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Beratung des Entwurfs des Haushaltes 2019 und Festsetzung der bezirksorientierten Mittel für das Haushaltsjahr 2019

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 2103/2018 vom 10.09.2018

Stand: Am 20.09.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.

Dokumente

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    BV-5 Teilergebnis- plan Bezeichnung Teilergebnis- /finanzplan Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 0301 Schulträgeraufgaben 3.400,00 4.500,00 6.500,00 6.600,00 6.600,00 0416 Kulturförderung 1.300,00 1.700,00 2.500,00 2.600,00 2.600,00 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 13.000,00 17.100,00 24.000,00 24.200,00 24.200,00 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und - zentren 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0604 Kinder- und Jugendarbeit 30.000,00 40.000,00 57.000,00 57.200,00 57.200,00 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 3.000,00 4.000,00 5.700,00 6.000,00 6.000,00 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 4.500,00 5.800,00 9.500,00 9.700,00 9.700,00 55.200,00 73.100,00 105.200,00 106.300,00 106.300,00 Teilergebnis- plan Bezeichnung Teilergebnis- /finanzplan Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 Ansatz 2019 0111 Innere Verwaltung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0301 Schulträgeraufgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0604 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1201 Verkehrsflächen- und Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtsummen Investiver Bereich Konsumtiver Bereich Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NW Gesamtsummen Seite 1 von 1
  • Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 2103/2018 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Beratung des Entwurfs des Haushaltes 2019 und Festsetzung der bezirksorientierten Mittel für das Haushaltsjahr 2019 Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Begründung für die Dringlichkeit: Die Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen müssen bis zum 13.09.2018 vorliegen, die Be- zirksvertretung Nippes tagt das nächste Mal jedoch erst am 20.09.2018. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes nimmt die Haushaltssatzung 2019, den Haushaltsplan 2019 einschließ- lich Finanzplanung bis 2022, den Bezirkshaushalt und den Anlagenband zur Kenntnis. Die Bezirksvertretung Nippes begrüßt ausdrücklich die angestrebte und teilweise bereits umbesetzte Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Bezirke und bittet den Rat, diesen Weg fortzusetzen. Sie beschließt weiter die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO für das Haushaltsjahr 2019 unter Bezug auf den Ratsbeschluss vom 29.08.2018 in Höhe von 106.300 EUR. Die Mittel werden gemäß Anlage 1 aufgeteilt. Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen, die aus bezirksorientierten Mitteln gefördert und finanziert werden sollen, sind der Bezirksvertretung Nippes zur Entscheidung vorzulegen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 2 Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.08.2018 den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur weiteren Bearbeitung u.a. in die Bezirksvertretungen verwiesen. Die Gemeindeordnung NRW sieht vor, dass die Bezirksvertretungen die Ihnen zugewiesenen Aufga- ben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Ver- wendungszweck eines Teils dieser Mittel alleine entscheiden können. Die bezirksorientierten Mittel für das Haushaltsjahr 2019 werden im Teilergebnisplan 1801 auf 971.000 EUR festgesetzt. Ausgehend von einem Sockelbetrag pro Stadtbezirk von 30.000 EUR und einem Kopfbetrag von 0,65 EUR pro Einwohner, wobei nur Einwohner mit Hauptwohnsitz berücksichtigt werden, entfallen auf den Stadtbezirk Nippes 106.300 EUR. Die Bezirksvertretung Nippes hat nunmehr gem. § 37 GO NRW über die sachliche Verwendung die- ser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden.

Beratungsverlauf

  1. 20.09.2018

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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