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2024/0207

Bau und Betrieb der Quartiersgaragen im Ludwigshöhviertel

Magistratsvorlage 28.06.2024

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2024/0207

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2024/0207

10303 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.07.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0207 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-040-1000 Investitionsnummer:  22066-5020 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Bau und Betrieb der Quartiersgaragen im Ludwigshöhviertel  
 
Vorlage vom: 28.06.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt der Planung und dem Bau der Quartiersgaragen 1 und 3 im 
Ludwigshöhviertel zu.  
2. Dem künftigen Betrieb der Quartiersgaragen durch IDA und die umsatzsteuerpflichtige 
Verpachtung an die HEAG Holding wird zugestimmt.  
3. Der Magistrat nimmt die Herstellung von temporären Interimsstellplätzen durch die BVD 
New Living zur Kenntnis . 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Übersichtplan  
Anlage 2 Vorentwurfspläne  
Anlage 3 Kostenaufstellung

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.06.2024 
 
Die Umnutzung des Ludwigshöhviertels  in ein urbanes Wohnquartier ermöglicht die zeitnahe 
Schaffung dringend benötigten Wohnraums in Darmstadt. Dies führt jedoch auch zu einem 
steigenden Verkehrsaufkommen. Ein erklärtes Ziel der Gebietsentwicklung ist es, den 
zukünftigen Bewohnerinnen und Bew ohnern eine nachhaltige und vielfältige Mobilität zu 
ermöglichen. Das hierzu entwickelte Mobilitätskonzept  mit den Bausteinen Stellplatz - und 
Mobilitätsmanagement , das in ähnlicher Form bereits erfolgreich in der Lincoln -Siedlung 
umgesetzt wurde, bildet di e Grundlage für eine multimodale Quartiersentwicklung, bei der 
Mobilitätsalternativen zu m eigenen Auto gefördert werden. Einzelheiten zu den Bausteinen 
des Mobilitätskonzeptes sind dem Internetauftritt https://www.ludwigshoehviertel.de/  zu 
entnehmen. 
 
Das gesamte Quartier wird größtenteils verkehrsberuhigt und mit Hilfe der festgelegten 
Einschränkungs - und Verzichtssatzung im Ludwigshöhviertel (MV 2021/0270) „autoarm“  
gestaltet. Neben den herzustellenden w ohnungsnahen Stellplätzen (0,15 Kfz -Stellplätze je 
WE; vorwiegend für mobilitätseingeschränkte Personen) auf den Privatgrundstücken, werden 
die übrigen Kfz -Stellplätze (zwischen 0,35 (geförderter Wohnbau) und 0,5 Kfz -Stellplätze je 
WE; Nutzung durch Anwohn ende) in bis zu drei dezentralen Quartiersgaragen nachgewiesen. 
Diese Planung soll den Charakter des „autoarmen“ Quartiers unterstützen und somit den 
Parksuchverkehr im gesamten Quartier reduzieren und zudem die Aufenthaltsqualität 
sichern.  
 
Zum gegenwärt igen Zeitpunkt ist unter Berücksichtigung des fortlaufenden Wohnungsbaus 
und dem Zuzug der Bewohnerschaft daher der Bau von zunächst zwei Quartiersgaragen 
(siehe Anlage 1; Garage 1 + 3) mit ca. 530  Stellplätzen vorgesehen. Zusätzlich zu den o.g. 
Parkierungsanlagen stehen ebenfalls weitere Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zur 
Verfügung. Diese Stellplätze werden ebenfalls bewirtschaftet und sind den Besuchern des 
Quartiers vorbehalten. Die dritte Garage soll zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werde n, 
sobald hinreichend Wohnungen errichtet sind und der Verteilschlüssel von Wohnen und 
Gewerbe/Dienstleistung um den Karl -Plagge-Platz bekannt sind.  
 
