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A-R/0077/2023

Digitalisierung: Strategie weiterentwickeln und einen CDO einführen!

Antrag an den Rat 06.12.2023

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A-R-0077-2023-CDU-Digitalisierung weiterentwickeln - CDO einführen

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A-R-0077-2023-CDU-Digitalisierung weiterentwickeln - CDO einführen

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0077/2023 
 
 
 
Münster, 5. Dezember 2023 
RATSANTRAG 
 
Digitalisierung: Strategie weiterentwickeln und einen CDO 
einführen! 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Die Digitalisierungsstrategie wird von einem Chief Digital Officer (CDO) verantwortet, 
der organisatorisch im Bereich des Oberbürgermeisters angesiedelt werden sollte. 
2. Die Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie muss klare und überprüfbare 
Erfolgsfaktoren für eine kurzfristige (bis 2025) und langfristige Umsetzung (bis 2030) 
beinhalten. 
3. Bei der weiteren Umsetzung der Strategie sind jeweils die Projekte zu priorisieren, die 
die größte positive Wirkung auf die nachgefragten Dienstleistungen der Verwaltung 
haben. 
4. Um bestmögliche Ergebnisse aus Sicht der Bürgerschaft zu erhalten, wird ein 
Digitalisierungsbeirat geschaffen, in dem das technische und betriebliche Knowhow aus 
verschiedenen Blickwinkeln außerhalb der Verwaltung in die strategischen 
Überlegungen und operativen Umsetzungen optimal eingefügt werden kann. 
5. Synergien und Divergenzen mit  anderen strategischen Handlungsfeldern werden 
identifiziert und durch politische Entscheidungen geklärt. 
 
Begründung 
 
0. Ausgangssituation 
Münster erreicht im vom Branchenverband Bitkom ausgelobten Smart City Index 2023 einen 
durchschnittlichen 30. Platz (von 81 untersuchten Großstädten in Deutschland). Der Index bildet 
die kommunalen Handlungsfelder Verwaltung, IT und Kommunikation, Energie und Umwelt, 
Mobilität und Gesellschaft ab. Gerade im Verwaltungsbereich erreicht  Münster lediglich einen 
mäßigen 59. Platz. Im Vergleich mit vielen anderen europäischen Ländern bietet die 
Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland allenfalls Mittelmaß. In der sich immer stärker 
wirtschaftlich und gesellschaftlich verbundenen EU kann si ch mangelhafte Digitalisierung zu 
einem gravierenden Standortnachteil für Wirtschaft und Wissenschaft entwickeln. Hier sind 
zweifelsfrei alle staatlichen Akteure in Deutschland gleichermaßen gefordert. Aber auch 
Münster kann mehr! Und: Die Anforderungen vo n Bürgern, Unternehmen und Öffentlichkeit 
bezüglich der Digitalisierung werden schnell höher. Die Digitalisierung bietet erhebliche 
Potenziale für einen effizienteren Mitteleinsatz (d.h. Haushaltskonsolidierung), eine schnellere 
Erledigung von Anträgen und Genehmigungsverfahren für Bürger und Unternehmen. Hierdurch 
steigt die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Verwaltungsentscheidungen und die Wege 
dorthin. Weiterhin können Hürden zwischen Staat und Bürgern abgebaut werden mit dem Effekt 
der Stärkung der demokratischen Strukturen auf kommunaler Ebene und darüber hinaus. 
 
 
1. Implementierung und Verortung eines Chief Digital Officers (CDO) 
Die Verwaltungsdigitalisierung und die Koordination der Zusammenarbeit mit den Akteuren in 
der Stadtgesellschaft und darüber hinaus ist eine der wichtigsten Aufgaben überhaupt der

