Änderungsantrag zum Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebietes von Schulen mit bilingualem Zweig (AN1927/2023) nach Stellungnahme der Verwaltung (0176/2024)
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat AN/0807/2024 vom 17.06.2024
Stand: Am 26.06.2024 im Ausschuss Schule und Weiterbildung mit Änderungen empfohlen.
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Änderungsantrag zum Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebietes von Schulen mit bilingualem Zweig (AN1927/2023) nach Stellungnahme der Verwaltung (0176/2024)
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Facharbeitskreis 3 23.05.2024 An den Vorsitzenden des Integrationsrates Herrn T ayfun Keltek An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Frau Dr. Gülşen Dikbaş Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 04.06.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2024 Änderungsantrag zum Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebietes von Schulen mit bilingualem Zweig (AN1927/2023) nach Stellungnahme der Verwaltung (0176/2024) Beschluss: Der Integrationsrat bittet den Rat folgendes zu beschließen: „Der Rat wird gebeten die Verwaltung zu beauftragen gemäß des Ratsbeschluss vom 20.06.2022 (1017/2022) um die Identit ät der Schüler*innen mit internationaler Familiengeschichte zu stärken und damit die natürliche Mehrsprachigkeit zu fördern die Schulen mit bilingualem Zweig 1.) auf der städtischen Website sichtbar zu machen a. auf der https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/einschulung-von - schulkindern-1 zwischen den R egisterkarten „Gemeinsames Lernen “ und „Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf “ wäre eine Registerkarte mit der Überschrift „Mehrsprachiges Lernen“ anzubringen. Unter dieser Registerkarte sind alle Europäische Verbundschule aufzuführen. 2.) auf diese Schulen mittels eines QR -Codes auf dem Schulanmeldebrief hinzuweisen. Der Schulanmeldebrief wird vom Amt für Schulentwicklung / Schulservice – IT an die Erziehungsberechtigten mit Kindern, die im nächsten Schuljahr schulpflichtig werden, versendet. 3.) den Schulen zu empfehlen, d ie festgelegten Aufnahmekriterien bei einem Anmeldeüberhang (§ 1 Absatz 3) gemäß der „Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS)“ nach Berücksichtigung des Wohnsitzes des Kindes das 5. Kriterium („ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Herkunftssprachen“) für die Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Abs. 2 SchulG anzuwenden. Damit stellt die Stadt gemäß Ratsbeschluss (1017/2022) sicher, dass die sprachliche Realität von Kind ern mit internationaler Familiengeschichte anerkannt wird und das vorhandene sprachliche Potenzial genutzt und gefördert werden kann.“ Begründung: siehe Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebietes von Schulen mit bilingualem Zweig (AN1927/2023) Mit freundlichen Grüßen T ayfun Keltek, Gönül T opuz, Anna Maria Klimaszewska-Golan -
Änderungsantrag zu AN/0807/2024: Auszug aus dem Beschlussprotokoll Integrationsrat am 04.06.2024
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Geschäftsführung Integrationsrat Frau Bachtiosin Telefon: (0221) 22129725 E-Mail: leyla.bachtiosin@stadt -koeln.de Datum: 07.06.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 04.06.2024 öffentlich 6.1 Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebietes von Schulen mit bi- lingualem Zweig AN/1927/2023 Der Antrag wird zurückgezogen. Geschäftsführung Integrationsrat Frau Bachtiosin Telefon: (0221) 22129725 E-Mail: leyla.bachtiosin@stadt -koeln.de Datum: 07.06.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 04.06.2024 öffentlich Änderungsantrag zum Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebie- tes von Schulen mit bilingualem Zweig (AN1927/2023) nach Stellung- nahme der Verwaltung (0176/2024) AN/0807/2024 Die Mitglieder des Integrationsrates empfehlen folgenden geänderten Beschluss: Beschluss: Der Integrationsrat bittet den Rat folgendes zu beschließen: „Der Rat wird gebeten die Verwaltung zu beauftragen gemäß des Ratsbeschluss vom 20.06.2022 (1017/2022) um die Identität der Schüler*innen mit internationaler Familien- geschichte zu stärken und damit die natürliche Mehrsprachigkeit zu fördern die Schulen mit bilingualem Zweig 1.) auf der städtischen Website sichtbar zu machen a. auf der https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/einschulung-von - schulkindern-1 zwischen den Registerkarten „Gemeinsames Lernen“ und „Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf“ wäre eine Registerkarte mit der Überschrift „Mehrsprachiges Lernen“ anzubringen. b. Unter dieser R egisterkarte sind alle Europäische Verbundschule aufzu- führen. 2.) auf diese Schulen mittels eines QR-Codes auf dem Schulanmeldebrief hinzuwei- sen. Der Schulanmeldebrief wird vom Amt für Schulentwicklung/ Schulservice – IT an die Erziehungsberechtigten mit Kindern, die im nächsten Schuljahr schul- pflichtig werden, versendet. 3.) den Schulen zu empfehlen, die festgelegten Aufnahmekriterien bei einem Anmel- deüberhang (§ 1 Absatz 3) gemäß der „Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS)“ nach Berück- sichtigung des Wohnsitzes des Kindes das 5. Kriterium („ausgewogenes Verhält- nis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Herkunftssprachen“) für die Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Abs. 2 SchulG anzuwenden. Damit stellt die Stadt gemäß Ratsbeschluss (1017/2022) sicher, dass die sprachliche Realität von Kindern mit internationaler Familiengeschichte anerkannt wird und das vor- handene sprachliche Potenzial genutzt und gefördert werden kann. 4.) Der Integrationsrat bittet die Verwaltung aufzuzeigen, wie das Angebot für Schulen mit bilingualen Zweigen zur Förderung der natürlichen Zweispra- chigkeit der Kinder und Jugendlichen mit internationaler Familienge- schichte in Köln erhalten bzw. ausgebaut werden kann.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Beratungsverlauf
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26.06.2024 zuletzt
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 2.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: mit Änderungen empfohlen
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