen zu.
5
5 vgl.naturplan 2019, S. 11,12
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Tabelle 6: Im Rahmen der Untersuchungen erfasste Vo gelarten (naturplan 2019)
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Fledermäuse
Im Geltungsbereich und dessen unmittelbarem Umfeld konnten im Rahmen der Detek-
torerfassung 3 Fledermausarten nachgewiesen werden (s. Tab. 7). Am häufigsten trat
hierbei die Zwergfledermaus ( Pipistrellus pipistrellus , durchschnittlich 22,9 Kontakte je h)
auf. Die Mückenfledermaus ( Pipistrellus pygmaeus ) wurde nur einmal mit einem Kontakt
(durchschnittlich 3 Kontakte je h) detektiert. Gleiches gilt für den Abendsegler ( Nyctalus
spec. ). Die Zwergfledermaus konnte bei beiden Begehungen in jeweils allen Teiltransek-
ten nachgewiesen werden. Die höchste Dichte ergab sich hierbei während der Begehun-
gen jeweils im Transekt 2, welches durch die Mitte des Parks in Teilgebiet 2 verläuft.
(durchschnittlich 93 Kontakte je h). Hier ist allerdings anzumerken, dass das Transekt le-
diglich 50 m umfasst und für 10 Minuten begangen wurde. Es handelt sich dabei
höchstwahrscheinlich um einzelne Tiere, welche das Transekt mehrmals bei der Nah-
rungssuche durchflogen haben.
Die Anzahl der Kontakte steht demnach nicht für die Individuenzahl, sondern gibt Aus-
künfte über ungefähre Häufigkeit der Nutzung des Transekts. Entlang der benachbarten
Transekte 2 und 3 konnte hingegen nur ein einzelner Kontakt während der zweiten Be-
gehung im Juli festgestellt werden. Weiterhin wurden hohe Dichten der Zwergfleder-
maus im Transekt 7 des Teilgebiets 1 festgestellt (30 Kontakte je h). Auch hier wurden in
den benachbarten Transekten deutlich weniger und teilweise nur ein einzelner Kontakt
festgestellt. Insgesamt wurden in vier Transekten nur 1 Kontakt festgestellt. Sowohl die
Mückenfledermaus als auch der Abendsegler wurden im Teilgebiet 1 festgestellt. Da die
Mückenfledermaus als typische Siedlungsart in Darmstadt verbreitet ist, kann hier trotz
der geringen Anzahl an Kontakten von einem geringen aber regelmäßigen Vorkommen
innerhalb des Geltungsbereichs ausgegangen werden. Der Abendsegler, der ebenfalls
nur mit einem Individuum an einem Erfassungstermin festgestellt wurde, wird kaum eine
relevante Bindung an das B-Plangebiet besitzen. Die genannten Beobachtungen belegen,
dass die Grünflächen in der Mitte des Parks des Teilgebiets 2, sowie die Grünfläche ent-
lang der Gebäude der Pützerstraße stetig frequentierte Jagdhabitate von Zwergfleder-
mäusen sind. Eine zu dichte Gehölzbepflanzung am Transekt 3, oder das Fehlen naturna-
her Strukturen etwa entlang der Pützerstraße könnten der Grund für die geringe Anzahl
der Kontakte sein.
Während bei der ersten Begehung im Juni insgesamt bereits eine hohe Aktivität festge-
stellt werden konnte (durchschnittlich 111 Kontakte je h), lag diese im Juli noch deutlich
höher (223 Kontakte je h; alle Zahlen hochgerechnete Werte). Die partiell hohe Dichte an
Fledermauskontakten der Zwergfledermaus lässt vermuten, dass im Umfeld Quartiere
vorhanden sind. Diese Art bevorzugt Nischen und Spalten an Gebäuden. Generell bieten
verschiedene Gebäude innerhalb des Gebietes hierfür scheinbar geeignete Strukturen.
Dies sind beispielsweise die Wohngebäude entlang der Pützerstraße. Auch die Mücken-
fledermaus bezieht bevorzugt Gebäudequartiere.
Baumhöhlen oder sonstige Strukturen an Bäumen, die als Fledermausquartier dienen
können, wurden nur sehr vereinzelt festgestellt. In Teilgebiet 1 befindet sich eine größere
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Tabelle 7: Im Rahmen der Erfassungen im Jahr 2019 fe stgestellte Fledermausarten
(naturplan 2019)
Kastanie, wobei Baumhöhlen hier nicht festgestellt wurden. In Teilgebiet 2 befinden sich
entlang der südlichen Steinmauer zum Platanenhain hin einige Gehölze in denen auch
der Star ( Sturnus vulgaris ) eine Baumhöhle als Bruthöhle nutzte, welche nach Ende der
Brutzeit auch für Fledermäuse geeignet wäre. Vor der Anhöhe zwischen Park und südli-
cher Mauer befindet sich zudem eine Platane ebenfalls mit geeigneter Baumhöhle. Theo-
retisch nutzen sowohl Mücken- als auch Zwergfledermaus zusätzlich auch Baumquartie-
re. Alle nachgewiesenen Arten sind in Südhessen stetig und relativ individuenreich ver-
treten, wobei die Zwergfledermaus generell die häufigste Fledermausart in Deutschland
ist und gerade auch in Siedlungsbereichen verbreitet ist. Die Erhaltungszustände sind
entsprechend in Hessen als günstig eingestuft (für die Mückenfledermaus fehlt aufgrund
mangelnder Datengrundlage eine Einschätzung). Die Mückenfledermaus bevorzugt zur
Jagd häufig Gewässernähe, so ist beispielsweise eine hohe Jagdaktivität vom nahegele-
genen Großen Woog bekannt. Dennoch nutzen auch einzelne Individuen das hier be-
trachtete Gebiet. Theoretisch sind auch von dieser Art Quartiere innerhalb des Gebäude-
bestandes sowie in sehr vereinzelten Bäumen möglich. Mit dem Brauereikeller an der
Dieburger Straße, nordöstlich des Untersuchungsgebietes, gibt es in der Umgebung des
Geltungsbereichs des B-Plangebiets ein weitläufiges und strukturreiches mögliches Win-
terquartier, das für eine Vielzahl von Fledermausarten geeignet ist (mündl. Mitteilung
DIEHL). Es gibt hier aus der Vergangenheit gesicherte Nachweise von Pipistrelliden ( Pi-
pistrellus spec. ) aus den Monaten August und September. Dies deutet auf eine Nutzung
als Winterquartier hin. Dies ist die typische Jahreszeit in der viele Fledermausarten Win-
terquartiere auskundschaften.
Insgesamt sind im Geltungsbereich somit drei Fledermausarten nachgewiesen bzw. sehr
wahrscheinlich anzunehmen, von denen bei zwei Arten ein regelmäßiges Vorkommen
anzunehmen ist. Zusammenfassend kommt dem Geltungsbereich als Sommerlebens-
raum eine durchschnittliche Bedeutung vorwiegend für die Zwergfledermaus zu.
6
6 vgl. naturplan 2019 S.16, 17
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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 26
Weitere Arten und Artengruppen
Für Amphibien und Reptilien finden sich innerhalb des Geltungsbereichs keine geeigneten Ha-
bitatstrukturen 7. Dies kann auf den hohen Versiegelungsgrad mit fehlenden Wasserflächen als
auch auf die Stadtinsellage des Geltungsbereichs zurückgeführt werden. Ein Vorkommen von
Blindschleichen kann hingegen nicht ausgeschlossen werden, ist jedoch als wenig wahrschein-
lich anzunehmen. Artenschutzrechtlich relevante Heuschreckenarten, Säugetiere (z.B. Hasel-
maus) oder Tagfalter kommen innerhalb des Plangebiets nicht vor bzw. sind diese nicht zu er-
warten. Es ist davon auszugehen, dass innerhalb bzw. im näheren Umfeld des Plangebiets je-
doch weitere Tierarten vorkommen, die in gutachterlichen Kartierungen nicht erfasst werden
konnten. Wahrscheinlich sind z.B. Kleinsäugerarten (z.B. Mäuse, Igel), Libellen, Spinnen oder
Wildbienen/Hummeln. Es handelt sich dabei i.d.R. jedoch um weit verbreitete kulturfolgende
Arten, welche zumeist an Siedlungsnähe angepasst und nicht besonders gefährdet sind.
Die NATIS-Artendatenbankabfrage (Hessisches Naturschutzinformationssystem) ver-
zeichnet 50 m nördlich der Dieburger Straße sowie südlich des Großen Woogs ein
Hirschkäfervorkommen. Diese Art kommt im ganzen Stadtgebiet vor, weshalb auch Alt-
und Totholz im Planungsgebiet potentiell besiedelt sein können. Die ausgewachsenen
Käfer ernähren sich von Baumsäften, die Larven entwickeln sich unter der Erdoberfläche
in morschen Wurzelstöcken oder anderem Holz. Alle Entwicklungsstadien des Hirschkä-
fers bevorzugen alte Eichen, aber auch andere Laub-, Obst- und Nadelbäume insbeson-
dere in alten Parkanlagen in sonnenexponierter Lage werden als Habitate angenommen. 8
Für den Hirschkäfer (keine Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) konnten innerhalb des
Plangebiets keine geeigneten Habitatbäume erfasst werden. Im Zuge der Baumhöh-
lenkartierungen wurden zwar keine Bilche wie beispielsweise Gartenschläfer aufgefun-
den, dennoch ist ein Vorkommen nicht auszuschließen. Gleiches gilt für Igel und Eich-
hörnchen.
Dem Geltungsbereich und dessen Umfeld kommt für das Schutzgut Vögel und Fle-
dermäuse jeweils eine durchschnittliche Bedeutung für strukturreiche Siedlungsflä-
chen zu. Für weitere artenschutzrechtlich relevante Arten ergeben sich innerhalb des
Geltungsbereichs grundsätzlich keine geeigneten Habitatstrukturen. Weitere sied-
lungsangepasste Tierarten können partiell innerhalb des Geltungsbereichs vorkom-
men. Als potentiell wertvollste Nahrungs- und Habitaträume sind die Grünbestände
der Parkanlage des Alice-Hospitals sowie die Freiflächen zwischen den Zeilenbauten
entlang der Pützerstraße zu nennen.
Pflanzen (Biotoptypen und Bäume)
3.2
Neben den Baumstandorten wurden alle Biotopstrukturen und Grünbestände in einem
Bestandsplan 9 erfasst. Die Parkanlage des Alice-Hospitals bildet innerhalb des Geltungs-
bereichs und im städtebaulichen Umfeld der Mathildenhöhe den ausgeprägtesten Grün-
7 vgl. Bobbe 2016
8 Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie 2017
10 ebd.
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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 27
bestand. Der wohl noch aus ehemaligen Waldungen entstandene Buchen-Hainbuchen-
Hain im zentralen Bereich der Parkanlage, wirkt zusammen mit den beiden großen Plata-
nen entlang der alten Mauer an der Erich-Ollenhauer-Anlage, als eine natürlich gewach-
sene Grundstücksgrenze zur Freianlage der Mathildenhöhe. Demgegenüber steht ein
ähnlicher Laubbaumaltbestand mit alten Eibenbäumen am dreiseitig umfassten Privatvil-
lengarten der Dieburger Straße 55 sowie an den rückwärtigen Gärten der Blockrandbe-
bauung des Lucaswegs 17. Hier finden sich stadtbild- und artenschutzrelevante Groß-
bäume wie zwei Zedern, ein Mammutbaum und eine ältere Eiche.
Weiter im Westen stehen auf den Freiflächen des Neufert-Hauses drei markante Groß-
bäume. Insbesondere der straßenseitig auf der oberen Geländeterrasse stehende Ahorn,
entfaltet aufgrund seiner Größe und Ausladung eine besondere Markanz. Die halböffent-
lichen Freiflächen der nordwestlichen Blockrandbebauung an der Dieburger/Ecke Pützer-
straße und mit den halböffentlichen Freiflächen des Geschosswohnungsbaus an der süd-
lichen Pützerstraße, entfalten aktuell nur ein sehr geringes stadtbildwirksames Grünflä-
chenpotential.
Das an der südlichen Stiftstraße befindliche Parkdeck, zeigt sich zusammen mit dem wei-
ter südlich bestehenden Wasserspielplatz (aus den 60er Jahren) als stark versiegelt und
ausgeräumt. Demgegenüber steht eine umlaufende, lineare Durchgrünung aus durch-
gewachsenen Hecken- und Baumarten. Zur Einfahrt an der Erbacher Straße finden sich
an der Stirnseite des Geschosswohnungsbaus drei große Götterbäume, die zusammen
mit einer Bauminsel aus gemischten Arten des kleinen Spielplatzes, den straßenabge-
wandten Freiraum in diesem Bereich prägen.
Die Grünflächen, Gebüsche und Bäume sind im Westen und auf dem Gelände des Alice-
Hospitals meist intensiv gepflegt, nur im Osten zwischen Alice-Hospital und der Wohn-
blockbebauung findet eine reduzierte Gehölzpflege statt. Rund um das Ernst-Neufert-
Haus, sind in Teilen strukturreiche Gärten vorzufinden, wo meist heimische Heckenpflan-
zungen und Stauden vorherrschen. Das zentrale Pflanzbeet auf dem Paula-Ludwig-Platz
erscheint in seiner Bepflanzung als auch in seiner Pflege als nicht mehr zeitgemäß.
Baumbestand und Baumhöhlen (Quartierspotentiale)
Es wurde eine Kartierung aller Bäume 10 innerhalb des Geltungsbereichs durchgeführt.
Dabei wurden Art, Höhe, Kronen- und Stammdurchmesser, Vitalität sowie Besonderhei-
ten aller Bäume einzeln erfasst und bewertet. Besonders markante ortsbildprägende
Bäume (i.d.R. mit einem Kronendurchmesser >10 m) wurden dabei in der Baumliste (An-
hang II) mit der Wertstufe „D“, besonders wertvoll, bewertet und im Grünordnungsplan
gelb umrandet.
Der Baumbestand stellt sich innerhalb des Geltungsbereichs mit rund 312 Bäumen für
einen Stadtinnenbereich als hoch dar (davon 209 heimisch und 103 nicht heimisch)
11 .
33 Bäume wurden dabei aufgrund ihrer Größe (Alters) und ihres Habitus als besonders
10 s. Baumliste (Tabelle), Anhang II - die Baumlisten wurde mit dem Baumkataster der Wissenschaftsstadt Darmstadt abge-
glichen
11 s. Baum- und Biotopbestandsplan Mathildenhöhe O 31 (Bestand/Planung), Anhang IV
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 28
ortsbildprägend bewertet. 20 dieser Bäume weisen aufgrund eines besonderen Standor-
tes oder Habitus eine besondere Markanz innerhalb des Geltungsbereichs auf. Neben ei-
ner visuellen Wirkung, die sich im Geltungsbereich positiv bemerkbar macht, bilden diese
Baumbestände i.d.R. wichtige innerstädtische Nist- und Nahrungsquartiere (Habitate)
aus. Rund die Hälfte dieser Bäume findet sich auf dem Grundstück des Alice-Hospitals.
9 der Bäume stehen an der südlichen Geltungsbereichsgrenze entlang der Mauer am Ol-
brichweg. Zwei weitere Bäume befinden sich im zentralen Bereich der Gartenanlage des
Hospitals.
Innerhalb des Geltungsbereiches konnten mehrere als Bruthöhle geeignete Baumhöhlen
festgestellt werden. Baumhöhlen werden zum einen von verschiedenen Fledermausarten
als Sommerquartiere genutzt, zum anderen können die Höhlen von verschiedenen Vo-
gelarten als Bruthöhle, darunter auch häufige und im Geltungsbereich festgestellte Arten
wie bspw. Kohlmeisen, Verwendung finden. Hervorzuheben ist dabei eine Platane im öst-
lichen Teil des Parks, sowie Einzelbäume am südlichen Hang am Rande der Mauer zur
Mathildenhöhe. Weitere Höhlenbäume konnten nicht festgestellt werden. Jedoch lässt
die Beobachtung von einem weiteren Brutpaar der Kohlmeise sowie deren flüggen (flug-
fähigen) Jungvögeln im südöstlichen Teil des Geltungsbereichs darauf schließen, dass
möglicherweise weitere Höhlenbäume innerhalb des Geltungsbereichs oder in dessen
unmittelbarer Nähe vorhanden sind.
In den Freiflächen des Geltungsbereichs überwiegen Siedlungsbiotope in Form von
privaten Hausgärten, halb-öffentlichen und öffentlichen Grünflächen bzw. Straßen-
begleitgrün. Die öffentlichen Grünflächen haben eher den Charakter von fuß- und
radwegbegleitenden Grünverbindungen. Bspw. zeigt sich die Freifläche auf Höhe des
Neufert-Hauses im Bereich des Paula-Ludwig-Platzes, als ein eher ausgeräumtes,
formales Begleitgrün aus den 1960iger Jahren. Die zwischen Erich-Ollenhauer-
Promenade und Alexandraweg liegende Grünverbindung, zeigt sich als inhomogene
Grünstruktur. Naturnahe Biotoptypen wie z.B. Ruderalflächen, verwilderte Gebüsche,
Hecken- und Saumstrukturen sind innerhalb des Geltungsbereichs nahezu nicht an-
zutreffen, was auf die Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte baulicher Nutzung und anthro-
pogener Überprägung des Gebietes zurückgeführt werden kann (vgl. Kap. 1.3,
Tab. 1). Durch die innerstädtische Lage des Planungsgebietes und die dort bestehen-
den Biotop- bzw. Nutzungstypen ist ein Vorkommen von besonders geschützten
Pflanzenarten nicht wahrscheinlich.
Insgesamt lassen sich die vorkommenden Pflanzen- un d Gehölzstrukturen als
mäßig vielfältig beschreiben. Als wertvoll erweisen sich die großgewachsenen
Baumbestände im südlichen Bereich der Parkanlage des Alice-Hospitals (Bu-
chenwäldchen) sowie auf dem Grundstück von Haus Eleonore (Dieburger Str. 55)
und der rückwärtigen Gärten des Lucaswegs. Dieser Laubbaumaltbestand ist gera-
de für Vögel als Nist- und Nahrungsquartier von einer hohen Bedeutung. Gleichzei-
tig geht von diesem Großbaumbestand eine positive visuelle Wirkung aus, die das
angrenzende Nachbargrundstück der Mathildenhöhe auf natürliche Weise ein-
fasst. Von untergeordneter Bedeutung sind die zur Dieburger Straße bestehenden li-
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
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nearen Ausprägungen straßenzugewandter jüngerer Baumreihen sowie die Rasenflä-
che zwischen den Geschosswohnungsbauten der Pützer- bzw. der Merckstraße. Öf-
fentliche Wegeverbindungen wie bspw. die Erich-Ollenhauer-Promenade und die im
Alexandraweg liegende Grünverbindung zeigen sich zumeist als inhomogene Grün-
struktur mit wenig Strukturvielfalt.
Die Baumallee entlang der Pützerstraße ist nach § 13 HAGBNatSchG bzw. § 30
BNatSchG gesetzlich als besonders geschütztes Biotop unter Schutz gestellt. Natur-
denkmale befinden sich keine innerhalb des Gebiets.
Biologische Vielfalt 3.3
Das Vorkommen von Pflanzen und Gehölzen beschränkt sich auf typische Arten sied-
lungsgeprägter Gärten und Freiflächen. Daneben sind teil- bis starkversiegelte Flächen
stark überrepräsentiert. Der Baumbestand stellt sich im östlichen Bereich mit älteren
Großbäumen als biologisch wertvoll dar. Die Mehrheit der im Untersuchungsgebiet brü-
tenden Vögel gehört zu den allgemein häufigen und ungefährdeten Arten. In Teilen wird
das Gebiet von Fledermäusen besiedelt.
Insgesamt ist die biologische Vielfalt aufgrund einer anhaltenden Siedlungstätigkeit
mit „mittel“ zu bewerten. Der Altbaumbestand der Parkanlage des Alice-Hospitals
sowie der angrenzenden Gärten des Lucaswegs bzw. Dieburger-Straße 55, bilden ei-
nen wertvollen und großräumigen Baum- und Biotopverbund innerhalb des Gel-
tungsbereichs sowie für die umgebenden Stadtquartiere. Die öffentlichen Freiflächen
sind dagegen meist wenig strukturreich in Form von Rasenflächen und Straßenbe-
gleitgrün. Eine Verbesserung und der Ausbau der Grünstruktur im Bereich der Erich-
Ollenhauer-Promenade, die zusammen mit den Freiflächen des Neufert-Hauses ein
zu verbesserndes Potenzial im westlichen Zugang zur Mathildenhöhe darstellen, ist
anzustreben.
Boden 3.4
Das Schutzgut Boden ist gemäß § 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) nach seiner
Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen (Ausgleichskörper im
Wasserkreislauf, Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe sowie natürliche Bodenfrucht-
barkeit) zu bewerten. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob der Boden einen Sonderstand-
ort für die naturnahe Vegetation darstellt oder ob ein Archiv der Natur- und Kulturge-
schichte vorliegt. Daneben steht der Aspekt der Versiegelung bzw. Befestigung von Flä-
chen beim Schutzgut Boden im Vordergrund. Eine Versiegelung von Boden hat immer
auch Auswirkungen auf das Klima, die Wasserfunktionen, das Landschaftsbild sowie auf
die Pflanzen- und Tierwelt sowie die biologische Vielfalt.
Infolge einer andauernden Stadtentwicklung, mit Abgrabungen und Auffüllungen sowie
des Ausbaues von Straßen- und Kanalsystemen sind die ehemals natürlichen Bodenver-
hältnisse innerhalb des Geltungsbereichs vielfach gestört bzw. großflächig verändert
worden und nahezu nicht mehr vorhanden. Der Bodenviewer-Hessen weist das Gebiet
mit vorkommenden Pararendzinen, Braunerden mit Bändern, örtl. Bänder-
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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 30
Parabraunerden, aus. Diese Böden haben hier eine Mächtigkeit von rund 3,5 m. Sie be-
stehen zumeist aus schluffigen, teils kiesigen Fein- bis Mittelsanden. In Teilen können
dabei auch punktuell Schlacken, Ziegelreste und Bauschutt vorkommen. Darunter weist
das Planungsgebiet kristallines Grundgebirge (Magmatite), teilweise metamorphiert (Di-
abas, Granit, Diorit) auf. Das Filtervermögen des Bodens, die Fähigkeit zur Absorption ge-
löster Stoffe aus dem Boden, wird nach dem HLNUG (2017a) mit „mittel“ angegeben. Ein
Sonderstandort für die naturnahe Vegetation und ein Archiv der Natur- und Kulturge-
schichte liegen im gesamten Plangebiet nicht vor. Böden mit naturhistorischer Bedeu-
tung oder Geotope sind für den Geltungsbereich nicht verzeichnet.
Altlasten
Vorbelastungen durch Düngemittel oder durch vom Krankenhausbetrieb hervorgerufe-
nen Verunreinigungen können nicht eindeutig nachgewiesen werden. Eine Abfrage 12 der
Altlasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen, konnte für die Bereiche, in denen
bauliche Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind, keinen Hinweis auf Altlasten erbrin-
gen.
Kampfmittel
Um mögliche Gefährdungen durch Kampfmittel ausschließen zu können, erfolgte eine
Abfrage beim Kampfmittelräumdienst des Regierungspräsidiums Darmstadt. Die Stel-
lungnahme vom 12.06.2018 lautete dabei wie folgt: „Die Auswertung der beim Kampf-
mittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich das im Lageplan
näher bezeichnete Gelände in Teilbereichen in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Die
belasteten Bereiche sind im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnet. Vom Vorhanden-
sein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden. In
den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bodeneingreifende Bau-
maßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 5 Metern durchgeführt wurden, sind keine
Kampfmittelräummaßnahmen notwendig.
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmit-
tel) vor Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchun-
gen auf den Grundstücksflächen bis in eine Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich,
auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine
EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen. Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte
(z.B. wg. Auffüllungen, Versiegelungen oder sonstige magnetischen Anomalien), sind aus
Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodeneingreifenden Bau-
arbeiten erforderlich“.
13
Aktuell ist das Gebiet sehr stark versiegelt. Einzig die privaten Gartengrundstücke an
dem Lucasweg, die halb-öffentlichen Grünflächen zwischen der Stift-und Merckstra-
ße, sowie die Parkanlage des Alice-Hospitals, tragen zur Grundwasserneubildungsrate
bei. Die natürliche Fruchtbarkeit (Ertragsfunktion) ist als sehr gering zu beschreiben.
12 DATUS-Abfrage HLNUG am 10.06.18
13 Regierungspräsidium Darmstadt 2018
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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 31
Aufgrund von Luftbildauswertungen gilt das Plangebiet als Verdachtsgebiet von
Kampfmitteln aus dem zweiten Weltkrieg.
Fläche 3.5
Das Schutzgut Fläche bezieht sich auf die Thematik des Flächenverbrauchs und Nut-
zungsänderung von Flächen. Gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung
soll die Neuinanspruchnahmen und Neuversiegelung von Flächen bis 2020 auf max. 30
ha/Tag reduziert werden. 14 Die für den Flächenverbrauch herangezogene Kategorie der
Siedlungs- und Verkehrsfläche umfasst neben versiegelten, unversiegelten und überbau-
ten Flächen auch Grünflächen im Siedlungsbereich (Abstandsgrün, Gärten, Erholungsflä-
chen, Campingplätze, Friedhöfe). Auf Aspekte wie Veränderungen durch den Klimawan-
del und Anfälligkeiten des Planes/Vorhabens gegenüber potentieller Gefahren durch
umliegende Anlagen und Infrastruktureinrichtungen oder Naturkatastrophen ist hinzu-
weisen.
Der Geltungsbereich ist ein typisch verdichteter Stadtraum mit dem Nutzungsschwer-
punkt Wohnen. Entlang der Dieburger-Straße finden sich im Erdgeschoss in der Haupt-
sache Gewerbeeinheiten mit Einzelhandel oder Gastronomie. Der Großteil des Gebietes
nimmt jedoch das Gelände des Alice-Hospitals als sog. Gemeinbedarfsfläche „Kranken-
hausgebiet“ ein. Von diesen o.g. Nutzungen gehen i.d.R. keine Gefahren für die umge-
benden Siedlungsbereiche aus. Betriebe die nach der SEVESO-Richtlinie gefährliche Stof-
fe lagern oder verarbeiten sind weder im Geltungsbereich noch in der näheren Umge-
bung vorhanden. Gefahren durch Naturkatastrophen wie Erdrutsche sind für den Gel-
tungsbereich nicht zu erwarten. Der Geltungsbereich befindet sich auch in keiner Einflug-
schneise des Flughafens Rhein-Main.
Insgesamt stellt sich der Geltungsbereich als typische innerstädtische Siedlungsfläche
mit dem Schwerpunkt Wohnen dar. Als Gemeinbedarfsfläche steht das Krankenhaus-
gelände des Alice-Hospitals im Zentrum des Geltungsbereichs und stellt einen wich-
tigen Teil der medizinischen Versorgung innerhalb Darmstadts dar. Eine wichtige
Verkehrsachse für den Rad- und Fußgängerverkehr bildet die Erich-Ollenhauer-
Promenade. Gleichzeitig stellt diese einen wichtigen Teil des klimatischen Ausgleichs-
strömungssystems der Stadt (Ost-West) dar (s. Kap. 3.7).
Wasser 3.6
Der Grundwasserkörper der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist hydrologisch an die nördli-
che Oberrheinebene angebunden. Nach der Standortkarte Hessen wird die Grundwas-
serergiebigkeit der Lockergesteine (Sande) mit < 2 l/s mit einer mittleren Ergiebigkeit
pro Hauptwasserstock eingestuft. Die mittlere jährliche Versickerung liegt bei rund 0-50
mm/a. Grundwasserflurabstände werden gemäß dem hydrologischen Kartenwerk der
HLNUG 15 in einer Tiefe von ca. 20 - 25 m angegeben. Bedingt durch die bauliche Über-
prägung sind die Grundwasserverhältnisse im Gebiet gestört. Hinweise auf Belastungen
14 vgl. Instrumente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme UBA-FB 002601; Umweltbundesamt 2017
15 HLNUG (2016), HLNUG (2017b)
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
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des Grundwassers liegen nicht vor. Der Versiegelungsgrad kann für das Gebiet gegen-
über den umgebenden Stadtquartieren als mäßig hoch beschrieben werden. Nach dem
HLNUG liegt die Grundwasserneubildungsrate für den Stadtbereich Darmstadt bei rund
1-50 mm/Jahr. Im Geltungsbereich sind keine Fließ- oder Stillgewässer vorhanden. Als
einziges offenes Fließgewässer ist der rund 300 m südöstlich gelegene Landgraben (Gro-
ßer Woog) zu nennen. Schutzgebiete für Gewässer wie u.a. auch Wasserschutz- oder
Heilquellenschutzgebiete sind innerhalb und im nahen Umfeld des Geltungsbereichs kei-
ne ausgewiesen.
Aufgrund der innerstädtischen Lage, trägt das Plangebiet nur in einem geringen Um-
fang zur Grundwasserneubildung bei. Die bisher unversiegelten Flächen tragen jedoch
zur Verlangsamung des Niederschlagsabflusses bei, was gerade bei Starkregenereig-
nissen von wichtiger Bedeutung für die Entlastung der Kanalisation sein kann. Bedingt
durch die bauliche Überprägung sind die Grundwasserverhältnisse im Gebiet voraus-
sichtlich gestört. Hinweise auf Belastungen des Grundwassers durch bauliche Nutzun-
gen liegen keine vor.
Klima 3.7
Darmstadt und der Geltungsbereich liegen unmittelbar zwischen der wärmeren, klima-
tisch gemäßigten Rheinebene und dem etwas kühleren, niederschlagsreicheren Oden-
wald. Je nach Wetterlage kommen die Windströmungen aus südwestlicher, westlicher
(SW, W), bzw. östlicher Richtung. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt für Darmstadt
bei 3,3 m/s 16 . Dies hat zur Folge, dass es im Stadtgebiet weniger zu Niederschlägen
kommt. Die niederschlagsreichsten Monate sind Mai, Juni und Juli. Die Lufttemperatur
der Stadt beträgt im Jahresmittel rund 9,5° C. Der Mittelwert für die Vegetationsperiode
(April-September) beträgt 13° C. Die Niederschlagshöhe liegt bei rund 959 mm/Jahr. Die
Anzahl der wärmebelasteten Tage pro Jahr beträgt 23,6 Tage. Der Kältestress pro Jahr
liegt bei 6,5 Tagen.
Tabelle 7: Zusammenfassung der wichtigsten meteorol ogischen Parameter17
Parameter Referenzperiode 2019
Lufttemperatur, Jahresmittel (° C): 11,0
Tropennächte (> 20° C): 2
Heiße Tage (> 35° C): 27
Frosttage (mind. 0° C): 79
Eistage (max. 0° C): 4
Jahresniederschlag LjM 18 (mm) 748,6
Starker Niederschlag:(N>30 mm/d): 0
Starkniederschlag (N/Jahr): 0
16 AM ONLINE PROJECTS (O.J)
17 Wissenschaftsstadt Darmstadt Datenreport 2020
18 LjM -Langjähriges Mittel
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 33
Neben steigenden Mitteltemperaturen ist im Stadtbereich Darmstadt künftig vermehrt
mit anhaltenden Hitzeperioden zu rechnen. Bei Nächten mit über 25° C (Tropennächte
>25° C) wird es im Mittel jährlich zu einer fünfmal höheren Anzahl kommen. Sog. „Heiße
Tage“ mit über 30°C, liegen mit einer steigenden Tendenz aktuell bei rund 23 Tagen. Die
Belastung für die Stadtbevölkerung und die Gefahr gesundheitliche Schäden davon zu
tragen erhöht sich damit insbesondere bei empfindlichen Bevölkerungsgruppen (Klein-
kinder, hochaltrige Menschen), was gerade den Bereich von Krankenhäusern (Alice-
Hospital) und Altersheimen miteinschließt.
Während die Jahresniederschläge tendenziell zunehmen, ändert sich das Niederschlags-
muster hin zu trockeneren Sommern und feuchteren Wintern. In Kombination mit den
steigenden Temperaturen spiegelt sich dies auch in der klimatischen Wasserbilanz wider
und sorgt für eine stärkere Gefährdung der innerstädtischen Flora und Fauna durch
sommerliche Trockenheit. Im Stadtraum bedeutet dies eine (noch) stärkere Beanspru-
chung des Stadtgrüns. Entsprechend ist eine steigende Pflege des Stadtgrüns erforder-
lich, um dessen klimaökologische Funktionen zu erhalten.
Zukünftig ist von einer höheren Niederschlagsintensität auszugehen, auch die Zunahme
von Starkregenereignissen deutet sich an, sodass bei den geplanten Bauvorhaben Maß-
nahmen zur Starkregenvorsorge getroffen werden müssen.
Der Geltungsbereich profitiert klimatisch von den unversiegelten Bereichen zwischen der
Pützer- und Merckstraße sowie von der Parkanlage des Alice-Hospitals mit für Innen-
Abbildung 7: Ausschnitt aus der Klimafunktionskart e der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut
für Klima- und Energiekonzepte (2016)
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 34
stadtbereiche als hoch zu beschreibendem Baumbestand. Gleichzeitig liegt der Gel-
tungsbereich im Einflussbereich einer Luftleitbahn mit klimatischer Ausgleichsfunktion
für den Innenstadtbereich. Die Parkanlage des Alice-Hospitals sowie der südlich gelege-
ne Platanenhain der Mathildenhöhe selbst, wirken als lokaler innerstädtischer klimati-
scher Ausgleichsraum für die umgebenden Stadtquartiere. Für den Krankenhausbetrieb
entfaltet dies wichtige mikroklimatische Gunstwirkungen, welche sich gerade in heißen
Sommernächten (Tropennächten) bemerkbar machen.
