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AKIB/0001/2023

Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei der Umgestaltung des Domplatzes

Anregungen der KIB 24.02.2023

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AKIB-0001-2023

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AKIB-0001-2023

5923 Zeichen

Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen (KIB) an den Rat Nr. AKIB/0001/2023 
 
 
KOMMISSION ZUR FÖRDERUNG DER INKLUSION  
VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN (KIB) 
Vorsitzender: Ratsherr Harald Wölter 
Beschluss der KIB vom 22.02.2023: 
Antrag der KIB an den Rat: 
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei der 
Umgestaltung des Domplatzes  
Der Rat möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 
14.12.2022 „Domplatz und Pferdegasse aufwerten - mehr Lebens- und 
Aufenthaltsqualität für die Innenstadt“ die Belange von Menschen mit Behinderung 
zu berücksichtigen und die folgenden Aspekte zu beachten: 
1. Bei der Neugestaltung des Bereichs wird eine ausreichende Anzahl von 
Behindertenparkplätzen eingerichtet. Hierzu wird u.a. im Bereich des Domplatzes 
eine auszuweitende Zahl von Stellplätzen für Menschen mit Behinderung 
vorgehalten. Die bestehenden Behindertenparkplätze sollten auf mindestens 15 
Plätze erweitert werden. Die Behindertenparkplätze müssen weiter barrierefrei 
erreichbar sein, das heißt ohne eine Schranke. 
2. Darüber hinaus werden weitere Parkflächen für Menschen mit 
Mobilitätseinschränkungen im ausreichenden Umfang geschaffen, u.a.  
• für Personen mit einem orangenen Parkausweis 
• temporäre Parkmöglichkeiten 
Die Nutzbarkeit dieser Parkflächen wird über den Zeitraum 19.00 – 11.00 Uhr 
hinaus erweitert.  
3. Der ÖPNV wird weiter gestärkt. Hierzu wird geprüft, inwieweit das Angebot der 
Linienbusse in die Altstadt noch ausgeweitet werden kann. Hierzu gehören auch 
umsteigefreie Verbindungen. 
4. Im Bereich der wegfallenden öffentlichen Parkplätze auf dem Domplatz wird 
dieser Bereich zu einer barrierefreien Verweilzone mit Sitzmöglichkeiten (u.a. mit 
Bänken mit Rücken- und Armlehnen) umgestaltet. In die weitere Gestaltung wird 
die KIB mit einbezogen.

5. Der Bereich des Domplatzes wird besser auf die Belange von blinden und 
sehbehinderten Menschen ausgerichtet. Hierzu wird auch die Einrichtung eines 
Leitsystems für blinde und sehbehinderte Menschen geprüft.  
6. Zudem wird geprüft, wie der Bereich des Domplatzes barrierefrei gestaltet 
werden kann. Hierzu gehört eine barrierefreie Wegquerung u.a. durch geglättetes 
Kopfsteinpflaster, wie es bereits auf der Königsstraße und einigen Passagen auf 
dem Prinzipalmarkt verwendet wurde. Ferner ist das Kopfsteinpflaster zu 
begradigen und die Fugen müssen ausgefüllt werden.  
7. Mit Westfalenfleiß werden Verhandlungen geführt, um für die wegfallenden 
Arbeitsplätze andere Möglichkeiten zu finden, z.B. Arbeitsplätze bei 
Fahrradstellflächen im Bereich des Hauptbahnhofs und weiteren Aufgaben im 
Bereich des Domplatzes. 
Begründung: 
Teilhabe und die Sicherung der Mobilität sind ein wesentlicher Bestandteil einer 
inklusiven Stadt. Deshalb muss die Sicherung der Mobilität auch für mobilitäts-
beeinträchtigte Menschen wie auch weitere Personengruppen mit einer Behinderung 
oder Erkrankung gewährleistet werden und auch die Innenstadt für Menschen mit 
Behinderung erreichbar bleiben. Die gesellschaftliche Teilhabe am öffentlichen, 
sozialen und wirtschaftlichen Leben in einer Stadt ist für Alle ein Grundbedürfnis. Bei 
allen zukünftigen Überlegungen ist grundsätzlich sicherzustellen, dass die (Innen-) 
Stadt Münsters für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere für Menschen mit 
Behinderung, erreichbar bleibt. 
Mit dem Beschluss des Rates vom 14.12.2022 zur Aufwertung des Domplatzes und 
der Pferdegasse ist die Durchfahrt für Fahrzeuge jeglicher Art gesperrt, außer bei 
Freigabe für Berechtigte (u.a. Menschen mit Behinderung, Lieferverkehr, 
Linienverkehr, Taxi, Fahrten zum Privatstellplatz, Fahrradfahrer*innen, 
Gottesdienstbesucher*innen, Inhaber*innen einer Sondererlaubnis und Patient*innen 
zum Zwecke eines Arztbesuches). 
Dies führt für diesen Bereich zu einer Verkehrsberuhigung, die auch älteren 
Menschen und Menschen mit Behinderung zugutekommt. Dies ermöglicht zudem 
eine Neugestaltung dieses Bereichs auch im Sinne der mobilitätsbeeinträchtigten 
Menschen und derer, die barrierefreie Aufenthaltsmöglichkeiten und Ruhezonen 
benötigen. 
Das vorhandene Angebot an Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung im 
Bereich des Domplatzes soll erweitert werden. Bislang sind insgesamt 7 Plätze als 
Behindertenparkplätze ausgewiesen. Diese sollten auf mindestens 15 Plätze 
ausgeweitet und um zusätzliche Bereiche für Menschen mit 
Mobilitätseinschränkungen (siehe Ziffer 2) erweitert werden. 
Die neuen Parkplätze für Menschen mit Behinderung werden entsprechend der DIN 
18040-3 für öffentlichen Verkehrs- und Freiraum sowie unter Berücksichtigung 
weiterer Anforderungen gestaltet und die vorhandenen Parkplätze werden 
entsprechend angepasst. (siehe auch Antrag der KIB „Parkplätze [für Menschen mit 
Behinderung]“ vom 19.01.2022)

Zu einer barrierefreien Gestaltung gehört auch die Schaffung von Verweil- und 
Ruhezonen im Bereich des Domplatzes. Die ist insbesondere für viele ältere 
Menschen wie auch für Menschen mit Behinderung z.B. mit kognitiven 
Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen wichtig, um sich in der 
Innenstadt zurechtzufinden. Zudem fehlt es in der Altstadt an „non-profit“-Orten, an 
denen sie sich niederlassen können ohne etwas verzehren zu müssen. 
Der Domplatz ist aufgrund des Kopfsteinpflasters für viele Menschen mit 
Behinderung nicht nutzbar. Teilweise ist das Kopfsteinpflaster so grob und schlecht 
verfugt, dass eine gefahrlose Überquerung kaum möglich ist. Wichtig ist, solche 
Bereiche auszubessern und darüber hinaus Furten mit gut berollbaren 
Pflastersteinen zu schaffen. 
Bei der Gestaltung der Parkmöglichkeiten sowie der Neugestaltung des Domplatzes 
soll die KIB mit beteiligt werden. Bei der Gestaltung des Leitsystems für blinde und 
sehbehinderte Menschen soll der Blinden- und Sehbehindertenverein Münster 
beteiligt werden.

Beratungsverlauf (1)

22.03.2023 Rat
TOP 10.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Königsstraße
  • Pferdegasse
  • Prinzipalmarkt
  • Domplatz

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Details

Aktenzeichen
AKIB/0001/2023
Typ
Anregungen der KIB
Datum
24.02.2023
Erstellt
24.02.2023 15:17