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0384/2026

Weitere Fragen an die Verwaltung zu Kosten und Verfahren zur Umbenennung von Straßen, Plätzen und Parks in der Wahlperiode 2020 - 2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 05.03.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 17.03.2026, TOP 2.1.1

Anlage 1 - Vorlage 2202 2025 - Beantwortung einer Anfrage

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Anlage 2 - Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 11.12.2025

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 - Vorlage 2202 2025 - Beantwortung einer Anfrage

2621 Zeichen

Dezernat, Dienststelle 
VIII/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 21.10.2025 
 2202/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss  
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025 
 
Kosten und Verfahren zur Umbenennung von Straßen, Plätzen und Parks in der 
aktuellen Wahlperiode 2020 - 2025 
Mit der Anfrage AN/0841/2025 erkundigt sich die AfD nach den Kosten und das Verfahren zur 
Umbenennung von Straßen, Plätzen und Parks in der aktuellen Wahlperiode 2020 – 2025. 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
1. Gibt es eine vollständige Übersicht aller Straßen, Plätze und Parks, die in der 
aktuellen Wahlperiode umbenannt worden sind? 
Falls ja, bitten wir darum, diese Übersicht dem Stadtentwicklungsausschuss zur 
Verfügung zu stellen. 
In der Wahlperiode 2020 – 2025 wurden zwei Straßen und ein Straßen-Teilstück um-
benannt: 
Lerschstraße    in Adele-Gerhard-Straße 
Mohrenstraße    in Gregorius-Maurus-Straße 
Gernotstraße (Teilstück)  in Jürgen-Schumann-Weg 
Darüber hinaus wurden drei weitere Umbenennungen beschlossen, aber noch nicht 
vollzogen. 
 
2. Welche Gesamtkosten sind der Stadt Köln im Zusammenhang mit diesen Um-
benennungen entstanden? 
Bitte führen Sie die Kosten differenziert nach den folgenden Positionen auf: 
• Verwaltungsaufwand 
• Beschilderung (Anbringung) 
• Materialkosten 
• Information der Anwohnenden 
• sonstige Kosten

2 
 
Die Benennung von Straßen und Plätzen gemäß der entsprechenden Richtlinie ist 
eine Pflichtaufgabe der Verwaltung. Aufgrund des sehr geringen Aufwandes – drei 
Umbenennungen in fünf Jahren – erfolgt keine dezidierte Kostenerhebung. 
 
3. Welche Maßnahmen zur Kostenkontrolle und Prozessoptimierung werden an-
gewendet? 
Bitte erläutern Sie, ob es hierfür ein einheitliches Verfahren oder Controlling-In-
strumente gibt. 
Siehe auch Ausführungen zu Antwort 2. Es besteht kein Grund, weitere Maßnahmen 
zur Kostenkontrolle und Prozessoptimierung zu veranlassen.  
 
4. Welche konkreten Auswirkungen auf das Stadtbild, das Sicherheitsgefühl der 
Bevölkerung bzw. das gesellschaftliche Zusammenleben wurden durch die Um-
benennungen beobachtet? 
Bitte teilen Sie mit, ob hierzu begleitende Untersuchungen, Bürgerbefragungen 
oder andere Formen der Erfolgskontrolle durchgeführt wurden und welche Er-
gebnisse ggf. vorliegen. 
Die Umbenennungen erfolgen auf Basis der städtischen Richtlinien. Die Verwaltung 
sieht daher keinen konkreten Anlass für eine entsprechende Untersuchung, die auch 
mit erheblichen Aufwendungen verbunden wäre. 
 
Gez. Wolfgramm

Anlage 2 - Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 11.12.2025

2654 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Stadtentwicklung 
und regionale Zusammenarbeit 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834 
Fax:   (0221)  
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 12.12.2025 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des Ausschusses 
für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 11.12.2025 
öffentlich 
2.1.1 Beantwortung der Anfrage der AfD-Fraktion betreffend "Kosten und Ver-
fahren zur Umbenennung von Straßen, Plätzen und Parks in der aktuel-
len Wahlperiode 2020 - 2025" 
2202/2025 
RM Winkel (AfD) trägt in Vertretung von RM Herrmann (AfD) folgende weiteren beiden 
Nachfragen zur bereits mit der Vorlage 2202/2025 erfolgten Beantwortung durch die 
Verwaltung mündlich vor, reicht sie sodann schriftlich während der Sitzung nach und 
bittet um Beantwortung bis zur nächsten regulären Sitzung: 
 
 1. Nachfrage 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
in Ihrer Antwort zur Anfrage AN/0841/2025 teilen Sie mit, dass in der Wahlperiode 
2020-2025 lediglich drei Umbenennungen von Straßen/Straßenteilen vollzogen wor-
den sind. Es ist jedoch durch eine simple Suchmaschinen-Recherche belegbar, dass 
mindestens eine weitere Umbenennung in diesem Zeitraum stattgefunden hat: Die 
„Von-Gablenz-Straße“ wurde in „An den Gelenkbogenhallen“ umbenannt. Da diese 
Umbenennung in Ihrer Übersicht offenbar nicht berücksichtigt wurde, muss ich leider 
annehmen, dass auch weitere Umbenennungen in dieser Wahlperiode fehlen könn-
ten.  
 
