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2022/0089

Bebauungsplan O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - (Satzungsbeschluss)

Magistratsvorlage 07.06.2022

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Punkt 3: Bebauungsplan O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - (Satzungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2022/0089) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

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Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
1.1  Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 12.07.2018: 
 
Aus regionalplanerischer Sicht bestehen gegen die Bauleitplanung in- 
nerhalb des im Regionalplan Südhessen/Regionalen Fl ächennutzungsplan 
– RPS/RegFNP – 2010 ausgewiesenen “Vorranggebietes Siedlung, Be- 
stand“ keine Bedenken. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Aus naturschutzfachlicher Sicht wird festgestellt, dass aufgrund der in- 
nerstädtischen Lage durch die Bauleitplanung keine Natur- oder Land- 
schaftsschutzgebiete betroffen sind. 
 
Bezüglich weiterer zu vertretender naturschutzfachl icher Belange wird auf 
die Stellungnahme der zuständigen Unteren Naturschu tzbehörde verwie- 
sen. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird wie 
folgt Stellung genommen: 
 
Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden k eine Einwendun- 
gen erhoben. Es besteht die Nachforderung von Einze lfallbewertungen. 
Außerdem bitte ich folgende Hinweise aufzunehmen: 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) 
 
In dem Bebauungsplan ist auf die Grundwassersituati on im Bereich der 
Planung einzugehen. Zur Vermeidung von Setzrissschä den bzw. Vernäs- 
sungsschäden sind grundsätzlich die minimalen und m aximalen Grund- 
wasserflurabstände zu berücksichtigen. Hierzu sind die Grundwasserver- 
hältnisse (minimal und maximal zu erwartende Grundw asserstände, ggf. 
Auftreten von Schichtenwasser) zu untersuchen, um d iese angemessen 
berücksichtigen zu können. 
 
 
 
 
Der Bebauungsplan O 31 regelt die Bebauung in einem  vollständig bebau- 
ten Gebiet. Es werden nur marginale Neubebauungsmög lichkeiten zuge- 
lassen. Das einzige neue Baufeld liegt in einem vol lständig bebauten Block, 
der auch eine Hofbebauung aufweist. Für einen Neuba u ist ein eigenstän- 
diges Bodengutachten einzuholen. Mit Blick auf die bestehende Bebauung 
ist nicht davon auszugehen, dass das einzelne Baufe ld wesentliche Aus- 
wirkungen auf die Bodenfunktion hat. 
 
Anlage 1

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
In der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist auf das Umweltmerkmal 
Grundwasser angemessen einzugehen: Beschreibung und  Bewertung des 
Bestands (z. B. Grundwasserflurabstände, Grundwasse rneubildung, Ver- 
schmutzungsempfindlichkeit, Bedeutung des Grundwass ervorkommens), 
Darstellung der bau-, anlage- und nutzungsbedingten  Auswirkungen (quali- 
tativ und quantitativ) der Planung auf das Grundwas ser (z. B. Verminde- 
rung der Grundwasserneubildung, mögliche Stoffeintr äge ins Grundwasser, 
Versickerung von Niederschlagswasser), Beschreibung  der Maßnahmen 
zur Vermeidung und Verminderung der Auswirkungen. 
 
Die Thematik Grundwasser wurde im Kapitel 3.1.7 des  Umweltberichts 
ausführlich behandelt. Nach Aussage der Unteren Was serbehörde sind für 
das Planungsgebiet keine Grundwasserflurabstände an gegeben. Aufgrund 
eines hohen Grundwasserflurabstandes mit einem glei chzeitig durchlässi- 
gen Grundwasserleiter mit geringmächtigen Deckschic hten ist gegenüber 
eintretenden Stoffeinträgen von einer mittleren Emp findlichkeit auszuge- 
hen. Grundwasserflurabstände werden gemäß hydrologi schem Kartenwerk 
der HLNUG in einer Tiefe von ca. 20 bis 25 m beschr ieben. Ausführliche 
Angaben hierzu finden sich in Kapitel 2.7 des Umweltberichts. 
 
 
 
Bodenschutz  
 
Nachsorgender Bodenschutz (Altlasten): 
 
Gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB (Baug esetzbuch) sind bei 
der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anforde- 
rungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und  die Sicherheit der 
Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berück- 
sichtigen. Bei der Aufstellung darf das Problem Bod enbelastungen nicht 
ausgeklammert werden. Es gilt bei der Beurteilung v on Belastungen das 
bauleitplanerische Vorsorgeprinzip und nicht die Sc hwelle der Gefahren- 
abwehr. Der Träger der Bauleitplanung erzeugt ein V ertrauen, dass die 
ausgewiesene Nutzung ohne Gefahr realisierbar ist. Geht die Stadt Darm- 
stadt Anhaltspunkten für Bodenbelastungen nicht nac h, haben Eigentümer, 
Bauwillige und andere Betroffene ggf. Anspruch auf Schadensersatz. 
 
In der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energ ie, Landwirtschaft 
und Verbraucherschutz herausgegebenen Arbeitshilfe „Bodenschutz in der 
Bauleitplanung“ (Februar 2011) ist als Datenquelle für Recherchen zum 
Thema Bodenschutz die Altflächendatei ALTIS des Hes s. Landesamtes für 
Umwelt und Geologie (HLUG) angegeben. 
 
Nach erfolgter Abfrage der Altflächendatei ist fest zustellen, dass sich für 
das Plangebiet elf Einträge ergeben (siehe beiliege nde Listen). Darunter 
befinden sich Betriebe, die gemäß Handbuch Altlaste n, Band 2, Teil 4 des 
HLUG mit einem hohen bzw. sehr hohen Gefährdungspotential für die 
 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.  
 
Es handelt sich bei dem Gebiet um ein städtisches W ohn- und Mischgebiet, 
welches vollständig mit Wohn- und Geschäftshäusern bebaut ist. Gewer- 
bebetriebe waren nur in kleinem Maßstab vorhanden u nd wurden in der 
Wiederaufbauzeit nach 1950 weitgehend aufgegeben. D ie hohe Anzahl der 
genannten Betriebe erklärt sich nur durch das Vorha ndensein von Firmen- 
sitzen, welche als Adresse für die an einem anderen  Ort liegenden Gewer- 
bebetriebe angegeben wurden. Auf die angegebenen Be triebe wird im Ein- 
zelnen eingegangen. Das Vorhandensein von großfläch igen Gewerbebe- 
trieben kann in dem z. T. sehr kleinteilig struktur ierten Stadtgebiet ausge- 
schlossen werden.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
Umwelt bewertet werden. 
m Zuge des Bauleitplanverfahrens sind zur Abwägung einer möglichen 
Gefahr bei der Nutzung der Standorte mit hohem bzw.  sehr hohem Gefähr- 
dungspotential Einzelfallrecherchen bzw. ggf. ansch ließende orientierende 
Untersuchungen gemäß der Handbücher Altlasten Band 3, Teil 1, bzw. 
Band 3, Teil 2 des HLUG durchzuführen. Die Einzelfa llbewertung hat ge- 
mäß der Handbücher Altlasten, Band 5, Teil 1 zu erf olgen. Hierzu ist ein 
Fachgutachter in Altlastenfragen zu beauftragen. Da s Ergebnis der Unter- 
suchungen ist dem Regierungspräsidium Darmstadt, Ab teilung Arbeits- 
schutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5; B odenschutz, vorzu- 
legen. 
 
Erst nach Auswertung der Einzelfallbewertung kann d arüber entschieden 
werden, ob ein weiterer Untersuchungsbedarf besteht  und eine orientieren- 
de Untersuchung erforderlich wird oder das Bauleitp lanverfahren weiter 
fortgeführt werden kann. 
 
 
 
Auszüge aus der Altflächendatei: 
 
ALTIS-Nr. 411.000.010-001.022 Alexanderstraße 37-39 : 
 
 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.077 Merckstraße 8: 
 
 
 
 
 
 
Nutzung in den Räumen des Wohngebäudes   (Ehemaliger Gewerbebe- 
trieb in den Erdgeschossräumen des Studentenwohnhei ms. Dieses Ge- 
bäude wurde entkernt und umfassend saniert. Eine Ge fährdung ist nicht 
bekannt.) 
 
 
 
 
 
 
 
Neubebauung    (Gewerbliche Nutzung in der Nachkriegszeit. Das Gru nd- 
stück ist 1963 mit einem Neubau für eine Wohnnutzun g sowie einem Gara- 
gengebäude bebaut worden.)

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.021 Erbacher Straße 2: 
 
 
 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.160 Erbacher Straße 4: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Firmensitz    (Das Eckgebäude Erbacher Straße 2, Laubenganghaus m it 
Wohnnutzung, wird heute primär als Wohngebäude genu tzt. Die Immobilie 
wurde zwischenzeitlich renoviert. Aufgrund der örtl ichen Situation ist das 
eng bebaute Grundstück für den Betrieb einer Spedit ion nicht geeignet, da 
der Hof nur von PKW angefahren werden kann. Es wird  sich daher in bei- 
den Fällen um den Sitz der Firma bzw. die Verwaltun gsräume der Speditio- 
nen gehandelt haben.) 
 
Firmensitz    (Das Gelände mit einer Grundfläche von 478 m² verfü gt über 
ein Nebengebäude im Innenhof mit 44 m² Grundfläche.  Der dreigeschossi- 
ge Seitenbau, der heute als Wohngebäude genutzt wir d, hat eine Grundflä- 
che von 92 m². Räumlichkeiten für einen Großhandel mit sperrigen Gütern 
sind nicht vorhanden. Auch hier wird es sich um den  Sitz der Firma bzw. 
Verwaltungsräume gehandelt haben.) 
 
Firmensitz    (Die o. a. Gründe sind auch für den Betrieb des Mes stechnik- 
herstellers anzusetzen. Es ist nicht davon auszugeh en, dass ein hochspe- 
zialisierter, produzierender Betrieb in größerem Um fang auf dem engen 
Grundstück vorhanden war. Für den kurzen Zeitraum w ird es sich um den 
Sitz der Gesellschaft gehandelt haben.) 
 
 
 
Z. T. Neubebauung    (Das Bauunternehmen Ganß ist ein traditioneller 
Baubetrieb in Darmstadt, der bereits um 1900 an der  Bebauung der Villen- 
kolonie auf der Mathildenhöhe beteiligt war. Das eh emalige Geschäftsge- 
bäude (Baubüro) mit den Baumerkmalen des Jugendstil s steht unter 
Denkmalschutz. Das Vorderhaus ist ein gründerzeitli ches Wohngebäude 
(nach Kriegsschaden wieder aufgestockt). Das Hinter gebäude wurde als 
Wohnhaus 1971/72 errichtet. Eine gewerbliche Nutzun g des Grundstücks 
war spätestens zu dieser Zeit eingestellt. Es war n ur noch eine Verwal- 
tungsnutzung vorhanden.)

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.189 Pützerstraße 1: 
 
 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.263 Pützerstraße 2: 
 
 
 
 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.089 Pützerstraße 6: 
 
 
 
 
 
 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.264 Pützerstraße 6A: 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Pützerstraße 1 ist ein reines Mietwohngebäude 
einer Wohnungsgesellschaft mit einer Ladennutzung a m nördlichen Ende. 
Für einen gewerblichen Betrieb existieren keine Räu mlichkeiten. Auch auf- 
grund der sehr kurzen Nutzungsdauer von etwas über zwei Jahren ist hier 
nur von dem Sitz des Unternehmens auszugehen.) 
 
 
 
 
 
 
Dienstleistungsbetrieb – Nutzung des bestehenden Wo hn- und Ge- 
schäftshauses    (Das Gebäude Pützerstraße 2 ist ein Wohn- und Ge- 
schäftshaus aus der Wiederaufbauzeit. Das Eckgebäud e hat einen engen 
Hof, der z. T. mit Garagen bebaut ist. Es ist nicht  auszuschließen, dass ein 
Kurierdienst die engen Räumlichkeiten genutzt hat. Die Nutzung fand im 
Rahmen von üblichen städtischen Wohn- und Geschäftshäusern statt.) 
 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Pützerstraße 6/6A ist ein Kulturdenkma l von 
besonderem Rang. Es wurde von Ernst Neufert als Led igenwohnheim mit 
Kleinstwohnungen, einem Restaurant und einem Ladeng eschäft als sog. 
„Meisterbau“ errichtet. Das Haus hat nie Räume für gewerbliche Betriebe 
enthalten. Das Ladengeschäft wurde nach Aufgabe der  Einzelhandelsnut- 
zung durch Büros genutzt. Nach einer Zeit des Leers tands wird das Laden- 
geschäft heute als temporäres Besucherzentrum für d ie Mathildenhöhe 
genutzt. Das Gebäude wurde lange Zeit durch den stä dtischen Bauverein 
vermietet und befindet sich heute z. T. in Privatei gentum. Mieter bzw. Ei- 
gentümer werden ihren Firmensitz mit der dortigen A dresse angegeben 
haben.)

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
 
 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.192 Pützerstraße 7: 
 
 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.126 Stiftstraße 3: 
 
 
ALTIS-Nr. 411.000.030-001.072 Lucasweg 11: 
 
 
 
s. o. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Pützerstraße 7 ist ein reines Mietwohngebäude 
einer Wohnungsgesellschaft. Es sind keine gewerblic hen Räume oder Be- 
triebsflächen vorhanden. Es ist von dem Sitz des Un ternehmens auszuge- 
hen.) 
 
 
 
 
 
 
Dienstleistungsbetrieb – Nutzung des bestehenden Wo hn- und Ge- 
schäftshauses    (Das Gebäude wird heute als reines Wohngebäude ge- 
nutzt. Es hat sich um einen Dienstleistungsbetrieb in den Räumen des 
Wohnhauses gehandelt. Gewerbliche Nutzflächen (Hof)  sind nicht vorhan- 
den. Hinter dem Haus befindet sich der Garten zu de n Wohnungen. Es ist 
von einer Nutzung im Rahmen der vorhandenen Räumlic hkeiten auszuge- 
hen [Entwässerung/Entsorgung in üblicher Form].) 
 
 
Firmensitz    (Das Gebäude Lucasweg 11 ist ein gründerzeitliches Wohn- 
haus in geschlossener Bauweise mit einem Hauszugang  zur Straße. Es 
existieren keine gewerblichen Nutzflächen, der Gart en ist von der Straße 
aus nicht zugänglich. Es wird sich – auch bei der k urzen Nutzungsdauer 
von rund einem Jahr – um den Sitz der Firma gehandelt haben.)

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
 
 
Vorsorgender Bodenschutz: 
 
Nachverdichtung im Innenbereich 
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen Um- 
gangs mit Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch Bebauung 
im Innenbereich entstandenen Ortsgefüges für eine n eugeordnete Nutzung 
mobilisiert werden (Nachverdichtung). Hiermit wird ein Beitrag zur Redukti- 
on weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich gelei stet. Daher wird der 
Bebauungsplan unter Gesichtspunkten des vorsorgende n Bodenschutzes 
ausdrücklich begrüßt. 
 
Die Belange des Dezernates 41.5 sind in der Begründ ung zum Bebau- 
ungsplanentwurf hinreichend berücksichtigt. 
 
Aus Sicht der Fachdezernate Oberflächengewässer, Ab wasser und Immis- 
sionsschutz werden keine Bedenken und Anmerkungen g egen den Bebau- 
ungsplanentwurf vorgebracht. 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
Von der Bergbehörde wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die St el- 
lungnahme folgende Quellen herangezogen wurden:  
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung: Regionalplan Sü dhessen/Regionaler 
Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte ( KRS 25) des 
HLNUG; 
 
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehend en Betriebe: vorliegende 
und genehmigte Betriebspläne; 
 
Hinsichtlich des Altbergbaus: bei der Bergaufsicht digital und analog vorlie- 
gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informati onen, Kurzübersichten 
des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Berg bau. Die Recherche 
beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenpl ans inventarisierten 
Beständen von Berechtsams- und Betriebsakten früher er Bergbaubetriebe 
und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissbl ättern. Die Stellung- 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
nahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus  auf einer unvol l- 
ständigen Datenbasis. 
 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- 
nommen: 
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsicherungsflä- 
chen betroffen.  
 
Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell u nter Bergaufsicht stehen- 
den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. 
 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plange- 
biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. 
 
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine  Sachverhalte ent- 
gegen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
Nachträgliche Äußerung des Kampfmittelräumdienstes vom 
21.08.2018 zur frühzeitigen Beteiligung: 
 
Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorli egenden Kriegsluft- 
bilder hat ergeben, dass sich das im Lageplan näher  bezeichnete Gelände 
in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhanden sein von Kampf- 
mitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden. 
 
In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauung en bereits boden- 
eingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mi nd. 5 Metern durch- 
geführt wurden, sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. 
 
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Üb erprüfung (Sondieren 
auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Abbruchar beiten, Bauarbeiten 
und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksfläch en bis in einer 
Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf d enen bodeneingreifen- 
de Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlic h eine EDV-gestützte 
Datenaufnahme erfolgen. 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
Bei dem Bebauungsplan O 32 handelt es sich weitgehe nd um einen Plan 
zur Bestandssicherung mit nur wenigen Neubaumöglichkeiten. 
 
Ein Hinweis auf die Untersuchungspflicht zum Vorhan densein von Kampf- 
mitteln wurde unter Ziffer V. 9 in den Bebauungspla nentwurf aufgenom- 
men.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
 
Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z . B. wg. Auffüllungen, 
Versiegelungen oder sonstigen magnetischen Anomalie n), sind aus Si- 
cherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen v or bodeneingrei- 
fenden Bauarbeiten erforderlich. 
 
Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Bau grubenverbau 
(Spundwand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungs bohrungen in der 
Verbauachse abzusichern. 
 
Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, solle n die Erdaushubarbei- 
ten mit einer Flächensondierung begleitet werden. 
 
Teilbereiche wurden bereits überprüft. Die untersuc hten Flächen (Tiefen- 
angaben in Meter) sind im beiliegenden Lageplan grü n dargestellt. Auf die- 
sen Flächen sind keine weiteren Kampfmittelräummaßnahmen erforderlich. 
 
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich besche inigen lassen, dass die 
Kampfmittelräumungsarbeiten nach dem neuesten Stand  der Technik 
durchgeführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lage plan beizufügen, auf 
dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Wei terhin ist das ver- 
wendete Detektionsverfahren anzugeben. 
 
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmitte lräumdienst des 
Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickel t. Wir bitten Sie, 
bei der Beauftragung des Dienstleisters auf die Ver wendung des Datenmo- 
duls KMIS-R hinzuweisen. 
 
Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften u nd geräumten Flächen 
örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. 
 
Wir bitten Sie nach Abschluss der Arbeiten um Übers endung des La- 
geplans und der KMIS-R-Datei, welche Sie durch die von Ihnen beauf- 
tragte Fachfirma erhalten. 
 
Das Datenmodul KMIS-R können Sie kostenlos von der nachstehenden 
Internetseite des Kampfmittelräumdienstes downloaden: 
http://www.rp-darmstadt.hessen.de

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
(Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst) 
 
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, B ergen, Zwischenla- 
gern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin, Inter essenten/Interessentin 
oder sonstigen Berechtigten (z. B. Eigentümer/Eigen tümerin, Inves- 
tor/Investorin) zu tragen. Die genannten Arbeiten s ind daher von diesen 
selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu geben und zu bezahlen. 
 
Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die 
örtlichen Gauß-Krüger-Koordinaten benötigt. 
 
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung ein er Fachfirma bitte ich 
immer das Aktenzeichen I 18 KMRD- 6b 06/05- Da 1790 -2018 anzugeben 
und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. 
 
Als Anlage übersende ich Ihnen die Allgemeinen Best immungen für die 
Kampfmittelräumung im Lande Hessen. (Merkblatt hier nicht abgedruckt)  
 
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu bere chnen sind, halte 
ich die Abrechnung der Leistungen nach tatsächliche m Aufwand für unum- 
gänglich. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für  eine positive Rech- 
nungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den Bund gem. 
Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung. 
 
Eine Kopie des Auftrages bitte ich mir zur Kenntnisnahme zuzusenden. 
 
Den Abtransport – ggf. auch die Entschärfung – und die Vernichtung der 
gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfm ittelräumdienst- 
weiterhin auf eigene Kosten übernehmen.

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen:

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 27.07.2021: 
 
Ziel des Bebauungsplanes O 31 ist die Sicherung und  behutsame Weiter- 
entwicklung des Wohn-, Geschäfts- und Klinikstandor tes am nordwestli- 
chen Rand der Mathildenhöhe. Gerade im Hinblick auf  die angestrebte 
(Anmerkung: mittlerweile erfolgte) Aufnahme der Mat hildenhöhe in die Liste 
der UNESCO-Welterbestätten ist, wie den Planunterla gen zu entnehmen 
ist, die rechtliche Absicherung der baulichen Entwi cklung der Umgebungs- 
bereiche im Nordwesten von besonderer Bedeutung für  das zukünftige 
Stadtbild. 
 
Aus regionalplanerischer Sicht ist festzustellen, dass der ca. 5,57 ha 
große Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs „Ma thildenhöhe Nord- 
west“ im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächenn utzungsplan 2010 
(RPS/RegFNP 2010) als „Vorranggebiet Siedlung, Best and“ festgelegt, 
somit gemäß Z3.4.1-3 RPS/RegFNP 2010 für die geplan te Ausweisung von 
allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie Gemei nbedarfsflächen 
vorgesehen und die Planung insoweit an die Ziele de r Raumordnung ange- 
passt ist (§ 1 Abs. 4 BauGB). 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
 
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir jedoch den H inweis, dass die 
Abbildung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans O  31 auf der Titel- 
seite der Anlage 3 (Begründung) nicht identisch mit  der Abbildung 6, S. 9 
der Begründung zum Bebauungsplanentwurf ist. Dieser  Widerspruch sollte 
bereinigt werden. 
 
 
Die Anregung wurde berücksichtigt. 
 
Der Geltungsbereich wurde im Rahmen der Abstimmung mit den Anforde- 
rungen an die Welterbestätte nach Westen erweitert.  Während das Luftbild 
auf Seite 9 den aktuellen Stand zeigt, ist auf dem Titelbild noch der alte 
Stand zu sehen. Das Titelbild wurde geändert. 
 
 
 
Eine Zuständigkeit der oberen Naturschutzbehörde ist gemäß § 2 Abs. 1 
Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzg esetz (HAGB- 
NatschG) nicht gegeben. (siehe hierzu auch Ziffer 3 .5 des Erlasses des 
Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen über 
die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger ö ffentlicher Belange 
(TöB) in städtebaulichen Verfahren nach dem Baugese tzbuch (BauGB) 
vom 11. Dezember 2019 -StAnz. 52/2019 S. 1373-). 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
 
 
Bezüglich der vom Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung Umwelt 
Darmstadt - zu vertretenden Belange teile ich Ihnen folgendes mit: 
 
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz 
 
Umgang mit Niederschlagswasser 
 
Für die Versickerung oder Einleitung von unbelastet em Niederschlagswas- 
ser sind die Vorgaben des Merkblattes DWA-M 153 (Ha ndlungsempfehlung 
zum Umgang mit Regenwasser) und des Arbeitsblattes DWA-A 138 (Pla- 
nung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlags- 
wasser) in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. 
 
Aus der textlichen Festsetzung geht hervor, dass en tsprechend der gesetz- 
lichen Vorgaben folgende abflussreduzierende Maßnah men, soweit im 
Baugebiet möglich, umgesetzt werden: die Verwendung  von wasserdurch- 
lässigen Materialien für die Flächenbefestigung, di e Sammlung von Nieder- 
schlagswasser in Zisternen zur Brauchwasserverwendu ng sowie die Be- 
grünung von Dachflächen. 
 
Anforderungen an die Abwasserbeseitigung 
 
Aus dem Umweltbericht geht hervor, dass das Nieders chlagswasser inner- 
halb des Geltungsbereichs größtenteils in das lokal e Mischwasserkanalsys- 
tem eingeleitet wird. Allerdings seien die Nennweit en der Mischwasserka- 
näle für das Gebiet nicht bekannt. Dennoch geht der  Vorhabenträger davon 
aus, dass bei einer vorgesehenen Nachverdichtung di e Einleitung von Nie- 
derschlagswasser keine signifikante Veränderung auf  das lokale Kanalsys- 
tem zur Folge haben wird. Zudem würde die Vorgabe e iner boden-
gebundenen Versickerung von Niederschlagswasser das  Kanalsystem 
entlasten. 
 
Vor einer möglichen Nachverdichtung des Baugebietes  ist die hydraulische 
Leistungsfähigkeit des dem Baugebiet zugehörigen Ka nalsystems, inklusi- 
ve der damit in Zusammenhang stehenden Mischwassere ntlastungsanla- 
gen, sicherzustellen. Diese ist in einem Nachweis ü ber die ordnungsgemä- 
ße Abwasserentsorgung zu überprüfen und der zuständ igen Behörde vor- 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Anregung wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Es handelt sich bei den Bauflächen nicht um neu zu bebauende Gebiete 
sondern um fertig bebaute Flächen, für die nur in e inem einzigen Fall eine 
Neubaufläche für ein Wohnhaus vorgesehen ist. Im Be reich des Alice-
Hospitals wird die Erweiterung der Klinik im Bereic h der ehemaligen Bau- 
verwaltung des Alice-Hospitals durchgeführt. Diese Baumaßnahmen sind 
Ergänzungen bzw. Ersatzbauten im Bestand. Darüber h inaus ist ein Er- 
satzneubau für das bestehende Ludwighaus im Bereich  des Alicehospitals 
berücksichtigt. Nachverdichtungen sind aufgrund der  weitgehenden Fest- 
setzung der Bestandsbauten nur in geringfügigem Maß e möglich. Daher ist 
nicht von einer signifikanten Veränderung auszugehen.

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
zulegen. Die aus dem Nachweis resultierenden Maßnah men sind vor einer 
Nachverdichtung des Baugebietes umzusetzen (§ 60 WHG). 
 
 
 
Bodenschutz 
 
Die Inhalte der o. a. Stellungnahme vom 12. Juli 20 18 behalten weiterhin 
Gültigkeit. Die mir vorgelegten Unterlagen haben ke ine neuen Erkenntnisse 
ergeben. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Immissionsschutz 
 
Die Prüfung der Unterlagen zur o.g. Planung hat erg eben, dass gegen die 
Aufstellung des Bebauungsplanes aus immissionsschut zrechtlicher Sicht 
keine Bedenken bestehen. Die Vorkehrungen zum Schut z vor schädlichen 
Umwelteinwirkungen durch Geräusche gemäß Ziffer 11 des Planteils 2 sind 
dazu geeignet bei Umsetzung gesunde Wohnverhältnisse zu wahren. 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
 
Von den Dezernaten „Grundwasser“ und „Oberflächenge wässer“ werden 
gegen die o. a. Bauleitplanung keine Bedenken erhoben. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Für die bergrechtliche Stellungnahme wurden folgende Quellen als Da- 
tengrundlage herangezogen: 
 
Hinsichtlich der Rohstoffsicherung:  
- Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungs plan (RPS/ Reg- 
FNP) 2010 
- Rohstoffsicherungskarte (KRS 25) des HLNUG; 
 
Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe: 
- vorliegende und genehmigte Betriebspläne; 
 
Hinsichtlich des Altbergbaus: 
- bei der Bergaufsicht digital und analog vorliegen de Risse, 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 15 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
- in der Datenbank vorliegende Informationen, 
- Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren 
Bergbau. 
 
Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichniss en des Aktenplans 
inventarisierten Beständen von Berechtsams- und Bet riebsakten früherer 
Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken auf bewahrten Rissblät- 
tern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf 
einer unvollständigen Datenbasis. 
 
Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung ge- 
nommen: 
 
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Ro hstoffsicherungsflä- 
chen betroffen. 
 
Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell u nter Bergaufsicht stehen- 
den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. 
 
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tät igkeiten: Im Plange- 
biet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. 
 
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine  Sachverhalte ent- 
gegen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
Eine Beteiligung des Kampfmittelräumdienstes ist nicht erfolgt. Ich betei- 
lige den Kampfmittelräumdienst ausnahmsweise nur da nn, wenn von kom- 
munaler Seite im Rahmen des Bauleitplanverfahrens k onkrete Hinwei- 
se/Anfragen erfolgen. Im Rahmen der frühzeitigen Be teiligung der Träger 
öffentlicher Belange ist eine Stellungnahme seitens  des Kampfmittelräum- 
dienstes erfolgt, welche in die Planunterlagen eing eflossen ist. Es steht 
Ihnen jedoch frei, den Kampfmittelräumdienst im Bed arfsfall direkt zu betei- 
ligen. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Der Kampfmittelräumdienst hat bereits bei der frühz eitigen Beteiligung am 
21.08.2018 eine Stellungnahme abgegeben. Da sich di e Sachlage nicht 
verändert hat, gilt die vorherige Stellungnahme wei terhin (s. o.). Eine er- 
neute Stellungnahme des KMRD ist daher nicht erforderlich.

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Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 16 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
1.2  Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Mitte, 
Camberger Straße 10, 60327 Frankfurt am Main   
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 15.06.2018: 
 
Auf Basis der uns vorliegenden Unterlagen übersende t die DB Immobilien 
als von der DB Netz AG und der DB Energie GmbH bevo llmächtigtes Un- 
ternehmen hiermit folgende Stellungnahme als Träger  öffentlicher Belange 
zum o. g. Verfahren: 
 
Das Plangebiet liegt von unseren Anlagen ca. 250 m entfernt und umfasst 
bereits bebaute Flächen, deren Nutzung und Bebauung  neu geregelt wer- 
den sollen. 
 
Unsere Belange werden deshalb durch die Planung nicht berührt. 
 
Wir weisen allerdings darauf hin, dass durch den Ei senbahnbetrieb und die 
Erhaltung der Bahnanlagen Emissionen entstehen (ins besondere Luft- und 
Körperschall), die zu Immissionen an benachbarter B ebauung führen kön- 
nen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.  
1.3  Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin   
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 18.06.2018: 
 
Auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung geste llten Angaben emp- 
fehle ich Ihnen, bei Vorliegen konkreter Bauplanung en mit Höhen über 
20 m (z.B. Windkraftanlagen, Hochspannungsfreileitu ngen, Masten, hohe 
Gebäude, Industrie- und Gewerbeanlagen etc.) sowie für Photovoltaikanla- 
gen mit einer Fläche ab ca. 200 qm, die Bundesnetzagentur zu beteiligen. 
 
Die Beteiligung sollte möglichst elektronisch (E-Ma il-Adresse: 
226.Postfach@BNetzA.de ) unter Beifügung folgender Angaben und Doku- 
mente erfolgen: 
 
• Art der Planung 
• geografische Koordinaten des Baugebiets (NW- / SO -Werte in WGS 84 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.  
 
Der Bebauungsplan dient zur Sicherung des Bestandes . Insbesondere soll 
die Höhenentwicklung mit Blick auf das Denkmalensem ble Künstlerkolonie 
Mathildenhöhe in seinem Bestand festgesetzt werden. Die angesprochenen 
Höhen werden dadurch nicht erreicht oder überschritten.

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Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 17 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
in Grad/Min./Sek .) 
• Maß der baulichen Nutzung (Bauhöhe) 
• topografische Karte mit eingezeichnetem Baugebiet  und Orientierungs-  
punkten (keine Katasterkarten) 
• mehrere zu prüfende Gebiete sind einzeln zu bezei chnen. 
 
Da die von Ihnen angefragte Standortplanung ggf. au ch in der Nähe lie- 
gende Messeinrichtungen des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetza- 
gentur beeinflusst, habe ich Ihre Anfrage zur ergän zenden Prüfung weiter- 
geleitet an die Bundesnetzagentur Referat 511 (5110 -5) Canisiusstr. 21, 
55122 Mainz. 
 
Durch das Referat 511 wird noch untersucht, ob die notwendigen Schutz- 
abstände zu den vorhandenen funktechnischen Messein richtungen der 
Bundesnetzagentur eingehalten werden. Sollten hier noch besondere Fest- 
legungen zu berücksichtigen sein, werden Sie darübe r in einem gesonder- 
ten Schreiben in Kenntnis gesetzt. 
 
Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung im Zu sammenhang mit 
Richtfunkstrecken sowie ergänzende Hinweise stehen Ihnen auf der Inter- 
netseite der Bundesnetzagentur 
www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung zur Verfügung. 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Seitens der Bundesnetzagentur Referat 511 ging kein e zusätzliche Stel- 
lungnahme ein. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
1.4 Landesamt für Denkmalpflege Hessen (hessenARCHÄOLOGIE), Ida-
Rhodes-Straße 1 (jetzt Berliner Allee 58), 64295 Darmstadt   
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 27.06.2018: 
 
Gegen den o.g. Entwurf des Bebauungsplans werden von Seiten unserer 
Behörde keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht. 
 
Die Stadterweiterung 
vom spätmittelalterlichen Darmstadt reicht in den 
westlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans hinein (Bereich Erich-
Ollenhauer-Promenade und  Merckstraße sowie nördlich bzw. westlich an- 
schließender Bereich). Teile der zugehörigen Stadtmauer sind entlang der 
Erich-Ollenhauer-Promenade erhalten. 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 18 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
Es muss deshalb damit gerechnet werden , dass im genannten Bereich 
durch Erdarbeiten jederzeit Bodendenkmäler im Sinne des § 2 Abs. 2 
HDSchG aufgedeckt und zerstört werden  können . 
 
Die Schutzwürdigkeit dieser Denkmäler ergibt sich a us dem genannten 
Paragraphen, so dass sämtliche geplante Erdeingriff e deshalb einer Ge- 
nehmigung gemäß § 
18 HDSchG bedürfen . 
 
Wir bitten daher, diesen Genehmigungsvorbehalt im Text des B-Planes 
rechtlich festzusetzen. 
 
Hinweis: Die vorliegende Stellungnahme verhält sich ausschli eßlich zu den 
öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes und der Bodendenk- 
malpflege. Eine gesonderte Stellungnahme zu den Bel angen des Bau- 
denkmalschutzes und der Baudenkmalpflege behält sic h die Denkmalfach- 
behörde vor. 
 
Die Genehmigungspflicht nach § 18 DSchG besteht kra ft Gesetzes und 
kann nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden. Es wurde jedoch ein 
Hinweis mit folgendem Wortlaut in den Bebauungsplan , Ziffer V. 5, aufge- 
nommen:  
Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler (z. B. Mauern, Verfärbungen, Grä- 
ber, Scherben, Knochen) bekannt werden, so ist dies  dem Landesamt für 
Denkmalpflege (hessenARCHÄOLOGIE) oder der Unteren Denkmal- 
schutzbehörde unverzüglich anzuzeigen (§ 21 HDSchG) . Der Genehmi- 
gung der Denkmalschutzbehörde bedarf, wer ein Kultu rdenkmal oder Teile 
davon zerstören oder beseitigen, an einen anderen O rt verbringen oder 
umgestalten will und wer in der Umgebung eines unbe weglichen Kultur- 
denkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitig en will, wenn sich dies 
auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kultu rdenkmals auswirken 
kann (§ 18 HDSchG). 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 26.07.2021: 
 
Wir verweisen auf unsere Stellungnahme vom 27.06.20 18, zu der sich kei- 
ne Änderung ergeben hat. 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
Prüfung der Stellungnahme s. o. 
 
1.5  e-netz Südhessen GmbH & Co. KG,  Postfach 101142, 64211 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 04.07.2018: 
 
Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und  der ENTEGA Netz 
AG sowie deren Tochterunternehmen e-netz Südhessen GmbH & Co 
. KG 
und ENTEGA Medianet GmbH . Je nach Areal beinhaltet die Stellungnahme 
die Medien Strom, Gas , Trinkwasser, Fernwärme, Straßenbeleuchtung , 
Telekommunikation und/oder Fernwirktechnik . 
 
In Darmstadt sind wir Netzbetreiber der Sparten Str om, Telekomunikation 
sowie Fernwirktechnik, Gas, Wasser und Fernwärme.

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 19 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
Gegen die vorliegende Planung bestehen keine Bedenken . 
 
Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten 
: 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betri ebsmittel unseres Un- 
ternehmens bzw . der ENTEGA AG . Bei einer Entwidmung von Wegepar- 
zellen sind die Betriebsmittel im Grundbuch dinglich zu sichern . 
 
Die Löschwasserversorgung des Planungsbereiches ist  abhängig von der 
zukünftigen Nutzung und erfolgt nach den Vorgaben d er örtlichen Feuer- 
wehr. 
 
Eine Wand- bzw. Dachbegrünung unserer Flachdachgebä ude, wie Sie dies 
in den schriftlichen Festsetzungen empfehlen, müsse n wir leider aus ver- 
sorgungs- und sicherheitstechnischen Gründen ablehnen 
. 
 
 
 
 
 
 
 
Bei erhöhtem Leistungsbedarf einzelner Gewerbeansie dlungen kann der 
Bau zusätzlicher Transformatorenstationen erforderlich werden . 
 
 
 
Falls im Rahmen der Baumaßnahme Anpflanzungsmaßnahm en im Bereich 
der Leitungstrassen geplant sind, ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäu- 
me It. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW  125 einen Mindest- 
abstand von 2,5 m zu unseren Versorgungsleitungen a ufweisen müssen. 
Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Lei tungen gegen Wur- 
zeleinwirkungen zu sichern, oder die Standorte der Bäume dementspre- 
chend zu verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich  unserer Be- 
triebsmittel sind deshalb vorher mit uns abzustimmen.  
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
Bei den als öffentliche Verkehrsflächen festgesetzt en Wegeparzellen wird 
keine Veränderung gegenüber dem Bestand vorgenommen. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Die Anregung wurde berücksichtigt. 
Eine Wand- und insbesondere Dachbegrünung ist wicht iger Teil einer öko- 
logisch orientierten Stadtplanung, die in Zeiten vo n klimatischen Verände- 
rungen unerlässlich ist. Diese sollte auch bei tech nischen Gebäuden zur 
Versorgung berücksichtigt werden. Für bestehende Ge bäude gibt es einen 
Bestandsschutz. Von einer Begrünung kann jedoch abg esehen werden, 
wenn bautechnische und brandschutztechnische Regelu ngen dem wider- 
sprechen. Eine entsprechende Formulierung wurde in den Bebauungsplan 
aufgenommen. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
Es sind keine zusätzlichen Gewerbeansiedlungen vorg esehen. Für die 
baulichen Ergänzungen im Bereich des Alice-Hospital s wird die vorhande- 
ne Trafostation erweitert. 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.  
Grundsätzlich wurden die schon bestehenden Baumstan dorte festgesetzt. 
Schutzmaßnahmen werden im Rahmen von Pflanzungen zu  berücksichti- 
gen sein. Der Bebauungsplan legt nur die prinzipiellen Standorte fest. 
 
Ein Hinweis zum Leitungsschutz wurde unter Ziffer V . 11 in den Bebau- 
ungsplanentwurf aufgenommen.

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 20 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 16.07.2021: 
 
Wir nehmen Stellung für die Netze der ENTEGA AG und  der e-netz Süd- 
hessen AG und ENTEGA Medianet GmbH. 
Im Gebiet der Stadt Darmstadt sind wir Netzbetreiber folgender Sparten:  
Strom, Gas, Wasser, Straßenbeleuchtung. 
 
Bei der weiteren Planung bitten wir zu beachten: 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betri ebsmittel unseres Un- 
ternehmens bzw. der ENTEGA AG. Notwendige Leitungsu mlegungen ge- 
hen zu Lasten des Veranlassers bzw. werden nach gel tenden Verträgen 
geregelt und sind rechtzeitig mit uns abzusprechen. 
Bei einer Entwidmung von Wegeparzellen sind die Bet riebsmittel im 
Grundbuch dinglich zu sichern. 
 
Unsere vorhandenen Leitungen dürfen nicht überbaut werden. Längs der 
Leitungen ist ein Schutzstreifen von beidseitig jew eils einem Meter von 
Bebauung freizuhalten. Falls dies nicht möglich ist , müssen die Leitungen 
auf Kosten des Veranlassers umgelegt werden. 
 
Hinsichtlich der geplanten Anpflanzungsmaßnahmen im  Bereich der Lei- 
tungstrasse ist zu beachten, dass tiefwurzelnde Bäu me lt. DIN 18920 und 
den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabs tand von 2,5 m zu 
unseren Versorgungsleitungen aufweisen müssen. Wird  dieser Abstand 
unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern, 
oder die Standorte der Bäume dementsprechend zu verschieben. 
Pflanzmaßnahmen im Nahbereich unserer Betriebsmitte l sind deshalb vor- 
her mit uns abzustimmen. Wir beantragen, Leitungs- bzw. Baumschutz- 
maßnahmen in den planungsrechtlichen Festsetzungen zum Bebauungs- 
plan aufzunehmen. 
 
Nebenanlagen nach § 14 BauNVO, die der Versorgung m it Elektrizität, 
Gas, Wärme und Wasser dienen und nach § 63 HBO baug enehmigungsfrei 
sind, sind auch außerhalb der bebaubaren Grundstück sfläche zulässig. Wir 
bitten sie dies im Bebauungsplan aufzunehmen und Ne benanlagen nach 
§ 14 BauNVO, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Die Entwidmung von Wegeparzellen ist nicht geplant. 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen. 
Im öffentlichen Straßenraum sind keine Neupflanzung en von Bäumen vor- 
gesehen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Anregung wurde nicht berücksichtigt. 
Die Genehmigungsfreiheit von „Anlagen für Lüftung, Wasser- und Energie- 
versorgung, Abwasserbeseitigung und Fernmeldewesen“  ergibt sich aus 
den entsprechenden Maßgaben der Hessischen Bauordnu ng (HBO), die 
hierfür zu beachten sind. Fallen diese nicht unter die in der HBO vorgege-

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 21 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
dienen und nach § 63 HBO baugenehmigungsfrei sind, auch außerhalb von 
Bebauungslinien bzw. Baugrenzen zuzulassen. 
 
 
Eine Wand- bzw. Dachbegrünung unserer Gebäude müsse n wir leider aus 
versorgungs- und sicherheitstechnischen Gründen ablehnen. 
benen Rahmenbedingungen sind die Festsetzungen im R ahmen des § 30 
BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich  eines Bebauungs- 
plans) zu beachten.  
 
Die Anregung wurde berücksichtigt. 
Eine Wand- und insbesondere Dachbegrünung ist wicht iger Teil einer öko- 
logisch orientierten Stadtplanung, die in Zeiten vo n klimatischen Verände- 
rungen unerlässlich ist. Diese sollte auch bei tech nischen Gebäuden zur 
Versorgung berücksichtigt werden. Für bestehende Ge bäude gibt es einen 
Bestandsschutz. Von einer Begrünung kann jedoch abg esehen werden, 
wenn bautechnische und brandschutztechnische Regelu ngen dem wider- 
sprechen. Eine entsprechende Formulierung wurde in den Bebauungsplan 
aufgenommen. 
 
 
1.6 IHK Darmstadt,  Postfach 10 07 05, 64207 Darmstadt  
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 05.07.2018: 
 
Die Erhöhung der Kapazität des Alice-Hospitals um w eitere 400 Betten wird 
die bereits bestehende Parkplatzproblematik im gesa mten Viertel weiter 
massiv verschärfen. Das Vorhaben der Stadt Darmstad t, dem Problem mit 
einer Parkraumbewirtschaftung zu begegnen, wird die  angespannte Situa- 
tion nicht auflösen können. 
 
 
 
 
 
 
Das Betriebliche Mobilitätsmanagement kann die Mitarbeitermobilität hin 
zum Umweltverbund verschieben und einen Beitrag zur Entschärfung leis- 
ten. Wurde ein solches Konzept mitgedacht? 
 
 
 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.  
Für die Neubaumaßnahmen des Krankenhauses ist im Ra hmen der An- 
tragstellung der Stellplatznachweis gemäß Stellplat zsatzung zu erbringen. 
Es ist geplant, auf dem Gelände des Hospitals eine Tiefgarage zu errichten, 
welche dieser Anforderung entspricht. Eine Parkraum bewirtschaftung soll 
ebenfalls eingeführt werden, um für Anlieger besser e Bedingungen für das 
Abstellen ihrer Fahrzeuge zu schaffen. Anlass hierf ür sind auch Berufs- 
pendler zu weiteren Arbeitgebern und Einrichtungen sowie nicht zuletzt der 
Touristik-Verkehr zur Mathildenhöhe. Das Dauerparke n soll nur für Bewoh- 
ner und Bewohnerinnen im Quartier reserviert bleiben. 
 
Ein Betriebliches Mobilitätsmanagement wurde im Ber icht zur Verkehrs- 
entwicklung im Bereich der Mathildenhöhe für die be iden Krankenhäuser 
empfohlen. Alternativen bieten sich an, da das Hosp ital im Stadtgebiet gut 
zu erreichen ist und durch die Buslinien F und FUgu t erschlossen ist 
(Haasstr.-Hauptbahnhof-Fasanerie-Messel). Die Gespr äche hierzu stehen 
noch aus.

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Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 22 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
Im Bebauungsplangebiet liegt in der Dieburger Straß e 55 ein Gebäude aus 
dem Jahr 1888. Der – nicht nur monetäre – Wertverlu st dieser alten Bau- 
substanz durch das Heranrücken des Neubaus sollte b ei den Planungen 
berücksichtigt werden. 
 
Wir schließen nicht aus, dass kammerzugehörige Unte rnehmen Einwände 
haben können, die uns nicht bekannt sind. 
Die Annahme für einen Wertverlust bei der Liegensch aft Dieburger Stra- 
ße 55 ist eine Hypothese. Die Sicherung des Baurech tes stellt regelmäßig 
eine Stabilisierung der Werthaltigkeit dar. Die Lag egunst des gesamten 
Gebietes wird durch die Erweiterung des Hospitals n icht in Frage gestellt. 
Vielmehr stellt die gute Versorgung des Quartiers m it den Nutzungen ent- 
lang der Dieburger Straße einen Wert an sich dar. D as Grundstück Diebur- 
ger Straße 55 wurde zwischenzeitlich vom Alice-Hosp ital erworben und in 
dessen Gelände integriert. 
 
1.7 Deutsche Telekom Technik GmbH, Poststraße 20-28, 55545 Bad Kreuz- 
nach 
 
 
 
Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 05.07.2018: 
 
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom g enannt) – als 
Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. §  68 Abs. 1 TKG – hat 
die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und be vollmächtigt, alle 
Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen  sowie alle Plan- 
verfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprech end die erforderli- 
chen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung  nehmen wir wie 
folgt Stellung: 
 
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslini en der Telekom, die 
aus beigefügtem Plan ersichtlich sind. Die Aufwendu ngen der Telekom 
müssen bei der Verwirklichung des Bebauungsplans so  gering wie möglich 
gehalten werden. 
 
Anlagen: 
 
 
 
 
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.  
 
Es handelt sich bei dem Bebauungsplan O 31 um einen  Plan zur Sicherung 
des Bestandes. Es werden keine neuen Straßen oder Wege festgesetzt.

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Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 23 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen:

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
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Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 24 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
1.8  
Magistrat der Stadt Griesheim, Fachbereich V Stadte ntwicklung, 
Stadtplanungs - und Umweltamt,  Wilhelm-Leuschner-Straße 75, 64347 
Griesheim 
 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 30.06.2021: 
 
Seitens der Stadt Griesheim wird aufgrund fehlender  Betroffenheit keine 
Stellungnahme zu dieser vorliegenden Bauleitplanung abgegeben. 
 
Anmerkung: 
Es erklärt sich aus den vorliegenden Unterlagen nic ht, weshalb die grün- 
ordnerischen Maßnahmenflächen nicht auch als solche  in ihrer Flächen- 
darstellung als Grünflächen übernommen wurden, sond ern als Gemeinbe- 
darfsflächen gekennzeichnet sind. Plausibler erscheint uns eine Darstellung 
dieser nicht überbaubaren Flächen als Grünflächen. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Die Darstellung der Grünflächen innerhalb der Gemei nbedarfsflächen (Ali- 
ce-Hospital) erklärt sich aus der Notwendigkeit der  Unterbauung mit einer 
Tiefgarage sowie der Anrechenbarkeit der Flächen au f die GRZ, welche bei 
einer Positiv-Festsetzung als Grünflächen nicht gegeben wäre. 
1.9  DADINA,  Europaplatz 1, 64293 Darmstadt  
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 01.07.2021: 
 
Auf Seite 17 f. wird unter Punkt 7.6.1 "Öffentliche r Nahverkehr" die Anbin- 
dung des Plangeltungsbereichs an das Netz öffentlic her Verkehrsmittel 
beschrieben. Wir bitten den Begründungstext an dies er Stelle dahingehend 
zu ergänzen, dass die Haltestellen "Alice-Hospital"  und "Mathildenhöhe" 
nicht nur von der Buslinie F (Haasstraße - Hauptbah nhof - Luisenplatz - 
Oberwaldhaus) sondern auch von der Buslinie FU bedi ent wird, mit der 
über die Haltestelle "Oberwaldhaus" hinaus eine ums teigefreie Weiterfahrt 
nach Messel und Urberach möglich ist. Das UNESCO-We ltnaturerbe "Gru- 
be Messel" ist über eine eigene Haltestelle an die Linie FU erschlossen. 
Dadurch sind verschiedene touristisch interessante Ziele in Darmstadt und 
der näheren Umgebung direkt mit dem ÖPNV erreichbar  und miteinander 
verbunden. 
 
Weiterhin wird in der Begründung ausgeführt, dass d er südliche Geltungs- 
bereich durch die Haltestelle "Jugendstilbad" ersch lossen ist. In diesem 
Kontext bitten wir die Plangeberin, den Begründungs text insoweit klarstel- 
lend zu ergänzen, dass diese Haltestelle durch zahl reiche lokale und regio- 
 
 
 
Die Anregung wurde berücksichtigt. 
 
Die Linie FU und ihre Verbindung zum Weltnaturerbe Grube Messel wurde 
in den Begründungstext mit aufgenommen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Hinweis auf die Regionalbuslinien ist bereits enthalten.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 25 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
nale Umlandlinien in Richtung östlicher Landkreis D armstadt-Dieburg be- 
dient wird. 
 
Schließlich bitten wir, die Aussage zur Anbindung a n den SPNV am Ost- 
bahnhof dergestalt zu erweitern, dass mit der Odenw aldbahn nicht nur eine 
direkte Verbindung nach Frankfurt sondern auch in R ichtung Erbach und 
Eberbach besteht. 
 
 
 
 
Die Anregung wurde berücksichtigt. 
 
Der Hinweis auf die Verbindung nach Erbach ist eingefügt worden. 
1.10  
Landkreis Darmstadt Dieburg, Natur -, Gewässer - und Bodenschutz, 
Ländlicher  Raum, – Landwirtschaftsbehörde –,  Jägertorstraße 207, 
64289 Darmstadt 
 
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 20.07.2021: 
 
Aus Sicht der vom Fachgebiet Landwirtschaft zu wahr enden öffentlichen 
Belange der Landwirtschaft / Feldflur werden zu den  vorgelegten Pla- 
nungsunterlagen keine grundsätzlichen Bedenken vorgetragen. 
 
Ein wesentliches Element der Planung, die Festsetzu ngen zum Ausgleich, 
wurde in den Planungsunterlagen nicht dargestellt (§ 1a Abs. 3 BauGB). 
 
Bei der Naturschutzrechtlichen Eingriffs-/Ausgleich sbetrachtung wird aus- 
geführt, dass der Ausgleich des Wertpunktedefizites  von -26.278 WP auf 
städtischen Flächen erfolgt. Die abschließende Fest legung soll bis zum 
Satzungsbeschluss herbeigeführt werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Sofern landwirtschaftlich genutzte Flächen für die Kompensation vorgese- 
hen sind, sehen wir eine erneute Beteiligung unsere s Fachgebietes Land- 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
Die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsberei chs sind in der 
Festsetzung Ziffer I. 12. festgesetzt. 
 
Das naturschutzrechtliche Defizit im Bebauungsplan kann trotz Ersatz- und 
Ausgleichsmaßnahmen nicht ausgeglichen werden. Das verbleibende Defi- 
zit in Höhe von 26.278 Punkten wird durch die Inans pruchnahme von Öko- 
punkten ausgeglichen. In Ökokonten eingebuchte vorl aufende Kompensa- 
tionsmaßnahmen sollen zur Erfüllung von Kompensatio nsverpflichtungen 
vorrangig berücksichtigt werden (§ 3 Absatz 3 Kompe nsationsverordnung). 
Zur Kompensation des Defizits wird eine städtische Fläche auf dem Ober- 
feld von 2.627 m² herangezogen. Durch die Umstellun g von der konventio- 
nellen Landwirtschaft auf eine ökologische Landwirt schaft wurden die ent- 
sprechenden Ökopunkte bereits regeneriert. Insbeson dere der Verzicht auf 
Pestizide ermöglicht es Insekten und Kleinsäugern L ebensräume in diesen 
Flächen zu besiedeln. Dies führt zu einer naturschu tzrechtlichen Aufwer- 
tung der Fläche. 
 
Es ist nicht beabsichtigt, landwirtschaftliche Fläc hen außerhalb des Stadt- 
gebietes als Kompensationsflächen zu verwenden.

Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – 
Stand: 22.03.2022 Abschließende Prüfung der Stellun gnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 26 von 26 
 
Nr.  Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungna hmen: 
wirtschaft sowie des Bewirtschafters der Fläche als erforderlich an. 
 
1.11  Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH,  Alte Bleiche 5, 65719 Hofheim/Ts.  
 
 
Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 21.07.2021: 
 
Wir begrüßen die gute Anbindung des Gebietes an den  Öffentlichen Perso- 
nennahverkehr. 
 
Anregen möchten wir den barrierefreien Ausbau der w eiteren Bushaltestel- 
len Mathildenhöhe (Fahrtrichtung Oberwaldhaus), Pützerstraße und Ju- 
gendstilbad . 
 
Wir bitten unsere Anregung in dem weiteren Verfahren zu berücksichtigen. 
 
 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen. 
 
 
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen  und an das Mobilitätsamt 
weitergeleitet.

anlage 9

304 Zeichen

Punkt 3: Bebauungsplan O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - (Satzungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2022/0089) 
 
Der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften empfiehlt 
der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: Fraktion UFFBASSE 
Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.

anlage 4

372332 Zeichen

Anlage 3 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 22.03.2022 
Der Magistrat 
– Stadtplanungsamt – 
 
BEGRÜNDUNG 
 
gem. § 9 Abs. 8 BauGB  
 
ZUM BEBAUUNGSPLAN O 31 
 – MATHILDENHÖHE-NORDWEST – 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans O 31 – Mathilden höhe Nordwest – 
 
 
Dezernat III: 
 
 
 
 
Michael Kolmer 
Stadtrat

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 2 
TEIL A STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG 
 
I.  PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSZWECK .......................................................... 5 
 
1. 
 Stadtentwicklungspolitische Zielsetzung ............................................................... 5 
2.  Planungsanlass/Erfordernis der Planung .............................................................. 6 
3.  Aufgabenstellung/Ziel der Planung ....................................................................... 6 
3.1  Städtebauliche Entwicklung des Gebietes......................................................... 6 
3.2  Integration in das Stadtbild ............................................................................. 7 
4.  Geltungsbereich/Lage im Stadtgebiet ................................................................... 8 
5.  Übergeordnete Planungen/Planungsrechtliche Situation ....................................... 9 
5.2  Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan – FNP) ............................ 9 
5.3  Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) ............................................... 10  
5.4  Fluchtlinienpläne ........................................................................................... 10  
5.5  Denkmalschutz .............................................................................................. 11  
6.  Weitere bestehende Planungen und Gutachten .................................................... 12  
6.1  Rahmenplan Mathildenhöhe 2006 ................................................................. 12  
6.2  UNESCO-Weltkulturerbe ................................................................................ 13  
7.  Bestandsanalyse Planungsgebiet ........................................................................ 13  
7.1  Planungsgebiet .............................................................................................. 13  
7.2  Gebäude und ihre Grundstücke ...................................................................... 14 
7.3  Nutzung/Ausnutzung ..................................................................................... 15  
7.4  Private Freiflächen ......................................................................................... 15  
7.5  Öffentliche Grün- und Freiflächen ................................................................... 17  
7.6  Verkehr/Erschließung .................................................................................... 17  
7.7  Altflächen ...................................................................................................... 19  
7.8  Kampfmittel .................................................................................................. 20  
8.  Ziel der Planung ................................................................................................. 20  
8.1  Sicherung des Gebietscharakters als Wohn- und Klinikstandort ...................... 20  
8.2  Erhaltung der vorhandenen Sichtachsen und Wegebeziehungen ..................... 21  
8.3  Festlegung von baulichen Erweiterungsmöglichkeiten für  
private Flächen und im Klinikbereich ............................................................. 21  
8.4  Sicherung der Grünanlagen im Hospitalgelände und den  
öffentlichen Freiflächen durch Festsetzungen ................................................. 21  
8.5  Maßnahmen für den fließenden und ruhenden Verkehr im öffentlichen 
Straßenraum ................................................................................................. 21  
8.6  Festsetzungen zum Schutz der gestalterischen Besonderheiten  
durch eine inte-grierte Gestaltungssatzung .................................................... 22  
9.  Artenschutzrechtliche Beurteilung....................................................................... 22  
10.  Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetrachtung ...................................... 23  
11.  Biodiversität ....................................................................................................... 24  
12.  Wasserwirtschaftliche Belange ............................................................................ 25

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 3 
II.  FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES ................. .............................. 27  
 
A. 
 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN .......................................................... 27  
 
1. 
 Art der baulichen Nutzung .................................................................................. 27  
1.1  Allgemeines Wohngebiet WA .......................................................................... 27  
1.2  Besonderes Wohngebiet WB .......................................................................... 27 
1.3  Fläche für Gemeinbedarf ................................................................................ 28  
2.  Maß der baulichen Nutzung ................................................................................ 28  
2.1  Grundflächenzahl (GRZ) / Geschossflächenzahl (GFZ) .................................... 28  
2.2  Zahl der Vollgeschosse .................................................................................. 29  
2.3  Höhe baulicher Anlagen ................................................................................. 29  
3.  Bauweise ............................................................................................................ 29  
3.1  Geschlossene Bauweise „g“ ........................................................................... 30  
3.2  Offene Bauweise „o“ ...................................................................................... 30  
3.3  Abweichende Bauweise „a“ ............................................................................ 30  
4.  Überbaubare Grundstücksflächen ....................................................................... 30  
5.  Flächen für Nebenanlagen Stellplätze und Tiefgaragen ........................................ 30  
6.  Verkehrsflächen .................................................................................................. 31  
7.  Flächen für Versorgungsanlagen ......................................................................... 31  
8.  Grünflächen ........................................................................................................ 32  
8.1  Öffentliche Grünflächen ................................................................................. 32  
8.2  Private Grünflächen ....................................................................................... 32  
8.3  Spielplatz ...................................................................................................... 32  
9.  Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen  
Immissionsschutz – Lärm ................................................................................... 32  
10.  Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur  
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ................................................... 33  
10.1  Oberflächenbefestigung – Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen ....... 33  
10.2  Insektenfreundliche/fledermausfreundliche/Außenbeleuchtung ..................... 33  
10.3  Schutz vor Vogelschlag .................................................................................. 34  
10.4  Nist- und Quartierhilfen ................................................................................. 34  
10.5  Kontrolle von potentiellen Tierquartieren ........................................................ 34  
10.6  Dachbegrünung ............................................................................................. 35  
10.7  Vorgartenzone ............................................................................................... 35  
10.8  Begrünung von Tiefgaragendachflächen ......................................................... 35  
10.9  Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospital ............................................ 35  
10.10  Fassadenbegrünung ...................................................................................... 36  
11.  Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzungen ........ 36  
11.1  Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen ..................................................... 36  
11.2  Anpflanzen von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen .................................. 36  
11.3  Baumschutzmaßnahmen ............................................................................... 36

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 4 
B.  AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHRENDEN REGELUNGEN IN DEN 
BEBAUUNGSPLAN ................................................................................................. 37  
 
1. 
 Gestaltung der baulichen Anlagen ....................................................................... 37 
1.1  Dachgestaltung ............................................................................................. 37  
1.2  Gebäudefassaden .......................................................................................... 38  
1.3  Antennenanlagen ........................................................................................... 38  
1.4  Werbeanlagen und Warenautomaten .............................................................. 38  
1.5  Solaranlagen ................................................................................................. 39  
2.  Grundstücksfreiflächen ....................................................................................... 39  
2.1  Einfriedungen ................................................................................................ 39  
2.2  Stützmauern ................................................................................................. 39  
2.3  Private Grundstücksfreiflächen ...................................................................... 39  
3.  Erhaltenswerte Bausubstanz ............................................................................... 40  
 
C. 
 NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN ......................................................................... 41 
 
1. 
 Denkmalschutz ................................................................................................... 41  
 
D. 
 HINWEISE .............................................................................................................. 41  
 
Statistische Angaben ..................................................................................................... 41 
 
 
 
TEIL B UMWELTBERICHT 
 
 
 
Folgende Gutachten und Untersuchungen liegen zur Pl anung vor: 
 
 
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan O 31 Ma thildenhöhe Nord-West vom 
04.11.2018, Dr. Gruschka, Ingenieurgesellschaft mbH , Schalltechnisches Büro, Strohweg 45, 
64297 Darmstadt 
 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nord-West – Arte nschutzrechtliche Potentialab-
schätzung vom 19.12.2016, Institut für Gewässer- un d Auenökologie GbR, Karlstraße 12, 
64293 Darmstadt 
 
Artenschutzfachbeitrag-Bebauungsplan O 31 Mathilden höhe Nordwest vom 26.09.2019, na- 
turplan GbR, An der Eschollmühle 30, 
64297 Darmstadt

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 5 
TEIL A STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG 
 
I. PLANUNGSZIELE UND PLANUNGSZWECK 
 
 
 
 
 
 
1. Stadtentwicklungspolitische Zielsetzung 
 
Das Planungsgebiet liegt im östlichen Bereich des S tadtgebietes der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und befindet sich nordwestlich der Mathil denhöhe. Die Mathildenhöhe selbst ist 
als Kulturdenkmal und städtebaulich geschlossenes E nsemble aus der Zeit des Jugendstils 
einzigartig und von internationalem Rang. Der Geltu ngsbereich des Bebauungsplans O 31 
schließt sich nördlich an die Freianlagen von Plata nenhain und Erich-Ollenhauer-Anlage so- 
wie westlich an den Südhang mit der Villenbebauung an. 
 
Teile der Mathildenhöhe mit ihren bedeutenden Denkm älern sind als „Mathildenhöhe Darm- 
stadt“ am 24. Juli 2021 in die UNESCO-Liste des Kul tur- und Naturerbes der Welt aufge- 
nommen worden. Es ist das Ziel des Magistrats, die Entwicklung der Bereiche innerhalb der 
Pufferzone, welche die Welterbestätte umgibt, durch  Bauleitplanung zu sichern und künftige 
Planungen mit den Anforderungen an die Welterbestät te zu synchronisieren, damit die „Mat- 
hildenhöhe Darmstadt“ als Bestandteil des Erbes der  Menschheit erhalten wird. 
 
Doch neben der Welterbestätte und ihren Anforderung en ist es auch aus städebaulicher Sicht 
eine Notwendigkeit, unter Beachtung des gestiegenen  Nutzungsdruckes innerhalb des Stadt- 
gebietes insbesondere in der Umgebung der Welterbes tätte und der angrenzenden Denkma- 
lensembles klare Richtlinien für die weitere städte bauliche Entwicklung zu definieren. Daher 
kommt diesem Quartier bei der städtebaulichen Entwi cklung und der bauhistorischen Erhal- 
tung eine besondere Bedeutung zu. 
 
 
Abb. 1: Luftbild der Mathildenhöhe

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 6 
2. Planungsanlass/Erfordernis der Planung 
 
Für den Bereich liegt derzeit kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Genehmigungspflichti- 
ge Bauvorhaben, die beantragt werden, sind nach § 3 4 BauGB (Einfügen in die Umgebung) 
zu beurteilen. Durch die Ernennung der „Mathildenhö he Darmstadt“ zur UNESCO-
Welterbestätte ergibt sich infolge des Managementsp lans die Notwendigkeit, jene Bereiche 
mit besonderen Anforderungen an die Gestaltung im B ereich der definierten Pufferzone 
durch Bauleitplanung zu sichern. Die bestehende bau rechtliche Situation wird diesen Anfor- 
derungen im Hinblick auf mögliche Bauvorhaben nicht  mehr gerecht. Die Welterbestätte so- 
wie das gesamte Denkmalensemble der Mathildenhöhe s ind daher durch entsprechende 
Rahmenbedingungen in die umgebende Stadtgestalt ein zubetten, um den außergewöhnlichen 
universellen Wert, die Attribute und visuelle Integ rität der Welterbestätte nicht zu gefährden. 
 
Um Fehlentwicklungen bei der Integration der Welter bestätte in ihre Umgebung zu vermeiden 
und um eine übergeordnete Planungs- und Entwicklung skonzeption zu sichern, ist es deshalb 
notwendig, mit der Aufstellung dieses Bebauungsplan es Planungssicherheit und Verbindlich- 
keit für alle Planungsbeteiligten zu schaffen. 
 
Der Aufstellung des Bebauungsplanes O 31 liegen die  Vorschriften des Baugesetzbuches 
(BauGB) und die hierzu ergangenen Rechtsverordnunge n zugrunde. 
 
 
3.  Aufgabenstellung/Ziel der Planung 
 
3.1 Städtebauliche Entwicklung des Gebietes 
 
Ziel des Bebauungsplanes O 31 ist es, die heterogen e Siedlungsstruktur an Nord- und West-
hang der Mathildenhöhe zwischen Dieburger- und Erba cher Straße sowie Pützerstraße und 
Lucasweg im Sinne einer geordneten Umgebung für die  Welterbestätte weiter zu entwickeln. 
Damit wird den Anforderungen an die Pufferzone um d as Welterbegebiet entsprochen. 
 
   
Abb. 2: Lucasweg, Blickachse Hochzeitsturm      Abb . 3: Wohnanlage an der Pützerstraße 
 
Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Entwicklun g der dominierenden Flächen des Alice-
Hospitals entlang der zentralen Freiflächen von Eri ch-Ollenhauer-Promenade und Platanen- 
hain. Auch jenseits der Ernennung zur UNESCO-Welter bestätte ist die rechtliche Absicherung 
der baulichen Entwicklung als Nordkante zu den Frei anlagen hin von besonderer Bedeutung 
für das zukünftige Siedlungsbild im Bereich der Sta dtkrone.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 7 
 
Abb. 4: Blick vom Park im Alice-Hospital auf den Ho chzeitsturm 
 
Der Bereich des Alice-Hospitals selbst ist darauf h in untersucht worden, in welcher Form eine 
weitere Intensivierung der Nutzung mit Blick auf di e benachbarten, historischen Freianlagen 
und Gebäudegruppen vertretbar ist. Ziel der Planung  ist es, dass perspektivisch ein städte- 
bauliches Gesamtbild entsteht, welches den Zusammen hang der einzelnen Bereiche deutlich 
herausstellt. 
 
Die auf beiden Seiten östlich und westlich an das A lice-Hospital angrenzende Wohnbebauung 
soll grundsätzlich in ihrer heutigen Form gesichert  und erhalten werden. Die strukturelle und 
räumliche Gliederung der verschiedenen Bautypen (Bl ockrandbebauung, Zeilenbauten, Ein- 
zelhausbebauung) und Bauepochen bildet die Grundlag e für die getroffenen planungsrechtli- 
chen Festsetzungen. 
 