Die bebauten Bereiche rund um die Pützerstraße und Dieburger Straße weisen nach der
Klimafunktionskarte eine „moderate bis starke Überwärmung“ auf und gelten in Teilbe-
reichen als thermisches Belastungsgebiet (s. Abb. 4). Diese stark versiegelten, asphaltier-
ten bzw. gepflasterten Flächen heizen sich stark auf und führen zu thermischen Sperren,
die i.d.R. eine Beeinträchtigung der lokalen Windaustauschsysteme zur Folge haben.
Lufthygiene
Nach § 3 Abs. 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Luftverunreinigungen
Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch,
Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe. Aktuell treten innerhalb des Gel-
tungsbereichs typische Luftverunreinigungen, wie sie in innerstädtischen Siedlungsgebie-
ten, bestehend aus Kfz-Emissionen, Heizungsanlagen und Hausbränden auftreten, auf.
Die aktuell rechtsgültige 39. Verordnung 19 über Luftqualitätsstandards und Emissions-
höchstmengen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) legt Ziel- bzw. Grenzwerte für
Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid (SO 2), Stickstoffdioxid (NO 2), Partikel (PM10), Blei,
Benzol und Kohlenmonoxid (CO) sowie Ozon und Partikel bis 2,5 PM zum Schutz der
menschlichen Gesundheit fest.
Gemäß der Luftmesswerte der Luftmessstationen des Hessischen Ministeriums für Um-
welt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) wird der motorisier-
te Individualverkehr (MIV) an der Dieburger Straße bzw. Pützerstraße als Haupt-
Emissionsquelle für lufthygienische Vorbelastungen für das Gebiet angegeben. Durch
den Verkehr gelangen hohe Feinstaubkonzentrationen bzw. Feinstaubwerte in die Innen-
stadtbereiche bzw. auch in den Geltungsbereich. Dabei ist die Fraktion PM10 (Feinstaub-
konzentrationen >PM10 μg/m³) besonders gefährlich, da diese Feinstaubteilchen Atem-
wegserkrankungen wie Asthma oder Bronchitis auslösen können. Konkrete Messungen
wurden für das Planungsgebiet nicht durchgeführt und sind kein Bestandteil dieser Beur-
teilung.
Die bestehenden Grünstrukturen haben für den Geltungsbereich als auch für die um-
gebenden Stadtquartiere eine wichtige Bedeutung. Die unbebauten und unversiegel-
ten Flächen haben eine schadstoffabsorbierende und klimarelevante Funktion als Kalt-
luft- und Frischluftentstehungsgebiet. Die Freiflächen mit Ausgleichsfunktion gilt es
durch klimabegünstigende Maßnahmen zu sichern bzw. zu verbessern. Lufthygieni-
19 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 35
sche Vorbelastungen wirken von der Dieburger Straße als auch von der Pützerstraße
auf den Geltungsbereich negativ ein.
Stadtbild 3.8
Die Gebäudestrukturen lassen sich innerhalb des Geltungsbereichs als recht heterogen
beschreiben, was unmittelbar mit dem unterschiedlichen Alter der Siedlungsstruktur zu-
sammenhängt. Nach Norden grenzt die nahezu geschlossene Blockbebauung des Mar-
tinsviertels an den Geltungsbereich. Östlich grenzt der Geltungsbereich an eine groß-
maßstäbliche Wohnbebauung aus den 1970er Jahren, welche sich deutlich von der grün-
derzeitlichen Bebauung am Lucasweg in Größe und Architektur unterscheidet.
Ein Großteil des Stadtbildes wird vom Alice-Hospital mit seinen nach und nach ergänzten
Funktionsgebäuden eingenommen. Mit der gegenüber der Gesamtstadt erhöhten Lage
und Mauereinfassung hat das Grundstück wenig Anbindung an das umgebende Stadt-
gebiet. In Richtung Süden bildet der Altbaumbestand eine natürliche Grenze zur Mathil-
denhöhe, die in unmittelbarer Nachbarschaft kulturhistorisch und stadtbildprägend in Er-
scheinung tritt. Daneben gilt es, die straßenbegleitende Allee entlang der Pützerstraße
als stadtbildprägende Grünstruktur hervorzuheben. Blickbeziehungen zur Mathildenhöhe
bzw. zum Hochzeitsturm als Hochpunkt ergeben sich aus der Erich-Ollenhauer-
Promenade ab der Pützerstraße (Ost-West) bzw. durch den Lucasweg (Nord-Süd).
Die Parkanlage des Alice-Hospitals bildet zusammen mit den beiden großen Platanen
die maßgeblichsten Grünkulissen entlang der Erich-Ollenhauer-Promenade und
grenzt so das Gelände zur Mathildenhöhe relativ homogen ab. Des Weiteren finden
sich unterschiedliche Baustile die von gründerzeitlichen Bauten am Lucasweg bis zum
formalistisch funktionalen Wohnungsbau der 1960er Jahre reichen. Hervorzuheben ist
die direkt angrenzende Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ im Südosten.
Mensch und Gesundheit 3.9
Lärm
Gemäß der Schalltechnischen Untersuchung 20 wirken die funktionsbedingten Lärmemis-
sionen der Dieburger-/ und Pützerstraße als Hauptlärmquelle innerhalb des Geltungsbe-
reichs. Im Tagzeitraum wird im Kreuzungsbereich Dieburger Straße / Pützerstraße an den
straßenseitigen Fassaden mit Beurteilungspegeln von bis zu ca. 70 dB(A) der Orientie-
rungswert der DIN 18005 /1/ für allgemeine Wohngebiete von tags 55 dB(A) um bis zu
ca. 15 dB(A) überschritten. Im weiteren Verlauf der Dieburger Straße und der Pützerstra-
ße sind die straßenseitigen Fassaden mit Tag-Beurteilungspegeln zwischen ca. 60 - 65
dB(A) beaufschlagt, d. h. mit Orientierungswertüberschreitungen um bis zu ca. 10 dB(A).
In den straßenabgewandten Bereichen ist der Tag-Orientierungswert dagegen eingehal-
ten. Somit sind insbesondere hier gelegene Außenwohnbereiche (z. B. Terrassen, Balko-
ne, Gärten, Parkanlagen) ausreichend vor Verkehrslärmeinwirkungen geschützt.
20 Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft 2018: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan O 31 „Mathildenhöhe Nord-
West“, Wissenschaftsstadt Darmstadt (Bericht Nr.18-2822)
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Dieburger Straße
Im Nachtzeitraum wird im Kreuzungsbereich Dieburger Straße / Pützerstraße an den
straßenseitigen Fassaden mit Beurteilungspegeln von bis zu ca. 63 dB(A) der Orientie-
rungswert der DIN 18005 /1/ für allgemeine Wohngebiete (WA) von nachts 45 dB(A) um
bis zu ca. 18 dB(A) überschritten. Im weiteren Verlauf der Dieburger Straße und der Püt-
zerstraße sind die straßenseitigen Fassaden mit Nacht-Beurteilungspegeln zwischen ca.
55 - 60 dB(A) beaufschlagt, d.h. mit Orientierungswertüberschreitungen um bis zu ca. 15
dB(A). In den straßenabgewandten Bereichen ist der Nacht-Orientierungswert dagegen
eingehalten. 21
Die in der Lärmkartierung der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgezeigten Vorbelastun-
gen weisen an den der Dieburger Straße zugewandten Fassaden gemäß der DIN 18005
„Schallschutz im Städtebau“ erhöhte Werte auf. Auf den von der Dieburger Straße abge-
wandten Bereichen können die Orientierungswerte von 55 dB(A) tags und 45 dB(A)
nachts eingehalten werden.
Erholung
Die Freianlage der Mathildenhöhe grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich und bildet
einen innerörtlichen Naherholungsschwerpunkt im östlichen Stadtbereich. Gleichzeitig ist
die Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ ein international bedeutendes Ausflugs-
ziel. Die Erich-Ollenhauer-Promenade fungiert dabei als wichtiger Zubringer für die Mat-
hildenhöhe die stark von Rad- und Fußverkehr frequentiert wird.
Die straßenbedingten Lärmeinwirkungen machen sich negativ innerhalb des Gel-
tungsbereichs bemerkbar. Insbesondere entlang der Dieburger Straße und der Pützer-
21 vgl. Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan O 31 „Mathildenhöhe Nord-West“, Wissenschaftsstadt
Darmstadt, 04.11.2018 (Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gr uschka Ingenieurgesellschaft, 2018)
Abbildung 8: Lärmkartierung (tagsüber) (HLUG 2017)
Pützerstraße
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straße bestehen durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) erhöhte Lärmbelas-
tungen (s. Abb. 5). Weitere negative Einwirkungen von Schall oder Lärm durch Sport-
anlagen, Gewerbebetriebe bestehen nicht. Als wichtige Grünverbindung, welche den
Innenstadtbereich mit dem Außenbereich verbindet, ist der rückwärtige Bereich der
Gartenanlage des Alice-Hospitals zu nennen. In Verbindung mit dem Platanenhain der
Mathildenhöhe, dem Paula-Ludwig-Platz und der Erich-Ollenhauer-Promenade, stellt
diese eine wichtige Ost-West-Verbindung für den gesamten Stadtraum dar.
Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz) 3.10
Das Areal rund um den Hochzeitsturm wurde 1994 als „Gesamtanlage Mathildenhöhe“
(§ 2 Abs. 3 Nr. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz, HDSchG) unter Denkmalschutz ge-
stellt und grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich an. Weiterhin befinden sich ein
westlicher Ausläufer des denkmalgeschützten unterirdisch verlaufenden Brauereikanals
mit Eingang an der Dieburger Straße Nr. 55 sowie zwei Brauereikeller im Geltungsbe-
reich. Daneben befinden sich zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens vier Gebäude
sowie ein Stadtbrunnen, die als Kulturdenkmal 22 gem. § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmal-
schutzgesetz (HDSchG) unter Denkmalschutz stehen, im Plangebiet (s. Abb. 6).
Ernst Neufert Haus (Pützerstraße 6)
Das Gebäude wurde 1952–55 nach den Plänen von Ernst Neufert erbaut. Es gehört zu
den fünf realisierten sog. „Meisterbauten“ auf der Mathildenhöhe in Darmstadt. Damals
entstand ein sechsstöckiges Wohngebäude mit 154 kleinen Wohnungen, die ursprüng-
lich als kleine Appartements für Alleinstehende in der Nachkriegszeit gedacht waren. Das
Gebäude beherbergte ursprünglich eine Wäscherei, einen Laden und ein Restaurant. An-
fang des 21. Jahrhunderts erfolgte eine Gesamtsanierung des Gebäudes, in deren Rah-
men größere Wohneinheiten geschaffen wurden. Dabei wurde die Haustechnik auf einen
modernen Stand gebracht. Aus denkmalpflegerischen Gründen blieb der Zuschnitt eini-
ger Wohnungen im Original erhalten.
Hauptgebäude Alice-Hospital und Einfriedung (Dieburger Straße 31)
Von 1935 bis 1936 wurde das heutige Hauptgebäude errichtet, welches damals die Heil-
anstalt selbst, die Krankenpflegeschule und das Mutterhaus der Schwesternschaft verein-
te. Das Hauptgebäude ist heute ein Kulturdenkmal (§ 2 Abs. 1 HDSchG). Es wurde nach
den Plänen von Georg Markwort und Eugen Seibert errichtet und nach dem Zweiten
Weltkrieg nach den Plänen des Darmstädter Architekten Ernst Samesreuther wiederauf-
gebaut. Zu dem Hauptgebäude gehört die aus der Zeit vor 1900 stammende entlang der
Dieburger Straße verlaufende Mauer (Einfriedung).
Haus Eleonore (Dieburger Straße 55)
Die zweigeschossige Villa wurde im Jahre 1888 erbaut. Stilistisch gehört die Villa zum
Historismus. Zurückhaltende, Renaissance und Barock zitierende Dekorationen betonen
die Fenster und Gebäudekanten. Aufwändiger gestaltet war der im Jahre 1944 bei einem
22 Denkmaltopografie der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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Luftangriff beschädigte Zwerchhausgiebel. Im Inneren der Villa befindet sich eine gut er-
haltene, aufwändige Ausstattung mit Stuck und Supraporten. Die Villa ist ein typisches
Beispiel für den historisierenden Baustil in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in
Darmstadt. Aus architektonischen und stadtgeschichtlichen Gründen ist die Villa ein Kul-
turdenkmal. Das Haus ist heute Teil des Alice-Hospitals.
Erbacher Straße 4
Das Hintergebäude ist das ehemalige Baubüro der Firma Wilhelm Ganss und ein typi-
sches Beispiel für dekorativen Jugendstil. Das zweigeschossige, 1894/95 erbaute Hinter-
gebäude erhielt 1904 eine zeitgemäße Neugestaltung der Fassade mit einer jugendstili-
gen Putzornamentik und Stuckdekor im Risalit. Die dekorativen blauglasierten Klinker
gehen auf eine Zusammenarbeit mit Joseph Maria Olbrich zurück. Das Vorderhaus hat
eine historisierende Fassade in gelbem Klinker mit Sandsteindekor. Aus architektoni-
schen, baukünstlerischen und stadtgeschichtlichen Gründen sind Hofgebäude und Vor-
derhaus ein Kulturdenkmal.
Felsenkeller und Brauerkanal
Mit der Verlegung der Brauereien auf den Nordosthang der Mathildenhöhe entstand im
Laufe des 19. Jahrhunderts ein umfangreicher Brauereibezirk mit Kühlkellern, Gartenwirt-
schaften, Produktionsanlagen und Wohnhäusern. Unterhalb der Dieburger Straße befin-
det sich der Brauerkanal, der verschiedene Kühlkeller miteinander verbindet, die von un-
terschiedlichen Brauereien stammen. An ihn angeschlossen sind auch die beiden Keller-
anlagen unterhalb der Gebäude Dieburger Straße 55 (aus der Zeit vor 1850) und 61.
Abbildung 9: Auszug aus der Denkmaltopografie der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Landesamt
für Denkmalpflege Hessen, 2022 (Geltungsbereich schwarz gerissen dargestellt)
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Welterbestätte und Pufferzone
Der überwiegende Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans O 31 liegt innerhalb
der Pufferzone der Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“. Daraus ergibt sich, dass
besondere gestalterische Anforderungen an das Gebiet gestellt werden. In diesem Zu-
sammenhang ist auch der Umgebungsschutz (§ 18 Abs. 2 HDSchG) im Denkmalschutz zu
beachten.
Der Bestand an unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden und Anlagen ist grund-
sätzlich als positiv zu bewerten. Die Weiterentwicklung der Gebäude und ihrer Gär-
ten sowie hinzukommende Neubauten müssen entsprechend abgestimmt werden,
um keine negativen Beeinträchtigungen hervorzurufen. Insbesondere die Umgebung
zur Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ gilt es bei einer baulichen Weiter-
entwicklung innerhalb des Geltungsbereichs zu beachten.
Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren Umweltbe- 3.11
langen
Im Rahmen der Wechselwirkungsanalyse werden die Ebenen der Folgewirkungen, Wir-
kungsketten, Summationswirkungen und die Gesamtbelastung berücksichtigt. Es gilt ab-
zuprüfen, ob durch die Störung einzelner Schutzgüter Veränderungen im Wirkungsgefü-
ge anderer Schutzgüter ausgelöst werden können. Die Berücksichtigung der Wechselwir-
kungen zwischen den Schutzgütern soll damit eine schutzgutübergreifende Betrachtung
als Ergänzung der zuvor durchgeführten einzelschutzgutbezogenen Bestandsaufnahmen
und Bewertungen beinhalten. Es sollen die zumeist komplexen Strukturen der betroffe-
nen Teilökosysteme mit ihren vielfältigen Funktionsbeziehungen zwischen den biotischen
(Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen) und abiotischen Faktoren (Schutzgüter Bo-
den, Wasser, Klima und Luft) vollständig erfasst werden.
Im Planungsgebiet ist das Wirkungsgefüge bereits aufgrund der Inanspruchnahme
von Fläche in Form von Versiegelungen sowie der damit verbundenen Beseitigung
von Vegetation, Zerstörung von Habitaten, Beeinflussung des Bodens und des Was-
serhaushaltes sowie den damit verbundenen Auswirkungen auf die Luftqualität und
das Klima stark vorbelastet.
Eine Empfindlichkeit besteht hinsichtlich zusätzlicher Versiegelungen im Bereich bis-
her unversiegelter Flächen.
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 40
Abbildung 10: MGI, Lärmempfindlichkeit, Fluchtdist anz und Darlegung der Empfindlichkeit
(naturplan 2019)
4 ENTWICKLUNGSPROGNOSEN BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
Tiere und artenschutzrechtliche Belange 4.1
Vögel
Eine Konfliktanalyse auf Artebene erfolgte unter Verwendung des „Musterbogens für die
artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen“ (HMUELV 2015, 3. Fassung). Für Vogelarten, die
sich in Hessen in einem günstigen Erhaltungszustand befinden („grün“ gemäß Ampelliste
der Vogelschutzwarte, VSW 2014), erfolgte eine vereinfachte artbezogene Prüfung 23 in
tabellarischer Form. Eine Empfindlichkeit von Vögeln ist insbesondere dann anzunehmen,
wenn Niststandorte betroffen sind. Bei Arten, die innerhalb des Geltungsbereichs nur als
sporadische Nahrungsgäste oder gar nicht auftreten, ist von keiner Empfindlichkeit ge-
genüber den Wirkfaktoren des Vorhabens auszugehen. Eine Ausnahme hiervon bilden
regelmäßige Nahrungsgäste, die wesentliche Habitate ihres Gesamtlebensraumes inner-
halb des Gebietes haben, ohne selbst hier zu brüten, sowie störungsempfindliche Arten,
die durch die Baumaßnahmen beeinträchtigt werden können.
Die Empfindlichkeit der im Geltungsbereich vorkommenden Arten wird in der nachfol-
genden Abbildung 7 anhand der Kriterien Brutstatus und der oben genannten Literatur
und Fachkonventionen bewertet. Das Ergebnis wird dort in den beiden letzten Spalten
mitgeteilt.
23 gemäß Leitfaden des HMUELV 2011
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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 41
Gerade im Westen und an der Nordflanke der Krankenhausanlage bzw. Häuserfront zur
Dieburger Straße besteht trotz hohen Baumbestands aufgrund der hohen Lärmbelastung
wenig Eignung für Baumbrüter (z.B. für Rabenkrähe). Mittelwertige Habitatstrukturen für
Gebüsch- und Baumbrüter bestehen punktuell vorwiegend am südlichen und östlichen
Rand des Krankenhauskomplexes (bspw. Mauer zur Mathildenhöhe), in den zur Mathil-
denhöhe angrenzenden schmalen Gärten und im Bereich der östlichen Blockrandbebau-
ung. Mittel bis hochwertige Habitatpotentiale ergeben sich gerade für Höhlen-, Baum-
und Gebüschbrüter an den Altbaumbeständen (z.B. Lebensbaum) mit strukturieren Ge-
büschen rund um das Haus Eleonore an der Dieburger Straße 55 als auch an den Bu-
chenwäldchen am Rande des Parkgeländes des Alice-Hospitals. 24
Fledermäuse
Das Habitatpotential des Untersuchungsgebiets für Fledermäuse wird insgesamt mit ei-
ner mittleren Bedeutung eingeschätzt. Im Westen zwischen Pützer- und Stiftstraße sind
überwiegend Mietshausblöcke sowie ein denkmalgeschützter Klinkerbau vorhanden, die
als komplexe große Gebäude und Dachböden Quartierpotentiale aufweisen dürften. Die
Gebäude des Alice-Hospitals sind zwar als Gebäudekomplex attraktiv, jedoch aufgrund
der moderneren Gebäude vermutlich ohne Quartierspotentiale. Dagegen sind die mo-
mentan im Umbau befindlichen Gebäude am östlichen Rand des Hospitalgeländes auf-
grund ihres Alters und wahrscheinlich vorkommenden Quartierspotentiale mit einem
mittleren Habitatpotential zu betrachten. Relativ hohe Potentiale dürften die Villen ent-
lang der Dieburger Straße sowie die Blockbebauung entlang des Lucaswegs haben, so-
fern die Dachstühle dieser Altgebäude noch nicht renoviert wurden. Die unter Denkmal-
schutz stehenden Kelleranlagen unter der Dieburger Straße wurden nicht auf mögliche
Zugänge für Fledermäuse hin untersucht. Dort sind jedoch auch keine baulichen Maß-
nahmen geplant, welche Einfluss auf die Kelleranlagen haben könnten. Der Artenschutz-
fachbeitrag konnte in 2 Ortsbegehungen insgesamt 3 Arten innerhalb des Geltungsbe-
reichs und dessen unmittelbarem Umfeld nachweisen. Besonders häufig trat hierbei die
Zwergfledermaus ( Pipistrellus pipistrellus ) auf. Der Abendsegler ( Nyctalus spec.) und die
Mückenfledermaus ( Pipistrellus pygmaeus ) konnte nur einmal detektiert werden. Beson-
ders im Transekt 7 des Teilgebiets 1 und Transekt 7 des Teilgebiets 2 wurde eine hohe
Dichte nachgewiesen. Die partiell hohe Dichte lässt hier auf Wohnquartiere im unmittel-
baren Umfeld schließen. Innerhalb der benachbarten Transekten konnte teilweise nur bis
zu einem einzelnen Kontakt detektiert werden. In den Transekten 5 konnte der Abend-
segler und in Transekt 3 die Mückenfledermaus vereinzelt auf den Grünflächen zwischen
den Wohngebäuden entlang der Pützerstraße und der Merckstraße bei der Nahrungssu-
che beobachtet werden. Zwei vereinzelte Baumhöhlen im Teilgebiet 2 könnten als po-
tenzielle Baumquartiere für die Zwerg- und Mückenfledermaus dienen. 25
24 vgl. naturplan 2019
25 ebd.
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 42
Weitere Tierarten
Neben Vögeln und Fledermäusen ist ein Vorkommen besonders oder streng geschützter
Arten weiterer Tiergruppen aufgrund fehlender Habitateignung innerhalb des Planungs-
gebiets als nicht wahrscheinlich anzunehmen. Maßnahmen wie das Roden von Gehölzen,
der Abriss von Gebäuden oder das Freimachen der Baufelder können aber dennoch Ha-
bitate von besonders geschützten Arten wie Hirschkäfer, Gartenschläfer, Eichhörnchen,
Igel und Blindschleiche betreffen.
Mit der Umsetzung des geplanten Vorhabens kommt es zu keinen Verlusten von es-
sentiellen Nahrungs- und Fortpflanzungsräumen für die Vogel- oder Fledermausfau-
na. Für weitere nach § 44 BNatSchG geschützten Tierarten wurden keine Vorkommen
erfasst. Insgesamt kann ein Rückgang oder gar erhebliche Beeinträchtigungen der Ar-
ten ausgeschlossen werden. Wichtige Altbäume mit Habitatpotential in der Dieburger
Straße sowie entlang des Olbrichwegs können erhalten bleiben. Bei Rodungs- oder
Abrissarbeiten kann ein vorangestelltes Absuchen potentieller Bruträume (Ökologi-
sche Baubegleitung), ein Auslösen des Verbotstatbestands nach § 44 Abs. 1 BNatSchG
verhindern 26 . Eine Tötung von Tierarten kann damit nahezu ausgeschlossen werden.
Mit einer Empfindlichkeit der 14 kartierten Vogelarten und der beiden kartierten Fle-
dermausarten ist grundsätzlich nur während der Bauarbeiten zu rechnen. Mit Maß-
nahmen wie Baumausgleichspflanzungen, dem Anbringen von Nistkästen ist grund-
sätzlich von einer Nutzung des Gebiets als Nahrungs- und/oder Bruthabitat weiterhin
auszugehen. Insgesamt hat der Bebauungsplan keine erheblichen Auswirkungen auf
die örtliche Fauna. Der Verlust an potentiellen Vogel- und Fledermausquartieren kann
mit dem Aufhängen von Nistkästen sowie der Neupflanzung von Bäumen und Sträu-
chern innerhalb des Geltungsbereichs ausgeglichen werden. Das im Kellergewölbe an
der Dieburger Straße 95 nachgewiesene Winterquartier der örtlichen Fledermauspo-
pulation wird aufgrund der Entfernung nicht beeinträchtigt.
4.1.1 Umweltschützende Maßnahmen
M [1] Beschränkung von Zeiten für Rodungsarbeiten und Vegetationsdeckenbe-
seitigung (Bauzeitenregelung)
M [2] Umweltbaubegleitung (Baumhöhlenkontrolle)
M [4] Insektenfreundliche/Fledermausfreundliche Außen beleuchtung
M [5] Schutz gegen Vogelschlag
M [11] Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderun g der Stadtbildbeein-
trächtigung und Erhöhung klimaaktiver Grünanteile – Fassadenbegrünung
(hier: Schaffung von zusätzlichen Nahrungs- und Nistflächen)
M [12] Pflanzung, Erhalt und Sicherung von Einzelbäu men und Gehölzen. Schutz
der bestehenden Einzelbäume während und nach Fertigstellung der Bau-
arbeiten
26 s. Kap.6.5 Zusammenfassung Artenschutz
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Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) 4.2
Innerhalb des Alice-Hospitals kommt es durch den Bau des geplanten Tiefgaragendecks
zu einem Eingriff auf rund 3.000 qm in die bestehende Parkanlage. Maßgeblich ist hierbei
der Verlust des Biotoptyps „strukturreiche Gärten und Parks“ und ein direkter Verlust von
15 heimischen Bäumen. Der als wertvoll beschriebene randliche Altbaumbestand mit Bu-
chenhain kann hingegen erhalten werden – damit beschränkt sich der Anteil der zu ro-
denden Bäume auf den zentralen Bereich der Gartenanlage. Im nordöstlichen Bereich
des Alice-Grundstückes kommt es durch die Ausweisung der beiden Baufelder zu einem
Verlust von 2 weiteren Bäumen. Insgesamt kommt es durch die geplanten Baumaßnah-
men damit auf dem Grundstück des Alice-Hospitals zu einem Verlust von 17 Bäumen.
Auf der geplanten Neubaufläche zwischen der Merck- und Pützerstraße müssen 5 Bäume
gerodet werden. Der Verlust von rund 210 qm Rasenfläche ist dabei zu vernachlässigen,
wenn auch ein dauerhafter Verlust von Vegetationsfläche mit Bodenanschluss damit ein-
hergeht.
Mit der einhergehenden innerstädtischen Nachverdichtung auf bisher unversiegel-
ten Flächen, kommt es bei Umsetzung des Bebauungsplans zu einem Verlust von 35
Bäumen (ca. 11,2 % - Verlust in Bezug auf den Gesamtbestand). Im Bereich des Ali-
ce-Hospitals stellt sich der geplante Eingriff auf rund 3000 qm in die Vegetationsflä-
chen als massiv dar. Ein Ausgleich der zu rodenden Bäume sowie verlorengehenden
Baumhöhlen kann unmittelbar innerhalb des Geltungsbereichs erfolgen. Für den
Ausgleich des Eingriffs in der Parkanlage des Alice-Hospitals, wurde ein Ausgleichs-
konzept für den Neubau des Tiefgaragendecks 27 erarbeitet. Dieser beinhaltet die
Neupflanzung im Bereich gerodeter Bäume und Anpassung der Bodenauflage bis zu
1,50 m auf dem geplanten Tiefgaragendach, um einen gleichwertiger Vegetations-
bestand wieder herstellen zu können. Die Entwicklung zu Großbäumen soll durch ei-
ne entsprechende Aufbaudicke ermöglicht werden. 28 Diese neue Pflanzfläche wird
allerdings keinen Bodenanschluss haben und die dauerhafte Erhaltung und Entwick-
lung der Bäume kann nur mit erhöhtem Unterhaltungsaufwand sichergestellt wer-
den. Ohne eine dauerhafte Pflege mit u.a. einer bedarfsgerechten Bewässerung, ge-
rade in den Sommermonaten, ist die Wiederanlage der Parkanlage kaum möglich.
Der einhergehende Verlust an Höhlen und Spalten ist ebenfalls auszugleichen.
Insgesamt kommt es zwar mit der Neupflanzung von Bäumen zu einem Ausgleich
der gerodeten Bäume und Gehölze jedoch wird es mehrere Jahre andauern bis die
neugepflanzten Bäume eine entsprechenden Wohlfühlwirkung in Bezug auf Stadt-
klima und Stadtbild entfalten. Genauso wird es Jahre dauern bis der Verlust von po-
tentiellen Höhlen und Spaltenquartieren für die örtliche Fauna auf natürliche Weise
wieder ausgeglichen ist. Die Umwandlung der Flächen wird indirekt über die Ein-
griffs-/Ausgleichabgabe in Form von Ökopunkten ausgeglichen 29 .
27 Freiflächengestaltungsplan Kresse 26.10.20
28 s. Kap.4.1.1
29 s. Kap.6
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Mit erheblichen Beeinträchtigungen ist bei Umsetzung der Baumaßnahmen jedoch
nicht zu rechnen.
4.2.1 Umweltschützende Maßnahmen
M [11] Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderu ng der Stadtbildbeein-
trächtigung und Erhöhung klimaaktiver Grünanteile - Fassadenbegrünung
M [12] Pflanzung, Erhalt und Sicherung von Einzelbäu men- Schutz der bestehen-
den Einzelbäume während und nach Fertigstellung der Bauarbeiten
M [13] Festsetzung von Flächen die von der Bebauung freigehalten werden - Er-
halt und Ausbau von wichtigen Grünverbindungen
M [14] Dachbegrünung
Biologische Vielfalt 4.3
Der Verlust der gewachsenen Vegetationsstruktur in der Parkanlage des Alice-Hospitals
stellt innerhalb des Geltungsbereichs einen massiven, wenn auch nur temporären Verlust
der biologisch wertvollen Flächen dar. Mit einer Neuanlage der örtlichen Grünstrukturen,
kann die biologische Vielfalt in Form von Baumneupflanzungen grundsätzlich, wenn auch
erst nach mehreren Jahren, wieder hergestellt werden. Der Flächenverlust der südwestli-
chen Rasenflächen im Bereich der Pützerstraße stellt hingegen keinen gravierenden Ver-
lust dar.
Aufgrund der innerstädtischen Lage, mit einer starken anthropogenen Überprägung,
besteht innerhalb des Geltungsbereichs eine grundsätzlich verminderte biologische
Vielfalt. Grundsätzlich gehen im Zuge der geplanten Baumaßnahmen keine natürli-
chen Lebensräume bzw. Biotoptypen verloren. Mit Umsetzung ist mit keiner erhebli-
chen Verschlechterung der biologischen Vielfalt zu rechnen. Die biologische Struktur-
vielfalt wird grundsätzlich gemindert, kann sich aber nach Jahren dem Ausgangszu-
stand wieder annähern und wird damit nur temporär beeinträchtigt. Der Baumverlust
kann innerhalb des Geltungsbereichs durch Baumneupflanzungen ausgeglichen wer-
den.
4.3.1 Umweltschützende Maßnahmen
M [11] Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderu ng der Stadtbildbeein-
trächtigung und Erhöhung klimaaktiver Grünanteile - Fassadenbegrünung
M [12] Pflanzung, Erhalt und Sicherung von Einzelbäu men- Schutz der bestehen-
den Einzelbäume während und nach Fertigstellung der Bauarbeiten
M [13] Festsetzung von Flächen die von der Bebauung freigehalten werden - Er-
halt und Ausbau von wichtigen Grünverbindungen
M [14] Dachbegrünung
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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 45
Boden 4.4
Mit der geplanten innerstädtischen Nachverdichtung wird der Bodenschutzklausel nach
§ 1a Abs. 2 BauGB entsprochen und damit dem Grundsatz, mit Boden sparsam umzuge-
hen, Rechnung getragen. Aufgrund der innerstädtischen Lage des Geltungsbereichs ist
davon auszugehen, dass die Böden nicht mehr dem ursprünglichen Bodenprofil entspre-
chen und vormals anthropogen verändert wurden.
In den Bereichen der geplanten Nachverdichtung geht mit notwendigen Erschließungs-
und Infrastrukturmaßnahmen eine Umlagerung, Modellierung, Verdichtung und ein Ver-
lust von Böden einher. Der Anteil von Grünflächen mit natürlichem Bodenanschluss ver-
ringert sich flächenmäßig gegenüber dem Ausgangszustand um rund 4 %
30 , was rund
3.259 qm Boden mit nahezu natürlichen Bodenfunktionen entspricht. Als Maßnahme zur
Minderung des Verlustes der Bodenfunktion ist, zur Verlangsamung des Niederschlags-
abflusses und zur Beibehaltung von klimawirksamen Verdunstungseffekten, eine Begrü-
nung der Dachflächen vorgesehen. Des Weiteren sind Bodenflächen mindestens als teil-
versiegelte Flächen (z.B. Pflasterflächen) anzulegen, sodass die Versickerung von Nieder-
schlag in einem gewissen Umfang gewährleistet bleibt und ein Einfluss auf die Grund-
wasserneubildungsrate so gering wie möglich gehalten wird. Mit der Verpflichtung zur
Durchführung des Freiflächengestaltungskonzepts31 zur Wiederanlage der Parkanlage
des Alice-Hospitals, kann mit entsprechender Bodenauffüllung auch die Funktion als
„Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ gewährleistet bleiben.
Mit entsprechenden Maßnahmen zur Minimierung wie Dachbegrünung und einer
großschichtigen Bodenauflage auf dem geplanten Tiefgaragendeck sowie der Ver-
wendung von offenporigen Bodenbelägen, kann der Eingriff innerhalb des Geltungs-
bereichs merklich minimiert werden. Das Wasserrückhaltevermögen als auch die na-
türliche Filter- und Pufferfunktion wird durch Dachbegrünung und Einbringung von
Bodendecklagen (Tiefgaragendeck) nur unwesentlich beeinträchtigt. Der Einfluss des
Vorhabens auf die Grundwasserneubildungsrate ist als nicht erheblich zu bewerten.
