Mandari Insight

1638/2021

Fortschreibung der Prioritätenliste zur Modernisierung und Sanierung von Kölner Sportfreianlagen für die Jahre 2021-2025

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 01.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 17.06.2021, TOP 9.1.23

Anlage 1 - Prioritätenliste Kunststoffrasen 2021-2025 (Rangfolge)

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Ansehen

Anlage 2 - Auswertung der zu sanierenden Tennenplätze

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Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 - Liste über Bestand, Bau und Planung von Kunststoffrasenplätzen im Stadtgebiet Köln

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Anlage 3 - Bewertungsmatrix zu sanierende Tennenplätze

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Ansehen

Anlage 5 - Plan über Bestand, Bau und Planung von Kunststoffrasenplätzen im Stadtgebiet Köln

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Ansehen

Anlage 1 - Prioritätenliste Kunststoffrasen 2021-2025 (Rangfolge)

1348 Zeichen

Anlage 1
Kunststoffrasenprioritätenliste 2021-2025  Sportamt 
Rangfolge der zu sanierenden Tennenplätze gemäß der Bewertungsmatrix
Nr. Sportanlage Bezirk Punkte Bauherr
1 Kopernikusstraße 9 - Mülheim 80 Stadt
2 Reitweg, Platz 1+2 1 - Innenstadt 74 Stadt
3 Thuleweg, Platz 1+2 9 - Mülheim 70 Stadt
4 Rixdorfer Straße 9 - Mülheim 69 Stadt
5 Rochusstraße, Platz 1 4 - Ehrenfeld 69 Stadt
6 Bieselwald 7 - Porz 67 Stadt
7 Merheimer Straße 5 - Nippes 66 Stadt
8 Am Damm 2 - Rodenkirchen 65 Stadt
9 Im Weidenbruch 9 - Mülheim 65 Stadt
10 Konrad-Adenauer-Straße 2 - Rodenkirchen 64 Stadt
11 Altenhofer Weg 6 - Chorweiler 63 Stadt
12 Boltensternstraße 5 - Nippes 63 Stadt
13 Servatiusstraße 8 - Kalk 59 Stadt
14 Rather Straße 7 - Porz 56 Verein
15 Takufeld 4 - Ehrenfeld 55 Stadt
16 Sportzentrum Weiden, Platz 1+2 3 - Lindenthal 53 Stadt
17 Remigiusstraße 2 - Rodenkirchen 53 Stadt
18 Im Lohnskotten 9 - Mülheim 52 Stadt
19 Fort Deckstein, Platz 2 3 - Lindenthal 50 Stadt
20 Apenrader Straße, Platz 2 4 - Ehrenfeld 50 Stadt
21 Lustheider Straße, Platz 2 8 - Kalk 49 Stadt
22 Piccoloministraße 9 - Mülheim 53 Stadt
23 Erbacher Weg 6 - Chorweiler 50 Stadt
24 Biesterfeldstraße 4 - Ehrenfeld 47 Stadt
25 Blücherpark 5 - Nippes 46 Stadt
26 Johanniterstraße 3 - Lindenthal 43 Stadt
Plätze zurückgestellt, da aktuell keine Vereinsnutzung Fußball
Stand: 25.02.2021

Anlage 2 - Auswertung der zu sanierenden Tennenplätze

3042 Zeichen

Anlage 2
Kunststoffrasenprioritätenliste 2021-2025  Sportamt 
Auswertung der zu sanierenden Tennenplätze  Stand: 25.02.2021
gem. der Bewertungsmatrix
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
Sportanlage
Sanierungsbedarf
Anzahl der
Mannschaften1
Mehrfachnutzung 
Vereine/ Schulen
vorhandene
Kunstrasenplätze
im Bezirk
Bauordnungs-
rechtliche
Kriterien
Sozialraumgebiete
Bevölkerungs-
entwicklung
Freizeit- und
Erholungs-
flächenanteil
Bonuspunkte
KO-Kriterium²
Gesamt-
punkte Rang
Bezirk 1
Reitweg, Platz 1+2 25 2 10 10 14 4 2 2 5 74 2
Bezirk 2
Konrad-Adenauer-Straße 25 10 8 6 7 0 8 0 64 10
Remigiusstraße 20 10 2 6 7 0 2 6 53 16
Am Damm 25 10 6 6 10 0 0 8 65 8
Bezirk 3
Sportzentrum Weiden, Platz 1+2 20 2 4 2 12 0 2 6 5 53 16
Fort Deckstein, Platz 2 25 10 4 2 7 0 2 0 50 20
Johanniterstraße 25 0 2 2 2 0 4 8 43 26
Bezirk 4
Apenrader Straße, Platz 2 15 8 6 4 9 4 0 4 50 20
T a k u f e l d  3 0 4 24 7 4 04 55 15
Biesterfeldstraße 25 0 2 4 12 4 0 0 47 24
Rochusstraße, Platz 1 25 2 8 4 14 8 8 0 69 4
Bezirk 5
Merheimer Straße 25 10 10 4 9 4 4 0 66 7
Boltensternstraße 25 4 8 4 14 0 2 6 63 11
Blücherpark 25 0 2 4 7 4 2 2 46 25
Bezirk 6
Altenhofer Weg 30 4 8 4 9 0 4 4 63 11
Erbacher Weg 20 0 8 4 12 0 2 4 50 20
Bezirk 7
Bieselwald 25 10 10 2 12 0 2 6 67 6
Rather Straße 20 2 2 2 12 8 4 6 56 14
Bezirk 8 - Kalk
Servatiusstraße 20 4 4 2 17 4 8 0 59 13
Lustheider Straße, Platz 2 25 6 6 2 2 4 0 4 49 23
Bezirk 9 - Mülheim
Rixdorfer Straße 30 6 6 6 7 8 2 4 69 4
Piccoloministraße 25 0 4 6 12 4 0 2 53 16
Kopernikusstraße 30 4 10 6 14 8 4 4 80 1
Thuleweg, Platz 1+2 25 2 10 6 12 0 4 6 5 70 3
Im Weidenbruch 30 6 2 6 7 4 4 6 65 8
Im Lohnskotten 20 4 4 6 10 0 2 6 52 19
1: Quelle: Fußball.de
2: Überprüfung erst in Planungsphase möglich

