AKIB/0001/2023
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei der Umgestaltung des Domplatzes
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AKIB-0001-2023
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Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) an den Rat Nr. AKIB/0001/2023 KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INKLUSION VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN (KIB) Vorsitzender: Ratsherr Harald Wölter Beschluss der KIB vom 22.02.2023: Antrag der KIB an den Rat: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei der Umgestaltung des Domplatzes Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2022 „Domplatz und Pferdegasse aufwerten - mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität für die Innenstadt“ die Belange von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen und die folgenden Aspekte zu beachten: 1. Bei der Neugestaltung des Bereichs wird eine ausreichende Anzahl von Behindertenparkplätzen eingerichtet. Hierzu wird u.a. im Bereich des Domplatzes eine auszuweitende Zahl von Stellplätzen für Menschen mit Behinderung vorgehalten. Die bestehenden Behindertenparkplätze sollten auf mindestens 15 Plätze erweitert werden. Die Behindertenparkplätze müssen weiter barrierefrei erreichbar sein, das heißt ohne eine Schranke. 2. Darüber hinaus werden weitere Parkflächen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im ausreichenden Umfang geschaffen, u.a. • für Personen mit einem orangenen Parkausweis • temporäre Parkmöglichkeiten Die Nutzbarkeit dieser Parkflächen wird über den Zeitraum 19.00 – 11.00 Uhr hinaus erweitert. 3. Der ÖPNV wird weiter gestärkt. Hierzu wird geprüft, inwieweit das Angebot der Linienbusse in die Altstadt noch ausgeweitet werden kann. Hierzu gehören auch umsteigefreie Verbindungen. 4. Im Bereich der wegfallenden öffentlichen Parkplätze auf dem Domplatz wird dieser Bereich zu einer barrierefreien Verweilzone mit Sitzmöglichkeiten (u.a. mit Bänken mit Rücken- und Armlehnen) umgestaltet. In die weitere Gestaltung wird die KIB mit einbezogen. 5. Der Bereich des Domplatzes wird besser auf die Belange von blinden und sehbehinderten Menschen ausgerichtet. Hierzu wird auch die Einrichtung eines Leitsystems für blinde und sehbehinderte Menschen geprüft. 6. Zudem wird geprüft, wie der Bereich des Domplatzes barrierefrei gestaltet werden kann. Hierzu gehört eine barrierefreie Wegquerung u.a. durch geglättetes Kopfsteinpflaster, wie es bereits auf der Königsstraße und einigen Passagen auf dem Prinzipalmarkt verwendet wurde. Ferner ist das Kopfsteinpflaster zu begradigen und die Fugen müssen ausgefüllt werden. 7. Mit Westfalenfleiß werden Verhandlungen geführt, um für die wegfallenden Arbeitsplätze andere Möglichkeiten zu finden, z.B. Arbeitsplätze bei Fahrradstellflächen im Bereich des Hauptbahnhofs und weiteren Aufgaben im Bereich des Domplatzes. Begründung: Teilhabe und die Sicherung der Mobilität sind ein wesentlicher Bestandteil einer inklusiven Stadt. Deshalb muss die Sicherung der Mobilität auch für mobilitäts- beeinträchtigte Menschen wie auch weitere Personengruppen mit einer Behinderung oder Erkrankung gewährleistet werden und auch die Innenstadt für Menschen mit Behinderung erreichbar bleiben. Die gesellschaftliche Teilhabe am öffentlichen, sozialen und wirtschaftlichen Leben in einer Stadt ist für Alle ein Grundbedürfnis. Bei allen zukünftigen Überlegungen ist grundsätzlich sicherzustellen, dass die (Innen-) Stadt Münsters für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere für Menschen mit Behinderung, erreichbar bleibt. Mit dem Beschluss des Rates vom 14.12.2022 zur Aufwertung des Domplatzes und der Pferdegasse ist die Durchfahrt für Fahrzeuge jeglicher Art gesperrt, außer bei Freigabe für Berechtigte (u.a. Menschen mit Behinderung, Lieferverkehr, Linienverkehr, Taxi, Fahrten zum Privatstellplatz, Fahrradfahrer*innen, Gottesdienstbesucher*innen, Inhaber*innen einer Sondererlaubnis und Patient*innen zum Zwecke eines Arztbesuches). Dies führt für diesen Bereich zu einer Verkehrsberuhigung, die auch älteren Menschen und Menschen mit Behinderung zugutekommt. Dies ermöglicht zudem eine Neugestaltung dieses Bereichs auch im Sinne der mobilitätsbeeinträchtigten Menschen und derer, die barrierefreie Aufenthaltsmöglichkeiten und Ruhezonen benötigen. Das vorhandene Angebot an Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung im Bereich des Domplatzes soll erweitert werden. Bislang sind insgesamt 7 Plätze als Behindertenparkplätze ausgewiesen. Diese sollten auf mindestens 15 Plätze ausgeweitet und um zusätzliche Bereiche für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen (siehe Ziffer 2) erweitert werden. Die neuen Parkplätze für Menschen mit Behinderung werden entsprechend der DIN 18040-3 für öffentlichen Verkehrs- und Freiraum sowie unter Berücksichtigung weiterer Anforderungen gestaltet und die vorhandenen Parkplätze werden entsprechend angepasst. (siehe auch Antrag der KIB „Parkplätze [für Menschen mit Behinderung]“ vom 19.01.2022) Zu einer barrierefreien Gestaltung gehört auch die Schaffung von Verweil- und Ruhezonen im Bereich des Domplatzes. Die ist insbesondere für viele ältere Menschen wie auch für Menschen mit Behinderung z.B. mit kognitiven Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen wichtig, um sich in der Innenstadt zurechtzufinden. Zudem fehlt es in der Altstadt an „non-profit“-Orten, an denen sie sich niederlassen können ohne etwas verzehren zu müssen. Der Domplatz ist aufgrund des Kopfsteinpflasters für viele Menschen mit Behinderung nicht nutzbar. Teilweise ist das Kopfsteinpflaster so grob und schlecht verfugt, dass eine gefahrlose Überquerung kaum möglich ist. Wichtig ist, solche Bereiche auszubessern und darüber hinaus Furten mit gut berollbaren Pflastersteinen zu schaffen. Bei der Gestaltung der Parkmöglichkeiten sowie der Neugestaltung des Domplatzes soll die KIB mit beteiligt werden. Bei der Gestaltung des Leitsystems für blinde und sehbehinderte Menschen soll der Blinden- und Sehbehindertenverein Münster beteiligt werden.
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Königsstraße
- Pferdegasse
- Prinzipalmarkt
- Domplatz
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Details
- Aktenzeichen
- AKIB/0001/2023
- Typ
- Anregungen der KIB
- Datum
- 24.02.2023
- Erstellt
- 24.02.2023 15:17