V/0494/2016
MünsterZukünfte 20 30 50 - strategisch Zukunft gestalten, kurzfristig handeln
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Anlage_5_Herausforderungen
940 Zeichen
MünsterZukünfte 20│30│50: Herausforderungen (Auswahl) (Auswahl) Heraus- forderun- gen : Schaffung bezahlbarer Wohnraum (für ….) Schaffung Gewerbe- flächen (für …) Schutz Pantoffelgrün, Grünschnei- sen, Frischluft- korridore Ausbau Wohnfolge- infrastruktur (v. a. Kita, Grundschul.) Steigende Einpendler- zahlen; Überlastung Verkehrs- infrastruktur Klimaschutz, Klimaanpassung Integration zugewanderter Menschen Ausbau wohnungs- nahe Grund- versorgung Organisation Flüchtlings- versorgung Handlungsbe darfe Schul- erweiterung Schaffung von Flächen für Hoch- schulen Älter werdende Bevölkerung Flüchtlingen - Steigende Geburtenzahlen - Dynam. Entwicklung Hochschulen /Wirtschaft Temporäre Unterbringung/ Schaffung Wohnraum f. Flüchtlinge „Überhitzte“ Innenent- wicklung Erhöhte Flächeninan- spruchnah- me außen … … … … … … Forderung nach Bürgerbeteili- gung, Mitwirkung Anlage 5 V/0494/2016
Anlage_8_Antrag_Wohnen_Leben_2030
4988 Zeichen
Anlage 8 zur Vorlage V/0494/2016
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0049/2015
FD
P-Ratsfraktion
Geringhoffstraße 48
48163 Münster
Tel. 0251 - 987 30 60
Fax: 0251 - 987 30 61
Email: fraktion@fdp-ms.de
Mü
nster, 25.08.2015
Antrag:
Wohnen + Leben in Münster 2030 -
W
achstum braucht Planung
De
r Rat möge beschließen:
1. Es wird noch im laufenden Jahr, spätestens in der ersten Ratssitzung Anfang 2016,
eine Planungswerkstatt „Wohnen + Leben in Münster 2030 - Wachstum braucht
Planung“ eingerichtet. Mitglieder dieser Planungswerkstatt sollen Vertreter der
Fachverwaltung, der Politik und auch externe Fachleute sein. Ergänzt wird die
Planungswerkstatt durch Akteure aus dem Wohnungsmarkt (Bauträger etc.). Auch eine
Zusammenarbeit mit der münster school oft architecture (msa) kann angestrebt werden
(Münster 2030 – Ideenwettbewerb für die Qualifizierung von Raumreserven).
2. Münster ist derzeit nach einer aktuellen Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung (BBSR), Bonn, die Großstadt mit dem größten Zuwachs an
Neubürgern (+8,9 Prozent). Damit steht die Stadt vor der großen Herausforderung, als
überdurchschnittlich stark wachsende Kommune nicht nur ihre jetzt schon hier lebenden
Bürgerinnen und Bürger mit ausreichend attraktivem Wohnraum zu versorgen, sondern
nach der jüngsten Prognose von IT-NRW bis zum Jahr 2030 voraussichtlich den Zuzug
von zusätzlich ca. 40.000 Menschen zu bewältigen.
Auch wenn von der Annahme ausgegangen wird, dass die im Baulandprogramm
aufgelisteten Zahlen den angenommenen Zielwert für 2020 überschreiten sollen, reicht
die Planung allein bis 2020 nicht aus. Auch vor dem Hintergrund unterschiedlicher
Einflussfaktoren muss die zukünftige Planung flexibel sein und eine größeren
Zeithorizont erfassen. Nach den aktuellen Zahlen des Institutes der Deutschen
Wirtschaft (Köln) wird in Münster derzeit 30 Prozent weniger Wohnraum errichtet als
Bedarf besteht. Vor diesem Hintergrund ist es dringend geboten, sich stärker mit den
Fragen der Stadtentwicklung zur liegenschaftlichen Sicherung neuer Bauflächen zu
befassen um daraus abgeleitet rechtzeitig Weichenstellungen für alle Bereiche einer
zukunftsfähigen Stadtentwicklung vornehmen zu können:
• In welchem Maß kann auf zur Verfügung stehenden Flächen und der vorhandenen
Infrastruktur in den bestehenden Stadtteilen noch eine Nachverdichtung erfolgen?
Welches Konfliktpotenzial kann sich möglicherweise aus diesen Nachverdichtungen
ergeben?
• Ist die Planung eines komplett neuen Stadtteils mit allen zusätzlichen Investitionen
für eine neue Infrastruktur (z.B. ÖPNV, Bahnhaltepunkte) notwendig? Wo soll / kann
dieser entstehen? Wie soll er später aussehen?
- 2 -
• Können neue Wohngebiete an die Außenstadtteile „angedockt“ werden? Wie müsste
dafür die vorhandene Infrastruktur (z.B. ÖPNV, Bahnhaltepunkte) ausgebaut
werden? Welches Konfliktpotenzial kann sich möglicherweise aus Stadtteil-
erweiterungen ergeben?
• Können Außenstadtteile durch neue Wohngebiete im Wege des Lückenschlusses an
das Kern-Stadtgebiet angebunden werden, ohne dass das ‚grüne Münster‘ allzu sehr
darunter leidet oder Frischluftzonen zerstört werden? Welches Konfliktpotenzial kann
sich möglicherweise aus diesen Lückenschlüssen ergeben?
• Wie wirkt sich der zu erwartende Zuzug auf die bestehende städtische Infrastruktur
aus? Wie ist diese weiterzuentwickeln?
Diese und weitere, ähnlich gelagerte Fragen sollen nicht nur anhand von
Planungsvarianten und der Verfügbarkeit von Flächen, sondern auch in ihrer politischen
Beurteilung diskutiert werden. Am Ende dieses Prozesses soll ein Konzept stehen, das
die Möglichkeiten der städtebaulichen Entwicklung bis 2030 und darüber hinaus
aufzeigt.
3. Dieser Vorentwurf von externen Fachleuten, der Verwaltung und der Politik soll im
weiteren Verfahren zunächst in einem breit angelegten Bürgerbeteiligungsverfahren
diskutiert werden. In einem nächsten Schritt sollen die Vorschläge und Ideen der Bürger
in diesen Vorentwurf eingearbeitet werden. Der daraus entstandene Entwurf soll in
einer weiteren Beteiligungsrunde nochmals den Bürgerinnen und Bürgern vorgelegt
werden, ehe er dann in den Gremien des Rates behandelt wird.
Die Herausforderungen an die wachsende Stadt Münster müssen von allen
Bürgerinnen und Bürgern angenommen, aufgegriffen und mitgetragen werden können.
Denn alle werden in den unterschiedlichsten Formen davon betroffen sein. Nur ein breit
angelegter Diskussionsprozess kann gewährleisten, dass denkbare stadtweite
Lösungen auch von einer breiten Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger akzeptiert
werden.
4. Ende 2016, spätestens Anfang 2017, soll dem Rat und seinen Gremien ein erster
Zwischenbericht vorgelegt werden. Darin werden unter anderem die weiteren
Arbeitsschwerpunkte und -verfahren beschrieben und eine möglichst präzise
Zeitschiene für das weitere Vorgehen festgelegt.
Begründung:
erfolgt mündlich
gez.
