V/0312/2021
Elektro-Ladesäulenkonzept Münster 2021 zur Förderung der Elektromobilität
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Beschlussvorlage
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V/0312/2021 V/0312/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Elektro-Ladesäulenkonzept Münster 2021 zur Förderung der Elektromobilität Beratungsfolge 05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 05.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 07.10.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 27.10.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 28.10.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 10.11.2021 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss unterstützt das Bestreben der Verwaltung, eine ganzheitliche Elektromobilitätsstrategie zu entwickeln. 2. Der Hauptausschuss beschließt die erste Stufe des Elektro-Ladesäulenkonzeptes der Stadt Münster zur Förderung der E-Mobilität mit der Schaffung von 20 Standorten zum Laden von Elektroautos in 2021 und 2022. 3. Die Anträge A-R/0055/2017, A-W/0019/2019, A-W/0023/2019, A-R/0041/2019, A-H/0002/2021, A-W/0004/2021, A-N/0009/2021, A-W/0019/2021 sind mit dieser Vorlage erledigt (Anlage 2). II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Stadt Münster die Baukosten der Stadtwerke Münster mit einem einmaligen Betrag von insgesamt 200.000 € unterstützt. Hierbei handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss von jeweils 5.000 € für die ersten 40 Ladesäulen. Einnahmen werden nicht erwartet. Amt für Mobilität und Tiefbau 29.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr König T elefon:492-6501 KoenigD@stadt-muenster.de - 5 - V/0312/2021 Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkunge n Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und - anlagen Investitionsmaßnah me 4275 Ladestationen für Elektromobilität Auszahlungen 2021 70.000 2022 100.000 2023 30.000 Summe aller Auszahlungen 200.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Begründung: Die Stadtverwaltung verfolgt bezüglich der Mobilitätswende in Münster einen ganzheitlichen Ansatz, dieser gilt insbesondere für die Entwicklung im Bereich der Elektromobilität: Anstatt einer Substitution von Verbrenner-Fahrzeugen (Diesel/Benzin) durch Elektroautos im Verhältnis eins-zu-eins, sollen alternative Verkehrsträger des Umweltverbundes gestärkt bzw. gefördert und deren Anteil weiter erhöht werden. Schon heute ist ein Wandel hin zur Elektromobilität auf Münsters Straßen klar erkennbar: E-Bikes, Elektro-Lastenräder und E-Scooter prägen immer stärker das Bild. Voll- elektrische Stadtbuslinien, E-Fahrzeuge des Pilotprojekts „Loop“ und eine voranschreitende Umrüstung auf Elektro-Fahrzeuge der städtische Fahrzeugflotte für den täglichen Betrieb unterstützen diese Entwicklung. Zur Zusammenführung dieser breitgefächerten Themen der Elektromobilität soll für die Stadt Münster zeitnah eine ganzheitliche Elektromobilitätsstrategie entwickeln werden. Hierzu soll u.a. ein Workshop mit allen beteiligten Akteuren (beteiligte Ämter, Stadtwerke Münster, Stadtnetze Münster, ggf. Vertreter aus Gesellschaft und Wirtschaft) durchgeführt werden, um die einzelnen für Münster relevanten Handlungsfelder zu identifizieren und anschließend zu bearbeiten. Themen dieses Workshops sind u.a.: Sinnvolle räumliche Verteilung von Ladeinfrastruktur bzw. Vermeidung von „Wildwuchs“ auf dem Stadtgebiet, Betriebs-, Überwachungs- und Bewirtschaftspflichten (Winterdienst etc.), Bodenmarkierungen zur Vermeidung von Falschparkern, Belastbarkeit des Energienetzes usw. Ein gesondertes Augenmerkt gilt den zentrumsnahen, dicht besiedelten Quartieren, wie dem Hansa- Hafenviertel, Kreuzviertel und Martiniviertel. Hier gilt es vor allem, Lösungen für Anwohner von Miet- und Eigentumswohnungen ohne fest zugeordnete Kfz-Stellplätze zu erarbeiten und diese stadtverträglich umzusetzen. Übergeordnete Ziele der Elektromobilitätsstrategie sind, neben der allgemeinen Förderung der Elektromobilität zur Reduktion von Lärm- und Schadstoffimmissionen, die Inhalte der „Konzeptstudie Münster Klimaneutralität 2030“ (vgl. V/0628/2021). Schon jetzt sind Stadtverwaltung und Stadtwerke gemeinsam gefordert, die Elektro-Ladeinfrastruktur für E-Autos im öffentlichen Raum auszubauen. Speziell in den dichtbesiedelten Quartieren des erweiterten Innenstadtbereiches und in den zentralen Bereichen der Außenstadtteile sollen in einem Kooperationsprojekt zwischen Stadt Münster und Stadtwerke Münster Ladesäulen entstehen, um die - 5 - V/0312/2021 Versorgung mit Ladeinfrastruktur insbesondere für diejenigen zu gewährleisten, die kein eigenes Grundstück besitzen bzw. nicht in der Lage sind, auf dem eigenen Grundstück/Stellplatz einen Ladepunkt zu installieren. Darüber hinaus planen die in Münster ansässigen Carsharing-Anbieter, den Anteil an Elektro-Autos in ihren Flotten deutlich zu erhöhen – speziell zugeordnete Ladesäulen im öffentlichen Raum sind hierfür eine existenzielle Voraussetzung (vgl. V/0341/2021 „Vorbereitung zur Vergabe von stationsbasierten Carsharing-Stellplätzen“). Das vorliegende Elektro-Ladesäulenkonzept Münster 2021 beruht auf einer gemeinsamen Projektentwicklung von Stadt Münster und Stadtwerke Münster mit der übergeordneten Zielstellung, den Ausbau der Ladeinfrastruktur sichtbar voranzutreiben. Im Zuge des Ausbaus soll eine gebündelte Planung und Umsetzung von sogenannten kombinierten Stationen stattfinden. Das bedeutet, dass an diesen Standorten zeitgleich (mindestens) zwei Ladesäulen mit insgesamt vier Ladepunkten entstehen. An diesen Stationen wird Normalladen mit Wechselstrom (AC) mit einer typischen Ladeleistung von bis zu 22 kW angeboten. Die typische Ladedauer beträgt je nach Akkugröße zwischen 4 und 8 Stunden. Grundsätzlich für Ladesäulen notwendige Voraussetzungen hinsichtlich des Ausbau des Stromleitungsnetzes, Trafostationen, Stromzähler und weitere notwendige Bausteine sollen somit zeitgleich für zwei unterschiedliche Anwendungsmodelle entstehen und Mitnahmeeffekte erzielen: Zum einen für öffentliches Laden von Anwohner und Besucher und zum anderen für Anbieter von Elektro-Carsharing, die mit ihrem Geschäftsmodell einen Anteil zur zukunftsorientierten Mobilität leisten. Sinnvoll erscheint dabei eine Aufteilung der Ladepunkte von 2/2 je Standort zwischen öffentlicher Nutzung und E-Carsharing. Im Einzelfall kann dieses Verhältnis auf Basis der tatsächlichen Nachfrage jedoch auch in ein 1/3- bzw. 3/1Verhältnis (kurzfristig) abgeändert werden. Aktueller Sachstand Elektro-Fahrzeuge: In Münster sind derzeit 1.802 reine Elektrofahrzeuge sowie 3.432 Hybridfahrzeuge zugelassen (Stand 01/2021). Die Steigerungsraten der Zulassungszahlen verhalten sich sowohl für Münster als auch deutschlandweit exponentiell. Bedarf an bzw. Druck auf die Ladeinfrastruktur wird in den kommenden Jahren deutlich zunehmen – auch in Münster. Aktueller Sachstand Elektro-Ladesäulen: Laut Erhebung des Verbands der Automobilindustrie (VDA) sind in Münster aktuell 59 Ladepunkte öffentlich zugänglich (Stand: 11/2020). Die Stadtwerke Münster bieten derzeit an 14 Standorten einen Zugang zu einem oder mehreren Ladepunkten an, diese befinden sich v.a. in den innenstadtnahen Parkhäusern. Darüber hinaus gibt es ca. 31 Standorte, die von privaten Stromanbietern auf privaten Flächen betrieben werden. Im öffentlichen Straßenraum befinden sich aktuell lediglich 3 Ladepunkte – und zwar an den Ladestationen des Loop-Projektes im Stadtbezirk Hiltrup. Darüber hinaus entstehen aktuell insgesamt 9 Ladesäulen mit 18 Ladepunkten auf drei Westfalenfleiß-Parkplätzen im Innenstadtbereich. 6 dieser Ladepunkte sind öffentlich zugänglich, die weiteren 12 Ladepunkte werden den in Münster ansässigen Carsharing-Unternehmen zur Angebotserweiterung im Bereich E-Carsharing zur Verfügung gestellt. Neue Standorte für Elektro-Ladesäulen: Die hier behandelten neuen Ladesäulen-Standorte befinden sich allesamt im öffentlichen Raum und sollen nach ihrer baulichen Umsetzung zu jedem Zeitpunkt öffentlich zugänglich sein. Abbildung 1 (s. Anlage 1) zeigt die Verteilung der 31 geplanten Standorte für Ladeinfrastruktur auf dem Stadtgebiet. Von diesen 31 Standorten sollen 20 Standorte bereits in 2021/22 umgesetzt werden. Die Priorisierung dieser Standorte wird durch die Stadtverwaltung, in enger Absprache mit den Stadtwerken Münster, getroffen und richtet sich nach einer möglichst zeitnahen Umsetzbarkeit sowie einer möglichst nachvollziehbaren räumlichen Verteilung auf dem gesamten Stadtgebiet. - 5 - V/0312/2021 Verteilung der 31 Standorte (vgl. Abbildung 1 im Anhang): 12 x Stadtbezirk Mitte 6 x Stadtbezirk West 3 x Stadtbezirk Nord 3 x Stadtbezirk Ost 3 x Stadtbezirk Süd-Ost 4 x Stadtbezirk Hiltrup Ziel Entwicklung 1. Stufe (in 2021/22): - Mind. 20 Standort (diese ergeben 40 Ladesäulen bzw. 80 Ladepunkte) Entwicklung 2. Stufe (ab 2022): - Noch nicht umgesetzte Standorte aus Abb. 1 - Weitere Standorte, insb. resultierend aus den Erfahrungen der vorherigen Umsetzung Darüber hinaus soll es neben den Stadtwerken Münster auch privaten Anbietern bzw. Betreibern von Ladeinfrastruktur ermöglicht werden, öffentlich zugängliche Ladesäulen auf öffentlichen Flächen aufzustellen und zu betreiben, um den Nutzern von Elektro-Fahrzeugen ein möglichst breites Angebot zur Verfügung zu stellen. Erlaubte Standzeiten und Beschilderung: Die öffentlich zugänglichen Stellplätze mit Ladeinfrastruktur sollen in einem klar definierten Geltungsbereich durch die Beschilderung von Anfang (Zeichen 314-10) und Ende (Zeichen 314-20) beschildert werden. Darüber hinaus auf Stellplätzen, auf denen trotz Beschilderung eine hohe Anzahl an Falschparkern registriert wird, im Bedarfsfall eine Bodenmarkierung aufgetragen werden. Die Dauer der erlaubten Standzeit beschränkt sich täglich zwischen 8 Uhr und 20 Uhr auf eine maximale Dauer von 2 Stunden. Diese Einschränkung soll verhindern, dass die Parkplätze von wenigen Fahrzeugen dauerhaft belegt sind und somit zu einer höheren Auslastung der Ladesäulen führen. Der Betreiber der Ladesäule (hier: Stadtwerke Münster) wird bei Überschreitung der zweistündigen Dauer des Ladevorgangs ausdrücklich dazu ermächtigt, zusätzliche Entgelte über die minutengenaue Abrechnung des Ladevorgangs zu erheben. Zwischen 20 Uhr abends und 8 Uhr morgens dürfen E- Fahrzeuge auf den Stellplätzen über den gesamten Zeitraum stehen, um Ladevorgänge zu ermöglichen, ohne dass der Fahrzeugführer sein Kfz in den Nachstunden umparken muss. Kommt es, beispielsweise im Zuge der Entwicklung des integrierten Parkraumkonzeptes der Stadt Münster zur Ausweisung von Parkraumbewirtschaftungszonen, so können auch die Stellplätze an Ladeinfrastruktur in die Parkraumbewirtschaftung mit aufgenommen werden. Gegebenenfalls fallen hier zusätzliche Kosten für die Nutzer der E-Ladesäulen bzw. des dazugehörigen Stellplatzes im öffentlichen Raum an. E-Carsharing-Stellplätze (mit Ladeinfrastruktur) werden aufgrund ihrer besonderen rechtlichen Stellung anderweitig ausgeschildert