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BV6/154/2025

Ausweisung des Nördlichen Teils des Kartäuserparks als Fläche für den Flughafen - Vorlage BV6/045/2025

Bezirksvertretung Informationsvorlage 27.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6, Sitzung am 12.11.2025, TOP 48

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

2490 Zeichen

BV6/154/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Ausweisung des Nördlichen Teils des Kartäuserparks als Fläche für den Flughafen - 
Vorlage BV6/045/2025 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 6 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 6 12.11.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Die in der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 21.05.2025 von der Fraktion BÜ90/Die 
Grünen gestellte Zusatzfrage wird vom Dezernat für Planen, Bauen, Wohnen und 
Grundstückswesen (Dezernat 03) wie folgt beantwortet: 
 
Frage:  
Welche Verfahren wären notwendig, um die Vorgaben des Regionalplans zu ändern? 
 
Antwort:  
Die Änderung des Regionalplans erfolgt im Regelfall für besondere Vorhaben und 
wird gemäß § 19 Landesplanungsgesetz (LPlG) auf Anregung eines Vorhabenträgers 
oder einer Kommune durchgeführt. Diese müssen die erforderlichen Unterlagen zum 
Erfordernis/zur Begründung der Planänderung der Bezirksregierung als 
Regionalplanungsbehörde vorlegen. Der Regionalrat entscheidet, ob ein 
Änderungsverfahren durchgeführt wird. Wird ein Änderungsverfahren beschlossen, 
erfolgt dies nach den Regeln des Landesplanungsgesetzes mit Aufstellungsbeschluss, 
Beteiligung der öffentlichen Stellen, Erörterung und Entscheidung des Regionalrats. 
 
Im Fall der Darstellung des Nördlichen Teils des Kartäuserparks geht die Verwaltung 
davon aus, dass ein Antrag zur Regionalplanänderung wenig erfolgversprechend ist. 
Der Regionalplan legt eine grundlegende Raumstruktur fest, weist aber keine 
Nutzungen parzellenscharf aus. Die Größe des darzustellenden Parks liegt mit knapp 
5 ha deutlich unter der üblichen Darstellungsgrenze des Regionalplans von 10 ha. 
Auch im übrigen Stadtgebiet sind die kleineren Parks, wie Zoopark, Ostpark oder 
Florapark nicht als Grünfläche, sondern als Siedlungsfläche im Regionalplan 
dargestellt, ohne dass sie deshalb als Bauland anzusehen sind. Die aktuelle 
Darstellung als Vorranggebiet Flughafen bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine 
Flughafennutzung auch tatsächlich stattfinden muss, und wie bereits in der Antwort 
zur Anfrage erläutert, sind keine Planungen bekannt, die den Bestand des Parks 
gefährden. Gleichzeitig widerspricht die Nutzung als Park/Grünfläche nicht der 
Darstellung als Vorranggebiet Flughafen.

Seite 2 
In der Gesamtbetrachtung kann festgehalten werden, dass es aktuell keine 
hinreichende Begründung für ein formelles Regionalplan-Änderungsverfahren gibt.

Beratungsverlauf (1)

12.11.2025 Bezirksvertretung 6
TOP 48 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV6/154/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
27.08.2025
Erstellt
27.08.2025 10:04