Carola Möllemann-Appelhoff
Hans Varnhagen
Jörg Berens
Jürgen Reuter
FDP-Fraktion im Rat
Beschlussvorlage
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V/0494/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Münster Marketing
Betrifft
MünsterZukünfte 20 | 30 | 50 - strategisch Zukunft gestalten, kurzfristig handeln
Beratungsfolge
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
29.06.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beschließt die Durchführung eines städtischen Zukunftsprozesses „MünsterZ u-
künfte 20│30│50“ mit den eng vernetzten Säulen „Integriertes Stadtentwicklungsko nzept“,
„Szenarioanalyse“ und „Gutes Morgen Münster“, deren Ergebnisse als „Münster Perspe k-
tiven 2030/2050“ zusammengeführt werden sollen.
Im Rahmen dieses Zukunftsprozesses werden bearbeitet:
- Ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030 (ISEK), aus dessen Erarbeitungspr o-
zess ein „Integriertes Handlungsprogramm“ 2020 (IHP) im Sinne eines Sofortpr o-
gramms „Wachsende Stadt“ abgeleitet werden kann,
- eine Szenarioanalyse 2030/2050 zu alt ernativen Entwicklungspfaden der Zukunftsen t-
wicklung Münsters,
- die Fortführung von „Gutes Morgen Münster“ („Gemeinsam Zukunft gestalten“: die
Stadtgesellschaft als Zukunftsakteur).
2. Der Rat nimmt das geplante Erarbeitungsverfahren der MünsterZukünfte 20 │30│50 und
die vorgesehene Zeitplanung zur Kenntnis (Anlagen 1-3, Anlage 7).
Vorlagen-Nr.:
V/0494/2016
Auskunft erteilt:
Herr Schowe
Herr Prof. Dr. Hauff
Frau Spinnen
Herr Dr. Schmidt
Ruf:
492-6100, 492-6135, 492-2700,
492-2755
E-Mail:
Schowe@stadt-muenster.de
HauffTho@stadt-muenster.de
Spinnen@stadt-muenster.de
SchmidtMatthias@stadt-muenster.de
Datum:
09.06.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0494/2016
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit den MünsterZukünften 20 I 30 I 50 auch ein gan z-
heitlicher inhaltlicher Orientierungsrahmen für die Umsetzung einer Nachhaltigen Hau s-
haltssanierung entsteht. Zudem wird mit dem Integrierten Stadtentwicklungsko nzept 2030
eine wesentliche Voraussetzung für Städtebaufördermittel geschaffen.
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Erarbeitungsprozess der MünsterZukünfte
20│30│50 durch eine Lenkungsgruppe gesteuert werden soll, der Vertreterinnen und Ve r-
treter aus Politik und Verwaltung und beratende Wissenschaftsakteure angehören sollen.
Der Lenkungsgruppe sollen angehören:
- Die Fraktionsvorsitzenden der im Rat der Stadt Münster vertretenen Parteien,
- der Oberbürgermeister und alle Beigeordneten,
- der Vorsitzende des Beirats Münster Marketing: Prof. Klaus Niederdrenk,
- der Vorsitzende des Strategieausschusses Wissenschaft der Allianz für die Wisse n-
schaft: Prof. Hans-Uwe Erichsen,
- Kooperationspartner Westfälische Wilhelms -Universität Münster / Szenarioanalyse:
Prof. Klaus Backhaus (vgl. Beschlusspunkt 5.1),
- N.N. (Auftragnehmerin/Auftragnehmer Integriertes Stadtentwicklungskonzept Mün ster
2030, vgl. Beschlusspunkt 5.2).
5. Im Hinblick auf die Durchführung der Szenarioanalyse und die Bearbeitung des Integrie r-
ten Stadtentwicklungskonzeptes nimmt der Rat zur Kenntnis:
5.1. Die Verwaltung beabsichtigt, für die Durchführung der Szenarioanalyse (gemei n-
sames Forschungsprojekt von Hochschule und Stadt) eine Kooperationsvere inba-
rung mit der Westfälischen Wilhelms -Universität Münster (Hr. Prof. Klaus Bac k-
haus/ Betriebswirtschaftliches Institut für Anlagen und Systemtechnologien) abz u-
schließen.
5.2. Die Verwaltung beabsichtigt, die Bearbeitung des Integrierten Stadtentwicklung s-
konzepts 2030 im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (gem. § 119
Abs. 5 GWB, §§ 14 Abs. 3, 17 VgV) zu vergeben, da der Auftrag konzeptionelle
Lösungen zum Einbezug der Stadtgesellschaft umfasst und innovative Ansätze er-
wartet werden . Grundlage sind die in den Anlagen 2 -3 dargestellten Prozessb e-
standteile, die einen breiten Einbezug der Stadtgesellschaft und der Verwaltung
vorsehen.
6. Der Rat erklärt seine Absicht, in den Haushaltsplanberatungen 2016 für den Haushalt
2017 zusätzlich 150.000 € und für d en Haushalt 2018 zusätzlich 150.000 € zur Finanzi e-
rung des Erarbeitungsprozesses der MünsterZukünfte 20│30│50 einzustellen.
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Durchführung der MünsterZukünfte
20│30│50 zur Unterstützung des Projektmanagements z usätzliche Finanzressourcen not-
wendig sind. Dafür werden zusätzliche Mittel in Höhe von jeweils 25.000 € für die Jahre
2017 und 2018 bereitgestellt.
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag „Wohnen + Leben in Münster 2030 – Wachs-
tum braucht Planung“ ( Antrag an den Rat Nr.: A -R/0049/2015 der Fraktionen von FDP,
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CDU und SPD , Anlage 8 ) mit der Planungswerkstatt 2030 synergetisch in den Erarbe i-
tungsprozess des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2030 eingebunden wird.
9. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Erarbeitungsprozess der Münster Zukünfte
20│30│50 eng mit der angelaufenen Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie zur U m-
setzung der „Sustainable Development Goals“ (Modellprojekt „Global Nachhaltige Ko m-
mune“) (V/0070/2016) abgestimmt sowie inhaltlich und personell synergetisch ve rbunden
wird.
10. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Antrag „Stärkung der lokalen Demokratie – Münster
auf dem Weg zur Mitmachstadt“ (Antrag an den Rat A-R/0047/2014 der CDU-Fraktion, An-
lage 9) in den Erarbeitungsprozess der Münster Zukünfte 20│30│50 einbezogen wird.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bearbeitung des vorgenannten Antrages zunächst in
den Phasen 1 (Klärung der Ausgangslage) und 2 (Synthese der Vorarbeiten) des Integrier-
ten Stadtentwicklungskonzeptes Münster 2030 sowie in der Phase 2 von „Gutes Morgen
Münster“ erfolgt. Nach Abschluss der Phase 2 des Integrierten Stadtentwicklungskonze p-
tes wird dem Rat ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt, ob der Antrag „Stärkung der loka-
len Demokratie – Münster auf dem Weg zur Mitmachstadt“ abschließend in den Säulen der
MünsterZukünfte 20│30│50 bearbeitet werden soll oder ob die Weiterbearbeitung in einem
eigenständigen Prozess zielführend ist. Hier werden dann auch die notwendigen Finanz-
mittel beziffert.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwic k-
lung, Stadtplanung
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwe n-
dungen
2016 200.000 bereits im HH
veranschlagt
2017 175.000 zusätzlich zu
veranschla-
gen
2018 275.000 175.000 zu-
sätzlich zu
veranschla-
gen
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2016 bzw. im Hau s-
haltsplan-Entwurf 2017 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis geno mmen,
dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushalt s-
satzung 2017 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt.