Der Übergang zu den angrenzenden unterschiedlichen Gebieten, sei es zur gründerzeitlichen 
Blockrandbebauung im östlichen Bereich, den Zeilenb auten an der Pützer- und Merckstraße 
oder zu den Freiflächen der Mathildenhöhe im Süden,  ist zu berücksichtigen und schlägt sich 
in den Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes  nieder. 
 
3.2 Integration in das Stadtbild 
 
Die städtebaulichen Übergänge zum zentralen Bereich  des Ensembles Mathildenhöhe sind 
klar zu definieren. Dabei ist besonders auf die wic htigen Blickbeziehungen zur Welterbestätte 
mit ihren dominanten und relevanten Bauten (Hochzei tsturm, Ausstellungsgebäude) – die 
sogenannte Stadtkrone – zu achten.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 8 
 
Abb. 5: Blick von Westen zur Mathildenhöhe mit ihre r Stadtkrone und der prägenden Dachlandschaft 
 
4. Geltungsbereich/Lage im Stadtgebiet 
 
Der Geltungsbereich umfasst den nordwestlichen Teil  der Mathildenhöhe, die sich heute zwi- 
schen der Pützerstraße und dem Fiedlerweg sowie der  Dieburger Straße und der Erbacher 
Straße erstreckt. Sie ist Teil der kulturhistorisch  bedeutsamen Entwicklungsachse, die vom 
historischen Zentrum um das Schloss über Mathildenh öhe und Rosenhöhe zum Oberfeld in 
den östlichen Landschaftsraum führt. 
 
Im Westen grenzt das Planungsgebiet an eine heterog ene Wohnbebauung zur Innenstadt hin, 
im Norden an die geschlossenen Blockstrukturen des Martinsviertels. Östlich grenzt das Ge- 
biet an die großmaßstäbliche Wohnbebauung der 1970e r Jahre, an der Südseite verläuft der 
Geltungsbereich entlang der Welterbestätte „Mathild enhöhe Darmstadt“ mit dem Platanen- 
hain sowie der Erich-Ollenhauer-Promenade und als w estliche Begrenzung zum Geltungsbe- 
reich des Bebauungsplans O 27 – Mathildenhöhe Süd – . Ein kleines Stück des Planungsge- 
bietes tangiert die Erbacher Straße im Süden und ei ne sich anschließende, dichte Mischbe- 
bauung z. T. mit ergänzender Bebauung des Elisabeth enstiftes. 
 
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 5,57 ha.  Den größten zusammenhängenden Teil 
mit ca. 2,72 ha überdeckt die Fläche mit den Nutzun gen, die dem Alice-Hospital zugeordnet 
sind. Der Geltungsbereich wird im Norden (Dieburger  Straße), im Osten (Lucasweg), im Wes- 
ten (Merckstraße) und teilweise im Süden (Erbacher Straße) von öffentlichen Straßen be- 
grenzt. Im zentralen südlichen Bereich wird das Geb iet durch die Freiflächen der Mathilden- 
höhe und der Erich-Ollenhauer-Promenade begrenzt.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 9 
 
Abb. 6: Geltungsbereich des Bebauungsplans O 31 – M athildenhöhe Nordwest – 
 
 
5.  Übergeordnete Planungen/Planungsrechtliche Situ ation 
 
5.1  Regionalplan Südhessen 2010 
 
Für die Planungsregion Südhessen gilt der Regionalp lan Südhessen 2010 (für den Ballungs- 
raum Frankfurt Rhein-Main der Regionale Flächennutz ungsplan 2010). Er wurde am 
17.12.2010 von der Regionalversammlung beschlossen und im Juni 2011 von der Landesre- 
gierung genehmigt. Mit der Bekanntmachung am 17.10. 2011 (Staatsanzeiger 42/2011) ist 
der Plan in Kraft getreten. 
 
Im Regionalplan Südhessen 2010 wird das Planungsgeb iet als „Vorranggebiet Siedlung 
–
Bestand“ dargestellt. Der Bebauungsplan ist mit sei nen Festsetzungen an die Ziele des Regi- 
onalplanes angepasst und entspricht damit dem Erfor dernis des § 1 Abs. 4 BauGB. 
 
5.2  Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsp lan – FNP) 
 
Der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darm stadt ist seit dem 01.04.2006 
rechtswirksam. Er weist das Plangebiet als „Wohnbau fläche“ aus. Der Bereich des Alice-
Hospitals ist als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweck bestimmung „Krankenhäuser“ darge- 
stellt. Der Bebauungsplan O 31 berücksichtigt diese  Vorgaben mit den entsprechenden Fest- 
setzungen. Die Entwicklung aus dem Flächennutzungsp lan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist so- 
mit gewährleistet.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 10 
 
Abb. 7: Ausschnitt aus dem rechtswirksamen Flächenn utzungsplan 2006 (FNP) mit dem Geltungs-
bereich des Bebauungsplans O 31 (o. Maßstab) 
 
5.3 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan)  
 
Für das Gebiet existiert derzeit kein rechtsverbind licher Bebauungsplan. Am 17.05.2018 
wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Aufst ellungsbeschluss für den zukünftigen 
Bebauungsplan „O 31 – Mathildenhöhe Nordwest –“ gef asst. Die frühzeitige Beteiligung der 
Öffentlichkeit fand vom 05.06.2018 bis zum 05.07.20 18, die Offenlage vom 12.07.2021 bis 
zum 12.08.2021 statt. Mit dem Aufstellungsbeschluss  wurde zur Sicherung der Planungszie- 
le gleichzeitig eine Veränderungssperre für den ges amten Geltungsbereich beschlossen. Die- 
se wurde bis zum 05.06.2022 verlängert. 
 
5.4 Fluchtlinienpläne 
 
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Wiederaufbau d urch sog. Baufluchtlinienpläne ge- 
steuert, welche die Fluchten der Straßenfassaden, d ie Verkehrs- sowie öffentliche und private 
Freiflächen festsetzen. Diese zur Satzung beschloss enen Pläne werden heute gem. 
§ 233 Baugesetzbuch (BauGB) als „einfache Bebauungs pläne“ weitergeführt, da sie weder 
Art und Maß der baulichen Nutzung, noch die Gebäude struktur festlegen. Sie dienten vor 
allem zur Sicherung der Straßenflächen und Baufluch ten. 
 
In Teilen des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplan s gilt derzeit der Baufluchtlinienplan 
Nr. 161 von 1954. Der Fluchtlinienplan Nr. 161 stel lt für den zentralen Bereich der Erich-
Ollenhauer-Anlage mit der Russischen Kapelle, dem P latanenhain und dem Ausstellungsge- 
bäude mit Hochzeitsturm seit dieser Zeit die verbin dliche Rechtsgrundlage dar. Im Bereich 
des Olbrichwegs entlang des Platanenhains und an de r Stiftstraße wird dieser Baufluchtlini- 
enplan z. T. durch den Geltungsbereich des zukünfti gen Bebauungsplans O 31 überdeckt.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 11 
 
 
Abb. 8: Fluchtlinienplan Nr. 161 
 
Weiterhin wird der Baufluchtlinienplan Nr. 53 überd eckt, durch welchen die Pützerstraße 
angelegt wurde, die vorher nicht existierte. Ebenfa lls eingeschlossen wird der Fluchtlinien- 
plan Nr. 193, der die Ecksituation von Alexander- u nd Merckstraße regelt. Tangiert wird der 
Fluchtlinienplan Nr. 11 für die Dieburger Straße so wie ein minimaler Teil des Fluchtlinien- 
plans Nr. 300 an der Einmündung der Erich-Ollenhaue r-Promenade in die Merckstraße. Die 
Ziele dieser Fluchtlinierpläne sind unter Berücksic htigung erfolgter Änderungen in die Bau- 
leitplanung eingeflossen.  
 
Weitere Grundlage sind die Ortsbaupläne, nach denen  vor dem Zweiten Weltkrieg Teile der 
heute vorhandenen Straßen angelegt worden sind. Die se Pläne sind vergleichbar mit den 
Baufluchtlinienplänen, stammen aber aus der Zeit zw ischen 1903 und 1937 (hier: Nr. 334 
und 355). Die Ortsbaupläne Nr. 100 und 334 werden v ollständig vom zukünftigen Geltungs- 
bereich überdeckt, der Ortsbauplan Nr. 355 teilweis e. 
 
5.5 Denkmalschutz 
 
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich vier G ebäude, die als Kulturdenkmal gem. 
§ 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) unter Denkmalschutz stehen. Es sind 
dies das zentrale Hauptgebäude des Alice-Hospitals (Dieburger Straße 31), die freistehende 
zweigeschossige Villa von 1888 (Dieburger Straße 55 ), das Ledigenwohnheim von Ernst-
Neufert, welches im Rahmen der sogenannten Meisterb auten errichtet worden ist (Pützer- 
straße 6), sowie das Vorderhaus mit Nebengebäude Er bacher Straße Nr. 4. 
 
Weiterhin stehen unter Denkmalschutz der Stadtbrunn en in der Merckstraße sowie die bei- 
den Brunnen von Joseph-Maria-Olbrich, die für die G artenbauausstellung 1905 in der Oran- 
gerie entworfen wurden und sich zurzeit an der Kreu zung von Stiftstraße und Erich-
Ollenhauer-Promenade befinden.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 12 
In der Dieburger Straße befindet sich der Brauereik anal, der zusammen mit den angeschlos- 
senen Brauereikellern (Dieburger Straße 55 und 61) ebenfalls unter Denkmalschutz steht. 
 
Die denkmalgeschützte Gesamtanlage Mathildenhöhe sc hließt entlang der Freiflächen von 
Platanenhain und Erich-Ollenhauer-Anlage sowie entl ang der Stiftstraße direkt an den Gel- 
tungsbereich des Bebauungsplanes O 31 an. 
 
 
Abb.9: Denkmalschutz im Bereich der Mathildenhöhe: Gesamtanlage (hellrosa), Einzeldenkmäler (rot), 
Grünanlagen, Parks (grün) 
 
 
6.  Weitere bestehende Planungen und Gutachten 
 
6.1  Rahmenplan Mathildenhöhe 2006  
 
Im Rahmen des Workshops „Forum Entwicklung Mathilde nhöhe“ waren im Jahr 2006 Fach- 
leute und Anlieger/innen aus allen betroffenen Bere ichen zusammengekommen, um die 
Rahmenbedingungen für eine zukünftige Entwicklung d er Mathildenhöhe zu diskutieren. 
 
Auf Fachbeiträgen und Anliegerwünschen aufbauend wu rden im Rahmen einer Planungs-
werkstatt in vier Arbeitsgruppen Planungsansätze un d Denkanstöße erarbeitet, diskutiert und 
als Leitlinien für die weitere Entwicklung zusammen getragen.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 13 
 
Ein Ergebnis dieses Verfahrens war die Bedeutung de r städtebaulichen Entwicklung entlang 
der Erich-Ollenhauer-Promenade, die eine wichtige S ichtachse und Wegeführung zur Mathil- 
denhöhe darstellt. Deshalb sind besondere Anforderu ngen an die Gestaltung und die städte- 
bauliche Einbettung zu stellen. 
 
6.2  UNESCO-Welterbe 
 
Teile der Mathildenhöhe mit ihren bedeutenden Denkm älern sind als „Mathildenhöhe Darm- 
stadt“ im Rahmen der 44. Welterbekomiteesitzung in die UNESCO-Liste des Kultur- und 
Naturerbes der Welt  aufgenommen worden. Das Gebiet der Welterbestätte umfasst alle noch 
erhaltenen Teile der vier Ausstellungen von 1901 bi s 1914 und besteht aus zwei Bestandtei- 
len. Um die Welterbestätte herum wurde entsprechend  den Vorgaben der UNESCO eine Puf- 
ferzone gelegt. Diese ist ein Gebiet, welches den S chutz und den Erhalt sowie das Manage- 
ment der Welterbestätte mit ihrem außergewöhnlichen  universellen Wert und Attributen re- 
gelt und diese vor negativen Entwicklungen schützt.  Denn nicht immer muss eine Gefährdung 
des außergewöhnlichen universellen Wertes innerhalb  der Stätte erfolgen, diese kann auch 
außerhalb von ihr in der Nähe oder weiteren Ferne a uftreten. 
 
Alle Teile der Pufferzone sollen deshalb durch Baul eitplanung gesichert werden, um den An- 
sprüchen einer qualitativ hochwertigen Umgebung ger echt zu werden. Durch die Bauleitpla- 
nung sollen neben gestalterischen Qualitäten auch S ichtbeziehungen von und zur Welterbe- 
stätte gesichert werden. Dazu gehört insbesondere a uch die Sichtachse von der Alexander- 
straße zum Hochzeitsturm sowie von der Welterbestät te (Ausstellungsgebäude und Plata- 
nenhain) entlang der Erich-Ollenhauer-Promenade in die Stadt. Um die bauliche Entwicklung 
der übergeordneten Sichtbeziehungen zur Innenstadt zu sichern, erstreckt sich der Gel- 
tungsbereich nach Westen hin über die Pufferzone hi naus bis an die Merckstraße. 
 
Diese Sicherungen sind mit Blick auf die Bedeutung des Ensembles ein notwendiger Schritt, 
um Entwicklungen auszuschließen, welche die Einbett ung der Welterbestätte in die Stadt- 
landschaft gefährden könnten. 
 
 
7. Bestandsanalyse Planungsgebiet 
 
7.1 Planungsgebiet 
 
Das Gebiet und seine bauliche Entwicklung sind gepr ägt von der z. T. starken Hanglage. Im 
Bereich des Planungsgebietes befinden sich der nörd liche Abhang sowie das etwas flachere, 
westliche Vorfeld zum Kernbereich der Mathildenhöhe .  
 
Die Stiftstraße stellte bis zum Zweiten Weltkrieg d ie östliche Grenze der weitgehend ge- 
schlossenen Blockrandbebauung aus der Gründerzeit d ar. Mit dem Durchbruch der Pützer- 
straße entstanden nach den Kriegszerstörungen zwei schmale Baublöcke, die zwischen Püt- 
zer- und Stiftstraße z. T. nur einseitig randständi g bebaut wurden. Hier entstanden typische 
Zeilenbauten der Wiederaufbauzeit, die heute einen Teil der Pützerstraße prägen. 
 
An der Erich-Ollenhauer-Promenade, die in diesem Be reich die Pützerstraße quert, entstand 
infolge der Darmstädter Gespräche der Meisterbau fü r das Ledigenwohnheim von Ernst Neu- 
fert. Er bildet heute einen markanten Punkt am Eing ang zum zentralen Bereich der Mathil- 
denhöhe.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 14 
Das größte zusammenhängende Grundstücks- und Nutzun gsgelände befindet sich mit dem 
Alice-Hospital entlang der Dieburger Straße im Nord en des Planungsgebietes. Das Gelände 
des Alice-Hospitals mit seinen vielen Solitären beh erbergt eine Vielzahl von medizinischen 
Einrichtungen wie Altenwohnstift, Dialysezentrum, Ä rztehaus und Kinderklinik. 
 
Die Geschichte des Alice-Hospitals ist eng mit der Geschichte der Mathildenhöhe verbunden. 
Seit 1883 befindet sich das Alice-Hospital an seine m heutigen Standort. 1935/36 wurde ein 
Neubau errichtet, für welchen der Schollweg, die sü dliche Verlängerung der Lichtenbergstra- 
ße und damals ein Zugang zur Mathildenhöhe von Nord en her, geschlossen wurde. Damit 
hatte sich die Fläche des Hospitals stark vergrößer t und dehnte sich auch im Folgenden noch 
weiter nach Osten aus. 
 
Mit dem Altenwohnheim, dem Dialysezentrum, dem Ärzt ehaus und der Kinderklinik entlang 
der Erich-Ollenhauer-Promenade bestimmt das Alice-H ospital die randständige Bebauung zu 
den historischen Freiflächen der Mathildenhöhe.  
 
Im Osten wird das Planungsgebiet am Lucasweg durch eine geschlossene Häuserzeile be- 
grenzt. Die nur zum Teil erhaltene, gründerzeitlich e Wohnbebauung wurde nach dem Krieg 
auf den bestehenden Parzellen wiederaufgebaut. Die schmalen Grundstücke mit kleinen 
rückwärtigen Freiflächen kontrastieren stark mit de r großflächigen Grundstücksstruktur des 
Alice-Hospitals. 
 
7.2 Gebäude und ihre Grundstücke 
 
Von der Bebauung her lässt sich das Planungsgebiet in vier einzelne Bereiche gliedern, in der 
sich die Bautypologien unterscheiden und das Stadtb ild unterschiedlich prägen. 
 
Im Westen entlang der Pützerstraße dominiert beidse itig die zusammenhängende mehrge- 
schossige offene Wohnbebauung der Wiederaufbauzeit.  Die durchweg einheitlich gestalteten 
Mehrfamilienhäuser sind viergeschossig ohne Kniesto ck mit nicht ausgebauten Sattel- oder 
Walmdächern. Die Gestaltung ist sehr schlicht und f unktional, ein Charakteristikum der 
Wohnbebauungen der Nachkriegszeit. Die Qualität der  Bebauung liegt nicht so sehr im Ein- 
zelgebäude, sondern viel mehr in der Geschlossenhei t der Gruppe und bestimmt entschei- 
dend diesen Straßenabschnitt. Die Freiflächen sind einfach angelegte Grün- und Erschlie- 
ßungsflächen, es gibt keine Nebengebäude auf den Gr undstücken. 
 
Eine zweite Bautypologie befindet sich im Bereich M erckstraße/Erbacher Straße und Ecke 
Dieburger Straße/Pützerstraße. Hier dominiert die B lockrandbebauung mit 3-4-geschossigen 
Wohngebäuden aus unterschiedlichen Epochen. Die rüc kwärtigen Grundstücksflächen sind 
meistens mit Nebengebäuden, Werkstätten und Garagen  bebaut. Gärten oder Grünflächen 
sind nicht vorhanden. 
 
Die dritte Bautypologie ist ebenfalls eine Blockran dbebauung entlang des Lucaswegs, die 
jedoch keine Durchfahrten und durchgrünten Gärten a n der Rückseite aufweist. Die in großen 
Teilen noch erhaltene gründerzeitliche Bebauung wur de durch neuere Bauten in der Nach- 
kriegszeit ergänzt, sodass das geschlossene Erschei nungsbild wieder hergestellt werden 
konnte. Die schmale Parzellenstruktur spiegelt sich  in den relativ kleinen Grundstücksfreiflä- 
chen wieder. 
 
Der vierte und durch seine Größe der Bebauung domin ierende Bereich ist das Gelände des 
Alice-Hospitals. Neben dem großen denkmalgeschützte n Hauptgebäude an der Dieburger

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 15 
Straße wurden über die vielen Jahrzehnte viele groß e Solitäre auf dem Gelände errichtet, um 
dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Alle wicht igen Gebäude sind mindestens fünfge- 
schossig, das Baualter lässt sich deutlich an den v erschiedenen Stil- und Gestaltungsmerk- 
malen der einzelnen Gebäude ablesen. 
 
Zentraler Bereich ist der kleine, gestaltete Park d irekt hinter dem Hauptgebäude, welcher 
direkt an die Anlagen der Mathildenhöhe angrenzt. U m den Anforderungen gerecht zu wer- 
den, befindet sich das Grundstück in einem ständige n Veränderungsprozess. Kleinere und 
alte Gebäude werden durch Neubauten ersetzt, unteri rdische Parkierungsanlagen sollen zu- 
künftig den steigenden Stellplatzbedarf versorgen. 
 
7.3 Nutzung/Ausnutzung 
 
Während an der Pützerstraße und dem Lucasweg reine Wohnnutzungen z. T. in mehr-
geschossigen Zeilenbauten überwiegen, befinden sich  an der Dieburger Straße mit ihrer ört- 
lichen Nahversorgungsfunktion in den Erdgeschossen einige Geschäfte oder andere Dienst- 
leistungen. Auf dem Gelände des Alice-Hospitals bef inden sich die medizinischen und sozia- 
len Einrichtungen des Krankenhauses und ein Café, w elches auch der Öffentlichkeit zur Ver- 
fügung steht. Ein Verbindungshaus, eine Bank und vi er Gastronomiebetriebe („Glasschrank“, 
„Pizza-Pasta-Mathilda“, „Blumen & Café“, „Babbel Ca fé“) ergänzen das Nutzungsangebot in 
diesem Gebiet. 
 
    
Abb. 10: Gebäudenutzungen         Abb. 11: Grundstü cksausnutzungen GRZ 
 
 
7.4 Private Freiflächen 
 
Die größte und qualitativ hochwertigste private Gru ndstücksfreifläche ist die parkartig gestal- 
tete Freifläche des Alice-Hospitals. Der rückwärtig  an das Haupthaus anliegende Kranken- 
hauspark fungiert als halböffentlicher Freiraum und  bildete bis zum Bau der Tiefgarage 
durch seinen baumdominierten Innenraum eine stadtte ilrelevante Grünverbindung vom südli- 
chen Rand des Martinsviertels zum Platanenhain auf der „Mathildenhöhe Darmstadt“. Der 
alte, aus ehemaligen Waldungen entstandene Buchen- und Hainbuchen-Hain bildete zusam- 
men mit den beiden Platanen sowie dem bestehenden B aumgürtel entlang der Mauer an 
Olbrichweg und Erich-Ollenhauer-Anlage die maßgebli che nördliche Grünkulisse zur Mathil- 
denhöhe. Einzelne Gehölzpflanzungen sowie Pflanzflä chen ergänzen den Gartenpark, der

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 16 
neben günstigen klimatischen Wirkungen für den Kran kenhausbetrieb, gerade für Patienten 
und Besucher des Krankenhauses, einen enormen Erhol ungswert besitzt. Von untergeordne- 
ter Bedeutung sind die der Dieburger Straße zugewan dten jüngeren Baumreihen mit linearer 
Ausprägung. Ebenfalls eine besondere Markanz weist der ehemals private Villengarten an der 
Dieburger Straße 55 auf, der mit seinem Laubbaumalt bestand und der naturnahen Anlage 
von alten und wertvollen Eibenbäumen die Villa drei seitig umfasst. 
 
Östlich des Alice-Hospitals schließen sich als Rück seite der Häuserzeile des Lucasweges 
Hausgartengrundstücke mit ebenfalls wertvollen ausg ewachsenen Baumbeständen an. Die 
Gärten bestechen durch ihre Vielfältigkeit, finden sich dort auch einige für das Stadtbild und 
den Lebensraum der Tiere relevante Großbäume wie ei ne alte Zeder, ein die Gebäudehöhen 
weit überragender alter Mammutbaum und eine sehr we rtvolle Eiche. In Verbindung mit der 
naturnahen, baumdominierten Abpflanzung an der Osts eite des Alice-Hospitals besteht hier 
neben dem Krankenhauspark, ein zweiter nicht wenige r bedeutender großräumiger Baumbe- 
stand innerhalb privater Freiflächen. 
 
Die Außenflächen des Ledigenwohnheims weisen zwar d rei markante Großbäume auf, die 
allerdings artspezifisch (Zuckerahorne – Acer sacch arum) in absehbarer Zeit aus Verkehrs-
sicherungsgründen durch neue Bäume zu ersetzen sind . Insbesondere der straßenseitig ste- 
hende Ahorn hat aufgrund seiner Größe und Ausladung  eine besondere Markanz auf der obe- 
ren Geländeterrasse. Die bestehenden Freiflächen bi eten hier noch Potentiale, den Westzu- 
gang zur Mathildenhöhe zu stärken. 
 
Das an der westlichen Stiftstraße befindliche Parkd eck zeigt sich gegenüber dem südlich 
bestehenden Wasserspielplatz (aus den 1960er Jahren  von Walter Naß) stark versiegelt. 
Demgegenüber steht eine umlaufende, lineare Durchgr ünung aus zum Teil durchgewachse- 
nen Hecken- und Baumarten an der Grundstücksgrenze zum Geschosswohnungsbau. Der 
Spielplatz weist überwiegend Sand und Kiesflächen a uf. 
 
An der Erbacher Straße findet sich östlich der Pütz erstraße an der Stirnseite des Geschoss- 
wohnungsbaus eine baumdominierte Kulisse aus drei G ötterbäumen und einer Bauminsel 
aus gemischten Arten in Höhe des Spielplatzes. Dies e bilden eine grüne Einfahrt in die Rich- 
tung des Prinz-Christians-Weges und fassen den Blic k auf den Straßenplatz vor der Stiftskir- 
che des Elisabethenstifts. 
 
Die privaten Freiflächen zwischen den Zeilenbauten des Geschosswohnungsbaus zwischen 
der Pützerstraße und der Merckstraße bilden großzüg ige Rasenflächen mit vereinzelten Vo- 
gelgehölzpflanzungen und kleineren Bauminseln und B aumsolitären. Die Rasenflächen haben 
aktuell einen sehr geringen stadtbildwirksamen und ökologischen Wert. 
 
Der Biotop- und Baumbestand wurde gesondert erfasst  und wird im Baum- und Biotopbe- 
standsplan zum Umweltbericht dargestellt (s. Anhang  IV, Umweltbericht Mathilden-höhe 
Nord-West). Für den Baumbestand wurde ergänzend ein e Baumliste (s. Anhang II, Umweltbe- 
richt) erstellt, die u. a. Art, Größe und Zustand d es Baumbestandes abbilden.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 17 
7.5 Öffentliche Grün- und Freiflächen 
 
Im Geltungsbereich finden sich z. T. untergeordnete , kleine öffentliche Grünflächen, die eher 
den Charakter von fuß- und radwegebegleitenden Grün verbindungen haben. Im westlichen 
Geltungsbereich befindet sich ein Teil der Erich-Ol lenhauer-Promenade, die zusammen mit 
der gärtnerischen Freifläche des Ledigenwohnheims e ine wichtige Grünverbindung von der 
Stadt als Zugang zur Mathildenhöhe darstellt. Die d arin liegenden Freiflächen mit Zierkir- 
schen zeigen mit formalen Beeten aus der Zeit der 1 960er Jahre eher einen artifiziellen Cha- 
rakter. 
 
Die Stiftstraße konnte zwischen Erich-Ollenhauer-Pr omenade und Alexandraweg als Grünver- 
bindung ihre Ausgestaltung der Grünkulissenwirkung zur Mathildenhöhe hin in den letzten 
Jahren jedoch verbessern und die Achse ‚Stiftskirch e‘ – Erich-Ollenhauer-Promenade –
 Dieburger Straße stützen. 
 
Entlang des westlichen Drittels der Dieburger Straß e und im nordwestlichen Ende der Püt- 
zerstraße finden sich straßenraumbegleitende Baumre ihen. Zusammen mit den privaten Frei- 
flächen bieten sie Entwicklungspotential für zukünf tige lineare Binnendurchgrünung des 
Straßenraums, sofern die Standorte ausreichende Dim ensionierungen für die Baumentwick- 
lung bieten und die Bäume vital sind. Der Paula-Lud wig-Platz bietet zusammen mit den vor- 
gelagerten Flächen des Gebäudes Stiftstraße 5 als g rößte öffentliche Platzfläche derzeit we- 
nig Aufenthaltsqualität und damit Aufwertungspotent ial für eine neue Platzgestaltung als 
westlicher Zugang zur Mathildenhöhe. Insgesamt weis en die öffentlichen Platz- und Freiflä- 
chen noch Potential für eine freiraumgestalterische  Aufwertung mit weiteren Begrünungs- 
maßnahmen wie Baum- und Gehölzpflanzungen auf. 
 
7.6 Verkehr/Erschließung 
 
Das umgebende Straßen- und Wegenetz besteht aus den  historischen, überörtlichen Verbin- 
dungswegen wie der Dieburger Straße und der Erbache r Straße mit z. T. sehr hohem Ver- 
kehrsaufkommen. 
 
Durch die Neuordnung der Verkehrsströme nach dem zw eiten Weltkrieg wurden Merck- und 
Stiftstraße, welche das Martinsviertel mit den südl ich der Mathildenhöhe liegenden Stadttei- 
len verbunden haben, in ihrer Funktion durch die Pü tzerstraße als neue, zentrale Verkehrs- 
ader ersetzt. Sie stellt heute eine wichtige Nord-S üd-Verbindung dar. 
 
Der Lucasweg am östlichen Rand des Geltungsbereichs  erschließt die Mathildenhöhe in der 
Verlängerung des Olbrichwegs u. a. mit dem Ausstell ungsgebäude und dem Hochzeitsturm 
als Anliegerstraße. 
 
Neben der Merckstraße, Pützerstraße und der Stiftst raße, die als Stichstraße an die Diebur- 
ger Straße und die Erbacher Straße angeschlossen is t, gibt es als öffentlichen Verkehrsweg 
innerhalb des Geltungsbereichs nur die Erich-Ollenh auer-Promenade, die dem Fußgänger- 
und Fahrradverkehr in Ost-West-Richtung vorbehalten  ist. 
 
7.6.1 Öffentlicher Nahverkehr 
 
Das Planungsgebiet wird im Norden in der Dieburger Straße durch die Buslinie F und FU mit 
den Haltestellen „Alice-Hospital“ und „Mathildenhöh e“ am Lucasweg erschlossen. In der Püt- 
zerstraße befindet sich die gleichnamige, fakultati ve Haltestelle für Umleitungsverkehre, die

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 18 
eine Zeit lang durch die Buslinie KU angedient wurd e. Als direkte Verbindung für den Verkehr 
von der Innenstadt (Parkhäuser) über den Ostbahnhof  (Knotenpunkt zu Regionalbuslinien 
und der Odenwaldbahn) zur Welterbestätte wurde ein Shuttle-Bus eingerichtet, welcher durch 
den Olbrichweg verkehrt und dort eine Haltestelle a ufweist. Mit dieser Buslinie wird auch die 
barrierefreie Erschließung der steigungsreichen Mat hildenhöhe sichergestellt. 
 
Darüber hinaus verbindet die Buslinie FU zwei Welte rbestätten, da sie vom Hauptbahnhof 
aus über die Welterbestätte Mathildenhöhe auch die Fossilienlagerstätte Grube Messel er- 
schließt (Weltnaturerbestätte mit einer eigenen Hal testelle). Damit stellt sie eine kulturelle 
Besonderheit dar. 
 
Die Anbindung an den ÖPNV ist mit den vorhandenen H altestellen ausreichend hergestellt. 
Für den südlichen Bereich der Stiftstraße steht auß erdem alternativ die unweit des Pla- 
nungsgebietes befindliche Haltestelle „Jugendstilba d“ am Mercksplatz zur Verfügung, die 
von den Bussen des Regionalverkehrs bedient wird. A llein durch die beiden Haltestellen in 
der Dieburger Straße wird das Gebiet durch die im N ahverkehrsplan festgelegten 300-m-
Radien vollständig abgedeckt. Der Ostbahnhof mit ei ner direkten Anbindung nach Frankfurt 
liegt rund einen Kilometer östlich vom Planungsgebi et entfernt. 
 
7.6.2 Ruhender Verkehr 
 
Im gesamten Bereich der Mathildenhöhe herrscht ein hoher Parkdruck. Die Hochschule 
Darmstadt mit ihren Mitarbeitenden und Studierenden , die Nutzer/innen des Alice-Hospitals 
und des benachbarten Elisabethenstiftes, die Besuch er/innen und Mitarbeitenden der kultu- 
rellen Einrichtungen auf der Mathildenhöhe sowie di e Anwohner/innen und deren Besu- 
cher/innen nutzen Parkplätze im öffentlichen Straße nraum. 
 
Im Planungsgebiet ist nur teilweise straßenbegleite ndes Parken möglich. In einigen Fällen 
sind speziell ausgebaute Parkplatzflächen vorhanden  (Pützerstraße, Dieburger Straße und 
Stiftstraße) während in der südlichen Stiftstraße, der Erbacher Straße und im Lucasweg am 
Fahrbahnrand geparkt wird. 
 
Zusätzlich steht in dem Gebiet das Parkhaus der stä dtischen Bauverein AG zur Verfügung, in 
welchem sich öffentlich nutzbare Parkplätze sowie D auerparkplätze befinden. Auf dem Ge- 
lände des Alice-Hospitals werden ebenfalls Stellplä tze für die Besucher/innen und Mitarbei- 
tenden zur Verfügung gestellt. Weitere notwendige S tellplätze werden durch den Neubau der 
Tiefgarage im rückwärtigen Grundstücksbereich gesch affen. 
 
Im Bereich der Erich-Ollenhauer-Promenade ist der d ort vorhandene Parkplatz durch die 
Neubebauung an der Nordseite der Freiflächen entfal len. Die noch vorhandenen Parkplätze 
im Bereich der nur provisorisch ausgebauten Freiflä chen in der Promenade sollen ebenfalls 
aufgehoben werden. Für die Neubebauung sowie als Er gänzung für den bestehenden Wohn- 
raum wurden Tiefgaragen angelegt. Dadurch wird der Promenade der entsprechende Raum 
gegeben, der ihrer Bedeutung als Auftakt zu den his torischen Freianlagen der Mathildenhöhe 
gerecht wird. 
 
Im Übrigen wurde für den gesamten Geltungsbereich 2 021 eine Parkraumbewirtschaftungs- 
zone eingeführt, welche dazu beitragen soll, den be grenzten Verkehrsraum von Fremdpar- 
kenden frei zu halten. Die Einrichtung dieser Zone ist Teil des Verkehrskonzeptes im Rahmen 
des Managementplans für die Welterbestätte „Mathild enhöhe Darmstadt“.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 19 
7.6.3 Radverkehr 
 
Grundsätzlich ist das Plangebiet aus der Stadt und dem Umland gut mit dem Fahrrad zu 
erreichen. 
 
Während in der Pützerstraße durch zwei von der Fahr bahn abgesetzte Radwege gute und 
sichere Radverbindungen bestehen, muss sich der Rad verkehr in der Dieburger Straße, be- 
dingt durch den geringen Straßenquerschnitt im Bere ich des Krankenhauses und der Halte- 
stelle, die Nutzflächen teilweise mit den Fußgänger /innen (Radstreifen auf dem Gehwegni- 
veau) oder den Autofahrer/innen (Radspur auf der Fa hrbahn markiert) teilen. Im Bereich der 
Stiftstraße ist die Querung des Quartiers für den R adverkehr problemlos gesichert. Die Erich-
Ollenhauer-Promenade ist nicht speziell als ausgesc hilderter Radweg vorgesehen. Die Mitbe- 
nutzung durch Radverkehr ist zwar möglich, die Prom enade soll aber vorrangig für den Fuß- 
gängerverkehr von der Innenstadt vorbehalten sein. 
 
7.7 Altflächen 
 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegen Eintra gungen zu Altstandorten gemäß Altlas- 
teninformationssystem (ALTIS) vor, die auf Grundlag e des Branchenkatalogs zur Erfassung 
von Altstandorten (Handbuch Altlasten Band 2 Teil 4  / HLUG) mit jeweils einer max. Bran- 
chenklasse eingestuft werden. Die Branchenklasse sp iegelt die mögliche Gefahr wieder, wel- 
che von einem Altstandort mit einem Betrieb der jew eiligen Branche ausgehen kann. Ab einer 
Branchenklasse von 4 oder 5 ist eine Einzelfallrech erche durchzuführen. 
 
Liegenschaft ehem. Nutzung Branchenklasse  Gefährdungs- 
   potential  
 
Alexanderstraße 37-39 Chemische Reinigung  Br.-Kl.:  5 sehr hoch 
Merckstraße 8, Wäscherei, Plätterei Br.-Kl.: 2 geri ng 
Erbacher Straße 2 1. Spedition  Br.-Kl.: 4 hoch 
 2. Spedition Br.-Kl.: 4 hoch 
 3. GH und EH mit neuen und ge- Br.-Kl.: 2 gering 
 brauchten Kfz. und Ersatzteilen 
 4. Entwicklung Herstellung und Br.-Kl.: 4 hoch 
 Handel von und mit Geräten der Meß- 
 und Regelungstechnik 
Erbacher Straße 4 Bauunternehmen  Br.-Kl.: 4 hoch 
Pützerstraße 1 Bautentrocknung, Bodenleger, Br.-Kl. : 3 normal 
 Holz- und Bautenschutz, EH mit 
 Farben und Tapeten 
Pützerstraße 2 Kurierdienst Br.-Kl.: 2 gering 
Pützerstraße 6 1. Bauunternehmen  Br.-Kl.: 4 hoch 
 2. Autoaufbereitung  Br.-Kl.: 4 hoch 
Pützerstraße 6A 1. Kleintransporte Br.-Kl.: 2 gerin g 
 2. Handel mit Neuwagen sowie Br.-Kl.: 2 gering 
 Beratung im Bereich Kfz 
Pützerstraße 7 Kleintransporte Br.-Kl.: 4 hoch 
Stiftstraße 3 Lichtpauserei  Br.-Kl.: 3 normal 
Lucasweg 11 Schlosserei  Br.-Kl.: 3 normal

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 20 
Abschließende Erkenntnisse über die Altstandorte li egen nicht vor, jedoch ist derzeit nicht 
von einer konkreten Gefährdung auszugehen. Bei spät erer Feststellung von Kontaminationen 
sind die einschlägigen umweltrechtlichen Vorschrift en zu beachten. 
 
7.8 Kampfmittel 
 
Das Plangebiet liegt nach Auswertung der bei dem Re gierungspräsidium vorliegenden Kriegs- 
luftbilder in einem Bombenabwurfgebiet. Vom Vorhand ensein von Kampfmitteln auf solchen 
Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden. In B ereichen mit einer Nachkriegsbebau- 
ung, bei der bodeneingreifende Maßnahmen bis zu ein er Tiefe von 5,0 m durchgeführt wur- 
den, sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig.  In allen anderen Fällen ist vor Be- 
ginn von Bauarbeiten eine systematische Überprüfung  (Sondierung) und Baugrunduntersu- 
chung auf den Grundstücksflächen erforderlich. Die „Allgemeinen Bestimmungen für die 
Kampfmittelräumung im Lande Hessen“ sind zu beachte n. 
 
 
8. Ziel der Planung 
 
Ziel der Entwurfsplanung ist die behutsame Weiteren twicklung und Stärkung des Wohn- Ge- 
schäfts- und Klinikstandortes am nördlichen und wes tlichen Rand der Mathildenhöhe. Bauli- 
che Entwicklungen und Nutzungen müssen den Bestand berücksichtigen und sich in das an- 
grenzende historische und kulturelle Umfeld einfüge n. Ein besonderes Augenmerk der Pla- 
nung gilt dem Schutz der Grün- und Freiflächen im I nnenbereich des Hospitalgeländes. 
 
Alle Planungsziele sind im Bebauungsplan enthalten,  zu dem auch ein Umweltbericht und ein 
Grünordnungsplan gehört. Dieser ist somit Grundlage  für alle baulichen Erhaltungs- und Er- 
weiterungsmaßnahmen. 
 
Die wichtigsten Planungsprämissen sind: 
 
8.1 Sicherung des Gebietscharakters als Wohn- und K linikstandort 
 
Neben der Bedeutung des Klinikstandorts ist die Erh altung und Sicherung der vielfältigen 
Wohnnutzungen in diesem Quartier das wichtigste Zie l der Bauleitplanung. Innerhalb dieses 
Quartiers als südwestlicher Ausläufer des Wohnquart iers Martinsviertel überwiegen die Ge- 
schosswohnungen innerhalb der unterschiedlichen Meh rfamilienhäuser. Der innenstadtnahe 
und beliebte Wohnstandort soll durch die Festsetzun gen gesichert werden. Eine großflächige 
Erweiterung oder Ausdehnung der Wohnnutzung ist auf  Grund der bestehenden intensiven 
Bebauung in Zukunft nicht zu erwarten. Die für die weitere Entwicklung gewählten Festset- 
zungen dienen vorwiegend der Bestandssicherung sowi e deren Ergänzung und orientieren 
sich am Bestand. 
 
Die weitere Expansion und Bebauung der Krankenhause inrichtungen des Alice-Hospitals ist 
durch die innerstädtische Lage begrenzt. Mit den Au sweisungen zukünftiger Über- und Un- 
terbauungen wird unter Abwägung aller Belange (Nutz ungsdruck, Verdichtung, Grün- und 
Freiflächen, Sichtbeziehungen und Durchlüftung) die  notwendige Weiterentwicklung des Hos- 
pitals planungsrechtlich gesichert.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 21 
8.2 Erhaltung der vorhandenen Sicht- und Wegebezieh ungen 
 
Die exponierte Lage der Welterbestätte auf dem Hüge l der Mathildenhöhe mit der Stadtkrone 
aus Ausstellungsgebäude und Hochzeitsturm hat durch  die freien Sichtbeziehungen auch 
über das Gebiet hinweg eine besondere Bedeutung. So wohl bei den Festlegungen für An- und 
Neubaumöglichkeiten als auch bei den Festlegungen z u den Bepflanzungen wird explizit auf 
die intakten Sichtbeziehungen im Sinne der visuelle n Integrität Rücksicht genommen, so wie 
diese entsprechend dem Managementplan der Welterbes tätte zu erhalten sind. 
 
8.3 Festlegung von baulichen Erweiterungsmöglichkei ten für private Flächen und im 
Klinikbereich 
 
Ziel der Planung ist keine Nachverdichtung des Wohn quartiers, sondern die Erhaltung und 
maßvolle Ergänzung. Die Festlegungen zur Bebauung u nd damit zur Ausnutzung orientieren 
sich am Bestand und an den Unterschieden im Bestand . Insbesondere ist dabei auf den Er- 
halt der bestehenden Höhenentwicklung und Sichtbezü ge vor dem Hintergrund der visuellen 
Integrität zu achten. Dabei liegt der Schwerpunkt i m weitgehenden Erhalt der bestehenden, 
überbauten Grundstücksfläche während die Kubatur de r Gebäude entsprechend der vorhan- 
denen Umgebung ergänzt werden kann. Der Ersatzbau i m östlichen Bereich des Klinikums 
stellt im Anschluss an das Hauptgebäude eine Erweit erung dar, während das Baufeld für ei- 
nen südlich angrenzenden Neubau in der Grundfläche weitgehend unverändert ist, aber an 
der östlichen Bauflucht zurückgenommen wird. 
 
8.4 Sicherung der Grünanlagen im Hospitalgelände un d den öffentlichen Freiflächen 
durch Festsetzungen 
 
Mit den landschaftsplanerischen Festsetzungen zur F reiraumgestaltung und Durchgrünung 
wird angestrebt, die vorhandene Vielfalt zu erhalte n. Mit Ausnahme der Parkanlage im südli- 
chen Bereich des Alice-Hospitals und einigen Grünst rukturen im öffentlichen Raum (Erich-
Ollenhauer-Promenade, Spielplatzanlage an der Stift straße, sowie Straßenbegleitgrün) befin- 
den sich im Planungsgebiet keine größeren zusammenh ängenden Grünflächen. 
 
Mit dem Neubau der Tiefgarage auf dem Gelände des A lice-Hospitals wird stark in die park- 
ähnliche Bepflanzung eingegriffen. Mit den landscha ftsplanerischen Festsetzungen des Be- 
bauungsplanes wird eine optimale Wiederbepflanzung unter den veränderten Bedingungen 
sichergestellt. Die verbleibenden bzw. neu entstehe nden Grünanlagen werden planungs-
rechtlich gesichert. 
 
8.5 Maßnahmen für den fließenden und ruhenden Verke hr im öffentlichen Straßenraum 
 
Alle Verkehrsflächen werden als öffentliche Verkehr sflächen gekennzeichnet und klassifiziert 
festgelegt. Dabei wird im Wesentlichen der vorhande ne Bestand übernommen. In der Klassi- 
fizierung werden die Erich-Ollenhauer-Promenade sow ie Teile der Stiftstraße dem Fußgän- 
gerverkehr vorbehalten. Aussagen zur Aufteilung der  Verkehrsflächen sind nicht Bestandteil 
der Festsetzungen des Bebauungsplans. 
 
Es ist vorgesehen, die Übergänge der Erich-Ollenhau er-Promenade über die Merck- und Püt- 
zerstraße zu verbessern. Dies soll durch eine Hervo rhebung bzw. Verbesserung der Überque- 
rungssicherheit durch eine vergrößerte Mittelinsel erfolgen. Diese Maßnahmen werden inner- 
halb der festgesetzten Straßenverkehrsflächen erfol gen.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 22 
8.6 Festsetzungen zum Schutz der gestalterischen Be sonderheiten durch eine integrier- 
te Gestaltungssatzung 
 
Die Einbindung der Welterbestätte „Mathildenhöhe Da rmstadt“ mit ihren ikonischen Bauten 
des frühen 20. Jahrhunderts erfordert es, dass die Gestaltung der Umgebung in ihren typi- 
schen Merkmalen erhalten bleibt und keine gestalter ischen Kontraste erzeugt werden, welche 
den außergewöhnlichen universellen Wert und die Att ribute der Stätte innerhalb der gewach- 
senen Umgebung gefährden könnten. 
 
Auch wenn das Quartier im Gegensatz zum Südhang der  Mathildenhöhe weniger auffallende 
architektonische Besonderheiten besitzt, gibt es in  Teilbereichen Gemeinsamkeiten und im 
Detail gestalterische Merkmale, die es zu erhalten gilt. Grundsätzlich soll die vorhandene 
sowie mögliche neue Bebauung mit Blick auf eine hoc hwertige Umgebung der „Mathildenhö- 
he Darmstadt“ einen gestalterisch anspruchsvollen S tadtraum darstellen. Durch die im Be- 
bauungsplan enthaltene Gestaltungssatzung soll sich ergestellt werden, dass sich die Archi- 
tektur der Gebäude an bestimmten Gestaltungsgrundsä tzen orientiert. 
 
Insbesondere sind auch die technischen Anlagen zur Energiegewinnung von gestalterischer 
Bedeutung für das Quartier. Um eine Vereinbarkeit d er Gestaltung der Dachlandschaft in 
Übereinstimmung mit den historischen Gegebenheiten der Stätte sicherzustellen, werden 
Anlagen für solare Energiegewinnung zwar zugelassen , sind aber mit gestalterischen Anfor- 
derungen verbunden, welche sicherstellen, dass sich  die Dachlandschaft im Sinne der visuel- 
len Integrität auch weiterhin als ein homogener Tei l des Stadtbildes darstellt. 
 
Für die erhaltenswerte Bausubstanz aus der Zeit bis  1900 (Gründerzeitbauten) werden archi- 
tektonische Elemente genannt, die erhalten oder wie der hergestellt werden sollen. Die Zeit 
vor den ikonischen Bauten der Künstlerkolonie stell t hierzu eine eindrucksvolle Gegenposition 
dar, welche sich in unmittelbarer Nähe zu den Baute n der „Mathildenhöhe Darmstadt“ erhal- 
ten hat. Damit wird der Neubeginn in der architekto nischen Entwicklung unmittelbar erfahr- 
bar. 
 
 
9. Artenschutzrechtliche Beurteilung 
 
Die Ergebnisse der Prüfung der artenschutzrechtlich en Belange nach § 44 BNatSchG werden 
im Nachfolgenden zusammenfassend wiedergegeben. Dar über hinaus wird auf den Umwelt- 
bericht (Teil III, Kap. 6.1) verwiesen. Die artensc hutzrechtliche Beurteilung baut auf der im 
Jahr 2017 durchgeführten „artenschutzrechtlichen Po tentialabschätzung“ auf, die für den 
Geltungsbereich „nur“ eine potentielle Betroffenhei t für die beiden Artengruppen Vögel und 
Fledermäuse zum Ergebnis hatte. Für weitere artensc hutzrechtlich relevante Artengruppen 
wie u.a. Reptilien oder Amphibien bestehen innerhal b des Geltungsbereichs grundsätzlich 
keine geeigneten Habitatstrukturen womit deren Betr offenheit im Rahmen des Planvorhabens 
von Anfang an ausgeschlossen werden konnte. 
 
Aufbauend auf diesen Ergebnissen der artenschutzrec htlichen Potentialabschätzung wurde 
im Frühjahr 2019 die Erfassung der beiden Artengrup pen Vögel und Fledermäuse für die 
Bereiche mit Neubaumöglichkeiten und deren unmittel barem Umfeld, durchgeführt. 
 
Im Ergebnis stellt der Geltungsbereich einen Lebens raum für weit verbreitete Vogelarten in- 
nerhalb von Siedlungsgebieten dar, welche insbesond ere die stärker durchgrünten Bereiche, 
wie die Parkanlage des Alice-Hospitals als Nahrungs - und Bruthabitat nutzen. Insgesamt

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 23 
konnten 18 Vogelarten erfasst werden. Von diesen wu rden vier Arten (Girlitz, Haussperling, 
Stieglitz und Türkentaube) aufgrund ihres ungünstig en Erhaltungszustandes und ihrer Emp- 
findlichkeit gegenüber einem Eingriff einer artensc hutzrechtlichen Prüfung unterzogen. 
 
Zeitgleich findet eine stetige Nutzung in weiten Te ilen des Gebietes als Jagdhabitat von 
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) und Müc kenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) 
statt. Eine Empfindlichkeit dieser Arten gegenüber einem Eingriff ist somit potentiell gege- 
ben. Der Abendsegler (Nyctalus spec.) konnte einmal ig nachgewiesen werden, jedoch ist da- 
von auszugehen, dass dieser aufgrund seiner nur seh r seltenen Anwesenheit keine relevante 
Bindung an das Bebauungsplangebiet hat. 
 
Durch das Vorhaben des Alice-Hospitals werden in de r Hauptsache Rodungen von älteren 
Bäumen im Bereich der geplanten Tiefgarage des Alic e-Hospitals notwendig. Ein Abriss von 
Gebäuden wird durch den neuen Bebauungsplan nur öst lich des Krankenhauses in geringem 
Umfang vorbereitet. Da nicht alle Bäume mit Struktu ren, die als Quartier für Fledermäuse 
geeignet sind, zum Erhalt festgeschrieben werden kö nnen, könnte es bei einer Fällung dieser 
Bäume zu einem Verstoß gegen die Verbotstatbestände  nach § 44 BNatSchG kommen. 
 
Mit Maßnahmen wie einer zeitlichen Beschränkung von  Rodungs- und Rückschnittmaßnah- 
men, Baumhöhlenkontrolle vor Entnahme der Bäume ode r dem Ausgleich bzw. der Neuschaf- 
fung von künstlichen Nistquartieren im zeitlichen V orlauf des Eingriffs sowie dem Erhalt von 
Bestandsgrün, kann ein Verstoß gegen die Verbotstat bestände des § 44 BNatSchG sowohl in 
Bezug auf die ansässige Vogelfauna als auch auf die  Fledermausindividuen nahezu ausge- 
schlossen werden. Verstöße gegen die Verbotstatbest ände des § 44 BNatSchG lassen sich so 
mit im Umweltbericht formulierten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen vermeiden. 
 
Da sich aus den möglichen baulichen Veränderungen k eine bedeutenden Störwirkungen in 
Bezug auf den Sommerlebensraum ableiten lassen, ist  somit mit keiner eingriffsbedingten 
Beeinträchtigung oder Verschlechterung der lokalen Populationen von Zwerg- und Mücken- 
fledermaus oder der ansässiger Vögel zu rechnen. 
 
Weitere artenschutzrechtlich relevante Artengruppen  konnten nicht nachgewiesen werden 
und können auch langfristig ausgeschlossen werden. Eine negative Beeinträchtigung des 
rund 200 m entfernten Brauereikellers, der eine her ausragende Funktion als Winterquartier 
für die Darmstädter Fledermauspopulation besitzt, k ann ausgeschlossen werden. 
 
 
10. Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbetr achtung 
 
Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen vo n Eingriffen in Natur und Landschaft ver- 
mieden und minimiert werden. Dies wird entsprechend  im § 1a des BauGB geregelt. Bei der 
Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1a BauGB sind  die voraussichtlichen erheblichen Be- 
einträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaf t (Eingriffsregelung nach dem BNatSchG) 
in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksich tigen. 
 
Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt auf Grundlage des Biotopwertverfahrens 
der Hessischen Kompensationsverordnung (KV) i. d. F . vom 01. September 2015. Die zu- 
grunde gelegten Flächengrößen ergeben sich aus der Planunterlage Anhang II (KV-Tabelle 
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung; Flächenbilanz:  Bestand und Planung) und Anhang IV (Bi- 
otopplan) des Umweltberichts O 31 Matildenhöhe Nord -West.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 24 
Flächenbilanz – Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung  nach KV 
 
Nach Umsetzung des Bebauungsplans O 31 Matildenhöhe  Nord-West kommt es gemäß der 
durchgeführten Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung na ch der KV-Hessen, zu einem Wertpunk- 
tedefizit von -26.278 Wertpunkten (WP). Die Baumneu pflanzungen sowie die Wiederherstel- 
lung der Parkanlage des Alice-Hospitals gemäß Freif lächenkonzept 
1 wurden in die Bilanzie- 
rung mit einbezogen. Der Ausgleich des Wertpunktede fizits erfolgt auf städtischen Flächen.  
 
Das naturschutzrechtliche Defizit im Bebauungsplan kann trotz Ersatz- und Ausgleichsmaß- 
nahmen nicht ausgeglichen werden. Das verbleibende Defizit in Höhe von 26.278 Punkten 
wird durch die Inanspruchnahme von Ökopunkten ausge glichen. In Ökokonten eingebuchte 
vorlaufende Kompensationsmaßnahmen sollen zur Erfül lung von Kompensationsverpflichtun- 
gen vorrangig berücksichtigt werden (§ 3 Abs. 3 Kom pensationsverordnung).  
 
Zur Kompensation des Defizits wird eine städtische Fläche auf dem Oberfeld von 2.627 m² 
herangezogen. Durch die Umstellung von der konventi onellen Landwirtschaft auf eine ökolo- 
gische Landwirtschaft wurden die entsprechenden Öko punkte bereits generiert. Insbesondere 
der Verzicht auf Pestizide ermöglicht es Insekten u nd Kleinsäugern Lebensräume in diesen 
Flächen zu besiedeln. Dies führt zu einer naturschu tzrechtlichen Aufwertung der Fläche. 
 
 
11. Biodiversität 
 
Biodiversität – die Vielfalt an Tier und Pflanzenar ten sowie ihre genetische Variabilität – ist 
die essenzielle Voraussetzung einer intakten Natur,  die wiederum Lebensgrundlage für den 
Menschen ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sicher t sauberes Trinkwasser, saubere Luft 
zum Atmen, fruchtbare Böden als gesunde Ernährungsg rundlage und Rohstoffe zur Herstel- 
lung von Gebrauchsgütern sowie die erfolgreiche Anp assung an Veränderungen wie sie z. B. 
der Klimawandel erfordert. 
 
Die Ökosystemdienstleistung der Natur ist von ökono mischer, sozialer und kultureller Bedeu- 
tung. Erhaltung und Schutz der Biodiversität ist de shalb eine gesamtgesellschaftliche Aufga- 
be, nicht zuletzt auch in Verantwortung für künftig e Generationen sowohl im besiedelten als 
auch unbesiedelten Bereich (§ 1 Abs. 1 BNatSchG). D ies ist auch in der Hess. Biodiversitäts- 
strategie (Broschüre, Hrsg.: Hess Ministerium für U mwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz, März 2015) und deren Weiterentwi cklung (Broschüre, Hrsg. wie vor, Feb- 
ruar 2016) dokumentiert. 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat den Bericht zum Erhalt der Biodiversi- 
tät in Darmstadt (V.-Nr. 2014/0014) am 12.02.2014 z ur Kenntnis genommen. 
 
Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse wurden in diesem Bebauungsplan u.a. folgende 
Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversit ät getroffen: 
 
- Festsetzung von Flächen zum Schutz von Natur und Landschaft (Pflanzbindungsflächen) 
- Festsetzung von teilversiegelten Flächen auf privat en Grundstücken und öffentlichen 
Grundstücken, 
- Festsetzung von insektenfreundlicher Außenbeleuchtu ng, 
- Festsetzungen zum Schutz vor Vogelschlag und zu Nis thilfen, 
                                           
1 Gemäß Freiflächenkonzept vom 26.10.2020

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 25 
- Festsetzungen zur Fassaden- und Dachbegrünung, 
- Erhalt der Vorgartenzone, 
- Pflanzliste, 
- Ausschluss von geschlossenen Einfriedungen zwischen  privaten Gartengrundstücken  
(Biotopverbund). 
 
 
12. Wasserwirtschaftliche Belange  
 
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans sind gem äß dem hydrologischen Kartenwerk 
der HLNUG Grundwasserflurabstände von ca. 20,0–25,0  m angegeben. Hinweise auf aktuelle 
Belastungen des Grundwassers liegen nicht vor. Vorb elastungen sind durch die vorhandenen 
Versiegelungen gegeben, weitere aktuelle Gefährdung en sind jedoch nicht bekannt. 
 
Aufgrund des hohen Grundwasserflurabstandes mit ein em gleichzeitig durchlässigen Grund- 
wasserleiter mit geringmächtigen Deckschichten ist gegenüber eintretenden Stoffeinträgen 
von einer mittleren Empfindlichkeit auszugehen. Bei  zukünftigen Bau- und Erdarbeiten sind 
Maßnahmen vorzusehen, die eine Beeinträchtigung des  Grundwassers beispielsweise durch 
den Eintrag von Baustoffen, Ölen und Schmierstoffen  als grundwassergefährdende Stoffe 
verhindern. Mit der Einhaltung der im Bebauungsplan  festgesetzten Maßnahmen sind keine 
negativen Beeinträchtigungen zu erwarten. 
 
Im Geltungsbereich sind keine Oberflächengewässer ( Fließ- und Stillgewässer) vorhanden. 
Das Plangebiet liegt nicht in einem Trinkwasser- od er Heilquellenschutzgebiet oder sonsti- 
gem Wasserschutzgebiet. Gleichzeitig liegt der Gelt ungsbereich weder in einem Über- 
schwemmungsgebiet noch in einem überschwemmungsgefä hrdeten Gebiet. 
 
Da es sich bei dem Plangebiet um ein überwiegend be bautes Gebiet handelt, welches nur 
vereinzelt Neubaumöglichkeiten vorsieht, ist die Ve rsickerungsfähigkeit im Einzelfall im 
Rahmen des jeweiligen Bauvorhabens zu prüfen. Eine Versickerung kann dann zugelassen 
werden, wenn nachweisbar ist, dass eine schadlose A bleitung von Regenwasser gewährleistet 
ist und Vernässungsschäden angrenzender Gebäudekomp lexe auszuschließen sind. 
 
Die Versorgung von Neubauten und allen zugehörigen Einrichtungen mit Wasser sind über 
die bestehenden Leitungsanlagen gesichert. Nebenanl agen, die zur Ableitung von Abwasser 
dienen, sind überall im Plangebiet möglich und zulä ssig. Mit Löschwasser kann das Gebiet 
über das vorhandene Netz versorgt werden. Erforderl iche Standorte von Hydranten werden 
im Zuge der Objektplanung mit der zuständigen Feuer wehr abgestimmt. 
 
Sofern im Zusammenhang mit Neubauvorhaben die Erric htung und der Betrieb von Anlagen 
zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorgesehe n ist, müssen die einschlägigen Vor- 
schriften des Wasserhaushaltsgesetzes, des Hessisch en Wassergesetzes und der Verordnung 
über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdeten Stoff en (AwSV) der Bundesregierung in 
der jeweils gültigen Fassung sowie ergänzender Rech tsverordnungen bei Planung, Ausfüh- 
rung und Nutzung der Anlagen beachtet werden. 
 
Umgang mit Grundwasser 
Für bauliche Anlagen unterhalb des mittleren Grundw asserflurabstandes und für im Zusam- 
menhang mit baulichen Anlagen erforderliche Grundwa sserabsenkungen ist von der zustän- 
digen Unteren Wasserbehörde eine Genehmigung einzuh olen.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 26 
Verwertung von Niederschlagswasser 
Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetz ( WHG) soll Niederschlagswasser ortsnah 
versickert werden, soweit dem weder wasserrechtlich e noch sonstige öffentlich-rechtliche 
Vorschriften noch wasserrechtliche Belange entgegen stehen.  
Zum Zwecke der Verwertung (Nutzung) von Niederschla gswasser als Brauch- und / oder Be- 
regnungswasser sind auf Baugrundstücken Zisternen e rrichten. Die Anlagen sind durch einen 
Überlauf an das örtliche Entwässerungssystem anzusc hließen. Bei entsprechender Eignung 
des Untergrundes kann der Überlauf auch mit einer S ickereinrichtung als Mulden- oder Rigo- 
lenversickerung kombiniert werden.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 27 
II. FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES 
 
 
 
A.  PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN  
 (§ 9 BauGB) 
 
Nachfolgend werden die planungsrechtlichen Festsetz ungen gemäß § 9 Abs. 1 BauGB erläu- 
tert: 
 
 
1.  Art der baulichen Nutzung  
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 4 und 6 Ba uNVO) 
 
1.1 Allgemeines Wohngebiet WA  
 (§ 4 BauNVO) 
 
Entsprechend dem Planungsziel, hier am Rande der Ma thildenhöhe neben den kulturellen 
und gesundheitlichen Einrichtungen (Klinik Alice-Ho spital) auch das qualitätsvolle Wohnquar- 
tier zu erhalten, wird ein Teil des Geltungsbereich s als Allgemeines Wohngebiet (WA) festge- 
setzt. Das allgemeine Wohngebiet dient vorwiegend d em Wohnen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 
BauGB i. V. m. § 4 BauNVO sind nur zulässig: 
 
 
1. Wohngebäude, 
2. die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden,  Schank- und Speisewirtschaften 
sowie nicht störenden Handwerksbetriebe, 
3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, ges undheitliche und sportliche Zwecke. 
 
 
Die unter § 4 Abs. 3 BauNVO festgesetzten ausnahmsw eise zulässigen Nutzungen werden, 
bis auf Nr. 1 und Nr. 3, Betriebe des Beherbergungs gewerbes und Anlagen für Verwaltungen, 
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, da sie nicht  dem gewünschten Planungsziel eines 
ruhigen Wohnquartiers entsprechen und somit zu uner wünschten Störungen führen können. 
 
1.2 Besonderes Wohngebiet WB  
 (§ 4a BauNVO) 
 
Mit Rücksicht auf die heterogenen Quartiere mit ges chlossener Blockrandbebauung an der 
Dieburger Straße und der Merckstraße, die auch eine  höhere Dichte aufweisen als die Berei- 
che mit offener Bebauung oder rückwärtigen Gärten, wird ein Teil des Geltungsbereichs als 
Besonderes Wohngebiet (WB) festgesetzt. Das besonde re Wohngebiet dient vorwiegend dem 
Wohnen. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 4a BauNVO sind nur zulässig: 
 
 
1. Wohngebäude, 
2. Läden, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Schan k- und Speisewirtschaften, 
3. sonstige Gewerbebetriebe, 
4. Geschäfts- und Bürogebäude, 
5. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, ges undheitliche und sportliche Zwecke.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 28 
 
Die unter § 4a Abs. 3 BauNVO festgesetzten ausnahms weise zulässigen Nutzungen werden 
nicht Bestandteil des Bebauungsplanes, da sie nicht  dem gewünschten Planungsziel eines 
Wohnquartiers entsprechen und somit zu unerwünschte n Störungen führen können. 
 
1.3 Fläche für Gemeinbedarf  
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) 
 
Mit der Ausweisung und Festsetzung einer Fläche für  Gemeinbedarf – Gesundheitlichen Zwe- 
cken dienende Gebäude und Einrichtungen –, werden d er Bestand und die notwendigen bau- 
lichen Erweiterungen des Alice-Hospitals und dessen  Einrichtungen unter besonderer Be- 
rücksichtigung der räumlichen Rahmenbedingungen (Ma thildenhöhe) planungsrechtlich gesi- 
chert. 
 
 
2. Maß der baulichen Nutzung  
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff BauNVO) 
 
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die überba ubaren Grundstücksflächen (Baugren- 
ze/Baulinie), durch die Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze und durch die Angaben zur 
Höhe der baulichen Anlagen bestimmt. Da es sich im Bereich des Bebauungsplans O 31 wei- 
testgehend um bebaute Grundstücke handelt, werden m it den gewählten Festsetzungen 
überwiegend die bestehenden Bauformen gesichert und  festgesetzt. Lediglich im Blockin- 
nenbereich zwischen Pützerstraße und Merckstraße wi rd eine Neubaufläche ausgewiesen. 
 
Größere zusammenhängende Neubaumöglichkeiten werden  auf dem Gelände des Alice-
Hospitals ausgewiesen und somit die für die betrieb liche Existenz und Weiterentwicklung 
notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Die neuen B aumöglichkeiten stehen in baulicher 
Verbindung mit dem bestehenden Ensemble (z. T. denk malgeschützt) an der Dieburger Stra- 
ße oder ersetzen alte vor kurzem abgerissene Gebäud e im Innenbereich. 
 
Im Übrigen soll der Bebauungsplan im Sinne des Schu tzes der Umgebung der „Mathildenhö- 
he Darmstadt“ weitestgehend den Bestand sichern und  festsetzen, um Fehlentwicklungen in 
Bezug auf Blickbeziehungen und angrenzende Gebäudeh öhen zu vermeiden. Dieser notwen- 
dige Schutz entspricht auch dem Ziel, die Gebiete d er Pufferzone um die Welterbestätte im 
Sinne des Managementplans durch Bauleitplanung zu s ichern. 
 
2.1 Grundflächenzahl (GRZ) / Geschossflächenzahl (G FZ) 
 
Auf die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) wird 
verzichtet, da sich durch die Altbebauung sehr unte rschiedliche Dichten ergeben. Ergänzt 
durch Aussagen der maximalen Gebäudehöhe wurden aus reichend Festsetzungen getroffen, 
um die dem Bebauungsplan zugrunde liegende städteba uliche Konzeption der erhaltenden 
Erneuerung umsetzen und sichern zu können. 
 
Das nach § 17 Abs. 1 BauNVO max. zulässige Maß der baulichen Nutzung für allgemeine 
Wohngebiete (GRZ = 0,4 / GFZ = 1,2) und für besonde re Wohngebiete (GRZ = 0,6 / GFZ = 
1,6) wird im Bereich der Bestandsbebauung in einzel nen Fällen überschritten. 
 
Bei den neu ausgewiesenen überbaubaren Flächen sind  zur besseren Orientierung und Nach- 
prüfbarkeit Maßketten eingetragen.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 29 
 
2.2 Zahl der Vollgeschosse 
 
Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landes rechtlichen Vorschriften Vollgeschosse 
sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden. 
 
Die Geschosszahlen und damit auch die Gebäudehöhen sind wesentliche Faktoren für das 
Erscheinungsbild des Baugebietes. Zur Sicherung des  bestehenden Erscheinungsbildes ori- 
entieren sich die Höchstwerte der festgesetzten max imalen Geschosszahlen am Bestand des 
jeweiligen Gebäudes. 
 
Nichtvollgeschosse 
 
Nichtvollgeschosse können als Staffelgeschosse auf Flachdächern sowie bei vorhandenen, 
ungenutzten Dachgeschossen mit geneigten Dächern di e Geschossfläche erweitern. Durch 
die Schaffung von Staffelgeschossen kann nicht nur das Erscheinungsbild sondern auch die 
Höhenentwicklung eines Quartiers entscheidend verän dert werden. Im Sinne einer auf das 
Ensemble abgestimmten Höhenentwicklung (Blickbezieh ung zur Innenstadt) soll in bestimm- 
ten Bereichen die Errichtung von Staffelgeschossen ausgeschlossen werden. Dies betrifft 
mehrere Gebäude auf dem Hospitalgelände in direkter  Nachbarschaft zum Ensemble Mathil- 
denhöhe, um Einschränkungen der Sichtbezüge und Sic htachsen zu verhindern. 
 
