2018/2021
Neubau Hölderlin Gymnasium
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40 402 Vorlagen-Nummer 31.05.2021 2018/2021 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 Neubau Hölderlin Gymnasium Unter der DS Nr.: 1097/2021 bringen die Fraktionen Bündnis90/die Grünen, CDU-Fraktion und Volt Fraktion den folgenden Beschlussantrag in den Ausschuss Schule und Weiterbildung ein: Beschluss: Wir beauftragen die Verwaltung, eine Planung für den Neubau des Hölderlin-Gymnasiums an einem Standort vorzulegen und hierfür das benötige Raumangebot unter Berücksichtigung der folgenden Punkte zu entwickeln: Kreative Umsetzungen und Anpassungen des Planungsrahmens für pädagogische Raumkon- zepte an Kölner Schulen bzw. der Schulbaurichtlinie ggf. mit Ausnahmeregelungen Übernahme raumplanerischer Ideen aus den Konzepten von Clusterschulen Prüfung der Möglichkeit, das Gebäude aufzustocken und dabei z.B. Mensa, Bibliothek, Sammlungen, Lehrerzimmer etc. oben drauf zu setzen Einbeziehung von Nebengebäuden, die bisher nicht für schulische Zwecke genutzt wurden (Hausmeisterwohnung, nahegelegene Sporthalle) Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Schulhoffläche im Park oder Teile davon auf dem Gebäude oder im benachbarten Park Zusätzliche Fläche, die nach Beschluss der neuen Stellplatzordnung für Schulen bebaut wer- den kann. Begründung: Nach wie vor sind Schülervertretenden und Elternpflegschaft am Hölderlin-Gymnasium nicht mit der 2 mit dem Neubau einhergehenden vorgesehenen Teilung der Schule auf zwei Standorte einverstan- den. Auch aus politischer Sicht ist die Teilung einer Schule auf mehrere Standorte nur eine absolute Notlösung, wenn keinerlei Alternativen mehr verwirklicht werden können. Seit vielen Jahren wandeln sich die Orte, an denen Kinder lernen, zu Orten selbstorganisierten Mitei- nanders. Schwierig wird es, wenn der politische Handlungsdruck so groß ist, dass keine Zeit bleibt, auch über zukunftsorientierte Schulkonzepte nachzudenken. Denn dann besteht die Gefahr, dass große Ambitionen in banalen Standardlösungen enden, bei denen Architektur und Pädagogik auf der Strecke bleiben. Umso wichtiger ist eine breite Diskussion über die Gestaltung von angemessenen Räumen zum Lernen. In genau dieser Situation befinden wir uns aktuell bei vielen Schulprojekten und auch am Hölderlin-Gymnasium. Düsseldorf präsentiert erfolgreich seine Regenbogen-Clusterschule (https://www.duesseldorf.de/aktuelles/news/detailansicht/newsdetail/die-neue-regenbogenschule- duesseldorfs-erste-clusterschule-geht-an-den-start-1.html) und in der Hamburger Hafencity schlug die anfängliche Ablehnung des „Schulhofes auf dem Dach“ der Hafen City in begeisterte Zustimmung um, als man sich nach der Fertigstellung von der Attraktivi- tät und Einzigartigkeit dieses Freiraumes überzeugen konnte. Die Chance, jetzt Schulen mit zukunftsfähigen Konzepten zu bauen, wollen wir uns nicht nehmen lassen und fordern deshalb als Entscheidungsgrundlage auch Konzepte ein, die kreative Spielräume enthalten, um einen einzigen Schulstandort für das Hölderlingymnasium zu realisieren. Teilungen von Schulen können nur das allerletzte Mittel sein, wenn alle anderen Möglichkeiten, die Schule weiter an einem Standort zu erhalten, geprüft, ausgelotet und ausgeschöpft sind. Stellungnahme der Verwaltung: Zu : Wir beauftragen die Verwaltung, eine Planung für den Neubau des Hölderlin-Gymnasiums an einem Standort vorzulegen und hierfür das benötige Raumangebot unter Berücksichtigung