BV6/154/2025
Ausweisung des Nördlichen Teils des Kartäuserparks als Fläche für den Flughafen - Vorlage BV6/045/2025
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Informationsvorlage BV
2490 Zeichen
BV6/154/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Ausweisung des Nördlichen Teils des Kartäuserparks als Fläche für den Flughafen - Vorlage BV6/045/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 6 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 6 12.11.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die in der Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 21.05.2025 von der Fraktion BÜ90/Die Grünen gestellte Zusatzfrage wird vom Dezernat für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen (Dezernat 03) wie folgt beantwortet: Frage: Welche Verfahren wären notwendig, um die Vorgaben des Regionalplans zu ändern? Antwort: Die Änderung des Regionalplans erfolgt im Regelfall für besondere Vorhaben und wird gemäß § 19 Landesplanungsgesetz (LPlG) auf Anregung eines Vorhabenträgers oder einer Kommune durchgeführt. Diese müssen die erforderlichen Unterlagen zum Erfordernis/zur Begründung der Planänderung der Bezirksregierung als Regionalplanungsbehörde vorlegen. Der Regionalrat entscheidet, ob ein Änderungsverfahren durchgeführt wird. Wird ein Änderungsverfahren beschlossen, erfolgt dies nach den Regeln des Landesplanungsgesetzes mit Aufstellungsbeschluss, Beteiligung der öffentlichen Stellen, Erörterung und Entscheidung des Regionalrats. Im Fall der Darstellung des Nördlichen Teils des Kartäuserparks geht die Verwaltung davon aus, dass ein Antrag zur Regionalplanänderung wenig erfolgversprechend ist. Der Regionalplan legt eine grundlegende Raumstruktur fest, weist aber keine Nutzungen parzellenscharf aus. Die Größe des darzustellenden Parks liegt mit knapp 5 ha deutlich unter der üblichen Darstellungsgrenze des Regionalplans von 10 ha. Auch im übrigen Stadtgebiet sind die kleineren Parks, wie Zoopark, Ostpark oder Florapark nicht als Grünfläche, sondern als Siedlungsfläche im Regionalplan dargestellt, ohne dass sie deshalb als Bauland anzusehen sind. Die aktuelle Darstellung als Vorranggebiet Flughafen bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Flughafennutzung auch tatsächlich stattfinden muss, und wie bereits in der Antwort zur Anfrage erläutert, sind keine Planungen bekannt, die den Bestand des Parks gefährden. Gleichzeitig widerspricht die Nutzung als Park/Grünfläche nicht der Darstellung als Vorranggebiet Flughafen. Seite 2 In der Gesamtbetrachtung kann festgehalten werden, dass es aktuell keine hinreichende Begründung für ein formelles Regionalplan-Änderungsverfahren gibt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV6/154/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 27.08.2025
- Erstellt
- 27.08.2025 10:04