2018/0001
Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise, Klausenburger Straße 14 in Darmstadt hier: Ausstattungsbedingte Mehraufwendungen
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Punkt 15: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise, Klausenburger Straße 14 in Darmstadt hier: Ausstattungsbedingte Mehraufwendungen (V-Nr. 2018/0001) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: UWIGA Stimmenthaltung: SPD
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Punkt 8: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise, Klausenburger Straße 14 in Darmstadt hier: Ausstattungsbedingte Mehraufwendungen (V-Nr. 2018/0001) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion UWIGA Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, AfD, UFFBASSE und Die Linke.
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Punkt 17: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise, Klausenburger Straße 14 in Darmstadt hier: Ausstattungsbedingte Mehraufwendungen (V-Nr. 2018/0001) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: UWIGA Stimmenthaltung: SPD, Die Linke. und 6 Stimmen aus AfD
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.01.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 10 65
IV 20
V 51
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0001
Magistratsbeschluss -Nr.
30
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1200
Investitionsnummer: 16051-5102
Kostenträger: 3650-10 Sachkonto: 0951010
Betreff: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise, Klausenburger Straße 14
in Darmstadt
hier: Ausstattungsbedingte Mehraufwendungen
Vorlage vom: 19.12.2017
Beschlussvorschlag :
Die zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von
375.000 Euro werden bereitgestellt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 24.01.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.12.2017:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Magistratsvorlage 2016/0443) vom
15.12.2016 wurde der Errichtung und dem Betrieb einer städtischen Kindertagesstätte in
direkter Nachbarschaft einer Dauerkleingartenanlage mit 6 Kindergartengruppen, Cafeteria
und Bewegungsraum in modularer Bauweise zugestimmt. Das nach Bebauungsplan als
öffentlicher Kinderspielplatz ausgewiesene Grundstück, kann mit einer Befreiung zur
interimsweisen Nutzung mit einer Kindertagesstätte bebaut werden. Die damaligen
Gesamtbaukosten wurden aufgrund einer Machbarkeitsstudie ohne eine qualifizierte
Grundlagenermittlung auf insgesamt 2.806.000 Euro.
Im Rahmen der weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Kindertagessstätte wurde vom Büro
Ramona Buxbaum Architekten eine fundierte Kostenberechnung erstellt. Diese schließt mit
einem Gesamtmittelbedarf in Höhe von 3.181.000 Euro, also mit Mehrkosten in Höhe von
375.000 Euro.
Die Mehrkosten ergeben sich im Wesentlichen aus drei Punkten:
Die für die Umsetzung benötigten Module (Container) stehen aus einem Kauf im Zuge der
Humanitären Notlage des Jahres 2015/2016 zur Verfügung und mussten für den Betrieb einer
Kindertagesstätte ertüchtigt werden (rund 200.000 Euro). Hinzu kommen die Maßnahmen zum
Schutz gegen Lärm nach DIN 18041 (akustische Maßnahmen 85.000 Euro). Für die Nutzung
des Außengeländes auch in der Sommerzeit (schattenspendende Bäume fehlen) sind
Sonnensegel (60.000 Euro) notwendig. Ebenso tragen erhöhte Erschließungskosten zur
Steigerung der Gesamtkosten bei.
Die Mehrkosten können durch Haushaltsreste unter der Kostenstelle 051-007-1400, Sachkonto
7128625 (Sofortfonds Kita-Ausbau) in voller Höhe zur Verfügung gestellt werden.
Die Eröffnung der Kita war für den Sommer 2017 vorgesehen. Aufgrund fehlender
Baugenehmigung (diese liegt seit 01.11.2017 vor), fehlende verbindliche Kostenermittlung und
fehlende Finanzierung (Haushaltskonsolidierung NTHH 2017) hat sich der Beginn der
Baumaßnahme verzögert.
Aktuell wird mit einer Fertigstellung zum neuen Kindergartenjahr gerechnet. Ohne den
Beschlüssen des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung vorgreifen zu wollen,
wurde mit der endgültigen Umsetzung der Maßnahme begonnen, um eine Fertigstellung zum
besagten Termin auch realisieren zu können. Wie bereits in der ursprünglichen Vorlage
dargestellt („Die sozialräumliche Betrachtung offenbart im oben genannten Zeitraum einen
vergleichsweise starken Anstieg der Anzahl 3 bis 6 Jähriger (3,5 Jahrgänge) in Bessungen um
rund 15 Prozent (absolut: +57 Kinder).
Die Bevölkerungszahlen sind im Planungsgebiet West im selben Zeitraum mit einem Zuwachs
um + 1,6 Prozent (+ 9 Kinder) ebenfalls, wenn auch geringfügig gestiegen. Um aktuell
bestehende, zusätzliche Betreuungsbedarfe auch kurzfristig versorgen zu können, ist die
Schaffung eines Standortes in der Klausenburger Straße 14 mit insgesamt 132
Betreuungsplätzen vorgesehen. Es gilt ein Betreuungsangebot zu installieren, welches den
Zeitraum bis zur – verzögerten – Inbetriebnahme der bereits beschlossenen neuen
Einrichtungen (s.o.) überbückt. Der Standort Klausenburger Straße 14, der an der Nahtstelle
West – Bessungen – Lincoln liegt, wird diese Funktion erfüllen können.
Das Betreuungsangebot richtet sich folglich an die bereits auf dem Lincoln-Areal sowie im
Jefferson-Village lebenden Familien. Darüber hinaus hat der Standort eine
stadtteilübergreifende Versorgungsfunktion und wird zur Entlastung der gesamtstädtischen
Versorgungslage wesentlich beitragen.“) besteht ein zwingendes Bedürfnis, weitere
Betreuungsplätze zu schaffen, um der steigenden Zahl von Kindern in der Wissenschaftsstadt
adäquate Betreuungsplätze zur Verfügung stellen zu können.
