0384/2026
Weitere Fragen an die Verwaltung zu Kosten und Verfahren zur Umbenennung von Straßen, Plätzen und Parks in der Wahlperiode 2020 - 2025
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Anlage 1 - Vorlage 2202 2025 - Beantwortung einer Anfrage
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 Vorlagen-Nummer 21.10.2025 2202/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 11.12.2025 Kosten und Verfahren zur Umbenennung von Straßen, Plätzen und Parks in der aktuellen Wahlperiode 2020 - 2025 Mit der Anfrage AN/0841/2025 erkundigt sich die AfD nach den Kosten und das Verfahren zur Umbenennung von Straßen, Plätzen und Parks in der aktuellen Wahlperiode 2020 – 2025. Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 1. Gibt es eine vollständige Übersicht aller Straßen, Plätze und Parks, die in der aktuellen Wahlperiode umbenannt worden sind? Falls ja, bitten wir darum, diese Übersicht dem Stadtentwicklungsausschuss zur Verfügung zu stellen. In der Wahlperiode 2020 – 2025 wurden zwei Straßen und ein Straßen-Teilstück um- benannt: Lerschstraße in Adele-Gerhard-Straße Mohrenstraße in Gregorius-Maurus-Straße Gernotstraße (Teilstück) in Jürgen-Schumann-Weg Darüber hinaus wurden drei weitere Umbenennungen beschlossen, aber noch nicht vollzogen. 2. Welche Gesamtkosten sind der Stadt Köln im Zusammenhang mit diesen Um- benennungen entstanden? Bitte führen Sie die Kosten differenziert nach den folgenden Positionen auf: • Verwaltungsaufwand • Beschilderung (Anbringung) • Materialkosten • Information der Anwohnenden • sonstige Kosten 2 Die Benennung von Straßen und Plätzen gemäß der entsprechenden Richtlinie ist eine Pflichtaufgabe der Verwaltung. Aufgrund des sehr geringen Aufwandes – drei Umbenennungen in fünf Jahren – erfolgt keine dezidierte Kostenerhebung. 3. Welche Maßnahmen zur Kostenkontrolle und Prozessoptimierung werden an- gewendet? Bitte erläutern Sie, ob es hierfür ein einheitliches Verfahren oder Controlling-In- strumente gibt. Siehe auch Ausführungen zu Antwort 2. Es besteht kein Grund, weitere Maßnahmen zur Kostenkontrolle und Prozessoptimierung zu veranlassen. 4. Welche konkreten Auswirkungen auf das Stadtbild, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung bzw. das gesellschaftliche Zusammenleben wurden durch die Um- benennungen beobachtet? Bitte teilen Sie mit, ob hierzu begleitende Untersuchungen, Bürgerbefragungen oder andere Formen der Erfolgskontrolle durchgeführt wurden und welche Er- gebnisse ggf. vorliegen. Die Umbenennungen erfolgen auf Basis der städtischen Richtlinien. Die Verwaltung sieht daher keinen konkreten Anlass für eine entsprechende Untersuchung, die auch mit erheblichen Aufwendungen verbunden wäre. Gez. Wolfgramm
Anlage 2 - Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 11.12.2025
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Geschäftsführung Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 12.12.2025 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit vom 11.12.2025 öffentlich 2.1.1 Beantwortung der Anfrage der AfD-Fraktion betreffend "Kosten und Ver- fahren zur Umbenennung von Straßen, Plätzen und Parks in der aktuel- len Wahlperiode 2020 - 2025" 2202/2025 RM Winkel (AfD) trägt in Vertretung von RM Herrmann (AfD) folgende weiteren beiden Nachfragen zur bereits mit der Vorlage 2202/2025 erfolgten Beantwortung durch die Verwaltung mündlich vor, reicht sie sodann schriftlich während der Sitzung nach und bittet um Beantwortung bis zur nächsten regulären Sitzung: 1. Nachfrage Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Antwort zur Anfrage AN/0841/2025 teilen Sie mit, dass in der Wahlperiode 2020-2025 lediglich drei Umbenennungen von Straßen/Straßenteilen vollzogen wor- den sind. Es ist jedoch durch eine simple Suchmaschinen-Recherche belegbar, dass mindestens eine weitere Umbenennung in diesem Zeitraum stattgefunden hat: Die „Von-Gablenz-Straße“ wurde in „An den Gelenkbogenhallen“ umbenannt. Da diese Umbenennung in Ihrer Übersicht offenbar nicht berücksichtigt wurde, muss ich leider annehmen, dass auch weitere Umbenennungen in dieser Wahlperiode fehlen könn- ten. Könnten Sie mir bitte erläutern, warum diese und möglicherweise weitere Umbenen- nungen bei Ihrer Recherche übersehen wurden? https://www.bafza.de/ueber-das-bundesamt/aktuelles/detailansicht/neue-adresse-glei- cher-standort#:~:text=50679%20K%C3%B6ln.,Showroom%20f%C3%BCr%20Innen- einrichtung%20und%20Design.