Anlage 2
Umwandlung erfolgt über andere Maßnahmen:
Stadion Süd, Tennenplatz: Umplanung der gesamten Sportanlage im Großprojekt Parkstadt Süd
Fritz-Hecker-Straße: Umwandlung als Teil des Projektes Sportpark Süd zur Entlastung des hohen Nutzungsbedarfs
Frongasse: Für den Sportrasenplatz im Langeler Auwald soll ein Kunststoffrasenplatz als Ersatz geschaffen werden
Herler Ring, Platz 1: Projekt der Sportentwicklungsplanung
aktuell andere Nutzung:
Schul-SpA Wilhelm-Schreiber-Straße: Flüchtlingsheim
Bülowstraße: Schulersatzbau
Luzerner Weg: Flüchtlingsheim
rechtskräftige B-Pläne:
Erweiterung Mielenforster Kirchweg
Lindweiler Weg
Erweiterung Sportzentrum Weiden
kein Umbau in Kunststoffrasenplatz möglich oder andere Nutzung vogesehen:
Pastoratsstraße: Umzug in Kapellenstraße, Sportanlage wird in Wohngebiet umgewandelt
Lindweiler Weg / Militärringstr.: Nutzung als Dirtbike-Strecke geplant
Scheibenstraße, Platz 2: Bodenverhältnisse ungünstig für Kunsts toffrasen, Umplanung im Zuge Gesamtmaßnahme SEP
Gröppersgasse (in Prioliste 2017-2020 beschlossen): alternative  Fläche für Umsetzung muss noch gefunden werden
Thurner Kamp, Platz 2: keine weitere Nutzung als Fußballfläche, Alternativnutzung in Planung
Oberer Bruchweg: Renaturierung nach Fertigstellung des Kunstras ens und Umzug des Vereins zur SpA Pohlstadtsweg

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

22996 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 1638/2021 
Freigabedatum 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mitglied des 
Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 
GO NRW. 
Betreff 
Fortschreibung der Prioritätenliste zur Modernisierung und Sanierung von Kölner 
Sportfreianlagen für die Jahre 2021-2025 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 17.06.2021 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Da die Sitzung der BV5 am 29.04.2021 coronabedingt ausfallen muss und die nächste Sitzung 
am 17.06.2021 zeitgleich mit dem Sportausschuss stattfinden würde, wird die Vorlage der BV5 
als Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt. 
 
Die Dringlichkeit für den Beschluss ist gegeben, da das Ergebnis dieser Abstimmung Grund-
lage für die Fortführung des Kunststoffrasenprogramms ist und alle weiteren Planungsschritte 
davon abhängen. Die Nichtberücksichtigung der Vorlage würde, aufgrund der erforderlichen 
Gremienfolge, zu einer erheblichen Verzögerung führen. Ein abschließender Beschluss im 
Sportausschuss wäre erst nach der Sommerpause in der Sitzung am 09.09.2021 möglich. 
 
 
Beschluss: 
Der Sportausschuss beschließt die in der vorgelegten Prioritätenliste (Anlage 1) für die Jahre 2021 
bis 2025 aufgeführten Sportanlagen der Rangfolge nach zu modernisieren und die Großspielfelder in 
Kunststoffrasenplätze umzuwandeln. 
 
Damit wird der Ratsbeschluss vom 04.04.2019 (Beschlussvorlage 0149/2019) umgesetzt, die Kunst-
stoffrasenprioritätenliste gemäß dem Gutachten zur Sportentwicklungsplanung weiterzuentwickeln 
und das bestehende Kunststoffrasenprogramm im Rahmen des geltenden Haushaltsplans fortzu-
schreiben. 
 
Zur Realisierung der Projekte sind im Haushaltsplan 2020/2021 investive Auszahlungsermächtigun-
gen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 4.392.200 € im Teilfinanzplan 0801-
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
Finanzstelle 5201-0801-0-1060 - Investitionsprogramm Sportstätten veranschlagt. 
 
Jedes Projekt der Prioritätenliste wird als Einzelvorlage dem Sportausschuss zur Vorberatung und der 
zuständigen Bezirksvertretung zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   4.392.900€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   292.860 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Sportverwaltung hat im Rahmen der Sportentwicklungsplanung ein Expertenteam um Prof. Dr. 
Robin Kähler beauftragt, ein Konzept zur Weiterentwicklung der Kunststoffrasenprioritätenliste zu 
erstellen. In diesem Konzept wurden Parameter für eine langfristige Fortsetzung des seit 2013 lau-
fenden Kunststoffrasenprogramms erarbeitet. 
 
Die in der vorangegangenen Kunstrasenprioritätenliste 2018-2020 nicht berücksichtigten Sportanla-
gen wurden im Zuge der Sportentwicklungsplanung neu beurteilt, so dass es zu einer grundsätzlichen 
Neubetrachtung und veränderten Rangfolge kommen kann (vgl. Beschluss 2720/2017 Kunstrasenpri-
oritätenliste 2018-2020). 
 
Als zentraler Baustein der vom Rat der Stadt Köln im Jahre 2019 angenommenen Sportentwick-
lungsplanung sieht dieses Konzept vor, die noch vorhandenen Tennenplätze im Kölner Stadtgebiet 
nach einer vorgegebenen Bewertungsmatrix (vgl. Sportentwicklungsplanung, 2019, S. 139) zu bewer-
ten und danach das Kunststoffrasenprogramm fortzuführen: „Auf der Basis einer angepassten Bewer-
tungsmatrix wird den politischen Gremien eine neue Prioritätenliste zur Umwandlung von Tennen- in 
Kunstrasenplätze für den Zeitraum von 2021 bis 2025 zur Entscheidung vorgelegt“ (vgl. Gutachten 
zur Sportentwicklungsplanung, S. 149, 2019).

3 
 
 
Die vorliegende Prioritätenliste umfasst die Jahre 2021-2025. Großspielfelder, für die in diesem Zeit-
raum kein Planungsbeschluss eingeholt wird, werden im Zuge der Aufstellung einer neuen Prioritä-
tenliste erneut bewertet. 
 
Kleinspielfelder werden in der Prioritätenliste nicht betrachtet. Sofern sich diesbezüglich Umwandlun-
gen von Tenne in Kunststoffrasen anbieten – etwa durch die Ergebnisse der Begehungen im Rahmen 
des Sportanlagenkatasters -, werden diese abhängig von den personellen und wirtschaftlichen Res-
sourcen der Sportverwaltung separat bearbeitet. 
 
