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Aktueller Verfahrensstand des Vorhabens mit dem Arbeitstitel: "Lerchenweg/Schaffrathsgasse" in Köln-Bocklemünd

Mitteilung BV 1727/2026 vom 11.06.2026

Stand: Am 29.06.2026 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VI/61/612-1 Vorlagen-Nummer 1727/2026 Freigabedatum 11.06.2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 Aktueller Verfahrensstand des Vorhabens mit dem Arbeitstitel: "Lerchenweg/Schaffrathsgasse" in Köln-Bocklemünd Anlass und Ziel der Planung Die Vorhabenträgerin PE Lerchenweg GmbH & Co. KG beabsichtigt auf dem Vorhabengrund- stück im Stadtteil Bocklemünd in der Innenlage zwischen Lerchenweg, Schaffrathsgasse und Militärringstraße Wohnungsbau zu errichten. Geplant war der Neubau von Geschosswoh- nungsbau mit insgesamt circa 160 Wohneinheiten, davon 30 % öffentlich geförderten Woh- nungen sowie einer dreigruppigen Kindertagesstätte. Das knapp 1,3 ha große Plangebiet ist - abgesehen von einer unbebauten Fläche mit Baumbestand im Westen - derzeit zu großen Teilen versiegelt und mit Gewerbebauten bebaut. Verfahrensverlauf Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 28.05.2020 die Einleitung des vorhabenbezo- genen Bauungsplanes in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB – Arbeitstitel: Lerchenweg/Schaffrathsgasse in Köln-Bocklemünd/Mengenich beschlossen (vgl. Vorlagen-Nummer 0240/2020). Aufgrund der Corona Pandemie fand die ursprünglich nach Modell 2 (Abendveranstaltung) be- schlossene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) am 15.06. 2021 als Livestream statt. Die Bürger*Innen hatten die Möglichkeit, per Chat Fra- gen zu stellen. Daran anschließend gab es die Möglichkeit, bis einschließlich 05.07.2021 schriftliche Stellungnahmen einzureichen. Im Zeitraum von März bis Juni 2022 fand – in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt – eine Mehrfachbeauftragung zur Qualifizierung des Hochbaus und Freiraums mit mehreren Büros statt. Das Ergebnis und die daraus resultierende Weiterqualifizierung des Planungskonzeptes wurde in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) am 30.01.2023 beraten und in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 02.02.23 einstimmig zugestimmt. Auf Grundlage dessen wurde der Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (VEP) gefasst (vgl. Vorlagen-Nummer 4212/2022). In Vorbereitung auf die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB hat der Vorhabenträger – auf- grund geänderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen - den Wunsch geäußert, einige Pla- nungsanpassungen vorzunehmen. Anpassungen betrafen u.a. eine Erweiterung des Gel- tungsbereiches um weitere Grundstücke, zusätzliche Vollgeschosse und Nicht-Vollgeschosse sowie eine kompaktere Struktur des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. 2 Im weiteren Verlauf wurde ebenfalls deutlich, dass im Stadtteil Bocklemünd-Mengenich mit dem zeitlichen Betrachtungshorizont 2035 ein Überhang an Betreuungsplätzen besteht, der auch die neu entstehenden Bedarfe aus dem Wohnbaugebiet „Lerchenweg/Schaffrathsgasse“ aufnehmen kann. Die neuen Bedarfszahlen für Vorhabengebiete stützen sich dabei u.a. auf den gegenwärtigen Rückgang von Geburtenzahlen sowie auf einen prognostizierten Rück- gang von Ü3-Kindern. Somit wird im Gegensatz zur ursprünglichen Planung keine weitere KiTa mehr an dem Standort benötigt. Nach intensiven Gesprächen mit dem Vorhabenträger wurde dem Stadtplanungsamt ein über- arbeitetes Planungskonzept vorgelegt, welches nur noch geringfügig vom ursprünglichen und vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Konzept abweicht. So wurde der Entfall der KiTa durch zusätzlichen Wohnungsbau kompensiert, die Riegelbebauung östlich des Plange- bietes mit einem Nicht-Vollgeschoss aufgestockt sowie die Materialität, insbesondere der Fas- saden als auch der Balkonbrüstungen verändert. Aus diesen Gründen wurde das neue Konzept in der 20. Sitzung des Gestaltungsbeirates am 03.02.2026 vorgestellt und einer kritischen Prüfung unterzogen (vgl. Vorlagen-Nummer 0467/2026). In dieser schlägt der Gestaltungsbeirat eine Wiedervorlage vor. Der Fokus soll dabei u.a. auf das Verhältnis von Grün- zu Grauanateilen zugunsten von Grünflächen sowie eine intensive Auseinandersetzung mit der Materialität gelegt werden. Das Bebauungsplan- verfahren kann parallel weitergeführt werden. Aktuell prüft das Stadtplanungsamt die Möglichkeit, ob das Projekt zur Genehmigung über den Bau-Turbo geeignet ist (vgl. Vorlagen-Nummer 3220/2025).

Beratungsverlauf

  1. 29.06.2026

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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