und zeitlich befristet an den jeweiligen Anbieter vergeben. Die hierfür geltenden Regelungen richten sich nach den rechtlichen Bestimmungen im Bereich Carsharing auf Bundes- und Landesebene und werden in einer gesonderten, parallellaufenden Vorlage (vgl. V/0341/2021) aufgeführt. Anforderungen an die Ladesäule: Elektrofahrzeuge stoßen im Fahrbetrieb weder CO² noch andere Treibhausgase aus. Um die Klimaverträglichkeit der Elektrofahrzeuge auf Münsters Straßen darüber hinaus weiter zu verbessern und gegenüber dem Verbrenner-Fahrzeug einen deutlichen Vorteil hinsichtlich der CO²-Bilanz zu - 5 - V/0312/2021 erreichen, wird an den Ladesäulen ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien (100 Prozent Ökostrom) geladen. Anbieter von Ladesäulen auf öffentlicher Fläche in Münster verpflichten sich dieser Maßgabe. Die Bezahlvorgänge sind einfach und für jeden Nutzer zugänglich. An allen Ladesäulen im öffentlichen Raum kann mit Kreditkarte gezahlt werden, sodass auch Nutzer, die nicht Stadtwerke- Kunden sind, problemlos laden und bezahlen können. Darüber hinaus besteht an den Ladesäulen der Stadtwerke Münster unter anderem auch die Möglichkeit, mit der Stadtwerke PlusCard zu bezahlen. Bei der Umsetzung der Ladesäulen sollen Kriterien der Barrierefreiheit, wie Bedienhöhe und Unterfahrbarkeit mit Rollstühlen, beachtet werden, wo immer dies möglich bzw. sinnvoll umsetzbar ist. Finanzierung und Aufgabenverteilung: Die Stadt Münster entscheidet in enger Absprache mit den Stadtwerken über die zu bereitstellenden Flächen. Neben einer allgemeinen Standortprüfung hinsichtlich der zu erwartenden Nachfrage und der Realisierung im bzw. am Straßenraum wird durch Stadtwerke Münster bzw. Stadtnetze Münster geprüft, ob das Stromnetz an dem jeweiligen Standort den Anforderungen entspricht. Die Stadt Münster beteiligt sich bei dem Bau der Ladesäulen mit insgesamt 200.000 €. Hierbei handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss von je 5.000 € für die ersten 40 Ladesäulen. Einnahmen werden nicht erwartet. Umsetzung (inkl. Aufbau und Anschluss) sowie den anschließenden Betrieb der Ladesäulen übernehmen die Stadtwerke Münster. Sollten für die Umsetzung ausgewählter Maßnahmen Fördermittel in Anspruch genommen werden können, so sollte sich die Umsetzung an den jeweils geltenden Förderbedingungen orientieren, um eine Förderung zu ermöglichen. Für die Anschaffung und den Bau der Ladesäule sowie deren Betrieb haben die Stadtwerke Münster eigene finanzielle Mittel im Haushalt bewilligt bekommen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden die Stellplätze durch die Stadt Münster beschildert und ggf. mit einer Bodenmarkierung versehen. Außerdem werden die Stellplätze durch Amt 32, soweit möglich, verkehrlich überwacht. Der Betrieb der Ladesäule, inklusive Wartung etc., liegen bei den Stadtwerken Münster. In Vertretung gez Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: 30 geplante Ladesäulen-Standorte zur Umsetzung ab 2021 Anlage 2: Offene Anträge
Anlage A
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Anlage A zur V/0312/2021 Kurzüberblick Mit der Vorlage begegnet die Stadt Münster der steigenden Nachfrage im Bereich der Elektromo- bilität. Zur Zusammenführung der breitgefächerten Themen der Elektromobilität soll für die Stadt Münster zeitnah eine ganzheitliche Elektromobilitätsstrategie entwickeln werden. Darüber hinaus wird als erste Sofortmaßnahme die Umsetzung von 31 Elektro-Ladesäulenstandorten beschlos- sen, an denen zukünftig AC-Normalladen mit bis zu 22 kW sowohl zur öffentlichen Nutzung als auch zum Betrieb von Elektro-Carsharing stattfinden soll. Die Verortung dieser Standorte wurde durch die Stadtverwaltung, in enger Absprache mit den Stadtwerken Münster, getroffen und rich- tet sich nach Nachfrage, einer möglichst zeitnahen Umsetzbarkeit sowie einer möglichst nach- vollziehbaren räumlichen Verteilung im gesamten Stadtgebiet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Übergeordnete Ziele der Elektromobilitätsstrategie sind, neben der allgemeinen Förderung der Elektromobilität zur Reduktion von Lärm- und Schadstoffimmissionen, die Inhalte der „Konzept- studie Münster Klimaneutralität 2030“ (vgl. V/0628/2021). Dort ist beschrieben, dass Münsters Pkw-Verkehr bis 2030 um 50 Prozent gesenkt werden und der restliche Motorisiere Individualver- kehr zu 100 Prozent klimaneutral abgewickelt werden muss. Sowohl die Schaffung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur als auch Förderung von Elektro-Carsharing zielen unmittelbar auf diese Zielsetzungen ab. Von den insgesamt vorgeschlagenen 31 Ladesäulen-Standorten sollen 20 Standorte bereits in 2021/22 fertiggestellt werden. Die restlichen Standorte sollen anschließend möglichst zeitnah umgesetzt werden. Darüber hinaus soll es auch privaten Anbietern von Ladeinfrastruktur ermög- licht werden, Ladesäulen im öffentlichen Raum aufzubauen und zu betreiben. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage liefert einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Sie dient der Realisierung einer um- weltgerechten und flächenschonenden Mobilität und ist damit ein Baustein im Masterplan Mobili- tät Münster 2035+. Sie soll über die Ausweitung von Elektro-Carsharing dafür sorgen, dass der Pkw-Bestand sinkt und die Quote der Elektrifizierung steigt. So können verkehrsbedingte Emissi- onen zukünftig reduziert und öffentliche Flächen in eine andere Nutzung (z.B. Fahrradstraßen, Außengastronomie, Stadtgrün) überführt werden.
