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V/0312/2021

Elektro-Ladesäulenkonzept Münster 2021 zur Förderung der Elektromobilität

Vorlagen 09.09.2021

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 15.12.2021, TOP 3

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

14074 Zeichen

V/0312/2021
V/0312/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Elektro-Ladesäulenkonzept Münster 2021 zur Förderung der Elektromobilität
Beratungsfolge
05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
27.10.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
28.10.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
10.11.2021 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Hauptausschuss unterstützt das Bestreben der Verwaltung, eine ganzheitliche
Elektromobilitätsstrategie zu entwickeln.
2. Der Hauptausschuss beschließt die erste Stufe des Elektro-Ladesäulenkonzeptes der Stadt
Münster zur Förderung der E-Mobilität mit der Schaffung von 20 Standorten zum Laden von
Elektroautos in 2021 und 2022.
3. Die Anträge A-R/0055/2017, A-W/0019/2019, A-W/0023/2019, A-R/0041/2019, A-H/0002/2021,
A-W/0004/2021, A-N/0009/2021, A-W/0019/2021 sind mit dieser Vorlage erledigt (Anlage 2).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Münster die Baukosten der Stadtwerke Münster mit
einem einmaligen Betrag von insgesamt 200.000 € unterstützt. Hierbei handelt es sich um einen
einmaligen Zuschuss von jeweils 5.000 € für die ersten 40 Ladesäulen. Einnahmen werden nicht
erwartet.
Amt für Mobilität und Tiefbau
29.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr König
T elefon:492-6501
KoenigD@stadt-muenster.de

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V/0312/2021
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkunge
n
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von
Verkehrsflächen und -
anlagen
Investitionsmaßnah
me
4275 Ladestationen für
Elektromobilität
Auszahlungen 2021 70.000
2022 100.000
2023 30.000
Summe aller Auszahlungen 200.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g.
Investitionsmaßnahme veranschlagt.
Begründung:
Die Stadtverwaltung verfolgt bezüglich der Mobilitätswende in Münster einen ganzheitlichen Ansatz,
dieser gilt insbesondere für die Entwicklung im Bereich der Elektromobilität: Anstatt einer Substitution
von Verbrenner-Fahrzeugen (Diesel/Benzin) durch Elektroautos im Verhältnis eins-zu-eins, sollen
alternative Verkehrsträger des Umweltverbundes gestärkt bzw. gefördert und deren Anteil weiter
erhöht werden. Schon heute ist ein Wandel hin zur Elektromobilität auf Münsters Straßen klar
erkennbar: E-Bikes, Elektro-Lastenräder und E-Scooter prägen immer stärker das Bild. Voll-
elektrische Stadtbuslinien, E-Fahrzeuge des Pilotprojekts „Loop“ und eine voranschreitende
Umrüstung auf Elektro-Fahrzeuge der städtische Fahrzeugflotte für den täglichen Betrieb unterstützen
diese Entwicklung.
Zur Zusammenführung dieser breitgefächerten Themen der Elektromobilität soll für die Stadt Münster
zeitnah eine ganzheitliche Elektromobilitätsstrategie entwickeln werden. Hierzu soll u.a. ein Workshop
mit allen beteiligten Akteuren (beteiligte Ämter, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster, ggf.
Vertreter aus Gesellschaft und Wirtschaft) durchgeführt werden, um die einzelnen für Münster
relevanten Handlungsfelder zu identifizieren und anschließend zu bearbeiten. Themen dieses
Workshops sind u.a.: Sinnvolle räumliche Verteilung von Ladeinfrastruktur bzw. Vermeidung von
„Wildwuchs“ auf dem Stadtgebiet, Betriebs-, Überwachungs- und Bewirtschaftspflichten (Winterdienst
etc.), Bodenmarkierungen zur Vermeidung von Falschparkern, Belastbarkeit des Energienetzes usw.
Ein gesondertes Augenmerkt gilt den zentrumsnahen, dicht besiedelten Quartieren, wie dem Hansa-
Hafenviertel, Kreuzviertel und Martiniviertel. Hier gilt es vor allem, Lösungen für Anwohner von Miet-
und Eigentumswohnungen ohne fest zugeordnete Kfz-Stellplätze zu erarbeiten und diese
stadtverträglich umzusetzen. Übergeordnete Ziele der Elektromobilitätsstrategie sind, neben der
allgemeinen Förderung der Elektromobilität zur Reduktion von Lärm- und Schadstoffimmissionen, die
Inhalte der „Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030“ (vgl. V/0628/2021).
Schon jetzt sind Stadtverwaltung und Stadtwerke gemeinsam gefordert, die Elektro-Ladeinfrastruktur
für E-Autos im öffentlichen Raum auszubauen. Speziell in den dichtbesiedelten Quartieren des
erweiterten Innenstadtbereiches und in den zentralen Bereichen der Außenstadtteile sollen in einem
Kooperationsprojekt zwischen Stadt Münster und Stadtwerke Münster Ladesäulen entstehen, um die

