V/0345/2021
Bericht Ökologische Verpachtung
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Anlage 1 Ausschreibungstext_Homepage
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D_ nn u A En EU ‚Münster: Amt für Immobilienmanagement - Immobilienangeb... https://www.stadt-muenster.de/immobilien/immobilienangebote/ve... GEN muenster.de Kite: Amt für Immohilienmanagement Immobilienangebote Vermietung/Verpachtung Verpachtung landwirtschaftlicher ökologischer Nutzfläche am Reiner-Klimke-Weg Lage: Südwestlich Reiner-Klimke-Weg in Münster Nutzungsart: Die Fläche wird als Acker ausschließlich für ökologischen Landbau verpachtet. Größe: ca.9ha Kartenausschnitt Pachtzeitraum: 15.3.2019 bis 31.10.2027 Vergabe: Gegen Höchstgebot an Landwirte aus dem Stadtgebiet Münster oder Integrationsbetriebe mit Zulassung für den ökologischen Land- bau Bewerbungsvoraussetzungen: @Eine Verpachtung erfolgt an Landwirte oder Integrationsbetriebe mit Zulassung für den ökologischen Landbau, die diese Fläche für ökologischen Landbau nach EU-Rechtsvorschriften nutzen wollen. @Die Fortführung des Betriebes muss während des Pachtzeitraumes gesichert sein. @ Höchstgrenze von max. 45 ha gesamte Pachtfläche eines Landwirtes bei der Stadt Münster darfinklusive der Ausschreibungsflä- che nicht überschritten werden. @ Bi in der Höhe identischen Höchstgeboten entscheidet die kürzere Entfernung zwischen Betriebsstätte und Pachtfläche. Grundlage j @ Beschluss Nr. V/0907/2012 des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 5.12.2012 @ Beschluss Nr. V/0764/2018/2 des Ausschusses für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement am 6.2.2019 @ EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (EG-Öko-Basisverordnung): Grundlage ist die „Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ (46 S.) in der aktuellsten Fassung. Einige Vertragsinhalte: a) Regelungen zum ökologischen Pflanzenbau (Kennzeichen) Umweltschonender Anbau mit großer Artenvielfalt und Schutz der na- türlichen Ressourcen @Der Anbau geeigneter Kulturen und gesunder Sorten aus ökologischer Vermehrung @ Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit @ Nährstoffversorgung über das Ökosystem des Bodens @Der Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln @Der Verzicht auf den Einsatz von Gentechnik @ Transparente, nachvollziehbare Betriebsabläufe b) Einige weitere Regelungen @ Grundsätzlich keine Errichtung von Aufbauten @ Bestandsgehölze aufjan der Pachtfläche sind i.d. R. mit zu unterhalten in Abstimmung mit der Stadt Münster @Eine Anpflanzung von Gehölzen ist nicht gestattet @ Regelung der EU-Zahlungsansprüche Bewerbungsunterlagen Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte folgende Angaben bei: @ Höhe der Pacht/ha 1 von2 12.02.2019, 07:31 Stadt Münster: Amt für Immobilienmanagement - Immobilienangeb... 2von2 @ Name Anschrift @ Telefonnummer @ Handynummer @ gegebenenfalls E-Mail-Adresse @Bsetriebszweig(e) ' @ Betrieb einer gewerblichen Biogasanlage? @ Alter des Betriebsleiters @ Betriebsnachfolger vorhanden @ Vollerwerbslandwirt, Haupterwerbslandwirt, Nebenerwerbslandwirt oder Integrationsbetrieb mit Zulassung für den ökologi- schen Landbau Bitte richten Sie Ihre Bewerbung in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem Zusatz "Angebot landwirtschaftliche Pacht ökologi- sche Fläche" und Namen, Anschrift des Bewerbers versehen ist, bis zum 4. März 2019 an die folgende Adresse: Stadt Münster Amt für Immobilienmanagement Ludger Schlieper Albersloher Weg 33 48155 Münster Das Eingangsdatum ist maßgeblich. Die Bewerbung kann auch persönlich unter der vorgenannten Adresse, Zimmer 627, abgegeben werden. Der Nachtbriefkasten befindet sich am Stadthaus 1, Klemensstraße 10, 48143 Münster. Die vorgenannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Fristverlängerungen sind nicht möglich. Der tatsächliche