Insgesamt sind mit dem Eingriff, bei Durchführung von Minimierungsmaßnahmen,
keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten.
4.4.1 Umweltschützende Maßnahmen
M [3] Minimieren versiegelter Flächen durch Bau von Tie fgaragen und Begrü-
nung von Tiefgaragendachflächen
M [6] Bodenschonende Baudurchführung und Wiederverwen dung des
Bodenaushubs
M [7] Verwertung, Versickerung und Ableitung von Niede rschlagswasser
M [8] Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen
30 s. Tab.1 und 2, Kap.1.3
31 Freiflächengestaltungskonzept, Kresse 26.10.20
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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 46
Fläche 4.5
Mit der Ausweisung neuer Bauflächen bzw. der Erweiterung der Gemeinbedarfsflä-
che „Krankenhaus“, kommt es zu keiner Nutzungsänderung innerhalb des Geltungs-
bereichs. Mit Umsetzung des B-Planentwurfs wird die innerstädtische Stadtstruktur als
Wohnstandort und als Standort für das Alice-Hospital weiter gefestigt. Die Ansiedlung
von nicht gebietsverträglichem Gewerbe ist damit nicht möglich. Die Erschließung
neuer innerstädtischer Baufelder zur Nachverdichtung erfolgt insgesamt auf weniger
wertvollen Flächenteilen im Geltungsbereich. Negative Einwirkungen auf das Gesamten-
semble „Mathildenhöhe“ sind mit den im Bebauungsplan zulässigen Nutzungen nicht zu
erwarten.
Eine Nachverdichtung im Innenbereich ist grundsätzlich einer Ausweisung von Bauflä-
chen im Stadtaußenbereich vorzuziehen. Diesem Grundsatz wird hier Rechnung ge-
tragen. Insgesamt hat der Bebauungsplanentwurf einen bestandssichernden Charak-
ter und damit keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche.
4.5.1 Umweltschützende Maßnahmen
M [3] Minimieren versiegelter Flächen durch Bau von Ti efgaragen und Begrü-
nung von Tiefgaragendachflächen
M [15] Maßnahmen zum passiven Lärmschutz
Wasser 4.6
Ein vorhabenbedingter Einfluss auf die Grundwasserqualität ist unter Berücksichtigung
der zulässigen Flächennutzung nicht anzunehmen. Das Eintragsrisiko von grundwasser-
gefährdenden Stoffen kann aufgrund der zulässigen Nutzungen innerhalb des Geltungs-
bereichs mit „gering" bewertet werden. Eine Beeinträchtigung der natürlichen Grundwas-
serdynamik durch Gebäudefundamente ist aufgrund des Grundwasserflurabstands von
>10 m nicht zu erwarten. Oberflächengewässer werden durch die Planungen nicht beein-
trächtigt. Die Zunahme der Versiegelung und eine damit einhergehende Minderung der
Grundwasserneubildungsrate sowie die Erhöhung des Oberflächenabflusses kann durch
Maßnahmen bzw. Vorgaben zur Versickerung von Niederschlagswasser oder Begrünung
eine Verzögerung des Niederschlagsabflusses bewirken.
Aufgrund der innerstädtischen Lage ist der Geltungsbereich stark vorbelastet. Bei Um-
setzung der umweltschützenden Maßnahmen wie Reduzierung der Versiegelung bzw.
Verlangsamung des Abflusses des Niederschlagswassers erhöht sich der Anteil an ver-
siegelten Flächen nur sehr geringfügig. Eine erhebliche Beeinträchtigung das Schutz-
guts Wasser ist damit nicht zu erwarten und kann nahezu vollständig ausgeschlossen
werden.
4.6.1 Umweltschützende Maßnahmen
M [7] Verwertung, Versickerung und Ableitung von Niede rschlagswasser
M [14] Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 47
M [20] Begrünung von Dachflächen
Klima 4.7
Durch die Standortwahl der neuauszuweisenden Baufelder sowie die Ausrichtung der
geplanten Gebäude, bleibt eine Durchlüftung des Plangebiets weiterhin gewährleistet.
Eine Barrierewirkung bezüglich lokaler klimatischer Luftleitbahnen tritt nicht ein. Mit der
Wiederanlage eines entsprechenden Grünanteils durch eine Dach- und Fassadenbegrü-
nung und der Neupflanzung von Bäumen sowie der Verwendung von wasserdurchlässi-
gen Belägen und nicht glänzenden Materialien ist davon auszugehen, dass keine klimati-
schen Negativeffekte gegenüber dem Bestandsklima hervortreten. Wichtig erscheint bei
der Wiederanlage der Parkanlage des Alice-Hospitals die Dicke der Bodenüberdeckung
auf dem geplanten Tiefgaragendeck. Werden diese nicht umgesetzt, so kommt es vo-
raussichtlich an Hitzetagen bzw. Tropennächten zu einer lokalen Überwärmung, was u.a.
einen negativen Einfluss auf den Krankenhausbetrieb bzw. auf hitzeanfällige Personen-
gruppen haben kann.
Im Bereich der Pützerstraße, welcher als thermisches Belastungsgebiet gilt, kann mit der
Ausweisung einer privaten Grünfläche in der Wohnsiedlung auf Höhe der Erich-
Ollenhauer-Promenade sowie der Neupflanzung von Bäumen eine Erhöhung thermischer
Belastungen langfristig verhindert werden. Mit Festsetzungen zur Dach- und Fassaden-
begrünung sowie der Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenüberdeckungen, ist
mit keiner signifikanten klimatischen Änderung des Lokalklimas gegenüber dem Aus-
gangszustand zu rechnen.
Lufthygienisch ist der Geltungsbereich durch seine innerstädtische Lage, durch den mo-
torisierten Individualverkehr, als auch von Heizungsanlagen vorbelastet. Aufgrund der
geringen Nachverdichtung ist mit keiner essentiellen Steigerung an Luftschadstoffen zu
rechnen. Bei der geplanten Nachverdichtung kommt es zu einer geringfügigen wohnge-
bietstypischen Mehrbelastung an Schadstoffemissionen durch Anliegerverkehr und Ge-
bäudeheizungen. Eine Prognose über die Menge an zu erwartenden Schadstoffausstö-
ßen liegt nicht vor. Es ist aber davon auszugehen, dass durch die Mehrbelastung, keine
erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Es wird die Verwendung von Partikel-
filtern bei der Installation von privaten Holzkaminen oder -öfen empfohlen.
Durch die geplante Bebauung kommt es zu keiner wesentlichen Verschlechterung der
klimatischen Bedingungen gegenüber dem Ausgangszustand. Mit der Dimensionie-
rung der Überdeckung des geplanten Tiefgaragendecks des Alice-Hospitals, kann eine
erhebliche Beeinträchtigung des Mikroklimas innerhalb der Gemeinbedarfsfläche vo-
raussichtlich verhindert werden.
Insgesamt ist mit keiner erheblichen Verschlechterung der klimatischen als auch luft-
hygienischen Verhältnisse bei Durchführung der umweltschützenden Maßnahmen zu
rechnen.
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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 48
4.7.1 Umweltschützende Maßnahmen
M [3] Minimieren versiegelter Flächen durch Bau von Ti efgaragen und Begrü-
nung von Tiefgaragendachflächen
M [7] Verwertung, Versickerung und Ableitung von Niede rschlagswasser
M [8] Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen
M [10] Vermeidung von dunklen und glänzenden Oberfl ächenmaterialien und -
farben
M [11] Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderu ng der Stadtbildbeein-
trächtigung und Erhöhung klimaaktiver Grünanteile - Fassadenbegrünung
M [14] Dachbegrünung
Landschafts- bzw. Stadtbild
4.8
Die Standorte der geplanten baulichen Nachverdichtung fügen sich insgesamt verträg-
lich in das bestehende Stadtgefüge ein. Die Vorgaben des Bebauungsplanentwurfs zur
Dimensionierung und Ausnutzung der neugeplanten Baufelder lehnen sich in Art und
Maß an die umgebenden Gebäude bzw. das bestehende Stadtbild an. Mit einer gebiets-
unverträglichen Nachverdichtung ist nicht zu rechnen. Blickbeziehungen von und zur
Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ sowie ihr städtebauliches Umfeld werden
nicht negativ beeinflusst.
Der Verlust der z.T. sehr großgewachsenen Bäume in der Parkanlage des Alice-Hospitals
wirkt sich nicht auf die Baumkulissenwirkung entlang des Olbrichwegs aus. Der visuelle
Einschnitt durch die Entnahme der Bäume beschränkt sich auf den zentralen Bereich der
Krankenhausparkanlage. Mit Wiederanlage der Parkanlage und der geplanten Neuanlage
der Gehölze und Bäume wird sich die Grünkulisse nach einigen Jahren wieder dem aktu-
ellen Zustand annähern. Die Neuausweisung bzw. Festsetzung von privaten und öffentli-
chen Grünflächen wie im Bereich des Geschosswohnungsbaus an der Pützer- und Merck-
straße verhindert langfristig eine weitere bauliche Nachverdichtung. Mit der Erweiterung
des öffentlichen Grünanteils im Bereich des Paula-Ludwig-Platzes verbessert sich grund-
sätzlich die Grünstruktur im Bereich der Erich-Ollenhauer-Anlage und des westlichen Ent-
rées zur Mathildenhöhe.
Mit der Ausweisung neuer Wohnbau- und Gemeinbedarfsflächen sowie mit Vorgaben
der Dimensionierung als auch Angabe von bauordnungsrechtlichen als auch gestalte-
rischen Hinweisen werden indirekt Maßnahmen formuliert, die eine homogene Wei-
terentwicklung des Stadtteils bewirken. Insgesamt ist mit einer positiven Entwicklung
des Stadtquartiers bzw. des Stadtbildes zu rechnen. Die bauliche Verdichtung des
Krankenhausgeländes wird sich nicht negativ auf das Stadtbild auswirken. Erhebliche
Beeinträchtigungen sind durch die baulichen Maßnahmen nicht zu erwarten. Mit der
Festsetzung der Grünflächen im Zuge der Erich-Ollenhauer-Promenade, des Paula-
Ludwig-Platzes und der Stiftstraße sowie einer maßvollen Nachverdichtung ist grund-
sätzlich von einer positiven Entwicklung des Stadtbildes auszugehen.
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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 49
4.8.1 Umweltschützende Maßnahmen
M [3] Minimieren versiegelter Flächen durch Bau von T iefgaragen
M [17] Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderun g der Stadtbildbeein-
trächtigung und Erhöhung klimaaktiver Grünanteile und potentieller Habi-
tatstrukturen
M [18] Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospital , Erhalt und Sicherung
von Einzelbäumen und Gehölzen. Schutz der bestehenden Einzelbäume
während und nach Fertigstellung der Bauarbeiten
Mensch und Gesundheit 4.9
Lärm
Mit einer Zunahme an Lärmemissionen durch motorisierten Individualverkehr (MIV) ist
im Geltungsbereich durch die geplante Nachverdichtung nicht zu rechnen. Zur Konflikt-
bewältigung der auf das Plangebiet einwirkenden Straßenverkehrsgeräusche werden im
erstellten Lärmgutachten verschiedene Schallschutzmaßnahmen diskutiert.
Da im Plangebiet in den straßenabgewandten Bereichen ausreichend geschützte Außen-
wohnbereiche (z.B. Terrassen, Balkone, Gärten, Parkanlagen) zur Verfügung stehen, kann
an Fassaden mit Orientierungswertüberschreitungen das in der DIN 18005 /1/ formulier-
te Ziel „Schutz der Außenwohnbereiche“ auf das Ziel „Schutz der Aufenthaltsräume“ hin
verlagert werden. Aufenthaltsräume in Gebäuden können wirksam durch passive Maß-
nahmen geschützt werden.
Abbildung 11: Maßgebliche Außenlärmpegel nachts, G ruschka 2018
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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 50
Die im Lärmgutachten für den Bebauungsplan vorgeschlagenen Festsetzungen zu Lärm
bzw. Lärmschutzmaßnahmen wurden im Bebauungsplanentwurf übernommen. Ein nega-
tiver Einfluss auf die menschliche Gesundheit ist bei Umsetzung nicht zu erwarten.
Erholung
Zu negativen Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion wird es im öffentlichen Raum
bei Umsetzung der im Bebauungsplanentwurf zulässigen Maßnahmen nicht kommen. Im
Bereich der privaten Parkanlage des Alice-Hospitals wird es jedoch im Rahmen der ge-
planten baulichen Maßnahmen zu einer massiven Einschränkung der Erholungsfunktion
über die Dauer der Bauzeit kommen. Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist davon
auszugehen, dass mit der geplanten Wiederherstellung der Parkanlage die Erholungs-
funktion langfristig wiederhergestellt werden kann. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei
den geplanten Baumaßnahmen auf der Gemeinbedarfsfläche „Krankenhaus“, eine Um-
weltbaubegleitung (UBB) in die Baumaßnahmen miteinzubeziehen ist. Die Baumaßnah-
men sind unter dem Aspekt der Lärmminderung durchzuführen.
Mit einer Steigerung der bestehenden, siedlungsbedingten Vorbelastungen wie Ver-
kehrslärm oder sonstigen Lärmeinwirkungen durch Gewerbe o.ä. ist bei Umsetzung
des Bebauungsplanentwurfs nicht zu rechnen. Bei Durchführung der gutachterlich
vorgeschlagenen schalltechnischen Maßnahmen ist mit keinen erheblichen Beein-
trächtigungen der menschlichen Gesundheit zu rechnen. Im Rahmen der Baumaß-
nahmen auf der Gemeinbedarfsfläche „Krankenhaus“ hat eine Umweltbaubegleitung
sicherzustellen, dass die Bauausführungen unter Beachtung von den geringsten
Auswirkungen auf den Krankenhausbetrieb umgesetzt werden. Unter Beachtung der
vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist mit keinen nega-
tiven Beeinträchtigungen auf den Menschen zu rechnen.
4.9.1 Umweltschützende Maßnahmen
M [17] Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderu ng der Stadtbildbeein-
trächtigung und Erhöhung klimaaktiver Grünanteile
M [15] Maßnahmen zum passiven Lärmschutz
M [21] Umweltbaubegleitung (UBB) Alice-Hospital
Kultur und Sachgüter
4.10
Aufgrund des bewahrenden und schützenden Charakters des Bebauungsplanentwurfes
ist mit keiner negativen Belastung auf die umgebenden Kultur- und Sachgüter bzw.
denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen innerhalb des Geltungsbereichs zu rechnen.
Die zulässige Nachverdichtung wird damit auch keine negativen Einflüsse auf die Welter-
bestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ und ihren außergewöhnlichen universellen Wert
sowie ihre Attribute haben. Unter dem Aspekt der bauhistorischen Erhaltung ist mit einer
Steigerung der Wertschätzung des Gebietes im Zusammenhang mit der Auszeichnung
zum Welterbe zu rechnen.
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Mit Umsetzung des Bebauungsplanes kann langfristig sichergestellt werden, dass kei-
ne negativen Beeinträchtigungen baulicher Art Einfluss auf denkmalgeschützte Ge-
bäude bzw. die Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ haben werden. Insgesamt
ist von einer positiven Wirkung des Bebauungsplanes auf den Geltungsbereich sowie
auf die umgebenden Stadtquartiere auszugehen.
4.10.1 Umweltschützende Maßnahmen
M [18] Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospital , Erhalt und Sicherung
von Einzelbäumen. Schutz der bestehenden Einzelbäume während und
nach Fertigstellung der Bauarbeiten
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern 4.11
Die Wechselwirkungen sind bei den durchgeführten einzelnen schutzgutbezogenen Ana-
lysen und Bewertungen (Kap. 4.1-4.10) behandelt worden. Auf die Schutzgüter bzw. die
Umweltfunktionen des Wasserhaushalts, des Lokalklimas und der biologischen Vielfalt ist
mit keinen erheblichen negativen Auswirkungen zu rechnen. Die Wechselwirkungen be-
ziehen sich im Wesentlichen auf die Flächeninanspruchnahme mit der Folge der Bo-
denzerstörung durch Überbauung bzw. Versiegelung und somit primär auf den Boden-
haushalt. Hierdurch werden naturgemäß gleichzeitig die bekannten Sekundärwirkungen
auf den Wasserhaushalt, auf Lebensräume (Pflanzen und Tiere), auf das lokale Klima
(Mikro-, Kleinklima) sowie auf die Landschaft und letztlich auch auf den Menschen aus-
gelöst, die hier jedoch – über die bereits bei den einzelnen Schutzgütern genannten Be-
einträchtigungen hinaus – insgesamt von geringer Bedeutung sind. Bei der Umsetzung
der baulichen Maßnahmen kommt es zwar zu einem Verlust von Bäumen, doch können
diese durch Neupflanzungen langfristig kompensiert werden.
Mit der Entwicklung des Gebiets sind aufgrund der Eigenart des Geltungsbereichs so-
wie Wahrung des Gebietscharakters, keine negativen Änderungen der Wechselwir-
kungen verbunden. Infolge der erläuterten sehr geringen biologischen Vielfalt im
Plangebiet und dem Nichtvorhandensein seltener oder gefährdeter Arten ist die Be-
einträchtigung der Biotopdiversität durch die Planung als äußerst gering zu bezeich-
nen; erhebliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind nicht festzustellen.
Im Zusammenwirken sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der bestehenden
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu erwarten.
4.11.1 Umweltschützende Maßnahmen
Siehe Maßnahmen Kap. 4.1.1- 4.10.1 sowie Kapitel 6.
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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 52
5 WEITERE ZU BETRACHTENDE UMWELTBELANGE
Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, 5.1
Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen
Neben Luftschadstoffen definiert das Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 3 BImSchG), Er-
schütterungen, Wärme und Strahlung als Schadstoffe, welche zu erheblichen Belästigun-
gen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft führen können.
Erschütterungen
Erhebliche Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sind bei der Umsetzung des Plan-
vorhabens nicht zu erwarten. Bohrungen ins Felsgestein oder Sprengungen sind nicht
vorgesehen. Während der Bauphase kann es jedoch zu lokalen und temporär auftreten-
den Erschütterungen hervorgerufen durch Bautätigkeiten wie bei Hausbauarbeiten
kommen. Eine Gefährdung der allgemeinen menschlichen Gesundheit und Sicherheit
kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.
Die Unterkellerungen in der Dieburger Straße 95 mit Winterquartiersfunktion für die ört-
liche Fledermausfauna werden durch baubedingte Erschütterungen nicht betroffen sein.
Für den Krankenhausbetrieb und zur Minderung der Auswirkungen auf ruhebedürftige
Krankenhauspatienten ist sicherzustellen, dass die Erschütterungen auf das geringstmög-
liche Maß durch eine entsprechende Bauweise verringert werden.
Prozesswärme
Eine durch gewerbliche Nutzung möglicherweise entstehende Prozesswärme ist inner-
halb eines Allgemeinen Wohngebiets bzw. im Rahmen eines Krankenhausbetriebes nicht
zu erwarten.
Strahlung
Von einer Emission radioaktiver Strahlung ist im Wohngebiet nicht auszugehen. Hoch-
spannungsleitungen, die Strahlung durch Elektromagnetismus erzeugen können, sind
nicht vorhanden. Grundsätzlich wird empfohlen keine dunklen und glänzenden Materia-
lien innerhalb des Plangebiets zu verwenden. Verwendete Gerätschaften innerhalb des
Krankenhausbetriebes können zwar radioaktive Strahlung absondern, eine lebensbe-
drohliche Auswirkung ist dadurch jedoch nicht zu erwarten.
Art und Menge der erzeugten Abfälle/Abwässer und ihrer Beseitigung und Verwer- 5.2
tung
Es ist mit typischen anfallenden Abfallfraktionen aus privaten Haushalten (Haus- und
Sperrmüll) sowie einem geringfügigen Anteil an Gastronomie- oder Gewerbeabfällen zu
rechnen. Die Abfälle sind nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
bzw. der städtischen Abfallwirtschaftssatzung getrennt zu sammeln (u.a. Restabfalltonne,
Biotonne, Altpapiertonne, Wertstofftonne, etc.) und von den örtlichen Entsorgungsbe-
trieben abzuholen.
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Gefährliche Abfälle nach § 3 Abs. 5 KrWG und/oder über das normale Maß hinausgehen-
de Abfallmengen sind im Geltungsbereich bzw. für das Wohnquartier nicht zu erwarten.
Die im Krankenhaus anfallenden Abfälle sind je nach Klassifizierung gesondert zu entsor-
gen. Mit der Erweiterung der Klinikanlage erhöhen sich die Abfallmengen nur geringfü-
gig sodass eine Entsorgung weiterhin gewährleistet bleiben kann. Für das Wohngebiet
ist davon auszugehen, dass die fachgerechte Abholung bzw. Entsorgung der unter-
schiedlichen Müllfraktionen weiterhin gesichert ist. Bei Abriss von Gebäude sind die an-
fallenden Abfallfraktionen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu beproben und
ggf. zu verwerten bzw. zu entsorgen.
Abwasser
Innerhalb des Geltungsbereichs wird der anfallende Niederschlag größtenteils in das lo-
kale Mischwasserkanalsystem geleitet. Die Nennweiten der Mischwasserkanäle sind für
das Gebiet nicht bekannt, es ist aber davon auszugehen, dass bei der vorgesehenen
Nachverdichtung die Einleitung von Niederschlagswasser keine signifikante Veränderung
auf das lokale Kanalsystem haben wird. Darüber hinaus werden Festsetzungen getroffen,
die mit Vorgaben zu einer bodengebundenen Versickerung von Niederschlagswasser das
örtliche Kanalsystem entlasten.
Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima und Anfälligkeit des Vorhabens ge- 5.3
genüber den Folgen des Klimawandels
Der Geltungsbereich profitiert aktuell von dem für Innenstadtlagen ausgeprägten Baum-
bestand. Teilbereiche wie an der Dieburger Straße / Pützerstraße weisen jedoch schon
jetzt eine moderate Überwärmung auf. Demnach gilt es grundsätzlich eine weitere Ver-
siegelung von Flächen auf lange Sicht zu vermeiden. Die im Bebauungsplan vorgesehe-
nen baulichen Maßnahmen finden jedoch teilweise auf bereits versiegelten Flächen statt
und erhöhen den Versiegelungsgrad insgesamt nur minimal. Eine Erhöhung des Grünan-
teils sowie die Vermeidung von reflektierenden dunklen, glänzenden Fassaden können
die Auswirkungen weiter minimieren.
Auch Starkregenereignisse und Unwetter nehmen bedingt durch den Klimawandel zu.
Durch die im Bebauungsplan vorgesehene Dachbegrünung kann ein Teil des Nieder-
schlagswassers auf der Fläche zurückgehalten werden. Sonstiges anfallendes Nieder-
schlagswasser, das nicht auf Grünflächen versickern kann, wird in das Kanalsystem einge-
leitet. Bei Starkregenereignissen könnte das Kanalsystem generell an seine Grenzen ge-
langen. Erosion und Abschwemmen der Bodenauflage auf dem neu angelegten Tiefga-
ragendach ist bei der entsprechenden Anlage von Grünflächen nicht zu erwarten. Eine
besondere Anfälligkeit des geplanten Wohnquartiers gegenüber den Folgen des Klima-
wandels ist nicht erkennbar.
Treibhausgasemissionen
Es ist davon auszugehen, dass sich bezüglich der im Wohnquartier produzierten Emissio-
nen, u.a. auch durch die Verbesserung technischer Standards, keine wesentlichen quanti-
tativen Unterschiede zur Emissionssituation der benachbarten Wohngebiete ergeben.
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Eingesetzte Techniken und Stoffe
Beim Bau des Quartiers ist davon auszugehen, dass nach den gültigen Bauvorschriften in
Hessen (Hessische Bauordnung) sowie den gültigen technischen Regelwerken und Nor-
men Bauweisen nach dem neuesten Stand der Technik Anwendung finden.
Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle (Störfälle) und Katastrophen 5.4
Für den Geltungsbereich bzw. das geplante Wohngebiet liegen aktuell keine Hinweise für
eine besondere Anfälligkeit gegenüber schweren Unfällen oder Katastrophen vor. Stör-
fallbetriebe nach der SEVESO-III-Richtlinie, für die nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 c) der BauGB-
Novelle Festsetzungen zur Vermeidung oder Minderung der Folgen von Störfällen zu
treffen sind, befinden sich keine in der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes.
Ebenso sind keine übergeordneten Straßen mit Schwerlastverkehr in unmittelbarer Nähe
vorhanden, womit Risiken von Unfällen mit Gefahrguttransporten für das Planungsgebiet
ausgeschlossen werden können. Mit Gefahren durch Hochwasser ist aufgrund der feh-
lenden Fließgewässer im Gebiet selbst und der näheren Umgebung nicht zu rechnen.
Erdrutsche oder Hangrutschungen sind aufgrund der topografischen und geologischen
Verhältnisse im Gebiet nicht zu erwarten.
Der Bebauungsplan beinhaltet keine signifikante Änderung der Nutzungen (hier: Wohn-
bebauung und Gemeinbedarfsflächen „Krankenhaus“) und lässt keine Gefahr durch Stör-
fälle oder Katastrophen erwarten. Für den Krankenhausbetrieb sind keine gefährlichen
Stoffe oder Techniken notwendig, welche eine Gefährdung oder Katastrophenwirkung
für die Bevölkerung erwarten lassen.
6 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB
6.1
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1a BauGB sind die voraussichtlichen er-
heblichen Beeinträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach
dem BNatSchG) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.
Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt auf Grundlage des Biotopwertverfah-
rens der hessischen Kompensationsverordnung (KV) i.d.F. vom 01. September 2005 . Die
zugrunde gelegten Flächengrößen ergeben sich aus der Planunterlage Anhang II (KV-
Tabelle Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung) und Anhang IV (Biotopplan).
Flächenbilanz - Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung nach KV
Nach Umsetzung des Bebauungsplans O 31 kommt es gemäß der vorliegenden Eingriffs-
/ Ausgleichsbilanzierung nach der KV zu einem Wertpunktedefizit von -26.278 Wert-
punkten (WP) . Die Baumneupflanzungen sowie die Wiederherstellung der Parkanlage
des Alice-Hospitals gemäß des Freiflächenkonzeptes 32 wurden in die Bilanzierung mit
einbezogen.
32 gemäß Freiflächenkonzept Kresse vom 26.10.2020
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Das naturschutzrechtliche Defizit im Bebauungsplan kann trotz Ersatz- und Ausgleichs-
maßnahmen nicht ausgeglichen werden. Das verbleibende Defizit in Höhe von 26.278
Punkten wird durch die Inanspruchnahme von Ökopunkten ausgeglichen. In Ökokonten
eingebuchte vorlaufende Kompensationsmaßnahmen sollen zur Erfüllung von Kompen-
sationsverpflichtungen vorrangig berücksichtigt werden (§ 3 Absatz 3 Kompensations-
verordnung).
Zur Kompensation des Defizits wird eine städtische Fläche auf dem Oberfeld von
2.627 m² herangezogen. Durch die Umstellung von der konventionellen Landwirtschaft
auf eine ökologische Landwirtschaft wurden die entsprechenden Ökopunkte bereits ge-
neriert. Insbesondere der Verzicht auf Pestizide ermöglicht es Insekten und Kleinsäugern
Lebensräume in diesen Flächen zu besiedeln. Dies führt zu einer naturschutzrechtlichen
Aufwertung der Fläche.
Verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich
6.2
Die Eingriffe in Natur und Landschaft beziehen sich auf innerstädtische Bereiche die all-
gemein nicht mehr ihrem natürlichen Zustand entsprechen. Aktuell stellt sich der Baum-
bestand im gesamten Geltungsbereich mit 209 einheimische Bäumen und 103 nicht-
heimischen Bäumen als hoch dar. Bei Umsetzung aller zulässigen Maßnahmen werden
voraussichtlich 35 Bäume (davon 6 Bäume nicht-heimisch und 20 Bäume heimisch) aus
dem Bestand entnommen. Durch 54 im Bebauungsplan festgesetzte Baumneupflanzun-
gen, kann der tatsächliche Verlust an Bäumen mehr als ersetzt werden.
Insgesamt kommt es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen. Zwar stellt sich der Ein-
griff innerhalb des Alice-Hospitals als relativ massiv dar, kann aber durch Ausgleichs-
maßnahmen langfristig kompensiert werden. Mit dem Ausgleich von 26.278 Wertpunk-
ten durch die Inanspruchnahme von Ökopunkten kann der Eingriff ausgeglichen werden.
Übersicht über die Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung und Ausgleich 6.3
Zur Minderung des Eingriffs werden nachfolgend Umweltschutzmaßnahmen (Verminde-
rung/Vermeidung [M] und Ausgleich [A]) näher beschrieben (s. Tab. 9 und Tab. 10). Kapi-
tel 6.5 bezieht sich auf die Ergebnisse des Artenschutzfachbeitrags (ASB) und daraus her-
vorgehende artenschutzrechtlich erforderliche Ausgleichsmaßnahmen [A cef ]33 .
33 CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) zur Sicherung einer dauerhaften ökologische Funktion
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Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung 6.4
Tabelle 8: Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidun g und Minimierung der Auswirkungen auf die Schutzgüter
Schutzgut: Maßnahmenbezeichnung und Beschreibung [M]:
Tiere
M [1] Beschränkung von Zeiten für Rodungsarbeiten und Vegetationsdeckenbeseitigung (Bauzeitenregelung)
Zur Verhinderung von Störungen, Verletzungen und Tötungen von Tierindividuen sind das Roden von Bäumen, Hecken und anderen
Gehölzen sowie das Entfernen der Vegetationsdecke in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten. Die Vorschriften des
§ 39 Abs. 5 BNatSchG sind zu beachten. Die Rodungsarbeiten oder das Entfernen von Gartenschuppen sollten möglichst frühzeitig im
Herbst, zwischen Anfang Oktober und Mitte November an Tagen mit mindestens 10°C Außentemperatur erfolgen. Sog. Forstmulcher
sind so einzustellen, dass der Boden nicht gegrubbert/zerhackt wird. Rodungsarbeiten und Vegetationsdeckenbeseitigung sind nach
Einbruch der Dunkelheit nicht gestattet.
Tiere
M [2] Umweltbaubegleitung UBB (Baumhöhlenkontrolle und Baubegleitung Alice-Hospital)
Im Vorfeld von Baumfällungen (Stammumfang >0,6 m) ist eine erneute Erfassung von Höhlen oder sonstigen Strukturen, die Fort-
pflanzungs- oder Ruhestätten für Vögel oder Fledermäuse darstellen können, durchzuführen. Sollten nach fachkundiger Einschätzung
hierunter Höhlen sein, die auch eine Überwinterung von Fledermäusen zulassen, ist unabhängig von der Jahreszeit, eine Kontrolle
dieser Höhlen auf einen Besatz notwendig. Sollten hierbei Tiere festgestellt werden, ist bis auf einen selbstständigen Ausflug dieser zu
warten. Die Höhle darf nach der Kontrolle nur verschlossen werden, wenn in einem zeitlichen Vorlauf ein entsprechender Ausgleich an
Höhlen in Form von Nistkästen/Fledermauskästen geschaffen wurde.
Boden,
Klima
M [3] Minimieren versiegelter Flächen durch Bau von Tiefgaragen und Begrünung von Tiefgaragendachflächen
Müssen PKW-Stellplatzflächen geschaffen werden, so sind diese zur Vermeidung von Bodenversiegelung und Minderung von Flä-
chenverbrauch, überwiegend in Tiefgaragen herzustellen. Aus diesem Grund sind Flächen für Tiefgaragen innerhalb des Bebauungspl-
angebiets auszuweisen. Die Dachflächen der Tiefgaragen, die nicht überbaut werden oder als Erschließungs- und Wegeflächen die-
nen, sind mit einer Bodensubstratschicht zu überdecken und als Vegetationsflächen anzulegen, dauerhaft zu unterhalten und bei Ab-
gang gleichwertig zu ersetzen. Bei Rasen und niedrigen Sträuchern ist eine Bodensubstratschicht von 0,8 m, bei hochwachsenden
Sträuchern von 1,0 m und bei Bäumen von 1,5 m zu verwenden. (Hinweis: Ab 1. Dezember 2020 haben Bewohner das Recht auf eine
Ladestation für Elektroautos. Dies gilt es beim Bau von Tiefgaragen zu berücksichtigen).
Tiere, Biol.
Vielfalt
M [4] Insektenfreundliche/Fledermausfreundliche Außenbeleuchtung
Im Geltungsbereich dürfen nur voll abgeschirmte, warm-weiß getönte LED-Außenbeleuchtungen (Wellenlänge über 500 nm, für Stra-
ßenbeleuchtung max. 3.000 Kelvin Farbtemperatur, für sonstige Beleuchtung max. 2.700 Kelvin Farbtemperatur) verwendet werden.
Die Abstrahlung der Leuchten ist zum Boden zu richten (Abstrahlwinkel max. 70 Grad) und auf Nutzflächen zu beschränken.
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Schutzgut: Maßnahmenbezeichnung und Beschreibung [M]:
Tiere
M [5] Schutz gegen Vogelschlag
Zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasbauteilen sind ungegliederte, großflächige Glasflächen ab 3 m² vorsorglich mit geeigneten,
für Vögel sichtbare Oberflächen auszuführen. Hierzu zählen insbesondere reflexionsarme Gläser mit einem Reflexionsgrad von max.
