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2018/0001

Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise, Klausenburger Straße 14 in Darmstadt hier: Ausstattungsbedingte Mehraufwendungen

Magistratsvorlage 19.12.2017

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2018/0001

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303 Zeichen

Punkt 15: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise, Klausenburger Straße 14 
in Darmstadt 
hier: Ausstattungsbedingte Mehraufwendungen 
 (V-Nr. 2018/0001) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Gegenstimmen: UWIGA 
Stimmenthaltung: SPD

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350 Zeichen

Punkt 8: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise, Klausenburger Straße 14 
in Darmstadt 
hier: Ausstattungsbedingte Mehraufwendungen 
 (V-Nr. 2018/0001) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: Fraktion UWIGA 
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, AfD, UFFBASSE und Die Linke.

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283 Zeichen

Punkt 17: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise, Klausenburger Straße 14 
in Darmstadt 
hier: Ausstattungsbedingte Mehraufwendungen 
 (V-Nr. 2018/0001) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: UWIGA  
Stimmenthaltung: SPD, Die Linke. und 6 Stimmen aus AfD

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5366 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
17.01.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Dezernat V  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10 65 
IV 20 
V 51 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0001 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
30 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1200 
Investitionsnummer:  16051-5102  
 
Kostenträger:  3650-10 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise, Klausenburger Straße 14 
in Darmstadt 
hier: Ausstattungsbedingte Mehraufwendungen  
 
Vorlage vom: 19.12.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 
375.000 Euro werden bereitgestellt.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 24.01.2018 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.12.2017:  
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Magistratsvorlage 2016/0443) vom 
15.12.2016 wurde  der Errichtung und dem Betrieb einer städtischen Kindertagesstätte in 
direkter Nachbarschaft einer Dauerkleingartenanlage mit 6 Kindergartengruppen, Cafeteria 
und Bewegungsraum in modularer Bauweise zugestimmt. Das nach Bebauungsplan als 
öffentlicher Kinderspielplatz ausgewiesene Grundstück, kann mit einer Befreiung zur 
interimsweisen Nutzung mit einer Kindertagesstätte bebaut werden. Die damaligen 
Gesamtbaukosten wurden aufgrund einer Machbarkeitsstudie ohne eine qualifizierte 
Grundlagenermittlung auf insgesamt 2.806.000 Euro. 
 
Im Rahmen der weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Kindertagessstätte wurde vom Büro 
Ramona Buxbaum Architekten eine fundierte Kostenberechnung erstellt. Diese schließt mit 
einem Gesamtmittelbedarf in Höhe von 3.181.000 Euro, also mit Mehrkosten in Höhe von 
375.000 Euro. 
 
Die Mehrkosten ergeben sich im Wesentlichen aus drei Punkten: 
 
Die für die Umsetzung benötigten Module (Container) stehen aus einem Kauf im Zuge der 
Humanitären Notlage des Jahres 2015/2016 zur Verfügung und mussten für den Betrieb einer 
Kindertagesstätte ertüchtigt werden (rund 200.000 Euro). Hinzu kommen die Maßnahmen zum 
Schutz gegen Lärm nach DIN 18041 (akustische Maßnahmen 85.000 Euro). Für die Nutzung 
des Außengeländes auch in der Sommerzeit (schattenspendende Bäume fehlen) sind 
Sonnensegel (60.000 Euro) notwendig. Ebenso tragen erhöhte Erschließungskosten zur 
Steigerung der Gesamtkosten bei. 
 
Die Mehrkosten können durch Haushaltsreste unter der Kostenstelle 051-007-1400, Sachkonto 
7128625 (Sofortfonds Kita-Ausbau) in voller Höhe zur Verfügung gestellt werden. 
 
Die Eröffnung der Kita war für den Sommer 2017 vorgesehen. Aufgrund fehlender 
Baugenehmigung (diese liegt seit 01.11.2017 vor), fehlende verbindliche Kostenermittlung und 
fehlende Finanzierung (Haushaltskonsolidierung NTHH 2017) hat sich der Beginn der 
Baumaßnahme verzögert. 
 