Die DSE hat eine Masterplanung (Grundrisse, IFC-Modell, Kostenschätzung, Bodengutachten, 
Schallschutzgutachten) zu den Garagen als Grundlage für eine funktionale 
Leistungsbeschreibung erarbeitet. In einem europaweiten Verhandlungsverfahren (VOB/A -EU) 
soll im Weiteren ein Generalübernehmer zur Planung und Errichtung gefunden werden.  
Das Projektmanagement liegt bei der DSE. Das Verfahren ist so aufgestellt, dass die Angebots- 
und Bieterphase direkt nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung beginnt.  
Bauweise und Konstruktionsraster der Garagen wird nicht vorgegeben, Holzhybridlösungen 
sind ebenso möglich wie Stahl- oder Stahlbetonlösungen. Der Markt für verschiedenste 
Systemhersteller ist damit geöffnet. Die Garagen werden ca. 49 m lang, 33 m breit und max. 
16.5 m hoch sein. 
Die PV-Anlage auf dem obligatorischen Gründach soll von Dritten errichtet werden,  die 
Dachfläche wird zu diesem Zweck verpachtet. Um Schnittstellen zu minimieren, errichtet der 
GÜ bis einschließlich Unterkante PV-Modul. Das Vorgehen hat sich in anderen Projekten 
bewährt. 
Eine der wesentlichen Herausforderungen der beiden Garagenbauten ist das Thema 
Schallschutz. Das Schallschutzgutachten ergibt eindeutig, dass eine schallmindernde 
Fassadenkonstruktion notwendig wird. In der Masterplanung wird dies durch eine gekantete 
Lamellenanordnung gewährleistet. Diese sorgt gleichzeitig für eine wirksame natürliche 
Belüftung (und Entrauchung) der Garage.

- 4 - 
Diese sogenannte offene Großgarage ist Grundbedingung für die Bieter. Um die 
brandschutztechnische Belange an die Großgaragen erfüllen zu können ist für die 
Verwirklichung einer großflächigen und dichten Fassadenbegrünung eigens die Installation und 
der dauerhafte Betrieb einer Belüftungsanlage oder eines eigenständigen Trag- und 
Wartungssystems sowie einer Bewässerungsanlage notwendig. Aufgrund der dadurch 
entstehenden, unverhältnismäßig hohen Kosten, in Höhe eines siebenstelligen Betrages je 
Garage ist seitens des Planungs- und Klimaschutzdezernat der Verzicht auf eine 
Fassadenbegrünung zu Gunsten einer stärkeren Begrünung im Umfeld entschieden worden. 
Zudem würde eine mechanische Be- und Entlüftung an dieser Stelle den Klimaschutzzielen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt widersprechen.  
 
Berücksichtigung des Klimavorbehalts i m Bereich Hochbau (Magistratsvorlage 2023/0097)  
Das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung wurde von der Darmstädter Stadtentwicklungs 
GmbH & Co. KG in Grundüberlegungen für eine funktionale Leistungsbeschreibung für die 
Planung und Errichtung der Quartier sgarage eingebunden. Die weitergehende Planung und 
Errichtung wird vom zu beauftragenden  Generalübernehmer ausgeführt. Wesentliche 
Ergebnisse der Abstimmungen waren:  
• Baukonstruktion, graue Emission: Die vorgesehene Planung als Parkhaus ist 
grundsätzlich gegenüber Tiefgaragen zu bevorzugen, da hier eine spätere Umnutzung 
möglich wird und zusätzlich damit deutlich geringere graue Emissionen verbundenen 
sind. Bei der Konstruktion ist eine re ssourcenschonende Bauweise anzustreben. 
Entsprechend ist die Nachhal tigkeit der Bauweise ein Kriterium bei der Beauftragung 
eines Generalübernehmers.   
• Begrenzung der Betriebsenergie: Durch die Planung als „offene“ Parkgarage ist eine 
natürliche Belüftung gegeben und auf eine andernfalls dauerhaft in Betrieb befindliche 
mechanische Lüftung kann verzichtet werden.   
• Umfassende Solarenergienutzung: Auf dem extensiv begrünten Flachdach ist eine 
Photovoltaik-Anlage (PV) vorgesehen. Diese Anlage soll durch Dritte errichtet werden. 
Bei der Verpachtung der Dachfläche wird eine  umfassende Solarenergienutzung 
gefordert werden.    
• Als Maßnahmen zur Klimaanpassung durch Begrünung sind eine extensive Begrünung 
der Dachfläche und eine Begrünung der Treppenhäuser vorgesehen. Zusätzliche 
Maßnahmen, die den Anforderungen des Bebauungs plans Rechnung tragen, sind noch 
vom Generalübernehmer zu entwickeln.  
 