&text=Das%20neue%20Stra%C3%9Fen- schild%20vor%20dem,den%20Gelenkbogenhal- len%E2%80%9C%20mit%20der%20Dreigelenkbogenhalle 2. Nachfrage Sehr geehrte Damen und Herren, des Weiteren haben Sie mitgeteilt, dass aufgrund des sehr geringen Aufwands für die Umbenennungen keine detaillierte Kostenerhebung erfolgt sei. Ich würde gerne wissen, wie diese Kosten in der Buchhaltung bzw. Bilanz der Stadt Köln erfasst werden. Werden diese Posten überhaupt in einer granularen Form festgehalten? Falls nicht, wie wird sichergestellt, dass ohne eine detaillierte Aufstellung von Kosten und Auf- wand ein solider und nachvollziehbarer Jahresabschluss erstellt werden kann? In wel- che Posten in der Buchhaltung laufen die Kosten mit ein? Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit nimmt die Ange- legenheit mit erneuter Wiedervorlage zur Kenntnis.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 Vorlagen-Nummer 05.03.2026 0384/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 Weitere Fragen an die Verwaltung zu Kosten und Verfahren zur Umbenennung von Straßen, Plätzen und Parks in der Wahlperiode 2020 - 2025 Beantwortung der Verwaltung von zwei Nachfragen zu TOP 2.1.1, Anfrage an die Verwaltung zu Kosten und Verfahren zur Umbenennung von Straßen, Plätzen und Parks in der aktuellen Wahlperiode 2020 - 2025 (Session-Nummer 2202/2025), aus der Sitzung vom 11.12.2025: Nachfrage 1: In Ihrer Antwort zur Anfrage AN/0841/2025 teilen Sie mit, dass in der Wahlperi- ode 2020-2025 lediglich drei Umbenennungen von Straßen/Straßenteilen vollzogen worden sind. Es ist jedoch durch eine simple Suchmaschinen-Recherche belegbar, dass mindestens eine weitere Umbenennung in diesem Zeitraum stattgefunden hat: Die „Von-Gablenz-Straße“ wurde in „An den Gelenkbogenhallen“ umbenannt. Da diese Umbenennung in Ihrer Übersicht offenbar nicht berücksichtigt wurde, muss ich leider annehmen, dass auch weitere Umbenen- nungen in dieser Wahlperiode fehlen könnten. Könnten Sie mir bitte erläutern, warum diese und möglicherweise weitere Umbenennungen bei Ihrer Recherche übersehen wurden? Antwort der Verwaltung: Grundlage für die Beantwortung waren die Beschlüsse der Bezirks- vertretungen zu Umbenennungen innerhalb der Wahlperiode 2020 – 2025, konkret also Sep- tember 2020 bis September 2025. Der Beschluss der Bezirksvertretung zur Umbenennung der Von-Gablenz-Straße erfolgte bereits 2019, die Rechtskraft trat erst 2021 ein. Wäre das Datum der Rechtskraft zu Grunde gelegt worden und nicht der Beschluss der Bezirksvertre- tung, wäre zwar die Umbenennung der Von-Gablenz-Straße aufgeführt worden, aber nicht die Umbenennung der Mohrenstraße, da hier die Rechtskraft erst nach der Kommunalwahl 2025 eingetreten ist. Es wurden keine Straßenumbenennungen vergessen. Nachfrage 2: Des Weiteren haben Sie mitgeteilt, dass aufgrund des sehr geringen Aufwands für die Umbenennungen keine detaillierte Kostenerhebung erfolgt sei. Ich würde gerne wis- sen, wie diese Kosten in der Buchhaltung bzw. Bilanz der Stadt Köln erfasst werden. Werden diese Posten überhaupt in einer granularen Form festgehalten? Falls nicht, wie wird sichergestellt, dass ohne eine detaillierte Aufstellung von Kosten und Aufwand ein solider und nachvollziehbarer Jahresabschluss erstellt werden kann? In welche Posten in der Buchhal- tung laufen die Kosten mit ein? Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der Straßenumbenennung werden seitens der Abteilung Betriebsmanagement im Amt für Verkehrsmanagement folgende Aufgaben wahrgenommen: Fertigung von Straßenbenennungsschildern. Hierbei handelt es sich um Verkehrszei- chen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), die einer verkehrsrechtlichen Anord- nung bedürfen. 2 Die Ausführung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung erfolgt in der Regel in Ei- genleistung durch den Bauhof des Amtes. Bei beiden Aufgaben handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Kosten wer- den hierfür nicht separat erfasst und können auch nicht aus der Kosten- und Leistungsrech- nung explizit herausgearbeitet werden. Anlagen: Anlage 1 Vorlage 2202/2025 – Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung Anlage 2 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwick- lung und regionale Zusammenarbeit vom 11.12.2025 Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Adele-Gerhard-Straße
- Mohrenstraße
- Gregorius-Maurus-Straße
- Gernotstraße
- Jürgen-Schumann-Weg
- An den Gelenkbogenhallen
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Details
- Aktenzeichen
- 0384/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 05.03.2026
- Erstellt
- 05.02.2026 14:27