Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl des Rates der Kreisstadt Euskirchen vom 13.09.2020 - § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG), § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO) -
Beschlussvorlage 243/2020 vom 22.09.2020
Stand: Am 22.09.2020 im Wahlausschuss beraten. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.
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Dokumente
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Beschlussvorlage (Anlage zu TOP I.3)
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Beschlussvorlage (Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl des Rates der Kreisstadt Euskirchen vom 13.09.2020 - § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG), § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO) -)
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Beratungsverlauf
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