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V/0494/2016
Mit Beschluss des Haushaltsplans am 11.12.2013 hat der Rat der Stadt Münster für das Jahr 2016
in der Produktgruppe 0901 „Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung“ 300.000 € zur Durchfüh-
rung einer Szenarioanalyse eingestellt. Mit Beschluss zum Haushalt 2016 wurde diese Veranschl a-
gung auf Grundlage einer konkretisierten Zeitplanung für den Prozess für den Zeitraum 2016 – 2018
folgendermaßen angepasst: 2016: 200.000 €, 2017: 0 €, 2018: 100.000 €.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen der wachsenden Stadt ist die Prozes s-
struktur um die Säule „Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030“ (I SEK) mit der Option für ein
Integriertes Handlungsprogramm 2020 erweitert worden. Hierfür werden zusätzliche Finanzmittel in
Höhe von 300.000 € benötigt. Hiervon sind in 2017 150.000 € und in 2018 150.000 € erforde rlich.
Diese sind mit Beschluss d es Haushalts 2017 bereitzustellen. Eine diesbezügliche Absichtserkl ä-
rung enthält Beschlusspunkt 6.
Es ist vorgesehen, Veranstaltungen, in denen „Gutes Morgen Münster“ das stadtgesellschaftl iche
Engagement für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 und die Szenarioanalyse erschließt,
aus den vorgenannten Mitteln für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 und der Szenario-
analyse zu finanzieren.
Für die Durchführung des Prozesses MünsterZukünfte 20 │30│50 sind zusätzliche Finanzressour-
cen in Höhe von jeweils 25.000 € für die Jahre 2017 und 2018 zu veranschlagen: diese sind für die
notwendige Verstärkung des Projektmanagements erforderlich. Eine diesbezügliche Absichtserkl ä-
rung enthält Beschlusspunkt 7.
Begründung:
Zu Beschlusspunkt 1: Durchführung „MünsterZukünfte 20│30│50
Die Stadt Münster muss sich seit mehreren Jahren zunehmend den Herausforderungen einer „Wac h-
senden Stadt“ stellen, die zugleich vielfältige Chancen für die Zukunftsgestaltung bedeuten. Wesentli-
che Wachstumstreiber sind die Wissenschaft und der Arbeitsmarkt, aber auch steigende Geburte n-
zahlen.
Die gestiegene Zuwanderung von Flüchtlingen hat diese Herausforderung noch ei nmal verstärkt und
die Anforderungen an die Wohnungsversorgung und die Entwicklung der Wohnfolgeinfrastruktur we i-
ter erhöht. Wichtig bleibt jedoch festzuhalten, dass bereits vor der gestiegenen Flüchtlingszuwand e-
rung von IT.NRW, der BertelsmannStiftung und der Stadt Münster (sehr) positive Bevölkerungspro g-
nosen für Münster erstellt wurden (vgl. Anlage 4).
Für die erste Sitzung der Planungswerkstatt Münster 2030, die auf der Grundlage des Antrages
„Wohnen + Leben in Münster 2030 – Wachstum braucht Planung“ ( Antrag an den Rat Nr.: A -
R/0049/2015, Anlage 8 ) am 02.06.2016 stattfand, hat die Verwaltung erste gesamtstädtische Bevö l-
kerungsvorausberechnungen 2030 vorgenommen (V/0462/2016). Diese haben die Herausforderu n-
gen durch die wachsende Stadt eindeutig bestätigt. Demnach kommt die Basisvariante: „Dynam i-
scher Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort“ bis 2030 auf rd. 326.000 Einwohner/innen, die Szen a-
rien mit zusätzlicher Flüchtlingszuwanderung liegen zwischen rd. 338.000 Einwohner/innen und
347.000 Einwohner/innen. Damit würde das untere Szenario der Flüchtlingszuwanderu ng nur leicht
unter dem Wer t liegen, den IT.NRW in der seiner letzten Prognose für 2030 prognostiziert hat
(340.187 Einwohner/innen).
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V/0494/2016
Auch unabhängig von der „Wachsenden Stadt“ steht Münster vor weiteren grundsätzlichen Herau s-
forderungen (vgl. Anlage 5). Zu nennen sind in diesem Kontext insbesondere:
- Wandel zur Wissensgesellschaft
- Digitalisierung/Vernetzung
- Klimawandel/Energiewende
- Sozialer und demografischer Wandel
- Gender Mainstreaming
- Inklusion
- Knappe Finanzspielräume
Eine wichtige Rolle spielen auch die Forderungen nach einer weitergehenden Bürgerinnen- und Bür-
gerbeteiligung, nach einer Mitwirkung an Entscheidungsprozessen und nach einer Mitgestaltung der
Stadtentwicklung. Die große Bedeutung und der unschätzbar große Wert eines bürge rschaftlichen
Engagements sind auch im Rahmen der Flutkatastrophe 2014 und der Flüchtlingshilfe deutlich g e-
worden.
Auf diese Herausforderungen hat die Stadt Münster schon in vielfältiger Weise reagiert (vgl. Anl age
6). Exemplarisch seinen an dieser Stelle genannt: Profilier ung und Positionierung Münsters als Wi s-
senschaftsstadt insbesondere im Rahmen der gemeinsam von Westfälischer Wilhelms -Universität
Münster, Fachhochschule Münster und Stadt Münster getragenen Allianz für Wissenschaft, die A n-
sätze rund um das Wohnen und wei tere Siedlungsflächenplanungen, die Fortschre ibung zahlreicher
Entwicklungsplanungen, den Verkehrs -, Umwelt- und Klimaschutz-, Flüchtlings- und Integrationsbe-
reich bis hin zur Nachhaltigen Haushaltspolitik und der nachhaltigen Haushalt ssanierung und der AG
Standortkonkurrenzen. Ein wichtiges Handlungsfeld bildet auch die stadtr egionale, intraregionale und
grenzüberschreitende Zusammenarbeit (Stadtregion, EUREGIO, MONT).
Auch wenn vielfach schon integriert und ressortübergreifend gearbeitet wird (z. B. auf der Grundlage
der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose) wird jedoch zunehmend deutlich, dass angesichts der
unterschiedlichen Prognosen eine Verständigung über Wachstumstreiber und –korridore, über mögli-
che „Grenzen des Wachstums“, über Entwicklungsziele und einen gemeinsamen inhaltlich -
räumlichen Rahmen erfolgen muss.
Daher schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen des Zukunftsprozesses (zur Struktur siehe Anlagen 1 -
3) ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 (I SEK) zu erarbeiten, das eine räu mlich
und thematisch integrierte Entwicklungsstrategie für Münster bis 2030 und einen mittelfristigen räu m-
lichen Orientierungsrahmen liefert (gesamtstädtisches Entwicklungskonzept) (vgl. Anlage 7) . Das
Integrierte Stadtentwicklungskonzept greift die aktuellen Herausforderungen auf, verfolgt einen gan z-
heitlichen, ressort - und akteursübergreifenden Ansatz und entsteht unter intensivem Ei nbezug von
Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Angesichts der Notwendigkeit zum kurzfristigen
Handeln könnte nach den ersten Erarbeitungsphasen vorab ein Integriertes Handlungsprogramm
2020 im Sinne eines Sofortprogramms „Wachsende Stadt“ abgeleitet werden.