V_0312_2021_Anlage_2
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Anlage 2 zu Vorlage V/0312/2021
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Offene Anträge
Schnellladestationen für Elektroautos auf dem (Wolbecker) Marktplatz
Antrag an die BV Südost A-S/0007/2017
Programm zur Förderung der E-Mobilität in Münster
Antrag an den Rat A-R/0055/2017
E-Mobilität in Albachten
Antrag der SPD-Fraktion vom 10.09.2019
Antrag an die BV West A-W/0019/2019
Schaffung von Lademöglichkeiten für E-Autos in Mecklenbeck
Antrag der CDU-Fraktion vom 06.11.2019
Antrag an die BV West A-W/0023/2019
Zentrale Anlaufstelle für E-Mobilität einrichten
Antrag an den Rat A-R/0041/2019
Verschiedene Standorte für E-Ladesäulen in unseren 3 Stadtbezirken prüfen
Antrag der FDP-Fraktion vom 27.01.2021
Antrag an die BV Hiltrup A-H/0002/2021
Förderung der Elektromobilität - Aufbau von öffentlichen Ladepunkten
Antrag der CDU-Fraktion vom 13.01.2021
Antrag an die BV West A-W/0004/2021
Schaffung von Lademöglichkeiten für E-Autos in Coerde, Kinderhaus und Sprakel
Antrag der CDU-Fraktion vom 05.02.2021-
Antrag an die BV Nord A-N/0009/2021
Förderung der Elektromobilität - Aufbau von öffentlichen Ladestationen in Nienberge
Antrag der CDU-Fraktion vom 22.03.2021
Antrag an die BV West A-W/0019/2021
Antrag an den Rat Nr. A-R/0055/2017
Bündnis 90/Die Grünen/GAL CDU
Ratsfraktion Münster Ratsfraktion Münster
Ratsantrag 04. Juli 2017
Programm zur Förderung der E-Mobilität in Münster
Der Rat möge beschließen:
1. Die Verwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken ein ganzheitliches
und langfristig angelegtes Programm zur Förderung der E-Mobilität in Münster.
2. Gefördert werden insbes. die Nutzung privater E- Kfz, E-Fahrräder und E-
Nutzfahrzeuge im Stadtgebiet und im Stadt-Umland-Verkehr sowie die Nutzung von E-
Fahrzeugen im straßengebundenen ÖPNV.
3. Die Nutzung von E-Personen- und -Nutzfahrzeugen in der Stadtverwaltung und bei
den städtischen Beteiligungen wird ausgebaut.
4. Zur Förderung der E-Mobilität werden insbesonder e folgende Maßnahmen auf den
Prüfstand gestellt:
- Installation von E-Tankstellen (auch Schnelllades tellen) in allen Parkhäusern und
TGA der WBI und Parkeinrichtungen der städtischen Beteiligungen,
- Einführung eines innovativen Abrechnungssystems, das ebenfalls auswärtigen
Nichtkunden der Stadtwerke erlaubt, die Infrastruktur über die Netzgebietsgrenzen
hinweg zu nutzen,
- Weitere Angebote zur Installation von E-Tankstell en auf allen großen Parkplätzen
von Hochschulen, Unternehmen und Behörden
- Nachweis der Versorgung der E-Tankstellen mit Str om aus erneuerbaren Quellen,
- schrittweise Erhöhung der Zahl der E-Busse bei de n SWMS,
- Testweise Einführung von E-Bussen bei den Regiona lbuslinien, vorzugsweise bei
den Schnellbuslinien,
- Förderung der Anschaffung von E-Fahrrädern für de n Behördendienstverkehr im
Stadtgebiet,
- Vorhaltung von E-Fahrrädern im Rahmen der Einführ ung eines städtischen
Leihfahrradsystems.
5. Die Verwaltung prüft, ob bei der Ermittlung von notwendigen Stellplätzen für
Bauvorhaben auch Stellplätze und Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge und E-
Fahrräder berücksichtigt werden können.
6. Die Verwaltung prüft, wie die Förderung der E-Mo bilität gezielt in die Entwicklung
neuer Wohngebiete integriert werden kann.
7. Die Stadtverwaltung schlägt eine allein zuständi ge Koordinierungsstelle innerhalb der
bestehenden Fachverwaltung vor, die die Aufgabe der Förderung der E-Mobilität
übernimmt.
8. Über die Entwicklung der E-Mobilität in der Stad t wird dem Rat der Stadt einmal im
Jahr berichtet.
Kosten/Finanzierung
Vorbehaltlich der Beschlüsse zum Haushaltsplan 2018 soll die E-Mobilität in Münster von
2018 bis 2020 mit insgesamt 500.000 € gefördert wer den.
