Mandari Insight

V/0345/2021

Bericht Ökologische Verpachtung

Vorlagen 05.05.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 22.06.2021, TOP 6.3

Anlage 1 Ausschreibungstext_Homepage

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Anlage 1 Ausschreibungstext_Homepage

5278 Zeichen

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GEN muenster.de Kite:
Amt für

Immohilienmanagement

Immobilienangebote

Vermietung/Verpachtung

Verpachtung landwirtschaftlicher ökologischer Nutzfläche am Reiner-Klimke-Weg
Lage:

Südwestlich Reiner-Klimke-Weg in Münster

Nutzungsart:

Die Fläche wird als Acker ausschließlich für ökologischen Landbau verpachtet.

Größe:

ca.9ha

Kartenausschnitt

Pachtzeitraum:
15.3.2019 bis 31.10.2027

Vergabe:

Gegen Höchstgebot an Landwirte aus dem Stadtgebiet Münster oder Integrationsbetriebe mit Zulassung für den ökologischen Land-
bau
Bewerbungsvoraussetzungen:

@Eine Verpachtung erfolgt an Landwirte oder Integrationsbetriebe mit Zulassung für den ökologischen Landbau, die diese Fläche
für ökologischen Landbau nach EU-Rechtsvorschriften nutzen wollen.

@Die Fortführung des Betriebes muss während des Pachtzeitraumes gesichert sein.

@ Höchstgrenze von max. 45 ha gesamte Pachtfläche eines Landwirtes bei der Stadt Münster darfinklusive der Ausschreibungsflä-
che nicht überschritten werden.

@ Bi in der Höhe identischen Höchstgeboten entscheidet die kürzere Entfernung zwischen Betriebsstätte und Pachtfläche.

Grundlage j
@ Beschluss Nr. V/0907/2012 des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 5.12.2012
@ Beschluss Nr. V/0764/2018/2 des Ausschusses für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement am 6.2.2019
@ EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (EG-Öko-Basisverordnung):
Grundlage ist die „Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und
die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen“ (46 S.) in der aktuellsten Fassung.
Einige Vertragsinhalte:

a) Regelungen zum ökologischen Pflanzenbau (Kennzeichen) Umweltschonender Anbau mit großer Artenvielfalt und Schutz der na-
türlichen Ressourcen

@Der Anbau geeigneter Kulturen und gesunder Sorten aus ökologischer Vermehrung

@ Erhaltung und Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit

@ Nährstoffversorgung über das Ökosystem des Bodens

@Der Verzicht auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln

@Der Verzicht auf den Einsatz von Gentechnik

@ Transparente, nachvollziehbare Betriebsabläufe

b) Einige weitere Regelungen

@ Grundsätzlich keine Errichtung von Aufbauten

@ Bestandsgehölze aufjan der Pachtfläche sind i.d. R. mit zu unterhalten in Abstimmung mit der Stadt Münster
@Eine Anpflanzung von Gehölzen ist nicht gestattet
@ Regelung der EU-Zahlungsansprüche

Bewerbungsunterlagen

Ihrer Bewerbung fügen Sie bitte folgende Angaben bei:
@ Höhe der Pacht/ha

1 von2 12.02.2019, 07:31

Stadt Münster: Amt für Immobilienmanagement - Immobilienangeb...

2von2

@ Name

Anschrift

@ Telefonnummer

@ Handynummer

@ gegebenenfalls E-Mail-Adresse

@Bsetriebszweig(e) '

@ Betrieb einer gewerblichen Biogasanlage?

@ Alter des Betriebsleiters

@ Betriebsnachfolger vorhanden

@ Vollerwerbslandwirt, Haupterwerbslandwirt, Nebenerwerbslandwirt oder Integrationsbetrieb mit Zulassung für den ökologi-
schen Landbau

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung in einem verschlossenen Umschlag, der mit dem Zusatz "Angebot landwirtschaftliche Pacht ökologi-
sche Fläche" und Namen, Anschrift des Bewerbers versehen ist, bis zum 4. März 2019 an die folgende Adresse:

Stadt Münster

Amt für Immobilienmanagement
Ludger Schlieper

Albersloher Weg 33

48155 Münster

Das Eingangsdatum ist maßgeblich. Die Bewerbung kann auch persönlich unter der vorgenannten Adresse, Zimmer 627, abgegeben
werden. Der Nachtbriefkasten befindet sich am Stadthaus 1, Klemensstraße 10, 48143 Münster.

