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V/0234/2017

Entsendung eines weiteren Mitgliedes in den Aufsichtsrat Flughafen Münster-Osnabrück GmbH

Vorlagen 14.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.05.2017, TOP 31.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2711 Zeichen

V/0234/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entsendung eines weiteren Mitgliedes in den Aufsichtsrat Flughafen Münster-Osnabrück GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.03.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
In den Aufsichtsrat Flughafen Münster-Osnabrück GmbH werden zusätzlich entsandt: 
 
auf Vorschlag der CDU-Fraktion: 
 
Mitglied Stellvertretung 
 
 
_______________________________ _________________________________ 
 
 
Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH 
wird ermächtigt, die Entscheidung über die  Entsendung in den Aufsichtsrat der Flughafen Mün ster-
Osnabrück GmbH entsprechend zu treffen. 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat hat mit der Vorlage V/0636/2016 der Änderung des Gesellschaftervertrages der Flugh afen 
Münster-Osnabrück GmbH zugestimmt. Der Gesellschafte rvertrag ist zwischenzeitlich in Kraft getr e-
ten. 
 
Gemäß § 8 des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Münster -Osnabrück GmbH entsendet die 
Stadtwerke Münster GmbH jetzt fünf (bisher 4) Mitglieder in den Aufsichtsrat.  Die Stadt Münster ist 
alleiniger Gesellschafter der Stadtwerke Münster GmbH. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0234/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Smolka 
Ruf: 
492-3361 
E-Mail: 
Smolka@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.03.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0234/2017 
 
Eine Position ist von der Verwaltung besetzt. Die anderen drei sind von CDU, SPD und Bündnis 
90/Die Grünen/GAL besetzt.  
 
Bei vier zu vergebenden Positionen ergeben sich nach Hare -Niemeyer 2 Sitze für die CDU und j e-
weils ein 1 Sitz für die SPD und Bündnis 90/Die Grünen/GAL. 
Die CDU-Fraktion erhält einen weiteren Sitz im Aufsichtsrat Flughafen Münster-Osnabrück. 
 
Nach § 7 Abs. 3 Buchstabe h d es Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH kann die 
Geschäftsführung folgende Geschäfte nur mit Zustimmung des Aufsichtsrates vornehmen:  
 
- bei Beteiligungsunternehmen, die Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat oder in 
entsprechende Organe eines Beteiligungsunternehmens, sofern sich nicht die Gesellschafterver-
sammlung die o. g. Entsendung oder eine Entscheidung in einer anderen Angelegenheit vorb e-
halten hat.  
 
Da die Stadt Münster alleiniger Gesellschafter der Stadtwerke Münster GmbH ist, kann der Rat der 
Stadt Münster diesen Vorbehalt für die Gesellschafterve rsammlung ausüben und den Vertreter der 
Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH ermächtigen, die 
Entscheidung über die Entsendung in den Aufsichtsrat der Flughafen Münster -Osnabrück GmbH ent-
sprechend zu treffen. 
 
I.V. 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

17.05.2017 Rat
TOP 31.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0234/2017
Typ
Vorlagen
Datum
14.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37