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V/0396/2025

Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM): Jahresabschluss 2024

Vorlagen 28.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 26.06.2025, TOP 7.11

Anlage 1 zu 0396

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 2 zu 0396

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Anlage 1 zu 0396

23 Zeichen

Anlage 1 zu V/0396/2025

Beschlussvorlage

5183 Zeichen

V/0396/2025 
V/0396/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH (WFM): Jahresabschluss 2024 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung 
Münster GmbH (WFM) wird ermächtigt, folgende Entscheidungen zu treffen: 
 
a) Der mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 
31.12.2024 der WFM mit einer Bilanzsumme von 43.968.916,49 € und einem Jahres-
fehlbetrag von 3.003,03 € wird festgestellt. 
b) Dem Lagebericht wird zugestimmt. 
c) Der Geschäftsführung und den Mitgliedern des Aufsichtsrates werden für das Ge-
schäftsjahr 2024 Entlastung erteilt. 
d) Der Jahresfehlbetrag von 3.003,03 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrückla-
ge ausgeglichen. 
e) Für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025  der WFM  wird die Wirt-
schaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher GmbH, An der Apostelkirche 4, 48143 
Münster, ausgewählt. 
2. Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der WFM wir d ermäch-
tigt, festzustellen, dass die für das Geschäftsjahr 2024 vorgesehene Kapitaleinlage der 
- Festbetragseinlage II in Höhe von 52.567,28 € 
nicht verbraucht worden und ein Übertrag in das Geschäftsjahr 2025 vorzunehmen ist. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine. 
 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
11.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Dr. Köhrmann 
Telefon: 492-2007 
Koehrmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0396/2025 
 
 
Begründung: 
Zu Beschlusspunkt 1: 
 
Gem. § 15.5 lit. c) und e) i.V.m. § 16.6 des Gesellschaftsvertrags der WFM ist die Gesellschafterver-
sammlung zuständig für die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die 
Verwendung des Ergebnisses sowie die Entlastung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Auf-
sichtsrates. Gem. § 18.1 sind etwaige Jahresverluste nach Möglichkeit durch Entnahmen aus Kapital- 
und Gewinnrücklagen abzudecken.  
 
Die WFM schließt das Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 3 T€ ab. Das im Ver-
gleich zum Vorjahr (202 3: -569 T€) bessere Ergebnis ist vor allem auf höhere Erträge aus dem 
Grundstücksgeschäft zurückzuführen. Die W FM verkaufte im Jahr 2024 sechs Grundstücke (2023: 
drei) mit einem Volumen von  4,7 ha (2023: 0,7 ha) und erzielte mit diesen Veräußerungen 4.079 T€ 
(2023: 793 T€). Die strukturpolitischen Ergebnisse der W FM lagen im Jahr 202 4 bei den Kriterien 
„Arbeitsplätze neu“ (894; 2023: 339), „Bestandsentwicklungen“ (46; 2023: 43) und „Erstberatung 
Gründung“ (159; 2023:156) über dem Niveau des Vorjahres . Anzahl und Fläche der vermittelten Im-
mobilien verändern sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich, bleiben aber weit hinter dem 10 -
Jahres-Durchschnitt zurück. Bei den Fördermitteln – sowohl bei der Anzahl der bewilligten Förderan-
träge (-249 ggü. Vorjahr) als au ch beim Fördervolumen (-619 T€ ggü. Vorjahr) hat die WFM im Jahr 
2024 aufgrund veränderter Rahmenbedingungen einen erheblichen Rückgang zu verzeichnen.  
 
Ausführliche Informationen zum Geschäftsjahr 2024 sind der Bilanz, der Gewinn - und Verlustrech-
nung, dem Anhang sowie dem Lagebericht der WFM zu entnehmen (vgl. Anlage 1). Die Wirtschafts-
prüfungsgesellschaft HLB Schumacher GmbH, Münster hat den Jahresabschluss geprüft und einen 
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.  
 
 
Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss 
 
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HLB Schumacher 
GmbH, Münster haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen 
diesen oder zusätzliche Hinweise hierzu erge ben. Unter Berücksichtigung des vorgelegten und mit 
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Prüfungsberichtes erscheint der Jahres-
abschluss als plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens -, Fi-
nanz- und Ertragslage der WFM zum Bilanzstichtag. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 2: 
 
Die jährliche Feststellung über den Verbrauch der Festbetragseinlagen ist erforderlich, um die beihil-
ferechtliche Zulässigkeit der städtischen Kapitaleinlagen sicherzustellen und eine Überkompensation 
zu vermeiden. Zu den Details wird auf die Darstellung der Geschäftsführung verwiesen (vgl. Anlage 
2).  
 
Die W FM ist unmittelbar an der Technologieförderung Münster GmbH (TFM) und mittelbar an der 
CeNTech GmbH beteiligt. In beiden Gesellschaften wurden die für das Geschäftsjahr 2024 jeweils 
vorgesehenen Festbetragseinlagen vollständig verbraucht. 
 
Zusammenfassend ist damit festzuhalten, dass sich aus den im Jahr 2024 im System bewirtschafte-
ten Einlagen keine Rückzahlungen aus Überkompensation ergeben. 
 
