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2103/2018

Beratung des Entwurfs des Haushaltes 2019 und Festsetzung der bezirksorientierten Mittel für das Haushaltsjahr 2019

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 10.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 20.09.2018, TOP 9.1.6

Aufteilung BezMittel

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Aufteilung BezMittel

1381 Zeichen

BV-5
Teilergebnis-
plan
Bezeichnung Teilergebnis-
/finanzplan Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019
0301 Schulträgeraufgaben 3.400,00 4.500,00 6.500,00 6.600,00 6.600,00 
0416 Kulturförderung 1.300,00 1.700,00 2.500,00 2.600,00 2.600,00 
0504 Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen 13.000,00 17.100,00 24.000,00 24.200,00 24.200,00
0507
Betrieb, Unterhaltung und 
Förderung von Bürgerhäusern und -
zentren
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
0604 Kinder- und Jugendarbeit 30.000,00 40.000,00 57.000,00 57.200,00 57.200,00 
0801 Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten 3.000,00 4.000,00 5.700,00 6.000,00 6.000,00 
1301 Öffentliches Grün, Wald- und 
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 4.500,00 5.800,00 9.500,00 9.700,00 9.700,00 
55.200,00 73.100,00 105.200,00 106.300,00 106.300,00
Teilergebnis-
plan
Bezeichnung Teilergebnis-
/finanzplan Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019
0111 Innere Verwaltung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
0301 Schulträgeraufgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
0604 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
1201 Verkehrsflächen- und Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtsummen
Investiver Bereich
Konsumtiver Bereich
Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NW
Gesamtsummen
Seite 1 von 1

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

2597 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2103/2018 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Beratung des Entwurfs des Haushaltes 2019 und Festsetzung der bezirksorientierten Mittel für 
das Haushaltsjahr 2019 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen müssen bis zum 13.09.2018 vorliegen, die Be-
zirksvertretung Nippes tagt das nächste Mal jedoch erst am 20.09.2018. 
 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Haushaltssatzung 2019, den Haushaltsplan 2019 einschließ-
lich Finanzplanung bis 2022, den Bezirkshaushalt und den Anlagenband zur Kenntnis. 
 
Die Bezirksvertretung Nippes begrüßt ausdrücklich die angestrebte und teilweise bereits umbesetzte 
Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Bezirke und bittet den Rat, diesen Weg fortzusetzen. 
 
Sie beschließt weiter die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO für 
das Haushaltsjahr 2019 unter Bezug auf den Ratsbeschluss vom 29.08.2018 in Höhe von 106.300 
EUR. Die Mittel werden gemäß Anlage 1 aufgeteilt. 
 
Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen, die aus bezirksorientierten Mitteln gefördert 
und finanziert werden sollen, sind der Bezirksvertretung Nippes zur Entscheidung vorzulegen. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift

2 
 
Begründung: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.08.2018 den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur 
weiteren Bearbeitung u.a. in die Bezirksvertretungen verwiesen. 
Die Gemeindeordnung NRW sieht vor, dass die Bezirksvertretungen die Ihnen zugewiesenen Aufga-
ben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Ver-
wendungszweck eines Teils dieser Mittel alleine entscheiden können. Die bezirksorientierten Mittel für 
das Haushaltsjahr 2019 werden im Teilergebnisplan 1801 auf 971.000 EUR festgesetzt. 
Ausgehend von einem Sockelbetrag pro Stadtbezirk von 30.000 EUR und einem Kopfbetrag von 0,65 
EUR pro Einwohner, wobei nur Einwohner mit Hauptwohnsitz berücksichtigt werden, entfallen auf den 
Stadtbezirk Nippes 106.300 EUR. 
Die Bezirksvertretung Nippes hat nunmehr gem. § 37 GO NRW über die sachliche Verwendung die-
ser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden.

Beratungsverlauf (1)

20.09.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2103/2018
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
10.09.2018
Erstellt
19.06.2018 10:44