2013/0281
Einrichtung einer Koordinierungsstelle 'Netzwerke frühe Hilfen und Familienhebammen'
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2013/0281
5314 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
12.11.2013
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V Dezernat I
Dezernat IV
Finanzverwaltung
Hauptamt
Personalamt
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Jugendamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2013/0281
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 363200
Kostenstelle: 051-005-1020 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3632-10 Sachkonto: Personalkosten
Betreff: Einrichtung einer Koordinierungsstelle "Netzwerke frühe Hilfen und
Familienhebammen
Vorlage vom: 07.10.2013
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Einrichtung einer Koordinierungsstelle Frühe Hilfen (0,77 VZÄ,
besetzbar mit 29,5 Wochenstunden) gemäß den vorliegenden Fach- und
Fördergrundsätzen, zunächst befristet bis zum 31.12.2015
zu.
2. Die Stelle ist im Stellenplan 2014 – vorbehaltlich einer tariflichen Bewertung – als
Teilzeitstelle (tb, 0,77 VZÄ) nach EG S 15 kw einzurichten. Der vorzeitigen
Bewirtschaftung der Stelle wird aufgrund des Bescheides des RP Kassel vom 29.07.2013
und der Aufteilung der Landesmittel für die Bundesinitiative Frühe Hilfen in Hessen für
das Jahr 2014 zugestimmt.
- 2 -
3. Die Personalkosten werden im Rahmen der Bundesinitiative "Netzwerke frühe Hilfen und
Familienhebammen" vollständig gedeckt.
4. Der Magistrat stimmt entsprechend der Ziffer 2 des Magistratsbeschlusses Nr. 141 vom
19. März 2008 der alsbaldigen internen und zeitgleich externen Stellenausschreibung mit
anschließender Besetzung zu.
Anlagen: Antrag an RP Kassel vom 23.05.2013
Ergänzung zum Antrag vom 23.05.2013
RP Kassel Anschreiben vom 29.07.2013
Aufteilung Mittel 2014_Bundesinitiative FH
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.10.2013:
Gemäß dem am 23.05.2013, ergänzt am 17.06.2013, gestellten Antrag auf Förderung im
Rahmen der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012-2015“
wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums in Kassel vom 29.07.2013 die Finanzierung
einer Koordinierungsstelle Frühe Hilfen nach den Fach- und Fördergrundsätzen zur
Etablierung von Netzwerken Frühe Hilfen und Familienhebammen in Hessischen Kommunen
im Rahmen der Bundesinitiative "Netzwerke frühe Hilfen und Familienhebammen" 2012-2015
vom 06.05.2013 (Staatsanzeiger Seite 660), zunächst befristet bis zum 31.12.2015,
zugesichert.
Das Regierungspräsidium ging von einem Beginn der Maßnahmen zum 01.09.2013 aus. Die
Stelle ist mit 29,5 Wochenstunden einzurichten und zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt,
vorbehaltlich einer tariflichen Bewertung, nach der Entgeltgruppe S 15
des Tarifvertrages für
den öffentlichen Dienst (TVÖD).
Das Aufgabengebiet beinhaltet:
• Koordinierung des Netzwerkes Frühe Hilfen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
• Weiterer Ausbau und Qualifizierung des Netzwerkes, insbesondere von Jugendhilfe und
Gesundheitswesen
• Erarbeitung fachlicher Qualitätsstandards und Sicherstellung einer verbindlichen
Zusammenarbeit im Netzwerk
• Aufbau von verbindlichen Ehrenamtsstrukturen
• Fachberatung der Akteure im Netzwerk für die ehrenamtlich Tätigen
• Weiterentwicklung der Instrumente der Frühen Hilfen wie z. B. Ausbau von
Präventionsmaßnahmen, mit dem Ziel, Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu
stärken und damit Entwicklungschancen von Kindern zu verbessern
• Dokumentation der Netzwerkprozesse
• Anstoßen und Begleiten der für den Bereich erforderlichen Evaluation
• Öffentlichkeitsarbeit (Unterstützung beim Auf- und Ausbau einer Website)
• Durchführung von Fachtagungen und Qualifizierungsangeboten zum Thema Frühe
Hilfen
Entsprechend den Inhalten des Förderbescheides und der Aufteilung der Landesmittel für die
Bundesinitiative Frühe Hilfen in Hessen für das Jahr 2014 (siehe Anlagen) ist daher im
Stellenplan 2014 eine tb-Stelle mit kw-Vermerk (0,77 VZÄ, besetzbar mit 29,5
Wochenstunden, EG S 15 TVÖD – vorbehaltlich einer tarifliche Bewertung) einzurichten.
- 4 -
Die vorläufige Eingruppierung ergibt sich aus dem Bescheid des RP Kassel und der sich
hieraus ergebenden Finanzzusage. Durch die Vollfinanzierung der Stelle wird der Städtische
Haushalt nicht belastet. Koordinierungsstellen in den angrenzenden Kommunen und
Landkreisen werden analog ausgewiesen.
Nach Beschluss des Magistrates ist die Ausschreibung (Intern/Extern) in die Wege zu leiten,
um den Beginn der Maßnahme nicht zu verzögern. Die Veröffentlichung der Ausschreibung
soll im Darmstädter Echo, auf der Internetseite der Wissenschaftsstadt Darmstadt und über
die Agentur für Arbeit erfolgen. Das personalvertretungsrechtliche Beteiligungsverfahren erfolgt
nach Abschluss des Auswahlverfahrens.
Darmstadt, 07.10.2013
51 fi
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Jochen Partsch André Schellenberg Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0281
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.10.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00