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V/0312/2021
Versorgung mit Ladeinfrastruktur insbesondere für diejenigen zu gewährleisten, die kein eigenes
Grundstück besitzen bzw. nicht in der Lage sind, auf dem eigenen Grundstück/Stellplatz einen
Ladepunkt zu installieren. Darüber hinaus planen die in Münster ansässigen Carsharing-Anbieter, den
Anteil an Elektro-Autos in ihren Flotten deutlich zu erhöhen – speziell zugeordnete Ladesäulen im
öffentlichen Raum sind hierfür eine existenzielle Voraussetzung (vgl. V/0341/2021 „Vorbereitung zur
Vergabe von stationsbasierten Carsharing-Stellplätzen“).
Das vorliegende Elektro-Ladesäulenkonzept Münster 2021 beruht auf einer gemeinsamen
Projektentwicklung von Stadt Münster und Stadtwerke Münster mit der übergeordneten Zielstellung,
den Ausbau der Ladeinfrastruktur sichtbar voranzutreiben. Im Zuge des Ausbaus soll eine gebündelte
Planung und Umsetzung von sogenannten kombinierten Stationen stattfinden. Das bedeutet, dass an
diesen Standorten zeitgleich (mindestens) zwei Ladesäulen mit insgesamt vier Ladepunkten
entstehen. An diesen Stationen wird Normalladen mit Wechselstrom (AC) mit einer typischen
Ladeleistung von bis zu 22 kW angeboten. Die typische Ladedauer beträgt je nach Akkugröße
zwischen 4 und 8 Stunden.
Grundsätzlich für Ladesäulen notwendige Voraussetzungen hinsichtlich des Ausbau des
Stromleitungsnetzes, Trafostationen, Stromzähler und weitere notwendige Bausteine sollen somit
zeitgleich für zwei unterschiedliche Anwendungsmodelle entstehen und Mitnahmeeffekte erzielen:
Zum einen für öffentliches Laden von Anwohner und Besucher und zum anderen für Anbieter von
Elektro-Carsharing, die mit ihrem Geschäftsmodell einen Anteil zur zukunftsorientierten Mobilität
leisten. Sinnvoll erscheint dabei eine Aufteilung der Ladepunkte von 2/2 je Standort zwischen
öffentlicher Nutzung und E-Carsharing. Im Einzelfall kann dieses Verhältnis auf Basis der
tatsächlichen Nachfrage jedoch auch in ein 1/3- bzw. 3/1Verhältnis (kurzfristig) abgeändert werden.
Aktueller Sachstand Elektro-Fahrzeuge:
In Münster sind derzeit 1.802 reine Elektrofahrzeuge sowie 3.432 Hybridfahrzeuge zugelassen (Stand
01/2021). Die Steigerungsraten der Zulassungszahlen verhalten sich sowohl für Münster als auch
deutschlandweit exponentiell. Bedarf an bzw. Druck auf die Ladeinfrastruktur wird in den kommenden
Jahren deutlich zunehmen – auch in Münster.
Aktueller Sachstand Elektro-Ladesäulen:
Laut Erhebung des Verbands der Automobilindustrie (VDA) sind in Münster aktuell 59 Ladepunkte
öffentlich zugänglich (Stand: 11/2020). Die Stadtwerke Münster bieten derzeit an 14 Standorten einen
Zugang zu einem oder mehreren Ladepunkten an, diese befinden sich v.a. in den innenstadtnahen
Parkhäusern. Darüber hinaus gibt es ca. 31 Standorte, die von privaten Stromanbietern auf privaten
Flächen betrieben werden.
Im öffentlichen Straßenraum befinden sich aktuell lediglich 3 Ladepunkte – und zwar an den
Ladestationen des Loop-Projektes im Stadtbezirk Hiltrup. Darüber hinaus entstehen aktuell insgesamt
9 Ladesäulen mit 18 Ladepunkten auf drei Westfalenfleiß-Parkplätzen im Innenstadtbereich. 6 dieser
Ladepunkte sind öffentlich zugänglich, die weiteren 12 Ladepunkte werden den in Münster
ansässigen Carsharing-Unternehmen zur Angebotserweiterung im Bereich E-Carsharing zur
Verfügung gestellt.
Neue Standorte für Elektro-Ladesäulen:
Die hier behandelten neuen Ladesäulen-Standorte befinden sich allesamt im öffentlichen Raum und
sollen nach ihrer baulichen Umsetzung zu jedem Zeitpunkt öffentlich zugänglich sein. Abbildung 1 (s.
Anlage 1) zeigt die Verteilung der 31 geplanten Standorte für Ladeinfrastruktur auf dem Stadtgebiet.
Von diesen 31 Standorten sollen 20 Standorte bereits in 2021/22 umgesetzt werden. Die Priorisierung
dieser Standorte wird durch die Stadtverwaltung, in enger Absprache mit den Stadtwerken Münster,
getroffen und richtet sich nach einer möglichst zeitnahen Umsetzbarkeit sowie einer möglichst
nachvollziehbaren räumlichen Verteilung auf dem gesamten Stadtgebiet.

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V/0312/2021
Verteilung der 31 Standorte (vgl. Abbildung 1 im Anhang):
12 x Stadtbezirk Mitte
6 x Stadtbezirk West
3 x Stadtbezirk Nord
3 x Stadtbezirk Ost
3 x Stadtbezirk Süd-Ost
4 x Stadtbezirk Hiltrup
Ziel Entwicklung 1. Stufe (in 2021/22):
- Mind. 20 Standort (diese ergeben 40 Ladesäulen bzw. 80 Ladepunkte)
Entwicklung 2. Stufe (ab 2022):
- Noch nicht umgesetzte Standorte aus Abb. 1
- Weitere Standorte, insb. resultierend aus den Erfahrungen der vorherigen Umsetzung
Darüber hinaus soll es neben den Stadtwerken Münster auch privaten Anbietern bzw. Betreibern von
Ladeinfrastruktur ermöglicht werden, öffentlich zugängliche Ladesäulen auf öffentlichen Flächen
aufzustellen und zu betreiben, um den Nutzern von Elektro-Fahrzeugen ein möglichst breites Angebot
zur Verfügung zu stellen.
Erlaubte Standzeiten und Beschilderung:
Die öffentlich zugänglichen Stellplätze mit Ladeinfrastruktur sollen in einem klar definierten
Geltungsbereich durch die Beschilderung von Anfang (Zeichen 314-10) und Ende (Zeichen 314-20)
beschildert werden. Darüber hinaus auf Stellplätzen, auf denen trotz Beschilderung eine hohe Anzahl
an Falschparkern registriert wird, im Bedarfsfall eine Bodenmarkierung aufgetragen werden. Die
Dauer der erlaubten Standzeit beschränkt sich täglich zwischen 8 Uhr und 20 Uhr auf eine maximale
Dauer von 2 Stunden. Diese Einschränkung soll verhindern, dass die Parkplätze von wenigen
Fahrzeugen dauerhaft belegt sind und somit zu einer höheren Auslastung der Ladesäulen führen. Der
Betreiber der Ladesäule (hier: Stadtwerke Münster) wird bei Überschreitung der zweistündigen Dauer
des Ladevorgangs ausdrücklich dazu ermächtigt, zusätzliche Entgelte über die minutengenaue
Abrechnung des Ladevorgangs zu erheben. Zwischen 20 Uhr abends und 8 Uhr morgens dürfen E-
Fahrzeuge auf den Stellplätzen über den gesamten Zeitraum stehen, um Ladevorgänge zu
ermöglichen, ohne dass der Fahrzeugführer sein Kfz in den Nachstunden umparken muss. Kommt es,
beispielsweise im Zuge der Entwicklung des integrierten Parkraumkonzeptes der Stadt Münster zur
Ausweisung von Parkraumbewirtschaftungszonen, so können auch die Stellplätze an
Ladeinfrastruktur in die Parkraumbewirtschaftung mit aufgenommen werden. Gegebenenfalls fallen
hier zusätzliche Kosten für die Nutzer der E-Ladesäulen bzw. des dazugehörigen Stellplatzes im
öffentlichen Raum an.
E-Carsharing-Stellplätze (mit Ladeinfrastruktur) werden aufgrund ihrer besonderen rechtlichen
Stellung anderweitig ausgeschildert und zeitlich befristet an den jeweiligen Anbieter vergeben. Die
hierfür geltenden Regelungen richten sich nach den rechtlichen Bestimmungen im Bereich Carsharing
auf Bundes- und Landesebene und werden in einer gesonderten, parallellaufenden Vorlage (vgl.
V/0341/2021) aufgeführt.
Anforderungen an die Ladesäule:
Elektrofahrzeuge stoßen im Fahrbetrieb weder CO² noch andere Treibhausgase aus. Um die
Klimaverträglichkeit der Elektrofahrzeuge auf Münsters Straßen darüber hinaus weiter zu verbessern
und gegenüber dem Verbrenner-Fahrzeug einen deutlichen Vorteil hinsichtlich der CO²-Bilanz zu