Eingang bei der angegebenen Stelle ist maßgebend. Im Zweifel hat der Bewerber] die Bewerberin den rechtzeitigen Zugang nachzuweisen. Grundsätze des Verfahrens Bei dieser Ausschreibung handelt es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne geltenden Vergaberechts, sondern um eine für die Stadt Münster unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes privatrechtlicher Natur. Auch mit der Entge- gennahme des Angebotes bleibt die Stadt Münster in ihrer Entscheidung frei, ob, an wen und zu welchen Bedingungen eine Vergabe erfolgt. Allgemeine Hinweise Für den Zustand und die Beschaffenheit der landwirtschaftlichen Flächen übernimmt die Stadt Münster keine Garantie. Alle hier ge- nannten enthaltenen Angaben und Beschreibungen sind keine Eigenschaften im Sinne des $ 434 Abs. 1 BGB und erheben keinen An- spruch auf Vollständigkeit. Bonitätsprüfung, Selbstauskunft Zur Prüfung der Bonität der Bewerber behält sich die Stadt Münster das Recht vor, Auskünfte einzuholen und weitere Unterlagen, wie 2. B. Geschäftsberichte anzufordern. Der Bewerber wird der Stadt Münster die angeforderten Unterlagen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Immobilienangebote Ihr Ansprechpartner: Detaillierte Informationen Ludger Schlieper Lageplan Reiner-Klimke-Weg Tel.02 51/4 92-23 36 (PDF, 223 KB) ©schlieperL@stadt-muenster.de || & Luftbild Reiner-Klimke-Weg 12.02.2019, 07:31 https://www.stadt-muenster.de/immobilien/immobilienangebota/yve... “
Berichtsvorlage
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V/0345/2021 V/0345/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Bericht über eine ökologische Verpachtung gemäß Beschluss V/0764/2018/2 zum Antrag auf pestizidfreie Verpachtung städtischer Flächen Beratungsfolge 15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht Bericht: Gemäß Beschluss vom 06.02.2019 zur Vorlage V/0764/2018/2 berichtet die Verwaltung nach dem ersten Pachtjahr über die Verpachtung und die Bewirtschaftung. Die Vergabe der 9,2 ha großen Ackerfläche ist in 2019 mittels öffentlicher Ausschreibung erfolgt. Be- werben konnten sich Landwirte aus dem Stadtgebiet Münster oder Integrationsbetriebe mit Zulassung für den ökologischen Landbau. Der Ausschreibungstext mit Lageplan ist diesem Bericht als Anlage 1 beigefügt. Bewirtschaftungsvorgabe sind die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (EG-Öko- Basisverordnung). Grundlagen sind die „Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ in der aktuellsten Fassung. Weitergehende Vorgaben hinsichtlich von strengeren Be- dingungen verschiedener Bio-Verbände sind nicht erfolgt, schon um keine Festlegung auf einen be- stimmten Verband festzuschreiben. Im Ergebnis der Ausschreibung waren 5 Angebote eingegangen, darunter 3 landwirtschaftliche Be- triebe aus Münster und 2 aus dem Umland von Münster. Integrationsbetriebe haben sich nicht be- worben. Mit dem höchstbietenden Betrieb wurde auf der Grundlage der EU-Öko-VO ein Pachtvertrag mit der verpflichtenden Vorgabe zum ökologischen Ackerbau abgeschlossen. Die Verpachtung konnte nach Beschlussfassung durch den ALWF am 06.02.2019 und des anschlie- ßenden Vergabeverfahrens erst im Monat April 2019, also mitten im üblichen laufenden Pachtjahr vom 01.11. bis 31.10. erfolgen. Während der Ausschreibungsphase hatten sich verschiedene Interessenten mit Nachfragen telefo- Amt für Immobilienmanagement 26.