V/0234/2017
Entsendung eines weiteren Mitgliedes in den Aufsichtsrat Flughafen Münster-Osnabrück GmbH
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Beschlussvorlage
2711 Zeichen
V/0234/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Entsendung eines weiteren Mitgliedes in den Aufsichtsrat Flughafen Münster-Osnabrück GmbH Beratungsfolge 22.03.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: In den Aufsichtsrat Flughafen Münster-Osnabrück GmbH werden zusätzlich entsandt: auf Vorschlag der CDU-Fraktion: Mitglied Stellvertretung _______________________________ _________________________________ Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat der Flughafen Mün ster- Osnabrück GmbH entsprechend zu treffen. Begründung: Der Rat hat mit der Vorlage V/0636/2016 der Änderung des Gesellschaftervertrages der Flugh afen Münster-Osnabrück GmbH zugestimmt. Der Gesellschafte rvertrag ist zwischenzeitlich in Kraft getr e- ten. Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Münster -Osnabrück GmbH entsendet die Stadtwerke Münster GmbH jetzt fünf (bisher 4) Mitglieder in den Aufsichtsrat. Die Stadt Münster ist alleiniger Gesellschafter der Stadtwerke Münster GmbH. Vorlagen-Nr.: V/0234/2017 Auskunft erteilt: Frau Smolka Ruf: 492-3361 E-Mail: Smolka@stadt-muenster.de Datum: 14.03.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0234/2017 Eine Position ist von der Verwaltung besetzt. Die anderen drei sind von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen/GAL besetzt. Bei vier zu vergebenden Positionen ergeben sich nach Hare -Niemeyer 2 Sitze für die CDU und j e- weils ein 1 Sitz für die SPD und Bündnis 90/Die Grünen/GAL. Die CDU-Fraktion erhält einen weiteren Sitz im Aufsichtsrat Flughafen Münster-Osnabrück. Nach § 7 Abs. 3 Buchstabe h d es Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH kann die Geschäftsführung folgende Geschäfte nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vornehmen: - bei Beteiligungsunternehmen, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat oder in entsprechende Organe eines Beteiligungsunternehmens, sofern sich nicht die Gesellschafterver- sammlung die o. g. Entsendung oder eine Entscheidung in einer anderen Angelegenheit vorb e- halten hat. Da die Stadt Münster alleiniger Gesellschafter der Stadtwerke Münster GmbH ist, kann der Rat der Stadt Münster diesen Vorbehalt für die Gesellschafterve rsammlung ausüben und den Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH ermächtigen, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat der Flughafen Münster -Osnabrück GmbH ent- sprechend zu treffen. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0234/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37