In den Fällen, in welchen Staffelgeschosse zulässig  sind, sollen sie allseitig zurückspringen, 
um eine einheitliche Wirkung der Traufhöhe zu errei chen. Die nach Landesrecht geltenden 
Bestimmungen sind nicht ausreichend, um die Wirkung  eines zusätzlichen Geschosses mit 
durchlaufender Fassade zu vermeiden. 
 
2.3 Höhe baulicher Anlagen 
 
Da bei bestimmten Gebäudenutzungen und Gebäudeforme n (gesundheitliche Einrichtungen – 
Alice-Hospital) die Festsetzung der zulässigen Zahl  der Vollgeschosse für die Höhenentwick- 
lung der Gebäude aufgrund vom Regelfall abweichende r Geschosshöhen nicht ausreichend 
ist, werden Festsetzungen zur maximalen Gebäudehöhe  getroffen, um eine Störung des En- 
sembles am Olbrichweg durch unverhältnismäßige Gebä udehöhen zu vermeiden. 
 
Die einheitliche Zeilenwohnbebauung beidseitig der Pützerstraße, die mit ihrer klaren und 
einheitlichen Dachform prägend für das Stadtbild un d entlang der Straße ist, soll als Ensem- 
ble geschützt werden. Außerdem liegt diese Bebauung  in der direkten Sichtachse im Zu- 
gangsbereich aus der Innenstadt (Erich-Ollenhauer-P romenade) sowie umgekehrt zur Stadt- 
mitte. Dies lässt keine zusätzlichen Veränderungen der Dachhöhen und -formen zu. 
 
 
3. Bauweise 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 Abs. 2 bis 4 B auNVO) 
 
Für das Gebiet werden in Abhängigkeit der vorhanden en Bebauung die geschlossene, die 
offene oder die abweichende Bauweise festgesetzt.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 30 
3.1 Geschlossene Bauweise „g“ 
 
Im östlichen Teil des Plangebietes am Lucasweg und im Bereich der Dieburger Straße wurde 
teilweise die geschlossene Bauweise gemäß § 22 Abs.  3 BauNVO festgesetzt, um die z. T. 
gründerzeitlichen geschlossenen Blockrandbebauungen  planungsrechtlich zu sichern. 
 
3.2 Offene Bauweise „o“ 
 
In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seit lichem Grenzabstand errichtet. Die 
Länge der in § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO bezeichneten  Hausformen darf höchstens 50 m 
betragen. 
 
Im Bereich des WA-Gebietes beidseitig der Pützerstr aße unterstreicht diese Festsetzung zu- 
sammen mit der Ausweisung der überbaubaren Flächen das Planungsziel, den Charakter des 
offenen, durchgrünten Gebietes mit freistehenden Ze ilenbauten und Solitären zu sichern. 
 
3.3 Abweichende Bauweise „a“ 
 
Aufgrund einer vorhandenen Mischung aus offener Beb auung und Grenzbebauung wird für 
ein kleines Teilgebiet im nordöstlichen Bereich die  abweichende Bauweise festgesetzt. 
 
 
4. Überbaubare Grundstücksflächen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO) 
 
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Ba ulinien und Baugrenzen festgelegt. 
Damit wird bestimmt, wo auf dem jeweiligen Grundstü ck die zulässige Bebauung verwirklicht 
werden kann. 
 
Da es sich im gesamten Planungsbereich vor allem um  die Sicherung und Bewahrung des 
Bestandes handelt, orientieren sich die Festsetzung en dieses Bebauungsplanes sehr stark an 
der Bebauung im Bestand. Dort wo aus städtebauliche r und denkmalpflegerischer Sicht 
nichts dagegen spricht, sind Anbau- und Erweiterung smöglichkeiten gegeben. 
 
Im mittleren Teilbereich auf dem Gelände des Alice- Hospitals werden Flächen für Neubau-
möglichkeiten sehr genau auf Grundlage vorliegender  Planungsentwürfe festgelegt und ge- 
kennzeichnet. Diese Ausweisungen sichern ausreichen de Entwicklungsmöglichkeiten für den 
Betrieb des Hospitals und dessen Personenkreis, sch ützen aber gleichzeitig die Bereiche und 
zusammenhängenden Grün- und Freiflächen, die auch i m Rahmen der Biotopvernetzung und 
des Klimaaustauschs für die Gesamtstadt von Bedeutu ng sind. 
 
Bei der Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstüc ksfreiflächen sind gemäß den festge-
setzten Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwic klung von Boden, Natur und Land-
schaft die Befestigungen auf das zwingend erforderl iche Maß zu reduzieren. 
 
 
5. Flächen für Nebenanlagen Stellplätze und Tiefgar agen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB i. V. m. §§ 12 und 14 BauNVO) 
 
Die Anlage von Stellplätzen und Garagen prägen das städtebauliche Erscheinungsbild ent- 
scheidend. Bestehende Garagen und Stellplätze wurde n im Rahmen der allgemeinen Zielset-

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 31 
zungen (Stadtbild, Umweltbelange) berücksichtigt. G roße Stellplatzflächen wie die Tiefgara- 
genanlage an der Stiftstraße, werden planungsrechtl ich gesichert. 
 
Die neue Tiefgarage im Innenbereich des Hospitals u nterhalb der Parkanlage wird nach vor- 
liegenden Planungsunterlagen genau definiert und fe stgelegt. Besonderes Augenmerk gilt 
den grünplanerischen Festlegungen oberhalb dieser A nlage, um den parkartigen Charakter 
im Innenbereich trotz Errichtung einer Tiefgarage w ieder herzustellen und zu schützen. 
 
Private Erschließungsflächen, Stellplätze und Zufah rten zu Stellplatzanlagen sowie sonstige 
zu befestigende Grundstücksfreiflächen sind so herz ustellen, dass Niederschlagswasser ver- 
sickern kann (z. B. Schotterrasen, Pflaster mit Ras en- oder Splittfugen). 
 
Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO  
 
Nebenanlagen sind auch außerhalb der überbaubaren G rundstücksflächen eingeschränkt für 
Anlagen zur Gartenbewirtschaftung und zur Garten- u nd Freiflächengestaltung sowie als 
Standplätze für Fahrräder und Abfallbehälter zuläss ig. Hierdurch soll gewährleistet sein, 
dass auf den Grundstücksfreiflächen Nebenanlagen au f ein mit dem Gebietscharakter ver- 
trägliches Maß beschränkt werden. 
 
Die Größe der Anlagen wird außer auf den Gemeinbeda rfsflächen auf jeweils 15,0 m² Grund- 
fläche sowie 45,0 m³ umbauten Raum begrenzt. Einric htungen und Anlagen für die Kleintier- 
haltung sind aus Gründen der Gebietsverträglichkeit  (Pufferzone der Welterbestätte) in die- 
sem Plangebiet ausgeschlossen, da sie nicht dem vor handenen und angrenzenden Gebiets- 
charakter entsprechen. 
 
 
6. Verkehrsflächen  
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 
 
Die im Bebauungsplan dargestellten öffentlichen Ver kehrsflächen entsprechen den vorhan- 
denen Straßenflächen, über die alle Grundstücke im Planungsgebiet erschlossen werden. 
 
Die Stiftstraße wird zwischen Dieburger Straße und Paula-Ludwig-Platz als Verkehrsfläche 
mit besonderer Zweckbestimmung – Verkehrsberuhigter  Bereich – ausgewiesen, um die Er- 
schließungsfunktion für diesen Straßenteil, der auc h Teile des Alice-Hospitals andient, sicher 
zu stellen. Südlich des Paula-Ludwig-Platzes wird d ie Stiftstraße zum Teil als Fußgängerbe- 
reich ausgewiesen, um aus dieser Richtung den beson deren Zugang zur Erich-Ollenhauer- 
Promenade und der Mathildenhöhe zu betonen. 
 
 
7. Flächen für Versorgungsanlagen  
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB) 
 
Für die Flächen von Versorgungsanlagen werden die b estehenden Standorte festgesetzt und 
damit gesichert.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 32 
8. Grünflächen  
 (§ 9 Abs.1 Nr. 15 BauGB) 
 
8.1 Öffentliche Grünflächen 
 
Die im Plan gekennzeichneten öffentlichen Grünfläch en sind als Begleitgrün zu den Wegen 
entlang der Erich-Ollenhauer-Promenade und der Stif tstraße dauerhaft zu erhalten und zu 
pflegen. Es wurden die bestehenden Grünflächen fest gesetzt, um den vorhandenen Bestand 
dauerhaft zu sichern. Darüber hinaus soll in der Er ich-Ollenhauer-Promenade ein Grünflä- 
chenanteil von ca. 30 % sichergestellt werden, um d en Charakter als Grünverbindung zu ver- 
deutlichen. 
 
8.2 Private Grünflächen 
 
Die Mathildenhöhe und die angrenzenden Bereiche ent lang der Erich-Ollenhauer-Promenade 
und der Pützerstraße im Bereich der offenen Bebauun g weisen durchgrünte Gartenbereiche 
auf. Diese werden zwischen den Zeilenbauten als Grü nflächen festgesetzt, um deren Funktion 
für das Klima und die Erholung sicher zu stellen un d den Siedlungscharakter in diesem Be- 
reich zu erhalten. Die Grünflächen prägen insbesond ere an der Erich-Ollenhauer-Promenade 
und der Pützerstraße den angrenzenden Straßenraum u nd übernehmen damit den Charakter 
der Villengärten auf der Mathildenhöhe. Damit einhe rgehend werden für die vorhandenen 
Vorgartenzonen bis zu einer Tiefe von 6,0 m Nebenan lagen ausgeschlossen. Auch sind 
Schottergärten hier nicht zulässig. 
 
8.3 Spielplatz 
 
Der Wasserspielplatz mit künstlerischer Gestaltung von Walter Naß sowie der Ballspielplatz 
an der Stiftstraße werden entsprechend festgesetzt und sind dauerhaft zu erhalten und zu 
pflegen. Sie stellen ein wichtiges und attraktives Angebot insbesondere für Familien in den 
westlich der Stiftstraße liegenden Geschosswohnunge n dar. 
 
 
9. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umweltei nwirkungen, Immissi- 
onsschutz – Lärm 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
 
Zur Prüfung potentieller Lärmeinwirkungen innerhalb  des Geltungsbereichs wurde ein Lärm- 
gutachten erstellt. Im Ergebnis werden Bereiche auf gezeigt, die Maßnahmen zum Schutz 
gegen negative Lärmeinwirkungen erforderlich machen . Es wurde den Ausführungen des 
Lärmgutachtens entsprechend gefolgt. 
 
Da im Tageszeitraum und im Nachtzeitraum an den str aßenseitigen Fassaden der Gebäude 
entlang der Dieburger Straße und im Kreuzungsbereic h der Pützerstraße die Orientierungs-
werte der DIN 18005/1 für ein Allgemeines Wohngebie t überschritten werden, sind Vorkeh- 
rungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen zu treffen. 
 
Da im Planungsgebiet in den straßenabgewandten Bere ichen ausreichend geschützte Außen-
wohnbereiche (Gärten, Terrassen) zur Verfügung steh en, kann an Fassaden mit Orientie- 
rungswertüberschreitungen das in der DIN 10085/1 fo rmulierte Ziel „Schutz der Außenbe- 
reiche“ auf das Ziel „Schutz der Aufenthaltsräume“ hin verlagert werden. Aufenthaltsräume 
in Gebäuden können wirksam durch passive Maßnahmen geschützt werden. Die aufgeführten

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 33 
passiven Schutzmaßnahmen (Ausbildung der Außenbaute ile, schalldämmende Lüftungsein- 
richtungen) sind bei der Änderung oder Errichtung v on Gebäuden zu beachten. 
 
Es ist zu beachten, dass das Gebiet zum Zeitpunkt d er Planaufstellung überwiegend bebaut 
ist. Schutzmaßnahmen sind daher bezüglich der Grund rissausrichtung nur eingeschränkt 
möglich. Bei Neubauvorhaben sind diese zu beachten.  
 
 
10. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege u nd zur Entwicklung von 
Boden, Natur und Landschaft 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 
 
10.1 Oberflächenbefestigung – Verwendung von wasser durchlässigen Belägen 
 
 
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundst ücke und öffentliche Flächen sind, so- 
weit wasserrechtliche Belange nicht entgegenstehen,  als teilversiegelte Flächen anzulegen 
(Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen, K ies- und Plattenwege). Bei Flächen, die 
nicht teilversiegelt sind, ist das anfallende Niede rschlagswasser in angrenzende Grund- 
stücksfreiflächen zu versickern. Solche Flächen sin d dann zulässig, wenn eine bestimmte 
Steigungsgradiente überschritten wird oder sie als interne Verkehrswege auch für Schwerver- 
kehr dienen. Innerhalb der Verkehrsflächen besonder er Zweckbestimmung sind sie bis zu 
50% der Flächenanteile zulässig um damit die Anford erungen an die Barrierefreiheit sicher- 
zustellen. 
 
Diese Maßnahmen dienen auch dem Erhalt des naturnah en Wasserhaushaltes sowie der Re- 
genrückhaltung und Förderung der Verdunstung von Ni ederschlagswasser sowie zur Verbes- 
serung des lokalen Klimas. Der Versiegelungsgrad so ll so niedrig wie möglich gehalten wer- 
den. Dadurch wird der Wasserabfluss im Gebiet verla ngsamt und das örtliche Kanalsystem 
entlastet. Der natürliche Wasserhaushalt wird gesch ont. 
 
10.2 Insektenfreundliche/fledermausfreundliche/Auße nbeleuchtung 
 
Sofern keine historischen Beleuchtungsarten gewählt  werden, sind zur Vermeidung von Be- 
einträchtigungen von nachtaktiven Insektenarten und  Fledermäusen für die Außenbeleuch- 
tung ausschließlich Natriumdampf-Hochdrucklampen, N atriumdampf-Niederdrucklampen 
oder LED-Leuchtmittel mit Richtcharakteristik und u nter Verwendung vollständig gekapselter 
Lampengehäuse zulässig. Die Farbtemperatur von max.  3.500 Kelvin (warmweiße Lichtfarbe) 
darf unter Verwendung vollständig gekapselter Leuch tengehäuse (Full-Cut-Off), die kein Licht 
nach oben emittieren, nicht überschritten werden. 
 
Das Verwenden von Halogenstrahlern an Gebäuden, Weg en und im Bereich von zusammen- 
hängenden Gehölzstrukturen ist zum Schutz von Insek ten zu vermeiden. Künstliche Licht- 
quellen irritieren nachtaktive Insekten oder locken  sie an, sodass sie in ihrem natürlichen 
Verhalten beeinträchtigt werden. Beim Umkreisen der  Lampen verlieren sie viel Energie und 
es besteht die Gefahr, dass sie gegen die Lampengeh äuse prallen und zu Boden fallen oder 
sich an der heißen Lampe verletzen oder umkommen. A uswirkungen auf die Nahrungssuche, 
Partnerfindung oder Eiablage sind abzusehen. Die Fe stsetzung dient der Vermeidung und 
Minimierung dieser Risiken für die nachtaktiven Ins ekten. Gleichzeitig beugt eine Verringe- 
rung der Verwendung von künstlichem Licht einer Ver änderung oder Störung der Ökologie 
der ortsansässigen Fledermausgemeinschaft vor.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 34 
10.3 Schutz vor Vogelschlag 
 
Zur Vermeidung von Vogelschlag ist bei großen ungeg liederten Glasflächen mit einer Größe 
von mehr als 3 m² (bspw. Übereckfassaden oder Glasf assaden in denen sich Vegetation spie- 
gelt) ausschließlich die Verwendung von Vogelschutz glas zulässig. 
 
Großflächige Glasflächen können Vögel gefährden. Di e Scheiben täuschen den Tieren eine 
freie Flugbahn vor. Eine besondere Gefahr stellen G lasfronten vor nahen Bäumen dar. Hilf- 
reich sind alle Maßnahmen, die dazu führen, dass di e Vögel die Glasscheiben erkennen. Am 
einfachsten ist es, Vogelschutzmaßnahmen bereits vo r dem Bau eines Gebäudes einzupla- 
nen. 
 
10.4 Nist- und Quartierhilfen 
 
Zur Förderung von Brutbiotopen für Vogelarten sind bei Neubauten bauseitig an allen Gebäu- 
den Einbau-Nistkästen für Mauersegler, Schwalbenart en oder Haussperlinge vorzusehen (Zwei 
Nistkästen je Gebäude). 
 
Im Zusammenhang mit den planungsrechtlich zulässige n Rodungs- und Bauarbeiten gehen 
Nistmöglichkeiten und Quartiere für Baum-, Höhlen-,  Nischen- und Gebäudebrüter verloren. 
Hierfür muss ein Ersatz für die Aufrechterhaltung d es Angebots an Quartieren innerhalb des 
Geltungsbereichs geschaffen werden. Hierzu sind Nis t- oder Quartiershilfen für Baum-, Höh- 
len- und Nischenbrüter bzw. für Fledermäuse als Ers atz in einem zeitlich vorgezogenen Zeit- 
raum in räumlicher Umgebung anzubringen. 
 
Um den Verlust eines Höhlenquartiers (Baum Nr. 159 und 202) auszugleichen, sind innerhalb 
der Gartenanlage des Alice-Hospitals 3 Fledermauskä sten an geeigneter Stelle vor Fällung des 
Baumes anzubringen. Eine Umweltbaubegleitung (UBB) hat den Ort der Anbringung der Fle- 
dermauskästen zu bestimmen und zu dokumentieren. So llten weitere Höhlenbäume im Zuge 
der Fällung von der UBB erfasst werden, so sind auc h hier je Höhlenquartier mindestens 2 
Fledermauskästen an geeigneter Stelle anzubringen. Die Dokumentation über die Anbringung 
der Kästen ist selbständig an die zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) weiterzuleiten. 
 
10.5 Kontrolle von potentiellen Tierquartieren 
 
Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese zu jeder Zei t auf Tierbesatz (Fledermäuse, Bilche, 
gebäudebrütende Vogelarten) zu untersuchen. Potenti elle Quartiere sind unmittelbar vor Be- 
ginn der Abrissarbeiten zu verschließen, um einen Besatz ausschließen zu können. 
 
Bei der Fällung von Bäumen ist im Vorfeld eine Unte rsuchung auf Höhlen und andere Struktu- 
ren, die Ruhe- und Fortpflanzungsstätten für Fleder mäuse, Vögel oder Bilche bieten können, 
durchzuführen. Falls Tiere vorgefunden werden, muss  auf deren selbstständigen Auszug gewar- 
tet und die Höhle anschließend verschlossen werden. 
 
Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holzhaufen müss en vor Baufeldfreimachung händisch 
beräumt werden; werden dabei besonders geschützte A rten wie Gartenschläfer, Igel oder 
Blindschleichen während der Winterruhe angetroffen,  ist dies der Unteren Naturschutzbehörde 
zu melden und das weitere Vorgehen festzulegen. 
Die Tötung einzelner Tierindividuen kann so minimiert bzw. ausgeschlossen werden. 
 
Hierauf wird im Bebauungsplan (Ziffer V. 3) hingewiesen.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 35 
 
10.6 Dachbegrünung 
 
Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Min destgröße von 20 m² sind extensiv als 
Gras-Staudendach zu begrünen. Die Vegetationsschich t muss eine Mächtigkeit von mindes- 
tens 0,12 m aufweisen. Fenster, Be- und Entlüftungs öffnungen, Dachterrassen und techni- 
sche Aufbauten, sind ausgenommen. Anlagen für Solar thermie und Photovoltaikanlagen 
müssen mit der Dachbegrünung kombiniert werden könn en und schließen sich gegenseitig 
nicht aus. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhal ten. 
Die Dachbegrünung kann das lokale Klima positiv bee influssen, während sie gleichzeitig der 
Fauna als Lebensraum und Nahrungshabitat dient. Auß erdem trägt sie zur Rückhaltung und 
Reinigung von Niederschlagswasser bei und verzögert  dessen Abfluss. 
 
10.7 Vorgartenzone 
 
Die mit 6,0 m definierte Vorgartenzone, gemessen ab  der Grundstücksgrenze an der öffentli- 
chen Verkehrsfläche, ist gärtnerisch anzulegen und dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. 
Dies gilt nicht für Gemeinbedarfsflächen. Innerhalb  der Vorgartenzonen sind nur die notwen- 
digen Hauszugänge sowie Zufahrten zu den Stellplätz en und Tiefgaragen zulässig. Alle ande- 
ren baulichen Anlagen einschließlich der gem. Ziff.  6.3 zulässigen Nebenanlagen sind in der 
Vorgartenzone ebenso wie Schottergärten nicht zuläs sig. Gärtnerisch angelegte Flächen ha- 
ben durch ihren Vegetationsanteil positive Auswirku ngen auf das lokale Klima. Sie können 
auch Habitate für Tiere darstellen oder der Biotopv ernetzung dienen. Ein geringer Versiege- 
lungsgrad steigert die jeweiligen positiven Auswirk ungen noch. Vorgartenzonen prägen das 
Stadtbild mitunter ganz entscheidend, weshalb dort keine weiteren Nebenanlagen und Ar- 
beits- oder Lagerflächen entstehen sollen. Dies ist  für die Wirkung des Stadtbildes im An- 
schluss an die Villenkolonie der Mathildenhöhe und der Welterbestätte von besonderer Be- 
deutung. Das trifft vor allem für die Bereiche der offenen Bebauung entlang der Pützerstraße 
sowie der Erich-Ollenhauer-Promenade zu, die bis an  die Villengärten der Mathildenhöhe 
heranreicht. 
 
10.8 Begrünung von Tiefgaragendachflächen 
 
Tiefgaragen und andere bauliche Anlagen unterhalb d er Geländeoberfläche, die nicht durch 
oberirdische bauliche Anlagen oder Erschließungsflä chen überdeckt sind, sind mit einer Ve- 
getationsschicht von mind. 0,8 m Stärke (zuzüglich Filter- und Drainageschicht) zu überde- 
cken und gärtnerisch anzulegen. Für die neu geplant e Tiefgarage auf dem Gelände des Ali- 
cen-Hospitals sind unterschiedliche Überdeckungsstä rken für die Vegetationsschichten ver- 
bindlich nach dem Detailplan „Vegetationsschichten TG-Alice-Hospital“ vorzusehen, der als 
Teilplan A im Planteil enthalten ist. 
 
10.9 Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospita l 
 
Um den Verlust von Gehölzen auszugleichen, ist die Anzahl der gerodeten Bäume sowie 
Sträucher innerhalb der Parkanlage mindestens in gl eicher Anzahl zu ersetzen. Hierfür sind 
vorwiegend heimische und standortgerechte Sträucher  und Bäume zu verwenden. Zur Wie- 
derherstellung der Parkanlage sind die Vorgaben des  „Freiflächengestaltungsplan (Kresse 
2020)“ sowie der Detailplan „Vegetationsschichten TG Alice-Hospital“ (Teilplan A) anzuwenden.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 36 
10.10 Fassadenbegrünung 
 
Die Begrünung von Fassaden bzw. Fassadenteilen hat einen positiven mikroklimatischen Ef- 
fekt auf die Umgebung und bedingt gleichzeitig eine  Erhöhung des Lebensraumanteils für 
Vögel, Insekten und vereinzelt kleine Säugetiere. D ie Fassaden sind daher zu mindestens 
25 % zu begrünen, sofern bautechnische oder brandte chnische Regelungen dem nicht wider- 
sprechen. Es wird empfohlen, Arten aus der Pflanzli ste zu verwenden. Ausnahmen von dieser 
Festsetzung können im Bereich der Gemeinbedarfsfläc he durch technische Anforderungen 
oder auf besonderen Nachweis entstehen. 
 
 
11. Anpflanzen und Erhalt von Bäumen, Sträuchern un d sonstigen Pflanzungen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) 
 
11.1 Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen 
 
Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgeset zten Einzelbäume und Baumgruppen sind 
dauerhaft zu erhalten und bei Beschädigung oder Erk rankung durch geeignete Maßnahmen 
zu behandeln. Ausgefallener Bewuchs ist durch einhe imische und standortgerechte 
Neupflanzungen entsprechend der Pflanzliste (Ziffer  V. Nr. 16. im Planteil) zu ersetzen und 
dauerhaft zu erhalten. Der Erhalt von für Tiere wic htigen innerstädtischen Biotopstrukturen 
(Lebensraum- und Nahrungshabitate), sowie der Erhal t der klimatischen Ausgleichsfunktion 
und ortsbildprägenden Baumstrukturen wird durch die se Festsetzung angestrebt. 
 
11.2 Anpflanzen von Bäumen und sonstigen Bepflanzun gen 
 
Bei Anpflanzungen sind, soweit andere Festsetzungen  des Bebauungsplans dem nicht entge- 
genstehen, vorwiegend einheimische, standortgerecht e Laubbäume und Sträucher entspre- 
chend der Artenempfehlung zu verwenden. Darüber hin aus sind Flächen naturnah mit gebiets- 
heimischen Kräutern und Gräsern zu bepflanzen. Bäum e und Sträucher tragen zur Produktion 
von Frisch- und Kaltluft bei, spenden Schatten und besitzen eine Filterfunktion gegenüber 
Feinstaubpartikeln. Außerdem stellen insbesondere h eimische Arten und ältere Großbäume 
für viele Tierarten Habitate zur Verfügung. Durch d en entsprechenden Substrataufbau über 
der Tiefgarage sind Bepflanzungen mit Bäumen und Gr oßsträuchern realisierbar. 
 
11.3 Baumschutzmaßnahmen 
 
Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im  Bereich der Baustelle vor Beschädi- 
gungen von Stamm und Wurzelraum durch Sicherungsmaß nahmen entsprechend der DIN 
18920 zu schützen.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 37 
B. AUFNAHME VON AUF LANDESRECHT BERUHRENDEN REGELUN GEN IN 
DEN BEBAUUNGSPLAN 
 
 
1. Gestaltung der baulichen Anlagen 
 
Die Nähe zur Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstad t“ und die Lage eines großen Teils des 
Geltungsbereichs innerhalb der Pufferzone der Welte rbestätte erfordert es, dass die Gestal- 
tung der Umgebung in ihren typischen Merkmalen erha lten bleibt. 
 
Das nordwestlich an die Mathildenhöhe angrenzende Q uartier ist von einer Bebauung unter- 
schiedlicher Zeitepochen umgeben, die ihre Entstehu ngszeit z. T. vor der Neubebauung der 
Mathildenhöhe haben. Aber auch in der Wiederaufbauz eit sind qualitätvolle Bauten entstan- 
den, darunter der Meisterbau von Ernst Neufert an d er Pützerstraße. Die Umgebung der Ma- 
thildenhöhe stellt somit einen gestalterisch anspru chsvollen Stadtraum dar. 
 
Insbesondere findet sich eine Reihe von Gebäuden, d ie aus der Zeit bis 1900 (Gründerzeit- 
bauten) stammen und als erhaltenswerte Bausubstanz angesehen werden können. Ihre archi- 
tektonischen Elemente sollen erhalten oder wieder h ergestellt werden. 
 
Die vorhandenen Qualitäten im Viertel sowie die Nac hbarschaft zur Welterbestätte sind mit 
gestalterischen Anforderungen verbunden, welche sic herstellen, dass sich das Quartier auch 
weiterhin als ein homogener Teil des Stadtbildes da rstellt. 
 
 
1.1 Dachgestaltung 
 
1.1.1 Dachform 
 
Die Gestaltung der Dachlandschaft ist besonders in Gebieten mit topografisch bewegtem 
Gelände von besonderer gestalterischer und städteba ulicher Bedeutung. Durch ihre Fernwir- 
kung prägt die Dachlandschaft an der westlichen Sei te der Mathildenhöhe das Siedlungsbild 
mit. Auch an den Blickbeziehungen entlang der Erich -Ollenhauer-Promenade ist sie für den 
Stadtraum kennzeichnend. Die Dächer mit ihrer Farbi gkeit und den typischen Materialien 
stellen einen überlieferten Teil der Baugeschichte und somit auch der Umgebung der Welter- 
bestätte dar. Daher ist die Dachlandschaft im Ansch luss an die Welterbestätte zu schützen. 
 
Für die denkmalgeschützten Gebäude ist die jeweils vorhandene Dachform zu schützen und 
zu erhalten. Für alle weiteren Gebäude wurde die im  Bestand dominierende Dachform fest- 
geschrieben. Bei Baumaßnahmen an bestehenden Dächer n ist die für den jeweiligen Gebäu- 
dtyp charakteristische Dachform zu erhalten und ggf . wiederherzustellen. 
 
Während im östlichen Teilbereich am Lucasweg mit de r gründerzeitlichen Bebauung das stei- 
lere Satteldach vorzufinden ist, ist für die Nachkr iegsarchitektur entlang der Pützerstraße 
und auch an der Dieburger Straße das flacher geneig te Satteldach gestaltsprägend. Mögliche 
Neubauten sollen sich mit der Dachform an die Umgeb ung anpassen. 
 
Bei geneigten Dächern sind die Dachneigungen der Ha uptbaukörper symmetrisch auszu-
bilden. Als Dachneigung sind mindestens 30° und höc hstens 45°, in besonderen Fällen (oD)

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 38 
35° zulässig. Bei eingeschossigen Anbauten können a uch flacher geneigte Dächer und Flach- 
dächer zugelassen werden. 
 
1.1.2 Dachaufbauten und Dachgauben 
 
Die Festsetzungen zu den Dachelementen (Dachaufbaut en) orientieren sich an den Elemen- 
ten, die im Planungsgebiet vorliegen. In den überwi egenden Fällen sind die Dachaufbauten 
im Bestand eher zurückhaltend, die Dachflächen domi nieren. Um den Dachausbau für zeit- 
gemäßes Wohnen nicht zu erschweren, wird die Maxima lbreite für Dachgauben mit 2,50 m 
festgesetzt. Mit dieser mittleren Größe soll ein Be zug zur vorhandenen Bebauung sicherge- 
stellt werden. 
 
Auch werden als Grundregel die Abstände zu den jewe iligen Dachenden als auch die Abstän- 
de zum First und zur Traufe definiert. Die Dachfläc he soll als Hauptelement weiterhin erhal- 
ten bleiben. 
 
Die Dachaufbauten sind als Giebel-, Kasten- oder Sc hleppgauben auszubilden und an der 
Oberseite mit Ziegeln, Schindel oder Kupfer-/Zinkbl ech einzudecken. 
 
Für die Wohnbebauung beidseitig der Pützerstraße we rden Dachgauben und Dachaufbauten 
grundsätzlich ausgeschlossen. Damit soll der einhei tlichen und typischen Dachlandschaft 
dieser Bebauung mit Mehrfamilienhäusern aus den 195 0er Jahren Rechnung getragen wer- 
den und mögliche Beeinträchtigungen der Sichtbezieh ungen zur Mathildenhöhe verhindert 
werden. 
 
1.2 Gebäudefassaden 
 
Die Vorgaben zur Fassadengestaltung und zum Fassade nmaterial orientieren sich an den 
vorhandenen Materialien der überwiegenden Lochfassa den. Ortsuntypische Materialien wer- 
den im Interesse der Bedeutung des Quartiers für di e Umgebung der Welterbestätte ausge- 
schlossen. 
 
1.3 Antennenanlagen 
 
Technische Anlagen, welche an den Fassaden angebrac ht werden, können das Erscheinungs- 
bild des Stadtraums negativ beeinflussen. Daher wir d das Errichten von Antennen und Para- 
bolspiegeln auf die Fassadenteile beschränkt, welch e von öffentlichen Flächen aus nicht ein- 
sehbar sind. So soll gewährleistet werden, dass kei ne störenden Einflüsse den Stadtraum mit 
seinen Sichtbeziehungen prägen, die auch für die vi suelle Integrität der Welterbestätte von 
Bedeutung sind. 
 
1.4 Werbeanlagen und Warenautomaten 
 
Werbeanlagen in Form von Blinklichtern, im Wechsel oder in Stufen ein- und ausschaltbare 
Leuchten, als laufende Schriftbänder, als projizier ende Lichtbänder und als spiegelunterlegte 
Schilder sowie freistehende Werbeanlagen oder Werbe anlagen auf oder über Dach sind unzu- 
lässig, da sie gebietsuntypisch sind und den Gesamt eindruck dieses Wohnquartiers am nördli- 
chen und westlichen Rand der Mathildenhöhe nachteilig beeinflussen würden. 
 
Gerade im Zusammenhang mit der internationalen kult urellen Bedeutung der Welterbestätte 
mit ihren Gebäude und Anlagen sollen Werbeanlagen d en optischen Zugang und die Wertigkeit

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 39 
des gesamten Quartiers nicht negativ beeinflussen. Aus diesem Grund wurden differenzierte 
Festsetzungen zur Größe und zur Anbringungshöhe der Werbeanlagen festgelegt. 
 
1.5 Solaranlagen 
 
Solaranlagen haben aufgrund ihrer Größe und Gestalt ung eine starke optische Wirkung auf das 
Erscheinungsbild des Quartiers. Eine unruhige Gesta ltung der Dachflächen sowie die Blendwir- 
kung über weite Distanzen sollen in der Schutzzone des Ensembles Mathildenhöhe vermieden 
werden. Gleichwohl sollen Solaranlagen als Beitrag zum Klimaschutz auf allen Dächern zuge- 
lassen werden, wenn sie durch integrierte Bauweisen  weniger störend in Erscheinung treten. 
Deshalb sind sie auf Flach- wie geneigten Dächern nach bestimmten Vorgaben zulässig. 
 
So können Solaranlagen auf geneigten Dächern zugela ssen werden, wenn sie sich in Bauweise 
und Farbgebung in das vorhandene Ziegeldach einfüge n. Neuere Bauarten können bündig in 
die Dachflächen eingesetzt werden und weisen eine w eitgehend gleiche Struktur wie die Dach- 
ziegel auf. Innerhalb der Pufferzone sowie der Sich tbeziehungen von und zur Welterbestätte 
bestimmt sich die Zulässigkeit auch durch die optis che Wirkung, welche keine grundlegende 
Störung für die Dachlandschaft darstellen darf. Die se wird jedoch nicht im Rahmen der Bau- 
leitplanung festgesetzt, sondern leitet sich aus de m Denkmalschutzgesetz her (Umgebungs- 
schutz). 
 
 
2. Grundstücksfreiflächen 
 
2.1 Einfriedungen 
 
Einfriedungen und deren Gestaltung sind von großer Bedeutung für das Erscheinungsbild eines 
Quartiers. Mit den differenzierten Festsetzungen zu Material und Höhe der Einfriedungen sollen 
negative Auswirkungen auf das Stadtbild verhindert werden. 
 
2.2 Stützmauern 
 
Auf Grund der unterschiedlichen Topografie und der starken Geländemodellierung sind im 
Geltungsbereich Stützmauern teilweise notwendig. Ch arakteristisch sind die historische 
Stützmauer an der Dieburger Straße sowie die Mauer auf der Rückseite des Alice-Hospitals 
parallel zum Platanenhain und zur Erich-Ollenhauer- Promenade. 
 
Grundsätzlich soll zur Sicherung eines einheitliche n Erscheinungsbildes an den öffentlichen 
Verkehrsflächen nur eine begrenzte Auswahl an Mater ialien zur Anwendung kommen. Zuläs- 
sig sind Trockenmauerwerk, Natursteinmauerwerk und Blendmauerwerk aus Naturstein. In- 
nerhalb und zwischen den Grundstücken sind auch Zie gelmauern sowie im Bereich der 
Hochhausbebauung an der Dieburger Straße Betonstütz mauern bis zu einer Höhe von 0,5 m 
zulässig. 
 
2.3 Private Grundstücksfreiflächen 
 
Aus stadtgestalterischen Gründen sowie zur Steigeru ng der Qualität der Freiräume und der 
Aufenthaltsqualität sind die Grundstücksfreiflächen  gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten. 
Die Gebäudevorflächen dürfen aus diesen Gründen nic ht als Arbeits- oder Lagerflächen benutzt 
werden und sind, soweit sie nicht Zuwege oder Zufah rten sind, gärtnerisch zu gestalten und zu 
erhalten. Diese Festsetzung dient der Aufwertung des Stadtbildes.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 40 
 
Von besonderer Bedeutung sind die privaten Grünfläc hen der gestalterisch prägenden Wohnan- 
lage entlang der Pützerstraße und der westlichen Di eburger Straße. Der offene zusammenhän- 
gende Charakter dieser Grünflächen, der mit den Geb äuden zusammen ein Dokument der 
Wohnanlagen der 50er Jahre darstellt, darf nicht du rch einschränkenden und parzellierenden 
Bewuchs innerhalb der Gesamtanlage zerstört werden. 
 
Die nicht überbauten Grundstücksfreiflächen sind gä rtnerisch anzulegen, zu bepflanzen und 
als Grünflächen dauerhaft zu erhalten. Notwendige Z uwegungen und zulässige Nebenanlagen 
sind davon ausgenommen. Ausnahmen bilden auch die z ur Erschließung notwendigen Flächen, 
Terrassenflächen, Fahrradstellflächen und Kinderspielflächen. 
 
Mit der Festsetzung eines Baumes pro 200 m
2 Grundstücksfläche wird der durchgrünte und 
teilweise parkartige Charakter des Gebietes gestützt. 
 
2.3.1 Stellplätze/Oberflächen 
 
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundst ücke sowie private Stellplätze sind was- 
serdurchlässig auszuführen; als wasserdurchlässige Beläge gelten u. a. wasserdurchlässige 
Pflastersysteme, Porenpflaster, Pflasterbeläge mit einem Fugenanteil von mind. 20 % und Ein- 
fachbefestigungen wie z. B. Schotterrasen und wassergebundene Wegedecken. 
 
Damit wird eine übermäßige Versiegelung der Grundst ücksfreiflächen verhindert und der 
gewünschte Charakter der einheitlichen, die Gebäude  umgebenden Grünanlage unterstützt. 
 
2.3.2 Abgrabungen 
 
Außerhalb der als überbaubar ausgewiesenen Grundstü cksflächen sind Abgrabungen zulässig. 
Die Geländeabgrabungen sind im Sinne einer Geländem odellierung bis maximal 0,5 m, bezo- 
gen auf den natürlichen Geländeverlauf zulässig und  als weich ausgezogene Böschungen mit 
einer Böschungsneigung von max. 35° zu gestalten. U m den Anschluss des natürlichen Gelän- 
des an die Gebäude als Bezugspunkt zu gewährleisten , sind Abgrabungen bis zu einer max. 
Breite von 40 % der jeweiligen Gebäudeseite zulässig. 
 
 
3. Erhaltenswerte Bausubstanz 
 
Das Gebiet ist im Bereich der geschlossenen Bebauun g geprägt von einigen Gebäuden aus 
der Zeit vor 1900. Diese Bebauung ist kennzeichnend  für die Architektur, die bis zum Auf- 
bruch in eine neue Architekturepoche durch die Küns tlerkolonie maßgebend war und dem 
inhaltlich einen neuen Ansatz gegenüberstellt. Die Architektur der Gründerzeit um und vor 
1900 ist geprägt von reichhaltiger Ornamentik aus S andstein, materialsichtigen Fassaden 
oder auch Dachzierwerk. Diese Elemente sollen erhal ten bleiben, um die gestalterischen Qua- 
litäten dieser Zeit zu bewahren und zu pflegen.

Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordwest – Begründung 41 
C. NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN 
 (§ 9 Abs. 6 BauGB) 
 
1. Denkmalschutz 
 
Zum Zeitpunkt des Ausstellungsverfahrens zum Bebauu ngsplan sind folgende Gebäude als 
Kulturdenkmäler (Einzeldenkmäler) gemäß § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz 
(HDSchG) ausgewiesen: 
 
- Pützerstraße 6, 6a, 6b, (Ledigenwohnheim von Erns t Neufert) 
- Dieburger Straße Nr. 31 (Hauptgebäude Alice-Hospi tal), 
- Dieburger Straße 55 (Stadtvilla) 
- Erbacher Straße 4 mit Hinterhofbebauung (Baubüro für die Künstlerkolonie) 
 
Als Sachteile sind gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG ausgewie sen: 
 
- Stadtbrunnen Merckstraße  
- Brunnen von Joseph-Maria-Olbrich  
 
Weiterhin sind die unterirdischen Anlagen der ehema ligen Brauereikeller in der Dieburger 
Straße 55 und 61 sowie der diese unterhalb der Dieb urger Straße verbindende Brauereikanal 
als Kulturdenkmäler ausgewiesen.  
 
D. HINWEISE 
 
In den Bebauungsplan O 31 sind Hinweise aufgenommen  worden, um planungsrelevante In- 
formationen zum besseren Verständnis und zur Beacht ung zur Verfügung zu stellen. 
 
Die Hinweise beziehen sich auf die Einsehbarkeit vo n Normen, die Darstellung der Pufferzone 
zum UNESCO-Welterbe, sowie auf  Artenschutz, Biodiv ersität, Umweltschutz, Bodendenkmä- 
ler, Bodenveränderungen, Altflächen, Altstandorte, Kampfmittelbelastung, Klimaschutz, Lei- 
tungsschutzmaßnahmen, geltende Satzungen und eine P flanzliste. 
 
 
Statistische Angaben 
 
Fläche des Geltungsbereichs:   76.930 m2 
Wohngebiet e (WA  und WB ) 30.629 m2 
Öffentliche Verkehrsfläche  17.803 m2 
Fläche für Gemein bedarf  
Gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einri chtungen 28.498 m2

TEIL B: UMWELTBERICHT 
GEMÄß §§ 2 ABS. 4 UND 2A BAUGB 
 
O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST  
MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNGPLANUNG  
 
IN DER WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
7. MAI 2021 
 
 
REDAKTIONELL ÜBERARBEITET 22.03.2022

Erstellt von: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Im Auftrag von:  WerkStadt Architekten+ Stadtplaner 
Magdalenenstraße 17 
64289  Darmstadt

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  1 
Inhaltsverzeichnis  
I Einleitung .............................................................................................................. 4 
1 Beschreibung des Planungsvorhabens .............................................................. 4 
 Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs ...................................................................... 4 1.1 
 Anlass und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes sowie der Grünordnungsplanung 1.2 
 ............................................................................................................................................................... 5 
 Bedarf an Grund und Boden ....................................................................................................... 8 1.3 
 Zu erwartende Wirkfaktoren und Vorbelastungen ......................................................... 10  1.4 
2 In den Fachgesetzen und Fachplänen festgelegte Ziele ................................ 11  
 Übergeordnete Fachplanungen ............................................................................................. 12  2.1 
 Schutzgebiete und -objekte .................................................................................................... 17  2.2 
 Naturräumliche Zuordnung und Gliederung .................................................................... 18  2.3
Verwendete Datengrundlagen ........................................................................................................... 19  
3 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes 
(Basisszenario) im Wirkungsbereich des Bauleitplans ................................... 20  
 Tiere und artenschutzrechtliche Belange ............................................................................ 20  3.1 
 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) ...................................................................................... 26  3.2 
 Biologische Vielfalt ...................................................................................................................... 29  3.3 
 Boden ............................................................................................................................................... 29  3.4 
 Fläche................................................................................................................................................ 31 3.5 
 Wasser .............................................................................................................................................. 31  3.6 
 Klima ................................................................................................................................................. 32  3.7 
 Stadtbild .......................................................................................................................................... 35  3.8 
 Mensch und Gesundheit ........................................................................................................... 35  3.9 
 Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz) ............................................................................... 37  3.10 
 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren 3.11 
Umweltbelangen .......................................................................................................................... 39  
4 Entwicklungsprognosen bei Durchführung der Planung .............................. 40  
 Tiere und artenschutzrechtliche Belange ............................................................................ 40  4.1 
4.1.1  Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 42  
 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) ...................................................................................... 43  4.2 
4.2.1  Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 44  
 Biologische Vielfalt ...................................................................................................................... 44  4.3 
4.3.1  Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 44  
 Boden ............................................................................................................................................... 45  4.4 
4.4.1  Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 45  
 Fläche................................................................................................................................................ 46 4.5 
4.5.1  Umweltschützende Maßnahmen  ........................................................................................ 46  
 Wasser .............................................................................................................................................. 46  4.6 
4.6.1  Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 46  
 Klima ................................................................................................................................................. 47  4.7 
4.7.1  Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 48  
 Landschafts- bzw. Stadtbild ..................................................................................................... 48  4.8 
4.8.1  Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 49  
 Mensch und Gesundheit ........................................................................................................... 49  4.9

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  2 
4.9.1  Umweltschützende Maßnahmen ........................................................................................... 50  
 Kultur und Sachgüter.................................................................................................................. 50  4.10 
4.10.1  Umweltschützende Maßnahmen ...................................................................................... 51  
 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .............................................................. 51  4.11 
4.11.1  Umweltschützende Maßnahmen ...................................................................................... 51  
5 Weitere zu betrachtende Umweltbelange ...................................................... 52  
 Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, 5.1 
Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen ....................... 52  
 Art und Menge der erzeugten Abfälle/Abwässer und ihrer Beseitigung und 5.2 
Verwertung ..................................................................................................................................... 52  
 Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima und Anfälligkeit des Vorhabens 5.3 
gegenüber den Folgen des Klimawandels ......................................................................... 53  
 Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle (Störfälle) und Katastrophen .... 54  5.4 
6 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN .................................................................... 54  
 Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB ... 54  6.1 
 Verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich .................. 55  6.2 
 Übersicht über die Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung und Ausgleich55  6.3 
 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung ............................................................. 56 6.4 
 Zusammenfassung der Artenschutzrechtliche Prüfung ................................................ 60  6.5 
7 Vorschläge für grünordnerische Festsetzungen zur Aufnahme in den 
Bebauungsplan .................................................................................................. 63  
8 Geplante Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ................................ 69  
9 Übersicht bei Nichtdurchführung der Planung (Umweltzustand) und 
Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................ 69  
10  Hinweise auf Schwierigkeiten, Lücken oder fehlende Erkenntnisse hinsichtlich 
der Angaben der verwendeten technischen Verfahren ................................. 70  
11  Allgemein verständliche Zusammenfassung .................................................. 70  
 
 
Abbildungsverzeichnis: 
Abbildung 1:  Geltungsbereich des Bebauungsplans O 31 Mathildenhöhe Nord-West 
 der Wissenschaftsstadt Darmstadt ................... ......................................................... 5 
Abbildung 2: Flächennutzungsplan (FNP) zum Landscha ftsplan der Wissenschaftsstadt 
 Darmstadt, Stand 2018 ............................. ................................................................... 14  
Abbildung 3:  Landschaftsplan Darmstadt - Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten, 
 1997 ............................................. ........................................................................................ 16  
Abbildung 4:  Landschaftsplan Darmstadt – Entwicklungskarte, 2003 .................................. 17  
Abbildung 5:  Naturräumliche Gliederung Darmstadts, Ausschnitt aus dem 
 Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan (Wissensch aftsstadt 
 Darmstadt 2015) ................................... .......................................................................... 18

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  3 
Abbildung 6:  Untersuchungsergebnisse Vogel, Fledermäuse und Baumhöhlen mit den    
 Teilgebieten 1 und 2 (naturplan 2019) ............. ..................................................... 21  
Abbildung 7:  Ausschnitt aus der Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt 
 Darmstadt, Institut für Klima- und Energiekonzepte (2 016) .......................... 33  
Abbildung 8:  Lärmkartierung (tagsüber) (HLUG 2017) ............................................................... 36  
Abbildung 9:  Auszug aus der Denkmaltopografie der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
 Landesamt für Denkmalfplege Hessen, 2022 (Geltungsb ereich schwarz 
 gerissen dargestellt) .............................. ........................................................................ 38  
Abbildung 10:  MGI, Lärmempfindlichkeit, Fluchtdistanz und Darlegung der 
 Empfindlichkeit   (naturplan 2019) ................ ........................................................ 40  
Abbildung 11:  Maßgebliche Außenlärmpegel nachts, Gruschka 2018 ................................. 49  
 
Tabellenverzeichnis: 
Tabelle 1:  Verteilung der Biotoptypen (Nutzungstypen) innerhalb des 
 Geltungsbereichs vor Planungszustand (Bestand) ..... ........................................ 9 
Tabelle 2:  Verteilung der Biotoptypen (Nutzungstypen) innerhalb des 
Geltungsbereichs nach Planungzustand (Planung) ............................................ 9 
Tabelle 3:   Übersicht der voraussichtlich zu erwartenden Wirkfaktoren im bau-, 
anlage-und betriebsbedingten Zustand............................................................... 11  
Tabelle 4:   Wesentliche übergeordnete Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und  
  Verordnungen für die jeweiligen Schutzgüter und Kurzbe schreibung der  
  Berücksichtigung bei der Aufstellung des Bebauungsp lanes ...................... 11  
Tabelle 5:   Naturräumliche Gliederung des Geltungsbereichs .......................................... 18  
Tabelle 6:  Im Rahmen der Untersuchungen erfasste Vogelarten (naturplan 2019) . 23  
Tabelle 7:  Im Rahmen der Erfassungen im Jahr 2019 fes tgestellte Fledermausarten 
(naturplan 2019) ......................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.  
Tabelle 8:  Zusammenfassung der wichtigsten meterologischen Parameter............... 32  
Tabelle 9:  Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der 
Auswirkungen auf die Schutzgüter ........................................................................ 56  
Tabelle 10:   Beschreibung der Ausgleichsmaßnahem im Geltungsbereich..................... 62  
 
Anhang: 
I.  Pflanzliste 
II.  Baumliste (Tabelle) 
III.  Eingriffs-/Ausgleichsbilanz (KV-Tabelle Bestand/Planung) nach Hessi- 
scher Kompensationsverordnung 
IV.  Baum- und Biotopbestandsplan Mathildenhöhe O 31 (Bestand/Planung) 
V.  Grünordnungsplan

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  4 
Teil  B  UMWELTBERICHT 
I EINLEITUNG 
Im Bauleitplanverfahren O 31 Mathildenhöhe Nord-West ist gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetz- 
buch (BauGB) eine Umweltprüfung durchzuführen. Als selbstständiger Bestandteil im Bau- 
leitplanverfahren fasst die Umweltprüfung alle umweltrelevanten Belange im Umweltbericht 
für die Behörden und die Öffentlichkeit zusammen und wird im Laufe des Verfahrens fort- 
geschrieben. Inhaltliches Ziel ist die Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes (Ba- 
sisszenario) sowie die Darstellung und Bewertung (Prognose) möglicher Auswirkungen des 
Bebauungsplanentwurfes auf die Umwelt. 
Die zu prüfenden Inhalte richten sich dabei nach Anlage 1 BauGB und Anhang 1 der EU-
SUP-Richtlinie sowie nach den festgelegten Zielen der einschlägigen Fachgesetze und -
pläne. Die landschaftspflegerischen Belange von Natur und Landschaft sind nach § 1 Abs. 6 
Nr. 7 BauGB sowie nach den Belangen des Bodenschutzes gemäß § 1a Abs. 2 BauGB für den 
Geltungsbereich (Planungsgebiet) zu beachten. Bei erheblichen Auswirkungen des Pla- 
nungsvorhabens auf die Umwelt hat nach § 1a Abs. 3 BauGB ein Ausgleich durch geeignete 
Darstellungen und Festsetzungen im Bebauungsplan nach §§ 5 und 9 (Flächen und Maß- 
nahmen) oder anhand von vertraglichen Vereinbarungen (§ 11) zu erfolgen. Die Eingriffsre- 
gelung gilt es dabei gemäß § 7 Abs. 6 Ziff. 7 BauGB zu berücksichtigen. 
Grundlage zur Beurteilung der Auswirkung auf die Umwelt ist der Bebauungsplanentwurf  
O 31 Mathildenhöhe Nord-West zum Stand der Offenlage des Büros  W
ERK STADT ARCHITEK- 
TEN UND STADTPLANER  aus Darmstadt. 
1 BESCHREIBUNG DES PLANUNGSVORHABENS 
 Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs 1.1 
Der rund 7,65 ha große Geltungsbereich liegt zwischen dem Martins- und Woogsviertel 
rund ein Kilometer fußläufig von der Darmstädter Innenstadt entfernt. Der Geltungsbereich 
wird nach Norden von der Dieburger Straße, nach Süden vom Olbrichweg, der Erich-
Ollenhauer-Promenade und Erbacher Straße, nach Osten bzw. Westen vom Lucasweg bzw. 
der Merckstraße eingegrenzt. 
Zwischen dem Lucasweg und der Stiftstraße liegt als größtes zusammenhängendes Grund- 
stück das Alice-Hospital. Seit 1883 ist das Grundstück Standort der Klinik, dessen 1935 fer- 
tiggestelltes, heute denkmalgeschützte Haupthaus, d en zentralen Punkt des Klinikareals 
bildet. Über die Jahre ergänzten sich weitere medizin ische Einrichtungen und Gebäude 
rund um das Haupthaus. Seit kurzem gehört auch das denkmalgeschützte Gründerzeitge- 
bäude an der Dieburger Straße 61 zum Alice-Hospital-Komplex. Rückseitig des Haupthauses 
schließt sich die Parkanlage des Krankenhauses an, die an den Olbrichweg und an die 
denkmalgeschützte Freifläche der Mathildenhöhe angrenzt. Im Osten wird der Geltungsbe- 
reich durch eine geschlossene Häuserzeile entlang des Lucasweges begrenzt. Die in Teilen

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  5 
gut erhaltene gründerzeitliche Wohnbebauung wurde nach dem Krieg auf den bestehenden 
Parzellen wieder aufgebaut. Die schmalen Grundstücke mit rückwärtigen Privatgärten kon- 
trastieren im östlichen Bereich stark mit den großmaßstäblichen Gebäudestrukturen des be- 
nachbarten Alice-Hospitals. Im westlichen Geltungsbereich dominieren zwischen der Merck- 
und Pützerstraße bis zu fünfstöckige kasernenartige Zeilenbauten aus den 60er Jahren. Zwi- 
schen den nord-süd ausgerichteten Gebäuden liegen größere Rasenflächen mit alternieren- 
den Baum- und Gehölzstandorten. 
 
Abbildung 1:  Geltungsbereich des Bebauungsplans O 3 1 Mathildenhöhe Nord-West der  
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Während an der Pützerstraße und dem Lucasweg reine W ohnnutzungen überwiegen, be- 
finden sich in den Erdgeschossbereichen der Dieburg er Straße vornehmlich Gewerbeflä- 
chen mit örtlicher Nahversorgungsfunktion sowie kle ine Dienstleistungsbetriebe. Durch 
die Nähe zur Innenstadt ist der Bereich gerade an der Dieburger Straße stark durch Fuß- 
und Radfahrer sowie durch motorisierten Individualverkehr (MIV) frequentiert und bildet ei- 
nen verkehrlichen Knotenpunkt im Bereich der Pützerstraße. Insgesamt stellt sich der Gel- 
tungsbereich gegenüber den umgebenden Stadtquartieren als weniger dicht bebaut und 
stadtstrukturell inhomogener dar. 
 Anlass und wichtigste Ziele des Bebauungsplanes sowie der Grünordnungsplanung 1.2 
Für den Geltungsbereich gibt es aktuell keinen rechtsgültigen Bebauungsplan. Ziel des Be- 
bauungsplanentwurfes O 31 Mathildenhöhe Nord-West, ist die Erhaltung und geordnete

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  6 
Weiterentwicklung der städtebaulichen Struktur, unter Berücksichtigung denkmalpflegeri- 
scher und grünordnerischer Belange. 
Die „Mathildenhöhe Darmstadt“ ist im Juli 2021 in die UNESCO-Liste des Kultur- und Natur- 
erbes der Welt aufgenommen worden. Schon im Vorfeld wurde für die beantragte Stätte ei- 
ne Pufferzone festgelegt. Diese ist ein Gebiet, welches den Schutz und den Erhalt sowie das 
Management der Welterbestätte mit ihrem außergewöhnlichen universellen Wert und Attri- 
buten regelt und diese vor negativen Entwicklungen schützt. Denn nicht immer muss eine 
Gefährdung des außergewöhnlichen universellen Wertes innerhalb der Stätte erfolgen, die- 
se kann auch außerhalb von ihr in der Nähe oder weiteren Fernen auftreten. In der Folge 
wurde begonnen, innerhalb der Pufferzone alle Bereiche durch Bauleitplanung zu sichern. 
Daher ist es auch ein Ziel des Bebauungsplans, die Welterbestätte in den Stadtraum einzu- 
binden und eine Fehlentwicklung in diesem Bereich zu verhindern. 
Als Maßgabe des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes wurden durch die Stadt- und 
Landschaftsplanung die folgenden Zielvorgaben definiert: 
- Steuerung einer geordneten baulichen innerstädtischen Nachverdichtung mit Neuaus- 
weisung von Bauflächen für notwendigen Wohnungsbau in Darmstadt, 
- Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit des Alice-Hospital-Standortes durch Erweiterung/ 
Veränderung der baulichen Anlagen, 
- Sicherung, Erweiterung und Aufwertung der öffentlichen und privaten Frei- und Grünflä- 
chenstruktur unter Anerkennung zukünftiger klimatischer Veränderungen und Heraus- 
forderungen, 
- Sicherung und Verbesserung vorhandener Sichtachsen und Wegebeziehungen, 
- Sicherung einzelner Kulturdenkmäler und deren Umgebung mit Schutz der angrenzen- 
den Künstlerkolonie Mathildenhöhe mit Sonderstellungsmerkmal. 
Auf Grund der vorwiegend auf Sicherung und Erhaltung ausgerichteten Ziele des Bebau- 
ungsplanentwurfes sowie der bereits bestehenden räumlichen Stadtstruktur, ermöglicht der 
Planentwurf nur in drei Bereichen wesentliche bauliche Veränderungen. Dieser sieht auf den 
derzeit unbebauten Rasenflächen zwischen den Zeilenbauten der Merck- und Pützerstraße, 
den Neubau eines max. zweigeschossigen Mehrfamiliengebäudes vor. Die mit der Wohnbe- 
bauung nachzuweisenden Stellplätze sollen über eine sich südlich anschließende neu zu 
bauende Tiefgarage geschaffen werden. Die Erschließung der Tiefgarage soll über eine Ein- 
fahrt aus der Merckstraße erfolgen. Die Dachfläche wird anschließend mit Erdboden von 
mindestens 0,80 m Höhe aufgefüllt und gärtnerisch begrünt. Der aktuell dort bestehende 
Kleinkinderspielplatz soll auf der Rasenfläche weiter nördlich wiederhergestellt werden. 
Als zweite bauliche Maßnahmen sollen östlich des bestehenden Hauptgebäudes des Alice-
Hospitals zwei neue Funktionsgebäude gebaut werden. Dafür wurde bereits das ehemalige 
Gebäude der Bauverwaltung abgebrochen. Die Realisierung der Gebäudeneubauten soll in 
zwei Bauabschnitten erfolgen. Die Gebäude dürfen fünf bzw. vier Vollgeschosse (Ersatzbau 
Ludwigshaus) nicht überschreiten und sind mit einem Flachdach auszubilden.

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  7 
Als dritte bauliche Maßnahme soll zur Steigerung des PKW-Stellplatzangebots, rückseitig 
des Klinikhaupthauses, ein Tiefgaragendeck auf dem Gelände der bestehenden Parkanlage 
gebaut werden. Das Tiefgaragendeck soll anschließend wieder mit Erdreich aufgefüllt und 
entsprechend der derzeit bestehenden Parkanlage in gleichartiger Weise wiederhergestellt 
werden. Damit sich ein entsprechender Großbaumbestand wieder etablieren kann, ist hier 
eine Erdauffüllung von 0,8 m bis >1,5 m vorgesehen. 
Weitere bauliche Entwicklungsmöglichkeiten beziehen sich neben der Festsetzung eines 
„Allgemeinen Wohngebietes“ bzw. „besonderen Wohngebietes für höher verdichtete Be- 
standslagen und einer Gemeinbedarfsfläche „Krankenhaus“ auf die Ausweisung von priva- 
ten und öffentlichen Grünflächen im Bereich der Erich-Ollenhauer-Promenade bzw. dem 
Ernst-Neufert-Platz. 
Grünordnungsplanung 
Im Zuge des Planungsprozesses wurden die Vorgaben und Zielsetzungen des Landschafts- 
plans der Wissenschaftsstadt Darmstadt 1 als wesentliche Grundlage für die Entwicklung ei- 
ner ordnungsgemäßen Freiflächen- bzw. Grünordnungsplanung mit in den Bebauungsplan- 
entwurf integriert. 
Klimatisch fungiert der Geltungsbereich als Bindeglied zwischen den äußeren kaltluftprodu- 
zierenden Stadtrandbereichen und den z.T. überwärmten Innenstadtbereichen (Herrngarten 
– Erich-Ollenhauer-Promenade – Platanenhain – Olbrich- und Seitersweg – Rosenhöhe). 
Diese klimatisch wichtige Achse entspricht der Grünverbindung 3 „Erich Ollenhauer-
Promenade“, die im Landschaftsplan als eine der wichtigsten Grünverbindungen Darmstadts 
bewertet wird. Die Parkanlagen des Alice-Hospitals mit Altholzbeständen oder die unbe- 
bauten Freiflächen der Mathildenhöhe wirken dabei selbst als klimaaktive Grünflächen. Hin- 
gegen bilden andere Teile des Geltungsbereichs wie der Kreuzungsbereich Pützer- und Die- 
burger Straße thermische Belastungsgebiete, die in den Sommermonaten die Lebensbedin- 
gungen der Quartiersbewohner und Gewerbetreibenden negativ beeinträchtigen können. 
Als eines der Primärziele gilt es die privaten und öffentlichen Freiflächen für stadtklimatische 
Veränderungen durch Vorgaben der Grünordnungsplanung zu sichern bzw. weiterzuentwi- 
ckeln. Klimatisch wirksame Grünstrukturen (Biotopergänzungsflächen) sind bauleitplanerisch 
zu sichern und in stärker versiegelten Bereichen zu vergrößern und in ihrer Wirksamkeit 
durch Verbesserung der Pflege, Aufwertung durch Pflanzungen und Sicherung des Grünflä- 
chenangebots zu stärken. Daneben bieten die bestehenden Freiflächen entlang der Erich-
Ollenhauer-Promenade das Potenzial, den Westzugang zur Mathildenhöhe durch eine neue 
Begrünungskonzeption zu stärken bzw. aufzuwerten. 
Für den Geltungsbereich wurden dabei die folgenden raumwirksamen grünordnerischen 
Ziele abgeleitet: 
                                                 
1 Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2004

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  8 
- Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospital mit gleichartigen Baumstrukturen und 
Bodenauffüllungen (Aufbauhöhen) im Bereich des geplanten Tiefgaragendecks entspre- 
chend den Zielvorgaben des Freiflächengestaltungsplans, 
- Sicherung stadtbildprägender und ortsteilgliedernder Gehölzbestände im südöstlichen 
Grundstücksteil des Alice-Hospitals entlang des Olbrichweges, 
- Sicherung bestehender Freiflächen mit Baumstandorten durch flächenhafte Festsetzung 
von privaten Grünflächen im Bereich des Geschosswohnungsbaus zwischen Erich-
Ollenhauer-Promenade und Dieburger Straße, 
- Verbesserung der Grünkulissenwirkung zur Mathildenhöhe durch Stützung der Achse 
Stiftskirche-Stiftstraße-Erich-Ollenhauer-Promenade durch Erhöhung des Grünanteils 
mit Festsetzung öffentlicher Grünflächen und Zielvorgaben zur Aufwertung und Pflege, 
- Sicherung des Fußwegenetzes entlang der Erich-Ollenhauer Promenade als wichtige 
Ost-Westverbindung (Öffentliche Verkehrsfläche mit Zweckbindung Fußweg) und Zu- 
gang zur Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“, 
- Stärkung von gesamtstädtisch relevanten klimatischen Ausgleichsströmungen und Kalt- 
luftentstehungsgebieten, 
- Klimaangepasstes Bauen mit Vorgaben zur Begrünung von Fassaden, Dächern und örtli- 
cher Versickerung von Niederschlagswasser. 
 Bedarf an Grund und Boden 1.3 
Die nachfolgenden Tabellen (Tab.1 und 2) zeigen die Verteilung der vorkommenden Bioto- 
pe (Nutzungstypen nach der Hessischen Kompensationsverordnung (KV Hessen)) innerhalb 
des Geltungsbereichs im derzeitigen Zustand (Bestand) und nach der Umsetzung des Be- 
bauungsplans (Planung).

UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartGmbB       9 
Tabelle 1: Flächenanteile der Biotoptypen (Nutzungs typen) innerhalb des Geltungsbereichs vor Planungszustand (Bestand) 
Nutzungstypen (nach KV-Hessen 2005) Bestand 
[m²] Anteil [%] 
10.510 - Sehr stark o. völlig versiegelte Flächen   11.433  14,9 41,4 Befestigte Flächen ohne Boden- 
versickerung 
 68,2 
unbe- 
grünte 
Flächen 
10.710 - Dachflächen nicht begrünt  20.309  26,5 
10.520 - Nahezu versiegelte Flächen  18.391  24,1 
26,8 Befestigte Flächen mit Bodenversi- 
ckerung 
10.530 - Wasserdurchlässige Flächenbefestigung  2.062  2,7 
10.720 - Dachflächen extensiv begrünt  1.772  2,3 2,4 Grünfläche ohne Bodenanschluss 
 31,8 
begrün- 
te Flä- 
chen 
10.730 - Dachflächen intensiv begrünt  70  0,1 
11.221 - Arten- und strukturarme Hausgärten  18.536  24,2 
29,4 Grünfläche mit Bodenanschluss 1.222 B - Arten- und strukturreiche Hausgärten  2.855  3,7 
11.231 - Parks, Villensiedlungen mit Großbaumbe 
 stand  1.157  1,5 
Gesamt: 76.585 m² ~ 100 %  ~ 100 %  
 
 
Tabelle 2:  Flächenanteile der Biotoptypen (Nutzung stypen) innerhalb des Geltungsbereichs nach Planungszustand (Planung) 
Nutzungstypen (nach KV-Hessen 2005) Bestand in 
[m²] Anteil [%] 
10.510 - Sehr stark o. völlig versiegelte Flächen   11.202  14,6 41,3 Befestigte Flächen ohne Boden- 
versickerung 
 67,5 
unbe- 
grünte 
Flächen 
10.710 - Dachflächen nicht begrünt  20.409  26,7 
10.520 - Nahezu versiegelte Flächen  16.836  22,0 
25,3 Befestigte Flächen mit Bodenversi- 
ckerung 
10.530 - Wasserdurchlässige Flächenbefestigung  2.500  3,3 
10.720 - Dachflächen extensiv begrünt  3.013  3,9 8,2 Grünfläche ohne Bodenanschluss 
 32,5 
begrün- 
te Flä- 
chen 
10.730 – Dachflächen intensiv begrünt (u.a. TG)  3.309  4,3 
11.221 - Arten- und strukturarme Hausgärten  15.625  21,3 
25,2 Grünfläche mit Bodenanschluss 1.222 B - Arten- und strukturreiche Hausgärten  2.335  3,0 
11.231 - Parks, Villensiedlungen mit Großbaumbe 
 stand  712  0,9 
Gesamt: 76.585 m² ~ 100 %  ~ 100 %

UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  10  
 Zu erwartende Wirkfaktoren und Vorbelastungen  1.4 
Im Rahmen der bauplanerischen Entwicklungsmöglichkeiten mit der Neuausweisung von 
Bauflächen und den dazu notwendigen Erschließungsmaßnahmen, ergeben sich die fol- 
genden bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren 2 bei der Umsetzung des Be- 
bauungsplanes (s. Tab. 3).  
Aufgrund der innerstädtischen Lage gilt es bei der Wirkungsanalyse anthropogene Vor- 
belastungen zu berücksichtigen. So entsprechen u.a. die Böden nicht mehr ihrem ur- 
sprünglichen Zustand oder Vegetation wurde künstlich eingebracht. Das Vorkommen 
von Tierarten beschränkt sich zumeist auf ubiquitäre Arten und weist gegenüber 
menschlichen Siedlungsaktivitäten eine geringere Störungsempfindlichkeit als andere Ar- 
ten auf. 
Baubedingte Wirkfaktoren 
Baubedingte Wirkfaktoren beschränken sich ausschließlich auf den Zeitraum der Bautä- 
tigkeit. Insbesondere Lärmeinwirkungen, Erschütterungen, Gehölzrodungen, optische 
Störwirkungen durch Licht oder Reflexionen, zusätzlicher Verkehr durch Baumaschinen 
(Baustellenverkehr) sowie Stoffeinträge in Böden oder Wasserkreisläufe sind gegenüber 
dem Ausgangszustand zu bewerten. Zu berücksichtigen gilt es auch Baustelleneinrich- 
tungsflächen oder zusätzlich zu schaffende Zufahrten, die außerhalb des Geltungsbe- 
reichs liegen können und zur Umsetzung des Bauvorhabens neu angelegt werden. Für 
Tierarten können die o.g. Wirkfaktoren eine kurzzeitige oder aber auch eine zeitlich über 
die Bauphase hinausgehende, verdrängende Wirkung (auch lokalen Populationen) ent- 
falten. Dabei ist in beiden Fällen immer zu prüfen, ob eine Beeinträchtigung des Fort- 
pflanzungserfolgs eintreten kann.  
Innerhalb der Gartenanlage des Alice-Hospitals kommt es zu Gehölzrodungen für den 
Bau des Tiefgaragendecks. Darüber hinaus sind Bäume im Bereich der Neuausweisung 
der Baugrundstücke zwischen der Pützer- und Merckstraße von einer Rodung betroffen. 
Neben bautypischen Lärmemissionen und Erschütterungen wird es zu zusätzlichem Bau- 
stellenverkehr während der Bautätigkeiten kommen. Es gilt zu beachten dass sich Bau- 
stellenlärm insbesondere im Bereich des Krankenhausgeländes negativ auf den Kranken- 
hausbetrieb und dessen Patienten auswirken kann. 
Anlagebedingte Wirkfaktoren 
Anlagebedingte Wirkfaktoren beziehen sich auf von Bauwerken oder Anlagen ausgehen- 
den (Ein-)Wirkungen auf die unmittelbare Umgebung. I.d.R. haben die anlagebedingen 
Wirkfaktoren Lebensraumverluste von Vegetation und Tierarten zur Folge. Des Weiteren 
geht durch bauliche Überprägung ein Verlust der natürlichen Bodenfunktionen einher 
was i.d.R. eine Minderung der Grundwasserneubildungsrate zu Folge hat. Gleichzeitig er- 
geben sich zumeist Lichtemissionen welche sich negativ auf die örtlichen Lebensbedin- 
gungen der ortsansässigen Tierfauna auswirkt. 
                                                 
2 Im Rahmen der Analyse der Schutzgüter werden die vorhabenbedingten Wirkungen weiter ausgeführt.

UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  11  
Anlagenbedingte Beeinträchtigungen sind aufgrund der innerstädtischen Bestandssitua- 
tion hier weniger von Bedeutung und wirken sich im Wesentlichen nur auf das Schutzgut 
Tiere aus. Ein zusätzlicher Eintrag an Licht sowie neuen Bewegungsprofilen durch den 
Menschen, kann die örtliche Fauna jedoch zusätzlich beeinträchtigen, was im Bereich der 
baulichen Nachverdichtung der Pützerstraße zu erwarten ist.  
Betriebsbedingte Wirkfaktoren 
Betriebsbedingte Wirkfaktoren beziehen sich auf Auswirkungen, die durch die Nutzung 
eines (neu errichteten) Bauwerks oder einer Anlage entstehen können. Mit der Inbetrieb- 
nahme geht i.d.R. die Zunahme an Auto-, Rad- und Fußgängerbewegungen einher. Diese 
Lärm- und Bewegungsmuster können eine verdrängende Wirkung auf ortsansässige 
Tierindividuen oder -populationen haben oder den Fortpflanzungserfolg negativ beein- 
trächtigen. Des Weiteren kann ein künstlicher Lichteintrag die Orientierung von Tieren 
beeinträchtigen oder eine verdrängende Wirkung haben. Daneben kann es aber auch zu 
Störwirkungen bezogen auf den Menschen und dessen Lebensbedingungen kommen.  
Tabelle 3:  Übersicht der voraussichtlich zu erwarte nden Wirkfaktoren im bau-, anlage- und 
betriebsbedingten Zustand 
Baubedingt (temporär): Anlagebedingt: Betriebsbedingt: 
- Lärm-, Licht- und Staubemis- 
sionen,  
- Bewegungen 
- Erschütterungen (temporär) 
- Bodenabtrag, -umlagerung 
und -verdichtung  
- Verlust von Biotoptypen und 
Lebensstätten von Tier- und 
Pflanzenarten 
- Lärm-, Licht- und Stau- 
bemissionen,  
- Neuversiegelung 
- Umnutzung von Flächen 
- Dauerhafter Verlust der 
natürlichen Bodenfunkti- 
onen 
- Verlust von Biotoptypen 
und Lebensstätten von 
Tier- und Pflanzenarten 
- Lärm-, Licht- und Stau- 
bemissionen,  
- Bewegungen  
- Erschütterungen (dau- 
erhaft) 
- Dauerhafter Verlust der 
natürlichen Bodenfunk- 
tionen 
- Verlust von Biotopty- 
pen und Lebensstätten 
von Tier- und Pflanzen- 
arten 
2 IN DEN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTE ZIELE  
Tabelle 4:  Wesentliche übergeordnete Zielsetzungen aus Gesetzen, Richtlinien und Verord- 
nungen für die jeweiligen Schutzgüter und Kurzbeschreibung der Berücksichti- 
gung bei der Aufstellung des Bebauungsplanes 
Fachgesetz: Inhalt: 
§ 1 Abs. 5 BauGB 
Nachhaltige städtebauliche Entwicklung; Gewährleistung einer 
dem Wohl der Allgemeinheit dienenden, sozialgerechten Bo- 
dennutzung; Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt; Dau- 
erhafter Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen 
§1 Abs. 6 BauGB 
Zu berücksichtigende Umweltbelange bei der Aufstellung von 
Bebauungsplänen (Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar- 
beitsverhältnisse, Eingriffsregelung, FFH-/Vogelschutzgebiete, 
technischer Umweltschutz, Nutzung erneuerbarer Energien,

UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  12  
Fachgesetz: Inhalt: 
Hochwasserschutz) 
§ 1a Abs. 2 BauGB Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Nachverdichtung/ 
Maßnahmen zur Innenentwicklung  
§ 1 BBodSchG Abwehr schädlicher Bodenveränderungen, Sanierung von Altlas- 
ten, Bodenschutz 
§ 55 Abs. 2 WHG Niederschlagsversickerung 
§§ 6 Abs. 1, 31 WHG, § 3a 
Abs. 1, 2 WG 
Schutz/Renaturierung von Gewässern, Rückhaltung von  
Wasser, Vorbeugungen zum Klimawandel 
§ 1 Abs. 1 BNatSchG Schutz, Pflege und Entwicklung vo n Natur und Landschaft 
§ 18 Abs. 1 BNatSchG, § 1a 
Abs. 3 BauGB 
Eingriffsregelung 
§ 44 BNatSchG Besonders geschützte Tier- und Pflanz enarten 
§ 30 BNatSchG 
§ 13 HAGBNatSchG 
Gesetzlich geschützte Biotope 
§§ 33, 34 BNatSchG FFH-/Vogelschutzgebiete, Verträgli chkeitsprüfung 
§ 61 BNatSchG Erholungsschutzstreifen an Gewässern erster Ordnung 
§ 47 BImSchG Luftreinhalteplan 
§ 50 BImSchG Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen für den  
Menschen, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität 
§ 3 der 22. BImSchV Grenzwerte für Luftschadstoffe 
DIN 18005-1 Orientierungswerte für Luftschall 
§ 2 Abs. 1 der 16. BImSchV Immissionsgrenzwerte für V erkehrslärm 
Freizeitlärm-Richtlinie Immissionsrichtwerte für die Beurteilung von Freizeitlärm in der 
Nachbarschaft 
18. BImSchV Sportanlagen Lärmschutzverordnung 
26. BImSchV Grenzwerte für elektromagnetische Felder  
DIN 4150-2 Orientierungswerte für Erschütterungen 
Geruchsimmissionsrichtlinie Grenzwerte für Geruchsb elastungen 
 Übergeordnete Fachplanungen  2.1 
Landesentwicklungsprogramm (LEP) Hessen 
Allgemeine Grundsätze (Städtebau): „Die wesentliche Aufgabe des Städtebaus ist die 
Fortentwicklung der Siedlungs- und Baustrukturen unter Berücksichtigung der sich ver- 
ändernden Bedürfnisse in Wirtschaft und Gesellschaft und unter weitgehender Vermei- 
dung von Umweltbelastungen. Dies erfordert sowohl gezielte Maßnahmen des Stadtum- 
baus als auch der Siedlungserweiterung. Städtebauliche Strukturen sind insbesondere an 
die Bedürfnisse von Familien, aber auch den speziellen Belangen von Frauen anzupassen. 
Eine durch städtebauliche Strukturen bedingte Ausgrenzung Behinderter ist zu vermei-

UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  13  
den. Im Rahmen der Landesentwicklungsplanung steht der Schutz bedeutender histori- 
scher Ortsansichten oder denkmalgeschützter Landschaftsbestandteile im Vordergrund“ 
(LEP 2000). 
Regionalplan Südhessen 2000 (RPS 2000) / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (Reg- 
FNP) 
Der Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP Planstand 2010) 
weist das Vorhabengebiet als Fläche für den „Wohnungsbau“ aus. Darüber hinaus hat 
das Planungsgebiet eine hohe Bedeutung für die innerstädtische Klimafunktion (Über- 
gang Innen- und Außenbereich). Als übergeordnetes Ziel der Standortverbesserung wird 
eine nachhaltige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen angestrebt. Ein sparsamer 
und schonender Umgang mit den natürlichen Ressourcen wie Grundwasser, Boden und 
Klima sowie die Erhaltung der Artenvielfalt wird dabei angestrebt. Weitere Ziele sind 
demnach: 
- die Inanspruchnahme von Freiflächen durch Nutzung der Möglichkeiten zur Innen- 
entwicklung und eine angemessene bauliche Verdichtung zu begrenzen, 
- überörtliche Grün, Freizeit-, Sport- und Erholungsanlagen in ihrem Bestand und 
notwendigem Ausbau zu sichern.  
Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2018) 
Übergeordnete Ziele zum Erhalt und der Weiterentwicklung von Freiraum- und Grün- 
strukturen werden u.a. wie folgt beschrieben:  
- Die Umweltqualität und die städtische Lebensqualität sollen erhalten und soweit 
möglich verbessert werden. Dazu gehören der Schutz der Landschaft, die Sicherung 
der natürlichen Ressourcen und die Verbesserung der Situation im unmittelbaren 
Umfeld der Wohnquartiere. Eine wesentliche Bedeutung haben historische Ensem- 
bles und Einzeldenkmale, die den städtischen Lebensraum prägen, 
- Eingriffe in Natur und Landschaft, insbesondere die Inanspruchnahme von Boden für 
neue Baugebiete oder Verkehrstrassen, sind nur nach sorgfältiger Prüfung der Um- 
weltverträglichkeit vorzunehmen. Solche Eingriffe sind durch Ausgleichsmaßnahmen 
zu kompensieren im Sinne der Zielsetzung einer „nachhaltigen Stadtentwicklung“,  
- der Ausbau der innerstädtischen Grünzüge und Grünanlagen soll zur Verbesserung 
der Arbeits- und Wohnqualität in stadtklimatischer und stadtgestalterischer Hinsicht 
erfolgen. 
Der Flächennutzungsplan (FNP) weist die Bereiche im Osten und Westen des Plangebie- 
tes als „Wohnbaufläche“ aus (s. Abb. 2, orangene Flächen). Das Gelände des Alice-
Hospitals ist als „Gemeinbedarfsfläche“ mit der Zweckbestimmung „Krankenhaus“ aus- 
gewiesen (s. Abb. 2, rote Flächen mit „+“). Südlich des Geltungsbereichs, entlang des Ol- 
brichwegs, schließt sich der „Platanenhain“ der Mathildenhöhe an, bevor die parkartige 
Grünfläche des Westhanges der Mathildenhöhen zum Paula-Ludwig-Platz führt. Diese 
Flächen sind als „Parkanlage und sonstige öffentliche und private Grünflächen“ ausge- 
wiesen.

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  14  
Gleichzeitig weist der FNP diese Grünflächen als „ausgewählte Grünverbindung“ im 
Übergangsbereich zwischen der Innenstadt und den umgebenden Grünflächen im Au- 
ßenbereich aus (s. Abb. 2, zentrale grüne Flächen mit gelber Punktlinie ). Als Ziel der 
Grünverbindung ist die Erreichbarkeit von wohnungs- und siedlungsnahen Freiräumen 
angeführt. In „gelb“ dargestellt sind die Hauptverkehrsstraßen Pützerstraße und Diebur- 
ger Straße. Weitere Flächenkategorien wie Schutzflächen anderer gesetzlicher Vorschrif- 
ten nach § 5 Abs. 4 BauGB, werden für das Gebiet keine aufgeführt. 
Die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten des Bebauungsplanentwurfs O 31 Mathilden- 
höhe Nord-West wiedersprechen damit nicht den Aussagen des aktuell rechtsgültigen 
Flächennutzungsplans. Ein Änderungserfordernis des FNPs bleibt damit unberührt.  
 
Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Der Landschaftsplan (LP) zum FNP der Wissenschaftsstadt Darmstadt, formuliert die fol- 
genden Entwicklungsprioritäten in Bezug auf grünordnerische Ziele und Prioritätenset- 
zungen (Naturschutz und Landschaftspflege), die es im Rahmen bauleitplanerischer Ver- 
fahren zu berücksichtigen gilt: 
Tier- und Pflanzenwelt 
- Größtmögliche Erhaltung bestehender Baum- und Gehölzbestände auf privaten und 
öffentlichen Frei- und Bauflächen, mit Ergänzung durch Baum- und Gehölzpflanzun- 
gen sowie Dachbegrünungen, 
- Vermeidung artenschutzrechtlich relevanter Beeinträchtigungen der Tierwelt. 
Boden 
- Maximal mögliche Erhaltung von natürlichem Boden mit seinen Regulations- und 
Lebensraumfunktionen in Form von privaten und öffentlichen Grünflächen, Schaf- 
Abbildung 2: Flächennutzungsplan (FNP) zum Landscha ftsplan der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, Stand 2018

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  15  
fung von Ersatzstandorten mit Regulations- und Lebensraumfunktionen durch Be- 
grünung von Gebäude- und Tiefgaragendächern. 
Wasserhaushalt 
- Vermeidung von Beeinträchtigungen des Gebietswasserhaushaltes durch Maßnah- 
men zur Niederschlagsretention (Dachbegrünung, versickerungsfähige Oberflächen- 
befestigung) und Niederschlagsversickerung. 
Klima 
- Erhaltung der plangebietsinternen klimawirksamen Ausgleichsflächen und -
strukturen (öffentliche und private Grünflächen, Gehölzstrukturen, Dachbegrünun- 
gen etc.). 
Landschafts- /Stadtbild und Erholungswert 
- Erhaltung der großzügig dimensionierten, begrünten Freiflächen im öffentlichen und 
privaten Raum zur Wohnumfelderholung (Wege, Plätze, öffentliche und private 
Grünflächen, Spielplätze), 
- Erhaltung des wertvollen Orts- bzw. Quartiersbildes durch die Erhaltung der kultur- 
historisch bedeutsamen Bausubstanz und die Durchgrünung der öffentlichen und 
privaten Freiflächen, 
- Erhalt bzw. Verbesserung der Durchgängigkeit des Ortsteils durch Schaffung neuer 
Wegebeziehungen, 
- Wiederherstellung historischer Sichtbeziehungen. 
 
Landschaftsplan Darmstadt – Leitbildkarte mit Entwicklungsprioritäten 
Auf den Freiflächen im Geltungsbereich werden in der Karte Entwicklungsprioritäten (s. 
Abb. 3) u.a. folgende Ziele für den Geltungsbereich angegeben: 
- Schaffung eines vernetzten Grünsystems 
- Erhalt stadtbildprägender Alleen, auch als Biotopvernetzungselemente 
- Erhöhung des Grünanteils (Durchgrünung) in stark versiegelten Bau- und Sportflä- 
chen (Klima- und Wasserschutz, Erholung) 
- Sicherung stadtbildprägender und stadt- und ortteilgliedernder Grünzüge 
Die o.g. Punkte beziehen sich u.a. auf die nachfolgend genannten Teilbereiche  
- Verbesserung von Grünstrukturen auf den Freiflächen östlich des Alice-Hospitals,  
- Erhalt/Ausbau von wichtigen Grünverbindungen im Bereich nord-westlich der Püt- 
zerstraße, 
- Erhalt/Ausbau von Grünflächen im Bereich der Parkanlage des Alice-Hospitals sowie 
nord-westlich Ecke Pützerstraße/Alexanderstraße, 
- Erhalt von wertvollen Freiflächen und Altholzbeständen sowie Biotopergänzungsflä- 
chen im Siedlungsbereich um den Kern des Alice-Hospital-Parks herum. 
- Erhalt und Sicherung der Alleebäume in der Pützerstraße

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  16  
Abbildung 3: Landschaftsplan Darmstadt - Leitbildka rte mit Entwicklungsprioritäten, 1997 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Landschaftsplan Darmstadt -Entwicklungskarte 
Für den Geltungsbereich ergeben sich aus der Entwicklungskarte Mitte des Landschafts- 
plans Darmstadt weitere Vorgaben zur Verbesserung der Freiraumstruktur. Auf den Frei- 
flächen im Geltungsbereich wird in der Entwicklungszielkarte (s. Abb. 4) u.a.  
- Erhalt und Schutz von Grün auf Bauflächen 
- Verbesserung von Grün auf Bauflächen 
- Neuschaffung von Grün auf Bauflächen 
- Schutz von Grün auf Bauflächen 
ausgewiesen. Dort soll eine Fußwegeverbindung zwischen den Grünflächen „Erich-
Ollenhauer-Promenade“, „Olbrichweg“ und „Oberfeld-Rosenhöhe“ entwickelt werden.

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  17  
Abbildung 4:  Landschaftsplan Darmstadt – Entwicklun gszielkarte, 2003 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Baumschutzsatzung 
Für den Geltungsbereich gilt die aktuelle „Satzung zum Schutze des Baumbestandes in 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ vom 05. April 2004, die alle Bäume mit einem 
Stammumfang von mindestens 0,6 m bei Laubbäumen bzw. 0,8 m bei Nadelbäumen, 
gemessen in 1,0 m Höhe, unter Schutz stellt.  
 Schutzgebiete und -objekte 2.2 
Es befindet sich eine straßenbegleitende, nach § 13 des hessischen Ausführungsgesetzes 
zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) geschützte Allee im oberen Drittel der 
Pützerstraße. Nordöstlich zum Geltungsbereich befindet sich entlang der Dieburger Stra- 
ße Darmstadts älteste Platanenallee. Diese ist als Naturdenkmal geschützt und wird von 
den Planungen nicht betroffen sein.

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  18  
Im Geltungsbereich selbst, sind keine Natura 2000-, Wasserschutz-, Landschafts- oder 
Naturschutzgebiete ausgewiesen. Die Berücksichtigung der Vorgaben der Verträglich- 
keitsprüfung bei Beeinträchtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten gem. § 1a 
Abs. 4 BauGB sind damit nicht anzuwenden. Einzelne Gebäude sowie die Gesamtanlage 
der ehemaligen Künstlersiedlung Mathildenhöhe stehen unter Denkmalschutz. Hierzu 
wird auf das nachfolgende Kapitel 3 verwiesen. 
 Naturräumliche Zuordnung und Gliederung 2.3 
Naturräumlich gliedert sich Darmstadt in fünf Haupteinheiten. Das Planungsgebiet selbst 
liegt im Übergangsbereich des Vorderen Odenwalds und des Messeler Hügellands  
(s. Tab. 5). Als potentiell natürliche Vegetation käme ohne die Besiedlung des Menschen 
innerhalb des Planungsgebiets ein Perlgras-Buchenwald (Melico-Fagetum-Typicum)  vor. 
Tabelle 5:  Naturräumliche Gliederung des Geltungsbe reichs 
Naturräumliche Gliederung Gebietskennzahl Naturräum liche Einheit 
Haupteinheitengruppe: 23 Rhein-Main-Tiefland 
Haupteinheit: 230 Messeler Hügelland 
Naturraum: 230 Messeler Hügelland 
 
Vorderer Odenwald (Darmstadt-Bessunger Rücken, Trautheimer Wald) 
Die südöstlichen Stadtteile gehören geologisch noch zum Vorderen Odenwald. Hier tre- 
ten die nördlichsten Ausläufer des kristallinen Odenwaldes gegenüber der Rheinebene 
als ein tektonisch herausgehobener Grundgebirgsstock heraus, der entlang einer nach 
Osten verlaufenden Achse zur Untermainebene abfällt. Das im Süden steil aus dem 
Rheintal aufsteigende Gebirge sinkt nördlich des Modau- und Mühltals als flacher wer- 
dender Höhenrücken zum Trautheimer Wald, der in den spornartig angesetzten Bessun- 
ger Rücken mündet. Dieser als „Darmstadt-Bessunger Rücken“ bezeichnete Naturraum 
reicht als südwest-exponierter Flachhang bis ins Stadtzentrum bzw. zur Mathildenhöhe.
 
Abbildung 5:  Naturräumliche Gliederung Darmstadts,  Ausschnitt aus dem Landschaftsplan 
zum Flächennutzungsplan (Wissenschaftsstadt Darmstadt 2015)

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  19  
Verwendete Datengrundlagen  
Bei der Eingriffsbewertung gilt es die Beurteilung der Erheblichkeit zu ermitteln. Die Be- 
wertung der Auswirkungen auf die Schutzgüter und deren Wechselwirkungen (Mensch, 
Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgü- 
ter) wird schutzgutbezogen verbal-argumentativ durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Erar- 
beitung des Umweltberichts wurden die nachfolgend aufgeführten Gutachten und Da- 
tengrundlagen herangezogen: 
- Artenschutzrechtliche Potentialabschätzung mit Einschätzung der Gefährdung der 
Tatbestände nach § 44 BNatSchG Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 (Säugetiere, Fledermäuse, 
Vögel, Amphibien und Reptilien auf dem vom B-Plan betroffenen Gelände); Institut 
für Gewässer- und Auenökologie GbR, Darmstadt, 19.12.2016 
- Artenschutzfachbeitrag - Bebauungsplan O 31 Mathildenhöhe Nordwest; naturplan, 
Darmstadt, 26.09.2019  
- Bestandsaufnahme und -bewertung des Baumbestandes sowie Aufnahme der Bio- 
tope durch die Büros Sliwka Landschaftsplanung und Bittkau-Bartfelder+PartmbB, 
Mainz 2019 
- Bestandsaufnahme der Nutzungstypen gemäß Hessischer Kompensationsverord- 
nung von 2005 durch die Büros Sliwka Landschaftsplanung und Bittkau-
Bartfelder+PartmbB, Wiesbaden 2019 
- Freiflächengestaltungsplan Alice-Hospital Darmstadt, H. Kresse, Darmstadt, 
26.10.2020 
- Konzeptstudie Neubau Tiefgarage der WRL Architektengruppe GmbH, 2019 
- Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2004 
- Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan O 31 „Mathildenhöhe Nord-
West“, Wissenschaftsstadt Darmstadt; Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gruschka Ingenieur- 
gesellschaft mbH, Darmstadt, 04.11.2018 
- Viewer des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie, Stand 
2020): Umweltatlas, Natureg-Viewer, Bodenviewer, WRRL-Viewer, GruSchu-Viewer 
- Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darmstadt (Klimafunktionskarte, Planungshinweis- 
karte etc.) Institut für Klima- und Energiekonzepte, Lohfelden 2016 
- Online-Denkmalverzeichnis DenkXweb des Landesamts für Denkmalpflege Hessen, 
2018 
- Kampfmittelräumdienst des Regierungspräsidiums Darmstadt mit der Stellungnah- 
me vom 11.06.2018 (Da 1793-2018) 
- Abfrage der Altlasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen (DATUS-Abfrage 
HLNUG am 10.06.2018)

UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  20  
3 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DES DERZEITIGEN UMWELTZUSTANDES (BA- 
SISSZENARIO) IM WIRKUNGSBEREICH DES BAULEITPLANS 
 Tiere und artenschutzrechtliche Belange 3.1 
Für den Geltungsbereich wurde im Jahr 2016 eine artenschutzrechtliche Potentialab- 
schätzung 3 zur Prüfung des Artvorkommens bzw. der Habitateignung von streng oder 
besonders geschützten Arten innerhalb des Geltungsbereichs durchgeführt. Im Ergebnis 
wurden die beiden Artengruppen Vögel und Fledermäuse als artenschutzrechtlich rele- 
vant zu prüfende Arten für das Bebauungsplangebiet benannt. Auf Grundlage der Er- 
gebnisse der Potentialabschätzung wurde im Jahr 2019 ein Artenschutzfachbeitrag 
(ASB) 4 erstellt. Bei insgesamt 6 Begehungen im Jahr 2019 (3x für Vögel, 2x für Fleder- 
mäuse und 1x für Baumhöhlen), wurde der Artenbestand im Bereich geplanter baulicher 
Veränderungen untersucht. Potentielle Habitatstrukturen der beiden Artengruppen wur- 
den dabei gesondert erfasst.  
Vögel 
Im Rahmen der Vogelkartierungen wurden die baulichen Entwicklungsbereiche auf die 
Nutzung als Brut-, Nahrungshabitat oder als Rastgebiet heimischer Vogelarten hin unter- 
sucht. Als Status der jeweiligen Art wurde unterschieden zwischen Brutvogel (BV), Brut- 
vogelverdacht (BV?), Nahrungsgast (NG) Durchzügler (DZ) und „ohne Gebietsbezug 
überfliegend“ (ÜF). Hierfür wurden die Beobachtungshäufigkeit und der Beobachtungs- 
zeitpunkt, das Verhalten sowie mögliche Direktbeobachtungen von Jungvögeln oder 
Nestern herangezogen. Zwischen April bis Mitte Juni erfolgten die 3 Begehungstermine 
jeweils in den frühen Morgenstunden, da hier die Aktivitätszeit mit am höchsten ist.  
Im Ergebnis konnten insgesamt 18 Vogelarten innerhalb der beiden Untersuchungsge- 
biete festgestellt werden (s. Tab. 6). Hierunter sind 14 Arten als Brutvögel des Gebietes 
einzustufen, wobei nur 12 Arten ihr Revierzentrum innerhalb des Untersuchungsgebietes 
hatten. In der Parkanlage des Alice-Hospitals (Teilgebiet 1) konnten mit 11 Arten deutlich 
mehr Brutvögel festgestellt werden als im Bereich zwischen Merck- und Pützerstraße 
(Teilgebiet 2) mit 5-6 Arten.  
Das Artenspektrum setzt sich aus ubiquitären Arten zusammen, die häufig im Siedlungs- 
bereich anzutreffen sind. Dazu zählt bspw. die Amsel ( Turdus merula ), die Kohlmeise ( Pa- 
rus major ) und der Hausrotschwanz ( Phoenicurus ochruos ). Besonders im Teilgebiet 2 
kommen zusätzlich Arten halboffener Parklandschaften vor, wie etwa der Buchfink 
(Fringilla coelebs ) und die Mönchsgrasmücke ( Silvia atricapilla ).  
 
 
                                                 
3 Bobbe 2016 
4 vgl. naturplan 2019

UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  21  
Abbildung 6: Untersuchungsergebnisse Vögel, Flederm äuse und Baumhöhlen mit den  
  Teilgebieten 1 und 2 (naturplan 2019) 
 
 
 
In Teilgebiet 1 finden sich aufgrund der dichten Bebauung nur wenige Brutvogelarten. So 
konnten im Juni juvenile Kohlmeisen ( Parus major ), sowie das Nest einer Ringeltaube 
(Columba palumbus ) in einer Kastanie beobachtet werden. Die einmalige Beobachtung 
einer singenden Mönchsgrasmücke, sowie einer einzelnen Blaumeise ( Parus caerulus )

UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  22  
und eines singenden Buchfinks ist für eine sichere Einschätzung als Brutvögel nicht aus- 
reichend. Sicher ist dagegen die Brut von 2 Türkentaubenpaaren (Streptopelia decaocto ). 
Die Türkentaube wird nach VSW (2014) als Art in einem ungünstig-unzureichenden 
(„gelbem“) Erhaltungszustand eingestuft.  
Zusätzlich fand sich in Teilgebiet 1 eine Kolonie des Haussperlings ( Passer domesticus ), 
ebenfalls eine Art in einem ungünstig-unzureichendem („gelben“) Erhaltungszustand in 
Hessen, am Nordrand eines Gebäudekomplexes zwischen Merck- und Pützerstraße. An 
der Gebäudemauer mit Efeubewuchs am westlichen Rand des Teilgebiets konnten re- 
gelmäßig etwa 5 Brutpaare beobachtet werden. Haussperlinge nisten häufig als Gruppen 
meist in Nischen an Gebäuden, unter Dächern und in unmittelbarer Nähe menschlicher 
Siedlungen. Zur Deckung sind sie auch auf dichte Gebüsche und auf Hecken oder ähnli- 
che Strukturen in der näheren Umgebung mehr oder weniger angewiesen, die aber auch 
sehr klein sein können. Auch in Teilgebiet 2 konnte der Haussperling als Brutvogel mit  
1-2 Einzelpaaren nördlich des Parkhauses an der Stiftstraße beobachtet werden.  
Neben den häufigen Arten des Siedlungsbereichs (Kohlmeise, Amsel, Hausrotschwanz) 
konnten auch Arten halboffener Parklandschaften als Brutvögel festgestellt werden. Dazu 
zählen die Mönchsgrasmücke ( Sylvia atricapilla ), das Rotkehlchen ( Erithacus rubecula ) 
und der Star ( Sturnus vulgaris ) mit jeweils einem Brutpaar. Beim Grünfink ( Chloris chloris ), 
Buchfink ( Fringilla coelebs ) und beim Zilpzalp ( Phylloscopus collybita ) ist eine Brut inner- 
halb des Untersuchungsgebiets wahrscheinlich, dies konnte jedoch aufgrund geringer 
Gesangsaktivität nicht sicher festgestellt werden. Der Stieglitz ( Carduelis carduelis ) brütet 
außerhalb des Untersuchungsgebietes, nutzt dieses allerdings auch zur Nahrungssuche. 
Da sich diese Vögel zur Brutzeit von Sämereien und zumindest zur Brutzeit auch von In- 
sekten und anderen Wirbellosen ernähren, sind sie auf eine ausreichend naturnahe 
Kraut- bzw. Strauch- und Baumschicht angewiesen. Der Star ( Sturnus vulgaris ) nutzte ei- 
ne Baumhöhle im südlichen Gehölzbestand des Teilgebiets 2 als Bruthöhle.  
Der Mauersegler ( Apus apus ) nutzte die Fläche im Juli bei der Nahrungssuche. Bei ihm 
konnten aber keine Brut- und keine geeigneten Niststandorte festgestellt werden. Auch 
der Gartenrotschwanz ( Phoenicurus phoenicurus ) kann lediglich als Durchzügler einge- 
stuft werden, da er nur einmal und nur außerhalb des Untersuchungsgebietes beobach- 
tet wurde. Von allen Brutvogelarten des Untersuchungsgebietes zählen 4 Arten zu den 
„gelben“ einem ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand in Hessen (Haussperling, 
Türkentaube, Girlitz, Stieglitz (Brut außerhalb)). Der Gartenrotschwanz als Durchzügler 
des Teilgebiets 2 ist als „rot“ ungünstig bis schlecht eingestuft. Zusätzlich dazu steht der 
Haussperling in Hessen und Deutschland auf der Vorwarnliste. Der Stieglitz steht in Hes- 
sen auf der Vorwarnliste. Dem Geltungsbereich und dessen Umfeld kommt eine durch- 
schnittliche Bedeutung für strukturreiche Siedlungsflächen zu. 
5 
                                                 
5 vgl.naturplan 2019, S. 11,12

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Tabelle 6: Im Rahmen der Untersuchungen erfasste Vo gelarten (naturplan 2019)

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Fledermäuse 
Im Geltungsbereich und dessen unmittelbarem Umfeld konnten im Rahmen der Detek- 
torerfassung 3 Fledermausarten nachgewiesen werden (s. Tab. 7). Am häufigsten trat 
hierbei die Zwergfledermaus ( Pipistrellus pipistrellus , durchschnittlich 22,9 Kontakte je h) 
auf. Die Mückenfledermaus ( Pipistrellus pygmaeus ) wurde nur einmal mit einem Kontakt 
(durchschnittlich 3 Kontakte je h) detektiert. Gleiches gilt für den Abendsegler ( Nyctalus 
spec. ). Die Zwergfledermaus konnte bei beiden Begehungen in jeweils allen Teiltransek- 
ten nachgewiesen werden. Die höchste Dichte ergab sich hierbei während der Begehun- 
gen jeweils im Transekt 2, welches durch die Mitte des Parks in Teilgebiet 2 verläuft. 
(durchschnittlich 93 Kontakte je h). Hier ist allerdings anzumerken, dass das Transekt le- 
diglich 50 m umfasst und für 10 Minuten begangen wurde. Es handelt sich dabei 
höchstwahrscheinlich um einzelne Tiere, welche das Transekt mehrmals bei der Nah- 
rungssuche durchflogen haben.  
Die Anzahl der Kontakte steht demnach nicht für die Individuenzahl, sondern gibt Aus- 
künfte über ungefähre Häufigkeit der Nutzung des Transekts. Entlang der benachbarten 
Transekte 2 und 3 konnte hingegen nur ein einzelner Kontakt während der zweiten Be- 
gehung im Juli festgestellt werden. Weiterhin wurden hohe Dichten der Zwergfleder- 
maus im Transekt 7 des Teilgebiets 1 festgestellt (30 Kontakte je h). Auch hier wurden in 
den benachbarten Transekten deutlich weniger und teilweise nur ein einzelner Kontakt 
festgestellt. Insgesamt wurden in vier Transekten nur 1 Kontakt festgestellt. Sowohl die 
Mückenfledermaus als auch der Abendsegler wurden im Teilgebiet 1 festgestellt. Da die 
Mückenfledermaus als typische Siedlungsart in Darmstadt verbreitet ist, kann hier trotz 
der geringen Anzahl an Kontakten von einem geringen aber regelmäßigen Vorkommen 
innerhalb des Geltungsbereichs ausgegangen werden. Der Abendsegler, der ebenfalls 
nur mit einem Individuum an einem Erfassungstermin festgestellt wurde, wird kaum eine 
relevante Bindung an das B-Plangebiet besitzen. Die genannten Beobachtungen belegen, 
dass die Grünflächen in der Mitte des Parks des Teilgebiets 2, sowie die Grünfläche ent- 
lang der Gebäude der Pützerstraße stetig frequentierte Jagdhabitate von Zwergfleder- 
mäusen sind. Eine zu dichte Gehölzbepflanzung am Transekt 3, oder das Fehlen naturna- 
her Strukturen etwa entlang der Pützerstraße könnten der Grund für die geringe Anzahl 
der Kontakte sein.  
Während bei der ersten Begehung im Juni insgesamt bereits eine hohe Aktivität festge- 
stellt werden konnte (durchschnittlich 111 Kontakte je h), lag diese im Juli noch deutlich 
höher (223 Kontakte je h; alle Zahlen hochgerechnete Werte). Die partiell hohe Dichte an 
Fledermauskontakten der Zwergfledermaus lässt vermuten, dass im Umfeld Quartiere 
vorhanden sind. Diese Art bevorzugt Nischen und Spalten an Gebäuden. Generell bieten 
verschiedene Gebäude innerhalb des Gebietes hierfür scheinbar geeignete Strukturen. 
Dies sind beispielsweise die Wohngebäude entlang der Pützerstraße. Auch die Mücken- 
fledermaus bezieht bevorzugt Gebäudequartiere. 
Baumhöhlen oder sonstige Strukturen an Bäumen, die als Fledermausquartier dienen 
können, wurden nur sehr vereinzelt festgestellt. In Teilgebiet 1 befindet sich eine größere

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Tabelle 7: Im Rahmen der Erfassungen im Jahr 2019 fe stgestellte Fledermausarten 
  (naturplan 2019)  
Kastanie, wobei Baumhöhlen hier nicht festgestellt wurden. In Teilgebiet 2 befinden sich 
entlang der südlichen Steinmauer zum Platanenhain hin einige Gehölze in denen auch 
der Star ( Sturnus vulgaris ) eine Baumhöhle als Bruthöhle nutzte, welche nach Ende der 
Brutzeit auch für Fledermäuse geeignet wäre. Vor der Anhöhe zwischen Park und südli- 
cher Mauer befindet sich zudem eine Platane ebenfalls mit geeigneter Baumhöhle. Theo- 
retisch nutzen sowohl Mücken- als auch Zwergfledermaus zusätzlich auch Baumquartie- 
re. Alle nachgewiesenen Arten sind in Südhessen stetig und relativ individuenreich ver- 
treten, wobei die Zwergfledermaus generell die häufigste Fledermausart in Deutschland 
ist und gerade auch in Siedlungsbereichen verbreitet ist. Die Erhaltungszustände sind 
entsprechend in Hessen als günstig eingestuft (für die Mückenfledermaus fehlt aufgrund 
mangelnder Datengrundlage eine Einschätzung). Die Mückenfledermaus bevorzugt zur 
Jagd häufig Gewässernähe, so ist beispielsweise eine hohe Jagdaktivität vom nahegele- 
genen Großen Woog bekannt. Dennoch nutzen auch einzelne Individuen das hier be- 
trachtete Gebiet. Theoretisch sind auch von dieser Art Quartiere innerhalb des Gebäude- 
bestandes sowie in sehr vereinzelten Bäumen möglich. Mit dem Brauereikeller an der 
Dieburger Straße, nordöstlich des Untersuchungsgebietes, gibt es in der Umgebung des 
Geltungsbereichs des B-Plangebiets ein weitläufiges und strukturreiches mögliches Win- 
terquartier, das für eine Vielzahl von Fledermausarten geeignet ist (mündl. Mitteilung 
DIEHL). Es gibt hier aus der Vergangenheit gesicherte Nachweise von Pipistrelliden ( Pi- 
pistrellus spec. ) aus den Monaten August und September. Dies deutet auf eine Nutzung 
als Winterquartier hin. Dies ist die typische Jahreszeit in der viele Fledermausarten Win- 
terquartiere auskundschaften.  
Insgesamt sind im Geltungsbereich somit drei Fledermausarten nachgewiesen bzw. sehr 
wahrscheinlich anzunehmen, von denen bei zwei Arten ein regelmäßiges Vorkommen 
anzunehmen ist. Zusammenfassend kommt dem Geltungsbereich als Sommerlebens- 
raum eine durchschnittliche Bedeutung vorwiegend für die Zwergfledermaus zu. 
6 
 
 
 
  
                                                 
6 vgl. naturplan 2019 S.16, 17

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Weitere Arten und Artengruppen 
Für Amphibien und Reptilien finden sich innerhalb des Geltungsbereichs keine geeigneten Ha- 
bitatstrukturen 7. Dies kann auf den hohen Versiegelungsgrad mit fehlenden Wasserflächen als 
auch auf die Stadtinsellage des Geltungsbereichs zurückgeführt werden. Ein Vorkommen von 
Blindschleichen kann hingegen nicht ausgeschlossen werden, ist jedoch als wenig wahrschein- 
lich anzunehmen. Artenschutzrechtlich relevante Heuschreckenarten, Säugetiere (z.B. Hasel- 
maus) oder Tagfalter kommen innerhalb des Plangebiets nicht vor bzw. sind diese nicht zu er- 
warten. Es ist davon auszugehen, dass innerhalb bzw. im näheren Umfeld des Plangebiets je- 
doch weitere Tierarten vorkommen, die in gutachterlichen Kartierungen nicht erfasst werden 
konnten. Wahrscheinlich sind z.B. Kleinsäugerarten (z.B. Mäuse, Igel), Libellen, Spinnen oder 
Wildbienen/Hummeln. Es handelt sich dabei i.d.R. jedoch um weit verbreitete kulturfolgende 
Arten, welche zumeist an Siedlungsnähe angepasst und nicht besonders gefährdet sind.  
Die NATIS-Artendatenbankabfrage (Hessisches Naturschutzinformationssystem) ver- 
zeichnet 50 m nördlich der Dieburger Straße sowie südlich des Großen Woogs ein 
Hirschkäfervorkommen. Diese Art kommt im ganzen Stadtgebiet vor, weshalb auch Alt- 
und Totholz im Planungsgebiet potentiell besiedelt sein können. Die ausgewachsenen 
Käfer ernähren sich von Baumsäften, die Larven entwickeln sich unter der Erdoberfläche 
in morschen Wurzelstöcken oder anderem Holz. Alle Entwicklungsstadien des Hirschkä- 
fers bevorzugen alte Eichen, aber auch andere Laub-, Obst- und Nadelbäume insbeson- 
dere in alten Parkanlagen in sonnenexponierter Lage werden als Habitate angenommen. 8 
Für den Hirschkäfer (keine Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) konnten innerhalb des 
Plangebiets keine geeigneten Habitatbäume erfasst werden. Im Zuge der Baumhöh- 
lenkartierungen wurden zwar keine Bilche wie beispielsweise Gartenschläfer aufgefun- 
den, dennoch ist ein Vorkommen nicht auszuschließen. Gleiches gilt für Igel und Eich- 
hörnchen.  
 Dem Geltungsbereich und dessen Umfeld kommt für das Schutzgut Vögel und Fle- 
dermäuse jeweils eine durchschnittliche Bedeutung für strukturreiche Siedlungsflä- 
chen zu. Für weitere artenschutzrechtlich relevante Arten ergeben sich innerhalb des 
Geltungsbereichs grundsätzlich keine geeigneten Habitatstrukturen. Weitere sied- 
lungsangepasste Tierarten können partiell innerhalb des Geltungsbereichs vorkom- 
men. Als potentiell wertvollste Nahrungs- und Habitaträume sind die Grünbestände 
der Parkanlage des Alice-Hospitals sowie die Freiflächen zwischen den Zeilenbauten 
entlang der Pützerstraße zu nennen. 
 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) 
3.2 
Neben den Baumstandorten wurden alle Biotopstrukturen und Grünbestände in einem 
Bestandsplan 9 erfasst. Die Parkanlage des Alice-Hospitals bildet innerhalb des Geltungs- 
bereichs und im städtebaulichen Umfeld der Mathildenhöhe den ausgeprägtesten Grün- 
                                                 
7 vgl. Bobbe 2016 
8 Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie 2017  
10 ebd.

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bestand. Der wohl noch aus ehemaligen Waldungen entstandene Buchen-Hainbuchen-
Hain im zentralen Bereich der Parkanlage, wirkt zusammen mit den beiden großen Plata- 
nen entlang der alten Mauer an der Erich-Ollenhauer-Anlage, als eine natürlich gewach- 
sene Grundstücksgrenze zur Freianlage der Mathildenhöhe. Demgegenüber steht ein 
ähnlicher Laubbaumaltbestand mit alten Eibenbäumen am dreiseitig umfassten Privatvil- 
lengarten der Dieburger Straße 55 sowie an den rückwärtigen Gärten der Blockrandbe- 
bauung des Lucaswegs 17. Hier finden sich stadtbild- und artenschutzrelevante Groß- 
bäume wie zwei Zedern, ein Mammutbaum und eine ältere Eiche.  
Weiter im Westen stehen auf den Freiflächen des Neufert-Hauses drei markante Groß- 
bäume. Insbesondere der straßenseitig auf der oberen Geländeterrasse stehende Ahorn, 
entfaltet aufgrund seiner Größe und Ausladung eine besondere Markanz. Die halböffent- 
lichen Freiflächen der nordwestlichen Blockrandbebauung an der Dieburger/Ecke Pützer- 
straße und mit den halböffentlichen Freiflächen des Geschosswohnungsbaus an der süd- 
lichen Pützerstraße, entfalten aktuell nur ein sehr geringes stadtbildwirksames Grünflä- 
chenpotential.  
Das an der südlichen Stiftstraße befindliche Parkdeck, zeigt sich zusammen mit dem wei- 
ter südlich bestehenden Wasserspielplatz (aus den 60er Jahren) als stark versiegelt und 
ausgeräumt. Demgegenüber steht eine umlaufende, lineare Durchgrünung aus durch- 
gewachsenen Hecken- und Baumarten. Zur Einfahrt an der Erbacher Straße finden sich 
an der Stirnseite des Geschosswohnungsbaus drei große Götterbäume, die zusammen 
mit einer Bauminsel aus gemischten Arten des kleinen Spielplatzes, den straßenabge- 
wandten Freiraum in diesem Bereich prägen.  
Die Grünflächen, Gebüsche und Bäume sind im Westen und auf dem Gelände des Alice-
Hospitals meist intensiv gepflegt, nur im Osten zwischen Alice-Hospital und der Wohn- 
blockbebauung findet eine reduzierte Gehölzpflege statt. Rund um das Ernst-Neufert-
Haus, sind in Teilen strukturreiche Gärten vorzufinden, wo meist heimische Heckenpflan- 
zungen und Stauden vorherrschen. Das zentrale Pflanzbeet auf dem Paula-Ludwig-Platz 
erscheint in seiner Bepflanzung als auch in seiner Pflege als nicht mehr zeitgemäß. 
Baumbestand und Baumhöhlen (Quartierspotentiale) 
Es wurde eine Kartierung aller Bäume 10  innerhalb des Geltungsbereichs durchgeführt. 
Dabei wurden Art, Höhe, Kronen- und Stammdurchmesser, Vitalität sowie Besonderhei- 
ten aller Bäume einzeln erfasst und bewertet. Besonders markante ortsbildprägende 
Bäume (i.d.R. mit einem Kronendurchmesser >10 m) wurden dabei in der Baumliste (An- 
hang II) mit der Wertstufe „D“, besonders wertvoll, bewertet und im Grünordnungsplan 
gelb umrandet. 
Der Baumbestand stellt sich innerhalb des Geltungsbereichs mit rund 312 Bäumen für 
einen Stadtinnenbereich als hoch dar (davon 209 heimisch und 103 nicht heimisch) 
11 .  
33 Bäume wurden dabei aufgrund ihrer Größe (Alters) und ihres Habitus als besonders 
                                                 
10  s. Baumliste (Tabelle), Anhang II - die Baumlisten wurde mit dem Baumkataster der Wissenschaftsstadt Darmstadt abge- 
glichen 
11  s. Baum- und Biotopbestandsplan Mathildenhöhe O 31 (Bestand/Planung), Anhang IV

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  28  
ortsbildprägend bewertet. 20 dieser Bäume weisen aufgrund eines besonderen Standor- 
tes oder Habitus eine besondere Markanz innerhalb des Geltungsbereichs auf. Neben ei- 
ner visuellen Wirkung, die sich im Geltungsbereich positiv bemerkbar macht, bilden diese 
Baumbestände i.d.R. wichtige innerstädtische Nist- und Nahrungsquartiere (Habitate) 
aus. Rund die Hälfte dieser Bäume findet sich auf dem Grundstück des Alice-Hospitals. 
9 der Bäume stehen an der südlichen Geltungsbereichsgrenze entlang der Mauer am Ol- 
brichweg. Zwei weitere Bäume befinden sich im zentralen Bereich der Gartenanlage des 
Hospitals.  
Innerhalb des Geltungsbereiches konnten mehrere als Bruthöhle geeignete Baumhöhlen 
festgestellt werden. Baumhöhlen werden zum einen von verschiedenen Fledermausarten 
als Sommerquartiere genutzt, zum anderen können die Höhlen von verschiedenen Vo- 
gelarten als Bruthöhle, darunter auch häufige und im Geltungsbereich festgestellte Arten 
wie bspw. Kohlmeisen, Verwendung finden. Hervorzuheben ist dabei eine Platane im öst- 
lichen Teil des Parks, sowie Einzelbäume am südlichen Hang am Rande der Mauer zur 
Mathildenhöhe. Weitere Höhlenbäume konnten nicht festgestellt werden. Jedoch lässt 
die Beobachtung von einem weiteren Brutpaar der Kohlmeise sowie deren flüggen (flug- 
fähigen) Jungvögeln im südöstlichen Teil des Geltungsbereichs darauf schließen, dass 
möglicherweise weitere Höhlenbäume innerhalb des Geltungsbereichs oder in dessen 
unmittelbarer Nähe vorhanden sind. 
 In den Freiflächen des Geltungsbereichs überwiegen Siedlungsbiotope in Form von 
privaten Hausgärten, halb-öffentlichen und öffentlichen Grünflächen bzw. Straßen- 
begleitgrün. Die öffentlichen Grünflächen haben eher den Charakter von fuß- und 
radwegbegleitenden Grünverbindungen. Bspw. zeigt sich die Freifläche auf Höhe des 
Neufert-Hauses im Bereich des Paula-Ludwig-Platzes, als ein eher ausgeräumtes, 
formales Begleitgrün aus den 1960iger Jahren. Die zwischen Erich-Ollenhauer-
Promenade und Alexandraweg liegende Grünverbindung, zeigt sich als inhomogene 
Grünstruktur. Naturnahe Biotoptypen wie z.B. Ruderalflächen, verwilderte Gebüsche, 
Hecken- und Saumstrukturen sind innerhalb des Geltungsbereichs nahezu nicht an- 
zutreffen, was auf die Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte baulicher Nutzung und anthro- 
pogener Überprägung des Gebietes zurückgeführt werden kann (vgl. Kap. 1.3, 
Tab. 1). Durch die innerstädtische Lage des Planungsgebietes und die dort bestehen- 
den Biotop- bzw. Nutzungstypen ist ein Vorkommen von besonders geschützten 
Pflanzenarten nicht wahrscheinlich. 
Insgesamt lassen sich die vorkommenden Pflanzen- un d Gehölzstrukturen als 
mäßig vielfältig beschreiben. Als wertvoll erweisen sich die großgewachsenen 
Baumbestände im südlichen Bereich der Parkanlage des Alice-Hospitals (Bu- 
chenwäldchen) sowie auf dem Grundstück von Haus Eleonore (Dieburger Str. 55) 
und der rückwärtigen Gärten des Lucaswegs. Dieser Laubbaumaltbestand ist gera- 
de für Vögel als  Nist- und Nahrungsquartier von einer hohen Bedeutung. Gleichzei- 
tig geht von diesem Großbaumbestand eine positive visuelle Wirkung aus, die das 
angrenzende Nachbargrundstück der Mathildenhöhe auf natürliche Weise ein- 
fasst. Von untergeordneter Bedeutung sind die zur Dieburger Straße bestehenden li-

UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  29  
nearen Ausprägungen straßenzugewandter jüngerer Baumreihen sowie die Rasenflä- 
che zwischen den Geschosswohnungsbauten der Pützer- bzw. der Merckstraße. Öf- 
fentliche Wegeverbindungen wie bspw. die Erich-Ollenhauer-Promenade und die im 
Alexandraweg liegende Grünverbindung zeigen sich zumeist als inhomogene Grün- 
struktur mit wenig Strukturvielfalt. 
Die Baumallee entlang der Pützerstraße ist nach § 13 HAGBNatSchG bzw. § 30 
BNatSchG gesetzlich als besonders geschütztes Biotop unter Schutz gestellt. Natur- 
denkmale befinden sich keine innerhalb des Gebiets. 
 Biologische Vielfalt 3.3 
Das Vorkommen von Pflanzen und Gehölzen beschränkt sich auf typische Arten sied- 
lungsgeprägter Gärten und Freiflächen. Daneben sind teil- bis starkversiegelte Flächen 
stark überrepräsentiert. Der Baumbestand stellt sich im östlichen Bereich mit älteren 
Großbäumen als biologisch wertvoll dar. Die Mehrheit der im Untersuchungsgebiet brü- 
tenden Vögel gehört zu den allgemein häufigen und ungefährdeten Arten. In Teilen wird 
das Gebiet von Fledermäusen besiedelt.  
 Insgesamt ist die biologische Vielfalt aufgrund einer anhaltenden Siedlungstätigkeit 
mit „mittel“ zu bewerten. Der Altbaumbestand der Parkanlage des Alice-Hospitals 
sowie der angrenzenden Gärten des Lucaswegs bzw. Dieburger-Straße 55, bilden ei- 
nen wertvollen und großräumigen Baum- und Biotopverbund innerhalb des Gel- 
tungsbereichs sowie für die umgebenden Stadtquartiere. Die öffentlichen Freiflächen 
sind dagegen meist wenig strukturreich in Form von Rasenflächen und Straßenbe- 
gleitgrün. Eine Verbesserung und der Ausbau der Grünstruktur im Bereich der Erich-
Ollenhauer-Promenade, die zusammen mit den Freiflächen des Neufert-Hauses ein 
zu verbesserndes Potenzial im westlichen Zugang zur Mathildenhöhe darstellen, ist 
anzustreben.  
 Boden  3.4 
Das Schutzgut Boden ist gemäß § 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) nach seiner 
Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der natürlichen Bodenfunktionen (Ausgleichskörper im 
Wasserkreislauf, Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe sowie natürliche Bodenfrucht- 
barkeit) zu bewerten. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, ob der Boden einen Sonderstand- 
ort für die naturnahe Vegetation darstellt oder ob ein Archiv der Natur- und Kulturge- 
schichte vorliegt. Daneben steht der Aspekt der Versiegelung bzw. Befestigung von Flä- 
chen beim Schutzgut Boden im Vordergrund. Eine Versiegelung von Boden hat immer 
auch Auswirkungen auf das Klima, die Wasserfunktionen, das Landschaftsbild sowie auf 
die Pflanzen- und Tierwelt sowie die biologische Vielfalt.  
Infolge einer andauernden Stadtentwicklung, mit Abgrabungen und Auffüllungen sowie 
des Ausbaues von Straßen- und Kanalsystemen sind die ehemals natürlichen Bodenver- 
hältnisse innerhalb des Geltungsbereichs vielfach gestört bzw. großflächig verändert 
worden und nahezu nicht mehr vorhanden. Der Bodenviewer-Hessen weist das Gebiet 
mit vorkommenden Pararendzinen, Braunerden mit Bändern, örtl. Bänder-

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  30  
Parabraunerden, aus. Diese Böden haben hier eine Mächtigkeit von rund 3,5 m. Sie be- 
stehen zumeist aus schluffigen, teils kiesigen Fein- bis Mittelsanden. In Teilen können 
dabei auch punktuell Schlacken, Ziegelreste und Bauschutt vorkommen. Darunter weist 
das Planungsgebiet kristallines Grundgebirge (Magmatite), teilweise metamorphiert (Di- 
abas, Granit, Diorit) auf. Das Filtervermögen des Bodens, die Fähigkeit zur Absorption ge- 
löster Stoffe aus dem Boden, wird nach dem HLNUG (2017a) mit „mittel“ angegeben. Ein 
Sonderstandort für die naturnahe Vegetation und ein Archiv der Natur- und Kulturge- 
schichte liegen im gesamten Plangebiet nicht vor. Böden mit naturhistorischer Bedeu- 
tung oder Geotope sind für den Geltungsbereich nicht verzeichnet.  
Altlasten  
Vorbelastungen durch Düngemittel oder durch vom Krankenhausbetrieb hervorgerufe- 
nen Verunreinigungen können nicht eindeutig nachgewiesen werden. Eine Abfrage 12  der 
Altlasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen, konnte für die Bereiche, in denen 
bauliche Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind, keinen Hinweis auf Altlasten erbrin- 
gen.  
Kampfmittel 
Um mögliche Gefährdungen durch Kampfmittel ausschließen zu können, erfolgte eine 
Abfrage beim Kampfmittelräumdienst des Regierungspräsidiums Darmstadt. Die Stel- 
lungnahme vom 12.06.2018 lautete dabei wie folgt: „Die Auswertung der beim Kampf- 
mittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich das im Lageplan 
näher bezeichnete Gelände in Teilbereichen in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Die 
belasteten Bereiche sind im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnet. Vom Vorhanden- 
sein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden. In 
den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bodeneingreifende Bau- 
maßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 5 Metern durchgeführt wurden, sind keine 
Kampfmittelräummaßnahmen notwendig.  
Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmit- 
tel) vor Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchun- 
gen auf den Grundstücksflächen bis in eine Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, 
auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine 
EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen. Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte 
(z.B. wg. Auffüllungen, Versiegelungen oder sonstige magnetischen Anomalien), sind aus 
Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodeneingreifenden Bau- 
arbeiten erforderlich“.
13  
 Aktuell ist das Gebiet sehr stark versiegelt. Einzig die privaten Gartengrundstücke an 
dem Lucasweg, die halb-öffentlichen Grünflächen zwischen der Stift-und Merckstra- 
ße, sowie die Parkanlage des Alice-Hospitals, tragen zur Grundwasserneubildungsrate 
bei. Die natürliche Fruchtbarkeit (Ertragsfunktion) ist als sehr gering zu beschreiben. 
                                                 
12  DATUS-Abfrage HLNUG am 10.06.18  
13  Regierungspräsidium Darmstadt 2018

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Aufgrund von Luftbildauswertungen gilt das Plangebiet als Verdachtsgebiet von 
Kampfmitteln aus dem zweiten Weltkrieg. 
 Fläche  3.5 
Das Schutzgut Fläche bezieht sich auf die Thematik des Flächenverbrauchs und Nut- 
zungsänderung von Flächen. Gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung 
soll die Neuinanspruchnahmen und Neuversiegelung von Flächen bis 2020 auf max. 30 
ha/Tag reduziert werden. 14  Die für den Flächenverbrauch herangezogene Kategorie der 
Siedlungs- und Verkehrsfläche umfasst neben versiegelten, unversiegelten und überbau- 
ten Flächen auch Grünflächen im Siedlungsbereich (Abstandsgrün, Gärten, Erholungsflä- 
chen, Campingplätze, Friedhöfe). Auf Aspekte wie Veränderungen durch den Klimawan- 
del und Anfälligkeiten des Planes/Vorhabens gegenüber potentieller Gefahren durch 
umliegende Anlagen und Infrastruktureinrichtungen oder Naturkatastrophen ist hinzu- 
weisen.  
Der Geltungsbereich ist ein typisch verdichteter Stadtraum mit dem Nutzungsschwer- 
punkt Wohnen. Entlang der Dieburger-Straße finden sich im Erdgeschoss in der Haupt- 
sache Gewerbeeinheiten mit Einzelhandel oder Gastronomie. Der Großteil des Gebietes 
nimmt jedoch das Gelände des Alice-Hospitals als sog. Gemeinbedarfsfläche „Kranken- 
hausgebiet“ ein. Von diesen o.g. Nutzungen gehen i.d.R. keine Gefahren für die umge- 
benden Siedlungsbereiche aus. Betriebe die nach der SEVESO-Richtlinie gefährliche Stof- 
fe lagern oder verarbeiten sind weder im Geltungsbereich noch in der näheren Umge- 
bung vorhanden. Gefahren durch Naturkatastrophen wie Erdrutsche sind für den Gel- 
tungsbereich nicht zu erwarten. Der Geltungsbereich befindet sich auch in keiner Einflug- 
schneise des Flughafens Rhein-Main.   
 Insgesamt stellt sich der Geltungsbereich als typische innerstädtische Siedlungsfläche 
mit dem Schwerpunkt Wohnen dar. Als Gemeinbedarfsfläche steht das Krankenhaus- 
gelände des Alice-Hospitals im Zentrum des Geltungsbereichs und stellt einen wich- 
tigen Teil der medizinischen Versorgung innerhalb Darmstadts dar. Eine wichtige 
Verkehrsachse für den Rad- und Fußgängerverkehr bildet die Erich-Ollenhauer-
Promenade. Gleichzeitig stellt diese einen wichtigen Teil des klimatischen Ausgleichs- 
strömungssystems der Stadt (Ost-West) dar (s. Kap. 3.7).  
 Wasser 3.6 
Der Grundwasserkörper der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist hydrologisch an die nördli- 
che Oberrheinebene angebunden. Nach der Standortkarte Hessen wird die Grundwas- 
serergiebigkeit der Lockergesteine (Sande) mit < 2 l/s mit einer mittleren Ergiebigkeit 
pro Hauptwasserstock eingestuft. Die mittlere jährliche Versickerung liegt bei rund 0-50 
mm/a. Grundwasserflurabstände werden gemäß dem hydrologischen Kartenwerk der 
HLNUG 15  in einer Tiefe von ca. 20 - 25 m angegeben. Bedingt durch die bauliche Über- 
prägung sind die Grundwasserverhältnisse im Gebiet gestört. Hinweise auf Belastungen 
                                                 
14  vgl. Instrumente zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme UBA-FB 002601; Umweltbundesamt 2017 
15  HLNUG (2016), HLNUG (2017b)

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des Grundwassers liegen nicht vor. Der Versiegelungsgrad kann für das Gebiet gegen- 
über den umgebenden Stadtquartieren als mäßig hoch beschrieben werden. Nach dem 
HLNUG liegt die Grundwasserneubildungsrate für den Stadtbereich Darmstadt bei rund 
1-50 mm/Jahr. Im Geltungsbereich sind keine Fließ- oder Stillgewässer vorhanden. Als 
einziges offenes Fließgewässer ist der rund 300 m südöstlich gelegene Landgraben (Gro- 
ßer Woog) zu nennen. Schutzgebiete für Gewässer wie u.a. auch Wasserschutz- oder 
Heilquellenschutzgebiete sind innerhalb und im nahen Umfeld des Geltungsbereichs kei- 
ne ausgewiesen.  
 Aufgrund der innerstädtischen Lage, trägt das Plangebiet nur in einem geringen Um- 
fang zur Grundwasserneubildung bei. Die bisher unversiegelten Flächen tragen jedoch 
zur Verlangsamung des Niederschlagsabflusses bei, was gerade bei Starkregenereig- 
nissen von wichtiger Bedeutung für die Entlastung der Kanalisation sein kann. Bedingt 
durch die bauliche Überprägung sind die Grundwasserverhältnisse im Gebiet voraus- 
sichtlich gestört. Hinweise auf Belastungen des Grundwassers durch bauliche Nutzun- 
gen liegen keine vor. 
 Klima  3.7 
Darmstadt und der Geltungsbereich liegen unmittelbar zwischen der wärmeren, klima- 
tisch gemäßigten Rheinebene und dem etwas kühleren, niederschlagsreicheren Oden- 
wald. Je nach Wetterlage kommen die Windströmungen aus südwestlicher, westlicher 
(SW, W), bzw. östlicher Richtung. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt für Darmstadt 
bei 3,3 m/s 16 . Dies hat zur Folge, dass es im Stadtgebiet weniger zu Niederschlägen 
kommt. Die niederschlagsreichsten Monate sind Mai, Juni und Juli. Die Lufttemperatur 
der Stadt beträgt im Jahresmittel rund 9,5° C. Der Mittelwert für die Vegetationsperiode 
(April-September) beträgt 13° C. Die Niederschlagshöhe liegt bei rund 959 mm/Jahr. Die 
Anzahl der wärmebelasteten Tage pro Jahr beträgt 23,6 Tage. Der Kältestress pro Jahr 
liegt bei 6,5 Tagen. 
Tabelle 7: Zusammenfassung der wichtigsten meteorol ogischen Parameter17  
Parameter Referenzperiode 2019 
Lufttemperatur, Jahresmittel (° C): 11,0 
Tropennächte (> 20° C): 2 
Heiße Tage (> 35° C): 27 
Frosttage (mind. 0° C): 79 
Eistage (max. 0° C): 4 
Jahresniederschlag LjM 18  (mm) 748,6 
Starker Niederschlag:(N>30 mm/d): 0 
Starkniederschlag (N/Jahr): 0 
 
                                                 
16  AM  ONLINE PROJECTS (O.J) 
17  Wissenschaftsstadt Darmstadt Datenreport 2020  
18  LjM -Langjähriges Mittel

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  33  
Neben steigenden Mitteltemperaturen ist im Stadtbereich Darmstadt künftig vermehrt 
mit anhaltenden Hitzeperioden zu rechnen. Bei Nächten mit über 25° C (Tropennächte 
>25° C) wird es im Mittel jährlich zu einer fünfmal höheren Anzahl kommen. Sog. „Heiße 
Tage“ mit über 30°C, liegen mit einer steigenden Tendenz aktuell bei rund 23 Tagen. Die 
Belastung für die Stadtbevölkerung und die Gefahr gesundheitliche Schäden davon zu 
tragen erhöht sich damit insbesondere bei empfindlichen Bevölkerungsgruppen (Klein- 
kinder, hochaltrige Menschen), was gerade den Bereich von Krankenhäusern (Alice-
Hospital) und Altersheimen miteinschließt.  
Während die Jahresniederschläge tendenziell zunehmen, ändert sich das Niederschlags- 
muster hin zu trockeneren Sommern und feuchteren Wintern. In Kombination mit den 
steigenden Temperaturen spiegelt sich dies auch in der klimatischen Wasserbilanz wider 
und sorgt für eine stärkere Gefährdung der innerstädtischen Flora und Fauna durch 
sommerliche Trockenheit. Im Stadtraum bedeutet dies eine (noch) stärkere Beanspru- 
chung des Stadtgrüns. Entsprechend ist eine steigende Pflege des Stadtgrüns erforder- 
lich, um dessen klimaökologische Funktionen zu erhalten.  
Zukünftig ist von einer höheren Niederschlagsintensität auszugehen, auch die Zunahme 
von Starkregenereignissen deutet sich an, sodass bei den geplanten Bauvorhaben Maß- 
nahmen zur Starkregenvorsorge getroffen werden müssen.  
Der Geltungsbereich profitiert klimatisch von den unversiegelten Bereichen zwischen der 
Pützer- und Merckstraße sowie von der Parkanlage des Alice-Hospitals mit für Innen- 
Abbildung 7:  Ausschnitt aus der Klimafunktionskart e der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Institut 
für Klima- und Energiekonzepte (2016)