Aktuell wird mit einer Fertigstellung zum neuen Kindergartenjahr gerechnet. Ohne den 
Beschlüssen des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung vorgreifen zu wollen, 
wurde mit der endgültigen Umsetzung der Maßnahme begonnen, um eine Fertigstellung zum 
besagten Termin auch realisieren zu können. Wie bereits in der ursprünglichen Vorlage 
dargestellt („Die sozialräumliche Betrachtung offenbart im oben genannten Zeitraum einen

vergleichsweise starken Anstieg der Anzahl 3 bis 6 Jähriger (3,5 Jahrgänge) in Bessungen um 
rund 15 Prozent (absolut: +57 Kinder).  
Die Bevölkerungszahlen sind im Planungsgebiet West im selben Zeitraum mit einem Zuwachs 
um + 1,6 Prozent (+ 9 Kinder) ebenfalls, wenn auch geringfügig gestiegen. Um aktuell 
bestehende, zusätzliche Betreuungsbedarfe auch kurzfristig versorgen zu können, ist die 
Schaffung eines Standortes in der Klausenburger Straße 14 mit insgesamt 132 
Betreuungsplätzen vorgesehen. Es gilt ein Betreuungsangebot zu installieren, welches den 
Zeitraum bis zur – verzögerten – Inbetriebnahme der bereits beschlossenen neuen 
Einrichtungen (s.o.) überbückt. Der Standort Klausenburger Straße 14, der an der Nahtstelle 
West – Bessungen – Lincoln liegt, wird diese Funktion erfüllen können.  
Das Betreuungsangebot richtet sich folglich an die bereits auf dem Lincoln-Areal sowie im 
Jefferson-Village lebenden Familien. Darüber hinaus hat der Standort eine 
stadtteilübergreifende Versorgungsfunktion und wird zur Entlastung der gesamtstädtischen 
Versorgungslage wesentlich beitragen.“) besteht ein zwingendes Bedürfnis, weitere 
Betreuungsplätze zu schaffen, um der steigenden Zahl von Kindern in der Wissenschaftsstadt 
adäquate Betreuungsplätze zur Verfügung stellen zu können. 
 
Die dargestellten Mehrkosten sind unabweisbar und sichern den baulichen Standard einer 
Kindertagesstätte. 
 
Darmstadt, 19.12.2017 
V-HB 
 
Dezernat I    Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
Jochen Partsch    André Schellenberg    Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer    Stadträtin

2018/0001

5301 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
17.01.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Dezernat V 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0001 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1200 
Investitionsnummer:  16051-5102  
 
Kostenträger:  3650-10 Sachkonto: 0951010 
 
Betreff: Errichtung einer Kindertagesstätte in modularer Bauweise, Klausenburger Straße 14 
in Darmstadt 
hier: Ausstattungsbedingte Mehraufwendungen  
 
Vorlage vom: 19.12.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 
375.000 Euro werden bereitgestellt.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  19.12.2017: 
 
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (Magistratsvorlage 2016/0443) vom 
15.12.2016 wurde  der Errichtung und dem Betrieb einer städtischen Kindertagesstätte in 
direkter Nachbarschaft einer Dauerkleingartenanlage mit 6 Kindergartengruppen, Cafeteria 
und Bewegungsraum in modularer Bauweise zugestimmt. Das nach Bebauungsplan als 
öffentlicher Kinderspielplatz ausgewiesene Grundstück, kann mit einer Befreiung zur 
interimsweisen Nutzung mit einer Kindertagesstätte bebaut werden. Die damaligen 
Gesamtbaukosten wurden aufgrund einer Machbarkeitsstudie ohne eine qualifizierte 
Grundlagenermittlung auf insgesamt 2.806.000 Euro ermittelt. 
 
Im Rahmen der weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der Kindertagessstätte wurde vom Büro 
Ramona Buxbaum Architekten eine fundierte Kostenberechnung erstellt. Diese schließt mit 
einem Gesamtmittelbedarf in Höhe von 3.181.000 Euro, also mit Mehrkosten in Höhe von 
375.000 Euro. 
 
