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AN/1072/2020

Kölner Erwerbslosenunterstützungsstruktur vor dem Kollaps bewahren – Arbeitslosenzentren weiterfinanzieren

Gem. Dringlichkeitsantrag (Linke) 20.08.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 20.08.2020, TOP 2.2

Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Linke)

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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Linke)

3680 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
 
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
und 
Herrn Ausschussvorsitzenden 
Michael Paetzold 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.08.2020 
 
AN/1072/2020 
 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 
 
Kölner Erwerbslosenunterstützungsstruktur vor dem Kollaps bewahren – 
Arbeitslosenzentren weiterfinanzieren 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der 
Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 20. August 2020 zu setzen. 
 
Beschluss: 
1. Um die Kölner Erwerbslosenstruktur vor dem Kollaps zu bewahren, übernimmt 
die Stadt Köln künftig den wegfallenden Finanzierungsbeitrag der Arbeitslo-
senzentren, der bisher vom Land Nordrhein-Westfalen geleistet wurde.  
2. Die Finanzierung erfolgt über nicht verausgabte städtische Corona-
Soforthilfen. 
 
Begründung: 
Die Arbeit der Arbeitslosenzentren ist in erster Linie auf Langzeitarbeitslose ausge-
richtet, die dem regulären Arbeitsmarkt sehr fern stehen. Hier setzen Arbeitslosen-
zentren an, indem Langzeitarbeitslose zunächst behutsam aus ihrer Vereinzelung 
und dem Rückzug aus dem sozialen Leben herausgeholt werden. In einem zweiten 
Schritt können – oft multiple – Problemlagen wie Schulden etc. bearbeitet und gelöst

- 2 - 
 
werden. Erst nach diesen beiden Schritten können Maßnahmen und Qualifizierung, 
die direkt auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt abzielen, erfolgreich sein. 
Nachdem die Zahl der Langzeitarbeitslosen in Köln im letzten Jahr um  2 % gefallen 
war, steigt sie seit Beginn der Corona-Pandemie wieder, ebenso wie die Zahlen der 
Erwerbslosen allgemein. Die Zahl der offenen Stellen dagegen verringert sich.  
Es ist davon auszugehen, dass die Bekämpfung der Erwerbslosigkeit auch weiterhin 
eine wichtige Aufgabe sein wird. Es ist deswegen in der aktuellen Situation kontra-
produktiv, Unterstützungsstrukturen, deren Arbeit dringend benötigt wird, wegbr e-
chen zu lassen. Das würde außerdem mit einem schwer wiederaufzuholenden Ver-
lust von kompetenten und erfahrenen Arbeitskräften in dem Bereich einhergehen – in 
Zeiten eines großen Mangels an Sozialarbeitern.  
Deswegen reicht es nicht aus, nur einen kleinen Teil der Arbeit der Arbeitslosenzen-
tren mit den bisherigen städtischen Mitteln weiter zu finanzieren. Es reicht auch nicht 
aus, die Mitarbeiter lediglich einer Beratungsstelle mit einem komplett veränderten 
Beratungsfeld (Arbeitsausbeutung) zu halten. Denn die Mitarbeiter der reinen Ar-
beitslosenzentren haben keine Perspektive. Ob die Mitarbeiter von Arbeitslosenzen-
tren, die in Erwerbslosenberatungsstellen integriert waren, dort in andere Aufgaben 
eingesetzt werden können, ist mehr als fraglich. Denn außer den maximal 2,5 Stellen 
für Beratung gegen Arbeitsausbeutung gibt es keine weiteren umgewidmeten Gelder. 
Deswegen muss die Stadt hier in Vorleistung gehen, ebenso wie sie es bereits ein-
mal bei der Finanzierung der Schulsozialarbeit getan hat. Auch dafür wurde die Fi-
nanzierung durch das Land nach einer Pause wieder aufgenommen.  
Begründung der Dringlichkeit 
Durch die aktuelle Mitteilung der Verwaltung DS 2317/2020 für den Sozialausschuss 
am 20.8.2020 wird deutlich, dass die Arbeitslosenzentren „keine weitere Förderung 
erhalten“. Deshalb besteht aktueller Handlungsbedarf. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. 
Rafael Struwe Michael Weisenstein 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer 
DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

20.08.2020 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1072/2020
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag (Linke)
Datum
20.08.2020
Erstellt
20.08.2020 10:22