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2018/2021

Neubau Hölderlin Gymnasium

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 31.05.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 07.06.2021

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

10324 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/40 
402 
Vorlagen-Nummer 31.05.2021 
 2018/2021 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 07.06.2021 
 
Neubau Hölderlin Gymnasium 
Unter der DS Nr.: 1097/2021 bringen die Fraktionen Bündnis90/die Grünen, CDU-Fraktion und Volt 
Fraktion den folgenden Beschlussantrag in den Ausschuss Schule und Weiterbildung ein: 
 
Beschluss: 
Wir beauftragen die Verwaltung, eine Planung für den Neubau des Hölderlin-Gymnasiums an einem 
Standort vorzulegen und hierfür das benötige Raumangebot unter Berücksichtigung der folgenden 
Punkte zu entwickeln: 
 
 Kreative Umsetzungen und Anpassungen des Planungsrahmens für pädagogische Raumkon-
zepte an Kölner Schulen bzw. der Schulbaurichtlinie ggf. mit Ausnahmeregelungen 
 
 Übernahme raumplanerischer Ideen aus den Konzepten von Clusterschulen 
 
 Prüfung der Möglichkeit, das Gebäude aufzustocken und dabei z.B.  Mensa, Bibliothek, 
Sammlungen, Lehrerzimmer etc. oben drauf zu setzen 
 
 Einbeziehung von Nebengebäuden, die bisher nicht für schulische Zwecke genutzt wurden 
(Hausmeisterwohnung, nahegelegene Sporthalle) 
 
 Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Schulhoffläche im Park oder Teile davon auf dem 
Gebäude oder im benachbarten Park 
 
 Zusätzliche Fläche, die nach Beschluss der neuen Stellplatzordnung für Schulen bebaut wer-
den kann. 
 
Begründung: 
 
Nach wie vor sind Schülervertretenden und Elternpflegschaft am Hölderlin-Gymnasium nicht mit der

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mit dem Neubau einhergehenden vorgesehenen Teilung der Schule auf zwei Standorte einverstan-
den. Auch aus politischer Sicht ist die Teilung einer Schule auf mehrere Standorte nur eine absolute 
Notlösung, wenn keinerlei Alternativen mehr verwirklicht werden können. 
Seit vielen Jahren wandeln sich die Orte, an denen Kinder lernen, zu Orten selbstorganisierten Mitei-
nanders. Schwierig wird es, wenn der politische Handlungsdruck so groß ist, dass keine Zeit bleibt, 
auch über zukunftsorientierte Schulkonzepte nachzudenken. Denn dann besteht die Gefahr, dass 
große Ambitionen in banalen Standardlösungen enden, bei denen Architektur und Pädagogik auf der 
Strecke bleiben. Umso wichtiger ist eine breite Diskussion über die Gestaltung von angemessenen 
Räumen zum Lernen. In genau dieser Situation befinden wir uns aktuell bei vielen Schulprojekten und 
auch am Hölderlin-Gymnasium.  
Düsseldorf präsentiert erfolgreich seine Regenbogen-Clusterschule 
(https://www.duesseldorf.de/aktuelles/news/detailansicht/newsdetail/die-neue-regenbogenschule-
duesseldorfs-erste-clusterschule-geht-an-den-start-1.html) 
und in der Hamburger Hafencity schlug die anfängliche Ablehnung des „Schulhofes auf dem Dach“ 
der Hafen City in begeisterte Zustimmung um, als man sich nach der Fertigstellung von der Attraktivi-
tät und Einzigartigkeit dieses Freiraumes überzeugen konnte.   
Die Chance, jetzt Schulen mit zukunftsfähigen Konzepten zu bauen, wollen wir uns nicht nehmen 
lassen und fordern deshalb als Entscheidungsgrundlage auch Konzepte ein, die  kreative Spielräume 
enthalten, um einen einzigen Schulstandort für das Hölderlingymnasium zu realisieren. Teilungen von 
Schulen können nur das allerletzte Mittel sein, wenn alle anderen Möglichkeiten, die Schule weiter an 
einem Standort zu erhalten, geprüft, ausgelotet und ausgeschöpft sind. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu :  Wir beauftragen die Verwaltung, eine Planung für den Neubau des Hölderlin-Gymnasiums an 
einem Standort vorzulegen und hierfür das benötige Raumangebot unter Berücksichtigung der fol-
genden Punkte zu entwickeln: 
 
Die Verwaltung verweist auf die Mitteilung DS 2015/2021 und die beiliegende Massenstudie, die die 
Risiken eines Neubaus am Standort Graf-Adolf-Str. aufzeigen.  
Im weiteren Verfahren ist im Rahmen des GU/TU-Paketes festzustellen, ob eine Realisierung auf 
einem Grundstück möglich ist oder ob dies auf zwei Standorten realisiert werden muss.  
 