Die Mehrkosten ergeben sich im Wesentlichen aus drei Punkten: 
 
Die für die Umsetzung benötigten Module (Container) stehen aus einem Kauf im Zuge der 
Humanitären Notlage des Jahres 2015/2016 zur Verfügung und mussten für den Betrieb einer 
Kindertagesstätte ertüchtigt werden (rund 200.000 Euro). Hinzu kommen die Maßnahmen zum 
Schutz gegen Lärm nach DIN 18041 (akustische Maßnahmen 85.000 Euro). Für die Nutzung 
des Außengeländes auch in der Sommerzeit (schattenspendende Bäume fehlen) sind 
Sonnensegel (60.000 Euro) notwendig. Ebenso tragen erhöhte Erschließungskosten zur 
Steigerung der Gesamtkosten bei. 
 
Die Mehrkosten können durch Haushaltsreste unter der Kostenstelle 051-007-1400, Sachkonto 
7128625 (Sofortfonds Kita-Ausbau) in voller Höhe zur Verfügung gestellt werden. 
 
Die Eröffnung der Kita war für den Sommer 2017 vorgesehen. Aufgrund fehlender 
Baugenehmigung (diese liegt seit 01.11.2017 vor), fehlende verbindliche Kostenermittlung und 
fehlende Finanzierung (Haushaltskonsolidierung NTHH 2017) hat sich der Beginn der 
Baumaßnahme verzögert. 
 
Aktuell wird mit einer Fertigstellung zum neuen Kindergartenjahr gerechnet. Ohne den 
Beschlüssen des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung vorgreifen zu wollen, 
wurde mit der endgültigen Umsetzung der Maßnahme begonnen, um eine Fertigstellung zum 
besagten Termin auch realisieren zu können. Wie bereits in der ursprünglichen Vorlage 
dargestellt („Die sozialräumliche Betrachtung offenbart im oben genannten Zeitraum einen 
vergleichsweise starken Anstieg der Anzahl 3 bis 6 Jähriger (3,5 Jahrgänge) in Bessungen um 
rund 15 Prozent (absolut: +57 Kinder).

- 4 - 
Die Bevölkerungszahlen sind im Planungsgebiet West im selben Zeitraum mit einem Zuwachs 
um + 1,6 Prozent (+ 9 Kinder) ebenfalls, wenn auch geringfügig gestiegen. Um aktuell 
bestehende, zusätzliche Betreuungsbedarfe auch kurzfristig versorgen zu können, ist die 
Schaffung eines Standortes in der Klausenburger Straße 14 mit insgesamt 132 
Betreuungsplätzen vorgesehen. Es gilt ein Betreuungsangebot zu installieren, welches den 
Zeitraum bis zur – verzögerten – Inbetriebnahme der bereits beschlossenen neuen 
Einrichtungen (s.o.) überbückt. Der Standort Klausenburger Straße 14, der an der Nahtstelle 
West – Bessungen – Lincoln liegt, wird diese Funktion erfüllen können.  
Das Betreuungsangebot richtet sich folglich an die bereits auf dem Lincoln-Areal sowie im 
Jefferson-Village lebenden Familien. Darüber hinaus hat der Standort eine 
stadtteilübergreifende Versorgungsfunktion und wird zur Entlastung der gesamtstädtischen 
Versorgungslage wesentlich beitragen.“) besteht ein zwingendes Bedürfnis, weitere 
Betreuungsplätze zu schaffen, um der steigenden Zahl von Kindern in der Wissenschaftsstadt 
adäquate Betreuungsplätze zur Verfügung stellen zu können. 
 
Die dargestellten Mehrkosten sind unabweisbar und sichern den baulichen Standard einer 
Kindertagesstätte. 
 
Darmstadt, 19.12.2017 
V-HB 
 
Dezernat I    Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
Jochen Partsch    André Schellenberg    Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer    Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

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TOP 17
TOP 30
TOP 8

Orte (1)

  • Klausenburger Straße 14

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0001
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.12.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00