BV6/172/2025
Zulassung einer Vertretung des Behindertenrates gemäß § 58 Gemeindeordnung NRW
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Beschlussvorlage_BV
1313 Zeichen
BV6/172/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Zulassung einer Vertretung des Behindertenrates gemäß § 58 Gemeindeordnung NRW Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 12.11.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 beschließt, Norbert Zielonka, zur beratenden Teilnahme an den öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 6 gemäß § 58 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bis zum Ende der laufenden Wahlperiode zuzulassen. Sachdarstellung: Zur einheitlichen Regelung bezüglich des Rederechtes der Mitglieder des Behindertenrates hatte der Ältestenrat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2010 folgendes Verfahren befürwortet: Die vom Behindertenrat entsendeten Mitglieder werden durch Beschluss längstens bis zum Ende der Wahlperiode als Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter in öffentlichen Sitzungen zur Beratung hinzugezogen. Dies ermöglicht den Mitgliedern des Behindertenrates, sich gegebenenfalls in den öffentlichen Sitzungen zu den sie betreffenden Themen zu äußern. Damit sind jedoch weder ein Antrags- noch ein Anfragerecht verbunden. Herr Zielonka ist vom Behindertenrat für den Stadtbezirk 6 benannt worden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV6/172/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Beschlussvorlage
- Datum
- 15.10.2025
- Erstellt
- 15.10.2025 12:53