Die noch frühe Planungsphase (Vorentwurf) lässt eine klima -optimierte Planung erwarten. Die 
Klimarelevanzprüfung wird noch bis zum Abschluss der Planung durch den General -
übernehmer fortgeführt. 
 
Die Mittel zur Errichtung der Garagen liegen wie die Ablösebeträge für die 
bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze im Kernhaushalt. Mit Errichtung und 
Übergabe wird das Eigentum an den städtischen Immobiliendienstleister IDA übertragen. ID A 
wird damit zuständig für Dach und Fach und verpachtet die Garagen in einem üblichen 
Gewerbemietvertrag an die HEAG Holding (Sparte Parken).  
 
Um das aktuelle Defizit an notwendigen Stellplätzen zum Beginn des Zuzugs kompensieren 
zu können, werden temporär e Interimsstellplätze (siehe Anlage 2) eingerichtet. Diese stehen 
den Bewohnerinnen und Bewohnern bis zur Fertigstellung der o.g. Quartiersgaragen zur 
Verfügung. Der Bau der Interimsstellplätze  erfolgt im Auftrag der Stadt durch die BVD New 
Living. Unterha lt und Betrieb erfolgt durch die HEAG Holding.

- 5 - 
Spätestens zum Zeitpunkt der Vollauslastung dieser Anlagen (vrs. Mitte 2025) ist eine 
zentrale Stellplatzvergabe zur Umsetzung der Einschränkungs - und Verzichtssatzung durch 
die HEAG mobilo vorzunehmen . Die Interimsplätze sind mit Eröffnung der Quartiersgaragen 
zurückzubauen und werden in der Folge als Grünflächen hergestellt. Die Errichtung dieser 
Plätze erfolgt ebenfalls Zug um Zug, die ersten ca. 50 Plätze sollen im 3. Quartal 2024 
errichtet werden.  
 
Die Mittel für Planung und Umsetzung der Quartiersgaragen stehen größtenteils unter der 
Investitionsnummer 22066 -5020, Kostenstelle 066 -040-1000, Kostenträger 5410 -11 zur 
Verfügung, der Rest wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025 bereitgestellt . 
 
Die Mittel von zusammen 450.000 Euro für die Interimsstellplätze werden bereitgestellt. 
Dabei werden im Jahr 2024 ca. 130.000 € benötigt und der Rest von 320.000 € im Jahr 
2025. 
 
Dezernat III    Dezernat IV   Dezernat VI   
 
 
 
Michael Kolmer    André Schellenberg   Paul Georg Wandrey  
Stadtrat    Stadtkämmerer   Stadtrat

anlage 2

8 Zeichen

Anlage 2

anlage 7

201 Zeichen

Punkt 18: Bau und Betrieb der Quartiersgaragen im Ludwigshöhviertel 
 (V-Nr. 2024/0207) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 1

8 Zeichen

Anlage 1

anlage 5

292 Zeichen

Punkt 15: Bau und Betrieb der Quartiersgaragen im Ludwigshöhviertel 
 (V-Nr. 2024/0207) 
 
Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung 
empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.  
 