Zu : Kreative Umsetzungen und Anpassungen des Planungsrahmens für pädagogische Raumkon-
zepte an Kölner Schulen bzw. der Schulbaurichtlinie ggf. mit Ausnahmeregelungen:  
 
Die vom Rat der Stadt Köln beschlossene Schulbauleitlinie der Stadt Köln legt die benötigten Flächen 
für alle Schulformen mit den jeweils möglichen Zügigkeiten fest. Sie legt ebenfalls fest, dass die 
Schulen am Planungsprozess zu beteiligen sind und die Anordnung und Funktionszuordnung der 
Räume zueinander abgestimmt werden sollen und die schulischen Schwerpunkte (z.B. MINT, Spra-
chen, Kunst, Musik, Sport) berücksichtigt werden sollen. Der Planungsrahmen für pädagogische

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Raumkonzepte für Kölner Schulen (Planungsrahmen) präzisiert die Schulbauleitlinie, in dem sie einen 
Rahmen für die Abstimmungen und Beteiligungen der Schulen definiert und Raumfunktionszusam-
menhänge vorschlägt. Raum- oder Flächenvorgaben der Schulbauleitlinie der Stadt Köln werden 
durch den Planungsrahmen nicht beeinflusst. Die in der Schulbauleitlinie vorgegebenen Flächenan-
gaben beschreiben aus Sicht der Verwaltung die tatsächlich benötigten Flächen, um eine Klassenfre-
quenz von 31 Lernenden je Klasse aufnehmen zu können. Neben den Schulbauleitlinien der Stadt 
Köln ergeben sich aus verschiedensten Anforderungen nach den Arbeitsschutzgesetzen, den Unfall-
verhütungsvorschriften oder des Brandschutzes nicht zu unterschreitende Raumgrößen u.a. insbe-
sondere in Fachräumen, denen die Schulbauleitlinie entspricht.  
 
Zu : Übernahme raumplanerischer Ideen aus den Konzepten von Clusterschulen:  
 
Entsprechend den Anforderungen des Schulgesetzes ( § 76 Schulgesetz NRW) aber auch der Schul-
bauleitlinie erfolgt bei der Planung von Schulneubauten immer eine Beteiligung der Schule (soweit es 
um eine bereits bestehende Schule geht). Diese Beteiligung in umfänglicher Form, in Anlehnung an 
die Honorarordnung Architekten und Ingenieure (HOAI) Phase Null genannt, erfolgt im Rahmen der 
Erarbeitung des Auftrages (Bausoll 1) an die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, damit die Anforde-
rungen aus der Phase Null so frühzeitig in die Planung einfließen, dass spätere Änderungen oder 
Anpassung bereits erfolgter Planungsschritte vermieden werden. Cluster und offene Lernlandschaften 
sind Kern des Planungsrahmens. Es hat mit dem Hölderlin Gymnasium eine umfängliche Phase Null 
stattgefunden und es sind losgelöst von der Standortfrage Cluster vereinbart und berücksichtigt. 
 
Zu : Prüfung der Möglichkeit, das Gebäude aufzustocken und dabei z.B.  Mensa, Bibliothek, Samm-
lungen, Lehrerzimmer etc. oben drauf zu setzen: 
 
Die mögliche Geschossigkeit (Höhe des Gebäudes) ist in der Massenstudie mit bearbeitet. (siehe DS 
2015/2021). Im naturwissenschaftlichen Bereich sind Sammlungen unmittelbar neben den Experi-
mentierräumen aus Gründen der Unfallverhütung anzuordnen. 
 
