2024/0207
Bau und Betrieb der Quartiersgaragen im Ludwigshöhviertel
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2024/0207
10303 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.07.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0207
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-040-1000 Investitionsnummer: 22066-5020
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto:
Betreff: Bau und Betrieb der Quartiersgaragen im Ludwigshöhviertel
Vorlage vom: 28.06.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Planung und dem Bau der Quartiersgaragen 1 und 3 im
Ludwigshöhviertel zu.
2. Dem künftigen Betrieb der Quartiersgaragen durch IDA und die umsatzsteuerpflichtige
Verpachtung an die HEAG Holding wird zugestimmt.
3. Der Magistrat nimmt die Herstellung von temporären Interimsstellplätzen durch die BVD
New Living zur Kenntnis .
Anlagen: Anlage 1 Übersichtplan
Anlage 2 Vorentwurfspläne
Anlage 3 Kostenaufstellung
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.06.2024
Die Umnutzung des Ludwigshöhviertels in ein urbanes Wohnquartier ermöglicht die zeitnahe
Schaffung dringend benötigten Wohnraums in Darmstadt. Dies führt jedoch auch zu einem
steigenden Verkehrsaufkommen. Ein erklärtes Ziel der Gebietsentwicklung ist es, den
zukünftigen Bewohnerinnen und Bew ohnern eine nachhaltige und vielfältige Mobilität zu
ermöglichen. Das hierzu entwickelte Mobilitätskonzept mit den Bausteinen Stellplatz - und
Mobilitätsmanagement , das in ähnlicher Form bereits erfolgreich in der Lincoln -Siedlung
umgesetzt wurde, bildet di e Grundlage für eine multimodale Quartiersentwicklung, bei der
Mobilitätsalternativen zu m eigenen Auto gefördert werden. Einzelheiten zu den Bausteinen
des Mobilitätskonzeptes sind dem Internetauftritt https://www.ludwigshoehviertel.de/ zu
entnehmen.
Das gesamte Quartier wird größtenteils verkehrsberuhigt und mit Hilfe der festgelegten
Einschränkungs - und Verzichtssatzung im Ludwigshöhviertel (MV 2021/0270) „autoarm“
gestaltet. Neben den herzustellenden w ohnungsnahen Stellplätzen (0,15 Kfz -Stellplätze je
WE; vorwiegend für mobilitätseingeschränkte Personen) auf den Privatgrundstücken, werden
die übrigen Kfz -Stellplätze (zwischen 0,35 (geförderter Wohnbau) und 0,5 Kfz -Stellplätze je
WE; Nutzung durch Anwohn ende) in bis zu drei dezentralen Quartiersgaragen nachgewiesen.
Diese Planung soll den Charakter des „autoarmen“ Quartiers unterstützen und somit den
Parksuchverkehr im gesamten Quartier reduzieren und zudem die Aufenthaltsqualität
sichern.
Zum gegenwärt igen Zeitpunkt ist unter Berücksichtigung des fortlaufenden Wohnungsbaus
und dem Zuzug der Bewohnerschaft daher der Bau von zunächst zwei Quartiersgaragen
(siehe Anlage 1; Garage 1 + 3) mit ca. 530 Stellplätzen vorgesehen. Zusätzlich zu den o.g.
Parkierungsanlagen stehen ebenfalls weitere Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zur
Verfügung. Diese Stellplätze werden ebenfalls bewirtschaftet und sind den Besuchern des
Quartiers vorbehalten. Die dritte Garage soll zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werde n,
sobald hinreichend Wohnungen errichtet sind und der Verteilschlüssel von Wohnen und
Gewerbe/Dienstleistung um den Karl -Plagge-Platz bekannt sind.
Die DSE hat eine Masterplanung (Grundrisse, IFC-Modell, Kostenschätzung, Bodengutachten,
Schallschutzgutachten) zu den Garagen als Grundlage für eine funktionale
Leistungsbeschreibung erarbeitet. In einem europaweiten Verhandlungsverfahren (VOB/A -EU)
soll im Weiteren ein Generalübernehmer zur Planung und Errichtung gefunden werden.
Das Projektmanagement liegt bei der DSE. Das Verfahren ist so aufgestellt, dass die Angebots-
und Bieterphase direkt nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung beginnt.
Bauweise und Konstruktionsraster der Garagen wird nicht vorgegeben, Holzhybridlösungen
sind ebenso möglich wie Stahl- oder Stahlbetonlösungen. Der Markt für verschiedenste
Systemhersteller ist damit geöffnet. Die Garagen werden ca. 49 m lang, 33 m breit und max.
