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Zulassung von Vertretern betroffener Bevölkerungsgruppen gemäß § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes NRW

Bezirksvertretung Beschlussvorlage BV8/253/2020 vom 22.10.2020

Stand: Am 10.11.2020 in der Bezirksvertretung 8 einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 10.11.2020

    Bezirksvertretung 8

    TOP 6, Entscheidung. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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