V/0018/2015/1
Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungs- und Baubeschluß für eine zweigruppige Dependance an der Ludgerusschule in Hiltrup
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Beschlussvorlage
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V/0018/2015/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Interimsmaßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung - Errichtungs- und Baubeschluß für eine zweigruppige Dependance an der Ludgerusschule in Hiltrup Beratungsfolge 25.03.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1 Der Rat der Stadt Münster stimmt der interimsweisen Errichtung einer Einrichtung an der Ludgerusschule zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote für zwei Jahre zu. 2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, 2.1 dass die zweigruppige Einrichtung mit 2 Gruppen G1 für Kinder im Alter von 2 -6 Jahren mit insgesamt 12 u3 Plätzen und 28 ü3 Plätzen betrieben wird 2.2 dass die Kita auf der Fläche errichtet wird, auf der sich derzeit die Fertigbauklassen der Ludgerusschule Hiltrup befinden und diese nach Fertigstellung der Schulerweiterung im Frühjahr 2015 abgerissen werden 2.3 dass über die derzeitige Pavillonfläche und dahinter liegende Freifläche zur Kita Lumme r- land hinaus keine weitere Grundstücksfläche der Ludgerus schule Hiltrup für die Kita in A n- spruch genommen wird 2.4 dass die Verwaltung prüft, ob die Kita als Dependance der benachbarten Kita Lumme r- land des Deutschen Roten Kreuz (DRK) geführt werden soll 2.5 das dabei insbesondere auch Plätze angeboten werden, mit den en der Bedarf nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagbetreuung (Blocköffnungszeit) abgedeckt werden kann Vorlagen-Nr.: V/0018/2015/1 Auskunft erteilt: Herr Niehues, Herr Philipp, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5151 E-Mail: Niehues@stadt-muenster.de Datum: 25.03.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0018/2015/1 2.6 dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „E xtrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist frühestens für Januar 2016 vorgesehen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grund lage des Errichtungs - und Baube- schlusses zu entwickeln und zu diesem Zwecke neue Pavillons anzumieten. 4. Der Rat nimmt dabei zur Kenntnis, dass nach der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose auch die Schülerzahlen im Grundschulbereich in Hiltrup steigen wer den und beauftragt die Verwaltung, eine Lösung zur Deckung des Schulraumbedarfs in Hiltrup zu erarbeiten und dem Rat zur En tscheidung vorzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Kita Pavillons so errichtet werden können, dass zu einem spät eren Zeitpunkt eine Umnu t- zung in Schulräume mit vertretbarem Aufwand ermöglicht werden kann. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind insgesamt Mittel für Inventar, Möbli e- rung und Herrichtung der Spiel-/Außenanlagen in Höhe von max. 120.000 € erforderlich (60.000 € pro Gruppe). Darüber hinaus werden für die eigentlichen Bauarbeiten Mittel in Höhe von voraussichtlich 392.000 € benötigt. Außerdem fallen gemäß Kostenschätzung voraussichtlich für 2 Jahre Mietkosten in Höhe von 288.000 € (mtl. 12.000 €) an. Ab dem Jahr 2016 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 371.200 € an. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 133.600 € gegenüber. III. Mittelbereitstellung: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 8 Auszahlung für Bauma ß- nahmen 4840 Pav. Kita Ludgerusschule 2015 392.000 außerplan- mäßige Mit - telbereitstel- lung* Zeile 11 Auszahlung von aktivierb a- ren Zuwendungen Investitionsmaßnah- me 0210 Zuschuss zum Ausbau KiTa-Betreuung freier Tr ä- ger 2015 120.000 Zuschuss an Träger Summe aller Auszahlungen/Saldo 512.000 - 3 - V/0018/2015/1 *Der zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW wird zugestimmt. Deckung erfolgt über entsprechende Minderauszahlungen bei der Ma ß- nahme 0210 „Zuschuss zum Ausbau KiTa-Betreuung (u3) freier Träger“. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2016 ff. 133.600 Landeszu- schüsse zu den Betriebskos- ten Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Lei s- tungsentgelte 2016 ff. 28.000 Elternbeiträ- ge* (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen Betriebskostenzuschüsse 2016 ff. 371.200 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger** Produktgruppe 0111 Amt für Immobilienm a- nagement Zeile 16 Sonstige ordentliche Au f- wendungen 2016 2017 144.000 144.000 Mietzahlungen *Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssi- tuation der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. **maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Begründung: Die vorherigen Gremien haben die Vorlage geändert beschlossen. Die Verwaltung befürwortet die Änderung. i.V. gez. Thomas Paal Beigeordneter
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0018/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37