1844/2017
KölnTourismus: Bestellung eines Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat
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Anlage 1 - Wahlvorschlagsliste Wahlvorstand
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Bussenius, Annette Von: Höller, Frank Gesendet: Freitag, 9. Juni 2017 12:44 An: Bussenius, Annette Betreff: WG: KölnTourismus GmbH: Wahlergebnis der Vorschlagsliste Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Bitte Ratsvorlage für den 11.07. vorbereiten Von: Bauer, Max [mailto:Max.Bauer@koelntourismus.de] Gesendet: Freitag, 9. Juni 2017 11:38 An: 01 Poststelle Oberbürgermeisterin Cc: Höller, Frank; Rombach, Jan Dr.; Sommer, Josef; KölnTourismus - Betriebsrat Betreff: KölnTourismus GmbH: Wahlergebnis der Vorschlagsliste Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, in der Ratssitzung vom 20.12.2016 wurden Änderungen/Ergänzungen im Gesellschaftsvertrag der KölnTourismus GmbH beschlossen und somit an die neuen Regelungen des $108a GO NRW bezüglich der Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten angepasst. Daher war es notwendig, eine Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten zu wählen. Diese Wahl hat gemäß der Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO vom 17.02.2015) am 08. Juni 2017 stattgefunden. Heute möchten wir Sie über das Ergebnis gem. 820 Abs. 3 AvArWahlVO informieren. Auf die Vorschlagsliste zur Entsendung der/des neuen Arbeitnehmervertreterin/Arbeitnehmervertreters zur Behandlung in einer der nächsten Ratssitzungen wurden gewählt: Herr Stefan Hoff mit Stellvertreterin Frau Susanne Reinke 48 Stimmen Frau Nadine Rausch mit Stellvertreterin Frau Judith Blümcke 18 Stimmen Ist es möglich, dieses Thema in der Ratssitzung am 11. Juli 2017 zu behandeln? Gemäß Information der Kämmerei vom 14. Februar 2017 ist der frühestmögliche voraussichtliche Beginn der Amtszeit der/des neuen Arbeitnehmervertreterin /Arbeitnehmervertreters am 12. Juli 2017. Falls ja, würden wir uns über eine Benachrichtigung über die/den in der Ratssitzung am 11. Juli 2017 gewählte/n Kandidatin/Kandidaten freuen. Vielen Dank und freundliche Grüße, Max Bauer (Betriebswahlvorstandsvorsitzender) Mit freundlichen Grüßen | kind regards i. A. Max Bauer Internet, Social Media & E-Commerce KölnTourismus GmbH | Cologne Tourist Board Kardinal-Höffner-Platz 1 50667 Köln | Germany Telefon: +49 221 346 43 243 | Telefax: +49 221 346 43 249
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 1844/2017 Freigabedatum 28.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff KölnTourismus: Bestellung eines Arbeitnehmervertreters in den Aufsichtsrat Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln bestellt gemäß § 108a – Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Auf- sichtsräten – GO NRW folgenden Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH: Herrn Stefan Hoff Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Rats- sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Alternativer Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Köln bestellt gemäß § 108a-Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichts- räten - GO NRW folgende Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH: Frau Nadine Rausch Die Bestellung gilt für die Wahlzeit des Rates der Stadt Köln, verlängert sich jedoch bis zu der Rats- sitzung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder benannt werden. Rat 11.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Durch das Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts vom 21.12.2010 wurde mit dem neuen § 108a erstmals eine Regelung zur freiwilligen Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten kommunaler Beteiligungsgesellschaften in die Gemeindeordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (GO NRW) aufgenommen. Ziel der neuen Vorschrift ist es, für gemeindliche Unter- nehmen und Einrichtungen in Privatrechtsform unter Beachtung bestimmter Vorgaben die Möglichkeit einer Arbeitnehmermitbestimmung zu eröffnen, soweit im Gesellschaftsvertrag ein fakultativer Auf- sichtsrat vorgesehen ist. Die bisher vorgesehene Direktwahl wird abgelöst durch die Bestellung der Arbeitnehmervertreter durch den Rat. § 108a GO NRW setzt die notwendige demokratische Legitima- tion der Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten von kommunal beherrschten Gesellschaf- ten um. Eine Neufassung des § 108a GO NRW ist am 10.02.2015 in Kraft getreten. Der Gesellschaftsvertrag der KölnTourismus GmbH, der schon vorher ein Arbeitnehmermandat im Aufsichtsrat vorsah, wurde an die neuen Regelungen des § 108a GO angepasst. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 20.12.2016 die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der KölnTou- rismus GmbH beschlossen. Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erfolgt am 20.06.2017. In § 10 des zu beurkundenden Gesellschaftsvertrages der KölnTourismus GmbH ist die Zusammen- setzung des Aufsichtsrates wie folgt geregelt: (1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens 9 Mitgliedern. Dem Aufsichtsrat gehören an: a) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister der Stadt Köln oder ein von ihr bzw. ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter der Gemeinde b) sieben vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder c) ein Arbeitnehmervertreter, der nach Maßgabe der Bestimmungen des § 108 a GO NRW vom Rat der Stadt Köln aus einer von den Beschäftigten der Gesellschaft gemäß der Wahl- verordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Auf- sichtsräten (AvArWahlVO) gewählten Vorschlagsliste bestellt wird. Gemäß § 108a Abs. 3 GO NRW bestellt der Rat der Gemeinde aus einer von den Beschäftigten des Unternehmens gewählten Vorschlagsliste den in den fakultativen Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH zu entsenden Arbeitnehmervertreter bzw. die zu entsendende Arbeitnehmervertreterin. Die Bestellung bedarf eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates. Die Vorschlagsliste muss mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreter enthalten. Der Rat hat das Recht, mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. In diesem Fall können die Be- schäftigten eine neue Vorschlagsliste wählen; Sätze 1 bis 4 von § 108a GO NRW gelten entspre- chend. Im Falle einer erneuten Zurückweisung der Vorschläge durch den Rat bleiben die für die Ar- beitnehmervertreter vorgesehenen Aufsichtsratsmandate unbesetzt. Der Betriebswahlvorstand der KölnTourismus GmbH hat mit Schreiben vom 9. Juni 2017 das Ergeb- nis der Wahl der Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern für den Aufsichtsrat der KölnTourismus GmbH mitgeteilt (vgl. Anlage). Die Wahl der Vorschlagsliste erfolgte auf der Grundlage des § 108a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 7 der Verordnung über das Verfahren für die Wahl 3 einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertretern/-innen in fakul- tativen Aufsichtsräten (AvArWahlVO) aufgrund von Wahlvorschlägen des Betriebsrats und der Be- schäftigten. Vorgeschlagen wurden: Herr Stefan Hof (48 Stimmen) Frau Nadine Rausch (18 Stimmen) Der Gesellschaftervertrag der KölnTourismus GmbH sieht keine Entsendung eines Ersatzvertreters bzw. Stellvertreters für den Arbeitnehmervertreter vor. Da laut Gesellschaftsvertrag der KölnTouris- mus GmbH nur ein Aufsichtsratsmandat mit Arbeitnehmern zu besetzen ist, darf gemäß § 108a Abs. 2 S. 2 GO NRW nur bestellt werden, wer als Arbeitnehmer bei der KölnTourismus GmbH be- schäftigt ist. Die Amtszeit der vom Rat der Stadt Köln entsandten Aufsichtsratsmitglieder – einschließlich des Ar- beitnehmervertreters – entspricht jeweils der Wahlzeit des Rats der Stadt Köln, mit der Maßgabe, dass sie mit dem Beschluss des Rates der Stadt Köln über die Entsendung in den Aufsichtsrat be- ginnt und mit der Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder durch den nach Ablauf der Wahlzeit neu gewählten Rat der Stadt Köln endet. Unbeschadet vorstehender Regelung scheidet ein Aufsichtsratsmitglied bei Wegfall der Vorausset- zung, die für seine Entsendung in den Aufsichtsrat bestimmend war, aus dem Aufsichtsrat aus. Ein Aufsichtsratsmitglied (auch der Arbeitnehmervertreter) kann von dem Entsendungsberechtigten jederzeit abberufen werden. Verliert ein vom Rat bestellter Arbeitnehmervertreter, der als Arbeitneh- mer im Unternehmen beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in dem Unternehmen, muss der Rat ihn entsprechend § 113 Absatz 1 Satz 3 aus seinem Amt im fakultativen Aufsichtsrat abberufen (vgl. § 108a Abs. 4 S. 2 GO NRW). Für den abberufenen oder aus sonstigen Gründen aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Arbeit- nehmervertreter gilt für die Nachbesetzung das Verfahren nach § 108a Abs. 8 GO NRW. Anlage: Vorschlagsliste für die Bestellung des Arbeitnehmervertreters (Schreiben/Mail des Betriebswahlvor- standes der KölnTourismus GmbH vom 9. Juni 2017).
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Kardinal-Höffner-Platz 1
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Details
- Aktenzeichen
- 1844/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 28.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27