Die Verwaltung stellt sicher, dass der finanzielle Aufwand des Förderprogramms über das
Programm „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des
BMVI refinanziert wird. Dafür stellt die Stadt Münster bei der Bundesanstalt für
Verwaltungsdienstleistungen (BAV) Anträge auf Förderung aus dem Bundesprogramm
Ladeinfrastruktur des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), in
dem bis 2020 für solche Projekte rund 300 Millionen Euro bereitstehen.
Darüber hinaus bewirbt sich die Stadt Münster über den Projektträger Forschungszentrum
Jülich um Förderung der Elektromobilität im Rahmen der Novellierung der „Richtlinie zur
Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen
Einrichtungen“ (Kommunalrichtlinie) 2015/2016. Gegenstand dieser Förderung ist u.a. die
Umstellung und Teilumstellung kommunaler Fuhrparke auf elektrisch betriebene
Neufahrzeuge sowie die fahrzeugbezogene, nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur.
Das beinhaltet den Austausch von Altfahrzeugen gegen Batterieelektrofahrzeuge, Plugin
Hybrid-Fahrzeuge (von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge), sowie elektrische
Lastenfahrräder, E-Bikes und Pedelecs. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden bei
dieser Förderung mit einer nicht rückzahlbaren Zuwendung von bis zu 50 % und maximal
200.000 € gefördert. (weitere Informationen: https: //www.ptj.de/klimaschutzinitiative-
kommunen/klimaschutzmanagement).
Begründung
Als Klimahauptstadt steht die Stadt Münster in der Verantwortung, auch zukünftig durch
innovative Projekte nachhaltig zur Verringerung des CO2 Ausstoßes beizutragen. E-
Mobilität stellt ein solch innovatives Projekt dar. Nicht nur die Bürger*innen profitieren von
sauberer und leiser Mobilität, sondern auch die Unternehmen von neuen
Geschäftsmodellen, und die Stadt selber kann als attraktiver Wirtschafts- und
Wohnstandort für sich werben.
Bislang ist die Entwicklung der E-mobilität in Münster überschaubar: An elf
unterschiedlichen Standorten in Münster stehen Elektro-Tankstellen zur Verfügung. Die
Stadtwerke setzen seit 2014 erste E-Busse ein, die ausschließlich mit Ökostrom
Münster:natürlich fahren. So sind die Busse völlig ohne Schadstoffausstoß unterwegs.
Sichtbar hoch ist auch in Münster die Zahl der Pedelecs und E-Bikes. Genaue Zahlen
sind aber nicht bekannt. Zum Vergleich: Während in ganz Deutschland bislang weniger
als 100.000 E-Cars unterwegs sind, liegt die Zahl der Pedelecs und E-Bikes inzwischen
bei über 2,5 Mio. Jedes Jahr kommen mehr als 500.000 hinzu! Die E-Mobilität auf zwei
Rädern muss deshalb zu den Förderschwerpunkten gehören.
Ein Vergleich mit anderen Kommunen zeigt, dass die E-Mobilität in Münster noch viel
Potential bietet. So hat beispielsweise die Stadt Iserlohn (100.000 Einwohner) 2015 einen
Aktionsplan „Elektromobilität“ beschlossen. Inzwischen stehen bereits über 17
Schnelllade-Punkte in der Innenstadt zur Verfügung. Dank einem intelligenten
Abrechnungssystem des Partnerunternehmens der Stadtwerke Iserlohn kann die
Kommune eine flächendeckende Lade-Infrastruktur zur Verfügung stellen, mit der laut
Berichten der Strom mit mobilen Zählern über die Netzgebietsgrenzen hinweg
abgerechnet werden kann. Damir braucht die Lade-Infrastruktur keine Kommunikation
und keinen Zähler und kostet somit einen Bruchteil von herkömmlichen Ladestationen.
Ebenfalls stellt die Stadt kostenlose Parkplätze für E-Fahrzeuge bereit. Darüber hinaus
werden Kooperationen mit gewerblichen Partnern eingegangen, die durch attraktive
Mietangebote für E-Fahrzeuge werben.
Der vorliegende Antrag zielt auf die Bestandsüberprüfung und Optimierung der Förderung
der Elektromobilität in Münster. Alle bisherigen Schritte in Richtung mehr E-Mobilität
sollen gebündelt in einem breit angelegten Programm zur Förderung der E-Mobilität
überprüft und zügig weiterentwickelt werden.
Ergänzend zu dem CDU Ratsantrag „Münster als Standort für eMobility stärken – Netz für
Stromtankstellen ausweiten“ vom 22.02.2010 sowie „Mehr eMobility für Münster“ vom
26.09.2011 soll dargelegt werden, wie der Rahmen für eine weiterentwickelte Infrastruktur
in Münster aussehen kann, um die lärmarmen und klimaschonenden E-Autos zu fördern.
E-Autos - ohne Antriebsgeräusch und ohne Luftschadstoffe - ermöglichen bei
weitergehender Durchsetzung eine neue Qualität von Straßen und Plätzen.
Auch hat die CDU-Fraktion am 02.04. 2014 einen Antrag eingebracht „Für ein
Musterhausquartier mit E-Mobilitätsanschluss“, in dem ein strategisches Konzept mit den
Zielen einer generationsübergreifenden Gestaltung des Wohnraums der städtischen
Infrastruktur und der Mobilität mittels E-Fahrzeugen gefordert wird. Eine Planung und
Umsetzung eines solchen Wohnbaugebiets stellt ein innovatives Konzept dar, um
praktische Erfahrungen mit neuen Technologien zu sammeln und die Menschen für mehr
E-Mobilität zu begeistern.