Zahlreiche Tennenplätze wurden in den vergangenen Jahren auf Basis von zwei vorangegangen Pri-
oritätenlisten in Kunststoffrasenplätze umgebaut. Dadurch wurden für die Vereine eine deutlich bes-
sere Auslastung der vorhandenen Plätze und eine ganzjährige Nutzung ermöglicht. „Zum Vergleich: 
Die durchschnittliche Jahresnutzbarkeit von Naturrasenplätzen liegt bei 400 bis 500 Jahresstunden, 
die von Tennenplätzen bei etwa 1.200 bis 1.500 Jahresstunden während die von Kunstrasenplätzen 
bei über 2.000 Jahresspielstunden liegt. Damit sind Kunstrasenplätze auch für Schulen gut nutzbar 
[,…]“ (Gutachten zur Sportentwicklungsplanung, 2019, S. 137). 
 
Bewertungsmatrix (Anlage 3) 
In der Bewertungsmatrix werden die technischen und nutzungsrelevanten Kriterien mit 70 % gewer-
tet. In dieser Prioritätenliste wurden soziale Kriterien wie Sozialräume (Brennpunkte) und die Bevölke-
rungsentwicklung erstmalig bewertet. Diese werden mit bis zu 30 % gewichtet (vgl. Gutachten zur 
Sportentwicklungsplanung, S. 138). Die Bewertungsmatrix setzt sich aus folgenden Kriterien zusam-
men: 
 
 Sanierungsbedarf 
 Anzahl der Mannschaften 
 Mehrfachnutzung durch Vereine, Schulen, etc. 
 Bereits vorhandene Kunststoffrasenplätze in den Bezirken 
 Bauordnungsrechtliche Kriterien 
 Sozialraumgebiete 
 Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil 
 Freizeit- und Erholungsflächenanteil im Stadtteil 
 Bonuspunkte 
 K.O.-Kriterien 
 
Zur Bewertung der Mannschaftszahlen wird bei Vereinen, die schon über einen Kunststoffrasenplatz 
als Hauptnutzer verfügen, die Hälfte der gemeldeten Mannschaften zugrunde gelegt. Für einen dritten 
möglichen Kunststoffrasenplatz wird ein Drittel der gemeldeten Mannschaften zugrunde gelegt. 
 
Auf den Bezirkssportanlagen Reitweg, Thuleweg und Sportzentrum Weiden ist die Modernisierung 
der gesamten Sportanlage beabsichtigt. Da diese Sportanlagen nicht an Vereine vermietet werden, 
können auf den Flächen Nutzungszeiten für andere Nutzer, die noch nicht über einen Kunststoffra-
senplatz verfügen, bereitgestellt werden. Zudem entstehen Reserveflächen für Vereine, die wegen 
Umbaumaßnahmen ihre Anlage temporär nicht nutzen können. 
 
Ein Sonderfall stellt die Sportanlage Bieselwald dar. Der Tennenplatz weist eine Kieselrot-Belastung 
auf, für deren Sanierung bereits finanzielle Rückstellungen bei der Stadt Köln gebildet wurden. Mit 
dem Umbau kann erst nach der erfolgten Sanierung begonnen werden. Die Sportanlage Bieselwald 
ist an den Verein SV SpVg Wahn-Grengel e.V. langfristig vermietet. Hier befindet sich auch das Ver-
einsheim. 
Der Sportverein bekommt derzeit Nutzungszeiten auf dem Kunststoffrasenplatz der Schulsportanlage 
Nachtigallenstraße zugewiesen. Nach dem Umbau der Sportanlage Bieselwald werden prioritär ande-
ren Vereinen Nutzungszeiten auf der Sportanlage Nachtigallenstraße zur Verfügung gestellt. 
 
Im Gutachten zur Sportentwicklungsplanung (2019) werden folgende K.O.-Kriterien benannt, die ent-
weder aus sachlichen oder aus sportpolitischen Gründen den Umbau eines Tennenplatzes in einen

4 
 
Kunststoffrasenplatz nicht möglich machen. 
 
 Instabile Baugrundverhältnisse oder Altlasten – nicht kalkulierbare oder hohe Baukosten 
 Nicht mit Baufahrzeugen erreichbar – nicht kalkulierbare oder hohe Baukosten 
 Lage im Hochwasserschutzgebiet – unzulässige Sanierung nach EG-WRRL 
 Aus ökologischen und sportfachlichen Gründen, keine Umwandlung von Sportrasen- in Kunst-
stoffrasenplätze 
 Eine langfristige Nutzung (> 25 Jahre) ist nicht gesichert 
 Aufgrund Lärmschutz sind Nutzungszeiten sehr stark eingeschränkt. 
 
Das Eintreten von K.O.-Kriterien kann erst während der Planungsphase auf Basis fundierter Untersu-
chungen festgestellt werden. Sollten K.O.-Kriterien eintreten, können hiervon betroffene Plätze nicht 
von Tenne in Kunststoffrasen umgewandelt werden. Die Reihenfolge in der Prioritätenliste bleibt an-
sonsten unberührt. Sollte dieser Fall eintreten, wird dies dem Sportausschuss und den Bezirksvertre-
tungen mitgeteilt. 
 
Die in der Prioritätenliste aufgeführten Sportfreianlagen werden durch die Sportverwaltung nach der 
aufgestellten Reihenfolge umgebaut. Es besteht für Vereine die Möglichkeit, in der Prioritätenliste 
aufgeführte Sportfreianlage im Rahmen einer Vereinsbaumaßnahme selbst umzubauen. Dies kann 
durch eine Baubeihilfe des Sportamtes gefördert werden. Hierdurch tritt keine Veränderung der Rang-
folge auf. 
 
Die Sportanlage Rather Straße befindet sich auf einem Grundstück, welches sich nicht im Grundbe-
sitz der Stadt Köln befindet. Aus diesem Grund kann eine Planung und Umsetzung durch die Sport-
verwaltung nicht erfolgen. Der Verein erhält die Möglichkeit, für den Umbau eine Baubeihilfe zu bean-
tragen. Auch dies löst keine Veränderung der Rangfolge aus. 
 