10 %, Glasbausteine, transluzente, mattierte, eingefärbte, bombierte oder strukturierte Glasflächen, Sandstrahlungen, Siebdrucke, far-
bige Folien oder feste vorgelagerte Konstruktionen wie z.B. Rankgitterbegrünungen oder Brise Soleil (feststehender Sonnenschutz).
Boden
M [6] Bodenschonende Baudurchführung und Wiederverwendung des Bodenaushubs
Bei den geplanten Baumaßnahmen ist der Eingriff in den Boden weitestgehend zu minimieren. Der anfallende Oberboden ist abzu-
schieben, zu sichern, sachgerecht zu bewirtschaften und wiederzuverwenden (z.B. zur Anlage der Freiflächen). Dabei gilt es die ein-
schlägigen Fachempfehlungen im Umgang mit Boden zu beachten. Der Einsatz von bodenschonenden Maschinen zur Verhinderung
von Verdichtungen im Unterboden sowie ein fachgerechter Umgang mit Bodenmaterial bei Umlagerungen (DIN 19731) ist sicherzu-
stellen. Verdichtungen des Unterbodens sind nach Abbau der Baustelleneinrichtung vor dem Auftrag von Oberboden zu beseitigen.
Wasser,
Klima
M [7] Verwertung, Versickerung und Ableitung von Niederschlagswasser
Aufgrund § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) soll Niederschlagswasser orts-
nah versickert werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche
Belange entgegenstehen. Sofern es die Bodenverhältnisse ermöglichen, ist nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser (z.B.
von Dachflächen) breitflächig und unter Ausnutzung der belebten Bodenzone z.B. über flach angelegte Versickerungsmulden auf den
Grundstücken, auf denen es anfällt, dem Grundwasser zuzuführen.
Die gezielte Einleitung von Niederschlagswasser in den Untergrund über Schluckbrunnen bzw. Rigolen bedarf wegen der damit ver-
bundenen Verunreinigungsgefahr nach § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Standorteignung, die technische Ausführung der Versickerungsanlage sowie die formalen Er-
fordernisse für das Erlaubnisverfahren sind mit der Stadtverwaltung Darmstadt abzustimmen. Ab 500 m² angeschlossene abflusswirk-
same Fläche je Versickerungsanlage ist die obere Wasserbehörde für das Erlaubnisverfahren zuständig. Zum Zwecke der Verwertung
(Nutzung) von Niederschlagswasser als Brauch- und/oder Beregnungswasser sind Zisternen zu errichten.
Wasser, Klima
M [8] Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen
Wasserdurchlässige Beläge sind, soweit aus technischen Gründen möglich, insbesondere auf öffentlichen Flächen zu verwenden. Dar-
über hinaus sind sämtliche oberirdischen Hof-, Parkplatz-, Fahrradstellflächen und Mülltonnenstellplätze mit wasserdurchlässigen Be-
lägen herzustellen (u.a. wassergebundene Wegedecken, Schotterrasen, Rasengittersteine, Pflaster mit mindestens 30 % Fugenanteil,
Drainasphalt etc.). Diese Maßnahmen dienen auch dem Erhalt des naturnahen Wasserhaushaltes sowie der Regenrückhaltung und
Förderung der Verdunstung von Niederschlagswasser sowie zur Verbesserung des lokalen Klimas.
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Schutzgut: Maßnahmenbezeichnung und Beschreibung [M]:
Mensch
M [9] Maßnahmen zum passiven Lärmschutz - Schalldämmende Lüftungseinrichtungen
Bei der Errichtung oder der Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern südlich bzw. innerhalb der im Plan gekennzeichneten
50-dB(A)-Nachtisophonen sind schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf dezentrale schallgedämmte Lüftungseinrich-
tungen kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit einer zentralen Lüftungsanlage ausgestattet ist und hierdurch ein ausreichen-
der und schallgedämmter Luftaustausch gewährleistet ist. Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die Nacht-
Beurteilungspegel fassadenweise der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entnommen werden (Bericht Nr. 18-2822,
Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft, 64297 Darmstadt).
Mensch,
Klima
M [10] Vermeidung von dunklen und glänzenden Oberflächenmaterialien und -farben
Die Verwendung von Materialien und Oberflächen mit glänzender und lichtreflektierender Wirkung ist im Plangebiet nicht erlaubt. Bei
Fassaden und Außenflächen inklusive der Straßen- und Platzbeläge sind zur Vermeidung einer unnötigen Aufheizung warme (nicht
dunkle) Farbtöne zu verwenden. Die Fassaden sind grundsätzlich in möglichst hellen, warmen Farbtönen zu gestalten (bspw. Putzfas-
saden in entsprechenden Farbtönen, Klinkerfassaden, Natursteinfassaden, Holzfassaden etc.).
Landschafts-
bild,
Tiere, Klima
M [11] Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderung der Stadtbildbeeinträchtigung und Erhöhung klimaaktiver Grün-
anteile - Fassadenbegrünung
Fassaden sind insgesamt zu mind. 25 % mit rankenden, schlingenden oder kletternden Pflanzen flächig und dauerhaft zu begrünen,
sofern dem keine brandschutzrechtlichen Regelungen entgegenstehen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu
ersetzen. Je Kletterpflanze ist eine Pflanzfläche mit Bodenanschluss von mind. 1 m² herzustellen. Als Richtwert gilt eine Pflanze pro
2 m Wandlänge. Abweichend hiervon kann auf einen Bodenanschluss verzichtet werden, wenn artspezifisch ein ausreichend durch-
wurzelbarer Raum zur Verfügung gestellt wird. Es sind Arten aus der Pflanzliste (s. Hinweis V. 16) zu verwenden.
Pflanzen und
Biotope, Tiere
M [12] Pflanzung, Erhalt und Sicherung von Einzelbäumen- Schutz der bestehenden Einzelbäume während und nach Fertig-
stellung der Bauarbeiten
Bäume, die unmittelbar an den Geltungsbereich grenzen oder zu erhalten sind, sind während der Durchführung von Erd- und Bauar-
beiten vor Beschädigungen des Stamms, Kronen- und Wurzelraumes gemäß DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ zu schützen.
Bei der Anpflanzung von Bäumen innerhalb befestigter Flächen sind offene, gegen Überfahren zu schützende, begrünte Pflanzflächen
(Baumscheiben) mit einer Fläche von mindestens 8 m² und entsprechende unterirdische Baumquartiere mit mindestens 12 m³ ver-
dichtbarem Baumsubstrat herzustellen. Die Bäume benötigen einen ausreichenden Wurzelraum (mind. 12 m³) und ggf. Anfahrschutz
(Hochbordstein, Schutzbügel, dichte Unterpflanzung). Die Flächen des engeren Wurzelraums (mind. 8 m²) sind vor Überfahren zu
schützen und mit einer offenen, begrünten Pflanzfläche zu überdecken. Bäume, die im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt werden,
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Schutzgut: Maßnahmenbezeichnung und Beschreibung [M]:
sind dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen.
Tiere, Pflan-
zen, Klima,
Biologische
Vielfalt,
Mensch
M [13] Festsetzung von Flächen die von der Bebauung freigehalten werden – Erhalt und Ausbau von wichtigen Grünverbin-
dungen
Im Rahmen der Neuausweisung von Flächen, sind Flächen festzusetzen, die dauerhaft für Fuß- und Radfahrer vorbehalten werden
und/oder gegen eine weitere Nachverdichtung gesichert werden. Als Teil einer übergeordneten Grünverbindung ist die Verkehrsfläche
mit der Zweckbestimmung „Erich-Ollenhauer-Promenade“ auch eine wichtige fußläufige Verbindung zwischen der Innenstadt und der
Mathildenhöhe. Sie ist mindestens zu 30 % als Grünfläche herzustellen und dauerhaft zu erhalten.
Tiere, Pflan-
zen, Klima,
Biologische
Vielfalt,
Mensch
M [14] Dachbegrünung
Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m² sind extensiv als Gras-Staudendach zu begrünen. Die Vege-
tationsschicht muss eine Mächtigkeit von mindestens 0,12 m aufweisen. Fenster, Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und
technische Aufbauten, sind ausgenommen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Anlagen für Solarthermie und Photovoltaik-
anlagen müssen mit der Dachbegrünung kombiniert werden und schließen sich gegenseitig nicht aus. Verglaste Dachteile, technische
Dachein- und -aufbauten sind von der Begrünungspflicht anteilig ausgeschlossen.
Mensch
M [15] Schalldämmende Lüftungseinrichtungen
Bei der Errichtung oder der Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern südlich bzw. innerhalb der im Plan gekennzeichneten 50-
dB(A)-Nachtisophonen sind schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf dezentrale schallgedämmte Lüftungseinrichtun-
gen kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit einer zentralen Lüftungsanlage ausgestattet ist und hierdurch ein ausreichender
und schallgedämmter Luftaustausch gewährleistet ist. Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die Nacht-
Beurteilungspegel fassadenweise der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entnommen werden (Bericht Nr. 18-2822,
Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft, 64297 Darmstadt).
Mensch
M [2] Umweltbaubegleitung während der Bauarbeiten am Alice-Hospital
Um die Auswirkungen auf den Krankenhausbetrieb des Alice-Hospitals sowie dessen Patienten so gering wie möglich zu halten, sollte
im Vorfeld zur Minderung und Vermeidung von baubedingen Auswirkungen ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) unter dem
Aspekt der Lärmminderung erstellt werden. Dazu hat eine Umweltbaubegleitung sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Lärmminde-
rung eingehalten werden.
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Zusammenfassung der Artenschutzrechtlichen Prüfung 6.5
Bei der Ermittlung, Darstellung und Bewertung artenschutzrechtlich relevanter Arten sind
die rechtlichen Vorgaben zu den Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG zu berück-
sichtigen. Allgemein ist es nach § 44 BNatSchG „verboten,
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fan-
gen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu ent-
nehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelar-
ten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande-
rungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch
die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschütz-
ten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsfor-
men aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu
zerstören“.
Gemäß den Begriffsbestimmungen § 7 BNatSchG sind „besonders geschützte Arten
a. Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder Anhang B der Verordnung (EG) Nr.
338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzen-
arten durch Überwachung des Handels (…) aufgeführt sind,
b. nicht unter Buchstabe a fallende
aa. Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt
sind,
bb. europäische Vogelarten ,
c. Tier- und Pflanzenarten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 aufge-
führt sind“.
(Anmerkung: eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 existiert bislang nicht.) Unter
den streng geschützten Arten befinden sich Arten, „die,
a. in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97,
b. in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie),
c. in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 2
aufgeführt sind“.
Europäische Vogelarten sind gemäß Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie)
geschützt. § 1a BauGB enthält weitere Vorgaben zur Verträglichkeitsprüfung bei Beein-
trächtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten .
Mit Umsetzung des Bebauungsplanes gilt es zu prüfen, inwieweit es zu Verstößen gegen
die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs.1 BNatSchG kommen kann.
Werden Verbotstatbestände erfüllt, so sind Maßnahmen zur Vermeidung oder zum vor-
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gezogenen Ausgleich zu formulieren bzw. festzusetzen um einen Verbotstatbestand
nicht zu erfüllen.
Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes O 31 Mathildenhöhe Nord-West stellt einen
Lebensraum für verschiedene, in der Mehrzahl weit verbreitete, Vogelarten dar. Insbe-
sondere sind die stärker durchgrünten Bereiche als Lebensraum, wie die Parkanlage des
Alice-Hospitals, wichtig als Nahrungs- und Bruthabitat. Zudem findet eine stetige Nut-
zung als Jagdhabitat von Zwerg- und Mückenfledermaus in diesem Bereich statt. Hier
sind auch vereinzelte Quartiere an den Gebäuden zu erwarten, konnten im Einzelnen je-
doch nicht nachgewiesen werden. Der nahegelegene ehemalige Keller der Brauerei, der
eine herausragende Funktion als Winterquartier für Fledermäuse in Darmstadt besitzt,
wird von den Planungen jedoch in keiner Weise beeinträchtigt.
- Das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG tritt für die Artengruppen Vögel
und Fledermäuse, bei Durchführung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnah-
men, nicht ein.
- Das Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG tritt für die Artengruppe Vögel
und Fledermäuse, bei Durchführung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnah-
men, nicht ein.
- Das Zerstörungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) tritt für die Arten Gehölzbrüter
(Gilde), Nahrungsgäste (Gilde) sowie für die Fledermausarten Bechsteinfledermaus
(Myotis bechsteinii ) bei Durchführung von vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen (CEF-
Maßnahmen) nicht ein.
Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf artenschutzrechtliche Belange
nach § 44 BNatSchG
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG,
wurden zur Wahrung der ökologischen Kohärenz in der nachfolgenden Tabelle die not-
wendigen Ausgleichsmaßnahmen zusammengefasst dargestellt. Verstöße gegen die
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG lassen sich sowohl in Bezug auf Vögel als auch
auf Fledermäuse vermeiden. Arten aus anderen Artengruppen, die unter den § 44
BNatSchG fallen, wurden keine nachgewiesen.
Bei Durchführung der unter Tabelle 9 und 10 vorgeschlagenen Maßnahmen werden die
Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht berührt. Von einer Beeinträchtigung ar-
tenschutzrechtlich relevanter Arten ist nicht auszugehen.
.
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Ausgleichsmaßnahmen
Schutzgut Maßnahmenbezeichnung und Beschreibung:
Tiere, Biologische
Vielfalt, Pflanzen
A [1] Pflanzung heimischer Gehölze (Geltungsbereich)
Um den Verlust von Gehölzen zumindest in geringem Umfang auszugleichen, ist die Anzahl der gerodeten Bäume sowie Sträu-
cher innerhalb des Geltungsbereichs mindestens in gleicher Anzahl zu ersetzen. Hierfür sind vorwiegend heimische und standort-
gerechte Sträucher und Bäume zu verwenden. Die Flächen sollten nur extensiv gepflegt werden.
Tiere, Biologische
Vielfalt
A [2] Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospital
Um den Verlust von Gehölzen auszugleichen, ist die Anzahl der gerodeten Bäume sowie Sträucher innerhalb der Parkanlage min-
destens in gleicher Anzahl zu ersetzen. Hierfür sind vorwiegend heimische und standortgerechte Sträucher und Bäume zu ver-
wenden. Zur Wiederherstellung der Parkanlage sind die Vorgaben des „Freiflächengestaltungsplan (Kresse 2020)“ sowie der De-
tailplan „Vegetationsschichten TG Alice-Hospital“ anzuwenden.
Tiere, Biologische
Vielfalt, Pflanzen
A [3] Schaffung von künstlichen Quartieren
Die Fällung der Höhlenbäume (Baum Nr. 202 und Nr. 159) und dem damit einhergehenden Verlust des Höhlenquartiers gilt es
innerhalb der Gartenanlage des Alice-Hospitals auszugleichen. Es sind mind. 4 Fledermauskästen vor Fällung der Bäume an ge-
eigneter Stelle anzubringen. Verwendung finden können beispielsweise Kästen des Typs „Fledermaushöhle 2F“ der Firma
Schwegler oder vergleichbare Produkte. Eine Umweltbaubegleitung (UBB) hat den Ort der Anbringung der Fledermauskästen zu
bestimmen und zu dokumentieren. Die Maßnahmen dienen dem Artenschutz und sind als CEF-Maßnahmen (continuous ecologi-
cal functionality-measures) vor Rodung der Bäume durchzuführen. Sollten weitere Höhlenbäume im Zuge der Fällung von der
UBB erfasst werden, so sind auch hier je Höhlenquartier mindestens 2 Fledermauskästen an geeigneter Stelle anzubringen. Die
Dokumentation über die Anbringung der Kästen ist selbständig an die zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) weiterzulei-
ten.
Tabelle 9: Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen im Geltungsbereich
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7 VORSCHLÄGE FÜR GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN ZUR AUFNAHME IN DEN
BEBAUUNGSPLAN
10. Grünflächen (§ 9 Abs.1 Nr. 15 BauGB)
Öffentliche Grünflächen
Die in der Planzeichnung festgesetzten öffentlichen Grünflächen sind als Park- und Grün-
anlagen sowie Kinderspielplätze zu erhalten. Die Befestigung von Flächen außerhalb der
Wege- und Spielbereiche ist unzulässig. Die neu ausgewiesenen öffentlichen Grünflächen
auf dem Paula-Ludwig-Platz sowie die nördlich daran anliegende Fläche ist zu 70 % mit
Bäumen, Sträuchern oder bodendeckender Vegetation zu bepflanzen und dauerhaft zu er-
halten und zu pflegen.
Private Grünflächen
Steingärten sind innerhalb des Geltungsbereichs nicht zulässig
[Begründung] Die Neuanlage und der Erhalt von Grünflächen wirken sich positiv auf das
örtliche Klima, die Artenvielfalt in der Stadt sowie visuell positiv auf das Stadtbild aus.
11. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
Maßgeblicher Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche
Bei der Errichtung oder der Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern zwischen der
im Plan gekennzeichneten 50-dB(A)-Nachtisophonen und der Dieburger Straße sind
schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf dezentrale schallgedämmte Lüf-
tungseinrichtungen kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit einer zentralen Lüf-
tungsanlage ausgestattet ist und hierdurch ein ausreichender und schallgedämmter Luft-
austausch gewährleistet ist.
Zu Prüfung potentieller Lärmwirkungen innerhalb des Geltungsbereichs wurde ein
Lärmgutachten erstellt. Im Ergebnis werden Bereichen aufgezeigt, die Maßnahmen
zum Schutz gegen negative Lärmeinwirkungen erforderlich machen. Es wurde ent-
sprechend den Ausführungen des Lärmgutachtens gefolgt.
12. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo-
den, Natur und Landschaft (§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB)
Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sind, soweit wasserrechtliche Be-
lange nicht entgegenstehen, als teilversiegelte Flächen anzulegen (Rasenpflaster, Rasengit-
tersteine, Schotterrasen, Kies- und Plattenwege). Bei Flächen, die nicht teilversiegelt sind, ist
das anfallende Niederschlagswasser in angrenzende Grundstücksfreiflächen zu versickern.
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Die Verwendung von durchlässigen Oberflächen verlangsamt den Abfluss von Nie-
derschlagswasser und lässt einen Teil davon im Gebiet versickern. Mit der Festset-
zung wird neben der Entlastung der Kanalisation indirekt das lokale Klima durch
Verdunstungseffekte verbessert.
Insektenfreundliche/Fledermausfreundliche Außenbeleuchtung
Im Geltungsbereich dürfen nur voll abgeschirmte, warm-weiß getönte LED-
Außenbeleuchtungen (Wellenlänge über 500 nm, für Straßenbeleuchtung max. 3.000 Kel-
vin Farbtemperatur, für sonstige Beleuchtung max. 2.700 Kelvin Farbtemperatur) verwen-
det werden. Die Abstrahlung der Leuchten ist zum Boden zu richten (Abstrahlwinkel max.
70 Grad) und auf Nutzflächen zu beschränken.
Je weniger Licht künstlich gestreut und je geringer die Farbtemperatur (<3.000 Kel-
vin), desto kleiner wird die Anzahl an Insekten die durch Licht künstlich angelockt
werden und ggf. sterben. Gleichzeitig werden weniger Fledermäuse durch künstli-
ches Licht gestört.
Schutz gegen Vogelschlag
Zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasbauteilen sind ungegliederte, großflächige Glas-
flächen ab 3 m² vorsorglich mit geeigneten, für Vögel sichtbare Oberflächen auszuführen.
Hierzu zählen insbesondere reflexionsarme Gläser mit einem Reflexionsgrad von max.
10 %, Glasbausteine, transluzente, mattierte, eingefärbte, bombierte oder strukturierte
Glasflächen, Sandstrahlungen, Siebdrucke, farbige Folien oder feste vorgelagerte Konstruk-
tionen wie z.B. Rankgitterbegrünungen oder Brise Soleil (feststehender Sonnenschutz).
Großflächige Glasflächen können Vögel gefährden. Die Scheiben täuschen den Tieren
eine freie Flugbahn vor. Eine besondere Gefahr stellen Glasfronten vor nahen Bäumen
dar. Hilfreich sind alle Maßnahmen, die dazu führen, dass die Vögel die Glasscheiben
erkennen. Am einfachsten ist es, Vogelschutzmaßnahmen bereits vor dem Bau eines
Gebäudes einzuplanen.
Nist- und Quartierhilfen
Zur Förderung von Brutbiotopen für Vogelarten sind bei Neubauten bauseitig an allen Ge-
bäuden Einbau-Nistkästen für Mauersegler, Schwalbenarten oder Haussperlinge vorzuse-
hen (Zwei Nistkästen je Gebäude)
Um den Verlust der Höhlenquartiere (Baum Nr. 159 und 202) auszugleichen, gilt es inner-
halb der Gartenanlage des Alice-Hospitals mind. 4 Fledermauskästen an geeigneter Stelle
vor Fällung der Bäume anzubringen (Bspw. „Fledermaushöhle 2F“ der Firma Schwegler
oder vergleichbare Produkte) vor Fällung . Eine Umweltbaubegleitung (UBB) hat den Ort
der Anbringung der Fledermauskästen zu bestimmen und zu dokumentieren. Sollten weite-
re Höhlenbäume im Zuge der Fällung von der UBB erfasst werden, so sind auch hier je
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Höhlenquartier mindestens 2 Fledermauskästen an geeigneter Stelle anzubringen. Die Do-
kumentation über die Anbringung der Kästen ist selbständig an die zuständige Untere Na-
turschutzbehörde (UNB) weiterzuleiten.
Da mit der Fällung von Bäumen potentielle Quartiere für Vögel und Fledermäuse
zerstört werden, sind zum Ausgleich im Vorfeld Fledermauskästen innerhalb des Ali-
ce-Hospital-Grundstückes anzubringen.
Kontrolle von potentiellen Tierquartieren
Abriss von Gebäuden
Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese zu jeder Zeit auf Tierbesatz (Fledermäuse, Bilche,
gebäudebrütende Vogelarten) zu untersuchen. Potentielle Quartiere sind unmittelbar vor
Beginn der Abrissarbeiten zu verschließen, um einen Besatz ausschließen zu können.
Baumhöhlenkontrolle
Bei der Fällung von Bäumen ist im Vorfeld eine Untersuchung auf Höhlen und andere
Strukturen, die Ruhe- und Fortpflanzungsstätten für Fledermäuse, Vögel oder Bilche bieten
können, durchzuführen. Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf deren selbstständigen
Auszug gewartet und die Höhle anschließend verschlossen werden.
Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holzhaufen müssen vor Baufeldfreimachung hän-
disch beräumt werden; werden dabei besonders geschützte Arten wie Gartenschläfer, Igel
oder Blindschleichen während der Winterruhe angetroffen, ist dies der Unteren Natur-
schutzbehörde zu melden und das weitere Vorgehen festzulegen.
Die Tötung einzelner Individuen kann so minimiert bzw. ausgeschlossen werden.
Dachbegrünung
Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m² sind extensiv als
Gras-Staudendach zu begrünen. Die Vegetationsschicht muss eine Mächtigkeit von min-
destens 0,12 m aufweisen. Fenster, Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und tech-
nische Aufbauten, sind ausgenommen. Die Ausführung und dauerhafte Pflege ist nach der
aktuellen FLL-Richtlinie durchzuführen bzw. zu gewährleisten. Anlagen für Solarthermie
und Photovoltaikanlagen müssen mit der Dachbegrünung kombiniert werden können und
schließen sich gegenseitig nicht aus.
Die Dachbegrünung kann das lokale Klima positiv beeinflussen, während sie gleichzei-
tig der Fauna als Lebensraum und Nahrungshabitat dient. Außerdem trägt sie zur
Rückhaltung und Reinigung von Niederschlagswasser bei und verzögert dessen Ab-
fluss. Die Festsetzungen zur Dachbegrünung nehmen Bezug auf eine für das Quartier
ökologische und klimafreundliche Wirkungsweise.
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Vorgartenzone
Die Vorgartenzone definiert sich durch den Bereich von 6,0 m gemessen ab der Grund-
stücksgrenze an der öffentlichen Verkehrsfläche. Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen und
dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Innerhalb der Vorgartenzone sind nur die notwendi-
gen Hauszugänge sowie Zufahrten zu den Stellplätzen und Garagen zulässig. Alle anderen
baulichen Anlagen einschließlich der gem. Ziff. 6.3 zulässigen Nebenanlagen sind in der
Vorgartenzone nicht zulässig. Schottergärten sind nicht zulässig.
Gärtnerisch angelegte Flächen haben durch ihren Vegetationsanteil positive Auswir-
kungen auf das lokale Klima. Sie können auch Habitate für Tiere darstellen oder der
Biotopvernetzung dienen. Ein geringer Versiegelungsgrad steigert die jeweiligen posi-
tiven Auswirkungen noch. Vorgartenzonen prägen das Stadtbild mitunter ganz ent-
scheidend, weshalb dort keine weiteren Nebenanlagen und Arbeits- oder Lagerflä-
chen entstehen sollen.
Begrünung von Tiefgaragendachflächen
Tiefgaragen und andere bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, die nicht
durch oberirdische bauliche Anlagen oder Erschließungsflächen überdeckt sind, sind mit ei-
ner Vegetationsschicht von mind. 0,8 m Stärke (zuzüglich Filter- und Drainageschicht) zu
überdecken und zu begrünen.
Für die neu geplante Tiefgarage auf dem Gelände des Alice-Hospitals sind unter-
schiedliche Überdeckungsstärken für die Vegetationsschichten verbindlich nach dem
Detailplan „Vegetationsschichten TG-Alice-Hospital“ vorzusehen.
Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospital
Um den Verlust von Gehölzen auszugleichen, ist die Anzahl der gerodeten Bäume sowie
Sträucher innerhalb der Parkanlage mindestens in gleicher Anzahl zu ersetzen. Hierfür sind
vorwiegend heimische und standortgerechte Sträucher und Bäume zu verwenden. Zur
Wiederherstellung der Parkanlage sind die Vorgaben des „Freiflächengestaltungsplan
(Kresse 2020)“ sowie der Detailplan „Vegetationsschichten TG-Alice-Hospital“ anzuwenden.
Die Wiederherstellung der Parkanlage trägt entscheidend zu dem klimatischen Aus-
gleich an Hitzetagen auf dem Krankenhausgelände bei und hat eine Wohlfahrtswir-
kung für die Genesung der örtlichen Patienten.
Fassadenbegrünung
Fassaden sind insgesamt zu mind. 25 %, mit rankenden, schlingenden oder kletternden
Pflanzen flächig und dauerhaft zu begrünen, sofern dem keine brandschutzrechtlichen Re-
gelungen entgegenstehen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu er-
setzen. Je Kletterpflanze ist eine Pflanzfläche mit Bodenanschluss von mind. 1 m² herzu-
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 67
stellen. Als Richtwert gilt eine Pflanze pro 2 m Wandlänge. Abweichend hiervon kann auf
einen Bodenanschluss verzichtet werden, wenn artspezifisch ein ausreichend durchwurzel-
barer Raum zur Verfügung gestellt wird. Es sind Arten aus der Pflanzliste (s. Hinweis V. 16)
zu verwenden.
Die Festsetzungen zur Fassadenbegrünung nehmen Bezug auf eine für das Quartier
ökologische und klimafreundliche Wirkungsweise.
Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)
Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen
Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgesetzten Einzelbäume und Baumgruppen
sind dauerhaft zu erhalten und bei Beschädigung oder Erkrankung durch geeignete Maß-
nahmen zu behandeln. Ausgefallener Bewuchs ist durch einheimische und standortgerech-
te Neupflanzungen entsprechend der Pflanzliste (s. Hinweis V. 16) zu ersetzen und dauer-
haft zu erhalten. Bei Neupflanzungen als Ersatz für zu erhaltende Einzelbäume ist eine
Abweichung von dem zeichnerisch festgesetzten Standort um bis zu 2,5 m zulässig.
Bäume, die nicht aufgrund des Vorhabens entnommen werden müssen, sind nach den
Vorgaben der DIN 18920 und RAS: LP 4 vor Beginn der Bauarbeiten durch einen Schutz
um die Traufbereiche zu sichern.
Der Erhalt von für Tiere wichtigen innerstädtischen Biotopstrukturen (Lebensraum-
und Nahrungshabitate), sowie der Erhalt der klimatischen Ausgleichfunktion und orts-
bildprägenden Baumstrukturen wird hierdurch angestrebt.
Anpflanzen von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen
Bei Anpflanzungen sind, soweit andere Festsetzungen des Bebauungsplans dem nicht ent-
gegenstehen, vorwiegend einheimische, standortgerechte Laubbäume und Sträucher ent-
sprechend der Artenempfehlung zu verwenden (s. Hinweis V. 16). Darüber hinaus sind Flä-
chen naturnah mit gebietsheimischen Kräutern und Gräsern zu bepflanzen.
Bäume und Sträucher tragen zur Produktion von Frisch- und Kaltluft bei, spenden
Schatten und besitzen eine Filterfunktion gegenüber Feinstaubpartikeln. Außerdem
stellen insbesondere heimische Arten und ältere Großbäume für viele Tierarten Habi-
tate zur Verfügung. Durch den entsprechenden Substrataufbau über der Tiefgarage
sind Bepflanzungen mit Bäumen und Großsträuchern realisierbar.
Baumschutzmaßnahmen
Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Baustelle vor Beschä-
digungen von Stamm und Wurzelraum durch Sicherungsmaßnahmen entsprechend der
DIN 18920 zu schützen.
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 68
Tiefwurzelnde Bäume müssen laut DIN 18920 und den techn. Richtlinien GW 125 einen
Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen der E-Netz Südhessen aufweisen. Wird
dieser Abstand unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern
oder die Standorte der Bäume zu verschieben (s. Hinweis V. 12).
Die Festsetzung trägt dazu bei, einzelne Bäume während der Bauarbeiten vor Schäden
wie Wurzelverdichtungen oder Astbruch oder Anfahrschäden zu bewahren.
V HINWEISE
Neben den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans (Ermächti-
gungsgrundlage BauGB) sind weitere Rechtsvorschriften, Regelungen und Planungen
beim Vollzug des Bebauungsplans zu beachten. Die am Vollzug der Planung Beteiligten
müssen in eigener Verantwortung prüfen, welche davon im Einzelnen zu beachten sind.
Satzungen – Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Für den Schutz des Baumbestandes innerhalb des Geltungsbereiches ist die „Satzung
zum Schutz des Baumbestandes des Wissenschaftsstadt Darmstadt“ (Baumschutzsat-
zung) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energien
(§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB)
Bei der Errichtung von Gebäuden im Geltungsbereich sind bauliche und sonstige techni-
sche Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder
Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung zu treffen. Die Vorgaben
des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind einzuhalten.
Bauleitpläne sollen nach heutigem gesetzlichen Auftrag explizit „auch in Verantwor-
tung für den allgemeinen Klimaschutz“ entwickelt werden (§ 1a Abs. 5 Satz 2 BauGB).
Umweltschutzbelange sollen auch in Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energien
berücksichtigt werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB).
Artenschutz – Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
Auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG wird hingewie-
sen. Verboten ist demnach die Beschädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs-
und Ruhestätten und die damit verbundene unvermeidbare Verletzung oder Tötung von
Tieren oder ihrer Entwicklungsformen, sowie die erhebliche Störung von Tieren während
der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.
Ebenso ist es gemäß § 39 BNatSchG verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von
Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, leben-
de Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September
abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 69
8 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)
Maßnahmen zum Monitoring sind nicht notwendig, da keine erheblichen artenschutz-
rechtlichen Auswirkungen zu erwarten sind.
9 ÜBERSICHT BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (UMWELTZUSTAND) UND
ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN
Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei einer Nichtumsetzung des Bebauungsplanes, kann der beschriebene Umweltzustand
(s .Kap. 3) grundsätzlich erhalten bleiben. Eine Änderung oder Verschlechterung der Ar-
tenzusammensetzung ist nicht zu erwarten. Teile des wertvollen Altbaumbestands in der
Parkanlage des Alice-Hospitals könnten weiterhin ihre Funktion als Brut- und Nahrungs-
habitat für Vögel und Kleinsäuger sowie klimaaktive Gunstwirkungen erfüllen. Die Funk-
tion des Bodens als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt bliebe nahezu vollständig er-
halten.
In Bezug auf bauliche Veränderungen mit Auswirkungen auf das Stadtgebiet der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt kann eine Nichtfestsetzung des Bebauungsplans dazu führen,
dass zukünftige
Bauvorhaben bzw. Baugesuche innerhalb des bestehenden Planungsgebietes nach § 34
BauGB zu beurteilen wären. Hiernach hat sich die Genehmigung des Bauvorhabens am
umgebenden Gebäudebestand zu orientieren. Dies kann dazu führen, dass bei einer feh-
lenden Vorgabe durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan bspw. der bauliche Schutz
der Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ mit ihren Sichtbeziehungen und ihrer
Einbindung in die vorhandene Stadtgestalt innerhalb des Geltungsbereichs nicht mehr
ausreichend gewährleistet ist und negative Einflüsse nicht aktiv verhindert werden kön-
nen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich das Planungsgebiet ohne einen Bebau-
ungsplan heterogener entwickeln würde und damit nicht im Sinne einer geordneten
Stadtentwicklung, welche auf die Eigenschaften der Welterbestätte Bezug nimmt. Außer-
dem ist anzunehmen, dass mehr Fläche für die Umsetzung von Vorhaben in Anspruch
genommen werden würde und so ggf. mehr Bäume gerodet werden müssten.
Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete und An-
derweitige Planungsmöglichkeiten
Der Bereich der Pufferzone der Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ soll durch
Bebauungspläne gesichert werden. Diese dienen dem Schutz der Denkmale, dem Erhalt
der Blickbeziehungen und einer gebietsverträglichen Weiterentwicklung der bestehen-
den Wohnbebauung. Insgesamt haben die Bebauungspläne vorwiegend einen bewah-
renden Charakter: sie sollen sicherstellen, dass sich die jeweiligen Planungsgebiete nicht
in größerem Maße verändern. Somit sind keine weiteren negativen Auswirkungen zu er-
warten, auch wenn man bei dieser Einschätzung die Bebauungspläne der benachbarten
Plangebiete miteinschließt.
