2026/0188
Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung Darmstadt, Flur 4, Nr. 1336/6
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anlage 2
3151 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.06.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV
VI 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0188
Magistratsbeschluss -Nr.
225
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6840000
Betreff: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung Darmstadt,
Flur 4, Nr. 1336/6
Vorlage vom: 10.06.2026
Beschlussvorschlag :
Der Einziehung einer Teilfläche von ca. 43 m² der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung
Darmstadt, Flur 4, Nr. 1336/6 wird zugestimmt.
Anlagen: Lageplan
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 01.07.2026
Der Vorlage wird zugestimmt .
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.06.2026
Das Flurstück Gemarkung Darmstadt, Flur 4, Nr. 1336/6 ist im rechtskräftigen
Bebauungsplan M 3.1 als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Diese öffentliche Fläche ist
somit seit dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe gewidmet.
Die im Lageplan rot gekenn zeichnete Teilfläche mit ca. 43 m² soll verkauft werden.
Das Hessische Straßengesetz sieht unter § 6 – Einziehung – die Möglichkeit vor, entweder bei
Wegfall des Verkehrsbedürfnisses oder zum Wohl der Allgemeinheit eine entsprechende
öffentliche Wegefläche einzuziehen.
Da nach der Einziehung der Teilfläche noch eine ausreichend große Restfläche für das
Verkehrsbedürfnis vorhanden ist, sehen wir die Voraussetzungen für eine Einziehung
gegeben.
Die Fachämter und Leitungsträger haben keine Bedenken gegen ein e Einziehung. Für
vorhandene, nicht umlegbare Leitungstrassen wird eine Grunddienstbarkeit vereinbart.
Nach Beschluss des Magistrats wird das Einziehungsverfahren mit einer Amtlichen
Bekanntmachung in der Tagespresse betrieben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.200,00 € für die beiden Veröffentlichungen werden
aus dem Ergebnishaushalt, KST 066 -100-1000, Sachkonto 6840000 Amtliche
Bekanntmachungen beglichen.
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 1
15 Zeichen
Anlage Lageplan
2026/0188
3083 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.06.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0188
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6840000
Betreff: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung Darmstadt,
Flur 4, Nr. 1336/6
Vorlage vom: 10.06.2026
Beschlussvorschlag :
Der Einziehung einer Teilfläche von ca. 43 m² der öffentlichen Verkehrsfläche Gemarkung
Darmstadt, Flur 4, Nr. 1336/6 wird zugestimmt.
Anlagen: Lageplan
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10.06.2026
Das Flurstück Gemarkung Darmstadt, Flur 4, Nr. 1336/6 ist im rechtskräftigen
Bebauungsplan M 3.1 als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Diese öffentliche Fläche ist
somit seit dem Zeitpunkt der Verkehrsübergabe gewidmet.
Die im Lageplan rot gekenn zeichnete Teilfläche mit ca. 43 m² soll verkauft werden.
Das Hessische Straßengesetz sieht unter § 6 – Einziehung – die Möglichkeit vor, entweder bei
Wegfall des Verkehrsbedürfnisses oder zum Wohl der Allgemeinheit eine entsprechende
öffentliche Wegefläche einzuziehen.
Da nach der Einziehung der Teilfläche noch eine ausreichend große Restfläche für das
Verkehrsbedürfnis vorhanden ist, sehen wir die Voraussetzungen für eine Einziehung
gegeben.
Die Fachämter und Leitungsträger haben keine Bedenken gegen ein e Einziehung. Für
vorhandene, nicht umlegbare Leitungstrassen wird eine Grunddienstbarkeit vereinbart.
Nach Beschluss des Magistrats wird das Einziehungsverfahren mit einer Amtlichen
Bekanntmachung in der Tagespresse betrieben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.200,00 € für die beiden Veröffentlichungen werden
aus dem Ergebnishaushalt, KST 066 -100-1000, Sachkonto 6840000 Amtliche
Bekanntmachungen beglichen.
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0188
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.06.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00