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V/0312/2021
erreichen, wird an den Ladesäulen ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien (100 Prozent
Ökostrom) geladen. Anbieter von Ladesäulen auf öffentlicher Fläche in Münster verpflichten sich
dieser Maßgabe.
Die Bezahlvorgänge sind einfach und für jeden Nutzer zugänglich. An allen Ladesäulen im
öffentlichen Raum kann mit Kreditkarte gezahlt werden, sodass auch Nutzer, die nicht Stadtwerke-
Kunden sind, problemlos laden und bezahlen können. Darüber hinaus besteht an den Ladesäulen der
Stadtwerke Münster unter anderem auch die Möglichkeit, mit der Stadtwerke PlusCard zu bezahlen.
Bei der Umsetzung der Ladesäulen sollen Kriterien der Barrierefreiheit, wie Bedienhöhe und
Unterfahrbarkeit mit Rollstühlen, beachtet werden, wo immer dies möglich bzw. sinnvoll umsetzbar ist.
Finanzierung und Aufgabenverteilung:
Die Stadt Münster entscheidet in enger Absprache mit den Stadtwerken über die zu bereitstellenden
Flächen. Neben einer allgemeinen Standortprüfung hinsichtlich der zu erwartenden Nachfrage und
der Realisierung im bzw. am Straßenraum wird durch Stadtwerke Münster bzw. Stadtnetze Münster
geprüft, ob das Stromnetz an dem jeweiligen Standort den Anforderungen entspricht.
Die Stadt Münster beteiligt sich bei dem Bau der Ladesäulen mit insgesamt 200.000 €. Hierbei
handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss von je 5.000 € für die ersten 40 Ladesäulen.
Einnahmen werden nicht erwartet. Umsetzung (inkl. Aufbau und Anschluss) sowie den
anschließenden Betrieb der Ladesäulen übernehmen die Stadtwerke Münster. Sollten für die
Umsetzung ausgewählter Maßnahmen Fördermittel in Anspruch genommen werden können, so sollte
sich die Umsetzung an den jeweils geltenden Förderbedingungen orientieren, um eine Förderung zu
ermöglichen. Für die Anschaffung und den Bau der Ladesäule sowie deren Betrieb haben die
Stadtwerke Münster eigene finanzielle Mittel im Haushalt bewilligt bekommen.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden die Stellplätze durch die Stadt Münster beschildert und
ggf. mit einer Bodenmarkierung versehen. Außerdem werden die Stellplätze durch Amt 32, soweit
möglich, verkehrlich überwacht. Der Betrieb der Ladesäule, inklusive Wartung etc., liegen bei den
Stadtwerken Münster.
In Vertretung
gez
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: 30 geplante Ladesäulen-Standorte zur Umsetzung ab 2021
Anlage 2: Offene Anträge

Anlage A

2998 Zeichen

Anlage A zur V/0312/2021 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage begegnet die Stadt Münster der steigenden Nachfrage im Bereich der Elektromo-
bilität. Zur Zusammenführung der breitgefächerten Themen der Elektromobilität soll für die Stadt 
Münster zeitnah eine ganzheitliche Elektromobilitätsstrategie entwickeln werden. Darüber hinaus 
wird als erste Sofortmaßnahme die Umsetzung von 31 Elektro-Ladesäulenstandorten beschlos-
sen, an denen zukünftig AC-Normalladen mit bis zu 22 kW sowohl zur öffentlichen Nutzung als 
auch zum Betrieb von Elektro-Carsharing stattfinden soll. Die Verortung dieser Standorte wurde 
durch die Stadtverwaltung, in enger Absprache mit den Stadtwerken Münster, getroffen und rich-
tet sich nach Nachfrage, einer möglichst zeitnahen Umsetzbarkeit sowie einer möglichst nach-
vollziehbaren räumlichen Verteilung im gesamten Stadtgebiet. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Übergeordnete Ziele der Elektromobilitätsstrategie sind, neben der allgemeinen Förderung der 
Elektromobilität zur Reduktion von Lärm- und Schadstoffimmissionen, die Inhalte der „Konzept-
studie Münster Klimaneutralität 2030“ (vgl. V/0628/2021). Dort ist beschrieben, dass Münsters 
Pkw-Verkehr bis 2030 um 50 Prozent gesenkt werden und der restliche Motorisiere Individualver-
kehr zu 100 Prozent klimaneutral abgewickelt werden muss. Sowohl die Schaffung von öffentlich 
zugänglicher Ladeinfrastruktur als auch Förderung von Elektro-Carsharing zielen unmittelbar auf 
diese Zielsetzungen ab. 
Von den insgesamt vorgeschlagenen 31 Ladesäulen-Standorten sollen 20 Standorte bereits in 
2021/22 fertiggestellt werden. Die restlichen Standorte sollen anschließend möglichst zeitnah 
umgesetzt werden. Darüber hinaus soll es auch privaten Anbietern von Ladeinfrastruktur ermög-
licht werden, Ladesäulen im öffentlichen Raum aufzubauen und zu betreiben. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen  
 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig X vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage liefert einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Sie dient der Realisierung einer um-
weltgerechten und flächenschonenden Mobilität und ist damit ein Baustein im Masterplan Mobili-
tät Münster 2035+. Sie soll über die Ausweitung von Elektro-Carsharing dafür sorgen, dass der 
Pkw-Bestand sinkt und die Quote der Elektrifizierung steigt. So können verkehrsbedingte Emissi-
onen zukünftig reduziert und öffentliche Flächen in eine andere Nutzung (z.B. Fahrradstraßen, 
Außengastronomie, Stadtgrün) überführt werden.