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 70
Aufgrund der Lage des Geltungsbereichs und der Ziele, welche durch die Festsetzungen
des Bebauungsplanes erreicht werden sollen, wäre eine räumliche Verschiebung des Gel-
tungsbereiches nicht möglich. Beispielsweise wäre eine Weiterentwicklung des Alice-
Hospitals an anderer, weiter entfernter Stelle aus Gründen der medizinischen Versorgung
vor Ort ohne lange Verkehrswege weder sozial noch wirtschaftlich vertretbar. Gleichzeitig
wären alternative Entwicklungen innerhalb des Geltungsbereichs nicht sinnvoll, da dieser
aufgrund seiner innerstädtischen Lage bereits stark verdichtet ist. Den aufgezeigten Pla-
nungen mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Minderung stehen keine Alternativen
gegenüber.
10 HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN, LÜCKEN ODER FEHLENDE ERKENNTNISSE HIN-
SICHTLICH DER ANGABEN DER VERWENDETEN TECHNISCHEN VERFAHREN
In Kapitel 2.4 werden alle verwendeten Gutachten und Datengrundlagen zur Bestands-
aufnahme dargelegt. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Grundlagen erga-
ben sich grundsätzlich nicht. Insgesamt konnten mit den vorhandenen Gutachten und
Datengrundlagen die möglichen Auswirkungen für den Geltungsbereich abgeschätzt
werden. Zur Prognoseunsicherheit auf der Ebene der Bauleitplanung gehört es jedoch,
dass eine sichere Quantifizierung nicht für alle Bereiche von Umweltauswirkungen (z.B.
Zunahme von Immissionen, Veränderung der Grundwasserneubildungsrate, Veränderung
des Lokalklimas durch Klimawandel) möglich ist.
11 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG
Die vorliegende Umweltprüfung wurde auf Grundlage der Anlage 1 zu § 2 Absatz 4 und
den §§ 2a und 4c BauGB im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens O 31 Mathildenhöhe
Nord-West erarbeitet und stellt den zu erwartenden Eingriff des Bebauungsplans mit
dessen Auswirkungen auf die Umwelt dar. Dazu wird der Umweltzustand vor (Basisszena-
rio) und nach der Planung (Prognose) beschrieben und bewertet. Darüber hinaus werden
nach den gesetzlichen Vorgaben die Erfordernisse einer möglichen Bewältigung der Ein-
griffsfolgen dargelegt. Zur Abwendung negativer Auswirkungen des Plans auf Mensch
und Umwelt werden Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich /
Minderung der Umweltauswirkungen formuliert und in den Bebauungsplanentwurf inte-
griert. Ergebnisse des 2019 durchgeführten artenschutzrechtlichen Fachbeitrages34 , sind
in die Betrachtungen einer Eingriffsfolgenbewältigung bzw. der Vermeidung von poten-
tiellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen in den Umweltbericht integriert wor-
den. Weitergehende verwendete Methoden sowie technische Verfahren werden in den
einzelnen zugrunde gelegten Fachgutachten erläutert.
Neben einer Beurteilung möglicher Eingriffswirkungen auf die Schutzgüter integriert der
Bebauungsplan im Sinne von § 1 Abs. 5 BauGB die Belange einer geforderten, nachhalti-
gen städtebaulichen Entwicklung sowie Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und
34 naturplan 2019
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 71
Lebensgrundlagen durch Ausformulierung und Einbezug grünordnerischer Belange (in-
tegrierte Grünordnungsplanung).
Ziel der Stadtentwicklung ist es, mit dem Bebauungsplanentwurf O 31 Mathildenhöhe
Nord-West die zukünftige bauliche Entwicklung dahingehend zu steuern, dass neben ei-
ner gebietsverträglichen wohnbaulichen Nachverdichtung der Bestand des Krankenhaus-
standortes Alice-Hospital und seiner Weiterentwicklung weiterhin gewährleistet bleiben
kann. Insbesondere darf bei einer Realisierung die kulturell herausragende Nachbar-
schaftsfläche der Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ mit ihrem außergewöhnli-
chen universellen Wert und ihren Attributen sowie der visuellen Integrität baulich nicht
negativ beeinträchtigt werden.
Inhaltlich erlaubt der Bebauungsplan dazu in der Haupt-
sache Veränderungen in Form von gebietsverträglichen baulichen Nachverdichtungen
auf dem Grundstück des Alice-Hospitals sowie im südwestlichen Bereich an der Merck-
straße. Die Neuversiegelung wird im Wesentlichen auf bereits versiegelten, teilversiegel-
ten oder anthropogen überprägten Flächen durchgeführt.
Innerhalb des rund 7,64 ha großen Geltungsbereichs überwiegen Wohnnutzungen mit
typischen, innerstädtischen, gemischten Gewerbeeinheiten bestehend aus Dienstleis-
tungs-, Gastronomie und Einzelhandelsflächen. Einen flächenmäßigen Schwerpunkt bil-
det das Grundstück des Krankenhauskomplexes des Alice-Hospitals0. In Bezug auf die
vorkommende Flora sind allen voran die Baumbestände in und rund um das Alice-
Hospital als besonders wertvoll zu beschreiben. Das Buchenwäldchen in der Parkanlage
des Alice-Hospitals wurde als besonders wertvoller Lebensraum mit hohem Habitatpo-
tential für einzelne Vogel- und Fledermausarten identifiziert. Darüber hinaus wirkt die
Grünstruktur mit alteingewachsenem Baumbestand als klimaaktive Freifläche mit Aus-
gleichsfunktion und hat eine hohe Bedeutung für das örtliche Stadtbild. Die öffentlichen
Freiflächen setzen sich aus typischen städtischen Freiflächen in Form von öffentlichen
Wegen, Straßen und kleineren Platzflächen mit wegbegleitenden öffentlichen und halb-
öffentlichen Grünflächen zusammen.
Erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sind bei Durchführung
einer Umweltbaubegleitung vor und während der Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Die
wesentlichen Verluste von Baumstandorten können durch Ersatzpflanzungen ausgegli-
chen werden. Alle grünordnerischen Planungsempfehlungen aus dem Umweltbericht
wurden als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen. Weiterhin ist anzuneh-
men, dass bei einer Umsetzung der beschriebenen Maßvorschläge mit keinen erhebli-
chen negativen Auswirkungen auf die umweltrelevanten Schutzgüter zu rechnen ist. Für
die geschützten Arten- bzw. Tiergruppen Fledermäuse, Mauersegler und weitere Vogel-
arten werden Ersatzhabitate geschaffen. Mit nachteiligen Auswirkungen auf die Schutz-
güter Boden, Fläche und biologische Vielfalt ist ebenfalls nicht zu rechnen. Mit der Bil-
dung von Wärmeinseln sowie einer Beeinträchtigung des lokalen Klimas ist bei Beibehal-
tung des Durchgrünungsgrades nicht zu rechnen.Insgesamt kann eine behutsame Fort-
entwicklung des Stadtteils konstatiert werden, die darüber hinaus den Zielvorstellungen
übergeordneter Fachplanungen insgesamt Rechnung trägt.
UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 72
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UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 73
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BAUGESETZBUCH (B AU GB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634).
B
UNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG (BArtSchV) vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896),
die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Ja nuar 2013 (BGBl. I S. 95) geän-
dert worden ist.
B
UNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 ( BGBl. I S. 3434) geändert
worden ist.
H
ESSISCHE KOMPENSATIONSVERORDNUNG vom 1. September 2005 (Gültigkeit vom 29.12.2010
bis 31.12.2015).
H
ESSISCHES AUSFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (HAGBNatSchG) vom
20. Dez. 2010
H
ESSISCHES WASSERGESETZ (HWG) vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Art. 4
des Gesetzes vom 22. August 2018.
W
ASSERHAUSHALTSGESETZ (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Arti-
kel 2 des Gesetzes vom 04. Dezember 2018 (BGBl. I S . 2254) geändert worden ist.
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UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 74
ANHANG I. PFLANZLISTE
B
ÄUME
1. Ordnung 2. Ordnung
Acer platanoides Spitz-Ahorn Acer campestre Feld-Ahorn
Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Carpinus betulus Hainbuche
Alnus glutinosa Schwarzerle Crataegus laevigata Zweigriffeliger Weißdorn
Aesculus hippocastanum Gewöhnliche Rosskastanie Crataegus monogyna Eingriffeliger Weißdorn
Prunus avium Vogelkirsche Prunus padus Traubenkirsche
Betula pendula Hängebirke Sorbus aria Mehlbeere
Fagus sylvatica Rotbuche Sorbus aucuparia Gewöhnliche Eberesche
Fraxinus excelsior Gewöhnliche Esche Sorbus domestica Speierling
Juglans regia Walnuss
Quercus petraea Traubeneiche
Quercus robur Stieleiche
Tilia cordata Winterlinde
Tilia platyphyllos Sommerlinde
HEIMISCHE STRÄUCHER
Acer campestre Feld-Ahorn Wild-Apfel Malus communis
Amelanchier lamarckii Felsenbirne Schlehdorn Prunus spinosa
Carpinus betulus Hainbuche Faulbaum Rhamnus frangula
Cornus mas Kornelkirsche Feld-Rose Rosa arvensis
Cornus sanguinea Roter Hartriegel Hunds-Rose Rosa canina
Corylus avellana Haselnuss Rosa multiflora Büschelrose
Weißdorn Crataegus spec. Rosa pimpinellifolia Bibernell Rose
Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Viburnum opulus Gew. Schneeball
FASSADENBEGRÜNUNG
Aristolochia macrophylla Pfeifenwinde Lonicera spec. Hecken-Kirsche i.S.
Celastrus orbiculatus Baumwürger Parthenocissus spec. Wilder Wein i.S.
Clematis spec. Waldrebe i.S. Polygonatum aubertii Knöterich
Hedera helix Efeu Rosa spec. Kletter-Rosen i.S.
Hydragea petiolaris Kletter-Hortensie
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 1 07.05.2021
1 830002030001 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,23 o A zurückgehend - Baumscheibe vergrößern heimisch Erhalt
2 830002030002 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,25 o A zurückgehend - Baumscheibe vergrößern heimisch Erhalt
3 830002030003 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,25 o A zurückgehend - Sehr enge Baumscheibe
- Standort sehr mauernah heimisch Erhalt
4 607801010027 Ginkgo biloba Ginkgo-Baum 10 4 0,23 o A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
5 / Acer saccharinum Silber-Ahorn 4 2 0,12 A zurückgehend - Neupflanzung
- Schadhafte Krone nicht heimisch Erhalt
6 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 8 0,26 o C zurückgehend - Standort nah an Bürgersteig heimisch Erhalt
7 287002010037 Tilia x euchlora Krim-Linde 10 5 0,24 o A vital - offene Baumscheibe heimisch Erhalt
8 287002010036 Tilia x euchlora Krim-Linde 8 4 0,22 o A zurückgehend - offene Baumscheibe heimisch Erhalt
9 287002010035 Tilia x euchlora Krim-Linde 10 5 0,23 o A vital - offene Baumscheibe heimisch Erhalt
10 287002010034 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,27 o A vital - offene Baumscheibe heimisch Erhalt
11 287002010033 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,27 o A vital - offene Baumscheibe mit Bodendeckern heimisch Erhalt
12 / Betula pendula Hänge-Birke 10 5 0,21
0,27 o A vital - 2-stämmig heimisch Erhalt
13 / Ulmus i. S. Ulme 9 5 0,21 o C vital - Standort zu nah an Mauer
- Grenzabstände! heimisch Erhalt
14 / Ulmus i. S. Ulme 9 3 0,2 o C vital - Standort zu nah an Mauer
- Grenzabstände! heimisch Erhalt
15 fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt Erhalt
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
Anhang II
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 2 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
16 / Fraxinus excelsior Gemeine
Esche 14 7 0,20
0,30 o A absterbend - 2-stämmig heimisch Erhalt
17 / Acer campestre Feld-Ahorn 12 9 0,15
0,30 o C vital - 3-stämmig
- Standort zu nah an Mauer heimisch Erhalt
18 / Picea abies Gemeine
Fichte 14 9 0,30 o A vital - Standort zu nah an Mauer
- Grenzabstände! heimisch Erhalt
19 707002010063 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 14 10 0,55 o A/D vital -
zurückgehend
- Efeubewuchs an Stamm
- ortsbildprägend heimisch Erhalt
20 707002010062 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 9 5 0,19 o A vital - Straßenraumgliedernd heimisch Erhalt
21 707002010061 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 12 5 0,25 o A vital - Straßenraumgliedernd heimisch Erhalt
22 707002010060 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 8 4 0,16 A vital - Straßenraumgliedernd heimisch Erhalt
23 707002010059 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 11 6 0,25 o A zurückgehend - Straßenraumgliedernd
- Stammschäden/ Astlöcher heimisch Erhalt
24 607801010047 Amelanchier arborea
'Robin Hill' Felsenbirne 6 2,50 - 3,00 0,09 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
25 607801010046 Amelanchier arborea
'Robin Hill' Felsenbirne 6 2,50 - 3,00 0,09 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
26 607801010045 Amelanchier arborea
'Robin Hill' Felsenbirne 6 2,50 - 3,00 0,09 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
27 607801010044 Catalpa bignonioides 'Nana' Trompetenbaum 4 2 0,08 A zurückgehend - Neupflanzung
- Schadhafte Krone nicht heimisch Erhalt
28 607801010043 Davidia involucrata Taschentuchbaum 4 1,50 0,06 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
29 607801010041 Magnolia Magnolie 5 5 0,19 o C vital
- Teil der Grünanlagengestaltung
- Ersatz im Zuge der
Grünanlagenumgestaltung
nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 3 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
30 607801010042 Punus avium Vogel-Kirsche 6 9 0,19 -
0,25 o C vital
- 3-stämmig
- Teil der Grünanlagengestaltung
- Ersatz im Zuge der
Grünanlagenumgestaltung
heimisch Erhalt
31 607801010028 Quercus robur Stiel-Eiche 11 12 0,41 o A/D vital
- Bei Neugestaltung der Grünanlage
Vergrößerung der Baumscheibe
- besondere Markanz, ortsbildprägend
nicht heimisch Erhalt
32 607801010053 Acer saccharinum Silber-Ahorn 12 15 0,30 - 0,40 o A/D zurückgehend
- 4-stämmig, 1 Stamm abgängig
- Verkehrssicherung
- besondere Markanz für den Aufgang
zur Mathildenhöhe
nicht heimisch Erhalt
33 607801010056 Laburnum angyroides Goldregen 11 7 0,19 - 0,25 o - zurückgehend
- 3-stämmig
- Entnahme zugunsten des Ahorns + des
angrenzenden Mauerwerkes heimisch Erhalt
34 607801010052 Taxus baccata Eibe 7 6 0,27 o B vital - Aufwuchs aus ehem. Strauchpflanzung
- Standort zu nah am Gebäude heimisch Erhalt
35 / Carpinus betulus Hainbuche 8 3 0,09 A vital - Neupflanzung
- Baumrost heimisch Erhalt
36 / Acer saccharinum 'Wieri' Geschlizter
Silberahorn 18 - 20 12-
15 0,37 - 0,47 o A/D zurückgehend - 3-stämmig
- besondere Markanzortsbildprägend nicht heimisch Erhalt
37 / Punus serrulata Japanische
Blüten-Kirsche 6 10 0,17 - 0,23 o B zurückgehend - 2-stämmig
- Ersatz im Rahmen einer Neugestaltung nicht heimisch Erhalt
38 / Acer saccharinum 'Wieri' Geschlizter
Silber-Ahorn 11 6 0,36 o B absterbend
- Asthöhlen
- Lichtkonkurrenz Rosskastanien
- Freistellung/ Sichtbarkeit des Ernst-
Neufert-Hauses
nicht heimisch Erhalt
39 / Ailanthus altissima Götterbaum 12 10 0,40 o A zurückgehend - Efeubewuchs
- Sichtschutz zu Tiefgarage/ Parkplatz nicht heimisch Erhalt
40 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 4 0,17 - 0,25 o A absterbend
- Efeubewuchs
- Sichtschutz zu Tiefgarage/ Parkplatz
- 2-stämmig
heimisch Erhalt
41 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 6 0,35 o A absterbend - Efeubewuchs
- Sichtschutz zu Tiefgarage/ Parkplatz heimisch Erhalt
42 / Sorbus intermedia Schwedische
Mehlbeere 10 5 0,30 o A zurückgehend - Efeubewuchs
- Sichtschutz zu Tiefgarage/ Parkplatz nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 4 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
43 830003010038 Acer campestre Feld-Ahorn 11 8 0,26 o A vital heimisch Erhalt
44 / Ailanthus altissima Götterbaum 14 7 0,55 o A/D vital - Wichtige Ensemblewirkung im
Straßenraum nicht heimisch Erhalt
45 / Ailanthus altissima Götterbaum 14 7 0,54 o A/D vital - Wichtige Ensemblewirkung im
Straßenraum nicht heimisch Erhalt
46 / Ailanthus altissima Götterbaum 14 7 0,56 o A/D vital - Wichtige Ensemblewirkung im
Straßenraum nicht heimisch Erhalt
47 830003010012 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 10 0,4 A vital
- besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Stadträumliche Relevanz in
Verbindung mit der
Villendurchgrünung
nicht heimisch Erhalt
48 830003010013 Ulmus Ulme 16 8 0,35 o A vital -
zurückgehend
- besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Stadträumliche Relevanz in
Verbindung mit der
Villendurchgrünung
heimisch Erhalt
49 830003010010 Ulmus Ulme 17 8 0,35 o A vital -
zurückgehend
- besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Stadträumliche Relevanz in
Verbindung mit der
Villendurchgrünung
heimisch Erhalt
50 830003010009 Acer campestre Feld-Ahorn 17 5 0,21 o A vital -
zurückgehend
- besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Stadträumliche Relevanz in
Verbindung mit der
Villendurchgrünung
heimisch Erhalt
51 830003010008 Populus simonii Birken-Pappel 19 10 0,60 o A vital -
zurückgehend
- besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Stadträumliche Relevanz in
Verbindung mit der
Villendurchgrünung
nicht heimisch Erhalt
52 830003010011 Acer campestre Feld-Ahorn 17 3 0,18 A vital -
zurückgehend
- besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Stadträumliche Relevanz in
Verbindung mit der
heimisch Erhalt
53 830003010006 Acer campestre Feld-Ahorn 14 7 0,21 -0,23 o A zurückgehend - Optimierung zu Baumreihe
- 2-stämmig heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 5 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
54 830003010005 Acer campestre Feld-Ahorn 13 7 0,30 o A zurückgehend - Optimierung zu Baumreihe heimisch Erhalt
55 830003010003 Carpinus betulus Hainbuche 11 5 0,26 o A absterbend - Optimierung zu Baumreihe heimisch Erhalt
56 830003010002 Carpinus betulus Hainbuche 11 5 0,26 o A absterbend - Optimierung zu Baumreihe heimisch Erhalt
57 830003010052 Robinia pseudoacacia Robinie 20 10 0,70 o A/D vital -
zurückgehend
- Verkehrssicherung
- Besondere Markanz nicht heimisch Erhalt
58 830003010051 Acer campestre Feld-Ahorn 9 8 0,20 - 0,26 o A vital - 3-stämmig heimisch Erhalt
59 830003010050 Acer campestre Feld-Ahorn 11 5 0,22 o A vital heimisch Erhalt
60 380003010048/49 Robinia pseudoacacia Robinie 18 9 0,48 - 0,55 o A/D vital -
zurückgehend
- 2-stämmig
- besondere Markanz nicht heimisch Erhalt
61 830003010014 Acer campestre Feld-Ahorn 8 3 0,19 o A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung
- Astlöcher heimisch Erhalt
62 830003010015 Robinia pseudoacacia Robinie 21 11 0,30 -0,40 o A vital -
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
63 830003010017 Robinia pseudoacacia Robinie 21 13 0,35 o A vital -
zurückgehend - 2-stämmig nicht heimisch Erhalt
64 83000310018 Robinia pseudoacacia Robinie 21 10 0,45 o A vital -
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
65 83000310019 Acer campestre Feld-Ahorn 10 3 0,18 A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 6 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
66 83000130020 Robinia pseudoacacia Robinie 21 07. Aug 0,40 o A vital -
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
67 83000130022 Populus simonii Birken-Pappel 18 10 0,35 o A zurückgehend - Schrägstand
- Verkehrssicherung nicht heimisch Erhalt
68 83000130025 Acer campestre Feld-Ahorn 12 4 0,21 o A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
69 83000130026 Acer campestre Feld-Ahorn 12 4 0,21 o A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
70 830001030027 Acer campestre Feld-Ahorn 9 4 0,15 A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
71 830003010028 Acer campestre Feld-Ahorn 10 6 0,17 - 0,20 o A vital -
zurückgehend
- 2-stämmig
- Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
72 830003010030 Acer campestre Feld-Ahorn 15 6 0,26 A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
73 830003010031 Acer campestre Feld-Ahorn 15 6 0,25 o A vital -
zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
74 830003010032 Acer campestre Feld-Ahorn 16 5 0,25 o A vital -
zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
75 830003010033 Punus serotina Spätblühende
Trauben-Kirsche 16 7 0,23 o A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung nicht heimische Erhalt
76 830003010034 Acer campestre Feld-Ahorn 13 5 0,25 o A vital -
zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
77 830003010035 Acer campestre Feld-Ahorn 13 4 0,19 o A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 7 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
78 830003010039 Prunus mahaleb Felsen-Kirsche 11 5 0,19 - 0,20 o A zurückgehend - 2-stämmig
- Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
79 830003010039a Acer campestre Feld-Ahorn 4 3 0,14 A absterbend heimisch Erhalt
80 830003010041 Acer campestre Feld-Ahorn 11 4 0,12 - 0,18 o A zurückgehend - 2-stämmig heimisch Erhalt
81 830003010042 Acer campestre Feld-Ahorn 12 4 0,22 o A vital -
zurückgehend heimisch Erhalt
82 830003010043 Acer campestre Feld-Ahorn 9 2 0,19 o A zurückgehend heimisch Erhalt
83 830003010045 Populus simonii Birken-Pappel 18 8 0,40 o A zurückgehend -
absterbend
- Abpflanzung Parkplatz/ Spielplatz
- Durchgrünung heimisch Erhalt
84 830003010046 Acer campestre Feld-Ahorn 8 4 0,15 A zurückgehend - Abpflanzung Parkplatz/ Spielplatz
- Durchgrünung heimisch Erhalt
85 830003010047 Acer campestre Feld-Ahorn 11 5 0,19 o A vital -
zurückgehend
- Abpflanzung Parkplatz/ Spielplatz
- Durchgrünung heimisch Erhalt
86 830002020001 Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 6 4 0,14 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
87 830002020003 Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 6 4 0,11 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
88 830002020005 Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 6 4 0,11 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
89 830002020006 Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 6 4 0,11 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 8 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
90 / Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 6 4 0,10 A vital - Neupflanzung
- Bedrängt durch Kiefer nicht heimisch Erhalt
91 830002020002 Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 6 5 0,14 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
92 830002020004 Catalpa bignonioides Trompetenbaum 5 4 0,13 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
93 830002020008 Pinus nigra Schwarzkiefer 13 6 0,28 o A zurückgehend - Bei Ersatz, Ersatz durch Laubbaum nicht heimisch Erhalt
94 830002020009 Pinus nigra Schwarz-Kiefer 14 6 0,31 o A vital -
zurückgehend - Bei Ersatz, Ersatz durch Laubbaum nicht heimisch Erhalt
95 / Catalpa bignonioides Trompetenbaum 5 3 0,11 A zurückgehend - Neupflanzung
- Schadhafte Krone nicht heimisch Erhalt
96 / Acer grosseri Schlangenhaut-Ahorn 5 3 0,13 A vital -
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
97 / Cercis siliquastrum Judasbaum 16 12 0,20 - 0,30 o A zurückgehend - 4-stämmig
- Solitär nicht heimisch Erhalt
98 / Acer grosseri Schlangenhaut-
Ahorn 4 2 0,1 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
99 / Taxus baccata Eibe 5 4 0,15 - 0,20 o A vital
- Aufwuchs aus Strauchpflanzung
- Wichtige Abpflanzung/
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
heimisch Erhalt
100 / Prunus avium Vogel-Kirsche 5 4 0,12 A vital
- Wichtige Abpflanzung/
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
nicht heimisch Erhalt
101 / Prunus avium Vogel-Kirsche 5 4 0,08 A vital
- Wichtige Abpflanzung/
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 9 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
102 / Carpinus betulus Hainbuche 5 3 0,07 A vital
- Wichtige Abpflanzung/
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
heimisch Erhalt
103 / Tilia cordata Winter-Linde 11 10 0,19 - 0,30 o A zurückgehend
- Wichtige Abpflanzung/
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
- 5-stämmig
- trockene Äste
heimisch Erhalt
104 / Fraxinus excelsior Gemeine
Esche 11 8 0,50 o C absterbend
- Wichtige Abpflanzung/
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
- Standort zu nah an Mauer
heimisch Erhalt
105 / Sorbus intermedia Schwedische
Mehlbeere 10 6 0,35 o A vital -
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
106 / Pinus wallichiana Tränen-Kiefer 11 7 0,40 o C vital -
zurückgehend
- Wichtige Abpflanzung/
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
- Standort zu nah an Mauer
nicht heimisch Erhalt
107 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 15 10 0,45 o A vital -
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
108 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 15 8 0,30 o A zurückgehend
- Wichtige Abpflanzung/
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
nicht heimisch Erhalt
109 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 15 10 0,45 o C zurückgehend
- Wichtige Abpflanzung/
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
- Krone einseitig aufgrund des
hausnahen Standortes
nicht heimisch Erhalt
110 / Prunus avium Vogel-Kirsche 7 4 0,12 A vital nicht heimisch Erhalt
111 / Sorbus intermedia Schwedische
Mehlbeere 8 3 0,17 A zurückgehend - Astbrüche
- Astlöcher nicht heimisch Erhalt
112 / Sorbus intermedia Schwedische
Mehlbeere 8 3 0,17 A vital -
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
113 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,40 o A vital -
zurückgehend - Hausgarten heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 10 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
114 / Fraxinus excelsior Gemeine
Esche 15 10
einseitg 0,40 o C vital -
zurückgehend
- Schrägstand
- Standort zu nah an Mauer
- Verkehrssicherung
heimisch Erhalt
115 / Prunus avium Vogel-Kirsche 7 3 0,15 A vital -
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
116 / Prunus avium Vogel-Kirsche 7 3 0,15 A vital -
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
117 / Tilia cordata
Baumhecke (12 Stk.)
Winter-Linde
Baumhecke 6 Breite:
2 0,15 A vital
- Neupflanzung
- Sichtschutz/ Abpflanzung zu
Schwesternwohnheim
heimisch Erhalt
118 / Quercus robur Stiel-Eiche 14 10 0,50 o C zurückgehend -
absterbend
- Ggfs. Wurzelschäden durch temp.
Lagerfläche
- Ersatz nicht zwingend an Standort
heimisch Erhalt
119 / Quercus robur Stiel-Eiche 14 8 0,50 o C absterbend
- Ggfs. Wurzelschäden durch temp.
Lagerfläche
- Ersatz nicht zwingend an Standort
heimisch Erhalt
120 / Punus serrulata Japanische
Blüten-Kirsche 8 8 0,40 o A vital nicht heimisch Erhalt
121 / Prunus domestica Pflaume 6 5 0,20 o A vital heimisch Erhalt
122 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 10 0,30 o A zurückgehend - Verkehrssicherung
- Abgrabung des Wurzelbereichs heimisch Erhalt
123 / Fraxinus excelsior Gemeine
Esche 12 8 0,15 - 0,17 A vital - 3-stämmig heimisch Erhalt
124 / Quercus robur Stiel-Eiche 15 - 18 20 0,80 o A/D vital -
zurückgehend
- 3-stämmig
- Standort sehr hausnah
- Besondere Markanz durch Größe
heimisch Erhalt
125 / Cedrus atlantica Atlas-Zeder 16 12 0,40 - 0,60 o A/D vital nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 11 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
126 / Larix decidua Europäische
Lärche 15 10 - 12 0,40 o A vital -
zurückgehend heimisch Erhalt
127 / Quercus robur Stiel-Eiche 12 6 0,30 o A vital - 2-stämmig heimisch Erhalt
128 / Tsuga canadensis Kanadische
Hemlocktanne 10 6 0,25 - 0,30 o A vital nicht heimisch Erhalt
129 / Sequoiadendron giganteum Riesen-
Mammutbaum 18 - 20 12 1,00 o A/D vital nicht heimisch Erhalt
130 / Cedrus atlantica Atlas-Zeder 15 20 0,60 o A/D vital nicht heimisch Erhalt
131 / Picea pungens 'Glauca' Blaufichte 10 5 0,30 o A vital nicht heimisch Erhalt
132 287002010038 Tilia cordata Winter-Linde 8 4,5 0,21 o A zurückgehend - Baumrost
- keine durchgehende Terminale heimisch Erhalt
133 287002010039 Tilia cordata Winter-Linde 8 4,5 0,21 o A zurückgehend
- Bei Ersatz Vergrößerung der
Baumscheibe
- Baumscheibe offen
heimisch Erhalt
134 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 8 - 10
einseitig 0,40 o B vital -
zurückgehend - Standort zu hausnah heimisch Erhalt
135 / Prunus Obstbaum 6 4 0,12 A vital -
zurückgehend heimisch Erhalt
136 / Taxus baccata Eibe
6. Stk 8 - 0,19 - 0,30 o - vital
- Baumgruppe
- Schutz der Rosskastanie Nr. 136
vorrangig
heimisch Erhalt
137 / Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 15 12 0,55 o A/D vital - Wichtige Binnendurchgrünung heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 12 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
138 / Tilia platyphyllos Sommer-Linde 15 6 0,40 o A vital - Wichtige Binnendurchgrünung heimisch Erhalt
139 / Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 10 6 0,55 o A vital - Wichtige Binnendurchgrünung heimisch Erhalt
140 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 7 0,50 o A vital -
zurückgehend - Wichtige Binnendurchgrünung heimisch Verlust
141 / Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 12 5 0,6 o B vital -
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Grenzabstände!
- inzwischen gefällt
heimisch nicht
vorhanden
142 / Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 3,5 3 0,08 A vital
- Neupflanzung
- Ersatz für Rosskastanie Nr. 141 -
inzwischen gefällt
heimisch nicht
vorhanden
143 / Picea abies Rotfichte 8 5 0,3 o A vital - Efeubewuchs heimisch Verlust
144 / Picea omorika Serbische Fichte 7 1,5 0,18 A zurückgehend - Ersatz durch Laubbaum
- inzwischen gefällt nicht heimisch nicht
vorhanden
145 / Picea omorika Serbische Fichte 7 1,5 0,18 A zurückgehend - Ersatz durch Laubbaum
- inzwischen gefällt nicht heimisch nicht
vorhanden
146 / Picea abies Rotfichte 9 4 0,3 o A zurückgehend - Ersatz durch Laubbaum heimisch Verlust
147 / Pinus nigra Schwarz-Kiefer 11 7 0,3 o B zurückgehend - Standort zu nah an Gebäude nicht heimisch Verlust
148 / Taxus baccata Eibe 8 4,5 0,25 o - vital heimisch Verlust
149 / Taxus baccata Eibe 10 6 - 7 0,35 o - vital heimisch Verlust
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 13 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
150 / Tilia tomentosa Silber-Linde 15 12 0,80 - 1,00 o A/D vital
- Besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- inzwischen gefällt
heimisch nicht
vorhanden
150a / Taxus baccata Eibe 7 5 0,2 o A vital heimisch Verlust
151 / Fagus sylvatica Rot-Buche 13 8 0,50 - 0,60 o A/D vital -
zurückgehend
- Besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Pflegedefizit
heimisch Verlust
152 / Taxus baccata Eibe 7 4 0,15 - 0,20 o A zurückgehend - Mehrstamm heimisch Erhalt
153 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 10 0,50 - 0,60 o A absterbend - Verkehrssicherung
- Bereits kupiert heimisch Erhalt
154 * Tilia cordata Winter-Linde 10 8 0,48 o A zurückgehend -
absterbend
- Verkehrssicherung
- Standort auf Granodiorit
- inzwischen gefällt
heimisch nicht
vorhanden
155 * Tilia cordata Winter-Linde 10 6 0,33 o A absterbend
- Verkehrssicherung
- Standort auf Granodiorit
- inzwischen gefällt
heimisch nicht
vorhanden
156 * Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 12 7
einseitg 1,20 o A absterbend
- Verkehrssicherung
- Pilzbefall
- Mehrstamm
- inzwischen gefällt
heimisch nicht
vorhanden
157 / Picea pungens 'Glauca' Blaufichte 17 4 - 5 0,50 o A absterbend - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht
vorhanden
158 / Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 9 12 0,40 o C vital -
zurückgehend - Standort zu nah an Mauer heimisch Verlust
159 * Tilia platyphyllos Sommer-Linde 7 10 0,60 o B zurückgehend -
absterbend
- Bereits kupiert
- Asthöhlen heimisch Verlust
160 / Prunus serrulata Zier-Kirsche 2 5 0,08 A vital
- Neupflanzung
- Ersatz für Blaufichte Nr. 161
- inzwischen gefällt
nicht heimisch nicht
vorhanden
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 14 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
161 / Picea pungens 'Glauca' Blaufichte 12 4 0,40 o B vital -
zurückgehend nicht heimisch Verlust
162 / Fagus sylvatica Rot-Buche 12 8
einseitig 0,40 o A vital - Standort zu nah an Gebäude heimisch Erhalt
163 * Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,30 o A zurückgehend -
absterbend
- Schrägstand
- Asthöhlen
- Erforderliche Randkulisse zum
Olbrich Weg/ Hervorhebung der
heimisch Erhalt
164 * Quercus robur Stiel-Eiche 15 6 0,52 o A vital
- Asthöhlen
- Erforderliche Randkulisse zum
Olbrich Weg/ Hervorhebung der
Mathildenhöhe
heimisch Erhalt
165 / Carpinus betulus Hainbuche 12,5 4 0,24 o A vital -
zurückgehend
- Erforderliche Randkulisse zum
Olbrich Weg/ Hervorhebung der
Mathildenhöhe
heimisch Erhalt
166 * Quercus robur Stiel-Eiche 12,5 5 0,35 o A zurückgehend -
absterbend
- Asthöhlen
- Stark kupiert
- Erforderliche Randkulisse zum
Olbrich Weg/ Hervorhebung der
heimisch Erhalt
167 / Carpinus betulus Hainbuche 12,5 3 - 4 0,30 o A absterbend
- Verkehrssicherung
- Erforderliche Randkulisse zum
Olbrich Weg/ Hervorhebung der
Mathildenhöhe
heimisch Erhalt
168 / Tilia cordata Winter-Linde 7 5 0,15 A vital heimisch Verlust
169 / Tilia cordata Winter-Linde 7 5 0,17 A vital heimisch Verlust
170 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 4 2 0,10 A zurückgehend heimisch Verlust
171 / Catalpa bignonioides Trompetenbaum 7 5 0,15 A vital -
zurückgehend - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht
vorhanden
172 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 9 1,5 0,13 A vital - inzwischen gefällt heimisch nicht
vorhanden
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 15 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
173 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 9 2 0,13 A vital - inzwischen gefällt heimisch nicht
vorhanden
174 / Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 8 6 0,13 A vital - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht
vorhanden
175 / Liquidambar styraciflua Amerikan.