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schlieper Telefon: 492-2336 SchlieperL@stadt- muenster.de - 2 - V/0345/2021 nisch gemeldet: Eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren war für einige der Nachfrager entweder zu lang (lange Bindung an Pachtzinsverpflichtung bei hohem wirtschaftlichen Risiko) oder zu kurz (Amortisie- rung von Investitionen). Einigen war die Fläche zu groß oder zu weit entfernt vom Betrieb gelegen. Zu den Fördermitteln für Ökolandbau hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass eine Förderung durch das Land NRW nicht möglich ist. So ist gemäß Richtlinien zur Förderung des ökologischen Landbaus (Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver- braucherschutz II A 4 - 62.71.40 vom 5. November 2015) Nr. 4.2 eine Förderung von Flächen der öffentlichen Hand ausgeschlossen, wenn Ökolandbau vertraglich vorgegeben wird. Die Förderung betrüge in den ersten beiden Jahren 520 €/ha/Jahr und 260 €/ha/Jahr in den Folgejah- ren. Zur Förderung eines ökologischen Landbaus auf kommunalen Flächen wäre es hilfreich, wenn dieser Ausschlusstatbestand des Runderlasses durch die Landesregierung aufgehoben würde. Alter- nativ könnte die fehlende Förderung für eventuelle weitere Verpachtungen durch kommunale Subven- tionierung in Form von Zuschüssen oder Pachtverzicht ausgeglichen werden. Zu einzelnen Regelungsinhalten des Pachtvertrages und hinsichtlich der Bewirtschaftung ergaben und ergeben sich verschiedene Gesprächsthemen zwischen Verwaltung und Pächter, die aus Daten- schutzgründen allerdings nicht veröffentlicht werden dürfen. Gleiches gilt für Angaben zur Pachthöhe. Fazit: Für die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen an ökologisch wirtschaftende Betriebe gibt es einen Bedarf. Im Stadtgebiet gibt es nach Kenntnis der Verwaltung allerdings zurzeit noch nur wenige öko- logisch wirtschaftende Betriebe. Bei der Prüfung des Antrages auf pestizidfreie Verpachtung städti- scher Flächen und der daraufhin durchgeführten ökologischen Verpachtung wurden komplexe Rah- menbedingungen und Zusammenhänge festgestellt. So sind derzeit die für die Umstellung auf ökolo- gische Landwirtschaft erforderlichen längeren Vertragslaufzeiten aufgrund der angestrebten kurzfris- tigen Verfügbarkeit von Flächen zu Tauschzwecken nicht gegeben. Für die Umstellung weiterer Flä- chen auf ökologischen Landbau ist die Herausnahme dieser Flächen aus dem Flächenpool für Tauschgrundstücke notwendig. Darüber hinaus sollten Anreize geschaffen werden, wie auch kon- ventionell wirtschaftende Betriebe mehr Umwelt-, Artenschutz und Gewässerschutz auf ihren Flächen umsetzen können. Damit der Anteil von ökologisch wichtigen Maßnahmen und Projekten auf städtischen Flächen konti- nuierlich gesteigert werden kann, ist die Stadt Münster derzeit dabei, neben der Frage nach Umstel- lung auf vollständiges ökologisches Wirtschaften auf ausgewählten Flächen auch Anreizsysteme und Möglichkeiten zu prüfen, wie einzelne Maßnahmen und Umsetzungsschritte stärker ausgebaut wer- den. Bei Ausschreibung weiterer ökologischer Pachtflächen wird die Verwaltung auf die Problematik der fehlenden Förderung hinweisen. I. V. Gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage 1 Ausschreibungstext Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0345/2021 Kurzüberblick Bericht über Erfahrungen und Ergebnisse aus der Ausschreibung, Verpachtung und anschlie- ßenden Bewirtschaftung einer städtischen Fläche für Ökolandbau ab 2019. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität Das Teilziel der Verpachtung einer Ackerfläche für ökologischen Ackerbau wurde durch die Aus- schreibung und den Abschluss eines entsprechenden Pachtvertrages erreicht. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Aussagen zu finanziellen Änderungen dürfen in der öffentlichen Vorlage aus Datenschutzgründen nicht benannt werden. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Es bestanden keine verpflichtenden Rechtsgrundlagen für die Maßnahme. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ---
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Klemensstraße 10
- Reiner-Klimke-Weg 12
- Albersloher Weg 33
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0345/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.05.2021
- Erstellt
- 28.04.2021 09:20