16.5 m hoch sein.
Die PV-Anlage auf dem obligatorischen Gründach soll von Dritten errichtet werden, die
Dachfläche wird zu diesem Zweck verpachtet. Um Schnittstellen zu minimieren, errichtet der
GÜ bis einschließlich Unterkante PV-Modul. Das Vorgehen hat sich in anderen Projekten
bewährt.
Eine der wesentlichen Herausforderungen der beiden Garagenbauten ist das Thema
Schallschutz. Das Schallschutzgutachten ergibt eindeutig, dass eine schallmindernde
Fassadenkonstruktion notwendig wird. In der Masterplanung wird dies durch eine gekantete
Lamellenanordnung gewährleistet. Diese sorgt gleichzeitig für eine wirksame natürliche
Belüftung (und Entrauchung) der Garage.
- 4 -
Diese sogenannte offene Großgarage ist Grundbedingung für die Bieter. Um die
brandschutztechnische Belange an die Großgaragen erfüllen zu können ist für die
Verwirklichung einer großflächigen und dichten Fassadenbegrünung eigens die Installation und
der dauerhafte Betrieb einer Belüftungsanlage oder eines eigenständigen Trag- und
Wartungssystems sowie einer Bewässerungsanlage notwendig. Aufgrund der dadurch
entstehenden, unverhältnismäßig hohen Kosten, in Höhe eines siebenstelligen Betrages je
Garage ist seitens des Planungs- und Klimaschutzdezernat der Verzicht auf eine
Fassadenbegrünung zu Gunsten einer stärkeren Begrünung im Umfeld entschieden worden.
Zudem würde eine mechanische Be- und Entlüftung an dieser Stelle den Klimaschutzzielen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt widersprechen.
Berücksichtigung des Klimavorbehalts i m Bereich Hochbau (Magistratsvorlage 2023/0097)
Das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung wurde von der Darmstädter Stadtentwicklungs
GmbH & Co. KG in Grundüberlegungen für eine funktionale Leistungsbeschreibung für die
Planung und Errichtung der Quartier sgarage eingebunden. Die weitergehende Planung und
Errichtung wird vom zu beauftragenden Generalübernehmer ausgeführt. Wesentliche
Ergebnisse der Abstimmungen waren:
• Baukonstruktion, graue Emission: Die vorgesehene Planung als Parkhaus ist
grundsätzlich gegenüber Tiefgaragen zu bevorzugen, da hier eine spätere Umnutzung
möglich wird und zusätzlich damit deutlich geringere graue Emissionen verbundenen
sind. Bei der Konstruktion ist eine re ssourcenschonende Bauweise anzustreben.
Entsprechend ist die Nachhal tigkeit der Bauweise ein Kriterium bei der Beauftragung
eines Generalübernehmers.
• Begrenzung der Betriebsenergie: Durch die Planung als „offene“ Parkgarage ist eine
natürliche Belüftung gegeben und auf eine andernfalls dauerhaft in Betrieb befindliche
mechanische Lüftung kann verzichtet werden.
• Umfassende Solarenergienutzung: Auf dem extensiv begrünten Flachdach ist eine
Photovoltaik-Anlage (PV) vorgesehen. Diese Anlage soll durch Dritte errichtet werden.
Bei der Verpachtung der Dachfläche wird eine umfassende Solarenergienutzung
gefordert werden.
• Als Maßnahmen zur Klimaanpassung durch Begrünung sind eine extensive Begrünung
der Dachfläche und eine Begrünung der Treppenhäuser vorgesehen. Zusätzliche
Maßnahmen, die den Anforderungen des Bebauungs plans Rechnung tragen, sind noch
vom Generalübernehmer zu entwickeln.
Die noch frühe Planungsphase (Vorentwurf) lässt eine klima -optimierte Planung erwarten. Die
Klimarelevanzprüfung wird noch bis zum Abschluss der Planung durch den General -
übernehmer fortgeführt.
Die Mittel zur Errichtung der Garagen liegen wie die Ablösebeträge für die
bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze im Kernhaushalt. Mit Errichtung und
Übergabe wird das Eigentum an den städtischen Immobiliendienstleister IDA übertragen. ID A
wird damit zuständig für Dach und Fach und verpachtet die Garagen in einem üblichen
Gewerbemietvertrag an die HEAG Holding (Sparte Parken).