Amberbaum 7 3 0,13 A vital - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht
vorhanden
176 / Liriodendron tulipifera Tulpenbaum 6 3 0,10 A vital - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht
vorhanden
177 / Picea pungens 'Glauca' Blaufichte 12 4 0,37 o A vital nicht heimisch Verlust
178 / Liquidambar styraciflua Amerikan.
Amberbaum 7 3 0,10 A vital - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht
vorhanden
179 / Magnolia i. S. Magnolie 4 1,5 0,08 A vital -
zurückgehend - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht
vorhanden
180 / Fagus sylvatica Rot-Buche 6 2,5 0,11 A vital - inzwischen gefällt heimisch nicht
vorhanden
181 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 15 5 0,33 o A zurückgehend nicht heimisch Erhalt
182 / Carpinus betulus Hainbuche 14 5 0,30 o A zurückgehend -
absterbend heimisch Erhalt
183 / Carpinus betulus Hainbuche 14 8 0,36 o A vital -
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Schrägstand heimisch Erhalt
184 * Fagus sylvatica Rot-Buche 14 8 0,40 o A vital -
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Astlöcher heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 16 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
185 / Carpinus betulus Hainbuche 14 5 0,20 - 0,27 o A vital -
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Mehrstamm heimisch Erhalt
186 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 8
einseitig 0,45 o A/D vital -
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Verkehrssicherung
- Besondere Markanz
heimisch Erhalt
187 / Tilia cordata Winter-Linde 14 6 0,40 o A/D vital -
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Besondere Markanz heimisch Erhalt
188 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 12 0,60 o A/D vital - Standort zu nah an Mauer
- Besondere Markanz heimisch Erhalt
189 / Carpinus betulus Hainbuche 14 5 0,30 o A vital -
zurückgehend heimisch Erhalt
190 / Carpinus betulus Hainbuche 14 3 0,30 o A absterbend - inzwischen gefällt heimisch nicht
vorhanden
191 / Carpinus betulus Hainbuche 14 5 0,21 o A vital -
zurückgehend heimisch Erhalt
192 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 7 0,30 o A vital -
zurückgehend heimisch Erhalt
193 / Carpinus betulus Hainbuche 10 7 0,32 o A vital -
zurückgehend - inzwischen gefällt heimisch nicht
vorhanden
194 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 10 0,40 o A vital -
zurückgehend - inzwischen gefällt heimisch nicht
vorhanden
195 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 10 0,36 o A vital -
zurückgehend heimisch Erhalt
196 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 10 0,40 o A/D vital - Standort zu nah an Mauer
- Besondere Markanz heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 17 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
197 / Fagus sylvatica Rot-Buche 10 4 0,21 o C vital -
zurückgehend - Schrägstand heimisch Erhalt
198 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 10 0,36 o A vital heimisch Erhalt
199 / Fagus sylvatica Rot-Buche 10 4 0,19 o C vital -
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Schrägstand heimisch Erhalt
200 / Fagus sylvatica Rot-Buche 12 7 0,36 o A vital - Schrägstand heimisch Erhalt
201 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 12 0,62 o A/D vital - Standort zu nah an Mauer
- leichter Schrägstand heimisch Erhalt
202 * Carpinus betulus Hainbuche 12 6 0,28 o A vital -
zurückgehend - Astlöcher heimisch Verlust
203 / Carpinus betulus Hainbuche 12 8 0,40 o A zurückgehend heimisch Verlust
204 / Fagus sylvatica Rot-Buche 10 6 0,27 o A vital heimisch Verlust
205 / Fraxinus excelsior Gemeine
Esche 4 3,5 0,07 o A zurückgehend - Ersatz aufgrund des Eschensterbens heimisch Verlust
206 / Platanus x hispanica Gewöhnliche
Platane 15 18 0,70 o A/D vital -
zurückgehend
- Verkehrssicherung
- Besondere Markanz heimisch Verlust
207 / Fagus sylvatica Rot-Buche 15 12 0,36 - 0,40
(0,70) o A/D vital
- Verkehrssicherung
- Besondere Markanz
- 2-stämmig
heimisch Verlust
208 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 4,5 2 0,08 A zurückgehend - Neupflanzung
- inzwischen gefällt heimisch nicht
vorhanden
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 18 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
209 / Ginkgo biloba Ginkgobaum 6 2 0,09 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Verlust
210 / Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 7 4 0,14 A vital - Neupflanzung
- inzwischen gefällt nicht heimisch nicht
vorhanden
211 / Catalpa bignonioides Trompetenbaum 8 6 0,21 o A vital -
zurückgehend - Neupflanzung nicht heimisch Verlust
212 / Betula pendula Hänge-Birke
(5 Stk.) 3,5 4 0,12 A vital - Baumgrupppe heimisch Verlust
213 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 10 1,5 0,11 A vital heimisch Verlust
214 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 10 1,5 0,11 A vital heimisch Verlust
215 / Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 5,5 4 0,14 A vital heimisch Erhalt
216 / Fagus sylvatica Rot-Buche 5 4 0,21 o A vital
- Integriert in Spielgerät
- Bohlenbretter prüfen
- inzwischen gefällt
heimisch nicht
vorhanden
217 / Corylus colurna Baum-Hasel 4 3 0,09 A vital - inzwischen gefällt heimisch nicht
vorhanden
218 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 9 3 0,14 A vital heimisch Erhalt
219 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 9 3 0,14 A vital heimisch Erhalt
220 / Quercus robur Stiel-Eiche 9 3 0,50 o A zurückgehend heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 19 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
221 / Taxus baccata Eibe
(3 Stk.) 10 4 0,30 - 0,40 o A vital -
zurückgehend heimisch Erhalt
222 / Robinia pseudoacacia Robinie 15 5 0,40 o B zurückgehend - Standort zu nah an Mauer
- Verkehrssicherung nicht heimisch Erhalt
223 / Tilia cordata Winter-Linde 6 4 0,50 o A zurückgehend heimisch Erhalt
224 / Robinia pseudoacacia Robinie 15 8 0,40 o A zurückgehend
- Astbruch
- Verkehrssicherung
- Efeubewuchs
nicht heimisch Erhalt
225 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 10 0,30 o A vital -
zurückgehend heimisch Erhalt
226 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 8 0,34 o A vital -
zurückgehend - inzwischen gefällt heimisch nicht
vorhanden
227 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 15 0,50 o A/D vital
- Besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- inzwischen gefällt
heimisch nicht
vorhanden
228 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 15 0,50 o A/D vital
- Besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- inzwischen gefällt
heimisch nicht
vorhanden
229 / Taxus baccata Eibe 6 5 0,30 o A vital -
zurückgehend
- Mehrstamm
- inzwischen gefällt heimisch nicht
vorhanden
230 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 12 1,00 o A/D vital -
zurückgehend
- Schrägstand
- inzwischen gefällt heimisch nicht
vorhanden
231 * Robinia pseudoacacia Robinie 7 4 0,60 o A absterbend - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht
vorhanden
232 * Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 15 6 0,80 o A/D zurückgehend - Verkehrssicherung
- inzwischen gefällt heimisch nicht
vorhanden
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 20 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
233 / Robinia pseudoacacia Robinie 9 8 0,40 o A zurückgehend -
absterbend
- Efeubewuchs
- inzwischen gefällt nicht heimisch nicht
vorhanden
234 / Tilia cordata Winter-Linde 10 8 0,40 o A zurückgehend - Aufastung heimisch Erhalt
235 / Liquidambar styraciflua Amerikan.
Amberbaum 6 2,5 0,11 A vital nicht heimisch Erhalt
236 / Alnus cordata Herzblättrige
Erle - - 0,14 A absterbend - Baumreihe nicht heimisch Erhalt
237 / Alnus cordata Herzblättrige
Erle 5 3 0,14 A vital - Baumreihe nicht heimisch Erhalt
238 / Alnus cordata Herzblättrige
Erle 5 2 0,14 A vital - Baumreihe nicht heimisch Erhalt
239 / Alnus cordata Herzblättrige
Erle 5 3 0,14 A vital - Baumreihe nicht heimisch Erhalt
240 / Alnus cordata Herzblättrige
Erle 5 3 0,14 A vital - Baumreihe nicht heimisch Erhalt
241 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 4 0,8 0,07 A vital - Symmetrie
- Portalwirkung mit Säuleneiche Nr. 242 heimisch Erhalt
242 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 6 1 0,12 A vital
- Symmetrie
- Portalwirkung mit Säuleneiche Nr. 241
- inzwischen gefällt
heimisch nicht
vorhanden
243 / Punus serrulata
'Amanogawa' Säulen-Kirsche 6 2 0,14 A vital nicht heimisch Erhalt
244 / Alnus cordata Herzblättrige
Erle 5 3 0,14 A vital nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 21 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
245 / Styphnolobium japonicum Schnurbaum 4,5 4 0,12 A vital nicht heimisch Erhalt
246 / Tilia tomemtosa Silber-Linde 5 2 0,11 A vital heimisch Erhalt
247 / Tilia tomemtosa Silber-Linde 5 2 0,11 A vital heimisch Erhalt
248 / Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 6 5 0,21 o A zurückgehend -
absterbend heimisch Erhalt
249 / Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 6 5 0,21 o A zurückgehend -
absterbend
- Bereits kupiert
- Kronenschnitt heimisch Erhalt
250 / Carpinus betulus Hainbuche 7 5 0,12 - 0,18 A zurückgehend -
absterbend - inzwischen gefällt heimisch nicht
vorhanden
251 / Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 7 5 0,40 o A zurückgehend -
absterbend heimisch Erhalt
252 / Taxus baccata Eibe 8,5 4,5 0,70 o A vital heimisch Erhalt
253 / Taxus baccata Eibe 8,5 4,5 0,70 o A vital heimisch Erhalt
254 / Amelanchier arborea 'Robin
Hill' Felsenbirne 4 1 0,40 A vital Jungbaum 1 Jahr alt heimisch Erhalt
255 / Amelanchier arborea 'Robin
Hill' Felsenbirne 4 1 0,40 A vital Jungbaum 1 Jahr alt heimisch Erhalt
256 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 4 1 0,40 A vital Jungbaum 1 Jahr alt heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 22 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
257 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 4 1 0,40 A vital Jungbaum 1 Jahr alt heimisch Erhalt
258 / Populus simonii Birken-Pappel 18 7 1,20 o A zurückgehend nicht heimisch Erhalt
259 / Amelanchier ovalis Felsenbirne 9 6 0,60 o A vital nicht heimisch Erhalt
260 / Robinia pseudoacacia Robinie 7 5 1,00 o A vital nicht heimisch Erhalt
261 / Robinia pseudoacacia Robinie 7 5 0,60 o A vital nicht heimisch Erhalt
262 / Robinia pseudoacacia Robinie 7 5 0,60 o A vital nicht heimisch Erhalt
263 / Robinia pseudoacacia Robinie 7 5 0,60 o A vital nicht heimisch Erhalt
264 / Robinia pseudoacacia Robinie 7 5 0,60 o A vital nicht heimisch Erhalt
265 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 4 2 0,50 A vital Jungbaum 1 Jahr alt heimisch Erhalt
266 / Taxus baccata Eibe 3 2 0,50 A vital heimisch Erhalt
267 / Robinia pseudoacacia Robinie 10 6 0,90 o A vital nicht heimisch Erhalt
268 / Tilia x euchlora Krim-Linde 16 5 1,00 o A zurückgehend heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 23 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
269 / Aesculus hippocastanum Rosskastanie 10 9 1,00 o A zurückgehend heimisch Erhalt
270 / Picea abies Fichte 10 5 0,80 o A vital heimisch Erhalt
271 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 9 6 0,60 o B zurückgehend Beschädigung am Stamm heimisch Verlust
272 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 5 0,60 o A vital heimisch Verlust
273 / Betula pendula Hänge-Birke 8 7 0,60 o A vital heimisch Verlust
274 / Prunus Obstbaum 10 6 0,50 o A vital heimisch Verlust
275 / Robinia pseudacacia Robinie 9 5 0,50 o A vital nicht heimisch Verlust
276 / Robinia pseudacacia Robinie 9 5 0,50 o A vital nicht heimisch Verlust
276a / Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 3 0,50 o B zurückgehend Beschädigung am Stamm heimisch Erhalt
277 / Robinia pseudacacia Robinie 10 5 0,50 o A vital nicht heimisch Verlust
278 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 3 0,50 o A vital heimisch Verlust
279 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 3 0,60 o A vital heimisch Verlust
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 24 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
280 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 3 0,50 o A vital heimisch Erhalt
281 / Tilia x euchlora Krim-Linde 10 6 1,20 o A vital heimisch Erhalt
282 / Carpinus betulus Hainbuche 9 7 0,70 o A vital heimisch Erhalt
283 / Carpinus betulus Hainbuche 9 7 0,70 o A vital heimisch Erhalt
284 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 9 6 0,50 o A vital nicht heimisch Erhalt
285 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 10 1,00 o A vital heimisch Erhalt
286 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 6 1 0,4 A vital nicht heimisch Erhalt
287 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 6 1 0,4 A vital nicht heimisch Erhalt
288 317001010006 Amelanchier arborea 'Robin
Hill'
Baumartige Felsenbirne
'Robin Hill' 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
289 317001010007 Amelanchier arborea 'Robin
Hill'
Baumartige Felsenbirne
'Robin Hill' 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
290 317001010008 Amelanchier arborea 'Robin
Hill'
Baumartige Felsenbirne
'Robin Hill' 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
291 317001010009 Amelanchier arborea 'Robin
Hill'
Baumartige Felsenbirne
'Robin Hill' 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 25 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
292 317001010010 Amelanchier arborea 'Robin
Hill'
Baumartige Felsenbirne
'Robin Hill' 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
293 317001010011 Amelanchier arborea 'Robin
Hill'
Baumartige Felsenbirne
'Robin Hill' 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
294 317001010005 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
295 317001010004 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
296 317001010003 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
297 317001010012 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
298 317001010013 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
299 317001010002 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
300 317001010001 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
301 707002010001 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 12 7 0,9 o A _ heimisch Erhalt
302 707002010002 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 13 8 0,9 o A _ heimisch Erhalt
303 707002010003 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 13 7 0,9 o A _ heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 26 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
304 707002010004 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 12 6 0,9 o A _ heimisch Erhalt
305 707002010005 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 11 7 0,9 o A _ heimisch Erhalt
306 707002010006 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 14 8 0,9 o A _ heimisch Erhalt
307 7070020100007 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 14 7 0,9 o A _ heimisch Erhalt
308 707002010008 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 13 7 0,8 o A _ heimisch Erhalt
309 707002010009 Aesculus x carnea 'Briotii' Scharlach
Rosskastanie 4 1 0,5 o A _ heimisch Erhalt
310 707002010010 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 5 3 0,5 o A _ heimisch Erhalt
311 707002010011 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 12 7 0,9 o A _ heimisch Erhalt
312 707002010012 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 17 8 1,2 o A _ heimisch Erhalt
313 707002010013 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 10 1,2 o A _ heimisch Erhalt
314 707002010014 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 8 1,2 o A _ heimisch Erhalt
315 707002010015 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 8 1,2 o A _ heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 27 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
316 707002010016 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 9 1,2 o A _ heimisch Erhalt
317 / Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 6 3 0,6 o A _ heimisch Erhalt
318 707002010017 Aesculus x carnea 'Briotii' Scharlach
Rosskastanie 6 3 0,6 o A _ heimisch Erhalt
319 707002010018 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 7 1,2 o _ _ heimisch Erhalt
320 707002010019 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 17 8 1,2 o _ _ heimisch Erhalt
321 70700201020 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 17 9 1,2 o _ _ heimisch Erhalt
322 707002010021 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 9 1,2 o _ _ heimisch Erhalt
323 707002010022 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 8 1,2 o _ _ heimisch Erhalt
324 / Tilia x euchlora Krim-Linde 9 4 0,6 o _ _ heimisch Erhalt
325 / Tilia x euchlora Krim-Linde 7 4 0,5 o _ _ heimisch Erhalt
326 / Tilia x euchlora Krim-Linde 12 8 0,8 o _ _ heimisch Erhalt
327 287002010030 Tilia x euchlora Krim-Linde 12 8 0,9 o _ _ heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 28 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
328 287002010031 Tilia x euchlora Krim-Linde 13 7 1 o _ _ heimisch Erhalt
329 287002010032 Tilia x euchlora Krim-Linde 13 7 0,4 o _ _ heimisch Erhalt
330 707002010058 Aesculus x carnea Rotblühende
Roßkastanie 10 5 0,19 o _ _ heimisch Erhalt
331 707002010057 Aesculus x carnea Rotblühende
Roßkastanie 12 6 0,29 o _ _ heimisch Erhalt
332 707002010056 Aesculus x carnea Rotblühende
Roßkastanie 16 9 0,42 o _ _ heimisch Erhalt
333 707002010055 Aesculus x carnea Rotblühende
Roßkastanie 13 8 0,38 o _ _ heimisch Erhalt
334 707002010054 Aesculus x carnea Rotblühende
Roßkastanie 16 9 0,41 o _ _ heimisch Erhalt
335 707002010053 Aesculus x carnea Rotblühende
Roßkastanie 14 9 0,39 o _ _ heimisch Erhalt
336 707002010052 Aesculus x carnea Rotblühende
Roßkastanie 6 3 0,8 o _ _ heimisch Erhalt
337 707002010051 Aesculus x carnea 'Briotii' Scharlach Roßkastanie 15 9 0,41 o _ _ heimisch Erhalt
338 707002010050 Aesculus x carnea Rotblühende
Roßkastanie 16 9 0,42 o _ _ heimisch Erhalt
339 707002010049 Aesculus x carnea Rotblühende
Roßkastanie 15 9 0,4 o _ _ heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite 29 07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch)
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch)
Baum
nach
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt /
Verlust / nicht
vorhanden
340 707002010048 Aesculus x carnea Rotblühende
Roßkastanie 16 9 0,47 o _ _ heimisch Erhalt
341 707002010047 Aesculus x carnea Rotblühende
Roßkastanie 15 9 0,43 o _ _ heimisch Erhalt
342 707002010046 Aesculus x carnea Rotblühende
Roßkastanie 16 10 0,5 o _ _ heimisch Erhalt
343 707002010045 Aesculus x carnea Rotblühende
Roßkastanie 16 10 0,46 o _ _ heimisch Erhalt
344 707002010044 Aesculus x carnea Rotblühende
Roßkastanie 14 8 0,46 o _ _ heimisch Erhalt
345 707002010043 Aesculus x carnea Rotblühende
Roßkastanie 15 9 0,45 o _ _ heimisch Erhalt
346 707002010042 Aesculus x carnea Rotblühende
Roßkastanie 15 9 0,45 o _ _ heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital 2= zurückgehend 3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz B=Erhalt/o. Ersatz C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
Ermittlung der Ersatzzahlung nach § 15 BNatSchG und der Kompensationsverordnung (KV) Hessen 2005
Blatt Nr.1
WP
/qm vorher nachher vorher nachher
Typ-Nr. Bezeichnung Sp. 3 x Sp. 4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 8 - Sp. 10
Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Bitte gliedern in: Übertrag
1. Bestand von Blatt:
2. Zustand nach Ausgleich
1. Bestand
04.110 31 7.784 241.293 241.293
-7.784 0
04.120 26 3.457 89.894 89.894
-3.457 0
10.510 3 11.433 34.300 34.300
10.520 3 18.391 55.174 55.174
10.530 6 2.062 12.371 12.371
10.710 3 20.309 60.927 60.927
10.720 19 1.772 33.663 33.663
10.730 13 70 913 913
11.221 14 18.536 259.503 259.503
11.222 B 25 2.855 71.386 71.386
11.231 B 38 1.157 43.955 43.955
04.110 31 6.726 208.521 -208.521
-6.726 0 0
04.120 26 3.323 86.402 -86.402
-3.323 0 0
04.110 31 270 8.370 -8.370
-270 0 0
10.510 3 11.202 33.606 -33.606
10.520 3 16.836 50.508 -50.508
10.530 6 2.500 15.000 -15.000
10.710 3 20.409 61.227 -61.227
10.720 19 3.013 57.241 -57.241
10.730 13 3.309 43.021 -43.021
11.221 14 16.269 227.762 -227.762
11.222 B Arten- und strukturreiche Hausgärten 25 2.335 58.382 -58.382
11.231 B 38 712 27.059 -27.059
Wertpunkte
Bestand:
Wertpunkte
Planung:
Wertpunkte
Differenz:
Summe/ Übertrag nach Blatt Nr_____ 76.585 76.585 903.378 877.100 26.278
Zusatzbewertung (Siehe Blatt Nr.: )
Artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme
Summe 26.278
x (angenommener) Kostenindex 0,40 EUR
Wiesbaden, 07. Mai 2021
Ort, Datum und Ihre Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben 10.511 EUR
EURO Ersatzgeld
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster)
Arten- und strukturarme Hausgärten
Flächenkorrektur
Flächenkorrektur
Wasserdurchlässige Flächenbefestigung (u.a. Schotterwege)
Dachfläche nicht begrünt
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt, ggf. Pflaster)
Dachfläche extensiv begrünt
Parks, Villensiedlung mit Großbaumbestand
Insgesamt verbleibt ein Wertpunktedefizit von:
Arten- und sturkturarme Hausgärten
Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht, (faktische Kronenprojektion), (Stk. 96)
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, Neupflanzung (StU ab 20 cm, 5 m² pro Baum), (faktische
Kronenprojektion, (54 Stk.))
Dachfläche nicht begrünt
Dachfläche extensiv begrünt
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster)
Wasserdurchlässige Flächenbefestigung (u.a. Schotterwege)
Dachfläche intensiv begrünt
Dachfläche intensiv begrünt
Bebauungsplan Nr. O 31 Nord-West Mathildenhöhe
Flächenbilanz: Bestand und Planung
F
L
Ä
C
H
E
N
B
I
L
A
N
Z
Nutzungstyp nach Anlage 3 KV Fläche je Nutzungstyp in qm Biotopwert Differenz
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (faktische Kronenprojektion), (Stk.209)
Flächenkorrektur
2. Zustand nach Planung
Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht (faktische Kronenprojektion) (Stk. 103)
Flächenkorrektur
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Parks, Villensiedlung mit Großbaumbestand
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, (faktische Kronenprojektion), (Stk. 181)
Flächenkorrektur
Anhang III
Parkdeck
und
T
135
213
218220
221
235
234
236
237
238
239
240241
243
244
246
247
248249251
99
245
132 133
34
33
17
35
1413
16
12
7
8
4
3
2
16
51811
10
9
19
20
21
22
23
2524 26
27
28
3029
32
36
3738
44
5960
58
57
5655
54
53
67
697071
74
7677
78
798082
838485
86
87
88
89
91
92
9394
96
97
98
95
39
4140
42
43
61
626364
6566
100
101
102
103
104
105
123
125127
126
128
129
130 131
136 137
139
138
143
146
148
149151
150a
152
153
158
159
162
168169 134
106
109
108
107
110111
112
117 114115
116
120122
118119121
124
161
163164
165166167
170
182
183
184185186187188
189
191192
197
199
198
200
201
202
206
31
4645 49
5148
252
253
254
255
256257258
259261262
263
264
265266 267
276a268 269270
271272
273274
275276277
278279
280
281282283
284
285
286
287
288290
291292293 294
295296
300299298297
301
302
303
304
289 305
306
307
308
309
310311312
313
314
315
316
317
318
319
320
321
322
323
324325326
327
328
329
330
331
332
333
334
335
336
337
338
339
340
341
342
343
344
345
346
260
207
113
181
215
222223224
140
195
204
203205
210
216
217
225
226227228229230
232
233
231
242
250
171
141
142
144
145
154155
160
157
174172173
175
176
178179
180
190
193194
208
147
209211
212214
219
75
81
177
90
5247 50
7273
68
196
156
150
Parkdeck
und
T
135
213
218220
221
235
234
236
237
238
239
240241
243
244
246
247
248249251
99
245
132 133
34
33
17
35
1413
16
12
7
8
4
3
2
16
51811
10
9
19
20
21
22
23
2524 26
27
28
3029
32
36
3738
44
5960
58
57
5655
54
53
67
697071
74
7677
78
798082
838485
86
87
88
89
91
92
9394
96
97
98
95
39
4140
42
43
61
626364
6566
100
101
102
103
104
105
123
125127
126
128
129
130 131
136 137
139
138
143
146
148
149151150a
152
153
158
159
162
168169 134
106
109
108
107
110111
112
117 114115
116
120122
118119121
124
161
163164
165166167
170
182
183
184185186187188
189
191192
197
199
198
200
201
202
206
31
4645 49
5148
252
253
254
255
256257258
259261262
263
264
265266 267
276a268 269270
271272
273274
275276277
278279
280
281282283
284
285
286
287
288290
291292293 294
295296
300299298297
301
302
303
304
289 305
306
307
308
309
310311312
313
314
315
316
317
318
319
320
321
322
323
324325326
327
328
329
330
331
332
333
334
335
336
337
338
339
340
341
342
343
344
345
346
260
207
113
181
215
222223224
140
195
204
203205
225
147
209211
212214
219
75
81
177
90
5247 50
7273
68
196
Heimischer Baum
Nicht heimischer Baum
Baumnummer (Kartierungsnummer)
Arten- und strukturarme Hausgärten,kleine öffentliche Grünanlagen
Dachflächen extensiv begrünt
Dachflächen nicht begrünt
Wasserdurchlässige Flächen-befestigung
Nahezu versiegelte Flächen
Sehr stark o. völlig versiegelte Flächen
Geltungsbereich Bebauungsplan O 31
Legende
10.510
10.520
10.530
10.710
10.720
11.221
11.222 B
Einordnung nach Hessischer KompensationsverordnungAnlage 3: Wertliste nach Nutzungstypen
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Heimischer BaumVerlustNicht heimischer BaumVerlust
vorher*nachher
Parkanlage mit Großbaumbestand11.231 B
Flächengrößen
Neupflanzungheimischer Baum (ohne Nummer)
Einzelbaum mit besonderer Markanz Höhlenbäume
123
11.433 m²
18.391 m²
2.062 m²
20.309 m²
1.772 m²
18.536 m²
2.855 m²
1.157 m²
Baumnummer (Kartierungsnummer)Baum nicht mehr existent123
Dachflächen intensiv begrünt10.730 70 m²
11.202 m²
16.836 m²
2.500 m²
20.409 m²
3.013 m²
16.269 m²
2.335 m²
3.309 m²
Erich-Ollenhauer-Promenade (30 % davon zu 11.221 gezählt) 2.146 m²
712 m²
Maßstab: 1:1000 Plangröße: DIN A0
Datum: 07.05.2021Gez.: Ad
im Auftrag für: Werkstadt Architekten+StadtplanerMagdalenenstraße 17, 64489 Darmstadt
Projekt: Bebauungsplan O 31 Mathildenhöhe Nord-West
Planinhalt: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer Kompensationsverordnung (2005), Nutzungstypen
Planung
Bestand (Realgrundlage)
Änderungsvermerke
DatumName
Index
01
02
03
04
05
06
Änderungen / Ergänzungen / Stand
Anhang IV
Maßstab: 1:1000
Plangröße: DIN 970 x 594
Datum: 12.05.2021
Gez.: Ad/Bue
Im Auftrag für:Werkstadt Architekten+StadtplanerMagdalenenstraße 1764489 Darmstadt
Projekt: Bebauungsplan O 31 Mathildenhöhe Nord-West
Planinhalt: Grünordnungsplan (Anhang V)
Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und und für die Erhaltung von Bäumen Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; hier: Pflanzung, Erhalt und Sicherung von Einzel-bäumen (M12)* / Schaffung von künstl. Nistquartieren (A3)*
PLANUNGEN, NUTZUNGSREGELUNGEN, MAßNAHMEN UND FLÄCHEN FÜR MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT(§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB)
Bäume mit besonderer Markanz
Verlust von Bäumen
SONSTIGE PLANZEICHEN
Abgrenzung von Baufeldern
Erhalt von Bäumen
A1A2
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Höhlenbäume
Erhalt und Ausbau von wichtigen Grünverbindungen*
Anpflanzen von Bäumen
* gemäß Kap.6.4 und 6.5 Umweltbericht O 31 Mathildenhöhe Nord-West
M13
Standort Brunnen
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; hier: Anpflanzen von heimischen Gehölzen (A1)* / Wiederherstellen der Parkanlage Alice-Hospital (A2)*
M12A3
Grünachse (potentiell): Überörtliche Funktion als Kaltluftleitbahn und Vernetzung von stadtrelevanten Grünstrukturen
Allee (gesetzlich geschützt nach § 30 BNatSchG)
StStStStStStStStStSt
TG / St
TG/ Gga
TG
TG Ga Ga
Ga
Ga
Treppenhaus
TreppenhausTreppenhaus
TG / Gga
St
St
StStStStStSt
6,67
M13
A1A2
A3
Stadtbrunnen
WWWW
W
W
W
W
W
W
M12
M12
135
218220
221
235
234
236
237
238
239
240241
243
244
246
247
248249251
99
245
132 133
34
33
17
35
1413
16
12
7
8
4
3
2
16
51811
10
9
19
20
21
22
23
2524 26
27
28
3029
32
36
3738
44
59
60
58
57
5655
54
53
67
697071
74
7677
789 8082
838485
86
87
88
89
91
92
9394
96
97
98
95
39
41
40
4243
616263646566
100101
102
103
104
105
123
125127
126
128
129
130 131136137
139
138
143
146
148
149151150a
152
153
159
162
134
106
109
108
107
110111
112
117 114115
116
120122
118119121
124
161
163164
165166167
182
183
184185186187188
189
191192
197199198
200
201
31
4645 49
51
48
252
253
254
255
256257258
259261262263
264
265266 267
276a268 269270
280
281282283
284
285
286
287
288290
291292293 294
295296
300299298297
301
302
303
304
289
306
307
308
309
310311312
313
314
315
316
317
318
319
320
321
322
323
324325326
327
328
329
330
331
332
333
334
335
336
337
338
339
340
341
342
343
344
345
346
260
113
181
215
222223224
140
195
225
219
75
81
90
5250
7273
68
196
47
213
158
168169
170
202
206
271272
273274
275276277
278279
207
204
203205
147
209211
212214
177
M13
M12Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Grünfläche öffentlich
BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN (§ 9 Abs. 1 Nr.2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)
Baulinie
Baugrenze
NEBENANLAGEN, STELLPLÄTZE UND GARAGEN(§ 9 Abs. 1 Nr.4 BauGB, §§ 21a BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Stellplätze, Garagen und deren Zufahrten
Tiefgarage
Stellplätze
TG
St
VERKEHRSFLÄCHEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)
Öffentliche Verkehrsfläche
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
Fußgängerbereich
GRÜNFLÄCHEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Grünflächen privat
PLANUNGEN, NUTZUNGSREGELUNGEN, MAßNAHMEN UND FLÄCHEN FÜR MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT(§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB)
Zeichenerklärung
Verkehrsberuhigt
GarageGa
GGa
Spielplatz
Gebäude (Bestand)
(Planung)
Gemeinschaftsgarage
ExtensiveDachbegrünung
(Planung)
Intensive Dachbegrünung (TG)
Parkanlage
W Hauptwegeverbindung: Fußweg
Grünachse (vorhanden): Überörtliche Funktion als Kaltluftleitbahn und Vernetzung von stadtrelevanten Grünstrukturen
Grünachse (potentiell): Überörtliche Funktion als Kaltluftleitbahn und Vernetzung von stadtrelevanten Grünstrukturen
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung "Erich-Ollenhauer-Promenade"
Anhang V
anlage 10
228 Zeichen
Punkt 3: Bebauungsplan O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - (Satzungsbeschluss) (V-Nr. 2022/0089) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Die Linke.
anlage 7
7588 Zeichen
W
4015
4026
19306
19327
17
8A
Magdalena
Russ. Orth. Kircheder hl. Maria
25
Platanenhain
2411
2451
2482
2484
2501
251
2521
2563
2571260
371
374
375
376
Dreibrunnenstraße
2
4
45
8
57
8
41
43
43A
14
6
K
8
16821
2431
29422962
3048
3049
305306
3084
3103
3105
3126
3127
31813211
25442546
2547
2554
2561
2581
2595
2633
2656
2657
2664
2696
27012
2722 322
3231
3232
3241
3242
326
32910
33911
33912
3404
3405
3406
3407
3433
3435
3436
3455
3456
3482
3512
3514
3515
3554
3573
3586
3587
3592
3593
3594
3291132912
32913
32914
32915
3319 33110
33111
33113
33114
33116
33117
33118
33119
3343
3344
3345
337
33910
3614
3621
3645
364636573658
3663
3671
368
4072
408
41024121
413
414
415
4161
418
419
4221
42414272 4294
3701
3724
3751
3761
3
4025
4037
4047
40548967
8995
9009
10532 10551056
1057
105911060
10611
10645
106461068
10511 10531
11
12
13
3343
71
91
111
141
171 201211 241
251
281
301
334 335
341
351
442
511
521
522
53
54
551
581
642
672
673
681
701
72
732
733
742
751
783
784
791
792
80
81
903
904
921922
923
941
103
15074
15311
15362
15442
15491
1552
1553
1556
1560
1561
15094
1510
1511
1512
15142
15161
1517
15181
15182
1520
1522
1523
1524
1525
1526
1527
15282
1529
15301
15302
1562
15644
15645
15661
14612
14622
15662 15663
15681
15692
1594
16010
16011
1614
15701
1572
1574
1576
1629
10
12
16
R
14
1
5
3
8
10
12
1A6
21
19
18
20
5
7
11
9
13 K
2
12
3
1
4
10
68
17
19
1
753
7
5A
14
38
40
42
36
15
34
16
13
46
52
54
29
31
18
17
19
48
50
26
16
18
22
24
23
21
27
4244
30
1
4648
20
22
K
1
5B5A
8
10
3
3
5
6
9
4
6
8
27
5C
5
15
32
7A
11A
12
14
38
25 16
14
2
1
6
3
1
6
3A
5
7
3
8
5
13
6
11
13
17
14
9
13A
16
6
40
1
23
18
6C
7
18
40
1
11Hochzeitsturm
4
2
66A
2A
4
4A
4
2
60
62
64
56
66
68
72 74
70
75
T.