In diesem Kontext ist zu berücksichtigen, dass die Kommune zwar wichtige Rahmenb edingungen für
die Stadtentwicklung setzen kann. Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft aber ebenso ausg e-
sprochen wichtige Akteure für die Zukunftsgestaltung sind. „Gutes Morgen Münster“ hat dies ei n-
drucksvoll belegt. Daher soll das Integrierte Stadtentwicklungskonzept nicht nur unter intensivem Ein-
bezug der Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft erarbeitet werden. Vielmehr soll der bede u-
tenden Rolle der Stadtgesellschaft als wichtiger Zukunftsakteur und -gestalter mit der Fortsetzung des
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Prozesses „Gutes Morgen Mü nster“ aktiv Rechnung getragen und entsprechend der großen Bede u-
tung weiter gefördert werden (vgl. Anlage 7).
Um sich auf mögliche künftige Entwicklungen in einem zunehmend unsicheren und komplexeren Um-
feld vorzubereiten, soll als dritte Säule eine Szenarioanalyse durchgeführt werden. In den Sz enario-
prozess werden Schlüsselakteure und die Zivilgesellschaft auf verschiedenen Stufen intensiv eing e-
bunden. Ergebnis sind mögliche Zukunftsszenarien für Münster, welche der „Eichung“ und „Plausibil i-
sierung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2030“ und dem Aufzeigen weitergehender En t-
wicklungspfade dienen. Bezogen auf bestimmte Szenarien können Vermeidungsstr ategien entwickelt
werden. Andere Strategien können gezielt angesteuert werden. Auf Grundlage der Ergebnisse der
Szenarioanalyse kann damit flexibler und schneller auch auf unerwartete Ereignisse reagiert we rden
(vgl. Anlage 7).
Im Ergebnis liefern die „MünsterZukünfte 20│30│50“ damit die Grundlage sowohl für eine strateg i-
sche Zukunftsgestaltung als auch für kurzfristiges integriertes Handeln. Es sollen erarbeitet werden:
- Ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030 (ISEK), aus dessen Erarbeitungsprozess ein „In-
tegriertes Handlungsprogramm“ 2020 (IHP) im Sinne eines Sofortprogramms „Wachsende Stadt“
abgeleitet werden kann,
- eine Szenarioanalyse 2030/2050 zu alternativen Entwicklungspfaden der Zukunftsentwicklung
Münsters,
- die Fortführung von „Gutes Morgen Münster“, um die Rolle der Stadtgesellschaft als Zukunftsak-
teur weiter zu stärken.
Die Ergebnisse der drei Teilprozesse werden dem Rat zur Entscheidung vorgelegt (vgl. Anlagen 1-3)
und bilden die Grundlage für die Münster Perspektiven 2030│50.
Zu Beschlusspunkt 2: Erarbeitungsverfahren und Zeitplanung, Einbezug der Stadtöffentlichkeit
Der zu Beschlu sspunkt 1 dargestellte, aus drei Säulen bestehende Zukunftsprozess soll mit einer
Vorbereitungsphase (einschließlich Abschluss der Kooperationsvereinbarung und Vergabe des Au f-
trages für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Münster 2030) im August 2016 beginnen und im
ersten Quartal 2019 abgeschlossen sein. Zeitplan und Arbeitsschritte sind in einer Übersicht als An-
lagen 2 und 3 dieser Vorlage beigefügt. Hinsichtlich der Terminierung der Phasen ist zu berücksicht i-
gen, dass diese den gegenwärtigen Planungsstand darstellt. Die Terminierung wird entsprechend des
Prozessfortschritts fortgeschrieben. „Gutes Morgen Münster“ wird den gesamten Zukunftsprozess
begleiten.
Im Hinblick auf den Prozesscharakter ist darauf hinzuweisen, dass nach Abschluss der Phase 1
(Ausgangslage/Herausforderungen) und Phase 2 (Synthese Vorarbeiten/Identifikation Leitthemen) im
Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2030 eine Verständigung über die Leitthemen und über die
Ableitung eines Integrierten Sofortprogrammes 2020 vorgesehen is t. Ebenso ist an dieser Ste lle eine
Entscheidung zu weiteren Bearbeitung des Rats-Antrags „Stärkung der lokalen Demokratie – Münster
auf dem Weg zur Mitmachstadt“ vorgesehen (vgl. Beschlusspunkt 10 und diesbezügliche Begrü n-
dung). Eine abschließende inhaltl iche Schwerpunktsetzung unter entsprechender pa rlamentarischer
Beteiligung wird somit in Phase 3 erfolgen.
Wie die Anlage 3 deutlich mach t, wird der Zukunftsprozess unter breitem Einbezug der Stadtöffen t-
lichkeit erfolgen. Folgende Formate sind vorgesehen:
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- Einbeziehung der Ergebnisse der Bürgerumfrage 2016 zu den Zielen der Stadtentwicklung und zu
den von den Bürgerinnen und Bürgern in der Umfrage genannten Einflussfaktoren für die Stadt-
entwicklung bis 2030 (V/0349/2016).
- Weitergehende Einbeziehung der Stadtgesellschaft durch eine Online-Umfrage zu Herausforde-
rungen und Leitthemen.
- Auftaktveranstaltung unter Einbezug „Gutes Morgen Münster“, Öffentliche Zwischenpräsentati-
on(en), Öffentliche Abschlusspräsentation.
- Strukturierte gesamtstädtische Erörterungsverfahren mit Stadtgesellschaft.
- Geeignete leitthemenorientierte und stadtteilorientierte Formate (wird nach Festlegung der Leit-
themen entschieden).
- Ggf. Vortragsreihe: Wie machen es andere?
- Zusätzliche unterstützende Formate von „Gutes Morgen Münster“.
- Zusätzliche Werkstätten mit Expertinnen und Experten im Rahmen der Szenarioanalyse.
Zu Beschlusspunkt 3: Bedeutung der „MünsterZukünfte 20│30│50“ für eine nachhaltige Haushaltssa-
nierung
Der Rat hat am 16.12.2015 eine Nachhaltige Haushaltssanierung (Vorlage V/0700/2015) beschlo s-
sen. Vorgesehen ist verwaltungsweite Aufgabenkritik , um bei gleichbleibenden oder abne hmenden
Ressourcen Spielräume für die Übernahme künftiger und / oder die Weiterentwicklung vorhandener
Aufgaben zu schaffen.
Für diese Aufgabenkritik stellen die Ergebnisse des Zukunftsprozesses einen ganzheitlichen inhaltl i-
chen Orientierungsrahmen dar.
Darüber hinaus ist darauf hin zuweisen, dass Integrierte Stadtentwicklungskonzepte bzw. Integrie rte
Handlungskonzepte eine wesentliche Voraussetzung für die Städtebauförde rmittel darstellen. Die
Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Münster 2030 wird daher den Z ugang zu
Städtebaufördermitteln verbessern.