V_0312_2021_Anlage_2

24375 Zeichen

Anlage 2 zu Vorlage V/0312/2021 
 
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. 
Offene Anträge 
 
 Schnellladestationen für Elektroautos auf dem (Wolbecker) Marktplatz 
 
Antrag an die BV Südost A-S/0007/2017 
 
 Programm zur Förderung der E-Mobilität in Münster 
 
Antrag an den Rat A-R/0055/2017 
 
 E-Mobilität in Albachten  
Antrag der SPD-Fraktion vom 10.09.2019 
 
Antrag an die BV West A-W/0019/2019 
 
 Schaffung von Lademöglichkeiten für E-Autos in Mecklenbeck  
Antrag der CDU-Fraktion vom 06.11.2019 
 
Antrag an die BV West A-W/0023/2019 
 
 Zentrale Anlaufstelle für E-Mobilität einrichten 
 
Antrag an den Rat A-R/0041/2019 
 
 Verschiedene Standorte für E-Ladesäulen in unseren 3 Stadtbezirken prüfen  
Antrag der FDP-Fraktion vom 27.01.2021 
 
Antrag an die BV Hiltrup A-H/0002/2021 
 
 Förderung der Elektromobilität - Aufbau von öffentlichen Ladepunkten  
Antrag der CDU-Fraktion vom 13.01.2021 
 
Antrag an die BV West A-W/0004/2021 
 
 Schaffung von Lademöglichkeiten für E-Autos in Coerde, Kinderhaus und Sprakel  
Antrag der CDU-Fraktion vom 05.02.2021- 
 
Antrag an die BV Nord A-N/0009/2021 
 
 Förderung der Elektromobilität - Aufbau von öffentlichen Ladestationen in Nienberge  
Antrag der CDU-Fraktion vom 22.03.2021 
Antrag an die BV West A-W/0019/2021

Antrag an den Rat Nr. A-R/0055/2017 
 
 
 
 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU 
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster 
 
 
Ratsantrag 04. Juli 2017 
 
Programm zur Förderung der E-Mobilität in Münster 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken ein ganzheitliches 
und langfristig angelegtes Programm zur Förderung der E-Mobilität in Münster. 
2. Gefördert werden insbes. die Nutzung privater E- Kfz, E-Fahrräder und E-
Nutzfahrzeuge im Stadtgebiet und im Stadt-Umland-Verkehr sowie die Nutzung von E-
Fahrzeugen im straßengebundenen ÖPNV. 
3. Die Nutzung von E-Personen- und -Nutzfahrzeugen in der Stadtverwaltung und bei 
den städtischen Beteiligungen wird ausgebaut. 
4. Zur Förderung der E-Mobilität werden insbesonder e folgende Maßnahmen auf den 
Prüfstand gestellt: 
- Installation von E-Tankstellen (auch Schnelllades tellen) in allen Parkhäusern und 
TGA der WBI und Parkeinrichtungen der städtischen Beteiligungen,  
- Einführung eines innovativen Abrechnungssystems, das ebenfalls auswärtigen 
Nichtkunden der Stadtwerke erlaubt, die Infrastruktur über die Netzgebietsgrenzen 
hinweg zu nutzen, 
- Weitere Angebote zur Installation von E-Tankstell en auf allen großen Parkplätzen 
von Hochschulen, Unternehmen und Behörden 
- Nachweis der Versorgung der E-Tankstellen mit Str om aus erneuerbaren Quellen, 
- schrittweise Erhöhung der Zahl der E-Busse bei de n SWMS, 
- Testweise Einführung von E-Bussen bei den Regiona lbuslinien, vorzugsweise bei 
den Schnellbuslinien, 
- Förderung der Anschaffung von E-Fahrrädern für de n Behördendienstverkehr im 
Stadtgebiet, 
- Vorhaltung von E-Fahrrädern im Rahmen der Einführ ung eines städtischen 
Leihfahrradsystems. 
5. Die Verwaltung prüft, ob bei der Ermittlung von notwendigen Stellplätzen für 
Bauvorhaben auch Stellplätze und Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge und E-
Fahrräder berücksichtigt werden können. 
6. Die Verwaltung prüft, wie die Förderung der E-Mo bilität gezielt in die Entwicklung 
neuer Wohngebiete integriert werden kann. 
7. Die Stadtverwaltung schlägt eine allein zuständi ge Koordinierungsstelle innerhalb der 
bestehenden Fachverwaltung vor, die die Aufgabe der Förderung der E-Mobilität 
übernimmt. 
8. Über die Entwicklung der E-Mobilität in der Stad t wird dem Rat der Stadt einmal im 
Jahr berichtet.

