V/0808/2020
Erwerb eines Geschäftsanteils der Kraftwerksschule e.V. (KWS) durch die Stadtwerke Münster GmbH nach Rechtsformwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
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Beschlussvorlage
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V/0808/2020 V/0808/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erwerb eines Geschäftsanteils der Kraftwerksschule e.V. (KWS) durch die Stadtwerke Münster GmbH nach Rechtsformwechsel in eine eingetragene Genossenschaft Beratungsfolge 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt die beigefügte Vorlage Nr. 19/2020 (Anlage 1) an den Au f- sichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH zur Kenntnis. 2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, folgende Beschlüsse zu fassen: Die Geschäftsführer bzw. deren Vertreter werden befugt, in einer außerordentlichen Mitgli e- derversammlung der Kraftwerksschule e.V. ab dem 05.11.2020 in Essen der Umwandlung in eine Genossenschaft zuzustimmen und alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Erkl ä- rungen abzugeben sowie einen Genossenschaftsanteil i.H.v. 1.000,00 € zu erwerben. 3. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Stellungnahme zum A n- zeigeverfahren gemäß § 115 GO NRW. II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen werden durch die Stadtwerke Münster GmbH getragen. Begründung: Die Stadt Münster ist Alleingesellschafterin der Stadtwerke Müns ter GmbH. Gemäß § 12 (b) des G e- sellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegen der Beschlussfassung de r Gesel l- schafterversammlung u.a. “[…] die Beteiligung an anderen Unte rnehmen und der Erwerb […] von Geschäftsanteilen“. Amt für Finanzen und Beteiligungen 14.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/0808/2020 Die Stadtwerke Münster GmbH ist seit 1999 Mitg lied der Kraftwerksschule e.V. - KWS - mit Sitz in Essen. Aktuell sind 183 Energieversorgungsunternehmen dort Mitglied. Die KWS ist ein Ausbildungs- und Qualifizierungszentrum im Bereich von Anlagen zur Strom - und/oder Wärmeerzeugung und - versorgung. Zur Umwandlung in eine eingetragene Genossenschaft bedarf es der Zustimmung aller Mitglieder in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, in der der Umwandlungsbeschluss u n- ter notarieller Aufsicht gefasst wird. Weitere Informationen sind der Aufsichtsratsvorlage Nr. 19/2020 (Anlage 1) zu entnehmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird in seiner Sitzung am 19.08.2020 über die B e- schlussvorlage entscheiden. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet. Das Beteiligungsmanagement steht bezüglich eventueller aufsichtsbehördlicher Vorgaben im Kontakt mit der Bezirksregierung Münster, die die Anzeigenpflicht für die Umwandlung in eine eingetragene Genossenschaft nach § 115 GO NRW prüft. Ggfs. sind die Umwandlung und der Erwerb eines G e- nossenschaftsanteils i.H.v. 1.000 € der Aufsichtsbehörde spätestens sechs Wochen vor Beginn des Vollzugs schriftlich anzuzeigen. i. V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen Anlage 1: Vorlage an den Aufsichtsrat der SWMS Nr. 19/2020 Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0808/2020 Kurzüberblick Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Tochter der Stadt Münster. Gemäß § 12 (b) des Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung „über die die Übernahme neuer oder anderer Geschäftsfelder und / oder wesentlicher neuer Aufgaben, die Beteiligung an anderen Unternehmen und der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen / Geschäftsanteilen“. Die Stadtwerke Münster GmbH ist seit 1999 Mitglied der Kraftwerksschule e.V. – KWS - mit Sitz in Essen. Zur Umwandlung des Vereins in eine eingetragene Genossenschaft bedarf es der Zu- stimmung aller Mitglieder in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, in der der Umwand- lungsbeschluss unter notarieller Aufsicht gefasst wird. Die notwendigen Befugnisse der Ge- schäftsführer bzw. deren Vertreter für die Umwandlung und für den Erwerb eines Genossen- schaftsanteils sollen durch die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH be- schlossen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster. Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Un- ternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar die- nen. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig k. A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k. A.
