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AN/1234/2026

Neuordnung der Fraktionsräume im Stadtbezirk Chorweiler

Antrag nach § 3 BV6 (CDU) 30.07.2026

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.08.2026, TOP 4.8

Antrag nach § 3 (CDU BV6)

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Antrag nach § 3 (CDU BV6)

6407 Zeichen

Fraktion                         n 
Bezirksvertretung Chorweiler               
      
 
Gleichlautend 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Daniel Kastenholz 
 Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 28.07.2026  
AN/1234/2026 
Antrag gem. § 3 [i.V.m. § 44] der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Hauptausschuss 10.08.2026 
 
Neuordnung der Fraktionsräume im Stadtbezirk Chorweiler 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
zwischen der Verwaltung und der  CDU-Fraktion in der BV Chorweiler besteht eine 
Auslegungsstreitigkeit hinsichtlich der Reichweite und des Inhalts eines Ratsbeschlusses 
(AN/1257/2020). Wir bitten den Hauptausschuss sich mit dem Vorgang zu befassen und 
hierüber Beschluss zu fassen.  
 
Folgenden Antrag der CDU -Fraktion in der BV Chorweiler bitten wir auf die TO der 
nächsten Sitzung des Hauptausschusses am 10.08.2026 zu setzen.  
 
Der Hauptausschuss möge beschließen:  
Beschluss  
Der Ratsbeschluss vom 05.11.2020 AN/1257/2020 über die “Neustruktu rierung der 
Fraktionszuwendungen“ ist nicht dergestalt auszulegen, dass die dort genannte 
Ausstattung von einem Raum für Fraktionen der Bezirksvertretungen zugleich als 
Höchstgrenze zu verstehen ist.  
Begründung 
Mit Mail 05.03.2026 teilt der hiesige Bürgeramtsleiter (BüAL) der SPD -Fraktion, der 
CDU-Fraktion und der Fraktion Bündniss 90/Die Grünen mit, dass ein Schreiben einer in 
der BV Chorweiler befindlichen “ Beschwerdeführenden Fraktion “ [hier: AFD -Fraktion] bei 
der Verwaltung eingegangen sei: “es läge die schriftliche Feststellung einer 
Ungleichbehandlung der Fraktionen hinsichtlich der Raumverteilung…“ vor…“Die 
Beschwerde beschäftige sich zunächst mit der Feststellung, dass einer Fraktion zwei 
Räumlichkeiten zur Verfügung stünden, das sei grundsätz lich nicht vorgesehen.“  
Laut BüAL sei “ Nach Prüfung des Sachverhaltes… der Beschwerde Rechnung zu 
tragen.“

- 2 - 
Zur Begründung verweist der BüAL insbesondere auf den Ratsbeschluss vom 
05.11.2020 AN/1257/2020 über die Zuwendungen an die Fraktionen und Gruppen im  
Rat und in den Bezirksvertretungen.: “Jeder Fraktion in den Bezirksvertretungen wird ein 
Raum mit Schreibtischarbeitsplatz (PC mit Internet -/Intranet Zugang, Telefon und 
Drucker) sowie eine entsprechende Anzahl an Stühlen zur alleinigen Nutzung zur 
Verfügung gestellt.“ 
Nach Auffassung des BüAL stelle diese Regelung nicht nur eine Mindest-, sondern 
zugleich eine Höchstausstattung dar. Daraus leite er einen Anspruch für Fraktionen in 
der BV auf genau einen Raum her.  
Er führt aus: Demzufolge “...stelle sich ein erforderliches Umzugs -Szenario dar “… es 
werde “ – beschlusskonform - zukünftig keiner der Fraktionen im Stadtbezirk Chorweiler 
mehr zwei Räume zur Eigennutzung zur Verfügung stehen.“  
 
Es folgt eine Umzugsaufforderung an die SPD-Fraktion, die CDU -Fraktion und die 
Fraktion Bündnis90/Die Grünen ; die CDU-Fraktion solle den kleineren (zweiten Raum) 
aufgeben, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in diesen Raum und die SPD -Fraktion in 
den Raum der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen umziehen. Der Umzug sei bis zum 
20.07.2026 sicherzustellen. 
 