Die vorgenannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Fristverlängerungen sind nicht möglich. Der tatsächliche Eingang bei der angegebenen
Stelle ist maßgebend. Im Zweifel hat der Bewerber] die Bewerberin den rechtzeitigen Zugang nachzuweisen.

Grundsätze des Verfahrens

Bei dieser Ausschreibung handelt es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne geltenden Vergaberechts, sondern um eine für die
Stadt Münster unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes privatrechtlicher Natur. Auch mit der Entge-
gennahme des Angebotes bleibt die Stadt Münster in ihrer Entscheidung frei, ob, an wen und zu welchen Bedingungen eine Vergabe
erfolgt.

Allgemeine Hinweise

Für den Zustand und die Beschaffenheit der landwirtschaftlichen Flächen übernimmt die Stadt Münster keine Garantie. Alle hier ge-
nannten enthaltenen Angaben und Beschreibungen sind keine Eigenschaften im Sinne des $ 434 Abs. 1 BGB und erheben keinen An-
spruch auf Vollständigkeit.

Bonitätsprüfung, Selbstauskunft

Zur Prüfung der Bonität der Bewerber behält sich die Stadt Münster das Recht vor, Auskünfte einzuholen und weitere Unterlagen, wie
2. B. Geschäftsberichte anzufordern. Der Bewerber wird der Stadt Münster die angeforderten Unterlagen kostenfrei zur Verfügung zu
stellen.

Immobilienangebote

Ihr Ansprechpartner: Detaillierte Informationen
Ludger Schlieper Lageplan Reiner-Klimke-Weg
Tel.02 51/4 92-23 36 (PDF, 223 KB)
©schlieperL@stadt-muenster.de || & Luftbild Reiner-Klimke-Weg

12.02.2019, 07:31

https://www.stadt-muenster.de/immobilien/immobilienangebota/yve...
“

Berichtsvorlage

5396 Zeichen

V/0345/2021 
V/0345/2021 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht über eine ökologische Verpachtung gemäß Beschluss V/0764/2018/2 zum Antrag auf 
pestizidfreie Verpachtung städtischer Flächen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
   22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Gemäß Beschluss vom 06.02.2019 zur Vorlage V/0764/2018/2 berichtet die Verwaltung nach dem 
ersten Pachtjahr über die Verpachtung und die Bewirtschaftung. 
 
Die Vergabe der 9,2 ha großen Ackerfläche ist in 2019 mittels öffentlicher Ausschreibung erfolgt. Be-
werben konnten sich Landwirte aus dem Stadtgebiet Münster oder Integrationsbetriebe mit Zulassung 
für den ökologischen Landbau. Der Ausschreibungstext mit Lageplan ist diesem Bericht als Anlage 1 
beigefügt.  
 
Bewirtschaftungsvorgabe sind die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau (EG-Öko-
Basisverordnung). Grundlagen sind die „Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 
über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen 
Erzeugnissen“ in der aktuellsten Fassung. Weitergehende Vorgaben hinsichtlich von strengeren Be-
dingungen verschiedener Bio-Verbände sind nicht erfolgt, schon um keine Festlegung auf einen be-
stimmten Verband festzuschreiben.  
 
Im Ergebnis der Ausschreibung waren 5 Angebote eingegangen, darunter 3 landwirtschaftliche Be-
triebe aus Münster und 2 aus dem Umland von Münster. Integrationsbetriebe haben sich nicht be-
worben.  
 
Mit dem höchstbietenden Betrieb wurde auf der Grundlage der EU-Öko-VO ein Pachtvertrag mit der 
verpflichtenden Vorgabe zum ökologischen Ackerbau abgeschlossen. 
 
Die Verpachtung konnte nach Beschlussfassung durch den ALWF am 06.02.2019 und des anschlie-
ßenden Vergabeverfahrens erst im Monat April 2019, also mitten im üblichen laufenden Pachtjahr 
vom 01.11. bis 31.10. erfolgen.  
 
Während der Ausschreibungsphase hatten sich verschiedene Interessenten mit Nachfragen telefo-
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
26.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Schlieper 
Telefon: 492-2336 
SchlieperL@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0345/2021 
nisch gemeldet: Eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren war für einige der Nachfrager entweder zu lang 
(lange Bindung an Pachtzinsverpflichtung bei hohem wirtschaftlichen Risiko) oder zu kurz (Amortisie-
rung von Investitionen). Einigen war die Fläche zu groß oder zu weit entfernt vom Betrieb gelegen.   
 
