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1844/2017

KölnTourismus: Bestellung eines Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 28.06.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.07.2017, TOP 17.5

Anlage 1 - Wahlvorschlagsliste Wahlvorstand

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Wahlvorschlagsliste Wahlvorstand

2372 Zeichen

Bussenius, Annette

Von: Höller, Frank

Gesendet: Freitag, 9. Juni 2017 12:44

An: Bussenius, Annette

Betreff: WG: KölnTourismus GmbH: Wahlergebnis der Vorschlagsliste

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Bitte Ratsvorlage für den 11.07. vorbereiten

Von: Bauer, Max [mailto:Max.Bauer@koelntourismus.de]

Gesendet: Freitag, 9. Juni 2017 11:38

An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin

Cc: Höller, Frank; Rombach, Jan Dr.; Sommer, Josef; KölnTourismus - Betriebsrat

Betreff: KölnTourismus GmbH: Wahlergebnis der Vorschlagsliste Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,

in der Ratssitzung vom 20.12.2016 wurden Änderungen/Ergänzungen im Gesellschaftsvertrag der KölnTourismus
GmbH beschlossen und somit an die neuen Regelungen des $108a GO NRW bezüglich der
Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten angepasst.

Daher war es notwendig, eine Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen
und Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten zu wählen. Diese Wahl hat gemäß der Wahlverordnung
für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO vom
17.02.2015) am 08. Juni 2017 stattgefunden.

Heute möchten wir Sie über das Ergebnis gem. 820 Abs. 3 AvArWahlVO informieren.

Auf die Vorschlagsliste zur Entsendung der/des neuen Arbeitnehmervertreterin/Arbeitnehmervertreters zur
Behandlung in einer der nächsten Ratssitzungen wurden gewählt:

Herr Stefan Hoff mit Stellvertreterin Frau Susanne Reinke 48 Stimmen
Frau Nadine Rausch mit Stellvertreterin Frau Judith Blümcke 18 Stimmen

Ist es möglich, dieses Thema in der Ratssitzung am 11. Juli 2017 zu behandeln? Gemäß Information der Kämmerei
vom 14. Februar 2017 ist der frühestmögliche voraussichtliche Beginn der Amtszeit der/des neuen
Arbeitnehmervertreterin /Arbeitnehmervertreters am 12. Juli 2017. Falls ja, würden wir uns über eine
Benachrichtigung über die/den in der Ratssitzung am 11. Juli 2017 gewählte/n Kandidatin/Kandidaten freuen.

Vielen Dank und freundliche Grüße,
Max Bauer
(Betriebswahlvorstandsvorsitzender)

Mit freundlichen Grüßen | kind regards

i. A. Max Bauer

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50667 Köln | Germany

Telefon: +49 221 346 43 243 | Telefax: +49 221 346 43 249

Beschlussvorlage Rat

6838 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 1844/2017 
Freigabedatum 
28.06.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
KölnTourismus: Bestellung eines Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln bestellt gemäß § 108a – Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Auf-
sichtsräten – GO NRW folgenden Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der KölnTourismus 
GmbH:  
 
Herrn Stefan Hoff 
 
Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Rats-
sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden.  
 
 
Alternativer Beschlussvorschlag: 
 
Der Rat der Stadt Köln bestellt gemäß § 108a-Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichts-
räten - GO NRW folgende Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH: 
 
Frau Nadine Rausch 
 
Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Rats-
sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden.  
 
 
 
 
Rat 11.07.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Durch das Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts vom 21.12.2010 wurde mit dem 
neuen § 108a erstmals eine Regelung zur freiwilligen Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen 
Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsgesellschaften in die Gemeindeordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW) aufgenommen. Ziel der neuen Vorschrift ist es, für gemeindliche Unter-
nehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform unter Beachtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit 
einer Arbeitnehmermitbestimmung zu eröffnen, soweit im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Auf-
sichtsrat vorgesehen ist. Die bisher vorgesehene Direktwahl wird abgelöst durch die Bestellung der 
Arbeitnehmervertreter durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendige demokratische Legitima-
tion der Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal beherrschten Gesellschaf-
ten um. Eine Neufassung des § 108a GO NRW ist am 10.02.2015 in Kraft getreten.  
 