V_0808_2020_Anlage 1_AR Vorlage 19_2020 KWS
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Seite 1 Münster, 05.08.2020 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 19/2020 Betreff Erwerb eines Geschäftsanteils der Kraftwerksschule e.V. (KWS) nach Rechtsformwech- sel in eine eingetragene Genossenschaft Berichterstatter Herr Frank Gäfgen Antrag Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung zu beschließen: Die Geschäftsführer bzw. deren Vertreter werden befugt, in einer außerordentlichen Mit- gliederversammlung der Kraftwerksschule e.V. ab dem 05.11.2020 in Essen der Um- wandlung in eine Genossenschaft zuzustimmen und alle in diesem Zusammenhang er- forderlichen Erklärungen abzugeben sowie einen Genossenschaftsanteil i.H.v. 1.000,00 € zu erwerben. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der aufsichtsbehördlichen Stellungnahme zum Anzeigeverfahren gemäß § 115 GO NRW . Begründung Die Stadtwerke Münster GmbH ist seit 1999 Mitglied der Kraftwerksschule e.V. - KWS - mit Sitz in Essen. Aktuell sind 183 Energieversorgungsunternehmen dort Mitglied. Die KWS ist ein Ausbildungs- und Qualifizierungszentrum im Bereich von Anlagen zur Strom- und/oder Wärmeerzeugung und -versorgung. Sie bietet bis heute Fortbildungslehrgänge für Facharbeiter zum Kraftwerker und zum Kraftwerksmeister als Schichtleiter - Kernauf- gabe in unserem HKW - sowie eine Vielzahl von weiteren Lehrgängen an. Die Stadtwerke Münster stellen mit dem Haupta bteilungsleiter Fernwärme- und Stromerzeugung, Erneu- erbare Wärme den Vorsitzenden des Ausbildungsausschusses der KWS. Ü ber den an- stehenden Rechtsformwechsel berichtete die Geschäftsführung dem A ufsichtsrat bereits in der Aufsichtsratssitzung vom 17.09.2019. Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0808/2020 Seite 2 Hier vertiefend die rechtlichen Hintergründe: Die Betriebsprüfung durch die GKBP hat ergeben, dass die Gemeinnützigkeit nicht gege- ben ist. Der Entzug der Gemeinnützigkeit hat steuerrechtliche Konsequenzen und gesell- schaftsrechtliche Auswirkungen. Die KWS ist kein steuerbegünstigter Verein mehr, son- dern ein voll steuerpflichtiges Unternehmen. Gesellschaftsrechtlich besteht das Risiko, dass mit Streichung aus dem Vereinsregister die Vorstände und Mitglieder persönlich haf- ten. Daher ist beabsichtigt, die KWS von einem gemeinnützigen Verein (e.V.) in die neue Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (e.G.) umzuwandeln nach dem Umwand- lungsgesetz. So wird die persönliche Haftung der Mitglieder ausgeschlossen und die KWS erhält zukunftssichere Rahmenbedingungen unter Erhalt des Vereinsvermögens und Bei- behaltung der bisherigen Struktur und Organisation. Die neue unternehmerische Aufstel- lung vermeidet Komplikationen mit den Finanzbehörden, und bezüglich steuerlicher As- pekte bestehen keine Risiken. Die e.G. is t eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme und somit Gewicht bei Entscheidungen. Die e.G. wird Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der jährlich die wirtschaftlichen Verhält- nisse, die Ordnungsmäßigkeit der Ges chäftsführung und den J ahresabschluss prüft. Zur Umwandlung bedarf es der Zustimmung aller Mitglieder in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, in der der Umwandlungsbeschluss unter notarieller Aufsicht ge- fasst wird. Die Koordination mit der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung erfolgt durch das Betei- ligungsmanagement der Stadt Münster. Stadtwerke Münster GmbH gez. Frank Gäfgen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0808/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37