Weitere Großprojekte | Sportentwicklungsplanung 
Neben den Projekten der Prioritätenliste für Kunststoffrasenplätze arbeiten die Planer*innen des 
Sportamtes parallel an der Umsetzung von Großprojekten. Hierzu zählen insbesondere folgende 
Maßnahmen: 
 
 BSA Everhardstraße (1590/2020, Gutachten zur Sportentwicklungsplanung, 2019, S. 101 ff.) 
 Gymnasium Kreuzgasse (Gutachten zur Sportentwicklungsplanung, 2019, S. 101 ff.) 
 Deutzer Hafen (Gutachten zur Sportentwicklungsplanung, 2019, S. 107 ff.) 
 Rondorf Nord-West (Gutachten zur Sportentwicklungsplanung, 2019, S. 107 ff.) 
 Parkstadt Süd: Teilprojekt Sportpark Süd / Jean-Löring-Sportpark (1945/2020) 
o Fritz-Hecker-Straße: Umwandlung als Teil des Projektes Sportpark Süd zur Entlastung 
des hohen Nutzungsbedarfs aus der Parkstadt Süd 
(Kooperation SpVg. Arminia 09 Köln e.V. / SC Fortuna Köln e.V.) 
 Herler Ring I (1948/2020) 
 BSA Scheibenstraße (2175/2020) 
 BSA Bocklemünd 
 
Die Umsetzung der vorstehend genannten Bereiche ist stark abhängig von den personellen und fi-
nanziellen Voraussetzungen der Sportverwaltung. Die genannten Großprojekte werden vorrangig 
bearbeitet. Um eine parallele Abarbeitung von Großprojekten und Umwandlungen zu Kunststoffra-
senplätzen gewährleisten zu können, wird bei Bedarf die Planung der Projekte der Prioritätenliste an 
externe Büros vergeben. Die Möglichkeit einer Finanzierung der Einzel- und Großprojekte über För-
derprogramme (Landes- und/oder Bundesmittel) wird kontinuierlich überprüft. 
 
Hockeyplätze 
In der vorliegenden Prioritätenliste werden Großspielfelder mit der Hauptnutzung Fußball betrachtet. 
Auf den neuen langflorigen Kunststoffrasenplätzen können nach dem Umbau auch die Sportarten 
Rugby und American Football betrieben werden. Hockeysport kann optimal nur auf einem kurzflorigen 
Kunststoffrasenbelag betrieben werden. Diese kurzflorigen Kunststoffrasenbeläge sind jedoch wenig 
bis gar nicht für Fußball, Rugby und American Football geeignet. Bis auf einen verfügen alle Kölner

5 
 
Hockeyvereine bereits über zwei Kunststoffrasenplätze. Für den Bau des angestrebten zweiten Plat-
zes wird dem verbliebenen Verein die Möglichkeit eingeräumt, diesen als Vereinsbaumaßnahme mit-
tels einer Baubeihilfe zu realisieren. 
 
Barrierefreiheit 
Im Zuge des Umbaus der Tennenplätze in Kunststoffrasenplätze wird das Konzept der Kölner Steue-
rungsgruppe „Sport für Alle – Behindert oder nicht“ (2018) in der Planung berücksichtigt. Barrierefrei-
es Bauen erhöht die Attraktivität von Sportfreianlagen grundsätzlich für alle Personen. Die Sportver-
waltung orientiert sich eng an der DIN 18040 und am Leitfaden „Nachhaltigkeit von Sportanlagen im 
Freien“ (2017) „Kriterium 3.2.3 Barrierefreiheit und Orientierung: Einhaltung der Anforderungen an die 
Barrierefreiheit und Orientierung“. 
 
Belagserneuerungen 
Unabhängig von der Umwandlung von Tennen- in Kunststoffrasenplätze erneuert die Sportverwaltung 
den Kunststoffrasenbelag von Plätzen, die bereits in der Vergangenheit entstanden sind. Der Belag 
muss in der Regel nach 10-12 Jahren intensiver Nutzung erneuert werden. Dabei ist nur der Kunst-
stoffrasenbelag zu ersetzen. Die elastifizierende Schicht, die Tragschichten und die Entwässerungs-
anlage können weiterverwendet werden. Mit dem geplanten Sportanlagenkataster werden die vor-
handenen Kunststoffrasenplätze jährlich einer Zustandsbewertung unterzogen. Hieraus wird eine 
Rangfolge für die Erneuerung der Kunststoffrasenbeläge im Folgejahr erarbeitet.  
 
Kriterien für die Bewertung der Beläge sind: 
 
 Alter (UV-Beständigkeit) 
 Schädigungsgrad der Fasern 
 Faserverlust 
 Zustand der Nahtstellen 
 Allgemeinzustand 
 
Die Sportverwaltung geht davon aus, dass jährlich drei Beläge ausgewechselt werden müssen. 
 
Der Belagswechsel von Kunststoffrasenplätzen, die durch Vereine mittels Baubeihilfe umgewandelt 
wurden, ist entsprechend den getroffenen Absprachen zwischen der Sportverwaltung und dem jewei-
ligen Verein am Ende des Lebenszyklus von dem Verein durchzuführen. Für diese konsumtiven 
Maßnahmen kann wiederum eine Baubeihilfe beantragt werden. 
 
Finanzierung 
Zur Realisierung der Projekte sind investive Auszahlungsermächtigungen im Haushaltsplan 
2020/2021 im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 4.392.200 € im Teilfinanzplan 0801-
Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 08 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, 
Finanzstelle 5201-0801-0-1060 - Investitionsprogramm Sportstätten veranschlagt. 
 
Als Folgeaufwendungen fallen bei einer Nutzungsdauer von 15 Jahren bilanzielle Abschreibungen in 
Höhe von rund 292.860 €/p.a., ab der Fertigstellung der jeweiligen Projekte, an. Die bilanziellen Ab-
schreibungen werden über den Teilergebnisplan 0801 – Sportförderung/Unterhaltung von Sportstät-
ten, Teilplanzeile 14-bilanzielle Abschreibungen finanziert.  
 
Für die ab dem Haushaltsjahr 2022 anfallenden Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen in Hö-
he von 292.860 €/p.a. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport die erforderlichen Mittel im 
Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die 
erforderlichen Mittel ab dem Jahr 2022 ggfs. durch Umschichtungen vorsehen.  
 