Um das aktuelle Defizit an notwendigen Stellplätzen zum Beginn des Zuzugs kompensieren
zu können, werden temporär e Interimsstellplätze (siehe Anlage 2) eingerichtet. Diese stehen
den Bewohnerinnen und Bewohnern bis zur Fertigstellung der o.g. Quartiersgaragen zur
Verfügung. Der Bau der Interimsstellplätze erfolgt im Auftrag der Stadt durch die BVD New
Living. Unterha lt und Betrieb erfolgt durch die HEAG Holding.
- 5 -
Spätestens zum Zeitpunkt der Vollauslastung dieser Anlagen (vrs. Mitte 2025) ist eine
zentrale Stellplatzvergabe zur Umsetzung der Einschränkungs - und Verzichtssatzung durch
die HEAG mobilo vorzunehmen . Die Interimsplätze sind mit Eröffnung der Quartiersgaragen
zurückzubauen und werden in der Folge als Grünflächen hergestellt. Die Errichtung dieser
Plätze erfolgt ebenfalls Zug um Zug, die ersten ca. 50 Plätze sollen im 3. Quartal 2024
errichtet werden.
Die Mittel für Planung und Umsetzung der Quartiersgaragen stehen größtenteils unter der
Investitionsnummer 22066 -5020, Kostenstelle 066 -040-1000, Kostenträger 5410 -11 zur
Verfügung, der Rest wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 bereitgestellt .
Die Mittel von zusammen 450.000 Euro für die Interimsstellplätze werden bereitgestellt.
Dabei werden im Jahr 2024 ca. 130.000 € benötigt und der Rest von 320.000 € im Jahr
2025.
Dezernat III Dezernat IV Dezernat VI
Michael Kolmer André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtrat Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 2
8 Zeichen
Anlage 2
anlage 7
201 Zeichen
Punkt 18: Bau und Betrieb der Quartiersgaragen im Ludwigshöhviertel (V-Nr. 2024/0207) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 1
8 Zeichen
Anlage 1
anlage 5
292 Zeichen
Punkt 15: Bau und Betrieb der Quartiersgaragen im Ludwigshöhviertel (V-Nr. 2024/0207) Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Die L inke.-Fraktion, UFFBASSE-Fraktion
anlage 8
144 Zeichen
Punkt 35: Bau und Betrieb der Quartiersgaragen im Ludwigshöhviertel (V-Nr. 2024/0207) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
anlage 4
10388 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.07.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 67 69
IV 65
VI 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0207
Magistratsbeschluss -Nr.
265
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-040-1000 Investitionsnummer: 22066-5020
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto:
Betreff: Bau und Betrieb der Quartiersgaragen im Ludwigshöhviertel
Vorlage vom: 28.06.2024
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Planung und dem Bau der Quartiersgaragen 1 und 3 im
Ludwigshöhviertel zu.
2. Dem künftigen Betrieb der Quartiersgaragen durch IDA und die umsatzsteuerpflichtige
Verpachtung an die HEAG Holding wird zugestimmt.
3. Der Magistrat nimmt die Herstellung von temporären Interimsstellplätzen durch die BVD
New Living zur Kenntnis .
Anlagen: Anlage 1 Übersichtplan
Anlage 2 Vorentwurfspläne
Anlage 3 Kostenaufstellung
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 14.08.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.06.2024
Die Umnutzung des Ludwigshöhviertels in ein urbanes Wohnquartier ermöglicht die zeitnahe
Schaffung dringend benötigten Wohnraums in Darmstadt. Dies führt jedoch auch zu einem
steigenden Verkehrsaufkommen. Ein erklärtes Ziel der Gebietsentwicklung ist es, den
zukünftigen Bewohnerinnen und Bew ohnern eine nachhaltige und vielfältige Mobilität zu
ermöglichen. Das hierzu entwickelte Mobilitätskonzept mit den Bausteinen Stellplatz - und
Mobilitätsmanagement , das in ähnlicher Form bereits erfolgreich in der Lincoln -Siedlung
umgesetzt wurde, bildet di e Grundlage für eine multimodale Quartiersentwicklung, bei der
Mobilitätsalternativen zu m eigenen Auto gefördert werden. Einzelheiten zu den Bausteinen
des Mobilitätskonzeptes sind dem Internetauftritt https://www.ludwigshoehviertel.de/ zu
entnehmen.