Profitieren soll Münster insbesondere vom Bundesprogramm zur Förderung der
Elektromobilität. Gemäß der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in
Deutschland“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur soll ein
flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Netz an Ladeinfrastruktur
initiiert werden, so dass die Nutzer von E-Fahrzeugen überall in Deutschland schnell und
unkompliziert nachladen können. Hierfür werden bis 2020 insgesamt 300 Mio. Euro an
Fördermitteln zur Verfügung gestellt. Daneben soll aber auch der weitere Ausbau der
Normallade-infrastruktur unterstützt werden, um die Kundenbedürfnisse (z.B. Nachladen
bei Warenhaus-, Restaurant-, Kinobesuchen etc.) je nach Park- und Fahrverhalten
abzudecken.
Buddenbäumer Joksch
Und CDU-Fraktion und GAL-Fraktion
Fraktion in der
Bezirksvertretung
Münster-West
Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine
Udo Junge
Raimund Köster
Elke Kraut-Kleinschmidt
Herrn
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster Münster, 10.09.2019
E-Mobilität in Albachten
Die Bezirksvertretung Münster West möge beschließen:
In Münster-Albachten sollen E-Ladestationen sowohl für PKW als auch für E-Bikes,
E-Roller, E-Tretroller usw. errichtet werden.
Dabei bilden in Albachten die Bereiche
- Mobilstation/Bahnhof
(Pkw u. E-Bikes innerhalb der geschlossenen Fahrradabst ellanlage),
- Haus der Begegnung
(E-Bikes usw.),
- Supermärke
(E-Bikes usw.),
- öffentlicher Parkplatz an der Dülmener S traße
(Pkw und E-Bikes usw.)
- Sparkasse und Volksbank
(E-Bikes usw.)
gute Möglichkeiten für die Einrichtung der Ladestatio nen.
Partner für dieses Projekt können die Stadtwerke Münste r, die DB-Energie, die
Sparkasse Münsterland Ost, die Volksbank Münster sowie die Betreiber der
Supermärkte oder anderer Geschäfte sein. Dabei ist zu b erücksichtigen, dass die
Ladesäulen der Stadtwerke Münster von allen Kunden gen utzt werden können und
nicht nur von Stadtwerke-Kunden.
Die Möglichkeit einer zeitlich befristeten, kostenl osen Ladezeit (z.B. 2 Std.) an den
Säulen ist zu prüfen.
Fraktion in der
Bezirksvertretung
Münster-West
Mitglieder der SPD-Fraktion:
Beate Kretzschmar, Vorsitzende
Stephan Brinktrine
Udo Junge
Raimund Köster
Elke Kraut-Kleinschmidt
Begründung:
Nur über ein gut ausgebautes Netz an E-Ladesäulen ka nn die Elektromobilität erfolgreich
eingeführt werden. Der Antrieb von Elektrofahrzeugen i st effizient, schont die Umwelt (kein
CO2-Ausstoß) und ist kostensparend.
Zwar gibt es in Münster ca. 22 Ladestationen, aber g erade in den Außenbereichen sind sie
mehr als Mangelware bzw. nicht vorhanden.
Albachten kann dabei innerhalb Münsters beispielhaft vorangehen.
Dabei darf der Blick nicht nur auf öffentliche Lademö glichkeiten für Pkw fallen. Der Boom der
letzten Jahre zeigt, wie gut inzwischen E-Bikes ange nommen worden sind und die
E-Tretroller kommen werden. Die Ladeeinrichtungen we rden mit Ökostrom betrieben.
Dabei ist klar, nicht die Stadt Münster soll diese La destationen betreiben, wohl aber dieses
Projekt koordinieren, vorantreiben, über Fördermöglichkei ten informieren und ggf. öffentliche
Fläche zur Verfügung stellen.
Zur Unterstützung der Einführung der E-Mobilität ist z u prüfen, ob die Ladesäulen nicht
zeitlich befristet und kostenlos, z.B. für 2 Std. gen utzt werden können.
Für die SPD Fraktion
Raimund Köster
CDU-Fraktion in der BV West
CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
An den A-W/0023/2019
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 M ü n s t e r
Münster, 06.11.2019
Schaffung von Lademöglichkeiten für E-Autos in Mecklenbeck
Die V erwaltung wird beauftragt, am Beispiel des Wohnquartiers Mecklenbeck-Mitte (B-Plan
396), in dem das Errichten von Stellplätzen auf privaten Grundstücken nicht zulässig ist, ein
Konzept zu erarbeiten, wie möglichst kurzfristig wohnortnahe öffentliche Stellplätze geschaf-
fen werden können, auf denen Pkw mit Elektroantrieb geladen werden können.
Begründung:
Im Bereich des B-Plans 396 (Mecklenbeck-Mitte), ist es auf Grund der Festsetzungen im B-
Plan unzulässig, auf privaten Grundstücken Stellplätze für PKW zu errichten. Es ist dort aus
ökologischen Gründen planerisch vorgeschrieben, dass die Anwohner auf öffentlichen
Stellflächen im Straßenraum oder in - in der Regel vom Grundstück entfernt liegenden -
Carports ohne Stromanschluss parken, um die Fläche für Parken durch Mehrfachnutzung von
Stellflächen minimal zu halten.
Damit entfällt die Möglichkeit, das eigene E-Auto während der Standzeiten auf dem eigenen
Grundstück zu betanken (s. WN „Das E-Mobil muss draußen bleiben“ vom 6.9.2019).
Gleichwohl besteht für die Bewohner ein großes Bedürfnis, ihre Fahrzeuge mit Elektroantrieb
in deren Ruhephase wohnortnah zu laden. Dies ist mittels der privaten Hauselektrik mangels
eigenen Stellplatzes auf dem Grundstück nicht möglich. Kabel können aus Sicherheitsgrün-
den nicht über den Bürgersteig bis hin zu den öffentlichen Stellplätzen gelegt werden.