der fol- genden Punkte zu entwickeln: Die Verwaltung verweist auf die Mitteilung DS 2015/2021 und die beiliegende Massenstudie, die die Risiken eines Neubaus am Standort Graf-Adolf-Str. aufzeigen. Im weiteren Verfahren ist im Rahmen des GU/TU-Paketes festzustellen, ob eine Realisierung auf einem Grundstück möglich ist oder ob dies auf zwei Standorten realisiert werden muss. Zu : Kreative Umsetzungen und Anpassungen des Planungsrahmens für pädagogische Raumkon- zepte an Kölner Schulen bzw. der Schulbaurichtlinie ggf. mit Ausnahmeregelungen: Die vom Rat der Stadt Köln beschlossene Schulbauleitlinie der Stadt Köln legt die benötigten Flächen für alle Schulformen mit den jeweils möglichen Zügigkeiten fest. Sie legt ebenfalls fest, dass die Schulen am Planungsprozess zu beteiligen sind und die Anordnung und Funktionszuordnung der Räume zueinander abgestimmt werden sollen und die schulischen Schwerpunkte (z.B. MINT, Spra- chen, Kunst, Musik, Sport) berücksichtigt werden sollen. Der Planungsrahmen für pädagogische 3 Raumkonzepte für Kölner Schulen (Planungsrahmen) präzisiert die Schulbauleitlinie, in dem sie einen Rahmen für die Abstimmungen und Beteiligungen der Schulen definiert und Raumfunktionszusam- menhänge vorschlägt. Raum- oder Flächenvorgaben der Schulbauleitlinie der Stadt Köln werden durch den Planungsrahmen nicht beeinflusst. Die in der Schulbauleitlinie vorgegebenen Flächenan- gaben beschreiben aus Sicht der Verwaltung die tatsächlich benötigten Flächen, um eine Klassenfre- quenz von 31 Lernenden je Klasse aufnehmen zu können. Neben den Schulbauleitlinien der Stadt Köln ergeben sich aus verschiedensten Anforderungen nach den Arbeitsschutzgesetzen, den Unfall- verhütungsvorschriften oder des Brandschutzes nicht zu unterschreitende Raumgrößen u.a. insbe- sondere in Fachräumen, denen die Schulbauleitlinie entspricht. Zu : Übernahme raumplanerischer Ideen aus den Konzepten von Clusterschulen: Entsprechend den Anforderungen des Schulgesetzes ( § 76 Schulgesetz NRW) aber auch der Schul- bauleitlinie erfolgt bei der Planung von Schulneubauten immer eine Beteiligung der Schule (soweit es um eine bereits bestehende Schule geht). Diese Beteiligung in umfänglicher Form, in Anlehnung an die Honorarordnung Architekten und Ingenieure (HOAI) Phase Null genannt, erfolgt im Rahmen der Erarbeitung des Auftrages (Bausoll 1) an die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, damit die Anforde- rungen aus der Phase Null so frühzeitig in die Planung einfließen, dass spätere Änderungen oder Anpassung bereits erfolgter Planungsschritte vermieden werden. Cluster und offene Lernlandschaften sind Kern des Planungsrahmens. Es hat mit dem Hölderlin Gymnasium eine umfängliche Phase Null stattgefunden und es sind losgelöst von der Standortfrage Cluster vereinbart und berücksichtigt. Zu : Prüfung der Möglichkeit, das Gebäude aufzustocken und dabei z.B. Mensa, Bibliothek, Samm- lungen, Lehrerzimmer etc. oben drauf zu setzen: Die mögliche Geschossigkeit (Höhe des Gebäudes) ist in der Massenstudie mit bearbeitet. (siehe DS 2015/2021). Im naturwissenschaftlichen Bereich sind Sammlungen unmittelbar neben den Experi- mentierräumen aus Gründen der Unfallverhütung anzuordnen. Zu: Einbeziehung von Nebengebäuden, die bisher nicht für schulische Zwecke genutzt wurden (Hausmeisterwohnung, nahegelegene Sporthalle): Diese sind bereits in der Massenstudie berücksichtigt (siehe DS 2015/2021) Zu: Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Schulhoffläche