V/0396/2025
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM): Jahresabschluss 2024
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Anlage 1 zu 0396
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Anlage 1 zu V/0396/2025
Beschlussvorlage
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V/0396/2025 V/0396/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM): Jahresabschluss 2024 Beratungsfolge 26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM) wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: a) Der mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2024 der WFM mit einer Bilanzsumme von 43.968.916,49 € und einem Jahres- fehlbetrag von 3.003,03 € wird festgestellt. b) Dem Lagebericht wird zugestimmt. c) Der Geschäftsführung und den Mitgliedern des Aufsichtsrates werden für das Ge- schäftsjahr 2024 Entlastung erteilt. d) Der Jahresfehlbetrag von 3.003,03 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrückla- ge ausgeglichen. e) Für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 der WFM wird die Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher GmbH, An der Apostelkirche 4, 48143 Münster, ausgewählt. 2. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der WFM wir d ermäch- tigt, festzustellen, dass die für das Geschäftsjahr 2024 vorgesehene Kapitaleinlage der - Festbetragseinlage II in Höhe von 52.567,28 € nicht verbraucht worden und ein Übertrag in das Geschäftsjahr 2025 vorzunehmen ist. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Amt für Finanzen und Beteiligungen 11.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dr. Köhrmann Telefon: 492-2007 Koehrmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0396/2025 Begründung: Zu Beschlusspunkt 1: Gem. § 15.5 lit. c) und e) i.V.m. § 16.6 des Gesellschaftsvertrags der WFM ist die Gesellschafterver- sammlung zuständig für die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Auf- sichtsrates. Gem. § 18.1 sind etwaige Jahresverluste nach Möglichkeit durch Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen abzudecken. Die WFM schließt das Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 3 T€ ab. Das im Ver- gleich zum Vorjahr (202 3: -569 T€) bessere Ergebnis ist vor allem auf höhere Erträge aus dem Grundstücksgeschäft zurückzuführen. Die W FM verkaufte im Jahr 2024 sechs Grundstücke (2023: drei) mit einem Volumen von 4,7 ha (2023: 0,7 ha) und erzielte mit diesen Veräußerungen 4.079 T€ (2023: 793 T€). Die strukturpolitischen Ergebnisse der W FM lagen im Jahr 202 4 bei den Kriterien „Arbeitsplätze neu“ (894; 2023: 339), „Bestandsentwicklungen“ (46; 2023: 43) und „Erstberatung Gründung“ (159; 2023:156) über dem Niveau des Vorjahres . Anzahl und Fläche der vermittelten Im- mobilien verändern sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich, bleiben aber weit hinter dem 10 - Jahres-Durchschnitt zurück. Bei den Fördermitteln – sowohl bei der Anzahl der bewilligten Förderan- träge (-249 ggü. Vorjahr) als au ch beim Fördervolumen (-619 T€ ggü. Vorjahr) hat die WFM im Jahr 2024 aufgrund veränderter Rahmenbedingungen einen erheblichen Rückgang zu verzeichnen. Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr 2024 sind der Bilanz, der Gewinn - und Verlustrech- nung, dem Anhang sowie dem Lagebericht der WFM zu entnehmen (vgl. Anlage 1). Die Wirtschafts- prüfungsgesellschaft HLB Schumacher GmbH, Münster hat den Jahresabschluss geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher GmbH, Münster haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen diesen oder zusätzliche Hinweise hierzu erge ben. Unter Berücksichtigung des vorgelegten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Prüfungsberichtes erscheint der Jahres- abschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens -, Fi- nanz- und Ertragslage der WFM zum Bilanzstichtag. Zu Beschlusspunkt 2: Die jährliche Feststellung über den Verbrauch der Festbetragseinlagen ist erforderlich, um die beihil- ferechtliche Zulässigkeit der städtischen Kapitaleinlagen sicherzustellen und eine Überkompensation zu vermeiden. Zu den Details wird auf die Darstellung der Geschäftsführung verwiesen (vgl. Anlage 2). Die W FM ist unmittelbar an der Technologieförderung Münster GmbH (TFM) und mittelbar an der CeNTech GmbH beteiligt. In beiden Gesellschaften wurden die für das Geschäftsjahr 2024 jeweils vorgesehenen Festbetragseinlagen vollständig verbraucht. Zusammenfassend ist damit festzuhalten, dass sich aus den im Jahr 2024 im System bewirtschafte- ten Einlagen keine Rückzahlungen aus Überkompensation ergeben. Der Aufsichtsrat der WFM hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 die o. g. Beschlusspunkte gefasst. - 3 - V/0396/2025 In Vertretung Gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht 2024 Anlage 2: Darstellung der Geschäftsführung