Zu den Fördermitteln für Ökolandbau hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass eine Förderung 
durch das Land NRW nicht möglich ist. So ist gemäß Richtlinien zur Förderung des ökologischen 
Landbaus (Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver-
braucherschutz II A 4 - 62.71.40 vom 5. November 2015) Nr. 4.2 eine Förderung von Flächen der 
öffentlichen Hand ausgeschlossen, wenn Ökolandbau vertraglich vorgegeben wird. 
 
Die Förderung betrüge in den ersten beiden Jahren 520 €/ha/Jahr und 260 €/ha/Jahr in den Folgejah-
ren. Zur Förderung eines ökologischen Landbaus auf kommunalen Flächen wäre es hilfreich, wenn 
dieser Ausschlusstatbestand des Runderlasses durch die Landesregierung aufgehoben würde. Alter-
nativ könnte die fehlende Förderung für eventuelle weitere Verpachtungen durch kommunale Subven-
tionierung in Form von Zuschüssen oder Pachtverzicht ausgeglichen werden. 
 
Zu einzelnen Regelungsinhalten des Pachtvertrages und hinsichtlich der Bewirtschaftung ergaben 
und ergeben sich verschiedene Gesprächsthemen zwischen Verwaltung und Pächter, die aus Daten-
schutzgründen allerdings nicht veröffentlicht werden dürfen. Gleiches gilt für Angaben zur Pachthöhe. 
 
Fazit:  
Für die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen an ökologisch wirtschaftende Betriebe gibt es einen 
Bedarf. Im Stadtgebiet gibt es nach Kenntnis der Verwaltung allerdings zurzeit noch nur wenige öko-
logisch wirtschaftende Betriebe. Bei der Prüfung des Antrages auf pestizidfreie Verpachtung städti-
scher Flächen und der daraufhin durchgeführten ökologischen Verpachtung wurden komplexe Rah-
menbedingungen und Zusammenhänge festgestellt. So sind derzeit die für die Umstellung auf ökolo-
gische Landwirtschaft erforderlichen längeren Vertragslaufzeiten aufgrund der angestrebten kurzfris-
tigen Verfügbarkeit von Flächen zu Tauschzwecken nicht gegeben. Für die Umstellung weiterer Flä-
chen auf ökologischen Landbau ist die Herausnahme dieser Flächen aus dem Flächenpool für 
Tauschgrundstücke notwendig.  Darüber hinaus sollten Anreize geschaffen werden, wie auch kon-
ventionell wirtschaftende Betriebe mehr Umwelt-, Artenschutz und Gewässerschutz auf ihren Flächen 
umsetzen können.  
 
Damit der Anteil von ökologisch wichtigen Maßnahmen und Projekten auf städtischen Flächen konti-
nuierlich gesteigert werden kann, ist die Stadt Münster derzeit dabei, neben der Frage nach Umstel-
lung auf vollständiges ökologisches Wirtschaften auf ausgewählten Flächen auch Anreizsysteme und 
Möglichkeiten zu prüfen, wie einzelne Maßnahmen und Umsetzungsschritte stärker ausgebaut wer-
den. 
 
Bei Ausschreibung weiterer ökologischer Pachtflächen wird die Verwaltung auf die Problematik der 
fehlenden Förderung hinweisen. 
 
 
I. V.  
Gez. Matthias Peck 
Stadtrat 
 
Anlagen:  Anlage 1 Ausschreibungstext 
  Anlage A

Anlage A

1420 Zeichen

Anlage A zur V/0345/2021 
Kurzüberblick 
Bericht über Erfahrungen und Ergebnisse  aus der Ausschreibung, Verpachtung und anschlie-
ßenden Bewirtschaftung einer städtischen Fläche für Ökolandbau ab 2019. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 
 
Das Teilziel der Verpachtung einer Ackerfläche für ökologischen Ackerbau wurde durch die Aus-
schreibung und den Abschluss eines entsprechenden Pachtvertrages erreicht.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
Aussagen zu finanziellen Änderungen dürfen in der öffentlichen Vorlage aus Datenschutzgründen 
nicht benannt werden. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Es bestanden keine verpflichtenden Rechtsgrundlagen für die Maßnahme.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
---

Beratungsverlauf (2)

15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.18 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.06.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Klemensstraße 10
  • Reiner-Klimke-Weg 12
  • Albersloher Weg 33

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0345/2021
Typ
Vorlagen
Datum
05.05.2021
Erstellt
28.04.2021 09:20