Das gesamte Quartier wird größtenteils verkehrsberuhigt und mit Hilfe der festgelegten
Einschränkungs - und Verzichtssatzung im Ludwigshöhviertel (MV 2021/0270) „autoarm“
gestaltet. Neben den herzustellenden wohnungsnahen Stellplätzen (0,15 Kfz -Stellplätze je
WE; vorwiegend für mobilitätseingeschränkte Personen) auf den Privatgrundstücken, werden
die übrigen Kfz -Stellplätze (zwischen 0,35 (geförderter Wohnbau) und 0,5 Kfz -Stellplätze je
WE; Nutzung durch Anwohnende) in bis zu drei dezentralen Quartiersgaragen nachgewiesen.
Diese Planung soll den Charakter des „autoarmen“ Quartiers unterstützen und somit den
Parksuchverkehr im gesamten Quartier reduzieren und zudem die Aufenthaltsquali tät
sichern.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist unter Berücksichtigung des fortlaufenden Wohnungsbaus
und dem Zuzug der Bewohnerschaft daher der Bau von zunächst zwei Quartiersgaragen
(siehe Anlage 1; Garage 1 + 3) mit ca. 530 Stellplätzen vorgesehen. Zusät zlich zu den o.g.
Parkierungsanlagen stehen ebenfalls weitere Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zur
Verfügung. Diese Stellplätze werden ebenfalls bewirtschaftet und sind den Besuchern des
Quartiers vorbehalten. Die dritte Garage soll zu einem spätere n Zeitpunkt realisiert werden,
sobald hinreichend Wohnungen errichtet sind und der Verteilschlüssel von Wohnen und
Gewerbe/Dienstleistung um den Karl -Plagge-Platz bekannt sind.
Die DSE hat eine Masterplanung (Grundrisse, IFC-Modell, Kostenschätzung, Bodengutachten,
Schallschutzgutachten) zu den Garagen als Grundlage für eine funktionale
Leistungsbeschreibung erarbeitet. In einem europaweiten Verhandlungsverfahren (VOB/A -EU)
soll im Weiteren ein Generalübernehmer zur Planung und Errichtung gefunden werden.
Das Projektmanagement liegt bei der DSE. Das Verfahren ist so aufgestellt, dass die Angebots -
und Bieterphase direkt nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung beginnt.
Bauweise und Konstruktionsraster der Garagen wird nicht vorgegeben, Holzhybridlösungen
sind ebenso möglich wie Stahl- oder Stahlbetonlösungen. Der Markt für verschiedenste
Systemhersteller ist damit geöffnet. Die Garagen werden ca. 49 m lang, 33 m breit und max.
16.5 m hoch sein.
Die PV-Anlage auf dem obligatorischen Gründach soll von Dritten errichtet werden, die
Dachfläche wird zu diesem Zweck verpachtet. Um Schnittstellen zu minimieren, errichtet der
GÜ bis einschließlich Unterkante PV-Modul. Das Vorgehen hat sich in anderen Projekten
bewährt.
Eine der wesentlichen Herausforderungen der beiden Garagenbauten ist das Thema
Schallschutz. Das Schallschutzgutachten ergibt eindeutig, dass eine schallmindernde
Fassadenkonstruktion notwendig wird. In der Masterplanung wird dies durch eine gekantete
- 5 -
Lamellenanordnung gewährleistet. Diese sorgt gleichzeitig für eine wirksame natürliche
Belüftung (und Entrauchung) der Garage.
Diese sogenannte offene Großgarage ist Grundbedingung für die Bieter. Um die
brandschutztechnische Belange an die Großgaragen erfüllen zu können ist für die
Verwirklichung einer großflächigen und dichten Fassadenbegrünung eigens die Installation und
der dauerhafte Betrieb einer Belüftungsanlage oder eines eigenständigen Trag- und
Wartungssystems sowie einer Bewässerungsanlage notwendig. Aufgrund der dadurch
entstehenden, unverhältnismäßig hohen Kosten, in Höhe eines siebenstelligen Betrages je
Garage ist seitens des Planungs- und Klimaschutzdezernat der Verzicht auf eine
Fassadenbegrünung zu Gunsten einer stärkeren Begrünung im Umfeld entschieden worden.
Zudem würde eine mechanische Be- und Entlüftung an dieser Stelle den Klimaschutzzielen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt widersprechen.