Anlage A
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Anlage A zur V/0396/2025 Kurzüberblick Jahresabschluss 2024 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH incl. der Ermächtigung der Ver- tretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung und der Feststellung nicht ver- brauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2024. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zustimmung der Gesellschafterin Stadt Münster zum Jahresabschluss und damit Ermächtigung für ein entsprechendes Votum der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversamm- lung. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig HGB, GO NRW, Gesellschaftsvertrag WFM Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
Anlage 2 zu 0396
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Begründung Die Übernahme von Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung ist im Sinne des europ äischen Beihilferechts eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (kurz: DAWI). Die Wirtschaftsförderung Münster GmbH ( WFM) ist durch Betrauungsakt der Stadt Münster mit der Vornahme dieser Dienstleistungen förmlich betraut worden. Im Betrauungsakt waren zur Wahrung der Beihilferechtskonformität die seitens der Stadt Münster an die Gesellschaft zuzuführenden Kapitaleinlagen mit aufzunehmen. Nach Artikel 6 des Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission vom 20.12.2011 ist zur Vermeidung einer Überkompensation sicherzustellen, dass der Ausgleich für die Erbringung einer „DAWI“, die in diesem Freistellungsbeschluss festgelegten Voraussetzungen erfüllt und insbesondere, dass die Unternehmen keinen höheren Ausgleich erhalten als in Artikel 5 vorgesehen. Im Betrauungsakt ist weiter festgehalten, dass die WFM entsprechende Nachweise vorzulegen hat und dass etwaige Überkompensationen an die Stadt Münster zurückzuza hlen sind. Zur Feststellung, ob eine Überkompensation vorliegt, hat die Kommission bestimmt, dass, soweit eine Überkompensation den durchschnittlichen jährlichen Au sgleich nicht um mehr als 10 % übersteigt, dieser Betrag auf das nächste Geschäftsjahr übertragen we rden kann und sodann von dem für diesen Zeitraum zu zahlenden Ausgleich abzuziehen ist. Anlage 2 zu V/0396/2025 Für die Feststellung der Überkompensation ist jährlich ein Beschluss der Gesellschafterversammlung erforde rlich. Die Höhe der nicht verbrauchten Kapitaleinlage ergibt sich unter Anwendung der Vorgaben des Freistellungsbeschlusses der EU -Kommission aus den im Kapitaleinlagetopf gebuchten Einnahmen, abzüglich der Ausgaben, abzüglich einer Eigenkapitalverzinsung (hier: 3,71 %) auf die eingezah lte Kapitaleinlage je Festbetrag. Die Höhe der Eigenkapitalverzinsung wird von der EU -Kommission für jedes Jahr vorgegeben. Die Festbetragseinlagen I Nr. 1 (Allgemeine Betriebskosten) , I Nr. 2 (Personal) und III (Veranstaltungen) wurden im Jahr 202 3 vollständig verbraucht. Die Festbetragseinlage II (Kommunikation) wurde nicht vollständig verbraucht, wodurch sich eine Überkompensation in Höhe von 52.567,28 € ergibt. Alle Werte sind der nachfolgenden Tabelle (in €) zu entnehmen: I Nr. 1 I Nr. 2 II III Kapitaleinlage 312.000,00 792.000,00 122.000,00 74.000,00 abzgl. EK-Verzinsung 3,71 % -11.575,20 -29.383,20 -4.526,20 -2.745,40 Übertrag Überkompensation aus 2023 1.001,29 Kapitaleinlage gesamt 300.424,80 762.616,80 117.473,80 72.255,89 Jahresergebnis 2024 -493.086,21 -1.290.740,02 -69.432,72 -91.751,66 Überkompensation 2024 52.567,28 10%-Grenze (130 T€) 130.000,00 Rückzahlungsbetrag Übertrag ins Folgejahr 52.567,28 Bezogen auf die Summe aller erhaltenen Kapitaleinlagen im Jahr 202 4 (1.300.000 €) übersteigt die Überkompensation den durchschnittlichen jährlichen Ausgleich nicht um mehr als 10 % ( 52.567,28 € entspricht 4,04 %). Der Betrag der Festbetragseinlage II ist daher in das Geschäftsjahr 202 5 zu übertragen. Wirtschaftsförderung Münster GmbH gez. Enno Fuchs
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- An der Apostelkirche 4
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Details
- Aktenzeichen
- V/0396/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.05.2025
- Erstellt
- 26.05.2025 14:01