Der Aufsichtsrat der WFM hat in seiner Sitzung am 05.06.2025 die o. g. Beschlusspunkte gefasst.

- 3 - 
V/0396/2025 
In Vertretung 
 
Gez. 
 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin  
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht 2024 
Anlage 2: Darstellung der Geschäftsführung

Anlage A

984 Zeichen

Anlage A zur V/0396/2025 
Kurzüberblick 
 
Jahresabschluss 2024 der Wirtschaftsförderung Münster GmbH incl. der Ermächtigung der Ver-
tretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung und der Feststellung nicht ver-
brauchter Kapitaleinlagen im Geschäftsjahr 2024. 
 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Zustimmung der Gesellschafterin Stadt Münster zum Jahresabschluss und damit Ermächtigung 
für ein entsprechendes Votum der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversamm-
lung. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
HGB, GO NRW, Gesellschaftsvertrag WFM 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

Anlage 2 zu 0396

3183 Zeichen

Begründung 
Die Übernahme von Aufgaben der allgemeinen Wirtschaftsförderung ist im Sinne 
des europ äischen Beihilferechts eine Dienstleistung von allgemeinem 
wirtschaftlichem Interesse (kurz: DAWI). Die Wirtschaftsförderung Münster 
GmbH ( WFM) ist durch Betrauungsakt der Stadt Münster mit der Vornahme 
dieser Dienstleistungen förmlich betraut worden. Im Betrauungsakt waren zur 
Wahrung der Beihilferechtskonformität die seitens der Stadt Münster an die 
Gesellschaft zuzuführenden Kapitaleinlagen mit aufzunehmen. Nach Artikel 6 des 
Freistellungsbeschlusses der EU-Kommission vom 20.12.2011 ist zur Vermeidung 
einer Überkompensation sicherzustellen, dass der Ausgleich für die Erbringung 
einer „DAWI“, die in diesem Freistellungsbeschluss festgelegten Voraussetzungen 
erfüllt und insbesondere, dass die Unternehmen keinen höheren Ausgleich 
erhalten als in Artikel 5 vorgesehen.  
Im Betrauungsakt ist weiter festgehalten, dass die WFM entsprechende 
Nachweise vorzulegen hat und dass etwaige Überkompensationen an die Stadt 
Münster zurückzuza hlen sind. Zur  Feststellung, ob eine Überkompensation 
vorliegt, hat die Kommission bestimmt, dass, soweit eine Überkompensation den 
durchschnittlichen jährlichen Au sgleich nicht um mehr als 10 % übersteigt, 
dieser Betrag auf das nächste Geschäftsjahr übertragen we rden kann und 
sodann von dem für diesen Zeitraum zu zahlenden Ausgleich abzuziehen ist.  
 
Anlage 2 zu V/0396/2025

Für die Feststellung der Überkompensation ist jährlich ein Beschluss der 
Gesellschafterversammlung erforde rlich. Die Höhe der nicht verbrauchten 
Kapitaleinlage ergibt sich unter Anwendung der Vorgaben des 
Freistellungsbeschlusses der EU -Kommission aus den im Kapitaleinlagetopf 
gebuchten Einnahmen, abzüglich der Ausgaben, abzüglich einer 
Eigenkapitalverzinsung (hier: 3,71 %) auf die eingezah lte Kapitaleinlage je 
Festbetrag. Die Höhe der Eigenkapitalverzinsung wird von der EU -Kommission 
für jedes Jahr vorgegeben. 
Die Festbetragseinlagen I Nr. 1 (Allgemeine Betriebskosten) , I Nr. 2 (Personal)  
und III (Veranstaltungen)  wurden im Jahr 202 3 vollständig verbraucht. Die 
Festbetragseinlage II (Kommunikation)  wurde nicht vollständig verbraucht, 
wodurch sich eine Überkompensation in Höhe von 52.567,28 € ergibt. 
Alle Werte sind der nachfolgenden Tabelle (in €) zu entnehmen:   
 
  I Nr. 1 I Nr. 2 II III 
Kapitaleinlage 312.000,00 792.000,00 122.000,00 74.000,00 
abzgl. EK-Verzinsung 3,71 % -11.575,20 -29.383,20 -4.526,20 -2.745,40 
Übertrag Überkompensation 
aus 2023 
   1.001,29 
Kapitaleinlage gesamt 300.424,80 762.616,80 117.473,80 72.255,89 
Jahresergebnis 2024 -493.086,21 -1.290.740,02 -69.432,72 -91.751,66 
Überkompensation 2024   52.567,28  
10%-Grenze (130 T€)   130.000,00  
Rückzahlungsbetrag     
Übertrag ins Folgejahr   52.567,28  
Bezogen auf die Summe aller erhaltenen Kapitaleinlagen im Jahr 202 4 
(1.300.000 €) übersteigt die Überkompensation den durchschnittlichen jährlichen 
Ausgleich nicht um mehr als 10 % ( 52.567,28 € entspricht 4,04 %). Der Betrag 
der Festbetragseinlage II ist daher in das Geschäftsjahr 202 5 zu übertragen.  
 
 
 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
gez. Enno Fuchs

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • An der Apostelkirche 4

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Details

Aktenzeichen
V/0396/2025
Typ
Vorlagen
Datum
28.05.2025
Erstellt
26.05.2025 14:01