 Stimmenthaltung: Die L inke.-Fraktion, UFFBASSE-Fraktion

anlage 8

144 Zeichen

Punkt 35: Bau und Betrieb der Quartiersgaragen im Ludwigshöhviertel 
 (V-Nr. 2024/0207) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

anlage 4

10388 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.07.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 67 69 
IV 65 
VI 66 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0207 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
265 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-040-1000 Investitionsnummer:  22066-5020 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto:       
 
Betreff: Bau und Betrieb der Quartiersgaragen im Ludwigshöhviertel  
 
Vorlage vom: 28.06.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Magistrat stimmt der Planung und dem Bau der Quartiersgaragen 1 und 3 im 
Ludwigshöhviertel zu.  
2. Dem künftigen Betrieb der Quartiersgaragen durch IDA und die umsatzsteuerpflichtige 
Verpachtung an die HEAG Holding wird zugestimmt.  
3. Der Magistrat nimmt die Herstellung von temporären Interimsstellplätzen durch die BVD 
New Living zur Kenntnis . 
 
Anlagen: Anlage 1 Übersichtplan  
Anlage 2 Vorentwurfspläne  
Anlage 3 Kostenaufstellung

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 14.08.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.06.2024  
 
Die Umnutzung des Ludwigshöhviertels  in ein urbanes Wohnquartier ermöglicht die zeitnahe 
Schaffung dringend benötigten Wohnraums in Darmstadt. Dies führt jedoch auch zu einem 
steigenden Verkehrsaufkommen. Ein erklärtes Ziel der Gebietsentwicklung ist es, den 
zukünftigen Bewohnerinnen und Bew ohnern eine nachhaltige und vielfältige Mobilität zu 
ermöglichen. Das hierzu entwickelte Mobilitätskonzept  mit den Bausteinen Stellplatz - und 
Mobilitätsmanagement , das in ähnlicher Form bereits erfolgreich in der Lincoln -Siedlung 
umgesetzt wurde, bildet di e Grundlage für eine multimodale Quartiersentwicklung, bei der 
Mobilitätsalternativen zu m eigenen Auto gefördert werden. Einzelheiten zu den Bausteinen 
des Mobilitätskonzeptes sind dem Internetauftritt https://www.ludwigshoehviertel.de/  zu 
entnehmen. 
 
Das gesamte Quartier wird größtenteils verkehrsberuhigt und mit Hilfe der festgelegten 
Einschränkungs - und Verzichtssatzung im Ludwigshöhviertel (MV 2021/0270) „autoarm“  
gestaltet. Neben den herzustellenden wohnungsnahen Stellplätzen (0,15 Kfz -Stellplätze je 
WE; vorwiegend für mobilitätseingeschränkte Personen) auf den Privatgrundstücken, werden 
die übrigen Kfz -Stellplätze (zwischen 0,35 (geförderter Wohnbau) und 0,5 Kfz -Stellplätze je 
WE; Nutzung durch Anwohnende) in bis zu drei dezentralen Quartiersgaragen nachgewiesen. 
Diese Planung soll den Charakter des „autoarmen“ Quartiers unterstützen und somit den 
Parksuchverkehr im gesamten Quartier reduzieren und zudem die Aufenthaltsquali tät 
sichern.  
 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist unter Berücksichtigung des fortlaufenden Wohnungsbaus 
und dem Zuzug der Bewohnerschaft daher der Bau von zunächst zwei Quartiersgaragen 
(siehe Anlage 1; Garage 1 + 3) mit ca. 530  Stellplätzen vorgesehen. Zusät zlich zu den o.g. 
Parkierungsanlagen stehen ebenfalls weitere Stellplätze im öffentlichen Straßenraum zur 
Verfügung. Diese Stellplätze werden ebenfalls bewirtschaftet und sind den Besuchern des 
Quartiers vorbehalten. Die dritte Garage soll zu einem spätere n Zeitpunkt realisiert werden, 
sobald hinreichend Wohnungen errichtet sind und der Verteilschlüssel von Wohnen und 
Gewerbe/Dienstleistung um den Karl -Plagge-Platz bekannt sind.  
 