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Verwaltung. Ihrer Bedeutung und Aufgabe entsprechend muss sie organisatorisc h an 
herausragender Position verortet werden. Der Blick in die Organisationsstruktur der im Smart -
City-Index erfolgreichsten Kommunen (vgl. Köln, Hamburg, München, Nürnberg) deutet darauf 
hin, dass eine möglichst zentrale Ansiedlung der mit Digitalisierung verbundenen Aufgaben ein 
wesentlicher Erfolgsschlüssel nachhaltiger Digitalisierung ist. Daher ist ein mit notwendigem 
personellen und finanziellen Handlungsspielraum ausgestatteter CDO als unmittelbare 
Stabsstelle des Oberbürgermeisters zu implementieren. 
Der CDO soll sich den Aufgaben Prozessoptimierung, Innovationsmanagement und der 
Implementation agiler Arbeitsmethoden widmen, um Prozesse schneller, flexibler und 
zuverlässiger zu machen. Er soll die digitale Transformation der Stadtverwaltung voranbringen. 
Dafür ist die strategische sowie operative Planung und Steuerung von IT -Prozessen und die 
Digitalisierungsstrategie für Münster (weiter) zu entwickeln. Dabei ist das Ziel einer nachhaltigen 
digitalen Transformation der Stadtverwaltung zu verfolgen. De r CDO ist im 
Organisationsschema der Stadtverwaltung möglichst in der Verwaltungsspitze mit den für eine 
effektive Aufgabenerfüllung notwendigen Kompetenzen anzusiedeln. 
Durch organisatorische Regelungen ist eine professionelle Zusammenarbeit mit 
entsprechenden Stakeholdern (citeq, Personal - und Organisationsamt, Team Smart City und 
weitere) sicherzustellen. Bereits gewonnene Erkenntnisse und durchgeführte 
Digitalisierungsprojekte sind in einer neu aufzubauenden Gesamtstrategie unbedingt zu 
integrieren. 
 
 
2. Weiterentwicklung der Digitalisierungsstrategie 
Es werden fünf Erfolgsfaktoren für eine zukunftsfähige Stadtverwaltung (Beispiel Stadt Köln, 
aus: Städtetag aktuell, Ausgabe 8/2022) definiert: 
 
 Ganzheitlichkeit, Berücksichtigung aller Felder des Verwaltungshandelns 
o Strategie und Steuerung 
o Struktur und Prozesse 
o Organisationskultur 
 Balance: Dezentrale Verantwortung mit übergreifenden Projekten und einem 
zentralen Controlling verknüpfen 
 Stakeholder-Management: Kommunikation und Beteiligung integrieren 
 Professionalität: Management-Methoden nutzen und Wissen in der Organisation 
verankern 
 Flexibilität: Ganzheitliche Veränderungsprozesse als Lern - und 
Anpassungsprozess verstehen 
Anhand dieser Erfolgsfaktoren sind die bereits eingeschlagenen Digitalisierungsprojekte 
aufzugreifen und in einer Gesamtstrategie zu integrieren. 
Dem Rat bzw. den zuständigen Ausschüssen sind regelmäßige Umsetzungsberichte für weitere 
strategische Entscheidungen und nötigenfalls zur Priorisierung von Teilprojekten vorzulegen. 
Die Digitalisierung in Münster findet nicht im luftleeren Raum statt. Es sind alle Möglichkeiten 
der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, aber auch mit Land und Bund, auszuschöpfen, 
um Synergieeffekte zu heben, die Kosten zu begrenzen und eine Teilhabe weiterer Kommunen 
im Münsterland und darüber hinaus zu ermöglichen. 
In einem gemeinsamen Papier haben die kommunalen Spitzenverbände NRW 
„Gelingensbedingungen für eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung“ herausgearbeitet. 
Diese sollten zwingend im weiteren Verlauf beachtet werden. 
 
3. Leitplanken für eine konkrete Umsetzung 
In der jüngeren Vergangenheit hat sich die CDU -Ratsfraktion bereits mehrfach mit den hier 
beschriebenen Herausforderungen und den daraus resultierenden Erfordernissen

3 
 
auseinandergesetzt und mehrere Anträge über den Stadtrat an die Verwaltung gerichtet. Es ist 
darauf zu achten, die multiplen und äußerst komplexen Vorgaben für die Digitalisierung in einer 
professionellen Multiprojektsteuerung abzubilden. Es darf hierbei nicht zu einer Überforderung 
(personell und ressourcentechnisch) kommen. Bei Ziel- und/oder Ressourcenkonflikten müssen 
politische Entscheidungen getroffen werden. 
Verwaltungsseitig ist möglichst im Einklang mit anderen Kommunen auf eine Weiterentwicklung 
der Gesetze und Verordnungen dahingehend zu drängen, dass die Digitalisierung nicht an 
staatlicher Überregulierung scheitert. Gesetze und Verordnungen sollten generell eine 
weitgehend digitale Dienstleistungserbringung einfordern und nicht – wie heutzutage leider weit 
verbreitet – verhindern. 
Wesentlicher Erfolgsfaktor ist auch die Transparenz und die professionelle Öffentlichkeitsarbeit. 
Ein passgenaues Kommunikations- und Marketingkonzept ist zu entwickeln. 
 