Kosten/Finanzierung 
 
Vorbehaltlich der Beschlüsse zum Haushaltsplan 2018 soll die E-Mobilität in Münster von 
2018 bis 2020 mit insgesamt 500.000 € gefördert wer den.  
 
Die Verwaltung stellt sicher, dass der finanzielle Aufwand des Förderprogramms über das 
Programm „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des 
BMVI refinanziert wird. Dafür stellt die Stadt Münster bei der Bundesanstalt für 
Verwaltungsdienstleistungen (BAV) Anträge auf Förderung aus dem Bundesprogramm 
Ladeinfrastruktur des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), in 
dem bis 2020 für solche Projekte rund 300 Millionen Euro bereitstehen. 
 
Darüber hinaus bewirbt sich die Stadt Münster über den Projektträger Forschungszentrum 
Jülich um Förderung der Elektromobilität im Rahmen der Novellierung der „Richtlinie zur 
Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen 
Einrichtungen“ (Kommunalrichtlinie) 2015/2016. Gegenstand dieser Förderung ist u.a. die 
Umstellung und Teilumstellung kommunaler Fuhrparke auf elektrisch betriebene 
Neufahrzeuge sowie die fahrzeugbezogene, nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur. 
Das beinhaltet den Austausch von Altfahrzeugen gegen Batterieelektrofahrzeuge, Plugin 
Hybrid-Fahrzeuge (von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge), sowie elektrische 
Lastenfahrräder, E-Bikes und Pedelecs. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden bei 
dieser Förderung mit einer nicht rückzahlbaren Zuwendung von bis zu 50 % und maximal 
200.000 € gefördert. (weitere Informationen: https: //www.ptj.de/klimaschutzinitiative-
kommunen/klimaschutzmanagement). 
 
 
Begründung 
 
Als Klimahauptstadt steht die Stadt Münster in der Verantwortung, auch zukünftig durch 
innovative Projekte nachhaltig zur Verringerung des CO2 Ausstoßes beizutragen. E-
Mobilität stellt ein solch innovatives Projekt dar. Nicht nur die Bürger*innen profitieren von 
sauberer und leiser Mobilität, sondern auch die Unternehmen von neuen 
Geschäftsmodellen, und die Stadt selber kann als attraktiver Wirtschafts- und 
Wohnstandort für sich werben. 
 
Bislang ist die Entwicklung der E-mobilität in Münster überschaubar: An elf 
unterschiedlichen Standorten in Münster stehen Elektro-Tankstellen zur Verfügung. Die 
Stadtwerke setzen seit 2014 erste E-Busse ein, die ausschließlich mit Ökostrom 
Münster:natürlich fahren. So sind die Busse völlig ohne Schadstoffausstoß unterwegs. 
Sichtbar hoch ist auch in Münster die Zahl der Pedelecs und E-Bikes. Genaue Zahlen 
sind aber nicht bekannt. Zum Vergleich: Während in ganz Deutschland bislang weniger 
als 100.000 E-Cars unterwegs sind, liegt die Zahl der Pedelecs und E-Bikes inzwischen 
bei über 2,5 Mio. Jedes Jahr kommen mehr als 500.000 hinzu! Die E-Mobilität auf zwei 
Rädern muss deshalb zu den Förderschwerpunkten gehören.  
 
Ein Vergleich mit anderen Kommunen zeigt, dass die E-Mobilität in Münster noch viel 
Potential bietet. So hat beispielsweise die Stadt Iserlohn (100.000 Einwohner) 2015 einen 
Aktionsplan „Elektromobilität“ beschlossen. Inzwischen stehen bereits über 17 
Schnelllade-Punkte in der Innenstadt zur Verfügung. Dank einem intelligenten 
Abrechnungssystem des Partnerunternehmens der Stadtwerke Iserlohn kann die 
Kommune eine flächendeckende Lade-Infrastruktur zur Verfügung stellen, mit der laut 
Berichten der Strom mit mobilen Zählern über die Netzgebietsgrenzen hinweg 
abgerechnet werden kann. Damir braucht die Lade-Infrastruktur keine Kommunikation 
und keinen Zähler und kostet somit einen Bruchteil von herkömmlichen Ladestationen. 
Ebenfalls stellt die Stadt kostenlose Parkplätze für E-Fahrzeuge bereit. Darüber hinaus

werden Kooperationen mit gewerblichen Partnern eingegangen, die durch attraktive 
Mietangebote für E-Fahrzeuge werben. 
 
Der vorliegende Antrag zielt auf die Bestandsüberprüfung und Optimierung der Förderung 
der Elektromobilität in Münster. Alle bisherigen Schritte in Richtung mehr E-Mobilität 
sollen gebündelt in einem breit angelegten Programm zur Förderung der E-Mobilität 
überprüft und zügig weiterentwickelt werden. 
 
Ergänzend zu dem CDU Ratsantrag „Münster als Standort für eMobility stärken – Netz für 
Stromtankstellen ausweiten“ vom 22.02.2010 sowie „Mehr eMobility für Münster“ vom 
26.09.2011 soll dargelegt werden, wie der Rahmen für eine weiterentwickelte Infrastruktur 
in Münster aussehen kann, um die lärmarmen und klimaschonenden E-Autos zu fördern. 
E-Autos - ohne Antriebsgeräusch und ohne Luftschadstoffe - ermöglichen bei 
weitergehender Durchsetzung eine neue Qualität von Straßen und Plätzen.  
 
Auch hat die CDU-Fraktion am 02.04. 2014 einen Antrag eingebracht „Für ein 
Musterhausquartier mit E-Mobilitätsanschluss“, in dem ein strategisches Konzept mit den 
Zielen einer generationsübergreifenden Gestaltung des Wohnraums der städtischen 
Infrastruktur und der Mobilität mittels E-Fahrzeugen gefordert wird. Eine Planung und 
Umsetzung eines solchen Wohnbaugebiets stellt ein innovatives Konzept dar, um 
praktische Erfahrungen mit neuen Technologien zu sammeln und die Menschen für mehr 
E-Mobilität zu begeistern. 
 