Zu Beschlusspunkt 4: Einrichtung Lenkungsgruppe und einer Kernarbeitsgruppe
Die Lenkungsgruppe soll den gesamten Zukunftsprozess steuern und die Entscheidungen in den
Ratsgremien vorbereiten. Dieser sollen die Frakt ionsvorsitzenden, der Oberbürgermeister und alle
Beigeordneten angehören. Durch die Beigeordneten werden alle Handlungsfelder der Stadtentwic k-
lung vertreten. Der Vorsitzende des Beirates Münster Marketing und der Vorsitzende des Strategi e-
ausschuss Wissenschaftsstadt Münster sollen an den Sitzungen der Lenkungsgruppe mit berate nder
Stimme teilnehmen. Im Beirat Münster Marketing sind die gesellschaftlichen Gruppen in vielfältiger
Weise vertreten, so dass die Prozessschritte entsprechend rückgekoppelt werden k önnen und der
Vorsitzende die Einschätzungen der Gruppen transportieren kann. Sollten wichtige Lei tthemen nicht
im Beirat Münster Marketing vertreten sein, wäre über eine Erweiterung dieses Beratungsgremiums
für den Zukunftsprozess zu entscheiden. Auch hat der Beirat die Durchfü hrung der Szenarioanalyse
angeregt. Ebenso sind als beratende Mitglieder vorgesehen: der wissenschaftliche Projektleiter der
Szenarioanalyse und die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer des Integrierten Stadtentwic k-
lungskonzeptes Münster 2030.
Der breite fachliche Einbezug der Verwaltung wird durch eine verwaltungsinterne Kern -Arbeitsgruppe
sichergestellt, in der alle Dezernate vertreten sind. Entsprechend den Leitthemen des Prozesses wird
bei Bedarf eine Erweiterung der Kern-Arbeitsgruppe stattfinden. Ebenso sind Verwaltungswerkstätten
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vorgesehen, an denen alle Dienststellen der Verwaltung mitwirken. Hierzu haben die Beigeordneten
im Rahmen einer Sondersitzung des Verwaltungsvorstands am 17.03.2016 bereits ihre Bereitschaft
erklärt.
Die Geschäftsführung des Prozesses soll durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Ve r-
kehrsplanung sowie durch Münster Marketing unter der Leitung von Herrn Oberbürgermeister Markus
Lewe erfolgen.
Zu Beschlusspunkt 5: Kooperationsvereinbarung WWU Münster (Prof. Backhaus) , Verhandlungsver-
fahren mit Teilnahmewettbewerb für Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030
Zu. 5.1:
Am Betriebswirtschaftlichen Institut für Anlagen und Systemtechnologien der Westfälischen Wilhelms-
Universität Münster (Herr Prof. Klaus Backhaus) wurde in den letzten Jahren das Instrument der Sze-
narioanalyse methodisch weiterentwickelt und in mehreren Projekten sehr erfolgreich durchgeführt.
Auf Initiative des Beirats Münster Marketing wurden mit dem Universitätsinstitut G espräche darüber
geführt, inwieweit dort Bereitschaft besteht, im Rahmen eines gemeinsamen Fo rschungsprojektes
eine Szenarioanalyse durchzuführen, mit welcher Münsters Zukunft sstrategie mittel- und langfristig
geeicht werden könnte. Es wurde seitens der Wisse nschaft signal isiert, dass man angesichts des
eigenen Forschungsinteresses dazu gerne bereit sei. Angesichts der Kompl exität der Analyse aller
möglichen Zukunftsentwicklungen einer Stadt und der damit ve rbundenen Quantitäten ist es für eine
erfolgreiche Durchführung des Projektes unabdingbar, dass der Kooperationspartner über umfasse n-
des Wissen über die Stadt verfügt. Das Institut besitzt neben der erforderlichen Methodenkompetenz
auch entsprechendes Wissen über die Stadt Münster.
Vor diesem Hintergrund is t beabsichtigt, mit der Westfälischen Wilhelms -Universität Mün ster eine
entsprechende Kooperationsvereinbarung zur Durchführung einer Szenarioanalyse abzuschließen.
Zu 5.2:
Die Vergabe des Auftrages zur Bearbeitung des Integrierten Stadtentwicklungsko nzeptes Münster
2030 soll nach dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgen (§ 119 Abs. 5 GWB,
§§ 14 Abs. 3, 17 VgV), da der Auftrag konzeptionelle Lösungen zum Einbezug der Stadtg esellschaft
und der Verwaltung erfordert und innovative Ansätze zum Einbezug der Stadtöffentlichkeiten erwartet
werden. Grundlage sind die in den Anlagen 2 -3 dargestellten Prozessbestandteile, die einen breiten
Einbezug der Stadtgesellschaft und der Verwaltung vorsehen. Bei dem Teilnahmewettb ewerb wird
nach vorheriger Aufforderung zur Teilnahme eine beschränkte Anzahl von Unternehmen (mindestens
5) nach objektiven, transparenten und nichtdiskrimini erenden Kriterien zur Abgabe von Angeboten
aufgefordert. Es ist vorgesehen, neben der prozessualen Beratung und Durchführung v on partizipati-
ven Leistungsbestandteilen in untergeordnetem Umfang auch planerische Dienstleistungen (als Un-
terauftrag) in die Auftragsvergabe aufzunehmen, damit die Neutralität der /des Auftragnehmenden bei
der Prozessberatung, -konzeption und Beteiligung der Stadtgesellschaft gewahrt bleibt. In der Au f-
tragsbekanntmachung wird darauf hingewiesen, dass sich die Stadt Münster die Möglichkeit einer
Vergabe auf der Grundlage der Erstangebote vorbehält.
Zu den Beschlusspunkten 6 und 7: Notwendigkeit zusätzlicher Finanzmittel
Unter Berücksichtigung der aktuellen Herausforderungen der wachsenden Stadt ist die Prozessstru k-
tur um die Säule „Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030“ (IHK) mit der Option eines I ntegrierten
Handlungsprogramms 2020 erweitert worden. Zudem wird der großen Bedeutung der Stadtgesel l-
schaft als Zukunftsakteur mit der Fortführung der Aktion „Gutes Morgen Münster“ Rechnung getr a-
- 9 -
V/0494/2016
gen. Hierfür werden 2017 zusätzliche Finanzmittel in Höhe von 150.000 €, 2018 in Höhe von 150.000
€ benötigt. Für 2016 ist keine Mittelaufstockung erforderlich.
Zur Unterstützung der Prozessdurchführung sind zusätzliche Finanzressourcen erforderlich. Für die
Unterstützung des Projektmanagements sind zusätzliche Mittel in Höhe von jeweils 25.000 € in 2017
und 2018 notwendig, da angesichts der angestrebten Einbindung der Stadtöffentlichkeiten zusätzliche
Koordinationsaufgaben entstehen, für die keine freien Ressourcen in der Verwaltungzur Ve rfügung
stehen.
Zu Beschlusspunkt 8: Synergetische Verbindung mit Antrag Nr. A -R/0049/2015 „Wohnen und L eben
in Münster 2030 – Wachstum braucht Planung“
In dem Antrag A -R/0049/2015 „Wohnen und Leben in Münster 2030 – Wachstum braucht Planung“
(vgl. Anlage 8) geht es im Kern um die Einrichtung einer Planungswerkstatt zur Entwicklung b zw.
