4056/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Integrationsratsmitgliedes Turan Özkücük aus der Sitzung des Integrationsrates vom 14.11.2023 (AN 1912/2023) betreffend "Bonitätsprüfung-Verpflichtungserklärungen"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2757 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 18.12.2023 4056/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 16.01.2024 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Integrationsratsmitgliedes Turan Özkücük aus der Sitzung des Integrationsrates vom 14.11.2023 (AN 1912/2023) betreffend "Bonitätsprüfung-Verpflichtungserklärungen" Auf die schriftliche Anfrage des Integrationsratsmitgliedes Turan Özkücük zum Thema Boni- tätsprüfung- Verpflichtungserklärungen (AN/1912/2023) antwortet die Verwaltung wie folgt: 1) Wie lange dauert derzeit die Bearbeitung eines Antrags auf Bonitätsprüfung von der Antragstellung bis zur Aushändigung an die Antragstellenden? Aktuell (Dezember 2023) dauert die Bearbeitung eines Antrages auf Bonitätsprüfung bei vollständig vorliegenden Unterlagen rund 8 Wochen. 2) Wie lange braucht die Verwaltung, um eine E-Mail-Anfrage nach dem Verbleib eines Antrags auf eine Verpflichtungserklärung zu beantworten? Der Verbleib eines Antrags, der per E-Mail eingegangen ist kann grundsätzlich am sel- ben Tag, an dem die Anfrage gesichtet werden konnte, beantwortet werden. Die Klä- rung des Verbleibs eines Antrags der per Post abgegeben wurde, kann je nach Situa- tion auch mehrere Tage betragen, da verschiedene Stellen in der Verwaltung ange- fragt werden müssen (Postverteilstellen, Scanstelle und Weitere). 3) Warum werden Antragstellende weggeschickt, ohne dass ihr Antrag angenommen wurde, obwohl sie alle in dem Amt ausgehändigten Merkblatt genannten Unterlagen vorlegen? Eine Beantwortung kann ohne nähere Angabe nicht erfolgen, da nicht deutlich ist, wer den Antragstellenden wo weggeschickt hat und ob nicht ein sachlicher Grund für die Nichtannahme vorgelegen haben könnte. 4) Warum verlangt die Verwaltung von Rentnern, die eine Bonitätsprüfung/ Verpflich- tungs-erklärung stellen wollen, die letzte Rentenerhöhungsmitteilung, ohne diese vor- her angefordert zu haben und obwohl die Höhe der Rente aus den vorzulegenden Kontoauszügen eindeutig hervorgeht? Eine Beantwortung kann ohne nähere Angabe nicht erfolgen. Die Verwaltung vermu- tet, dass die Höhe der nachgewiesenen Rente für die Anzahl der insgesamt einzula- denden Personen nicht ausreichend gewesen ist. 2 5) Warum müssen sich bei der derzeitigen Personalknappheit in dem Raum, wo die An- träge eingereicht werden, 4 Mitarbeiter/innen hinter der Schaltertheke aufhalten, von denen nur eine Person arbeitet und die anderen drei sich unterhalten, ohne Anträge entgegenzunehmen, obwohl es ohnehin nur 2 Schalter gibt? Hierbei handelt es sich um eine Beobachtung mit subjektiver Bewertung, die die Ver- waltung nicht kommentiert. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4056/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 19.12.2023
- Erstellt
- 11.12.2023 11:56