Profitieren soll Münster insbesondere vom Bundesprogramm zur Förderung der 
Elektromobilität. Gemäß der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in 
Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur soll ein 
flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladeinfrastruktur 
initiiert werden, so dass die Nutzer von E-Fahrzeugen überall in Deutschland schnell und 
unkompliziert nachladen können. Hierfür werden bis 2020 insgesamt 300 Mio. Euro an 
Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Daneben soll aber auch der weitere Ausbau der 
Normallade-infrastruktur unterstützt werden, um die Kundenbedürfnisse (z.B. Nachladen 
bei Warenhaus-, Restaurant-, Kinobesuchen etc.) je nach Park- und Fahrverhalten 
abzudecken. 
 
 
Buddenbäumer                                                                       Joksch 
Und CDU-Fraktion                                                                  und GAL-Fraktion

Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Münster-West 
 
Mitglieder der SPD-Fraktion: 
Beate Kretzschmar, Vorsitzende 
Stephan Brinktrine 
Udo Junge 
Raimund Köster 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster       Münster, 10.09.2019 
 
 
 
E-Mobilität in Albachten 
 
 
Die Bezirksvertretung Münster West möge beschließen: 
 
 
 In Münster-Albachten sollen E-Ladestationen sowohl für PKW als auch für E-Bikes, 
E-Roller, E-Tretroller usw. errichtet werden.  
 
 Dabei bilden in Albachten die Bereiche  
- Mobilstation/Bahnhof  
  (Pkw u. E-Bikes innerhalb der geschlossenen Fahrradabst ellanlage),  
- Haus der Begegnung  
  (E-Bikes usw.),  
- Supermärke  
  (E-Bikes usw.), 
- öffentlicher Parkplatz an der Dülmener S traße  
  (Pkw und E-Bikes usw.)  
- Sparkasse und Volksbank  
  (E-Bikes usw.)  
gute Möglichkeiten für die Einrichtung der Ladestatio nen. 
 
 Partner für dieses Projekt können die Stadtwerke Münste r, die DB-Energie, die 
Sparkasse Münsterland Ost, die Volksbank Münster sowie  die Betreiber der 
Supermärkte oder anderer Geschäfte sein. Dabei ist zu b erücksichtigen, dass die 
Ladesäulen der Stadtwerke Münster von allen Kunden gen utzt werden können und 
nicht nur von Stadtwerke-Kunden. 
 
 Die Möglichkeit einer zeitlich befristeten, kostenl osen Ladezeit (z.B. 2 Std.) an den 
Säulen ist zu prüfen.

Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Münster-West 
 
Mitglieder der SPD-Fraktion: 
Beate Kretzschmar, Vorsitzende 
Stephan Brinktrine 
Udo Junge 
Raimund Köster 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Nur über ein gut ausgebautes Netz an E-Ladesäulen ka nn die Elektromobilität erfolgreich  
eingeführt werden. Der Antrieb von Elektrofahrzeugen i st effizient, schont die Umwelt (kein 
CO2-Ausstoß) und ist kostensparend. 
 
Zwar gibt es in Münster ca. 22 Ladestationen, aber g erade in den Außenbereichen sind sie 
mehr als Mangelware bzw. nicht vorhanden.  
Albachten kann dabei innerhalb Münsters beispielhaft vorangehen.  
Dabei darf der Blick nicht nur auf öffentliche Lademö glichkeiten für Pkw fallen. Der Boom der 
letzten Jahre zeigt, wie gut inzwischen E-Bikes ange nommen worden sind und die  
E-Tretroller kommen werden. Die Ladeeinrichtungen we rden mit Ökostrom betrieben. 
 
Dabei ist klar, nicht die Stadt Münster soll diese La destationen betreiben, wohl aber dieses 
Projekt koordinieren, vorantreiben, über Fördermöglichkei ten informieren und ggf. öffentliche 
Fläche zur Verfügung stellen. 
 
Zur Unterstützung der Einführung der E-Mobilität ist z u prüfen, ob die Ladesäulen nicht 
zeitlich befristet und kostenlos, z.B. für 2 Std. gen utzt werden können. 
 
 
 
 
 
Für die SPD Fraktion 
Raimund Köster

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
An den          A-W/0023/2019 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
Münster, 06.11.2019 
 
Schaffung von Lademöglichkeiten für E-Autos in Mecklenbeck 
 
Die V erwaltung wird beauftragt, am Beispiel des Wohnquartiers Mecklenbeck-Mitte (B-Plan 
396), in dem das Errichten von Stellplätzen auf privaten Grundstücken nicht zulässig ist, ein 
Konzept zu erarbeiten, wie möglichst kurzfristig wohnortnahe öffentliche Stellplätze geschaf-
fen werden können, auf denen Pkw mit Elektroantrieb geladen werden können. 
 
 
Begründung: 
Im Bereich des B-Plans 396 (Mecklenbeck-Mitte), ist es auf Grund der Festsetzungen im B-
Plan unzulässig, auf privaten Grundstücken Stellplätze für PKW zu errichten. Es ist dort aus 
ökologischen Gründen planerisch vorgeschrieben, dass die Anwohner auf öffentlichen 
Stellflächen im Straßenraum oder in - in der Regel vom Grundstück entfernt liegenden - 
Carports ohne Stromanschluss parken, um die Fläche für Parken durch Mehrfachnutzung von 
Stellflächen minimal zu halten.
 
 
Damit entfällt die Möglichkeit, das eigene E-Auto während der Standzeiten auf dem eigenen 
Grundstück zu betanken (s. WN „Das E-Mobil muss draußen bleiben“ vom 6.9.2019). 
Gleichwohl besteht für die Bewohner ein großes Bedürfnis, ihre Fahrzeuge mit Elektroantrieb 
in deren Ruhephase wohnortnah zu laden. Dies ist mittels der privaten Hauselektrik mangels 
eigenen Stellplatzes auf dem Grundstück nicht möglich. Kabel können aus Sicherheitsgrün-
den nicht über den Bürgersteig bis hin zu den öffentlichen Stellplätzen gelegt werden. 
 