Mit Mail 11.03.2026 stellt sich die SPD-Fraktion und die CDU -Fraktion gegen die 
Auffassung der beschwerdeführenden Fraktion sowie gegen die (Rechts)Auffassung des 
BüAL u.a. mit der Begründung: “… eine ausdrückliche Begrenzung auf genau einen 
Raum lässt sich dem Wortlaut des [Rats]Beschlusses hingegen nicht entnehmen.“… Vor 
diesem Hintergrund möge die Verwaltung von Umzugsschritten absehen.  
 
Mit Mail 26.03.2026 stellt der BüAL fest, dass es nach erneuter Prüfung der 
Angelegenheit keine Veränderung der Verwaltungsanordnung geben könne. Die zügige 
Umsetzung der Umzüge der drei Fraktionen sei deshalb bis spätestens 20.07.2026 
sicherzustellen.  
 
Mit Mail 09.06.2026 an den BüAlLam wendet sich die SPD-Fraktion, die CDU -Fraktion 
und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  gemeinsam (erneut) gegen die Auffassung 
der beschwerdeführenden Fraktion sowie gegen die (rechtliche) Einschätzung des BüAL. 
Die Fraktionen führen u.a. aus “…das für eine Änderung der bestehenden 
Fraktionsraumbesetzung weder eine rechtliche Verpflichtung noch eine sachliche 
Notwendigkeit besteht…die unterzeichnenden Fraktionen [sehen] daher keine Grundlage 
für Änderungen der Raumverteilung“. 
 
Mit Mail 24.06.2026 führt der BüAL aus, dass es nunmehr eine weitere (abschließende) 
Prüfung gegeben habe. Als Folg e werde die Umzugsanordnung an die SPD -Fraktion 
und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgehoben . Beide Fraktionen könnten bis 
auf Weiteres in ihren Büroräumen verbleiben. Zur Raumsituation der SPD -Fraktion wird 
u.a. ausgeführt: Es handele sich zwar ebenf alls …“um zwei Räume, jedoch um eine 
Konstellation mit einem Durchgangsraum.“ Für die CDU-Fraktion bleibe die Anordnung 
auf Aufgabe des zweiten Büroraumes bestehen.  
Als Begründung wird u.a. angeführt, dass es sich bei dem Ratsbeschluss AN/1257/2020 
mit der Formulierung …“ ein Raum“... “...- wie bereits mitgeteilt - nicht um eine 
Mindestausstattung, sondern um eine explizite Regelung, die Minimum und Maximum 
zugleich darstellt... [handelt]. Für eine Bereitstellung von Sachzuwendungen (zu denen 
auch die Räume gehören), die über das vom Rat festgelegte Maß hinausgehen, fehlt es 
an einer Rechtsgrundlage.“ Mit Mail 29.06.2026 wird die CDU -Fraktion aufgefordert den 
Auszug aus dem zweiten Raum bis spätestens 01.09.2026 vorzunehmen.

- 3 - 
 
Die CDU-Fraktion in der BV  Chorweiler sieht nunmehr die Gefahr, dass durch eine 
einseitige und aus unserer Sicht zweckwidrigen Interpretation eines Ratsbeschlusses, 
die Funktionsfähigkeit einer Fraktion (bzw. Fraktionen) gefährdet wird. Dies wirft über die 
reine Auslegungsfrage hinaus, a uch Gesichtspunkte der fairen und gleichmäßigen 
Behandlung der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie des vertrauensvollen 
Zusammenwirkens zwischen Rat, Bezirksvertretungen und Verwaltung auf.  
 
Fraktion Personen Aktuelle 
Raumgröße 
m²/Person Künftige 
Raumgröße 
Künftige 
m²/Person 
SPD-Fraktion 5 37,9m² 7,58 m² 37,9m² 7,58 m² 
CDU-Fraktion 5 46,5 m² 9,3 m² 26,8 m² 5,36 m² 
Fraktion 
Bündnis 90/Die 
Grünen 
2 26,8m² 
 
13,4 m² 26,8m²  
13,4 m² 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Für die CDU-Fraktion 
Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg 
Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

10.08.2026 Hauptausschuss
TOP 4.8 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1234/2026
Typ
Antrag nach § 3 BV6 (CDU)
Datum
30.07.2026
Erstellt
28.07.2026 09:17