9
73
T.
Erbacher Straße
Prinz-Christians-Weg
Erbacher Straße
Erich-Ollenhauer-Promenade
Erich-Ollenhauer-Promenade
Heinheimer
Straße
Benglerweg
Mauerstraße
Merckstraße
Erbacher Straße
Prinz-Christians-Weg
Lucasweg
Bauhausweg
Dieburger Straße
Dieburger Straße
Nikolaiweg Nikolaiweg
Eugen-Bracht-Weg
Eugen-Bracht-Weg
Gutenbergstraße
Kranichsteiner
Straße
Kopernikusplatz
Dieburger Straße
Spirwesweg
Lichtenbergstraße
Olbrichweg
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
3155
3156
316
3191
3211
324
326
3271
329
3301
3313
33143341
3342
19719
3123
3351
3352 6261
6304 6358
640
6411
6137
6201
6221
1923819242
1981
19843 19323
2007 2008
2009
21211
2122
21241
2125
Beckstraße
Merckstraße
Stiftskirche
17
29
12
1
11
10
9C
9D
9
9A
9B
35
14 16
11
13
17
17A
5
3
16
20
31
19
5 7
31
33
6A 22
22
9
30
24
2932
HsNr. 62A
4203
4202
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
H
H
H
H
H
Erich-Ollenhauer-Promenade
Th max=183,50 m ü.NHN
Th max=190,30 m ü.NHN
Th max=186,80 m ü.NHN
Ga
Ga
StStStStStStSt
StSt
StStStStStStStStSt
StSt
D
D
oD
18,0 m
31D
61
9
15
13
17
7
11
19
5
69 1
365
31C
23
21
Alice-Hospital
2
5
12A
39
1
3
13
2
15
6 8 10
4
3
6
8
5
2
4
31
29
19
7
9
11
13
16
4
15
6
8
10
12
14
6A
31E
6B
1
3
15
Parkdeck
5T
T
4-4B
Prinzessin MargaretKinderklinik
31B
55
Stiftstraße
Pützerstraße
Dieburger Straße
39VFD
IVWD
IIISD oD
IIISD
IV
IVSD
IV
IVSD
IV
IVFD
VIIIFD
D
IVFD
IIIFD
IVWD oD
VIFD oS
IIFD
IIFD oS
IVFD oS
VIFD
I
VWDD
IV
IV
IIIWD-K
IIWD
V
D
IIIFD oS
II
V
IIIWD-MIIIWDIVWD
IIIWD
II
IVFD oS
IIIFD
WA o ISD
FD
I
IVFD
TG
WD
FDI
Dieburger Straße
IIFD
IIFD
TG
II
TG
oD
D
FD
FD
FD oS
IIIWD
DStadtbrunnen
IIID
FD oSI
Th max=169
,41 m ü.NHN
Th max=169
,79 m ü.NHN
IVWDTh max=171
,05 m ü.NHN
IIIFD
SD
Th max=174
,47 m ü.NHN
WD oDTh max=174
,19 m ü.NHN
Th max=172
,08 m ü.NHNSD oD
IVTh max=174
,15 m ü.NHN
SD oD
IVTh max=174
,15 m ü.NHN
SD oD
Gh max= 9,0 m ü.NHN
Gh max=190,10 m ü.NHN
Th max=187,00 m ü.NHN
Th max=180,50 m ü.NHN
IIISD
TG
TG
FDIV
34,0 m
Treppenhaus
Treppenhaus
FDoSI
Gh max=189,52 m ü.NHN
Gh max=189,52 m ü.NHN
Gh max=191,10 m ü.NHN
Gh max=190,10 m ü.NHN
12,96 m
34,75 m
91,95 m
Gh max=187,74 m ü.NHN
VFD
VFD
5,20
3,60
4,875
IGaGa
Ga
Ga
Treppenhaus
TreppenhausTreppenhaus
Th max=172
,70 m ü.NHN
Th max=174
,25 m ü.NHNTh max=174
,25 m ü.NHN
10
2
IVSD
7,00
StStStStStStStStStStStStStSt
StStStSt
5,125
WD
Th max=187,40 m ü.NHN
Th max=183,50 m ü.NHN
Th max=170,50 m ü.NHN
28,50
8,70
17,30
11,0019,00
I
48,55
47,45
27,50
TG St
21,50
Th max=175,5 m ü.NHN
DD D
DDD
Erich-Ollenhauer-Promenade
18011813 1661
1666
1667
1673 1674
16751676
1677
1683
1691
1692
17031732
17511771
171
1724
1733
1651806
1836
1823
1837
1822
1842
1872
1883
1892
1944
19451953
2023
2033
2077
2078
2079
2151
2185 2191
2201
22542291
2343
2344
236237
238239
178
179
1834
240
241
242
2432
2461
2473 248
2492
2493
2502
2511
2523
2531
15572
15573
15141
15151
15152
15632
15646
3157
3158
3162
3163
4
19801
19802
WA o
WA o
WB g
WB g
WA aWA g
WA o
D
DD
DD
W
Wissenschaftsstadt DarmstadtGemarkung: Darmstadt Flur: 2 Entwurf zum Bebauungsplan O 31- Mathildenhöhe - Nord-West - Maßstab 1 : 500mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser
Planteil 1/2Der Planteil 1/2 ist nur in Verbindung mit Planteil 2/2 gültig
Diese Ausfertigung ( Planteil 1/2 ) stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den __.__.____Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
______________________ Der Dezernent
Darmstadt, den __.__.____ Stadtplanungsamt
Jochen Krehbiehl__________________
50403020100
Maßstab im Original 1 : 500
Th max=183,50 m ü.NHN
Alice-Hospital31
31B
FD
VWDD
IV
TG FD oS
Th max=180,50 m ü.NHN
Treppenhaus
Treppenhaus
Gh max=189,52 m ü.NHN
12,96 m
34,75 m
91,95 m
5,125
TG St
21,50
6
1823
1837
1822
187
Teilplan A: Mindestaufbauhöhen der TG-Alice-Hospital
Aufbaudicke: 0,3 - 1,0 m
Aufbaudicke:
> 1,5 m
Aufbaudicke: 1,0 - 1,5 m
Aufbaudicke:
0,3 - 1,0 m
Aufbaudicke:
> 1,5 m
Aufbaudicken der intensiven TG-BegrünungAufbaudicken 0,3 - 1,0 m
Aufbaudicken 1,0 - 1,5 m
Aufbaudicken > 1,5 m
5525000 N5524750 N
476000 E 476250 E
H86A:&/'*%%
0 m 50 m 100 m
MAP 04 7DJC96G>:HD;I=:EGDE:GIN
>9"CD# %%'
>9"CD# %%&
EGDE:GIN
5.37 ha (ID-No. 001: 5.21 ha, ID-No. 002: 0.16 ha)
7J;;:GODC:
76.54 ha
>9"CD# %%&UTM-Zone 32, E 476100 N 5524950
>9"CD# %%' UTM-Zone 32, E 475860 N 5524780
©2020 City of Darmstadt, Date: January 2020, “Mathildenhöh e Darmstadt”, 64287 Darmstadt, Federal State of Hesse, Germ any
> 9 J I B " O d c Z ( '
& E 475940 N 552 4990
' E 476220 N 5525050
( E 476230 N 552 4830
) E 476020 N 552 4800
* E 475830 N 552 4790
+ E 475880 N 5524770
122 7DJC96G>:HD;I=:EGDE:GIN6C9I=:7J;;:GODC: ICOMOS Evaluation “Mathildenhöhe Darmstadt”
Beikarte 1: Grenzen der WelterbestätteQuelle: Kartengrundlage aus dem Managementplan für die Welterbestätte mit Numerierung der Koordinaten 476000 E475750 E 476500 E 476750 E 477000 E 477250 E476250 E
MAP 01 7DJC96G>:HD;I=:EGDE:GIN6C9>IH7J;;:GODC:
>9"CD# %%'
>9"CD# %%&
EGDE:GIN
5.37 ha (ID-No. 001: 5.21 ha, ID-No. 002: 0.16 ha)
7J;;:GODC:
76.54 ha
>9"CD# %%&UTM-Zone 32, E 476100 N 5524950
>9"CD# %%' UTM-Zone 32, E 475860 N 5524780
5525000 N 5525250 N 5525500 N 5525750 N5524750 N5524500 N5524250 N
H86A:&/.%%%
0 m 90 m 180 m 270 m 360 m 450 m ©2020 City of Darmstadt, Date: January 2020, “Mathildenhöh e Darmstadt”, 64287 Darmstadt, Federal State of Hesse, Germ any
> 9 J I B " O d c Z ( '
& E 475940 N 552 4990
' E 476220 N 5525050
( E 476230 N 552 4830
) E 476020 N 552 4800
* E 475830 N 552 4790
+ E 475880 N 5524770
132 7DJC96G>:HD;I=:EGDE:GIN6C9I=:7J;;:GODC: ICOMOS Evaluation “Mathildenhöhe Darmstadt”
Beikarte 2: PufferzoneQuelle: Kartengrundlage aus dem Managementplan für die Welterbestätte mit Numerierung der Koordinaten
2022/0089
9923 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.06.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0089
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - (Satzungsbeschluss)
Vorlage vom: 07.06.2022
Beschlussvorschlag :
1. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der
Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung) und § 4 Abs. 2 BauGB
(Einholung von Stellungnahmen) gingen die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen
ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung
(Anlage 1) abschließend entschieden.
2. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 zum Bebauungsplan O 31 gingen die in Anlage 2
zusammengefassten Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im
Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage) abschließend
entschieden.
- 2 -
3. Dem Entwurf des Bebauungsplans O 31 – Mathildenhöhe-Nordwest – für das Gebiet an der
Nordwestseite der Mathildenhöhe zwischen Dieburger Straße, Lucasweg, Olbrichweg, Erich-
Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße, und Merckstraße einschließlich der
westlichen Eckbebauung Merckstraße/Alexanderstraße (Grundstück Alexanderstraße 39) mit
den im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung
von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser (Anlage 4, Planteile 1
und 2, wird bei Präsenzsitzungen aufgehängt / ausgelegt) und der dazugehörigen
Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird zugestimmt.
4. Der Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe-Nordwest – wird zur Satzung beschlossen.
Anlagen: Anlage 1: Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange
Anlage 2: Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan O 31 mit Umweltbericht
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf O 31 Planteil 1 von 2 (Plan)
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf O 31 Planteil 2 von 2 (Text)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2022/0089 vom 07.06.2022:
Aufgabe des Bebauungsplanes O 31 ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf das
denkmalgeschützte Ensemble Mathildenhöhe und auf seine Einbettung in die umgebende
Stadtlandschaft zu vermeiden. Nachdem die Mathildenhöhe Darmstadt mit ihren
bedeutenden Denkmälern im Juli 2021 zur UNESCO -Welterbestätte ernannt worden ist, ist es
ein Ziel der Stadtentwicklung, alle Bereiche, welche sich innerhalb der Pufferzone um die
Welterbestätte (= Kernzone) befinden, durch Bauleitplanung zu sichern und zukünftige
Planungen auch mit den Anforderungen an die Welterbestätte in Einklang zu bringen.
Anlass der Planung
Der Kernbereich der Mathildenhöhe mit seinen bedeutenden Denkmälern ist am 24. Juli
2021 in die Liste der UNESCO -Welterbestätten aufgenommen worden. Ein Ziel des
Magistrats ist es, die Entwicklung der Bereiche innerhalb der Pufferzone, welche die
Welterbestätte umgibt, durch Bauleitplanung zu sichern und künftige Planungen mit
Anforderungen an die Welterbestätte zu synchronisieren. Von besonderer Bedeutung ist die
Entwicklung der Flächen des Alice -Hospitals am Nordhang.
Ziele des Bebauungsplans
Die Umgebung der Welterbestätte „Mathildenhö he Darmstadt“ erfordert einen besonderen
Schutz in Bezug auf ihre Wirkung im Stadtbild am Übergang in die angrenzenden
Stadtbereiche. Diese unterschiedlichen Bereiche am Nordwesthang der Mathildenhöhe sollen
in direkter Nachbarschaft zur Welterbestätte beh utsam weiter entwickelt werden können. Die
rechtliche Absicherung der baulichen Entwicklung entlang der Freianlagen der Erich -
Ollenhauer-Promenade und des Platanenhains sind von besonderer Bedeutung für das
zukünftige Siedlungsbild im Bereich der Stadtkron e. Von Bedeutung sind auch die
Sichtbeziehungen von und zur Mathildenhöhe, welche hier zu berücksichtigen sind. Die
Höhenentwicklung und die Dachlandschaft gehören im westlichen Vorfeld zu den prägenden
und im Sinne der Welterbestätte zu schützenden Merkma len der Umgebung und der
Pufferzone.
Ziel der Entwurfsplanung ist bei der Weiterentwicklung eine Stärkung des Wohn - Geschäfts-
und Klinikstandortes am nördlichen und westlichen Rand der Mathildenhöhe. Bauliche
Entwicklungen und Nutzungen müssen den Bestan d berücksichtigen und sich in das
angrenzende historische und kulturelle Umfeld einfügen. Ein besonderes Augenmerk der
Planung gilt dem Schutz und der Wiederherstellung der gewachsenen Flora und Fauna im
Innenbereich des Hospitalgeländes.
Das Alicehospita l wird als wichtige Krankenhauseinrichtung erachtet. Gleichzeitig ist die
weitere Expansion und Bebauung der Krankenhauseinrichtungen des Alice -Hospitals durch
die innerstädtische Lage begrenzt. Mit den Ausweisungen zukünftiger Über - und
Unterbauungen wird unter Abwägung aller Belange (Nutzungsdruck, Verdichtung, Grün - und
Freiflächen, ruhender Verkehr, Sichtbeziehungen und Durchlüftung) die notwendige
Weiterentwicklung des Hospitals planungsrechtlich gesichert. Dazu gehört auch die
Ausweisung einer Tiefgar age unter dem bisherigen Park. Dieser zentrale Parkbereich soll als
historisch und ökologisch wertvolle Freifläche wieder hergestellt werden und auch zukünftig
erhalten bleiben.
Die auf beiden Seiten an das Alice -Hospital angrenzende Wohnbebauung soll gru ndsätzlich in
ihrer heutigen Form gesichert und erhalten werden.
- 4 -
Der Bebauungsplan berücksichtigt die Ziele zur klimatischen Anpassung. Dies betrifft u. a.
den Erhalt und Ausbau von vorhandenen Grünflächen aber auch die Begrünung von
Dachflächen und Fassa den. Auch wurde der Energieversorgung durch Solaranlagen Rechnung
getragen. Grundsätzlich sind auf allen Dächern Anlagen zur solaren Energiegewinnung
möglich. Durch entsprechende Vorgaben wird erreicht, dass diese sich in das gestalterische
Umfeld der Welt erbestätte einfügen.
Verfahrensablauf:
Am 17.05.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss (Vorlage Nr. 2018/0110 ) für den
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordost – von der Stadtverordnetenversammlung
gefasst und öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre für das
Plangebiet beschlossen, die bis zum 05.06.2022 verlängert wurde.
Die frühzeitige Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligung zum Bebauungsplan O 31 nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand nach Magistratsbeschluss vom 30.05.2018 und
öffentlicher Bekanntmachung in der Zeit vom 05.06.2018 bis einschließlich 05.07.2018
statt.
Anschließend wurde aufgrund des Offenlagebeschlusses der Stadtverordnetenversammlung
vom 24.06.2021 zum Bebauungsplanentwurf nach ortsüblicher Bekanntmachung im
Darmstädter Echo am 01.07.2021 vom 12.07.2021 bis 12.08.2021 eine Offenlage
durchgeführt, die aufgrund der Corona -Pandemie gem. §§ 2 und 3 PlanSiG im Internet mit
paralleler Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stattfand.
Als zusätzliches Informationsangebot gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG erfolgte parallel eine
Auslegung der Planunterlagen im gleichen Zeitraum beim Stadtplanun gsamt im Stadthaus
West. Zur Einsichtnahme war dabei eine vorherige telefonische Terminvereinbarung sowie die
Einhaltung der Hygiene - und Abstandsregelungen (Abstandsgebot, Pflicht zum Tragen eines
Mund- und Nasenschutzes, Desinfektion der Hände) erforderl ich.
Während der Offenlage gingen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, von städtischen Stellen und aus der Öffentlichkeit ein, die jedoch nicht
mehr zu wesentlichen Änderungen geführt haben. Die abschließenden Abwägungsta bellen
aus allen Beteiligungsschritten sind Bestandteil dieses Beschlusses (Anlagen 1 und 2) .
Zu 1:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
zusammengefasst und geprüft. Bei der Tabelle handelt es sich nun um die abschließende
Prüfung.
Zu 2:
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplanverfahren zum
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe-Nordwest – gemäß § 3 Abs.1 und 2 BauGB gingen die
in Anlage 2 (datenschutzrelevante Anlage) zusammengefassten und abschließend geprüften
Stellungnahmen ein.
- 5 -
Zu 3:
Der Entwurf des Bebauungsplans O 31 – Mathildenhöhe-Nordwest – (Anlage 4, Teil 1 und 2,
wird bei Präsenzsitzungen aufgehängt/ausgelegt), einschließlich der im Plan enthaltenen
Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum
Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser, liegt mit seiner Begründung mit
Umweltbericht (Anlage 3) vor und ist gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe-Nordwest – wird anschließend durch öffentliche
Bekanntmachung in Kraft gesetzt.
Dezernat III:
Michael Kolmer
Stadtrat
Vorab werden übersandt:
11 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs (Teil 1 und 2) für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
Akten z. Hd. des Berichterstatters
anlage 8
45639 Zeichen
St
Gh max = m
oS
WA
z.B. III
o
g
oD
TG
WD-K
D
SD
WD-M
D
D
WB
10.1 Öffentliche Grünflächen
10.2 Private Grünflächen einschließlich privater Spielmöglichkeiten
11. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
11.1 Objektbezogene (passive) Schallschutzmaßnahmen
Die nachfolgenden Festsetzungen zum Schutz vor Verkehrslärmeinwir -
kungen gelten für den aus schalltechnischer Sicht ungünstigsten Lastfall:
- freie Schallausbreitung nachts
- Immissionshöhe 4 m über Gelände.
11.1.1 Maßgeblicher Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche
Bei der Errichtung oder der Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen
Aufenthaltsräumen sind die Außenbauteile entsprechend den Anforderungen
der DIN 4109-1:2018-01, „Schallschutz im Hochbau - T eil 1: Mindestanforde-
rungen“, und DIN 4109-2:2018-01, „Schallschutz im Hochbau - T eil 2: Rech-
nerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen“, auszubilden. Grundla-
ge hierzu sind die im Plan gekennzeichneten maßgeblichen Außenlärmpegel
La bzw. Lärmpegelbereiche, die gemäß T ab. 7 der DIN 4109-1:2018-01
einander wie folgt zugeordnet sind.
Die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile sind in Abhängigkeit
von der Raumnutzungsart und Raumgröße im Baugenehmigungsverfahren
gemäß DIN 4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01 nachzuweisen.
Von dieser Festsetzung kann gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise
abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis er-
bracht wird, dass im Einzelfall geringere maßgebliche Außenlärmpegel bzw.
Lärmpegelbereiche an den Fassaden anliegen (z. B. unter Berücksichtigung
der Abschirmung durch Gebäude). Die Anforderungen an die Schalldäm-
mung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN
4109-1:2018-01 und DIN 4109-2:2018-01 reduziert werden.
Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die maßgeblichen
Außenlärmpegel bzw. Lärmpegelbereiche tags und nachts fassadenweise
der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entnommen wer-
den (Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft, 64297 Darm-
stadt).
Von dieser Festsetzung kann auch abgewichen werden, wenn zum Zeitpunkt
des Baugenehmigungsverfahrens die DIN 4109 in der dann gültigen Fas-
sung ein anderes Verfahren als Grundlage für den Schallschutznachweis
gegen Außenlärm vorgibt.
11.1.2 Schalldämmende Lüftungseinrichtungen
Bei der Errichtung oder der Änderung von Schlafräumen und Kinderzim -
mern zwischen der im nachfolgenden Kartenausschnitt gekennzeichneten
50-dB(A)-Nacht-Isophonen und der Dieburger Straße sind schalldämmende
Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf dezentrale schallgedämmte Lüf-
tungseinrichtungen kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit einer
zentralen Lüftungsanlage ausgestattet ist und hierdurch ein ausreichender
und schallgedämmter Luftaustausch gewährleistet ist.
Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die Nacht-Beurtei -
lungspegel fassadenweise der schalltechnischen Untersuchung zum Bebau-
ungsplan entnommen werden (Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gruschka Ingenieur-
gesellschaft, 64297 Darmstadt).
Von dieser Festsetzung kann gemäß § 31 Abs. 1 BauGB ausnahmsweise
abgewichen werden, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis
erbracht wird, dass im Einzelfall geringere Nacht-Beurteilungspegel als 50
dB(A) an den zur Belüftung von Schlafräumen und Kinderzimmern erfor-
derlichen Fenstern anliegen (z.B. unter Berücksichtigung der Abschirmung
durch Gebäude).
12. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB)
Die nicht überbauten Grundstücksfreiflächen sind gärtnerisch anzulegen, zu
bepflanzen und als Grünflächen dauerhaft zu erhalten. Notwendige Zuwe-
gungen und zulässige Nebenanlagen gem. I. Nr. 6 sind davon ausgenom-
men.
12.1 Umgrenzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft. Die Flächen sind dauerhaft zu pflegen und zu
erhalten.
12.2 Oberflächenbefestigung
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sind, soweit was -
serrechtliche Belange nicht entgegenstehen und die Neigung nicht mehr als
6% beträgt, als teilversiegelte Flächen anzulegen (Rasenpflaster mit einem
Fugenanteil von mind. 20% , Rasengittersteine, Schotterrasen, Kies- und
Plattenwege). Bei vollversiegelten Flächen, ist das anfallende Niederschlags-
wasser in angrenzende Grundstücksfreiflächen zu versickern, soweit keine
geologischen Bedingungen dem widersprechen.
Bei Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung (Ziffer I. 8.2) sind
auch vollversiegelte Flächen zulässig, wenn sie als Asphaltflächen mit hellen
Abstreukörnungen ausgeführt sind und nicht mehr als 50% der Wegefläche
betragen. Das anfallende Niederschlagswasser ist in angrenzende Freiflä-
chen zu versickern.
Bei internen Fahr- und Erschließungswegen innerhalb der Gemeinbedarfs -
fläche, welche regelmäßigem Erschließungsverkehr dienen, können auch
Asphaltdeckschichten (farbig angepasste Asphaltflächen mit hellen Abstreu-
körnungen) Verwendung finden. Das anfallende Niederschlagswasser ist in
angrenzende Freiflächen zu versickern, soweit keine geologischen Bedin-
gungen dem widersprechen.
12.3 Insektenfreundliche Beleuchtung
Im Geltungsbereich dürfen nur voll abgeschirmte, warm-weiß getönte LED-
Außenbeleuchtungen (Wellenlänge über 500 nm, für Straßenbeleuchtung
max. 3.000 Kelvin Farbtemperatur, für sonstige Beleuchtung max. 2.700
Kelvin Farbtemperatur) verwendet werden. Die Abstrahlung der Leuchten ist
zum Boden zu richten (Abstrahlwinkel max. 70 Grad) und auf Nutzflächen zu
beschränken.
12.4 Zur Vermeidung von Vogelschlag ist bei großen ungegliederten Glasflächen
mit einer Größe von mehr als 3 m² (bsw. Übereckfassaden oder Glasfassa-
den in denen sich Vegetation spiegelt), ausschließlich die Verwendung von
Vogelschutzglas zulässig. Hierzu zählen insbesondere reflexionsarme Gläser
mit einem Reflexionsgrad von max. 10%, Glasbausteine, transluzente,
mattierte, eingefärbte, bombierte oder strukturierte Glasflächen, Sandstrah-
lungen, Siebdrucke, farbige Folien oder fest vorgelagerte Konstruktionen wie
z.B. Rankgitterbegrünungen oder Brise Soleil (feststehender Sonnenschutz).
12.5 Nisthilfen
Zur Förderung von Brutbiotopen für Vogelarten sind bei Neubauten bauseitig
an allen Gebäuden Einbau-Nistkästen für Mauersegler, Schwalbenarten oder
Haussperlinge vorzusehen (zwei Nistkästen je Gebäude).
Durch die Fällung von 2 Höhlenbäumen (Baum Nr.159 und Nr.202) und dem
damit einhergehenden Verlust eines Höhlenquartiers, ist innerhalb der Gar-
tenanlage des Alice-Hospitals ein Ausgleich (4 Fledermauskästen) zu schaf-
fen.
12.6 Dachbegrünung
Flachdächer und flach geneigte Dächer entsprechend II. 1.1.4 mit einer
Mindestgröße von 20 m
2 sind extensiv als Gras-Staudendach zu begrünen,
sofern bautechnische und brandschutztechnische Regelungen dem nicht
widersprechen. Die Vegetationsschicht muss eine Mächtigkeit von minde-
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten
1.4.1 Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Sie dürfen ent -
lang der Dieburger Straße eine Fläche von 2 m2 nicht überschreiten. Im rest-
lichen Geltungsbereich darf eine Fläche von max. 1,0 m2 und eine sichtbare
Höhe von 0,60 m nicht überschritten werden.
1.4.2 Werbeanlagen in Form von Blinklichtern, im Wechsel oder in Stufen ein- und
ausschaltbare Leuchten, als laufende Schriftbänder, als projizierende Licht-
bänder und als spiegelunterlegte Schilder sowie freistehende Werbeanlagen
oder Werbeanlagen auf oder über Dach sind unzulässig.
1.5 Solaranlagen
1.5.1 Auf Gebäuden mit Flachdächern sind Solaranlagen dann zulässig, wenn sie
in liegender Form (max. Neigung 10°) angebracht werden. Die Anlagen sind
farblich an die Dachoberfläche anzupassen. Glasflächen sind matt auszu-
führen, um Spiegelungen zu verhindern. Die Gesamthöhe der Anlagen darf
0,4 m über Dachhaut nicht überschreiten. Der Abstand zur Dachkante muss
mindestens 0,5 m betragen.
1.5.2 Auf Gebäuden mit geneigten Dächern sind Solaranlagen dann zulässig,
wenn sie als Solardachziegel, die flächenbündig in der Dachfläche liegen
und farblich sowie im Fugenbild an den Bestand angeglichen werden.
1.5.3 Bei Kulturdenkmälern (§ 2 HDSchG) richtet sich die Zulässigkeit von Solar -
anlagen abweichend von Ziffer II. 1.5.1 und II. 1.5.2 nach den Vorgaben der
erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.
2. Grundstücksfreiflächen
2.1 Einfriedungen
2.1.1 Die Mindesthöhe der Einfriedungen beträgt 1,0 m, die Maximalhöhe beträgt
1,6 m, jeweils gemessen von der Gehwegoberkante an der Grundstücks-
grenze. Bei Einfriedungen mit Stützmauern ist auf der höher gelegenen Seite
die Absturzhöhe von 0,90 m einzuhalten.
2.1.2 Einfriedungen, die ausschließlich als geschlossene Mauer ausgeführt wer -
den, dürfen eine maximale Höhe von 1,0 m nicht überschreiten.
2.1.3 Als Einfriedung zulässig sind:
- Zäune (Metall) auf Sockel mit Mauerpfosten, max. Höhe des Sockels 1,0 m,
- Mauern aus Naturstein oder verputzt,
- Hecken (frei wachsend oder geschnitten) aus Laubgehölzen
gemäß Pflanzliste (siehe Hinweis V. 16).
2.1.4 Einfriedungen zwischen Grundstücksfreiflächen, die ausschließlich als ge -
schlossene Mauer ausgeführt werden, sind nicht zulässig.
2.2 Stützmauern
2.2.1 Die historischen Stützmauern in der Dieburger Straße, Stiftstraße, Erich-Ol -
lenhauer-Promenade und Olbrichweg sind in ihren jeweiligen Abschnitten als
Sichtmauerwerk, Ziegelmauer oder Putzmauer mit Gliederungselementen
als geschichtliche und stadtbildprägende Zeugnisse zu erhalten.
2.2.2 Für Stützmauern zur Befestigung von Geländestufen sind folgende Bauwei -
sen zulässig:
- Natursteinmauerwerk
- Blendmauerwerk mit Natursteinverblendung
- Trockenmauerwerk
2.3 Abgrabungen
Außerhalb der als überbaubar ausgewiesenen Grundstücksflächen sind
Abgrabungen zulässig. Diese Geländeabgrabungen, Geländemodellierungen
sind bis maximal 0,5 m, bezogen auf den natürlichen Geländeverlauf zuläs-
sig. Die Böschungsneigung darf max. 35° betragen. Abgrabungen sind bis
zu einer max. Breite von 40% der jeweiligen Gebäudeseite zulässig. Ausge-
nommen sind notwendige Gebäudezufahrten.
2.4 Abfallbehälter
Müll- und Abfallanlagen sind soweit möglich in Gebäude zu integrieren oder
mit ortsfesten Anlagen (Mauern, Zäune, etc) und geeigneten immergrünen
Pflanzen ausreichend abzuschirmen.
3. Erhaltenswerte Bausubstanz
Gebäude aus der Gründerzeit sind z.T . prägend für den Straßenraum. Sie
stammen aus der Zeit vor 1900 und weisen besondere architektonische
Merkmale auf. Die Gebäude stellen aus städtebaulichen und kulturhisto-
rischen Gründen einen wertvollen Baubestand dar, da sie die architekto-
nische Entwicklung vor der Entstehung der ikonischen Bauten der Künstler-
kolonie (Jugendstil) dokumentieren und als Gegenposition darstellen.
Die charakteristischen Elemente wie reduzierte Sockel, materialsichtige Fas -
saden, Brüstungsdekor und Zierfelder, Gesimse und Fensterwände, ange-
schnitzte Dachbalken und Holzdekor, profilierte Dachkästen sowie Erker und
Balkone sind zu erhalten oder wieder herzustellen.
III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser
Aufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i. d. F . vom
14.12.2010 (GVBl I S. 548) i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf Baugrundstücken
Zisternen zu errichten und das auf Dachflächen anfallende Niederschlags-
wasser darin zu sammeln. Dieses Niederschlagswasser soll als Brauch-
wasser (z.B. Gartenbewässerung, WC-Spülung etc.) genutzt werden, wenn
wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen.
Ausgenommen sind:
begrünte Dächer, sofern sie nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen
sind, Retensionsgründächer mit einer Abflussdrosselung auf ≥ 2 l/s, Inten-
sivgründächer.
Das Fassungsvermögen der Zisternen soll:
mindestens 25 l/m
2 horizontal projizierte, unbegrünte Dachfläche
mindestens 10 l/m 2 extensiv begrünte Dachfläche
betragen.
Hinweis:
Der Überlauf der Zisterne ist, soweit dem weder wasserrechtliche, noch son -
stige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange
entgegenstehen, auf dem Grundstück einzuleiten. Hierzu wird auf die Fest-
setzung I. 12.2 verwiesen.
An die Zisterne angeschlossene, begrünte Dachflächen sind mit Dachab -
dichtungsbahnen auszustatten, die keine Wurzelhemmstoffe oder Biozide
nach der Definition der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 enthalten.
