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AN/0807/2024

Änderungsantrag zum Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebietes von Schulen mit bilingualem Zweig (AN1927/2023) nach Stellungnahme der Verwaltung (0176/2024)

Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat 17.06.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 26.06.2024, TOP 2.2

Änderungsantrag zum Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebietes von Schulen mit bilingualem Zweig (AN1927/2023) nach Stellungnahme der Verwaltung (0176/2024)

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Änderungsantrag zu AN/0807/2024: Auszug aus dem Beschlussprotokoll Integrationsrat am 04.06.2024

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Änderungsantrag zum Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebietes von Schulen mit bilingualem Zweig (AN1927/2023) nach Stellungnahme der Verwaltung (0176/2024)

2464 Zeichen

Facharbeitskreis 3         23.05.2024 
     
 
An den Vorsitzenden des Integrationsrates 
Herrn T ayfun Keltek 
 
An die Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Frau Dr. Gülşen Dikbaş 
 
 
Änderungsantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 04.06.2024 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 26.06.2024 
 
Änderungsantrag zum Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebietes von 
Schulen mit bilingualem Zweig (AN1927/2023) nach Stellungnahme der 
Verwaltung (0176/2024) 
 
Beschluss: 
 
Der Integrationsrat bittet den Rat folgendes zu beschließen: 
 
„Der Rat wird gebeten die Verwaltung zu beauftragen gemäß des Ratsbeschluss vom 
20.06.2022 (1017/2022) um die Identit ät der Schüler*innen mit internationaler 
Familiengeschichte zu stärken und damit die natürliche Mehrsprachigkeit zu fördern 
die Schulen mit bilingualem Zweig  
 
1.) auf der städtischen Website sichtbar zu machen 
a. auf der https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/einschulung-von -
schulkindern-1 zwischen den R egisterkarten „Gemeinsames Lernen “ 
und „Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf “ wäre eine 
Registerkarte mit der Überschrift „Mehrsprachiges Lernen“ anzubringen. 
Unter dieser Registerkarte  sind alle Europäische Verbundschule  
aufzuführen. 
 
2.) auf diese Schulen mittels eines QR -Codes auf dem Schulanmeldebrief 
hinzuweisen. Der Schulanmeldebrief wird vom Amt für Schulentwicklung / 
Schulservice – IT an die Erziehungsberechtigten mit Kindern, die im nächsten 
Schuljahr schulpflichtig werden, versendet. 
 
 
3.) den Schulen zu empfehlen, d ie festgelegten Aufnahmekriterien bei einem 
Anmeldeüberhang (§ 1 Absatz 3) gemäß der „Verordnung über den 
Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS)“ 
nach Berücksichtigung des Wohnsitzes des Kindes das 5. Kriterium 
(„ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher 
Herkunftssprachen“) für die Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Abs. 2 SchulG

anzuwenden. Damit stellt die Stadt gemäß Ratsbeschluss (1017/2022) sicher, 
dass die sprachliche Realität von Kind ern mit internationaler 
Familiengeschichte anerkannt wird und das vorhandene sprachliche Potenzial 
genutzt und gefördert werden kann.“ 
 
Begründung:  
 
siehe Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebietes von Schulen mit bilingualem 
Zweig (AN1927/2023) 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
T ayfun Keltek, Gönül T opuz, Anna Maria Klimaszewska-Golan

Änderungsantrag zu AN/0807/2024: Auszug aus dem Beschlussprotokoll Integrationsrat am 04.06.2024

2915 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Bachtiosin 
Telefon: (0221) 22129725 
E-Mail: leyla.bachtiosin@stadt -koeln.de 
Datum: 07.06.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates  vom 
04.06.2024  
öffentlich 
6.1 Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebietes von Schulen mit bi-
lingualem Zweig 
AN/1927/2023 
Der Antrag wird zurückgezogen.

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Bachtiosin 
Telefon: (0221) 22129725 
E-Mail: leyla.bachtiosin@stadt -koeln.de 
Datum: 07.06.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates  vom 
04.06.2024  
öffentlich 
 Änderungsantrag zum Antrag auf Erweiterung des Schuleinzugsgebie-
tes von Schulen mit bilingualem Zweig (AN1927/2023) nach Stellung-
nahme der Verwaltung (0176/2024) 
AN/0807/2024 
 
 
Die Mitglieder des Integrationsrates empfehlen folgenden geänderten Beschluss: 
Beschluss: 
Der Integrationsrat bittet den Rat folgendes zu beschließen: 
„Der Rat wird gebeten die Verwaltung zu beauftragen gemäß des Ratsbeschluss vom 
20.06.2022 (1017/2022) um die Identität der Schüler*innen mit internationaler Familien-
geschichte zu stärken und damit die natürliche Mehrsprachigkeit zu fördern die Schulen 
mit bilingualem Zweig  
1.) auf der städtischen Website sichtbar zu machen 
a. auf der https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/einschulung-von -
schulkindern-1 zwischen den Registerkarten „Gemeinsames Lernen“ und 
„Sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf“ wäre eine Registerkarte 
mit der Überschrift „Mehrsprachiges Lernen“ anzubringen.  
b. Unter dieser R egisterkarte sind alle Europäische Verbundschule aufzu-
führen. 
2.) auf diese Schulen mittels eines QR-Codes auf dem Schulanmeldebrief hinzuwei-
sen. Der Schulanmeldebrief wird vom Amt für Schulentwicklung/ Schulservice – 
IT an die Erziehungsberechtigten mit Kindern, die im nächsten Schuljahr schul-
pflichtig werden, versendet. 
3.) den Schulen zu empfehlen, die festgelegten Aufnahmekriterien bei einem Anmel-
deüberhang (§ 1 Absatz 3) gemäß der „Verordnung über den Bildungsgang in 
der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS)“ nach Berück-
sichtigung des Wohnsitzes des Kindes das 5. Kriterium („ausgewogenes Verhält-
nis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Herkunftssprachen“) für die

Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Abs. 2 SchulG anzuwenden. Damit stellt die 
Stadt gemäß Ratsbeschluss (1017/2022) sicher, dass die sprachliche Realität 
von Kindern mit internationaler Familiengeschichte anerkannt wird und das vor-
handene sprachliche Potenzial genutzt und gefördert werden kann. 
4.) Der Integrationsrat bittet die Verwaltung aufzuzeigen, wie das Angebot für 
Schulen mit bilingualen Zweigen zur Förderung der natürlichen Zweispra-
chigkeit der Kinder und Jugendlichen mit internationaler Familienge-
schichte in Köln erhalten bzw. ausgebaut werden kann.“ 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen.

Beratungsverlauf (2)

04.06.2024 Integrationsrat
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0807/2024
Typ
Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
Datum
17.06.2024
Erstellt
28.05.2024 11:57