im Park oder Teile davon auf dem Ge- bäude oder im benachbarten Park: Dies ist genehmigungsbedürftig. In vorliegenden Fall verweist die Massenstudie auf den denkmalge- schützten Rosengarten. Die Schulhoffläche beeinflusst jedoch auch nach der Massenstudie die bau- 4 rechtlichen Risiken nicht. Zu: Zusätzliche Fläche, die nach Beschluss der neuen Stellplatzordnung für Schulen bebaut werden kann: Die neue Stellplatzordnung ist leider noch nicht beschlossen und damit auch noch nicht rechtskräftig. Die Massenstudie geht korrekterweise von der nach geltender Rechtslage baurechtlich genehmi- gungsfähigen Mindestanzahl von Stellplätzen aus. Hierbei ist eine maximale Reduzierung unter Be- rücksichtigung des ÖPNV-Faktor bereits vorgenommen worden. Das Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln hat im Jahre 2016 den Planungsrahmen für pädagogi- sche Raumkonzepte an Kölner Schulen auf der Grundlage der beiden Modellprojekte Bildungsland- schaft Altstadt Nord (BAN) und Heliosschulen entwickelt. Dieses Konzept wurde dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung im Sommer 2016 in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Betriebsaus- schuss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorgestellt und von den Mitgliedern beider Ausschüsse einhellig begrüßt. Dieser Planungsrahmen wurde wenig später in den Referenzrahmen Gute Schule des Landes NRW übernommen. Der Städtetag Nordrhein-Westfalen entwickelte in den Folgejahren mit der Arbeitsgruppe Schulbau die „ Handreichung Schulbau“ des Städtetages unter Mitwirkung des Amtes für Schulentwicklung, des Bauaufsichtsamtes und der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln. Das Qualitätsinstitut Schule des Landes NRW (Qualis) führte zum Thema pädagogische Architektur mehrere große Veranstaltungen durch. Der Planungsrahmen der Stadt Köln und dessen Entwicklung waren jeweils von Mitarbeitenden der Stadt Köln vorgestellte Best-Practise-Beispiele. Das Ministeri- um für Schule und Bildung NRW plant mit Qualis eine Fortbildungsreihe für Lehrende. Beispielgebend wird wiederum der Planungsrahmen sein und ein Teil der Fortbildung soll in dem Räumen der BAN stattfinden. Im November 2019 führte die Stadt Düsseldorf das Symposium Schulbau im urbanen Raum durch. Die Stadt Köln war vertreten und stellte den Planungsrahmen vor. Die Stadt Düsseldorf bedankte sich bei der Stadt Köln für das Konzept, dass man „so übernommen habe“. Tatsächlich ent- spricht die per Link im Beschlussantrag dargestellte Düsseldorfer Schule diesem Konzept, damit dem Planungsrahmen der Stadt Köln, der selbstverständlich auch Grundlage für den Beteiligungsprozess mit dem Hölderlin Gymnasium war und Grundlage für den Auftrag an die Gebäudewirtschaft sein wird. Im nächsten Schritt erfolgt nun die Formulierung des sog. „Bausoll 1“, mit dem die Bedarfsplanung und der Planungsauftrag sowie die Volumenstudie der städtischen Gebäudewirtschaft übergeben werden. Von dort aus erfolgt dann die Vergabe an einen Totalunternehmer, der auch die Planung übernehmen wird. In dieser Planung wird sich sodann entscheiden, ob eine Lösung an einem oder 5 mehreren Standorten erfolgt und um welchen Standort oder welche Standorte es sich dabei handeln wird. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Graf-Adolf-Straße
- Im Park
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Details
- Aktenzeichen
- 2018/2021
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 31.05.2021
- Erstellt
- 26.05.2021 17:15