 
Klimafolgeabschätzung der Sportverwaltung  
zur Kunststoffrasenprioritätenliste 2021 bis 2025 der Stadt Köln  
 
Auf Grund des am 09.07.2019 durch den Rat der Stadt Köln ausgerufenen Klimanotstands, weist die

6 
 
Sportverwaltung der Stadt Köln auf die Maßnahmen hin, welche von ihr zur Vermeidung negativer 
Auswirkungen auf das Stadtklima und auf die Umwelt beim Bau von Kunststoffrasenplätzen ergriffen 
werden. Die in der Kunststoffrasenprioritätenliste genannten Baumaßnahmen werden in enger Zu-
sammenarbeit mit dem Amt für Umwelt und Verbraucherschutz geplant. Im Folgenden sind die Maß-
nahmen aufgelistet, die der Verbesserung des Stadtklimas sowie dem Schutz der Umwelt in Bezug 
auf Ökologie und Nachhaltigkeit dienen: 
 
Ressourcenschonender Umgang beim Umbau der Sportanlagen 
In der Grundlagenermittlung zu den anstehenden Baumaßnahmen wird geprüft, inwieweit vorhande-
ne Baustoffe (ungebundene Tragschichten) und Materialien (z.B. Ballfangzäune etc.) beim Umbau 
wiederverwendet werden können. 
Aussagen aus Gutachten zur Funktionsfähigkeit und Wiederverwendbarkeit der untersuchten Bauma-
terialien und Bodenschichten sowie Empfehlungen zur wirtschaftlichsten Bauweise werden in der 
Planung berücksichtigt. 
 
Nutzungszeiten / Flächenverbrauch 
Durch die höheren Nutzungszeiten von Kunststoffrasenbelägen ist der Flächenmehrverbrauch im 
gesamtstädtischen Kontext im Vergleich zu anderen Sportbelägen deutlich geringer. 
(Kunststoffrasen über 2.000 h, Tenne 1200 bis 1.500 h, Sportrasen 400 bis 500 h, vgl. Gutachten zur 
Sportentwicklungsplanung, 2019, S. 137). 
 
RAL-Zertifizierung Kunststoffrasensystem 
Die Sportverwaltung der Stadt Köln schreibt ausschließlich RAL-zertifizierte Kunststoffrasensysteme 
aus. Die Zertifizierung sieht eine Eigen- und Fremdüberwachung der sportspezifischen Anforderun-
gen, sowie der Materialsystemischen Prüfungen zur Umweltverträglichkeit der Bestandteile des 
Kunststoffrasensystems vor. 
 
Füllstoff Kunststoffrasen 
Seit der RAL Zertifizierung von Kork-Granulat Ende 2018 verwendet die Sportverwaltung der Stadt 
Köln ausschließlich Kork-Granulat als organischen Füllstoff für Kunststoffrasensysteme, um sport- 
und umwelttechnische Qualitäten sicherzustellen. Neben der geringeren Ausbringung von potentiel-
lem Mikroplastik hat Korkgranulat zudem den Vorteil, dass es sich weniger stark erwärmt als Kunst-
stoffgranulate wie EPDM, TPE und SBR bzw. eine reine Sandverfüllung. 
Die bestehenden Kunststoffrasenplätze der Stadt Köln werden im Rahmen der turnusmäßigen Deck-
schichtsanierung mit einem Sand-Kork-Infill gebaut. Auf diese Weise werden auch die bestehenden 
Kunststoffrasenplätze mit synthetisch-elastischen Granulaten schrittweise zurückgebaut. 
 
Entsiegelung 
Die umlaufenden Wege werden auf ein Mindestmaß reduziert und in Betonpflaster ausgebaut. Die 
erforderlichen Wartungswege werden in stark drainagefähigen Oberflächenbelägen ausgeführt, um 
den Versiegelungsgrad so gering wie möglich zu halten. 
 
Grundwasserschutz 
Das anfallende Niederschlagswasser wird zum Grundwasserschutz direkt auf der Sportanlage versi-
ckert. 
Durch die Versickerung vor Ort wird ein positiver Beitrag zur Grundwasserneubildung geleistet und 
das öffentliche Kanalnetz entlastet. 
Um dem Austrag von Mikroplastik (Kunststofffasern) und möglicher Schadstoffbelastungen vorzubeu-
gen, baut die Sportverwaltung Köln in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt und Verbrau-
cherschutz vor der Einleitung in eine Rigole (z.B. Kastenrigole) eine geeignete Filter-/ Sicherungs-
maßnahme ein. 
 
Förderung von emissionsfreier Mobilität 
Um eine umweltgerechte und energieeffiziente Mobilität zu schaffen, ist die Vermeidung von kurzen 
Autofahrten und im Gegenzug die Nutzung von Fahrrädern oder der Gang zu Fuß sinnvoll. Um Nut-
zer*innen und Besucher*innen von Sportfreianlagen zu motivieren mit dem Fahrrad anzureisen, wer-
den in Eingangsnähe neue und komfortable Fahrradstellplätze errichtet.

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Pflanzungen und Vegetationsflächen sowie Verdunstungskühlleistung 
Im Rahmen der Kunststoffrasenprioritätenliste werden ausschließlich Tennenspielfelder in Kunststoff-
rasenfelder umgebaut. 
Die Sportverwaltung hat eine Studie zum Vergleich der Verdunstungskühlleistung der Beläge Tenne 
und Kunststoffrasen in Auftrag gegeben. Die Studienergebnisse haben in enger Abstimmung mit dem 
Amt für Umwelt und Verbraucherschutz dazu geführt, die entstehenden Kühlleistungsverluste durch 
Pflanzungen im Umfeld der Sportfläche zu kompensieren. 
Hierdurch kommt es zur Ausweitung der vorhandenen Grünflächen und zur Erhöhung der Verduns-
tungsleistung. 
Im Rahmen von Neuplanungen wird nur bei äußerster Notwendigkeit in bestehende Vegetationsflä-
chen eingegriffen. Die Eingriffe werden durch einen Landschaftspflegerischen Begleitplan bilanziert 
und kompensiert. Dadurch werden Rest- und Ergänzungsflächen ökologisch aufgewertet. 
Neu geplante Materialcontainer werden mit Dachbegrünungen ausgeführt. 
Bei Hochbauten wird zusätzlich die Verwendung von Solarenergie sowie Dach- und Fassadenbegrü-
nungen geprüft. 
 