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  34  
stadtbereiche als hoch zu beschreibendem Baumbestand. Gleichzeitig liegt der Gel- 
tungsbereich im Einflussbereich einer Luftleitbahn mit klimatischer Ausgleichsfunktion 
für den Innenstadtbereich. Die Parkanlage des Alice-Hospitals sowie der südlich gelege- 
ne Platanenhain der Mathildenhöhe selbst, wirken als lokaler innerstädtischer klimati- 
scher Ausgleichsraum für die umgebenden Stadtquartiere. Für den Krankenhausbetrieb 
entfaltet dies wichtige mikroklimatische Gunstwirkungen, welche sich gerade in heißen 
Sommernächten (Tropennächten) bemerkbar machen.  
Die bebauten Bereiche rund um die Pützerstraße und Dieburger Straße weisen nach der 
Klimafunktionskarte eine „moderate bis starke Überwärmung“ auf und gelten in Teilbe- 
reichen als thermisches Belastungsgebiet (s. Abb. 4). Diese stark versiegelten, asphaltier- 
ten bzw. gepflasterten Flächen heizen sich stark auf und führen zu thermischen Sperren, 
die i.d.R. eine Beeinträchtigung der lokalen Windaustauschsysteme zur Folge haben. 
Lufthygiene 
Nach § 3 Abs. 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Luftverunreinigungen 
Veränderungen der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, 
Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe. Aktuell treten innerhalb des Gel- 
tungsbereichs typische Luftverunreinigungen, wie sie in innerstädtischen Siedlungsgebie- 
ten, bestehend aus Kfz-Emissionen, Heizungsanlagen und Hausbränden auftreten, auf. 
Die aktuell rechtsgültige 39. Verordnung 19  über Luftqualitätsstandards und Emissions- 
höchstmengen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) legt Ziel- bzw. Grenzwerte für 
Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid (SO 2), Stickstoffdioxid (NO 2), Partikel (PM10), Blei, 
Benzol und Kohlenmonoxid (CO) sowie Ozon und Partikel bis 2,5 PM zum Schutz der 
menschlichen Gesundheit fest.  
Gemäß der Luftmesswerte der Luftmessstationen des Hessischen Ministeriums für Um- 
welt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) wird der motorisier- 
te Individualverkehr (MIV) an der Dieburger Straße bzw. Pützerstraße als Haupt-
Emissionsquelle für lufthygienische Vorbelastungen für das Gebiet angegeben. Durch 
den Verkehr gelangen hohe Feinstaubkonzentrationen bzw. Feinstaubwerte in die Innen- 
stadtbereiche bzw. auch in den Geltungsbereich. Dabei ist die Fraktion PM10 (Feinstaub- 
konzentrationen >PM10 μg/m³) besonders gefährlich, da diese Feinstaubteilchen Atem- 
wegserkrankungen wie Asthma oder Bronchitis auslösen können. Konkrete Messungen 
wurden für das Planungsgebiet nicht durchgeführt und sind kein Bestandteil dieser Beur- 
teilung. 
 Die bestehenden Grünstrukturen haben für den Geltungsbereich als auch für die um- 
gebenden Stadtquartiere eine wichtige Bedeutung. Die unbebauten und unversiegel- 
ten Flächen haben eine schadstoffabsorbierende und klimarelevante Funktion als Kalt- 
luft- und Frischluftentstehungsgebiet. Die Freiflächen mit Ausgleichsfunktion gilt es 
durch klimabegünstigende Maßnahmen zu sichern bzw. zu verbessern. Lufthygieni- 
                                                 
19  39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

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sche Vorbelastungen wirken von der Dieburger Straße als auch von der Pützerstraße 
auf den Geltungsbereich negativ ein. 
 Stadtbild  3.8 
Die Gebäudestrukturen lassen sich innerhalb des Geltungsbereichs als recht heterogen 
beschreiben, was unmittelbar mit dem unterschiedlichen Alter der Siedlungsstruktur zu- 
sammenhängt. Nach Norden grenzt die nahezu geschlossene Blockbebauung des Mar- 
tinsviertels an den Geltungsbereich. Östlich grenzt der Geltungsbereich an eine groß- 
maßstäbliche Wohnbebauung aus den 1970er Jahren, welche sich deutlich von der grün- 
derzeitlichen Bebauung am Lucasweg in Größe und Architektur unterscheidet. 
Ein Großteil des Stadtbildes wird vom Alice-Hospital mit seinen nach und nach ergänzten 
Funktionsgebäuden eingenommen. Mit der gegenüber der Gesamtstadt erhöhten Lage 
und Mauereinfassung hat das Grundstück wenig Anbindung an das umgebende Stadt- 
gebiet. In Richtung Süden bildet der Altbaumbestand eine natürliche Grenze zur Mathil- 
denhöhe, die in unmittelbarer Nachbarschaft kulturhistorisch und stadtbildprägend in Er- 
scheinung tritt. Daneben gilt es, die straßenbegleitende Allee entlang der Pützerstraße 
als stadtbildprägende Grünstruktur hervorzuheben. Blickbeziehungen zur Mathildenhöhe 
bzw. zum Hochzeitsturm als Hochpunkt ergeben sich aus der Erich-Ollenhauer-
Promenade ab der Pützerstraße (Ost-West) bzw. durch den Lucasweg (Nord-Süd). 
 Die Parkanlage des Alice-Hospitals bildet zusammen mit den beiden großen Platanen 
die maßgeblichsten Grünkulissen entlang der Erich-Ollenhauer-Promenade und 
grenzt so das Gelände zur Mathildenhöhe relativ homogen ab. Des Weiteren finden 
sich unterschiedliche Baustile die von gründerzeitlichen Bauten am Lucasweg bis zum 
formalistisch funktionalen Wohnungsbau der 1960er Jahre reichen. Hervorzuheben ist 
die direkt angrenzende Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ im Südosten. 
 Mensch und Gesundheit 3.9 
Lärm 
Gemäß der Schalltechnischen Untersuchung 20  wirken die funktionsbedingten Lärmemis- 
sionen der Dieburger-/ und Pützerstraße als Hauptlärmquelle innerhalb des Geltungsbe- 
reichs. Im Tagzeitraum wird im Kreuzungsbereich Dieburger Straße / Pützerstraße an den 
straßenseitigen Fassaden mit Beurteilungspegeln von bis zu ca. 70 dB(A) der Orientie- 
rungswert der DIN 18005 /1/ für allgemeine Wohngebiete von tags 55 dB(A) um bis zu 
ca. 15 dB(A) überschritten. Im weiteren Verlauf der Dieburger Straße und der Pützerstra- 
ße sind die straßenseitigen Fassaden mit Tag-Beurteilungspegeln zwischen ca. 60 - 65 
dB(A) beaufschlagt, d. h. mit Orientierungswertüberschreitungen um bis zu ca. 10 dB(A). 
In den straßenabgewandten Bereichen ist der Tag-Orientierungswert dagegen eingehal- 
ten. Somit sind insbesondere hier gelegene Außenwohnbereiche (z. B. Terrassen, Balko- 
ne, Gärten, Parkanlagen) ausreichend vor Verkehrslärmeinwirkungen geschützt. 
                                                 
20  Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft 2018: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan O 31 „Mathildenhöhe Nord-
West“, Wissenschaftsstadt Darmstadt (Bericht Nr.18-2822)

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Dieburger Straße 
Im Nachtzeitraum wird im Kreuzungsbereich Dieburger Straße / Pützerstraße an den 
straßenseitigen Fassaden mit Beurteilungspegeln von bis zu ca. 63 dB(A) der Orientie- 
rungswert der DIN 18005 /1/ für allgemeine Wohngebiete (WA) von nachts 45 dB(A) um 
bis zu ca. 18 dB(A) überschritten. Im weiteren Verlauf der Dieburger Straße und der Püt- 
zerstraße sind die straßenseitigen Fassaden mit Nacht-Beurteilungspegeln zwischen ca. 
55 - 60 dB(A) beaufschlagt, d.h. mit Orientierungswertüberschreitungen um bis zu ca. 15 
dB(A). In den straßenabgewandten Bereichen ist der Nacht-Orientierungswert dagegen 
eingehalten. 21  
Die in der Lärmkartierung der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgezeigten Vorbelastun- 
gen weisen an den der Dieburger Straße zugewandten Fassaden gemäß der DIN 18005 
„Schallschutz im Städtebau“ erhöhte Werte auf. Auf den von der Dieburger Straße abge- 
wandten Bereichen können die Orientierungswerte von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) 
nachts eingehalten werden. 
Erholung 
Die Freianlage der Mathildenhöhe grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich und bildet 
einen innerörtlichen Naherholungsschwerpunkt im östlichen Stadtbereich. Gleichzeitig ist 
die Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ ein international bedeutendes Ausflugs- 
ziel. Die Erich-Ollenhauer-Promenade fungiert dabei als wichtiger Zubringer für die Mat- 
hildenhöhe die stark von Rad- und Fußverkehr frequentiert wird.  
 Die straßenbedingten Lärmeinwirkungen machen sich negativ innerhalb des Gel- 
tungsbereichs bemerkbar. Insbesondere entlang der Dieburger Straße und der Pützer- 
                                                 
21  vgl. Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan O 31 „Mathildenhöhe Nord-West“, Wissenschaftsstadt  
 Darmstadt, 04.11.2018 (Bericht Nr. 18-2822, Dr. Gr uschka Ingenieurgesellschaft, 2018) 
Abbildung 8:  Lärmkartierung (tagsüber) (HLUG 2017)  
Pützerstraße

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straße bestehen durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) erhöhte Lärmbelas- 
tungen (s. Abb. 5).  Weitere negative Einwirkungen von Schall oder Lärm durch Sport- 
anlagen, Gewerbebetriebe bestehen nicht. Als wichtige Grünverbindung, welche den 
Innenstadtbereich mit dem Außenbereich verbindet, ist der rückwärtige Bereich der 
Gartenanlage des Alice-Hospitals zu nennen. In Verbindung mit dem Platanenhain der 
Mathildenhöhe, dem Paula-Ludwig-Platz und der Erich-Ollenhauer-Promenade, stellt 
diese eine wichtige Ost-West-Verbindung für den gesamten Stadtraum dar.  
 Kultur und Sachgüter (Denkmalschutz) 3.10 
Das Areal rund um den Hochzeitsturm wurde 1994 als „Gesamtanlage Mathildenhöhe“ 
(§ 2 Abs. 3 Nr. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz, HDSchG) unter Denkmalschutz ge- 
stellt und grenzt unmittelbar an den Geltungsbereich an. Weiterhin befinden sich ein 
westlicher Ausläufer des denkmalgeschützten unterirdisch verlaufenden Brauereikanals 
mit Eingang an der Dieburger Straße Nr. 55 sowie zwei Brauereikeller im Geltungsbe- 
reich. Daneben befinden sich zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens vier Gebäude 
sowie ein Stadtbrunnen, die als Kulturdenkmal 22  gem. § 2 Abs. 1 Hessisches Denkmal- 
schutzgesetz (HDSchG) unter Denkmalschutz stehen, im Plangebiet (s. Abb. 6).  
Ernst Neufert Haus (Pützerstraße 6) 
Das Gebäude wurde 1952–55 nach den Plänen von Ernst Neufert erbaut. Es gehört zu 
den fünf realisierten sog. „Meisterbauten“ auf der Mathildenhöhe in Darmstadt. Damals 
entstand ein sechsstöckiges Wohngebäude mit 154 kleinen Wohnungen, die ursprüng- 
lich als kleine Appartements für Alleinstehende in der Nachkriegszeit gedacht waren. Das 
Gebäude beherbergte ursprünglich eine Wäscherei, einen Laden und ein Restaurant. An- 
fang des 21. Jahrhunderts erfolgte eine Gesamtsanierung des Gebäudes, in deren Rah- 
men größere Wohneinheiten geschaffen wurden. Dabei wurde die Haustechnik auf einen 
modernen Stand gebracht. Aus denkmalpflegerischen Gründen blieb der Zuschnitt eini- 
ger Wohnungen im Original erhalten.  
Hauptgebäude Alice-Hospital und Einfriedung (Dieburger Straße 31) 
Von 1935 bis 1936 wurde das heutige Hauptgebäude errichtet, welches damals die Heil- 
anstalt selbst, die Krankenpflegeschule und das Mutterhaus der Schwesternschaft verein- 
te. Das Hauptgebäude ist heute ein Kulturdenkmal (§ 2 Abs. 1 HDSchG). Es wurde nach 
den Plänen von Georg Markwort und Eugen Seibert errichtet und nach dem Zweiten 
Weltkrieg nach den Plänen des Darmstädter Architekten Ernst Samesreuther wiederauf- 
gebaut. Zu dem Hauptgebäude gehört die aus der Zeit vor 1900 stammende entlang der 
Dieburger Straße verlaufende Mauer (Einfriedung). 
Haus Eleonore (Dieburger Straße 55) 
Die zweigeschossige Villa wurde im Jahre 1888 erbaut. Stilistisch gehört die Villa zum 
Historismus. Zurückhaltende, Renaissance und Barock zitierende Dekorationen betonen 
die Fenster und Gebäudekanten. Aufwändiger gestaltet war der im Jahre 1944 bei einem 
                                                 
22  Denkmaltopografie der Wissenschaftsstadt Darmstadt

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Luftangriff beschädigte Zwerchhausgiebel. Im Inneren der Villa befindet sich eine gut er- 
haltene, aufwändige Ausstattung mit Stuck und Supraporten. Die Villa ist ein typisches 
Beispiel für den historisierenden Baustil in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in 
Darmstadt. Aus architektonischen und stadtgeschichtlichen Gründen ist die Villa ein Kul- 
turdenkmal. Das Haus ist heute Teil des Alice-Hospitals. 
Erbacher Straße 4 
Das Hintergebäude ist das ehemalige Baubüro der Firma Wilhelm Ganss und ein typi- 
sches Beispiel für dekorativen Jugendstil. Das zweigeschossige, 1894/95 erbaute Hinter- 
gebäude erhielt 1904 eine zeitgemäße Neugestaltung der Fassade mit einer jugendstili- 
gen Putzornamentik und Stuckdekor im Risalit. Die dekorativen blauglasierten Klinker 
gehen auf eine Zusammenarbeit mit Joseph Maria Olbrich zurück. Das Vorderhaus hat 
eine historisierende Fassade in gelbem Klinker mit Sandsteindekor. Aus architektoni- 
schen, baukünstlerischen und stadtgeschichtlichen Gründen sind Hofgebäude und Vor- 
derhaus ein Kulturdenkmal. 
Felsenkeller und Brauerkanal  
Mit der Verlegung der Brauereien auf den Nordosthang der Mathildenhöhe entstand im 
Laufe des 19. Jahrhunderts ein umfangreicher Brauereibezirk mit Kühlkellern, Gartenwirt- 
schaften, Produktionsanlagen und Wohnhäusern. Unterhalb der Dieburger Straße befin- 
det sich der Brauerkanal, der verschiedene Kühlkeller miteinander verbindet, die von un- 
terschiedlichen Brauereien stammen. An ihn angeschlossen sind auch die beiden Keller- 
anlagen unterhalb der Gebäude Dieburger Straße 55 (aus der Zeit vor 1850) und 61. 
 
Abbildung 9:  Auszug aus der Denkmaltopografie der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Landesamt 
für Denkmalpflege Hessen, 2022 (Geltungsbereich schwarz gerissen dargestellt)

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Welterbestätte und Pufferzone  
Der überwiegende Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans O 31 liegt innerhalb 
der Pufferzone der Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“. Daraus ergibt sich, dass 
besondere gestalterische Anforderungen an das Gebiet gestellt werden. In diesem Zu- 
sammenhang ist auch der Umgebungsschutz (§ 18 Abs. 2 HDSchG) im Denkmalschutz zu 
beachten. 
 Der Bestand an unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden und Anlagen ist grund- 
sätzlich als positiv zu bewerten. Die Weiterentwicklung der Gebäude und ihrer Gär- 
ten sowie hinzukommende Neubauten müssen entsprechend abgestimmt werden, 
um keine negativen Beeinträchtigungen hervorzurufen. Insbesondere die Umgebung 
zur Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ gilt es bei einer baulichen Weiter- 
entwicklung innerhalb des Geltungsbereichs zu beachten. 
 Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern und deren Umweltbe- 3.11 
langen 
Im Rahmen der Wechselwirkungsanalyse werden die Ebenen der Folgewirkungen, Wir- 
kungsketten, Summationswirkungen und die Gesamtbelastung berücksichtigt. Es gilt ab- 
zuprüfen, ob durch die Störung einzelner Schutzgüter Veränderungen im Wirkungsgefü- 
ge anderer Schutzgüter ausgelöst werden können. Die Berücksichtigung der Wechselwir- 
kungen zwischen den Schutzgütern soll damit eine schutzgutübergreifende Betrachtung 
als Ergänzung der zuvor durchgeführten einzelschutzgutbezogenen Bestandsaufnahmen 
und Bewertungen beinhalten. Es sollen die zumeist komplexen Strukturen der betroffe- 
nen Teilökosysteme mit ihren vielfältigen Funktionsbeziehungen zwischen den biotischen 
(Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen) und abiotischen Faktoren (Schutzgüter Bo- 
den, Wasser, Klima und Luft) vollständig erfasst werden. 
 Im Planungsgebiet ist das Wirkungsgefüge bereits aufgrund der Inanspruchnahme 
von Fläche in Form von Versiegelungen sowie der damit verbundenen Beseitigung 
von Vegetation, Zerstörung von Habitaten, Beeinflussung des Bodens und des Was- 
serhaushaltes sowie den damit verbundenen Auswirkungen auf die Luftqualität und 
das Klima stark vorbelastet.  
Eine Empfindlichkeit besteht hinsichtlich zusätzlicher Versiegelungen im Bereich bis- 
her unversiegelter Flächen.

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  40  
Abbildung 10:  MGI, Lärmempfindlichkeit, Fluchtdist anz und Darlegung der Empfindlichkeit 
(naturplan 2019) 
4 ENTWICKLUNGSPROGNOSEN BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG  
 Tiere und artenschutzrechtliche Belange 4.1 
Vögel 
Eine Konfliktanalyse auf Artebene erfolgte unter Verwendung des „Musterbogens für die 
artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen“ (HMUELV 2015, 3. Fassung). Für Vogelarten, die 
sich in Hessen in einem günstigen Erhaltungszustand befinden („grün“ gemäß Ampelliste 
der Vogelschutzwarte, VSW 2014), erfolgte eine vereinfachte artbezogene Prüfung 23  in 
tabellarischer Form. Eine Empfindlichkeit von Vögeln ist insbesondere dann anzunehmen, 
wenn Niststandorte betroffen sind. Bei Arten, die innerhalb des Geltungsbereichs nur als 
sporadische Nahrungsgäste oder gar nicht auftreten, ist von keiner Empfindlichkeit ge- 
genüber den Wirkfaktoren des Vorhabens auszugehen. Eine Ausnahme hiervon bilden 
regelmäßige Nahrungsgäste, die wesentliche Habitate ihres Gesamtlebensraumes inner- 
halb des Gebietes haben, ohne selbst hier zu brüten, sowie störungsempfindliche Arten, 
die durch die Baumaßnahmen beeinträchtigt werden können.  
Die Empfindlichkeit der im Geltungsbereich vorkommenden Arten wird in der nachfol- 
genden Abbildung 7 anhand der Kriterien Brutstatus und der oben genannten Literatur 
und Fachkonventionen bewertet. Das Ergebnis wird dort in den beiden letzten Spalten 
mitgeteilt. 
                                                 
23  gemäß Leitfaden des HMUELV 2011

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  41  
Gerade im Westen und an der Nordflanke der Krankenhausanlage bzw. Häuserfront zur 
Dieburger Straße besteht trotz hohen Baumbestands aufgrund der hohen Lärmbelastung 
wenig Eignung für Baumbrüter (z.B. für Rabenkrähe). Mittelwertige  Habitatstrukturen für 
Gebüsch- und Baumbrüter bestehen punktuell vorwiegend am südlichen und östlichen 
Rand des Krankenhauskomplexes (bspw. Mauer zur Mathildenhöhe), in den zur Mathil- 
denhöhe angrenzenden schmalen Gärten und im Bereich der östlichen Blockrandbebau- 
ung. Mittel bis hochwertige  Habitatpotentiale ergeben sich gerade für Höhlen-, Baum- 
und Gebüschbrüter an den Altbaumbeständen (z.B. Lebensbaum) mit strukturieren Ge- 
büschen rund um das Haus Eleonore an der Dieburger Straße 55 als auch an den Bu- 
chenwäldchen am Rande des Parkgeländes des Alice-Hospitals. 24  
Fledermäuse 
Das Habitatpotential des Untersuchungsgebiets für Fledermäuse wird insgesamt mit ei- 
ner mittleren Bedeutung eingeschätzt. Im Westen zwischen Pützer- und Stiftstraße sind 
überwiegend Mietshausblöcke sowie ein denkmalgeschützter Klinkerbau vorhanden, die 
als komplexe große Gebäude und Dachböden Quartierpotentiale aufweisen dürften. Die 
Gebäude des Alice-Hospitals sind zwar als Gebäudekomplex attraktiv, jedoch aufgrund 
der moderneren Gebäude vermutlich ohne Quartierspotentiale. Dagegen sind die mo- 
mentan im Umbau befindlichen Gebäude am östlichen Rand des Hospitalgeländes auf- 
grund ihres Alters und wahrscheinlich vorkommenden Quartierspotentiale mit einem 
mittleren Habitatpotential zu betrachten. Relativ hohe Potentiale dürften die Villen ent- 
lang der Dieburger Straße sowie die Blockbebauung entlang des Lucaswegs haben, so- 
fern die Dachstühle dieser Altgebäude noch nicht renoviert wurden. Die unter Denkmal- 
schutz stehenden Kelleranlagen unter der Dieburger Straße wurden nicht auf mögliche 
Zugänge für Fledermäuse hin untersucht. Dort sind jedoch auch keine baulichen Maß- 
nahmen geplant, welche Einfluss auf die Kelleranlagen haben könnten. Der Artenschutz- 
fachbeitrag konnte in 2 Ortsbegehungen insgesamt 3 Arten innerhalb des Geltungsbe- 
reichs und dessen unmittelbarem Umfeld nachweisen. Besonders häufig trat hierbei die 
Zwergfledermaus ( Pipistrellus pipistrellus ) auf. Der Abendsegler ( Nyctalus spec.)  und die 
Mückenfledermaus ( Pipistrellus pygmaeus ) konnte nur einmal detektiert werden. Beson- 
ders im Transekt 7 des Teilgebiets 1 und Transekt 7 des Teilgebiets 2 wurde eine hohe 
Dichte nachgewiesen. Die partiell hohe Dichte lässt hier auf Wohnquartiere im unmittel- 
baren Umfeld schließen. Innerhalb der benachbarten Transekten konnte teilweise nur bis 
zu einem einzelnen Kontakt detektiert werden. In den Transekten 5 konnte der Abend- 
segler und in Transekt 3 die Mückenfledermaus vereinzelt auf den Grünflächen zwischen 
den Wohngebäuden entlang der Pützerstraße und der Merckstraße bei der Nahrungssu- 
che beobachtet werden. Zwei vereinzelte Baumhöhlen im Teilgebiet 2 könnten als po- 
tenzielle Baumquartiere für die Zwerg- und Mückenfledermaus dienen. 25  
 
 
                                                 
24  vgl. naturplan 2019 
25  ebd.

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Weitere Tierarten 
Neben Vögeln und Fledermäusen ist ein Vorkommen besonders oder streng geschützter 
Arten weiterer Tiergruppen aufgrund fehlender Habitateignung innerhalb des Planungs- 
gebiets als nicht wahrscheinlich anzunehmen. Maßnahmen wie das Roden von Gehölzen, 
der Abriss von Gebäuden oder das Freimachen der Baufelder können aber dennoch Ha- 
bitate von besonders geschützten Arten wie Hirschkäfer, Gartenschläfer, Eichhörnchen, 
Igel und Blindschleiche betreffen.  
 Mit der Umsetzung des geplanten Vorhabens kommt es zu keinen Verlusten von es- 
sentiellen Nahrungs- und Fortpflanzungsräumen für die Vogel- oder Fledermausfau- 
na. Für weitere nach § 44 BNatSchG geschützten Tierarten wurden keine Vorkommen 
erfasst. Insgesamt kann ein Rückgang oder gar erhebliche Beeinträchtigungen der Ar- 
ten ausgeschlossen werden. Wichtige Altbäume mit Habitatpotential in der Dieburger 
Straße sowie entlang des Olbrichwegs können erhalten bleiben. Bei Rodungs- oder 
Abrissarbeiten kann ein vorangestelltes Absuchen potentieller Bruträume (Ökologi- 
sche Baubegleitung), ein Auslösen des Verbotstatbestands nach § 44 Abs. 1 BNatSchG 
verhindern 26 . Eine Tötung von Tierarten kann damit nahezu ausgeschlossen werden. 
Mit einer Empfindlichkeit der 14 kartierten Vogelarten und der beiden kartierten Fle- 
dermausarten ist grundsätzlich nur während der Bauarbeiten zu rechnen. Mit Maß- 
nahmen wie Baumausgleichspflanzungen, dem Anbringen von Nistkästen ist grund- 
sätzlich von einer Nutzung des Gebiets als Nahrungs- und/oder Bruthabitat weiterhin 
auszugehen. Insgesamt hat der Bebauungsplan keine erheblichen Auswirkungen auf 
die örtliche Fauna. Der Verlust an potentiellen Vogel- und Fledermausquartieren kann 
mit dem Aufhängen von Nistkästen sowie der Neupflanzung von Bäumen und Sträu- 
chern innerhalb des Geltungsbereichs ausgeglichen werden. Das im Kellergewölbe an 
der Dieburger Straße 95 nachgewiesene Winterquartier der örtlichen Fledermauspo- 
pulation wird aufgrund der Entfernung nicht beeinträchtigt.  
4.1.1  Umweltschützende Maßnahmen 
M [1] Beschränkung von Zeiten für Rodungsarbeiten und Vegetationsdeckenbe- 
seitigung (Bauzeitenregelung) 
M [2]  Umweltbaubegleitung (Baumhöhlenkontrolle) 
M [4]  Insektenfreundliche/Fledermausfreundliche Außen beleuchtung 
M [5]  Schutz gegen Vogelschlag 
M [11] Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderun g der Stadtbildbeein- 
trächtigung und Erhöhung klimaaktiver Grünanteile – Fassadenbegrünung 
(hier: Schaffung von zusätzlichen Nahrungs- und Nistflächen) 
M [12]  Pflanzung, Erhalt und Sicherung von Einzelbäu men und Gehölzen. Schutz 
der bestehenden Einzelbäume während und nach Fertigstellung der Bau- 
arbeiten  
                                                 
26  s. Kap.6.5 Zusammenfassung Artenschutz

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 Pflanzen (Biotoptypen und Bäume) 4.2 
Innerhalb des Alice-Hospitals kommt es durch den Bau des geplanten Tiefgaragendecks 
zu einem Eingriff auf rund 3.000 qm in die bestehende Parkanlage. Maßgeblich ist hierbei 
der Verlust des Biotoptyps „strukturreiche Gärten und Parks“ und ein direkter Verlust von 
15 heimischen Bäumen. Der als wertvoll beschriebene randliche Altbaumbestand mit Bu- 
chenhain kann hingegen erhalten werden – damit beschränkt sich der Anteil der zu ro- 
denden Bäume auf den zentralen Bereich der Gartenanlage. Im nordöstlichen Bereich 
des Alice-Grundstückes kommt es durch die Ausweisung der beiden Baufelder zu einem 
Verlust von 2 weiteren Bäumen. Insgesamt kommt es durch die geplanten Baumaßnah- 
men damit auf dem Grundstück des Alice-Hospitals zu einem Verlust von 17 Bäumen. 
Auf der geplanten Neubaufläche zwischen der Merck- und Pützerstraße müssen 5 Bäume 
gerodet werden. Der Verlust von rund 210 qm Rasenfläche ist dabei zu vernachlässigen, 
wenn auch ein dauerhafter Verlust von Vegetationsfläche mit Bodenanschluss damit ein- 
hergeht. 
 Mit der einhergehenden innerstädtischen Nachverdichtung auf bisher unversiegel- 
ten Flächen, kommt es bei Umsetzung des Bebauungsplans zu einem Verlust von 35 
Bäumen (ca. 11,2 % - Verlust in Bezug auf den Gesamtbestand). Im Bereich des Ali- 
ce-Hospitals stellt sich der geplante Eingriff auf rund 3000 qm in die Vegetationsflä- 
chen als massiv dar. Ein Ausgleich der zu rodenden Bäume sowie verlorengehenden 
Baumhöhlen kann unmittelbar innerhalb des Geltungsbereichs erfolgen. Für den 
Ausgleich des Eingriffs in der Parkanlage des Alice-Hospitals, wurde ein Ausgleichs- 
konzept für den Neubau des Tiefgaragendecks 27  erarbeitet. Dieser beinhaltet die 
Neupflanzung im Bereich gerodeter Bäume und Anpassung der Bodenauflage bis zu 
1,50 m auf dem geplanten Tiefgaragendach, um einen gleichwertiger Vegetations- 
bestand wieder herstellen zu können. Die Entwicklung zu Großbäumen soll durch ei- 
ne entsprechende Aufbaudicke ermöglicht werden. 28  Diese neue Pflanzfläche wird 
allerdings keinen Bodenanschluss haben und die dauerhafte Erhaltung und Entwick- 
lung der Bäume kann nur mit erhöhtem Unterhaltungsaufwand sichergestellt wer- 
den. Ohne eine dauerhafte Pflege mit u.a. einer bedarfsgerechten Bewässerung, ge- 
rade in den Sommermonaten, ist die Wiederanlage der Parkanlage kaum möglich. 
Der einhergehende Verlust an Höhlen und Spalten ist ebenfalls auszugleichen.  
Insgesamt kommt es zwar mit der Neupflanzung von Bäumen zu einem Ausgleich 
der gerodeten Bäume und Gehölze jedoch wird es mehrere Jahre andauern bis die 
neugepflanzten Bäume eine entsprechenden Wohlfühlwirkung in Bezug auf Stadt- 
klima und Stadtbild entfalten. Genauso wird es Jahre dauern bis der Verlust von po- 
tentiellen Höhlen und Spaltenquartieren für die örtliche Fauna auf natürliche Weise 
wieder ausgeglichen ist. Die Umwandlung der Flächen wird indirekt über die Ein- 
griffs-/Ausgleichabgabe in Form von Ökopunkten ausgeglichen 29 . 
                                                 
27  Freiflächengestaltungsplan Kresse 26.10.20  
28  s. Kap.4.1.1  
29  s. Kap.6

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  44  
Mit erheblichen Beeinträchtigungen ist bei Umsetzung der Baumaßnahmen jedoch 
nicht zu rechnen. 
4.2.1  Umweltschützende Maßnahmen 
M [11]  Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderu ng der Stadtbildbeein- 
trächtigung und Erhöhung klimaaktiver Grünanteile - Fassadenbegrünung 
M [12]  Pflanzung, Erhalt und Sicherung von Einzelbäu men- Schutz der bestehen- 
den Einzelbäume während und nach Fertigstellung der Bauarbeiten  
M [13]  Festsetzung von Flächen die von der Bebauung  freigehalten werden - Er- 
halt und Ausbau von wichtigen Grünverbindungen 
M [14]   Dachbegrünung 
 Biologische Vielfalt 4.3 
Der Verlust der gewachsenen Vegetationsstruktur in der Parkanlage des Alice-Hospitals 
stellt innerhalb des Geltungsbereichs einen massiven, wenn auch nur temporären Verlust 
der biologisch wertvollen Flächen dar. Mit einer Neuanlage der örtlichen Grünstrukturen, 
kann die biologische Vielfalt in Form von Baumneupflanzungen grundsätzlich, wenn auch 
erst nach mehreren Jahren, wieder hergestellt werden. Der Flächenverlust der südwestli- 
chen Rasenflächen im Bereich der Pützerstraße stellt hingegen keinen gravierenden Ver- 
lust dar.  
 Aufgrund der innerstädtischen Lage, mit einer starken anthropogenen Überprägung, 
besteht innerhalb des Geltungsbereichs eine grundsätzlich verminderte biologische 
Vielfalt. Grundsätzlich gehen im Zuge der geplanten Baumaßnahmen keine natürli- 
chen Lebensräume bzw. Biotoptypen verloren. Mit Umsetzung ist mit keiner erhebli- 
chen Verschlechterung der biologischen Vielfalt zu rechnen. Die biologische Struktur- 
vielfalt wird grundsätzlich gemindert, kann sich aber nach Jahren dem Ausgangszu- 
stand wieder annähern und wird damit nur temporär beeinträchtigt. Der Baumverlust 
kann innerhalb des Geltungsbereichs durch Baumneupflanzungen ausgeglichen wer- 
den. 
4.3.1  Umweltschützende Maßnahmen 
M [11]  Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderu ng der Stadtbildbeein- 
trächtigung und Erhöhung klimaaktiver Grünanteile - Fassadenbegrünung 
M [12]  Pflanzung, Erhalt und Sicherung von Einzelbäu men- Schutz der bestehen- 
den Einzelbäume während und nach Fertigstellung der Bauarbeiten  
M [13]  Festsetzung von Flächen die von der Bebauung  freigehalten werden - Er- 
halt und Ausbau von wichtigen Grünverbindungen 
M [14]   Dachbegrünung

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  45  
 Boden  4.4 
Mit der geplanten innerstädtischen Nachverdichtung wird der Bodenschutzklausel nach  
§ 1a Abs. 2 BauGB entsprochen und damit dem Grundsatz, mit Boden sparsam umzuge- 
hen, Rechnung getragen. Aufgrund der innerstädtischen Lage des Geltungsbereichs ist 
davon auszugehen, dass die Böden nicht mehr dem ursprünglichen Bodenprofil entspre- 
chen und vormals anthropogen verändert wurden.  
In den Bereichen der geplanten Nachverdichtung geht mit notwendigen Erschließungs- 
und Infrastrukturmaßnahmen eine Umlagerung, Modellierung, Verdichtung und ein Ver- 
lust von Böden einher. Der Anteil von Grünflächen mit natürlichem Bodenanschluss ver- 
ringert sich flächenmäßig gegenüber dem Ausgangszustand um rund 4 % 
30 , was rund 
3.259 qm Boden mit nahezu natürlichen Bodenfunktionen entspricht. Als Maßnahme zur 
Minderung des Verlustes der Bodenfunktion ist, zur Verlangsamung des Niederschlags- 
abflusses und zur Beibehaltung von klimawirksamen Verdunstungseffekten, eine Begrü- 
nung der Dachflächen vorgesehen. Des Weiteren sind Bodenflächen mindestens als teil- 
versiegelte Flächen (z.B. Pflasterflächen) anzulegen, sodass die Versickerung von Nieder- 
schlag in einem gewissen Umfang gewährleistet bleibt und ein Einfluss auf die Grund- 
wasserneubildungsrate so gering wie möglich gehalten wird. Mit der Verpflichtung zur 
Durchführung des Freiflächengestaltungskonzepts31  zur Wiederanlage der Parkanlage 
des Alice-Hospitals, kann mit entsprechender Bodenauffüllung auch die Funktion als 
„Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ gewährleistet bleiben.  
 Mit entsprechenden Maßnahmen zur Minimierung wie Dachbegrünung und einer 
großschichtigen Bodenauflage auf dem geplanten Tiefgaragendeck sowie der Ver- 
wendung von offenporigen Bodenbelägen, kann der Eingriff innerhalb des Geltungs- 
bereichs merklich minimiert werden. Das Wasserrückhaltevermögen als auch die na- 
türliche Filter- und Pufferfunktion wird durch Dachbegrünung und Einbringung von 
Bodendecklagen (Tiefgaragendeck) nur unwesentlich beeinträchtigt. Der Einfluss des 
Vorhabens auf die Grundwasserneubildungsrate ist als nicht erheblich zu bewerten. 
Insgesamt sind mit dem Eingriff, bei Durchführung von Minimierungsmaßnahmen, 
keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten.  
4.4.1  Umweltschützende Maßnahmen 
M [3] Minimieren versiegelter Flächen durch Bau von Tie fgaragen und Begrü- 
nung von Tiefgaragendachflächen 
M [6]  Bodenschonende Baudurchführung und Wiederverwen dung des  
  Bodenaushubs 
M [7]  Verwertung, Versickerung und Ableitung von Niede rschlagswasser  
M [8]  Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen  
                                                 
30  s. Tab.1 und 2, Kap.1.3  
31  Freiflächengestaltungskonzept, Kresse 26.10.20

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  46  
 Fläche 4.5 
Mit der Ausweisung neuer Bauflächen bzw. der Erweiterung der Gemeinbedarfsflä- 
che „Krankenhaus“, kommt es zu keiner Nutzungsänderung innerhalb des Geltungs- 
bereichs. Mit Umsetzung des B-Planentwurfs wird die innerstädtische Stadtstruktur als 
Wohnstandort und als Standort für das Alice-Hospital weiter gefestigt. Die Ansiedlung 
von nicht gebietsverträglichem Gewerbe ist damit nicht möglich. Die Erschließung 
neuer innerstädtischer Baufelder zur Nachverdichtung erfolgt insgesamt auf weniger 
wertvollen Flächenteilen im Geltungsbereich. Negative Einwirkungen auf das Gesamten- 
semble „Mathildenhöhe“ sind mit den im Bebauungsplan zulässigen Nutzungen nicht zu 
erwarten.  
 Eine Nachverdichtung im Innenbereich ist grundsätzlich einer Ausweisung von Bauflä- 
chen im Stadtaußenbereich vorzuziehen. Diesem Grundsatz wird hier Rechnung ge- 
tragen. Insgesamt hat der Bebauungsplanentwurf einen bestandssichernden Charak- 
ter und damit keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche.  
4.5.1  Umweltschützende Maßnahmen 
M [3]  Minimieren versiegelter Flächen durch Bau von Ti efgaragen und Begrü- 
nung von Tiefgaragendachflächen 
M [15]   Maßnahmen zum passiven Lärmschutz  
 Wasser 4.6 
Ein vorhabenbedingter Einfluss auf die Grundwasserqualität ist unter Berücksichtigung 
der zulässigen Flächennutzung nicht anzunehmen. Das Eintragsrisiko von grundwasser- 
gefährdenden Stoffen kann aufgrund der zulässigen Nutzungen innerhalb des Geltungs- 
bereichs mit „gering" bewertet werden. Eine Beeinträchtigung der natürlichen Grundwas- 
serdynamik durch Gebäudefundamente ist aufgrund des Grundwasserflurabstands von 
>10 m nicht zu erwarten. Oberflächengewässer werden durch die Planungen nicht beein- 
trächtigt. Die Zunahme der Versiegelung und eine damit einhergehende Minderung der 
Grundwasserneubildungsrate sowie die Erhöhung des Oberflächenabflusses kann durch 
Maßnahmen bzw. Vorgaben zur Versickerung von Niederschlagswasser oder Begrünung 
eine Verzögerung des Niederschlagsabflusses bewirken. 
 Aufgrund der innerstädtischen Lage ist der Geltungsbereich stark vorbelastet. Bei Um- 
setzung der umweltschützenden Maßnahmen wie Reduzierung der Versiegelung bzw. 
Verlangsamung des Abflusses des Niederschlagswassers erhöht sich der Anteil an ver- 
siegelten Flächen nur sehr geringfügig. Eine erhebliche Beeinträchtigung das Schutz- 
guts Wasser ist damit nicht zu erwarten und kann nahezu vollständig ausgeschlossen 
werden.  
4.6.1  Umweltschützende Maßnahmen 
M [7] Verwertung, Versickerung und Ableitung von Niede rschlagswasser  
M [14]  Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  47  
M [20]   Begrünung von Dachflächen 
 Klima  4.7 
Durch die Standortwahl der neuauszuweisenden Baufelder sowie die Ausrichtung der 
geplanten Gebäude, bleibt eine Durchlüftung des Plangebiets weiterhin gewährleistet. 
Eine Barrierewirkung bezüglich lokaler klimatischer Luftleitbahnen tritt nicht ein. Mit der 
Wiederanlage eines entsprechenden Grünanteils durch eine Dach- und Fassadenbegrü- 
nung und der Neupflanzung von Bäumen sowie der Verwendung von wasserdurchlässi- 
gen Belägen und nicht glänzenden Materialien ist davon auszugehen, dass keine klimati- 
schen Negativeffekte gegenüber dem Bestandsklima hervortreten. Wichtig erscheint bei 
der Wiederanlage der Parkanlage des Alice-Hospitals die Dicke der Bodenüberdeckung 
auf dem geplanten Tiefgaragendeck. Werden diese nicht umgesetzt, so kommt es vo- 
raussichtlich an Hitzetagen bzw. Tropennächten zu einer lokalen Überwärmung, was u.a. 
einen negativen Einfluss auf den Krankenhausbetrieb bzw. auf hitzeanfällige Personen- 
gruppen haben kann. 
Im Bereich der Pützerstraße, welcher als thermisches Belastungsgebiet gilt, kann mit der 
Ausweisung einer privaten Grünfläche in der Wohnsiedlung auf Höhe der Erich-
Ollenhauer-Promenade sowie der Neupflanzung von Bäumen eine Erhöhung thermischer 
Belastungen langfristig verhindert werden. Mit Festsetzungen zur Dach- und Fassaden- 
begrünung sowie der Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenüberdeckungen, ist 
mit keiner signifikanten klimatischen Änderung des Lokalklimas gegenüber dem Aus- 
gangszustand zu rechnen. 
Lufthygienisch ist der Geltungsbereich durch seine innerstädtische Lage, durch den mo- 
torisierten Individualverkehr, als auch von Heizungsanlagen vorbelastet. Aufgrund der 
geringen Nachverdichtung ist mit keiner essentiellen Steigerung an Luftschadstoffen zu 
rechnen. Bei der geplanten Nachverdichtung kommt es zu einer geringfügigen wohnge- 
bietstypischen Mehrbelastung an Schadstoffemissionen durch Anliegerverkehr und Ge- 
bäudeheizungen. Eine Prognose über die Menge an zu erwartenden Schadstoffausstö- 
ßen liegt nicht vor. Es ist aber davon auszugehen, dass durch die Mehrbelastung, keine 
erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Es wird die Verwendung von Partikel- 
filtern bei der Installation von privaten Holzkaminen oder -öfen empfohlen. 
 Durch die geplante Bebauung kommt es zu keiner wesentlichen Verschlechterung der 
klimatischen Bedingungen gegenüber dem Ausgangszustand. Mit der Dimensionie- 
rung der Überdeckung des geplanten Tiefgaragendecks des Alice-Hospitals, kann eine 
erhebliche Beeinträchtigung des Mikroklimas innerhalb der Gemeinbedarfsfläche vo- 
raussichtlich verhindert werden. 
Insgesamt ist mit keiner erheblichen Verschlechterung der klimatischen als auch luft- 
hygienischen Verhältnisse bei Durchführung der umweltschützenden Maßnahmen zu 
rechnen.

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  48  
4.7.1  Umweltschützende Maßnahmen 
M [3]  Minimieren versiegelter Flächen durch Bau von Ti efgaragen und Begrü- 
nung von Tiefgaragendachflächen 
M [7] Verwertung, Versickerung und Ableitung von Niede rschlagswasser  
M [8]   Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen  
M [10]  Vermeidung von dunklen und glänzenden Oberfl ächenmaterialien und -
farben  
M [11]  Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderu ng der Stadtbildbeein- 
trächtigung und Erhöhung klimaaktiver Grünanteile - Fassadenbegrünung 
M [14]   Dachbegrünung 
 Landschafts- bzw. Stadtbild 
4.8 
Die Standorte der geplanten baulichen Nachverdichtung fügen sich insgesamt verträg- 
lich in das bestehende Stadtgefüge ein. Die Vorgaben des Bebauungsplanentwurfs zur 
Dimensionierung und Ausnutzung der neugeplanten Baufelder lehnen sich in Art und 
Maß an die umgebenden Gebäude bzw. das bestehende Stadtbild an. Mit einer gebiets- 
unverträglichen Nachverdichtung ist nicht zu rechnen. Blickbeziehungen von und zur 
Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ sowie ihr städtebauliches Umfeld werden 
nicht negativ beeinflusst.  
Der Verlust der z.T. sehr großgewachsenen Bäume in der Parkanlage des Alice-Hospitals 
wirkt sich nicht auf die Baumkulissenwirkung entlang des Olbrichwegs aus. Der visuelle 
Einschnitt durch die Entnahme der Bäume beschränkt sich auf den zentralen Bereich der 
Krankenhausparkanlage. Mit Wiederanlage der Parkanlage und der geplanten Neuanlage 
der Gehölze und Bäume wird sich die Grünkulisse nach einigen Jahren wieder dem aktu- 
ellen Zustand annähern. Die Neuausweisung bzw. Festsetzung von privaten und öffentli- 
chen Grünflächen wie im Bereich des Geschosswohnungsbaus an der Pützer- und Merck- 
straße verhindert langfristig eine weitere bauliche Nachverdichtung. Mit der Erweiterung 
des öffentlichen Grünanteils im Bereich des Paula-Ludwig-Platzes verbessert sich grund- 
sätzlich die Grünstruktur im Bereich der Erich-Ollenhauer-Anlage und des westlichen Ent- 
rées zur Mathildenhöhe. 
 Mit der Ausweisung neuer Wohnbau- und Gemeinbedarfsflächen sowie mit Vorgaben 
der Dimensionierung als auch Angabe von bauordnungsrechtlichen als auch gestalte- 
rischen Hinweisen werden indirekt Maßnahmen formuliert, die eine homogene Wei- 
terentwicklung des Stadtteils bewirken. Insgesamt ist mit einer positiven Entwicklung 
des Stadtquartiers bzw. des Stadtbildes zu rechnen. Die bauliche Verdichtung des 
Krankenhausgeländes wird sich nicht negativ auf das Stadtbild auswirken. Erhebliche 
Beeinträchtigungen sind durch die baulichen Maßnahmen nicht zu erwarten. Mit der 
Festsetzung der Grünflächen im Zuge der Erich-Ollenhauer-Promenade, des Paula- 
Ludwig-Platzes und der Stiftstraße sowie einer maßvollen Nachverdichtung ist grund- 
sätzlich von einer positiven Entwicklung des Stadtbildes auszugehen.

UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  49  
4.8.1  Umweltschützende Maßnahmen 
M [3]   Minimieren versiegelter Flächen durch Bau von T iefgaragen  
M [17] Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderun g der Stadtbildbeein- 
trächtigung und Erhöhung klimaaktiver Grünanteile und potentieller Habi- 
tatstrukturen 
M [18]  Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospital , Erhalt und Sicherung 
von Einzelbäumen und Gehölzen. Schutz der bestehenden Einzelbäume 
während und nach Fertigstellung der Bauarbeiten  
 Mensch und Gesundheit 4.9 
Lärm  
Mit einer Zunahme an Lärmemissionen durch motorisierten Individualverkehr (MIV) ist 
im Geltungsbereich durch die geplante Nachverdichtung nicht zu rechnen. Zur Konflikt- 
bewältigung der auf das Plangebiet einwirkenden Straßenverkehrsgeräusche werden im 
erstellten Lärmgutachten verschiedene Schallschutzmaßnahmen diskutiert. 
Da im Plangebiet in den straßenabgewandten Bereichen ausreichend geschützte Außen- 
wohnbereiche (z.B. Terrassen, Balkone, Gärten, Parkanlagen) zur Verfügung stehen, kann 
an Fassaden mit Orientierungswertüberschreitungen das in der DIN 18005 /1/ formulier- 
te Ziel „Schutz der Außenwohnbereiche“ auf das Ziel „Schutz der Aufenthaltsräume“ hin 
verlagert werden. Aufenthaltsräume in Gebäuden können wirksam durch passive Maß- 
nahmen geschützt werden. 
Abbildung 11:  Maßgebliche Außenlärmpegel nachts, G ruschka 2018

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  50  
Die im Lärmgutachten für den Bebauungsplan vorgeschlagenen Festsetzungen zu Lärm 
bzw. Lärmschutzmaßnahmen wurden im Bebauungsplanentwurf übernommen. Ein nega- 
tiver Einfluss auf die menschliche Gesundheit ist bei Umsetzung nicht zu erwarten.  
Erholung 
Zu negativen Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion wird es im öffentlichen Raum 
bei Umsetzung der im Bebauungsplanentwurf zulässigen Maßnahmen nicht kommen. Im 
Bereich der privaten Parkanlage des Alice-Hospitals wird es jedoch im Rahmen der ge- 
planten baulichen Maßnahmen zu einer massiven Einschränkung der Erholungsfunktion 
über die Dauer der Bauzeit kommen. Nach Beendigung der Baumaßnahmen ist davon 
auszugehen, dass mit der geplanten Wiederherstellung der Parkanlage die Erholungs- 
funktion langfristig wiederhergestellt werden kann. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei 
den geplanten Baumaßnahmen auf der Gemeinbedarfsfläche „Krankenhaus“, eine Um- 
weltbaubegleitung (UBB) in die Baumaßnahmen miteinzubeziehen ist. Die Baumaßnah- 
men sind unter dem Aspekt der Lärmminderung durchzuführen.  
 Mit einer Steigerung der bestehenden, siedlungsbedingten Vorbelastungen wie Ver- 
kehrslärm oder sonstigen Lärmeinwirkungen durch Gewerbe o.ä. ist bei Umsetzung 
des Bebauungsplanentwurfs nicht zu rechnen. Bei Durchführung der gutachterlich 
vorgeschlagenen schalltechnischen Maßnahmen ist mit keinen erheblichen Beein- 
trächtigungen der menschlichen Gesundheit zu rechnen. Im Rahmen der Baumaß- 
nahmen auf der Gemeinbedarfsfläche „Krankenhaus“ hat eine Umweltbaubegleitung 
sicherzustellen, dass die Bauausführungen unter Beachtung von den geringsten 
Auswirkungen auf den Krankenhausbetrieb umgesetzt werden. Unter Beachtung der 
vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist mit keinen nega- 
tiven Beeinträchtigungen auf den Menschen zu rechnen. 
4.9.1  Umweltschützende Maßnahmen 
M [17]  Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderu ng der Stadtbildbeein- 
trächtigung und Erhöhung klimaaktiver Grünanteile  
M [15]   Maßnahmen zum passiven Lärmschutz  
M [21]   Umweltbaubegleitung (UBB) Alice-Hospital 
 Kultur und Sachgüter 
4.10 
Aufgrund des bewahrenden und schützenden Charakters des Bebauungsplanentwurfes 
ist mit keiner negativen Belastung auf die umgebenden Kultur- und Sachgüter bzw. 
denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen innerhalb des Geltungsbereichs zu rechnen. 
Die zulässige Nachverdichtung wird damit auch keine negativen Einflüsse auf die Welter- 
bestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ und ihren außergewöhnlichen universellen Wert 
sowie ihre Attribute haben. Unter dem Aspekt der bauhistorischen Erhaltung ist mit einer 
Steigerung der Wertschätzung des Gebietes im Zusammenhang mit der Auszeichnung 
zum Welterbe zu rechnen.

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  51  
 Mit Umsetzung des Bebauungsplanes kann langfristig sichergestellt werden, dass kei- 
ne negativen Beeinträchtigungen baulicher Art Einfluss auf denkmalgeschützte Ge- 
bäude bzw. die Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ haben werden. Insgesamt 
ist von einer positiven Wirkung des Bebauungsplanes auf den Geltungsbereich sowie 
auf die umgebenden Stadtquartiere auszugehen. 
4.10.1  Umweltschützende Maßnahmen 
M [18]  Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospital , Erhalt und Sicherung 
von Einzelbäumen. Schutz der bestehenden Einzelbäume während und 
nach Fertigstellung der Bauarbeiten  
 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern  4.11 
Die Wechselwirkungen sind bei den durchgeführten einzelnen schutzgutbezogenen Ana- 
lysen und Bewertungen (Kap. 4.1-4.10) behandelt worden. Auf die Schutzgüter bzw. die 
Umweltfunktionen des Wasserhaushalts, des Lokalklimas und der biologischen Vielfalt ist 
mit keinen erheblichen negativen Auswirkungen zu rechnen. Die Wechselwirkungen be- 
ziehen sich im Wesentlichen auf die Flächeninanspruchnahme mit der Folge der Bo- 
denzerstörung durch Überbauung bzw. Versiegelung und somit primär auf den Boden- 
haushalt. Hierdurch werden naturgemäß gleichzeitig die bekannten Sekundärwirkungen 
auf den Wasserhaushalt, auf Lebensräume (Pflanzen und Tiere), auf das lokale Klima 
(Mikro-, Kleinklima) sowie auf die Landschaft und letztlich auch auf den Menschen aus- 
gelöst, die hier jedoch – über die bereits bei den einzelnen Schutzgütern genannten Be- 
einträchtigungen hinaus – insgesamt von geringer Bedeutung sind. Bei der Umsetzung 
der baulichen Maßnahmen kommt es zwar zu einem Verlust von Bäumen, doch können 
diese durch Neupflanzungen langfristig kompensiert werden. 
 Mit der Entwicklung des Gebiets sind aufgrund der Eigenart des Geltungsbereichs so- 
wie Wahrung des Gebietscharakters, keine negativen Änderungen der Wechselwir- 
kungen verbunden. Infolge der erläuterten sehr geringen biologischen Vielfalt im 
Plangebiet und dem Nichtvorhandensein seltener oder gefährdeter Arten ist die Be- 
einträchtigung der Biotopdiversität durch die Planung als äußerst gering zu bezeich- 
nen; erhebliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind nicht festzustellen. 
Im Zusammenwirken sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der bestehenden 
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern zu erwarten. 
4.11.1  Umweltschützende Maßnahmen 
Siehe Maßnahmen Kap. 4.1.1- 4.10.1 sowie Kapitel 6.

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  52  
5 WEITERE ZU BETRACHTENDE UMWELTBELANGE 
 Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, 5.1 
Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen 
Neben Luftschadstoffen definiert das Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 3 BImSchG), Er- 
schütterungen, Wärme und Strahlung als Schadstoffe, welche zu erheblichen Belästigun- 
gen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft führen können.  
Erschütterungen  
Erhebliche Beeinträchtigungen durch Erschütterungen sind bei der Umsetzung des Plan- 
vorhabens nicht zu erwarten. Bohrungen ins Felsgestein oder Sprengungen sind nicht 
vorgesehen. Während der Bauphase kann es jedoch zu lokalen und temporär auftreten- 
den Erschütterungen hervorgerufen durch Bautätigkeiten wie bei Hausbauarbeiten 
kommen. Eine Gefährdung der allgemeinen menschlichen Gesundheit und Sicherheit 
kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.  
Die Unterkellerungen in der Dieburger Straße 95 mit Winterquartiersfunktion für die ört- 
liche Fledermausfauna werden durch baubedingte Erschütterungen nicht betroffen sein. 
Für den Krankenhausbetrieb und zur Minderung der Auswirkungen auf ruhebedürftige 
Krankenhauspatienten ist sicherzustellen, dass die Erschütterungen auf das geringstmög- 
liche Maß durch eine entsprechende Bauweise verringert werden.  
Prozesswärme 
Eine durch gewerbliche Nutzung möglicherweise entstehende Prozesswärme ist inner- 
halb eines Allgemeinen Wohngebiets bzw. im Rahmen eines Krankenhausbetriebes nicht 
zu erwarten. 
Strahlung  
Von einer Emission radioaktiver Strahlung ist im Wohngebiet nicht auszugehen. Hoch- 
spannungsleitungen, die Strahlung durch Elektromagnetismus erzeugen können, sind 
nicht vorhanden. Grundsätzlich wird empfohlen keine dunklen und glänzenden Materia- 
lien innerhalb des Plangebiets zu verwenden. Verwendete Gerätschaften innerhalb des 
Krankenhausbetriebes können zwar radioaktive Strahlung absondern, eine lebensbe- 
drohliche Auswirkung ist dadurch jedoch nicht zu erwarten. 
 Art und Menge der erzeugten Abfälle/Abwässer und ihrer Beseitigung und Verwer- 5.2 
tung  
Es ist mit typischen anfallenden Abfallfraktionen aus privaten Haushalten (Haus- und 
Sperrmüll) sowie einem geringfügigen Anteil an Gastronomie- oder Gewerbeabfällen zu 
rechnen. Die Abfälle sind nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) 
bzw. der städtischen Abfallwirtschaftssatzung getrennt zu sammeln (u.a. Restabfalltonne, 
Biotonne, Altpapiertonne, Wertstofftonne, etc.) und von den örtlichen Entsorgungsbe- 
trieben abzuholen.

UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  53  
Gefährliche Abfälle nach § 3 Abs. 5 KrWG und/oder über das normale Maß hinausgehen- 
de Abfallmengen sind im Geltungsbereich bzw. für das Wohnquartier nicht zu erwarten. 
Die im Krankenhaus anfallenden Abfälle sind je nach Klassifizierung gesondert zu entsor- 
gen. Mit der Erweiterung der Klinikanlage erhöhen sich die Abfallmengen nur geringfü- 
gig sodass eine Entsorgung weiterhin gewährleistet bleiben kann. Für das Wohngebiet 
ist davon auszugehen, dass die fachgerechte Abholung bzw. Entsorgung der unter- 
schiedlichen Müllfraktionen weiterhin gesichert ist. Bei Abriss von Gebäude sind die an- 
fallenden Abfallfraktionen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu beproben und 
ggf. zu verwerten bzw. zu entsorgen. 
Abwasser 
Innerhalb des Geltungsbereichs wird der anfallende Niederschlag größtenteils in das lo- 
kale Mischwasserkanalsystem geleitet. Die Nennweiten der Mischwasserkanäle sind für 
das Gebiet nicht bekannt, es ist aber davon auszugehen, dass bei der vorgesehenen 
Nachverdichtung die Einleitung von Niederschlagswasser keine signifikante Veränderung 
auf das lokale Kanalsystem haben wird. Darüber hinaus werden Festsetzungen getroffen, 
die mit Vorgaben zu einer bodengebundenen Versickerung von Niederschlagswasser das 
örtliche Kanalsystem entlasten.  
 Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima und Anfälligkeit des Vorhabens ge- 5.3 
genüber den Folgen des Klimawandels 
Der Geltungsbereich profitiert aktuell von dem für Innenstadtlagen ausgeprägten Baum- 
bestand. Teilbereiche wie an der Dieburger Straße / Pützerstraße weisen jedoch schon 
jetzt eine moderate Überwärmung auf. Demnach gilt es grundsätzlich eine weitere Ver- 
siegelung von Flächen auf lange Sicht zu vermeiden. Die im Bebauungsplan vorgesehe- 
nen baulichen Maßnahmen finden jedoch teilweise auf bereits versiegelten Flächen statt 
und erhöhen den Versiegelungsgrad insgesamt nur minimal. Eine Erhöhung des Grünan- 
teils sowie die Vermeidung von reflektierenden dunklen, glänzenden Fassaden können 
die Auswirkungen weiter minimieren. 
Auch Starkregenereignisse und Unwetter nehmen bedingt durch den Klimawandel zu. 
Durch die im Bebauungsplan vorgesehene Dachbegrünung kann ein Teil des Nieder- 
schlagswassers auf der Fläche zurückgehalten werden. Sonstiges anfallendes Nieder- 
schlagswasser, das nicht auf Grünflächen versickern kann, wird in das Kanalsystem einge- 
leitet. Bei Starkregenereignissen könnte das Kanalsystem generell an seine Grenzen ge- 
langen. Erosion und Abschwemmen der Bodenauflage auf dem neu angelegten Tiefga- 
ragendach ist bei der entsprechenden Anlage von Grünflächen nicht zu erwarten. Eine 
besondere Anfälligkeit des geplanten Wohnquartiers gegenüber den Folgen des Klima- 
wandels ist nicht erkennbar.   
Treibhausgasemissionen 
Es ist davon auszugehen, dass sich bezüglich der im Wohnquartier produzierten Emissio- 
nen, u.a. auch durch die Verbesserung technischer Standards, keine wesentlichen quanti- 
tativen Unterschiede zur Emissionssituation der benachbarten Wohngebiete ergeben.

UMWELTBERICHT O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  54  
Eingesetzte Techniken und Stoffe  
Beim Bau des Quartiers ist davon auszugehen, dass nach den gültigen Bauvorschriften in 
Hessen (Hessische Bauordnung) sowie den gültigen technischen Regelwerken und Nor- 
men Bauweisen nach dem neuesten Stand der Technik Anwendung finden. 
 Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle (Störfälle) und Katastrophen 5.4 
Für den Geltungsbereich bzw. das geplante Wohngebiet liegen aktuell keine Hinweise für 
eine besondere Anfälligkeit gegenüber schweren Unfällen oder Katastrophen vor. Stör- 
fallbetriebe nach der SEVESO-III-Richtlinie, für die nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 c) der BauGB-
Novelle Festsetzungen zur Vermeidung oder Minderung der Folgen von Störfällen zu 
treffen sind, befinden sich keine in der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes. 
Ebenso sind keine übergeordneten Straßen mit Schwerlastverkehr in unmittelbarer Nähe 
vorhanden, womit Risiken von Unfällen mit Gefahrguttransporten für das Planungsgebiet 
ausgeschlossen werden können. Mit Gefahren durch Hochwasser ist aufgrund der feh- 
lenden Fließgewässer im Gebiet selbst und der näheren Umgebung nicht zu rechnen. 
Erdrutsche oder Hangrutschungen sind aufgrund der topografischen und geologischen 
Verhältnisse im Gebiet nicht zu erwarten.  
Der Bebauungsplan beinhaltet keine signifikante Änderung der Nutzungen (hier: Wohn- 
bebauung und Gemeinbedarfsflächen „Krankenhaus“) und lässt keine Gefahr durch Stör- 
fälle oder Katastrophen erwarten. Für den Krankenhausbetrieb sind keine gefährlichen 
Stoffe oder Techniken notwendig, welche eine Gefährdung oder Katastrophenwirkung 
für die Bevölkerung erwarten lassen.  
6 KOMPENSATIONSMAßNAHMEN 
 Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung, Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3 BauGB 
6.1 
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1a BauGB sind die voraussichtlichen er- 
heblichen Beeinträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach 
dem BNatSchG) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.  
Eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt auf Grundlage des Biotopwertverfah- 
rens der hessischen Kompensationsverordnung (KV) i.d.F. vom 01. September 2005 . Die 
zugrunde gelegten Flächengrößen ergeben sich aus der Planunterlage Anhang II (KV-
Tabelle Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung) und Anhang IV (Biotopplan). 
Flächenbilanz - Eingriff-/Ausgleichsbilanzierung nach KV 
Nach Umsetzung des Bebauungsplans O 31 kommt es gemäß der vorliegenden Eingriffs-
/ Ausgleichsbilanzierung nach der KV zu einem Wertpunktedefizit von -26.278 Wert- 
punkten (WP) . Die Baumneupflanzungen sowie die Wiederherstellung der Parkanlage 
des Alice-Hospitals gemäß des Freiflächenkonzeptes 32  wurden in die Bilanzierung mit 
einbezogen.  
                                                 
32  gemäß Freiflächenkonzept Kresse vom 26.10.2020

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  55  
Das naturschutzrechtliche Defizit im Bebauungsplan kann trotz Ersatz- und Ausgleichs- 
maßnahmen nicht ausgeglichen werden. Das verbleibende Defizit in Höhe von 26.278 
Punkten wird durch die Inanspruchnahme von Ökopunkten ausgeglichen. In Ökokonten 
eingebuchte vorlaufende Kompensationsmaßnahmen sollen zur Erfüllung von Kompen- 
sationsverpflichtungen vorrangig berücksichtigt werden (§ 3 Absatz 3 Kompensations- 
verordnung).  
Zur Kompensation des Defizits wird eine städtische Fläche auf dem Oberfeld von 
2.627 m² herangezogen. Durch die Umstellung von der konventionellen Landwirtschaft 
auf eine ökologische Landwirtschaft wurden die entsprechenden Ökopunkte bereits ge- 
neriert. Insbesondere der Verzicht auf Pestizide ermöglicht es Insekten und Kleinsäugern 
Lebensräume in diesen Flächen zu besiedeln. Dies führt zu einer naturschutzrechtlichen 
Aufwertung der Fläche. 
 Verbal-argumentative Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich 
6.2 
Die Eingriffe in Natur und Landschaft beziehen sich auf innerstädtische Bereiche die all- 
gemein nicht mehr ihrem natürlichen Zustand entsprechen. Aktuell stellt sich der Baum- 
bestand im gesamten Geltungsbereich mit 209 einheimische Bäumen und 103 nicht-
heimischen Bäumen als hoch dar. Bei Umsetzung aller zulässigen Maßnahmen werden 
voraussichtlich 35  Bäume (davon 6 Bäume nicht-heimisch und 20 Bäume heimisch) aus 
dem Bestand entnommen. Durch 54  im Bebauungsplan festgesetzte Baumneupflanzun- 
gen, kann der tatsächliche Verlust an Bäumen mehr als ersetzt werden.  
Insgesamt kommt es zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen. Zwar stellt sich der Ein- 
griff innerhalb des Alice-Hospitals als relativ massiv dar, kann aber durch Ausgleichs- 
maßnahmen langfristig kompensiert werden. Mit dem Ausgleich von 26.278  Wertpunk- 
ten durch die Inanspruchnahme von Ökopunkten kann der Eingriff ausgeglichen werden. 
 Übersicht über die Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung und Ausgleich  6.3 
Zur Minderung des Eingriffs werden nachfolgend Umweltschutzmaßnahmen (Verminde- 
rung/Vermeidung [M] und Ausgleich [A]) näher beschrieben (s. Tab. 9 und Tab. 10). Kapi- 
tel 6.5 bezieht sich auf die Ergebnisse des Artenschutzfachbeitrags (ASB) und daraus her- 
vorgehende artenschutzrechtlich erforderliche Ausgleichsmaßnahmen [A cef ]33 . 
                                                 
33  CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures) zur Sicherung einer dauerhaften ökologische Funktion

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB   56  
 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung 6.4 
Tabelle 8: Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidun g und Minimierung der Auswirkungen auf die Schutzgüter 
Schutzgut: Maßnahmenbezeichnung und Beschreibung [M]: 
Tiere  
M [1] Beschränkung von Zeiten für Rodungsarbeiten und Vegetationsdeckenbeseitigung (Bauzeitenregelung) 
Zur Verhinderung von Störungen, Verletzungen und Tötungen von Tierindividuen sind das Roden von Bäumen, Hecken und anderen 
Gehölzen sowie das Entfernen der Vegetationsdecke in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten. Die Vorschriften des  
§ 39 Abs. 5 BNatSchG sind zu beachten. Die Rodungsarbeiten oder das Entfernen von Gartenschuppen sollten möglichst frühzeitig im 
Herbst, zwischen Anfang Oktober und Mitte November an Tagen mit mindestens 10°C Außentemperatur erfolgen. Sog. Forstmulcher 
sind so einzustellen, dass der Boden nicht gegrubbert/zerhackt wird. Rodungsarbeiten und Vegetationsdeckenbeseitigung sind nach 
Einbruch der Dunkelheit nicht gestattet.  
Tiere  
M [2] Umweltbaubegleitung UBB (Baumhöhlenkontrolle und Baubegleitung Alice-Hospital) 
Im Vorfeld von Baumfällungen (Stammumfang >0,6 m) ist eine erneute Erfassung von Höhlen oder sonstigen Strukturen, die Fort- 
pflanzungs- oder Ruhestätten für Vögel oder Fledermäuse darstellen können, durchzuführen. Sollten nach fachkundiger Einschätzung 
hierunter Höhlen sein, die auch eine Überwinterung von Fledermäusen zulassen, ist unabhängig von der Jahreszeit, eine Kontrolle 
dieser Höhlen auf einen Besatz notwendig. Sollten hierbei Tiere festgestellt werden, ist bis auf einen selbstständigen Ausflug dieser zu 
warten. Die Höhle darf nach der Kontrolle nur verschlossen werden, wenn in einem zeitlichen Vorlauf ein entsprechender Ausgleich an 
Höhlen in Form von Nistkästen/Fledermauskästen geschaffen wurde.  
Boden,  
Klima  
M [3] Minimieren versiegelter Flächen durch Bau von Tiefgaragen und Begrünung von Tiefgaragendachflächen 
Müssen PKW-Stellplatzflächen geschaffen werden, so sind diese zur Vermeidung von Bodenversiegelung und Minderung von Flä- 
chenverbrauch, überwiegend in Tiefgaragen herzustellen. Aus diesem Grund sind Flächen für Tiefgaragen innerhalb des Bebauungspl- 
angebiets auszuweisen. Die Dachflächen der Tiefgaragen, die nicht überbaut werden oder als Erschließungs- und Wegeflächen die- 
nen, sind mit einer Bodensubstratschicht zu überdecken und als Vegetationsflächen anzulegen, dauerhaft zu unterhalten und bei Ab- 
gang gleichwertig zu ersetzen. Bei Rasen und niedrigen Sträuchern ist eine Bodensubstratschicht von 0,8 m, bei hochwachsenden 
Sträuchern von 1,0 m und bei Bäumen von 1,5 m zu verwenden. (Hinweis: Ab 1. Dezember 2020 haben Bewohner das Recht auf eine 
Ladestation für Elektroautos. Dies gilt es beim Bau von Tiefgaragen zu berücksichtigen). 
Tiere, Biol. 
Vielfalt  
M [4] Insektenfreundliche/Fledermausfreundliche Außenbeleuchtung 
Im Geltungsbereich dürfen nur voll abgeschirmte, warm-weiß getönte LED-Außenbeleuchtungen (Wellenlänge über 500 nm, für Stra- 
ßenbeleuchtung max. 3.000 Kelvin Farbtemperatur, für sonstige Beleuchtung max. 2.700 Kelvin Farbtemperatur) verwendet werden. 
Die Abstrahlung der Leuchten ist zum Boden zu richten (Abstrahlwinkel max. 70 Grad) und auf Nutzflächen zu beschränken.