Der Gesellschaftsvertrag der KölnTourismus GmbH, der schon vorher ein Arbeitnehmermandat im 
Aufsichtsrat vorsah, wurde an die neuen Regelungen des § 108a GO angepasst. Der Rat der Stadt 
Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der KölnTou-
rismus GmbH beschlossen. 
Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erfolgt am 20.06.2017.  
In § 10 des zu beurkundenden Gesellschaftsvertrages der KölnTourismus GmbH ist die Zusammen-
setzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt:  
(1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 9 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an: 
a) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder ein von ihr bzw. 
ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde 
b) sieben vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder 
c) ein Arbeitnehmervertreter, der nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO NRW 
vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der Wahl-
verordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Auf-
sichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt wird. 
 
Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftigten des 
Unternehmens gewählten Vorschlagsliste den in den fakultativen Aufsichtsrat der KölnTourismus 
GmbH zu entsenden Arbeitnehmervertreter bzw. die zu entsendende Arbeitnehmervertreterin. Die 
Bestellung bedarf eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. 
Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreter 
enthalten. Der Rat hat das Recht, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder sämtliche 
Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. In diesem Fall können die Be-
schäftigten eine neue Vorschlagsliste wählen; Sätze 1 bis 4 von § 108a GO NRW gelten entspre-
chend. Im Falle einer erneuten Zurückweisung der Vorschläge durch den Rat bleiben die für die Ar-
beitnehmervertreter vorgesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt. 
Der Betriebswahlvorstand der KölnTourismus GmbH hat mit Schreiben vom 9. Juni 2017 das Ergeb-
nis der Wahl der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen 
und Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH mitgeteilt (vgl. Anlage). 
Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgte auf der Grundlage des § 108a der Gemeindeordnung für das 
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 7 der Verordnung über das Verfahren für die Wahl

3 
einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertretern/-innen in fakul-
tativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) aufgrund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Be-
schäftigten. 
 
Vorgeschlagen wurden: 
 
Herr Stefan Hof      (48 Stimmen) 
Frau Nadine Rausch     (18 Stimmen) 
 
Der Gesellschaftervertrag der KölnTourismus GmbH sieht keine Entsendung eines Ersatzvertreters 
bzw. Stellvertreters für den Arbeitnehmervertreter vor. Da laut Gesellschaftsvertrag der KölnTouris-
mus GmbH nur ein Aufsichtsratsmandat mit Arbeitnehmern zu besetzen ist, darf gemäß § 108a 
Abs. 2 S. 2 GO NRW nur bestellt werden, wer als Arbeitnehmer bei der KölnTourismus GmbH be-
schäftigt ist.  
 
Die Amtszeit der vom Rat der Stadt Köln entsandten Aufsichtsratsmitglieder – einschließlich des Ar-
beitnehmervertreters – entspricht jeweils der Wahlzeit des Rats der Stadt Köln, mit der Maßgabe, 
dass sie mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln über die Entsendung in den Aufsichtsrat be-
ginnt und mit der Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder durch den nach Ablauf der Wahlzeit neu 
gewählten Rat der Stadt Köln endet. 
Unbeschadet vorstehender Regelung scheidet ein Aufsichtsratsmitglied bei Wegfall der Vorausset-
zung, die für seine Entsendung in den Aufsichtsrat bestimmend war, aus dem Aufsichtsrat aus. 
 
Ein Aufsichtsratsmitglied (auch der Arbeitnehmervertreter) kann von dem Entsendungsberechtigten 
jederzeit abberufen werden. Verliert ein vom Rat bestellter Arbeitnehmervertreter, der als Arbeitneh-
mer im Unternehmen beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen, muss der 
Rat ihn entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 aus seinem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen 
(vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). 
 
Für den abberufenen oder aus sonstigen Gründen aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Arbeit-
nehmervertreter gilt für die Nachbesetzung das Verfahren nach § 108a Abs. 8 GO NRW. 
 
 
Anlage: 
Vorschlagsliste für die Bestellung des Arbeitnehmervertreters (Schreiben/Mail des Betriebswahlvor-
standes der KölnTourismus GmbH vom 9. Juni 2017).

Beratungsverlauf (1)

11.07.2017 Rat
TOP 17.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kardinal-Höffner-Platz 1

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Details

Aktenzeichen
1844/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
28.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27