Die einzige Möglichkeit, den berechtigten Interessen der Anwohner Rechnung zu tragen, ist 
die Ausstattung von bestehenden öffentlichen Parkplätzen mit passenden Ladestellen. So kön-
nen Fahrzeuge mit Elektroantrieb dort abgestellt und - ggf. gebührenpflichtig - geladen wer-
den. Möglicherweise ist es sinnvoll / erforderlich, hier durch entsprechende Nutzungsein-
schränkung Dauerparken oder Parken von Fahrzeugen ohne Elektroantrieb zu verhindern. 
 
 
Die V erwaltung wird gebeten, hier ein sinnvolles, möglichst kurzfristig umsetzbares und ge-
gebenenfalls auf andere Wohnquartiere übertragbares Konzept zu erarbeiten, das Schritte auf-
zeigt, wie eine Lösung im Sinne der Anwohner erreicht werden könnte. Gegebenenfalls sind 
die Stadtwerke oder andere Stromversorger in dieses Konzept einzubeziehen.

gezeichnet: 
Peter Wolfgarten 
Thomas Bartelt 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Nils Schappler 
Markus v. Diepenbroick-Grüter 
Ingeborg Hissmann

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0041/2019 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
www.fraktion.fdp-ms.de 
 
 
 
 
Antrag Münster, 14.05.2019 
 
 
 
Zentrale Anlaufstelle für E-Mobilität einrichten 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
1. Die Aktivitäten der Stadt Münster im Zusammenhan g mit dem Ausbau der E-
Mobilität werden zukünftig durch eine zentrale Ansp rechperson ämterübergreifend 
koordiniert. Hier wird auch die Informationsaufbere itung gebündelt und den 
Bürgerinnen und Bürgern eine persönliche Beratung u nd Unterstützung (z. B. in 
Form von Musteranträgen) in allen Fragen der E-Mobilität angeboten.  
2. Neben dem Angebot der allgemeinen Beratung zu Fö rdermöglichkeiten bei der 
Anschaffung privater E-Pkw und für entsprechende pr ivate Ladelösungen, 
entwickelt die Stadt eine entsprechende Informationskampagne.  
3. Gestaltungsrichtlinien, Erhaltungssatzungen und straßen- und baurechtliche 
Richtlinien werden daraufhin überprüft, ob sie in i hrer jetzigen Fassung die 
Einrichtung privater Stellplätze für E-Pkw erschwer en und zeitaufwändige 
Genehmigungsverfahren hervorrufen. 
 
Begründung: 
 
In der Stadt Münster gibt es bis heute keine kodifi zierte Handlungsstrategie 
Elektromobilität, die in Entscheidungsvorlagen Berü cksichtigung finden könnte (bspw. bei 
der Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum). Eine zentrale 
Ansprechperson als „Kümmerer“ könnte das Thema E-Mo bilität nach „innen“ vertreten und 
gleichzeitig kompetente Anlaufstelle für alle Bürger und Bürgerinnen sein, die zukünftig auf 
E-Mobilität setzen wollen. 
In Bund und Land sowie in einer Vielzahl von Kommun en hat sich ein breites Spektrum 
von Förderprogrammen entwickelt. So beträgt die NRW -Förderung für private 
Ladeinfrastruktur max. 1000 € je Ladepunkt. Um den Bürgerinnen und Bürgern hier den 
Durchblick zu ermöglichen und sie operativ bei Ents cheidung und Antragstellung zu 
unterstützen, ist eine kommunale Anlaufstelle ein effektives, bürgerfreundliches Angebot. 
Öffentlicher Raum ist ein knappes Gut. Deshalb soll te nicht nur auf die Schaffung 
öffentlich zugänglicher Ladepunkte für E-Pkw gesetz t werden, sondern insbesondere die 
Errichtung von Ladeinfrastruktur auf privatem Grund unterstützt werden.

- 2 - 
Da die Stadt Münster (zurzeit: ca. 50 Ladepunkte) n icht zu den Städten mit ausgeprägter 
öffentlicher Ladeinfrastruktur gehört (Hamburg 882,  Regensburg 101, Quelle: bdew, 
06.05.2019), muss sichergestellt werden, dass Bürge rinnen und Bürgern möglichst keine 
bürokratischen Hindernisse in den Weg gelegt werden, wenn sie im Zuge der Anschaffung 
eines privaten E-Pkw die Errichtung einer entsprechenden privaten Ladestation planen. 
In Münster waren am 1. Januar 2019 145.681 Pkw zuge lassen, darunter waren erst 314 
Elektrofahrzeuge (Kraftfahrzeugbundesamt). Der Hebe l für Klimaschutz ist in dieser 
Zielgruppe besonders groß. Außerdem entlasten priva te Ladestationen das Stromnetz, da 
in der Regel Über-Nacht-Betankungen stattfinden.  
 
  
gez. 
Jörg Berens Jürgen Reuter 
Möllemann-Appelhoff  Hans Varnhagen  
FDP-Fraktion im Rat

CDU-Fraktion in der BV-West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
Münster, 13.01.2021 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7  
48161 M ü n s t e r 
 
          A-W/0004/2021 
 
 
Förderung der Elektromobilität – Aufbau von öffentlichen Ladepunkten 
 
Zur Förderung der Elektromobilität wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob an folgenden Stellen in 
Gievenbeck, in unmittelbarer Nähe von Trafostationen, öffentliche Ladestationen au fgebaut werden 
können: 
 
 Twenteweg 9 (Werk 436) 
 Gescherweg 207 (Werk 1401) 
 Wickenkamp 1 (Werk 1518) 
 Lehmkamp 1 Werk 1659) 
 Dieckmannstraße 120 (Werk 1525) 
 Dieckmannstraße am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (Werk 1294) 
 Coesfeldweg 18 (Werk 443) 
 
Ebenso soll geprüft werden, ob dies bei den folgenden städtischen Einrichtungen möglich ist: 
 
 Wartburg Schule 
 LaVie / Mosaikschule 
 Michaelschule 
 
Die Wohn- und Stadtbau GmbH, als städtische Tochtergesellschaft, soll te beauftragt werden, die 
Einrichtung von Ladepunkten bei ihren Immobilien zu prüfen. 
 