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Schutzgut: Maßnahmenbezeichnung und Beschreibung [M]: 
Tiere  
M [5] Schutz gegen Vogelschlag 
Zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasbauteilen sind ungegliederte, großflächige Glasflächen ab 3 m² vorsorglich mit geeigneten, 
für Vögel sichtbare Oberflächen auszuführen. Hierzu zählen insbesondere reflexionsarme Gläser mit einem Reflexionsgrad von max. 
10 %, Glasbausteine, transluzente, mattierte, eingefärbte, bombierte oder strukturierte Glasflächen, Sandstrahlungen, Siebdrucke, far- 
bige Folien oder feste vorgelagerte Konstruktionen wie z.B. Rankgitterbegrünungen oder Brise Soleil (feststehender Sonnenschutz). 
Boden  
M [6] Bodenschonende Baudurchführung und Wiederverwendung des Bodenaushubs  
Bei den geplanten Baumaßnahmen ist der Eingriff in den Boden weitestgehend zu minimieren. Der anfallende Oberboden ist abzu- 
schieben, zu sichern, sachgerecht zu bewirtschaften und wiederzuverwenden (z.B. zur Anlage der Freiflächen). Dabei gilt es die ein- 
schlägigen Fachempfehlungen im Umgang mit Boden zu beachten. Der Einsatz von bodenschonenden Maschinen zur Verhinderung 
von Verdichtungen im Unterboden sowie ein fachgerechter Umgang mit Bodenmaterial bei Umlagerungen (DIN 19731) ist sicherzu- 
stellen. Verdichtungen des Unterbodens sind nach Abbau der Baustelleneinrichtung vor dem Auftrag von Oberboden zu beseitigen.  
Wasser,  
Klima 
M [7] Verwertung, Versickerung und Ableitung von Niederschlagswasser  
Aufgrund § 55 Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) soll Niederschlagswasser orts- 
nah versickert werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche 
Belange entgegenstehen. Sofern es die Bodenverhältnisse ermöglichen, ist nicht schädlich verunreinigtes Niederschlagswasser (z.B. 
von Dachflächen) breitflächig und unter Ausnutzung der belebten Bodenzone z.B. über flach angelegte Versickerungsmulden auf den 
Grundstücken, auf denen es anfällt, dem Grundwasser zuzuführen.  
Die gezielte Einleitung von Niederschlagswasser in den Untergrund über Schluckbrunnen bzw. Rigolen bedarf wegen der damit ver- 
bundenen Verunreinigungsgefahr nach § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) 
einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die Standorteignung, die technische Ausführung der Versickerungsanlage sowie die formalen Er- 
fordernisse für das Erlaubnisverfahren sind mit der Stadtverwaltung Darmstadt abzustimmen. Ab 500 m² angeschlossene abflusswirk- 
same Fläche je Versickerungsanlage ist die obere Wasserbehörde für das Erlaubnisverfahren zuständig. Zum Zwecke der Verwertung 
(Nutzung) von Niederschlagswasser als Brauch- und/oder Beregnungswasser sind Zisternen zu errichten. 
Wasser, Klima  
M [8] Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen  
Wasserdurchlässige Beläge sind, soweit aus technischen Gründen möglich, insbesondere auf öffentlichen Flächen zu verwenden. Dar- 
über hinaus sind sämtliche oberirdischen Hof-, Parkplatz-, Fahrradstellflächen und Mülltonnenstellplätze mit wasserdurchlässigen Be- 
lägen herzustellen (u.a. wassergebundene Wegedecken, Schotterrasen, Rasengittersteine, Pflaster mit mindestens 30 % Fugenanteil, 
Drainasphalt etc.). Diese Maßnahmen dienen auch dem Erhalt des naturnahen Wasserhaushaltes sowie der Regenrückhaltung und 
Förderung der Verdunstung von Niederschlagswasser sowie zur Verbesserung des lokalen Klimas.

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Schutzgut: Maßnahmenbezeichnung und Beschreibung [M]: 
Mensch  
M [9] Maßnahmen zum passiven Lärmschutz  - Schalldämmende Lüftungseinrichtungen  
Bei der Errichtung oder der Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern südlich bzw. innerhalb der im Plan gekennzeichneten 
50-dB(A)-Nachtisophonen sind schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf dezentrale schallgedämmte Lüftungseinrich- 
tungen kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit einer zentralen Lüftungsanlage ausgestattet ist und hierdurch ein ausreichen- 
der und schallgedämmter Luftaustausch gewährleistet ist. Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die Nacht-
Beurteilungspegel fassadenweise der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entnommen werden (Bericht Nr. 18-2822, 
Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft, 64297 Darmstadt). 
Mensch, 
Klima 
M [10] Vermeidung von dunklen und glänzenden Oberflächenmaterialien und -farben  
Die Verwendung von Materialien und Oberflächen mit glänzender und lichtreflektierender Wirkung ist im Plangebiet nicht erlaubt. Bei 
Fassaden und Außenflächen inklusive der Straßen- und Platzbeläge sind zur Vermeidung einer unnötigen Aufheizung warme (nicht 
dunkle) Farbtöne zu verwenden. Die Fassaden sind grundsätzlich in möglichst hellen, warmen Farbtönen zu gestalten (bspw. Putzfas- 
saden in entsprechenden Farbtönen, Klinkerfassaden, Natursteinfassaden, Holzfassaden etc.).  
Landschafts- 
bild,  
Tiere, Klima  
M [11] Begrünung der äußeren Fassadenteile zur Minderung der Stadtbildbeeinträchtigung und Erhöhung klimaaktiver Grün- 
anteile - Fassadenbegrünung 
Fassaden sind insgesamt zu mind. 25 % mit rankenden, schlingenden oder kletternden Pflanzen flächig und dauerhaft zu begrünen, 
sofern dem keine brandschutzrechtlichen Regelungen entgegenstehen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu 
ersetzen. Je Kletterpflanze ist eine Pflanzfläche mit Bodenanschluss von mind. 1 m² herzustellen. Als Richtwert gilt eine Pflanze pro 
2 m Wandlänge. Abweichend hiervon kann auf einen Bodenanschluss verzichtet werden, wenn artspezifisch ein ausreichend durch- 
wurzelbarer Raum zur Verfügung gestellt wird. Es sind Arten aus der Pflanzliste (s. Hinweis V. 16) zu verwenden.  
Pflanzen und 
Biotope, Tiere  
M [12] Pflanzung, Erhalt und Sicherung von Einzelbäumen- Schutz der bestehenden Einzelbäume während und nach Fertig- 
stellung der Bauarbeiten   
Bäume, die unmittelbar an den Geltungsbereich grenzen oder zu erhalten sind, sind während der Durchführung von Erd- und Bauar- 
beiten vor Beschädigungen des Stamms, Kronen- und Wurzelraumes gemäß DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und 
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ zu schützen.  
Bei der Anpflanzung von Bäumen innerhalb befestigter Flächen sind offene, gegen Überfahren zu schützende, begrünte Pflanzflächen 
(Baumscheiben) mit einer Fläche von mindestens 8 m² und entsprechende unterirdische Baumquartiere mit mindestens 12 m³ ver- 
dichtbarem Baumsubstrat herzustellen. Die Bäume benötigen einen ausreichenden Wurzelraum (mind. 12 m³) und ggf. Anfahrschutz 
(Hochbordstein, Schutzbügel, dichte Unterpflanzung). Die Flächen des engeren Wurzelraums (mind. 8 m²) sind vor Überfahren zu 
schützen und mit einer offenen, begrünten Pflanzfläche zu überdecken. Bäume, die im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt werden,

UMWELTBERICHT   O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB   59  
Schutzgut: Maßnahmenbezeichnung und Beschreibung [M]: 
sind dauerhaft zu erhalten, zu pflegen und bei Abgang zu ersetzen. 
Tiere, Pflan- 
zen, Klima, 
Biologische 
Vielfalt, 
Mensch 
M [13] Festsetzung von Flächen die von der Bebauung freigehalten werden – Erhalt und Ausbau von wichtigen Grünverbin- 
dungen 
Im Rahmen der Neuausweisung von Flächen, sind Flächen festzusetzen, die dauerhaft für Fuß- und Radfahrer vorbehalten werden 
und/oder gegen eine weitere Nachverdichtung gesichert werden. Als Teil einer übergeordneten Grünverbindung ist die Verkehrsfläche 
mit der Zweckbestimmung „Erich-Ollenhauer-Promenade“ auch eine wichtige fußläufige Verbindung zwischen der Innenstadt und der 
Mathildenhöhe. Sie ist mindestens zu 30 % als Grünfläche herzustellen und dauerhaft zu erhalten.  
Tiere, Pflan- 
zen, Klima, 
Biologische 
Vielfalt, 
Mensch 
M [14] Dachbegrünung 
Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m² sind extensiv als Gras-Staudendach zu begrünen. Die Vege- 
tationsschicht muss eine Mächtigkeit von mindestens 0,12 m aufweisen. Fenster, Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und 
technische Aufbauten, sind ausgenommen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Anlagen für Solarthermie und Photovoltaik- 
anlagen müssen mit der Dachbegrünung kombiniert werden und schließen sich gegenseitig nicht aus. Verglaste Dachteile, technische 
Dachein- und -aufbauten sind von der Begrünungspflicht anteilig ausgeschlossen.  
Mensch  
M [15] Schalldämmende Lüftungseinrichtungen 
Bei der Errichtung oder der Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern südlich bzw. innerhalb der im Plan gekennzeichneten 50-
dB(A)-Nachtisophonen sind schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf dezentrale schallgedämmte Lüftungseinrichtun- 
gen kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit einer zentralen Lüftungsanlage ausgestattet ist und hierdurch ein ausreichender 
und schallgedämmter Luftaustausch gewährleistet ist. Unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung können die Nacht-
Beurteilungspegel fassadenweise der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan entnommen werden (Bericht Nr. 18-2822, 
Dr. Gruschka Ingenieurgesellschaft, 64297 Darmstadt).  
Mensch 
M [2] Umweltbaubegleitung während der Bauarbeiten am Alice-Hospital 
Um die Auswirkungen auf den Krankenhausbetrieb des Alice-Hospitals sowie dessen Patienten so gering wie möglich zu halten, sollte 
im Vorfeld zur Minderung und Vermeidung von baubedingen Auswirkungen ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) unter dem 
Aspekt der Lärmminderung erstellt werden. Dazu hat eine Umweltbaubegleitung sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Lärmminde- 
rung eingehalten werden.

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  60  
 Zusammenfassung der Artenschutzrechtlichen Prüfung  6.5 
Bei der Ermittlung, Darstellung und Bewertung artenschutzrechtlich relevanter Arten sind 
die rechtlichen Vorgaben zu den Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG zu berück- 
sichtigen. Allgemein ist es nach § 44 BNatSchG „verboten,  
1.  wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten  nachzustellen, sie zu fan- 
gen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu ent- 
nehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 
2.  wild lebende Tiere der streng geschützten Arten  und der europäischen Vogelar- 
ten  während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wande- 
rungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch 
die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 
3.  Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschütz- 
ten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 
4.  wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsfor- 
men aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu 
zerstören“.  
Gemäß den Begriffsbestimmungen § 7 BNatSchG sind „besonders geschützte Arten  
a.  Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang A oder Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 
338/97  des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzen- 
arten durch Überwachung des Handels (…) aufgeführt sind, 
b.  nicht unter Buchstabe a fallende 
aa. Tier- und Pflanzenarten, die in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG  aufgeführt 
sind, 
bb. europäische Vogelarten , 
c.  Tier- und Pflanzenarten, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 aufge- 
führt sind“. 
(Anmerkung: eine Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 existiert bislang nicht.) Unter 
den streng geschützten Arten befinden sich Arten, „die, 
a.  in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97, 
b.  in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), 
c.  in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 2 
aufgeführt sind“. 
Europäische Vogelarten sind gemäß Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments 
und des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutzrichtlinie) 
geschützt. § 1a BauGB enthält weitere Vorgaben zur Verträglichkeitsprüfung bei Beein- 
trächtigungen von FFH- und Vogelschutzgebieten .  
Mit Umsetzung des Bebauungsplanes gilt es zu prüfen, inwieweit es zu Verstößen gegen 
die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs.1 BNatSchG kommen kann. 
Werden Verbotstatbestände erfüllt, so sind Maßnahmen zur Vermeidung oder zum vor-

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  61  
gezogenen Ausgleich zu formulieren bzw. festzusetzen um einen Verbotstatbestand 
nicht zu erfüllen. 
Prüfung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes O 31 Mathildenhöhe Nord-West stellt einen 
Lebensraum für verschiedene, in der Mehrzahl weit verbreitete, Vogelarten dar. Insbe- 
sondere sind die stärker durchgrünten Bereiche als Lebensraum, wie die Parkanlage des 
Alice-Hospitals, wichtig als Nahrungs- und Bruthabitat. Zudem findet eine stetige Nut- 
zung als Jagdhabitat von Zwerg- und Mückenfledermaus in diesem Bereich statt. Hier 
sind auch vereinzelte Quartiere an den Gebäuden zu erwarten, konnten im Einzelnen je- 
doch nicht nachgewiesen werden. Der nahegelegene ehemalige Keller der Brauerei, der 
eine herausragende Funktion als Winterquartier für Fledermäuse in Darmstadt besitzt, 
wird von den Planungen jedoch in keiner Weise beeinträchtigt.  
- Das Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG tritt für die Artengruppen Vögel 
und Fledermäuse, bei Durchführung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnah- 
men, nicht ein. 
- Das Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG tritt für die Artengruppe Vögel 
und Fledermäuse, bei Durchführung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnah- 
men, nicht ein.  
- Das Zerstörungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) tritt für die Arten Gehölzbrüter 
(Gilde), Nahrungsgäste (Gilde) sowie für die Fledermausarten Bechsteinfledermaus 
(Myotis bechsteinii ) bei Durchführung von vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen (CEF-
Maßnahmen) nicht ein.  
Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf artenschutzrechtliche Belange 
nach § 44 BNatSchG  
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG, 
wurden zur Wahrung der ökologischen Kohärenz in der nachfolgenden Tabelle die not- 
wendigen Ausgleichsmaßnahmen zusammengefasst dargestellt. Verstöße gegen die 
Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG lassen sich sowohl in Bezug auf Vögel als auch 
auf Fledermäuse vermeiden. Arten aus anderen Artengruppen, die unter den § 44 
BNatSchG fallen, wurden keine nachgewiesen. 
Bei Durchführung der unter Tabelle 9 und 10 vorgeschlagenen Maßnahmen werden die 
Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG nicht berührt. Von einer Beeinträchtigung ar- 
tenschutzrechtlich relevanter Arten ist nicht auszugehen.  
 
.

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB 62  
 
 
Ausgleichsmaßnahmen  
Schutzgut Maßnahmenbezeichnung und Beschreibung: 
Tiere, Biologische 
Vielfalt, Pflanzen 
A [1] Pflanzung heimischer Gehölze (Geltungsbereich) 
Um den Verlust von Gehölzen zumindest in geringem Umfang auszugleichen, ist die Anzahl der gerodeten Bäume sowie Sträu- 
cher innerhalb des Geltungsbereichs mindestens in gleicher Anzahl zu ersetzen. Hierfür sind vorwiegend heimische und standort- 
gerechte Sträucher und Bäume zu verwenden. Die Flächen sollten nur extensiv gepflegt werden. 
 
Tiere, Biologische 
Vielfalt  
A [2] Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospital  
Um den Verlust von Gehölzen auszugleichen, ist die Anzahl der gerodeten Bäume sowie Sträucher innerhalb der Parkanlage min- 
destens in gleicher Anzahl zu ersetzen. Hierfür sind vorwiegend heimische und standortgerechte Sträucher und Bäume zu ver- 
wenden. Zur Wiederherstellung der Parkanlage sind die Vorgaben des „Freiflächengestaltungsplan (Kresse 2020)“ sowie der De- 
tailplan „Vegetationsschichten TG Alice-Hospital“ anzuwenden. 
  
Tiere, Biologische 
Vielfalt, Pflanzen 
A [3] Schaffung von künstlichen Quartieren  
Die Fällung der Höhlenbäume (Baum Nr. 202 und Nr. 159) und dem damit einhergehenden Verlust des Höhlenquartiers gilt es 
innerhalb der Gartenanlage des Alice-Hospitals auszugleichen. Es sind mind. 4 Fledermauskästen vor Fällung der Bäume an ge- 
eigneter Stelle anzubringen. Verwendung finden können beispielsweise Kästen des Typs „Fledermaushöhle 2F“ der Firma  
Schwegler oder vergleichbare Produkte. Eine Umweltbaubegleitung (UBB) hat den Ort der Anbringung der Fledermauskästen zu 
bestimmen und zu dokumentieren. Die Maßnahmen dienen dem Artenschutz und sind als CEF-Maßnahmen (continuous ecologi- 
cal functionality-measures) vor Rodung der Bäume durchzuführen. Sollten weitere Höhlenbäume im Zuge der Fällung von der 
UBB erfasst werden, so sind auch hier je Höhlenquartier mindestens 2 Fledermauskästen an geeigneter Stelle anzubringen. Die 
Dokumentation über die Anbringung der Kästen ist selbständig an die zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) weiterzulei- 
ten.  
 
Tabelle 9:  Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen im  Geltungsbereich

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Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  63  
7 VORSCHLÄGE FÜR GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN ZUR AUFNAHME IN DEN 
BEBAUUNGSPLAN  
10. Grünflächen (§ 9 Abs.1 Nr. 15 BauGB)  
Öffentliche Grünflächen 
Die in der Planzeichnung festgesetzten öffentlichen Grünflächen sind als Park- und Grün- 
anlagen sowie Kinderspielplätze zu erhalten. Die Befestigung von Flächen außerhalb der 
Wege- und Spielbereiche ist unzulässig. Die neu ausgewiesenen öffentlichen Grünflächen 
auf dem Paula-Ludwig-Platz sowie die nördlich daran anliegende Fläche ist zu 70 % mit 
Bäumen, Sträuchern oder bodendeckender Vegetation zu bepflanzen und dauerhaft zu er- 
halten und zu pflegen.  
Private Grünflächen  
Steingärten sind innerhalb des Geltungsbereichs nicht zulässig 
 [Begründung] Die Neuanlage und der Erhalt von Grünflächen wirken sich positiv auf das 
örtliche Klima, die Artenvielfalt in der Stadt sowie visuell positiv auf das Stadtbild aus.   
 
11. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
Maßgeblicher Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche  
Bei der Errichtung oder der Änderung von Schlafräumen und Kinderzimmern zwischen der 
im Plan gekennzeichneten 50-dB(A)-Nachtisophonen und der Dieburger Straße sind 
schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen. Auf dezentrale schallgedämmte Lüf- 
tungseinrichtungen kann verzichtet werden, wenn das Gebäude mit einer zentralen Lüf- 
tungsanlage ausgestattet ist und hierdurch ein ausreichender und schallgedämmter Luft- 
austausch gewährleistet ist. 
 Zu Prüfung potentieller Lärmwirkungen innerhalb des Geltungsbereichs wurde ein 
Lärmgutachten erstellt. Im Ergebnis werden Bereichen aufgezeigt, die Maßnahmen 
zum Schutz gegen negative Lärmeinwirkungen erforderlich machen. Es wurde ent- 
sprechend den Ausführungen des Lärmgutachtens gefolgt. 
 
12. Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Bo- 
den, Natur und Landschaft (§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB) 
Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen  
Befestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke sind, soweit wasserrechtliche Be- 
lange nicht entgegenstehen, als teilversiegelte Flächen anzulegen (Rasenpflaster, Rasengit- 
tersteine, Schotterrasen, Kies- und Plattenwege). Bei Flächen, die nicht teilversiegelt sind, ist 
das anfallende Niederschlagswasser in angrenzende Grundstücksfreiflächen zu versickern.

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  64  
 Die Verwendung von durchlässigen Oberflächen verlangsamt den Abfluss von Nie- 
derschlagswasser und lässt einen Teil davon im Gebiet versickern. Mit der Festset- 
zung wird neben der Entlastung der Kanalisation indirekt das lokale Klima durch 
Verdunstungseffekte verbessert.  
 
Insektenfreundliche/Fledermausfreundliche Außenbeleuchtung  
Im Geltungsbereich dürfen nur voll abgeschirmte, warm-weiß getönte LED-
Außenbeleuchtungen (Wellenlänge über 500 nm, für Straßenbeleuchtung max. 3.000 Kel- 
vin Farbtemperatur, für sonstige Beleuchtung max. 2.700 Kelvin Farbtemperatur) verwen- 
det werden. Die Abstrahlung der Leuchten ist zum Boden zu richten (Abstrahlwinkel max. 
70 Grad) und auf Nutzflächen zu beschränken.  
 Je weniger Licht künstlich gestreut und je geringer die Farbtemperatur (<3.000 Kel- 
vin), desto kleiner wird die Anzahl an Insekten die durch Licht künstlich angelockt 
werden und ggf. sterben. Gleichzeitig werden weniger Fledermäuse durch künstli- 
ches Licht gestört. 
 
Schutz gegen Vogelschlag  
Zur Vermeidung von Vogelschlag an Glasbauteilen sind ungegliederte, großflächige Glas- 
flächen ab 3 m² vorsorglich mit geeigneten, für Vögel sichtbare Oberflächen auszuführen. 
Hierzu zählen insbesondere reflexionsarme Gläser mit einem Reflexionsgrad von max. 
10 %, Glasbausteine, transluzente, mattierte, eingefärbte, bombierte oder strukturierte 
Glasflächen, Sandstrahlungen, Siebdrucke, farbige Folien oder feste vorgelagerte Konstruk- 
tionen wie z.B. Rankgitterbegrünungen oder Brise Soleil (feststehender Sonnenschutz).  
 Großflächige Glasflächen können Vögel gefährden. Die Scheiben täuschen den Tieren 
eine freie Flugbahn vor. Eine besondere Gefahr stellen Glasfronten vor nahen Bäumen 
dar. Hilfreich sind alle Maßnahmen, die dazu führen, dass die Vögel die Glasscheiben 
erkennen. Am einfachsten ist es, Vogelschutzmaßnahmen bereits vor dem Bau eines 
Gebäudes einzuplanen.  
 
Nist- und Quartierhilfen   
Zur Förderung von Brutbiotopen für Vogelarten sind bei Neubauten bauseitig an allen Ge- 
bäuden Einbau-Nistkästen für Mauersegler, Schwalbenarten oder Haussperlinge vorzuse- 
hen (Zwei Nistkästen je Gebäude) 
Um den Verlust der Höhlenquartiere (Baum Nr. 159 und 202) auszugleichen, gilt es inner- 
halb der Gartenanlage des Alice-Hospitals mind. 4 Fledermauskästen an geeigneter Stelle 
vor Fällung der Bäume anzubringen (Bspw. „Fledermaushöhle 2F“ der Firma Schwegler  
oder vergleichbare Produkte) vor Fällung . Eine Umweltbaubegleitung (UBB) hat den Ort 
der Anbringung der Fledermauskästen zu bestimmen und zu dokumentieren. Sollten weite- 
re Höhlenbäume im Zuge der Fällung von der UBB erfasst werden, so sind auch hier je

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  65  
Höhlenquartier mindestens 2 Fledermauskästen an geeigneter Stelle anzubringen. Die Do- 
kumentation über die Anbringung der Kästen ist selbständig an die zuständige Untere Na- 
turschutzbehörde (UNB) weiterzuleiten.  
 Da mit der Fällung von Bäumen potentielle Quartiere für Vögel und Fledermäuse 
zerstört werden, sind zum Ausgleich im Vorfeld Fledermauskästen innerhalb des Ali- 
ce-Hospital-Grundstückes anzubringen. 
 
Kontrolle von potentiellen Tierquartieren 
Abriss von Gebäuden 
Vor dem Abriss von Gebäuden sind diese zu jeder Zeit auf Tierbesatz (Fledermäuse, Bilche, 
gebäudebrütende Vogelarten) zu untersuchen. Potentielle Quartiere sind unmittelbar vor 
Beginn der Abrissarbeiten zu verschließen, um einen Besatz ausschließen zu können. 
Baumhöhlenkontrolle  
Bei der Fällung von Bäumen ist im Vorfeld eine Untersuchung auf Höhlen und andere 
Strukturen, die Ruhe- und Fortpflanzungsstätten für Fledermäuse, Vögel oder Bilche bieten 
können, durchzuführen. Falls Tiere vorgefunden werden, muss auf deren selbstständigen 
Auszug gewartet und die Höhle anschließend verschlossen werden.  
Kleinstrukturen wie Laubhaufen oder Holzhaufen müssen vor Baufeldfreimachung hän- 
disch beräumt werden; werden dabei besonders geschützte Arten wie Gartenschläfer, Igel 
oder Blindschleichen während der Winterruhe angetroffen, ist dies der Unteren Natur- 
schutzbehörde zu melden und das weitere Vorgehen festzulegen. 
 Die Tötung einzelner Individuen kann so minimiert bzw. ausgeschlossen werden. 
 
Dachbegrünung 
Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Mindestgröße von 20 m² sind extensiv als 
Gras-Staudendach zu begrünen. Die Vegetationsschicht muss eine Mächtigkeit von min- 
destens 0,12 m aufweisen. Fenster, Be- und Entlüftungsöffnungen, Dachterrassen und tech- 
nische Aufbauten, sind ausgenommen. Die Ausführung und dauerhafte Pflege ist nach der 
aktuellen FLL-Richtlinie durchzuführen bzw. zu gewährleisten. Anlagen für Solarthermie 
und Photovoltaikanlagen müssen mit der Dachbegrünung kombiniert werden können und 
schließen sich gegenseitig nicht aus. 
 Die Dachbegrünung kann das lokale Klima positiv beeinflussen, während sie gleichzei- 
tig der Fauna als Lebensraum und Nahrungshabitat dient. Außerdem trägt sie zur 
Rückhaltung und Reinigung von Niederschlagswasser bei und verzögert dessen Ab- 
fluss. Die Festsetzungen zur Dachbegrünung nehmen Bezug auf eine für das Quartier 
ökologische und klimafreundliche Wirkungsweise.

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  66  
 
Vorgartenzone 
Die Vorgartenzone definiert sich durch den Bereich von 6,0 m gemessen ab der Grund- 
stücksgrenze an der öffentlichen Verkehrsfläche. Vorgärten sind gärtnerisch anzulegen und 
dauerhaft zu pflegen und zu erhalten. Innerhalb der Vorgartenzone sind nur die notwendi- 
gen Hauszugänge sowie Zufahrten zu den Stellplätzen und Garagen zulässig. Alle anderen 
baulichen Anlagen einschließlich der gem. Ziff. 6.3 zulässigen Nebenanlagen sind in der 
Vorgartenzone nicht zulässig. Schottergärten sind nicht zulässig. 
 Gärtnerisch angelegte Flächen haben durch ihren Vegetationsanteil positive Auswir- 
kungen auf das lokale Klima. Sie können auch Habitate für Tiere darstellen oder der 
Biotopvernetzung dienen. Ein geringer Versiegelungsgrad steigert die jeweiligen posi- 
tiven Auswirkungen noch. Vorgartenzonen prägen das Stadtbild mitunter ganz ent- 
scheidend, weshalb dort keine weiteren Nebenanlagen und Arbeits- oder Lagerflä- 
chen entstehen sollen. 
 
Begrünung von Tiefgaragendachflächen 
Tiefgaragen und andere bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, die nicht 
durch oberirdische bauliche Anlagen oder Erschließungsflächen überdeckt sind, sind mit ei- 
ner Vegetationsschicht von mind. 0,8 m Stärke (zuzüglich Filter- und Drainageschicht) zu 
überdecken und zu begrünen.  
 Für die neu geplante Tiefgarage auf dem Gelände des Alice-Hospitals sind unter- 
schiedliche Überdeckungsstärken für die Vegetationsschichten verbindlich nach dem 
Detailplan „Vegetationsschichten TG-Alice-Hospital“ vorzusehen. 
 
Wiederherstellung der Parkanlage Alice-Hospital  
Um den Verlust von Gehölzen auszugleichen, ist die Anzahl der gerodeten Bäume sowie 
Sträucher innerhalb der Parkanlage mindestens in gleicher Anzahl zu ersetzen. Hierfür sind 
vorwiegend heimische und standortgerechte Sträucher und Bäume zu verwenden. Zur 
Wiederherstellung der Parkanlage sind die Vorgaben des „Freiflächengestaltungsplan 
(Kresse 2020)“ sowie der Detailplan „Vegetationsschichten TG-Alice-Hospital“ anzuwenden. 
 Die Wiederherstellung der Parkanlage trägt entscheidend zu dem klimatischen Aus- 
gleich an Hitzetagen auf dem Krankenhausgelände bei und hat eine Wohlfahrtswir- 
kung für die Genesung der örtlichen Patienten.  
Fassadenbegrünung  
Fassaden sind insgesamt zu mind. 25 %, mit rankenden, schlingenden oder kletternden 
Pflanzen flächig und dauerhaft zu begrünen, sofern dem keine brandschutzrechtlichen Re- 
gelungen entgegenstehen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu er- 
setzen. Je Kletterpflanze ist eine Pflanzfläche mit Bodenanschluss von mind. 1 m² herzu-

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  67  
stellen. Als Richtwert gilt eine Pflanze pro 2 m Wandlänge. Abweichend hiervon kann auf 
einen Bodenanschluss verzichtet werden, wenn artspezifisch ein ausreichend durchwurzel- 
barer Raum zur Verfügung gestellt wird. Es sind Arten aus der Pflanzliste (s. Hinweis V. 16) 
zu verwenden.  
 Die Festsetzungen zur Fassadenbegrünung nehmen Bezug auf eine für das Quartier 
ökologische und klimafreundliche Wirkungsweise. 
 
Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) 
Erhaltung von Bäumen und Baumgruppen  
Die in der Planzeichnung als zu erhaltend festgesetzten Einzelbäume und Baumgruppen 
sind dauerhaft zu erhalten und bei Beschädigung oder Erkrankung durch geeignete Maß- 
nahmen zu behandeln. Ausgefallener Bewuchs ist durch einheimische und standortgerech- 
te Neupflanzungen entsprechend der Pflanzliste (s. Hinweis V. 16) zu ersetzen und dauer- 
haft zu erhalten. Bei Neupflanzungen als Ersatz für zu erhaltende Einzelbäume ist eine 
Abweichung von dem zeichnerisch festgesetzten Standort um bis zu 2,5 m zulässig. 
Bäume, die nicht aufgrund des Vorhabens entnommen werden müssen, sind nach den 
Vorgaben der DIN 18920 und RAS: LP 4 vor Beginn der Bauarbeiten durch einen Schutz 
um die Traufbereiche zu sichern. 
 Der Erhalt von für Tiere wichtigen innerstädtischen Biotopstrukturen (Lebensraum- 
und Nahrungshabitate), sowie der Erhalt der klimatischen Ausgleichfunktion und orts- 
bildprägenden Baumstrukturen wird hierdurch angestrebt. 
 
Anpflanzen von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen 
Bei Anpflanzungen sind, soweit andere Festsetzungen des Bebauungsplans dem nicht ent- 
gegenstehen, vorwiegend einheimische, standortgerechte Laubbäume und Sträucher ent- 
sprechend der Artenempfehlung zu verwenden (s. Hinweis V. 16). Darüber hinaus sind Flä- 
chen naturnah mit gebietsheimischen Kräutern und Gräsern zu bepflanzen. 
 Bäume und Sträucher tragen zur Produktion von Frisch- und Kaltluft bei, spenden 
Schatten und besitzen eine Filterfunktion gegenüber Feinstaubpartikeln. Außerdem 
stellen insbesondere heimische Arten und ältere Großbäume für viele Tierarten Habi- 
tate zur Verfügung. Durch den entsprechenden Substrataufbau über der Tiefgarage 
sind Bepflanzungen mit Bäumen und Großsträuchern realisierbar. 
 
Baumschutzmaßnahmen 
Während der Bauphase sind gefährdete Einzelbäume im Bereich der Baustelle vor Beschä- 
digungen von Stamm und Wurzelraum durch Sicherungsmaßnahmen entsprechend der 
DIN 18920 zu schützen.

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  68  
Tiefwurzelnde Bäume müssen laut DIN 18920 und den techn. Richtlinien GW 125 einen 
Mindestabstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen der E-Netz Südhessen aufweisen. Wird 
dieser Abstand unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern 
oder die Standorte der Bäume zu verschieben (s. Hinweis V. 12). 
 Die Festsetzung trägt dazu bei, einzelne Bäume während der Bauarbeiten vor Schäden 
wie Wurzelverdichtungen oder Astbruch oder Anfahrschäden zu bewahren.  
 
V HINWEISE 
Neben den textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans (Ermächti- 
gungsgrundlage BauGB) sind weitere Rechtsvorschriften, Regelungen und Planungen 
beim Vollzug des Bebauungsplans zu beachten. Die am Vollzug der Planung Beteiligten 
müssen in eigener Verantwortung prüfen, welche davon im Einzelnen zu beachten sind. 
Satzungen – Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Für den Schutz des Baumbestandes innerhalb des Geltungsbereiches ist die „Satzung 
zum Schutz des Baumbestandes des Wissenschaftsstadt Darmstadt“ (Baumschutzsat- 
zung) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. 
Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energien 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 23b BauGB) 
Bei der Errichtung von Gebäuden im Geltungsbereich sind bauliche und sonstige techni- 
sche Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder 
Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung zu treffen. Die Vorgaben 
des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind einzuhalten. 
 Bauleitpläne sollen nach heutigem gesetzlichen Auftrag explizit „auch in Verantwor- 
tung für den allgemeinen Klimaschutz“ entwickelt werden (§ 1a Abs. 5 Satz 2 BauGB). 
Umweltschutzbelange sollen auch in Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energien 
berücksichtigt werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB). 
Artenschutz – Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände 
Auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG wird hingewie- 
sen. Verboten ist demnach die Beschädigung oder die Zerstörung von Fortpflanzungs- 
und Ruhestätten und die damit verbundene unvermeidbare Verletzung oder Tötung von 
Tieren oder ihrer Entwicklungsformen, sowie die erhebliche Störung von Tieren während 
der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. 
Ebenso ist es gemäß § 39 BNatSchG verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von 
Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, leben- 
de Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September 
abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  69  
8 GEPLANTE MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING)  
Maßnahmen zum Monitoring sind nicht notwendig, da keine erheblichen artenschutz- 
rechtlichen Auswirkungen zu erwarten sind.  
9 ÜBERSICHT BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (UMWELTZUSTAND) UND 
ANDERWEITIGE PLANUNGSMÖGLICHKEITEN 
Entwicklungsprognose bei Nichtdurchführung der Planung 
Bei einer Nichtumsetzung des Bebauungsplanes, kann der beschriebene Umweltzustand 
(s .Kap. 3) grundsätzlich erhalten bleiben. Eine Änderung oder Verschlechterung der Ar- 
tenzusammensetzung ist nicht zu erwarten. Teile des wertvollen Altbaumbestands in der 
Parkanlage des Alice-Hospitals könnten weiterhin ihre Funktion als Brut- und Nahrungs- 
habitat für Vögel und Kleinsäuger sowie klimaaktive Gunstwirkungen erfüllen. Die Funk- 
tion des Bodens als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt bliebe nahezu vollständig er- 
halten.  
In Bezug auf bauliche Veränderungen mit Auswirkungen auf das Stadtgebiet der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt kann eine Nichtfestsetzung des Bebauungsplans dazu führen, 
dass zukünftige 
Bauvorhaben bzw. Baugesuche innerhalb des bestehenden Planungsgebietes nach § 34 
BauGB zu beurteilen wären. Hiernach hat sich die Genehmigung des Bauvorhabens am 
umgebenden Gebäudebestand zu orientieren. Dies kann dazu führen, dass bei einer feh- 
lenden Vorgabe durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan bspw. der bauliche Schutz 
der Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ mit ihren Sichtbeziehungen und ihrer 
Einbindung in die vorhandene Stadtgestalt innerhalb des Geltungsbereichs nicht mehr 
ausreichend gewährleistet ist und negative Einflüsse nicht aktiv verhindert werden kön- 
nen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass sich das Planungsgebiet ohne einen Bebau- 
ungsplan heterogener entwickeln würde und damit nicht im Sinne einer geordneten 
Stadtentwicklung, welche auf die Eigenschaften der Welterbestätte Bezug nimmt. Außer- 
dem ist anzunehmen, dass mehr Fläche für die Umsetzung von Vorhaben in Anspruch 
genommen werden würde und so ggf. mehr Bäume gerodet werden müssten. 
Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete und An- 
derweitige Planungsmöglichkeiten 
Der Bereich der Pufferzone der Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ soll durch 
Bebauungspläne gesichert werden. Diese dienen dem Schutz der Denkmale, dem Erhalt 
der Blickbeziehungen und einer gebietsverträglichen Weiterentwicklung der bestehen- 
den Wohnbebauung. Insgesamt haben die Bebauungspläne vorwiegend einen bewah- 
renden Charakter: sie sollen sicherstellen, dass sich die jeweiligen Planungsgebiete nicht 
in größerem Maße verändern. Somit sind keine weiteren negativen Auswirkungen zu er- 
warten, auch wenn man bei dieser Einschätzung die Bebauungspläne der benachbarten 
Plangebiete miteinschließt.

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  70  
Aufgrund der Lage des Geltungsbereichs und der Ziele, welche durch die Festsetzungen 
des Bebauungsplanes erreicht werden sollen, wäre eine räumliche Verschiebung des Gel- 
tungsbereiches nicht möglich. Beispielsweise wäre eine Weiterentwicklung des Alice-
Hospitals an anderer, weiter entfernter Stelle aus Gründen der medizinischen Versorgung 
vor Ort ohne lange Verkehrswege weder sozial noch wirtschaftlich vertretbar. Gleichzeitig 
wären alternative Entwicklungen innerhalb des Geltungsbereichs nicht sinnvoll, da dieser 
aufgrund seiner innerstädtischen Lage bereits stark verdichtet ist. Den aufgezeigten Pla- 
nungen mit den vorgeschlagenen Maßnahmen zur Minderung stehen keine Alternativen 
gegenüber. 
10  HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN, LÜCKEN ODER FEHLENDE ERKENNTNISSE HIN- 
SICHTLICH DER ANGABEN DER VERWENDETEN TECHNISCHEN VERFAHREN 
In Kapitel 2.4 werden alle verwendeten Gutachten und Datengrundlagen zur Bestands- 
aufnahme dargelegt. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Grundlagen erga- 
ben sich grundsätzlich nicht. Insgesamt konnten mit den vorhandenen Gutachten und 
Datengrundlagen die möglichen Auswirkungen für den Geltungsbereich abgeschätzt 
werden. Zur Prognoseunsicherheit auf der Ebene der Bauleitplanung gehört es jedoch, 
dass eine sichere Quantifizierung nicht für alle Bereiche von Umweltauswirkungen (z.B. 
Zunahme von Immissionen, Veränderung der Grundwasserneubildungsrate, Veränderung 
des Lokalklimas durch Klimawandel) möglich ist.  
11  ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG  
Die vorliegende Umweltprüfung wurde auf Grundlage der Anlage 1 zu § 2 Absatz 4 und 
den §§ 2a und 4c BauGB im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens O 31 Mathildenhöhe 
Nord-West erarbeitet und stellt den zu erwartenden Eingriff des Bebauungsplans mit 
dessen Auswirkungen auf die Umwelt dar. Dazu wird der Umweltzustand vor (Basisszena- 
rio) und nach der Planung (Prognose) beschrieben und bewertet. Darüber hinaus werden 
nach den gesetzlichen Vorgaben die Erfordernisse einer möglichen Bewältigung der Ein- 
griffsfolgen dargelegt. Zur Abwendung negativer Auswirkungen des Plans auf Mensch 
und Umwelt werden Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich / 
Minderung der Umweltauswirkungen formuliert und in den Bebauungsplanentwurf inte- 
griert. Ergebnisse des 2019 durchgeführten artenschutzrechtlichen Fachbeitrages34 , sind 
in die Betrachtungen einer Eingriffsfolgenbewältigung bzw. der Vermeidung von poten- 
tiellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen in den Umweltbericht integriert wor- 
den. Weitergehende verwendete Methoden sowie technische Verfahren werden in den 
einzelnen zugrunde gelegten Fachgutachten erläutert. 
Neben einer Beurteilung möglicher Eingriffswirkungen auf die Schutzgüter integriert der 
Bebauungsplan im Sinne von § 1 Abs. 5 BauGB die Belange einer geforderten, nachhalti- 
gen städtebaulichen Entwicklung sowie Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt und 
                                                 
34  naturplan 2019

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  71  
Lebensgrundlagen durch Ausformulierung und Einbezug grünordnerischer Belange (in- 
tegrierte Grünordnungsplanung). 
Ziel der Stadtentwicklung ist es, mit dem Bebauungsplanentwurf O 31 Mathildenhöhe 
Nord-West die zukünftige bauliche Entwicklung dahingehend zu steuern, dass neben ei- 
ner gebietsverträglichen wohnbaulichen Nachverdichtung der Bestand des Krankenhaus- 
standortes Alice-Hospital und seiner Weiterentwicklung weiterhin gewährleistet bleiben 
kann. Insbesondere darf bei einer Realisierung die kulturell herausragende Nachbar- 
schaftsfläche der Welterbestätte „Mathildenhöhe Darmstadt“ mit ihrem außergewöhnli- 
chen universellen Wert und ihren Attributen sowie der visuellen Integrität baulich nicht 
negativ beeinträchtigt werden.
 Inhaltlich erlaubt der Bebauungsplan dazu in der Haupt- 
sache Veränderungen in Form von gebietsverträglichen baulichen Nachverdichtungen 
auf dem Grundstück des Alice-Hospitals sowie im südwestlichen Bereich an der Merck- 
straße. Die Neuversiegelung wird im Wesentlichen auf bereits versiegelten, teilversiegel- 
ten oder anthropogen überprägten Flächen durchgeführt.  
Innerhalb des rund 7,64 ha großen Geltungsbereichs überwiegen Wohnnutzungen mit 
typischen, innerstädtischen, gemischten Gewerbeeinheiten bestehend aus Dienstleis- 
tungs-, Gastronomie und Einzelhandelsflächen. Einen flächenmäßigen Schwerpunkt bil- 
det das Grundstück des Krankenhauskomplexes des Alice-Hospitals0. In Bezug auf die 
vorkommende Flora sind allen voran die Baumbestände in und rund um das Alice-
Hospital als besonders wertvoll zu beschreiben. Das Buchenwäldchen in der Parkanlage 
des Alice-Hospitals wurde als besonders wertvoller Lebensraum mit hohem Habitatpo- 
tential für einzelne Vogel- und Fledermausarten identifiziert. Darüber hinaus wirkt die 
Grünstruktur mit alteingewachsenem Baumbestand als klimaaktive Freifläche mit Aus- 
gleichsfunktion und hat eine hohe Bedeutung für das örtliche Stadtbild. Die öffentlichen 
Freiflächen setzen sich aus typischen städtischen Freiflächen in Form von öffentlichen 
Wegen, Straßen und kleineren Platzflächen mit wegbegleitenden öffentlichen und halb- 
öffentlichen Grünflächen zusammen.  
Erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere und Pflanzen sind bei Durchführung 
einer Umweltbaubegleitung vor und während der Baumaßnahmen nicht zu erwarten. Die 
wesentlichen Verluste von Baumstandorten können durch Ersatzpflanzungen ausgegli- 
chen werden. Alle grünordnerischen Planungsempfehlungen aus dem Umweltbericht 
wurden als Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen. Weiterhin ist anzuneh- 
men, dass bei einer Umsetzung der beschriebenen Maßvorschläge mit keinen erhebli- 
chen negativen Auswirkungen auf die umweltrelevanten Schutzgüter zu rechnen ist. Für 
die geschützten Arten- bzw. Tiergruppen Fledermäuse, Mauersegler und weitere Vogel- 
arten werden Ersatzhabitate geschaffen. Mit nachteiligen Auswirkungen auf die Schutz- 
güter Boden, Fläche und biologische Vielfalt ist ebenfalls nicht zu rechnen. Mit der Bil- 
dung von Wärmeinseln sowie einer Beeinträchtigung des lokalen Klimas ist bei Beibehal- 
tung des Durchgrünungsgrades nicht zu rechnen.Insgesamt kann eine behutsame Fort- 
entwicklung des Stadtteils konstatiert werden, die darüber hinaus den Zielvorstellungen 
übergeordneter Fachplanungen insgesamt Rechnung trägt.

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  72  
LITERATUR  
BUNDESAMT FÜR NATURSCHUTZ (B FN)  (2004):  Interaktive CD-ROM zur Karte der natürlichen 
Vegetation Europas / Interactive CD-ROM Map of the Natural Vegetation of Europe. 
Maßstab / Scale 1:2500000 Erläuterungstext, Legende, Karten Explanatory Text, Le- 
gend, Maps 2004. CD-ROM, ISDN: 3-7843-3848-8 
DR. GRUSCHKA INGENIEURSGESELLSCHAFT (2018):  Schalltechnische Untersuchung zum Bebau- 
ungsplan: Bericht Nr. 18-2822, vom 04.11.2018 
HESSISCHES LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ , UMWELT UND GEOLOGIE (2018):  Abfrage der Alt- 
lasten- bzw. Altflächendatei des Landes Hessen (DATUS-Abfrage HLNUG am 
10.06.18) 
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG , WOHNEN , LANDWIRTSCHAFT , FORSTEN 
UND NATURSCHUTZ (1995):  Hessische Biotopkartierung (HB) – Kartieranleitung, 3. 
Fassung, unveröff., Wiesbaden. 
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR NATURSCHUTZ , UMWELT UND GEOLOGIE (H RSG .)  (2017):  Der 
Hirschkäfer in Hessen. Reihe: Artenschutzinfo Nr. 1., Mai 2017, Wiesbaden, 23 S. 
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT , KLIMASCHUTZ , LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHER- 
SCHUTZ  (2015):  Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen, 3. Fas- 
sung, Wiesbaden, 33 S. 
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT , LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ (2005):  
Arbeitshilfe zur Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, 
Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben 
(Kompensationsverordnung – KV). Vom 01.09.2005 
INSTITUT FÜR GEWÄSSER - UND AUENÖKOLOGIE GBR (2016):  Artenschutzrechtliche Potenzialab- 
schätzung -Bebauungsplan Mathildenhöhe Nord-West O 31, 19.12.2016 
INSTITUT FÜR KLIMA - UND ENERGIEKONZEPTE  (2016):  Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt (Klimafunktionskarte Endbericht, Planungshinweiskarte etc.) 
NATURPLAN (2019):  Artenschutzfachbeitrag-Bebauungsplan O 31 Mathildenhöhe Nordwest, 
26.09.2019 
REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT  (2018):  Auskunft des Kampfmittelräumdienstes des Lan- 
des Hessen, Stellungnahme vom 12.06.2018. 
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT (2009):  Rahmen-Konzeption Mathildenhöhe. Zwischen- 
bericht Juli 2009. 59 Seiten. 
WERK STADT ARCHITEKTEN +S TADTPLANER  (2016):  Entwurf Erläuterungsbericht  zum B-Plan 
„O 31 – Mathildenhöhe Nord-West“ mit Stand vom 08.11.2016 
WERK STADT ARCHITEKTEN +S TADTPLANER  (2016):  Begründung zum B-Plan „O 31 – Mathil- 
denhöhe Nord-West“ vom 02.12.2020 
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT  (Stand 2018a):  Landschaftsplan zum Flächennutzungs- 
plan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT  (Stand 2018b):  Baumkataster 
WRL  ARCHITEKTENGRUPPE GMB H (2020):  Konzeptstudie Tiefgarage

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  73  
GESETZE UND VERORDNUNGEN (Stand um Zeitpunkt der Erstellung des Umweltberichts) 
BAUGESETZBUCH (B AU GB)  in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 
 (BGBl. I S. 3634). 
B
UNDESARTENSCHUTZVERORDNUNG  (BArtSchV)  vom 16. Februar 2005 (BGBl. I S. 258, 896), 
 die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Ja nuar 2013 (BGBl. I S. 95) geän- 
dert worden ist. 
B
UNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNatSchG)  vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt 
 durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 ( BGBl. I S. 3434) geändert 
 worden ist. 
H
ESSISCHE KOMPENSATIONSVERORDNUNG  vom 1. September 2005 (Gültigkeit vom 29.12.2010 
 bis 31.12.2015). 
H
ESSISCHES AUSFÜHRUNGSGESETZ ZUM BUNDESNATURSCHUTZGESETZ  (HAGBNatSchG)  vom 
 20. Dez. 2010 
H
ESSISCHES  WASSERGESETZ  (HWG)  vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Art. 4 
 des Gesetzes vom 22. August 2018. 
W
ASSERHAUSHALTSGESETZ  (WHG)  vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Arti-
 kel 2 des Gesetzes vom 04. Dezember 2018 (BGBl. I S . 2254) geändert worden ist. 
 
VERZEICHNIS DER QUELLEN AUS DEM INTERNET : 
AM  ONLINE PROJECTS (O.J):  Klima und Wetter in Darmstadt.  
URL: https://de.climate-data.org/location/2129/ (letzter Aufruf: 10.05.2018). 
HLNUG  (2016):  WRRL Hessen. Stand 2016 URL: http://wrrl.hessen.de/ (letzter Aufruf: 
 04.05.2018). 
HLNUG 
 (2017a) : Bodenviewer Hessen. Stand Mai 2018. URL: http://bodenviewer.hes 
 sen.de/mapapps/resources/apps/bodenviewer/index.html ?lang=de (letzter Aufruf: 
 20.05.2018). 
HLNUG 
 (2017 B):  Fachinformationssystem Grundwasser- und Trinkwasserschutz Hessen 
 (GruSchu). URL: http://gruschu.hessen.de/mapapps/res ources/apps/gruschu/in 
 dex.html?lang=de (letzter Aufruf: 13.05.2018). 
HLNUG 
 B (2015) : Umweltatlas Hessen. Stand 2017. URL: http://atlas.umwelt.hessen.de/at 
 las/ (letzter Aufruf: 20.05.2018). 
HMUKLV 
 - HESSISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT , KLIMASCHUTZ , LANDWIRTSCHAFT UND VER- 
BRAUCHERSCHUTZ (O.J.):  Naturschutzinformationssystem NATUREG (NATUrschutzREGister 
 Hessen). Aktualitätsstand 15.05.2018. URL. http:// natureg.hes 
 sen.de/Main.html?role=default (letzter Aufruf: 13.05. 2018). 
HMUKLV  - HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT , KLIMASCHUTZ , LANDWIRTSCHAFT UND VER- 
BRAUCHERSCHUTZ (O.J.):  Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-
 Maßnahmen – HALM. Stand 2017. URL: http://halm.hes sen.de/mapapps/re 
 sources/apps/halm/index.html?lang=de (letzter Aufruf:  12.05.2018). 
LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE HESSEN (o.J.):  DenkXweb. Stand 2017. URL: 
 http://denkxweb.denkmalpflege-hessen.de/objekte/ ( letzter Aufruf August 2017). 
REGIONALVERBAND FRANKFURT RHEIN MAIN (O.J.):  WebSUP - Interaktive Umweltprüfung. 
 Stand Juni 2015. URL: http://mapview.region-frankfu rt.de/websup/webSup.html 
 (letzter Aufruf: 11.05.2018).

UMWELTBERICHT  O 31 MATHILDENHÖHE NORD-WEST 
Die Landschaftsarchitekten Bittkau-Bartfelder - PartG mbB  74  
ANHANG I.   PFLANZLISTE  
 
B
ÄUME  
 
1. Ordnung  2. Ordnung  
Acer platanoides  Spitz-Ahorn  Acer campestre  Feld-Ahorn  
Acer pseudoplatanus  Berg-Ahorn  Carpinus betulus  Hainbuche  
Alnus glutinosa  Schwarzerle  Crataegus laevigata  Zweigriffeliger Weißdorn  
Aesculus hippocastanum  Gewöhnliche Rosskastanie  Crataegus monogyna  Eingriffeliger Weißdorn  
Prunus avium  Vogelkirsche  Prunus padus  Traubenkirsche  
Betula pendula  Hängebirke  Sorbus aria  Mehlbeere  
Fagus sylvatica Rotbuche Sorbus aucuparia Gewöhnliche Eberesche 
Fraxinus excelsior Gewöhnliche Esche Sorbus domestica Speierling 
Juglans regia Walnuss   
Quercus petraea Traubeneiche   
Quercus robur Stieleiche   
Tilia cordata Winterlinde   
Tilia platyphyllos  Sommerlinde    
 
 
HEIMISCHE STRÄUCHER  
 
Acer campestre  Feld-Ahorn  Wild-Apfel Malus communis 
Amelanchier lamarckii  Felsenbirne  Schlehdorn Prunus spinosa 
Carpinus betulus  Hainbuche  Faulbaum Rhamnus frangula 
Cornus mas  Kornelkirsche  Feld-Rose Rosa arvensis 
Cornus sanguinea  Roter Hartriegel  Hunds-Rose Rosa canina 
Corylus avellana  Haselnuss  Rosa multiflora  Büschelrose  
Weißdorn Crataegus spec. Rosa pimpinellifolia  Bibernell Rose  
Pfaffenhütchen Euonymus europaeus Viburnum opulus  Gew. Schneeball  
 
 
FASSADENBEGRÜNUNG  
 
Aristolochia macrophylla  Pfeifenwinde  Lonicera spec.  Hecken-Kirsche i.S.  
Celastrus orbiculatus  Baumwürger  Parthenocissus spec.  Wilder Wein i.S.  
Clematis spec.  Waldrebe i.S.  Polygonatum aubertii  Knöterich  
Hedera helix  Efeu  Rosa spec.  Kletter-Rosen i.S.  
Hydragea petiolaris  Kletter-Hortensie

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  1     07.05.2021
1 830002030001 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,23 o A zurückgehend - Baumscheibe vergrößern heimisch Erhalt
2 830002030002 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,25 o A zurückgehend - Baumscheibe vergrößern heimisch Erhalt
3 830002030003 Acer platanoides Spitz-Ahorn 10 6 0,25 o A zurückgehend - Sehr enge Baumscheibe
- Standort sehr mauernah heimisch Erhalt
4 607801010027 Ginkgo biloba Ginkgo-Baum 10 4 0,23 o A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
5 / Acer saccharinum Silber-Ahorn 4 2 0,12 A zurückgehend - Neupflanzung
- Schadhafte Krone nicht heimisch Erhalt
6 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 8 0,26 o C zurückgehend - Standort nah an Bürgersteig heimisch Erhalt
7 287002010037 Tilia x euchlora Krim-Linde 10 5 0,24 o A vital - offene Baumscheibe heimisch Erhalt
8 287002010036 Tilia x euchlora Krim-Linde 8 4 0,22 o A zurückgehend - offene Baumscheibe heimisch Erhalt
9 287002010035 Tilia x euchlora Krim-Linde 10 5 0,23 o A vital - offene Baumscheibe heimisch Erhalt
10 287002010034 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,27 o A vital - offene Baumscheibe heimisch Erhalt
11 287002010033 Tilia x euchlora Krim-Linde 9 5 0,27 o A vital - offene Baumscheibe mit Bodendeckern heimisch Erhalt
12 / Betula pendula Hänge-Birke 10 5 0,21
0,27 o A vital - 2-stämmig heimisch Erhalt
13 / Ulmus i. S. Ulme 9 5 0,21 o C vital - Standort zu nah an Mauer
- Grenzabstände! heimisch Erhalt
14 / Ulmus i. S. Ulme 9 3 0,2 o C vital - Standort zu nah an Mauer
- Grenzabstände! heimisch Erhalt
15 fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt fehlt Erhalt
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz
Anhang II