Fortschreibung eines umfassenden Konzeptes zur zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung. D abei
soll das vorliegende Wohnsiedlungsflächenkonzept 2025 mit dem Zieljahr 2030 fortgeschrieben we r-
den. Aufgrund der Dringlichkeit wurde ein schlankes Erarbeitungsv erfahren mit Verwa ltung, Politik
und Bezirksbürgermeisterinnen/-meistern gewählt. In der ersten fachöffentlichen Phase u nterstützen
zudem externe Fachleute aus dem Arbeitskreis Wohnen die Planungswerkstatt. Die Planungswer k-
statt ist am 02.06.2016 mit einer Diskussion der Zielzahlen gestartet und soll Ende 2017 mit einem
Beschluss zum Wohnsiedlungsflächenkonzept abgeschlossen sein. Hiermit wird eine w esentliche
inhaltliche Grundlage für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 und die Szenarioanal yse
erarbeitet, die in den ersten Phasen des Zukunftsprozesses genutzt werden und mit weiteren Arbei-
ten zur wachsenden Stadt verbunden werden kann.
Zu Beschlusspunkt 9: Synergetische Verbindung mit Modellprojekt “Global nachhaltige Kommune“
Die Erarbeitung ein er Nachhaltigkeitsstrategie im Rahmen des Modellprojektes „Global Nachhalt ige
Kommune in NRW“ besitzt inhaltliche Schnittmengen mit Münsters Zukunftsprozess. Das Modellpr o-
jekt „Global Nachhaltige Kommune“ stellt kommunales Handeln in einen globalen Kontext : Am Be i-
spiel der Stadt Münster soll dargelegt werden, welchen Beitrag Kommunen zur Erreichung der glob a-
len Nachhaltigkeitsziele leisten können. Diese globale Perspektive stellt einen wichtigen Beitrag für
die MünsterZukünfte 20I30I50 dar. Da das Modellpro jekt bis Ende August 2017 abg eschlossen sein
wird (V/0070/2016, Anlage 4), können dessen Ergebnisse voll umfänglich in den er sten Phasen des
Zukunftsprozesses genutzt werden. Dies betrifft insbesondere die Klärung der Ausgangslage und
Synthese der Vorarbeiten beim Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2030 als auch die Problemana-
lyse/Identifikation der Einflussfaktoren bei der Szenarioanalyse (vgl. Anl age 2). Auch über die partiz i-
pativen Elemente kann ein Einbezug des globalen Kontextes erfolgen. Damit ist die synergetische
Verbindung sichergestellt.
Zu Beschlusspunkt 10: Einbezug von Antrag Nr. A -R/0047/2014 „Stärkung der lokalen Demokratie –
Münster auf dem Weg zur Mitmachstadt“
Das Anliegen des Ratsantrages „Stärkung der lokalen Demokratie – Münster auf dem Weg zur Mi t-
machstadt“ (Anlage 9) spiegelt sich auch im Zwischenfazit bei der vom Beirat Münster Marketing initi-
ierten Aktion „Gutes Morgen Münster“ wider: über konkrete Projekte und Initiativen hinaus besteht in
der Stadtgesellschaft größtes Interesse daran, aktiv an der Zukunftsgestaltung mitzuwi rken. Daraus
resultieren für den Zukunftsprozess nicht nur das Erfordernis einer größtmöglichen Transparenz ,
sondern auch Möglichkeiten des aktiven Einbringens und Mitgesta ltens, die über formale Wege der
Beteiligung deutlich hinausgehen. Vor allem mit der Säule „Gutes Morgen Münster“ soll eine Plattform
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dafür geschaffen werden, dem Anspruch der Stadtg esellschaft als Zukunftsakteur und –mitgestalter
Rechnung zu tragen im Sinne einer „Mitmachstadt“.
Die Bearbeitung des vorgenannten Antrages soll zunächst in den Phasen 1 und 2 des I ntegrierten
Stadtentwicklungskonzeptes Münster 2030 und in der Phase 2 von „Gutes Morgen Münster“ erfolgen.
Nach Klärung der Ausgangslage und Synthese der Vorarbeiten wird dem Rat ein Entscheidungsvor-
schlag vorgelegt, ob der Antrag „Stärkung der lokalen Demokratie – Münster auf dem Weg zur Mi t-
machstadt“ abschließend im Kontext des Zukunftsprozesses weiter bearbeitet werden soll oder ob die
Weiterbearbeitung in einem eigenständigen Proze ss zielführend ist. Hier werden dann auch die not-
wendigen Finanzmittel beziffert.
gez.
Lewe
Oberbürgermeister
Anlagen:
Anlage 1: MünsterZukünfte 20│30│50 – Teilprozesse/Säulen
Anlage 2: Integriertes Stadtentwicklungskonzept Münster 2030 und Szenarioanalyse:
Zeitplan und Arbeitsschritte
Anlage 3: Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030: Beteiligungsformen
Anlage 4: Münster als wachsende Stadt: Übersicht Bevölkerungsprognosen
Anlage 5: Münster als wachsende Stadt: Herausforderungen (Auswahl)
Anlage 6: Münster als wachsende Stadt: Laufende Verwaltungsaktivitäten (Auswahl)
Anlage 7: MünsterZukünfte 20│30│50 – Kurzerläuterungen zum geplanten Verfahren
Anlage 8: Antrag an den Rat der Fraktionen von FDP, CDU und SPD (A-R/0049/2015):
„Wohnen + Leben in Münster 2030 – Wachstum braucht Planung“
Anlage 9: Antrag an den Rat der CDU-Fraktion (A-R/0047/2014): Stärkung der lokalen
Demokratie – Münster auf dem Weg zur Mitmachstadt“
Anlage_2 Zeitplan_Arbeitschritte
1041 Zeichen
Vergabeverfahren; Aufbau Struk- turen, Einstieg: Ausgangslage Vorbereitung 7/16 – 12/16 Beschluss Rat Phase 1: 1/17 – 7/17 Klärung Ausgangslage und Herausforderungen Phase 2: 8/17 – 12/17 Synthese Vorarbeiten/ Identifikation Leitthemen Phase 3: 1/18 – 3/18 Verständigung Leitthemen, Ableitung Sofortprogramm 2020 Phase 4: 4/18 – 9/18 Phase 5: 10/18 – 3/19 Inhaltl. Klärung Leitthemen und mögliche Handlungsoptionen Durcharbeitung Leitthemen für das Integr. Stadtentwicklungsk. K e r n - A G L e n k u n g s - G r u p p e Integr. Stadtentwicklungskonzept 2030: Zeitplan und Arbeitsschritte Szenarioanalyse: Zeitplan/Schritte 29.06.2016 Beschluss Rat Kooperationsvereinbarung; Einstieg: Ausgangslage Mitte 2019 Beschluss Rat Beschluss Rat 1/17 – 7/17: Problemanalyse, Identifikation Einflussfaktoren 8/17 – 12/17: Vernetzungs- analyse, Schlüsselfaktoren 1/18 – 5/18: Entwicklung von Zukunftsprojektionen 6/18 – 11/18: Szenariobildung 12/18 – 3/19: Handlungs- empfehlungen, Strategien Anlage 2 V/0494/2016
Anlage_1_Drei_Sauelen_Modell
1030 Zeichen
