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V/0808/2020

Erwerb eines Geschäftsanteils der Kraftwerksschule e.V. (KWS) durch die Stadtwerke Münster GmbH nach Rechtsformwechsel in eine eingetragene Genossenschaft

Vorlagen 11.08.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 26.08.2020, TOP 5

Beschlussvorlage

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Anlage A

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V_0808_2020_Anlage 1_AR Vorlage 19_2020 KWS

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Beschlussvorlage

3097 Zeichen

V/0808/2020 
V/0808/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erwerb eines Geschäftsanteils der Kraftwerksschule e.V. (KWS) durch die Stadtwerke Münster 
GmbH nach Rechtsformwechsel in eine eingetragene Genossenschaft 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die beigefügte Vorlage Nr. 19/2020 (Anlage 1) an den Au f-
sichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH zur Kenntnis. 
 
2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster 
GmbH wird ermächtigt, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
Die Geschäftsführer bzw. deren Vertreter werden befugt, in einer außerordentlichen Mitgli e-
derversammlung der Kraftwerksschule e.V. ab dem 05.11.2020 in Essen der Umwandlung in 
eine Genossenschaft zuzustimmen und alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Erkl ä-
rungen abzugeben sowie einen Genossenschaftsanteil i.H.v. 1.000,00 € zu erwerben. 
 
3. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Stellungnahme zum A n-
zeigeverfahren gemäß § 115 GO NRW. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen werden durch die Stadtwerke Münster GmbH getragen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Müns ter GmbH. Gemäß § 12 (b) des G e-
sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegen der Beschlussfassung de r Gesel l-
schafterversammlung u.a. “[…] die Beteiligung an anderen Unte rnehmen und der Erwerb […] von 
Geschäftsanteilen“. 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
14.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Rothermundt 
Telefon: 492-2006 
Rothermundt@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0808/2020 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist seit 1999 Mitg lied der Kraftwerksschule e.V. - KWS - mit Sitz in 
Essen. Aktuell sind 183 Energieversorgungsunternehmen dort Mitglied. Die KWS ist ein Ausbildungs- 
und Qualifizierungszentrum im Bereich von Anlagen zur Strom - und/oder Wärmeerzeugung und -
versorgung. Zur Umwandlung in eine eingetragene Genossenschaft bedarf es der Zustimmung aller 
Mitglieder in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, in der der Umwandlungsbeschluss u n-
ter notarieller Aufsicht gefasst wird. 
 
Weitere Informationen sind der Aufsichtsratsvorlage Nr. 19/2020 (Anlage 1) zu entnehmen. 
 
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird in seiner Sitzung am 19.08.2020 über die B e-
schlussvorlage entscheiden. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. 
 
Das Beteiligungsmanagement steht bezüglich eventueller aufsichtsbehördlicher Vorgaben im Kontakt 
mit der Bezirksregierung Münster, die die Anzeigenpflicht für die Umwandlung in eine eingetragene 
Genossenschaft nach § 115 GO NRW prüft. Ggfs. sind die Umwandlung und der Erwerb eines G e-
nossenschaftsanteils i.H.v. 1.000 € der Aufsichtsbehörde spätestens sechs Wochen vor Beginn des 
Vollzugs schriftlich anzuzeigen. 
 
 
i. V. 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1: Vorlage an den Aufsichtsrat der SWMS Nr. 19/2020 
Anlage A

Anlage A

2557 Zeichen

Anlage A zur V/0808/2020 
Kurzüberblick 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Tochter der Stadt Münster. Gemäß § 12 (b) 
des Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung 
„über die die Übernahme neuer oder anderer Geschäftsfelder und / oder wesentlicher neuer 
Aufgaben, die Beteiligung an anderen Unternehmen und der Erwerb und die Veräußerung von 
Unternehmen / Geschäftsanteilen“. 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist seit 1999 Mitglied der Kraftwerksschule e.V. – KWS - mit Sitz 
in Essen. Zur Umwandlung des Vereins in eine eingetragene Genossenschaft bedarf es der Zu-
stimmung aller Mitglieder in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, in der der Umwand-
lungsbeschluss unter notarieller Aufsicht gefasst wird. Die notwendigen Befugnisse der Ge-
schäftsführer bzw. deren Vertreter für die Umwandlung und für den Erwerb eines Genossen-
schaftsanteils sollen durch die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH be-
schlossen werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster.  
 
Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt 
Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die 
Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an 
Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Un-
ternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, 
sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie 
Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar die-
nen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
k. A. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
k. A.

V_0808_2020_Anlage 1_AR Vorlage 19_2020 KWS

3413 Zeichen

Seite 1 
Münster, 05.08.2020 
 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 19/2020
 
 
Betreff 
Erwerb eines Geschäftsanteils der Kraftwerksschule e.V. (KWS) nach Rechtsformwech-
sel in eine eingetragene Genossenschaft  
 
 
Berichterstatter 
Herr Frank Gäfgen 
 
 
Antrag 
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung zu beschließen:  
 
Die Geschäftsführer bzw. deren Vertreter werden befugt, in einer außerordentlichen Mit-
gliederversammlung der Kraftwerksschule e.V. ab dem 05.11.2020 in Essen der Um-
wandlung in eine Genossenschaft zuzustimmen und alle in diesem Zusammenhang er-
forderlichen Erklärungen abzugeben sowie einen Genossenschaftsanteil i.H.v. 1.000,00 € 
zu erwerben. 
 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Stellungnahme zum 
Anzeigeverfahren gemäß § 115 GO NRW . 
 
Begründung  
Die Stadtwerke Münster GmbH  ist seit 1999 Mitglied der Kraftwerksschule e.V. - KWS - 
mit Sitz in Essen. Aktuell sind 183 Energieversorgungsunternehmen dort Mitglied. Die 
KWS ist ein Ausbildungs- und Qualifizierungszentrum im Bereich von Anlagen zur Strom- 
und/oder Wärmeerzeugung und -versorgung. Sie bietet bis heute Fortbildungslehrgänge 
für Facharbeiter zum Kraftwerker und zum Kraftwerksmeister als Schichtleiter - Kernauf-
gabe in unserem HKW - sowie eine Vielzahl von weiteren Lehrgängen an. Die Stadtwerke 
Münster stellen mit dem Haupta bteilungsleiter Fernwärme- und Stromerzeugung, Erneu-
erbare Wärme den Vorsitzenden des Ausbildungsausschusses der KWS. Ü ber den an-
stehenden Rechtsformwechsel berichtete die Geschäftsführung dem A ufsichtsrat bereits 
in der Aufsichtsratssitzung vom 17.09.2019.  
  
Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0808/2020

Seite 2 
 
Hier vertiefend die rechtlichen Hintergründe:  
Die Betriebsprüfung durch die GKBP hat ergeben, dass die Gemeinnützigkeit nicht gege-
ben ist. Der Entzug der Gemeinnützigkeit hat steuerrechtliche Konsequenzen und gesell-
schaftsrechtliche Auswirkungen. Die  KWS ist kein steuerbegünstigter Verein mehr, son-
dern ein voll steuerpflichtiges Unternehmen. Gesellschaftsrechtlich besteht das Risiko, 
dass mit Streichung aus dem Vereinsregister die Vorstände und Mitglieder persönlich haf-
ten. Daher ist beabsichtigt, die KWS von einem gemeinnützigen Verein (e.V.) in die neue 
Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (e.G.) umzuwandeln nach dem Umwand-
lungsgesetz. So wird die persönliche Haftung der Mitglieder ausgeschlossen und die KWS 
erhält zukunftssichere Rahmenbedingungen unter Erhalt des Vereinsvermögens und Bei-
behaltung der bisherigen Struktur und Organisation. Die neue unternehmerische Aufstel-
lung vermeidet Komplikationen mit den Finanzbehörden, und bezüglich steuerlicher As-
pekte bestehen keine Risiken. Die e.G. is t eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes 
Mitglied hat eine Stimme und somit Gewicht bei Entscheidungen. Die e.G. wird Mitglied 
in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der jährlich die wirtschaftlichen Verhält-
nisse, die Ordnungsmäßigkeit der Ges chäftsführung und den J ahresabschluss prüft. 
 
Zur Umwandlung bedarf es der Zustimmung aller Mitglieder in einer außerordentlichen 
Mitgliederversammlung, in der der Umwandlungsbeschluss unter notarieller Aufsicht ge-
fasst wird. 
 
Die Koordination mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung erfolgt durch das Betei-
ligungsmanagement der Stadt Münster.  
 
Stadtwerke Münster GmbH 
gez. Frank Gäfgen

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0808/2020
Typ
Vorlagen
Datum
11.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37