Beleuchtungsanlagen 
Die vorhandenen, oft sanierungsbedürftigen, Trainingsbeleuchtungsanlagen werden im Rahmen der 
Umbaumaßnahme durch zeitgemäße LED-Beleuchtungsanlagen ersetzt. 
Die von der Rheinenergie installierten Flutlichtanlagen sind umwelt- und insektenfreundlich. Alle ein-
gesetzten Systeme sind geprüft und zertifiziert. Die eingesetzten LED Leuchten haben einen hohen 
Wirkungsgrad und sind daher energiesparender als herkömmliche HIT Leuchten. Durch den Einsatz 
von Steuer- und Regelanlagen, kann die Beleuchtung gedimmt, den Spielbedürfnissen angepasst 
und zeitlich z.B. auf 22 Uhr begrenzt werden. Durch das Dimmen der Beleuchtungsstärke, kann ne-
ben der Energieeinsparung eine Reduzierung der Lichtemission erzielt werden. Die Lichtemission 
wird durch Blenden und Raster zusätzlich reduziert. Sämtliche Bauteile der Flutlichtanlagen sind 
nachhaltig produziert und zu 100% recycelbar. Es sind keine umweltschädlichen oder gesundheitsge-
fährdenden Teile verbaut. 
 
Optimierung der Entsorgung 
Nach einer Lebensdauer von ca. 10-12 Jahren (in Abhängigkeit von der Nutzungsintensität) wird der 
gebrauchte Kunststoffrasen einer hochwertigen stofflichen Verwertung zugeführt, bei der – soweit 
enthalten – Kunststoffe, Sand und Korkgranulat zurück gewonnen und diese anschließend einem 
ordnungsmäßen und schadlosen Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. 
Nach durchgeführter Entsorgung des Kunststoffrasens verlangt die Sportverwaltung einen Bericht 
inkl. Belege (zum Beispiel Lieferschein) über Art, Menge und Verbleib der Stoffströme mit Namen und 
Adresse der Verwertungsanlagen. 
 
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse 
Die Ingenieur*innen des Sportamtes stehen in einem regen Austausch mit anderen Kommunen, For-
schungseinrichtungen und Hochschulen, die Möglichkeiten für nachhaltigere und umweltgerechtere 
Bauweisen und Verwendung von Kunststoffrasen untersuchen und entwickeln. Erkenntnisse, die aus 
dieser Zusammenarbeit gewonnen werden, sollen zu verbesserten und optimierten Planungen führen 
bei denen ökologischere Bauweisen zum Einsatz kommen. Handelt es sich um neuartige Produkte 
oder Bauweisen, weichen diese in der Regel von Standardbauweisen nach DIN-Norm, Richtlinien etc. 
ab. Beabsichtigt die Sportverwaltung eine umweltgerechtere Maßnahme abweichend von Normen 
und Richtlinien zu erstellen, wird dies in der Einzelvorlage des Projektes den zuständigen Gremien 
zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
Anlagen 
1. Prioritätenliste Kunststoffrasen 2021-2025 (Rangfolge) 
2. Auswertung der zu sanierenden Tennenplätze 
3. Bewertungsmatrix zu sanierende Tennenplätze 
4. Liste über Bestand, Bau und Planung von Kunststoffrasenplätzen im Stadtgebiet Köln 
5. Plan über Bestand, Bau und Planung von Kunststoffrasenplätzen im Stadtgebiet Köln

Anlage 4 - Liste über Bestand, Bau und Planung von Kunststoffrasenplätzen im Stadtgebiet Köln

5611 Zeichen

Anlage 4
Kunststoffrasen-Großspielfelder (Fußball)  Sportamt 
Bestand - Planung - Bau - Prioritätenliste Stand: 25.02.2021
Bestandsanlagen:
Nr. Straße Nutzer Bezirk Anzahl Bauherr  Baujahr
1 Ludwig-Jahn-Straße SV Weiden 3 1 Stadt 2003
2+3 Salzburger Weg Bor. Lindenthal Hohenlind,       
Diverse 3 2 Stadt 2005
4 Ostkampfbahn FC Junkersdorf, Diverse 3 1 KSS 2004
5+6 Franz-Kremer-Allee 1. FC Köln 3 2 Verein 2006
7 Bruckner Straße RSV Urbach/Spvg. Porz 7 1 Stadt 2008
8 Westkampfbahn Bor. Lindenthal Hohenlind,          
Nachwuchsfußball e.V., Diverse 3 1 Stadt 2008
9 Oberstraße SV Westhoven Ensen 7 1 Verein 2009
10+11 Mozartstraße/Neue Sandkaul SV Lövenich/Widdersdorf 3 2 Stadt 2009
12 Höhenberger Sportpark I FC V iktoria,  Schulen 8 1 Stadt 2011
13 Apenrader Straße SC We st, Schulen 4 1 Stadt 2011
14 BSA Süd SC Fortuna Köln, Schulen 2 1 Stadt 2011
15 Burgwiesen Straße Gesamtschule Holweide, 
TUS Holweide, SC Holweide    9 1 Stadt 2011
16 BSA Merheimer Straße DJK GW Nippes,
TFG Nippes 78 , Schulen 5 1 Stadt 2011
17 Roggendorfstraße Sp.Vg. 1920 Köln-Flittard 9 1 Stadt 2011
18+19 BSA Sürther Feld Bezirkssportanlage,
Schulen und div. Vereine 2 2 Stadt 2012
20 Dr.-Simons-Straße SV Deutz 05, Schulen 1 1 Stadt 2012
21 Am Pescher Holz FC Pesch 6 1 Stadt 2012
22 Nachtigallenstraße Schulzentrum Wahn,
div. Vereine 71 Stadt (Bauherr: 
Schulverwaltung) 2012
23 Pastor-Wolff-Straße, Platz 2 CfB Ford Niehl                          5 1 Ve rein 2012
24 In der Gracht VfL Rhei ngold Poll               7 1 Verein 2014
25 Am Kutzpfädchen SV Fühlingen-Chorweiler 6 1 Verein 2014
26 Zülpicher Wall Agrippina, Casa Espana, 
Universität zu Köln 3 1 Universität 2015
27 BSA Merianstraße Bezirkssportanlage,
Schulen und div. Vereine 6 1 Stadt 2015
28 Eythstraße SC Borussia Kalk 8 1 Stadt 2016
29 Pastor-Wolff-Straße, Platz  1 CfB Ford Nie hl     5 1 Stadt 2016
30 Freimersdorfer Weg TPSK 1925 e.V. 4 1 Verein 2016
31 Unterer Komarweg DJK Südwest Köln 1920/27 e.V. 3 1 Verein 2016
32+33 BSA Heerstraße Germania Zündorf, 
TuS Langel 72 Stadt,              
Gebäudewirtschaft 2016
34 Fort Deckstein SC Blau-Weiß 06 e.V. 3 1 Verein 2016
35 Gleisdreieck ESV Olympia 5 1 Verein 2017
36 Höhenberger Sportpark III Viktoria Köln 8 1 Verein 2017
37 Kolkrabenweg S.C Schwarz Weiss 1912 4 1 Stadt 2017
38 BSA Scheibenstraße Bezirkssportanlage,
Schulen und div. Vereine 5 1 Verein 2018
39 Friedrich-Karl-Straße S.u.S. Nippes 1912, Schulen 5 1 Stadt 2018
40 Thurner Kamp, Platz 1 SV Adler Dellbrück e.V. 9 1 Stadt 2018
41 Lustheider Straße, Platz 1 SSV Vingst 05 e.V .          8 1 Ve rein 2019
42 Wuppertaler Straße FC Germania Mülheim,
Viktoria Buchheim, Schulen        9 1 Stadt 2020
43 Egonstraße TuS Stammheim 9 1 Stadt 2020
44 BSA Everhardstraße, Platz 3 Bezirkssportanlage,
Schulen und div. Vereine 4 1 Stadt 2020
45 Rochusstraße, Platz 2 DJK Rolandwest 4 1 Verein 2020
46 Ivenshofweg Rheindörfer Köln-Nord 6 1 Verein 2020