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  2     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
16 / Fraxinus excelsior Gemeine
Esche 14 7 0,20
0,30 o A absterbend - 2-stämmig heimisch Erhalt
17 / Acer campestre Feld-Ahorn 12 9 0,15
0,30 o C vital - 3-stämmig
- Standort zu nah an Mauer heimisch Erhalt
18 / Picea abies Gemeine
Fichte 14 9 0,30 o A vital - Standort zu nah an Mauer
- Grenzabstände! heimisch Erhalt
19 707002010063 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 14 10 0,55 o A/D vital - 
zurückgehend
- Efeubewuchs an Stamm
- ortsbildprägend heimisch Erhalt
20 707002010062 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 9 5 0,19 o A vital - Straßenraumgliedernd heimisch Erhalt
21 707002010061 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 12 5 0,25 o A vital - Straßenraumgliedernd heimisch Erhalt
22 707002010060 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 8 4 0,16 A vital - Straßenraumgliedernd heimisch Erhalt
23 707002010059 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 11 6 0,25 o A zurückgehend - Straßenraumgliedernd
- Stammschäden/ Astlöcher heimisch Erhalt
24 607801010047 Amelanchier arborea
 'Robin Hill' Felsenbirne 6 2,50 - 3,00 0,09 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
25 607801010046 Amelanchier arborea
 'Robin Hill' Felsenbirne 6 2,50 - 3,00 0,09 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
26 607801010045 Amelanchier arborea
 'Robin Hill' Felsenbirne 6 2,50 - 3,00 0,09 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
27 607801010044 Catalpa bignonioides 'Nana' Trompetenbaum 4 2 0,08 A zurückgehend - Neupflanzung
- Schadhafte Krone nicht heimisch Erhalt
28 607801010043 Davidia involucrata Taschentuchbaum 4 1,50 0,06 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
29 607801010041 Magnolia Magnolie 5 5 0,19 o C vital
- Teil der Grünanlagengestaltung 
- Ersatz im Zuge der 
Grünanlagenumgestaltung
nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  3     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
30 607801010042 Punus avium Vogel-Kirsche 6 9 0,19 -
0,25 o C vital
- 3-stämmig
- Teil der Grünanlagengestaltung 
- Ersatz im Zuge der 
Grünanlagenumgestaltung
heimisch Erhalt
31 607801010028 Quercus robur Stiel-Eiche 11 12 0,41 o A/D vital
- Bei Neugestaltung der Grünanlage 
Vergrößerung der Baumscheibe
- besondere Markanz, ortsbildprägend
nicht heimisch Erhalt
32 607801010053 Acer saccharinum Silber-Ahorn 12 15 0,30 - 0,40 o A/D zurückgehend
- 4-stämmig, 1 Stamm abgängig
- Verkehrssicherung                                      
- besondere Markanz für den Aufgang 
zur Mathildenhöhe
nicht heimisch Erhalt
33 607801010056 Laburnum angyroides Goldregen 11 7 0,19 - 0,25 o - zurückgehend
- 3-stämmig
- Entnahme zugunsten des Ahorns + des 
angrenzenden Mauerwerkes heimisch Erhalt
34 607801010052 Taxus baccata Eibe 7 6 0,27 o B vital - Aufwuchs aus ehem. Strauchpflanzung
- Standort zu nah am Gebäude heimisch Erhalt
35 / Carpinus betulus Hainbuche 8 3 0,09 A vital - Neupflanzung
- Baumrost heimisch Erhalt
36 / Acer saccharinum 'Wieri' Geschlizter
Silberahorn 18 - 20 12- 
15 0,37 - 0,47 o A/D zurückgehend - 3-stämmig
- besondere Markanzortsbildprägend nicht heimisch Erhalt
37 / Punus serrulata Japanische
Blüten-Kirsche 6 10 0,17 - 0,23 o B zurückgehend - 2-stämmig
- Ersatz im Rahmen einer Neugestaltung nicht heimisch Erhalt
38 / Acer saccharinum 'Wieri' Geschlizter
Silber-Ahorn 11 6 0,36 o B absterbend
- Asthöhlen
- Lichtkonkurrenz Rosskastanien
- Freistellung/ Sichtbarkeit des Ernst-
Neufert-Hauses
nicht heimisch Erhalt
39 / Ailanthus altissima Götterbaum 12 10 0,40 o A zurückgehend - Efeubewuchs
- Sichtschutz zu Tiefgarage/ Parkplatz nicht heimisch Erhalt
40 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 4 0,17 - 0,25 o A absterbend
- Efeubewuchs
- Sichtschutz zu Tiefgarage/ Parkplatz
- 2-stämmig
heimisch Erhalt
41 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 6 0,35 o A absterbend - Efeubewuchs
- Sichtschutz zu Tiefgarage/ Parkplatz heimisch Erhalt
42 / Sorbus intermedia Schwedische 
Mehlbeere 10 5 0,30 o A zurückgehend - Efeubewuchs
- Sichtschutz zu Tiefgarage/ Parkplatz nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  4     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
43 830003010038 Acer campestre Feld-Ahorn 11 8 0,26 o A vital heimisch Erhalt
44 / Ailanthus altissima Götterbaum 14 7 0,55 o A/D vital - Wichtige Ensemblewirkung im 
Straßenraum nicht heimisch Erhalt
45 / Ailanthus altissima Götterbaum 14 7 0,54 o A/D vital - Wichtige Ensemblewirkung im 
Straßenraum nicht heimisch Erhalt
46 / Ailanthus altissima Götterbaum 14 7 0,56 o A/D vital - Wichtige Ensemblewirkung im 
Straßenraum nicht heimisch Erhalt
47 830003010012 Prunus avium Vogel-Kirsche 16 10 0,4 A vital
- besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Stadträumliche Relevanz in 
Verbindung mit der 
Villendurchgrünung
nicht heimisch Erhalt
48 830003010013 Ulmus Ulme 16 8 0,35 o A vital - 
zurückgehend
- besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Stadträumliche Relevanz in 
Verbindung mit der 
Villendurchgrünung
heimisch Erhalt
49 830003010010 Ulmus Ulme 17 8 0,35 o A vital - 
zurückgehend
- besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Stadträumliche Relevanz in 
Verbindung mit der 
Villendurchgrünung
heimisch Erhalt
50 830003010009 Acer campestre Feld-Ahorn 17 5 0,21 o A vital - 
zurückgehend
- besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Stadträumliche Relevanz in 
Verbindung mit der 
Villendurchgrünung
heimisch Erhalt
51 830003010008 Populus simonii Birken-Pappel 19 10 0,60 o A vital - 
zurückgehend
- besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Stadträumliche Relevanz in 
Verbindung mit der 
Villendurchgrünung
nicht heimisch Erhalt
52 830003010011 Acer campestre Feld-Ahorn 17 3 0,18 A vital - 
zurückgehend
- besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Stadträumliche Relevanz in 
Verbindung mit der 
heimisch Erhalt
53 830003010006 Acer campestre Feld-Ahorn 14 7 0,21 -0,23 o A zurückgehend - Optimierung zu Baumreihe
- 2-stämmig heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  5     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
54 830003010005 Acer campestre Feld-Ahorn 13 7 0,30 o A zurückgehend - Optimierung zu Baumreihe heimisch Erhalt
55 830003010003 Carpinus betulus Hainbuche 11 5 0,26 o A absterbend - Optimierung zu Baumreihe heimisch Erhalt
56 830003010002 Carpinus betulus Hainbuche 11 5 0,26 o A absterbend - Optimierung zu Baumreihe heimisch Erhalt
57 830003010052 Robinia pseudoacacia Robinie 20 10 0,70 o A/D vital - 
zurückgehend
- Verkehrssicherung
- Besondere Markanz nicht heimisch Erhalt
58 830003010051 Acer campestre Feld-Ahorn 9 8 0,20 - 0,26 o A vital - 3-stämmig heimisch Erhalt
59 830003010050 Acer campestre Feld-Ahorn 11 5 0,22 o A vital heimisch Erhalt
60 380003010048/49 Robinia pseudoacacia Robinie 18 9 0,48 - 0,55 o A/D vital - 
zurückgehend
- 2-stämmig
- besondere Markanz nicht heimisch Erhalt
61 830003010014 Acer campestre Feld-Ahorn 8 3 0,19 o A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung
- Astlöcher heimisch Erhalt
62 830003010015 Robinia pseudoacacia Robinie 21 11 0,30 -0,40 o A vital - 
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
63 830003010017 Robinia pseudoacacia Robinie 21 13 0,35 o A vital - 
zurückgehend - 2-stämmig nicht heimisch Erhalt
64 83000310018 Robinia pseudoacacia Robinie 21 10 0,45 o A vital - 
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
65 83000310019 Acer campestre Feld-Ahorn 10 3 0,18 A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  6     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
66 83000130020 Robinia pseudoacacia Robinie 21 07. Aug 0,40 o A vital - 
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
67 83000130022 Populus simonii Birken-Pappel 18 10 0,35 o A zurückgehend - Schrägstand
- Verkehrssicherung nicht heimisch Erhalt
68 83000130025 Acer campestre Feld-Ahorn 12 4 0,21 o A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
69 83000130026 Acer campestre Feld-Ahorn 12 4 0,21 o A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
70 830001030027 Acer campestre Feld-Ahorn 9 4 0,15 A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
71 830003010028 Acer campestre Feld-Ahorn 10 6 0,17 - 0,20 o A vital - 
zurückgehend
- 2-stämmig
- Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
72 830003010030 Acer campestre Feld-Ahorn 15 6 0,26 A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
73 830003010031 Acer campestre Feld-Ahorn 15 6 0,25 o A vital - 
zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
74 830003010032 Acer campestre Feld-Ahorn 16 5 0,25 o A vital - 
zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
75 830003010033 Punus serotina Spätblühende
Trauben-Kirsche 16 7 0,23 o A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung nicht heimische Erhalt
76 830003010034 Acer campestre Feld-Ahorn 13 5 0,25 o A vital - 
zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
77 830003010035 Acer campestre Feld-Ahorn 13 4 0,19 o A zurückgehend - Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  7     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
78 830003010039 Prunus mahaleb Felsen-Kirsche 11 5 0,19 - 0,20 o A zurückgehend - 2-stämmig
- Aufwuchs aus Unterpflanzung heimisch Erhalt
79 830003010039a Acer campestre Feld-Ahorn 4 3 0,14 A absterbend heimisch Erhalt
80 830003010041 Acer campestre Feld-Ahorn 11 4 0,12 - 0,18 o A zurückgehend - 2-stämmig heimisch Erhalt
81 830003010042 Acer campestre Feld-Ahorn 12 4 0,22 o A vital - 
zurückgehend heimisch Erhalt
82 830003010043 Acer campestre Feld-Ahorn 9 2 0,19 o A zurückgehend heimisch Erhalt
83 830003010045 Populus simonii Birken-Pappel 18 8 0,40 o A zurückgehend - 
absterbend
- Abpflanzung Parkplatz/ Spielplatz
- Durchgrünung heimisch Erhalt
84 830003010046 Acer campestre Feld-Ahorn 8 4 0,15 A zurückgehend - Abpflanzung Parkplatz/ Spielplatz
- Durchgrünung heimisch Erhalt
85 830003010047 Acer campestre Feld-Ahorn 11 5 0,19 o A vital - 
zurückgehend
- Abpflanzung Parkplatz/ Spielplatz
- Durchgrünung heimisch Erhalt
86 830002020001 Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 6 4 0,14 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
87 830002020003 Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 6 4 0,11 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
88 830002020005 Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 6 4 0,11 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
89 830002020006 Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 6 4 0,11 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  8     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
90 / Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 6 4 0,10 A vital - Neupflanzung
- Bedrängt durch Kiefer nicht heimisch Erhalt
91 830002020002 Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 6 5 0,14 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
92 830002020004 Catalpa bignonioides Trompetenbaum 5 4 0,13 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
93 830002020008 Pinus nigra Schwarzkiefer 13 6 0,28 o A zurückgehend - Bei Ersatz, Ersatz durch Laubbaum nicht heimisch Erhalt
94 830002020009 Pinus nigra Schwarz-Kiefer 14 6 0,31 o A vital - 
zurückgehend - Bei Ersatz, Ersatz durch Laubbaum nicht heimisch Erhalt
95 / Catalpa bignonioides Trompetenbaum 5 3 0,11 A zurückgehend - Neupflanzung
- Schadhafte Krone nicht heimisch Erhalt
96 / Acer grosseri Schlangenhaut-Ahorn 5 3 0,13 A vital - 
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
97 / Cercis siliquastrum Judasbaum 16 12 0,20 - 0,30 o A zurückgehend - 4-stämmig
- Solitär nicht heimisch Erhalt
98 / Acer grosseri Schlangenhaut- 
Ahorn 4 2 0,1 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Erhalt
99 / Taxus baccata Eibe 5 4 0,15 - 0,20 o A vital
- Aufwuchs aus Strauchpflanzung
- Wichtige Abpflanzung/ 
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
heimisch Erhalt
100 / Prunus avium Vogel-Kirsche 5 4 0,12 A vital
- Wichtige Abpflanzung/ 
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
nicht heimisch Erhalt
101 / Prunus avium Vogel-Kirsche 5 4 0,08 A vital
- Wichtige Abpflanzung/ 
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  9     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
102 / Carpinus betulus Hainbuche 5 3 0,07 A vital
- Wichtige Abpflanzung/ 
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
heimisch Erhalt
103 / Tilia cordata Winter-Linde 11 10 0,19 - 0,30 o A zurückgehend
- Wichtige Abpflanzung/ 
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
- 5-stämmig
- trockene Äste
heimisch Erhalt
104 / Fraxinus excelsior Gemeine
Esche 11 8 0,50 o C absterbend
- Wichtige Abpflanzung/ 
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
- Standort zu nah an Mauer
heimisch Erhalt
105 / Sorbus intermedia Schwedische 
Mehlbeere 10 6 0,35 o A vital - 
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
106 / Pinus wallichiana Tränen-Kiefer 11 7 0,40 o C vital - 
zurückgehend
- Wichtige Abpflanzung/ 
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
- Standort zu nah an Mauer
nicht heimisch Erhalt
107 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 15 10 0,45 o A vital - 
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
108 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 15 8 0,30 o A zurückgehend
- Wichtige Abpflanzung/ 
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
nicht heimisch Erhalt
109 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 15 10 0,45 o C zurückgehend
- Wichtige Abpflanzung/ 
Kulissenwirkung
zur Hervorhebung der Mathildenhöhe
- Krone einseitig aufgrund des 
hausnahen Standortes
nicht heimisch Erhalt
110 / Prunus avium Vogel-Kirsche 7 4 0,12 A vital nicht heimisch Erhalt
111 / Sorbus intermedia Schwedische 
Mehlbeere 8 3 0,17 A zurückgehend - Astbrüche
- Astlöcher nicht heimisch Erhalt
112 / Sorbus intermedia Schwedische 
Mehlbeere 8 3 0,17 A vital - 
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
113 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 8 0,40 o A vital - 
zurückgehend - Hausgarten heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  10     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
114 / Fraxinus excelsior Gemeine
Esche 15 10
einseitg 0,40 o C vital - 
zurückgehend
- Schrägstand
- Standort zu nah an Mauer
- Verkehrssicherung
heimisch Erhalt
115 / Prunus avium Vogel-Kirsche 7 3 0,15 A vital - 
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
116 / Prunus avium Vogel-Kirsche 7 3 0,15 A vital - 
zurückgehend nicht heimisch Erhalt
117 / Tilia cordata
Baumhecke (12 Stk.)
Winter-Linde
Baumhecke 6 Breite:
2 0,15 A vital
- Neupflanzung 
- Sichtschutz/ Abpflanzung zu 
Schwesternwohnheim 
heimisch Erhalt
118 / Quercus robur Stiel-Eiche 14 10 0,50 o C zurückgehend - 
absterbend
- Ggfs. Wurzelschäden durch temp.
Lagerfläche
- Ersatz nicht zwingend an Standort
heimisch Erhalt
119 / Quercus robur Stiel-Eiche 14 8 0,50 o C  absterbend
- Ggfs. Wurzelschäden durch temp.
Lagerfläche
- Ersatz nicht zwingend an Standort
heimisch Erhalt
120 / Punus serrulata Japanische
Blüten-Kirsche 8 8 0,40 o A vital nicht heimisch Erhalt
121 / Prunus domestica Pflaume 6 5 0,20 o A vital heimisch Erhalt
122 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 12 10 0,30 o A zurückgehend - Verkehrssicherung
- Abgrabung des Wurzelbereichs heimisch Erhalt
123 / Fraxinus excelsior Gemeine
Esche 12 8 0,15 - 0,17 A vital - 3-stämmig heimisch Erhalt
124 / Quercus robur Stiel-Eiche 15 - 18 20 0,80 o A/D vital - 
zurückgehend
- 3-stämmig
- Standort sehr hausnah
- Besondere Markanz durch Größe
heimisch Erhalt
125 / Cedrus atlantica Atlas-Zeder 16 12 0,40 - 0,60 o A/D vital nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  11     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
126 / Larix decidua Europäische
Lärche 15 10 - 12 0,40 o A vital - 
zurückgehend heimisch Erhalt
127 / Quercus robur Stiel-Eiche 12 6 0,30 o A vital - 2-stämmig heimisch Erhalt
128 / Tsuga canadensis Kanadische
 Hemlocktanne 10 6 0,25 - 0,30 o A vital nicht heimisch Erhalt
129 / Sequoiadendron giganteum Riesen-
Mammutbaum 18 - 20 12 1,00 o A/D vital nicht heimisch Erhalt
130 / Cedrus atlantica Atlas-Zeder 15 20 0,60 o A/D vital nicht heimisch Erhalt
131 / Picea pungens 'Glauca' Blaufichte 10 5 0,30 o A vital nicht heimisch Erhalt
132 287002010038 Tilia cordata Winter-Linde 8 4,5 0,21 o A zurückgehend - Baumrost
- keine durchgehende Terminale heimisch Erhalt
133 287002010039 Tilia cordata Winter-Linde 8 4,5 0,21 o A zurückgehend
- Bei Ersatz Vergrößerung der 
Baumscheibe
- Baumscheibe offen
heimisch Erhalt
134 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 11 8 - 10
einseitig 0,40 o B vital - 
zurückgehend - Standort zu hausnah heimisch Erhalt
135 / Prunus Obstbaum 6 4 0,12 A vital - 
zurückgehend heimisch Erhalt
136 / Taxus baccata Eibe
6. Stk 8 - 0,19 - 0,30 o - vital
- Baumgruppe
- Schutz der Rosskastanie Nr. 136 
vorrangig
heimisch Erhalt
137 / Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 15 12 0,55 o A/D vital - Wichtige Binnendurchgrünung heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  12     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
138 / Tilia platyphyllos Sommer-Linde 15 6 0,40 o A vital - Wichtige Binnendurchgrünung heimisch Erhalt
139 / Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 10 6 0,55 o A vital - Wichtige Binnendurchgrünung heimisch Erhalt
140 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 12 7 0,50 o A vital - 
zurückgehend - Wichtige Binnendurchgrünung heimisch Verlust
141 / Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 12 5 0,6 o B vital - 
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Grenzabstände!                                            
- inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
142 / Aesculus hippocastanum Gewöhnliche
Rosskastanie 3,5 3 0,08 A vital
- Neupflanzung
- Ersatz für Rosskastanie Nr. 141               - 
inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
143 / Picea abies Rotfichte 8 5 0,3 o A vital - Efeubewuchs heimisch Verlust
144 / Picea omorika Serbische Fichte 7 1,5 0,18 A zurückgehend - Ersatz durch Laubbaum                             
- inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
145 / Picea omorika Serbische Fichte 7 1,5 0,18 A zurückgehend - Ersatz durch Laubbaum                             
- inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
146 / Picea abies Rotfichte 9 4 0,3 o A zurückgehend - Ersatz durch Laubbaum heimisch Verlust
147 / Pinus nigra Schwarz-Kiefer 11 7 0,3 o B zurückgehend - Standort zu nah an Gebäude nicht heimisch Verlust
148 / Taxus baccata Eibe 8 4,5 0,25 o - vital heimisch Verlust
149 / Taxus baccata Eibe 10 6 - 7 0,35 o - vital heimisch Verlust
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  13     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
150 / Tilia tomentosa Silber-Linde 15 12 0,80 - 1,00 o A/D vital
- Besondere Markanz
- Kulissenwirkung                                                                      
- inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
150a / Taxus baccata Eibe 7 5 0,2 o A vital heimisch Verlust
151 / Fagus sylvatica Rot-Buche 13 8 0,50 - 0,60 o A/D vital - 
zurückgehend
- Besondere Markanz
- Kulissenwirkung
- Pflegedefizit
heimisch Verlust
152 / Taxus baccata Eibe 7 4 0,15 - 0,20 o A zurückgehend - Mehrstamm heimisch Erhalt
153 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 8 10 0,50 - 0,60 o A absterbend - Verkehrssicherung
- Bereits kupiert heimisch Erhalt
154 * Tilia cordata Winter-Linde 10 8 0,48 o A zurückgehend - 
absterbend
- Verkehrssicherung
- Standort auf Granodiorit                             
- inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
155 * Tilia cordata Winter-Linde 10 6 0,33 o A  absterbend
- Verkehrssicherung
- Standort auf Granodiorit                                
- inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
156 * Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 12 7
einseitg 1,20 o A  absterbend
- Verkehrssicherung
- Pilzbefall
- Mehrstamm                                                   
- inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
157 / Picea pungens 'Glauca' Blaufichte 17 4 - 5 0,50 o A  absterbend - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
158 / Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 9 12 0,40 o C vital - 
zurückgehend - Standort zu nah an Mauer heimisch Verlust
159 * Tilia platyphyllos Sommer-Linde 7 10 0,60 o B zurückgehend - 
absterbend
- Bereits kupiert
- Asthöhlen heimisch Verlust
160 / Prunus serrulata Zier-Kirsche 2 5 0,08 A vital
- Neupflanzung
- Ersatz für Blaufichte Nr. 161                       
- inzwischen gefällt
nicht heimisch nicht 
vorhanden
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  14     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
161 / Picea pungens 'Glauca' Blaufichte 12 4 0,40 o B vital - 
zurückgehend nicht heimisch Verlust
162 / Fagus sylvatica Rot-Buche 12 8
einseitig 0,40 o A vital - Standort zu nah an Gebäude heimisch Erhalt
163 * Carpinus betulus Hainbuche 10 6 0,30 o A zurückgehend - 
absterbend
- Schrägstand 
- Asthöhlen
- Erforderliche Randkulisse zum 
Olbrich Weg/ Hervorhebung der 
heimisch Erhalt
164 * Quercus robur Stiel-Eiche 15 6 0,52 o A vital
- Asthöhlen
- Erforderliche Randkulisse zum 
Olbrich Weg/ Hervorhebung der 
Mathildenhöhe
heimisch Erhalt
165 / Carpinus betulus Hainbuche 12,5 4 0,24 o A vital - 
zurückgehend
- Erforderliche Randkulisse zum 
Olbrich Weg/ Hervorhebung der 
Mathildenhöhe
heimisch Erhalt
166 * Quercus robur Stiel-Eiche 12,5 5 0,35 o A zurückgehend - 
absterbend
- Asthöhlen
- Stark kupiert
- Erforderliche Randkulisse zum 
Olbrich Weg/ Hervorhebung der 
heimisch Erhalt
167 / Carpinus betulus Hainbuche 12,5 3 - 4 0,30 o A absterbend
- Verkehrssicherung
- Erforderliche Randkulisse zum 
Olbrich Weg/ Hervorhebung der 
Mathildenhöhe
heimisch Erhalt
168 / Tilia cordata Winter-Linde 7 5 0,15 A vital heimisch Verlust
169 / Tilia cordata Winter-Linde 7 5 0,17 A vital heimisch Verlust
170 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 4 2 0,10 A zurückgehend heimisch Verlust
171 / Catalpa bignonioides Trompetenbaum 7 5 0,15 A vital - 
zurückgehend - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
172 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 9 1,5 0,13 A vital - inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  15     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
173 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 9 2 0,13 A vital - inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
174 / Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 8 6 0,13 A vital - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
175 / Liquidambar styraciflua Amerikan.
Amberbaum 7 3 0,13 A vital - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
176 / Liriodendron tulipifera Tulpenbaum 6 3 0,10 A vital - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
177 / Picea pungens 'Glauca' Blaufichte 12 4 0,37 o A vital nicht heimisch Verlust
178 / Liquidambar styraciflua Amerikan.
Amberbaum 7 3 0,10 A vital - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
179 / Magnolia i. S. Magnolie 4 1,5 0,08 A vital - 
zurückgehend - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
180 / Fagus sylvatica Rot-Buche 6 2,5 0,11 A vital - inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
181 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 15 5 0,33 o A zurückgehend nicht heimisch Erhalt
182 / Carpinus betulus Hainbuche 14 5 0,30 o A zurückgehend - 
absterbend heimisch Erhalt
183 / Carpinus betulus Hainbuche 14 8 0,36 o A vital - 
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Schrägstand heimisch Erhalt
184 * Fagus sylvatica Rot-Buche 14 8 0,40 o A vital - 
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Astlöcher heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  16     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
185 / Carpinus betulus Hainbuche 14 5 0,20 - 0,27 o A vital - 
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Mehrstamm heimisch Erhalt
186 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 8
einseitig 0,45 o A/D vital - 
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Verkehrssicherung
- Besondere Markanz
heimisch Erhalt
187 / Tilia cordata Winter-Linde 14 6 0,40 o A/D vital - 
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Besondere Markanz heimisch Erhalt
188 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 12 0,60 o A/D vital - Standort zu nah an Mauer
- Besondere Markanz heimisch Erhalt
189 / Carpinus betulus Hainbuche 14 5 0,30 o A vital - 
zurückgehend heimisch Erhalt
190 / Carpinus betulus Hainbuche 14 3 0,30 o A absterbend - inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
191 / Carpinus betulus Hainbuche 14 5 0,21 o A vital - 
zurückgehend heimisch Erhalt
192 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 14 7 0,30 o A vital - 
zurückgehend heimisch Erhalt
193 / Carpinus betulus Hainbuche 10 7 0,32 o A vital - 
zurückgehend - inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
194 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 10 0,40 o A vital - 
zurückgehend - inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
195 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 10 0,36 o A vital - 
zurückgehend heimisch Erhalt
196 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 10 0,40 o A/D vital - Standort zu nah an Mauer
- Besondere Markanz heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  17     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
197 / Fagus sylvatica Rot-Buche 10 4 0,21 o C vital - 
zurückgehend - Schrägstand heimisch Erhalt
198 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 10 0,36 o A vital heimisch Erhalt
199 / Fagus sylvatica Rot-Buche 10 4 0,19 o C vital - 
zurückgehend
- Standort zu nah an Mauer
- Schrägstand heimisch Erhalt
200 / Fagus sylvatica Rot-Buche 12 7 0,36 o A vital - Schrägstand heimisch Erhalt
201 / Fagus sylvatica Rot-Buche 14 12 0,62 o A/D vital - Standort zu nah an Mauer
- leichter Schrägstand heimisch Erhalt
202 * Carpinus betulus Hainbuche 12 6 0,28 o A vital - 
zurückgehend - Astlöcher heimisch Verlust
203 / Carpinus betulus Hainbuche 12 8 0,40 o A zurückgehend heimisch Verlust
204 / Fagus sylvatica Rot-Buche 10 6 0,27 o A vital heimisch Verlust
205 / Fraxinus excelsior Gemeine
Esche 4 3,5 0,07 o A zurückgehend - Ersatz aufgrund des Eschensterbens heimisch Verlust
206 / Platanus x hispanica Gewöhnliche 
Platane 15 18 0,70 o A/D vital - 
zurückgehend
- Verkehrssicherung
- Besondere Markanz heimisch Verlust
207 / Fagus sylvatica Rot-Buche 15 12 0,36 - 0,40 
(0,70) o A/D vital
- Verkehrssicherung
- Besondere Markanz
- 2-stämmig
heimisch Verlust
208 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 4,5 2 0,08 A zurückgehend - Neupflanzung                                                
- inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  18     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
209 / Ginkgo biloba Ginkgobaum 6 2 0,09 A vital - Neupflanzung nicht heimisch Verlust
210 / Gleditsia triacanthos Amerikan.
Gleditschie 7 4 0,14 A vital - Neupflanzung                                                
- inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
211 / Catalpa bignonioides Trompetenbaum 8 6 0,21 o A vital - 
zurückgehend - Neupflanzung nicht heimisch Verlust
212 / Betula pendula Hänge-Birke
(5 Stk.) 3,5 4 0,12 A vital - Baumgrupppe heimisch Verlust
213 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 10 1,5 0,11 A vital heimisch Verlust
214 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 10 1,5 0,11 A vital heimisch Verlust
215 / Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 5,5 4 0,14 A vital heimisch Erhalt
216 / Fagus sylvatica Rot-Buche 5 4 0,21 o A vital
- Integriert in Spielgerät
- Bohlenbretter prüfen                                     
- inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
217 / Corylus colurna Baum-Hasel 4 3 0,09 A vital - inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
218 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 9 3 0,14 A vital heimisch Erhalt
219 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 9 3 0,14 A vital heimisch Erhalt
220 / Quercus robur Stiel-Eiche 9 3 0,50 o A zurückgehend heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  19     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
221 / Taxus baccata Eibe
(3 Stk.) 10 4 0,30 - 0,40 o A vital - 
zurückgehend heimisch Erhalt
222 / Robinia pseudoacacia Robinie 15 5 0,40 o B zurückgehend - Standort zu nah an Mauer
- Verkehrssicherung nicht heimisch Erhalt
223 / Tilia cordata Winter-Linde 6 4 0,50 o A zurückgehend heimisch Erhalt
224 / Robinia pseudoacacia Robinie 15 8 0,40 o A zurückgehend
- Astbruch
- Verkehrssicherung
- Efeubewuchs
nicht heimisch Erhalt
225 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 10 0,30 o A vital - 
zurückgehend heimisch Erhalt
226 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 13 8 0,34 o A vital - 
zurückgehend - inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
227 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 15 0,50 o A/D vital
- Besondere Markanz
- Kulissenwirkung                                          
- inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
228 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 15 0,50 o A/D vital
- Besondere Markanz
- Kulissenwirkung                                          
- inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
229 / Taxus baccata Eibe 6 5 0,30 o A vital - 
zurückgehend
- Mehrstamm                                                   
- inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
230 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 12 1,00 o A/D vital - 
zurückgehend
- Schrägstand                                                  
- inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
231 * Robinia pseudoacacia Robinie 7 4 0,60 o A absterbend - inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
232 * Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 15 6 0,80 o A/D zurückgehend - Verkehrssicherung                                      
- inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  20     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
233 / Robinia pseudoacacia Robinie 9 8 0,40 o A zurückgehend - 
absterbend
- Efeubewuchs                                                
- inzwischen gefällt nicht heimisch nicht 
vorhanden
234 / Tilia cordata Winter-Linde 10 8 0,40 o A zurückgehend - Aufastung heimisch Erhalt
235 / Liquidambar styraciflua Amerikan.
Amberbaum 6 2,5 0,11 A vital nicht heimisch Erhalt
236 / Alnus cordata Herzblättrige
Erle - - 0,14 A absterbend - Baumreihe nicht heimisch Erhalt
237 / Alnus cordata Herzblättrige
Erle 5 3 0,14 A vital - Baumreihe nicht heimisch Erhalt
238 / Alnus cordata Herzblättrige
Erle 5 2 0,14 A vital - Baumreihe nicht heimisch Erhalt
239 / Alnus cordata Herzblättrige
Erle 5 3 0,14 A vital - Baumreihe nicht heimisch Erhalt
240 / Alnus cordata Herzblättrige
Erle 5 3 0,14 A vital - Baumreihe nicht heimisch Erhalt
241 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 4 0,8 0,07 A vital - Symmetrie
- Portalwirkung mit Säuleneiche Nr. 242 heimisch Erhalt
242 / Quercus robur 'Fastigiata' Säulen-Eiche 6 1 0,12 A vital
- Symmetrie
- Portalwirkung mit Säuleneiche Nr. 241       
- inzwischen gefällt
heimisch nicht 
vorhanden
243 / Punus serrulata 
'Amanogawa' Säulen-Kirsche 6 2 0,14 A vital nicht heimisch Erhalt
244 / Alnus cordata Herzblättrige
Erle 5 3 0,14 A vital nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  21     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
245 / Styphnolobium japonicum Schnurbaum 4,5 4 0,12 A vital nicht heimisch Erhalt
246 / Tilia tomemtosa Silber-Linde 5 2 0,11 A vital heimisch Erhalt
247 / Tilia tomemtosa Silber-Linde 5 2 0,11 A vital heimisch Erhalt
248 / Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 6 5 0,21 o A zurückgehend - 
absterbend heimisch Erhalt
249 / Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 6 5 0,21 o A zurückgehend - 
absterbend
- Bereits kupiert
- Kronenschnitt heimisch Erhalt
250 / Carpinus betulus Hainbuche 7 5 0,12 - 0,18 A zurückgehend - 
absterbend - inzwischen gefällt heimisch nicht 
vorhanden
251 / Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 7 5 0,40 o A zurückgehend - 
absterbend heimisch Erhalt
252 / Taxus baccata Eibe 8,5 4,5 0,70 o A vital heimisch Erhalt
253 / Taxus baccata Eibe 8,5 4,5 0,70 o A vital heimisch Erhalt
254 / Amelanchier arborea 'Robin 
Hill' Felsenbirne 4 1 0,40 A vital Jungbaum 1 Jahr alt heimisch Erhalt
255 / Amelanchier arborea 'Robin 
Hill' Felsenbirne 4 1 0,40 A vital Jungbaum 1 Jahr alt heimisch Erhalt
256 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 4 1 0,40 A vital Jungbaum 1 Jahr alt heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  22     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
257 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 4 1 0,40 A vital Jungbaum 1 Jahr alt heimisch Erhalt
258 / Populus simonii Birken-Pappel 18 7 1,20 o A zurückgehend nicht heimisch Erhalt
259 / Amelanchier ovalis Felsenbirne 9 6 0,60 o A vital nicht heimisch Erhalt
260 / Robinia pseudoacacia Robinie 7 5 1,00 o A vital nicht heimisch Erhalt
261 / Robinia pseudoacacia Robinie 7 5 0,60 o A vital nicht heimisch Erhalt
262 / Robinia pseudoacacia Robinie 7 5 0,60 o A vital nicht heimisch Erhalt
263 / Robinia pseudoacacia Robinie 7 5 0,60 o A vital nicht heimisch Erhalt
264 / Robinia pseudoacacia Robinie 7 5 0,60 o A vital nicht heimisch Erhalt
265 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 4 2 0,50 A vital Jungbaum 1 Jahr alt heimisch Erhalt
266 / Taxus baccata Eibe 3 2 0,50 A vital heimisch Erhalt
267 / Robinia pseudoacacia Robinie 10 6 0,90 o A vital nicht heimisch Erhalt
268 / Tilia x euchlora Krim-Linde 16 5 1,00 o A zurückgehend heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  23     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
269 / Aesculus hippocastanum Rosskastanie 10 9 1,00 o A zurückgehend heimisch Erhalt
270 / Picea abies Fichte 10 5 0,80 o A vital heimisch Erhalt
271 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 9 6 0,60 o B zurückgehend Beschädigung am Stamm heimisch Verlust
272 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 10 5 0,60 o A vital heimisch Verlust
273 / Betula pendula Hänge-Birke 8 7 0,60 o A vital heimisch Verlust
274 / Prunus Obstbaum 10 6 0,50 o A vital heimisch Verlust
275 / Robinia pseudacacia Robinie 9 5 0,50 o A vital nicht heimisch Verlust
276 / Robinia pseudacacia Robinie 9 5 0,50 o A vital nicht heimisch Verlust
276a / Acer platanoides Spitz-Ahorn 7 3 0,50 o B zurückgehend Beschädigung am Stamm heimisch Erhalt
277 / Robinia pseudacacia Robinie 10 5 0,50 o A vital nicht heimisch Verlust
278 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 3 0,50 o A vital heimisch Verlust
279 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 3 0,60 o A vital heimisch Verlust
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  24     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
280 / Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn 8 3 0,50 o A vital heimisch Erhalt
281 / Tilia x euchlora Krim-Linde 10 6 1,20 o A vital heimisch Erhalt
282 / Carpinus betulus Hainbuche 9 7 0,70 o A vital heimisch Erhalt
283 / Carpinus betulus Hainbuche 9 7 0,70 o A vital heimisch Erhalt
284 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 9 6 0,50 o A vital nicht heimisch Erhalt
285 / Acer platanoides Spitz-Ahorn 15 10 1,00 o A vital heimisch Erhalt
286 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 6 1 0,4 A vital nicht heimisch Erhalt
287 / Pseudotsuga menziesii Douglasie 6 1 0,4 A vital nicht heimisch Erhalt
288 317001010006 Amelanchier arborea 'Robin 
Hill'
Baumartige Felsenbirne 
'Robin Hill' 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
289 317001010007 Amelanchier arborea 'Robin 
Hill'
Baumartige Felsenbirne 
'Robin Hill' 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
290 317001010008 Amelanchier arborea 'Robin 
Hill'
Baumartige Felsenbirne 
'Robin Hill' 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
291 317001010009 Amelanchier arborea 'Robin 
Hill'
Baumartige Felsenbirne 
'Robin Hill' 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  25     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
292 317001010010 Amelanchier arborea 'Robin 
Hill'
Baumartige Felsenbirne 
'Robin Hill' 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
293 317001010011 Amelanchier arborea 'Robin 
Hill'
Baumartige Felsenbirne 
'Robin Hill' 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
294 317001010005 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
295 317001010004 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
296 317001010003 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
297 317001010012 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
298 317001010013 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
299 317001010002 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
300 317001010001 Amelanchier ovalis Felsenbirne 6 1 0,4 o A _ nicht heimisch Erhalt
301 707002010001 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 12 7 0,9 o A _ heimisch Erhalt
302 707002010002 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 13 8 0,9 o A _ heimisch Erhalt
303 707002010003 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 13 7 0,9 o A _ heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  26     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
304 707002010004 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 12 6 0,9 o A _ heimisch Erhalt
305 707002010005 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 11 7 0,9 o A _ heimisch Erhalt
306 707002010006 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 14 8 0,9 o A _ heimisch Erhalt
307 7070020100007 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 14 7 0,9 o A _ heimisch Erhalt
308 707002010008 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 13 7 0,8 o A _ heimisch Erhalt
309 707002010009 Aesculus x carnea 'Briotii' Scharlach
Rosskastanie 4 1 0,5 o A _ heimisch Erhalt
310 707002010010 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 5 3 0,5 o A _ heimisch Erhalt
311 707002010011 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 12 7 0,9 o A _ heimisch Erhalt
312 707002010012 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 17 8 1,2 o A _ heimisch Erhalt
313 707002010013 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 10 1,2 o A _ heimisch Erhalt
314 707002010014 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 8 1,2 o A _ heimisch Erhalt
315 707002010015 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 8 1,2 o A _ heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  27     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
316 707002010016 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 9 1,2 o A _ heimisch Erhalt
317 / Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 6 3 0,6 o A _ heimisch Erhalt
318 707002010017 Aesculus x carnea 'Briotii' Scharlach
Rosskastanie 6 3 0,6 o A _ heimisch Erhalt
319 707002010018 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 7 1,2 o _ _ heimisch Erhalt
320 707002010019 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 17 8 1,2 o _ _ heimisch Erhalt
321 70700201020 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 17 9 1,2 o _ _ heimisch Erhalt
322 707002010021 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 9 1,2 o _ _ heimisch Erhalt
323 707002010022 Aesculus x carnea Rotblüh.
Rosskastanie 16 8 1,2 o _ _ heimisch Erhalt
324 / Tilia x euchlora Krim-Linde 9 4 0,6 o _ _ heimisch Erhalt
325 / Tilia x euchlora Krim-Linde 7 4 0,5 o _ _ heimisch Erhalt
326 / Tilia x euchlora Krim-Linde 12 8 0,8 o _ _ heimisch Erhalt
327 287002010030 Tilia x euchlora Krim-Linde 12 8 0,9 o _ _ heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  28     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
328 287002010031 Tilia x euchlora Krim-Linde 13 7 1 o _ _ heimisch Erhalt
329 287002010032 Tilia x euchlora Krim-Linde 13 7 0,4 o _ _ heimisch Erhalt
330 707002010058 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 10 5 0,19 o _ _ heimisch Erhalt
331 707002010057 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 12 6 0,29 o _ _ heimisch Erhalt
332 707002010056 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 16 9 0,42 o _ _ heimisch Erhalt
333 707002010055 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 13 8 0,38 o _ _ heimisch Erhalt
334 707002010054 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 16 9 0,41 o _ _ heimisch Erhalt
335 707002010053 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 14 9 0,39 o _ _ heimisch Erhalt
336 707002010052 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 6 3 0,8 o _ _ heimisch Erhalt
337 707002010051 Aesculus x carnea 'Briotii' Scharlach Roßkastanie 15 9 0,41 o _ _ heimisch Erhalt
338 707002010050 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 16 9 0,42 o _ _ heimisch Erhalt
339 707002010049 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 15 9 0,4 o _ _ heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

0815.16 B-Plan Mathildenhöhe NW O31 Baumliste Seite  29     07.05.2021
Baumbezeichnung
(Deutsch) 
Merkmale/
Anmerkungen Herkunft
Kronen-
durch-
messer
(m)
Stamm-
durch-
messer
(m)
BewertungBaum Nr. Kataster Nr. Baumbezeichnung
(Botanisch) 
Baum 
nach 
BSS
Höhe
(m) Vitalität
Erhalt / 
Verlust / nicht 
vorhanden
340 707002010048 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 16 9 0,47 o _ _ heimisch Erhalt
341 707002010047 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 15 9 0,43 o _ _ heimisch Erhalt
342 707002010046 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 16 10 0,5 o _ _ heimisch Erhalt
343 707002010045 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 16 10 0,46 o _ _ heimisch Erhalt
344 707002010044 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 14 8 0,46 o _ _ heimisch Erhalt
345 707002010043 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 15 9 0,45 o _ _ heimisch Erhalt
346 707002010042 Aesculus x carnea Rotblühende 
Roßkastanie 15 9 0,45 o _ _ heimisch Erhalt
Vitalität: 1= vital  2= zurückgehend  3= absterbend
Bewertung: A=Erhalt/Ersatz  B=Erhalt/o. Ersatz  C=Erhalt/Ersatz an neuem Standort  D= Besondere Markanz
* = Prüfung Artenschutz

Ermittlung  der Ersatzzahlung nach § 15 BNatSchG und der Kompensationsverordnung (KV) Hessen 2005
Blatt Nr.1
WP
/qm vorher nachher vorher nachher
Typ-Nr. Bezeichnung Sp. 3 x Sp. 4 Sp. 3 x Sp. 6 Sp. 8 - Sp. 10
Sp. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
Bitte gliedern in: Übertrag
     1.  Bestand von Blatt:
     2.  Zustand nach Ausgleich
1. Bestand
04.110 31 7.784 241.293 241.293
-7.784 0
04.120 26 3.457 89.894 89.894
-3.457 0
10.510 3 11.433 34.300 34.300
10.520 3 18.391 55.174 55.174
10.530 6 2.062 12.371 12.371
10.710 3 20.309 60.927 60.927
10.720 19 1.772 33.663 33.663
10.730 13 70 913 913
11.221 14 18.536 259.503 259.503
11.222 B 25 2.855 71.386 71.386
11.231 B 38 1.157 43.955 43.955
04.110 31 6.726 208.521 -208.521
-6.726 0 0
04.120 26 3.323 86.402 -86.402
-3.323 0 0
04.110 31 270 8.370 -8.370
-270 0 0
10.510 3 11.202 33.606 -33.606
10.520 3 16.836 50.508 -50.508
10.530 6 2.500 15.000 -15.000
10.710 3 20.409 61.227 -61.227
10.720 19 3.013 57.241 -57.241
10.730 13 3.309 43.021 -43.021
11.221 14 16.269 227.762 -227.762
11.222 B Arten- und strukturreiche Hausgärten 25 2.335 58.382 -58.382
11.231 B 38 712 27.059 -27.059
Wertpunkte 
Bestand:
Wertpunkte 
Planung:
Wertpunkte 
Differenz:
Summe/ Übertrag nach Blatt Nr_____ 76.585 76.585           903.378            877.100    26.278
Zusatzbewertung (Siehe Blatt Nr.: )
Artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme
Summe 26.278
x (angenommener) Kostenindex 0,40 EUR               
Wiesbaden, 07. Mai 2021
Ort, Datum und Ihre Unterschrift für die Richtigkeit der Angaben 10.511 EUR
EURO Ersatzgeld
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster)
Arten- und strukturarme Hausgärten
Flächenkorrektur
Flächenkorrektur
Wasserdurchlässige Flächenbefestigung (u.a. Schotterwege)
Dachfläche nicht begrünt
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt, ggf. Pflaster)
Dachfläche extensiv begrünt
Parks, Villensiedlung mit Großbaumbestand
Insgesamt verbleibt ein Wertpunktedefizit von:
Arten- und sturkturarme Hausgärten
Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht, (faktische Kronenprojektion), (Stk. 96)
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, Neupflanzung (StU ab 20 cm, 5 m² pro Baum), (faktische 
Kronenprojektion, (54 Stk.))
Dachfläche nicht begrünt
Dachfläche extensiv begrünt
Nahezu versiegelte Flächen (Pflaster)
Wasserdurchlässige Flächenbefestigung (u.a. Schotterwege)
Dachfläche intensiv begrünt
Dachfläche intensiv begrünt
Bebauungsplan Nr. O 31 Nord-West Mathildenhöhe
Flächenbilanz: Bestand und Planung
F
L
Ä
C
H
E
N
B
I
L
A
N
Z
Nutzungstyp nach Anlage 3 KV  Fläche je Nutzungstyp  in qm Biotopwert Differenz
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht (faktische Kronenprojektion), (Stk.209)
Flächenkorrektur
2. Zustand nach Planung
Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht (faktische Kronenprojektion) (Stk. 103)
Flächenkorrektur
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Beton, Asphalt)
Parks, Villensiedlung mit Großbaumbestand
Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht, (faktische Kronenprojektion), (Stk. 181)
Flächenkorrektur
Anhang III

Parkdeck 
und 
T 
135
213
218220
221
235
234
236
237
238
239
240241
243
244
246
247
248249251
99
245
132 133
34
33
17
35
1413
16
12
7
8
4
3
2
16
51811
10
9
19
20
21
22
23
2524 26
27
28
3029
32
36
3738
44
5960
58
57
5655
54
53
67
697071
74
7677
78
798082
838485
86
87
88
89
91
92
9394
96
97
98
95
39
4140
42
43
61
626364
6566
100
101
102
103
104
105
123
125127
126
128
129
130 131
136 137
139
138
143
146
148
149151
150a
152
153
158
159
162
168169 134
106
109
108
107
110111
112
117 114115
116
120122
118119121
124
161
163164
165166167
170
182
183
184185186187188
189
191192
197
199
198
200
201
202
206
31
4645 49
5148
252
253
254
255
256257258
259261262
263
264
265266 267
276a268 269270
271272
273274
275276277
278279
280
281282283
284
285
286
287
288290
291292293 294
295296
300299298297
301
302
303
304
289 305
306
307
308
309
310311312
313
314
315
316
317
318
319
320
321
322
323
324325326
327
328
329
330
331
332
333
334
335
336
337
338
339
340
341
342
343
344
345
346
260
207
113
181
215
222223224
140
195
204
203205
210
216
217
225
226227228229230
232
233
231
242
250
171
141
142
144
145
154155
160
157
174172173
175
176
178179
180
190
193194
208
147
209211
212214
219
75
81
177
90
5247 50
7273
68
196
156
150
Parkdeck 
und 
T 
135
213
218220
221
235
234
236
237
238
239
240241
243
244
246
247
248249251
99
245
132 133
34
33
17
35
1413
16
12
7
8
4
3
2
16
51811
10
9
19
20
21
22
23
2524 26
27
28
3029
32
36
3738
44
5960
58
57
5655
54
53
67
697071
74
7677
78
798082
838485
86
87
88
89
91
92
9394
96
97
98
95
39
4140
42
43
61
626364
6566
100
101
102
103
104
105
123
125127
126
128
129
130 131
136 137
139
138
143
146
148
149151150a
152
153
158
159
162
168169 134
106
109
108
107
110111
112
117 114115
116
120122
118119121
124
161
163164
165166167
170
182
183
184185186187188
189
191192
197
199
198
200
201
202
206
31
4645 49
5148
252
253
254
255
256257258
259261262
263
264
265266 267
276a268 269270
271272
273274
275276277
278279
280
281282283
284
285
286
287
288290
291292293 294
295296
300299298297
301
302
303
304
289 305
306
307
308
309
310311312
313
314
315
316
317
318
319
320
321
322
323
324325326
327
328
329
330
331
332
333
334
335
336
337
338
339
340
341
342
343
344
345
346
260
207
113
181
215
222223224
140
195
204
203205
225
147
209211
212214
219
75
81
177
90
5247 50
7273
68
196
Heimischer Baum
Nicht heimischer Baum
Baumnummer (Kartierungsnummer)
Arten- und strukturarme Hausgärten,kleine öffentliche Grünanlagen
Dachflächen extensiv begrünt
Dachflächen nicht begrünt
Wasserdurchlässige Flächen-befestigung
Nahezu versiegelte Flächen
Sehr stark o. völlig versiegelte Flächen
Geltungsbereich Bebauungsplan O 31
Legende
10.510
10.520
10.530
10.710
10.720
11.221
11.222 B
Einordnung nach Hessischer KompensationsverordnungAnlage 3: Wertliste nach Nutzungstypen
Arten- und strukturreiche Hausgärten
Heimischer BaumVerlustNicht heimischer BaumVerlust
vorher*nachher
Parkanlage mit Großbaumbestand11.231 B
Flächengrößen
Neupflanzungheimischer Baum (ohne Nummer)
Einzelbaum mit besonderer Markanz Höhlenbäume
123
11.433 m²
18.391 m²
2.062 m²
20.309 m²
1.772 m²
18.536 m²
2.855 m²
1.157 m²
Baumnummer (Kartierungsnummer)Baum nicht mehr existent123
Dachflächen intensiv begrünt10.730 70 m²
11.202 m²
16.836 m²
2.500 m²
20.409 m²
3.013 m²
16.269 m²
   2.335 m²
3.309 m²
Erich-Ollenhauer-Promenade (30 % davon zu 11.221 gezählt) 2.146 m²
   712 m²
Maßstab:     1:1000 Plangröße:       DIN A0
Datum:      07.05.2021Gez.: Ad
im Auftrag für: Werkstadt Architekten+StadtplanerMagdalenenstraße 17, 64489 Darmstadt
Projekt: Bebauungsplan O 31 Mathildenhöhe Nord-West
Planinhalt: Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung nach Hessischer                             Kompensationsverordnung (2005), Nutzungstypen
Planung
Bestand (Realgrundlage)
Änderungsvermerke
DatumName
Index
01
02
03
04
05
06
Änderungen / Ergänzungen / Stand
Anhang IV

Maßstab:      1:1000
Plangröße:       DIN 970 x 594 
Datum:       12.05.2021
Gez.:      Ad/Bue
Im Auftrag für:Werkstadt Architekten+StadtplanerMagdalenenstraße 1764489 Darmstadt
Projekt: Bebauungsplan O 31 Mathildenhöhe Nord-West 
Planinhalt: Grünordnungsplan (Anhang V)
Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und und für die Erhaltung von Bäumen Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; hier: Pflanzung, Erhalt und Sicherung von Einzel-bäumen (M12)* / Schaffung von künstl. Nistquartieren (A3)*
PLANUNGEN, NUTZUNGSREGELUNGEN, MAßNAHMEN UND FLÄCHEN FÜR MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT(§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB)
Bäume mit besonderer Markanz 
Verlust von Bäumen 
SONSTIGE PLANZEICHEN
Abgrenzung von Baufeldern
Erhalt von Bäumen
A1A2
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Höhlenbäume 
Erhalt und Ausbau von wichtigen Grünverbindungen*
Anpflanzen von Bäumen 
* gemäß Kap.6.4 und 6.5 Umweltbericht O 31 Mathildenhöhe Nord-West
M13
Standort Brunnen
Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen; hier: Anpflanzen von heimischen Gehölzen (A1)* /         Wiederherstellen der Parkanlage Alice-Hospital (A2)* 
M12A3
Grünachse (potentiell): Überörtliche Funktion als Kaltluftleitbahn und Vernetzung von stadtrelevanten Grünstrukturen 
Allee (gesetzlich geschützt nach § 30 BNatSchG)
StStStStStStStStStSt
TG / St
TG/ Gga 
TG 
TG Ga Ga
Ga
Ga
Treppenhaus
TreppenhausTreppenhaus
TG / Gga
St
St
StStStStStSt
6,67
M13
A1A2
A3
Stadtbrunnen
WWWW
W
W
W
W
W
W
M12
M12
135
218220
221
235
234
236
237
238
239
240241
243
244
246
247
248249251
99
245
132 133
34
33
17
35
1413
16
12
7
8
4
3
2
16
51811
10
9
19
20
21
22
23
2524 26
27
28
3029
32
36
3738
44
59
60
58
57
5655
54
53
67
697071
74
7677
789 8082
838485
86
87
88
89
91
92
9394
96
97
98
95
39
41
40
4243
616263646566
100101
102
103
104
105
123
125127
126
128
129
130 131136137
139
138
143
146
148
149151150a
152
153
159
162
134
106
109
108
107
110111
112
117 114115
116
120122
118119121
124
161
163164
165166167
182
183
184185186187188
189
191192
197199198
200
201
31
4645 49
51
48
252
253
254
255
256257258
259261262263
264
265266 267
276a268 269270
280
281282283
284
285
286
287
288290
291292293 294
295296
300299298297
301
302
303
304
289
306
307
308
309
310311312
313
314
315
316
317
318
319
320
321
322
323
324325326
327
328
329
330
331
332
333
334
335
336
337
338
339
340
341
342
343
344
345
346
260
113
181
215
222223224
140
195
225
219
75
81
90
5250
7273
68
196
47
213
158
168169
170
202
206
271272
273274
275276277
278279
207
204
203205
147
209211
212214
177
M13
M12Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Grünfläche öffentlich
BAUWEISE, BAULINIEN, BAUGRENZEN (§ 9 Abs. 1 Nr.2 BauGB, §§ 22 und 23 BauNVO)
Baulinie
Baugrenze
NEBENANLAGEN, STELLPLÄTZE UND GARAGEN(§ 9 Abs. 1 Nr.4 BauGB, §§ 21a BauNVO)
Umgrenzung von Flächen für Stellplätze, Garagen und deren Zufahrten
Tiefgarage
Stellplätze
TG
St
VERKEHRSFLÄCHEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)
Öffentliche Verkehrsfläche
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
Fußgängerbereich
GRÜNFLÄCHEN(§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB)
Grünflächen privat
PLANUNGEN, NUTZUNGSREGELUNGEN, MAßNAHMEN UND FLÄCHEN FÜR MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT(§ 5 Abs. 2 Nr. 10 und Abs. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB)
Zeichenerklärung
Verkehrsberuhigt
GarageGa
GGa
Spielplatz
Gebäude (Bestand)
(Planung)
Gemeinschaftsgarage
ExtensiveDachbegrünung
(Planung)
Intensive Dachbegrünung (TG)
Parkanlage
W Hauptwegeverbindung: Fußweg
Grünachse (vorhanden): Überörtliche Funktion als Kaltluftleitbahn und Vernetzung von stadtrelevanten Grünstrukturen 
Grünachse (potentiell): Überörtliche Funktion als Kaltluftleitbahn und Vernetzung von stadtrelevanten Grünstrukturen 
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung "Erich-Ollenhauer-Promenade"
Anhang V

anlage 10

228 Zeichen

Punkt 3: Bebauungsplan O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - (Satzungsbeschluss) 
 (V-Nr. 2022/0089) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: Die Linke.

anlage 7

7588 Zeichen

W
4015
4026
19306
19327
17
8A
Magdalena
Russ. Orth. Kircheder hl. Maria
25
Platanenhain
2411
2451
2482
2484
2501
251
2521
2563
2571260
371
374
375
376
Dreibrunnenstraße
2
4
45
8
57
8
41
43
43A
14
6
K
8
16821
2431
29422962
3048
3049
305306
3084
3103
3105
3126
3127
31813211
25442546
2547
2554
2561
2581
2595
2633
2656
2657
2664
2696
27012
2722 322
3231
3232
3241
3242
326
32910
33911
33912
3404
3405
3406
3407
3433
3435
3436
3455
3456
3482
3512
3514
3515
3554
3573
3586
3587
3592
3593
3594
3291132912
32913
32914
32915
3319 33110
33111
33113
33114
33116
33117
33118
33119
3343
3344
3345
337
33910
3614
3621
3645
364636573658
3663
3671
368
4072
408
41024121
413
414
415
4161
418
419
4221
42414272 4294
3701
3724
3751
3761
3
4025
4037
4047
40548967
8995
9009
10532 10551056
1057
105911060
10611
10645
106461068
10511 10531
11
12
13
3343
71
91
111
141
171 201211 241
251
281
301
334 335
341
351
442
511
521
522
53
54
551
581
642
672
673
681
701
72
732
733
742
751
783
784
791
792
80
81
903
904
921922
923
941
103
15074
15311
15362
15442
15491
1552
1553
1556
1560
1561
15094
1510
1511
1512
15142
15161
1517
15181
15182
1520
1522
1523
1524
1525
1526
1527
15282
1529
15301
15302
1562
15644
15645
15661
14612
14622
15662 15663
15681
15692
1594
16010
16011
1614
15701
1572
1574
1576
1629
10
12
16
R
14
1
5
3
8
10
12
1A6
21
19
18
20
5
7
11
9
13 K
2
12
3
1
4
10
68
17
19
1
753
7
5A
14
38
40
42
36
15
34
16
13
46
52
54
29
31
18
17
19
48
50
26
16
18
22
24
23
21
27
4244
30
1
4648
20
22
K
1
5B5A
8
10
3
3
5
6
9
4
6
8
27
5C
5
15
32
7A
11A
12
14
38
25 16
14
2
1
6
3
1
6
3A
5
7
3
8
5
13
6
11
13
17
14
9
13A
16
6
40
1
23
18
6C
7
18
40
1
11Hochzeitsturm
4
2
66A
2A
4
4A
4
2
60
62
64
56
66
68
72 74
70
75
T.
9
73
T.
Erbacher Straße
Prinz-Christians-Weg
Erbacher Straße
Erich-Ollenhauer-Promenade
Erich-Ollenhauer-Promenade
Heinheimer
 Straße
Benglerweg
Mauerstraße
Merckstraße
Erbacher Straße
Prinz-Christians-Weg
Lucasweg
Bauhausweg
Dieburger Straße
Dieburger Straße
Nikolaiweg Nikolaiweg
Eugen-Bracht-Weg
Eugen-Bracht-Weg
Gutenbergstraße
Kranichsteiner
 Straße
Kopernikusplatz
Dieburger Straße
Spirwesweg
Lichtenbergstraße
Olbrichweg
Christiansenweg
Alexandraweg
Alexandraweg
3155
3156
316
3191
3211
324
326
3271
329
3301
3313
33143341
3342
19719
3123
3351
3352 6261
6304 6358
640
6411
6137
6201
6221
1923819242
1981
19843 19323
2007 2008
2009
21211
2122
21241
2125
Beckstraße
Merckstraße
Stiftskirche
17
29
12
1
11
10
9C
9D
9
9A
9B
35
14 16
11
13
17
17A
5
3
16
20
31
19
5 7
31
33
6A 22
22
9
30
24
2932
HsNr. 62A
4203
4202
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
H
H
H
H
H
 Erich-Ollenhauer-Promenade
Th max=183,50 m ü.NHN
Th max=190,30 m ü.NHN
Th max=186,80 m ü.NHN
Ga
Ga
StStStStStStSt
StSt
StStStStStStStStSt
StSt
D
D
oD
18,0 m
31D
61
9
15
13
17
7
11
19
5
69 1
365
31C
23
21
Alice-Hospital
2
5
12A
39
1
3
13
2
15
6 8 10
4
3
6
8
5
2
4
31
29
19
7
9
11
13
16
4
15
6
8
10
12
14
6A
31E
6B
1
3
15
Parkdeck
5T
T
4-4B
Prinzessin MargaretKinderklinik
31B
55
Stiftstraße
Pützerstraße
Dieburger Straße
39VFD
IVWD
IIISD oD
IIISD
IV
IVSD
IV
IVSD
IV
IVFD
VIIIFD
D
IVFD
IIIFD
IVWD oD
VIFD  oS
IIFD
IIFD oS
IVFD  oS
VIFD
I
VWDD
IV
IV
IIIWD-K
IIWD
V
D
IIIFD oS
II
V
IIIWD-MIIIWDIVWD
IIIWD
II
IVFD oS
IIIFD
WA o ISD
FD
I
IVFD
TG 
WD
FDI
Dieburger Straße
IIFD
IIFD
TG
II
TG 
oD
D
FD
FD
FD oS
IIIWD
DStadtbrunnen
IIID
FD oSI
Th max=169
,41 m ü.NHN
Th max=169
,79 m ü.NHN
IVWDTh max=171
,05 m ü.NHN
IIIFD
SD
Th max=174
,47 m ü.NHN
WD oDTh max=174
,19 m ü.NHN
Th max=172
,08 m ü.NHNSD oD
IVTh max=174
,15 m ü.NHN
SD oD
IVTh max=174
,15 m ü.NHN
SD oD
Gh max= 9,0 m ü.NHN
Gh max=190,10 m ü.NHN
Th max=187,00 m ü.NHN
Th max=180,50 m ü.NHN
IIISD
TG 
TG 
FDIV
34,0 m
Treppenhaus
Treppenhaus
FDoSI
Gh max=189,52 m ü.NHN
Gh max=189,52 m ü.NHN
Gh max=191,10 m ü.NHN
Gh max=190,10 m ü.NHN
12,96 m
34,75 m
91,95 m
Gh max=187,74 m ü.NHN
VFD
VFD
5,20
3,60
4,875
IGaGa
Ga
Ga
Treppenhaus
TreppenhausTreppenhaus
Th max=172
,70 m ü.NHN
Th max=174
,25 m ü.NHNTh max=174
,25 m ü.NHN
10
2
IVSD
7,00
StStStStStStStStStStStStStSt
StStStSt
5,125
WD
Th max=187,40 m ü.NHN
Th max=183,50 m ü.NHN
Th max=170,50 m ü.NHN
28,50
8,70
17,30
11,0019,00
I
48,55
47,45
27,50
TG St
21,50
Th max=175,5 m ü.NHN
DD D
DDD
 Erich-Ollenhauer-Promenade
18011813 1661
1666
1667
1673 1674
16751676
1677
1683
1691
1692
17031732
17511771
171
1724
1733
1651806
1836
1823
1837
1822
1842
1872
1883
1892
1944
19451953
2023
2033
2077
2078
2079
2151
2185 2191
2201
22542291
2343
2344
236237
238239
178
179
1834
240
241
242
2432
2461
2473 248
2492
2493
2502
2511
2523
2531
15572
15573
15141
15151
15152
15632
15646
3157
3158
3162
3163
4
19801
19802
WA o
WA o
WB g
WB g
WA aWA g
 
WA o
 
D
DD
DD
W
Wissenschaftsstadt   DarmstadtGemarkung: Darmstadt                            Flur: 2       Entwurf zum Bebauungsplan  O 31- Mathildenhöhe  - Nord-West -   Maßstab 1 : 500mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser
Planteil 1/2Der Planteil 1/2 ist nur in Verbindung mit Planteil 2/2 gültig
Diese Ausfertigung ( Planteil 1/2 ) stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den __.__.____Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
                 ______________________ Der Dezernent
Darmstadt, den __.__.____ Stadtplanungsamt
Jochen Krehbiehl__________________
50403020100
Maßstab im Original  1 : 500
Th max=183,50 m ü.NHN
Alice-Hospital31
31B
FD
VWDD
IV
TG FD oS
Th max=180,50 m ü.NHN
Treppenhaus
Treppenhaus
Gh max=189,52 m ü.NHN
12,96 m
34,75 m
91,95 m
5,125
TG St
21,50
6
1823
1837
1822
187
Teilplan A: Mindestaufbauhöhen der TG-Alice-Hospital 
Aufbaudicke: 0,3 - 1,0 m
Aufbaudicke: 
> 1,5 m
Aufbaudicke: 1,0 - 1,5 m
Aufbaudicke: 
0,3 - 1,0 m
Aufbaudicke: 
> 1,5 m
Aufbaudicken der intensiven TG-BegrünungAufbaudicken 0,3 - 1,0 m
Aufbaudicken 1,0 - 1,5 m
Aufbaudicken > 1,5 m
5525000 N5524750 N
476000 E 476250 E
H86A:&/'*%%
0 m  50 m  100 m
MAP 04 7DJC96G>:HD;I=:EGDE:GIN
>9"CD# %%'
>9"CD# %%&
EGDE:GIN
5.37 ha (ID-No. 001: 5.21 ha, ID-No. 002: 0.16 ha)
7J;;:GODC:
76.54 ha
>9"CD# %%&UTM-Zone 32, E 476100  N 5524950
>9"CD# %%' UTM-Zone 32, E 475860  N 5524780
©2020 City of Darmstadt, Date: January 2020, “Mathildenhöh e Darmstadt”, 64287 Darmstadt, Federal State of Hesse, Germ any
> 9  J I B " O d c Z  ( '
&  E 475940 N 552 4990  
'  E 476220 N 5525050  
( E  476230 N 552 4830 
)  E 476020 N 552 4800    
*  E 475830 N 552 4790  
+  E 475880 N 5524770
122 7DJC96G>:HD;I=:EGDE:GIN6C9I=:7J;;:GODC: ICOMOS Evaluation  “Mathildenhöhe Darmstadt”
Beikarte 1: Grenzen der WelterbestätteQuelle: Kartengrundlage aus dem Managementplan für die Welterbestätte mit Numerierung der Koordinaten 476000 E475750 E 476500 E 476750 E 477000 E 477250 E476250 E
MAP 01 7DJC96G>:HD;I=:EGDE:GIN6C9>IH7J;;:GODC:
>9"CD# %%'
>9"CD# %%&
EGDE:GIN
5.37 ha (ID-No. 001: 5.21 ha, ID-No. 002: 0.16 ha)
7J;;:GODC:
76.54 ha
>9"CD# %%&UTM-Zone 32, E 476100  N 5524950
>9"CD# %%' UTM-Zone 32, E 475860  N 5524780
5525000 N 5525250 N 5525500 N 5525750 N5524750 N5524500 N5524250 N
H86A:&/.%%%
0 m 90 m 180 m 270 m 360 m 450 m ©2020 City of Darmstadt, Date: January 2020, “Mathildenhöh e Darmstadt”, 64287 Darmstadt, Federal State of Hesse, Germ any
> 9  J I B " O d c Z  ( '
&  E 475940 N 552 4990  
'  E 476220 N 5525050  
( E  476230 N 552 4830 
)  E 476020 N 552 4800    
*  E 475830 N 552 4790  
+  E 475880 N 5524770
132 7DJC96G>:HD;I=:EGDE:GIN6C9I=:7J;;:GODC: ICOMOS Evaluation  “Mathildenhöhe Darmstadt”
Beikarte 2: PufferzoneQuelle: Kartengrundlage aus dem Managementplan für die Welterbestätte mit Numerierung der Koordinaten

2022/0089

9923 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.06.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0089 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan O 31 - Mathildenhöhe Nordwest - (Satzungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 07.06.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der 
Bauleitplanung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung) und §  4 Abs. 2 BauGB 
(Einholung von Stellungnahmen) gingen die in Anlage 1 zusammengefassten Stellungnahmen 
ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung 
(Anlage 1) abschließend entschieden.  
 
2. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs. 1 und der 
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 zum Bebauungsplan O 31 gingen die in Anlage 2 
zusammengefassten Stellungnahmen ein. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im 
Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 2, datenschutzrelevante Anlage)  abschließend 
entschieden.

- 2 - 
3. Dem Entwurf des Bebauungsplans O 31 – Mathildenhöhe-Nordwest – für das Gebiet an der 
Nordwestseite der Mathildenhöhe zwischen Dieburger Straße, Lucasweg, Olbrichweg, Erich-
Ollenhauer-Promenade, Stiftstraße, Erbacher Straße, und Merckstraße einschließlich der 
westlichen Eckbebauung Merckstraße/Alexanderstraße (Grundstück Alexanderstraße 39) mit 
den im Plan enthaltenen Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung 
von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser (Anlage 4, Planteile 1 
und 2, wird bei Präsenzsitzungen aufgehängt / ausgelegt) und der dazugehörigen 
Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) wird zugestimmt. 
 
4. Der Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe-Nordwest – wird zur Satzung beschlossen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange  
Anlage 2: Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit  
Anlage 3: Begründung zum Bebauungsplan O 31 mit Umweltbericht  
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf O 31 Planteil 1 von 2 (Plan)  
Anlage 4: Bebauungsplanentwurf O 31 Planteil 2 von 2 (Text)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2022/0089 vom 07.06.2022: 
 
Aufgabe des Bebauungsplanes O  31 ist es, Fehlentwicklungen in Bezug auf das 
denkmalgeschützte Ensemble Mathildenhöhe und auf seine Einbettung in die umgebende 
Stadtlandschaft zu vermeiden. Nachdem die Mathildenhöhe Darmstadt mit ihren 
bedeutenden Denkmälern im Juli 2021 zur UNESCO -Welterbestätte ernannt worden ist, ist es 
ein Ziel der Stadtentwicklung, alle Bereiche, welche sich  innerhalb der Pufferzone um die 
Welterbestätte (= Kernzone) befinden, durch Bauleitplanung zu sichern und zukünftige 
Planungen auch mit den Anforderungen an die Welterbestätte in Einklang zu bringen.  
 
Anlass der Planung  
 
Der Kernbereich der Mathildenhöhe mit seinen bedeutenden Denkmälern ist am 24. Juli 
2021 in die Liste der UNESCO -Welterbestätten aufgenommen worden. Ein Ziel des 
Magistrats ist es, die Entwicklung der Bereiche innerhalb der Pufferzone, welche die 
Welterbestätte umgibt, durch Bauleitplanung  zu sichern und künftige Planungen mit 
Anforderungen an die Welterbestätte zu synchronisieren. Von besonderer Bedeutung ist die 
Entwicklung der Flächen des Alice -Hospitals am Nordhang.  
 
Ziele des Bebauungsplans  
 
Die Umgebung der Welterbestätte „Mathildenhö he Darmstadt“ erfordert einen besonderen 
Schutz in Bezug auf ihre Wirkung im Stadtbild am Übergang in die angrenzenden 
Stadtbereiche. Diese unterschiedlichen Bereiche am Nordwesthang der Mathildenhöhe sollen 
in direkter Nachbarschaft zur Welterbestätte beh utsam weiter entwickelt werden können. Die 
rechtliche Absicherung der baulichen Entwicklung entlang der Freianlagen der Erich -
Ollenhauer-Promenade und des Platanenhains sind von besonderer Bedeutung für das 
zukünftige Siedlungsbild im Bereich der Stadtkron e. Von Bedeutung sind auch die 
Sichtbeziehungen von und zur Mathildenhöhe, welche hier zu berücksichtigen sind. Die 
Höhenentwicklung und die Dachlandschaft gehören im westlichen Vorfeld zu den prägenden 
und im Sinne der Welterbestätte zu schützenden Merkma len der Umgebung und der 
Pufferzone. 
 
Ziel der Entwurfsplanung ist bei der Weiterentwicklung eine Stärkung des Wohn - Geschäfts- 
und Klinikstandortes am nördlichen und westlichen Rand der Mathildenhöhe. Bauliche 
Entwicklungen und Nutzungen müssen den Bestan d berücksichtigen und sich in das 
angrenzende historische und kulturelle Umfeld einfügen. Ein besonderes Augenmerk der 
Planung gilt dem Schutz und der Wiederherstellung der gewachsenen Flora und Fauna im 
Innenbereich des Hospitalgeländes.  
 
Das Alicehospita l wird als wichtige Krankenhauseinrichtung erachtet. Gleichzeitig ist die 
weitere Expansion und Bebauung der Krankenhauseinrichtungen des Alice -Hospitals durch 
die innerstädtische Lage begrenzt. Mit den Ausweisungen zukünftiger Über - und 
Unterbauungen wird  unter Abwägung aller Belange (Nutzungsdruck, Verdichtung, Grün - und 
Freiflächen, ruhender Verkehr, Sichtbeziehungen und Durchlüftung) die notwendige 
Weiterentwicklung des Hospitals planungsrechtlich gesichert. Dazu gehört auch die 
Ausweisung einer Tiefgar age unter dem bisherigen Park. Dieser zentrale Parkbereich soll als 
historisch und ökologisch wertvolle Freifläche wieder hergestellt werden und auch zukünftig 
erhalten bleiben.  
 
Die auf beiden Seiten an das Alice -Hospital angrenzende Wohnbebauung soll gru ndsätzlich in 
ihrer heutigen Form gesichert und erhalten werden.

- 4 - 
 
Der Bebauungsplan berücksichtigt die Ziele zur klimatischen Anpassung. Dies betrifft u.  a. 
den Erhalt und Ausbau von vorhandenen Grünflächen aber auch die Begrünung von 
Dachflächen und Fassa den. Auch wurde der Energieversorgung durch Solaranlagen Rechnung 
getragen. Grundsätzlich sind auf allen Dächern Anlagen zur solaren Energiegewinnung 
möglich. Durch entsprechende Vorgaben wird erreicht, dass diese sich in das gestalterische 
Umfeld der Welt erbestätte einfügen.  
 
Verfahrensablauf:  
 
Am 17.05.2018 wurde der Aufstellungsbeschluss  (Vorlage Nr. 2018/0110 ) für den 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe Nordost – von der Stadtverordnetenversammlung 
gefasst und öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde eine Veränderungssperre für das 
Plangebiet beschlossen, die bis zum 05.06.2022 verlängert wurde.  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligung  zum Bebauungsplan O 31 nach §  3 
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB fand nach Magistratsbeschluss vom 30.05.2018 und 
öffentlicher Bekanntmachung in der Zeit vom 05.06.2018 bis einschließlich 05.07.2018 
statt. 
 
Anschließend wurde aufgrund des Offenlagebeschlusses  der Stadtverordnetenversammlung 
vom 24.06.2021 zum Bebauungsplanentwurf nach ortsüblicher Bekanntmachung im 
Darmstädter Echo am 01.07.2021 vom 12.07.2021 bis 12.08.2021  eine Offenlage 
durchgeführt, die aufgrund der Corona -Pandemie gem. §§ 2 und 3 PlanSiG im Internet mit 
paralleler Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stattfand.  
 
Als zusätzliches Informationsangebot gem. §  3 Abs. 2 PlanSiG erfolgte parallel eine 
Auslegung der Planunterlagen im gleichen Zeitraum beim Stadtplanun gsamt im Stadthaus 
West. Zur Einsichtnahme war dabei eine vorherige telefonische Terminvereinbarung sowie die 
Einhaltung der Hygiene - und Abstandsregelungen (Abstandsgebot, Pflicht zum Tragen eines 
Mund- und Nasenschutzes, Desinfektion der Hände) erforderl ich. 
 
Während der Offenlage gingen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange, von städtischen Stellen und aus der Öffentlichkeit ein, die jedoch nicht 
mehr zu wesentlichen Änderungen geführt haben. Die abschließenden Abwägungsta bellen 
aus allen Beteiligungsschritten sind Bestandteil dieses Beschlusses (Anlagen 1 und 2) . 
 
 
Zu 1: 
 
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2  BauGB eingegangenen Stellungnahmen 
zusammengefasst und geprüft. Bei der Tabelle handelt es sich nun um die abschließende 
Prüfung. 
 
 
Zu 2: 
 
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplanverfahren  zum 
Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe-Nordwest – gemäß § 3 Abs.1 und 2 BauGB gingen die 
in Anlage 2 (datenschutzrelevante Anlage)  zusammengefassten und abschließend geprüften 
Stellungnahmen ein.

- 5 - 
 
Zu 3: 
 
Der Entwurf des Bebauungsplans O 31 – Mathildenhöhe-Nordwest – (Anlage 4, Teil 1 und 2, 
wird bei Präsenzsitzungen aufgehängt/ausgelegt), einschließlich der im Plan enthaltenen 
Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum 
Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser,  liegt mit seiner Begründung mit 
Umweltbericht (Anlage 3) vor und ist gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. 
 
Der Bebauungsplan O 31 – Mathildenhöhe-Nordwest – wird anschließend durch öffentliche 
Bekanntmachung in Kraft gesetzt.  
 
 
Dezernat III:  
 
 
 
 
Michael Kolmer  
Stadtrat 
 
 
 
Vorab werden übersandt:  
 
 11 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs (Teil 1 und 2) für die Fraktionen der 
Stadtverordnetenversammlung  
 
 Akten z. Hd. des Berichterstatters

anlage 8

45639 Zeichen

St 
Gh max =   m
oS
WA
z.B. III  
o
g
oD
TG
WD-K
D
SD
WD-M
D
D
WB
10.1	 Öffentliche	Grünflächen
 
10.2	 Private	Grünflächen	einschließlich	privater	Spielmöglichkeiten
 
11.  Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
11.1	 Objektbezogene	(passive)	Schallschutzmaßnahmen
	 Die	nachfolgenden	Festsetzungen	zum	Schutz	vor	Verkehrslärmeinwir -
kungen	gelten	für	den	aus	schalltechnischer	Sicht	ungünstigsten	Lastfall:	
	 -	freie	Schallausbreitung	nachts
	 -	Immissionshöhe	4	m	über	Gelände.
11.1.1	 Maßgeblicher	 Außenlärmpegel,	Lärmpegelbereiche
	 Bei	der	Errichtung	oder	der	Änderung	von	Gebäuden	mit	schutzbedürftigen	
Aufenthaltsräumen	sind	die	Außenbauteile	entsprechend	den	Anforderungen	
der	DIN	4109-1:2018-01,	„Schallschutz	im	Hochbau	-	T eil	1:	Mindestanforde-
rungen“,	und	DIN	4109-2:2018-01,	„Schallschutz	im	Hochbau	-	T eil	2:	Rech-
nerische	Nachweise	der	Erfüllung	der	Anforderungen“,	auszubilden.	Grundla-
ge	hierzu	sind	die	im	Plan	gekennzeichneten	maßgeblichen	Außenlärmpegel	
La	bzw.	Lärmpegelbereiche,	die	gemäß	T ab.	7	der	DIN	4109-1:2018-01	
einander	wie	folgt	zugeordnet	sind.
             