Zu: Einbeziehung von Nebengebäuden, die bisher nicht für schulische Zwecke genutzt wurden 
(Hausmeisterwohnung, nahegelegene Sporthalle): 
 
Diese sind bereits in der Massenstudie berücksichtigt (siehe DS 2015/2021) 
 
Zu: Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Schulhoffläche im Park oder Teile davon auf dem Ge-
bäude oder im benachbarten Park: 
 
Dies ist genehmigungsbedürftig. In vorliegenden Fall verweist die Massenstudie auf den denkmalge-
schützten Rosengarten. Die Schulhoffläche beeinflusst jedoch auch nach der Massenstudie die bau-

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rechtlichen Risiken nicht.  
 
Zu: Zusätzliche Fläche, die nach Beschluss der neuen Stellplatzordnung für Schulen bebaut werden 
kann:  
 
Die neue Stellplatzordnung ist leider noch nicht beschlossen und damit auch noch nicht rechtskräftig. 
Die Massenstudie geht korrekterweise von der nach geltender Rechtslage baurechtlich genehmi-
gungsfähigen Mindestanzahl von Stellplätzen aus. Hierbei ist eine maximale Reduzierung unter Be-
rücksichtigung des ÖPNV-Faktor bereits vorgenommen worden. 
 
 
Das Amt für Schulentwicklung der Stadt Köln hat im Jahre 2016 den Planungsrahmen für pädagogi-
sche Raumkonzepte an Kölner Schulen auf der Grundlage der beiden Modellprojekte Bildungsland-
schaft Altstadt Nord (BAN) und Heliosschulen entwickelt. Dieses Konzept wurde dem Ausschuss für 
Schule und Weiterbildung im Sommer 2016 in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Betriebsaus-
schuss der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln vorgestellt und von den Mitgliedern beider Ausschüsse 
einhellig begrüßt.  
Dieser Planungsrahmen wurde wenig später in den Referenzrahmen Gute Schule des Landes NRW 
übernommen.  
Der Städtetag Nordrhein-Westfalen entwickelte in den Folgejahren mit der Arbeitsgruppe Schulbau 
die „ Handreichung Schulbau“ des Städtetages unter Mitwirkung des Amtes für Schulentwicklung, des 
Bauaufsichtsamtes und der Berufsfeuerwehr der Stadt Köln. 
Das Qualitätsinstitut Schule des Landes NRW (Qualis) führte zum Thema pädagogische Architektur 
mehrere große Veranstaltungen durch. Der Planungsrahmen der Stadt Köln und dessen Entwicklung 
waren jeweils von Mitarbeitenden der Stadt Köln vorgestellte Best-Practise-Beispiele. Das Ministeri-
um für Schule und Bildung NRW plant mit Qualis eine Fortbildungsreihe für Lehrende. Beispielgebend 
wird wiederum der Planungsrahmen sein und ein Teil der Fortbildung soll in dem Räumen der BAN 
stattfinden. Im November 2019 führte die Stadt Düsseldorf das Symposium Schulbau im urbanen 
Raum durch. Die Stadt Köln war vertreten und stellte den Planungsrahmen vor. Die Stadt Düsseldorf 
bedankte sich bei der Stadt Köln für das Konzept, dass man „so übernommen habe“. Tatsächlich ent-
spricht die per Link im Beschlussantrag dargestellte Düsseldorfer Schule diesem Konzept, damit dem 
Planungsrahmen der Stadt Köln, der selbstverständlich auch Grundlage für den Beteiligungsprozess 
mit dem Hölderlin Gymnasium war und Grundlage für den Auftrag an die Gebäudewirtschaft sein 
wird. 
 
Im nächsten Schritt erfolgt nun die Formulierung des sog. „Bausoll 1“, mit dem die Bedarfsplanung 
und der Planungsauftrag sowie die Volumenstudie der städtischen Gebäudewirtschaft übergeben 
werden. Von dort aus erfolgt dann die Vergabe an einen Totalunternehmer, der auch die Planung 
übernehmen wird. In dieser Planung wird sich sodann entscheiden, ob eine Lösung an einem oder

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mehreren Standorten erfolgt und um welchen Standort oder welche Standorte es sich dabei handeln 
wird. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

07.06.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Graf-Adolf-Straße
  • Im Park

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Details

Aktenzeichen
2018/2021
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
31.05.2021
Erstellt
26.05.2021 17:15