Integriertes Stadtentwicklungs- konzept (ISEK) 2030 mit Integriertem Handlungsprogramm 2020 (IHP) Phase 1/Phase 2: Herausforderungen klären (u.a. Wachsende Stadt), Synthese Vorarbeiten/ Identifikation Leithemen Phase 3: Verständigung Leitthemen , ggf. Ableitung Sofortprogramm, MünsterZukünfte 20 │30 │50: Drei Säulen - strategisch Zukunft gestalten, kurzfristig handeln Gutes Morgen Münster (gemeinsam Zukunft gestalten) Phase 1: Aufruf, Sichtbarmachen, Beispielhafte Projekte (29.11.2015 Abschluss) Phase 2: Verstetigen, Netzwerkbildung, Anstiften, Unterstützen, Verbreitern Zukunfts- perspektiven: Szenarien MS 2030/2050 Integriertes Handlungsprogramm (IHP) 2020 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Münster (ISEK) 2030 Münster Perspektiven 2030/2050 Phase 1 - 3: Analyse, Prognostik Phase 4: Szenariobildung (Alternative Szenarien) Phase 5: Strategie- ableitung Sofortprogramm (IHP) 2020 Weitere Durch- arbeitung (ISEK) Anlage 1 V/0494/2016 Phase 4 / Phase 5 Phase 4 / Phase 5
Anlage_3_ISEK_Zeitplan_Schritte_Beteiligungsformen
1019 Zeichen
Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030: Beteiligungsformen Auftragsvergaben, Aufbau Struk- turen, Einstieg: Ausgangslage Vorbereitung 7/16 – 12/16 VV, Rat, Phase 1: 1/17 – 7/17 Ausgangslage und Herausforderungen Phase 2: 8/17 – 12/17 Synthese Vorarbeiten/ Identifikation Leitthemen Phase 3: 1/18 – 3/18 Verständigung Leitthemen, Ableitung Sofortprogramm 2020 VV, Lenkungsgruppe, zuständige Gremien, Rat, Phase 4: 4/18 – 9/18 Phase 5: 10/18 – 3/19 Inhaltl. Klärung Leitthemen und mögliche Handlungsoptionen Durcharbeitung Leitthemen für das Integr. Stadtentwicklungsk. K e r n - A G L e n k u n g s - G r u p p e Zeitplan Arbeitsschritte Beteiligungsformen 29.06.2016 Beschluss Rat Verwaltung, Kernarbeits- gruppe, Lenkungsgruppe Mitte 2019 Beschluss Rat VV, Lenkungsgruppe, Rat, Öffentlicher Zwischenbericht Einbezug Verwaltung Einbezug Stadtöffent- lichkeiten + Umland Einbezug Verwaltung Einbezug Stadtöffent- lichkeiten Gesamtstädtische Erörterungen Anlage 3 V/0494/2016
Anlage_6_Laufende_Handlungsansaetze
1061 Zeichen
Fort- schreibung KBP 2015 – 2025/2030 Laufende Verwal- tungs- aktivi- täten Fortschrei- bung Einzel- handels- konzept Fortschrei- bung Wohn- siedlungs- flächen- konzept Dritter Nah- verkehrsplan VEP 2025 Radverkehrs- konzept Handlungs- konzept Wohnen Fortschrei- bung Gewerbe- flächen- konzept Ausbau Flücht- lingseinrich- tungen Migrations- leitbild Kitaausbau/ Taskforce Kita Schuler- weiterungs- planungen Weiter- entwicklung Grünanlagen Umsetzung Klimaschutz- konzept Erarbeitung Klimaanpas- sungskonz. Masterplan Altengerech- te Quartiere Stabilisierung Quartiere mit beson. Bedarf Konversions- prozess Bauland- programm 2016 - 2025 Sportent- wicklungs- planung Masterplan 100 % Klimaschutz Allianz für die Wissenschaft Ausbau Wissen- schaftsstadt AK „Verbes- serung studenti- sches Wohnen“ … … … … … … MünsterZukünfte 20│30│50: Laufende Verwaltungsaktivitäten (Auswahl) HP Nachhal- tige Haus- haltspolitik / NaSa 2016 AG Standort- konkurrenzen Förderung Bür- gerbeteiligung/ B.-Engagement Anlage 6 V/0494/2016
Anlage_9_Antrag_Lokale_Demokratie
4872 Zeichen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mau
ritzstraße 7-8 . 48143 Münster
Tel
efon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36
e-m
ail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de
25.1
1.2014
Antrag
Stärkung der lokalen Demokratie – Münster auf dem Weg zur
Mit
machstadt
Der
Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten und dem Rat zur Be-
schlussfassung vorzulegen, wie eine verbindliche und systematische Bürgerbeteili-
gung als Instrument des Verwaltungshandelns etabliert werden kann.
2. Dabei sollen die Erfahrungen anderer Städte, die bereits Leitlinien und vergleichbare
Instrumente zur Bürgerbeteiligung entwickelt haben und einsetzen, aber auch die er-
folgreichen Modelle der Bürgerinformation und des Bürgereinbezugs in der Stadt
Münster (z.B. im Bereich Konversion) ausgewertet und einbezogen werden.
3. Zur Vorbereitung einer Ratsentscheidung wird eine gemeinsame Arbeitsgruppe unter
Beteiligung von Vertreterinnen/Vertretern der Politik/Fraktionen, interessierter Bürge-
rinnen und Bürger und der Verwaltung gebildet, um konkrete Vorschläge für Leitlinien
im Sinne einer „Mitmachstadt Münster“ zu erarbeiten.
Begründung:
Münst
er hat die Chance, bis zum Jahr 2030 um rund 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner
wachsen. Dann wird unsere Stadt 330.000 Einwohner zählen. Wir sind damit eine der weni-
gen Großstädte, die noch wachsen. Das ist sehr gut, denn diese Nachricht zeigt: Münster ist
eine gesunde, eine vitale, eine attraktive Stadt, die Zukunft hat.
Wachstum erfordert Wandel. Wir wollen, dass beides den Menschen nutzt. Die rechtzeitige
und transpa-rente Information und – soweit angezeigt und möglich – der Einbezug von Bür-
gerinnen und Bür-gern/Einwohnerinnen und Einwohnern in wichtige kommunale Prozesse,
die einen größeren Kreis der Bürgerschaft betreffen, wird immer wichtiger. Die Bürgerschaft
möchte „ihre Stadt“ mit gestalten, sie möchte über wesentliche Entwicklungen frühzeitig in-
formiert und beteiligt und einbezogen werden.
Die Beteiligung der Bürgerschaft ist für die Stadt Münster nicht neu. In der Vergangenheit
und auch aktuell sind viele, gute, Beispiele für Information und Mitgestaltung zu nennen:
• Institutionalisierte, über das erforderliche Maß hinausgehende Bürgerbeteiligung in B-
Plan-Verfahren, z. Bsp. die Bürgerbeteiligungsprozesse im Bereich der beiden Konver-
sionsprojekte (Oxford-Kaserne und York-Kaserne)
• Münster räumt auf
• Freiwilligenagentur, Netzwerkbildung und -pflege mit Vereinen, Verbänden, Kirchen
• Arbeit der Parteien
• Neubürgerempfänge und Einbürgerungsfeiern
• Bürgeranregungen nach § 24 GO und Bürgerbegehren
• Kinder- und Erwachsenenbeteiligung bei Spielplatzgestaltungen
Anlage 9 zur Vorlage V/0494/2016 Antrag an den Rat Nr.A-R/0047/2014
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de
• Einbindung der Kitas und Schulen in künstlerische, soziale, geschichtsaufarbeitende
Projekte
Es fehlt jedoch an verbindlichen Leitlinien, um die bereits bisher genutzten und über den
gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Instrumente der Bürgerbeteiligung weiter zu entwi-
ckeln und im Verwaltungshandeln zu verankern. Städte wie Heidelberg, Bonn, Leipzig oder
Mannheim, um einige Beispiele zu nennen, haben bereits Richtlinien für die Bürgerbeteili-
gung entwickelt und beschlossen.