Die DSE hat eine Masterplanung (Grundrisse, IFC-Modell, Kostenschätzung, Bodengutachten, 
Schallschutzgutachten) zu den Garagen als Grundlage für eine funktionale 
Leistungsbeschreibung erarbeitet. In einem europaweiten Verhandlungsverfahren (VOB/A -EU) 
soll im Weiteren ein Generalübernehmer zur Planung und Errichtung gefunden werden.  
Das Projektmanagement liegt bei der DSE. Das Verfahren ist so aufgestellt, dass die Angebots - 
und Bieterphase direkt nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung beginnt.  
Bauweise und Konstruktionsraster der Garagen wird nicht vorgegeben, Holzhybridlösungen 
sind ebenso möglich wie Stahl- oder Stahlbetonlösungen. Der Markt für verschiedenste 
Systemhersteller ist damit geöffnet. Die Garagen werden ca. 49 m lang, 33 m breit und max. 
16.5 m hoch sein. 
Die PV-Anlage auf dem obligatorischen Gründach soll von Dritten errichtet werden, die 
Dachfläche wird zu diesem Zweck verpachtet. Um Schnittstellen zu minimieren, errichtet der 
GÜ bis einschließlich Unterkante PV-Modul. Das Vorgehen hat sich in anderen Projekten 
bewährt. 
Eine der wesentlichen Herausforderungen der beiden Garagenbauten ist das Thema 
Schallschutz. Das Schallschutzgutachten ergibt eindeutig, dass eine schallmindernde 
Fassadenkonstruktion notwendig wird. In der Masterplanung wird dies durch eine gekantete

- 5 - 
Lamellenanordnung gewährleistet. Diese sorgt gleichzeitig für eine wirksame natürliche 
Belüftung (und Entrauchung) der Garage.  
Diese sogenannte offene Großgarage ist Grundbedingung für die Bieter. Um die 
brandschutztechnische Belange an die Großgaragen erfüllen zu können ist für die 
Verwirklichung einer großflächigen und dichten Fassadenbegrünung eigens die Installation und 
der dauerhafte Betrieb einer Belüftungsanlage oder eines eigenständigen Trag- und 
Wartungssystems sowie einer Bewässerungsanlage notwendig. Aufgrund der dadurch 
entstehenden, unverhältnismäßig hohen Kosten, in Höhe eines siebenstelligen Betrages je 
Garage ist seitens des Planungs- und Klimaschutzdezernat der Verzicht auf eine 
Fassadenbegrünung zu Gunsten einer stärkeren Begrünung im Umfeld entschieden worden. 
Zudem würde eine mechanische Be- und Entlüftung an dieser Stelle den Klimaschutzzielen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt widersprechen.  
 
Berücksichtigung des Klimavorbehalts im Bereich Hochbau (Magistratsvorlage 2023/0097)  
Das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassun g wurde von der Darmstädter Stadtentwicklungs 
GmbH & Co. KG in Grundüberlegungen für eine funktionale Leistungsbeschreibung für die 
Planung und Errichtung der Quartiersgarage eingebunden. Die weitergehende Planung und 
Errichtung wird vom zu beauftragenden  Generalübernehmer ausgeführt. Wesentliche 
Ergebnisse der Abstimmungen waren:  
• Baukonstruktion, graue Emission: Die vorgesehene Planung als Parkhaus ist 
grundsätzlich gegenüber Tiefgaragen zu bevorzugen, da hier eine spätere Umnutzung 
möglich wird und zusä tzlich damit deutlich geringere graue Emissionen verbundenen 
sind. Bei der Konstruktion ist eine re ssourcenschonende Bauweise anzustreben. 
Entsprechend ist die Nachhaltigkeit der Bauweise ein Kriterium bei der Beauftragung 
eines Generalübernehmers.   
• Begrenzung der Betriebsenergie: Durch die Planung als „offene“ Parkgarage ist eine 
natürliche Belüftung gegeben und auf eine andernfalls dauerh aft in Betrieb befindliche 
mechanische Lüftung kann verzichtet werden.   
• Umfassende Solarenergienutzung: Auf dem extensiv begrünten Flachdach ist eine 
Photovoltaik-Anlage (PV) vorgesehen. Diese Anlage soll durch Dritte errichtet werden. 
Bei der Verpachtu ng der Dachfläche wird eine umfassende Solarenergienutzung 
gefordert werden.    
• Als Maßnahmen zur Klimaanpassung durch Begrünung sind eine extensive Begrünung 
der Dachfläche und eine Begrünung der Treppenhäuser vorgesehen. Zusätzliche 
Maßnahmen, die den Anforderungen des Bebauungsplans Rechnung tragen, sind noch 
vom Generalübernehmer zu entwickeln.  
 