Anlage 4
47 Rolshover Straße SV Gremberg-Humboldt 60/62 e.V. 8 1 Verein 2020

Anlage 4
Aktuell in Planung oder Bau:
Nr. Straße Nutzer Bezirk Anzahl Bauherr    geplante Fertig-
stellung
48 Kendenicher Straße Rot-Weiß Zollstock 2 1 Stadt 2021
49 Zaunhofstraße SC Mechenich 2 1 Stadt 2021
50 Martinusstraße SV Auweiler-Esch, Schulen 6 1 Stadt 2021
51 Nordfeld, Platz 1 Vorwärts Spoho 98 e.V. 3 1 Verein 2021
52 Mielenforster Kirchweg TSV 07 Köln-Merheim e.V. 8 1 Verein 2021
53 Hardtgenbuscher Kirchweg Schulen, SC Köln 2000, 1.FC Union Köln, 
BSG KVB AG, Schwarz-Weiß-Ost 8 1 Stadt 2021
54 BSA Heinrich-Rohlmann-
Straße, Platz 1
Bezirkssportanlage Bocklemünd,
div. Schulen und Vereine 4 1 Stadt 2022
55 Heinrich-Rohlmann-Straße, 
Platz 2
Bezirkssportanlage,
Schulen und div. Vereine 4 1 Stadt 2022
56 Fühlinger Weg SC Weile r-Volkhoven       6 1 St adt 2022
57 Kapellenstraße SC Rondorf 1912 e.V. 2 1 Stadt 2022
58 Humboldtstraße, Platz 1 Stadtgymnasium Porz, SpVg. Porz 1919 
e.V., RSV Urbach 1912 e.V. 7 1 Stadt 2022
59 Stresemannstraße SV Mevlana-Porz e.V., 
Ataspor Köln-Porz 1974 e.V. 7 1 Stadt 2023
60 Von-Bodelschwi ngh-Straße Botan Sport Verein Köln e.V., 
Türk Genc SV Köln e.V. 9 1 Stadt 2023
61 Brucknerstraße RSV Urbach 1912 e.V., 
SpVg. Porz 1919 e.V. 7 1 Stadt 2023
62 Scheibenstraße, Platz 2 Bezirkssportanlage,
Schulen und div. Vereine 5 1 Stadt 2023
63 BSA Everhardstraße Bezirkssportanlage,
Schulen und div. Vereine 4 1 Stadt 2023
64 St.-Tönnis-Straße SG Worringen 6 1 Verein 2023
65 Pohlstadtsweg, Platz 1 FC Viktoria Köln
Sport Club Köln-Brück 07 e.V. 8 1 Verein 2023
66 Sportpark Höhenberg II TuS rrh. 8 1 Verein 2023
Prioritätenliste bis 2020:
Nr. Straße Nutzer Bezirk Anzahl Bauherr    
geplanter
Planungs-
beschluss
67 Gröppersgasse
(Suche nach Ersatzfläche) RSV Rath-Heumar 1920 e.V. 8 1 Verein sobald Fläche 
verfügbar
68 Merianstraße, Platz 1
(Schulbaumaßnahme)
Bezirkssportanlage,
Schulen und div. Vereine 6 1 Stadt erfolgt nach
Schulbau
Sportentwicklungsplanung
Nr. Straße Nutzer Bezirk Anzahl Bauherr    
Planungs-
beschluss
(*geplant)
69 Jean-Löring-Sportpark (BSA Süd) 
mit SpA Fritz-Hecker-Straße
SC Fortuna Köln e.V.,
Arminia 09 Köln e.V. 2 [  ] St adt 2020
70 Herler Ring I GGS An St. Theresia, 
DJK Viktoria Buchheim e.V. 9 [  ] St adt 2020
71 BSA Scheibenstraße Bezirkssportanlage Weidenpesch,
div. Schulen und Vereine 5 [  ] St adt 2020
72 BSA Heinrich-Rohlmann-
Straße
Bezirkssportanlage Bocklemünd,
div. Schulen und Vereine 4 [  ] St adt 2021*
73 Vogelsangerstr./Gym. Kreuzgasse FC Fenerbahce Köln e.V.,
TuS Makkabi e.V. 1 1 Stadt 2021*
74 Deutzer Hafen 1 [  ] Stadt
75 Rondorf Nord-West 2 [  ] Stadt
[  ]: Die Anzahl Kunststoffrasenplätze steht noch nicht fest