 
	 Die	erforderlichen	Schalldämm-Maße	der	 Außenbauteile	sind	in	Abhängigkeit	
von	der	Raumnutzungsart	und	Raumgröße	im	Baugenehmigungsverfahren	
gemäß	DIN	4109-1:2018-01	und	DIN	4109-2:2018-01	nachzuweisen.
	 Von	dieser	Festsetzung	kann	gemäß	§	31	 Abs.	1	BauGB	ausnahmsweise	
abgewichen	werden,	wenn	im	Baugenehmigungsverfahren	der	Nachweis	er-
bracht	wird,	dass	im	Einzelfall	geringere	maßgebliche	Außenlärmpegel	bzw.	
Lärmpegelbereiche	an	den	Fassaden	anliegen	(z.	B.	unter	Berücksichtigung	
der	Abschirmung	durch	Gebäude).	Die	Anforderungen	an	die	Schalldäm-
mung	der	Außenbauteile	können	dann	entsprechend	den	Vorgaben	der	DIN	
4109-1:2018-01	und	DIN	4109-2:2018-01	reduziert	werden.	
	 Unter	Berücksichtigung	der	Gebäudeabschirmung	können	die	maßgeblichen	
Außenlärmpegel	bzw.	Lärmpegelbereiche	tags	und	nachts	fassadenweise	
der	schalltechnischen	Untersuchung	zum	Bebauungsplan	entnommen	wer-
den	(Bericht	Nr.	18-2822,	Dr.	Gruschka	Ingenieurgesellschaft,	64297	Darm-
stadt).
	 Von	dieser	Festsetzung	kann	auch	abgewichen	werden,	wenn	zum	Zeitpunkt	
des	Baugenehmigungsverfahrens	die	DIN	4109	in	der	dann	gültigen	Fas-
sung	ein	anderes	Verfahren	als	Grundlage	für	den	Schallschutznachweis	
gegen	Außenlärm	vorgibt.
		11.1.2	 Schalldämmende	Lüftungseinrichtungen
	 Bei	der	Errichtung	oder	der	Änderung	von	Schlafräumen	und	Kinderzim -
mern	zwischen	der	im	nachfolgenden	Kartenausschnitt	gekennzeichneten	
50-dB(A)-Nacht-Isophonen	und	der	Dieburger	Straße	sind	schalldämmende	
Lüftungseinrichtungen	vorzusehen.	Auf	dezentrale	schallgedämmte	Lüf-
tungseinrichtungen	kann	verzichtet	werden,	wenn	das	Gebäude	mit	einer	
zentralen	Lüftungsanlage	ausgestattet	ist	und	hierdurch	ein	ausreichender	
und	schallgedämmter	Luftaustausch	gewährleistet	ist.
 
 
	 Unter	Berücksichtigung	der	Gebäudeabschirmung	können	die	Nacht-Beurtei -
lungspegel	fassadenweise	der	schalltechnischen	Untersuchung	zum	Bebau-
ungsplan	entnommen	werden	(Bericht	Nr.	18-2822,	Dr.	Gruschka	Ingenieur-
gesellschaft,	64297	Darmstadt).	
	 Von	dieser	Festsetzung	kann	gemäß	§	31	 Abs.	1	BauGB	ausnahmsweise	
abgewichen	werden,	wenn	im	Baugenehmigungsverfahren	der	Nachweis	
erbracht	wird,	dass	im	Einzelfall	geringere	Nacht-Beurteilungspegel	als	50	
dB(A)	an	den	zur	Belüftung	von	Schlafräumen	und	Kinderzimmern	erfor-
derlichen	Fenstern	anliegen	(z.B.	unter	Berücksichtigung	der	Abschirmung	
durch	Gebäude).	
 
 
12.  Flächen	oder	Maßnahmen	zum	Schutz,	zur	Pflege	und	zur	Entwicklung	von	
Boden,	Natur	und	Landschaft	(§	9	Abs.1	Nr.	20	BauGB)
	 Die	nicht	überbauten	Grundstücksfreiflächen	sind	gärtnerisch	anzulegen,	zu	
bepflanzen	und	als	Grünflächen	dauerhaft	zu	erhalten.	Notwendige	Zuwe-
gungen	und	zulässige	Nebenanlagen	gem.	I.	Nr.	6	sind	davon	ausgenom-
men.
12.1	 Umgrenzung	von	Flächen	zum	Schutz,	zur	Pflege	und	zur	Entwicklung	von	
Boden,	Natur	und	Landschaft.	Die	Flächen	sind	dauerhaft	zu	pflegen	und	zu	
erhalten.
12.2	 Oberflächenbefestigung	
	 Befestigte,	nicht	überdachte	Flächen	der	Baugrundstücke	sind,	soweit	was -
serrechtliche	Belange	nicht	entgegenstehen	und	die	Neigung	nicht	mehr	als	
6%	beträgt,	als	teilversiegelte	Flächen	anzulegen	(Rasenpflaster	mit	einem	
Fugenanteil	von	mind.	20%	,	Rasengittersteine,	Schotterrasen,	Kies-	und	
Plattenwege).	Bei	vollversiegelten	Flächen,	ist	das	anfallende	Niederschlags-
wasser	in	angrenzende	Grundstücksfreiflächen	zu	versickern,	soweit	keine	
geologischen	Bedingungen	dem	widersprechen.
	 Bei	Verkehrsflächen	mit	besonderer	Zweckbestimmung	(Ziffer	I.	8.2)	sind	
auch	vollversiegelte	Flächen	zulässig,	wenn	sie	als	Asphaltflächen	mit	hellen	
Abstreukörnungen	ausgeführt	sind	und	nicht	mehr	als	50%	der	Wegefläche	
betragen.	Das	anfallende	Niederschlagswasser	ist	in	angrenzende	Freiflä-
chen	zu	versickern.
	 Bei	internen	Fahr-	und	Erschließungswegen	innerhalb	der	Gemeinbedarfs -
fläche,	welche	regelmäßigem	Erschließungsverkehr	dienen,	können	auch	
Asphaltdeckschichten	(farbig	angepasste	Asphaltflächen	mit	hellen	Abstreu-
körnungen)	Verwendung	finden.	Das	anfallende	Niederschlagswasser	ist	in	
angrenzende	Freiflächen	zu	versickern,	soweit	keine	geologischen	Bedin-
gungen	dem	widersprechen.
12.3	 Insektenfreundliche	Beleuchtung
	 Im	Geltungsbereich	dürfen	nur	voll	abgeschirmte,	warm-weiß	getönte	LED-
Außenbeleuchtungen	(Wellenlänge	über	500	nm,	für	Straßenbeleuchtung	
max.	3.000	Kelvin	Farbtemperatur,	für	sonstige	Beleuchtung	max.	2.700	
Kelvin	Farbtemperatur)	verwendet	werden.	Die	Abstrahlung	der	Leuchten	ist	
zum	Boden	zu	richten	(Abstrahlwinkel	max.	70	Grad)	und	auf	Nutzflächen	zu	
beschränken.
12.4	 Zur	Vermeidung	von	Vogelschlag	ist	bei	großen	ungegliederten	Glasflächen	
mit	einer	Größe	von	mehr	als	3	m²	(bsw.	Übereckfassaden	oder	Glasfassa-
den	in	denen	sich	Vegetation	spiegelt),	ausschließlich	die	Verwendung	von	
Vogelschutzglas	zulässig.	Hierzu	zählen	insbesondere	reflexionsarme	Gläser	
mit	einem	Reflexionsgrad	von	max.	10%,	Glasbausteine,	transluzente,	
mattierte,	eingefärbte,	bombierte	oder	strukturierte	Glasflächen,	Sandstrah-
lungen,	Siebdrucke,	farbige	Folien	oder	fest	vorgelagerte	Konstruktionen	wie	
z.B.	Rankgitterbegrünungen	oder	Brise	Soleil	(feststehender	Sonnenschutz).
 
12.5	 Nisthilfen	
	 Zur	Förderung	von	Brutbiotopen	für	Vogelarten	sind	bei	Neubauten	bauseitig	
an	allen	Gebäuden	Einbau-Nistkästen	für	Mauersegler,	Schwalbenarten	oder	
Haussperlinge	vorzusehen	(zwei	Nistkästen	je	Gebäude).	
	 Durch	die	Fällung	von	2	Höhlenbäumen	(Baum	Nr.159	und	Nr.202)	und	dem	
damit	einhergehenden	Verlust	eines	Höhlenquartiers,	ist	innerhalb	der	Gar-
tenanlage	des	Alice-Hospitals	ein	Ausgleich	(4	Fledermauskästen)	zu	schaf-
fen.
12.6	 Dachbegrünung		
	 Flachdächer	und	flach	geneigte	Dächer	entsprechend	II.	1.1.4	mit	einer	
Mindestgröße	von	20	m
2	sind	extensiv	als	Gras-Staudendach	zu	begrünen,	
sofern	bautechnische	und	brandschutztechnische	Regelungen	dem	nicht	
widersprechen.	Die	Vegetationsschicht	muss	eine	Mächtigkeit	von	minde-
1.4	 Werbeanlagen	und	Warenautomaten
1.4.1	 Werbeanlagen	sind	nur	an	der	Stätte	der	Leistung	zulässig.	Sie	dürfen	ent -
lang	der	Dieburger	Straße	eine	Fläche	von	2	m2  nicht	überschreiten.	Im	rest-
lichen	Geltungsbereich	darf	eine	Fläche	von	max.	1,0	m2  und	eine	sichtbare	
Höhe	von	0,60	m	nicht	überschritten	werden.
1.4.2	 Werbeanlagen	in	Form	von	Blinklichtern,	im	Wechsel	oder	in	Stufen	ein-	und	
ausschaltbare	Leuchten,	als	laufende	Schriftbänder,	als	projizierende	Licht-
bänder	und	als	spiegelunterlegte	Schilder	sowie	freistehende	Werbeanlagen	
oder	Werbeanlagen	auf	oder	über	Dach	sind	unzulässig.
1.5	 Solaranlagen
1.5.1	 Auf	Gebäuden	mit	Flachdächern	sind	Solaranlagen	dann	zulässig,	wenn	sie	
in	liegender	Form	(max.	Neigung	10°)	angebracht	werden.	Die	Anlagen	sind	
farblich	an	die	Dachoberfläche	anzupassen.	Glasflächen	sind	matt	auszu-
führen,	um	Spiegelungen	zu	verhindern.	Die	Gesamthöhe	der	Anlagen	darf	
0,4	m	über	Dachhaut	nicht	überschreiten.	Der	Abstand	zur	Dachkante	muss	
mindestens	0,5	m	betragen.
1.5.2	 Auf	Gebäuden	mit	geneigten	Dächern	sind	Solaranlagen	dann	zulässig,	
wenn	sie	als	Solardachziegel,	die	flächenbündig	in	der	Dachfläche	liegen	
und	farblich	sowie	im	Fugenbild	an	den	Bestand	angeglichen	werden.
1.5.3	 Bei	Kulturdenkmälern	(§	2	HDSchG)	richtet	sich	die	Zulässigkeit	von	Solar -
anlagen	abweichend	von	Ziffer	II.	1.5.1	und	II.	1.5.2	nach	den	Vorgaben	der	
erforderlichen	denkmalschutzrechtlichen	Genehmigung.
2.  Grundstücksfreiflächen
2.1	 Einfriedungen
2.1.1	 Die	Mindesthöhe	der	Einfriedungen	beträgt	1,0	m,	die	Maximalhöhe	beträgt	
1,6	m,	jeweils	gemessen	von	der	Gehwegoberkante	an	der	Grundstücks-
grenze.	Bei	Einfriedungen	mit	Stützmauern	ist	auf	der	höher	gelegenen	Seite	
die	Absturzhöhe	von	0,90	m	einzuhalten.
2.1.2	 Einfriedungen,	die	ausschließlich	als	geschlossene	Mauer	ausgeführt	wer -
den,	dürfen	eine	maximale	Höhe	von	1,0	m	nicht	überschreiten.
2.1.3	 Als	Einfriedung	zulässig	sind:
	 -	Zäune	(Metall)	auf	Sockel	mit	Mauerpfosten,	max.	Höhe	des	Sockels	1,0	m,
	 -	Mauern	aus	Naturstein	oder	verputzt,
	 -	Hecken	(frei	wachsend	oder	geschnitten)	aus	Laubgehölzen	
	 		gemäß	Pflanzliste	(siehe	Hinweis	V.	16).
2.1.4	 Einfriedungen	zwischen	Grundstücksfreiflächen,	die	ausschließlich	als	ge -
schlossene	Mauer	ausgeführt	werden,	sind	nicht	zulässig.
 
2.2	 Stützmauern
2.2.1	 Die	historischen	Stützmauern	in	der	Dieburger	Straße,	Stiftstraße,	Erich-Ol -
lenhauer-Promenade	und	Olbrichweg	sind	in	ihren	jeweiligen	Abschnitten	als	
Sichtmauerwerk,	Ziegelmauer	oder	Putzmauer	mit	Gliederungselementen		
als	geschichtliche	und	stadtbildprägende	Zeugnisse	zu	erhalten.
2.2.2	 Für	Stützmauern	zur	Befestigung	von	Geländestufen	sind	folgende	Bauwei -
sen	zulässig:
	 -	Natursteinmauerwerk
	 -	Blendmauerwerk	mit	Natursteinverblendung
	 -	 Trockenmauerwerk
2.3	 Abgrabungen
	 Außerhalb	der	als	überbaubar	ausgewiesenen	Grundstücksflächen	sind	
Abgrabungen	zulässig.	Diese	Geländeabgrabungen,	Geländemodellierungen	
sind	bis	maximal	0,5	m,	bezogen	auf	den	natürlichen	Geländeverlauf	zuläs-
sig.	Die	Böschungsneigung	darf	max.	35°	betragen.	Abgrabungen	sind	bis	
zu	einer	max.	Breite	von	40%	der		jeweiligen	Gebäudeseite	zulässig.	Ausge-
nommen	sind	notwendige	Gebäudezufahrten.
2.4	 Abfallbehälter
	 Müll-	und	 Abfallanlagen	sind	soweit	möglich	in	Gebäude	zu	integrieren	oder	
mit	ortsfesten	Anlagen	(Mauern,	Zäune,	etc)	und	geeigneten	immergrünen	
Pflanzen	ausreichend	abzuschirmen.
3.	 Erhaltenswerte	Bausubstanz
	 Gebäude	aus	der	Gründerzeit	sind	z.T .	prägend	für	den	Straßenraum.	Sie	
stammen	aus	der	Zeit	vor	1900	und	weisen	besondere	architektonische	
Merkmale	auf.	Die	Gebäude	stellen	aus	städtebaulichen	und	kulturhisto-
rischen	Gründen	einen	wertvollen	Baubestand	dar,	da	sie	die	architekto-
nische	Entwicklung	vor	der	Entstehung	der	ikonischen	Bauten	der	Künstler-
kolonie	(Jugendstil)	dokumentieren	und	als	Gegenposition	darstellen.
 
	 Die	charakteristischen	Elemente	wie	reduzierte	Sockel,	materialsichtige	Fas -
saden,	Brüstungsdekor	und	Zierfelder,	Gesimse	und	Fensterwände,	ange-
schnitzte	Dachbalken	und	Holzdekor,	profilierte	Dachkästen	sowie	Erker	und	
Balkone	sind	zu	erhalten	oder	wieder	herzustellen.
III. Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von 
Niederschlagswasser
	 Aufgrund	§	37	 Abs.	4	Hessisches	Wassergesetz	(HWG)	i.	d.	F .	vom	
14.12.2010	(GVBl	I	S.	548)	i.	V.	m.	§	9	Abs.	4	BauGB	wird	festgesetzt:
 
	 Zur	Schonung	des	natürlichen	Wasserhaushaltes	sind	auf	Baugrundstücken	
Zisternen	zu	errichten	und	das	auf	Dachflächen	anfallende	Niederschlags-
wasser	darin	zu	sammeln.	Dieses	Niederschlagswasser	soll	als	Brauch-
wasser	(z.B.	Gartenbewässerung,	WC-Spülung	etc.)	genutzt	werden,	wenn	
wasserwirtschaftliche	und	gesundheitliche	Belange	nicht	entgegenstehen.
	 Ausgenommen	sind:
	 begrünte	Dächer,	sofern	sie	nicht	an	den	öffentlichen	Kanal	angeschlossen	
sind,	Retensionsgründächer	mit	einer	Abflussdrosselung	auf	≥		2	l/s,	Inten-
sivgründächer.
                      
		 Das	Fassungsvermögen	der	Zisternen	soll:
	 mindestens	25	l/m
2  horizontal	projizierte,	unbegrünte	Dachfläche
	 mindestens	10	l/m 2	extensiv	begrünte	Dachfläche
	 betragen.
	 Hinweis:
	 Der	Überlauf	der	Zisterne	ist,	soweit	dem	weder	wasserrechtliche,	noch	son -
stige	öffentlich-rechtliche	Vorschriften	noch	wasserwirtschaftliche	Belange	
entgegenstehen,	auf	dem	Grundstück	einzuleiten.	Hierzu	wird	auf	die	Fest-
setzung	I.	12.2	verwiesen.
	 An	die	Zisterne	angeschlossene,	begrünte	Dachflächen	sind	mit	Dachab -
dichtungsbahnen	auszustatten,	die	keine	Wurzelhemmstoffe	oder	Biozide	
nach	der	Definition	der	Biozid-Verordnung	(EU)	Nr.	528/2012	enthalten.
IV. Nachrichtliche Übernahme anderer gesetzlicher Vorschriften 
 (§	9	Abs.	6	BauGB)
1. Denkmalschutz
1.1	 Gesamtanlage	(§	2	 Abs.	3	Hessisches	Denkmalschutzgesetz)
1.2	 Kulturdenkmäler
	 Zum	Zeitpunkt	des	 Aufstellungsverfahrens	zum	Bebauungsplan	sind	fol-
gende	Gebäude	als	Kulturdenkmal	(§	2	Abs.	1	Hessisches	Denkmalschutz-
gesetz)	ausgewiesen:
	 -	Pützerstraße	6,	6A,	6B
	 -	Dieburger	Straße	31
	 -	Dieburger	Straße	55
	 -	Erbacher	Straße	4		
	 -	Die	Brauereikeller	in	der	Dieburger	Straße	55	und	61
	 -	Brauereikanal	in	der	Dieburger	Straße
	 -	Stadtbrunnen	Merckstraße
	 -	Brunnen	von	Joseph	Maria	Olbrich
1.3	 Die	UNESCO-Welterbestätte	„Mathildenhöhe	Darmstadt“	grenzt	unmittelbar	
an	den	räumlichen	Geltungsbereich	des	Bebauungsplanes	an.	Die	Grenzen	
der	UNESCO-Welterbestätte	sind	vollständig	in	der	Beikarte	1	dargestellt.
	 Zum	Zeitpunkt	des	 Aufstellungsverfahrens	zum	Bebauungsplan	sind	fol-
gende	Kulturdenkmäler	nach	§	2	des	Hessischen	Denkmalschutzgesetzes	
(HDSchG)	ausgewiesen	und	T eil	der	UNESCO-Welterbestätte:
	 ID-Nr.	1	(T eilbereich	1)	 	 	 Nikolaiweg	(Brunnen)		
	 	 	 	 	 	 	 Olbrichweg	10
	 Alexandraweg	17	 	 	 	 Olbrichweg	11
	 Alexandraweg	23	 	 	 	 Olbrichweg	13	 A
	 Alexandraweg	25	 	 	 	 Olbrichweg	15
	 Alexandraweg	27	 	 	 	 Olbrichweg	19
	 Alexandraweg	28	 	 	 	 Olbrichweg	(Platanenhain)
	 Alexandraweg	31	 	 	 	 Sabaisplatz	1
	 Alexandraweg	(Brunnen)
	 Alexandraweg	(Denkmal)
	 Alexandraweg	(Pergola)	 	 	 ID-Nr.	2	(T eilbereich	2)
	 Christiansenweg	(T empel)	 	 	
	 Mathildenhöhweg	2	 	 	 	 Prinz-Christians-Weg	2,	4
	 Nikolaiweg	18	 	 	 	 Stiftstraße	12	
 
2.	 Die	entlang	der	Pützerstraße	verlaufende	Baumallee	ist	nach	§	13	
HAGBNatSchG	in	Verbindung	mit	§	30	BNatSchG	unter	Schutz	gestellt.
Aufstellungsbeschluss:
Beschluss	der	Stadtverordnetenversammlung	vom	17.05.2018.
Bekanntmachung	des	Aufstellungsbeschlusses	gem.	§	2	Abs.	1	BauGB	im	„Darmstädter	Echo“	
am	25.05.2018.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Beschluss	des	Magistrats	vom	30.05.2018.
Bekanntmachung	der	öffentlichen	Unterrichtung	über	die	allgemeinen	Ziele	und	Zwecke	der	Pla-
nung	und	über	die	Gelegenheit	zur	Anhörung	im	„Darmstädter	Echo“	am	04.06.2018.
Öffentliche	Unterrichtung	über	die	allgemeinen	Ziele	und	Zwecke	der	Planung	und	Anhörung	gem.	
§	3	Abs.	1	BauGB	im	T echnischen	Stadthaus,	Block	D,	Bessunger	Straße	125	in	der	Zeit	vom	
05.06.2018	bis	einschließlich	05.07.2018.
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Unterrichtung	über	die	allgemeinen	Ziele	und	Zwecke	der	Planung	mit	Aufforderung	zur	Äußerung	
bezüglich	Umfang	und	Detaillierungsgrad	des	Umweltberichts	gem.	§	4	Abs.	1	BauGB	und	Abstim-
mung	mit	den	Nachbargemeinden	mit	Schreiben	vom	05.06.2018.
Öffentliche Auslegung:
Beschluss	der	Stadtverordnetenversammlung	vom	24.06.2021.		
Bekanntmachung	der	öffentlichen	Auslegung	im	„Darmstädter	Echo“	am	01.07.2021.
Öffentliche	Auslegung	des	Entwurfs	dieses	Bebauungsplans	mit	Begründung	sowie	den	wesent-
lichen	umweltbezogenen	Stellungnahmen	gem.	§	3	Abs.	2	BauGB	i.V.m.	§§	2	und	3	PlanSiG	im	
Internet	in	der	Zeit	vom	12.07.2021	bis	einschließlich	12.08.2021	und	zusätzlich	Einsichtnahme	im	
o.g.	Zeitraum	nach	vorheriger	T erminvereinbarung	im	Stadtplanungsamt,	Stadthaus	West,	Mina-
Rees-Straße	12.	
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Beteiligung	gem.	§	4	Abs.	2	BauGB	und	Abstimmung	mit	den	Nachbargemeinden	mit	Schreiben	
vom	28.06.2021.
Satzungsbeschluss:
Dieser	Bebauungsplan	mit	den	im	Plan	enthaltenen	Satzungen	wurde	gem.	§	10	Abs.	1	BauGB	
von	der	Stadtverordnetenversammlung	zur	Satzung	beschlossen	am	__.__.____.	
Er	besteht	aus	den	Planteilen	1/2	und	2/2.
    .
Diese	Ausfertigung	stimmt	mit	dem	zur	Satzung	beschlossenen	Plan	überein.
Ausgefertigt:	Darmstadt,	den	__.__._____	.
Der	Magistrat	der	Wissenschaftsstadt	Darmstadt
     
   Der Dezernent
Bekanntmachung:
Bekanntmachung	des	Satzungsbeschlusses	dieses	Bebauungsplans	gem.	§	10	Abs.	3	BauGB	und	
der	öffentlichen	Auslegung	im	„Darmstädter	Echo“	am	__.__.____	.
Öffentliche	Auslegung	zum	Zweck	der	Bekanntmachung	gem.	§	7	Hess.	Gemeindeordnung	(HGO)	
i.V.m.	§	7	Abs.	3	Hauptsatzung	der	Wissenschaftsstadt	Darmstadt	i.V.m.	§§	2	und	3	PlanSiG	im	
Internet	in	der	Zeit	vom	__.__.____	bis	einschließlich	__.__:____	und	zusätzliche	Einsichtnahme	
im	o.	g.	Zeitraum	nach	vorheriger	T erminvereinbarung	im	Stadtplanungsamt,	Stadthaus	West,	Mina-
Rees-Straße	12.
Entwurf zum Bebauungsplan  O 31
- Mathildenhöhe - Nord-West -
mit	Satzungen	über	die	Gestaltung	baulicher	Anlagen	und	zur	Schaffung	von	
Anlagen	zum	Sammeln	oder	Verwenden	von	Niederschlagswasser.
Planteil	2/2
Der	Planteil	2/2	ist	nur	in	Verbindung	mit	dem	Planteil	1/2	gültig.
Rechtsgrundlagen: (zum Zeitpunkt der Offenlage)
Baugesetzbuch (BauGB)	i.d.F .	vom	03.11.2017	(BGBl.	I	S.	3634),	zuletzt	geändert	durch	Art.	2	des	
Gesetzes	vom	08.08.2020	(BGBI.	I	S.	1728)
Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG)	i.d.F .	vom	20.05.2020	(BGBi.	I	S.	1041),	zuletzt	geändert	
durch	Art.	1	des	Gesetzes	vom	18.03.2021	(BGBi.	I	S.	353)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)	i.d.F .	vom	21.11.2017	(BGBl.	I	S.	3786)
Planzeichenverordnung (PlanzV)	vom	18.12.1990	(BGBl.	1991	I	S.	58),	zuletzt	geändert	durch	
Art.	3	des	Gesetzes	vom	04.05.2017	(BGBl.	I	S.	1057)
Hess. Bauordnung (HBO)	i.d.F .	vom	28.05.2018	(GVBl.	S.	198),	zuletzt	geändert	durch	Gesetz	
vom	03.06.2020	(GVBI.	S.	378)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F .	vom	07.03.2005	(GVBl.	I	S.	142),	zuletzt	geändert	durch	
Art.	3	des	Gesetzes	vom	11.12.2020	(GVBl.	S.	915)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)	i.d.F .	vom	29.07.2009	(BGBl.	I	S.	2542),	zuletzt	geändert	
durch	Art.	5	des	Gesetzes	vom	25.02.2021	(BGBl.	I	S.	306)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG)	i.d.F .	vom	
20.12.2010	(GVBl.	I	S.	629),	berichtigt	am	14.02.2011	(GVBl.	I	S.	43),	zuletzt	geändert	durch	Art.	17	
des	Gesetzes	vom	07.05.2020	(GVBl.	S.	318)
 
Hess. Wassergesetz (HWG)	i.d.F .	vom	14.12.2010	(GVBl.	I	S.	548),	zuletzt	geändert	durch	Art.	11	
des	Gesetzes	vom	04.09.2020	(GVBl.	S.	573)
 
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG)	i.d.F .	vom	28.11.2016	(GVBl.	S.	211)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)	i.d.F .	vom	17.05.2013	(BGBl.	I	S.	1274),	zuletzt	
geändert	durch	Art.	2	des	Gesetzes	vom	09.12.2020	(BGBl.	I	S.	2873)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)	i.d.F .	vom	18.03.2021	(BGBl.	I	S.	540)
  
I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
	 Aufgrund	des	§	9	BauGB	i.d.F .	vom	03.11.2017	(BGBl.	I	S.	3634)	in	Verbin -
dung	mit	der	Baunutzungsverordnung	(BauNVO)	i.	d.	F .	vom	21.11.2017	
(BGBl.	I	S.	3786)	und	der	Planzeichenverordnung	(PlanzV)	vom	18.12.1990	
(BGBl.	1991	I	S.	58)	werden	festgesetzt:	
1. Grenzen	des	Geltungsbereichs	
1.1	 Abgrenzung	unterschiedlicher	Nutzung
2. Art	der	baulichen	Nutzung	
	 (§	9	 Abs.	1	Nr.	1	BauGB	i.	V.	m.	§	1	Abs.	4	und	Abs.	6	BauNVO)
2.1	 Allgemeines	Wohngebiet		(§	4	BauNVO)
       
2.1.1	 Die	 Ausnahmen	nach	§	4	Abs.	3	Nr.		2.,	4.	und	5.	BauNVO	sind	nicht	
zulässig.	
2.2	 Besonderes	Wohngebiet	(§	4a	BauNVO)
2.2.1	 Die	 Ausnahmen	nach	§	4a	Abs.	3	Nr.		1.,	2.	und	3.	BauNVO	sind	nicht	
zulässsig.
2.3	 Flächen	für	den	Gemeinbedarf
 (§	9	Abs.	1	Nr.	5	BauGB)
	 Gesundheitlichen	Zwecken	dienende	Gebäude	und	Einrichtungen.
	 Die	Fläche	für	Gemeinbedarf	dient	der	Unterbringung	einer	Klinikanlage.
3.	 Maß	der	baulichen	Nutzung	
	 (§	9	 Abs.	1	Nr.	1	BauGB	i.	V.	m.	§§	16	ff	BauNVO)	
3.1	 Zahl	der	Vollgeschosse
3.1.1	 Zahl	der	Vollgeschosse	als	Höchstgrenze	(§	16	 Abs.	2	Nr.	3	BauNVO)	
3.2	 Spitzbodenausbau
3.2.1	 Werden	 Aufenthaltsräume	im	Dachraum	eingebaut,	so	müssen	die	Räume	
unmittelbar	über	dem	Geschoss	angeordnet	werden,	welches	unterhalb	des	
Dachraumes	liegt.
    
3.3	 Staffelgeschosse	müssen	von	allen	Fassadenseiten	um	mindestens	1,5	m	
zurückspringen.
3.4	 Gebäude	auf	denen	Staffel-	und	 T echnikgeschosse	nicht	zulässig	sind.
3.5	 Höhe	baulicher	 Anlagen	(§§	16	Abs.	3	Nr.	2	und	18	BauNVO) 
Alle	Höhen	entsprechen	dem	DHHN	92.
	 -	max.	Gebäudehöhe	(Gh	max)
	 -	max.	 Traufhöhe	(Attikahöhe	der	aufgehenden	Außenwand	und	Dachhaut	
	 		bei	geneigten	Dächern)	(Th	max)
3.5.1	 Es	gelten	die	in	der	Planzeichnung	festgeschriebenen	maximalen	 Trauf-
höhen.	
3.5.2	 Die	max.	Geschosshöhe	von	zulässigen	Vollgeschossen	und	Staffelgeschos -
sen	darf	3,0	m	nicht	überschreiten,	Bezugsebenen	sind	die	Oberkanten	der	
Rohdecken	(OKRD).	Diese	Festsetzung	gilt	nicht	bei	Gebäuden	innerhalb	
der	Flächen	für	den	Gemeinbedarf	(Alice-Hospital).
3.5.3	 Im	obersten	zulässigen	Vollgeschoss	sowie	bei	Staffelgeschossen	darf	bei	
Gebäuden	mit	Flachdach	eine	max.	Außenwandhöhe	von	3,5	m	gemessen	
von	der	Oberkante	Rohdecke	(OKRD)	des	Geschosses	nicht	überschritten	
werden.
4.	 Bauweise,	Stellung	der	baulichen	Anlagen
	 (§	9	 Abs.	1	Nr.		2	BauGB	i.	V.	m.	§	22	BauNVO	)
4.1	 Offene	Bauweise
	 In	der	offenen	Bauweise	o	sind	die	Gebäude	mit	seitlichem	Grenzabstand	
als	Einzelgebäude	zu	errichten.	
4.2	 Geschlossene	Bauweise
	 In	der	geschlossenen	Bauweise	g	werden	die	Gebäude	ohne	seitlichen	
Grenzabstand	errichtet
4.3	 Abweichende	Bauweise
	 In	der	abweichenden	Bauweise	ist	innerhalb	des	Baufeldes	auch	unterhalb	
der	Länge	von	50	m	ein	Grenzanbau	zulässig.
 
5. Überbaubare	Grundstücksflächen 
	 (§	9	 Abs.	1	Nr.	2	BauGB	i.V.m.	§	23	BauNVO)
	 Die	überbaubaren	Grundstücksflächen	werden	durch	Baulinien	und	
Baugrenzen	festgesetzt.
5.1	 Baulinien
5.2	 Baugrenzen
5.3	 Unterbaubare	Flächen
	 Die	gekennzeichneten	Flächen,	die	nicht	überbaut	sind	und	außerhalb	der	
als	überbaubar	ausgewiesenen	Flächen	liegen,	können	1-	geschossig	unter-
baut	werden.
 
5.4	 T errassenflächen
	 Versiegelte	 T errassenflächen	sind	bis	zu	einer	Fläche	von	15	m
2	auch	außer-
halb	der	Baugrenzen	und	Baulinien	zulässig.
6.					 Flächen	für	Nebenanlagen,	Stellplätze	und	Tiefgaragen 
	 (§	9	 Abs.	1	Nr.	4	und	22	BauGB	i.	V.	m.	§	12	und	§	14	BauNVO)
6.1	 Stellplätze	und	Garagen	im	Sinne	des	§	12	BauNVO,	ausgenommen	not -
wendige	Zufahrten	und	Zuwege,	sind	nur	innerhalb	der	als	überbaubar	aus-
gewiesenen	Grundstücksflächen	sowie	auf	den	dafür	festgesetzten	Flächen	
zulässig.
 
	 Stellplätze	
	 Tiefgarage	incl.	Fahrradstellplätze	
	 Garagen
6.2	 Einrichtungen	und	 Anlagen	für	die	Kleintierhaltung	sind	innerhalb	des	Gel-
tungsbereiches	gemäß	§	14	Abs.1	BauNVO	nicht	zulässig.
6.3	 Außerdem	sind	auf	den	nicht	überbaubaren	Grundstücksflächen	Nebenanla -
gen	i.	S.	d.	§	14	Abs.	1	BauNVO	eingeschränkt	zulässig	als:	
	 -	Fahrradstellpätze
	 -	 Anlage	zur	Gartenbewirtschaftung,(z.B.	Geräteschuppen,	Gewächshäuser),	
	 -	 Anlage	zur	Garten-	und	Freiflächengestaltung,	(z.B.	Lauben,	Pavillons,	
	 		Pergolen),
	 -	Standplätze	für	 Abfallbehälter.
	 Innerhalb	der	Gemeinbedarfsflächen	sind	Flächen	für	Fahrradabstellplätze	
bis	zu	einer	Größe	von	200	m2	zulässig.	Diese	sind	auf	mehrere	Standorte	
mit max. 100 m2	zu	verteilen.
6.4	 Die	Summe	aller	Nebenanlagen	(i.	S.	d.	§	14	 Abs.1	BauNVO)	ist	pro	Grund-
stück	auf	15	m2	Grundfläche	sowie	45	m3	umbauten	Raum	begrenzt.	Dies	
gilt	nicht	für	die	Gemeinbedarfsflächen.
7.	 Flächen	für	Sport-	und	Spielanlagen
	 (§	9	 Abs.	1	Nr.	5	BauGB)
	 Spielplätze
8.		 Öffentliche Verkehrsflächen	
	 (§	9	 Abs.	1	Nr.	11	BauGB)
8.1	 Straßenverkehrsflächen
8.2	 Verkehrsfläche	mit	besonderer	Zweckbestimmung
	 -	Verkehrsberuhigter	Bereich
	 -	Fußgängerbereich	(Fuß-	und	Radwege)
	 -	Erich-Ollenhauer-Promenade								
	 -	Parkplätze
 
	 Als	 T eil	einer	übergeordneten	Grünverbindung	ist	die	Verkehrsfläche	mit	der	
Zweckbestimmung	„Erich-Ollenhauer-Promenade“	auch	eine	wichtige	fuß-
läufige	Verbindung	zwischen	der	Innenstadt	und	der	Mathildenhöhe.	Sie	ist	
mindestens	zu	30%	als	Grünfläche	herzustellen	und	dauerhaft	zu	erhalten.
8.3	 Einfahrt
9.	 Flächen	für	Versorgungsanlagen
 (§	9	Abs.	1	Nr.	12	BauGB)
	 Zweckbestimmung	Elektrizität
      
10. Grünflächen 
 (§	9	Abs.	1	Nr.	15	BauGB)
	 Die	in	der	Planzeichnung	festgesetzten	öffentlichen	Grünflächen	sind	als	
Park-	und	Grünanlagen	sowie	Kinderspielplätze	zu	erhalten.	Die	Befestigung	
von	Flächen	außerhalb	der	Wege-	und	Spielbereiche	ist	unzulässig.	
stens	0,12	m	aufweisen.	Fenster,	Be-	und	Entlüftungsöffnungen,	Dachter-
rassen	und	technische	Aufbauten,	sind	ausgenommen.	Die	Dachbegrünung	
ist	dauerhaft	zu	erhalten.	Anlagen	für	Solarthermie	und	Photovoltaikanlagen	
müssen	mit	der	Dachbegrünung	kombiniert	werden	und	schließen	sich	ge-
genseitig	nicht	aus.
12.7	 Vorgartenzone
	 Die	Vorgartenzone	definiert	sich	durch	den	Bereich	von	6,0	m	gemessen	ab	
der	Grundstücksgrenze	an	der	öffentlichen	Verkehrsfläche.
	 Vorgärten	sind	gärtnerisch	anzulegen	und	dauerhaft	zu	pflegen	und	zu	
erhalten.	Innerhalb	der	Vorgartenzone	sind	nur	die	notwendigen	Hauszugän-
ge	sowie	Zufahrten	zu	den	Stellplätzen	und	Garagen	zulässig.	Alle	anderen	
baulichen	Anlagen	einschließlich	der	gem.	Ziffer	I.	6.3	zulässigen	Neben-
anlagen	sind	in	der	Vorgartenzone	nicht	zulässig.	Schottergärten	sind	nicht	
zulässig.
	 Diese	Festsetzung	gilt	nicht	für	Gemeinbedarfsflächen	gemäß	Ziffer	I.	2.3
 
12.8	 Tiefgaragen
	 Tiefgaragen	und	andere	bauliche	 Anlagen	unterhalb	der	Geländeoberfläche,	
die	nicht	durch	oberirdische	bauliche	Anlagen	oder	Erschließungsflächen	
überdeckt	sind,	sind	mit	einer	Vegetationsschicht	von	mind.	0,8	m	Stärke	
(zuzüglich	Filter-	und	Drainageschicht)	zu	überdecken	und	gärtnerisch	anzu-
legen.
	 Für	die	 Tiefgarage	auf	dem	Gelände	des	Alice-Hospitals	sind	unterschied-
liche	Überdeckungsstärken	für	die	Vegetationsschichten	vorzusehen	(siehe	
T eilplan	A	im	Planteil	1).
12.9	 Fassadenbegrünung
	 Fassaden	sind	insgesamt	zu	mind.	25%	mit	rankenden,	schlingenden	oder	
kletternden	Pflanzen	flächig	und	dauerhaft	zu	begrünen.	Aufgrund	brand-
schutzrechtlicher	Belange	kann	ausnahmsweise	einer	Unterschreitung	der	
vorgenannten	Festsetzung	zugestimmt	werden.	Die	Begrünung	ist	dauerhaft	
zu	erhalten	und	bei	Verlust	zu	ersetzen.	Je	Kletterpflanze	ist	eine	Pflanzflä-
che	mit	Bodenanschluss	von	mind.	1	m
2	herzustellen.	Als	Richtwert	gilt	eine	
Pflanze	pro	2	m	Wandlänge.	Abweichend	hiervon	kann	auf	den	Bodenan-
schluss	verzichtet	werden,	wenn	artspezifisch	ein	ausreichend	durchwur-
zelter	Raum	zur	Verfügung	gestellt	wird.
	 Im	Bereich	der	Gemeinbedarfsfläche	kann	in	 T eilbereichen	bei	empfindlichen	
Raumnutzungen	durch	Nachweise	auf	die	Fassadenbegrünung	verzichtet	
werden,	wenn	diese	sich	negativ	auf	hygienisch	sensible	Bereiche	auswirkt.
13.		 Anpflanzen	und	Erhalten	von	Bäumen,	Sträuchern	und	sonstigen	 
Bepflanzungen  
	 (§	9	 Abs.	1	Nr.	25a	und	b	BauGB)
13.1	 Umgrenzung	von	Flächen	zum	 Anpflanzen	von	Bäumen,	Sträuchern	und	
sonstigen	Bepflanzungen
	 Wiederherstellung	der	Parkanlage	 Alice-Hospital	
	 Um	den	Verlust	von	Gehölzen	auszugleichen,	ist	die	 Anzahl	der	gerodeten	
Bäume	sowie	Sträucher	innerhalb	der	Parkanlage	mindestens	in	gleicher	
Anzahl	zu	ersetzen.	Hierfür	sind	vorwiegend	heimische	und	standortgerechte	
Sträucher	und	Bäume	zu	verwenden.
13.2	 Erhaltung	von	Bäumen	und	Baumgruppen
13.2.1	 Die	in	der	Planzeichnung	als	zu	erhaltend	festgesetzten	Einzelbäume	und	
Baumgruppen	sind	dauerhaft	zu	erhalten	und	bei	Beschädigung	oder	Erkran-
kung	durch	geeignete	Maßnahmen	zu	behandeln.	Ausgefallener	Bewuchs	
ist	durch	einheimische	und	standortgerechte	Neupflanzungen	entsprechend		
der	Pflanzliste	(siehe	Hinweis	V.	16)	zu	ersetzen.	Bei	Neupflanzungen	als	
Ersatz	für	zu	erhaltende	Einzelbäume	ist	eine	Abweichung	von	dem	zeichne-
risch	festgesetzten	Standort	um	bis	zu	2,5	m	zulässig.
13.3		 Anpflanzen	von	Bäumen	und	sonstigen	Bepflanzungen
13.3.1		 Bei	 Anpflanzungen	sind,	soweit	andere	Festsetzungen	des	Bebauungsplans	
dem	nicht	entgegenstehen,	vorwiegend	einheimische,	standortgerechte	
Laubbäume	und	Sträucher	entsprechend	der	Artenempfehlung	zu	verwen-
den	(s.	Hinweis	V.	16).	Darüber	hinaus	sind	Flächen	naturnah	mit	gebietshei-
mischen	Kräutern	und	Gräsern	zu	bepflanzen.
13.3.2	 Unter	Berücksichtigung	der	festgesetzten	Bäume	ist	je	angefangenen	
 200 m
2	nicht	überbaubarer	Grundstücksfläche	mindestens	ein	einheimischer,	
standortgerechter	Laubbaum	entsprechend	der	Artenempfehlung	(s.	Hinweis	
V.	16)	mit	mindestens	25	cm	Stammumfang	zu	pflanzen	und	zu	erhalten.	
Erhaltene	Bäume	sind	auf	diese	Festsetzung	anrechenbar.
 
13.4	 Baumschutzmaßnahmen
13.4.1	 Während	der	Bauphase	sind	gefährdete	Einzelbäume	im	Bereich	der	Bau -
stelle	vor	Beschädigungen	von	Stamm	und	Wurzelraum	durch	Sicherungs-
maßnahmen	entsprechend	der	DIN	18920	zu	schützen.
13.4.2	 Tiefwurzelnde	Bäume	 müssen	laut	DIN	18920	und	den	techn.	Richtlinien	GW	
125	einen	Mindestabstand	von	2,5	m	zu	Versorgungsleitungen	aufweisen.	
Wird	dieser	Abstand	unterschritten,	so	sind	die	Leitungen	gegen	Wurzel-
	 einwirkungen	zu	sichern	oder	die	Standorte	der	Bäume	zu	verschieben	
	 (s.	Hinweis	V.	12).
II. Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen
	 Aufgrund	§	91	Hessische	Bauordnung	(HBO)	i.	d.	F .	vom	28.05.2018	(GVBl.
	 S.	198)	i.	V.	m.	§	9	 Abs.	4	BauGB	wird	festgesetzt:	
1.  Gestaltung	baulicher	Anlagen	
1.	1	 Dachgestaltung
1.1.1 Dachform
	 -	Flachdach	und	flach	geneigtes	Dach
	 -	Satteldach
	 -	Walmdach
	 -	Mansardwalmdach
	 -	Krüppelwalmdach
1.1.2	 Bei	Baumaßnahmen	an	bestehenden	Dächern	ist	die	für	den	jeweiligen	Ge -
bäudetyp	vorhandene	Dachform	zu	erhalten	und	ggf.	wiederherzustellen.	
1.1.3	 Hauptfirstrichtung
1.1.4	 Geneigte	Dächer
1.1.4.1	 First	und	 Traufe	dürfen	durch	Dachgauben,	Dacheinschnitte,	Aufbauten,	Bal-
konanlagen	und	andere	untergeordnete	Bauteile	nicht	unterbrochen	werden.
 
1.1.4.2	 Als	Dachneigung	sind	mindestens	30
0 	und	höchstens	450  zulässig.	Als	
Ausnahme	sind	bei	Baumaßnahmen	an	bestehenden	Dächern	auch	davon	
abweichende	Dachneigungen	zulässig,	wenn	die	vorh.	Dachneigung	dies	
vorgibt.
1.1.4.3	 Dachaufbauten,	Dachgauben
 Dachgauben	sind	als	Einzelgauben	anzuordnen.	Sie	dürfen	eine	Breite	
von	2,50	m	nicht	überschreiten	und	ihre	Vorderfronten	müssen	mindestens				
0,80	m	hinter	der	Flucht	der	Gebäudeaußenwand	zurückliegen.
	 Als	 Ausnahme	können	bei	geneigten	Dächern	bereits	bestehende	Dachauf-
bauten	für	technische	Zwecke	angepasst	werden.
1.1.4.4	 Zwischen	den	Dachaufbauten	und	den	jeweiligen	Dachenden	(Ortgang,	
First,	Traufe,	Grat)	sowie	zwischen	den	Dachaufbauten	untereinander	muss	
ein	Mindestabstand	von	1,20	m	eingehalten	werden.
1.1.4.5	 Bei	geneigten	Dächern	darf	die	gesamte	Breite	der	Dachaufbauten	oder	
Dachgauben	pro	Fassadenseite	max.	50%	der	Dachbreite	(Traufe)	betragen.
1.1.4.6	 Die	Dachaufbauten	sind	als	Giebel-,	Kasten-	oder	Schleppgauben	auszubi -
4den	und	mit	Ziegel,	Schindel,	Schiefer	oder	Kupfer-	/	Zinkblech	auszubil-
den.
1.1.4.7	 Auf	den	mit	oD	bezeichneten	Dachflächen	sind	Dachgauben	und	Dachein -
schnitte	nicht	zulässig.	Die	max.	Dachneigung	darf	bei	diesen	Gebäuden	 
35°	nicht	überschreiten.
1.1.5	 Flachdächer	und	flach	geneigte	Dächer
1.1.5.1	 Bei	den	mit	FD	gekennzeichneten	Gebäuden	sind	die	Dächer	als	Flachdach	
oder	flach	geneigtes	Dach	mit	einer	max.	Neigung	von	5°	auszubilden.
 
1.1.5.2	 Bei	Flachdächern	und	flach	geneigten	Dächern	darf	der	 Anteil	der	Dachauf-
bauten	25%	der	Dachfläche	nicht	überschreiten.	Die	Höhe	aller	Dachaufbau-
ten	darf	1,2	m	über	OK	Dachhaut	nicht	überschreiten.	Dachaufbauten	müs-
sen	mindestens	2,0	m	von	der	Traufkante	zurückspringen.	Die	Fest-setzung	
Ziffer	II.	1.1.5.2	gilt	nicht	für	Solaranlagen.
1.2	 Gebäudefassaden
1.2.1	 Als	Fassadenmaterialien	sind	ausschließlich	helle	Putzflächen	oder	Natur -
steine	zulässig.	Unzulässig	sind	Verkleidungen	mit	Metall,	Kunststoff,	po-
lierten	Natursteinen,	Keramikplatten	oder	Metallimitationen,	die	mehr	als	
	 20%	der	Fassade	einnehmen	(s.	auch	Ziffer	I.12.9).
1.2.2	 Vorgesetzte	Rolladenkästen	sind	nicht	zulässig.
1.3	 Antennen
1.3.1	 Parabolantennen	und	 Antennenanlagen	sind	nur	dann	zulässig,	wenn	sie	
nicht	von	den	im	Bebauungsplan	festgesetzten	öffentlichen	Verkehrsflächen	
(Ziffer	I.	8)	einsehbar	sind.
1.3.2	 Bei	Mehrfamilienhäusern	sind	nur	Gemeinschaftsantennenanlagen	zulässig.
Inkrafttreten:
Inkrafttreten	dieses	Bebauungsplans	am			__.__.____				
 
Darmstadt,	den	__.__.____		
Der	Magistrat	der	Wissenschaftsstadt	Darmstadt
 
  
   Der Dezernent
    
Wissenschaftsstadt																				Darmstadt
Gemarkung	Darmstadt																																																									Flur	2
V. Hinweise
1. Gesetze,	Verordnungen,	DIN-Normen	und	Vorschriften
	 Die	genannten	Gesetze,	Verordnungen,	DIN-Normen	und	die	sonstigen	
zitierten	Vorschriften	können	im	Stadtplanungsamt,	Mina-Rees-Straße	12,	
64295	Darmstadt,	nach	vorheriger	T erminvereinbarunng		zu	den	üblichen	
Bürozeiten	eingesehen	werden.
2. Welterbe
2.1	 Pufferzone	der	UNESCO-Welterbestätte	„Mathildenhöhe	Darmstadt“	
	 Der	Geltungsbereich	des	Bebauungsplans	liegt	zum	 T eil	in	der	Pufferzone	
der	UNESCO-Welterbestätte	„Mathildenhöhe	Darmstadt“	(Pufferzone	gemäß	
Ziffer	104	der	„Richtlinien	für	die	Durchführung	des	Übereinkommens	zum	
Schutz	des	Kultur-	und	Naturerbes	der	Welt“	der	UNESCO	vom	31.07.2021).	
Die	Pufferzone	umfasst	das	unmittelbare	Umfeld	der	Stätte,	wesentliche	Blick-
beziehungen	und	andere	Gebiete	oder	Merkmale,	die	eine	wichtige	praktische	
Rolle	spielen,	um	die	Stätte	und	ihren	Schutz	zu	unterstützen.
 
	 Die	geltende	Pufferzone	ist	vollständig	in	der	Beikarte	2	dargestellt.	
2.2	 Die	Pufferzone	der	UNESCO-Welterbestätte	bedingt,	dass	bauliche	 Anlagen	
besonderen	Gestaltungsbedingungen	unterliegen	können.	Über	die	in	der	Ge-
staltungssatzung	nach	Ziffer	II.	dieses	Bebauungsplans	enthaltenen	Vorgaben	
hinaus	ist	folgendes	zu	beachten:	
	 Die	baulichen	 Anlagen,	welche	zur	UNESCO-Welterbestätte	gehören,	sind	
zugleich	Kulturdenkmäler	i.	S.	v.	§	2	Hessisches	Denkmalschutzgesetz	
	 (HDSchG).	Da	die	Pufferzone	als	eine	„Umgebung“	definiert	wurde,	in	wel -
cher	sich	bauliche	Maßnahmen	auf	die	UNESCO-Welterbestätte	auswirken	
können,	ist	für	diese	Vorhaben	innerhalb	des	T eils	der	Pufferzone,	der	inner-
halb	des	Geltungsbereichs	liegt,	zu	prüfen,	ob	i.	S.	v.	§	18	Abs.	2	i.	V.	m.	§	3	
HDSchG	eine	denkmalschutzrechtliche	Genehmigung	erforderlich	ist	(Einzel-
fallbetrachtung).
3.	 Artenschutz
3.1	 Vermeidung	artenschutzrechtlicher	Verbotstatbestände
	 Auf	die	artenschutzrechtlichen	Verbotstatbestände	von	europarechtlich	und	
streng	geschützten	Arten	gemäß	§	44	BNatSchG	wird	hingewiesen.	Verboten	
ist	danach	die	Beschädigung	oder	die	Zerstörung	von	Fortpflanzungs-	und	
Ruhestätten	und	die	damit	verbundene	unvermeidbare	Verletzung	oder	Tö-
tung	von	Tieren	oder	ihrer	Entwicklungsformen,	sowie	die	erhebliche	Störung	
von	Tieren	während	der	Fortpflanzungs-,	Aufzucht-,	Mauser-,	Überwinterungs-	
und	Wanderungszeiten.	
	 Folgende	Maßnahmen	zur	Vermeidung,	zur	Verminderung	und	zum	 Ausgleich	
von	Beeinträchtigungen	der	Tierwelt	sind	einzuhalten:	
 Vögel:	Durch	die	Rodung	in	dem	Zeitraum	gemäß	§	39	Abs.	5	BNatSchG	vom	
1.10.	bis	28.2.	werden	Tötungen	und	Verletzungen	an	Jungvögeln	und	Eiern	
vermieden.	Adulte	Vögel	können	dem	Eingriff	zu	jeder	Zeit	rechtzeitig	auswei-
chen. 
 Abriss	von	Gebäuden:	Vor	dem	Abriss	von	Gebäuden	sind	diese	zu	jeder	Zeit	
auf	Tierbesatz	(Fledermäuse,	Bilche,	gebäudebrütende	Vogelarten)	zu	unter-
suchen.	Potenzielle	Quartiere	sind	anschließend	zu	verschließen,	um	einen	
Tierbesatz	zu	verhindern.
 Baumhöhlenkontrolle:	Bei	der	Fällung	von	Bäumen	ist	im	Vorfeld	eine	Unter-
suchung	auf	Höhlen	und	andere	Strukturen,	die	Ruhe-	und	Fortpflanzungs-
stätten	für	Fledermäuse,	Vögel	oder	Bilche	bieten	können,	durchzuführen.	
Falls	Tiere	vorgefunden	werden,	muss	auf	deren	selbstständigen	Auszug	
gewartet	und	die	Höhle	anschließend	verschlossen	werden.
 Baumfällungen:	Vor	der	Entnahme	der	Bäume	sind	diese	auf	ein	Vorkommen	
von	besonders	geschützten	Flechtenarten	fachmännisch	zu	untersuchen.	Bei	
einem	Vorkommen	von	entsprechenden	Flechtenarten	sind	T eile	des	Stam-
mes	oder	des	Astes	auszusägen	und	an	einer	geeigneten	Stelle	in	der	nähe-
ren	Umgebung	im	Gebiet	auszubringen.
	 Es	ist	ein	Bericht	zu	erstellen,	der	den	Nachweis	erbringt,	dass	artenschutz -
rechtliche	Belange	eingehalten	werden,	welcher	selbstständig	der	zuständi-
gen	Naturschutzbehörde	zuzuleiten	ist.
3.2	 Maßnahmen	zur	Verminderung	von	Gefahren	für	Kleintiere
	 Die	Gestaltung	der	überbaubaren	Flächen	stellt	für	die	heimische	 Tierwelt	
(Kleintiere)	häufig	Gefahren	dar	und	soll	durch	geeignete	Maßnahmen	ent-
schärft	werden.	Hofabläufe,	Hauskellerschächte	und	ähnliche	Anlagen	sollen	
durch	geeignete	Mittel	gegen	das	Hineinfallen	und	Verenden	von	Kleintieren	
gesichert	werden.	Dachrinnenabläufe	sollen	durch	Drahtvorsätze	gesichert	
werden.	Kellertreppenabgänge	sollen	an	einer	Wangenseite	mit	einer	wasch-
betonrauen	Rampe	von	10	cm	Breite	als	Kleintierfluchtweg	versehen	werden.	
Zierteiche	sowie	andere	offene	Wasserflächen	sollen	mit	rauen	Fluchtrampen	
für	Kleintiere	versehen	werden.
4.	 Biodiversität
	 Die	Ziele	des	Magistratsbeschlusses	der	Wissenschaftsstadt	Darmstadt	vom	
12.02.2014	zur	Erhaltung	und	zum	Schutz	der	Biodiversität	sowie	die	Hess.	
Biodiversitätsstrategie	sind	bei	der	Umsetzung	dieses	Bebauungsplans	zu	
berücksichtigen.
	 Es	wird	auf	die	Checkliste	zur	Erhaltung	der	biologischen	Vielfalt	für	Neu -
bauprojekte	verwiesen.	Eine	Umsetzung	von	T eilen	dieser	Maßnahmen	wird	
empfohlen.	
	 (https:/www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/umwelt/naturschutz-und-biolo -
gische-vielfalt/biologische-vielfalt/mitwirken/)
5. Umweltschutz
	 Im	Interesse	des	Umweltschutzes	wird	empfohlen,	Flächenversiegelungen,	
Wasser-	und	Energieverbrauch	durch	geeignete	Maßnahmen	soweit	wie	mög-
lich	einzuschränken.	
6.	 Bodendenkmäler
	 Wenn	bei	Erdarbeiten	Bodendenkmale	(z.B.	Mauern,	Verfärbungen,	Gräber,	
Scherben,	Knochen)	bekannt	werden,	so	ist	dies	dem	Landesamt	für	Denk-
malpflege	(hessenARCHÄLOGIE)	oder	der	Unteren	Denkmalschutzbehörde	
unverzüglich	anzuzeigen	(§	21	HDSchG).	Der	Genehmigung	der	Denkmal-
schutzbehörde	bedarf,	wer	ein	Kulturdenkmal	oder	T eile	davon	zerstören	oder	
beseitigen,	an	einen	anderen	Ort	verbringen	oder	umgestalten	will	und	wer	in	
der	Umgebung	eines	unbeweglichen	Kulturdenkmal	Anlagen	errichten,	verän-
dern	oder	beseitigen	will,	wenn	sich	dies	auf	den	Bestand	oder	das	Erschei-
nungsbild	des	Kulturdenkmals	auswirken	kann	(§	18	HDSchG).	
7.	 Bodenveränderungen
	 Bei	allen	Maßnahmen,	die	einen	Eingriff	in	den	Boden	erfordern,	ist	auf	
	 sensorische	 Auffälligkeiten	zu	achten.	Werden	solche	Auffälligkeiten	des	Un-
tergrundes	festgestellt,	die	auf	das	Vorhandensein	von	schädlichen	Bodenver-
änderungen	hinweisen,	ist	umgehend	das	Regierungspräsidium	Darmstadt,	
Abteilung	Arbeitsschutz	und	Umwelt	Darmstadt,	Dez.	IV/DA	41.5,	zu	infor-
mieren.	Darüber	hinaus	ist	ein	Fachgutachter	in	Altlastenfragen	hinzuzuzie-
hen. 
8.	 Altflächen	/	Altlasten 
	 Bei	Baugenehmigungsverfahren,	die	 Altflächen	und	insbesondere	die	Verfül-
lung	von	Gruben	(vorsorgender	Bodenschutz)	betreffen,	ist	die	Untere	Boden-
schutzbehörde	zu	beteiligen.
	 Bei	Baugenehmigungsverfahren,	die	 Altflächen,	schädliche	Bodenverände-
rungen	und/oder	Grundwasserschäden	betreffen,	ist	das	Regierungspräsidi-
um	Darmstadt,	Abteilung	Arbeitsschutz	und	Umwelt	Darmstadt,	Dez.	IV/DA	
41.5	(zuständige	Bodenschutzbehörde),	zu	beteiligen.
9.	 Altstandorte
	 Im	Bereich	des	Bebauungsplanes	liegen	folgende	 Altstandorte	gemäß	Altla-
steninformationssystem	(ALTIS):
	 -	 Alexanderstraße	37-39,	max.	Branchenklasse	5	(sehr	hohes	Gefährdungs
	 		potential),	ALTIS-Nr.	411.000.010-001.022
	 -	Merckstraße	8,	max.	Branchenklasse	2	(geringes	Gefährdungspotential),	
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030-001-077
	 -	Erbacher	Straße	2,	max.	Branchenklasse	4	(hohes	Gefährdungspotential),	
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030-001.021
	 -	Erbacher	Straße	4,	max.	Branchenklasse	4	(hohes	Gefährdungspotential),	
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030-001.160
	 -	Pützerstraße	1,	max.	Branchenklasse	3	(normales	Gefährdungspotential),	
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030-001.189
	 -	Pützerstraße	2,	max.	Branchenklasse	2	(geringes	Gefährdungspotential),
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030001.263
	 -	Pützerstraße	6,	max.	Branchenklasse	4	(hohes	Gefährdungspotential),	
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030-001.089
	 -	Pützerstraße	6A,	max.	Branchenklasse	2	(geringes	Gefährdungspotential),	
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030001.264
	 -	Pützerstraße	7,	max.	Branchenklasse	4	(hohes	Gefährdungspotential),	
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030001.192
	 -	Stiftstraße	3,	max.	Branchenklasse	3	(normales	Gefährdungspotential),	
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030-001.126
 -	Lucasweg	11,	max.	Branchenklasse	3	(normales	Gefährdungspotential),	
	 		ALTIS-Nr.	411.000.030-001.072
	 Abschließende	Erkenntnisse	über	die	 Altstandorte	liegen	nicht	vor,	jedoch	
ist	derzeit	nicht	von	einer	konkreten	Gefährdung	auszugehen.	Bei	späterer	
Feststellung	von	Kontaminationen	sind	die	einschlägigen	umweltrechtlichen	
Vorschriften	zu	beachten.		
55
55
55
60
60
60
60
60
60
65
65
65
65
65
65
65
65
65
65 65
70
70
70
70
70
70
70
70 70
70
75
75
75
75
75
75
75
75
80
Zeichenerklärung
Geltungsbereich
Pegelwerte
in dB(A)
I <= 55
55 < II <= 60
60 < III <= 65
65 < IV <= 70
70 < V <= 75
75 < VI <= 80
80 < VII
Abb. 1
Maßgebliche Außenlärmpegel nachts / Lärmpegelbereiche
gemäß DIN 4109-01/-02:2018-01
Immissionshöhe 4 m
Abgreifmaßstab
0 25 50 75 100
m
50
50
50
50
50
50
50
50
50
50
Pegelwerte
in dB(A)
<= 50
50 <
Zeichenerklärung
Geltungsbereich
Abb. 2
Beurteilungspegel "Straße" nachts
Immissionshöhe 4 m
Abgreifmaßstab
0 25 50 75 100
m
a
Th max =   m
FD
 Darmstadt den __.__.____      Stadtplanungsamt
     
              Jochen Krehbiehl
WDGa 
10. Kampfmittelbelastung	und	-räumung
 
	 Der	Geltungsbereich	des	Bebauungsplans	liegt	in	einem	Bombenabwurfge -
biet	und	es	muss	grundsätzlich	vom	Vorhandensein	von	Kampfmitteln	ausge-
gangen	werden.	Bei	allen	Flächen,	bei	denen	bodeneingreifende	Maßnahmen	
stattfinden,	sind	systematische	Überprüfungen	(Sondierungen	auf	Kampfmit-
tel)	vor	Beginn	der	Bauarbeiten	und	Baugrunduntersuchungen	erforderlich.	
Die	„Allgemeinen	Bestimmungen	für	die	Kampfmittelräumung	im	Lande	Hes-
sen“	sind	zu	beachten.
11. Klimaschutz 
	 Als	Maßnahmen	zum	Klimaschutz	müssen	die	 Anforderungen	des	Gebäude-
	 energiegesetzes	(GEG)	in	der	jeweils	gültigen	Fassung	nachgewiesen	wer -
den.
12. Leitungsschutzmaßnahmen 
	 Tiefwurzelnde	Bäume	müssen	lt.	DIN	18920	und	den	technischen	Richtlinien	
GW	125	einen	Mindestabstand	von	2,5	m	zu	Versorgungsleitungen	aufwei-
sen.	Wird	dieser	Abstand	unterschritten,	so	sind	die	Ver-	und	Entsorgungslei-
tungen	gegen	Wurzeleinwirkungen	zu	sichern	oder	die	Standorte	der	Bäume	
entsprechend	zu	verschieben.		
	 Pflanzmaßnahmen	im	Nahbereich	zu	Versorgungsleitungen	sind	mit	dem	
Versorgungsträger	abzustimmen.
13.	 Öffentliche	Verkehrsflächen	
	 Die	innerhalb	der	öffentlichen	Verkehrsflächen	dargestellten	Einrichtungen	
(Fahrbahn,	Gehwege	etc.)	sind	unverbindliche	Eintragungen	des	Bestands	
oder	des	Ausbauvorschlags.	Sie	dienen	nur	zur	Erläuterung	der	Planung,	sind	
nicht	Bestandteil	der	Festsetzungen	dieses	Bebauungsplanes	und	können	
bei	der	weiteren	Ausführungsplanung	besonderen	örtlichen	Gegebenheiten	
angepasst	werden.	
14.	 Stellplätze
 
	 Bei	der	Herstellung	von	Stellplätzen	ist	die	Einstellplatzsatzung	der	Wissen -
schaftsstadt	Darmstadt	vom	26.06.2019	zu	beachten.
15. Baumschutzsatzung 
	 Auf	die	Verpflichtung	zur	Einhaltung	der	städtischen	Satzung	zum	Schutze	
des	Baumbestandes	vom	05.04.2004	wird	hingewiesen.
16.	 Pflanzliste
	 Bäume	1.	und	2.	Ordnung:
	 Spitz-Ahorn	(Acer	platanoides)
	 Berg-Ahorn	(Acer	pseudoplatanus)
	 Schwarzerle	(Alnus	glutinosa)
	 Gewöhnliche	Rosskastanie	(Aesculus	hippocastanum)
	 Vogelkirsche	(Prunus	avium)
	 Hängebirke	(Betula	pendula)
	 Rotbuche	(Fagus	sylvatica)
	 Gewöhnliche	Esche	(Fraxinus	excelsior)	
	 Walnuss	(Juglans	regia)	
	 Traubeneiche	(Quercus	petraea)
	 Stieleiche	(Quercus	robur)
	 Winterlinde	(Tilia	cordata)
	 Sommerlinde	(Tilia	platyphyllos)
	 Feld-Ahorn	(Acer	campestre)
	 Hainbuche	(Carpinus	betulus)
	 Zweigriffeliger	Weißdorn	(Crataegus	laevigata)
	 Eingriffeliger	Weißdorn	(Crataegus	monogyna)	
	 Traubenkirsche	(Prunus	padus)	
	 Mehlbeere	(Sorbus	aria)
	 Gewöhnliche	Eberesche	(Sorbus	aucuparia)
	 Speierling	(Sorbus	domestica)
	 Heimische	Sträucher:
	 Feld-Ahorn	(Acer		campestre	als	Heckenpflanze)
	 Felsenbirne	(Amelanchier	lamarckii)
	 Hainbuche	(Carpinus	betulus	als	Heckenpflanze)
	 Kornelkirsche	(Cornus	mas)
	 Roter	Hartriegel	(Cornus	sanguinea)
	 Haselnuss	(Corylus	avellana)	
	 Weißdorn	(Crataegus	spec.)
	 Pfaffenhütchen	(Euonymus	europaeus)
	 Wild-Apfel	(Malus	communis)
	 Schlehdorn	(Prunus	spinosa)
	 Faulbaum	(Rhamnus	frangula)
	 Feld-Rose	(Rosa	arvensis)
	 Hunds-Rose	(Rosa	canina)
	 Büschelrose	(Rosa	multiflora)
	 Bibernell-Rose	(Rosa	pimpinellifolia)
	 Gewöhnlicher	Schneeball	(Viburnum	opulus)
	 Fassadenbegrünung:
	 Pfeifenwinde(Aristolochia	macrophylla)
	 Baumwürger	(Celastrus	orbiculatus)
	 Waldrebe	i.S.	(Clematis	spec.)
	 Efeu	(Hedera	helix)
	 Kletter-Hortensie	(Hydragea	petiolaris)
	 Hecken-Kirsche	i.S.	(Lonicera	spec.)
	 Wilder	Wein	i.S.	(Parthenocissus	spec.)
	 Knöterich	(Polygonatum	aubertii)
	 Kletter-Rosen	i.S.	(Rosa	spec.).
 
            
W

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0089
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.06.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00