Berücksichtigung des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Magistratsvorlage 2023/0097)
Das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassun g wurde von der Darmstädter Stadtentwicklungs
GmbH & Co. KG in Grundüberlegungen für eine funktionale Leistungsbeschreibung für die
Planung und Errichtung der Quartiersgarage eingebunden. Die weitergehende Planung und
Errichtung wird vom zu beauftragenden Generalübernehmer ausgeführt. Wesentliche
Ergebnisse der Abstimmungen waren:
• Baukonstruktion, graue Emission: Die vorgesehene Planung als Parkhaus ist
grundsätzlich gegenüber Tiefgaragen zu bevorzugen, da hier eine spätere Umnutzung
möglich wird und zusä tzlich damit deutlich geringere graue Emissionen verbundenen
sind. Bei der Konstruktion ist eine re ssourcenschonende Bauweise anzustreben.
Entsprechend ist die Nachhaltigkeit der Bauweise ein Kriterium bei der Beauftragung
eines Generalübernehmers.
• Begrenzung der Betriebsenergie: Durch die Planung als „offene“ Parkgarage ist eine
natürliche Belüftung gegeben und auf eine andernfalls dauerh aft in Betrieb befindliche
mechanische Lüftung kann verzichtet werden.
• Umfassende Solarenergienutzung: Auf dem extensiv begrünten Flachdach ist eine
Photovoltaik-Anlage (PV) vorgesehen. Diese Anlage soll durch Dritte errichtet werden.
Bei der Verpachtu ng der Dachfläche wird eine umfassende Solarenergienutzung
gefordert werden.
• Als Maßnahmen zur Klimaanpassung durch Begrünung sind eine extensive Begrünung
der Dachfläche und eine Begrünung der Treppenhäuser vorgesehen. Zusätzliche
Maßnahmen, die den Anforderungen des Bebauungsplans Rechnung tragen, sind noch
vom Generalübernehmer zu entwickeln.
Die noch frühe Planungsphase (Vorentwurf) lässt eine klima -optimierte Planung erwarten. Die
Klimarelevanzprüfung wird noch bis zum Abschluss der Planung durc h den General -
übernehmer fortgeführt.
Die Mittel zur Errichtung der Garagen liegen wie die Ablösebeträge für die
bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze im Kernhaushalt. Mit Errichtung und
Übergabe wird das Eigentum an den städtischen Immobiliendiens tleister IDA übertragen. IDA
wird damit zuständig für Dach und Fach und verpachtet die Garagen in einem üblichen
Gewerbemietvertrag an die HEAG Holding (Sparte Parken).
Um das aktuelle Defizit an notwendigen Stellplätzen zum Beginn des Zuzugs kompensieren
zu können, werden temporäre Interimsstellplätze (siehe Anlage 2) eingerichtet. Diese stehen
den Bewohnerinnen und Bewohnern bis zur Fertigstellung der o.g. Quartiersgaragen zur
Verfügung. Der Bau der Interimsstellplätze erfolgt im Auftrag der Stadt durch die BVD New
Living. Unterhalt und Betrieb erfolgt durch die HEAG Holding.
Spätestens zum Zeitpunkt der Vollauslastung dieser Anlagen (vrs. Mitte 2025) ist eine
zentrale Stellplatzvergabe zur Umsetzung der Einschränkungs - und Verzichtssatzung durch
die HEAG mobilo vorzunehmen . Die Interimsplätze sind mit Eröffnung der Quartiersgaragen
zurückzubauen und werden in der Folge als Grünflächen hergestellt. Die Errichtung dieser
Plätze erfolgt ebenfalls Zug um Zug, die ersten ca. 50 Plätze sollen im 3. Quartal 202 4
errichtet werden.
Die Mittel für Planung und Umsetzung der Quartiersgaragen stehen größtenteils unter der
Investitionsnummer 22066 -5020, Kostenstelle 066 -040-1000, Kostenträger 5410 -11 zur
Verfügung, der Rest wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 bereitgestellt .
Die Mittel von zusammen 450.000 Euro für die Interimsstellplätze werden bereitgestellt.
Dabei werden im Jahr 2024 ca. 130.000 € benötigt und der Rest von 320.000 € im Jahr
2025.
Dezernat III Dezernat IV Dezernat VI
Michael Kolmer André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtrat Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 6
296 Zeichen
Punkt 7: Bau und Betrieb der Quartiersgaragen im Ludwigshöhviertel (V-Nr. 2024/0207) Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, Katastrophen-schutz und Rettungswesen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Die Linke.
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0207
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.06.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00