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0860/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fahrbahnerhöhung am Zebrastreifen vor dem Erich-Gutenberg-Berufskolleg Köln, Aktenzeichen 172/25

Mitteilung BV 25.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 27.04.2026, TOP 10.2.4

Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

2074 Zeichen

Bezirksrat haus Mülheim 
Wiener Platz 2a
51065 Köln
EGB 
ERICH 
GUTENBERG 
BERUFSKOLLEG 
l<OLN" 
14.11.2025 
Der Oberbürgermeister 
Bürgeramt Innenstadt/ Poststelle 
Lud . 8 
Antrag auf Prüfung einer Fahrbahnerhöhung am Zebrastreifen 
vor dem EGB in Köln-Buchheim 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
als  des Erich-Gutenberg-Berufskollegs in Köln-Buchheim 
möchten wir auf eine gefährliche Verkehrssituation vor unserer Schule aufmerksam machen 
und eine mögliche Lösung vorschlagen. 
Der Zebrastreifen vor dem Haupteingang der Schule wird regelmäßig von jungen 
Autofahrer:innen mit überhöhter Geschwindigkeit überquert. Häufig kommt es zu motorischem 
Aufheulen, riskantem Beschleunigen und unachtsamem Fahrverhalten - insbesondere in den 
Pausen und zu Schulschluss, wenn viele Schüler:innen die Straße überqueren. Diese Situation 
stellt eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit unserer Mitschüler:innen dar. Der Schulleiter, 
Herr Barelmann dokumentiert diese Vorfälle bereits regelmäßig, indem er die Nummernschilder 
auffälliger Fahrzeuge an die Polizei weiterleitet, sodass die Gefährdung der Schüler:innen gut 
nachvollzogen werden kann. 
An anderen Stellen der Straße existieren bereits Fahrbahnerhöhungen, die nachweislich das 
Fahrverhalten anpassen und die Geschwindigkeit der Fahrzeuge verlangsamen. Aus diesem 
Grund möchten wir vorschlagen, an weiteren Stellen vor dem angrenzenden Schulgrundstück, 
incl. des Zebrastreifes vor unserer Schule ebenfalls Fahrbahnerhöhung zu errichten. Wir sind 
überzeugt, dass dies die Sicherheit der Schüler:innen erheblich verbessern würde. 
Wir würden uns freuen, wenn Sie die Möglichkeit prüfen könnten, diesen Vorschlag umzusetzen 
oder eine andere geeignete Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Gerne 
stehen wir für Rückfragen oder weitere Informationen zur Verfügung und können Beobachtungen 
sowie Fotos zur Veranschaulichung der Situation bereitstellen. 
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung. 
Mit freundlichen Grüßen 
Erich-Gutenberg-Berufskolleg, Modemannstraße 25, 51065 Köln

Anlage 2 Antwortschreiben

3377 Zeichen

Seite 1/2 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau 
T: 0221 221-
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
172/25 10.03.2026 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Fahrbahnerhöhung am Zebrastreifen vor dem 
Erich-Gutenberg-Berufskolleg Köln, Aktenzeichen 172/25  
Sehr geehrter Herr    , 
sehr geehrter Herr     , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.11.2025. Das Amt für Straßen und Radwegebau 
informierte mich, dass Ihnen im November 2025 bereits von dort mitgeteilt wurde, 
dass „die Modemannstraße eine Erschließungsstraße ist, die im Separationsprinzip 
(Trennung von Fahrbahn und Gehwegen) hergestellt und in eine Tempo 30 – Zone 
eingebunden ist. 
Es sind der Verwaltung für den hier maßgebenden Abschnitt keine Unfälle oder ver-
kehrliche Konfliktsituationen bekannt, die auf eine eingeschränkte Verkehrssicherheit 
hinweisen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Nutzung der Mode-
mannstraße verkehrssicher ist. 
Der genannte Fußgängerüberweg ist mit beidseitigen Einengungen ausgebildet, so 
dass hier eine geschwindigkeitssenkende Wirkung besteht. Die Einengung führt zu ei-
ner verbesserten Verkehrssicherheit insbesondere für den querenden Fußverkehr. 
Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen unterliegt der Straßenverkehrsordnung. 
Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts sind aus Sicht der Verwaltung keine bauli-
chen Veränderungen im Bereich der Modemannstraße erforderlich. 
Der genannte Vorschlag, Aufpflasterungen im öffentlichen Straßenland zur Geschwin-
digkeitsreduzierung zu platzieren, ist nicht möglich, da der Rat der Stadt Köln mit Be-
schluss vom 18.11.1999 die Herstellung von Aufpflasterungen im öffentlichen Stra-
ßenland ausgeschlossen hat. Des Weiteren führen Aufpflasterungen zu sehr hohen 
Unterhaltungskosten sowie einer erhöhten Lärmbelästigung der Anwohnenden. Des 
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0.

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Weiteren verursachen die Aufpflasterungen Probleme für die Rettungsdienste beim 
Überfahren. 
Die Geschwindigkeitskontrolle von Kraftfahrzeugen obliegt der Polizei sowie dem Amt 
für öffentliche Ordnung. Ich habe daher Ihr Schreiben an die entsprechenden Dienst-
stellen weitergeleitet.“ 
Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden 
an das Amt für Straßen und Radwegebau, Herr     , unter der Telefonnummer: 
0221/221-     oder per E-Mail: strassen-radwegebau@stadt-koeln.de  
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim 
zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be-
zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be-
schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer-
den@stadt-koeln.de mit.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Mitteilung BV

916 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0860/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.04.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fahrbahnerhöhung am Zebrastreifen 
vor dem Erich-Gutenberg-Berufskolleg Köln, Aktenzeichen 172/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit 
zur Kenntnis gegeben. 
 
Hinweis: 
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. 
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

27.04.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0860/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
25.03.2026
Erstellt
24.03.2026 08:10