Die noch frühe Planungsphase (Vorentwurf) lässt eine klima -optimierte Planung erwarten. Die 
Klimarelevanzprüfung wird noch bis zum Abschluss der Planung durc h den General -
übernehmer fortgeführt.  
 
Die Mittel zur Errichtung der Garagen liegen wie die Ablösebeträge für die 
bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze im Kernhaushalt. Mit Errichtung und 
Übergabe wird das Eigentum an den städtischen Immobiliendiens tleister IDA übertragen. IDA 
wird damit zuständig für Dach und Fach und verpachtet die Garagen in einem üblichen 
Gewerbemietvertrag an die HEAG Holding (Sparte Parken).  
 
Um das aktuelle Defizit an notwendigen Stellplätzen zum Beginn des Zuzugs kompensieren  
zu können, werden temporäre Interimsstellplätze (siehe Anlage 2) eingerichtet. Diese stehen 
den Bewohnerinnen und Bewohnern bis zur Fertigstellung der o.g. Quartiersgaragen zur

Verfügung. Der Bau der Interimsstellplätze  erfolgt im Auftrag der Stadt durch die BVD New 
Living. Unterhalt und Betrieb erfolgt durch die HEAG Holding.  
Spätestens zum Zeitpunkt der Vollauslastung dieser Anlagen (vrs. Mitte 2025) ist eine 
zentrale Stellplatzvergabe zur Umsetzung der Einschränkungs - und Verzichtssatzung durch 
die HEAG mobilo vorzunehmen . Die Interimsplätze sind mit Eröffnung der Quartiersgaragen 
zurückzubauen und werden in der Folge als Grünflächen hergestellt. Die Errichtung dieser 
Plätze erfolgt ebenfalls Zug um Zug, die ersten ca. 50 Plätze sollen im 3. Quartal 202 4 
errichtet werden.  
 
Die Mittel für Planung und Umsetzung der Quartiersgaragen stehen größtenteils unter der 
Investitionsnummer 22066 -5020, Kostenstelle 066 -040-1000, Kostenträger 5410 -11 zur 
Verfügung, der Rest wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025  bereitgestellt . 
 
Die Mittel von zusammen 450.000 Euro für die Interimsstellplätze werden bereitgestellt. 
Dabei werden im Jahr 2024 ca. 130.000 € benötigt und der Rest von 320.000 € im Jahr 
2025. 
 
Dezernat III    Dezernat IV   Dezernat VI   
 
 
 
Michael Kolmer    André Schellenberg   Paul Georg Wandrey  
Stadtrat    Stadtkämmerer   Stadtrat

anlage 6

296 Zeichen

Punkt 7: Bau und Betrieb der Quartiersgaragen im Ludwigshöhviertel 
 (V-Nr. 2024/0207) 
 
Der Ausschuss für Mobilität, Bürgerservice, Ordnungswesen, Brand-, 
Katastrophen-schutz und Rettungswesen empfiehlt der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
 Stimmenthaltung: Die Linke.

Beratungsverlauf (5)

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Details

Vorlagen-Nr.
2024/0207
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.06.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00