Münster ist weiterhin eine Stadt, die, wie auch aktuelle Prozesse, z. B. wie bei den Konversi-
onsprojekten oder bei der Unterbringung von Flüchtlingen zeigen, eine interessierte und en-
gagierte Bürgerschaft hat. Diese Prozesse können aus Betroffenen Beteiligte machen und
schaffen die Voraussetzungen für einen gemeinsamen Lernprozess. So verstanden ist Bür-
gerbeteiligung ein Lernprozess für die Beteiligten, ein Ort der Aufklärung und eben keine
Gegenveranstaltung zu den verfassten demokratischen Institutionen.
Die Stadt Münster wächst. Sie steht vor erheblichen Herausforderungen, hier sei als Beispiel
das „Span-nungsfeld Freiraum versus Wohnen“ benannt, um die Zukunft erfolgreich zu ge-
stalten. Wir sind als CDU-Ratsfraktion der Auffassung, dies gelingt nur erfolgreich, wenn die
Bürgerbeteiligung ausgebaut und systematisiert wird. Münster soll eine „Mitmachstadt“ wer-
den.
gez.
Stefan Weber
Frank Baumann
Horst Beitelhoff
Georg Berding
Dieter von den Berg
Olaf Bloch
Peter Börgel
Heinz-G. Buddenbäumer
Olaf Dreßen
Dr. Dietmar Erber
Sven Gotthal
Walter von Göwels
Richard Halberstadt
Gilbert Hartmann
Jens Christian Heinemann
Bruno Kleine Borgmann
Jan Leiße
Stefan Leschniok
Christel Loschelder
Hans Neumann
Andreas Nicklas
Karin Reismann
Josef Schliemann
Angela Stähler
Manfred Wenzel
Anlage_7_Muenster_Zukuenfte_Kurzerlaeuterung_zum_Verfahren
4597 Zeichen
Anlage 7 V/0494/2016 MünsterZukünfte 20 │30 │50: strategisch Zukunft gestalten, kurzfristig handeln Kurzerläuterung zum geplanten Verfahren Geplantes Verfahren „MünsterZukünfte 20 │30 │50“ Das geplante Verfahren zum Prozess „MünsterZukünfte 20 │30 │50“ besteht aus drei miteinander vernetzten Säulen: • Integriertes Stadtentwicklungskonzept (2030) mit d er Möglichkeit für ein „Integriertes Handlungsprogramm 2020“ • Szenarioanalyse Münster 2030/2050 • Gutes Morgen Münster – gemeinsam Zukunft gestalten (Fortsetzung) Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2030 (mit Integriertem Handlungsprogramm 2020) • Ein integriertes Stadtentwicklungskonzept ist ein strategisches Planungs- und Steue- rungsinstrument der Stadtentwicklung. Die Erarbeitung wird vom Bund und vom Land NRW empfohlen. • Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept greift di e aktuellen Herausforderungen auf (u. a. „Wachsende Stadt“) und verfolgt einen ganzheitlichen, ressort- und akteurs- übergreifenden Ansatz. Alle wichtigen Handlungsfelder werden einbezogen. • Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept entsteht unter intensivem Einbezug der Verwaltung, der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und der Politik. • Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist das Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung genuiner Bestandteil von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten. • Ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept bietet d ie Möglichkeit, Zielkonflikte zwi- schen sektoralen Ansätzen und Aktivitäten transparent zu machen und sich auf ab- gewogene Lösungen zu verständigen. • Im Ergebnis entsteht o ein ressortübergreifendes Konzept, das auf Basis e iner Situationsanalyse eine Gesamtstrategie und strategische Entwicklungsziele formuliert. o Hieraus werden Handlungsfelder abgeleitet, für die entsprechende Um- setzungsschritte definiert werden. o Auf dieser Basis können zeitliche und inhaltliche Prioritäten und Schwer- punkte im Ressourceneinsatz für die Realisierung gesetzt werden. • Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept soll eine räumlich und thematisch integrier- te Entwicklungsstrategie für Münster bis 2030 sowie einen mittelfristigen räumlichen Orientierungsrahmen (gesamtstädtisches Entwicklungskonzept) liefern. 2 • Angesichts der Notwendigkeit zum kurzfristigen Han deln könnte nach den ersten Er- arbeitungsphasen ein Integriertes Handlungsprogramm (2020) abgeleitet werden. Szenarioanalyse 2030/2050 – Herausforderungen und Perspektiven für Münster • Die Szenarioanalyse dient der Entscheidungsunterst ützung und der Vorbereitung auf mögliche künftige Entwicklungen in einem unsicheren und komplexen Umfeld. • Ergebnisse der Szenarioanalyse sind unterschiedlic he, wertfreie und in sich ge- schlossene Zukunftsbilder, die auf alternativen Entwicklungspfaden der wichtigsten Einflussfaktoren basieren. Es werden keine Aussagen zu Wahrscheinlichkeiten ge- troffen. • Für die Szenarien werden Handlungsoptionen entwick elt, die das gezielte Ansteuern oder Vermeiden eines Szenarios oder eine robuste Strategieentwicklung für alle Szenarien ermöglichen. • In den Szenarioprozess werden Schlüsselakteure und die Zivilgesellschaft der Stadt Münster auf den verschiedenen Stufen intensiv eingebunden. • Die Ergebnisse dienen zur „Eichung“ und „Plausibilisierung“ des Integrierten Stadt- entwicklungskonzeptes 2030 und zum Aufzeigen weitergehender Entwicklungspfade. Auch kann über die Etablierung eines Szenariomanagements flexibler und schneller auf unerwartete Ereignisse reagiert werden. Gutes Morgen Münster – gemeinsam Zukunft gestalten • Gutes Morgen Münster verfolgt die Philosophie, das s eine erfolgreiche Zukunftsge- staltung nur durch starkes zivilgesellschaftliches Engagement zusammen mit Wis- senschaft und Wirtschaft erfolgen kann. • Gutes Morgen Münster setzt die Leitorientierung de r „Mitmachstadt“ um. • In der ersten Phase wurden über 300 Projekte von Z ivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft eingereicht. Bei der „Abschlussveranstaltung“ der Phase 1 wurden 27 beispielhafte Projekte zusätzlich als gutes Beispiel ausgezeichnet. • Die besonders beispielhaften Projekte wurden von e inem externen Kompetenzgre- mium ausgewählt. • Im Mittelpunkt der zweiten Phasen von Gutes Morgen Münster stehen die weitere Vernetzung und die Entwicklung thematischer „Lagerfeuer“ (z. B. Stadtteile, Rah- menbedingungen für zivilgesellschaftliches Engagement). • In den Zukunftsprozess sollen die Projektakteure a us „Gutes Morgen Münster“ ent- sprechend als „Zukunftsakteure“ eingebunden werden.
Anlage_4_Bevoelkerungsprognosen
20 Zeichen
Anlage 4 V/0494/2016
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Mauritzstraße 7
- Geringhoffstraße 48
- In der Au
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0494/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.06.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37