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4056/2023

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Integrationsratsmitgliedes Turan Özkücük aus der Sitzung des Integrationsrates vom 14.11.2023 (AN 1912/2023) betreffend "Bonitätsprüfung-Verpflichtungserklärungen"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.12.2023

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 16.01.2024, TOP 3.3

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2757 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/33 
 
Vorlagen-Nummer 18.12.2023 
 4056/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 16.01.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage des Integrationsratsmitgliedes Turan 
Özkücük aus der Sitzung des Integrationsrates vom 14.11.2023 (AN 1912/2023) 
betreffend "Bonitätsprüfung-Verpflichtungserklärungen" 
Auf die schriftliche Anfrage des Integrationsratsmitgliedes Turan Özkücük zum Thema Boni-
tätsprüfung- Verpflichtungserklärungen (AN/1912/2023) antwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
1) Wie lange dauert derzeit die Bearbeitung eines Antrags auf Bonitätsprüfung von der 
Antragstellung bis zur Aushändigung an die Antragstellenden? 
 
Aktuell (Dezember 2023) dauert die Bearbeitung eines Antrages auf Bonitätsprüfung 
bei vollständig vorliegenden Unterlagen rund 8 Wochen. 
 
2) Wie lange braucht die Verwaltung, um eine E-Mail-Anfrage nach dem Verbleib eines 
Antrags auf eine Verpflichtungserklärung zu beantworten? 
 
Der Verbleib eines Antrags, der per E-Mail eingegangen ist kann grundsätzlich am sel-
ben Tag, an dem die Anfrage gesichtet werden konnte, beantwortet werden. Die Klä-
rung des Verbleibs eines Antrags der per Post abgegeben wurde, kann je nach Situa-
tion auch mehrere Tage betragen, da verschiedene Stellen in der Verwaltung ange-
fragt werden müssen (Postverteilstellen, Scanstelle und Weitere). 
 
3) Warum werden Antragstellende weggeschickt, ohne dass ihr Antrag angenommen 
wurde, obwohl sie alle in dem Amt ausgehändigten Merkblatt genannten Unterlagen 
vorlegen? 
 
Eine Beantwortung kann ohne nähere Angabe nicht erfolgen, da nicht deutlich ist, wer 
den Antragstellenden wo weggeschickt hat und ob nicht ein sachlicher Grund für die 
Nichtannahme vorgelegen haben könnte.  
 
4) Warum verlangt die Verwaltung von Rentnern, die eine Bonitätsprüfung/ Verpflich-
tungs-erklärung stellen wollen, die letzte Rentenerhöhungsmitteilung, ohne diese vor-
her angefordert zu haben und obwohl die Höhe der Rente aus den vorzulegenden 
Kontoauszügen eindeutig hervorgeht? 
 
Eine Beantwortung kann ohne nähere Angabe nicht erfolgen. Die Verwaltung vermu-
tet, dass die Höhe der nachgewiesenen Rente für die Anzahl der insgesamt einzula-
denden Personen nicht ausreichend gewesen ist.

2 
 
5) Warum müssen sich bei der derzeitigen Personalknappheit in dem Raum, wo die An-
träge eingereicht werden, 4 Mitarbeiter/innen hinter der Schaltertheke aufhalten, von 
denen nur eine Person arbeitet und die anderen drei sich unterhalten, ohne Anträge 
entgegenzunehmen, obwohl es ohnehin nur 2 Schalter gibt? 
 
Hierbei handelt es sich um eine Beobachtung mit subjektiver Bewertung, die die Ver-
waltung nicht kommentiert. 
 
  
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

16.01.2024 Integrationsrat
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4056/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.12.2023
Erstellt
11.12.2023 11:56