1412/2026
Eingliederungshilfen in Köln
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Anlage_Beantwortung einer Anfrage (Rat/Hauptausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 10.08.2026 2077/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 08.10.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Dworeck-Danielowski aus der Ratssitzung vom 02.07.2026 zu der Vorlage 1412/2026 Die AFD-Fraktion, RM Dworeck-Danielowski, bittet laut Wortprotokoll der Ratssitzung vom 02.07.2026 um die Beantwortung der folgenden mündlichen Frage: Wie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge, die 2024 gestellt wurden? Mit durchschnittlicher Bearbeitungszeit sei die Zeitspanne von Antragsein- gang bis Bescheiderstellung gemeint. Dies solle nach Stadtbezirken aufgeschlüsselt werden. Die Verwaltung antwortet wie folgt: Alle nach Vorgabe der Bundesstatistik erforderlichen Daten werden erfasst. Die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von Anträgen auf Eingliederungshilfe wer- den nicht erfasst, eine datenbasierte Auskunft ist von daher nicht möglich. Die Bearbeitungszeit eines Antrags auf Eingliederungshilfe hängt individuell von den im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes gemäß § 20 SGB X und dem, nach ver- waltungsrechtlichen Vorgaben des § 35a SGB VIII Absatz 1 Satz 1 Nr. 1, erforderli- chen Umfang der Unterlagen ab. Dazu gehören unter anderem eine fachärztliche und eine schulfachliche Stellungnahme. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, kann das Amt für Kinder, Jugend und Familie die sachliche Zuständigkeit feststellen. Auf die Bearbeitungszeit der erforderlichen Stellungnahmen hat der Träger der öffent- lichen Jugendhilfe keinen Einfluss. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, nimmt die Fachkraft der Eingliederungshilfe eine abschließende Teilhabeprüfung vor. Dazu befragt sie die Eltern und ihr Kind aus- führlich zu dem Leistungsbegehren. Erst nach Auswertung aller vorliegenden Unterla- gen und Anhörung der Eltern sowie des betroffenen Kindes/ Jugendlichen wird über die Notwendigkeit einer Leistung entschieden und darüber, ob das Amt für Kinder, Ju- gend und Familie vorrangig für diese Leistung zuständig ist. Liegen alle Unterlagen vor und das Teilhabegespräch wurde geführt, erfolgt die Be- scheid Erteilung durch den Jugendhilfeträger innerhalb der nächsten vier Wochen. Im Anschluss erfolgt die Suche nach einem geeigneten Träger, der die Leistung für das Jugendamt erbringt. 2 gez. Burmester
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 12.05.2026 1412/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 12.05.2026 Eingliederungshilfen in Köln Anfrage der AfD-Fraktion zur Sitzung des Rates am 12.05.2026 Die AfD-Fraktion stellt für die Ratssitzung am 12.05.2026 die folgende Anfrage: Bereits im Oktober 2013 hat der nordrhein-westfälische Landtag das Erste Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Seitdem haben El- tern und Kinder das Recht bei festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf zwi- schen einer Regel- und einer Förderschule zu wählen. Ziel sollte es sein, das gemein- same Lernen aller Kinder im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten voranzubrin- gen. „Die Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung setzt einen tiefgreifenden Wandel des deutschen Bildungssystems voraus“ heißt es auf der entsprechenden Internet- seite des Dezernats für Bildung, Jugend und Sport. Für viele Kinder mit Förderbedar- fen ist das gemeinsame Lernen an inklusiven Regelschulen nur erfolgreich möglich, wenn dem Kind eine Schulbegleitung zur Seite steht. Wenn man mit betroffenen Familien spricht, dauern die Antragsverfahren in der Stadt Köln oft sehr viel länger als ein Jahr. Auch die Auto-Respons-Mail des Amtes für Wie- dereingliederung verweist auf Personalmangel und zu hohes Bearbeitungsaufkom- men, weshalb Eltern von Nachfragen zum Bearbeitungsstand absehen sollten. Dieser Missstand hat zur Folge, dass den Kindern mit besonderem Förderbedarf wertvolle Jahre in der Bildungsbiografie ohne Unterstützung verloren gehen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen: 1. Wie viele Stellen in welchem Umfang sind im Amt für Kinder, Jugend und Fami- lie im Bereich der Eingliederungshilfe in der Stadt Köln nicht besetzt? 2. Wie viele Anträge auf Jugendhilfe nach dem SGB VIII (konkret Schulbeglei- tung) wurden in den Jahren 2021-2025 gestellt? (bitte nach Jahr und Stadtbezirk auf- schlüsseln) 3. Wie viele dieser Anträge wurden in den Jahren 2021 – 2025 abschließend be- arbeitet? (bitte nach Jahr und Stadtbezirk aufschlüsseln) 4. Wie viele dieser Anträge wurden in den Jahren 2021 -2025 positiv beschieden? (bitte nach Jahr und Stadtbezirk aufschlüsseln) 5. Wie viele Anträge auf Schulbegleitung sind Stand 01.04.2026 noch nicht ab- schließend bearbeitet? Die Verwaltung antwortet wie folgt: 2 1. Wie viele Stellen in welchem Umfang sind im Amt für Kinder, Jugend und Familie im Bereich der Eingliederungshilfe in der Stadt Köln nicht be- setzt? Die Eingliederungshilfe in der Jugendhilfe ist kein eigenständiger Dienst, son- dern Teil des Allgemeinen Dienstes, (ASD). Die Aufgabe wird von Mitarbei- ter*innen in einer Schwerpunktlegung bearbeitet, für die 85,15 Stellen zur Ver- fügung stehen, davon sind momentan 2 Stellen vakant. 2.bis 5. Wie viele Anträge auf Jugendhilfe nach dem SGB VIII (konkret Schulbe- gleitung) wurden in den Jahren 2021-2025 gestellt? (bitte nach Jahr und Stadtbezirk aufschlüsseln) Wie viele dieser Anträge wurden in den Jahren 2021 – 2025 abschließend bearbeitet? (bitte nach Jahr und Stadtbezirk aufschlüsseln) Wie viele dieser Anträge wurden in den Jahren 2021-2025 positiv beschie- den? (bitte nach Jahr und Stadtbezirk aufschlüsseln) Wie viele Anträge auf Schulbegleitung sind Stand 01.04.2026 noch nicht abschließend bearbeitet? Die personellen Ressourcen des ASD, auch in der Schwerpunktlegung Einglie- derungshilfe, sind primär auf die zeitnahe Bescheidung von Anträgen und die Sicherstellung der Teilhabeleistungen nach dem SGB VIII konzentriert. Die Be- arbeitung der Kernleistungen hat rechtlich Vorrang. Die statistischen Erfassun- gen durch den ASD konzentrieren sich auf insgesamt vier verschiedene Fach- statistiken (u.a. der Teilhabeverfahrensbericht - THVB). Es kann nur die Fallzahlentwicklung genehmigter Eingliederungshilfen verläss- lich dargestellt werden. Diese Zahlen stellen sich wie folgt dar: Datentabelle mit den Gesamtergebnissen (Summe aller Fälle) pro Berichtsjahr Weitere Daten werden nicht erhoben. Gez. Burmester
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1412/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 10.08.2026
- Erstellt
- 11.05.2026 10:54