 
Begründung: 
Die Bundesregierung fördert die Elektromobilität durch Zuschüsse beim Kauf von Elektro- und 
Hybridfahrzeugen. Für Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern ist es unkompliziert die 
mitgelieferte Ladestation einzurichten. 
 
Für Bewohner von Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungsanlagen ist es kompliziert und 
zeitaufwendig, manchmal sogar unmöglich, Ladestationen zu errichten. Somit kommen diese Bewohner 
als potentielle Käufer eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs nicht in Frage. Um auch diesen Bürgern das 
Fahrzeugsegment zu erschließen, müssen öffentliche Ladestationen eingerichtet werden.

Die Ladepunkte sollen im ersten Schritt in unmittelbarer Nähe von Trafostationen errichtet werden, um 
die Baukosten zu reduzieren. 
 
An Schulen und städtischen Einrichtungen können tagsüber die Lehrkräfte/städtischen Mitarbeiter und 
abends/nachts Bewohner der näheren Umgebung ihre Fahrzeuge laden. 
 
Die städtische Gesellschaft Wohn und Stadtbau sollte den Bewohnern ihrer Immobilien zumindest 1-2 
Ladepunkte pro Immobilienkomplex anbieten. 
 
 
 
 
 
gezeichnet: 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Karin Park-Luikenga 
Nicholas Reuting 
Nils Schappler 
Peter Wolfgarten

CDU-Fraktion in der BV-Nord 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
 
 
Münster, 04.02.2021 
 
A n t r a g :
 
 
 
Schaffung von Lademöglichkeiten für E-Autos in Coerde, Kinderhaus und 
Sprakel 
 
Die Verwaltung wird gebeten, möglichst zentral gelegene öffentliche Möglichkeiten in 
den drei Stadtteilen zum Laden von Autos mit Elektroantrieb zu schaffen. 
 
Besonders zu prüfen ist jeweils der Bereich rund um das zentral gelegene 
Einkaufszentrum. 
 
Begründung: 
 
Um Münsters Klimaziele zu erreichen kommt dem Ausbau der Infrastruktur zum 
Laden von E-Autos im öffentlichen Raum eine hohe Bedeutung zu. Auch in Coerde, 
Kinderhaus und Sprakel ist das der Fall. Es besteht für Bewohner und Beschäftigte 
ein großes Bedürfnis, ihre Fahrzeuge mit Elektroantrieb wohnortnah zu laden. Das 
betrifft insbesondere Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen und keine 
eigenen privaten Lademöglichkeiten haben. 
 
Wir bitten daher um einen Vorschlag, wo öffentliche Ladesäulen für E-Autos installiert 
werden können.  
 
Konkret bitten wir, die Bereiche rund um die jeweiligen Einkaufszentren z. B. in 
Kinderhaus um den REWE-Markt an der Kristiansandstraße zu prüfen.  
 
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, auch im Hinblick auf das Neubaugebiet 
Modrickx, entsprechende Stellplätze zur Verfügung zu stellen.  
 
 
Weitere Begründung ggf. mündlich. 
 
 
 
 
Bloch   Bölling  Tebbe   und Fraktion

CDU-Kreisverband Münster e.V . 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
 
 
CDU-Fraktion in der BV-West 
  Münster, 22.03.2021 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster         A-W/0019/2021 
 
Betrifft 
Förderung der Elektromobilität – Aufbau von öffentlichen Ladestationen in Nienberge 
Zur Förderung der Elektromobilität mö ge die Verwaltung prüfen, an welchen Stellen in Nienberge es 
ökonomisch sinnvoll ist, öffentliche Ladestationen aufzubauen. 
 
Begründung 
Die Bundesregierung fördert die Elektromobilität durch Zuschüsse  beim Kauf von Elektro- und 
Hybridfahrzeugen. Für Bewohner von Ein- und Mehrfamilienhäusern mit  zugeordneten 
Garagenstellplätzen ist es unkompliziert, die mitgelieferten Ladestationen einzurichten. 
 
Beim Bau von großen Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnanlagen werden in der Regel weniger 
Garagenstellplätze als Wohneinheiten gebaut. Gerade zu den sehr kl einen Wohnungen gibt es keine 
zugeordneten Garagenstellplätze. Diese Bewohner kommen somit als potenzielle Käufer von Elektro- 
oder Hybridfahrzeugen zunächst nicht in Frage. Um auch diesen Bü rgern das Fahrzeugsegment zu 
erschließen, müssen öffentliche Ladestationen eingerichtet werden. 
 
Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass nur vor dem Hintergrund eine s dichten Netzes von 
auskömmlichen öffentlichen Ladestationen die Anzahl von zugelassenen El ektro- und 
Hybridfahrzeugen steigen wird. Nur eine sehr geringe Anzahl von Bürgern kann und will sich den Luxus 
leisten, ein Elektro- oder Hybridfahrzeug für Kurzstrecken und ein Verbrennerfahrzeug für Langstrecken 
anzuschaffen. 
 
gezeichnet: 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Karin Park-Luikenga 
Nicholas Reuting 
Nils Schappler 
Peter Wolfgarten

V_0321_2021_Anlage_1

428 Zeichen

Anlage 1 zu Vorlage V/0312/2021 
Ladesäulen-Ausbau unter Beteiligung der Stadtverwaltung Münster: 31 zu errichtende Standorte für Elektroladesäulen 
(blau, ohne noch zu treffende Priorisierung) sowie aktuell entstehende öffentlich zugängliche Ladesäulen auf den 
Westfalenfleiß-Parkplätzen (grün) und bereits bestehende Ladepunkte an den Standorten des Projektes „Loop“ (rot ). 
Darstellung der Stadt Münster mit Google My Maps.

Beratungsverlauf (9)

05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.11.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.11.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.11.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 8.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Mauritzstraße 4
  • Geringhoffstraße 48
  • Dieckmannstraße 120
  • Kristiansandstraße
  • Twenteweg 9
  • Gescherweg 207
  • Wickenkamp 1
  • Lehmkamp 1
  • Coesfeldweg 18
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0312/2021
Typ
Vorlagen
Datum
09.09.2021
Erstellt
15.04.2021 07:09