 
4. Errichtung eines Digitalisierungsbeirates 
Münster ist ein bundesweit bedeut samer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort mit äußerst 
heterogener und diverser fachlicher Ausrichtung. Münster ist Sitz vieler moderner und 
hochspezialisierter wirtschaftlicher Akteure mit mannigfaltigen Digitalisierungserfahrungen. Die 
beheimateten Hoc hschulen bieten ebenfalls einen reichhaltigen Fundus an Kompetenz und 
Erfahrung im Bereich Digitalisierung. Dieses muss auch für die Kommune nutzbar gemacht 
werden. Zudem sind die konkreten Ansprüche von Bürgerschaft, Gewerbe, Handel, Industrie, 
Landwirtschaft und Stadtgesellschaft zu erfassen. Diese sind bei der weiteren Entwicklung der 
digitalen Gesamtstrategie handlungsleitend zu berücksichtigen. Digitalisierung ist kein 
Selbstzweck von Politik und Verwaltung, sondern immer an den Ansprüchen der Bürger 
auszurichten. Zur Umsetzung dieses Ziels ist ein Digitalisierungsbeirat einzuberufen, der sich 
mit Strategie und operativer Planung auseinandersetzt und aktiv an Entscheidungsvorschlägen 
für Politik und Verwaltung mitwirkt.  
Ein weiteres Instrument zur Einbindung der Öffentlichkeit ist die Initialisierung einer Smart City-
Konferenz. Diese soll sich aus den wesentlichen Playern der Münsterschen Stadtgesellschaft 
zusammensetzen, um ein möglichst breites Bild von Erwartungshaltungen und Ansprüchen zu 
erhalten. Für die Durchführung sind möglichst öffentliche Fördermittel einzuwerben.  
 
 
5. Synergien und Divergenzen mit anderen Entwicklungsprojekten und 
strategischen politischen Themen herausarbeiten und für die Digitalisierung 
optimal nutzen 
Die Verwaltung muss insgesamt zukunftsgerichtet weiterentwickelt und gestaltet werden. Dazu 
zählt auch der verwaltungsseitig initiierte Transformationsprozess, der wichtige 
Zukunftsaspekte der Verwaltungsentwicklung beschreibt und berücksichtigt (vgl. V/0328/2023 
Transformation - Zukunft der Verwaltung gestalten). Hierbei ist das Ziel der Erhöhung der 
Dienstleistungsqualität für Bürger und Unternehmen mit in den Blick zu nehmen. Eine 
funktionierende digitale Verwaltung entlastet Bürgerinnen und Bürger dauerhaft, wirkt 
nachhaltig und Ressourcen schonend. Hierzu muss eine systematische Evaluierung interner 
Verwaltungsprozesse erfolgen. Als möglichen Bereich mit großer Außenwirkung sollten der 
Bereich Baugenehmigungsverfahren und die Dienstleistungen des Bürgeramtes in den Blick 
genommen werden. 
Der notwendige Entwicklungs- und Transformationsprozess ist nur mit hoch qualifizierten und 
hoch motivierten Mitarbeitenden zu schaffen. Der öffentliche Dienst kann gerade in den heutigen 
unsicheren Zeiten in Sachen Attraktivität für Bedienstete punkten. Als Stichworte seien hier der 
sichere Arbeitsplatz, die angemessene Entlohnung, die Möglichkeit der Vereinbarkeit von 
Familie und Beruf und viele sinnstiftende und für die öffentliche Daseinsvorsorge unverzichtbare 
und wertvolle Tätigkeiten genannt. Gleichwohl steht die Stadtverwaltung gerade in Münster in 
einem starken Wettbewerb mit weiteren attraktiven Einrichtungen des unmittelbaren und 
mittelbaren öffentlichen Dienstes um die besten Fachkräfte und kreativsten Köpfe. Deshalb

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müssen Personalen twicklung, agile Arbeitsmethoden, eine exzellente digitale 
Arbeitsplatzausstattung und die generelle Möglichkeit des mobilen Arbeitens für breite 
Schichten der Mitarbeitenden ermöglicht werden. 
Der citeq als dem städtischen IT -Dienstleister kommt im Zuge d er hier skizzierten 
Herausforderungen eine Schlüsselrolle zu. 
 
 
 
Gez. Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

13.12.2023 Rat
TOP 44.14 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0077/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
06.12.2023
Erstellt
06.12.2023 10:18