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2026/0188

Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung Darmstadt, Flur 4, Nr. 1336/6

Magistratsvorlage 10.06.2026

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2026/0188

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3151 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.06.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 
VI 66 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0188 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
225 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 6840000 
 
Betreff: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung Darmstadt, 
Flur 4, Nr. 1336/6  
 
Vorlage vom: 10.06.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Einziehung einer Teilfläche von ca. 43 m² der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung 
Darmstadt, Flur 4, Nr. 1336/6 wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Lageplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 01.07.2026 
 
Der Vorlage wird zugestimmt .

Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.06.2026 
 
Das Flurstück Gemarkung Darmstadt, Flur 4, Nr. 1336/6 ist im rechtskräftigen 
Bebauungsplan M 3.1 als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Diese öffentliche Fläche ist 
somit seit dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe gewidmet.  
 
Die im Lageplan rot gekenn zeichnete Teilfläche mit ca. 43 m² soll verkauft werden.  
 
Das Hessische Straßengesetz sieht unter § 6 – Einziehung – die Möglichkeit vor, entweder bei  
Wegfall des Verkehrsbedürfnisses oder zum Wohl der Allgemeinheit eine entsprechende 
öffentliche Wegefläche  einzuziehen. 
 
Da nach der Einziehung der Teilfläche noch eine ausreichend große Restfläche für das 
Verkehrsbedürfnis vorhanden ist, sehen wir die Voraussetzungen für eine Einziehung 
gegeben. 
 
Die Fachämter und Leitungsträger haben keine Bedenken gegen ein e Einziehung. Für 
vorhandene, nicht umlegbare Leitungstrassen wird eine Grunddienstbarkeit vereinbart.  
 
Nach Beschluss des Magistrats wird das Einziehungsverfahren mit einer Amtlichen 
Bekanntmachung in der Tagespresse betrieben.  
 
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.200,00 € für die beiden Veröffentlichungen werden 
aus dem Ergebnishaushalt, KST 066 -100-1000, Sachkonto 6840000 Amtliche 
Bekanntmachungen beglichen.  
 
 
Dezernat IV     Dezernat VI 
 
 
 
André Schellenberg     Paul Georg Wandrey 
Stadtkämmerer     Stadtrat

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15 Zeichen

Anlage Lageplan

2026/0188

3083 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.06.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0188 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 6840000 
 
Betreff: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung Darmstadt, 
Flur 4, Nr. 1336/6  
 
Vorlage vom: 10.06.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Einziehung einer Teilfläche von ca. 43 m² der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung 
Darmstadt, Flur 4, Nr. 1336/6 wird zugestimmt.  
 
 
 
Anlagen: Lageplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.06.2026 
 
Das Flurstück Gemarkung Darmstadt, Flur 4, Nr. 1336/6 ist im rechtskräftigen 
Bebauungsplan M 3.1 als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Diese öffentliche Fläche ist 
somit seit dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe gewidmet.  
 
Die im Lageplan rot gekenn zeichnete Teilfläche mit ca. 43 m² soll verkauft werden.  
 
Das Hessische Straßengesetz sieht unter § 6 – Einziehung – die Möglichkeit vor, entweder bei  
Wegfall des Verkehrsbedürfnisses oder zum Wohl der Allgemeinheit eine entsprechende 
öffentliche Wegefläche  einzuziehen. 
 
Da nach der Einziehung der Teilfläche noch eine ausreichend große Restfläche für das 
Verkehrsbedürfnis vorhanden ist, sehen wir die Voraussetzungen für eine Einziehung 
gegeben. 
 
Die Fachämter und Leitungsträger haben keine Bedenken gegen ein e Einziehung. Für 
vorhandene, nicht umlegbare Leitungstrassen wird eine Grunddienstbarkeit vereinbart.  
 
Nach Beschluss des Magistrats wird das Einziehungsverfahren mit einer Amtlichen 
Bekanntmachung in der Tagespresse betrieben.  
 
Die erforderlichen Mittel  in Höhe von 1.200,00 € für die beiden Veröffentlichungen werden 
aus dem Ergebnishaushalt, KST 066 -100-1000, Sachkonto 6840000 Amtliche 
Bekanntmachungen beglichen.  
 
 
Dezernat IV     Dezernat VI 
 
 
 
André Schellenberg     Paul Georg Wandrey  
Stadtkämmerer     Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0188
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.06.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00