Die einzige Möglichkeit, den berechtigten Interessen der Anwohner Rechnung zu tragen, ist
die Ausstattung von bestehenden öffentlichen Parkplätzen mit passenden Ladestellen. So kön-
nen Fahrzeuge mit Elektroantrieb dort abgestellt und - ggf. gebührenpflichtig - geladen wer-
den. Möglicherweise ist es sinnvoll / erforderlich, hier durch entsprechende Nutzungsein-
schränkung Dauerparken oder Parken von Fahrzeugen ohne Elektroantrieb zu verhindern.
Die V erwaltung wird gebeten, hier ein sinnvolles, möglichst kurzfristig umsetzbares und ge-
gebenenfalls auf andere Wohnquartiere übertragbares Konzept zu erarbeiten, das Schritte auf-
zeigt, wie eine Lösung im Sinne der Anwohner erreicht werden könnte. Gegebenenfalls sind
die Stadtwerke oder andere Stromversorger in dieses Konzept einzubeziehen.
gezeichnet:
Peter Wolfgarten
Thomas Bartelt
Peter Hamann
Christian Hinzmann
Thomas Lilge
Nils Schappler
Markus v. Diepenbroick-Grüter
Ingeborg Hissmann
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0041/2019
FDP-Ratsfraktion
Geringhoffstraße 48
48163 Münster
Tel. 0251 - 987 30 60
Fax: 0251 - 987 30 61
Email: fraktion@fdp-ms.de
www.fraktion.fdp-ms.de
Antrag Münster, 14.05.2019
Zentrale Anlaufstelle für E-Mobilität einrichten
Der Rat möge beschließen:
1. Die Aktivitäten der Stadt Münster im Zusammenhan g mit dem Ausbau der E-
Mobilität werden zukünftig durch eine zentrale Ansp rechperson ämterübergreifend
koordiniert. Hier wird auch die Informationsaufbere itung gebündelt und den
Bürgerinnen und Bürgern eine persönliche Beratung u nd Unterstützung (z. B. in
Form von Musteranträgen) in allen Fragen der E-Mobilität angeboten.
2. Neben dem Angebot der allgemeinen Beratung zu Fö rdermöglichkeiten bei der
Anschaffung privater E-Pkw und für entsprechende pr ivate Ladelösungen,
entwickelt die Stadt eine entsprechende Informationskampagne.
3. Gestaltungsrichtlinien, Erhaltungssatzungen und straßen- und baurechtliche
Richtlinien werden daraufhin überprüft, ob sie in i hrer jetzigen Fassung die
Einrichtung privater Stellplätze für E-Pkw erschwer en und zeitaufwändige
Genehmigungsverfahren hervorrufen.
Begründung:
In der Stadt Münster gibt es bis heute keine kodifi zierte Handlungsstrategie
Elektromobilität, die in Entscheidungsvorlagen Berü cksichtigung finden könnte (bspw. bei
der Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum). Eine zentrale
Ansprechperson als „Kümmerer“ könnte das Thema E-Mo bilität nach „innen“ vertreten und
gleichzeitig kompetente Anlaufstelle für alle Bürger und Bürgerinnen sein, die zukünftig auf
E-Mobilität setzen wollen.
In Bund und Land sowie in einer Vielzahl von Kommun en hat sich ein breites Spektrum
von Förderprogrammen entwickelt. So beträgt die NRW -Förderung für private
Ladeinfrastruktur max. 1000 € je Ladepunkt. Um den Bürgerinnen und Bürgern hier den
Durchblick zu ermöglichen und sie operativ bei Ents cheidung und Antragstellung zu
unterstützen, ist eine kommunale Anlaufstelle ein effektives, bürgerfreundliches Angebot.
Öffentlicher Raum ist ein knappes Gut. Deshalb soll te nicht nur auf die Schaffung
öffentlich zugänglicher Ladepunkte für E-Pkw gesetz t werden, sondern insbesondere die
Errichtung von Ladeinfrastruktur auf privatem Grund unterstützt werden.
- 2 -
Da die Stadt Münster (zurzeit: ca. 50 Ladepunkte) n icht zu den Städten mit ausgeprägter
öffentlicher Ladeinfrastruktur gehört (Hamburg 882, Regensburg 101, Quelle: bdew,
06.05.2019), muss sichergestellt werden, dass Bürge rinnen und Bürgern möglichst keine
bürokratischen Hindernisse in den Weg gelegt werden, wenn sie im Zuge der Anschaffung
eines privaten E-Pkw die Errichtung einer entsprechenden privaten Ladestation planen.
In Münster waren am 1. Januar 2019 145.681 Pkw zuge lassen, darunter waren erst 314
Elektrofahrzeuge (Kraftfahrzeugbundesamt). Der Hebe l für Klimaschutz ist in dieser
Zielgruppe besonders groß. Außerdem entlasten priva te Ladestationen das Stromnetz, da
in der Regel Über-Nacht-Betankungen stattfinden.
gez.
Jörg Berens Jürgen Reuter
Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen
FDP-Fraktion im Rat
CDU-Fraktion in der BV-West
CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
Münster, 13.01.2021
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 M ü n s t e r
A-W/0004/2021
Förderung der Elektromobilität – Aufbau von öffentlichen Ladepunkten
Zur Förderung der Elektromobilität wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob an folgenden Stellen in
Gievenbeck, in unmittelbarer Nähe von Trafostationen, öffentliche Ladestationen au fgebaut werden
können:
Twenteweg 9 (Werk 436)
Gescherweg 207 (Werk 1401)
Wickenkamp 1 (Werk 1518)
Lehmkamp 1 Werk 1659)
Dieckmannstraße 120 (Werk 1525)
Dieckmannstraße am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (Werk 1294)
Coesfeldweg 18 (Werk 443)
Ebenso soll geprüft werden, ob dies bei den folgenden städtischen Einrichtungen möglich ist:
Wartburg Schule
LaVie / Mosaikschule
Michaelschule
Die Wohn- und Stadtbau GmbH, als städtische Tochtergesellschaft, soll te beauftragt werden, die
Einrichtung von Ladepunkten bei ihren Immobilien zu prüfen.