Die dargestellten Mehrkosten sind unabweisbar und sichern den baulichen Standard einer
Kindertagesstätte.
Darmstadt, 19.12.2017
V-HB
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
2018/0001
5301 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.01.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0001
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1200
Investitionsnummer: 16051-5102
Kostenträger: 3650-10 Sachkonto: 0951010
Betreff: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise, Klausenburger Straße 14
in Darmstadt
hier: Ausstattungsbedingte Mehraufwendungen
Vorlage vom: 19.12.2017
Beschlussvorschlag :
Die zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von
375.000 Euro werden bereitgestellt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.12.2017:
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Magistratsvorlage 2016/0443) vom
15.12.2016 wurde der Errichtung und dem Betrieb einer städtischen Kindertagesstätte in
direkter Nachbarschaft einer Dauerkleingartenanlage mit 6 Kindergartengruppen, Cafeteria
und Bewegungsraum in modularer Bauweise zugestimmt. Das nach Bebauungsplan als
öffentlicher Kinderspielplatz ausgewiesene Grundstück, kann mit einer Befreiung zur
interimsweisen Nutzung mit einer Kindertagesstätte bebaut werden. Die damaligen
Gesamtbaukosten wurden aufgrund einer Machbarkeitsstudie ohne eine qualifizierte
Grundlagenermittlung auf insgesamt 2.806.000 Euro ermittelt.
Im Rahmen der weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Kindertagessstätte wurde vom Büro
Ramona Buxbaum Architekten eine fundierte Kostenberechnung erstellt. Diese schließt mit
einem Gesamtmittelbedarf in Höhe von 3.181.000 Euro, also mit Mehrkosten in Höhe von
375.000 Euro.
Die Mehrkosten ergeben sich im Wesentlichen aus drei Punkten:
Die für die Umsetzung benötigten Module (Container) stehen aus einem Kauf im Zuge der
Humanitären Notlage des Jahres 2015/2016 zur Verfügung und mussten für den Betrieb einer
Kindertagesstätte ertüchtigt werden (rund 200.000 Euro). Hinzu kommen die Maßnahmen zum
Schutz gegen Lärm nach DIN 18041 (akustische Maßnahmen 85.000 Euro). Für die Nutzung
des Außengeländes auch in der Sommerzeit (schattenspendende Bäume fehlen) sind
Sonnensegel (60.000 Euro) notwendig. Ebenso tragen erhöhte Erschließungskosten zur
Steigerung der Gesamtkosten bei.
Die Mehrkosten können durch Haushaltsreste unter der Kostenstelle 051-007-1400, Sachkonto
7128625 (Sofortfonds Kita-Ausbau) in voller Höhe zur Verfügung gestellt werden.
Die Eröffnung der Kita war für den Sommer 2017 vorgesehen. Aufgrund fehlender
Baugenehmigung (diese liegt seit 01.11.2017 vor), fehlende verbindliche Kostenermittlung und
fehlende Finanzierung (Haushaltskonsolidierung NTHH 2017) hat sich der Beginn der
Baumaßnahme verzögert.
Aktuell wird mit einer Fertigstellung zum neuen Kindergartenjahr gerechnet. Ohne den
Beschlüssen des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung vorgreifen zu wollen,
wurde mit der endgültigen Umsetzung der Maßnahme begonnen, um eine Fertigstellung zum
besagten Termin auch realisieren zu können. Wie bereits in der ursprünglichen Vorlage
dargestellt („Die sozialräumliche Betrachtung offenbart im oben genannten Zeitraum einen
vergleichsweise starken Anstieg der Anzahl 3 bis 6 Jähriger (3,5 Jahrgänge) in Bessungen um
rund 15 Prozent (absolut: +57 Kinder).
- 4 -
Die Bevölkerungszahlen sind im Planungsgebiet West im selben Zeitraum mit einem Zuwachs
um + 1,6 Prozent (+ 9 Kinder) ebenfalls, wenn auch geringfügig gestiegen. Um aktuell
bestehende, zusätzliche Betreuungsbedarfe auch kurzfristig versorgen zu können, ist die
Schaffung eines Standortes in der Klausenburger Straße 14 mit insgesamt 132
Betreuungsplätzen vorgesehen. Es gilt ein Betreuungsangebot zu installieren, welches den
Zeitraum bis zur – verzögerten – Inbetriebnahme der bereits beschlossenen neuen
Einrichtungen (s.o.) überbückt. Der Standort Klausenburger Straße 14, der an der Nahtstelle
West – Bessungen – Lincoln liegt, wird diese Funktion erfüllen können.
Das Betreuungsangebot richtet sich folglich an die bereits auf dem Lincoln-Areal sowie im
Jefferson-Village lebenden Familien. Darüber hinaus hat der Standort eine
stadtteilübergreifende Versorgungsfunktion und wird zur Entlastung der gesamtstädtischen
Versorgungslage wesentlich beitragen.“) besteht ein zwingendes Bedürfnis, weitere
Betreuungsplätze zu schaffen, um der steigenden Zahl von Kindern in der Wissenschaftsstadt
adäquate Betreuungsplätze zur Verfügung stellen zu können.
Die dargestellten Mehrkosten sind unabweisbar und sichern den baulichen Standard einer
Kindertagesstätte.
Darmstadt, 19.12.2017
V-HB
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Klausenburger Straße 14
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0001
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.12.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00