IV. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften
(§ 9 Abs. 6 BauGB)
1. Denkmalschutz
1.1 Gesamtanlage (§ 2 Abs. 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz)
1.2 Kulturdenkmäler
Zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan sind fol-
gende Gebäude als Kulturdenkmal (§ 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutz-
gesetz) ausgewiesen:
- Pützerstraße 6, 6A, 6B
- Dieburger Straße 31
- Dieburger Straße 55
- Erbacher Straße 4
- Die Brauereikeller in der Dieburger Straße 55 und 61
- Brauereikanal in der Dieburger Straße
- Stadtbrunnen Merckstraße
- Brunnen von Joseph Maria Olbrich
1.3 Die UNESCO-Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ grenzt unmittelbar
an den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes an. Die Grenzen
der UNESCO-Welterbestätte sind vollständig in der Beikarte 1 dargestellt.
Zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan sind fol-
gende Kulturdenkmäler nach § 2 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes
(HDSchG) ausgewiesen und T eil der UNESCO-Welterbestätte:
ID-Nr. 1 (T eilbereich 1) Nikolaiweg (Brunnen)
Olbrichweg 10
Alexandraweg 17 Olbrichweg 11
Alexandraweg 23 Olbrichweg 13 A
Alexandraweg 25 Olbrichweg 15
Alexandraweg 27 Olbrichweg 19
Alexandraweg 28 Olbrichweg (Platanenhain)
Alexandraweg 31 Sabaisplatz 1
Alexandraweg (Brunnen)
Alexandraweg (Denkmal)
Alexandraweg (Pergola) ID-Nr. 2 (T eilbereich 2)
Christiansenweg (T empel)
Mathildenhöhweg 2 Prinz-Christians-Weg 2, 4
Nikolaiweg 18 Stiftstraße 12
2. Die entlang der Pützerstraße verlaufende Baumallee ist nach § 13
HAGBNatSchG in Verbindung mit § 30 BNatSchG unter Schutz gestellt.
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.05.2018.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „Darmstädter Echo“
am 25.05.2018.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss des Magistrats vom 30.05.2018.
Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Pla-
nung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 04.06.2018.
Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB im T echnischen Stadthaus, Block D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom
05.06.2018 bis einschließlich 05.07.2018.
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung
bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB und Abstim-
mung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 05.06.2018.
Öffentliche Auslegung:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.06.2021.
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 01.07.2021.
Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung sowie den wesent-
lichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. §§ 2 und 3 PlanSiG im
Internet in der Zeit vom 12.07.2021 bis einschließlich 12.08.2021 und zusätzlich Einsichtnahme im
o.g. Zeitraum nach vorheriger T erminvereinbarung im Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-
Rees-Straße 12.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben
vom 28.06.2021.
Satzungsbeschluss:
Dieser Bebauungsplan mit den im Plan enthaltenen Satzungen wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB
von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am __.__.____.
Er besteht aus den Planteilen 1/2 und 2/2.
.
Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.
Ausgefertigt: Darmstadt, den __.__._____ .
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Dezernent
Bekanntmachung:
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses dieses Bebauungsplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB und
der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am __.__.____ .
Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO)
i.V.m. § 7 Abs. 3 Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt i.V.m. §§ 2 und 3 PlanSiG im
Internet in der Zeit vom __.__.____ bis einschließlich __.__:____ und zusätzliche Einsichtnahme
im o. g. Zeitraum nach vorheriger T erminvereinbarung im Stadtplanungsamt, Stadthaus West, Mina-
Rees-Straße 12.
Entwurf zum Bebauungsplan O 31
- Mathildenhöhe - Nord-West -
mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von
Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser.
Planteil 2/2
Der Planteil 2/2 ist nur in Verbindung mit dem Planteil 1/2 gültig.
Rechtsgrundlagen: (zum Zeitpunkt der Offenlage)
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F . vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBI. I S. 1728)
Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) i.d.F . vom 20.05.2020 (BGBi. I S. 1041), zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBi. I S. 353)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F . vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch
Art. 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F . vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 03.06.2020 (GVBI. S. 378)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F . vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch
Art. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F . vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert
durch Art. 5 des Gesetzes vom 25.02.2021 (BGBl. I S. 306)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F . vom
20.12.2010 (GVBl. I S. 629), berichtigt am 14.02.2011 (GVBl. I S. 43), zuletzt geändert durch Art. 17
des Gesetzes vom 07.05.2020 (GVBl. S. 318)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F . vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 11
des Gesetzes vom 04.09.2020 (GVBl. S. 573)
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F . vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F . vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 09.12.2020 (BGBl. I S. 2873)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F . vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540)
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
Aufgrund des § 9 BauGB i.d.F . vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbin -
dung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) i. d. F . vom 21.11.2017
(BGBl. I S. 3786) und der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990
(BGBl. 1991 I S. 58) werden festgesetzt:
1. Grenzen des Geltungsbereichs
1.1 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung
2. Art der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 4 und Abs. 6 BauNVO)
2.1 Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO)
2.1.1 Die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2., 4. und 5. BauNVO sind nicht
zulässig.
2.2 Besonderes Wohngebiet (§ 4a BauNVO)
2.2.1 Die Ausnahmen nach § 4a Abs. 3 Nr. 1., 2. und 3. BauNVO sind nicht
zulässsig.
2.3 Flächen für den Gemeinbedarf
(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen.
Die Fläche für Gemeinbedarf dient der Unterbringung einer Klinikanlage.
3. Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. §§ 16 ff BauNVO)
3.1 Zahl der Vollgeschosse
3.1.1 Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze (§ 16 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO)
3.2 Spitzbodenausbau
3.2.1 Werden Aufenthaltsräume im Dachraum eingebaut, so müssen die Räume
unmittelbar über dem Geschoss angeordnet werden, welches unterhalb des
Dachraumes liegt.
3.3 Staffelgeschosse müssen von allen Fassadenseiten um mindestens 1,5 m
zurückspringen.
3.4 Gebäude auf denen Staffel- und T echnikgeschosse nicht zulässig sind.
3.5 Höhe baulicher Anlagen (§§ 16 Abs. 3 Nr. 2 und 18 BauNVO)
Alle Höhen entsprechen dem DHHN 92.
- max. Gebäudehöhe (Gh max)
- max. Traufhöhe (Attikahöhe der aufgehenden Außenwand und Dachhaut
bei geneigten Dächern) (Th max)
3.5.1 Es gelten die in der Planzeichnung festgeschriebenen maximalen Trauf-
höhen.
3.5.2 Die max. Geschosshöhe von zulässigen Vollgeschossen und Staffelgeschos -
sen darf 3,0 m nicht überschreiten, Bezugsebenen sind die Oberkanten der
Rohdecken (OKRD). Diese Festsetzung gilt nicht bei Gebäuden innerhalb
der Flächen für den Gemeinbedarf (Alice-Hospital).
3.5.3 Im obersten zulässigen Vollgeschoss sowie bei Staffelgeschossen darf bei
Gebäuden mit Flachdach eine max. Außenwandhöhe von 3,5 m gemessen
von der Oberkante Rohdecke (OKRD) des Geschosses nicht überschritten
werden.
4. Bauweise, Stellung der baulichen Anlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 22 BauNVO )
4.1 Offene Bauweise
In der offenen Bauweise o sind die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand
als Einzelgebäude zu errichten.
4.2 Geschlossene Bauweise
In der geschlossenen Bauweise g werden die Gebäude ohne seitlichen
Grenzabstand errichtet
4.3 Abweichende Bauweise
In der abweichenden Bauweise ist innerhalb des Baufeldes auch unterhalb
der Länge von 50 m ein Grenzanbau zulässig.
5. Überbaubare Grundstücksflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baulinien und
Baugrenzen festgesetzt.
5.1 Baulinien
5.2 Baugrenzen
5.3 Unterbaubare Flächen
Die gekennzeichneten Flächen, die nicht überbaut sind und außerhalb der
als überbaubar ausgewiesenen Flächen liegen, können 1- geschossig unter-
baut werden.
5.4 T errassenflächen
Versiegelte T errassenflächen sind bis zu einer Fläche von 15 m
2 auch außer-
halb der Baugrenzen und Baulinien zulässig.
6. Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Tiefgaragen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB i. V. m. § 12 und § 14 BauNVO)
6.1 Stellplätze und Garagen im Sinne des § 12 BauNVO, ausgenommen not -
wendige Zufahrten und Zuwege, sind nur innerhalb der als überbaubar aus-
gewiesenen Grundstücksflächen sowie auf den dafür festgesetzten Flächen
zulässig.
Stellplätze
Tiefgarage incl. Fahrradstellplätze
Garagen
6.2 Einrichtungen und Anlagen für die Kleintierhaltung sind innerhalb des Gel-
tungsbereiches gemäß § 14 Abs.1 BauNVO nicht zulässig.
6.3 Außerdem sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanla -
gen i. S. d. § 14 Abs. 1 BauNVO eingeschränkt zulässig als:
- Fahrradstellpätze
- Anlage zur Gartenbewirtschaftung,(z.B. Geräteschuppen, Gewächshäuser),
- Anlage zur Garten- und Freiflächengestaltung, (z.B. Lauben, Pavillons,
Pergolen),
- Standplätze für Abfallbehälter.
Innerhalb der Gemeinbedarfsflächen sind Flächen für Fahrradabstellplätze
bis zu einer Größe von 200 m2 zulässig. Diese sind auf mehrere Standorte
mit max. 100 m2 zu verteilen.
6.4 Die Summe aller Nebenanlagen (i. S. d. § 14 Abs.1 BauNVO) ist pro Grund-
stück auf 15 m2 Grundfläche sowie 45 m3 umbauten Raum begrenzt. Dies
gilt nicht für die Gemeinbedarfsflächen.
7. Flächen für Sport- und Spielanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)
Spielplätze
8. Öffentliche Verkehrsflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
8.1 Straßenverkehrsflächen
8.2 Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung
- Verkehrsberuhigter Bereich
- Fußgängerbereich (Fuß- und Radwege)
- Erich-Ollenhauer-Promenade
- Parkplätze
Als T eil einer übergeordneten Grünverbindung ist die Verkehrsfläche mit der
Zweckbestimmung „Erich-Ollenhauer-Promenade“ auch eine wichtige fuß-
läufige Verbindung zwischen der Innenstadt und der Mathildenhöhe. Sie ist
mindestens zu 30% als Grünfläche herzustellen und dauerhaft zu erhalten.
8.3 Einfahrt
9. Flächen für Versorgungsanlagen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB)
Zweckbestimmung Elektrizität
10. Grünflächen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Die in der Planzeichnung festgesetzten öffentlichen Grünflächen sind als
Park- und Grünanlagen sowie Kinderspielplätze zu erhalten. Die Befestigung
von Flächen außerhalb der Wege- und Spielbereiche ist unzulässig.
stens 0,12 m aufweisen. Fenster, Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachter-
rassen und technische Aufbauten, sind ausgenommen. Die Dachbegrünung
ist dauerhaft zu erhalten. Anlagen für Solarthermie und Photovoltaikanlagen
müssen mit der Dachbegrünung kombiniert werden und schließen sich ge-
genseitig nicht aus.
12.7 Vorgartenzone
Die Vorgartenzone definiert sich durch den Bereich von 6,0 m gemessen ab
der Grundstücksgrenze an der öffentlichen Verkehrsfläche.
Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu pflegen und zu
erhalten. Innerhalb der Vorgartenzone sind nur die notwendigen Hauszugän-
ge sowie Zufahrten zu den Stellplätzen und Garagen zulässig. Alle anderen
baulichen Anlagen einschließlich der gem. Ziffer I. 6.3 zulässigen Neben-
anlagen sind in der Vorgartenzone nicht zulässig. Schottergärten sind nicht
zulässig.
Diese Festsetzung gilt nicht für Gemeinbedarfsflächen gemäß Ziffer I. 2.3
12.8 Tiefgaragen
Tiefgaragen und andere bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche,
die nicht durch oberirdische bauliche Anlagen oder Erschließungsflächen
überdeckt sind, sind mit einer Vegetationsschicht von mind. 0,8 m Stärke
(zuzüglich Filter- und Drainageschicht) zu überdecken und gärtnerisch anzu-
legen.
Für die Tiefgarage auf dem Gelände des Alice-Hospitals sind unterschied-
liche Überdeckungsstärken für die Vegetationsschichten vorzusehen (siehe
T eilplan A im Planteil 1).
12.9 Fassadenbegrünung
Fassaden sind insgesamt zu mind. 25% mit rankenden, schlingenden oder
kletternden Pflanzen flächig und dauerhaft zu begrünen. Aufgrund brand-
schutzrechtlicher Belange kann ausnahmsweise einer Unterschreitung der
vorgenannten Festsetzung zugestimmt werden. Die Begrünung ist dauerhaft
zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. Je Kletterpflanze ist eine Pflanzflä-
che mit Bodenanschluss von mind. 1 m
2 herzustellen. Als Richtwert gilt eine
Pflanze pro 2 m Wandlänge. Abweichend hiervon kann auf den Bodenan-
schluss verzichtet werden, wenn artspezifisch ein ausreichend durchwur-
zelter Raum zur Verfügung gestellt wird.
Im Bereich der Gemeinbedarfsfläche kann in T eilbereichen bei empfindlichen
Raumnutzungen durch Nachweise auf die Fassadenbegrünung verzichtet
werden, wenn diese sich negativ auf hygienisch sensible Bereiche auswirkt.
13. Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB)
13.1 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen
Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospital
Um den Verlust von Gehölzen auszugleichen, ist die Anzahl der gerodeten
Bäume sowie Sträucher innerhalb der Parkanlage mindestens in gleicher
Anzahl zu ersetzen. Hierfür sind vorwiegend heimische und standortgerechte
Sträucher und Bäume zu verwenden.
13.2 Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen
13.2.1 Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgesetzten Einzelbäume und
Baumgruppen sind dauerhaft zu erhalten und bei Beschädigung oder Erkran-
kung durch geeignete Maßnahmen zu behandeln. Ausgefallener Bewuchs
ist durch einheimische und standortgerechte Neupflanzungen entsprechend
der Pflanzliste (siehe Hinweis V. 16) zu ersetzen. Bei Neupflanzungen als
Ersatz für zu erhaltende Einzelbäume ist eine Abweichung von dem zeichne-
risch festgesetzten Standort um bis zu 2,5 m zulässig.
13.3 Anpflanzen von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen
13.3.1 Bei Anpflanzungen sind, soweit andere Festsetzungen des Bebauungsplans
dem nicht entgegenstehen, vorwiegend einheimische, standortgerechte
Laubbäume und Sträucher entsprechend der Artenempfehlung zu verwen-
den (s. Hinweis V. 16). Darüber hinaus sind Flächen naturnah mit gebietshei-
mischen Kräutern und Gräsern zu bepflanzen.
13.3.2 Unter Berücksichtigung der festgesetzten Bäume ist je angefangenen
200 m
2 nicht überbaubarer Grundstücksfläche mindestens ein einheimischer,
standortgerechter Laubbaum entsprechend der Artenempfehlung (s. Hinweis
V. 16) mit mindestens 25 cm Stammumfang zu pflanzen und zu erhalten.
Erhaltene Bäume sind auf diese Festsetzung anrechenbar.
13.4 Baumschutzmaßnahmen
13.4.1 Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Bau -
stelle vor Beschädigungen von Stamm und Wurzelraum durch Sicherungs-
maßnahmen entsprechend der DIN 18920 zu schützen.
13.4.2 Tiefwurzelnde Bäume müssen laut DIN 18920 und den techn. Richtlinien GW
125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufweisen.
Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzel-
einwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume zu verschieben
(s. Hinweis V. 12).
II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
Aufgrund § 91 Hessische Bauordnung (HBO) i. d. F . vom 28.05.2018 (GVBl.
S. 198) i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:
1. Gestaltung baulicher Anlagen
1. 1 Dachgestaltung
1.1.1 Dachform
- Flachdach und flach geneigtes Dach
- Satteldach
- Walmdach
- Mansardwalmdach
- Krüppelwalmdach
1.1.2 Bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächern ist die für den jeweiligen Ge -
bäudetyp vorhandene Dachform zu erhalten und ggf. wiederherzustellen.
1.1.3 Hauptfirstrichtung
1.1.4 Geneigte Dächer
1.1.4.1 First und Traufe dürfen durch Dachgauben, Dacheinschnitte, Aufbauten, Bal-
konanlagen und andere untergeordnete Bauteile nicht unterbrochen werden.
1.1.4.2 Als Dachneigung sind mindestens 30
0 und höchstens 450 zulässig. Als
Ausnahme sind bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächern auch davon
abweichende Dachneigungen zulässig, wenn die vorh. Dachneigung dies
vorgibt.
1.1.4.3 Dachaufbauten, Dachgauben
Dachgauben sind als Einzelgauben anzuordnen. Sie dürfen eine Breite
von 2,50 m nicht überschreiten und ihre Vorderfronten müssen mindestens
0,80 m hinter der Flucht der Gebäudeaußenwand zurückliegen.
Als Ausnahme können bei geneigten Dächern bereits bestehende Dachauf-
bauten für technische Zwecke angepasst werden.
1.1.4.4 Zwischen den Dachaufbauten und den jeweiligen Dachenden (Ortgang,
First, Traufe, Grat) sowie zwischen den Dachaufbauten untereinander muss
ein Mindestabstand von 1,20 m eingehalten werden.
1.1.4.5 Bei geneigten Dächern darf die gesamte Breite der Dachaufbauten oder
Dachgauben pro Fassadenseite max. 50% der Dachbreite (Traufe) betragen.
1.1.4.6 Die Dachaufbauten sind als Giebel-, Kasten- oder Schleppgauben auszubi -
4den und mit Ziegel, Schindel, Schiefer oder Kupfer- / Zinkblech auszubil-
den.
1.1.4.7 Auf den mit oD bezeichneten Dachflächen sind Dachgauben und Dachein -
schnitte nicht zulässig. Die max. Dachneigung darf bei diesen Gebäuden
35° nicht überschreiten.
1.1.5 Flachdächer und flach geneigte Dächer
1.1.5.1 Bei den mit FD gekennzeichneten Gebäuden sind die Dächer als Flachdach
oder flach geneigtes Dach mit einer max. Neigung von 5° auszubilden.
1.1.5.2 Bei Flachdächern und flach geneigten Dächern darf der Anteil der Dachauf-
bauten 25% der Dachfläche nicht überschreiten. Die Höhe aller Dachaufbau-
ten darf 1,2 m über OK Dachhaut nicht überschreiten. Dachaufbauten müs-
sen mindestens 2,0 m von der Traufkante zurückspringen. Die Fest-setzung
Ziffer II. 1.1.5.2 gilt nicht für Solaranlagen.
1.2 Gebäudefassaden
1.2.1 Als Fassadenmaterialien sind ausschließlich helle Putzflächen oder Natur -
steine zulässig. Unzulässig sind Verkleidungen mit Metall, Kunststoff, po-
lierten Natursteinen, Keramikplatten oder Metallimitationen, die mehr als
20% der Fassade einnehmen (s. auch Ziffer I.12.9).
1.2.2 Vorgesetzte Rolladenkästen sind nicht zulässig.
1.3 Antennen
1.3.1 Parabolantennen und Antennenanlagen sind nur dann zulässig, wenn sie
nicht von den im Bebauungsplan festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen
(Ziffer I. 8) einsehbar sind.
1.3.2 Bei Mehrfamilienhäusern sind nur Gemeinschaftsantennenanlagen zulässig.
Inkrafttreten:
Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am __.__.____
Darmstadt, den __.__.____
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Dezernent
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gemarkung Darmstadt Flur 2
V. Hinweise
1. Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften
Die genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigen
zitierten Vorschriften können im Stadtplanungsamt, Mina-Rees-Straße 12,
64295 Darmstadt, nach vorheriger T erminvereinbarunng zu den üblichen
Bürozeiten eingesehen werden.
2. Welterbe
2.1 Pufferzone der UNESCO-Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt zum T eil in der Pufferzone
der UNESCO-Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ (Pufferzone gemäß
Ziffer 104 der „Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum
Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ der UNESCO vom 31.07.2021).
Die Pufferzone umfasst das unmittelbare Umfeld der Stätte, wesentliche Blick-
beziehungen und andere Gebiete oder Merkmale, die eine wichtige praktische
Rolle spielen, um die Stätte und ihren Schutz zu unterstützen.
Die geltende Pufferzone ist vollständig in der Beikarte 2 dargestellt.
2.2 Die Pufferzone der UNESCO-Welterbestätte bedingt, dass bauliche Anlagen
besonderen Gestaltungsbedingungen unterliegen können. Über die in der Ge-
staltungssatzung nach Ziffer II. dieses Bebauungsplans enthaltenen Vorgaben
hinaus ist folgendes zu beachten:
Die baulichen Anlagen, welche zur UNESCO-Welterbestätte gehören, sind
zugleich Kulturdenkmäler i. S. v. § 2 Hessisches Denkmalschutzgesetz
(HDSchG). Da die Pufferzone als eine „Umgebung“ definiert wurde, in wel -
cher sich bauliche Maßnahmen auf die UNESCO-Welterbestätte auswirken
können, ist für diese Vorhaben innerhalb des T eils der Pufferzone, der inner-
halb des Geltungsbereichs liegt, zu prüfen, ob i. S. v. § 18 Abs. 2 i. V. m. § 3
HDSchG eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist (Einzel-
fallbetrachtung).
3. Artenschutz
3.1 Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände
Auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände von europarechtlich und
streng geschützten Arten gemäß § 44 BNatSchG wird hingewiesen. Verboten
ist danach die Beschädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs- und
Ruhestätten und die damit verbundene unvermeidbare Verletzung oder Tö-
tung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen, sowie die erhebliche Störung
von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-
und Wanderungszeiten.
Folgende Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verminderung und zum Ausgleich
von Beeinträchtigungen der Tierwelt sind einzuhalten:
Vögel: Durch die Rodung in dem Zeitraum gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG vom
1.10. bis 28.2. werden Tötungen und Verletzungen an Jungvögeln und Eiern
vermieden. Adulte Vögel können dem Eingriff zu jeder Zeit rechtzeitig auswei-
chen.
Abriss von Gebäuden: Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese zu jeder Zeit
auf Tierbesatz (Fledermäuse, Bilche, gebäudebrütende Vogelarten) zu unter-
suchen. Potenzielle Quartiere sind anschließend zu verschließen, um einen
Tierbesatz zu verhindern.
Baumhöhlenkontrolle: Bei der Fällung von Bäumen ist im Vorfeld eine Unter-
suchung auf Höhlen und andere Strukturen, die Ruhe- und Fortpflanzungs-
stätten für Fledermäuse, Vögel oder Bilche bieten können, durchzuführen.
Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf deren selbstständigen Auszug
gewartet und die Höhle anschließend verschlossen werden.
Baumfällungen: Vor der Entnahme der Bäume sind diese auf ein Vorkommen
von besonders geschützten Flechtenarten fachmännisch zu untersuchen. Bei
einem Vorkommen von entsprechenden Flechtenarten sind T eile des Stam-
mes oder des Astes auszusägen und an einer geeigneten Stelle in der nähe-
ren Umgebung im Gebiet auszubringen.
Es ist ein Bericht zu erstellen, der den Nachweis erbringt, dass artenschutz -
rechtliche Belange eingehalten werden, welcher selbstständig der zuständi-
gen Naturschutzbehörde zuzuleiten ist.
3.2 Maßnahmen zur Verminderung von Gefahren für Kleintiere
Die Gestaltung der überbaubaren Flächen stellt für die heimische Tierwelt
(Kleintiere) häufig Gefahren dar und soll durch geeignete Maßnahmen ent-
schärft werden. Hofabläufe, Hauskellerschächte und ähnliche Anlagen sollen
durch geeignete Mittel gegen das Hineinfallen und Verenden von Kleintieren
gesichert werden. Dachrinnenabläufe sollen durch Drahtvorsätze gesichert
werden. Kellertreppenabgänge sollen an einer Wangenseite mit einer wasch-
betonrauen Rampe von 10 cm Breite als Kleintierfluchtweg versehen werden.
Zierteiche sowie andere offene Wasserflächen sollen mit rauen Fluchtrampen
für Kleintiere versehen werden.
4. Biodiversität
Die Ziele des Magistratsbeschlusses der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom
12.02.2014 zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität sowie die Hess.
Biodiversitätsstrategie sind bei der Umsetzung dieses Bebauungsplans zu
berücksichtigen.
Es wird auf die Checkliste zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für Neu -
bauprojekte verwiesen. Eine Umsetzung von T eilen dieser Maßnahmen wird
empfohlen.
(https:/www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/umwelt/naturschutz-und-biolo -
gische-vielfalt/biologische-vielfalt/mitwirken/)
5. Umweltschutz
Im Interesse des Umweltschutzes wird empfohlen, Flächenversiegelungen,
Wasser- und Energieverbrauch durch geeignete Maßnahmen soweit wie mög-
lich einzuschränken.
6. Bodendenkmäler
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale (z.B. Mauern, Verfärbungen, Gräber,
Scherben, Knochen) bekannt werden, so ist dies dem Landesamt für Denk-
malpflege (hessenARCHÄLOGIE) oder der Unteren Denkmalschutzbehörde
unverzüglich anzuzeigen (§ 21 HDSchG). Der Genehmigung der Denkmal-
schutzbehörde bedarf, wer ein Kulturdenkmal oder T eile davon zerstören oder
beseitigen, an einen anderen Ort verbringen oder umgestalten will und wer in
der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmal Anlagen errichten, verän-
dern oder beseitigen will, wenn sich dies auf den Bestand oder das Erschei-
nungsbild des Kulturdenkmals auswirken kann (§ 18 HDSchG).
7. Bodenveränderungen
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf
sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Un-
tergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenver-
änderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt,
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5, zu infor-
mieren. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuzie-
hen.
8. Altflächen / Altlasten
Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen und insbesondere die Verfül-
lung von Gruben (vorsorgender Bodenschutz) betreffen, ist die Untere Boden-
schutzbehörde zu beteiligen.
Bei Baugenehmigungsverfahren, die Altflächen, schädliche Bodenverände-
rungen und/oder Grundwasserschäden betreffen, ist das Regierungspräsidi-
um Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA
41.5 (zuständige Bodenschutzbehörde), zu beteiligen.
9. Altstandorte
Im Bereich des Bebauungsplanes liegen folgende Altstandorte gemäß Altla-
steninformationssystem (ALTIS):
- Alexanderstraße 37-39, max. Branchenklasse 5 (sehr hohes Gefährdungs
potential), ALTIS-Nr. 411.000.010-001.022
- Merckstraße 8, max. Branchenklasse 2 (geringes Gefährdungspotential),
ALTIS-Nr. 411.000.030-001-077
- Erbacher Straße 2, max. Branchenklasse 4 (hohes Gefährdungspotential),
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.021
- Erbacher Straße 4, max. Branchenklasse 4 (hohes Gefährdungspotential),
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.160
- Pützerstraße 1, max. Branchenklasse 3 (normales Gefährdungspotential),
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.189
- Pützerstraße 2, max. Branchenklasse 2 (geringes Gefährdungspotential),
ALTIS-Nr. 411.000.030001.263
- Pützerstraße 6, max. Branchenklasse 4 (hohes Gefährdungspotential),
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.089
- Pützerstraße 6A, max. Branchenklasse 2 (geringes Gefährdungspotential),
ALTIS-Nr. 411.000.030001.264
- Pützerstraße 7, max. Branchenklasse 4 (hohes Gefährdungspotential),
ALTIS-Nr. 411.000.030001.192
- Stiftstraße 3, max. Branchenklasse 3 (normales Gefährdungspotential),
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.126
- Lucasweg 11, max. Branchenklasse 3 (normales Gefährdungspotential),
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.072
Abschließende Erkenntnisse über die Altstandorte liegen nicht vor, jedoch
ist derzeit nicht von einer konkreten Gefährdung auszugehen. Bei späterer
Feststellung von Kontaminationen sind die einschlägigen umweltrechtlichen
Vorschriften zu beachten.
55
55
55
60
60
60
60
60
60
65
65
65
65
65
65
65
65
65
65 65
70
70
70
70
70
70
70
70 70
70
75
75
75
75
75
75
75
75
80
Zeichenerklärung
Geltungsbereich
Pegelwerte
in dB(A)
I <= 55
55 < II <= 60
60 < III <= 65
65 < IV <= 70
70 < V <= 75
75 < VI <= 80
80 < VII
Abb. 1
Maßgebliche Außenlärmpegel nachts / Lärmpegelbereiche
gemäß DIN 4109-01/-02:2018-01
Immissionshöhe 4 m
Abgreifmaßstab
0 25 50 75 100
m
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
Pegelwerte
in dB(A)
<= 50
50 <
Zeichenerklärung
Geltungsbereich
Abb. 2
Beurteilungspegel "Straße" nachts
Immissionshöhe 4 m
Abgreifmaßstab
0 25 50 75 100
m
a
Th max = m
FD
Darmstadt den __.__.____ Stadtplanungsamt
Jochen Krehbiehl
WDGa
10. Kampfmittelbelastung und -räumung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfge -
biet und es muss grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitteln ausge-
gangen werden. Bei allen Flächen, bei denen bodeneingreifende Maßnahmen
stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierungen auf Kampfmit-
tel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich.
Die „Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hes-
sen“ sind zu beachten.
11. Klimaschutz
Als Maßnahmen zum Klimaschutz müssen die Anforderungen des Gebäude-
energiegesetzes (GEG) in der jeweils gültigen Fassung nachgewiesen wer -
den.
12. Leitungsschutzmaßnahmen
Tiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien
GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufwei-
sen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungslei-
tungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume
entsprechend zu verschieben.
Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem
Versorgungsträger abzustimmen.
13. Öffentliche Verkehrsflächen
Die innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen dargestellten Einrichtungen
(Fahrbahn, Gehwege etc.) sind unverbindliche Eintragungen des Bestands
oder des Ausbauvorschlags. Sie dienen nur zur Erläuterung der Planung, sind
nicht Bestandteil der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und können
bei der weiteren Ausführungsplanung besonderen örtlichen Gegebenheiten
angepasst werden.
14. Stellplätze
Bei der Herstellung von Stellplätzen ist die Einstellplatzsatzung der Wissen -
schaftsstadt Darmstadt vom 26.06.2019 zu beachten.
15. Baumschutzsatzung
Auf die Verpflichtung zur Einhaltung der städtischen Satzung zum Schutze
des Baumbestandes vom 05.04.2004 wird hingewiesen.
16. Pflanzliste
Bäume 1. und 2. Ordnung:
Spitz-Ahorn (Acer platanoides)
Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
Schwarzerle (Alnus glutinosa)
Gewöhnliche Rosskastanie (Aesculus hippocastanum)
Vogelkirsche (Prunus avium)
Hängebirke (Betula pendula)
Rotbuche (Fagus sylvatica)
Gewöhnliche Esche (Fraxinus excelsior)
Walnuss (Juglans regia)
Traubeneiche (Quercus petraea)
Stieleiche (Quercus robur)
Winterlinde (Tilia cordata)
Sommerlinde (Tilia platyphyllos)
Feld-Ahorn (Acer campestre)
Hainbuche (Carpinus betulus)
Zweigriffeliger Weißdorn (Crataegus laevigata)
Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna)
Traubenkirsche (Prunus padus)
Mehlbeere (Sorbus aria)
Gewöhnliche Eberesche (Sorbus aucuparia)
Speierling (Sorbus domestica)
Heimische Sträucher:
Feld-Ahorn (Acer campestre als Heckenpflanze)
Felsenbirne (Amelanchier lamarckii)
Hainbuche (Carpinus betulus als Heckenpflanze)
Kornelkirsche (Cornus mas)
Roter Hartriegel (Cornus sanguinea)
Haselnuss (Corylus avellana)
Weißdorn (Crataegus spec.)
Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus)
Wild-Apfel (Malus communis)
Schlehdorn (Prunus spinosa)
Faulbaum (Rhamnus frangula)
Feld-Rose (Rosa arvensis)
Hunds-Rose (Rosa canina)
Büschelrose (Rosa multiflora)
Bibernell-Rose (Rosa pimpinellifolia)
Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)
Fassadenbegrünung:
Pfeifenwinde(Aristolochia macrophylla)
Baumwürger (Celastrus orbiculatus)
Waldrebe i.S. (Clematis spec.)
Efeu (Hedera helix)
Kletter-Hortensie (Hydragea petiolaris)
Hecken-Kirsche i.S. (Lonicera spec.)
Wilder Wein i.S. (Parthenocissus spec.)
Knöterich (Polygonatum aubertii)
Kletter-Rosen i.S. (Rosa spec.).
W
Beratungsverlauf (5)
Orte (40)
- Erbacher Straße 2
- Dieburger Straße 31
- Karlstraße 12
- Pützerstraße 1
- Stiftstraße 3
- Alexanderstraße 37
- Magdalenenstraße 17
- Bessunger Straße 125
- Mina-Rees-Straße 12
- Berliner Allee 58
- Haasstraße
- Poststraße 20
- Wilhelm-Leuschner-Straße 75
- Jägertorstraße 207
- Eugen-Bracht-Weg
- Strohweg 45
- Lucasweg 11
- Fiedlerweg
- Schollweg
- Olbrichweg 10
- Alexandraweg 17
- Seitersweg
- Nikolaiweg 18
- Mathildenhöhweg 2
- Prinz-Christians-Weg 2
- Europaplatz 1
- Luisenplatz
- An der Eschollmühle 30
- Dreibrunnenstraße 2
- Erich-Ollenhauer-Promenade
- Heinheimer Straße
- Gutenbergstraße
- Kranichsteiner Straße
- Lichtenbergstraße
- Ida-Rhodes-Straße 1
- Benglerweg
- Mauerstraße
- Bauhausweg
- Spirwesweg
- Beckstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0089
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.06.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00