Begründung:
Die Bundesregierung fördert die Elektromobilität durch Zuschüsse beim Kauf von Elektro- und
Hybridfahrzeugen. Für Bewohner von Ein- und Zweifamilienhäusern ist es unkompliziert die
mitgelieferte Ladestation einzurichten.
Für Bewohner von Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungsanlagen ist es kompliziert und
zeitaufwendig, manchmal sogar unmöglich, Ladestationen zu errichten. Somit kommen diese Bewohner
als potentielle Käufer eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs nicht in Frage. Um auch diesen Bürgern das
Fahrzeugsegment zu erschließen, müssen öffentliche Ladestationen eingerichtet werden.
Die Ladepunkte sollen im ersten Schritt in unmittelbarer Nähe von Trafostationen errichtet werden, um
die Baukosten zu reduzieren.
An Schulen und städtischen Einrichtungen können tagsüber die Lehrkräfte/städtischen Mitarbeiter und
abends/nachts Bewohner der näheren Umgebung ihre Fahrzeuge laden.
Die städtische Gesellschaft Wohn und Stadtbau sollte den Bewohnern ihrer Immobilien zumindest 1-2
Ladepunkte pro Immobilienkomplex anbieten.
gezeichnet:
Peter Hamann
Christian Hinzmann
Thomas Lilge
Karin Park-Luikenga
Nicholas Reuting
Nils Schappler
Peter Wolfgarten
CDU-Fraktion in der BV-Nord
CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
Münster, 04.02.2021
A n t r a g :
Schaffung von Lademöglichkeiten für E-Autos in Coerde, Kinderhaus und
Sprakel
Die Verwaltung wird gebeten, möglichst zentral gelegene öffentliche Möglichkeiten in
den drei Stadtteilen zum Laden von Autos mit Elektroantrieb zu schaffen.
Besonders zu prüfen ist jeweils der Bereich rund um das zentral gelegene
Einkaufszentrum.
Begründung:
Um Münsters Klimaziele zu erreichen kommt dem Ausbau der Infrastruktur zum
Laden von E-Autos im öffentlichen Raum eine hohe Bedeutung zu. Auch in Coerde,
Kinderhaus und Sprakel ist das der Fall. Es besteht für Bewohner und Beschäftigte
ein großes Bedürfnis, ihre Fahrzeuge mit Elektroantrieb wohnortnah zu laden. Das
betrifft insbesondere Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen und keine
eigenen privaten Lademöglichkeiten haben.
Wir bitten daher um einen Vorschlag, wo öffentliche Ladesäulen für E-Autos installiert
werden können.
Konkret bitten wir, die Bereiche rund um die jeweiligen Einkaufszentren z. B. in
Kinderhaus um den REWE-Markt an der Kristiansandstraße zu prüfen.
Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, auch im Hinblick auf das Neubaugebiet
Modrickx, entsprechende Stellplätze zur Verfügung zu stellen.
Weitere Begründung ggf. mündlich.
Bloch Bölling Tebbe und Fraktion
CDU-Kreisverband Münster e.V .
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
CDU-Fraktion in der BV-West
Münster, 22.03.2021
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Jörg Nathaus
Pantaleonplatz 7
48161 Münster A-W/0019/2021
Betrifft
Förderung der Elektromobilität – Aufbau von öffentlichen Ladestationen in Nienberge
Zur Förderung der Elektromobilität mö ge die Verwaltung prüfen, an welchen Stellen in Nienberge es
ökonomisch sinnvoll ist, öffentliche Ladestationen aufzubauen.
Begründung
Die Bundesregierung fördert die Elektromobilität durch Zuschüsse beim Kauf von Elektro- und
Hybridfahrzeugen. Für Bewohner von Ein- und Mehrfamilienhäusern mit zugeordneten
Garagenstellplätzen ist es unkompliziert, die mitgelieferten Ladestationen einzurichten.
Beim Bau von großen Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnanlagen werden in der Regel weniger
Garagenstellplätze als Wohneinheiten gebaut. Gerade zu den sehr kl einen Wohnungen gibt es keine
zugeordneten Garagenstellplätze. Diese Bewohner kommen somit als potenzielle Käufer von Elektro-
oder Hybridfahrzeugen zunächst nicht in Frage. Um auch diesen Bü rgern das Fahrzeugsegment zu
erschließen, müssen öffentliche Ladestationen eingerichtet werden.
Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass nur vor dem Hintergrund eine s dichten Netzes von
auskömmlichen öffentlichen Ladestationen die Anzahl von zugelassenen El ektro- und
Hybridfahrzeugen steigen wird. Nur eine sehr geringe Anzahl von Bürgern kann und will sich den Luxus
leisten, ein Elektro- oder Hybridfahrzeug für Kurzstrecken und ein Verbrennerfahrzeug für Langstrecken
anzuschaffen.
gezeichnet:
Peter Hamann
Christian Hinzmann
Thomas Lilge
Karin Park-Luikenga
Nicholas Reuting
Nils Schappler
Peter Wolfgarten
V_0321_2021_Anlage_1
428 Zeichen
Anlage 1 zu Vorlage V/0312/2021 Ladesäulen-Ausbau unter Beteiligung der Stadtverwaltung Münster: 31 zu errichtende Standorte für Elektroladesäulen (blau, ohne noch zu treffende Priorisierung) sowie aktuell entstehende öffentlich zugängliche Ladesäulen auf den Westfalenfleiß-Parkplätzen (grün) und bereits bestehende Ladepunkte an den Standorten des Projektes „Loop“ (rot ). Darstellung der Stadt Münster mit Google My Maps.
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Mauritzstraße 4
- Geringhoffstraße 48
- Dieckmannstraße 120
- Kristiansandstraße
- Twenteweg 9
- Gescherweg 207
- Wickenkamp 1
- Lehmkamp 1
- Coesfeldweg 18
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0312/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.09.2021
- Erstellt
- 15.04.2021 07:09