AN/1072/2020
Kölner Erwerbslosenunterstützungsstruktur vor dem Kollaps bewahren – Arbeitslosenzentren weiterfinanzieren
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (Linke)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker und Herrn Ausschussvorsitzenden Michael Paetzold Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.08.2020 AN/1072/2020 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 20.08.2020 Kölner Erwerbslosenunterstützungsstruktur vor dem Kollaps bewahren – Arbeitslosenzentren weiterfinanzieren Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 20. August 2020 zu setzen. Beschluss: 1. Um die Kölner Erwerbslosenstruktur vor dem Kollaps zu bewahren, übernimmt die Stadt Köln künftig den wegfallenden Finanzierungsbeitrag der Arbeitslo- senzentren, der bisher vom Land Nordrhein-Westfalen geleistet wurde. 2. Die Finanzierung erfolgt über nicht verausgabte städtische Corona- Soforthilfen. Begründung: Die Arbeit der Arbeitslosenzentren ist in erster Linie auf Langzeitarbeitslose ausge- richtet, die dem regulären Arbeitsmarkt sehr fern stehen. Hier setzen Arbeitslosen- zentren an, indem Langzeitarbeitslose zunächst behutsam aus ihrer Vereinzelung und dem Rückzug aus dem sozialen Leben herausgeholt werden. In einem zweiten Schritt können – oft multiple – Problemlagen wie Schulden etc. bearbeitet und gelöst - 2 - werden. Erst nach diesen beiden Schritten können Maßnahmen und Qualifizierung, die direkt auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt abzielen, erfolgreich sein. Nachdem die Zahl der Langzeitarbeitslosen in Köln im letzten Jahr um 2 % gefallen war, steigt sie seit Beginn der Corona-Pandemie wieder, ebenso wie die Zahlen der Erwerbslosen allgemein. Die Zahl der offenen Stellen dagegen verringert sich. Es ist davon auszugehen, dass die Bekämpfung der Erwerbslosigkeit auch weiterhin eine wichtige Aufgabe sein wird. Es ist deswegen in der aktuellen Situation kontra- produktiv, Unterstützungsstrukturen, deren Arbeit dringend benötigt wird, wegbr e- chen zu lassen. Das würde außerdem mit einem schwer wiederaufzuholenden Ver- lust von kompetenten und erfahrenen Arbeitskräften in dem Bereich einhergehen – in Zeiten eines großen Mangels an Sozialarbeitern. Deswegen reicht es nicht aus, nur einen kleinen Teil der Arbeit der Arbeitslosenzen- tren mit den bisherigen städtischen Mitteln weiter zu finanzieren. Es reicht auch nicht aus, die Mitarbeiter lediglich einer Beratungsstelle mit einem komplett veränderten Beratungsfeld (Arbeitsausbeutung) zu halten. Denn die Mitarbeiter der reinen Ar- beitslosenzentren haben keine Perspektive. Ob die Mitarbeiter von Arbeitslosenzen- tren, die in Erwerbslosenberatungsstellen integriert waren, dort in andere Aufgaben eingesetzt werden können, ist mehr als fraglich. Denn außer den maximal 2,5 Stellen für Beratung gegen Arbeitsausbeutung gibt es keine weiteren umgewidmeten Gelder. Deswegen muss die Stadt hier in Vorleistung gehen, ebenso wie sie es bereits ein- mal bei der Finanzierung der Schulsozialarbeit getan hat. Auch dafür wurde die Fi- nanzierung durch das Land nach einer Pause wieder aufgenommen. Begründung der Dringlichkeit Durch die aktuelle Mitteilung der Verwaltung DS 2317/2020 für den Sozialausschuss am 20.8.2020 wird deutlich, dass die Arbeitslosenzentren „keine weitere Förderung erhalten“. Deshalb besteht aktueller Handlungsbedarf. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. Rafael Struwe Michael Weisenstein SPD-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1072/2020
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (Linke)
- Datum
- 20.08.2020
- Erstellt
- 20.08.2020 10:22