Anlage 3 - Bewertungsmatrix zu sanierende Tennenplätze

2338 Zeichen

Anlage 3
Kunststoffrasenprioritätenliste 2021-2025  Sportamt 
Bewertungsmatrix der zu sanierenden Tennenplätze Stand: 25.02.2021
1. Sanierungsbedarf Punkte
1.1. Sehr gering 5
1.2. Gering 10
1.3. Mittel 15
1.4. Hoch 20
1.5. Sehr hoch 25
1.6. Besonders hoch 30
2. Anzahl der Mannschaften gemäß Meldung FVM Punkte
2.1. 1-3 Mannschaften 2
2.2. 4-6 Mannschaften 4
2.3. 7-9 Mannschaften 6
2.4. 10-12 Mannschaften 8
2.5. über 13 Mannschaften 10
3. Mehrfachnutzung durch Vereine, Schulen, etc. Punkte
3.1. Nutzung durch eine Schule/Verein 2
3.2. Nutzung durch zwei Schulen/Vereine 4
3.3. Nutzung durch drei Schulen/Vereine 6
3.4. Nutzung durch vier Schulen/Vereine 8
3.5. Nutzung durch fünf Schulen/Vereine oder mehr 10
4. Bereits vorhandene Kunstrasenplätze in den Bezirken Punkte
4.1. 9 und mehr Kunstrasenplätze
Die in Planung und Bau befindlichen Kunstrasenplätze werden mitgezählt 2
4.2. 7-8 Kunstrasenplätze 4
4.3. 5-6 Kunstrasenplätze 6
4.4. 3-4 Kunstrasenplätze 8
4.5. 1-2 Kunstrasenplätze 10
5. Bauordnungsrechtliche Kriterien Punkte
5.1. Reiner Belagswechsel 5
5.2. nicht im Landsc haftsschutzgebiet 2
5.3. Nachbarschaftsschutz
- Stellplatznachweis kann erbracht werden 5
- geringe Beeinträchtigung durch Lichtimmission zu erwarten 2
- keine Nutzungseinschränkungen 
und oder kein baulicher Lärmschutz zu erwarten 5
6. Sozialraumgebiete Punkte
6.1. außerhalb 0
6.2. in unmittelbarer Nähe (ca. 500m) 4
6.3. innerhalb 8
7. Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil (2015-2020*)  *-2019, da 2020 noch nicht vorliegen Punkte
7.1. -3,1  -0,0 % 0
7.2. 0,1 -2,4 % 2
7.3. 2,5 - 4,9 % 4
7.4. 5,0 - 9,9 % 6
7.5. 10,0 und mehr % 8
8. Freizeit- und Erholungsflächenanteil im Stadtteil (Stand 2016*) *2018, da aktuellere Daten Punkte
8.1. unter 5% 8
8.2. 5 - 9,9 % 6
8.3. 10,0 - 14,9 % 4
8.4. 15 - 19 ,9 2
8.5. 20 und mehr % 0
9. Bonuspunkte Punkte
9.1. Spielfeld ist Bestandte il einer Bezirkssportanlage 5
9.2. Höchste Mannschaft ab Landesliga (Damen oder Herren) 5
10. KO-Kriterium
10.1. Instabile Baugrundverhältnisse oder stark belastete Fläche
10.2. Keine Erreichbarkeit mit Fahrzeugen (steile Wege, fehlende  Zufahrt / Infrastruktur)
10.3. Lage im Hochwasserschutzgebiet
10.4. Keine Umwandlung von Natur- in Kunstrasen
10.5. Langfristige Nutzung (mind. 25 Jahre) ist nicht gesichert
10.6. Lärmschutztechnisch nur geringe Nutzungszeiten zu erwarten

Anlage 5 - Plan über Bestand, Bau und Planung von Kunststoffrasenplätzen im Stadtgebiet Köln

417 Zeichen

Anlage 5

Die Oberbürgermeisterin 3 Stadt Köln

Sportamt

Plan über Bestand, Bau und Planung von Kunststoffrasenplätzen im Stadtgebiet Köln

Worringen z )
T a { g 2

LEVERKUSE

er

Kunstrasenplätze (Fußball)

Bestand 5
(47 Plätze) 3.
in Planung oder Bau
(19 Plätze)

Prioritätenliste bis 2020 /
Sportentwicklungsplanung
(9 Sportanlagen)

mE Prioritätenliste 2021-2025
Plätze 1-21
Sportamt Stadt Köln Stand: 25.02.2021

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.23 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (79)

  • Ludwig-Jahn-Straße
  • Franz-Kremer-Allee 1
  • Oberstraße
  • Mozartstraße
  • Apenrader Straße
  • Merheimer Straße 5
  • Roggendorfstraße
  • Nachtigallenstraße
  • Pastor-Wolff-Straße
  • Merianstraße
  • Eythstraße
  • Heerstraße
  • Scheibenstraße
  • Friedrich-Karl-Straße
  • Lustheider Straße
  • Wuppertaler Straße
  • Egonstraße
  • Everhardstraße
  • Rochusstraße
  • Rolshover Straße
  • Kendenicher Straße
  • Zaunhofstraße
  • Martinusstraße
  • Heinrich-Rohlmann-Straße
  • Kapellenstraße
  • Humboldtstraße
  • Stresemannstraße
  • Brucknerstraße
  • Gröppersgasse
  • Fritz-Hecker-Straße
  • Kreuzgasse
  • Kopernikusstraße 9
  • Rixdorfer Straße 9
  • Konrad-Adenauer-Straße 2
  • Boltensternstraße 5
  • Servatiusstraße 8
  • Rather Straße 7
  • Remigiusstraße 2
  • Piccoloministraße 9
  • Biesterfeldstraße 4
  • Johanniterstraße 3
  • Wilhelm-Schreiber-Straße
  • Pastoratsstraße
  • Militärringstraße
  • Salzburger Weg
  • Freimersdorfer Weg
  • Unterer Komarweg
  • Kolkrabenweg
  • Thurner Kamp
  • Ivenshofweg
  • Mielenforster Kirchweg
  • Hardtgenbuscher Kirchweg
  • Fühlinger Weg
  • Pohlstadtsweg
  • Herler Ring
  • Thuleweg
  • Altenhofer Weg 6
  • Erbacher Weg 6
  • Am Pescher Holz
  • Am Kutzpfädchen
  • Am Damm 2
  • Dr.-Simons-Straße
  • St.-Tönnis-Straße
  • An St. Theresia
  • Im Weidenbruch 9m
  • Oberer Bruchweg
  • Zülpicher Wall
  • Neue Sandkaul
  • In der Gracht
  • Bülowstraße
  • Luzerner Weg
  • Straße 20 2
  • Reitweg
  • Straße 9
  • Straße 5
  • Straße 2
  • Straße 7
  • Straße 3
  • Frongasse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
1638/2021
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
01.06.2021
Erstellt
30.04.2021 09:15