0860/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fahrbahnerhöhung am Zebrastreifen vor dem Erich-Gutenberg-Berufskolleg Köln, Aktenzeichen 172/25
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Anlage 1 Eingabe
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Bezirksrat haus Mülheim Wiener Platz 2a 51065 Köln EGB ERICH GUTENBERG BERUFSKOLLEG l<OLN" 14.11.2025 Der Oberbürgermeister Bürgeramt Innenstadt/ Poststelle Lud . 8 Antrag auf Prüfung einer Fahrbahnerhöhung am Zebrastreifen vor dem EGB in Köln-Buchheim Sehr geehrte Damen und Herren, als des Erich-Gutenberg-Berufskollegs in Köln-Buchheim möchten wir auf eine gefährliche Verkehrssituation vor unserer Schule aufmerksam machen und eine mögliche Lösung vorschlagen. Der Zebrastreifen vor dem Haupteingang der Schule wird regelmäßig von jungen Autofahrer:innen mit überhöhter Geschwindigkeit überquert. Häufig kommt es zu motorischem Aufheulen, riskantem Beschleunigen und unachtsamem Fahrverhalten - insbesondere in den Pausen und zu Schulschluss, wenn viele Schüler:innen die Straße überqueren. Diese Situation stellt eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit unserer Mitschüler:innen dar. Der Schulleiter, Herr Barelmann dokumentiert diese Vorfälle bereits regelmäßig, indem er die Nummernschilder auffälliger Fahrzeuge an die Polizei weiterleitet, sodass die Gefährdung der Schüler:innen gut nachvollzogen werden kann. An anderen Stellen der Straße existieren bereits Fahrbahnerhöhungen, die nachweislich das Fahrverhalten anpassen und die Geschwindigkeit der Fahrzeuge verlangsamen. Aus diesem Grund möchten wir vorschlagen, an weiteren Stellen vor dem angrenzenden Schulgrundstück, incl. des Zebrastreifes vor unserer Schule ebenfalls Fahrbahnerhöhung zu errichten. Wir sind überzeugt, dass dies die Sicherheit der Schüler:innen erheblich verbessern würde. Wir würden uns freuen, wenn Sie die Möglichkeit prüfen könnten, diesen Vorschlag umzusetzen oder eine andere geeignete Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Gerne stehen wir für Rückfragen oder weitere Informationen zur Verfügung und können Beobachtungen sowie Fotos zur Veranschaulichung der Situation bereitstellen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Erich-Gutenberg-Berufskolleg, Modemannstraße 25, 51065 Köln
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 172/25 10.03.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO – Fahrbahnerhöhung am Zebrastreifen vor dem Erich-Gutenberg-Berufskolleg Köln, Aktenzeichen 172/25 Sehr geehrter Herr , sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.11.2025. Das Amt für Straßen und Radwegebau informierte mich, dass Ihnen im November 2025 bereits von dort mitgeteilt wurde, dass „die Modemannstraße eine Erschließungsstraße ist, die im Separationsprinzip (Trennung von Fahrbahn und Gehwegen) hergestellt und in eine Tempo 30 – Zone eingebunden ist. Es sind der Verwaltung für den hier maßgebenden Abschnitt keine Unfälle oder ver- kehrliche Konfliktsituationen bekannt, die auf eine eingeschränkte Verkehrssicherheit hinweisen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die Nutzung der Mode- mannstraße verkehrssicher ist. Der genannte Fußgängerüberweg ist mit beidseitigen Einengungen ausgebildet, so dass hier eine geschwindigkeitssenkende Wirkung besteht. Die Einengung führt zu ei- ner verbesserten Verkehrssicherheit insbesondere für den querenden Fußverkehr. Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen unterliegt der Straßenverkehrsordnung. Aufgrund des vorliegenden Sachverhalts sind aus Sicht der Verwaltung keine bauli- chen Veränderungen im Bereich der Modemannstraße erforderlich. Der genannte Vorschlag, Aufpflasterungen im öffentlichen Straßenland zur Geschwin- digkeitsreduzierung zu platzieren, ist nicht möglich, da der Rat der Stadt Köln mit Be- schluss vom 18.11.1999 die Herstellung von Aufpflasterungen im öffentlichen Stra- ßenland ausgeschlossen hat. Des Weiteren führen Aufpflasterungen zu sehr hohen Unterhaltungskosten sowie einer erhöhten Lärmbelästigung der Anwohnenden. Des Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Weiteren verursachen die Aufpflasterungen Probleme für die Rettungsdienste beim Überfahren. Die Geschwindigkeitskontrolle von Kraftfahrzeugen obliegt der Polizei sowie dem Amt für öffentliche Ordnung. Ich habe daher Ihr Schreiben an die entsprechenden Dienst- stellen weitergeleitet.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Straßen und Radwegebau, Herr , unter der Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: strassen-radwegebau@stadt-koeln.de Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0860/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.04.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fahrbahnerhöhung am Zebrastreifen vor dem Erich-Gutenberg-Berufskolleg Köln, Aktenzeichen 172/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Mülheim hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0860/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 25.03.2026
- Erstellt
- 24.03.2026 08:10