Könnten Sie mir bitte erläutern, warum diese und möglicherweise weitere Umbenen-
nungen bei Ihrer Recherche übersehen wurden? 
https://www.bafza.de/ueber-das-bundesamt/aktuelles/detailansicht/neue-adresse-glei-
cher-standort#:~:text=50679%20K%C3%B6ln.,Showroom%20f%C3%BCr%20Innen-
einrichtung%20und%20Design.&text=Das%20neue%20Stra%C3%9Fen-
schild%20vor%20dem,den%20Gelenkbogenhal-
len%E2%80%9C%20mit%20der%20Dreigelenkbogenhalle

2. Nachfrage 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
des Weiteren haben Sie mitgeteilt, dass aufgrund des sehr geringen Aufwands für die 
Umbenennungen keine detaillierte Kostenerhebung erfolgt sei.  
Ich würde gerne wissen, wie diese Kosten in der Buchhaltung bzw. Bilanz der Stadt 
Köln erfasst werden.  
 
Werden diese Posten überhaupt in einer granularen Form festgehalten? Falls nicht, 
wie wird sichergestellt, dass ohne eine detaillierte Aufstellung von Kosten und Auf-
wand ein solider und nachvollziehbarer Jahresabschluss erstellt werden kann? In wel-
che Posten in der Buchhaltung laufen die Kosten mit ein? 
 
 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit nimmt die Ange-
legenheit mit erneuter Wiedervorlage zur Kenntnis.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3610 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 05.03.2026 
 0384/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 
 
Weitere Fragen an die Verwaltung zu Kosten und Verfahren zur Umbenennung von 
Straßen, Plätzen und Parks in der Wahlperiode 2020 - 2025 
Beantwortung der Verwaltung von zwei Nachfragen zu TOP 2.1.1, Anfrage an die Verwaltung 
zu Kosten und Verfahren zur Umbenennung von Straßen, Plätzen und Parks in der aktuellen 
Wahlperiode 2020 - 2025 (Session-Nummer 2202/2025), aus der Sitzung vom 11.12.2025:  
 
Nachfrage 1: In Ihrer Antwort zur Anfrage AN/0841/2025 teilen Sie mit, dass in der Wahlperi-
ode 2020-2025 lediglich drei Umbenennungen von Straßen/Straßenteilen vollzogen worden 
sind. Es ist jedoch durch eine simple Suchmaschinen-Recherche belegbar, dass mindestens 
eine weitere Umbenennung in diesem Zeitraum stattgefunden hat: Die „Von-Gablenz-Straße“ 
wurde in „An den Gelenkbogenhallen“ umbenannt. Da diese Umbenennung in Ihrer Übersicht 
offenbar nicht berücksichtigt wurde, muss ich leider annehmen, dass auch weitere Umbenen-
nungen in dieser Wahlperiode fehlen könnten.  
Könnten Sie mir bitte erläutern, warum diese und möglicherweise weitere Umbenennungen 
bei Ihrer Recherche übersehen wurden? 
 
Antwort der Verwaltung: Grundlage für die Beantwortung waren die Beschlüsse der Bezirks-
vertretungen zu Umbenennungen innerhalb der Wahlperiode 2020 – 2025, konkret also Sep-
tember 2020 bis September 2025. Der Beschluss der Bezirksvertretung zur Umbenennung 
der Von-Gablenz-Straße erfolgte bereits 2019, die Rechtskraft trat erst 2021 ein. Wäre das 
Datum der Rechtskraft zu Grunde gelegt worden und nicht der Beschluss der Bezirksvertre-
tung, wäre zwar die Umbenennung der Von-Gablenz-Straße aufgeführt worden, aber nicht die 
Umbenennung der Mohrenstraße, da hier die Rechtskraft erst nach der Kommunalwahl 2025 
eingetreten ist. Es wurden keine Straßenumbenennungen vergessen. 
 
Nachfrage 2: Des Weiteren haben Sie mitgeteilt, dass aufgrund des sehr geringen Aufwands 
für die Umbenennungen keine detaillierte Kostenerhebung erfolgt sei. Ich würde gerne wis-
sen, wie diese Kosten in der Buchhaltung bzw. Bilanz der Stadt Köln erfasst werden.  
Werden diese Posten überhaupt in einer granularen Form festgehalten? Falls nicht, wie wird 
sichergestellt, dass ohne eine detaillierte Aufstellung von Kosten und Aufwand ein solider und 
nachvollziehbarer Jahresabschluss erstellt werden kann? In welche Posten in der Buchhal-
tung laufen die Kosten mit ein? 
 
Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der Straßenumbenennung werden seitens der Abteilung 
Betriebsmanagement im Amt für Verkehrsmanagement folgende Aufgaben wahrgenommen: 
 
 Fertigung von Straßenbenennungsschildern. Hierbei handelt es sich um Verkehrszei-
chen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), die einer verkehrsrechtlichen Anord-
nung bedürfen.

2 
 
 Die Ausführung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung erfolgt in der Regel in Ei-
genleistung durch den Bauhof des Amtes. 
 
Bei beiden Aufgaben handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Kosten wer-
den hierfür nicht separat erfasst und können auch nicht aus der Kosten- und Leistungsrech-
nung explizit herausgearbeitet werden. 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 
Vorlage 2202/2025 – Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
 
Anlage 2 
Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwick-
lung und regionale Zusammenarbeit vom 11.12.2025  
 
  
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (1)

17.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 2.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Adele-Gerhard-Straße
  • Mohrenstraße
  • Gregorius-Maurus-Straße
  • Gernotstraße
  • Jürgen-Schumann-Weg
  • An den Gelenkbogenhallen

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Details

Aktenzeichen
0384/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
05.03.2026
Erstellt
05.02.2026 14:27